nÖ. pflichtschulen
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NÖ. Pflichtschulen. Zusätzliche pädagogische Dienste. Logopädie. Feststellung des Bedarfs Einteilung durch BSI Unterricht für 1-2 Kinder pro Einheit während des Regelunterrichts Unterricht durch ausgebildete Sprachheillehrer. Legasthenie. Feststellung des Bedarfs (Test) - PowerPoint PPT PresentationTRANSCRIPT
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Logopädie
Feststellung des BedarfsEinteilung durch BSIUnterricht für 1-2 Kinder pro Einheit während des RegelunterrichtsUnterricht durch ausgebildete Sprachheillehrer
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Legasthenie
Feststellung des Bedarfs (Test)Einteilung durch DirektionUnterricht in Kursform oder in den Unterricht integriertUnterricht durch Lehrer, die diese Zusatzausbildung haben
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Stützstunden
für Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf in der VS oder in der HSnormalerweise nur in Deutsch, Englisch, Mathematik2 – 6 Stunden pro WocheUnterricht meist durch ASO-Lehrer
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Beratungslehrerbesonders ausgebildete Lehrer für Krisensituationen in der Schule (verhaltensauffällige Schüler) 1-2 Lehrer pro BezirkBeratungslehrer haben an ihrer Schule einen fixen Stundenplan, der kann aber jederzeit bei Bedarf geändert werdenDirektion fordert beim Bezirksschulrat den Lehrer anBeratungsgespräch zur Konfliktlösung in der SchuleBeiziehung anderer päd. Dienste bei Bedarf
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MediatorenIdealfall: An jeder Schule ein ausgebildeter Mediator
Arbeit innerhalb der Lehrverpflichtung oder gegen Honorar außerhalb des Unterrichts
Vermittlung bei Konflikten in der Schule
Arbeiten mit Lehrern, Eltern und Schülern
Beiziehung anderer päd. Dienste
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Ergotherapeuten
Schulung der Motorik bei Behinderung
Bezahlung zum Teil über Krankenschein
Zuschüsse von Sozialeinrichtungen
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Schulärztlicher Dienst
Jährliche Untersuchung der Schüler
Durchführung von Schutzimpfungen
Referate zu medizinischenThemen
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Jugendamt
Betreuung von Schülern aus Problemfamilien
Zusammenarbeit mit der Schule bei Krisenfällen
Finanzielle Unterstützung bei Schulveranstaltungen für sozial schwache Familien
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Jeder NÖ. Lehrer im Dienst hat eine Stammschule
Manche Lehrer unterrichten auch an anderen Schulen
(Sprengelschulen)
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Stammschule des Lehrers:
Zuständig für:
alle Personalangelegenheiten
die Erfüllung der Lehrverpflichtung
Teilnahme des Lehrers an den Schulkonferenzen
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Sprengelschule des Lehrers:
Zuständig für:
Einteilung der Unterrichtsstunden des Lehrers
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Unterricht an mehreren Schulen
Religionslehrer
Lehrer für Textiles Werken
Lehrer in der Personalreserve
Literarische Lehrer, die an der Stammschule zu wenig Stunden haben
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Unterricht an mehreren Schulen
Einsatz auch in verschiedenen Schularten möglich
z.B: Stammschule HS – 15 Stunden 6 zusätzliche Stunden in der VS oder in der ASOLehrverpflichtung = 21 Stunden
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Unterricht an mehreren Schulen
Vorlage einer Reiserechnung am Ende des Monats in der Direktion der Stammschule ( Die Kilometer werden immer von der Stammschule ausgehend gerechnet) Die Fahrt erfolgt normalerweise mit dem eigenen PKW
Bezahlt wird das amtlich festgesetzte Kilometergeld (derzeit € 0,42 pro km)