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Planung und Genehmigung von
Windkraftanlagen in Oberfranken
unter dem Aspekt des Landschaftsschutzes
Christiane Odewald
Regionsbeauftragte Oberfranken-West
Bad Blankenburg, 01.10.2015
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Inhalt
• Ausgangslage 2009
• Naturräumliche Ausstattung Oberfrankens
• Kriterienkatalog für die Ausweisung der Vorrang- und Vorbehaltsgebiete in den
Regionalplänen, insbesondere Aspekte des Natur- und Landschaftsschutzes
• Landschaftsentwicklungskonzepte als Bewertungsgrundlage
• Besondere Aspekte des Landschaftsschutzes
– Denkmalschutz
– Einkreisung
– Waldgebiete
• Aktueller Stand der Windenergie in Oberfranken
• Die seit 1999 verbindlichen Vorrang- und Vorbehaltsgebiete waren bereits belegt
oder für die Errichtung von Anlagen heutiger Größenordnungen ungeeignet
• Aufgrund der technischen Entwicklung wurden Standorte außerhalb der Vorrang-
und Vorbehaltsgebiete zunehmend interessant (v. a. Standorte im Wald)
• Die Regionalpläne boten nicht mehr genügend (substanziell) Raum für die
Windenergie (Vorranggebiete 70 bzw. 96 ha Gesamtfläche, Vorbehaltsgebiete 96
bzw. 380 ha Gesamtfläche, Stand 1999)
• Es gab immer mehr Anfragen und auch Genehmigungen für WEAs außerhalb der
Vorrang- und Vorbehaltsgebiete
Es war ein neues planerisches Konzept erforderlich
2011: Fukushima!
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Ausgangslage 2009
Naturparke (Art. 15 BayNatSchG) sind großräumige, der naturräumlichen Gliederung
entsprechende Gebiete von in der Regel mindestens 20.000 ha Fläche, die
überwiegend als Landschafts- oder Naturschutzgebiete festgesetzt sind, sich wegen
ihrer landschaftlichen Voraussetzungen für umweltverträgliche Erholungsformen
besonders eignen, der Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung einer durch
vielfältige Nutzungsformen geprägten Landschaft und ihrer Arten- und Biotopvielfalt
dienen und in denen zu diesem Zweck eine dauerhaft umweltgerechte Landnutzung
angestrebt wird, besonders dazu geeignet sind, eine nachhaltige Regionalentwicklung
zu fördern und durch einen Träger entsprechend ihrem Naturschutz- und
Erholungszweck entwickelt und gepflegt werden.
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Naturräumliche Ausstattung Oberfrankens
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Naturräumliche Ausstattung Oberfrankens
Bayerischer Windatlas 2014: Mittlere Windgeschwindigkeit in 140 m Höhe
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Beschluss des
Planungsaus-
schusses
Oberfranken-West
vom 04.05.2010
und 13.05.2013:
Kriterienkatalog für die Ausweisung der Vorrang- und
Vorbehaltsgebiete
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2. Schritt:
Weitere Überprüfung der Weiß-
flächen“ auf regionalplanerischer
Ebene
1. Schritt:
„Weißflächen“-Ermittlung
Region Oberfranken-Ost:
204 sogenannte „Weißflächen“
(Gesamtfläche 13771 ha,
3,7% der Regionsfläche )
Analoge Prüfung der
Region Oberfranken-West:
206 sogenannte
„Weißflächen“
(Gesamtfläche: 22.594 ha,
6% der Regionsfläche)
Durchschnittliche jährliche
Windgeschwindigkeit
(Basis: Bayer. Windatlas 2010)
in 140 m Höhe mindestens > 5,0
m/s
Sonstige Belange, wie z.B..
• erkennbare Probleme des
Artenschutzes
• Topographie
„weiche Kriterien“ des
Kriterienkataloges wie z.B.
• Landschaftliche
Vorbehaltsgebiete
• Landschaft / Tourismus
• Sichtbeziehungen
(Baudenkmäler, landschaftliche
Höhepunkte)
Kriterienkatalog für die Ausweisung der Vorrang- und
Vorbehaltsgebiete
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Landschaftsentwicklungskonzepte als Bewertungsgrundlage
Schutzgutkarte Landschaftsbild und Landschaftserleben (Ofr.-West, 2005):
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Landschaftsentwicklungskonzepte als Bewertungsgrundlage
Schutzgutkarte Historische Kulturlandschaft (Ofr.-West, 2005):
usw.
usw.
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Besondere Aspekte des Landschaftsschutzes: - Waldgebiete
Regionalpläne 1999:
Keine Ausweisung von Vorrang- und Vorbehaltsgebieten im Wald
insbesondere wegen der damals geringeren Höhen der Anlagen und
der damit verbunden Unwirtschaftlichkeit
Regionalpläne 2014:
• Kein genereller Ausschluss von Waldstandorten
• Freihaltung von Schutzwäldern, Unterscheidung in Waldfunktionen
nach Waldfunktionsplan, besondere Betrachtung großflächiger Wälder
(vgl. Kriterienkatalog)
• sonstige Schutzwürdigkeit von Wäldern (Erkenntnisse aus den
Anhörungsverfahren)
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Besondere Aspekte des Landschaftsschutzes: - Waldgebiete
• Großflächige Wälder sind häufig als Landschaftsschutzgebiete unter
Schutz gestellt.
• Landschaftsschutzschutzgebiete sind ein Ausschlusskriterium in
beiden Regionen Oberfranken-West und –Ost
(Ausnahmen nur bei Befreiung, Herausnahme aus dem LSG und ggf.
bei Vorliegen von Zonierungskonzepten von LSGs).
• Großflächige Wälder besitzen häufig eine besondere
Bedeutung für das Landschaftsbild (landschaftliches Vorbehaltsgebiet).
• Darüber hinaus sind weitere Belange zu prüfen, wie z. B. Artenschutz,
Schutzfunktionen des Waldes (z. B. Wasserschutz- oder Bodenschutz)
und Sonstiges (z. B. Luftsicherung oder militärische Belange).
• Die Wirtschaftlichkeit von Waldstandorten wird in der
Regionalplanung nicht geprüft.
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Besondere Aspekte des Landschaftsschutzes: - Waldgebiete
Quelle: Windenergieanlagen in den Wäldern der Bayerischen Staatsforsten, Stand: Oktober 2013,
Fachtagung „Windenergie im Wald“,10.10.2013, Green City Energy
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Besondere Aspekte des Landschaftsschutzes: - Waldgebiete
Quelle: Windenergieanlagen in den Wäldern der Bayerischen Staatsforsten, Stand: Oktober 2013,
Fachtagung „Windenergie im Wald“,10.10.2013, Green City Energy
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Waldstandorte- Beispiel: Windpark Fasanerie (Flächen: Bayerische Staatsforsten, VRG Nr. 15, Regnitzlosau-Nordwest, 50 ha)
Technische Daten
Windkraftanlagen: 5 Enercon E82
Leistung pro Anlage: 2 Megawatt
Nabenhöhe: 138 Meter
Rotordurchmesser: 82 Meter
Flächenbedarf je Anlage: ca. 2000 m² (gerodete, befahrbare Fläche)
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Waldstandorte- Beispiel: Windpark Fasanerie, Gemeinden Gattendorf und Regnitzlosau, Lkr. Hof
Luftbild aufgenommen am 21.05.2014, Anlagen in Betrieb seit 2010
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Waldstandorte- Beispiel: Windpark Tannberg - Lindenhardt (Flächen: Bayerische Staatsforsten, VRG Nr. 125 Lindenhardt-Nord, 136 ha)
Technische Daten
Windkraftanlagen: 4 Enercon E101
Leistung pro Anlage: 3 Megawatt
Nabenhöhe: 149 Meter
Rotordurchmesser: 101 Meter
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Waldstandorte- Beispiel: Windpark Tannberg – Lindenhardt Stadt Creußen, Landkreis Bayreuth
Luftbild aufgenommen am 22.05.2014 während der Bauphase
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Besondere Aspekte des Landschaftsschutzes: - Denkmalschutz
Fotos: Dr. Thomas Gunzelmann, Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege
Hinweise zur Planung und Genehmigung von Windkraftanlagen (WKA)
Gemeinsame Bekanntmachung der Bayerischen Staatsministerien des Innern, für
Wissenschaft, Forschung und Kunst, der Finanzen, für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr
und Technologie, für Umwelt und Gesundheit sowie für Ernährung, Landwirtschaft
und Forsten
vom 20. Dezember 2011
11 Denkmalschutz
„…Das Landesamt für Denkmalpflege wurde gebeten, diese Denkmäler möglichst bald zu definieren und zu kenn-
zeichnen. Die Umgebung dieser und anderer bedeutender landschaftswirksamer Denkmäler sollte regelmäßig von
WKA freigehalten werden. Der öffentliche Belang „Denkmalschutz“ steht einem privilegierten Vorhaben jedenfalls
dann entgegen, wenn das Außenbereichsvorhaben die besondere Wirkung eines Denkmals erheblich beeinträchtigen
würde. Der Umfang des Umgebungsschutzes ist vom jeweiligen Einzelfall abhängig; insbesondere kann keine
pauschale Abstandsregelung definiert werden….“
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Besondere Aspekte des Landschaftsschutzes: - Denkmalschutz
25 Quelle: Dr. Thomas Gunzelmann, Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege
Besondere Aspekte des Landschaftsschutzes: - Denkmalschutz
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• Die Regionalpläne Oberfranken-West und Oberfranken-Ost sind am 25.09.2014 in
Kraft getreten
• Umfang der Vorrang- und Vorbehaltsgebiete:
Ofr.-West:
VRG: 2368 ha VBG: 15 ha = 0,65 % der Regionsfläche
Ofr.-Ost:
VRG: 2015 ha VBG: 519 ha = 0,7 % der Regionsfläche
• Die Belange des Landschaftsschutzes wurden im Zuge der Regionalplanung
umfassend abgewogen
Aktueller Stand der Windenergie in Oberfranken