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Personalbetreuung Gastvortrag im Rahmen der Vorlesung „Personalführung“ an der Hochschule Landshut Michael Malec

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Page 1: Personalbetreuung Gastvortrag im Rahmen der Vorlesung „Personalführung“ an der Hochschule Landshut Michael Malec

PersonalbetreuungGastvortrag im Rahmen der Vorlesung „Personalführung“ an der Hochschule Landshut

Michael Malec

Page 2: Personalbetreuung Gastvortrag im Rahmen der Vorlesung „Personalführung“ an der Hochschule Landshut Michael Malec

Der Mensch ist Mittel.

Der Mensch ist Mittelpunkt!

Page 3: Personalbetreuung Gastvortrag im Rahmen der Vorlesung „Personalführung“ an der Hochschule Landshut Michael Malec

Inhalt Reminder

Schlüsselfragen im HR Management

Was heißt das für die Personalabteilung?

Exkurs: Arbeitsrecht im Führungsalltag

Ihre Fragen und Diskussion

Page 4: Personalbetreuung Gastvortrag im Rahmen der Vorlesung „Personalführung“ an der Hochschule Landshut Michael Malec

Personalbetreuung

… ist ein Element des operativen HR Managements

… verfolgt das Ziel, alle individuellen Personalmaßnahmen umzusetzen unter Berücksichtigung der Wertschätzung gegenüber allen Zielgruppen

… ist ein effektives Mittel zur Mitarbeiterbindung (Retention)

… ist das Frontend zum internen Kunden

Reminder

Page 5: Personalbetreuung Gastvortrag im Rahmen der Vorlesung „Personalführung“ an der Hochschule Landshut Michael Malec

Schlüsselfragen des HR Managements

Motivation

Akquisition

Kompen-sation

Qualifikation

Retention

Page 6: Personalbetreuung Gastvortrag im Rahmen der Vorlesung „Personalführung“ an der Hochschule Landshut Michael Malec

Schlüsselfragen des HR Managements

Wie gewinne ich die richtigen Leute für mein Unternehmen?

Wie bezahle ich Mitarbeiter leistungsadäquat?

Wie entwickle ich Mitarbeiter weiter?

Wie halte ich gute Leute in meinem Unternehmen?

Wie begeistere ich gute Leute für mein Unternehmen?

Akquisition

Kompensation

Qualifikation

Retention

Motivation

Page 7: Personalbetreuung Gastvortrag im Rahmen der Vorlesung „Personalführung“ an der Hochschule Landshut Michael Malec

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Was heißt das für die Personalabteilung

Betreuen, beraten und unterstützen der Führungskräfte und Mitarbeiter in personal- und arbeitsrechtlichen Fragen

Ausarbeiten und Begleiten von Personalentwicklungsmaßnahmen und Unterstützen der Führungskräfte bei der Umsetzung

Erarbeiten einer Recruitingstrategie und Durchführen des Recruitingprozesses (Anforderungsprofil, Bewerberauswahl, Vorstellungsgespräche, Verträge, Personalberater, Monitoring)

Mitwirken bei der quantitativen und qualitativen Personalplanung inkl. Ausbildung/Nachwuchsplanung

Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat in individual- und kollektivrechtlichen Themen; Betriebsvereinbarungen

Page 8: Personalbetreuung Gastvortrag im Rahmen der Vorlesung „Personalführung“ an der Hochschule Landshut Michael Malec

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Was heißt das für die Personalabteilung

Gehaltsbudgetplanung; Steuern der Entgeltmaßnahmen

Mitwirkung bei der Planung und Durchführung von Versetzungen/Entsendungen/Rückkehr von Mitarbeitern an/aus Auslandsstandorten

Operative/administrative Personalarbeit: Erstellen von Verträgen, Zeugnissen, Statistiken, Ansprechpartner für Ämter und Behörden

Sozialpläne, Betriebsübergänge, Pilotprojekte, ...

Page 9: Personalbetreuung Gastvortrag im Rahmen der Vorlesung „Personalführung“ an der Hochschule Landshut Michael Malec

Exkurs: Arbeitsrecht im Führungsalltag

Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis(§ 611 BGB)

Pflichten des Arbeitnehmers Pflichten des Arbeitgebers

Hauptpflicht

Arbeitspflicht

- höchstpersönlich; nicht übertragbar

- Arbeitsort

- Arbeitsumfang

- Arbeitszeit

Nebenpflicht(Treuepflicht)

- Mehrarbeit, Überstunden

- Anzeigepflichtbei Krankheit

- keine Rufschädigung

- Verschwiegenheit

- Unfallverhütung

Hauptpflicht

Lohnzahlungs-pflicht

Nebenpflicht(Fürsorgepflicht)

- Beschäftigungs-pflicht

- Arbeitnehmer-Schutz

- Urlaubs-Gewährung

-Zeugnis-erstellung

Page 10: Personalbetreuung Gastvortrag im Rahmen der Vorlesung „Personalführung“ an der Hochschule Landshut Michael Malec

Exkurs: Arbeitsrecht im Führungsalltag § 87 Mitbestimmungsrechte (BetrVG Betriebsverfassungsgesetz)

(1) Der Betriebsrat hat, soweit eine gesetzliche oder tarifliche Regelung nicht besteht, in folgenden Angelegenheiten mitzubestimmen:

1. Fragen der Ordnung des Betriebs und des Verhaltens der Arbeitnehmer im Betrieb;

2. Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit einschließlich der Pausen sowie Verteilung der Arbeitszeit auf die einzelnen Wochentage;

3. vorübergehende Verkürzung oder Verlängerung der betriebsüblichen Arbeitszeit;

...

5. Aufstellung allgemeiner Urlaubsgrundsätze und des Urlaubsplans sowie die Festsetzung der zeitlichen Lage des Urlaubs für einzelne Arbeitnehmer, wenn zwischen dem Arbeitgeber und den beteiligten Arbeitnehmern kein Einverständnis erzielt wird;

6. Einführung und Anwendung von technischen Einrichtungen, die dazu bestimmt sind, das Verhalten oder die Leistung der Arbeitnehmer zu überwachen;

...

10. Fragen der betrieblichen Lohngestaltung, insbesondere die Aufstellung von Entlohnungsgrundsätzen und die Einführung und Anwendung von neuen Entlohnungsmethoden sowie deren Änderung;

...

(2) Kommt eine Einigung über eine Angelegenheit nach Absatz 1 nicht zustande, so entscheidet die Einigungsstelle. Der Spruch der Einigungsstelle ersetzt die Einigung zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat.

Page 11: Personalbetreuung Gastvortrag im Rahmen der Vorlesung „Personalführung“ an der Hochschule Landshut Michael Malec

Exkurs: Arbeitsrecht im Führungsalltag§ 99 Mitbestimmung bei personellen Einzelmaßnahmen (BetrVG Betriebsverfassungsgesetz)

(1) In Unternehmen mit in der Regel mehr als zwanzig wahlberechtigten Arbeitnehmern hat der Arbeitgeber. den Betriebsrat vor jeder Einstellung, Eingruppierung, Umgruppierung und Versetzung zu unterrichten, ihm die erforderlichen Bewerbungsunterlagen vorzulegen und Auskunft über die Person der Beteiligten zu geben; er hat dem Betriebsrat unter Vorlage der erforderlichen Unterlagen Auskunft über die Auswirkungen der geplanten Maßnahme zu geben und die Zustimmung des Betriebsrats zu der geplanten Maßnahme einzuholen (...)

(2) Der Betriebsrat kann die Zustimmung verweigern, wenn(...)3.die durch Tatsachen begründete Besorgnis besteht, dass infolge der personellen Maßnahme im Betrieb

beschäftigte Arbeitnehmer gekündigt werden oder sonstige Nachteile erleiden, ohne dass dies aus betrieblichen oder persönlichen Gründen gerechtfertigt ist; als Nachteil gilt bei unbefristeter Einstellung auch die Nichtberücksichtigung eines gleich geeigneten befristet Beschäftigten,

4.der betroffene Arbeitnehmer durch die personelle Maßnahme benachteiligt wird, ohne dass dies aus betrieblichen oder in der Person des Arbeitnehmers liegenden Gründen gerechtfertigt ist,

5.eine nach § 93 erforderliche Ausschreibung im Betrieb unterblieben ist oder(...)

(3) Verweigert der Betriebsrat seine Zustimmung, so hat er dies unter Angabe von Gründen innerhalb einer Woche nach Unterrichtung durch den Arbeitgeber diesem schriftlich mitzuteilen. Teilt der Betriebsrat dem Arbeitgeber die Verweigerung seiner Zustimmung nicht innerhalb der Frist schriftlich mit, so gilt die Zustimmung als erteilt.

(4) Verweigert der Betriebsrat seine Zustimmung, so kann der Arbeitgeber beim Arbeitsgericht beantragen, die Zustimmung zu ersetzen

Page 12: Personalbetreuung Gastvortrag im Rahmen der Vorlesung „Personalführung“ an der Hochschule Landshut Michael Malec

Exkurs: Arbeitsrecht im Führungsalltag

Einstellung Gesetzliche Grundlagen

Bewerbungsunterlagen

Fragen im Vorstellungsgespräch

Arbeitsvertrag

Mitbestimmung des Betriebsrates

...

Allg. Gleichbehandlungsgesetz, BGB, Nachweisgesetz, Betriebsverfassungsgesetz

Page 13: Personalbetreuung Gastvortrag im Rahmen der Vorlesung „Personalführung“ an der Hochschule Landshut Michael Malec

Exkurs: Arbeitsrecht im Führungsalltag

Einstellung Gesetzliche Grundlagen

Bewerbungsunterlagen

Fragen im Vorstellungsgespräch

Arbeitsvertrag

Mitbestimmung des Betriebsrates

...

Allg. Gleichbehandlungsgesetz, BGB, Nachweisgesetz, Betriebsverfassungsgesetz

Page 14: Personalbetreuung Gastvortrag im Rahmen der Vorlesung „Personalführung“ an der Hochschule Landshut Michael Malec

Exkurs: Arbeitsrecht im Führungsalltag

im Alltag Gesetzliche Grundlagen

Urlaub

Schutz am Arbeitsplatz

Mutterschutz und Elternzeit

Krankheit

Abmahnung

Sonntagsarbeit

Bundesurlaubsgesetz, Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz, Familienpflegezeitgesetz, Arbeitsschutzgesetz, Arbeitsplatzschutzgesetz, Entgeltfortzahlungsgesetz, BGB, Gewerbeordnung

Page 15: Personalbetreuung Gastvortrag im Rahmen der Vorlesung „Personalführung“ an der Hochschule Landshut Michael Malec

Exkurs: Arbeitsrecht im Führungsalltag

Beendigung Gesetzliche Grundlagen- Befristung- Rente- Tod- Kündigung

Teilzeit- und Befristungsgesetz, Kündigungsschutzgesetz, Betriebsverfassungsgesetz

Page 16: Personalbetreuung Gastvortrag im Rahmen der Vorlesung „Personalführung“ an der Hochschule Landshut Michael Malec

Ihre Fragen und Diskussion