planungs- und bauaufträge · planungs- und bauaufträge – entscheidungsgrundlagen für die...

46
SKW Publikation Suter • von Känel • Wild • AG Siedlung Landschaft Verkehr Umwelt Förrlibuckstrasse 30 8005 Zürich skw.ch Tel. +41 (0)44 315 13 90 [email protected] 38061 – 30.6.2015 Planungs- und Bauaufträge Entscheidungsgrundlagen für die Vergabe

Upload: hanhi

Post on 12-Oct-2018

222 views

Category:

Documents


0 download

TRANSCRIPT

SKW Publikation

Suter • von Känel • Wild • AG Siedlung Landschaft Verkehr Umwelt Förrlibuckstrasse 30 8005 Zürich skw.ch Tel. +41 (0)44 315 13 90 [email protected] 38061 – 30.6.2015

Planungs- und Bauaufträge Entscheidungsgrundlagen für die Vergabe

Planungs- und Bauaufträge – Entscheidungsgrundlagen für die Vergabe

2 Suter • von Känel • Wild • AG

Verfasser Suter • von Känel • Wild • AG Olaf Wolter, Projektleiter Korreferentin: lic. iur. Claudia Schneider Heusi, Rechtsanwältin LL.M., Fachanwältin SAV Bau- und Immobilienrecht Schneider Rechtsanwälte AG

Planungs- und Bauaufträge – Entscheidungsgrundlagen für die Vergabe

3 Suter • von Känel • Wild • AG

Inhalt 1. Einleitung 41.1 Zweck des Grundlagenpapiers 41.2 Phasen des Planungs- und Bauprozesses 51.3 Rechtliche Grundlagen 61.4 SIA-Ordnungen 7

2. Leistungsträger 92.1 Mögliche Leistungsträger 92.2 Einzelplaner, Einzelunternehmer 102.3 Generalplaner, Generalunternehmer 112.4 Mischformen 122.5 Totalunternehmer 122.6 Systemanbieter 132.7 Bauherrenunterstützung und -beratung sowie Bauherrenvertretung 14

3. Beschaffungsformen 153.1 Übersicht 153.2 Lösungsorientierte Beschaffungsformen 163.3 Leistungsorientierte Beschaffungsform 19

4. Vergabeverfahren im öffentlichen Submissionsrecht 205. Wege zur Klärung der richtigen Beschaffungsform 226. Anwendungsbeispiele 24

6.1 Ideenstudie 24 Referenzbeispiele Ideenstudien 266.2 Studienauftrag (Projektstudie) 28 Referenzbeispiele Studienaufträge 306.3 Projektwettbewerb 32 Referenzbeispiele Projektwettbewerbe 346.4 Gesamtleistungswettbewerb 36 Referenzbeispiel Gesamtleistungswettbewerb 386.5 Investoren-/Bauträgerwettbewerb 39 Referenzbeispiele Investoren-/Bauträgerwettbewerbe 416.6 Leistungsofferte 43 Referenzbeispiele Leistungsofferte 45

Planungs- und Bauaufträge – Entscheidungsgrundlagen für die Vergabe

4 Suter • von Känel • Wild • AG

1. Einleitung 1.1 Zweck des Grundlagenpapiers Zielpublikum Die Vergabe von Planungs- und Bauaufträgen ist eine komple-

xe Aufgabe. Die vorliegenden Entscheidungsgrundlagen sollen dem Bauherrn als Besteller von Planerdienstleistungen dazu dienen, zugeschnitten auf die jeweilige Aufgabenstellung die am besten geeignete Beschaffungsform und das korrekte Ver-gabeverfahren zu wählen sowie den richtigen Leistungsträger zu bestimmen.

Die Entscheidungsgrundlagen richten sich sowohl an öffentliche als auch an private Bauherren. Daher wird sowohl das öffentli-che Submissionsrecht behandelt als auch auf die massgebli-chen SIA-Ordnungen eingegangen.

Schwerpunkt lösungsorientierte Beschaffungsformen

Im Vordergrund des Grundlagenpapiers stehen die sogenann-ten "lösungsorientierten Beschaffungsformen" (Konkurrenz-verfahren) für Planungs- und Bauaufträge wie Wettbewerbe (Ordnung SIA 142) und Studienaufträge (Ordnung SIA 143).

Planungs- und Bauaufträge – Entscheidungsgrundlagen für die Vergabe

5 Suter • von Känel • Wild • AG

1.2 Phasen des Planungs- und Bauprozesses Prozessphasen, Leistungsträger und Optimierungspotenzial

Je nach Phase des Planungs- und Bauprozesses sind unter-schiedliche Arten von Leistungen gesucht. Die Grafik zeigt die Prozessphasen mit den dazugehörigen Leistungsträgern. Während zu Beginn der Handlungsspielraum und damit das Optimierungspotenzial noch gross sind, werden diese immer geringer, je mehr das Bauvorhaben konkrete Gestalt annimmt. Eine intensive Auseinandersetzung mit den zu lösenden Auf-gaben zu Beginn des Prozesses ist deshalb sehr wichtig.

Phasen des Planungs- und Bauprozesses (nach SIA 112) und Leistungsträger

Modell Bauplanung (SIA 112)

Das Modell Bauplanung der Verständigungsnorm SIA 112 (2014) bildet den Ablauf eines Planungs- und Bauprozesses phasenbezogen ab. Es kann auf alle Arten von baubezogenen Planerdienstleistungen angewendet werden. Das Modell SIA 112 enthält zudem aussagekräftige Begriffsdefinitionen.

Grundsätze der Zusammenarbeit zwischen Auftraggeber und Beauftragten

Qualitativ gute Dienstleistungen im Planungs- und Baubereich bedingen ein klar definiertes Verhältnis zwischen dem Auftrag-geber von Planungs- und Bauleistungen und den Erbringern dieser Dienstleistungen als Beauftragte. Eine optimale Auftrags-erfüllung wird dann ermöglicht, wenn • sich der Auftraggeber über seine Ziele volle Klarheit ver-

schafft hat, • der Beauftragte diese Ziele verstanden hat, • ein Vertrauensverhältnis zwischen dem Auftraggeber und

dem Beauftragten besteht, • die Leistung angemessen entschädigt wird.

Planungs- und Bauaufträge – Entscheidungsgrundlagen für die Vergabe

6 Suter • von Känel • Wild • AG

1.3 Rechtliche Grundlagen Orientierung am Submissionsrecht

Die Entscheidungsgrundlagen orientieren sich am Submissions-recht, das für öffentliche Bauherren und Auftraggeber verbind-lich ist. Dabei wird ein Schwerpunkt auf die Rechtsgrundlagen im Kanton Zürich gesetzt.

Private Bauherren sind in der Regel nicht an das Submissions-recht gebunden. Im Sinne der Fairness und einer transparenten Verfahrensabwicklung sowie um gute und vergleichbare An-gebote zu erhalten, empfiehlt es sich für private Bauherren, die geschilderten Grundsätze bei Auftragsvergaben sinngemäss zu berücksichtigen.

Rechtsgrundlagen Für die Durchführung von dem Submissionsrecht unterstellten

Beschaffungsverfahren sind verschiedene Rechtsgrundlagen zu beachten. Die wichtigsten sind:

Internationale Verträge • Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen

(GPA) vom 15. April 1994 (SR 0.632.231.422) • Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und

der Schweizerischen Eidgenossenschaft über bestimmte Aspekte des öffentlichen Beschaffungswesens (Bilaterales Abkommen) vom 21. Juni 1999 (SR 0.172.052.68)

Für Beschaffungen von Bundesstellen • Bundesgesetz über das öffentliche Beschaffungswesen

vom 16. Dezember 1994 (SR 172.056.1), Verordnung über das öffentliche Beschaffungswesen vom 11. Dezember 1995 (SR 172.056.11)

Für kantonale Beschaffungen • Bundesgesetz über den Binnenmarkt (BGBM) vom 6. Okto-

ber 1995 (SR 943.02) • Interkantonale Vereinbarung über das öffentliche Beschaf-

fungswesen (IVöB) vom 15. März 2001 • Umsetzungserlasse in der jeweiligen kantonalen Gesetz-

gebung Kanton Zürich • Gesetz vom 15. September 2003 über den Beitritt des Kan-

tons Zürich zur Interkantonalen Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen vom 15. März 2001 (Bei-trittsgesetz); LS 720.1

• Submissionsverordnung vom 23. Juli 2003; LS 720.11

Planungs- und Bauaufträge – Entscheidungsgrundlagen für die Vergabe

7 Suter • von Känel • Wild • AG

Geltungsbereich des Submissionsrechts: Unterstellte Auftraggeber

Die aufgeführten Gesetze regeln die Grundsätze des Verfahrens für die Auftragserteilung für Lieferungen, Dienstleistungen und Bauleistungen, welche die Behörden und Gemeinwesen oder Or-ganisationen in Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben beschaffen.

Eine detaillierte Aufstellung der unterstellten Auftraggeber ist im Kapitel 4 zu finden.

Geltungsbereich des Submissionsrechts: Unterstellte Vorgänge

Aufträge im Sinne des öffentlichen Submissionsrechts sind Vor-gänge, bei denen ein dem Submissionsrecht unterstellter Auf-traggeber auf dem freien Markt, in Erfüllung einer öffentlichen Aufgabe, Leistungen einkauft und dafür eine Bezahlung leistet.

In der Regel findet das öffentliche Submissionsrecht keine An-wendung bei Verkäufen (z.B. bei Landverkäufen im Rahmen von Investorenwettbewerben) und Baurechtsabgaben der öffentlichen Hand, vorausgesetzt, diese werden nicht mit der Erbringung von Leistungen im oben genannten Sinn verknüpft. Es ist indes zweckmässig, auch bei solchen Vorhaben die sub-missionsrechtlichen Verfahrensgrundsätze zumindest sinn-gemäss anzuwenden.

Verfahrensgrundsätze Im Submissionsrecht des Kantons Zürich gelten die folgenden

Verfahrensgrundsätze: • Nichtdiskriminierung und Gleichbehandlung der Anbietenden • Grundsatz der Transparenz • Wirksamer Wettbewerb und wirtschaftliche Verwendung

öffentlicher Mittel • Verzicht auf Abgebotsrunden • Beachtung der Ausstandsregeln • Beachtung der Arbeitsschutzbestimmungen und des

Grundsatzes der Gleichbehandlung von Frau und Mann • Wahrung der Vertraulichkeit von Informationen und des

geistigen Eigentums

1.4 SIA-Ordnungen SIA-Ordnungen als allgemeine Geschäftsbedingungen

Der SIA (Schweizerischer Ingenieur- und Architektenverein) hat für die Beschaffung von Architektur- und Ingenieurdienstleistun-gen und für die späteren Vertragsverhältnisse verschiedene Pu-blikationen veröffentlicht, vom SIA als Ordnungen bezeichnet. Sie regeln Vertragsverhältnisse und Entscheidungsprozesse im Bauwesen und können dazu beitragen, teilweise komplexe Situationen klar und verständlich zu regeln. Sie sind keine Ge-setze, sondern bilden allgemeine Geschäftsbedingungen. Diese kommen zur Anwendung, sofern die Parteien deren Verbind-lichkeit ausdrücklich festgehalten und ihnen zugestimmt haben.

Planungs- und Bauaufträge – Entscheidungsgrundlagen für die Vergabe

8 Suter • von Känel • Wild • AG

Wichtige SIA-Ordnungen

Für Planerdienstleistungen sind insbesondere folgende SIA-Ordnungen von Bedeutung:

Leistungs- und Honorarordnungen • SIA 102 - 110 (2003 - 2014): Ordnungen für Leistungen und Honorare der Planenden

Verständigungsnormen • SIA 111 (2014): Modell Planung und Beratung • SIA 112 (2014): Modell Bauplanung

Ordnungen für die unterschiedlichen Beschaffungsformen

• SIA 142 (2009): Ordnung für Architektur- und Ingenieur-wettbewerbe

• SIA 143 (2009): Ordnung für Architektur- und Ingenieur-studienaufträge

• SIA 144 (2013): Ordnung für Ingenieur- und Architektur-leistungsofferten

SIA-Wegleitungen Download als pdf unter www.sia.ch/142i

In Ergänzung zu den Ordnungen SIA 142 und 143 hat der SIA verschiedene Wegleitungen ausgearbeitet: • SIA 142i-101d Programme für Wettbewerbe und Studien-

aufträge (August 2013) • SIA 142i-102d Wettbewerbsbegleitung (September 2002) • SIA 142i-103d Bestimmung der Gesamtpreissumme

(August 2013) • SIA 142i-201d Teambildung bei Projektwettbewerben

(Juni 2009) • SIA 142i-202d Befangenheit und Ausstandsgründe

(November 2013) • SIA 142i-301d Postversand von Beiträgen bei Wettbe-

werben und Studienaufträgen (November 2012) • SIA 142i-302d Verwendung digitaler Daten (Oktober 2011) • SIA 142i-303d Darstellungsweise von Wettbewerben

(März 2009) • SIA 142i-401d Aufgaben und Verantwortung der Jurymit-

glieder (Dezember 2010) • SIA 142i-402d Einbezug der Öffentlichkeit (November 2012) • SIA 142i-403d Optionale Bereinigungsstufe (Februar 2011) • SIA 142i-404d Ankauf (November 2011) • SIA 142i-501d Ansprüche aus Wettbewerben und Studien-

aufträgen (Juli 2013) • SIA 142i-601d Selektive Verfahren (Oktober 2011) • SIA 142i-602d Wettbewerbe und Studienaufträge für Planer

und Investoren (März 2012) Verhältnis des öffentlichen Submissionsrechts zu den SIA-Ordnungen

Die submissionsrechtlichen Bestimmungen haben Vorrang gegenüber den SIA-Ordnungen. Die SIA-Ordnungen nehmen zwar Bezug auf die gesetzlichen Bestimmungen des öffent-lichen Submissionsrechts, sehen in Teilbereichen jedoch Ab-weichungen vor (z.B. bei Ankäufen oder den Regelungen zur Anonymität). Öffentliche Auftraggeber haben den Vorrang des Submissionsrechts auch bei solchen Abweichungen zu beach-ten.

Planungs- und Bauaufträge – Entscheidungsgrundlagen für die Vergabe

9 Suter • von Känel • Wild • AG

2. Leistungsträger 2.1 Mögliche Leistungsträger Kriterien für die Auswahl der Leistungsträger Als Leistungsträger für die Planung und Ausführung des Bau-

vorhabens kommen unterschiedliche Partner in Frage. Die Auswahl der Leistungsträger ist unter verschiedenen Gesichts-punkten zu betrachten: • Phase des Planungs- und Bauprozesses (strategische

Planung, Vorstudie, Projektierung, Realisierung) • Grösse und Komplexität des Bauvorhabens • Bedeutung von Kosten- und Termingarantien • Umfang der Kontrolle und des Einflusses des Bauherrn

während des Planungs- und Bauprozesses Aufträge an einzelne Leistungsträger

Bei kleineren Bauvorhaben oder in frühen Phasen des Pla-nungsprozesses werden in der Regel separate Aufträge an ein-zelne Leistungsträger vergeben (Architekt, Fachplaner, Bauun-ternehmer etc). Der Vergabeaufwand hält sich in Grenzen und der Bauherr und Auftraggeber behält weitgehenden Einfluss auf die Planung und Realisierung des Bauvorhabens.

Aufträge an Gesamtleistungsträger

Mit zunehmender Grösse und Komplexität eines Bauvorhabens nimmt der Aufwand für die Koordination der verschiedenen Pla-nungs- und Bauarbeiten zu. Ebenso wachsen die mit einem Bauvorhaben verbundenen Risiken bezüglich Kosten und Ter-minen. Der Bauherr kann den Koordinationsaufwand und die Risiken reduzieren, indem er die Arbeiten auf einen oder weni-ge Vertragspartner überträgt, die einen grossen Teil oder alle Leistungen aus einer Hand erbringen (Generalplaner, General-unternehmer, Totalunternehmer, Systemanbieter).

Leistungsträger-Modelle Die nachfolgend aufgeführten Leistungsträger-Modelle umfas-

sen sowohl die Planung als auch die Ausführung von Bauvor-haben und zeigen das mögliche Spektrum an Leistungsträger-Modellen auf. Im Sinne eines Überblicks sind die Modelle ver-einfacht dargestellt.

Planungs- und Bauaufträge – Entscheidungsgrundlagen für die Vergabe

10 Suter • von Känel • Wild • AG

2.2 Einzelplaner, Einzelunternehmer

Verschiedene Einzelplaner planen das Bauwerk im Auftrag des Bauherrn. Die Ausführung erfolgt ebenfalls durch verschiedene Unternehmer. Der Bauherr erteilt jedem Planer und jedem Unternehmer einen separaten Auftrag. Die Auftragsvergabe erfolgt in separaten Vergabeverfahren und der Bauherr bzw. Auftraggeber schliesst mit den einzelnen Planern und Unter-nehmern je einen separaten Vertrag ab. Planer und Unterneh-mer haften für ihren Arbeitsteil einzeln.

Üblicherweise wird der Architekt als federführender Planer bezeichnet, der die Tätigkeiten der übrigen Planer sowie die der ausführenden Firmen koordiniert.

Vor- und Nachteile Das Risiko bezüglich Kosten und Terminen verbleibt grund-

sätzlich beim Bauherrn. Der Bauherr hat eine Vielzahl von Ver-trägen und Ansprechpartnern. Dafür kann er über jede einzelne Vergabe entscheiden und behält damit weitgehenden Einfluss auf die Planung und die Ausführung.

Die Risiken lassen sich einschränken, indem der Bauherr einem Planer, in der Regel dem Architekten, die Gesamtleitung des Vorhabens überträgt (vgl. Art. 3.4.1 SIA 102).

Anwendungsbereich Dieses Modell findet in der Regel bei kleineren, überschauba-

ren Bauvorhaben Anwendung. Ebenso wird das Modell häufig von Bauherren gewählt, welche grossen Einfluss auf die Pla-nung und Ausführung nehmen wollen und über genügend Kom-petenzen und Ressourcen für die Leitung des Planungs- und Bauprozesses verfügen.

Planungs- und Bauaufträge – Entscheidungsgrundlagen für die Vergabe

11 Suter • von Känel • Wild • AG

2.3 Generalplaner, Generalunternehmer

Anstelle verschiedener Einzelplaner kann eine Zusammenarbeit mit einem Generalplaner erfolgen. Der Generalplaner ist quasi der "Generalunternehmer der Planer", d.h. er übernimmt einen Gesamtplanungs- oder Projektauftrag vom Bauherrn, ist dessen Vertragspartner und überträgt Teile davon – je nach Fachgebiet – vertraglich an Subplaner. Gegenüber dem Bauherrn ist er allein verantwortlich. Die vertragliche Stellung eines General-planers ist nicht zu verwechseln mit der Funktion und den Leistungen eines Gesamtleiters.

Der Bauherr profitiert davon, dass er nur ein einziges Vergabe-verfahren für die Planerleistungen durchführen muss und ein einziger Planer sein Ansprechpartner für alle Fragen der Pla-nung ist, der zudem die Haftung für die Leistungen seiner Sub-planer übernimmt.

Analog kann für die Ausführung die Zusammenarbeit mit einem Generalunternehmer gewählt werden. Der Generalunternehmer verpflichtet sich gegenüber dem Bauherrn, das Bauvorhaben gesamthaft auszuführen und er schliesst darüber einen Vertrag mit dem Bauherrn ab. Die verschiedenen Ausführungsarbeiten werden von ihm vertraglich an Subunternehmer vergeben. Die Koordination der Subunternehmer wird vom Generalunterneh-mer übernommen, der auch für die Leistungserbringung seiner Subunternehmer haftet.

Vor- und Nachteile

Die Koordination zwischen Planung und Ausführung verbleibt bei diesem Modell grundsätzlich beim Bauherrn. Für Kosten- und Terminkontrolle bei Planung und Ausführung tragen Gene-ralplaner und Generalunternehmer die Verantwortung.

Von entscheidender Bedeutung ist, dass zum Zeitpunkt der Submission der Leistungen anforderungsorientierte, umfassen-de Leistungsbeschreibungen für das zu errichtende Bauwerk vorliegen, da sich die Kosten- und Termingarantie nur auf die vereinbarten Leistungen bezieht. Der direkte Einfluss auf Sub-planende oder Subunternehmer ist bei diesem Modell gering.

Zu beachten ist ferner, dass Generalplaner und Generalunter-nehmer bei ihren Kalkulationen einen Risikozuschlag mit ein-rechnen.

Anwendungsbereich Dieses Modell findet in der Regel bei grossen und komplexen

Bauvorhaben Anwendung, bei denen die Einhaltung von Kos-ten und Terminen im Rahmen der Leistungsbeschreibung von entscheidender Bedeutung ist.

Planungs- und Bauaufträge – Entscheidungsgrundlagen für die Vergabe

12 Suter • von Känel • Wild • AG

2.4 Mischformen

In der Praxis sind häufig auch Mischformen anzutreffen: • In der Planungsphase wird mit Einzelplanern gearbeitet, die

Ausführung wird gesamthaft an einen Generalunternehmer vergeben.

• Die Planung wird von einem Generalplaner übernommen, die Ausführung wird an Einzelunternehmer vergeben.

• Nur die zentralen Planungsarbeiten werden einem Planer-team mit teilweiser Generalplanerfunktion übergeben (z.B. Architektur und Landschaftsarchitektur). Für Spezial-aufgaben werden weitere Fachplaner als Einzelplaner beauftragt.

2.5 Totalunternehmer

Beim Totalunternehmer liegen Planung und Ausführung in den Händen desselben Unternehmers. Der Bauherr hat in diesem Fall von der Planung bis zur Ausführung nur einen einzigen An-sprech- und Vertragspartner. Das Koordinationsrisiko zwischen Planung und Ausführung liegt beim Totalunternehmer, ebenso das Risiko für die termingerechte Fertigstellung.

Der Totalunternehmer haftet neben seinen eigenen Leistungen auch für diejenigen seiner Vertragspartner.

Vor- und Nachteile Mit der vollständigen Übertragung aller Planungs- und Ausfüh-

rungsarbeiten verliert der Bauherr an Kontrolle und Einfluss während des Planungs- und Bauprozesses. Er kann sich dafür von Risiken bezüglich Kosten und Terminen entlasten. Für das Bauwerk ist vorgängig ein detaillierter Baubeschrieb des End-produkts zu erstellen und die Ausschreibungsunterlagen sind sorgfältig und umfassend zu erstellen, da die Kosten- und Ter-mingarantie nur für die im Vertrag erfassten Leistungen gilt und der Totalunternehmer Zusatzleistungen separat verrechnen wird. Wichtig ist, dass der Bauherr sowohl bei der Ausschrei-bung als auch der Ausführung sachkundig vertreten ist und er Bestellungsänderungen bzw. Nachträge professionell bear-beitet.

Anwendungsbereich Dieses Modell findet in der Regel bei grossen und komplexen

Bauvorhaben Anwendung, bei denen die Einhaltung von Kos-ten und Terminen von entscheidender Bedeutung ist und bei denen der Bauherr nicht über genügend Kapazitäten für die Koordinierung von Planung und Ausführung verfügt.

Planungs- und Bauaufträge – Entscheidungsgrundlagen für die Vergabe

13 Suter • von Känel • Wild • AG

2.6 Systemanbieter

Der Systemanbieter ist für den gesamten Lebenszyklus eines Bauwerks verantwortlich (Strategie, Planung, Ausführung, Betrieb und Unterhalt). Er plant, finanziert, realisiert und betreibt das Bauwerk. Der Bauherr bzw. Nutzer entrichtet ihm dafür ein im Voraus vereinbartes Entgelt. Typische Beispiele für System-anbieter finden sich bei Public-Private-Partnership-Modellen, wo öffentliche Aufgaben in Zusammenarbeit der öffentlichen Hand mit der privaten Wirtschaft erfüllt werden.

Eine ergebnisorientierte Leistungsbeschreibung ist ein Haupt-merkmal für die Zusammenarbeit mit einem Systemanbieter. Darin werden die zu erbringenden Leistungen weitestgehend über die Beschreibung der zu erzielenden Ergebnisse definiert. Den Bietergemeinschaften soll damit im Vergabeverfahren möglichst viel Handlungsspielraum bei der Entwicklung der Gesamtleistungsangebote sowie der Umsetzung des Lebens-zyklusansatzes eingeräumt werden. Sie sollen ihre Leistungen und insbesondere die Schnittstellen zwischen Planung, Bau und Betrieb möglichst frei definieren können.

Die Wahl eines Systemanbieters ist über das öffentliche Sub-missionsrecht abzuwickeln, allerdings sind die Konzeption und die Durchführung des Vergabeverfahrens sehr anspruchsvoll und sorgfältig zu planen.

Vor- und Nachteile (siehe auch Praxisleitfaden "PPP Schweiz Hochbau" des Vereins PPP Schweiz)

Planung, Realisierung und Betrieb des Bauwerks liegen in einer Hand. Es fallen für den Nutzer keine Investitionskosten an. Die Mietkosten sind bekannt und planbar. Der Nutzer ist vor Kosten-steigerungen im Betrieb geschützt, umgekehrt profitiert er auch nicht von Kostensenkungen.

Der Einbezug eines Systemanbieters erfordert in einem sehr frühen Zeitpunkt der Projektentwicklung eine gesamtheitliche Betrachtung des Bauvorhabens. Von Beginn weg ist eine ein-gehende Auseinandersetzung mit den Chancen und Risiken sowie den wirtschaftlichen Aspekten eines Bauvorhabens er-forderlich. Ein ausgewogener Vertrag, der die Risiken fair ver-teilt, ist von zentraler Bedeutung.

Anwendungsbereich Dieses Modell lässt sich auch für einzelne Teile eines Bauwerks

einsetzen. Häufigste Anwendung ist das Energie-Contracting, wo der Contractor eine Energieanlage auf eigenes Risiko und eigene Kosten erstellt und auf der Basis von langfristigen Ver-trägen mit seinen Kunden betreibt.

Planungs- und Bauaufträge – Entscheidungsgrundlagen für die Vergabe

14 Suter • von Känel • Wild • AG

2.7 Bauherrenunterstützung und -beratung sowie Bauherrenvertretung

Die Bauherrenberatung unterstützt als Stabsstelle den Bauträ-ger in seinen Aufgaben und Pflichten als Bauherr. Diese Unter-stützung kann unterschiedlichen Umfang aufweisen. In der Regel befasst sich der Bauherrenberater mit organisatorischen, vertraglichen und finanziellen Fragen rund um das Bauvorha-ben und erbringt keine eigene Leistung bei der Planung. Er kann aber auch das gesamte Projektmanagement übernehmen und als Bauherrenvertreter den Bauträger umfassend im Bau-prozess vertreten. Dabei müssen die Stellung, die Leistungen und die Kompetenzen sowie die Verantwortlichkeiten des Bau-herrenvertreters vertraglich klar geregelt werden. Dies gilt auch bei der Bauherrenunterstützung und -beratung.

Vor- und Nachteile Bauherrenunterstützer, -berater und -vertreter nehmen eine

wichtige Stellung ein, die ein Vertrauensverhältnis zum Bau-herrn wie auch die Akzeptanz der übrigen am Bau Beteiligten erfordert. Sie sollten sich ihrer unterstützenden Aufgabe be-wusst sein und im Interesse des Bauherrn agieren.

Umfang und Inhalt der Leistungen und Kompetenzen können flexibel der konkreten Aufgabenstellung angepasst werden, wobei eine klare vertragliche Regelung wichtig ist.

Anwendungsbereich Eine Bauherrenunterstützung, -beratung oder -vertretung kann

bei allen Bauvorhaben zum Einsatz gelangen. Wichtig ist sie insbesondere bei fehlenden Kompetenzen, ungenügendem Sachverstand oder nicht ausreichenden Kapazitäten seitens des Bauherrn.

Planungs- und Bauaufträge – Entscheidungsgrundlagen für die Vergabe

15 Suter • von Känel • Wild • AG

3. Beschaffungsformen 3.1 Übersicht Lösungsorientierte Beschaffungsformen (SIA 142/143) und leistungsorientierte Beschaffungsform (SIA 144)

Das Beschaffungswesen zielt darauf ab, für eine klar umschrie-bene Leistung das beste Angebot zu finden. Planerdienstleis-tungen können jedoch kaum einzig über den Preis definiert wer-den, gilt es doch je nach Aufgabenstellung Lösungen zu finden, die den konzeptionellen, gestalterischen, gesellschaftlichen, ökologischen, ökonomischen und technischen Anforderungen gesamthaft am besten entsprechen. Solche Verfahren werden unter dem Begriff lösungsorientierte Beschaffungsformen zusammengefasst.

Wenn bei der Vergabe von Planerdienstleistungen lösungs-orientierte Beschaffungsformen nicht angewendet werden können oder sollen, so stellt die Leistungsofferte die geeignete Beschaffungsform dar. Bei der Leistungsofferte erhält das wirt-schaftlich günstigste Angebot den Zuschlag. Diese Beschaf-fungsform wird auch als leistungsorientierte Beschaffungs-form bezeichnet. Die leistungsorientierte Beschaffung von Planerdienstleistungen ist in der Ordnung SIA 144 geregelt.

Offenes Verfahren

Selektives Verfahren

Einladungsverfahren

Freihändiges Verfahren

Beschaffungsformen

Lösungsorientierte Beschaffungsformen Leistungs-orientierte Beschaf-fungsform SIA 144

Wettbewerb (anonym) SIA 142

Studienauftrag (nicht anonym)

SIA 143

Ideen-wettbewerb

Projekt-wettbewerb

Gesamt-leistungs-

wettbewerb

Ideenstudie/ Testplanung

Projekt-studie

Gesamt-leistungs-

studie

Leistungs- offerte

X X – – – – X

X X X X X X X

X X X X X X X

– Gewinner1 Gewinner1 – Gewinner1 Gewinner1 X

1 Siehe Ausführungen im Abschnitt "Folgeauftrag".

Verg

abev

erfa

hren

Planungs- und Bauaufträge – Entscheidungsgrundlagen für die Vergabe

16 Suter • von Känel • Wild • AG

3.2 Lösungsorientierte Beschaffungsformen Lösungsorientierte Beschaffungsformen für Planerleistungen Ordnungen SIA 142/143

Planungswettbewerbe werden seit über 100 Jahren durchge-führt. Der Schweizerische Ingenieur- und Architektenverein (SIA) regelt die verschiedenen Verfahrensarten in den Ordnungen SIA 142 für Architektur- und Ingenieurwettbewerbe und SIA 143 für Architektur- und Ingenieurstudienaufträge.

Erfolgsfaktoren, Qualitäten Die Anwendung von lösungsorientierten Beschaffungsformen

wirft gegenüber der Direktvergabe oder der leistungsorientierten Beschaffungsform oftmals einen grösseren Nutzen ab. Dieser Nutzen kommt in folgenden Ergebnissen zum Ausdruck: • Lösungsoptimierung: Erreichen einer besseren Überein-

stimmung zwischen Aufgabenstellung und Lösung • Kreativität: Öffnung eines grösseren Spielraums für krea-

tive und innovative Leistungen • Vergleichsmöglichkeit: Ein Vergleich von Ideen und Projek-

ten zur gleichen Aufgabenstellung erleichtert das Finden einer optimalen Lösung

• Nachwuchsförderung: Gewährung von Chancengleichheit für junge und unbekannte Fachleute

• Akzeptanz: Die Transparenz in der Lösungsfindung schafft grössere Akzeptanz des getroffenen Entscheids

• Gesamtnutzen: Optimieren von Nutzen und Kosten

Kritikpunkte Der finanzielle Aufwand für die Durchführung von lösungsorien-

tierten Verfahren ist in der Regel höher als bei einer Leistungs-offerte, insbesondere wenn ein Wettbewerb im offenen Verfah-ren durchgeführt wird.

Manchmal wird auch bemängelt, es sei volkswirtschaftlich un-sinnig, für dieselbe Bauaufgabe mehrere Lösungen ausarbeiten zu lassen. Dem ist entgegenzuhalten, dass Wettbewerbe in der Regel für Bauvorhaben durchgeführt werden, bei denen es erhebliche Spielräume für eine Optimierung von Nutzen und Kosten gibt und erst so wirtschaftlich überzeugende Lösungen gefunden werden können.

Voraussetzungen Damit ein solches Verfahren effizient gestaltet werden kann,

müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein: • Vorbereitung: Der Bauherr muss seine Zielsetzungen und

Bedürfnisse klar und widerspruchsfrei formulieren. Die zu lösende Aufgabe ist präzise zu umschreiben (Pflichtenheft, Raumprogramm etc.) und die gestellten Anforderungen sind deutlich zu bezeichnen.

Planungs- und Bauaufträge – Entscheidungsgrundlagen für die Vergabe

17 Suter • von Känel • Wild • AG

• Zusammenstellung der Jury: Die Jury muss über eine aus-gewogene Anzahl von Fachleuten und Sachverständigen verfügen. Die korrekte Beurteilung von Fachfragen muss durch entsprechende Fachpersonen in der Jury oder durch den Beizug von Experten gewährleistet sein.

• Wahl des Vorgehens: Aufgrund der Bedürfnisabklärung und der Zielsetzungen wird die geeignete Beschaffungs-form und das einzusetzende Vergabeverfahren bestimmt.

• Aufwand: Der zu erwartende Aufwand aller Beteiligten muss in einem vernünftigen Verhältnis zur Aufgabe und zur Entschädigung stehen.

Anonymität

Wettbewerbe nach Ordnung SIA 142 werden anonym durchge-führt. Soll ein direkter Dialog zwischen Teilnehmern und Jury geführt werden, so ist das Verfahren des Studienauftrags (geregelt in der Ordnung SIA 143) zu wählen. Die Notwendig-keit des Dialogs ist dabei in den Ausschreibungsunterlagen zu begründen. Nach der Ordnung SIA 143 eignen sich die nicht-anonymen Studienaufträge in begründeten Ausnahmefällen für komplexe Aufgabenstellungen.

Im Wettbewerb ist die Anonymität der Wettbewerbsbeiträge bis zum Abschluss des Wettbewerbs zu sichern. Erst nachdem das Preisgericht die Beiträge beurteilt, rangiert und die Preise zuge-sprochen hat sowie eine Empfehlung für das weitere Vorgehen abgegeben hat, darf die Anonymität aufgehoben werden.

Ein- und mehrstufige Wettbewerbe SIA 142 Art. 5.1

Alle Wettbewerbsverfahren können auch mehrstufig durchge-führt werden. Ein solches Vorgehen empfiehlt sich bei komple-xen Vorhaben und führt mit tragbarem Aufwand gezielt zur Lösung, ohne die Lösungsfindung durch ein zu kleines Teil-nehmerfeld bereits von vorneherein einzuschränken.

In der ersten Stufe können mit einem breiten Teilnehmerfeld die wichtigsten konzeptionellen Fragen geklärt werden. Diejenigen Teilnehmer, welche die Aufgabe in der ersten Stufe am besten gelöst haben, dürfen in der zweiten Stufe ihre Konzepte vertie-fen. Massgebend für das Gesamtverfahren ist die letzte Stufe; erst in dieser erfolgt die Rangierung.

Mehrstufige Wettbewerbe sind deutlich als solche auszuschrei-ben und als Einheit abzuwickeln. Die Jury bleibt über alle Stu-fen dieselbe. Das Programm kann indes anhand der Erkennt-nisse aus der ersten Stufe überarbeitet werden. Eine Aufhe-bung der Anonymität in der zweiten Stufe einer Konkurrenz ist nicht zulässig, da diese als Einheit abzuwickeln ist.

Die zweite Stufe kann auch als optionale Bereinigungsstufe ausgestaltet werden. Diese kann helfen, allfällige offen geblie-bene Fragestellungen zu klären. Eine optionale Bereinigungs-stufe muss explizit im Programm erwähnt und separat ent-schädigt werden.

Planungs- und Bauaufträge – Entscheidungsgrundlagen für die Vergabe

18 Suter • von Känel • Wild • AG

Kombination von Wettbewerb (SIA 142) und Studienauftrag (SIA 143)

Gemäss den Ordnungen SIA 142/143 ist eine Kombination von Wettbewerb und Studienauftrag zu einer mehrstufigen Beschaf-fungsform für dieselbe Aufgabenstellung nicht zulässig, da die Anonymität des gesamten Verfahrens nicht gewährleistet ist. Werden im Rahmen einer Projektentwicklung beide Beschaf-fungsformen (Wettbewerb, anonym; Studienauftrag, nicht ano-nym) angewendet, so sind sie nicht als mehrstufige Beschaf-fungsform, sondern als separate, in sich abgeschlossene Schrit-te durchzuführen. Dabei ist bei der nachgeschalteten Konkur-renz der Frage der Befangenheit von Teilnehmern der voran-gehenden Konkurrenz besondere Beachtung zu schenken.

Folgeauftrag Wird ein lösungsorientiertes Verfahren im Einklang mit den Be-

stimmungen des Submissionsrechts durchgeführt, so kann dem Gewinner ein Auftrag freihändig erteilt werden. Die Absicht, einen Folgeauftrag zu erteilen, muss in den Ausschreibungs-unterlagen erwähnt sein, ebenso ist der Umfang des Folgeauf-trags zusammen mit den Eckwerten der Honorarkonditionen be-kannt zu geben. Zudem ist ein unabhängiges Preisgericht bzw. Beurteilungsgremium einzusetzen, das eine eindeutige Emp-fehlung zuhanden des Auftraggebers ausspricht.

Folgeauftrag an den Gewinner eines Studienauftrags

Ob die freihändige Vergabe eines Folgeauftrags an den Gewin-ner eines Studienauftrags nach SIA 143 im Rahmen des öffent-lichen Submissionsrechts zulässig ist, wird unterschiedlich be-urteilt. Das Verwaltungsgericht des Kantons Zürich hat in einem etwas älteren Entscheid VB.2002.00044 vom 9.7.2003 befun-den, dass die Anonymität Voraussetzung für eine freihändige Vergabe ist, obwohl die gesetzlichen Regelungen diesbezüglich keine klaren Aussagen machen. Wenn eine freihändige Ver-gabe eines Folgeauftrags nach einem nicht-anonymen Studien-auftrag vorgesehen ist, so ist vor dem Hintergrund dieser Recht-sprechung ein transparentes und fair durchgeführtes Verfahren von zentraler Bedeutung.

Planungs- und Bauaufträge – Entscheidungsgrundlagen für die Vergabe

19 Suter • von Känel • Wild • AG

3.3 Leistungsorientierte Beschaffungsform Ingenieur- und Architekturleistungsofferten: Ordnung SIA 144

Leistungsofferten eignen sich für Aufgaben, für die keine plane-rischen Lösungsansätze des Anbieters zum Zeitpunkt der Ver-gabe der Planerdienstleistungen notwendig sind, um das Ziel der Beschaffung zu erreichen. Die Leistungsofferte ist in der neuen Ordnung SIA 144 für Ingenieur- und Architekturleistungs-offerten geregelt. Basis der Ausschreibung bilden dabei die Leistungs- und Honorarordnungen SIA 102 bis 110.

Verhältnis zum Submissionsrecht

Die Ordnung SIA 144 berücksichtigt grundsätzlich die auf ge-setzlicher Ebene bestehenden Vorgaben für das öffentliche Be-schaffungswesen und ergänzt diese in bestimmten Bereichen. Wird die Ordnung SIA 144 bei öffentlichen Beschaffungen als mitgeltend erklärt, gilt sie bloss subsidiär zu den Vorgaben des öffentlichen Submissionsrechts.

Erfolgsfaktoren, Qualitäten Die leistungsorientierte Beschaffungsform ist ein effizientes Ver-

fahren, um den für die Lösung der Aufgabenstellung am besten geeigneten Partner mit dem bezüglich Qualität und Kosten ins-gesamt besten Angebot zu finden.

Kritikpunkte Da die Ordnung SIA 144 erst kürzlich eingeführt wurde, beste-

hen erst wenige Praxiserfahrungen. Es zeigt sich jedoch, dass sie wichtige Bereiche wie die erforderlichen Vorgaben des Auf-traggebers zu Leistungsinhalt und Honorierungsart nicht und die Verfahren mit den Rechten und Pflichten der Beteiligten nur oberflächlich regelt. Ob sich die Ordnung SIA 144 für Leistungs-offerten durchsetzen wird, kann noch nicht beurteilt werden. Für Ausschreibungen, die dem Submissionsrecht unterstehen, ist sie jedenfalls keine ausreichende Grundlage. Bei Leistungsofferten hat der Preis oftmals ein zu hohes Ge-wicht. In der Bewertung der Angebote ist durch eine geeignete und in der Ausschreibung bekanntzugebende Gewichtung si-cherzustellen, dass auch die qualitativen Aspekte wie Referen-zen, Vorgehensvorschlag, Projektorganisation etc. angemessen berücksichtigt werden.

Kombinationen von leistungsorientierter Beschaffungsform (SIA 144) mit lösungsorientierten Beschaffungsformen (SIA 142/143)

Bei Leistungsofferten dürfen laut Ordnung SIA 144 allfällig ver-langte Schemas oder Diagramme nur der Klärung des Zugangs zur Aufgabe (Auftragsanalyse, Vorschläge zur Vorgehensweise, Projektorganisation etc.) dienen. Wenn für eine Aufgabe oder Teile davon planerische Lösungsansätze im Sinne von Ideen-skizzen oder Projektentwürfen notwendig sind, so ist eine lö-sungsorientierte Beschaffungsform nach Ordnung SIA 142 oder SIA 143 zu wählen. Aus submissionsrechtlicher Sicht sind solche Kombinationen heikel, jedoch nicht ausgeschlossen. Ideenskizzen oder Projekt-entwürfe, die im Rahmen einer Leistungsofferte erstellt werden, sind im Sinne der Fairness angemessen zu entschädigen.

Planungs- und Bauaufträge – Entscheidungsgrundlagen für die Vergabe

20 Suter • von Känel • Wild • AG

4. Vergabeverfahren im öffent-lichen Submissionsrecht

Vier Arten von Vergabe-verfahren (Quelle: KBOB)

Bei Vergaben, die dem öffentlichen Submissionsrecht unterste-hen, werden vier Arten von Vergabeverfahren unterschieden:

Freihändiges Verfahren (Direktvergabe)

• Der Bauherr vergibt einen Auftrag direkt und ohne Aus-schreibung einem Anbieter.

Einladungsverfahren • Der Bauherr bestimmt, welche Anbieter er ohne Ausschrei-

bung direkt zur Angebotsabgabe einladen will. Es müssen mindestens drei Angebote eingeholt werden.

Selektives Verfahren (Präqualifikation)

• Der Bauherr schreibt den geplanten Auftrag öffentlich aus. • Alle Bewerber können einen Teilnahmeantrag einreichen. • Der Bauherr bezeichnet aufgrund ihres Leistungs- und Fä-

higkeitsnachweises nach Massgabe der in der Ausschrei-bung festgelegten Eignungskriterien die Bewerber, die sich für die Erfüllung des geplanten Auftrags am besten eignen und ein Angebot einreichen dürfen.

• Er kann die Zahl der zur Angebotsabgabe Einzuladenden auf nicht weniger als drei beschränken, wenn sonst die Auf-tragsvergabe nicht effizient abgewickelt werden kann.

Offenes Verfahren

• Der Bauherr schreibt den geplanten Auftrag öffentlich aus. • Alle Anbieter können ein Angebot einreichen. • Die Angebote werden aufgrund der vorgängig bekannt ge-

gebenen Zuschlagskriterien bewertet. Ebenfalls prüft der Auftraggeber, ob die Anbieter die von ihm festgelegten Eignungskriterien und Mindestanforderungen erfüllen.

Verfahrensbestimmungen Die detaillierten Bestimmungen, welche bei Vergabeverfahren

zu beachten sind, können der Tabelle "Gesamtübersicht über die Vergabeverfahren" in Kapitel 2.3 des Handbuchs für Ver-gabestellen im Kanton Zürich, Ausgabe 2014 entnommen werden (vgl. www.beschaffungswesen.zh.ch).

Schwellenwerte (für die Jahre 2014/15, gemäss INöB)

Die Wahl der Verfahrensart richtet sich nach dem geschätzten Auftragswert der zu erbringenden Planungsleistungen (ohne Mehrwertsteuer). Der Auftragswert ist aufgrund des voraussicht-lichen maximalen Gesamtwerts einer Beschaffung zu schätzen. Bei Projektierungsaufträgen können die Leistungen anhand der voraussichtlichen Baukosten mit Hilfe der Ordnungen SIA 102, 103 etc. (Honorarberechnung nach Baukosten) ermittelt wer-den. Die Baukosten sind nicht zu knapp zu schätzen, da bei Nachträgen allenfalls das Submissionsrecht verletzt wird.

Planungs- und Bauaufträge – Entscheidungsgrundlagen für die Vergabe

21 Suter • von Känel • Wild • AG

Schwellenwerte für Dienstleistungen im Staatsvertragsbereich

Verfahrensarten Auftragswert CHF Offenes/selektives Verfahren ab CHF 350'000

Schwellenwerte für Dienstleistungen im Nichtstaatsvertragsbereich Verfahrensarten Auftragswert CHF

Offenes/selektives Verfahren ab CHF 250'000 Einladungsverfahren bis CHF 250'000 Freihändiges Verfahren bis CHF 150'000

Auftragswerte bei Konkurrenzverfahren ohne Folgeauftrag

Bei Konkurrenzverfahren ohne Folgeauftrag (Testplanungen oder Ideenstudien) werden die Teilnehmenden für ihre Aufwen-dungen direkt entschädigt. Massgebend für die Bestimmung des Auftragswerts ist die Gesamtsumme der Entschädigungen (§ 4 Abs.1 Submissionsverordnung).

Auftragswerte bei Konkurrenzverfahren mit Folgeauftrag

Bei Konkurrenzverfahren mit Folgeauftrag ist der Wert des ge-samten Auftragsvolumens (Preisgeld plus Folgeauftrag), das dem Gewinner des Konkurrenzverfahrens zukommen soll, für die Bestimmung des Auftragswerts massgebend.

Unterstellte Vergabestellen Siehe auch Handbuch für Vergabe-stellen, Kanton Zürich, Kapitel 2, Ziff. 1.4

Dem Staatsvertragsbereich (internationale Übereinkommen) und dem Nicht-Staatsvertragsbereich (innerschweizerisches Recht) unterstehen in der Regel die folgenden Auftraggeber: • Kantonale Verwaltung • Gemeinden (politische Gemeinden, Schulgemeinden,

Kirchgemeinden), Gemeindezweckverbände • Einrichtungen des öffentlichen Rechts, unabhängig ihrer

Rechtsform, auf kantonaler oder kommunaler Ebene, mit Ausnahme ihrer kommerziellen oder industriellen Tätigkeiten

• Behörden, öffentliche und privatrechtliche Unternehmen aller Stufen mit ausschliesslichen oder besonderen Rechten in den Sektoren Wasser, Energie (ohne Gas und Wärme) und Verkehr

Nur dem Nicht-Staatsvertragsbereich unterstehen folgende Auftraggeber: • Nicht staatsgebundene Träger kantonaler oder kommuna-

ler Aufgaben (auch Private), sofern sie keinen kommerziel-len oder industriellen Charakter haben

• Objekte und Leistungen (auch von Privaten), die zu mehr als 50 % der Gesamtkosten mit öffentlichen Geldern subventio-niert werden. Die Subventionierung kann sich sowohl auf die effektiven Objektkosten (z.B. bei Bauvorhaben) als auch auf die indirekte Finanzierung (z.B. über eine Subventionierung der jährlichen Betriebskosten oder über vergünstigte Bau-rechtszinsen) beziehen. Der Umfang der Subventionierung ist dabei im Einzelfall sorgfältig zu klären.

Planungs- und Bauaufträge – Entscheidungsgrundlagen für die Vergabe

22 Suter • von Känel • Wild • AG

5. Wege zur Klärung der richtigen Beschaffungsform

Grundsätze zur Anwendung Wenn Planungsaufträge vergeben werden sollen, stehen die vorgestellten Beschaffungsformen zur Auswahl. Nachfolgend soll aufgezeigt werden, wie in einer strukturierten Vorgehens-weise anhand von vier massgeblichen Fragestellungen die den Zielsetzungen und der Aufgabenstellung angemessene Be-schaffungsform gefunden werden kann.

Schema zur Vergabe von Planungsaufträgen

Das untenstehende Schema ist für die Vergabe von Planungs-aufträgen konzipiert, wobei bei gewissen Antwortoptionen auch bereits die Ausführungsart vorgespurt wird (z.B. bei der Wahl eines Totalunternehmers).

Schema als morphologischer Kasten Das Schema ist im Sinne eines morphologischen Kastens zu

verstehen: Zu jedem Thema stehen unterschiedliche Antwort-optionen zur Auswahl. Dabei ist zu beachten, dass sich gewisse Kombinationen von Antwortoptionen gegenseitig ausschliessen. In Kapitel 6 werden daher für ausgewählte Anwendungsfälle ihre Eigenheiten sowie ihre Anwendungsbereiche dargestellt.

Planungs- und Bauaufträge – Entscheidungsgrundlagen für die Vergabe

23 Suter • von Känel • Wild • AG

Auftragsvergaben erfolgen in verschiedenen Phasen der Pla-nung eines Bauvorhabens. In der Phase der strategischen Planung bzw. der Vorstudienphase zu Beginn des Planungs-prozesses ist dabei anders vorzugehen als in der Projektie-rungs- resp. Realisierungsphase (siehe Grafik Kap. 1.2). So hat beispielsweise zu Beginn des Planungsprozesses der Dialog zwischen Auftraggeber und Beauftragtem während des Ver-gabeverfahrens eine höhere Bedeutung als in späteren Prozessphasen.

Sind Lösungsvorschläge für komplexe Aufgabenstellungen

gesucht, deren Rahmenbedingungen nicht genügend und ab-schliessend im Voraus bestimmt werden können, so ist ein Dia-log zwischen Auftraggeber und Beauftragtem wichtig. In diesen Fällen kann im Rahmen des Vergabeverfahrens (z.B. in Form eines Studienauftrags nach Ordnung SIA 143) ein strukturierter, direkter Dialog zwischen Auftraggeber und möglichen Beauf-tragtem geführt werden. Die nicht anonyme Durchführung eines Vergabeverfahrens stellt indes hohe Anforderungen an die Gleichbehandlung der Teilnehmer und die submissionsrecht-lichen Vorgaben sind vorgängig sorgfältig zu klären und einzu-halten.

Bei klar definierten und nicht komplexen Aufgaben ist eine ano-nyme Beschaffungsform zu bevorzugen (Wettbewerb nach SIA Ordnung 142).

Je nach Aufgabenstellung und Prozessphase können unter-

schiedliche Leistungsträger gesucht sein. Mögliche typische Leistungsträger sind Einzelplaner, Generalplaner oder Total-unternehmer (siehe Kap. 2).

Für Aufgabenstellungen, deren Rahmenbedingungen im Vor-

aus genügend genau festgelegt werden können, wo aber ein Spielraum für unterschiedliche Lösungsansätze besteht, bilden lösungsorientierte Beschaffungsformen (siehe Kap. 3.2) die beste Wahl. Für Aufgabestellungen, bei denen das Optimie-rungspotenzial weitgehend ausgeschöpft ist und die zu erbrin-gende Leistung klar umschrieben ist, eignet sich hingegen die leistungsorientierte Beschaffungsform (siehe Kap. 3.3) besser.

Passende Beschaffungsformen

Im folgenden Kapitel werden passende Beschaffungsformen zu den verschiedenen Antwortoptionen dargelegt und mit Refe-renzbeispielen der Suter • von Känel • Wild • AG konkretisiert.

Prozessphase In welcher Phase des Prozesses befindet sich das Vorhaben?

Leistungsträger Wer soll die

Planungsleistungen erbringen?

Aufgabenstellung Wie gross ist der

Spielraum für unterschiedliche

Lösungsansätze?

Dialog Ist für die Lösungs-findung ein Dialog mit den Anbietern

erforderlich?

Planungs- und Bauaufträge – Entscheidungsgrundlagen für die Vergabe

24 Suter • von Känel • Wild • AG

6. Anwendungsbeispiele

6.1 Ideenstudie Fragestellungen: 1. Prozessphase

Der Bauherr befindet sich am Start des Planungsprozesses und hat noch keine konkreten Vorstellungen zum Bauvorhaben ent-wickelt. Es wird ein Verfahren gesucht, das die Rahmenbedin-gungen für die weiteren Planungsschritte klären soll.

2. Dialog Die Rahmenbedingungen für die Planung sind in wesentlichen Punkten noch nicht bekannt. Der Dialog mit den Teilnehmen-den bildet einen wesentlichen Teil der Lösungsfindung.

3. Leistungsträger Je nach Komplexität der Aufgabe und den Bezügen zu spezifi-schen Fachbereichen genügt ein Einzelplaner (z.B. Architekt) oder es wird ein Planerteam gesucht, das alle erforderlichen Fachkompetenzen in sich vereint.

4. Aufgabenstellung Die Aufgabenstellung ist noch sehr offen. Die Rahmenbedin-gungen sind im Sinne einer guten Ausgangslage für die weitere Lösungsfindung zu klären. Es ist ein breites Spektrum unter-schiedlicher Lösungsansätze denkbar.

Planungs- und Bauaufträge – Entscheidungsgrundlagen für die Vergabe

25 Suter • von Känel • Wild • AG

Lösungsvorschlag: Ideenstudie Beschrieb (siehe auch SIA 143)

Die Ideenstudie bringt Vorschläge für konzeptionelle Entschei-de oder für die Lösung von komplexen Aufgaben, die nur allge-mein umschrieben und abgegrenzt sind.

Die Ideenstudie wird mit einer begrenzten Anzahl von Teilneh-menden durchgeführt und eignet sich daher nicht für offene Verfahren. Die Teilnehmer werden eingeladen oder in einer Selektion bestimmt.

Die Gegenleistung für die Vorschläge besteht aus einer ange-messenen Entschädigung an alle Teilnehmer für die erbrachte Leistung. In der Regel steht kein bzw. kein substanzieller Folgeauftrag in Aussicht.

Anwendungsbereich Ideenstudien werden häufig zu Beginn eines Planungsprozes-

ses eingesetzt, wenn es darum geht, die Rahmenbedingungen zu klären und die Planungsaufgaben einzugrenzen. Durch die Möglichkeit des Dialogs über die Vorschläge am Schluss oder auch in einer Zwischenbesprechung können Überlegungen und Lösungsansätze zielgerichtet vermittelt werden.

Testplanung Ideenstudien werden bei raumplanerischen Fragestellungen oft-

mals in Form von Testplanungen durchgeführt. Dabei werden identische, honorierte Dienstleistungsaufträge an mehrere An-bieter vergeben, welche verschiedene Lösungsansätze, z.B. für die Entwicklung eines Areals, entwickeln. Diese werden mitein-ander verglichen und auf ihre Realisierbarkeit untersucht. Die Testplanung dient zur Klärung der Rahmenbedingungen, z.B. für einen nachfolgenden Projektwettbewerb.

Planungs- und Bauaufträge – Entscheidungsgrundlagen für die Vergabe

26 Suter • von Känel • Wild • AG

Referenzbeispiele Ideenstudien Vision Aathal, Seegräben Die Eigentümerin der Grundstücke im von der Textilindustrie geprägten Aathal möchte einzelne Projektplanungen in einen übergeordneten Zusammenhang bringen. Ziel ist, ein prägnantes Image zu entwickeln, das – gestützt auf die räumlichen wie funktionalen Potenziale und die bestehenden Qualitäten und Stärken – dem Aathal eine unverkenn-bare Identität verleiht.

Die Testplanung Vision Aathal wurde im Rahmen eines kooperativen Planungs-prozesses mit einem breit zusammenge-setzten Beurteilungsgremium durchge-führt.

• 1. Stufe: Entwurf räumliche Strategie durch 6 eingeladene Teams

• Werkstattgespräch mit Definition teamspezifischer Teilaufgaben

• 2. Stufe: Weiterbearbeitung durch 4 ausgewählte Teams

• Schlussbesprechung mit Empfehlun-gen für Schlussbericht und als Basis für Masterplan

Siegervision Knapkiewicz & Fickert, Zürich mit

Schmid Landschaftsarchitekten, Zürich

Areal Bahnhof, Wald Im erstrangigen Entwicklungsgebiet mit brachliegenden Flächen direkt am Bahn-hof wird ein Gesamtkonzept für eine at-traktive, identitätsprägende Bebauung angestrebt. Ziel ist es, dieses Schlüssel-areal schrittweise zu einem lebendigen Wohn- und Arbeitsquartier zu ent-wickeln.

Die Erkenntnisse der Testplanung wurden in einem Masterplan zusammengefasst. Dieser bildet die Grundlage einer Revision der Nutzungsplanung und die Ausar-beitung eines Gestaltungsplans.

• Testplanung mit 3 eingeladenen

Teams

• Werkstattgespräch zur Festlegung der Stossrichtungen

• Open-Space-Veranstaltung

• Schlussbesprechung mit Empfehlun-gen für den Synthesebericht

Team UrbaNplus / Stefan Kurath mit Reymond

Vogel Landschaften und Basler & Hofmann Team Feddersen & Klostermann mit TEAMverkehr

und Brühlmann Loetscher Architekten

Planungs- und Bauaufträge – Entscheidungsgrundlagen für die Vergabe

27 Suter • von Känel • Wild • AG

SULZERAREAL Werk 1, Winterthur

Auf dem Areal soll eine urbane Über-bauung mit Mischnutzungen entstehen. Die städtebauliche Idee für das Areal Werk 1 wird als Grundlage für die Anpassung der Nutzungsplanung dienen. Zu diesem Zweck wurde die Testplanung durchgeführt.

Die teilnehmenden Teams hatten eine angemessene Dichte vorzuschlagen (Spanne 150% - 230%). Dabei war der zentralen Lage und der Richtplan-festlegung "Zentrumsgebiet von kanto-naler Bedeutung" Rechnung zu tragen.

• Testplanung mit 5 eingeladenen Teams

• Zwischenbesprechung mit allgemei-nen und teamspezifischen Hinweisen

• Schlussbesprechung mit Empfehlun-gen für den Synthesebericht

Team EM2N Team Knapkiewicz&Fickert Team Gigon/Guyer

Visualisierung Team Gigon/Guyer Areal Lagerplatz, Winterthur Die ehemaligen Eigentümerinnen des Areals Lagerplatz – die Post und die Sulzer Immobilien AG – entwickelten mit der Stadt Winterthur das Areal so weit, dass die baurechtlichen Rahmenbedin-gungen neu formuliert werden können. Ziel der Testplanung ist eine städte-baulich überzeugende Gesamtidee als Grundlage für die Anpassung der Bau- und Zonenordnung zu finden.

• Testplanung mit 5 eingeladenen Teams

• Zwischenbesprechung mit allgemei-nen und teamspezifischen Hinweisen

• Schlussbesprechung

• Vertiefung zu städtebaulichem Leit-bild im Anschluss an die Testplanung

schnebli menz sam architekten und partner ag Boesch Architekten GmbH

Wegleitendes Gesamtkonzept (Boesch Architekten GmbH)

Planungs- und Bauaufträge – Entscheidungsgrundlagen für die Vergabe

28 Suter • von Känel • Wild • AG

6.2 Studienauftrag (Projektstudie) Fragestellungen: 1. Prozessphase

Der Bauherr hat bereits erste Vorarbeiten geleistet. Die Rah-menbedingungen sind bekannt, sollen aber flexibel gehandhabt werden können.

2. Dialog Im Rahmen der Planung soll durch einen direkten Dialog zwi-schen dem Beurteilungsgremium resp. Auftraggeber und den Teilnehmenden ein Lernprozess ermöglicht werden, der am Ende zu besseren Lösungsvorschlägen führen soll.

3. Leistungsträger Je nach Komplexität der Aufgabe und den Bezügen zu spezifi-schen Fachbereichen genügt ein Einzelplaner (z.B. Architekt) oder es wird ein Planerteam gesucht, das alle erforderlichen Fachkompetenzen in sich vereint.

4. Aufgabenstellung Es liegt eine relativ offene Aufgabenstellung mit hoher Kom-plexität vor. Das Optimierungspotenzial ist gross und soll im Dialog mit den Teilnehmenden ausgelotet werden.

Planungs- und Bauaufträge – Entscheidungsgrundlagen für die Vergabe

29 Suter • von Känel • Wild • AG

Lösungsvorschlag: Studienauftrag Beschrieb (siehe auch SIA 143, dort Projektstudie genannt)

Im nicht-anonymen Studienauftrag werden Lösungsvorschläge ausgearbeitet, die im direkten Dialog zwischen den Teilneh-menden, dem Beurteilungsgremium und dem Auftraggeber ent-wickelt werden.

Der Studienauftrag wird mit einer begrenzten Anzahl von Teil-nehmenden durchgeführt und eignet sich daher nicht für offene Verfahren. Die Teilnehmer werden eingeladen oder in einer Selektion bestimmt.

Die Gegenleistung des Auftraggebers für die Studien besteht aus vorher vereinbarten Entschädigungen für alle Teilneh-menden, welche dem Leistungsumfang angemessen sind, so-wie für den Gewinner, wenn ein Folgeauftrag vorgesehen ist, in der Aussicht auf den Folgeauftrag für die Planerleistungen. Die Absicht, dem Gewinner einen Folgeauftrag zu erteilen, muss in den Ausschreibungsunterlagen erwähnt sein. Ebenso sind der Umfang und die Konditionen des Folgeauftrags zu spezifizieren.

Anwendungsbereich Der Studienauftrag eignet sich für Vorhaben, deren Realisie-

rung vorgesehen ist und bei denen der Auftraggeber Einfluss auf die Projektentwicklung nehmen will. Der Vertiefungsgrad des Studienauftrags kann frei gewählt werden und richtet sich nach dem konkreten Informationsbedarf des Auftraggebers.

Planungs- und Bauaufträge – Entscheidungsgrundlagen für die Vergabe

30 Suter • von Känel • Wild • AG

Referenzbeispiele Studienaufträge Bahnhofplatz Bubikon Das Gebiet rund um den Bahnhof Bubikon hat grosses Potenzial und ist wichtig für die Entwicklung der Gemein-de. Die guten Standortqualitäten werden indes nicht optimal genutzt.

Mit einem Studienauftrag möchte die Gemeinde zusammen mit einem privaten Grundeigentümer die Grund-lagen für die Entwicklung am Bahnhof schaffen.

Vier Planungsteams wurden zur Teil-nahme am Studienauftrag eingeladen. Fast alle Teams überzeugten durch ausgezeichnete, in der Bearbeitungstiefe und Präzision beeindruckende Arbeiten. So wurde eine intensive Diskussion und eine echte Wahl ermöglicht.

• Studienauftrag mit 4 eingeladenen Teams

• Beurteilung und Bericht des Beurtei-lungsgremiums mit Empfehlungen für die Weiterbearbeitung des Sieger-projekts

• Ausarbeitung Gestaltungsplan

Siegerprojekt «auseinemguss» von ARGE Hornberger Architekten AG mit Beat Ernst Architekten

Umsetzung Siegerprojekt

Entwicklung Törlenmatt, Hausen am Albis

Nahe dem Dorfzentrum liegt das Gebiet Törlenmatt, welches sich zum einen in Privatbesitz und zum andern im Eigen-tum der Gemeinde befindet. Im Auftrag der Grundeigentümer und der künftigen Nutzer für genossenschaftliche Alters-wohnungen und marktkonforme Familien-wohnungen wurde ein Studienauftrag durchgeführt. Die hochwertige Überbau-ung soll zeitgemäss sein und dem länd-lichen Charakter entsprechen. Gewünscht sind Alterswohnungen auf genossenschaftlicher und gemeinnütz-iger Basis sowie attraktive, marktkon-forme Familienwohnungen mit mittlerem Ausbaustandard.

• Studienauftrag mit 5 eingeladenen Teams

• Beurteilung und Bericht mit Empfeh-lungen für die Überarbeitung

«Hansli wott go birli schüttle» von Niedermann Sigg Schwendener Architekten AG und Haag

Landschaftsarchitektur GmbH

Planungs- und Bauaufträge – Entscheidungsgrundlagen für die Vergabe

31 Suter • von Känel • Wild • AG

Areal Uf Stocken, Regensdorf

Die BVK als Eigentümerin will das Grundstück an zentraler aber auch lärmexponierter Lage im Zentrum von Regensdorf entwickeln und als nach-haltige, qualitativ hochwertige Wohn-liegenschaft behalten. • Studienauftrag mit 7 eingeladenen

Teams

• Zwischenbesprechung mit Empfeh-lungen für Weiterbearbeitung

• Schlusspräsentation

• Siegerprojekt bildet die Basis für den zu erarbeitenden Gestaltungsplan

Demuth Hagenmüller Architekten mit Mettler Landschaftsarchitekten

Grundstücke sue & til, Winterthur Neuhegi

Die Implenia Schweiz AG organisierte als Eigentümerin zweier Liegenschaften ("sue & til") in der Zentrumszone 3 in Winterthur Neuhegi einen Studienauftrag für eine Arealüberbauung. • Studienauftrag mit 4 Teams (12

Büros zur Bewerbung eingeladen)

• Zwischenbesprechung mit Empfeh-lungen für Weiterbearbeitung

• Schlusspräsentation

• Beurteilungsbericht mit Empfehlun-gen für die Weiterbearbeitung

weberbrunner architekten / soppelsa architekten

Gebietsplanung Unterfeld, Zug/Baar

Das Gebiet Unterfeld ist eine der letzten noch unbebauten Flächen zwischen Zug und Baar. Mit der Überbauung werden die beiden Gemeinwesen zu einer städti-schen Einheit zusammenwachsen. Gesucht wird ein städtebauliches Kon-zept mit eigenständiger Identität, das in Etappen umgesetzt werden kann. • Studienauftrag mit 6 eingeladenen

Teams

• Zwischenbesprechung mit Empfeh-lungen für Weiterbearbeitung

• Beurteilung und Bericht mit Empfeh-lungen für die Vertiefung mit 3 Teams

Futurafrosch GmbH HHF architekten

Planungs- und Bauaufträge – Entscheidungsgrundlagen für die Vergabe

32 Suter • von Känel • Wild • AG

6.3 Projektwettbewerb Fragestellungen: 1. Prozessphase

Der Auftraggeber verfügt bereits über gute Grundlagen und hat klare Vorstellungen über Anforderungen und Ziele der gestell-ten Aufgabe.

2. Dialog Ein Dialog mit den Teilnehmern ist aufgrund der klaren Aus-gangslage nicht erforderlich.

3. Leistungsträger Je nach Ausgangslage ist ein Einzelplaner (z.B. Architekt) als Leistungsträger vorgesehen oder es wird ein Planerteam ge-sucht, das alle erforderlichen Fachkompetenzen in sich vereint.

4. Aufgabenstellung Die Aufgabenstellung ist klar definiert. Es sind verschiedene mögliche Lösungsansätze denkbar. Gesucht ist die Lösung, welche den gestellten Anforderungen insgesamt am besten entspricht.

Planungs- und Bauaufträge – Entscheidungsgrundlagen für die Vergabe

33 Suter • von Känel • Wild • AG

Lösungsvorschlag: Projektwettbewerb Beschrieb (siehe auch SIA 142)

Der anonyme Projektwettbewerb dient zur Lösung klar um-schriebener Aufgaben, deren Realisierung vorgesehen ist und zur Ermittlung von geeigneten Fachleuten, welche diese Lösun-gen realisieren können. Der Vertiefungsgrad des Projektwett-bewerbs kann frei gewählt werden und richtet sich nach dem konkreten Informationsbedarf des Auftraggebers im Hinblick auf die zu fällenden Entscheide, beispielsweise in Bezug auf die formalen, funktionalen, ökonomischen oder bewilligungsrele-vanten Aspekte.

Mit dem Projektwettbewerb wird einerseits ein Projekt als über-zeugende Lösung der gestellten Aufgabe und andererseits ein dem Auftrag gewachsener Einzelplaner oder bei grösseren Auf-trägen ein Generalplaner gesucht.

Die Gegenleistung für die Projekte besteht aus Preisen, Ankäu-fen, allfälligen Entschädigungen sowie für den Gewinner die Er-teilung des Auftrages für die definierten Planerleistungen. Die Absicht, dem Gewinner einen Folgeauftrag zu erteilen, muss in den Ausschreibungsunterlagen erwähnt sein. Ebenso sind der Umfang und die Konditionen des Folgeauftrags zu spezifizieren.

Projektwettbewerbe können im offenen oder im selektiven Ver-fahren durchgeführt werden. Beim selektiven Verfahren werden diejenigen Bewerber ausgewählt, welche sich aufgrund ihres Leistungs- und Fähigkeitsnachweises für die Lösung der ge-stellten Aufgabe am besten eignen.

Anwendungsbereich Je eindeutiger die Bedingungen des Wettbewerbs sind, desto

brauchbarer werden die Lösungsvorschläge ausfallen. Die Lö-sungsvorschläge können miteinander verglichen und der beste Lösungsvorschlag ausgewählt werden. Mit der Bestimmung des Siegerprojekts durch die Jury wird gleichzeitig auch der Partner für die Ausführung festgelegt. Der öffentliche Auftraggeber ist an die Empfehlung der Jury gebunden.

Planungs- und Bauaufträge – Entscheidungsgrundlagen für die Vergabe

34 Suter • von Känel • Wild • AG

Referenzbeispiele Projektwettbewerbe Neubau Gemeindehaus, Regensdorf

Der Gemeinderat entschied sich, einen Erweiterungsbau zu planen, um die Raumansprüche der Verwaltung im Be-reich des aus den 90er-Jahren stam-menden Gemeindehauses unterzu-bringen.

Zur Erlangung einer zweckmässigen und architektonisch hochwertigen Lösung wurde ein Projektwettbewerb ausge-schrieben.

Das Siegerprojekt zeigt einen auf allen Ebenen ausgearbeiteten, überzeugen-den Vorschlag für die Bildung eines Ensembles zwischen zwei ungleichen Partnern. Der Neubau prägt den Ort mit gesundem Selbstbewusstsein und Prä-senz; dennoch gelingt es, den zurück-haltenden Altbau nicht einfach auf den zweiten Platz zu verweisen.

• Projektwettbewerb im selektiven Verfahren

Siegerprojekt «chummundlueg» von phalt *the spatialists

Revitalisierung Kloster, Kappel am Albis

Das ehemalige Kloster ist ein Baudenk-mal von nationaler Bedeutung. Der Verein Kappelerhof strebt die bauliche Erneuerung der landwirtschaftlich, ge-werblich und als Wohnraum genutzten Bauten an und nimmt dies zum Anlass, die Klosteranlage, unter Berücksichti-gung der unterschiedlichen Nutzeran-forderungen, in der Gesamtwirkung zu stärken. • Öffentlich ausgeschriebene Präquali-

fikation und Auswahl von 9 Teams

• Vorprüfung 6 eingereichte Projekte

• Jurierung

• Bericht Preisgericht mit Empfehlun-gen an Sieger für Weiterbearbeitung

«INTRA MUROS – EXTRA MUROS» (1. Rang)

Atelier Kempe Thill Architects & Planners mit BBZ Landschaftsarchitekten – BBZ Bern GmbH

«Unitas.» (2. Rang) Suter+Partner AG mit w+s Landschaftsarchitekten und Panorama AG

Visualisierung «INTRA MUROS – EXTRA MUROS» (1. Rang)

Atelier Kempe Thill Architects & Planners mit BBZ Landschaftsarchitekten – BBZ Bern GmbH

Planungs- und Bauaufträge – Entscheidungsgrundlagen für die Vergabe

35 Suter • von Känel • Wild • AG

Erweiterung Alterszentrum Hochweid, Kilchberg

Um den steigenden Bedarf an alters-gerechtem Wohnraum zu decken, soll das Angebot im Alterszentrum Hochweid erweitert werden. Geplant ist der Neubau von 10 Alterswohnungen und die Erweite-rung um eine Wohngruppe für 10 Bewoh-ner. Zur Erreichung dieser Zielsetzungen sollen Vorschläge für einen zukunftsge-richteten, flexiblen, architektonisch hochstehenden sowie betrieblich, ener-getisch und wirtschaftlich nachhaltigen Ausbau erarbeitet werden. • Öffentlich ausgeschriebene Präquali-

fikation (43 Bewerbungen)

• Vorprüfung 7 Projektvorschläge

• Jurierung

• Bericht Preisgericht mit Empfehlun-gen an Sieger (Nachwuchsteam) für Weiterbearbeitung

«Über Eck» (1. Rang) Visualisierung Wolfgang Rossbauer Architekt ETH/SIA GmbH

Ansicht Süd Neubau Alterswohnungen

Gemeinnützige Überbauung Hüttengraben, Küsnacht

Die Gemeinde beabsichtigt, das land-wirtschaftlich genutzte Bauland südlich der Limbergstrasse im Gebiet Hüttengra-ben für gemeinnützigen Wohnungsbau einer Baugenossenschaft im Baurecht ab-zugeben. Ziel ist es, in einem Wettbewerb eine ortsbaulich ansprechende, nachhal-tige und kostenbewusste Bebauungs-idee zu finden. • Offen ausgeschriebener Wettbewerb

• Vorprüfung 62 Projektvorschläge

• Jurierung

• Bericht Preisgericht mit Empfehlun-gen an Sieger für Weiterbearbeitung und Ausführung

«TORTUGA» (1. Rang) Baumann Roserens Architekten ETH SIA

Planungs- und Bauaufträge – Entscheidungsgrundlagen für die Vergabe

36 Suter • von Känel • Wild • AG

6.4 Gesamtleistungswettbewerb Fragestellungen: 1. Prozessphase

Der Bauherr verfügt über ein detailliertes Wettbewerbspro-gramm mit einem verbindlichen Anforderungskatalog und mit einem genauen Leistungsbeschrieb. Das setzt meist Vorarbeit in Form von Machbarkeitsstudien oder Ideenwettbewerben voraus.

2. Dialog Ein Dialog mit den Teilnehmern ist aufgrund der klaren Aus-gangslage nicht erforderlich.

3. Leistungsträger Der Auftraggeber wünscht die Zusammenarbeit von Architek-ten, Ingenieuren, weiteren Fachleuten und Unternehmern (in der Regel Generalunternehmer) mit dem Ziel einer hohen Kos-ten- und Qualitätssicherheit.

4. Aufgabenstellung Die Aufgabenstellung ist klar definiert. Es sind verschiedene mögliche Lösungsansätze denkbar. Gesucht ist die Lösung, welche den gestellten Anforderungen insgesamt am besten ent-spricht, zusammen mit einem Angebot für die Bauleistungen.

Planungs- und Bauaufträge – Entscheidungsgrundlagen für die Vergabe

37 Suter • von Känel • Wild • AG

Lösungsvorschlag: Gesamtleistungswettbewerb Beschrieb (siehe auch SIA 142)

Der Gesamtleistungswettbewerb dient zur Erarbeitung von Lösungsvorschlägen zu Vorhaben, bei denen die Aufgaben-stellung klar und präzise definiert ist und bei denen der Auf-traggeber die Zusammenarbeit mit einem Planerteam für die Projektierung und mit einem Generalunternehmer für die Aus-führung sucht.

Ein Gesamtleistungswettbewerb wird in der Regel zweistufig durchgeführt. Die Vergabe erfolgt auf Grund von zwei sich er-gänzenden, verbindlichen Angeboten zu Qualität und Preis: Das eine für die Planerleistungen, das andere für die Bauleistungen.

Da die Bearbeitung eines Gesamtleistungswettbewerbs für die Teilnehmenden mit einem erheblichen Aufwand verbunden ist und in der Regel spezifische Kenntnisse erforderlich sind, werden die Teilnehmer in einem Selektionsverfahren ausge-wählt.

Die Gegenleistung des Auftraggebers für die Lösungsvorschlä-ge und die Angebote besteht aus Preisen, allfälligen Ankäufen und Entschädigungen sowie für die Gewinnergruppe in der Aussicht auf den Auftrag für die Planerleistungen und den Zuschlag für die Bauleistungen.

Anwendungsbereich Die Kosten für die Durchführung eines Gesamtleistungswettbe-

werbs sind wesentlich höher als bei einem reinen Projektwett-bewerb (aufwendige Vorbereitung, hoher Aufwand für die Teil-nehmer). Der Aufwand für ein solches Verfahren rechtfertigt sich in der Regel nur bei grossen und komplexen Vorhaben.

Planungs- und Bauaufträge – Entscheidungsgrundlagen für die Vergabe

38 Suter • von Känel • Wild • AG

Referenzbeispiel Gesamtleistungswettbewerb Kranken-/Altersheim Frohmatt, Wädenswil

Die anstehenden konzeptionellen und baulichen Mängel am Kranken- und Altersheim Frohmatt verlangen eine um-fassende Sanierung. Ziel des Gesamt-leistungswettbewerbs ist es, die Froh-matt so zu sanieren, dass sie den aktu-ellen Erkenntnissen der Betreuung Be-tagter genügt und für die Zukunft eine hohe Nutzungsflexibilität ermöglicht. Um Projekte zu erhalten, die in ideeller, architektonischer und ökonomischer Hinsicht den Vorgaben optimal entspre-chen, hat die Stadt Wädenswil beschlos-sen, einen Gesamtleistungswettbewerb im selektiven Verfahren durchzuführen.

• Anonymer Gesamtleistungs-wettbewerb mit verbindlichem Preisangebot

• Präqualifikation und Auswahl von 5 Teams

• Jurierung

Siegerprojekt «Bacchus» von Miller & Maranta AG, Basel

Entscheidungsgrundlagen für die Vergabe von Planungs- und Bauaufträgen

39 Suter • von Känel • Wild • AG

6.5 Investoren-/Bauträgerwettbewerb Fragestellungen: 1. Prozessphase

Der Eigentümer möchte ein Grundstück verkaufen oder im Bau-recht an einen Investor bzw. Bauträger abgeben. Die Rahmen-bedingungen sind bekannt und der Eigentümer hat die mit dem Verkauf resp. der Baurechtsvergabe verfolgten Ziele festgelegt.

2. Dialog Ein Dialog mit den Teilnehmern ist zur Klärung von Fragen und zur Präzisierung der Aufgabe und des Angebots erwünscht.

3. Leistungsträger Leistungsträger sind Bietergemeinschaften aus Planern und Bauträgern. Als Bauträger auftreten können Projektentwickler, welche für die Finanzierung später einen Investor beiziehen (häufig anzutreffen, daher ist der Begriff "Bauträgerwettbewerb" zutreffender) oder Investoren, welche das Projekt entwickeln, finanzieren, realisieren und betreiben. Auch gemeinnützige Bauträger (Genossenschaften, Stiftungen) können diese Aufgabe übernehmen. Der Bauträger tritt nach dem Verkauf resp. der Baurechtsabgabe des Grundstücks als Auftraggeber der Planer auf.

4. Aufgabenstellung Neben dem Lösungsvorschlag für die Bauaufgabe ist ein Ange-bot für den Erwerb des Grundstücks bzw. den zu entrichtenden Baurechtszins abzugeben. Gesucht ist ein Angebot, das sowohl bezüglich Qualität des Lösungsvorschlags als auch bezüglich Preisangebot überzeugt.

Entscheidungsgrundlagen für die Vergabe von Planungs- und Bauaufträgen

40 Suter • von Känel • Wild • AG

Lösungsvorschlag: Investorenwettbewerb Beschrieb (siehe auch SIA 142i-602d Wettbewerbe und Studienaufträge für Planer und Investoren)

Der Investorenwettbewerb wird eingesetzt, wo ein Verkauf oder eine Abtretung im Baurecht einer Liegenschaft mit einem qualitativ guten Projekt verknüpft werden soll. Im Rahmen des Investorenwettbewerbs wird in einem kombinierten Verfahren gleichzeitig ein Investor bzw. Bauträger für die Realisierung und ein Planer mit einem qualitativ hochwertigen Projektbeitrag gesucht. Er richtet sich an Bietergemeinschaften von Planern und Bauträgern. Der gemeinsam von Planer und Bauträger erarbeitete Beitrag mit Wirtschaftlichkeitsberechnung ist Basis für die Kauf- oder Baurechtsofferte mit Erfüllungsgarantie des Bauträgers. Der Grundeigentümer als Auslober des Verfahrens erhält damit ein optimiertes Projekt mit einem dazu passenden Kauf- oder Baurechtsangebot.

Da ein Dialog für die Präzisierung der Aufgabe und des An-gebots hilfreich ist, wird der Investorenwettbewerb in der Regel als Studienauftrag durchgeführt.

Die Gegenleistung für die Lösungsvorschläge und die Angebote besteht aus Preisen, allfälligen Ankäufen und angemessenen Entschädigungen für die Planer sowie für die Gewinnergruppe in der Aussicht auf den Zuschlag für den Erwerb der Liegen-schaft bzw. des Baurechts.

Anwendungsbereich Mit einem Investorenwettbewerb kann der Verkauf resp. die Baurechtsabgabe eines Grundstücks mit einem Konkurrenz-verfahren verknüpft werden. Damit werden neben dem Kauf-preis resp. dem Baurechtsangebot auch qualitative Aspekte beim Entscheid berücksichtigt. Die frühe Zusammenarbeit von Bauträger und Planer ist für eine rasche Umsetzung förderlich.

Allerdingt ist die gleichzeitige Bewertung von finanziellen und qualitativen Aspekten nicht immer einfach. Bewährt hat sich bei der Beurteilung ein Vorgehen in zwei Schritten. In einem ersten Schritt werden die Beiträge hinsichtlich ihrer Qualität beurteilt. Nur die Beiträge der engeren Wahl werden anschliessend in einem zweiten Schritt bezüglich der Kauf- oder Baurechtsofferte beurteilt.

Ein Nachteil von Investorenwettbewerben besteht darin, dass die Zahl der interessierten Bauträger kleiner ist als diejenige der interessierten Planer. Gerade jüngere Planer können hierdurch benachteiligt werden.

Entscheidungsgrundlagen für die Vergabe von Planungs- und Bauaufträgen

41 Suter • von Känel • Wild • AG

Referenzbeispiele Investoren-/Bauträger-wettbewerbe

Bauträgerwettbewerb Bänklen Nord-Ost, Kilchberg

Die Gemeinde Kilchberg besitzt im Ge-biet Bänklen Nord-Ost, entlang der A3 und an der Stadtgrenze zu Adliswil, ein unbebautes Grundstück. Sie will die soziale und altersmässige Durchmi-schung fördern und preisgünstigen Wohnraum für junge Erwachsene und Familien schaffen. Sie beabsichtigt, das Bauland im Baurecht einem Bauträger abzugeben.

Bewerben konnten sich Baugenossen-schaften und institutionelle Anleger im Team mit einem Architekten und einem Kostenplaner. Der Bauträger verpflichtet sich, den Baurechtsvertrag und die Vermietungsrichtlinien einzuhalten und die Mietzinse nach dem Prinzip der Kostenmiete festzulegen.

• Bauträgerwettbewerb im selektiven Verfahren

• Auswahl von sechs Teams zur Ein-reichung eines Projektvorschlags

Planungsgebiet Modellansicht Siegerprojekt

Siegerprojekt «Findlinge» Baugenossenschaft Turicum, atelier ww Architekten SIA AG, Cadrage Land-schaftsarchitekten, S&S Schellenberg & Schnoz AG, Henauer Gugler AG, Amstein + Walthert AG, Wichser Akustik + Bauphysik AG

Investorenwettbewerb Areal Vorbruggen, Pfungen

Die Gemeinde beabsichtigte, das Grund-stück zu verkaufen, es aber nicht einfach zum besten Preis auf dem Markt zu plat-zieren. Es sollte gewährleistet werden, dass eine qualitativ hochstehende, orts-baulich und architektonisch gute Lösung realisiert wird. Zu diesem Zweck wurde ein Investorenwettbewerb ausge-schrieben.

• Öffentlich ausgeschriebenes Bewer-bungsverfahren für Architekten und Realisatoren

• Auswahl von vier Teams zur Ein-reichung eines Bebauungsprojekts und eines Preisangebots

• Beurteilung der eingereichten Projekte

Siegerprojekt «RIVA»

Entscheidungsgrundlagen für die Vergabe von Planungs- und Bauaufträgen

42 Suter • von Känel • Wild • AG

Erschwingliches Wohnen in Schindellegi und Feusisberg

Die Gemeinde möchte zahlbare Miet-wohnungen für Junge, Familien und Senioren in Feusisberg und Schindellegi fördern, um eine ausgewogene Durchmi-schung der Bevölkerung zu gewähr-leisten. Hierfür beabsichtigte die Ge-meinde, zwei gemeindeeigene Areale im Baurecht abzugeben.

• Öffentlich ausgeschriebenes Bewer-bungsverfahren für Anbietergruppen

• Präqualifikation geeigneter Anbieter

• Einreichung von Richtprojekten mit Finanzierungsnachweis und Mietzinskalkulation

• Öffentlichkeitsarbeit

Feusisberg: Siegerprojekt «Topolino»

(raumfindung architekten, Andreas Geser Landschaftsarchitekten und Ecoreal Schweizerische Immobilien Anlagestiftung)

Schindellegi: Siegerprojekt «Sonnenwende» (720° Architekten AG, Blau und Gelb Landschaftsarchi-tekten und Späni Immobilien AG)

Investorenwettbewerb SULZERAREAL Werk 3, Winterthur

Das Areal mit seiner Anlehnung an ein Wohnquartier, der Einbindungsfunktion und dem Gegenüber zum Einkaufs-zentrum in der ehemaligen Maschinen-fabrik ist prädestiniert, mittels Mischnut-zung den Bedürfnissen an eine nach-haltige Stadtentwicklung Rechnung zu tragen. Die Sulzer Immobilien AG wünscht eine Überbauung mit hoher städtebaulicher Qualität und zeitge-mässer, attraktiver Architektur, die sich sehr gut in die bauliche Umgebung einfügt.

• Öffentlich ausgeschriebene Präquali-fikation und Auswahl von 8 Teams

• Eingabe eines verbindlichen Land-preisangebots und eines verbindlichen Bebauungs- und Nutzungsprojekts

• Die Preisangebote wurden erst ge-öffnet, nachdem die Bebauungs- und Nutzungskonzepte beurteilt waren.

Situationsplan Visualisierung Siegerteam

Visualisierung Siegerteam

Entscheidungsgrundlagen für die Vergabe von Planungs- und Bauaufträgen

43 Suter • von Känel • Wild • AG

6.6 Leistungsofferte Fragestellungen: 1. Prozessphase

Der Auftraggeber verfügt bereits über gute Grundlagen und hat klare Vorstellungen über Anforderungen und Ziele der gestell-ten Aufgabe.

2. Dialog

Ein Dialog mit den Teilnehmern ist aufgrund der klaren Aus-gangslage nicht erforderlich.

3. Leistungsträger Je nach Ausgangslage ist ein Einzelplaner (z.B. Architekt) als Leistungsträger vorgesehen oder es wird ein Generalplaner ge-sucht, der alle erforderlichen Fachkompetenzen in sich vereint.

4. Aufgabenstellung Die Aufgabenstellung ist klar umschrieben und während der Beschaffung sind keine planerischen Lösungsansätze gefragt. Die zu erreichenden Ziele können klar benannt werden (funk-tionale Leistungsofferte) oder es liegt ein detailliertes Pflichten-heft mit genauer Umschreibung von Gegenstand und Umfang der zu beschaffenden Leistung vor.

Entscheidungsgrundlagen für die Vergabe von Planungs- und Bauaufträgen

44 Suter • von Känel • Wild • AG

Lösungsvorschlag: Leistungsofferte Beschrieb (siehe auch SIA 144)

Die Ausschreibung über eine Leistungsofferte ist ein effizientes und weit verbreitetes Verfahren. Voraussetzungen für eine rei-bungslose Abwicklung sind eine stufengerechte Grundlagen-beschaffung und entsprechende Vorabklärungen.

Die Leistungsbeschreibung kann in Form einer funktionalen Be-schreibung (Vorgabe der zu erreichenden Ziele) oder eines de-taillierten Pflichtenhefts (Vorgabe der Leistungen) erfolgen. Die funktionale Leistungsbeschreibung wird angewendet, wenn die festgelegten Ziele mit verschiedenen Methoden bzw. Vorge-hensweisen erreicht werden können. Funktionale Ausschrei-bungen erfordern im besonderem Masse eine genaue und sorgfältige Festlegung der Zuschlagskriterien, damit ein objek-tiver Vergleich der Angebote möglich wird. Die Leistungsbe-schreibung über ein detailliertes Pflichtenheft wird angewendet, wenn die angestrebte Lösung vorgegeben und die verlangten Leistungen genau definiert und quantifiziert werden können.

Bei Leistungsofferten können das offene oder selektive Verfah-ren, das Einladungsverfahren oder das freihändige Verfahren zum Einsatz gelangen.

Für Angebote in leistungsorientierten Verfahren wird grundsätz-lich keine Entschädigung ausgerichtet.

Anwendungsbereich Die Leistungsofferte eignet sich für Aufgaben, die keine plane-

rischen Lösungsansätze des Anbieters zum Zeitpunkt der Auf-tragsvergabe erfordern. Bewertet werden neben dem offerierten Honorar (Preisangebot) qualitative Aspekte wie Referenzen, Vorgehensvorschlag, Projektorganisation etc. Zur Beurteilung dieser qualitativen Aspekte ist (vor allem bei funktionalen Leistungsofferten) ein Bewertungsgremium unter Beteiligung von Fachleuten einzusetzen.

Entscheidungsgrundlagen für die Vergabe von Planungs- und Bauaufträgen

45 Suter • von Känel • Wild • AG

Referenzbeispiele Leistungsofferte Submission Planungs- und Ingenieurarbeiten Rheinufer-strasse, Schaffhausen

Die Rheinuferstrasse (Kantonsstrasse) wurde in den 1960er-Jahren zur Ent-lastung der Altstadt von Schaffhausen erstellt. Unter der Strasse befinden sich enorme Infrastrukturanlagen (wie Was-serkanalisationen und Energiekanäle). Heute befahren täglich rund 18'000 Fahrzeuge die Rheinuferstrasse. Der grosszügige Ausbaustandard mit bis zu vier Spuren führt zu einer starken Trenn-wirkung zwischen Stadt und Rhein.

Nach konzeptionellen Vorarbeiten und einem breit angelegten Mitwirkungs-prozess wurde ein Gestaltungs- und Betriebskonzept erstellt und vom Stadt-rat als verbindliche Grundlage für die weitere Projektierung beschlossen.

Für die Planungs- und Ingenieurarbeiten wurden Planungsteams, bestehend aus erfahrenen Landschaftsarchitekten und Ingenieurbüros, gesucht.

• Öffentlich ausgeschriebene Präqualifikation

• Auswahl von fünf Bewerbern • Beurteilung der Angebote

Auszug Situationsplan Gestaltungs- und Betriebskonzept als Angebotsgrundlage

Submission Bau-/Feuerpoli-zeiwesen und Tiefbau, Bülach

Die Stadt Bülach lässt Verwaltungs-tätigkeiten im Bau- und Feuerpolizei-wesen durch ein privates Ingenieurbüro ausführen. Dieses Mandat soll nach einer internen Prüfung der Organisa-tionsstruktur neu vergeben werden.

• Festlegung Anforderungen und Definition Aufgabenbereiche

• Submission im offenen Verfahren

• Bewertung der Angebote

• Vergabeempfehlung zuhanden des Stadtrats

Ansicht Stadt Bülach

Entscheidungsgrundlagen für die Vergabe von Planungs- und Bauaufträgen

46 Suter • von Känel • Wild • AG

Submission Planerleistungen Mehrzweckhalle, Grüningen

Die bestehende Turnhalle soll abge-brochen und durch eine zeitgemässe Mehrzweckhalle mit Nebenanlagen er-setzt werden. Die Halle soll neben der regelmässigen Nutzung durch Sport-vereine und Schulsport auch Nicht-Sportanlässen dienen. Zudem benötigt die Primarschule Aussergass zusätz-liche Unterrichts- und Büroräume.

• Durchführung Machbarkeitsstudie

• Öffentlich ausgeschriebene Präqua-lifikation und Auswahl von 5 Teams

• Bewertung der Angebote

Situation Bestvariante Machbarkeitsstudie

Submission Generalplaner-leistungen Schulanlage Schützenmatt, Hirzel

Die Schulanlage Schützenmatt in Hirzel ist nach über 40 Betriebsjahren grund-legend sanierungsbedürftig. Die Schul-anlage soll nach der Sanierung einen zeitgemässen Schulbetrieb ermöglichen.

• Öffentlich ausgeschriebene Sub-mission für Generalplaner mit Subplanern

• Bewertung der Angebote

Situationsplan Schulanlage Ansicht Schulanlage

Architektursubmission Neubau Sporthalle Hopfen-garten, Stein am Rhein

Die Stadt Stein am Rhein beabsichtigt, die bestehende Turnhalle in der Schul-anlage Hopfengarten durch eine Drei-fachhalle zu ersetzen.

• Öffentlich ausgeschriebene Submission unter Architekten

• Auswahl von drei Architekten zur Ein-reichung eines Honorarangebots und einer Konzeptskizze

Modellansicht Konzept Christian Deggeller Architekten, Schaffhausen