prävention und frühe förderung: was haben frühe hilfen und frühförderung gemeinsam?
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Prävention und Frühe Förderung: was haben Frühe Hilfen und Frühförderung gemeinsam? Alexandra Sann Wiss. Referentin des DJI im NZFH „Interdisziplinäre Frühförderung im System der Frühen Hilfen“ Fachtagung des Thüringer Ministeriums für Soziale, Familie und Gesundheit 29. November 2010, Erfurt. - PowerPoint PPT PresentationTRANSCRIPT
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Prävention und Frühe Förderung: was haben Frühe Hilfen und Frühförderung gemeinsam?
Alexandra Sann
Wiss. Referentin des DJI im NZFH
„Interdisziplinäre Frühförderung im System der Frühen Hilfen“
Fachtagung des Thüringer Ministeriums für Soziale, Familie und Gesundheit29. November 2010, Erfurt
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Begriffsverwirrung in der frühen Kindheit
Frühe Förderung
Frühförderung
Frühe Hilfen
Frühkindliche Gesundheitsförderung
Bildung
InklusionGesundheit
Schutz
Teilhabe benachteiligter
Kinder
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Bedeutungswandel der „Frühen Hilfen“
Urheberschaft des Begriffs „Frühe Hilfen“ bei der „Lebenshilfe“: “Frühe Hilfen – wirksame Hilfen“ als Slogan der Frühförderung in den 70iger Jahren (Thurmair, 2008)
Förderung und Therapie für entwicklungsgefährdete und behinderte Kinder
Multiprofessioneller bzw. interdisziplinärer Ansatz
Begleitende Beratung der Eltern
Familiennah und niedrigschwellig
Entwicklung hin zum Begriff „interdisziplinäre Frühförderung“
Verankerung im SGB IX im Jahr 2001
Früherkennung und Frühförderung als zentrale Inhalte
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Grundannahmen „Früher Hilfen“ im Aktionsprogramm
Frühe Hilfen wollen die Chance des frühen Kontakts des Gesundheitssystems zu den meisten Familien nutzen, um belasteten Eltern rechtzeitig Unterstützung anzubieten, bevor sie evtl. mit der Versorgung ihres Babys überfordert sind.
Abklärung medizinischer und psychosozialer Risiken für eine gesunde Entwicklung der Kinder
Förderung der Erziehungskompetenz der Eltern
Prävention von Vernachlässigung und Misshandlung
vom reaktiven zum „aktiven Kinderschutz“
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Zielgruppen Früher Hilfen im Aktionsprogramm
Schwangere und junge Mütter und Väter in belastenden Lebenslagen:
- Psychische Probleme der Eltern (Sucht, Depression)
- Belastete Biografien der Eltern (eigene Vernachlässigung Beziehungsabbrüche, negative Bindungserfahrungen)
- Eigene Gewalterfahrung, Partnerschaftsgewalt
- Merkmale des Kindes: Behinderung, schwieriges Temperament
- Frühe Mutterschaft, Alleinerziehende ohne Unterstützungssystem
- Fehlendes Erziehungswissen, unrealistische Erwartungen an das Kind
- Armut, Arbeitslosigkeit und geringe Bildung
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Entwicklung des Begriffs „Frühe Hilfen“
2006: Aktionsprogramm
Kinderschutzorientierung: Gefahrenabwehr
(indizierte) Prävention von Vernachlässigung und Misshandlung
Hochrisikogruppe
Flächendeckendes Screening
Frühwarnsystem
2010: Begriffsbestimmung NZFH
Breites Unterstützungssystem: universelle, sekundäre und tertiäre Prävention
Bezug zu UNKRK: Schutz, Förderung, Teilhabe
Recht der Eltern auf Befähigung
Hilfenetz
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Ziele Früher Hilfen
Vermeiden (-)
Kind: gesundheitliche Gefährdung, Entwicklungs-gefährdung, Kindeswohlgefährdung
Eltern: Überforderung, Scheitern, Eingriffe ins Elternrecht
Fachkräfte: Einzelkämpfertum, Delegation von Verantwortung
Gemeinwesen: Versäulung, Versorgungslücken
Stärken (+)
Kind: sichere Bindung, altersgemäße Entwicklung, Teilhabechancen
Eltern: Befähigung, Erleben von Selbstwirksamkeit, (soziale und berufliche Integration?)
Fachkräfte: Kompetenzstärkung, gemeinsame Verantwortungs-übernahme
Gemeinwesen: Kooperation und Vernetzung, bedarfsgerechte Versorgung, familienfreundliche Infrastruktur
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Der systemorientierte Ansatz Früher Hilfen
Lokale und regionale Unterstützungssysteme
mit vertikalen Schnittstellen zwischen früher Förderung und Gefahrenabwehr
Und horizontalen Schnittstellen zwischen den unterschiedlichen Akteuren.
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Gefährdungsschwelle
Vertikale Schnittstellen im System Früher Hilfen
Frühe Hilfen
Ressourcen
Risiken
Prof. Dr. Reinhold SchoneFH Münster, FB Sozialwesen
SGB VIII: Fördern (§ 16) Helfen (§ 27) Schützen (§ 8a)
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Unterschiede in Rolle und Auftrag
Frühe Hilfen
Niedrigschwellig
präventiv
freiwillig
Maßnahmen bei Kindeswohlgefährdung
Hochschwellig (Verwaltungsverfahren)
kurativ
Verpflichtung zur Mitwirkung/Eingriff in Elternrecht
Prävention Intervention
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Frühe Hilfen aus der Sicht der Praxis
3,04
3,48
3,29
4,2
4,11
3,51
3,12
3,89
3,42
4,41
4,12
3,74
1 2 3 4 5
Intervenierende Maßn.zum Kinderschutz
Präventive Maßn. zurStärkung d.
Erziehungskompetenz
RechtzeitigeUnterstützung von
Eltern m.Kindern 3+J.
FrühzeitigeUnterstützung von
Eltern m.Kindern 0-3J.
Spez. Hilfesystem f.Familien in
Problemlagen
Unterstützung für alleangehenden Eltern
Mittelwerte von 1("stimme g.n.zu") bis 5("stimme voll zu")
Jugendämter
Gesundheitsämter
Frühe Hilfen sind in unserem Amt …
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Frühe Hilfen aus der Sicht der Praxis
Ergebnis einer Faktorenanalyse der Daten
Gruppe 1: frühe Förderung
Frühzeitige Unterstützung für alle Eltern
Präventive Maßnahmen zur Stärkung der Erziehungskompetenz
Gruppe 2: präventiver Kinderschutz
Hilfesystem für Familien in besonderen Problemlagen
Rechtzeitige Interventionen zur Verbesserung des Kinderschutzes
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Horizontale Schnittstellen im System Früher Hilfen
FrühförderungNeuntes und zwölftes
Sozialgesetzbuch SGB IX, XII
System
Früher Hilfen
Kinder- und Jugendhilfe
Achtes Sozialgesetzbuch SGB VIII
Gesundheits-wesen
Fünftes Sozialgesetzbuch SGB V
Schwanger-schaftsberatungSchwangerschaftskonfliktgesetz
SchKG
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Ansatzpunkte Früher Hilfen in der Schwangerenberatung Beantragung von Mitteln der „Bundesstiftung Mutter und Kind –
Schutz des ungeborenen Lebens“
Beratung über:
- Sexualaufklärung, Verhütung und Familienplanung
- familienfördernde Leistungen und Hilfen für Kinder und Familien
- Vorsorgeuntersuchungen im Rahmen der Schwangerschaft
- soziale und wirtschaftliche Hilfen für Schwangere
- Hilfsmöglichkeiten für behinderte Menschen und ihre Familien
- Schwangerschaftsabbruch und damit verbundene physische und psychische Folgen
- Lösungsmöglichkeiten für psychosoziale Konflikte i. Z. mit einer Schwangerschaft
- und Unterstützung bei Wohnungssuche, Betreuungsmöglichkeiten des Kindes
Nachbetreuung nach Schwangerschaftsabbruch oder Geburt eines Kindes
Schwangerschaftskonfliktberatung gem. § 219 StGB
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Ansatzpunkte Früher Hilfen im Gesundheitssystem
Gynäkologie (Schwangerschaftsvorsorge) Geburtskliniken (Familien-)Hebammen Kinderkliniken Sozialpädiatrische Zentren Niedergelassene Pädiatrie (Früherkennungsuntersuchungen) Öffentlicher Gesundheitsdienst
Rund um die Geburt (vor allem beim 1. Kind) sind Eltern Ratschlägen und Hilfeangeboten gegenüber besonders aufgeschlossen.
Eine im medizinischen Kontext etablierte Risikoabklärung (mit sozialen und psychosozialen Risiken) wird häufig nicht als diskriminierend empfunden.
Fachkräfte müssen sowohl für die Risikoerkennung und –Bewertung als auch für die Ansprache der KlientInnen sensibilisiert und geschult werden.
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Ansatzpunkte Früher Hilfen im Bereich der Frühförderung
medizinische Leistungen zur Früherkennung und Frühförderung behinderter und von Behinderung bedrohter Kinder
nichtärztliche sozialpädiatrische, psychologische, heilpädagogische, psychosoziale Leistungen und die Beratung der Erziehungsberechtigten unter ärztlicher Aufsicht (Komplexleistung in Verbindung mit heilpädagogischen Leistungen)
nichtärztliche therapeutische, psychologische, heilpädagogische, sonderpädagogische, psychosoziale Leistungen und die Beratung der Erziehungsberechtigten durch interdisziplinäre Frühförderstellen
„Graubereich“ von Kindern mit Entwicklungsverzögerungen aufgrund psychosozialer Belastungen der Familien,
erhöhte Auftretenswahrscheinlichkeit von Behinderungen in der Zielgruppe Früher Hilfen (z.B. Schädigungen des Kindes durch Suchtmittelgebrauch)
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Ansatzpunkte Früher Hilfen in der Kinder- und Jugendhilfe Allgemeine Förderung der Erziehung: z.B. kommunale Begrüßungspakete,
Erstbesuchsdienste, zielgruppenspezifische Formen der Familienbildung
Gemeinsame Wohnformen für Eltern und Kinder: z.B. Mutter-Kind-Einrichtungen für jugendliche Mütter
Betreuung und Versorgung des Kindes in Notsituationen: z.B. Familienpflege
Kindertagesbetreuung: z.B. Entlastungstagespflege, Kontingentplätze in Krippen
Erziehungsberatung: z.B. Entwicklungspsychologische Beratung, Schreibabyambulanzen
Hilfe zur Erziehung: z.B. Ambulante Erziehungshilfen rund um die Geburt
Erziehung in einer (heilpädagogischen) Tagesgruppe: z.B. KindErleben
Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder: wie kann die Versäulung zwischen SGB V, VIII und IX überwunden werden?
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Unterschiede von Frühen Hilfen und Frühförderung
Ziele und Fokus der Arbeit
Zielgruppen
Arbeitsweisen
Zusammenwirken unterschiedlicher Professionen
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Ziele/Fokus von Frühen Hilfen und Frühförderung
Frühe Hilfen
Früherkennung von psychosozialen Belastungen in Familien
Stärkung der Erziehungskompetenz der Eltern
Vermeidung einer möglichen Kindeswohlgefährdungen
Frühförderung
Früherkennung von Entwicklungs-gefährdungen von Kindern
Unterstützung und Förderung der Entwicklung von Kindern
Abmilderung/Kompensation einer drohenden Behinderung
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Zielgruppen von Frühen Hilfen und Frühförderung
Frühe Hilfen
Eltern mit hohen persönlichen Belastungen
Familiensysteme mit mangelnden Ressourcen
Kinder mit psychosozialen Entwicklungsrisiken
Frühförderung
Kinder mit angeborenen oder erworbenen körperlichen, geistigen bzw. seelischen Beeinträchtigungen und einem spezifischem Förderbedarf
Eltern mit behinderten oder von Behinderung bedrohten Kindern
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Arbeitsweisen von Frühen Hilfen und Frühförderung
Frühe Hilfen
Risikoscreening
Information und Beratung
Förderung der Mutter-Kind-Interaktion
Aufsuchende Sozialarbeit
Hilfe zur Erziehung
Frühförderung
Diagnostik
Medizinische und psychologische Therapien
Heil- und sonderpädagogische Behandlung
Anleitung und Beratung von Eltern
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Professionen in den Frühen Hilfen und der Frühförderung
Frühe Hilfen
Soziale Berufe: SozialpädagogInnen, PsychologInnen, BeraterInnen
Medizinische Berufe: Hebammen, Kinderkrankenschwestern, ÄrztInnen
LaienhelferInnen
Frühförderung
ÄrztInnen (Sozialpädiatrie)
Kinder- und JugendpsychiaterInnen und -psychotherapeutInnen
HeilpädagogInnen, Logo-, Moto- und ErgotherapeutInnen
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Berührungspunkte von Frühen Hilfen und Frühförderung
Ziele : negative Entwicklungsbedingungen so früh wie möglich erkennen und mit zielgerichteten Unterstützungsmaßnahmen für Eltern und Kinder entgegenwirken biopsychosoziales Modell menschlicher Entwicklung
Zielgruppen: Kinder mit (drohender) Behinderung stellen erhöhte Fürsorgeanforderungen an die Eltern, Kinder aus Familien in Unterversorgungslagen sind häufiger von Entwicklungsverzögerungen und Behinderungen betroffen, behinderte Eltern als besondere Gruppe
Arbeitsweisen: Beratung, Begleitung und Unterstützung von Eltern als zentraler Faktor zur Schaffung förderlicher Entwicklungsbedingungen von Kindern (z.B. durch EPB)
Zusammenwirken unterschiedlicher Professionen: sektorübergreifende Vernetzung und Kooperation als weiterer Gelingensfaktor ganzheitlicher Förderkonzepte
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Kooperation im Bereich Früher Hilfen:bestehende Kooperation
Bestehende Kooperation IFF SPZ
Jugendamt 78 % 64 %
Gesundheitsamt 74 % 59 %
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Kooperation im Bereich Früher Hilfen:Häufigkeit der Kooperation (1 = selten; 5 = oft)
Häufigkeit der Kooperation
IFF SPZ
Jugendamt 3,34 3,26
Gesundheitsamt 3,84 3,34
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Kooperation im Bereich Früher Hilfen:Bedeutung der Kooperation (1 = unwichtig; 5 = sehr wichtig)
Bedeutung der Kooperation
IFF SPZ
Jugendamt4,28
Platz 104,13
Gesundheitsamt4,42
Platz 64,22
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Kooperation im Bereich Früher Hilfen:Bewertung der Kooperation (1 = sehr unzufrieden; 5 = sehr zufrieden)
Bewertung der Kooperation
IFF SPZ
Jugendamt3,79
Platz 83,63
Gesundheitsamt4,26
Platz 13,98
Platz 6
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Frühe Hilfen – Herausforderungen für die Zukunft
Idee eines inklusiven Gemeinwesens: bedarfsorientierte Unterstützungs- und Hilfeangebote für alle Kinder und Familien
Aktiver Kinderschutz durch Prävention und Intervention: „eingebettete“ Strategie von früher Förderung/Unterstützung für alle Familien über spezifische Hilfeansätze für Familien in Risikolagen bis zu verlässlichen Reaktionsketten bei Kindeswohlgefährdung
Zugänge öffnen zu Familien und zu Unterstützungsangeboten : integrierte Zentren für Familien im Sozialraum (13. Kinder- und Jugendbericht), dabei besondere Zielgruppen (z.B. Familien mit Migrationserfahrung) spezifisch ansprechen
Schnittstellen qualifizieren zwischen unterschiedlichen Hilfesystemen Beratungsangebote und interdisziplinäre Schulungen für Fachkräfte
Frühe Hilfen verstetigen: trotz Wirtschaftskrise und Einbruch bei kommunalen Haushalten die Investitionen in Prävention sichern
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Bundeskinderschutzgesetz (Frühe Hilfen) SGB VIII: Sollverpflichtung im § 16
Erweiterung des AdressatInnenkreises auf werdende Eltern
Konkretisierung der Leistungsinhalte (Pflege des Säuglings, Bindung, Förderung der Eltern-Kind-Interaktion etc.)
SGB VIII: strukturelle Vernetzung in § 81
Explizite Nennung von Familien-/Jugendgerichten, Schwangerschaftsberatungsstellen, Einrichtungen des Gesundheitswesens als Kooperationspartner
Verankerung der Kooperation mit Jugendhilfe im Schwangerschaftskonfliktgesetz
Gesetz zur Kooperation und Information im Kinderschutz KKG (neu)
Informationspflicht ggü. (werdenden) Eltern im Hinblick auf das örtliche Leistungsangebot (rechtliche Grundlage für Willkommensbesuche)
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Weiterförderung des NZFH
Ca. 8 Mio. Euro für zweite Förderphase bis Ende 2014
Inhaltliche Schwerpunkte:
Interdisziplinäre Qualifizierung von Fachkräften
Systematische Wirksamkeitsforschung: Vergleich unterschiedlicher Interventionsansätze (auch mit geschulten Laien)
Entwicklung von Modellen guter Praxis: intelligente kommunale Systeme (Prävention und Intervention im Kinderschutz)
Entwicklung von Qualitätskriterien und Qualitätsstandards
Erprobung von Methoden zur systemorientierten Analyse von problematischen Kinderschutzverläufen
Weiterentwicklung des Internetportals: Darstellung von Initiativen von Ländern, Kommunen und Trägern
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www.fruehehilfen.de
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Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit !
Dipl. Psych. Alexandra Sannwiss. Referentin des DJI
im Nationalen Zentrum Frühe [email protected]
089-62306-323