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Paracelsus Medizinische Privatuniversität | Strubergasse 21, A-5020 Salzburg | www.pmu.ac.at Irmela Gnass, BScN, MScN wissenschaftliche Mitarbeiterin Institut für Pflegewissenschaft Paracelsus Medizinische Privatuniversität Salzburg Nationaler Expertenstandard Nationaler Expertenstandard Schmerzmanagement Schmerzmanagement in der Pflege in der Pflege

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Page 1: Nationaler Expertenstandard Schmerzmanagement in der · PDF filedie einzelne Maßnahme gibt der Standard nicht vor, bedarf der pflegerischen Kompetenz situatives Fallverstehen als

Paracelsus Medizinische Privatuniversität | Strubergasse 21, A-5020 Salzburg | www.pmu.ac.at

Irmela Gnass, BScN, MScNwissenschaftliche MitarbeiterinInstitut für Pflegewissenschaft

Paracelsus Medizinische Privatuniversität Salzburg

Nationaler Expertenstandard Nationaler Expertenstandard

SchmerzmanagementSchmerzmanagement

in der Pflegein der Pflege

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© Paracelsus Medizinische Privatuniversität | Institut für Pflegewissenschaft | Irmela Gnass

Definition Schmerz

Schmerz ist, ein unangenehmes Sinnes- und Gefühlserlebnis, das

mit aktueller oder potenzieller Gewebeschädigung verknüpft ist, oder mit Begriffen einer solchen

beschrieben wird.

(International Association for the Study of Pain, 1994)

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Definition Schmerz

Schmerz ist,

das was die Person,

die ihn erfährt,

über ihn angibt;

er ist vorhanden,

wenn sie sagt,

dass er da ist.“

(McCaffery 1997)

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Epidemiologie

56% der Krankenhauspatienten geben mäßige bis starke Schmerzen an (Maier et al. 2010)

50% Menschen in der stationären Altenhilfe leiden an Schmerzen60-80% berichten über Schmerzen, die ihre Lebensaktivitäten beeinflussen (Achterberg et al. 2010)

7-54% älteren Einwohnerin in einer Gemeinde erfahren anhaltende Schmerzen (British Pain Society 2007)

Ca. 20 Millionen Menschen leiden in der BRD an chronischen Schmerzen (Deutsche Schmerzliga e.V. 2010)

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Deutsches Netzwerk fürQualitätsentwicklung in der Pflege

(Hrsg.)

ExpertenstandardSchmerzmanagement in der Pflege

DNQP 2005

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Hintergrund

Deutsches Netzwerk für Qualitätsentwicklung in der Pflege (DNQP)� Aufbau 1992� Zusammenschluss auf Praxis- und Wissenschaftsebene zum Thema

Qualitätsentwicklung � Übergreifende Zielsetzung des DNQP ist die Förderung der

Pflegequalität auf der Basis von Expertenstandards in allen Einsatzfeldern der Pflege

1999 DNQP in Kooperation mit dem Deutschen Pflegerat (DPR) und mit finanzieller Förderung des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) an der Entwicklung evidenzbasierter Expertenstandards

� Dekubitusprophylaxe� Schmerzmanagement� Entlassungsmanagement� Kontinenzförderung

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Ebene 1: SchmerzeinschätzungEbene 2: medikamentöse SchmerztherapieEbene 3: Medikamentöse NebenwirkungenEbene 4: Nicht-medikamentöse Maßnahmen der

SchmerztherapieEbene 5: Beratung und Schulung

Expertenstandardebenen

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… die Mitglieder der verschiedenen Pflegeberufe (Gesundheits- und

KrankenpflegerInnen, Gesundheits- und KinderkrankenpflegerInnen,

AltenpflegerInnen) berufsgruppenübergreifend als „Pfegefachkraft“

angesprochen. Darüber hinaus auch diejenigen Fachkräfte im

Pflegedienst, die über eine Hochschulqualifikation in

einempflegebezogenen Studiengang verfügen.

Zielgruppe des Expertenstandards

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Jeder Patient/Betroffene mit akuten oder tumorbedingten chronischen Schmerzen sowie zu erwartenden Schmerzen erhält ein angemessenes Schmerzmanagement, das dem Entstehen von Schmerzen vorbeugt, sie auf ein erträgliches Maß reduziert oder beseitigt.

Eine unzureichende Schmerzbehandlung kann für Patienten/Betroffene gravierende Folgen haben, z.B. physische und psychische Beeinträchtigungen, Verzögerungen des Genesungsverlaufs oder Chronifizierung der Schmerzen. Durch eine rechtzeitig eingeleitete, systematische Schmerzeinschätzung, Schmerzbehandlung sowie Schulung und Beratung von Patienten/Betroffenen und ihren Angehörigen tragen Pflegekräfte maßgeblich dazu bei, Schmerzen und deren Auswirkungen zu kontrollieren bzw. zu verhindern.

Standardaussage und Begründung

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Struktur Prozess Ergebnis

Strukturkriterium 1

a … verfügt über das notwendige Wissen zur systematischenSchmerzeinschätzung.

b Die Einrichtung stellt zielgruppenspezifische Einschätzungs- und Dokumentations-instrumente zur Verfügung.

Prozesskriterium P1… erhebt zu Beginn des pflegerischen Auftrags, ob der Patient/Betroffene Schmerzen oder schmerzbedingte Probleme hat, wiederholt dies in individuell festzulegenden Zeitabständen … führt bei festgestellten Schmerzen oder schmerzbedingten Problemen eine systematische Schmerz-Ersteinschätzung mittels geeigneter Instrumente durch… wiederholt die Einschätzung der Schmerzintensität sowie der schmerzbedingten Probleme in Ruhe und bei Belastung/Bewegung in individuell festzulegenden Zeitabständen.

Ergebniskriterium E1

Eine aktuelle, systematische Schmerz-einschätzung und Verlaufskontrolle liegen vor.

Standardebene 1:Schmerzeinschätzung

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Schmerzeinschätzung

� Einheitliche Schmerzerfassungsinstrumente (Skalen) liegen vor

� Mitarbeiter sind zum Gebrauch geschult und können entsprechend dem jeweiligen Patienten ein sinnvolles Instrument auswählen

� Institutionsübergreifende Einigung auf 2-3 Instrumente

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� Erheben vorhandener Schmerzen bei Übernahme des Patienten

� Verlaufserfassung während der Betreuung des Patienten

� bietet die Grundlage für die weitere schmerzbezogene Betreuung

� ermöglicht eine suffiziente und effektive schmerztherapeutische Behandlung des Patienten

Schmerzeinschätzung

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Haben Sie zur Zeit irgendwelche schmerzbedingten Probleme? � Ja � NeinHaben Sie jetzt Schmerzen? � Ja � Nein

Wenn eine der Fragen mit Ja beantwortet wurde:Lokalisation der Schmerzen__________________________Schmerzintensität (NRS 0-10) jetzt:________, im Durchschnitt (meistens)_______Nehmen Sie Schmerzmedikamente ein und wenn ja, welche?________________________________________________________Sind Ihre Schmerzen ausreichend gelindert? � Ja � Nein

Hinweis:Wenn ein Schmerzproblem festgestellt wird, das nicht zufriedenstellend gelöst ist, kann eine umfassend Schmerzeinschätzung angezeigt sein.

Fragen zur Schmerzsituation im Rahmen der pflegerischen Aufnahme

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Struktur Prozess Ergebnis

Strukturkriterium S2

a … verfügt über das erforderliche Wissen zur medikamentösen Schmerzbehandlun

b Die Einrichtung verfügt über eine interprofessionell geltende Verfahrensregelung zur medikamentösen Schmerzbehandlung.

Prozesskriterium P2 -setzt spätestens bei einer Schmerzintensität von mehr als 3/10 analog der Numerischen Rangskala (NRS) die geltende Verfahrensregelung um oder holt eine ärztliche Anordnung zur Einleitung oder Anpassung der Schmerzbehandlung ein und setzt diese nach Plan um.

-überprüft bei Neueinstellung bzw. Anpassung der Medikation den Behandlungserfolg in den Zeitabständen, die dem eingesetzten Analgesie-verfahren entsprechen

-sorgt dafür, dass bei zu erwartenden Schmerzen präventiv ein adäquates Analgesieverfahren erfolgt.

Ergebniskriterium E2

Der Patient/Betroffene ist schmerzfrei bzw. hat Schmerzen von nicht mehr als 3/10 analog der Numerischen Rangskala (NRS).

Ebene 2: medikamentöse Schmerztherapie

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Medikamentöse Schmerztherapie

Für jeden Patienten geltende Verfahrensregelung zur medikamentösen Schmerztherapie liegt vor und wird umgesetzt

� Befähigung der Pflegenden zur Durchführung einer effizienten Schmerztherapie (Basis- und Bedarfsmedikation)

� Anordnung zur medikamentösen Schmerztherapie durch den behandelnden Arzt liegt für jeden Patienten mit Schmerzen vor bzw. wird durchgeführt, wenn initiale Schmerzerfassung Schmerzen ergibt

� Beginn einer auf den Bedarf des Patienten abgestimmten Schmerztherapie bei Übernahme durch die Pflege

� Vermeiden von Versorgungsbrüchen

� Sicherstellung der Schmerztherapie im Verlauf

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Struktur Prozess Ergebnis

Strukturkriterium S3

… kennt schmerzmittelbedingte Nebenwirkungen, deren Prophylaxe und Behandlungs-möglichkeiten.

Prozesskriterium P3

… führt in Absprache mit dem zuständigen Arzt Maßnahmen zur Prophylaxe und Behandlung von schmerzmittelbedingten Nebenwirkungen durch.

Ergebniskriterium E3

Schmerzmittelbedingte Nebenwirkungen wurden verhindert bzw. erfolgreich behandelt.

Ebene 3: medikamentöse Nebenwirkungen

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Medikamentöse Nebenwirkungen

Systematische Wahrnehmung und Erfassung von Nebenwirkungen durch die Schmerztherapie

� Beginn der systematischen Erfassung bei Übernahme

� frühzeitiger Start einer sinnvollen Therapie in Absprache mit dem behandelnden Arzt

� Sicherstellung der Kooperativität des Patienten

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Struktur Prozess Ergebnis

Strukturkriterium S4

… kennt nicht-medikamentöse Maßnahmen zur Schmerzlinderung sowie deren mögliche Kontraindikationen.

Prozesskriterium P4

… bietet in Absprache mit den beteiligten Berufsgruppen dem Patienten/Betroffenen und seinen Angehörigen als Ergänzung zur medikamentösen Schmerztherapie nicht-medikamentöse Maßnahmen an und überprüft ihre Wirkung.

Ergebniskriterium E4

Die angewandten Maßnahmen haben sich positiv auf die Schmerzsituation und/oder die Eigenaktivität des Patienten/Betroffenen ausgewirkt.

Ebene 4: nicht-medikamentöse Maßnahmen

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Kälteanwendung

TENS

Ablenkung

Entspannung

Massage

Imagination

Aromatherapie

Wärmetherapie

Musik

Visuelle Angebote

Bedürfen wie die medikamentöse Therapie einer fundierten Ausbildung

Akupressur

Atemstimulierende Einreibung

Konzept der Basalen Stimulation ®

nicht-medikamentöse Maßnahmen

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Struktur Prozess Ergebnis

Strukturkriterium S5

a … verfügt über dienotwendige Beratungs-undSchulungskompetenz inBezug auf Schmerz undschmerzbedingteProbleme.

b Die Einrichtung stellt dieerforderlichen Beratungs-und Schulungsunterlagenzur Verfügung.

Prozesskriterium P5

… gewährleistet eine gezielte Schulung und Beratung für den Patienten/Betroffenen und seinen Angehörigen, um sie zu befähigen, Schmerzen einzuschätzen, mitzuteilen und zu beeinflussen.

Ergebniskriterium E5

Dem Patienten/Betroffenen und seinen Angehörigen sind gezielte Schulung und Beratung angeboten worden, um sie zu einer aktiven Beteiligung an Maßnahmen des Schmerzmanagements zu befähigen.

Ebene 5: Schlung und Beratung

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Phase 3: Beratungsziele aushandeln

Phase 1: Beziehung herstellen

Phase 2: Beratungsbedarfe/ -bedürfnisse erfassen

Phase 4: Lösungen entwickeln

Phase 5: Beratungsprozess reflektieren

Phase 6: Beratung beenden

Schlung und Beratung

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Erfahrungswissen hilft in der Situation die Entscheidung für auszuwählende Maßnahmen zu treffen

� die einzelne Maßnahme gibt der Standard nicht vor, bedarf der pflegerischen Kompetenz

� situatives Fallverstehen als Voraussetzung für kompetentes Pflegehandeln

� Pflegefachkraft benötigt Kompetenz

Kompetenz bedeutet � Fachwissen� Fertigkeiten� Verständigungsorientiertes Handeln� In der Situation sein

Implikationen für die Pflegepraxis

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Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!Standardaussage: Jeder Patient/Betroffene mit akuten oder tumorbedingten chronischen Schmerzen sowie zu erwartenden Schmerzen erhält ein angemessenes Schmerzmanagement, das dem Entstehen von Schmerzen vorbeugt, sie auf ein erträgliches Maß reduziert oder beseitigt.

Begründung: Eine unzureichende Schmerzbehandlung kann für Patienten/Betroffene gravierende Folgen haben, z. B. physische und psychische Beeinträchtigungen, Verzögerungen des Genesungsverlaufs oder Chronifizierung der Schmerzen. Durch eine rechtzeitig eingeleitete, systematische Schmerzeinschätzung, Schmerzbehandlung sowie Schulung und Beratung von Patienten/Betroffenen und ihren Angehörigen tragen Pflegefachkräfte maßgeblich dazu bei, Schmerzen und deren Auswirkungen zu kontrollieren bzw. zu verhindern.

Struktur Prozess Ergebnis

Die Pflegefachkraft

S1a - verfügt über das notwendige Wissen zur systematischen Schmerzeinschätzung . S1b Die Einrichtung stellt zielgruppenspezifische Einschätzungs- und Dokumentationsinstrumente zur Verfügung. S2a Die Einrichtung verfügt über eine interprofessionell geltende Verfahrensregelung zur medikamentösen Schmerzbehandlung. S2b - verfügt über das erforderliche Wissen zur medikamentösen Schmerzbehandlung. S3 - kennt schmerzmittelbedingte Nebenwirkungen, deren Prophylaxe und Behandlungsmöglichkeiten. S4 - kennt nicht-medikamentöse Maßnahmen zur Schmerz-linderung sowie deren mögliche Kontraindikationen. S5a - verfügt über die notwendigen Beratungs- und Schulungskompetenzen in Bezug auf Schmerz und schmerzbedingte Probleme. S5b Die Einrichtung stellt die erforderlichen Beratungs- und Schulungsunterlagen zur Verfügung.

Die Pflegefachkraft

P1 - erhebt zu Beginn des pflegerischen Auftrags, ob der Patient/Betroffene Schmerzen oder schmerzbedingte Proble-me hat. Ist dies nicht der Fall, wird die Einschätzung in individuell festzulegenden Zeitabständen wiederholt. - führt bei festgestellten Schmerzen oder schmerzbeding-ten Problemen eine systematische Schmerz-Ersteinschät-zung mittels geeigneter Instrumente durch. - wiederholt die Einschätzung der Schmerzintensität sowie der schmerzbedingten Probleme in Ruhe und bei Belastung/ Bewegung in individuell festzulegenden Zeitabständen. P2 - setzt spätestens bei einer Schmerzintensität von mehr als 3/10 analog der Numerischen Rangskala (NRS) die geltende Verfahrensregelung um oder holt eine ärztliche Anordnung zur Einleitung oder Anpassung der Schmerzbehandlung ein und setzt diese nach Plan um. - überprüft bei Neueinstellung bzw. Anpassung der Medi-kation den Behandlungserfolg in den Zeitabständen, die dem eingesetzten Analgesieverfahren entsprechen. - sorgt dafür, dass bei zu erwartenden Schmerzen präventiv ein adäquates Analgesieverfahren erfolgt. P3 - führt in Absprache mit dem zuständigen Arzt Maßnahmen zur Prophylaxe und Behandlung von schmerzmittelbedingten Nebenwirkungen durch. P4 - bietet - gegebenfalls in Absprache mit den beteiligten Berufsgruppen - dem Patienten/Betroffenen und seinen Angehörigen als Ergänzung zur medikamentösen Schmerztherapie nicht-medikamentöse Maßnahmen an und überprüft ihre Wirkung. P5 - gewährleistet eine gezielte Schulung und Beratung für den Patienten/Betroffenen und seinen Angehörigen, um sie zu befähigen, Schmerzen einzuschätzen, mitzuteilen und zu beeinflussen.

E1 Eine aktuelle, systematische Schmerzeinschätzung und Verlaufskontrolle liegen vor. E2 Der Patient/Betroffene ist schmerzfrei bzw. hat Schmerzen von nicht mehr als 3/10 analog der Numerischen Rangskala (NRS). E3 Schmerzmittelbedingte Nebenwirkungen wurden verhindert bzw. erfolgreich behandelt. E4 Die angewandten Maßnahmen haben sich positiv auf die Schmerzsituation und/oder die Eigenaktivität des Patienten/Betroffenen ausgewirkt. E5 Der Patient/Betroffene und seine Angehörigen sind befähigt, sich aktiv an Maßnahmen des Schmerzmanagements zu beteiligen bzw. diese selbst durchzuführen.