preis- und leistungsverzeichnis kreissparkasse düsseldorf s · 2020-04-23 · visa gold...
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Preis- und Leistungsverzeichnis Kreissparkasse Düsseldorf s 19. April 2020
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• Kapitel A: Allgemeine Informationen zur Kreissparkasse Düsseldorf
• Kapitel B: Girokonto und Zahlungsverkehr
• Kapitel C: Sparverkehr und Wertpapiergeschäft
• Kapitel D: Kreditgeschäft
• Kapitel E: Sonstiges
Die Kreissparkasse Düsseldorf kann gemäß Nr. 17 Abs. 3 der AGB für Leistungen, die nicht Gegenstand einer Vereinbarung oder im Preis- und Leistungsverzeichnis aufgeführt sind, und die nach den Umständen zu urteilen nur gegen eine Vergütung zu erwarten sind, ein nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen angemessenes Entgelt verlangen. Ein solches Entgelt kann nur verlangt werden, wenn die Leistungen im Auftrag des Kunden oder in dessen mutmaßlichem Interesse erbracht werden. Die Kreissparkasse Düsseldorf wird nach Nr. 17 Abs. 4 der AGB für Tätigkeiten, zu deren Erbringung sie bereits gesetzlich oder aufgrund einer vertraglichen Nebenpflicht verpflichtet ist oder die sie im eigenen Interesse erbringt, kein Entgelt berechnen, es sei denn, es ist gesetzlich zulässig und wird nach Maßgabe der gesetzlichen Regelungen erhoben.
Preis- und Leistungsverzeichnis Kreissparkasse Düsseldorf s
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Inhaltsverzeichnis A. Allgemeine Informationen zur Kreissparkasse Düsseldorf I Name und Anschrift der Kreissparkasse Düsseldorf II Zuständige Aufsichtsbehörden III Eintragung im Handelsregister IV Vertragssprache V Außergerichtliche Streitschlichtung und sonstige Beschwerdemöglichkeiten VI Hinweis zur Verarbeitung personenbezogener Daten gemäß EU-Geldtransferverordnung VII Hinweis zur Umsatzsteuer B. Girokonto und Zahlungsverkehr I Girokonten 1. Preismodelle für Privatkonten 2. Preismodell für Geschäftskonten 3. Preismodell für Fremdwährungskonten 4. Kontoauszug (pro Vorgang) 4.1 Privatkonten 4.2 Geschäftskonten 5. Rechnungsabschluss 5.1 Privatkonten 5.2 Geschäftskonten 6. Geduldete Kontoüberziehungen 7. Kontowecker 8. Bereitstellung der Entgeltaufstellung gemäß Zahlungskontengesetz II Erbringung von Zahlungsdiensten 1. Überweisungen 1.1 Überweisungen innerhalb Deutschlands und in andere bzw. aus anderen Staaten des
Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) in Euro oder in anderen EWR-Währungen
1.1.1 Überweisungsaufträge 1.1.2 Gutschrift einer Überweisung 1.2 Überweisungen innerhalb Deutschlands und in andere bzw. aus anderen Staaten des
Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) in Währungen eines Staates außerhalb des ERW (Drittstaatenwährung) sowie alle Überweisungen in und aus Staaten außerhalb des EWR (Drittstaaten)
1.2.1 Überweisungsaufträge 1.2.2 Gutschrift einer Überweisung 2. Lastschriften 2.1 Lastschriften innerhalb Deutschlands und aus anderen Staaten des Europäischen
Wirtschaftsraums (EWR)
2.1.1 SEPA-Basis-Lastschrift 2.1.2 SEPA-Firmen-Lastschrift 2.2 Lastschriften aus weiteren Staaten 2.2.1 SEPA-Basis-Lastschrift 2.2.2 SEPA-Firmen-Lastschrift 2.3 Einreichungsfristen für SEPA-Lastschriften 2.3.1 SEPA-Basis-Lastschriften 2.3.2 SEPA-Firmen-Lastschriften 2.4 Lastschrifteinzug 2.4.1 Entgelte im SEPA-Basis-Lastschriftverfahren 2.4.2 Entgelte im SEPA-Firmenlastschriftverfahren 3. Kartengestützter Zahlungsverkehr 3.1 Mastercard/Visa Card Kartenprodukte (Kredit- und Debitkarten) 3.2 Sparkassen-Card (Debitkarte) 3.3 GeldKarte 3.4 Bargeldauszahlung 3.5 Ausführungsfrist 4. Zahlscheingeschäft und Kassengeschäfte 4.1 Bargeldeinzahlung 4.2 Bargeldauszahlung 4.3 Annahme Euro-Münzen 4.4. Verkauf Rollengeld
Preis- und Leistungsverzeichnis Kreissparkasse Düsseldorf s
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5. Online-Banking und Electronic Banking 5.1 Online-Banking (PIN / TAN / FinTS) 5.2 Electronic Banking für Unternehmer 5.3 Zahlungsdienste über Electronic Banking / FinTS 6. Umrechnungskurs bei der Erbringung von Zahlungsdiensten in fremder Währung 6.1 Kartengestützte Zahlungsdienste 6.2 Sonstige Zahlungsdienste 7. Geschäftstage und Annahmezeiten der Kreissparkasse Düsseldorf III Scheckverkehr 1. Allgemein 2. Grenzüberschreitender Scheckverkehr 2.1 Scheckzahlungen in das Ausland 2.2 Scheckzahlungen aus dem Ausland (Eingang vorbehalten) 2.3 Scheckzahlungen aus dem Ausland (Inkasso) 2.4 Umrechnungskurse 3. Reisezahlungsmittel 3.1 Reiseschecks 3.2 Sorten C. Sparverkehr und Wertpapiergeschäft I Sparkonto 1. Kennwortvereinbarung 2. Beginn und Ende der Verzinsung (Wertstellung) II Wertpapiere 1. Depotleistungen 2. Effektive Stücke 3. Transaktionsleistungen 4. Ersatz von Aufwendungen D. Kredite I Kredite II Bankbürgschaft (Aval) E. Sonstiges I Im Auftrag des Kunden vorgenommene Dienstleistungen II Duplikaterstellung im Auftrag des Kunden (soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht und nicht bereits durch die Kapitel B.I.4, B.I.5, B.II.3.1 g, B.II.5.2 oder C.II.1 erfasst) III Bankauskunft im Auftrag des Kunden
A. Allgemeine Informationen zur Sparkasse
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Auf mögliche Änderungen dieser allgemeinen Informationen wird die Kreissparkasse Düsseldorf den Kunden direkt oder per Kontoauszug hinweisen.
I. Name und Anschrift der Kreissparkasse Düsseldorf KREISSPARKASSE DÜSSELDORF Kasernenstr. 69 40213 Düsseldorf
II. Zuständige Aufsichtsbehörden Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht,
Graurheindorfer Str. 108, 53117 Bonn und Marie-Curie-Str. 24 - 28, 60439 Frankfurt am Main (Internet: www.bafin.de). Europäische Zentralbank, Sonnemannstraße 20, 60314 Frankfurt am Main Postanschrift: Europäische Zentralbank, 60640 Frankfurt am Main (Internet: www.ecb.europa.eu)
III. Eintragung im Handelsregister Amtsgericht Düsseldorf HRA 13789
IV. Vertragssprache Maßgebliche Sprache für die Geschäftsbeziehung zum Kunden ist Deutsch.
A. Allgemeine Informationen zur Sparkasse
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V. Außergerichtliche Streitschlichtung und sonstige Beschwerdemöglichkeiten Bei Streitigkeiten mit der Kreissparkasse Düsseldorf besteht die Möglichkeit, sich an die Schlichtungsstelle des Deutschen Sparkassen- und Giroverbandes zu wenden. Das Anliegen ist in Textform an die folgende Adresse zu richten: Deutscher Sparkassen- und Giroverband e.V. Schlichtungsstelle Charlottenstraße 47 10117 Berlin Internet: http://www.dsgv.de/schlichtungsstelle Näheres regelt die Verfahrensordnung der DSGV-Schlichtungsstelle, die auf Wunsch zur Verfügung gestellt wird. Die Kreissparkasse Düsseldorf nimmt am Streitbeilegungsverfahren vor dieser anerkannten Verbraucherschlichtungsstelle teil. Die Europäische Kommission hat unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/ eine Europäische Onlinestreitbeilegungsplattform errichtet. Die Onlinestreitbeilegungsplattform können Ver- braucher für die außergerichtliche Beilegung von Streitigkeiten aus online abgeschlossenen Kauf- oder Dienstleistungsverträgen nutzen. Die E-Mail-Adresse der Kreissparkasse lautet: [email protected]. Bei behaupteten Verstößen gegen - das Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz, - die §§ 675c bis 676c des Bürgerlichen Gesetzbuchs oder - Artikel 248 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche kann auch Beschwerde bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht eingelegt werden. Die Adressen lauten: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht Graurheindorfer Str. 108 53117 Bonn oder Marie-Curie-Str. 24 – 28 60439 Frankfurt am Main Zudem besteht in diesen Fällen auch die Möglichkeit, eine Beschwerde unmittelbar bei der Kreissparkasse (Name und Anschrift siehe oben Kapitel A.I.) einzulegen. Die Kreissparkasse wird Beschwerden in Textform (z.B. mittels Brief oder Telefax ) beantworten.
A. Allgemeine Informationen zur Sparkasse
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VI. Hinweis zur Verarbeitung personenbezogener Daten gemäß EU- Geldtransferverordnung Die „Verordnung (EU) 2015/847 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Mai 2015
über die Übermittlung von Angaben bei Geldtransfers“ (EU-Geldtransferverordnung) dient dem Zweck der Verhinderung, Aufdeckung und Ermittlung von Geldwäsche und Terrorismus- finanzierung bei Geldtransfers. Sie verpflichtet uns als Sparkasse bei der Ausführung von Geldtransfers Angaben zum Auftraggeber (Zahler) und Begünstigten (Zahlungsempfänger) zu prüfen und zu übermitteln. Diese Angaben bestehen aus Name und Kundenkennung von Zahler und Zahlungsempfänger und der Adresse des Zahlers. Bei Geldtransfers innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums kann auf die Weiterleitung der Adresse des Zahlers zunächst verzichtet werden, jedoch kann gegebenenfalls diese Angabe vom Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers angefordert werden. Bei der Angabe von Name und gegebenenfalls Adresse nutzen wir die in unseren Systemen hinterlegten Daten, um den gesetzlichen Vorgaben zu entsprechen. Mit der Verordnung wird erreicht, dass aus den Zahlungsverkehrsdatensätzen selber immer eindeutig bestimmbar ist, wer Zahler und Zahlungsempfänger ist. Das heißt auch, dass die Sparkasse Zahlungsdaten überprüfen, Nachfragen anderer Kreditinstitute zur Identität des Zahlers bzw. Zahlungsempfänger beantworten und auf Anfrage diese Daten den zuständigen Behörden zur Verfügung stellen muss.
VII. Hinweis zur Umsatzsteuer Die ausgewiesenen Preise verstehen sich im Falle der Option zur Umsatzsteuerpflicht bei
Unternehmen im Sinne des Umsatzsteuergesetzes zzgl. Umsatzsteuer.
B. Girokonto und Zahlungsverkehr
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Dienstleistung Preis in EUR
I. Girokonten
1. Preismodelle für Privatkonten
Hinweis: Für nicht aufgeführte Leistungen werden Entgelte gemäß den Kapiteln B.I.4, 6, 7,8; B.II.; B.III. und E berechnet.
1.1 S-Giro Premium Kontoführung (monatlich) 13,90 Guthabenverzinsung variabel Entgelt1 - für die Ausführung einer Überweisung je Geschäftsvorfall mit Beleg 0,00 ohne Beleg 0,00 Ausgabe einer Sparkassen-Card (Debitkarte) (Haupt- u. Partnerkarten) alle Karten 0,00 einschließlich Apple Pay2 und mobiles Bezahlen mit Android mit digitaler Sparkassen-Card (Debitkarte)3. Ausgabe einer Mastercard Gold bzw. Visa Gold (Kreditkarte) 1 Karte 0,00 einschließlich Apple Pay4 und mobiles Bezahlen mit Android mit digitalen Mastercard und/oder Visa Kartenprodukten (Kredit- oder Debitkarten)5. - jede weitere Karte Kapitel B Nummer II.3.1 einmalige Bereitstellung eines TAN-Generators 0,00 1.2 S-Giro Inklusiv / Basiskonto Inklusiv Kontoführung (monatlich) 7,90 Guthabenverzinsung 0,00 % Entgelt6 - für die Ausführung einer Überweisung je Geschäftsvorfall mit Beleg 0,00 ohne Beleg 0,00 Ausgabe einer Sparkassen-Card (Debitkarte) (Haupt- u. Partnerkarten) 2 Karten 0,00 einschließlich Apple Pay7 und mobiles Bezahlen mit Android mit digitaler Sparkassen-Card (Debitkarte)8 - jede weitere Karte Kapitel B Nummer II.3.2 Ausgabe einer Mastercard Gold bzw. Visa Gold (Kreditkarte) Kapitel B Nummer II.3.1
1 Es wird nur dann ein Entgelt durch den Zahlungsdienstleister erhoben, wenn der Auftrag vom Zahler ausgelöst und autorisiert wurde und der Zahlungsdienstleister den Zahlungsauftrag fehlerfrei durchgeführt hat. 2 sobald verfügbar 3 Die genannte Leistung gilt für die Aktivierung und Nutzung einer oder mehrerer digitaler Sparkassen-Cards (Debitkarte). 4 sobald verfügbar 5 Die genannte Leistung gilt für die Aktivierung und Nutzung einer oder mehrerer digitaler Mastercard und/oder Visa Kartenprodukte (Kredit- oder Debitkarten. 6 Es wird nur dann ein Entgelt durch den Zahlungsdienstleister erhoben, wenn der Auftrag vom Zahler ausgelöst und autorisiert wurde und der Zahlungsdienstleister den Zahlungsauftrag fehlerfrei durchgeführt hat. 7 sobald verfügbar 8 Die genannte Leistung gilt für die Aktivierung und Nutzung einer oder mehrerer digitaler Sparkassen-Cards (Debitkarte).
B. Girokonto und Zahlungsverkehr
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Dienstleistung Preis in EUR 1.3 S-Giro Direkt / Basiskonto Direkt Kontoführung (monatlich) 3,90 Guthabenverzinsung 0,00 % Entgelt9 - für die Ausführung einer Überweisung je Geschäftsvorfall mit Beleg 2,00 am Selbstbedienungsterminal 1,00 Dauerauftrag: Einrichtung, Änderung im Auftrag des Kunden - über SB-Terminal 1,00 - von Mitarbeitern im Kundenservice 2,00 Kontoauszug am Drucker 1,00 Kontoauszug per Postversand* 1,00 zzgl. Portokosten Ausgabe einer Sparkassen-Card (Debitkarte) (Haupt- u. Partnerkarten) 2 Karten 0,00 einschließlich Apple Pay10 und mobiles Bezahlen mit Android mit digitaler Sparkassen-Card (Debitkarte)11 - jede weitere Karte Kapitel B Nummer II.3.2 Ausgabe einer Mastercard Gold bzw. Visa Gold (Kreditkarte) Kapitel B Nummer II.3.1 * kein Entgelt – nur Portokosten – bei Zusendung eines Zwangsauszuges
1.4 S-Giro easy spar Kontoführung (monatlich) 0,00 Guthabenverzinsung 0,00 % Ausgabe einer Sparkassen-Kundenkarte 0,00 Das Konto ist für Kleinkinder und Grundschüler bis maximal 11 Jahre.
1.5 S-Giro easy 4you Kontoführung (monatlich) 0,00 Guthabenverzinsung 0,00 % Entgelt12 - für die Ausführung einer Überweisung je Geschäftsvorfall mit Beleg 0,00 ohne Beleg 0,00 Ausgabe einer Sparkassen-Card (Debitkarte) 1 Karte 0,00 einschließlich Apple Pay13 und mobiles Bezahlen mit Android mit digitaler Sparkassen-Card (Debitkarte)14 - jede weitere Karte Kapitel B Nummer II.3.2 Das Konto ist für Schüler ab 12 Jahre bis maximal 17 Jahre.
9 Es wird nur dann ein Entgelt durch den Zahlungsdienstleister erhoben, wenn der Auftrag vom Zahler ausgelöst und autorisiert wurde und der Zahlungsdienstleister den Zahlungsauftrag fehlerfrei durchgeführt hat. 10 sobald verfügbar 11 Die genannte Leistung gilt für die Aktivierung und Nutzung einer oder mehrerer digitaler Sparkassen-Cards (Debitkarte). 12 Es wird nur dann ein Entgelt durch den Zahlungsdienstleister erhoben, wenn der Auftrag vom Zahler ausgelöst und autorisiert wurde und der Zahlungsdienstleister den Zahlungsauftrag fehlerfrei durchgeführt hat. 13 sobald verfügbar 14 Die genannte Leistung gilt für die Aktivierung und Nutzung einer oder mehrerer digitaler Sparkassen-Cards (Debitkarte).
B. Girokonto und Zahlungsverkehr
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Dienstleistung Preis in EUR
1.6 S-Giro easy start Kontoführung (monatlich) 0,00 Guthabenverzinsung 0,00 % Entgelt15 - für die Ausführung einer Überweisung je Geschäftsvorfall mit Beleg 0,00 ohne Beleg 0,00 Ausgabe einer Sparkassen-Card (Debitkarte) 1 Karte 0,00 einschließlich Apple Pay16 und mobiles Bezahlen mit Android mit digitaler Sparkassen-Card (Debitkarte)17 - jede weitere Karte Kapitel B Nummer II.3.2 Das Konto ist für Schüler, Studenten, Auszubildende, freiwillig Wehrdienstleistende sowie Teilnehmer am
Bundesfreiwilligendienst längstens bis 27 Jahre.
1.7 S-Giro Premium young Kontoführung (monatlich) 3,00 Guthabenverzinsung 0,00 % Entgelt18 - für die Ausführung einer Überweisung je Geschäftsvorfall mit Beleg 0,00 ohne Beleg 0,00 Ausgabe einer Sparkassen-Card (Debitkarte) (Haupt- u. Partnerkarten) 2 Karten 0,00 einschließlich Apple Pay19 und mobiles Bezahlen mit Android mit digitaler Sparkassen-Card (Debitkarte)20. - jede weitere Karte Kapitel B Nummer II.3.2 Ausgabe einer Mastercard Standard oder Visa Standard (Kreditkarte)
oder Mastercard Basis oder Visa Basis (Debitkarte) 1 Karte 0,00
einschließlich Apple Pay21 und mobiles Bezahlen mit Android mit digitalen Mastercard und/oder Visa Kartenprodukten (Kredit- oder Debitkarten)22. Der Kontoinhaber ist 18 bis maximal 29 Jahre alt und Schüler, Student, Auszubildender, freiwillig Wehrdienstleistender,
Teilnehmer am Bundesfreiwilligendienst oder Berufsstarter (die Berufsstarterphase endet 2 Jahre nach Abschluss der Ausbildung / des Studiums).
15 Es wird nur dann ein Entgelt durch den Zahlungsdienstleister erhoben, wenn der Auftrag vom Zahler ausgelöst und autorisiert wurde und der Zahlungsdienstleister den Zahlungsauftrag fehlerfrei durchgeführt hat. 16 sobald verfügbar 17 Die genannte Leistung gilt für die Aktivierung und Nutzung einer oder mehrerer digitaler Sparkassen-Cards (Debitkarte). 18 Es wird nur dann ein Entgelt durch den Zahlungsdienstleister erhoben, wenn der Auftrag vom Zahler ausgelöst und autorisiert wurde und der Zahlungsdienstleister den Zahlungsauftrag fehlerfrei durchgeführt hat. 19 sobald verfügbar 20 Die genannte Leistung gilt für die Aktivierung und Nutzung einer oder mehrerer digitaler Sparkassen-Cards (Debitkarte). 21 sobald verfügbar 22 Die genannte Leistung gilt für die Aktivierung und Nutzung einer oder mehrerer digitaler Mastercard und/oder Visa Kartenprodukte (Kredit- oder Debitkarten.
B. Girokonto und Zahlungsverkehr
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Dienstleistung Preis in EUR
2. Preismodell für Geschäftskonten
Hinweis: Für nicht aufgeführte Leistungen werden Entgelte gemäß den Kapiteln B.I.4, 6,7,8; B.II.;B.III. und E berechnet.
2.1 Standard Kontoführung (monatlich) 8,50 Guthabenverzinsung 0,00 % Entgelt23 - für die Ausführung einer Überweisung je Geschäftsvorfall mit Beleg 2,00 ohne Beleg 0,15 am Selbstbedienungsterminal 0,45 Ausgabe einer Sparkassen-Card (Debitkarte) (Hauptkarte) 0,00 - jede weitere Karte Kapitel B Nummer II.3.2 Ausgabe einer Mastercard Business Standard oder Visa Business-Card
Standard (Kreditkarte)
Kapitel B Nummer II.3.1 Ausgabe einer Mastercard Business Gold oder Visa Business-Card Gold
(Kreditkarte)
Kapitel B Nummer II.3.1 folgende Karten sind bei Neuabschluss nicht mehr bestellbar: - Mastercard Standard bzw. Visa Standard (Kreditkarte) - Mastercard Gold bzw. Visa Gold (Kreditkarte) - Mastercard Basis bzw. Visa Basis (Debitkarte) Bereitstellung eines TAN-Generators (chipTAN optisch / manuell) 9,90 Bereitstellung eines TAN-Generators (chipTAN QR) 24,90 Bereitstellung von smsTAN24 je TAN 0,09 Bereitstellung von pushTAN25 je TAN 0,05 KWITT - Ausführung einer Überweisung je Geschäftsvorfall 0,15 - Gutschrift einer Überweisung je Geschäftsvorfall 0,45 Anlage zum Kontoauszug / Umsatzanlage je Anlage 0,15 Nachttresoreinzahlung je Buchung 10,00
3. Preismodell für Fremdwährungskonten (Konten in einer anderen Währung als Euro) Hinweis: Für nicht aufgeführte Leistungen werden Entgelte gemäß den Kapiteln B.I.4, 6, 7,8; B.II.; B.III. und
E berechnet. Kontoführung (monatlich) 5,00 Entgelt26
- Auftrag einer Überweisung mit/ohne Beleg und per DFÜ je Geschäftsvorfall
0,50
- Ausführung eines Dauerauftrages je Geschäftsvorfall 0,50 - Gutschrift einer Überweisung je Geschäftsvorfall 0,50 - Scheckeinreichungen 0,50 - Rückbuchungen, Rückbelastungen, Saldobuchungen 0,50
Versand Kontoauszug Portokosten
23 Es wird nur dann ein Entgelt durch den Zahlungsdienstleister erhoben, wenn der Auftrag vom Zahler ausgelöst und autorisiert wurde und der Zahlungsdienstleister den Zahlungsauftrag fehlerfrei durchgeführt hat. 24 Wird nur erhoben, wenn die TAN vom Kunden angefordert, der Zahlungsauftrag vom Kunden mit der bereitgestellten TAN erteilt worden ist und dieser der Sparkasse zugegangen ist. 25 Wird nur erhoben, wenn die TAN vom Kunden angefordert, der Zahlungsauftrag vom Kunden mit der bereitgestellten TAN erteilt worden ist und dieser der Sparkasse zugegangen ist. 26 Es wird nur dann ein Entgelt durch den Zahlungsdienstleister erhoben, wenn der Auftrag vom Zahler ausgelöst und autorisiert wurde und der Zahlungsdienstleister den Zahlungsauftrag fehlerfrei durchgeführt hat.
B. Girokonto und Zahlungsverkehr
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Dienstleistung Preis in EUR
4. Kontoauszug (pro Vorgang)
4.1 Privatkonten
Erstellung und Bereitstellung/Übermittlung in der vereinbarten Form, Häufigkeit und dem vereinbarten Verfahren
keine gesonderte Berechnung
Bereitstellung/Übermittlung auf Verlangen des Kunden, soweit dies über das Vereinbarte hinausgeht (pro Vorgang):
- Tagesauszug Portokosten* - Wochenauszug Portokosten* - Monatsauszug Portokosten* *soweit Portokosten entstehen
Postversand von Kontoauszügen, die nach 26 Wochen am Kontoauszugs- drucker nicht abgerufen werden: Portokosten
Erstellung und Bereitstellung/Übermittlung einer Zweitschrift von Kontoauszügen auf Verlangen des
Kunden (soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht) - Erstellung durch die Sparkasse je Auszug 2,50 - Selbsterstellung durch Kunden am SB-Terminal je Auszug 1,50 - Selbsterstellung durch Kunden in der Internet-Filiale je Auszug 0,00 Die Kreissparkasse Düsseldorf unterrichtet den Kunden mindestens einmal monatlich auf dem für
die Kontoinformation vereinbarten Weg über die Ausführung von Zahlungsvorgängen27. 4.2 Geschäftskonten Erstellung und Bereitstellung/Übermittlung in der vereinbarten Häufigkeit des Kontoauszugs in das elektronische Postfach (pro Vorgang): 0,00 Erstellung/Übermittlung und Zustellung des Kontoauszugs auf Verlangen des Kunden, soweit dies
nicht über das elektronische Postfach erfolgt (pro Vorgang): - Auszug am Kontoauszugsdrucker 0,15 und in der vereinbarten Häufigkeit - Auszug am Schalter / im Schließfach 0,45 und Bereitstellung 1,50 - Auszugsversand 0,45 zzgl. Portokosten
Postversand von Kontoauszügen, die nach 26 Wochen nicht über den vereinbarten Zugangsweg abgerufen werden:
Portokosten
Erstellung und Bereitstellung/Übermittlung einer Zweitschrift von Kontoauszügen auf Verlangen des
Kunden (soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht)
- Erstellung durch die Sparkasse je Auszug 2,50 - Selbsterstellung durch Kunden am SB-Terminal je Auszug 1,50 - Selbsterstellung durch Kunden in der Internet-Filiale je Auszug 0,00 Die Kreissparkasse Düsseldorf unterrichtet den Kunden mindestens einmal monatlich auf dem für
die Kontoinformation vereinbarten Weg über die Ausführung von Zahlungsvorgängen28.
27 Zahlungsvorgänge sind insbesondere Bargeldeinzahlungen (auf ein Zahlungskonto) oder Bargeldauszahlungen von einem Zahlungskonto sowie die Übermittlung von Geldbeträgen (auf ein anderes Zahlungskonto) durch Ausführung von Lastschriften, Überweisungen oder Zahlungsvorgängen mittels einer Karte oder eines ähnlichen Instruments. 28 Die Zahlungsvorgänge sind insbesondere Bargeldeinzahlungen (auf ein Zahlungskonto) oder Bargeldauszahlungen von einem Zahlungskonto sowie die Übermittlung von Geldbeträgen (auf ein anderes Zahlungskonto) durch Ausführung von Lastschriften, Überweisungen oder Zahlungsvorgängen mittels einer Karte oder eines ähnlichen Instruments.
B. Girokonto und Zahlungsverkehr
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Dienstleistung Preis in EUR
5. Rechnungsabschluss
5.1 Privatkonten Die Erstellung und Übermittlung von Rechnungsabschlüssen erfolgt stets unentgeltlich.
Ausgenommen davon ist die Erstellung und Übermittlung von Duplikaten auf Verlangen des Kunden (soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht).
- Erstellung durch die Sparkasse je Auszug 2,50 - Selbsterstellung durch Kunden am SB-Terminal je Auszug 1,50 - Selbsterstellung durch Kunden in der Internet-Filiale je Auszug 0,00 5.2 Geschäftskonten Die Erstellung und Übermittlung von Rechnungsabschlüssen erfolgt stets unentgeltlich.
Ausgenommen davon ist die Erstellung und Übermittlung von Duplikaten auf Verlangen des Kunden (soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht).
- Erstellung durch die Sparkasse je Auszug 2,50 - Selbsterstellung durch Kunden am SB-Terminal je Auszug 1,50 - Selbsterstellung durch Kunden in der Internet-Filiale je Auszug 0,00
6. Geduldete Kontoüberziehungen Für Inanspruchnahmen des Kontos, die das Guthaben und ggf. eine eingeräumte Kontoüber-
ziehung überschreiten (geduldete Überziehungen), sind die hierfür vertraglich vereinbarten Über- ziehungszinsen zu zahlen. Ist im Vertrag eine Vereinbarung nicht getroffen, sind die im Preisaushang aufgeführten Überziehungszinsen zu zahlen; dies gilt auch für Unternehmer.
Bei Verbraucherdarlehensverträgen gelten ergänzend die gesetzlichen Vorschriften.
7. Kontowecker
Hinweis: Die nachstehenden Entgelte werden nur berechnet, soweit für das gewählte Kontomodell nach Kapitel B
Nummer I.1 bis I.3 nichts Abweichendes vereinbart wurde. Mittels des Kontoweckers werden keine gesetzlichen
Informationspflichten erfüllt.
Benachrichtigung über Ereignisse ohne Echtzeit-Überweisung - je E-Mail 0,00 - je SMS 0,00 - je Push Nachricht (über Mobile-Banking-App) 0,00 Benachrichtigung für Echtzeit-Überweisung - je E-Mail 0,00 - je SMS 0,00 - je Push Nachricht (über Mobile-Banking-App) 0,00
8. Bereitstellung der Entgeltaufstellung gemäß Zahlungskontengesetz Die Entgeltaufstellung gemäß Zahlungskontengesetz stellen wir Verbrauchern jährlich ab dem ersten Geschäftstag eines Jahres für das vorangegangene Kalenderjahr und bei Vertrags- beendigung bereit. Zur Anforderung der Entgeltaufstellung wenden Sie sich bitte an die Kreissparkasse Düsseldorf.
B. Girokonto und Zahlungsverkehr
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II. Erbringung von Zahlungsdiensten Hinweis: Die nachstehenden Entgelte werden nur berechnet, soweit für das gewählte Kontomodell nach
Kapital B Nummer I.1 bis I.3 nichts Abweichendes vereinbart wurde.
1. Überweisungen Überweisungen gemäß den Bedingungen für Echtzeit-Überweisungen sind unabhängig von dem
vorhandenen Kontoguthaben oder der eingeräumten Kreditlinie limitiert auf 15.000 Euro.
Der maximale Betrag kann durch vereinbarte Verfügungslimite zusätzlich beschränkt sein.
1.1 Überweisungen innerhalb Deutschlands und in andere bzw. aus anderen Staaten
des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR)29 in Euro oder in anderen EWR-Währungen30
1.1.1 Überweisungsaufträge Die Geschäftstage und Cut-Off-Zeiten der Kreissparkasse ergeben sich aus Kapitel B
Nummer II 7.
a) Ausführungsfristen Die Kreissparkasse ist verpflichtet, sicherzustellen, dass der Überweisungsbetrag beim
Zahlungs-dienstleister des Zahlungsempfängers spätestens nach folgender Frist eingeht ()gerechnet ab (Zugang des Auftrags bei der Sparkasse/Landesbank bzw. ab Feststellung der Ausführbarkeit einer Echtzeit-Überweisung):
- Überweisungen in Euro Belegloser Überweisungsauftrag31 max. 1 Geschäftstag Beleghafter Überweisungsauftrag32 max. 2 Geschäftstage Echtzeit-Überweisungsauftrag max. 20 Sekunden33 - Überweisungen in anderen EWR-Währungen Belegloser Überweisungsauftrag34 max. 4 Geschäftstage Beleghafter Überweisungsauftrag35 max. 4 Geschäftstage
29 Andere EWR-Staaten sind derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich (einschließlich Französisch-Guayana, Guadeloupe, Martinique, Mayotte, Réunion), Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland sowie Zypern. 30 Zu den EWR-Fremdwährungen gehören derzeit: Euro, Britisches Pfund Sterling, Bulgarischer Lew, Dänische Krone, Isländische Krone, Kroatische Kuna, Norwegische Krone, Polnischer Zloty, Rumänischer Leu, Schwedische Krone, Schweizer Franken (nur für Liechtenstein), Tschechische Krone, Ungarischer Forint. 31 Beleglos: Überweisung per Selbstbedienungsterminal, Telefon-Banking, Online-Banking oder Datenfernübertragung (DFÜ). 32 Beleghaft: Überweisung per Vordruck, Sammeldatei mit Begleitzettel, inklusive Service mit Rechenzentren (SRZ) durch Unternehmer. 33 Sofern der Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers solche Instant Payments akzeptiert und der Sparkasse/Landesbank fristgemäß bestätigt. 34 Beleglos: Überweisung per Selbstbedienungsterminal, Telefon-Banking, Online-Banking oder Datenfernübertragung (DFÜ). 35 Beleghaft: Überweisung per Vordruck, Sammeldatei mit Begleitzettel, inklusive Service mit Rechenzentren (SRZ) durch Unternehmer.
B. Girokonto und Zahlungsverkehr
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Dienstleistung Preis in EUR
b) Entgelte für die Ausführung von Überweisungen
Bei einer Überweisung tragen Zahler und Zahlungsempfänger jeweils die von ihrem Zahlungs- dienstleister erhobenen Entgelte.
aa) Überweisungen in der Kontowährung
Der Zahler trägt die folgenden Entgelte36:
Überweisungsart
Modalitäten: je Überweisung
vom Girokonto
per Zahlschein
beleghaft37 beleglos38 per
Dauerauftrag per Eilüber-
weisung
Überweisung mit IBAN in Euro innerhalb der Sparkasse/Landesbank (SEPA-Überweisung)
2,00** 2,00**
0,10***** 0,40 --- 1,30
Überweisung mit IBAN in Euro an einen anderen Zahlungsdienstleister (SEPA-Überweisung)
2,00** 2,00**
0,10***** 0,40 10,00 15,00
Überweisung, die auf eine andere Währung eines EWR-Mitgliedstaates lautet an einen anderen Zahlungsdienstleister
bis 25,00 € Gegenwert entgeltfrei; darüber hinaus 0,15 %,
mind. 15,00 max. 150,00, bei Eilüberweisungen zzgl. 10,00
---****
Euro-Expresszahlung online*** ---**** 0,10***** ---**** 10,00 ---****
Echtzeit-Überweisung ---**** 0,10***** ---**** ---**** ---****
Kwitt-Überweisung TAN-autorisiert TAN-freier Bereich
---**** 0,00**** ---**** ---**** ---****
* Überweisungen mit Beleg im Geschäftsgirobereich ** Überweisungen mit Beleg bei S-Giro Direkt *** nur möglich über die Authentisierungsinstrumente smsTAN oder chipTAN **** nicht möglich *****bei Online-Banking gem. Kapitel B Nummer II.5.
36 Es wird nur dann ein Entgelt durch den Zahlungsdienstleister erhoben, wenn die Überweisung vom Zahler ausgelöst und autorisiert wurde und der Zahlungsdienstleister den Zahlungsauftrag fehlerfrei durchgeführt hat. 37 Beleghaft: Überweisung per Vordruck, Sammeldatei mit Begleitzettel, inklusive Service mit Rechenzentren (SRZ) durch Unternehmer. 38 Beleglos: Überweisung per Selbstbedienungsterminal, Telefon-Banking, Online-Banking oder Datenfernübertragung (DFÜ).
B. Girokonto und Zahlungsverkehr
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Dienstleistung Preis in EUR
bb) Überweisungen in einer anderen Währung als der Kontowährung Bei einer Überweisung mit Währungsumrechnung trägt der Zahler die folgenden Entgelte: Höhe der Entgelte39 Überweisung SHARE-Entgelt
Mit Währungsumrechnung Euro in EWR-Währung
bis 25,00 € Gegenwert entgeltfrei; darüber hinaus 0,15 %,mind. 15,00 max. 150,00
cc) Sonderregelung bei ausdrücklicher abweichender Weisung des Zahlers
Bei ausdrücklicher Weisung des Zahlers trägt der Zahler alle Entgelte der Überweisung (OUR). Höhe der Entgelte40
Überweisung OUR-Entgelt
Ohne Währungsumrechnung z.L. Euro-Konto
bei SEPA-Überweisung nicht möglich
Ohne Währungsumrechnung z.L. Euro-Konto, als sonstige SWIFT- Überweisung mit entsprechender Weisung
bis 25,00 € Gegenwert entgeltfrei; darüber hinaus 0,15 %,
mind. 15,00 max. 150,00 zuzüglich Auslandsentgelt
0,10 % mind. 20,00 max. 100,00
Ohne Währungsumrechnung z.L. EWR-Konto
Mit Währungsumrechnung Euro in EWR-Währung
Ist eine solche Weisung nicht ausführbar, tragen Zahler und Zahlungsempfänger jeweils die von ihrem Zahlungsdienstleister erhobenen Entgelte (SHARE).
dd) Entgelte für Sonderleistungen: per Eilüberweisung zzgl. 10,00 Avisierung des Geldbetrages beim Begünstigten zzgl. 10,00 Bestätigung des Zahlungsausganges an den Auftraggeber zur Weiterleitung an den Begünstigten zzgl. 10,00 Vervollständigung / Korrektur eines Zahlungsauftrages mit IBAN und/oder BIC, soweit IBAN und/oder BIC erforderlich sind zzgl. 15,00 Zusätzliche Weisungen, die eine automatisierte Verarbeitung verhindern, z.B.
zusätzliche Informationen an die Empfängerbank, bzw. besondere Verrechnungswege
zzgl. 15,00
39 Es wird nur dann ein Entgelt durch den Zahlungsdienstleister erhoben, wenn die Überweisung vom Zahler ausgelöst und autorisiert wurde und der Zahlungsdienstleister den Zahlungsauftrag fehlerfrei durchgeführt hat. 40 Es wird nur dann ein Entgelt durch den Zahlungsdienstleister erhoben, wenn die Überweisung vom Zahler ausgelöst und autorisiert wurde und der Zahlungsdienstleister den Zahlungsauftrag fehlerfrei durchgeführt hat.
B. Girokonto und Zahlungsverkehr
16
Dienstleistung Preis in EUR
c) Sonstige Entgelte Berechtigte Ablehnung der Ausführung eines Überweisungsauftrags
durch die Kreissparkasse41
- per Postversand 2,00 - per elektronischen Postfach 0,00 Bearbeitung eines Überweisungswiderrufs nach Ablauf der Widerrufsfrist - innerhalb der Sparkassen-Finanzgruppe 20,00 - bei sonstigen Zahlungsdienstleistern 20,00 - bei internationalen Überweisungen bis 6 Monate nach Auftragserteilung 15,00 + Fremdkosten ab 6 Monate nach Auftragserteilung 30,00 + Fremdkosten ab 12 Monate nach Auftragserteilung 70,00 + Fremdkosten ggf. einzelvertragliche Regelung Bemühen um die Wiederbeschaffung von Überweisungen mit fehlerhafter Angabe der Kundenkennung des Zahlungsempfängers durch den Kunden - innerhalb der Sparkassen-Finanzgruppe 20,00 - bei sonstigen Zahlungsdienstleistern 20,00 - bei internationalen Überweisungen bis 6 Monate nach Auftragserteilung 15,00 + Fremdkosten ab 6 Monate nach Auftragserteilung 30,00 + Fremdkosten ab 12 Monate nach Auftragserteilung 70,00 + Fremdkosten ggf. einzelvertraglichen Regelung Hinweis: Das Institut des Zahlungsempfängers kann weitere Entgelte berechnen. Dauerauftrag: Einrichtung/Änderung im Auftrag des Kunden 0,00 Eilüberweisung zur Bargeldauszahlung 10,00 Hinweis: Bei der auszahlenden Stelle können weitere Entgelte anfallen.
41 Dieses Entgelt wird nur für die berechtigte Ablehnung der Ausführung eines autorisierten Überweisungsauftrags erhoben.
B. Girokonto und Zahlungsverkehr
17
Dienstleistung Preis in EUR
1.1.2 Gutschrift einer Überweisung Bei einem Überweisungseingang werden von der Kreissparkasse folgende Entgelte berechnet42:
a) Gutschrift einer Entgelt in Euro Überweisung mit IBAN in Euro innerhalb der
Sparkasse/Landesbank (SEPA-Überweisung) 0,40
Überweisung ohne Angabe von IBAN in Euro von einem Zahlungsdienstleister innerhalb des EWR
bis 25,00 € Gegenwert entgeltfrei; darüber hinaus 0,10 %, mind. 15,00
max. 100,00 Überweisung mit IBAN in Euro von einem anderen
Zahlungsdienstleister (SEPA-Überweisung) 0,40
Echtzeit-Überweisung mit IBAN in Euro 0,40
Kwitt-Überweisung 0,00
Überweisung, die auf eine andere Währung eines EWR- Mitgliedstaates lautet von einem anderen Zahlungs- dienstleister
bis 25,00 € Gegenwert entgeltfrei; darüber hinaus 0,10 %, mind. 15,00
max. 100,00
Eilüberweisung, die auf eine andere Währung eines EWR-Mitgliedstaates lautet
bis 25,00 € Gegenwert entgeltfrei; darüber hinaus 0,10 %, mind. 15,00
max. 100,00
b) Hinweis: Für Überweisungseingänge in einer anderen Kontowährung wird folgendes Entgelt erhoben43: Gutschrift einer Entgelt in Währung
Überweisungen, die weder auf Euro noch auf eine andere Währung eines EWR-Mitgliedstaates lautet von einem anderen Zahlungsdienstleister
bis 25,00 € Gegenwert entgeltfrei; darüber hinaus 0,10 %, mind. 15,00 Gegenwert max. 100,00 Gegenwert
Keine Berechnung erfolgt, wenn der Überweisende die anfallenden Entgelte für die Überweisung trägt.
42 Es wird nur dann ein Entgelt durch den Zahlungsdienstleister erhoben, wenn die Gutschrift einer Überweisung vereinbarungsgemäß erfolgt und vom Zahlungsdienstleister fehlerfrei durchgeführt wurde. 43 Es wird nur dann ein Entgelt durch den Zahlungsdienstleister erhoben, wenn die Gutschrift einer Überweisung vereinbarungsgemäß erfolgt und vom Zahlungsdienstleister fehlerfrei durchgeführt wurde.
B. Girokonto und Zahlungsverkehr
18
Dienstleistung Preis in EUR 1.2. Überweisungen innerhalb Deutschlands und in andere bzw. aus anderen Staaten
des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR)44 in Währungen eines Staates außerhalb des EWR (Drittstaatenwährung)45 sowie alle Überweisungen in und aus Staaten außerhalb des EWR (Drittstaaten) 46
1.2.1 Überweisungsaufträge
a) Ausführungsfrist
Überweisungen werden baldmöglichst bewirkt. Bei Echtzeit-Überweisungen in Euro zu SEPA-Teilnehmerstaaten außerhalb des EWR (SEPA- Drittstaaten)47 ,beträgt die maximale Ausführungsfrist 20 Sekunden48.
b) Entgelte für die Ausführung von Überweisungen
aa) Überweisungen innerhalb Deutschlands und in andere Staates des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) in Währung eines Staates außerhalb des EWR (Drittstaatenwährung) Bei einer Überweisung tragen Zahler und Zahlungspflichtiger jeweils die von ihrem Zahlungs- dienstleister erhobenen Entgelte.
aaa) Bei einer Überweisung in der Kontowährung trägt der Zahler die folgenden Entgelt: Höhe der Entgelte49 Überweisung ohne
Währungsumrechnung SHARE-Entgelte
Alle Nicht-EWR-Währungen (z.B. Schweizer Franken, US-Dollar und sonstige Währungen)
bis 25,00 € Gegenwert entgeltfrei; darüber hinaus 0,15 %,
mind. 15,00 max. 150,00
44 Andere EWR-Staaten sind derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich (einschließlich Französisch-Guayana, Guadeloupe, Martinique, Mayotte, Réunion), Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland sowie Zypern. 45 z.B. US-Dollar. 46 Drittstaaten sind alle Staaten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR). 47 Dies sind derzeit Andorra, Guernsey, Isle of Man, Jersey, Monaco, San Marino, Schweiz, St. Pierre, und Miquelon, Vatikanstadt. 48 Sofern der Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers solche Instant Payments akzeptiert und der Sparkasse/Landesbank fristgemäß bestätigt. 49 Es wird nur dann ein Entgelt durch den Zahlungsdienstleister erhoben, wenn die Überweisung vom Zahler ausgelöst und autorisiert wurde und der Zahlungsdienstleister den Zahlungsauftrag fehlerfrei durchgeführt hat.
B. Girokonto und Zahlungsverkehr
19
Dienstleistung Preis in EUR
bbb) Bei einer Überweisung mit Währungsumrechnung trägt der Zahler die folgenden Entgelte: Höhe der Entgelte50 Überweisung mit
Währungsumrechnung SHARE-Entgelte
Euro in Nicht-EWR-Währung (z.B. Schweizer Franken, US-Dollar und sonstige Währungen)
bis 25,00 € Gegenwert entgeltfrei; darüber hinaus 0,15 %,
mind. 15,00 max. 150,00
ccc) Sonderregelung bei ausdrücklicher abweichender Weisung des Zahlers
Bei ausdrücklicher Weisung des Zahlers trägt der Zahler alle Entgelte der Überweisung (OUR). Höhe der Entgelte51 Überweisung OUR-Entgelt
Mit Währungsumrechnung Euro in Nicht-EWR-Währung (z.B. Schweizer Franken, US-Dollar und sonstige Währungen)
bis 25,00 € Gegenwert entgeltfrei; darüber hinaus 0,15 %,
mind. 15,00 max. 150,00 zuzüglich Auslandsentgelt
0,10 % mind. 20,00 max. 100,00
Ohne Währungsumrechnung Euro in Nicht-EWR-Währung (z.B. Schweizer Franken, US-Dollar und sonstige Währungen)
Ist eine solche Weisung nicht ausführbar, tragen Zahler und Zahlungsempfänger jeweils die von ihrem Zahlungsdienstleister erhobenen Entgelte (SHARE).
bb) Überweisungen in Staaten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (Drittstaaten)
aaa) Entgeltpflichtige Der Zahler kann zwischen folgenden Entgeltregelungen wählen: • 0: Zahler und Zahlungsempfänger tragen jeweils die von ihrem Zahlungsdienstleister erhobenen Entgelte (SHARE) • 1: Zahler trägt alle Entgelte (OUR)
• 2: Zahlungsempfänger trägt alle Entgelte (BEN)
50 Es wird nur dann ein Entgelt durch den Zahlungsdienstleister erhoben, wenn die Überweisung vom Zahler ausgelöst und autorisiert wurde und der Zahlungsdienstleister den Zahlungsauftrag fehlerfrei durchgeführt hat. 51Es wird nur dann ein Entgelt durch den Zahlungsdienstleister erhoben, wenn die Überweisung vom Zahler ausgelöst und autorisiert wurde und der Zahlungsdienstleister den Zahlungsauftrag fehlerfrei durchgeführt hat.
B. Girokonto und Zahlungsverkehr
20
Dienstleistung Preis in EUR Hinweise: - Bei der Entgeltregelung „0“ können durch zwischengeschaltete Zahlungsdienstleister und den Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers vom Überweisungsbetrag gegebenenfalls Entgelte abgezogen werden. - Bei der Entgeltregelung „2“ können von jedem der beteiligten Zahlungsdienstleister vom Überweisungsbetrag gegebenenfalls Entgelte abgezogen werden.
bbb) Entgelte52
Entgeltregelung
Zielland (Produkt) 0 (SHARE) 1 (OUR)
SEPA-Drittstaaten53 in Euro mit IBAN/BIC (SEPA-Überweisung)
Kapitel B Nummer II.1.1.1.b)aa
Nicht möglich
SEPA-Drittstaaten54 in Euro mit IBAN/BIC (Echtzeit-Überweisung)
übrige Länder (sonstige Zahlungen) SWIFT-Überweisungen in Euro oder anderer Währung sowie Schweiz, Monaco, San Marino
bis 25,00 € Gegenwert entgeltfrei; darüber hinaus 0,15 %, mind.15,00 max. 150,00
bis 25,00 € Gegenwert entgeltfrei; darüber hinaus 0,15 %, mind. 15,00 max. 150,00 zzgl. Auslandsentgelt 0,10 % mind. 20,00 max. 100,00
Aufschlag / Zusatzentgelt für eilige Ausführung ( bei Entgeltregelung 0 oder 1), außer Echtzeit-Überweisung 10,00
52 Es wird nur dann ein Entgelt durch den Zahlungsdienstleister erhoben, wenn der Zahlungsdienst / die Überweisung vom Zahler ausgelöst und autorisiert wurde und der Zahlungsdienstleister den Zahlungsauftrag fehlerfrei durchgeführt hat. 53 Dies sind derzeit Andorra, Guernsey, Isle of Man, Jersey, Monaco, San Marino, Schweiz, St. Pierre, und Miquelon, Vatikanstadt. 54 Dies sind derzeit Andorra, Guernsey, Isle of Man, Jersey, Monaco, San Marino, Schweiz, St. Pierre, und Miquelon, Vatikanstadt.
B. Girokonto und Zahlungsverkehr
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Dienstleistung Preis in EUR Entgelte für Sonderleistungen: per Eilüberweisung zzgl. 10,00 Avisierung des Geldbetrages beim Begünstigen zzgl. 10,00 Bestätigung des Zahlungsausganges an den Auftraggeber zur Weiterleitung an den Begünstigten zzgl. 10,00 Vervollständigung/Korrektur eines Zahlungsauftrages mit IBAN und/oder BIC soweit IBAN und/oder BIC erforderlich sind zzgl. 15,00 Abwicklung des Zahlungsauftrages ohne IBAN und/oder BIC soweit IBAN und/oder BIC erforderlich wäre zzgl. 15,00 Zusätzliche Weisungen, die eine automatisierte Verarbeitung verhindern z.B. zusätzliche Informationen an die Empfängerbank bzw. besondere Verrechnungswege zzgl. 15,00
c) Sonstige Entgelte
Berechtigte Ablehnung der Ausführung eines Überweisungsauftrags durch die
Kreissparkasse55
- per Postversand 2,00 - per elektronischem Postfach 0,00 Bearbeitung eines Überweisungswiderrufs nach Ablauf der Widerrufsfrist - innerhalb der Sparkassen-Finanzgruppe 20,00 - bei sonstigen Zahlungsdienstleistern 20,00 - bei internationalen Überweisungen einzelvertragliche Regelung bis 6 Monate nach Auftragserteilung 15,00 + Fremdkosten ab 6 Monate nach Auftragserteilung 30,00 + Fremdkosten ab 12 Monate nach Auftragserteilung 70,00 + Fremdkosten Bemühen um Wiederbeschaffung von Überweisungen mit fehlerhafter Angabe der
Kundenkennung des Zahlungsempfängers durch den Kunden
- innerhalb der Sparkassen-Finanzgruppe 20,00 - bei sonstigen Zahlungsdienstleistern 20,00 - bei internationalen Überweisungen einzelvertragliche Regelung
bis 6 Monate nach Auftragserteilung 15,00 + Fremdkosten
ab 6 Monate nach Auftragserteilung 30,00 + Fremdkosten
ab 12 Monate nach Auftragserteilung 70,00 + Fremdkosten
Hinweis: Das Institut des Zahlungsempfängers kann weitere Entgelte berechnen. Dauerauftrag: Einrichtung/Änderung im Auftrag des Kunden 0,00 Eilüberweisung Zusatzkosten 10,00
55 Dieses Entgelt wird nur für die berechtigte Ablehnung der Ausführung eines autorisierten Überweisungsauftrags erhoben.
B. Girokonto und Zahlungsverkehr
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Dienstleistung Preis in EUR
1.2.2 Gutschrift einer Überweisung
a) Entgeltpflichtiger
Wer für die Ausführung der Überweisung die anfallenden Entgelte zu tragen hat, bestimmt sich danach, welche Entgeltregelung zwischen dem Überweisenden und dessen Kreditinstitut getroffen wurde. Folgende Entgeltregelungen sind möglich:
• 0: Zahler und Zahlungsempfänger tragen jeweils die von ihrem Zahlungsdienstleister erhobenen Entgelte (SHARE)
• 1: Zahler trägt alle Entgelte (OUR)
• 2: Zahlungsempfänger trägt alle Entgelte (BEN) Hinweis:
• Bei der Entgeltregelung „0“ können durch zwischengeschaltete Zahlungsdienstleister und den Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers vom Überweisungsbetrag gegebenenfalls Entgelte abgezogen werden.
• Bei der Entgeltregelung „2“ können von jedem der beteiligten Zahlungsdienstleister vom
Überweisungsbetrag gegebenenfalls Entgelte abgezogen werden.
b) Entgelte56 Bei einer Entgeltregelung „0“ oder „2“ werden von der Kreissparkasse folgende Entgelte
berechnet, die vom Überweisungsbetrag abgezogen werden:
Absenderland /Währung Entgelt in Euro
SEPA-Drittstaaten57 in Euro mit IBAN / BIC (SEPA-Überweisung)
Kapitel B Nummer II.1.1.2.
SEPA-Drittstaaten58 in Euro mit IBAN / BIC (Echtzeit-Überweisung)
übrige Länder, SWIFT-Überweisungen / sonstige Überweisungen einschl. Schweiz, Monaco, San Marino in EURO oder anderer Währung
bis 25,00 € Gegenwert entgeltfrei;
darüber hinaus 0,10 %, mind. 15,00 max. 100,00
Aufschlag / Zusatzentgelt für eilige Ausführung (bei Entgeltregelung 0 oder 2),
außer Echtzeit-Überweisungen 10,00
56 Es wird nur dann ein Entgelt durch den Zahlungsdienstleister erhoben, wenn die Gutschrift einer Überweisung vereinbarungsgemäß erfolgt und vom Zahlungsdienstleister fehlerfrei durchgeführt wurde. 57 Dies sind derzeit Andorra, Guernsey, Isle of Man, Jersey, Monaco, San Marino, Schweiz, St. Pierre, und Miquelon, Vatikanstadt. 58 Dies sind derzeit Andorra, Guernsey, Isle of Man, Jersey, Monaco, San Marino, Schweiz, St. Pierre, und Miquelon, Vatikanstadt.
B. Girokonto und Zahlungsverkehr
23
Dienstleistung Preis in EUR 2. Lastschriften 2.1. Lastschriften innerhalb Deutschlands und aus anderen Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR)59 2.1.1 SEPA-Basis-Lastschrift
a) Ausführungsfrist
Die Kreissparkasse stellt sicher, dass der Lastschriftbetrag am Fälligkeitstag beim Zahlungsdienst- leister des Zahlungsempfängers eingeht.
b) Entgelte bei Lastschrifteinlösungen60
Lastschrifteinlösung aus Einreichungen von Entgelt in Euro SEPA-Lastschrift innerhalb der Kreissparkasse 0,40 SEPA-Lastschrift von einem anderen Zahlungsdienstleister 0,40
c) Sonstige Entgelte Berechtigte Ablehnung der Einlösung einer SEPA-Basis-Lastschrift61 durch die Kreissparkasse
- per Postversand je Vorfall 2,00 - per elektronischem Postfach je Vorfall 0,00 Unterrichtung über die Nichteinlösung einer SEPA-Basis-Lastschrift aufgrund einer vom Zahler
veranlassten Sperre - per Postversand je Vorfall 0,00 - per elektronischem Postfach je Vorfall 0,00 Bearbeitung eines am Tag der Belastungsbuchung erfolgten Mandats-Widerrufs 10,00
59 Andere EWR-Staaten sind derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich (einschließlich Französisch-Guayana, Guadeloupe, Martinique, Mayotte, Réunion), Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland sowie Zypern. 60 Diese Entgelte werden nur erhoben, falls die Lastschrifteinlösung fehlerfrei ausgeführt und autorisiert wurde. 61 Dieses Entgelt wird nur erhoben für die berechtigte Ablehnung der Einlösung einer autorisierten SEPA-Basis-Lastschrift wegen fehlender Kontodeckung.
B. Girokonto und Zahlungsverkehr
24
Dienstleistung Preis in EUR 2.1.2 SEPA-Firmen-Lastschrift
a) Ausführungsfrist
Die Kreissparkasse stellt sicher, dass der Lastschriftbetrag am Fälligkeitstag beim Zahlungsdienst- leister des Zahlungsempfängers eingeht.
b) Entgelte bei Lastschrifteinlösungen62 Lastschrifteinlösung aus Einreichungen von Entgelt in Euro SEPA-Lastschrift innerhalb der Kreissparkasse 0,45 SEPA-Lastschrift von einem anderen Zahlungsdienstleister 0,45
c) Sonstige Entgelte Berechtigte Ablehnung der Einlösung einer SEPA-Firmen-Lastschrift durch die Kreissparkasse
- per Postversand je Vorfall 2,00 - per elektronischem Postfach je Vorfall 0,00 Bearbeitung eines am Tag der Belastungsbuchung erfolgten Mandats-Widerrufs 10,00
62 Diese Entgelte werden nur erhoben, falls die Lastschrifteinlösung fehlerfrei ausgeführt und autorisiert wurde.
B. Girokonto und Zahlungsverkehr
25
Dienstleistung Preis in EUR 2.2 Lastschriften aus weiteren Staaten Ausführungsfrist Lastschriften werden baldmöglichst bewirkt. 2.2.1 SEPA-Basis-Lastschrift
a) Entgelte bei Lastschrifteinlösungen63
Lastschrifteinlösung aus Einreichungen von Entgelt in Euro Andorra 0,40 Monaco 0,40 San Marino 0,40 Schweiz 0,40 Vatikanstadt 0,40 übrige Länder 0,40
b) Sonstige Entgelte Berechtigte Ablehnung der Einlösung einer SEPA-Basis-Lastschrift durch die Kreissparkasse64 - per Postversand je Vorfall 2,00 - per elektronischem Postfach je Vorfall 0,00 Unterrichtung über die Nichteinlösung einer SEPA-Basis-Lastschrift aufgrund einer vom Zahler
veranlassten Sperre - per Postversand je Vorfall 0,00 - per elektronischem Postfach je Vorfall 0,00 Bearbeitung eines am Tag der Belastungsbuchung erfolgten Mandats-Widerrufs 10,00
63 Diese Entgelte werden nur erhoben, falls die Lastschrifteinlösung fehlerfrei ausgeführt und autorisiert wurde. 64 Dieses Entgelt wird nur erhoben für die berechtigte Ablehnung der Einlösung einer autorisierten SEPA-Basis-Lastschrift wegen fehlender Kontodeckung.
B. Girokonto und Zahlungsverkehr
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Dienstleistung Preis in EUR 2.2.2 SEPA-Firmen-Lastschrift
a) Entgelte bei Lastschrifteinlösungen65 Lastschrifteinlösung bei Einreichungen aus Entgelt in Euro Andorra 0,45 Monaco 0,45 San Marino 0,45 Schweiz 0,45 Vatikanstadt 0,45 übrige Länder 0,45
b) Sonstige Entgelte
Entgegennahme von Bestätigungen über die Erteilung/Änderung eines SEPA-Firmen-Lastschrift-Mandates
0,00
Berechtigte Ablehnung der Einlösung einer SEPA-Firmen-Lastschrift durch die Kreissparkasse
- per Postversand je Vorfall 2,00 - per elektronischem Postfach je Vorfall 0,00 Bearbeitung eines am Tag der Belastungsbuchung erfolgten Mandats-Widerrufs 10,00
65 Diese Entgelte werden nur erhoben, falls die Lastschrifteinlösung fehlerfrei ausgeführt und autorisiert wurde.
B. Girokonto und Zahlungsverkehr
27
Dienstleistung Preis in EUR 2.3 Einreichungsfristen für SEPA-Lastschriften 2.3.1 SEPA-Basis-Lastschriften bei Einmal- und wiederkehrenden
Lastschriften frühestens 28 Kalendertage und spätestens 1 Geschäftstag bis 12.00 Uhr vor Fälligkeit der SEPA-Basis-Lastschrift
2.3.2 SEPA-Firmen-Lastschriften bei Einmal- und wiederkehrenden
Lastschriften frühestens 28 Kalendertage und spätestens 1 Geschäftstag bis 10.00 Uhr vor Fälligkeit der SEPA-Firmen-Lastschrift
2.4 Lastschrifteinzug66 2.4.1 Entgelte im SEPA-Basis-Lastschriftverfahren
a) Einzelauftrag Einzug Lastschrift 0,10
b) Sammelauftrag - zuzüglich je darin enthaltener Lastschrift 0,10 2.4.2 Engelte im SEPA-Firmen-Lastschriftverfahren
a) Einzelauftrag Einzug Lastschrift 0,15
b) Sammelauftrag - zuzüglich je darin enthaltener Lastschrift 0,15
66 Entgelte werden nur für die beauftragte und fehlerfreie Ausführung erhoben.
B. Girokonto und Zahlungsverkehr
28
Dienstleistung Preis in EUR
3. Kartengestützter Zahlungsverkehr 3.1 Mastercard/Visa Card Kartenprodukte (Kredit- und Debitkarten)67 einschließlich Apple Pay68 und mobiles Bezahlen mit Android mit digitalen Mastercard/Visa Kartenprodukten (Kredit- oder Debitkarten)69
a) Ausgabe einer Mastercard/Visa Card (Kreditkarte) Mastercard Standard / Visa Standard - Hauptkarte jährlich 30,00 - Zusatzkarte jährlich 18,00 Mastercard Gold / Visa Gold - Hauptkarte jährlich 78,00 - Zusatzkarte jährlich 54,00 Mastercard Platinum - Hauptkarte jährlich 150,00
- Zusatzkarte jährlich 150,00 Mastercard Business Standard / Visa Business-Card Standard jährlich 30,00 - optional: Eindruck des Firmenlogos einmalig 49,00 - optional: Eindruck des Firmenmotives einmalig 199,00 Mastercard Business Gold / Visa Business-Card Gold jährlich 78,00 - optional: Eindruck des Firmenlogos einmalig 49,00 - optional: Eindruck des Firmenmotives einmalig 199,00
b) Ausgabe einer Mastercard Basis / Visa Basis (Debitkarte) - Kinder und Jugendliche 14 – 17 Jahre jährlich 18,00 - Erwachsene ab 18 Jahre jährlich 30,00 optional: Auslandsreisekrankenversicherung jährlich 8,00
c) Ausstattung von Mastercard / Visa Card Kartenprodukten (Kredit- oder Debitkarte) mit Motiv als Picture Card: 0,00
d) Vereinbarungsgemäße Zurverfügungstellung einer Ersatzkarte für eine Mastercard/
Visa Card (Kredit- oder Debitkarte) aufgrund eines Auftrags des Kunden
- für eine beschädigte Mastercard/Visa Card soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht unentgeltlich - wegen Namensänderung unentgeltlich - bei Vergessen der PIN unentgeltlich - für eine verlorene, gestohlene, missbräuchlich verwendete oder sonst nicht autorisiert genutzte Mastercard/Visa Card unentgeltlich
67 Die nachfolgenden Entgelte unter Nr. 3.1 e) bis m) gelten für alle unsere aufgeführten Kartenprodukte von Mastercard und Visa Card, soweit für die jeweilige Karte keine eigenständige Regelung erfolgt. 68 sobald verfügbar 69 Die genannte Leistung gilt für die Aktivierung und Nutzung einer oder mehrerer digitaler Mastercard und/oder Visa Kartenprodukten (Kredit- oder Debitkarten).
B. Girokonto und Zahlungsverkehr
29
Dienstleistung Preis in EUR
e) Postversand nicht abgeholter Kreditkartenabrechnungen für eine Mastercard/
Visa Card (Kredit- und Debitkarte)70 Portokosten
f) Erstellung und Bereitstellung/Übermittlung eines Duplikats der Kreditkartenabrechnung für eine Mastercard/Visa Card (Kredit- und Debitkarte) auf Verlangen des Kunden (soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht) - pro Abrechnung 2,50
g) Sperren einer Mastercard/Visa Card (Kredit- und Debitkarte) auf Veranlassung und im Interesse des Kunden (Die Sperranzeige gemäß den Kreditkarten- und Debitkartenbedingungen und eine daraufhin erfolgte Sperre sind unentgeltlich.) unentgeltlich
h) Einsatz der Mastercard/Visa Card (Kredit- und Debitkarte) zum Bezahlen in Euro im EWR71 unentgeltlich
i) Einsatz der Mastercard/Visa Card (Kredit- und Debitkarte) zum Bezahlen in Fremdwährung im EWR72 - in EWR-Fremdwährung73 Währungsumrechungsentgelt74 1,75 % vom Umsatz - in Drittstaatenwährung75 1,75 % vom Umsatz
j) Einsatz der Mastercard/Visa Card (Kredit- und Debitkarte) zum Bezahlen in Fremdwährung76 außerhalb des EWR77 1,75 % vom Umsatz
k) Bargeldauszahlung mit Mastercard/Visa Card (Kredit- und Debitkarte) ausschließlich am GAA (siehe Kapitel B Nummer II.3.4)
l) Vereinbarungsgemäße Zurverfügungstellung einer Aktivierungs-PIN für eine nicht gesperrte Mastercard/Visa Card (Kredit- und Debitkarte) aufgrund eines Auftrags des Kunden, soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht (z.B. Vergessen der PIN)78 0,00 Hinweis:
Die Festlegung einer neuen Wunsch-PIN durch den Kunden an Automaten der Sparkasse/Landesbank ist unentgeltlich.
70 Die Übermittlung von Kreditkartenabrechnungen in der vereinbarten Form erfolgt unentgeltlich. Rechnungsabschlüsse werden stets unentgeltlich erstellt und übermittelt. 71 EWR-Staaten derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich (einschließlich Französisch-Guayana, Guadeloupe, Martinique, Mayotte, Réunion), Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland sowie Zypern. 72 EWR-Staaten derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich (einschließlich Französisch-Guayana, Guadeloupe, Martinique, Mayotte, Réunion), Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland sowie Zypern. 73 Zu den EWR-Fremdwährungen gehören derzeit: Euro, Britisches Pfund Sterling, Bulgarischer Lew, Dänische Krone, Isländische Krone, Kroatische Kuna, Norwegische Krone, Polnischer Zloty, Rumänischer Leu, Schwedische Krone, Schweizer Franken (nur für Liechtenstein), Tschechische Krone, Ungarischer Forint. 74 Die Umrechnung von Umsätzen in EWR-Fremdwährung im EWR erfolgt zum letzten verfügbaren Euro-Referenzwechselkurs der Europäischen Zentralbank. Zur Umrechnung und dem hierfür maßgeblichen Zeitpunkt siehe Nr. II.16.1. dieses Kapitels. 75 Drittstaaten sind alle Staaten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR). Zur Umrechnung siehe Nr. II.6.1. dieses Kapitels. 76 Zum Umrechnungskurs siehe Nummer II.6.1. dieses Kapitels. 77 EWR-Staaten derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich (einschließlich Französisch-Guayana, Guadeloupe, Martinique, Mayotte, Réunion), Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland sowie Zypern. 78 Sofern keine Ersatzkarte gemäß Kapitel B.II.3.1.e) auf Kundenwunsch beantragt wurde.
B. Girokonto und Zahlungsverkehr
30
Dienstleistung Preis in EUR 3.2 Sparkassen-Card (Debitkarte) einschließlich Apple Pay79 und mobiles Bezahlen mit Android mit digitaler Sparkassen-Card (Debitkarte)80
a) Ausgabe einer Sparkassen-Card (Debitkarte) - Sparkassen-Card (Debitkarte) pro Jahr 12,00
- Sparkassen-Card Debit Mastercard (Debitkarte) entfällt - Sparkassen-Kundenkarte pro Jahr 6,00
b) Täglicher Verfügungsrahmen81
Sparkassen-Card je nach Einsatz82 (soweit die Karte für den jeweiligen Einsatz ausgestattet ist)
- Bargeldauszahlung mit der der Debitkarte An Geldautomaten der Sparkasse bis zu 1.000,00 € An fremden Geldautomaten83 im Inland bis zu 1.000,00 € An fremden Geldautomaten84 im Ausland bis zu 1.000,00 € - Einsatz an automatisierten Kassen bei Händlern und Dienstleistungsunternehmen sowie Einsatz bei elektronischen Fernzahlungsvorgängen über das Internet bei Handels- und Dienstleistungsunternehmen (Online-Handel) 85 bis zu 2.000,00 € - Aufladen der girogo-Karte/Geldkarte (Sparkassen-Card mit Geldkartenfunktion) bis zu 200,00 € - Eingabe von Überweisungen an Selbstbedienungsterminals der Kreissparkasse bis zu 30.000,00 € Tageslimit
c) Vereinbarungsgemäße Zurverfügungstellung einer Ersatzkarte für eine Sparkassen-Card (Debitkarte) aufgrund eines Auftrags des Kunden - für eine beschädigte Sparkassen-Card soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht unentgeltlich - wegen Namensänderung unentgeltlich - bei Vergessen der PIN unentgeltlich - für eine verlorene, gestohlene, missbräuchlich verwendete oder sonst nicht autorisiert genutzte Sparkassen-Card unentgeltlich
d) Sperren einer Sparkassen-Card (Debitkarte) auf Veranlassung und im Interesse des Kunden (Die Sperranzeige gemäß den Bedingungen für die Sparkassen-Card und eine daraufhin erfolgende Sperre sind unentgeltlich.) unentgeltlich
e) Einsatz Sparkassen-Card (Debitkarte) zum Bezahlen in Euro im EWR86 unentgeltlich
79 sobald verfügbar 80 Die genannte Leistung gilt für die Aktivierung und Nutzung einer oder mehrerer digitaler Sparkassen-Cards (Debitkarte). 81 Im Rahmen des Kontoguthabens oder vorher eingeräumten Kredits gilt der Verfügungsrahmen unabhängig für jede zum Konto ausgegebene Debitkarte. Änderungen des Verfügungsrahmens werden dem Kunden spätestens zwei Monate vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens schriftlich angeboten. Die Zustimmung des Kunden gilt als erteilt, wenn er seine Ablehnung nicht vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksamwerdens angezeigt hat. 82 Der Verfügungsrahmen gilt, soweit mit dem Kunden nichts anderes vereinbart wurde. 83 Verfügungslimit des Geldautomaten kann geringer sein. 84 Verfügungslimit des Geldautomaten kann geringer sein. 85 Verfügungslimit im Ausland kann geringer sein. 86 EWR-Staaten derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich (einschließlich Französisch-Guayana, Guadeloupe, Martinique, Mayotte, Réunion), Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland sowie Zypern.
B. Girokonto und Zahlungsverkehr
31
Dienstleistung Preis in EUR
f) Einsatz der Sparkasse-Card (Debitkarte) zum Bezahlen in
Fremdwährung im EWR87 - in EWR-Fremdwährung88 1 % des Umsatzes mind. 1,00 zzgl. Währungsumrechungsentgelt89 0,65 % des Umsatzes - in Drittstaatenwährung90 1 % des Umsatzes mind. 1,00
g) Einsatz der Sparkassen-Card (Debitkarte) zum Bezahlen in Fremdwährung91 außerhalb des EWR92 1 % des Umsatzes mind. 1,00
h) Bargeldauszahlung mit der Sparkassen-Card (Debitkarte) (siehe Kapitel B Nummer II.3.4.)
i) Zusendung der Sparkassen-Card (Debitkarte) in die Geschäftsstelle und Abholung durch den Kunden - pro Karte 20,00 - pro PIN 20,00
j) Vereinbarungsgemäße Zurverfügungstellung einer Aktivierungs-PIN für eine nicht gesperrte Sparkassen-Card (Debitkarte) aufgrund eines Auftrags des Kunden, soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht
(z.B. Vergessen der PIN)93 0,00 Hinweis: Die Festlegung einer neuen Wunsch-PIN durch den Kunden an Automaten der Sparkasse/ Landesbank ist unentgeltlich.
3.3 GeldKarte Aufladen unserer GeldKarte - an unseren Terminals, die mit dem GeldKarte-Logo gekennzeichnet sind,
und an unseren Geldautomaten (Ladeterminals)
0,00 - an Ladeterminals von teilnehmenden anderen
Sparkassen/Landesbanken 0,00
- an Ladeterminals sonstiger Zahlungsdienstleister 1,00 - an electronic-cash-Terminals des Handels, die zusätzlich mit dem
GeldKarte- oder dem girogo-Logo gekennzeichnet sind unentgeltlich
87 EWR-Staaten derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich (einschließlich Französisch-Guayana, Guadeloupe, Martinique, Mayotte, Réunion), Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland sowie Zypern. 88 Zu den EWR-Fremdwährungen gehören derzeit: Euro, Britisches Pfund Sterling, Bulgarischer Lew, Dänische Krone, Isländische Krone, Kroatische Kuna, Norwegische Krone, Polnischer Zloty, Rumänischer Leu, Schwedische Krone, Schweizer Franken (nur für Liechtenstein), Tschechische Krone, Ungarischer Forint. 89 Die Umrechnung von Umsätzen in EWR-Fremdwährung im EWR erfolgt zum letzten verfügbaren Euro-Referenzwechselkurs der Europäischen Zentralbank. Zur Umrechnung und dem hierfür maßgeblichen Zeitpunkt siehe Nr. II.16.1. dieses Kapitels. 90 Drittstaaten sind alle Staaten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR). Zur Umrechnung siehe Nr. II.6.1. dieses Kapitels. 91 Zum Umrechnungskurs siehe Nummer II.6. dieses Kapitels. 92EWR-Staaten derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich (einschließlich Französisch-Guayana, Guadeloupe, Martinique, Mayotte, Réunion), Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland sowie Zypern. 93 Sofern keine Ersatzkarte gemäß Kapitel B II 3.2 c) auf Kundenwunsch beantragt wurde.
B. Girokonto und Zahlungsverkehr
32
Dienstleistung Preis in EUR
3.4 Bargeldauszahlung
a) Bargeldauszahlung an eigene Kunden am Schalter am Geldautomaten im Privatkundenbereich - mit unserer Sparkassen-Card (Debitkarte) unentgeltlich unentgeltlich - mit unserer Mastercard/Visa Card Basis (Debitkarte) entfällt unentgeltlich - mit unserer Mastercard/Visa Card (Kreditkarte) entfällt 2 % vom Umsatz mind. 5,00 im Geschäftsgirobereich - mit unserer Sparkassen-Card (Debitkarte) 2,00 0,45 - mit unserer Mastercard/Visa Card Basis (Debitkarte) entfällt unentgeltlich - mit unserer Mastercard/Visa Card (Kreditkarte) entfällt 2 % vom Umsatz mind. 5,00
b) Bargeldauszahlung mit der Sparkassencard (Debitkarte) bei fremden Zahlungsdienstleistern
am Schalter am Geldautomaten
ZD an eigene Kunden(im und außerhalb des EWR)94 - bei Sparkassen und Landesbanken, die am
Heimatsparkassenmodell teilnehmen entfällt unentgeltlich
- bei ZD im EWR, die ein direktes Kundenentgelt95 erheben:
- Verfügungen im girocard-System in Euro entfällt unentgeltlich - Verfügungen im Maestro/Cirrus-System in Euro entfällt 5,00* - Verfügungen im Debit Mastercard System in Euro entfällt entfällt - Verfügungen in V PAY/Plus System in Euro entfällt 5,00* - bei ZD im EWR, die kein direktes Kundenentgelt96
erheben:
- Verfügungen im Maestro/Cirrus-System in Euro entfällt 5,00* - Verfügungen im Debit Mastercard System in Euro entfällt entfällt - Verfügungen in V PAY/Plus System in Euro entfällt 5,00* - bei ZD im EWR im Maestro/Cirrus oder V PAY/Plus-
System in Fremdwährung
- in EWR-Fremdwährung97 entfällt 5,00* zzgl. Währungsumrechungsentgelt98 entfällt 0,65 % des Umsatzes - in Drittstaatenwährung99 entfällt 5,00*
94 EWR-Staaten derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich (einschließlich Französisch-Guayana, Guadeloupe, Martinique, Mayotte, Réunion), Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland sowie Zypern. 95 Die Höhe des direkten Kundenentgelts vereinbart der automatenbetreibende ZD vor Auszahlung des Verfügungsbetrages mit dem Karteninhaber am Geldautomaten. 96 In diesen Fällen wird uns als Kartenherausgeber regelmäßig ein sog. Interbankenentgelt berechnet. 97 Zu den EWR-Fremdwährungen gehören derzeit: Euro, Britisches Pfund Sterling, Bulgarischer Lew, Dänische Krone, Isländische Krone, Kroatische Kuna, Norwegische Krone, Polnischer Zloty, Rumänischer Leu, Schwedische Krone, Schweizer Franken (nur für Liechtenstein), Tschechische Krone, Ungarischer Forint. 98 Die Umrechnung von Umsätzen in EWR-Fremdwährung im EWR erfolgt zum letzten verfügbaren Euro-Referenzwechselkurs der Europäischen Zentralbank. Zur Umrechnung und dem hierfür maßgeblichen Zeitpunkt siehe Nr. II.16.1. dieses Kapitels. 99 Drittstaaten sind alle Staaten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR). Zur Umrechnung siehe Nr. II.6.1. dieses Kapitels.
B. Girokonto und Zahlungsverkehr
33
Dienstleistung Preis in EUR - bei ZD im EWR im Debit Mastercard-System in
Fremdwährung
- in EWR-Fremdwährung100 entfällt entfällt zzgl. Währungsumrechungsentgelt101 - in Drittstaatenwährung102 entfällt entfällt - bei ZD außerhalb des EWR in Fremdwährung103 im
Maestro/Cirrus oder V PAY/Plus-System
entfällt 5,00*
- bei ZD außerhalb des EWR in Fremdwährung104 im Debit Mastercard-System
entfällt entfällt
*im Geschäftsgirobereich zzgl. 0,45 je Geschäftsvorfall
c) Bargeldauszahlung mit Mastercard/Visa Card am Schalter am Geldautomaten Kartenprodukten (Kredit- und Debitkarte) bei fremden ZD an eigene Kunden (im und außer- halb des EWR105) - mit unserer Mastercard (Kreditkarte)
- in Euro 2 % vom Umsatz 2 % vom Umsatz mind. 5,00 mind. 5,00 - im EWR in EWR-Fremdwährung106 2 % vom Umsatz 2 % vom Umsatz mind. 5,00 mind. 5,00 zzgl. Währungsumrechungsentgelt107 1,75 % des Umsatzes 1,75 % des Umsatzes - in Drittstaatenwährung108 2 % vom Umsatz 2 % vom Umsatz mind. 5,00 mind. 5,00 zzgl. 1,75 % des Umsatzes
- außerhalb des EWR in Fremdwährung109 2 % vom Umsatz 2 % vom Umsatz mind. 5,0 mind. 5,0
zzgl. 1,75 % des Umsatzes
100 Zu den EWR-Fremdwährungen gehören derzeit: Euro, Britisches Pfund Sterling, Bulgarischer Lew, Dänische Krone, Isländische Krone, Kroatische Kuna, Norwegische Krone, Polnischer Zloty, Rumänischer Leu, Schwedische Krone, Schweizer Franken (nur für Liechtenstein), Tschechische Krone, Ungarischer Forint. 101 Die Umrechnung von Umsätzen in EWR-Fremdwährung im EWR erfolgt zum letzten verfügbaren Euro-Referenzwechselkurs der Europäischen Zentralbank. Zur Umrechnung und dem hierfür maßgeblichen Zeitpunkt siehe Nr. II.16.1. dieses Kapitels. 102 Drittstaaten sind alle Staaten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR). Zur Umrechnung siehe Nr. II.6.1. dieses Kapitels. 103 Zur Umrechnung siehe Nummer II.6. dieses Kapitels. 104 Zur Umrechnung siehe Nummer II.6. dieses Kapitels. 105 EWR-Staaten derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich (einschließlich Französisch-Guayana, Guadeloupe, Martinique, Mayotte, Réunion), Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland sowie Zypern. 106 Zu den EWR-Fremdwährungen gehören derzeit: Euro, Britisches Pfund Sterling, Bulgarischer Lew, Dänische Krone, Isländische Krone, Kroatische Kuna, Norwegische Krone, Polnischer Zloty, Rumänischer Leu, Schwedische Krone, Schweizer Franken (nur für Liechtenstein), Tschechische Krone, Ungarischer Forint. 107 Die Umrechnung von Umsätzen in EWR-Fremdwährung im EWR erfolgt zum letzten verfügbaren Euro-Referenzwechselkurs der Europäischen Zentralbank. Zur Umrechnung und dem hierfür maßgeblichen Zeitpunkt siehe Nr. II.16.1. dieses Kapitels. 108 Drittstaaten sind alle Staaten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR). Zur Umrechnung siehe Nr. II.6.1. dieses Kapitels. 109Zur Umrechnung siehe Nummer II.6. dieses Kapitels.
B. Girokonto und Zahlungsverkehr
34
Dienstleistung Preis in EUR - mit unserer Visa Card (Kreditkarte)
- in Euro 2 % vom Umsatz 2 % vom Umsatz mind. 5,00 mind. 5,00 - im EWR in EWR-Fremdwährung110 2 % vom Umsatz 2 % vom Umsatz mind. 5,00 mind. 5,00 zzgl. Währungsumrechungsentgelt111 1,75 % des Umsatzes 1,75 % des Umsatzes - in Drittstaatenwährung112 2 % vom Umsatz 2 % vom Umsatz mind. 5,00 mind. 5,00 zzgl. 1,75 % des Umsatzes
- außerhalb des EWR in Fremdwährung113 2 % vom Umsatz 2 % vom Umsatz mind. 5,00 mind. 5,00 zzgl. 1,75 % des Umsatzes
- mit unserer Mastercard Basis/Visa Card Basis (Debitkarte)
- in Euro 2 % vom Umsatz 2 % vom Umsatz mind. 5,00 mind. 5,00 - im EWR in EWR-Fremdwährung114 2 % vom Umsatz 2 % vom Umsatz mind. 5,00 mind. 5,00 zzgl. Währungsumrechungsentgelt115 1,75 % des Umsatzes 1,75 % des Umsatzes - in Drittstaatenwährung116 2 % vom Umsatz 2 % vom Umsatz mind. 5,00 mind. 5,00 zzgl. 1,75 % des Umsatzes
- außerhalb des EWR in Fremdwährung117 2 % vom Umsatz 2 % vom Umsatz mind. 5,00 mind. 5,00 zzgl. 1,75 % des Umsatzes
Mit der Mastercard/Visa Card Gold (Kreditkarte) und der Platinum Mastercard sind 12 Bargeld- verfügungen am Geldautomaten im Ausland jährlich kostenlos.
Gegebenenfalls werden Sie durch den Geldautomatenbetreiber mit einem Entgelt belastet.
110 Zu den EWR-Fremdwährungen gehören derzeit: Euro, Britisches Pfund Sterling, Bulgarischer Lew, Dänische Krone, Isländische Krone, Kroatische Kuna, Norwegische Krone, Polnischer Zloty, Rumänischer Leu, Schwedische Krone, Schweizer Franken (nur für Liechtenstein), Tschechische Krone, Ungarischer Forint. 111 Die Umrechnung von Umsätzen in EWR-Fremdwährung im EWR erfolgt zum letzten verfügbaren Euro-Referenzwechselkurs der Europäischen Zentralbank. Zur Umrechnung und dem hierfür maßgeblichen Zeitpunkt siehe Nr. II.16.1. dieses Kapitels. 112 Drittstaaten sind alle Staaten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR). Zur Umrechnung siehe Nr. II.6.1. dieses Kapitels. 113Zur Umrechnung siehe Nummer II.6. dieses Kapitels. 114 Zu den EWR-Fremdwährungen gehören derzeit: Euro, Britisches Pfund Sterling, Bulgarischer Lew, Dänische Krone, Isländische Krone, Kroatische Kuna, Norwegische Krone, Polnischer Zloty, Rumänischer Leu, Schwedische Krone, Schweizer Franken (nur für Liechtenstein), Tschechische Krone, Ungarischer Forint. 115 Die Umrechnung von Umsätzen in EWR-Fremdwährung im EWR erfolgt zum letzten verfügbaren Euro-Referenzwechselkurs der Europäischen Zentralbank. Zur Umrechnung und dem hierfür maßgeblichen Zeitpunkt siehe Nr. II.16.1. dieses Kapitels. 116 Drittstaaten sind alle Staaten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR). Zur Umrechnung siehe Nr. II.6.1. dieses Kapitels. 117Zur Umrechnung siehe Nummer II.6. dieses Kapitels.
B. Girokonto und Zahlungsverkehr
35
3.5 Ausführungsfrist Der Kartenzahlungsbetrag (Debit- und Kreditkarten) wird beim Zahlungsdienstleister des
Zahlungsempfängers spätestens wie folgt eingehen:
Kartenzahlungen im EWR in Euro max. 1 Geschäftstag
Kartenzahlungen im EWR in einer anderen EWR-Währung118 als Euro
max. 4 Geschäftstage
Kartenzahlungen außerhalb des EWR unabhängig von der Währung
Die Kartenzahlung wird baldmöglichst bewirkt.
Die Geschäftstage der Kreissparkasse ergeben sich aus Kapitel B Nummer II.7. Dienstleistung Preis in EUR
4. Zahlscheingeschäft und Kassengeschäft119 4.1 Bargeldeinzahlung Bargeldeinzahlung auf eigenes Konto Bargeldeinzahlung auf eigenes Geschäftskonto am Schalter 2,00 Bargeldeinzahlung auf eigenes Geschäftskonto am SB-Einzahler 0,45 Bargeldeinzahlung auf eigenes Privatkonto 0,00 Bargeldeinzahlung eigener Kunden zugunsten Dritter auf Konten bei uns 1,30 auf Konten bei anderen Sparkassen/Landesbanken 15,00 auf Konten bei anderen Zahlungsdienstleistern 15,00 Bei Bargeldeinzahlungen zugunsten Dritter bei anderen Zahlungsdienstleistern gelten die
unter Kapitel B Nummer II.1.1.1. a) und Kapitel B Nummer II.1.2.1 a) dieses Preis- und Leistungsverzeichnisses geregelten Ausführungsfristen.
Bargeldeinzahlung fremder Kunden auf Konten bei uns 1,30 Einzahlung für Spenden 0,00 4.2 Bargeldauszahlung Von Konten bei uns (die nicht von Kapitel B Nummer II.3.4 erfasst ist) unentgeltlich
118 Zu den EWR-Fremdwährungen gehören derzeit: Euro, Britisches Pfund Sterling, Bulgarischer Lew, Dänische Krone, Isländische Krone, Kroatische Kuna, Norwegische Krone, Polnischer Zloty, Rumänischer Leu, Schwedische Krone, Schweizer Franken (nur für Liechtenstein), Tschechische Krone, Ungarischer Forint. 119 Diese Entgelte werden nur erhoben, falls das Zahlscheingeschäft bzw. das Kassengeschäft fehlerfrei ausgeführt und autorisiert wurde.
B. Girokonto und Zahlungsverkehr
36
Dienstleistung Preis in EUR 4.3 Annahme und Bearbeitung von Euro-Münzen zur Gutschrift auf ein Konto in unserem Hause Annahme von Münzgeld an der Kasse / Schalter im Safebag* - bis max. 25 Münzen in den Handbestand unentgeltlich
- kleiner / gleich 20,00 € unentgeltlich
- ab 20,01 € je Safebag* 5,00
*nummerierter, transparenter Kunststoffsicherheitsbeutel
Annahme am SB-Münzeinzahler
- kleiner / gleich 20,00 € unentgeltlich
- ab 20,01 € bis 250,00 € 5,00*
- ab 250,01 € je angefangene 250,00 € zusätzlich 5,00*
*im Geschäftsgirobereich zzgl. 0,45 je Geschäftsvorfall
Befreite Kundengruppen - Minderjährige bis zum 18. Lebensjahr
Die Gutschrift erfolgt mit Valuta Einlieferungstag.
4.4 Verkauf von Rollengeld an der Kasse und am SB-Rollengeber für Kunden der Kreissparkasse Düsseldorf Verkauf an der Kasse
- Privatkunden max. 10 Rollen unentgeltlich
darüberhinaus je Rolle 0,25
- Gewerbekunden je Rolle 0,25
Verkauf am Rollengeber je Rolle 0,25
B. Girokonto und Zahlungsverkehr
37
Dienstleistung Preis in EUR
5. Online-Banking und Electronic Banking 5.1 Online-Banking (PIN/TAN/FinTS) • Bereitstellung des Online-Banking Zuganges mtl. 0,00 • Bereitstellung von pushTAN120 je TAN 0,00
• Bereitstellung einer kontounabhängigen GeldKarte zur
Verwendung im Online-Banking (4 Jahre Laufzeit ) p.a. 6,00
• Bereitstellung von smsTAN121 je TAN 0,00
• Bereitstellung einer elektronischen Unterschrift 0,00
• Bereitstellung eines TAN-Generators (chipTAN optisch / manuell) 9,90
• Bereitstellung eines TAN-Generators (chipTAN QR) 24,90 5.2 Electronic Banking für Unternehmer Zugangsverwaltung für EBICS pro Konto mtl. 15,00 jedes weitere Konto mtl. 6,00 darin enthalten - Einrichtung: Kunden ID - Einrichtung: zusätzliche Kunden ID - Einrichtung: Kontonummer für die Kunden ID der DATEV - Einrichtung: Teilnehmer ID - Einrichtung: Konto - Einrichtung / Änderung von Auftragstypen
Zusätzliche Bereitstellung von Kontoinformationen auf Verlangen des Kunden122 - Elektronische Avise (MT 942) pro Konto und je Übertragungs-/ Sicherungsverfahren mtl. 0,00 - Elektronischer Kontoauszug im SWIFT-Format MT 940, camt/052/053
pro Konto und je Übertragungs-/ Sicherungsverfahren (z.B. für die DATEV) mtl. 6,00 • Bereitstellung des Online-Banking Zuganges mtl. 0,00
• Bereitstellung von pushTAN123 je TAN 0,05 • Bereitstellung von smsTAN124 je TAN 0,09 • Bereitstellung eines TAN-Generators (chipTAN optisch / manuell) 9,90 • Bereitstellung eines TAN-Generators (chipTAN QR) 24,90 Bei FinTS / EBICS:
Postversand von Kontoauszügen, die nach 35 Tagen nicht über den vereinbarten Zugangsweg abgerufen werden: Portokosten
120 Wird nur erhoben, wenn die TAN vom Kunden angefordert, der Zahlungsauftrag vom Kunden mit der bereitgestellten TAN erteilt worden ist und dieser der Sparkasse zugegangen ist. 121 Wird nur erhoben, wenn die TAN vom Kunden angefordert, der Zahlungsauftrag vom Kunden mit der bereitgestellten TAN erteilt worden ist und dieser der Sparkasse zugegangen ist. 122 Gegenüber Verbrauchern sowie gegenüber Kunden, welche keine Verbraucher sind und mit denen keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde gilt Folgendes: Die Übermittlung von Kontoauszügen in der vereinbarten Form, Häufigkeit und dem vereinbarten Verfahren erfolgt unentgeltlich. Rechnungsabschlüsse werden stets unentgeltlich erstellt und übermittelt. Ausgenommen davon ist die Erstellung und Übermittlung von Duplikaten auf Verlangen des Kunden (soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht). 123 Wird nur erhoben, wenn die TAN vom Kunden angefordert, der Zahlungsauftrag vom Kunden mit der bereitgestellten TAN erteilt worden ist und dieser der Sparkasse zugegangen ist. 124 Wird nur erhoben, wenn die TAN vom Kunden angefordert, der Zahlungsauftrag vom Kunden mit der bereitgestellten TAN erteilt worden ist und dieser der Sparkasse zugegangen ist.
B. Girokonto und Zahlungsverkehr
38
Dienstleistung Preis in EUR 5.3 Zahlungsdienste über Electronic Banking/FinTS125 Beauftragung mittels FinTS: Im Geschäfts-
girobereich Im Privat-
girobereich
• Überweisungen126 − Einzelauftrag im SEPA-Überweisungsverfahren 0,15 0,10 (innerhalb Deutschlands oder innerhalb EWR-Staaten127) − Echtzeit-Überweisungen in Euro innerhalb EWR-Staaten 0,15 0,10
− Einzelauftrag im SEPA-Überweisungsverfahren (in Drittstaaten128) 0,15 0,10 − Echtzeit-Überweisungen in Euro (in Drittstaaten129) 0,15 0,10 • Lastschrifteinzug130 − Einzelauftrag im SEPA-Basis-Lastschriftverfahren (innerhalb Deutschlands oder innerhalb EWR-Staaten131) 0,15 0,10 − Einzelauftrag im SEPA-Basis-Lastschriftverfahren (in Drittstaaten132) 0,15 0,10 − Einzelauftrag im SEPA-Firmen-Lastschriftverfahren 0,15 0,10 (innerhalb Deutschlands oder innerhalb EWR-Staaten133) − Einzelauftrag im SEPA-Firmen-Lastschriftverfahren (in Drittstaaten134) 0,15 0,10
125 Für Überweisungen wird nur dann ein Entgelt durch den Zahlungsdienstleister erhoben , wenn die Überweisung vom Zahler ausgelöst und autorisiert wurde und der Zahlungsdienstleister den Zahlungsauftrag fehlerfrei durchgeführt hat. Für Lastschrifteinzüge werden Entgelte nur für die beauftragte und fehlerfreie Ausführung erhoben. 126 Es wird nur dann ein Entgelt durch den Zahlungsdienstleister erhoben, wenn der Auftrag vom Zahler ausgelöst und autorisiert wurde und der Zahlungsdienstleister den Zahlungsauftrag fehlerfrei durchgeführt hat. 127 EWR-Staaten derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich (einschließlich Französisch-Guayana, Guadeloupe, Martinique, Mayotte, Réunion), Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland sowie Zypern. 128 Drittstaaten sind alle Staaten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR). 129 Drittstaaten sind alle Staaten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR). 130 Es wird nur dann ein Entgelt durch den Zahlungsdienstleister erhoben, wenn der Auftrag vom Zahler ausgelöst und autorisiert wurde und der Zahlungsdienstleister den Zahlungsauftrag fehlerfrei durchgeführt hat. 131 EWR-Staaten derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich (einschließlich Französisch-Guayana, Guadeloupe, Martinique, Mayotte, Réunion), Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland sowie Zypern. 132 Drittstaaten sind alle Staaten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR). 133 EWR-Staaten derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich (einschließlich Französisch-Guayana, Guadeloupe, Martinique, Mayotte, Réunion), Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenein, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland sowie Zypern. 134 Drittstaaten sind alle Staaten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR).
B. Girokonto und Zahlungsverkehr
39
Dienstleistung Preis in EUR
Beauftragung mittels EBICS (ELKO): Im Geschäfts-girobereich
Im Privat- girobereich Datenfernübertragung mit / ohne elektronische Unterschrift
• Überweisungen je Geschäftsvorfall135 - im SEPA-Überweisungsverfahren 0,15 0,10 (innerhalb Deutschlands oder innerhalb EWR-Staaten136) - im SEPA-Überweisungsverfahren (in Drittstaaten137) 0,15 0,10 • Eilüberweisungen CCU je Geschäftsvorfall138 0,15 0,10 - je Auftrag139 10,00 10,00
• Lastschrifteinzug je Geschäftsvorfall140
- im SEPA-Basis-Lastschriftverfahren 0,15 0,10
(innerhalb Deutschlands oder innerhalb EWR-Staaten141)
- im SEPA-Basis-Lastschriftverfahren (in Drittstaaten142) 0,15 0,10
- im SEPA-Firmen-Lastschriftverfahren 0,15 0,10
(innerhalb Deutschlands oder innerhalb EWR-Staaten143)
- im SEPA-Firmen-Lastschriftverfahren (in Drittstaaten144) 0,15 0,10
- Zahlungen aus elektronischen Zahlungssystemen 0,15 0,10
135 Es wird nur dann ein Entgelt durch den Zahlungsdienstleister erhoben, wenn der Auftrag vom Zahler ausgelöst und autorisiert wurde und der Zahlungsdienstleister den Zahlungsauftrag fehlerfrei durchgeführt hat. 136 EWR-Staaten derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich (einschließlich Französisch-Guayana, Guadeloupe, Martinique, Mayotte, Réunion), Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland sowie Zypern. 137 Drittstaaten sind alle Staaten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR). 138 Es wird nur dann ein Entgelt durch den Zahlungsdienstleister erhoben, wenn der Auftrag vom Zahler ausgelöst und autorisiert wurde und der Zahlungsdienstleister den Zahlungsauftrag fehlerfrei durchgeführt hat. 139 Es wird nur dann ein Entgelt durch den Zahlungsdienstleister erhoben, wenn der Auftrag vom Zahler ausgelöst und autorisiert wurde und der Zahlungsdienstleister den Zahlungsauftrag fehlerfrei durchgeführt hat. 140 Es wird nur dann ein Entgelt durch den Zahlungsdienstleister erhoben, wenn der Auftrag vom Zahler ausgelöst und autorisiert wurde und der Zahlungsdienstleister den Zahlungsauftrag fehlerfrei durchgeführt hat. 141 EWR-Staaten derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich (einschließlich Französisch-Guayana, Guadeloupe, Martinique, Mayotte, Réunion), Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland sowie Zypern. 142 Drittstaaten sind alle Staaten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR). 143 EWR-Staaten derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich (einschließlich Französisch-Guayana, Guadeloupe, Martinique, Mayotte, Réunion), Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland sowie Zypern. 144 Drittstaaten sind alle Staaten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR).
B. Girokonto und Zahlungsverkehr
40
6. Umrechnungskurs bei der Erbringung von Zahlungsdiensten in fremder Währung
6.1 Kartengestützte Zahlungsdienste Umsätze mit der Mastercard/Visa Card (Kreditkarte), mit der Mastercard Basis/Visa Basis
(Debitkarte) und mit der Sparkassen-Card (Debitkarte) innerhalb des EWR145 in EWR-Fremdwährung146 werden zum zuletzt verfügbaren Euro-Referenzwechselkurs der Europäischen Zentralbank (EZB) umgerechnet. Die Euro-Referenzwechselkurse der EZB sind unter https://www.ecb.europa.eu/stats/poilcy_and_ exchange_rates/euro_reference_exchange_rates/html/index.en.html abrufbar. Umsätze mit der Mastercard/Visa Card (Kreditkarte) und der Mastercard Basis/Visa Basis (Debitkarte) in Fremdwährung außerhalb des EWR und/oder Drittstaatenwährung147 werden zum Referenzwechselkurs von Mastercard/Visa umgerechnet. Der von Mastercard/Visa festgelegte Referenzwechselkurs ist auf Anfrage erhältlich. Umsätze mit der Sparkassen-Card (Debitkarte) im Maestro/Cirrus-, Debit Mastercard- und V PAY/Plus-System in Fremdwährung außerhalb des EWR und/oder in Drittstaatenwährung werden zu den Maestro/Cirrus-, Debit Mastercard- bzw. V PAY/Plus-Wechselkursen umgerechnet. Die Maestro/Cirrus-, Debit Mastercard- und V PAY/Plus-Wechselkurse sind unter www.helaba.de/CBD-Kursinformationen veröffentlicht und/oder auf Anfrage erhältlich. Änderungen der jeweiligen (Referenz-)Wechselkurse werden unmittelbar und ohne vorherige Benachrichtigung wirksam. Maßgeblicher Zeitpunkt für die Fremdwährungsumrechnung ist die Einreichung des Umsatzes zur Abrechnung durch das Vertragsunternehmen. Dieser Zeitpunkt muss nicht mit dem Zeitpunkt des Einsatzes der Karte entsprechen.
6.2 Sonstige Zahlungsdienste Umrechnung von Euro in Fremdwährung und von Fremdwährung in Euro erfolgen auf Basis frei
gehandelter Marktkurse. Diese sind auf Anfrage erhältlich.
145 EWR-Staaten derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich (einschließlich Französisch-Guayana, Guadeloupe, Martinique, Mayotte, Réunion), Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland sowie Zypern. 146 Zu den EWR-Fremdwährungen gehören derzeit: Euro, Britisches Pfund Sterling, Bulgarischer Lew, Dänische Krone, Isländische Krone, Kroatische Kuna, Norwegische Krone, Polnischer Zloty, Rumänischer Leu, Schwedische Krone, Schweizer Franken (nur für Liechtenstein), Tschechische Krone, Ungarischer Forint. 147 Drittstaaten sind alle Staaten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR).
B. Girokonto und Zahlungsverkehr
41
7. Geschäftstage und Annahmezeiten der Kreissparkasse Düsseldorf
Geschäftstag ist jeder Tag, an dem die an der Ausführung eines Zahlungsvorgangs beteiligten Zahlungsdienstleister den für die Ausführung von Zahlungsvorgängen erforderlichen Geschäftsbetrieb unterhalten. Die Kreissparkasse unterhält den für die Ausführung von Zahlungen erforderlichen Geschäftsbetrieb an allen Werktagen, mit Ausnahme von
- Sonnabenden, - dem 24. und 31. Dezember, - bundesweiten und NRW-spezifischen Feiertagen und - Rosenmontag. Abweichend davon ist für Bargeldeinzahlungen und Bargeldauszahlungen an eigenen Geld- automaten, jeder Tag, an dem der Geldautomat betrieben wird, ein Geschäftstag. Zeitpunkt, ab dem eingehende Zahlungsaufträge als am nächsten Geschäftstag zugegangen gelten (Cutt-Off-Zeit): (sofern nicht an der konkreten Annahmevorrichtung abweichende Cut-Off-Zeiten angegeben sind oder eine
Echtzeit-Überweisung autorisiert wird)
Geschäftsstelle: Montag – Mittwoch und Freitag 15:30 Donnerstag 18:00 SB-Terminal, Online-Banking / FinTS 15:30 Datenfernübertragung 15:30
Echtzeit-Überweisung über die vereinbarten Zugangswege Es gibt keine Annahmefristen. Geschäftstag ist jeder Tag eines Jahres rund um die Uhr.
B. Girokonto und Zahlungsverkehr
42
Dienstleistung Preis in EUR
III. Scheckverkehr Hinweis:Die nachstehenden Entgelte werden nur berechnet, soweit für das gewählte Kontomodell nach Kapitel B Nummer I.1 bis I.3 nichts Abweichendes vereinbart wurde.
1. Allgemein Scheckeinlösung 0,40 Scheckeinzug (Inland) 1,50 Scheckvordrucke 0,00
Zusendung von Scheckvordrucken im Auftrag des Kunden
Portokosten
Bereitstellung eines bestätigten Bundesbank-Schecks
16,00 zzgl. Fremdkosten
Bereitstellung eines unbestätigten Bundesbank-Schecks
6,00
Wertstellung - Scheckeinreichungen (Eingang vorbehalten) - eigenes Kreditinstitut Buchungstag - S-Finanzgruppe Buchungstag + 1 Banktag - andere Kreditinstitute Buchungstag + 2 Banktage - Auslandsscheck Wertstellung des Korrespondenten - Scheckeinlösung Buchungstag
2. Grenzüberschreitender Scheckverkehr 2.1 Scheckzahlungen in das Ausland148 per Scheck in Euro oder Fremdwährung - bis 25,00 € Gegenwert entgeltfrei
- darüber hinaus 0,15 % des Scheckbetrages
mind. 20,00 max. 150,00
Rückscheck 0,30 % des Scheckbetrages mind. 25,00 + Fremdkosten
Keine Entgelte bei Rückgaben mangels Deckung.
148 Sofern das Entgelt nicht gemäß Auftrag vom ausländischen Empfänger/Auftraggeber zu zahlen ist.
B. Girokonto und Zahlungsverkehr
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Dienstleistung Preis in EUR 2.2 Scheckzahlungen aus dem Ausland Gutschrift „Eingang vorbehalten“ pro Scheck in Euro oder Fremdwährung - bis 25,00 € Gegenwert entgeltfrei
- darüber hinaus 0,15 % des Scheckbetrages mind. 20,00 max.
150,00
Rückscheck 0,15 % des Scheckbetrages mind. 25,00 +
Fremdkosten Entgelte bei Rückgaben mangels Deckung können vom bezogenen Kreditinstitut in Rechnung gestellt werden. 2.3 Scheckzahlungen aus dem Ausland
Inkasso – Gutschrift nach endgültiger Bezahlung
pro Scheck in Euro oder Fremdwährung
Abwicklungsprovision 0,15 % des Scheckbetrages
mind. 20,00 max. 150,00 zzgl. Inkassoprovision 0,15 % des Scheckbetrages mind. 20,00 zzgl. Spesen nach Aufwand
Rückscheck 0,3 % des Scheckbetrages
mind. 25,00 + Fremdkosten + Spesen nach Aufwand
2.4 Umrechnungskurse Umrechnungen von Euro in Fremdwährung und von Fremdwährung in Euro erfolgen auf Basis frei gehandelter Marktkurse. Diese sind auf Anfrage erhältlich.
3. Reisezahlungsmittel 3.1 Reiseschecks Rücknahme von Reiseschecks von Kunden
(unbar) 0,00*
*) ggf. fallen fremde Kosten an
3.2 Sorten An- und Verkauf an bzw. von Kunden - Geschäfte unter 100,00 € Gegenwert 1,50 - Geschäfte ab 100,00 € Gegenwert 0,00
C. Sparverkehr und Wertpapiergeschäft
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Dienstleistung Preis in EUR
I. Sparkonto
1. Kennwortvereinbarung 0,00
2. Beginn und Ende der Verzinsung (Wertstellung) - Erster Tag der Verzinsung Einzahlungstag - Letzter Tag der Verzinsung Tag vor dem
Auszahlungstag
C. Sparverkehr und Wertpapiergeschäft
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Dienstleistung Preis in EUR
II. Wertpapiere 1. Depotleistungen - Depotentgelt je Depot - Verwahrung und Verwaltung von Wertpapieren Abrechnung und Belastung (jährlich**) auf Basis des Bestandes am 31.12. - Girosammelverwahrung 0,155 % vom Kurswert* mind. 2,98 je Gattung - Sonderverwahrung 0,259 % vom Kurswert* mind. 6,05 je Gattung - Wertpapierrechnung 0,259 % vom Kurswert* mind. 6,05 je Gattung - Mindestbetrag 12,10 - Aktienanleihen und Inhaberschuldver-
schreibungen der Kreissparkasse Düssel- dorf, Geldmarktfonds und geschlossene Immobilienfonds der Sparkassenorgani- sation
kostenfrei
- Sonderleistungen im Auftrag des Kunden - Duplikaterstellung 2,50 je Kopie (soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht) - unterjährige Depotaufstellung unentgeltlich - Depotübertragung nur fremde Kosten Antrag auf Quellensteuerrückerstattung - je Antragsverfahren 30,00 + Fremdkosten.
Der Auftrag wird nur ausgeführt, wenn dem Kunden nach Abzug der Kosten
20,00 Euro bleiben.
*) bei Euro-Rentenwerten vom Nennwert, wenn Kurs unter 100 %
Ausnahme: Zero-Bonds, Anleihen ohne Zinsschein
**) bei Übertrag von Wertpapieren an andere KI und bei Depotlöschungen in den Monaten März bis
Dezember werden anteilige Depotkosten sofort belastet 2. Effektive Stücke - Einlieferung 150,00 + Versicherung + Fremdkosten +
Transport - Auslieferung 150,00 + Versicherung + Fremdkosten +
Transport - Erneuerung Bogen / Zins- und Gewinnkupons
(sofern Institut nicht Umtauschstelle ist) Fremdkosten
- Einlösung von fälligen Wertpapieren (sofern Institut nicht Umtauschstelle ist)
12,00 je Urkunde + Versicherung + Fremdkosten
- Zins- und Dividendenscheinen (sofern Institut nicht Umtauschstelle ist)
12,00 je Urkunde + Versicherung + Fremdkosten
- Zinsscheine und IHS der Kreissparkasse Düsseldorf kostenfrei - Beschaffung von Ersatzurkunden (soweit durch vom
Kunden zu vertretende Umstände verursacht) nur fremde Kosten
C. Sparverkehr und Wertpapiergeschäft
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Dienstleistung Preis in EUR 3. Transaktionsleistungen Preise für den An- und Verkauf von Wertpapieren - Aktien, Zertifikate, Optionsscheine *) 1% vom Kurswert zzgl. 6,00 Grundgebühr
mind. 21,00 **) 0,5 % vom Kurswert zzgl. 6,00 Grundgebühr mind. 21,00
- Festverzinsliche Wertpapiere, Anleihen ohne Zinsschein, Zerobonds
*) 0,5 % vom Kurswert zzgl. 6,00 Grundgebühr mind. 21.00 **) 0,25% vom Kurswert zzgl. 6,00 Grundgebühr mind. 21,00
- Zins-Strips vom Kurswert mind. vom Nennwert 6,00 Grundgebühr - Aktienanleihen und IHS der Kreissparkasse kostenfrei - Ausübung von Bezugs- / Teilrechten
Umtausch-/Übernahme-/Rückkaufsangebot Optionsscheinausübung
*) 1% vom Kurswert zzgl. 6,00 Grundgebühr mind. 21,00 **) 0,5 % vom Kurswert zzgl. 6,00 Grundgebühr mind. 21,00
- Erwerb und Rückgabe von Investmentfonds außerbörslich organisationseigene und organisationsfremde
Anbieter149 zum jeweils gültigen Ausgabepreis zum jeweils gültigen Rücknahmepreis
über Börse organisationseigene und organisationsfremde
Anbieter150 *) 1% vom Kurswert zzgl. 6,00 Grundgebühr mind. 21,00 **) 0,5 % vom Kurswert zzgl. 6,00 Grundgebühr mind. 21,00
- Wertpapier-Sparplan ETF´s / Zertifikate *) 1% vom Kurswert zzgl. 6,00 Grundgebühr
mind. 21,00 **) 0,5 % vom Kurswert zzgl. 6,00 Grundgebühr mind. 21,00
in sonstigen Investmentfonds Zum jeweils gültigen Ausgabepreis [bei Abruf über die Kapitalverwaltungsgesellschaft]
*) Vertriebsweg / Auftragserteilung über Filiale / Berater / Telefon **) Vertriebsweg / Auftragserteilung online Limite - Erteilung kostenfrei - Änderung kostenfrei - Streichung kostenfrei - Verlängerung kostenfrei
149 z.B. Investmentfonds der DekaBank, auch Kooperationspartner der DekaBank. 150
z.B. Investmentfonds der DekaBank, auch Kooperationspartner der DekaBank.
C. Sparverkehr und Wertpapiergeschäft
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Dienstleistung Preis in EUR Kapitaltransaktionen (Ausübung von Bezugsrechten, Umtausch-/
Übernahme-/ Rückkaufangebot, Optionsscheinaus- übung)
- Transaktionsleistung vom Kurswert des bezogenen Wertpapiers
*) 1% vom Kurswert zzgl. 6,00 Grundgebühr **) 0,5 % vom Kurswert zzgl. 6,00 Grundgebühr
- Mindestbetrag 15,00 zzgl. 6,00 Grundgebühr - Einlösung von Zertifikaten und anderen
Finanzinstrumenten kostenfrei
*) Vertriebsweg / Auftragserteilung über Filiale / Berater / Telefon **) Vertriebsweg / Auftragserteilung online Fremdkosten in- und ausländische Börsen, sonstige Handelsplätze
Am jeweiligen Handelsplatz fallen unterschiedlichen Gebühren, Kosten oder Steuern an. Je nach Börse und/oder Wertpapierart können insbesondere beim Handelsplatzentgelt (Maklercourtage) unterschiedliche Bemessungsgrundlagen oder auch Pauschalpreise gelten. Genaue Informationen zur Höhe der Fremd- kosten für Ihren individuellen Wertpapierauftrag können Sie gerne bei Ihrem Wertpapierberater erfragen.
Umlagegebühr
Sofern der Verkauf in einer anderen Lagerstätte erfolgt als der Kundenbestand gebucht ist, fällt eine Umlagegebühr an. Der Betrag ist lagerstellenabhängig.
4. Ersatz von Aufwendungen Der Ersatz von Aufwendungen der Kreissparkasse richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften.
D. Kredite
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Dienstleistung Preis in EUR
I. Kredite -werden vertraglich gesondert vereinbart
II. Bankbürgschaft (Aval) -werden vertraglich gesondert vereinbart
E Sonstige
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Dienstleistung Preis in EUR Hinweis:Die nachstehenden Entgelte werden nur berechnet, soweit für das gewählte Kontomodell nach
Kapitel B Nummer I.1 bis I.3 nichts Abweichendes vereinbart wurde.
I. Im Auftrag des Kunden vorgenommene Dienstleistungen - Saldenbestätigungen 40,00 pro angefangene Stunde - Fotokopien, pro Stück 2,50 - Nachforschungen
- zur vermeintlich nicht ordnungsgemäßen Ausführung von Zahlungsvorgängen (soweit nicht durch fehlerhafte Angabe der Kundenkennung des Zahlungsempfängers durch den Kunden verursacht)
unentgeltlich
- sonstige Nachforschungen je nach Aufwand 40,00 pro angefangene Stunde (soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht)
II. Duplikaterstellung im Auftrag des Kunden 2,50
(soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht und nicht bereits durch die Kapitel B.I.4, B.I.5, B.II.3.1 g, B.II.5.2 oder C.II.1 erfasst)
III. Bankauskunft im Auftrag des Kunden 20,00 zzgl. fremde Kosten