pflege finanzen sozialsprengel vorderwald casemanagement langenegg, bach 127
TRANSCRIPT
PFLEGEFinanzen
Sozialsprengel VorderwaldCasemanagement
Langenegg, Bach 127www.sozialsprengel-vorderwald.at
Zuschuss Land Vorarlberg ÜbergangspflegeZuschuss BSA 24-h-Betreuung Urlaubsbett
Tagespflege
Erholungsurlaub (Rossbad)
stationäre HeimunterbringungPflegekarenz Pflegeteilzeit
Pflegegeld (Stufe 1-7)
Zuhause Heim
Kranken- und Pensionsversicherung
Pflegevertretung
PflegegeldPflegebedarf in Stunden pro Monat Pflegestufe Betrag *
Mehr als 65 Stunden 1 154,20 €
Mehr als 95 Stunden 2 284,30 €
Mehr als 120 Stunden 3 442,90 €
Mehr als 160 Stunden 4 664,30 €
Mehr als 180 Stunden, wenn ein außergewöhnlicher Pflegeaufwand erforderlich ist
5 902,30 €
Mehr als 180 Stunden, wenn zeitlich unkoordinierbare Betreuungsmaßnahmen erforderlich sind und diese regelmäßig während des Tages und der Nacht zu erbringen sind die dauernde Anwesenheit einer Pflegeperson während des Tages und der Nacht erforderlich ist, weil die Wahrscheinlichkeit einer Eigen- oder Fremdgefährdung gegeben ist oder
6 1.260,00 €
Mehr als 180 Stunden, wenn keine zielgerichteten Bewegungen der vier Extremitäten mit funktioneller Umsetzung möglich sind oder ein gleich zu achtender Zustand vorliegt
7 1.655,80 €
€ 200 / Monat Antrag bei Bezirkshauptmannschaft
Zuschuss des Landes zum Pflegegeld bei ambulanter Pflege
BezieherInnen von Pflegegeld mindestens Stufe 5
Angehörige oder Nachbarn erbringen die PflegeErlischt wenn 24-h Betreuung oder Heimunterbringung
Selbständige Personenbetreuerin € 275,- x 2
Unselbständige Personenbetreuerin € 550,- x 2
Pflegegeld
Antrag Sozialministeriumsservice (Bundessozialamt)
Betreuungskraft muss eine Form der Qualifizierung nachweisen (Heimhelfer)
Nicht Vermögen!Einkommensgrenze € 2.500 monatlich (+ € 400/600,- für
Unterhaltsverpflichtungen)
Zuschuss zur Unterstützung der 24-Stunden-Betreuung
ab Stufe 3 mit fachärztlichem Nachweis ab Stufe 5 ohne Nachweis Sonderförderung Land für Stufe 1+2 (Demenz)
Erholungsurlaub für pflegende AngehörigeKurhotel Rossbad
Pflege eines Angehörigen mind. Pflegestufe 3seit mind. 6 Monatenversichert bei VGKK, SVA, BVA, Selbstkostenbeitrag € 50,-
1 WocheVollpensionAnwendungen im Wert von € 150,-
"Pflegevertretung" - Zuwendung
zur Unterstützung pflegender Angehöriger
* Verhinderung wegen Krankheit, Urlaub oder wichtige andere Gründe
* mind. 1 und max. 4 Wochen pro Kalenderjahr
* mind. Pflegestufe 3, bei Demenz Pflegestufe 1* Einkommensgrenzen: Pflegestufe 1-5 € 2.000 (+ € 400/€ 600 pro Unterhaltsberechtigtem)
Pflegestufe 6-7 € 2.500
* Beantragung Sozialministeriumservice
* Förderung: Pflege- 1-3 € 1.200 6 € 2.000
stufe 4 € 1.400 7 € 2.200
5 € 1.600
* Für Minderjährige gilt: Pflegestufe 1 ab 4 Tagen
Krankenversicherung
für pflegende Angehörige
beitragsfreie Mitversicherung
mind. Pflegestufe 3
Angehörige
Für NICHT verwandte Personen besteht eine Mitversicherungsmöglichkeit wenn seit mind. 10 Monaten eine Hausgemeinschaft besteht und der Haushalt geführt wurde.
PensionsversicherungSelbstversicherung für pflegende Angehörige
erhebliche Beanspruchung der Arbeitskraft für häusliche Pflege
Weiterversicherung für pflegende Angehörige Ausscheiden aus Erwerb/Pflichtversicherung gänzliche Beanspruchung der Arbeitskraft für häusliche Pflege
Pflegestufe 3-7 nahe Angehörige Kosten trägt Bund
Pflegekarenz = Entfall des Einkommens
Pflegeteilzeit = Reduktion Arbeitszeit und -einkommenÄhnliche Regelung für Familienhospiz / -karenz oder -teilzeit
Ziel der Pflegekarenz bzw. Pflegeteilzeit ist es, insbesondere im Falle eines plötzlich auftretenden Pflegebedarfs eines nahen Angehörigen oder zur Entlastung einer pflegenden Person für eine bestimmte Zeit, den betroffenen ArbeitnehmerInnen die Möglichkeit einzuräumen, die Pflegesituation (neu) zu organisieren.
ümind. Pflegestufe 3 (Ausnahme Minderjährige und Demenz)üschriftliche Vereinbarung mit dem Arbeitgeber ümax. 3 Monate, 1x möglich (Ausnahme: Erhöhung Pflegegeld)üAnspruch auf PflegekarenzgeldüBeitragsfreie Kranken- und Pensionsversicherung
Kurzzeitpflege
Übergangspflege
Urlaub von der PflegeÜberganspflege: 28 Tage Urlaub von der Pflege: 42 Tage (aufs Jahr verteilt)Voraussetzung ist Wiederaufnahme in häusliche PflegeEigene Mittel: Pension (80%), Pflegegeld (10% Pflegestufe 3)
Barmittel über € 15.000,-Nicht Vermögen!Unterhaltspflichtige Angehörige müssen keinen Beitrag leisten!
Antrag bei Gemeinde an BH
Grundsätzlich ist ein Heimplatz selber zu bezahlen!
èPflegebedürftigkeit (mind. Pflegestufe 3)
èEinkommen
èUnterhaltsanspruch gegenüber Ehegatte
èEinsatz des eigenen Vermögens
èZins von Schenkungen
Heim - stationäre Unterbringung
Vom Einkommens- und Vermögenseinsatz ausgenommen:
èSparbeträge bis € 10.000,-
èPension Sonderzahlungen (13.+14.)
è20 % Pension
è10 % Pflegegeld Stufe 3: € 44,29
èEigenheim wenn Ehepartner/Kinder/Enkel darin wohnen
èangesparte Pensionsvorsorge Ehepartner
èUnterhaltsanspruch Ex-Ehepartner
Unterhaltspflicht (BMS)
E Ehepartner E Eltern für minderjährige Kinder
Einkommen nicht VermögenVerjährungsfrist 3 JahreKostenersatz
Hilfeempfänger (Vermögen nicht aus Erwerb)Nachlass oder Erbenbei DarlehenVerjährungsfrist 10 Jahreunbefristet bei grundbücherlicher Sicherstellung
Antrag: Bedarfsorientierte Mindestsicherung BMS (früher Sozialhilfe)
Gemeinde
BezirkshauptmannschaftAbteilung Soziales
Antrag bei Gemeinde, Internet, Bezirkshauptmannschaft
Broschüren
Ende Vielen Dank für Ihre
Aufmerksamkeit! Sozialsprengel VorderwaldCasemanagement
Langenegg, Bach 127www.sozialsprengel-vorderwald.at