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P1 - Pädagogische Abteilung für APS, Landesschulrat für Steiermark
Formatvorlage © Rene Patak
Lernseitige Orientierung Rückwärtiges Lerndesign Flexible Differenzierung Kompetenzerwerb und
kompetenzorientierte Leistungsbeurteilung
Leseförderung
2013 LSI Hermann Zoller Seite 1
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Aufgabe der NMS (Lehrplan)
Die Neue Mittelschule hat an der Heranbildung der jungen Menschen mitzuwirken, nämlich beim Erwerb von Wissen, bei der Entwicklung von Kompetenzen und bei der Vermittlung von Werten.
Dabei ist die Bereitschaft zum selbstständigen Denken und zur kritischen Reflexion besonders zu fördern. Die Schülerinnen und Schüler sind in ihrem Entwicklungsprozess zu einer sozial orientierten und positiven Lebensgestaltung zu unterstützen.
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Lehrplan der NMSDer Lehrplan umfasst die bisherigen Pflichtgegenstände
sowie die für allfällige Schwerpunktbereiche erforderlichen Pflichtgegenständea. sprachlicher Schwerpunktbereich (Latein oder weitere leb. FS)
b. Naturwissenschaftlicher und math. Schwerpunktbereich (GZ)
c. ökonomischer und lebenskundlicher Schwerpunktbereich (EH)
d. Musisch-kreativer Schwerpunktbereich
und als Verbindl. Übung: BO in der 3. und 4. Klasse Unverbindl. Übung: Informatik
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Schwerpunktbereiche
Die Festlegung des Schwerpunktbereichs für den Bildungsgang erfolgt durch die
Schulleitung nach Zustimmung des zuständigen Beamten des
Qualitätsmanagements und nach Anhörung des Schulforums.
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Autonome Stundentafel
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Stundentafel, ohne Führung eines Schwerpunktes:
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Anmerkungen zur Stundentafel
BO: In der 3. bzw. 4. Klasse als eigener Unterrichtsgegenstand im Ausmaß von insgesamt mindestens einer Wochenstunde. Zusätzlich 32 Jahresstunden in der 3. bzw. 4. Klasse integriert in den Unterricht von Pflichtgegegenständen
Technisches und textiles Werken: Eine abwechselnde Führung der Gegenstandsteile „TW“ und „Tex.W“ ist bei Bedarf möglich, beide Gegenstandsteile müssen innerhalb eines Schuljahres gleich stark vertreten sein.
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Anmerkungen zur Stundentafel
Bei Führung des Pflichtgegenstandes „Zweite lebende Fremdsprache“ sind mindestens sechs Wochenstunden über zwei Jahre vorzusehen (Schularbeiten),
ansonsten handelt es sich beispielsweise nur um die Führung eines autonomen Pflichtgegenstandes „Italienisch“
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Feststellung und Beurteilung von Leistungen I
Auf der 5. und 6. Schulstufe ist mit der fünfteiligen Notenskala das Auslangen zu finden, wobei die Noten 1 und 2 dem „AHS-Niveau“ entsprechen.
Die Note 3 entspricht Leistungen der vormals zweiten Leistungsgruppe, die Note 4 ist mindestens so breit anzulegen wie die Note 4 in der ehemaligen dritten Leistungsgruppe.
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Feststellung und Beurteilung von Leistungen II
In der 7. und 8. Schulstufe haben Beurteilungen in den differenzierten Pflichtgegenständen nach grundlegenden und vertieften Gesichtspunkten zu erfolgen.
Leistungsfeststellungen haben die Beurteilung nach den Anforderungen der grundlegenden und vertieften Allgemeinbildung auszuweisen.
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Notenskala
Vertiefte Allgemeinbildung Grundlegende Allgemeinbildung
Sehr gut -
Gut -
Befriedigend
Genügend
- Befriedigend
Genügend
Nicht genügend
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7 teilige Notenskala (7./ 8. Schulstufe gem. § 14a Abs. 2 LBVO)
1 Vertiefte Allgemeinbildung 2 3 4 3 G Grundlegende Allgemeinbildung 4 G 5 G
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Ergänzende differenzierende Leistungsbeschreibung (§ 8 lit. o SchOG)
Eine ergänzende differenzierende Leistungs-beschreibung ist eine verbale Beschreibung der Leistungsstärken des Schülers, die ihm gemeinsam mit dem Zeugnis bzw. auf der achten Schulstufe mit der Schulnachricht auszustellen ist.
Die EDL muss eine der Bedeutung des Dokuments entsprechende Form haben.
Bei der Formulierung von Stärken ist darauf zu achten, dass die EDL von den SchülerInnen auch weitergegeben und öffentlich gemacht werden kann.
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Elterninformation IAn der NMS sind regelmäßige Gespräche
zwischen Lehrer/in, Erziehungsberechtigten und Schüler/in vorzusehen, in denen die Leistungsstärken und der Leistungsstand des Schülers / der Schülerin,
auf der 7. und 8. Schulstufe insbesondere auch in Hinblick auf das Bildungsziel der vertieften Allgemeinbildung, gemeinsam zu erörtern sind.
(Aufteilung der KEL-Gespräche erfolgt im Schulstufenteam!)
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Elterninformation IIWenn die Leistungen eines Schülers / einer
Schülerin in der 7. und 8. Schulstufe in der Vertiefung in dem Ausmaß nachlassen, dass am Ende des Unterrichtsjahres nur mehr nach den Anforderungen der grundlegenden Allgemeinbildung zu beurteilen wäre,
ist dies den Erziehungsberechtigten unverzüglich mitzuteilen (einschließlich verpflichtendes beratendes Gespräch über Fördermöglichkeiten)
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Berechtigungen IÜbertritt in AHS/BHS ist möglich, wenn
in allen differenzierten Pflichtgegenständen
(D., Math., Engl.) das Ziel der vertieften Allgemeinbildung erreicht wurde.
Gelingt das in einem Fach nicht, kann die Klassenkonferenz unter Berücksichtigung der sonstigen Leistungen und der ergänzenden differenzierenden Leistungsbeschreibung die Berechtigung erteilen.
(sonst Aufnahmsprüfung möglich)
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Berechtigungen II
Übertritt in BMS ist möglich, wenn
das Ziel der grundlegenden Allgemeinbildung in allen differenzierten Pflichtgegenständen erreicht wird und keine Note schlechter als „Befriedigend“ vorliegt.
Gelingt das in einem Fach nicht, so kann die Klassenkonferenz unter Berücksichtigung der sonstigen Leistungen und der ergänzenden differenzierenden Leistungsbeschreibung die Berechtigung erteilen.
(sonst Aufnahmsprüfung möglich)
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Seite 20
Pädagogische Eckpunkte (Stmk.) I:
Fächerübergreifender Unterricht
Projektunterricht zweimal im Schuljahr im Ausmaß von je einer Woche, der die
konzentrierte Beschäftigung mit einem Thema zum Inhalt hat.
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Seite 21
Pädagogische Eckpunkte (Stmk.) II: Teamteaching
Teamteaching ist in den Schularbeitenfächern vorgesehen, um einen individuellen und
differenzierten Zugang auf das Leistungsvermögen der Kinder im Sinne professioneller Lerngemeinschaften zu
ermöglichen (Diversität).
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Seite 22
Pädagogische Eckpunkte (Stmk.) III: Schulstufenteams
In eigenverantwortlichen Schulstufen-teams beraten und planen LehrerInnen
einer Schulstufe gemeinsam vierzehntägig im Ausmaß von jeweils zwei Stunden.
Die Schularbeiten werden von den jeweiligen FachkollegInnen im Rahmen
dieser Besprechungen erstellt.
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Begleitung
Die Neuen Mittelschulen werden vom Landesschulrat für Steiermark von Beginn an betreut.
Die Fort- und Weiterbildung der LehrerInnen ist von besonderer Bedeutung. Sie erfolgt schulintern, aber auch extern über die Pädagogischen Hochschulen und das Regionale Kompetenzteam (RKT).
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