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Nahverkehrsplan für den Nahverkehrsraum Chemnitz/Zwickau – 3. Fortschreibung

Teil B-V – Stadt Zwickau Beschlussfassung Stand 22.04.2016

vci VerkehrsConsult Ingenieurgesellschaft mbH Seite 1 von 54

Nahverkehrsplan für den Nahverkehrsraum Chemnitz/Zwickau

3. Fortschreibung – Einzeldarstellung

Teil B-V – Stadt Zwickau

Inhaltsverzeichnis

Abbildungsverzeichnis ............................................................................................................................................. 3

Tabellenverzeichnis ................................................................................................................................................. 4

Abkürzungsverzeichnis ............................................................................................................................................ 5

Vorwort .................................................................................................................................................................... 7

Rahmenbedingungen ...................................................................................................................................... 7 0

0.1 Rechtliche Rahmenbedingungen ........................................................................................................... 7

0.2 Ziele der Raumordnung ......................................................................................................................... 7

0.2.1 Allgemeine Vorgaben mit Relevanz für die ÖPNV-Planung............................................................... 7

0.2.2 Vorgaben der Regionalplanung zur Nahverkehrsplanung ................................................................. 7

Raumstrukturanalyse ...................................................................................................................................... 9 1

1.1 Zentralörtliche Funktion .......................................................................................................................... 9

1.2 Siedlungs- und Bevölkerungsstruktur ..................................................................................................... 9

1.3 Schüler und Schulstandorte, Studenten ............................................................................................... 12

1.4 Motorisierung ....................................................................................................................................... 14

1.5 Modal-Split ........................................................................................................................................... 14

1.6 Pendlerbeziehungen ............................................................................................................................ 15

1.7 Standorte und Einrichtungen mit ÖPNV-Relevanz ............................................................................... 17

1.8 Zusammenfassung ............................................................................................................................... 19

Öffentlicher Straßenpersonennahverkehr ..................................................................................................... 20 2

2.1 Allgemeine Beschreibung .................................................................................................................... 20

2.2 Wesentliche Änderungen im Angebot .................................................................................................. 20

2.3 Verkehrsunternehmen .......................................................................................................................... 20

2.4 Linien und Leistungen .......................................................................................................................... 21

2.5 Angebot/ Erschließungsqualität und Erreichbarkeit .............................................................................. 23

2.6 Verknüpfungspunkte ............................................................................................................................ 25

2.7 Nachfrage/ Fahrgastaufkommen .......................................................................................................... 26

2.7.1 Nachfrage Stadtverkehrslinien im Oberzentrum Zwickau ................................................................ 27

2.7.2 Nachfrage Regionalverkehr ............................................................................................................. 28

Infrastruktur ................................................................................................................................................... 29 3

3.1 Haltestellen .......................................................................................................................................... 29

3.2 Fahrzeuge (ÖSPV) ............................................................................................................................... 30

3.3 Barrierefreiheit...................................................................................................................................... 31

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Teil B-V – Stadt Zwickau Beschlussfassung Stand 22.04.2016

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Verkehrsprognose......................................................................................................................................... 33 4

Bewertung ..................................................................................................................................................... 34 5

Rahmenplanung, Gestaltung des ÖPNV ...................................................................................................... 35 6

6.1 Barrierefreiheit...................................................................................................................................... 35

6.1.1 Maßnahmen ..................................................................................................................................... 35

6.1.2 Ausnahmenfestlegungen nach § 8 Abs. 3 PBefG ............................................................................ 36

6.2 Schülerbeförderung .............................................................................................................................. 36

6.3 Qualitätsanforderungen für die Durchführung von Verkehrsangeboten ............................................... 37

6.4 Linienbündel – Bedienstandards, Maßnahmen .................................................................................... 41

6.4.1 Straßenbahn Zwickau ...................................................................................................................... 41

6.4.2 Stadtbus Zwickau ............................................................................................................................ 42

6.5 Infrastrukturmaßnahmen ...................................................................................................................... 47

Finanzierung ................................................................................................................................................. 52 7

7.1 Finanzierung der ÖPNV-Leistung ........................................................................................................ 52

7.2 Kosten Infrastruktur .............................................................................................................................. 52

7.3 Herstellung Barrierefreiheit – Haltestelleninfrastruktur ......................................................................... 52

Anlagenverzeichnis ............................................................................................................................................... 54

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Abbildungsverzeichnis

Abbildung 1: Bevölkerungsentwicklung im Aufgabenträgergebiet der Stadt Zwickau ............................................ 10

Abbildung 2: Stadt-/ Ortsteilkonkrete Bevölkerungsentwicklung ............................................................................ 11

Abbildung 3: Entwicklungsprognose der Altersgruppen ........................................................................................ 12

Abbildung 4: Entwicklung der Schülerzahlen (Allgemeinbildende Schulen) .......................................................... 12

Abbildung 5: Entwicklungsprognose der Schülerzahlen in der Stadt Zwickau ....................................................... 13

Abbildung 6: Modal-Split der Stadt Zwickau .......................................................................................................... 15

Abbildung 7: Pendlerbeziehungen der Stadt Zwickau ........................................................................................... 16

Abbildung 8: Steckbrief Gewerbestandorte Zwickau, Stadt ................................................................................... 17

Abbildung 9: Leistungsanteile (Fahrplankilometer pro Jahr) im Stadtgebiet Zwickau ............................................ 22

Abbildung 10: Straßenbahnliniennetz Stadt Zwickau (Fahrplan 2014/2015) ......................................................... 24

Abbildung 11: Ein- und Aussteiger der am stärksten frequentierten Haltestellen (Datenbasis 2012/2013) ........... 26

Abbildung 12: Prozentualer Anteil der Fahrgäste nach Systemnutzung (Datenbasis 2012/2013) ......................... 27

Abbildung 13: Fahrgastaufkommen Stadtverkehrslinien Stadt Zwickau (Datenbasis 2012/2013) ......................... 27

Abbildung 14: Gesamtfahrgastaufkommen der einfahrenden RV-Linien (Datenbasis 2012/2013) ........................ 28

Abbildung 15: Ausstattung der Haltestellen ........................................................................................................... 29

Abbildung 16: Straßenbahnfahrzeuge in Zwickau ................................................................................................. 31

Abbildung 17 Fahrausweisautomat SVZ................................................................................................................ 32

Abbildung 18: schematisiertes Straßenbahnliniennetz Zweilinienvariante (Zielnetz) ............................................. 41

Abbildung 19 Zwickau Zentralhaltestelle ............................................................................................................... 42

Abbildung 20 Straßenbahntrasse „Alter Steinweg“ ................................................................................................ 44

Abbildung 21 Linienbündel Oberzentrum Zwickau – Zwischennetz bis 2020 ........................................................ 46

Abbildung 22: Hauptbahnhof Zwickau, Vorplatz .................................................................................................... 47

Abbildung 23: Umgestaltung Bahnhofsvorplatz Zwickau ....................................................................................... 48

Abbildung 24: Zwickau, Haltestelle Georgenplatz (Stand 30, 31) .......................................................................... 51

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Tabellenverzeichnis

Tabelle 1: Motorisierungsgrad in der Stadt Zwickau .............................................................................................. 14

Tabelle 2: Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte nach Arbeits- /Wohnort1 sowie Pendlerstatistik² .................. 15

Tabelle 3: Pendlerbeziehung zu angrenzenden Gebietskörperschaften ............................................................... 16

Tabelle 4: Ausgewählte Pendlerrelationen – Gemeindekonkret ............................................................................ 16

Tabelle 5: Gewerbegebietsstandorte mit ÖPNV-Relevanz .................................................................................... 18

Tabelle 6: Übersicht der Anpassungen im Angebot zu 2010 ................................................................................. 20

Tabelle 7: Verkehrsunternehmen mit Leistungen in der Stadt Zwickau ................................................................. 21

Tabelle 8: Anzahl Linien in der Stadt Zwickau nach Aufgabenträgern ................................................................... 21

Tabelle 9 Linienübersicht Werksverkehr VW Mosel .............................................................................................. 22

Tabelle 10: Bedienungshäufigkeit der Straßenbahnlinien im Vergleich zu 2010 ................................................... 23

Tabelle 11: Übersicht der abgestimmten Stadt- und Regionalbuslinien (Fahrplan 2015) ...................................... 24

Tabelle 12: Verknüpfungspunkte Stadt Zwickau mit verkehrenden Linien ............................................................ 25

Tabelle 13: Status-quo Fahrzeugausstattung ........................................................................................................ 30

Tabelle 14: Fahrzeugübersicht Straßenbahn SVZ ................................................................................................. 30

Tabelle 15: Auswirkung der Prognosewerte auf die ÖPNV-Nachfrage .................................................................. 33

Tabelle 16 Bedienstandards Linienbündel Straßenbahn ....................................................................................... 42

Tabelle 17: Bedienhäufigkeit Zielnetz Bus ............................................................................................................. 43

Tabelle 18 Bedienstandards Linienbündel Stadtbus Zwickau................................................................................ 44

Tabelle 19 VW-Werkverkehr .................................................................................................................................. 45

Tabelle 20 Bedienstandards Linienbündel Stadt-Regionalbus Zwickau ................................................................ 45

Tabelle 21: Maßnahmen – Weitere Verknüpfungsstellen ...................................................................................... 49

Tabelle 22: Prioritätenliste Haltestellenausbau der Stadt Zwickau ........................................................................ 50

Tabelle 23: Monetärer Aufwand – Barrierefreier Haltestellenausbau .................................................................... 53

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Abkürzungsverzeichnis

ALiTa Anruflinientaxi

AT Aufgabenträger

BAG Bundesarbeitsgemeinschaft

BBG Behindertengleichstellungsgesetz

Bf Bahnhof

BMVBS Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung

BMVI Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur

BO-Kraft Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr

BO-Strab Verordnung über den Bau und Betrieb der Straßenbahnen

DFI Dynamische Fahrgastinformation

E Abgasnorm (Euro-Norm)

EAÖ Empfehlungen für Anlagen des öffentlichen Personennahverkehrs

EEV Enhanced Environmentally Friendly Vehicle, ein europäischer Abgasstandard

EW Einwohner

EW/km² Einwohner je Quadratkilometer

FGU Fahrgastunterstand

Fpl-Jahr Fahrplanjahr

Fpl-km Fahrplankilometer

FSV Freigestellter Schülerverkehr

Hbf Hauptbahnhof

Hp Haltepunkt

HVZ Hauptverkehrszeit

KAI Reisedienst Gerhardt Kaiser GmbH

Kfz Kraftfahrzeug

KRZ Kaiser-Reisen - Inh. S. Tunger

LEP Landesentwicklungsplan

LK Landkreis

Mio. Million(en)

MIV Motorisierter Individualverkehr

NVP Nahverkehrsplan

NVR Nahverkehrsraum

NVR C/Z Nahverkehrsraum Chemnitz/ Zwickau

NVZ Nebenverkehrszeit

ÖPNV Öffentlicher Personennahverkehr

ÖSPV Öffentlicher Straßenpersonennahverkehr

OT Ortsteil

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PBefG Personenbeförderungsgesetz

PIE Hartmut Piehler Omnibusbetrieb

Pkw Personenkraftwagen

RB Regionalbahn

RE Regional-Express

ROG Raumordnungsgesetzes

RV Regionalverkehrslinie

RVB Reichenbacher Verkehrsbetrieb Gerlach GmbH

RVE Regionalverkehr Erzgebirge GmbH

RVW Regionalverkehr Westsachsen GmbH

S S-Bahn

SächsLPIG Gesetz zur Raumordnung und Landesplanung des Freistaats Sachsen

SMWA Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr

SPNV Schienenpersonennahverkehr

SrV Forschungsprojekt der TU Dresden Mobilität in Städten – SrV; hervorgegangen aus

System repräsentativer Verkehrsverhaltensbefragungen

StVZO Straßenverkehrszulassungsordnung

SV Stadtverkehrslinien

sv-pfl. sozialversicherungspflichtig

SVZ Städtische Verkehrsbetriebe Zwickau GmbH

UN-BRK UN-Behindertenrechtskonvention

VDV Verband Deutscher Verkehrsunternehmen

VMS Verkehrsverbund Mittelsachsen

VL SPNV-Angebot der Vogtlandbahn

VU Verkehrsunternehmen

VW VW Sachsen GmbH

WHZ Westsächsische Hochschule Zwickau

ZVMS Zweckverband Verkehrsverbund Mittelsachsen

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Vorwort

Der Nahverkehrsplan für den Nahverkehrsraum Chemnitz/Zwickau wurde letztmalig im Jahr 2010

fortgeschrieben. Gemäß der Festlegung des SMWA zur Periodizität der Fortschreibung steht aktuell die nächste

Fortschreibung des NVP an.

Der vorliegende Teilplan enthält die Vorgaben zur Ausgestaltung des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV)

in der Aufgabenträgerschaft der Stadt Zwickau.

Rahmenbedingungen 0

Die Aufstellung von Nahverkehrsplänen unterliegt dem Einfluss eines breiten rechtlichen Rahmens und ist

angehalten mehrere übergeordnete Planungsinstanzen zu berücksichtigen.

0.1 Rechtliche Rahmenbedingungen

Die übergeordneten planerischen und rechtlichen Rahmenbedingungen sind in Teil A dieses Nahverkehrsplanes

dargelegt. Diese haben Gültigkeit für den gesamten Verbundraum und werden aus diesem Grund nur einmalig

aufgeführt (siehe NVP Teil A Kap. 1 Planerische und rechtliche Rahmenbedingungen).

0.2 Ziele der Raumordnung

Die Stadt Zwickau ist im Landesentwicklungsplan (LEP) 2013 als höherrangiger zentraler Ort – Oberzentrum –

eingestuft worden. Auf regionalplanerischer Ebene ist das Oberzentrum Zwickau als Kreisstadt des Landkreises

Zwickau ein Teilraum des Planungsverbands Region Chemnitz. Aus diesem Grund werden folgend die

allgemeinen übergeordneten ÖPNV-relevanten oberzentralen Vorgaben dargelegt ebenso wie die Vorgaben der

Regionalplanung für den Nahverkehrsplan.

Die Landesentwicklungsplanung (2013) der Freistaates Sachsen führt bzgl. der ÖPNV-Planung höherrangiger

Zentraler Orte aus:

Zur Realisierung der Impulsgeberfunktion des Oberzentrums sind u. a. bedarfsgerechte Verkehrsverbindungen

zum benachbarten ländlichen Raum und zu den Verdichtungsräumen sowie eine leistungsfähige und

standardgerechte Einbindung in die überregionalen Verkehrsnetze notwendig.

Der Erhalt und der Ausbau des ÖPNV, insbesondere auch zur Sicherstellung der Erreichbarkeit der benachbarten

Oberzentren, ist dabei eine wichtige Zielsetzung.

Die Erreichbarkeit der Zentralen Orte verschiedener Stufen aus ihrem jeweiligen Verflechtungsbereich ist durch

entsprechende Gestaltung des Verkehrsnetzes zu sichern. Dies beinhaltet auch die Ausgestaltung des ÖPNV

sowie des Einsatzes von Nahverkehrsmitteln oder alternativer Bedienungssysteme hinsichtlich Bedienhäufigkeit

und zumutbarem Zeitaufwand. Damit sollen die Zugangsmöglichkeiten für alle Bevölkerungsgruppen zu den

Einrichtungen der Daseinsvorsorge sowie zu den Arbeitsstätten in den zentralen Orten verbessert werden. Mit

der Sicherstellung der Erreichbarkeit Zentraler Orte aus den Verflechtungsbereichen soll über deren Funktion als

ÖPNV-Knotenpunkte auch die Erreichbarkeit höherrangiger Zentraler Orte unterstützt werden. Durch die

Sicherstellung der Erreichbarkeit von Einrichtungen in zentralen Orten wird auch die wirtschaftliche Tragfähigkeit

dieser Einrichtungen gewährleistet.

In dem für den Aufgabenträgerbereich der Stadt Zwickau gültigen Regionalplan Südwestsachsen 2008 sind unter

landes- und regionalplanerischen Gesichtspunkten relevante Rahmenbedingungen zur Weiterentwicklung des

ÖPNV für den Planungsraum dargestellt. Die für die Nahverkehrsplanung im Bereich des öffentlichen

Straßenpersonennahverkehrs (ÖSPV) wesentlichen Rahmen setzenden Grundsätze und Ziele werden folgend

zusammengefasst dargelegt.

Der ÖPNV ist unter Anpassung an demographisch bedingte Veränderungen der Nachfragestrukturen als

flächendeckendes Verkehrsangebot zu sichern und fortzuentwickeln.

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Der zuständige Aufgabenträger soll – unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen –

gewährleisten, dass öffentliche Verkehrsangebote als konkurrenzfähige Alternativen gegenüber dem

motorisierten Individualverkehr (MIV) für einen differenzierten Nachfragebedarf weiter optimiert werden.

In verkehrlich stark belasteten Siedlungsräumen soll der ÖPNV vorrangige Nutzungsansprüche gegenüber dem

MIV erhalten.

Die Nahverkehrsplanung ist kreis- und regionsübergreifend zu koordinieren, dabei soll die Fahrtenplanung im

SPNV und ÖSPV aufeinander abgestimmt werden. Die Durchführung sich überlagernder Verkehrsangebote

zwischen SPNV und ÖSPV soll vermieden werden.

Attraktive Angebote des SPNV und ÖSPV sollen in den Verdichtungsräumen, den zentralörtlichen

Verflechtungsbereichen des ländlichen Raums und den Gemeinden mit besonderer Gemeindefunktion sowie

entlang der Verbindungs- und Entwicklungsachsen zur Verfügung stehen. Des Weiteren ist auf den Erhalt und die

Weiterentwicklung der Stadtverkehrslinien hinzuwirken.

Das bestehende Straßenbahnnetz im Oberzentrum Zwickau ist zu erhalten, soweit erforderlich zu erweitern und

mit anderen Verkehrsträgern zu verknüpfen.

Für den ländlichen Raum ist durch die zuständigen Aufgabenträger in allen Gemeinden eine Grundbedienung im

ÖPNV entsprechend der Nachfragesituation und unter Einbeziehung flexibler und ergänzender Angebotsformen

sicher zu stellen.

Weiterhin sollen durch den Zweckverband Verkehrsverbund Mittelsachsen die Voraussetzungen für den Erhalt

und den weiteren Ausbau des Euroregionalen Nahverkehrssystems EgroNet geschaffen sowie

Nachfragepotenziale im grenzüberschreitenden ÖPNV mit der Tschechischen Republik berücksichtigt und

ausgebaut werden.

Die Haltepunkte des öffentlichen Verkehrs sollen an neue oder geänderte Bedarfsanforderungen räumlich

angepasst werden, insofern geeignete Flächenpotenziale verfügbar sind. Zudem sollen sie hinsichtlich ihrer Lage

zu Wohn-, Arbeits- und Freizeitstätten überprüft und bei Bedarf überarbeitet werden

Auf die Realisierung regionalbedeutsamer Übergangsstellen, an denen die Verkehrsangebote optimal

miteinander verknüpft werden, ist hinzuwirken.

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Raumstrukturanalyse 1

1.1 Zentralörtliche Funktion

Die Stadt Zwickau ist Kreisstadt im Landkreis Zwickau und Sitz der Kreisverwaltung. Mit in Kraft treten der

Kreisgebietsreform im August 2008 wurde die vormals kreisfreie Stadt nach dem Zusammenschluss mit den

Altkreisen Zwickauer Land und Chemnitzer Land Teil des neugeschaffenen Landkreises.

In ihrer Funktion als Oberzentrum im Verdichtungsraum Chemnitz-Zwickau besitzt sie neben Wirtschafts- und

o. g. Verwaltungsaufgaben, eine überregionale infrastrukturelle, soziale, kulturelle und Bildungsfunktion. Die Stadt

Zwickau ist einer der fünf Aufgabenträger im VMS und hat die Aufgabenträgerschaft für den Straßenbahn- und

Stadtbusverkehr im Stadtgebiet inne.

1.2 Siedlungs- und Bevölkerungsstruktur

Siedlungsstruktur

Die Kreisstadt Zwickau ist mit ca. 91.6001 Einwohnern die bevölkerungsreichste Stadt des Landkreises. Die

Fläche der Aufgabenträgerregion umfasst 102,55 km², die Bevölkerungsdichte beträgt 893 EW/ km². Zwickau ist

die viertgrößte Stadt im Freistaat Sachsen.

Das Stadtgebiet ist in fünf Bezirke – Mitte, Nord, Ost, Süd und West – gegliedert, welche wiederum in Stadt- und

Ortsteile unterteilt sind (siehe Anlage 1).

Bevölkerungsstruktur und demografische Entwicklung

Die Bevölkerungszahlen waren – im Gegensatz zu den Städten Chemnitz, Dresden und Leipzig – im Verlauf des

Gültigkeitszeitraums der letzten Fortschreibung des NVP Chemnitz/ Zwickau weiter rückläufig.

Betrug die Bevölkerung der Stadt Zwickau zu Beginn des Gültigkeitszeitraums 2010 noch ca. 94.000 EW, ging

diese bis 20142 um 2,6 % auf die o. g. ca. 91.600 EW zurück. Damit liegt die aktuelle Einwohnerzahl jedoch

oberhalb der Annahmen der 5. Regionalisierten Bevölkerungsprognose des Freistaats Sachsen.

Für die Stadt Zwickau können drei Prognosen zur zukünftigen Bevölkerungsanzahl dargestellt werden. Zum einen

die Variante 1 der 5. Regionalisierten Bevölkerungsprognose, eine alternative Prognose der Stadt Zwickau sowie

die Fortschreibung der Entwicklung der vergangenen drei Jahre bis 2025 (siehe Abbildung 1).

Schreibt man diese Entwicklung fort, verläuft sie langsamer als die offizielle Bevölkerungsprognose des Freistaats

und wird diese bis zum Ende des Prognosehorizonts nicht schneiden. Die Regionalisierte Bevölkerungsprognose

geht davon aus, dass die Bevölkerung in der Stadt Zwickau bis 2025 deutlich auf ca. 80.000 EW3 zurückgeht.

Das entspräche einem Rückgang von 12,6 %4. Bei Eintreten dieser Prognose würde die Stadt Zwickau die

anteilig höchsten Rückgänge der Aufgabenträger im VMS verzeichnen.

Eine aufgrund genannter Zahlen von der Stadt Zwickau angefertigte Vergleichsprognose geht hingegen von

einem deutlich geringeren Rückgang von 3 % auf ca. 88.800 EW aus. Eine vergleichende Darstellung der

benannten Prognose zeigt folgende Abbildung 1.

1 Statistisches Landesamt des Freistaat Sachsen. Stichtag 31.12.2013

2 Statistisches Landesamt des Freistaat Sachsen. Stichtag 31.12.2013

3 5. Regionalisierte Bevölkerungsprognose für den Freistaat Sachsen bis 2025, Variante 1

4 Stichtag 31.12.2013

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Abbildung 1: Bevölkerungsentwicklung im Aufgabenträgergebiet der Stadt Zwickau

Eine vergleichende Betrachtung der unterschiedlichen Stadtbezirke der Stadt Zwickau ergab signifikante

Unterschiede. Im angepassten Vergleichszeitraum5 lag die durchschnittliche jährliche Bevölkerungsentwicklung

zwischen -6 % im Bezirk Ost, -3,1 % in Süd und -1,3 % in West. Dem gegenüber stand eine vergleichsweise

statische Entwicklung von 0 bis 0,4 % in Nord bzw. in Zwickau Mitte.

Bei Verschiebung des Maßstabs auf die Stadt- bzw. Ortsteilebene zeigt sich ein sehr differenziertes Bild der

Bevölkerungsentwicklung. Entwicklungen von Rückgängen über 17 % in Eckersbacher Höhe (E 5/2 bis E 5/3) bis

hin zu Wachstum von über 5 % in Bockwa. Die hauptsächliche positive Entwicklung kann vornehmlich als

statische Entwicklung, mit Anteilen zwischen -1 % bis +1 %, beschrieben werden (siehe Abbildung 2 sowie

Anlage 1).

5 Mikrozensus Stichtage 30.06.2010 bis 30.06.2013

-12,6 %

-3 %

70.000

75.000

80.000

85.000

90.000

95.000

5. RegionaleBevölkerungsprognose -Variante 1

Reale Entwicklung

Ermittelte Fortschreibung -Wachstumsmittel 2011-13

Prognose Stadtverwaltung

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Nahverkehrsplan für den Nahverkehrsraum Chemnitz/Zwickau – 3. Fortschreibung

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Abbildung 2: Stadt-/ Ortsteilkonkrete Bevölkerungsentwicklung

Die demografische Entwicklung im Untersuchungsraum bildet sich nicht nur durch einen Rückgang der absoluten

Bevölkerungszahl ab (siehe Abbildung 1). Es erfolgt zudem eine Verschiebung der Bevölkerungsanteile in den

Altergruppen. Das Durchschnittsalter der Bevölkerung in der Stadt Zwickau steigt bis 2025 um zwei Jahre auf

48,9 Jahre an.6 So steigt zum Ende des Prognosehorizontes der 5. Regionalisierten Bevölkerungsprognose der

Anteil der Altersgruppe der über 65 Jährigen. Diese Veränderung erfolgt zunächst zum Großteil zu Lasten der

Erwerbstätigenanteile. Die Überalterung der Bevölkerung ist auch in der Bevölkerungsgruppe unter 25 Jahre

sichtbar. Die Betrachtung dieser Altergruppe erfolgt im Abschnitt Schüler noch einmal detailiert.

6 Einwohnerprognose der Stadt Zwickau 2011-2025; Durchschnittsalter ab 2013 (Positiv-Variante)

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Nahverkehrsplan für den Nahverkehrsraum Chemnitz/Zwickau – 3. Fortschreibung

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Abbildung 3: Entwicklungsprognose der Altersgruppen

Diese Entwicklung beruht auf einer bis 2025 weiterhin ansteigenden negativen natürlichen Bevölkerungsbilanz

(Überschuss der Sterbefälle gegenüber der Anzahl Geburten) sowie einem rückgängigem positiven, zum Ende

des Prognose Zeitraums ausgeglichenem, Wanderungssaldo7.

1.3 Schüler und Schulstandorte, Studenten

Bestandsaufnahme

Entgegen des allgemeinen Bevölkerungsrückgangs in der Stadt Zwickau entwickelte sich die Schülerzahl im

Gültigkeitszeitraum der letzten Fortschreibung des NVP positiv und erhöhte sich im Segment der

allgemeinbildenden Schulen um 9,1 % auf rund 6.4008 Schüler (siehe Abbildung 4). Die Anzahl der Berufsschüler

sank im gleichen Zeitraum um 40 % auf ca. 4.050 Schüler9.

Abbildung 4: Entwicklung der Schülerzahlen (Allgemeinbildende Schulen)

7 Einwohnerprognose der Stadt Zwickau 2011-2025

8 Landratsamt Landkreis Zwickau – Allg.-bildende Schülerzahlen 2014/15

9 Landratsamt Landkreis Zwickau – Berufsschülerzahlen 2014/15

4,8% 4,6% 4,4% 4,2%5,2% 5,4% 5,3% 5,1%

12,2% 10,9% 10,7% 10,9%

54,7% 55,0% 52,4% 51,1%

26,5% 27,2% 30,1% 31,3%

ab 65 Jahre

25 bis unter 65 Jahre

15 bis unter 25 Jahre

7 bis unter 15 Jahre

unter 7 Jahre

2.331 2.555

1.2931.410

1.7021.813

544

625

0

1.000

2.000

3.000

4.000

5.000

6.000

7.000

2009/10 2014/15

allgemeinbildendeFörderschulen

Gymnasien

Mittel-/Oberschulen

Grundschulen

5.870

6.403

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Nahverkehrsplan für den Nahverkehrsraum Chemnitz/Zwickau – 3. Fortschreibung

Teil B-V – Stadt Zwickau Beschlussfassung Stand 22.04.2016

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Prognose

Im Abschnitt Bevölkerungsentwicklung wurde dargelegt, dass der demografische Wandel – im Speziellen der

Aspekt der Überalterung – auch in der Altersgruppe der Schüler spürbar wird. Abbildung 4stellte die entgegen

des allgemeinen Trends der Bevölkerungsentwicklung positive Entwicklung der Schülerzahlen im

Gültigkeitszeitraum des letzten NVP in der Stadt Zwickau dar.

Betrachtet man die aktuellen Bevölkerungszahlen10

der gebildeten Kohorten Vorschüler sowie Schüler der Unter-

und Mittelstufe (bis Klasse 10) (siehe Abbildung 5) wird deutlich, dass sich diese Entwicklung der Schülerzahlen

im Verlauf der Fortschreibung des NVP 2016-2020 nicht auf diesem Niveau halten wird. Der allgemein

dargestellte Bevölkerungsrückgang schlägt sich auch hierbei nieder.

Abbildung 5: Entwicklungsprognose der Schülerzahlen in der Stadt Zwickau

Im Hinblick auf die Entwicklung der Schulstandorte sieht der Schulentwicklungsplan aus dem Jahr 201111

für die

Anzahl der Grundschulstandorte in der Stadt Zwickau keine weiteren standortbedingten Änderungen vor, es

sollen jedoch die geschaffenen Möglichkeiten zur Optimierung bei der Klassenbildung genutzt werden.

Die langfristige Planung im Segment der Oberschulen sieht vor, dass die mittlerweile nur noch drei öffentlichen

Oberschulen mit einer Gesamtkapazität von 10 Zügen, die vorhandenen und zu erwartenden Schülerpotenziale

im Oberschulbereich aufnehmen können.

Im Prognosezeitraum der Schulnetzplanung bis zum Schuljahr 2020/21 bleibt das Gymnasialnetz in seinen

bisherigen Strukturen erhalten. Entsprechend der Bedarfsprognose sollten partielle Kapazitätsdefizite durch

Optimierung der Klassenbildung ggf. Schülerumlenkung kompensiert werden. Die Neueinrichtung weiterer

Gymnasien in freier Trägerschaft ist nach derzeitigem Kenntnisstand nicht beabsichtigt.

Studenten

In der Stadt Zwickau befindet sich die Westsächsische Hochschule Zwickau (WHZ), eine Hochschule für

angewandte Wissenschaften.

An der Westsächsischen Hochschule sind derzeit ca. 4.60012

Studierende (Stand Sommersemester 2015)

engeschrieben. Die Studierendenzahl ist seit Erstellung des NVP 2010 um ca. 10 % zurückgegangen. Die Anzahl

der Erstsemesterstudenten ist nach den Rückgängen 2011 und 2012, seit 2013 wieder ansteigend. Zum Beginn

der Wintersemester 2014/15 haben ca. 940 Studierende Ausbildung an der WHZ begonnen.

10

Statistisches Landesamt des Freistaat Sachsen - 5. Regionalisierte Bevölkerungsprognose 2025 – Variante 1 11

Schulnetzplan – Allgemeinbildende Schulen – Landkreis Zwickau 2011 12

Quelle: Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen – Studierende an den Hochschulen im Freistaat Sachsen

0

1.000

2.000

3.000

4.000

5.000

6.000

2014 2020 2014 2020

Vorschulalter(unter 7 Jahre)

Schüler(bis Klasse 10)

-8,0% -5,4%

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Nahverkehrsplan für den Nahverkehrsraum Chemnitz/Zwickau – 3. Fortschreibung

Teil B-V – Stadt Zwickau Beschlussfassung Stand 22.04.2016

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Eine weitere Einrichtung ist die im Wintersemester 2004/05 geründete Hochschule Fresenius mit den

zwei berufsbegleitenden Bachelor-Studiengängen. Im Wintersemester 2013/14 waren in dieser Einrichtung

44 Studierende immatrikuliert. Im Vergleich zum Wintersemester 2009/10 beziffert dies einen Rückgang von über

50 %13

.

Die Studierenden der WHZ sind als Nutzergruppe des ÖPNV in der Stadt Zwickau im Verkehrsaufkommen

relevant. Die Hochschulstandorte in der Zwickauer Innenstadt und im Stadtteil Eckersbach sind durch die

Straßenbahnlinie 3 ausreichend angebunden.

Das Semesterticket ist eine Fahrtberechtigung für ordentliche Studenten der WHZ gemäß dem jeweils

abgeschlossenen Semesterticketvertrag im Zeitraum des jeweiligen Semesters zu beliebig vielen Fahrten unter

Nutzung aller Nahverkehrsmittel (2. Klasse) in der Tarifzone 16 des VMS-Tarifes.

1.4 Motorisierung

Der Motorisierungsgrad in der Stadt Zwickau liegt bei 515 Fahrzeugen je 1.000 Einwohnern. Damit entspricht er

ebenso dem Durchschnitt des Freistaats Sachsen wie in seiner Entwicklung seit 2010.

Tabelle 1: Motorisierungsgrad in der Stadt Zwickau

Motorisierungsgrad

(Pkw/ 1.000 EW) 2010 2014 Entwicklung

Freistaat Sachsen 494 516 + 4 %

Zwickau, Stadt 494 515 + 4 %

Erzgebirgskreis 547 572 + 5 %

Mittelsachsen, LK 545 568 + 4 %

Zwickau, LK 528 557 + 6 %

Chemnitz, Stadt 485 498 + 3 %

1.5 Modal-Split

Im Vorlauf zum NVP 2010 sowie zur Fortschreibung 2016-2020 wurden aktuelle Ergebnisse zum

Forschungsprojekt „Mobilität in Städten“ – durchgeführt von der Fakultät Verkehrswissenschaften „Friedrich List“-

Institut für Verkehrsplanung und Straßenverkehr an der TU Dresden – neue Ergebnisse vorgestellt.

In diesem Zusammenhang kann an dieser Stelle vergleichend aufgeführt werden, wie sich die Verkehrsmittelwahl

der Einwohner Zwickau im Gültigkeitsverlauf des NVP 2010 entwickelt hat. Dafür wurde die Verkehrsmittelwahl

zur Erledigung der täglichen Wege je Person gegenüber gestellt.

Im Forschungsprojekt „Mobilität in Sachsen“ wurden bei der Befragung 2013 die Fußwege zur Haltestelle

erstmals als gesonderte Wege erfasst und nicht mehr dem ÖPNV-Weganteil zugeordnet. Es erhöht sich dadurch

die absolute Anzahl der Wege, insbesondere die Summe der Fußwege. Die die Häufigkeit der Wege in MIV,

ÖPNV und Rad bleiben gleich, so dass deren Verkehrsmittelanteil an der Gesamtwegezahl sinkt. Ein direkter

Vergleich des SrV aus 2008 und 2013 ist deshalb nur nach Revision der Zahlen aus 2008 möglich.

13

Statistisches Landesamt des Freistaat Sachsen 2015 – Studierende

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Nahverkehrsplan für den Nahverkehrsraum Chemnitz/Zwickau – 3. Fortschreibung

Teil B-V – Stadt Zwickau Beschlussfassung Stand 22.04.2016

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Abbildung 6: Modal-Split der Stadt Zwickau

Der Vergleich der Modal-Split-Verteilung (unter Berücksichtigung der anzupassenden Daten aus 2008) zeigt,

dass es 2013 zu 2008 leichte Verschiebungen gab. Ein leichter Zuwachs des MIV-Anteils ging dabei zu Lasten

aller weiteren Verkehrsmittelgruppen.

1.6 Pendlerbeziehungen

Im Jahr 201314

waren ca. 49.500 Personen als sozialversicherungspflichtig15

Beschäftigte mit Arbeitsort in der

Stadt Zwickau gemeldet. Bezogen auf den Erhebungszeitpunkt des NVP 2010 bedeutet dies, eine stabile

Beschäftigungslage.

Mehr als die Hälfte der sozialversicherungspflichtig. Beschäftigten am Arbeitsort wird dabei von den

einpendelnden Beschäftigten gebildet. Der Vergleich der Ein- und Auspendlerzahlen verdeutlicht diesen

Sachverhalt zudem mit einem Einpendlerüberschuss von rund 15.800 Pendlern. Zum anderen wird jedoch

ersichtlich, dass über 80 % der ein- und ausfahrenden sozialversicherungspflichtig Beschäftigten innerhalb des

Verbundgebiets des VMS pendeln.

Tabelle 2: Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte nach Arbeits- /Wohnort1 sowie Pendlerstatistik²

Gemeinde

Soz.-pfl. Beschäftigte

Einpendler Auspendler Binnenpendler Saldo am

Arbeitsort

am

Wohnort

Zwickau,

Stadt 49.486 33.874 29.658 13.861 22.141 19.797

1 Statistisches Landesamt des Freistaat Sachsen: SV-pfl. Beschäftigte: SV-pfl. Beschäftigte am Arbeitsort, SV-pfl.

Beschäftigte am Wohnort, Geschlecht, Gemeinden; Stichtag 30.06.2013

² Bundesagentur für Arbeit: Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte am Wohn- und Arbeitsort nach Gemeinden mit

Angaben zu den Ein- und Auspendlern; Stichtag 30.06.2013

14

Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte am Wohn- und Arbeitsort nach Gemeinden mit Angaben zu den Ein- und Auspendlern, Stichtag 30.06.2013, GS 01.01.14; Bundesagentur für Arbeit 15

Sozialversicherungspflichtig beschäftigte Arbeitnehmer sind alle Arbeiter, Angestellten und Personen in beruflicher Ausbildung, die in der gesetzlichen Rentenversicherung, Krankenversicherung, Pflegeversicherung und/oder Arbeitslosen-versicherung pflichtversichert sind oder für die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung gezahlt werden. Nicht zu den sozialversicherungspflichtig Beschäftigten zählen dagegen die Selbstständigen, mithelfenden Familienangehörigen und Beamten.

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Nahverkehrsplan für den Nahverkehrsraum Chemnitz/Zwickau – 3. Fortschreibung

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Abbildung 7: Pendlerbeziehungen der Stadt Zwickau

Die Tabelle 2 zeigt, dass zu angrenzenden Gebietskörperschaften neben der o. g. Wirkung auf den NVR

Chemnitz/ Zwickau weitere ausgeprägte Pendlerbeziehungen bestehen.

Tabelle 3: Pendlerbeziehung16

zu angrenzenden Gebietskörperschaften

Ziel-/ Quellgebiet Einpendler

(inkl. Auszubildende)

Auspendler

(inkl. Auszubildende)

Zwickau, LK 18.483 7.039

Vogtlandkreis, LK 2.810 1.273

Erzgebirgskreis, LK 2.804 663

Thüringen, Freistaat 1.794 928

Chemnitz, Stadt 1.299 1.328

Summe 27.190 11.231

Betrachtet man die stärksten Pendlerbeziehungen auf Gemeindeeben zeigt sich das Bild folgend:

Tabelle 4: Ausgewählte Pendlerrelationen – Gemeindekonkret

Einpendlerrelation aus dem VMS Auspendlerrelation in den VMS

Wohnort Pendler Arbeitsort Pendler

Werdau, Stadt 1.995 Chemnitz, Stadt 1.261

Mülsen 1.993 Glauchau, Stadt 861

Wilkau-Haßlau, Stadt 1.544 Wilkau-Haßlau, Stadt 738

Glauchau, Stadt 1.409 Crimmitschau, Stadt 694

Reinsdorf 1.350 Werdau, Stadt 657

Chemnitz, Stadt 1.269 Meerane, Stadt 541

Lichtentanne 1.169 Reinsdorf 470

Crimmitschau, Stadt 1.096 Lichtentanne 423

Kirchberg, Stadt 940 Mülsen 299

Meerane, Stadt 815 Kirchberg, Stadt 197

16

Bundesagentur für Arbeit: Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte am Wohn- und Arbeitsort nach Gemeinden mit Angaben zu den Auspendlern; Stichtag 30.06.2013

29.700(23.200)

13.900(9.200)

22.100

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1.7 Standorte und Einrichtungen mit ÖPNV-Relevanz

Neben der beschriebenen Schüleranzahl gibt es weitere relevante Einflussfaktoren auf die Ausgestaltung von

ÖPNV-Angeboten. Insbesondere stehen dabei Einrichtungen mit spezifischer Relevanz im Vordergrund. Im

Folgenden soll darauf Bezug genommen werden.

Gewerbegebiete

Gewerbestandorte stellen besondere Punkte für den Quell-/ Zielverkehr im ÖPNV dar. Als Standorte des

produzierenden Gewerbes haben sie im Vor- sowie im Nachlauf der Arbeitsschichten erhebliche Potenziale an

Beförderungsleistung mit prägnanten Nachfragespitzen, welche entweder im Linienverkehr oder im Werksverkehr

angeboten werden können.

Auf dem Gebiet der Stadt Zwickau befinden sich 13 Gewerbegebietsstandorte mit einer Fläche von ca. 263 ha.

Der Auslastungsgrad dieser Standorte liegt im Mittel bei ca. 61 %. Die ansässigen Unternehmen haben ca. 4.250

Arbeitsplätze geschaffen, an sechs Standorten arbeiten mehr als 100 Beschäftigte17

.

Unter den soeben allgemein dargelegten Gewerbegebieten wurden durch die Stadt Zwickau18

acht

Gewerbegebiete mit ÖPNV-Relevanz beschrieben. Diese sind folgend aufgeführt.

Abbildung 8: Steckbrief Gewerbestandorte Zwickau, Stadt

17

Landkreis Zwickau - Gewerbegebiete 18

Stadt Zwickau – ÖPNV-Relevante Standorte

5 2 2 1 2 10

1

2

3

4

5

6

nichtrelevant

50 -<100

100 -<250

250 -<500

500 -<1.000

1.000und mehr

An

zah

l de

r G

ew

erb

ege

bie

te

Arbeitsplätze in den Gewerbegebieten

Gewerbegebietssteckbrief

ÖPNV-Aufgabenträger Zwickau, Stadt

- 13 Gewerbegebiete

- Nettofläche ca. 263 ha

- Ø-Auslastung 61 %

- Ø-Fläche 20,2 ha

- Arbeitsplätze ca. 4.250

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Tabelle 5: Gewerbegebietsstandorte mit ÖPNV-Relevanz

Standort ÖPNV-Erschließung

Gewerbegebiet Pölbitz Tram 4, 7

Gewerbestandorte Reichenbacher Straße Bus 29/181

Gewerbegebiet Hüttelsgrün Bus 20

Gewerbestandorte Uhdestraße/B93 Tram 3

Gewerbestandorte Bürgerschachtstraße Bus 10

Gewerbestandorte Colombstraße Bus 24, Regionalverkehr

Gewerbestandorte Am Hammerwald SPNV RB 95

Gewerbegebiet Kopernikus- /Newtonstraße Bus 22 (2 Fahrten Mo-Fr)

Sowie weitere Standorte in Mischgebieten.

Die Anbindung des VW-Werks in Mosel erfolgt durch einen separaten Werksverkehr zum Schichtwechsel. Dieses

Angebot darf nur von Mitarbeitern/ -innen des VW-Werks in Mosel genutzt werden, es gilt ein Sondertarif.

Einzelhandelsstandorte

Standort ÖPNV-Erschließung

Einkaufszentrum Nord Tram 4, 7

Glück-Auf-Center Tram 3, Bus 13/136, 23/141

Kaufland Dresdner Straße Bus 24, 28

Die Innenstadt bietet weitere vielfältige Einkaufsangebote und ist durch die meisten Linien direkt erschlossen.

Verwaltungszentrum/ Westsächsische Hochschule Zwickau (WHZ)

Standort ÖPNV-Erschließung

Verwaltungszentrum Tram 4, 5, Bus 18, 21

Westsächsische Hochschule –

Campus Innenstadt

Tram 3, SPNV VL1, VL2

Hst. Zentrum

Westsächsische Hochschule –

Campus Scheffelstraße

Tram 3,

(Hst. Westsächsische Hochschule)

Krankenhäuser

In der Stadt Zwickau befinden sich zwei Krankenhäuser mit einer Gesamtkapazität von ca. 1.000 Betten. Die

Krankenhäuser sind auf zwei Standorte verteilt.

Krankenhäuser Betten19

Heinrich-Braun-Klinikum gGmbH

Zwickau 786

Paracelsus-Klinik

Zwickau 200

19

www.krankenhausregister-sachsen.de

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Freizeit

Standort ÖPNV-Erschließung

Glück-Auf-Schwimmhalle Tram 3, Bus 13/136, 23/141

Schlosspark Planitz Bus 10, 27

Strandbad Planitz Bus 10

Veranstaltungszentrum

Neue Welt

Tram 4, 7

Westsachsenstadion Tram 3, Bus 10

Die Innenstadt bietet weitere vielfältige Freizeitangebote und ist durch die meisten Linien direkt erschlossen.

1.8 Zusammenfassung

Die Stadt Zwickau hat aufgrund ihrer Stellung als Oberzentrum im Verdichtungsraum Chemnitz-Zwickau und ihrer

Sogwirkung auf die benachbarten Landkreise eine auch in verkehrlicher Hinsicht exponierte Stellung im

Nahverkehrsraum inne.

Die hohe Anzahl an Einpendlern aus dem Umland sowie Binnen- und Auspendlern bestätigen dies. Das daraus

resultierende theoretisch hohe Potenzial an Nutzern eines entsprechenden ÖPNV-Verkehrsangebots wird jedoch,

dass belegen die Auswertungen des ModalSplits sowie des Motorisierungsgrads, nicht ausreichend erschlossen

bzw. genutzt.

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Öffentlicher Straßenpersonennahverkehr 2

2.1 Allgemeine Beschreibung

Wie bereits eingangs dargelegt liegt die Aufgabenträgerschaft für den Stadtverkehr im Oberzentrum Zwickau bei

der Stadt Zwickau.

Der Landkreis Zwickau hingegen ist Aufgabenträger für den ÖSPV im übrigen Landkreis. Für selbigen liegt ein

separater Nahverkehrsplan vor.

2.2 Wesentliche Änderungen im Angebot

Das gegenwärtige ÖSPV-Angebot stellt gegenüber dem NVP 2010 Änderungen dar. Diese spiegeln auch die dort

vorgesehenen Maßnahmen wider und sind in Tabelle 6 ausgewiesen.

Tabelle 6: Übersicht der Anpassungen im Angebot zu 2010

Vollzogene Maßnahmen gemäß Nahverkehrsplan 2010 Maßnahmenkatalog

2010

Linie 139:

Kürzung auf Abschnitt Zwickau – Lichtenstein, Wegfall der WE-Fahrten

Tlw. AP 2 Altkreis

Chemnitzer Land

Zwickau Stadtverkehrslinie Tram 3:

konsequente Umsetzung des 10-min-Takt bzw. 15/30-min-Takt Sommerferien

Zwickau Stadtverkehrslinie Tram 4, 5 und 7:

konsequente Umsetzung des 20-min-Takt bzw. 30-min-Takt Sommerferien

Zwickau Stadtverkehrslinie 16:

gemeinsame Bedienung mit Linie 19,

Abschnitt Hüttelsgrün – Hirschfeld entfällt (Bedienung durch Linie 143)

Zwickau Stadtverkehrslinien 17 und 22:

sa, so, ftg von 120-min-Takt auf 60-min-Takt verdichtet

sowie sa, so, ftg Einsatz von Kleinbussen

ab 24.08.2015 Zusammenlegung der Linien 16, 17, 19 und 22 zur Linie 10;

Führung der Linie 10 von Cainsdorf nach Wilkau-Haßlau (Landkreis Zwickau);

Teile der Linie 16 in den Ortschaften Hüttelsgrün und Rottmannsdorf werden durch

die neue Linie 20 bedient.

Zwickau Stadtverkehrslinie 21:

neuer Abschnitt Steinpleis, Weißenbrunn, Mühlensteig – Brand per Rufbus

Tlw. AP 9 Altkreis

Zwickauer Land

Zwickau Stadtverkehrslinie 24 Pöhlau – Neumarkt – Auerbach:

neue Linie ab Fpl 2014 (ehemalige Linien 14 und 20)

2.3 Verkehrsunternehmen

In der Stadt Zwickau verkehren 7 Verkehrsunternehmen (siehe Tabelle 7). Von den 7 Verkehrsunternehmen

haben 4 ihren Betriebssitz in der Stadt Zwickau. Die zwei für die Stadt Zwickau bedeutendsten

Verkehrsunternehmen sind die Regionalverkehr Westsachsen GmbH (RVW) und die Städtische Verkehrsbetriebe

Zwickau GmbH (SVZ).

Die SVZ bedient die 18 Stadtverkehrslinien im Oberzentrum Zwickau und verkehren paritätisch mit der RVW auf

der Regionalverkehrslinie 143. Die RVW fährt mit 20 öffentlichen und 5 Schülerverkehrslinien aus dem Landkreis

Zwickau in das Oberzentrum ein.

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Tabelle 7: Verkehrsunternehmen mit Leistungen in der Stadt Zwickau

Verkehrsunternehmen

Anzahl

Linien in

der Stadt

davon

paritätisch

Regionalverkehr Westsachsen GmbH, Zwickau (RVW) 25 1 (143 mit SVZ)

Städtische Verkehrsbetriebe Zwickau GmbH, Zwickau (SVZ) 19 1 (143 mit RVW)

Regionalverkehr Erzgebirge GmbH, Annaberg-Buchholz (RVE) 1

Reichenbacher Verkehrsbetrieb Gerlach GmbH, Reichenbach (RVB) 1

Reisedienst Gerhardt Kaiser GmbH, Zwickau (KAI) 2 1 (152 mit KRZ)

Kaiser-Reisen - Inh.S.Tunger -, Zwickau (KRZ) 1 1 (152 mit KAI)

Hartmut Piehler Omnibusbetrieb, Seelingstädt (PIE) 1

Weitere Busverkehrsunternehmen fahren im Landkreis einzelne Linien und sind bis auf die Linie 152 (KAI/KRZ)

für die Stadt Zwickau von geringerer Bedeutung.

2.4 Linien und Leistungen

Von den 48 in der Stadt Zwickau verkehrenden Linien befinden sich 18 Linien in der Aufgabenträgerschaft20

der

Stadt Zwickau. Die übrigen Linien liegen in der Aufgabenträgerschaft benachbarter Landkreise (siehe Tabelle 8).

Tabelle 8: Anzahl Linien in der Stadt Zwickau nach Aufgabenträgern

Stadtverkehr im Oberzentrum Zwickau

In der Stadt Zwickau verkehren 4 Straßenbahnlinien und 14 Stadtbuslinien (darunter zwei Nachtbuslinien), die

durch die SVZ betrieben werden.

Die Linien 1321

, 18, 21 und 29 sowie die Nachtbuslinie A sind stadtgrenzüberschreitend und erschließen neben

dem Stadtgebiet zudem angrenzende Gemeinden.

Auf vier Stadtverkehrslinien werden abschnittsweise Regionalverkehrslinien integriert, wodurch ein dichteres

Angebot gewährleistet wird.

Regionalverkehr im Oberzentrum Zwickau

Die Stadt Zwickau wird durch 24 Regionalverkehrslinien erschlossen und diese verbinden das Oberzentrum mit

den benachbarten Gemeinden und Kreisen. 20 dieser Linien werden durch die RVW betrieben.

Ergänzend erfolgt auf 6 Linien Schülerbeförderung nach § 43 PBefG.

20

Quelle: Landesamt für Straßenbau und Verkehr, Linienbestandsliste vom 17.12.2014 21

Bedienung mit RVW-Linie 136

Anzahl ÖSPV-Linien in der Stadt Zwickau nach Aufgabenträgern

Aufgabenträger Stadt

Zwickau

Aufgabenträger anderer Landkreis

LK Zwickau Erzgebirgs-

kreis

Landkreise

außerhalb

Verbundraum

SV-linien RV-Linien Schülerlinien

(§43 PbefG) RV-Linien RV-Linien

4 Strab/14 Bus 21 6 1 2

48

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Werkverkehr VW Mosel

Neben den durch die Stadt Zwickau betrauten Linien bedient die SVZ mit drei Linien (Tabelle 9) einen durch

Volkswagen Sachsen GmbH initiierten Werksverkehr zum Standort Mosel. Zum Schichtwechsel werden aus den

Stadtteilen Zwickaus ausschließlich VW-Mitarbeiter zum Arbeitsplatz bzw. nach Hause befördert. Bei

Sonderschichten werden zusätzliche Fahrten angeboten.

Es gilt ein Sondertarif. Die Fahrscheine sind im Service-Center am Georgenplatz, in der Werkkantine sowie beim

Fahrpersonal erhältlich. Die Fahrplaninformationen sind öffentlich und werden auf der Website der SVZ

bereitgestellt.

Tabelle 9 Linienübersicht Werksverkehr VW Mosel

Linie Linienweg

VW 1 Brand - Marienthal - Pölbitz - Mosel - VW

VW 2 Oberplanitz - Neuplanitz - Neumarkt - Nordvorstadt - VW

VW 3 Neumarkt - Eckersbach - VW

Angebotsleistung im Oberzentrum Zwickau

Insgesamt werden in der Stadt Zwickau Verkehrsleistung von rund 3,3 Mio. Fahrplankilometer pro Jahr erbracht.

Auf den 18 Stadtverkehrslinien der SVZ wird ein Leistungsumfang von rund 2,5 Mio. Fahrplankilometern22

pro

Jahr erreicht, ca. 730.000 Fahrplankilometer23

pro Jahr werden im Stadtgebiet durch die RVW geleistet.

Fahrplankilometer für 3 Linien (RVB 66, PIE 213, KAI S1) liegen für das Gebiet der Stadt Zwickau nicht vor. Die

Leistungsanteile im Stadtgebiet Zwickau nach Verkehrsunternehmen zeigt die Abbildung 9. In Anlage 2 sind die

Linienleistungen pro Jahr gelistet.

Abbildung 9: Leistungsanteile (Fahrplankilometer pro Jahr) im Stadtgebiet Zwickau

22

Datenbasis Fahrplanperiode 2014 23

Datenbasis Fahrplanperiode 2014

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Nahverkehrsplan für den Nahverkehrsraum Chemnitz/Zwickau – 3. Fortschreibung

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2.5 Angebot/ Erschließungsqualität und Erreichbarkeit

Angebot/ Erschließungsqualität – Allgemein

Die Struktur des Liniennetzes im Straßenbahn- und Stadtbus-System ist seit 2010 weitgehend unverändert. Das

Straßenbahnnetz stellt die tragende Säule des städtischen ÖPNV-Systems in Zwickau dar.

Die Vogtlandlinien VL 1 und VL 2 verkehren auf dem Abschnitt Zwickau, Hauptbahnhof - Zwickau, Zentrum. Die

Besonderheit ist dabei das Dreischienengleis. Die Linien verkehren ab Zwickau Stadthalle bis Zentrum nach der

BOStrab. Damit wird eine direkte Anbindung des Zentrums an das Umland mit einem Charakter ähnlich des

Chemnitzer Modells (Linie 6/522) angeboten.

Die Stadtbuslinien fungieren als Zubringer zur Straßenbahn und zur Erschließung der Siedlungsgebiete

außerhalb des Kerngebietes. Das bestehende Busnetz ist umfassend und bedarfsgerecht gestaltet.

Auf Grund der bevölkerungsreichen Stadtteile im Süden der Stadt bzw. auch der an Zwickau angrenzenden Stadt

Wilkau-Haßlau wurde das Verkehrsangebot dementsprechend angepasst. Hingegen wird im Norden und Osten

von Zwickau durch die Straßenbahn bereits ein erheblicher Teil des bestehenden Bedarfs gedeckt, so dass der

Busverkehr hier vor allem zur Anbindung der kleineren Siedlungsgebiete an das städtische ÖPNV-System bzw.

an das Stadtzentrum dient.

Angebot/ Erschließungsqualität – Straßenbahnlinien

Im Straßenbahn-System wurde die Bedienungshäufigkeit angepasst. Zum Vergleich wurde die

Bedienungshäufigkeit in der Tagesverkehrszeit 5:30 bis 17:00 Uhr in der nachfolgenden Tabelle 10 betrachtet.

Tabelle 10: Bedienungshäufigkeit der Straßenbahnlinien im Vergleich zu 2010

2014 2010

Straßenbahnlinie 3 10-min-Takt 10-/12-min-Takt

Straßenbahnlinie 4 20-min-Takt 20-/24-min-Takt

Straßenbahnlinie 5 20-min-Takt 20-/24-min-Takt

Straßenbahnlinie 7 20-min-Takt 20-/24-min-Takt

Die Taktzeiten wurden im Vergleich zu 2010 hinsichtlich der Kundenorientierung optimiert. Die Straßenbahnlinien

5 und 7 verkehren aus Richtung Klinikum bzw. Pölbitz über die Zentralhaltestelle zum Hauptbahnhof

(Endhaltestelle) und ermöglichen dort den Übergang zum SPNV und zum Regionalverkehr. Die Verkehrszeit

dieser beiden Linien beschränkt sich auf 6:00- 17:00 Uhr Montag bis Freitag.

Die Straßenbahnlinie 4 verbindet einerseits den Stadtteil Pölbitz im Norden und den Bereich Klinikum im Westen

mit dem Zentrum über den Verknüpfungspunkt Neumarkt im 20-min-Takt bzw. am Wochenende im 15/30-min-

Takt.

Die Straßenbahnlinie 3 verbindet hingegen den nordöstlich gelegenen Ortsteil Eckersbach und im Süden Planitz

mit dem Zentrum ebenfalls über den Verknüpfungspunkt Neumarkt im 10-min-Takt bzw. am Wochenende im 15-

/30-min-Takt. Beide Linien verkehren über den gesamten Tagesverlauf von 3:00-24:00 Uhr.

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Nahverkehrsplan für den Nahverkehrsraum Chemnitz/Zwickau – 3. Fortschreibung

Teil B-V – Stadt Zwickau Beschlussfassung Stand 22.04.2016

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Abbildung 10: Straßenbahnliniennetz Stadt Zwickau (Fahrplan 2014/2015)

Aus Abbildung 10 ist ersichtlich, dass die Abschnitte Zentrum (Neumarkt/Georgenplatz) – Klinikum bzw. Zentrum

– Pölbitz mit zwei Straßenbahnlinien befahren werden und den gleichen Endpunkt Hauptbahnhof haben.

Angebot/ Erschließungsqualität – Buslinien

Das Zwickauer Stadtbussystem wird von einer Vielzahl von Radiallinien sowohl im Stadt- als auch im

Regionalverkehr geprägt. Maßgebend dafür sind unter anderem das vorhandene Hauptverkehrsstraßennetz

sowie die topographischen Gegebenheiten in und um Zwickau.

Als wichtigster Verknüpfungs- bzw. Zielpunkt des Busverkehrs gilt die Zentralhaltestelle. Hier verkehren regulär

11 der 14 Stadtbuslinien. Auch ein Großteil der Regionalbuslinien (19 RV-Linien), die das Zwickauer Stadtgebiet

bedienen, wird über die Zentralhaltestelle geführt. Für den Regionalverkehr besitzt der Vorplatz des

Hauptbahnhofes als Start- und Zielhaltestelle jedoch die größere Bedeutung.

Vier der einfahrenden Regionalbuslinien sind auf Stadtbuslinien abgestimmt, da sie einen annähernd gleichen

Linienweg im Stadtgebiet nutzen (vgl. Tabelle 11). Diese Abstimmung in der Angebotsstruktur wird durch die

Darstellung im Fahrplan als Doppellinie verdeutlicht.

Tabelle 11: Übersicht der abgestimmten Stadt- und Regionalbuslinien (Fahrplan 2015)

Stadtbuslinie Abgestimmte

Regionalbuslinie

Linienweg / Bedienung der Unterwegshalte

(nur Stadtgebiet Zwickau)

10 159 identisch

13 136 nahezu identisch

23 141 abweichend

29 181 nahezu identisch

Das neue Verkehrsangebot mit der Linie 10 hält im Zentrumsbereich bis Planitz – Abschnitt Zwickau, Neumarkt –

Zentralhaltestelle – Planitz, Markt – eine 10- bis 20-min-Takt vor. Die Bedienung der Endpunkte der ehemaligen

Linien 16 und 19 Hüttelgrün bzw. Rottmansdorf erfolgt durch die Linie 20, ab der Haltestelle Planitz, Markt.

Die beiden Nachtbuslinien A und B erschließen mit einem südlichen (Brand – Planitz – Wilkau-Haßlau) bzw. mit

einem nördlichen Ring (Eckersbach – Pölbitz – Weißenborn) am Wochenende ab 0:00 Uhr im Stundentakt das

Stadtgebiet. Sie übernehmen in den Nachtstunden am Wochenende die Erschließung für die Straßenbahnlinien 3

und 4.

In den Anlagen 2 und 3 sind die Linienleistungen und Linienangebote enthalten.

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Nahverkehrsplan für den Nahverkehrsraum Chemnitz/Zwickau – 3. Fortschreibung

Teil B-V – Stadt Zwickau Beschlussfassung Stand 22.04.2016

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Angebot/ Erschließungsqualität – Ergänzende Verkehrsangebote

Dem Aufgabenträger bleibt es vorbehalten ergänzende Verkehrsprodukte – wie in Teil A – Rahmenplanung

beschrieben – in seine Angebotsplanung aufzunehmen. Dabei sollen Mitteleinsatz – monetär, infrastrukturell,

personell – ebenso Berücksichtigung finden wie nachfrageseitige Erwägungen.

Im Aufgabenträgergebiet der Stadt Zwickau werden im Fahrplan 2014/15 die Verkehrsangebote Rufbus sowie

ALiTa – Anruflinientaxi vorgehalten.

Auf 7 Stadtbuslinien wird für einzelne Fahrten ein ergänzendes Angebot in Form von Rufbus oder ALiTa

vorgehalten. Lediglich auf der Linie 21 wird der Abschnitt Brand – Steinpleis, Weißenbrunn mit 12 Fahrten

komplett per Rufbus abgedeckt. Auf der Straßenbahnlinie 4 wird lediglich eine Fahrt in den Abendstunden an

Sonn- und Feiertagen als ALiTa-Fahrt angeboten.

Im Verhältnis zum Gesamtangebot in der Stadt Zwickau fällt der Anteil an ergänzenden Angeboten jedoch gering

aus und wird hauptsächlich in den Schwachverkehrszeiten (Abendstunden, Wochenende) angeboten.

Eine Übersicht zu ergänzenden Angeboten befindet sich in Anlage 4.

2.6 Verknüpfungspunkte

Die Verknüpfungspunkte des ÖPNV sind durch eine Bedienung mit regelmäßig verkehrenden Linien des ÖPNV

gekennzeichnet, die ein verkehrlich sinnvolles, räumliches und zeitliches Umsteigen ermöglichen. Im erweiterten

Sinne werden darunter auch Zugangsstellen des ÖPNV verstanden, die sich als Zugangsstellen zum SPNV mit

attraktiven Übergängen zum MIV und zum Radverkehr besonders eignen.24

Die vier in Tabelle 12 genannten Verknüpfungspunkte zeigen bzgl. ihrer Bedienung unterschiedliche Funktionen.

Die Zentralhaltestelle wird auf Grund ihrer Lage von einem Gros an Bus- und Straßenbahnlinien tangiert, welche

zumeist auch den Hauptbahnhof bedienen. Vier Stadtbuslinien haben an der Zentralhaltestelle ihren Endpunkt.

Eine überregionale Bedeutung hat der Verknüpfungspunkt Zwickau-Hauptbahnhof aufgrund des SPNV-Zugangs

und die Anbindung an die angrenzenden Regionen.

Zwickau, Neumarkt ist der Hauptknoten der Stadtverkehrslinien, 8 Stadtbuslinien und 3 Straßenbahnlinien

ermöglichen hier vielseitige Umsteigebeziehungen in der Stadt.

Tabelle 12: Verknüpfungspunkte Stadt Zwickau mit verkehrenden Linien

Verknüpfungspunkt Fahrplan 2014/2015, verkehrende Linien

Zwickau,

Zentralhaltestelle

Stadtverkehrslinien: 13/136, 10, 17/159, 22, 23/141, 29/181 Tram 5, Tram 7

Regionalverkehrslinien 111, 129, 130, 133, 135, 138, 139, 140, 143, 152, 156, 173,

360, 213, 66

Zwickau,

Hauptbahnhof

Stadtverkehrslinien: 13/136, 10, Tram 5, Tram 7;

Regionalverkehrslinien 111, 129, 130, 133, 135, 138, 139, 140, 141, 143, 152, 156,

159, 173, 181, 360, 213, 66

SPNV: VL1, VL2, RB95, RB30, RE3, S5/S5x

Zwickau,

Neumarkt

Stadtverkehrslinien: 10, 18, 21, 22, 24, 29, Nachtbus A, Nachtbus B,

Tram 3, Tram 4, Tram 7

Zwickau,

Zentrum

Eisenbahnlinien VL1 und VL2 nach BOStrab

Stadtverkehrslinien: 24, Tram 3

Es bestehen an weiteren Haltestellen Verknüpfungsmöglichkeiten zwischen Stadtbus- und Straßenbahnverkehr,

z. B. Georgenplatz, Eckersbach, Schlachthofstraße, Stadthalle, Neuplanitz und Himmelfürststraße. Am Bahnhof

Pölbitz verkehrt beispielsweise die Stadtbuslinie 28 und die RB 30.

24

http://www.landesentwicklung.sachsen.de/2375.htm

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An den Haltestellen mit der größten Linienfrequentierung werden auch entsprechend hohe Fahrgastzahlen

nachgewiesen (vgl. Abbildung 11). Die zentral gelegene Haltestelle Georgenplatz weist ebenfalls eine hohe

Fahrgastfrequentierung aus.

Abbildung 11: Ein- und Aussteiger der am stärksten frequentierten Haltestellen (Datenbasis 2012/2013)

2.7 Nachfrage/ Fahrgastaufkommen

Eine Einschätzung der Nachfrage erfolgt auf Basis der Belegungsdaten aus dem Jahr 2012/2013, die durch den

VMS bereitgestellt wurden.

Seit 2012/2013 haben sich keine wesentlichen Änderungen im Liniennetz der Stadt und des Landkreises

ergeben, so dass eine Einschätzung auf dieser Datenbasis möglich ist.

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Abbildung 12: Prozentualer Anteil der Fahrgäste nach Systemnutzung (Datenbasis 2012/2013)

Auf den Stadtverkehrslinien der Stadt Zwickau besteht ein Fahrgastaufkommen von 8,4 Mio. Fahrgästen pro

Jahr. Dreiviertel davon werden durch die Straßenbahn abgedeckt (vgl. Abbildung 12).

Die derzeitigen Potentiale der Straßenbahn sollen bei einer Neukonzeption mindestens erhalten bleiben.

Abbildung 13: Fahrgastaufkommen Stadtverkehrslinien Stadt Zwickau (Datenbasis 2012/2013)

Die Straßenbahnlinien 3 und 4 erschließen die aufkommensstarken Siedlungsgebiete und weisen dement-

sprechend hohe Fahrgastzahlen auf. Die Linien 16 und 19 sind die am stärksten nachgefragten Linien im

Stadtbusverkehr.

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Abbildung 14: Gesamtfahrgastaufkommen der einfahrenden RV-Linien (Datenbasis 2012/2013)

Für die Betrachtung der Nachfrage auf den Regionalverkehrslinien wurden die Schülerlinien nach §43 PBefG mit

einbezogen.

Die beiden nachfragestärksten einfahrenden Regionalverkehrslinien sind die Linien

136 (Zwickau Hbf – Wilkau-Haßlau – Kirchberg – Rothenkirchen) und

141 (Zwickau Hbf – Oberhohndorf – Reinsdorf – Vielau – Wildenfels – Hartenstein – Langenbach).

Beides sind Kombinationslinien mit Stadtbuslinien (Linie 13 bzw. 23) und erschließen daraus Synergien.

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Infrastruktur 3

3.1 Haltestellen

Die Stadt Zwickau verfügt über 80 Straßenbahn- und 253 Bushaltestellen25

. An 13 Straßenbahnhaltestellen

befahren Busse den straßenbündigen Bahnkörper.

Ausgewählte Merkmale der Haltestelleninfrastruktur sind in Abbildung 15 aufgeführt. Die Straßenbahnhaltestellen

weisen einen höheren Ausbaustand gegenüber den Bushalten auf.

Abbildung 15: Ausstattung der Haltestellen

In Ergänzung zur Abbildung lässt sich feststellen, dass grundsätzlich ein weiterer Ausbaubedarf, auch hinsichtlich

der Barrierefreiheit, besteht. Insbesondere die Bushaltestelleninfrastruktur hat in den Bereichen

Fahrgastinformation und niveaugleichem Einstieg Verbesserungspotential. Reine Bushalte sind im Allgemeinen

gering ausgestattet und bedürfen eines Ausbaus, vorwiegend an überdurchschnittlich nachgefragten Haltestellen

und Orten mit übergeordnetem Interesse. Dies betrifft zum Beispiel die Haltestellen der Linie 10 im Stadtteil

Planitz.

Eine Freigabe nach Umbaumaßnahmen am Neumarkt erfolgte im Oktober 2014. Gemäß dem ganzheitlichen

ÖPNV-Konzept der Stadt Zwickau (Stufe III – Vorzugskonzept) wurden u.a. die ÖPNV-Aspekte wie die Borde,

Oberflächen und Optik der Haltesteige, insbesondere die Haltestellen auf der Bosestraße betreffend, verbessert.

25

Quelle: SVZ - Die baulichen Anlagen sind differenziert nach Fahrtrichtung stadteinwärts oder stadtauswärts und den einzelnen Halteständen am Zentralhalt.

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3.2 Fahrzeuge (ÖSPV)

Busse

Die SVZ besitzt für die Erbringung der Verkehrsleistungen im Stadtgebiet einen gut ausgestatteten Busfuhrpark.

Tabelle 13 fasst die wesentlichen Merkmale dieser Busse zusammen.

Tabelle 13: Status-quo Fahrzeugausstattung

SVZ

Kleinbus Standardlinienbus Gelenkbus

Anzahl 1 17 8

Durchschnittsalter 6 Jahre 8 Jahre 9 Jahre

EEV

5 2

Euro 2

2

Euro 4 1 9 3

Euro 5

3 1

Niederflur 100 % 100 % 100 %

Kneeling 100 % 100 % 100 %

Rampe 1 8 2

Durchschnitt Stehplätze

9 57 95

Durchschnitt Sitzplätze

13 35 49

Kinderwagen, Rollstuhlfahrerplatz

100 % 100 % 100 %

Fahrtzielanzeige 100 % 100 % 100 %

Straßenbahnen

Die Städtische Verkehrsbetriebe Zwickau GmbH (SVZ) betreibt das Straßenbahnnetz Zwickau. Die

Verkehrsdurchführung erfolgt mit den in Tabelle 14 aufgeführten Fahrzeugen.

Tabelle 14: Fahrzeugübersicht Straßenbahn SVZ

Tatra KT4D GT6M/Nf

Kurzgelenktriebwagen 4-achsig

Deutschlandausführung

Gelenktriebwagen 6-achsig Meterspur

100% Niederflur

Baujahr 1983-1990 1993-1994

Hersteller CKD Praha CSSR MAN GHH

Schienenverkehrstechnik Nürnberg

Fahrzeuganzahl 21 12

Fahrzeuglänge 18110 mm 27260 mm

Fahrzeugbreite 2220 mm 2300 mm

Anzahl der Drehgestelle /

davon angetrieben 2/2

3 / jeweils das 2. Rad im

Drehgestell ist angetrieben

Fahrzeugteile 2 3

Leergewicht 20,3 t 28 t

Sitzplätze / Stehplätze 34 / 119 61 / 141

Motorleistung 4x40 kW 3x100 kW

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Des Weiteren verfügt die SVZ über die Fahrzeuge

Gotha ET 57 (Baujahr 1960),

Gotha EB 57 (Baujahr 1960),

MAN-HTW (Baujahr 1912),

MAN-HBW (Baujahr 1912) und

KT4D Arbeitswagen (Baujahr 1988 / 2008).

Abbildung 16: Straßenbahnfahrzeuge in Zwickau

3.3 Barrierefreiheit

Der Aufgabenträger bekennt sich zur Barrierefreiheit. Die Erreichung dieses Ziels – der dahingehende Ausbau

des ÖPNV-Systems – ist aufgrund der hohen Investitionskosten jedoch aus wirtschaftlichen Gründen nur

langfristig realisierbar und bedarf eines außerordentlichen Förderaufwandes durch den Freistaat Sachsen bzw.

den Bund.

Das vorrangige Ziel ist es – vor diesem Hintergrund – die Barrierefreiheit schrittweise im Rahmen anstehender

Modernisierungs- und Investitionsmaßnahmen und -zyklen bei Fahrzeugen und Haltestelleninfrastruktur nach den

gültigen gesetzlichen Anforderungen und Normen zu erreichen.

Die erforderliche Prüfung, Analyse und Dokumentation aller Bereiche des ÖPNV-Systems (Fahrzeuge,

Haltestelleninfrastruktur, Informationsvermittlung) bedeutet erheblichen Aufwand für alle Akteure. Hierfür hat die

SVZ GmbH bereits eine umfangreiche und aussagekräftige Bestandserhebung für alle Bereiche erarbeitet. Auf

deren Basis ist es möglich die notwendigen Maßnahmen zur Erreichung der Barrierefreiheit zu bestimmen.

Fahrzeuge/ Informationsvermittlung im Betrieb

Für die Bereiche Fahrzeuge und Informationsvermittlung im und am Fahrzeug ist ein teilweiser Ausbau zur

Barrierefreiheit zu konstatieren. Während die Busflotte eine umfangreiche Barrierefreiheit aufweist, sind bei den

schienengebundenen Fahrzeugen – z. T. altersbedingte – Defizite bzgl. selbiger zu verzeichnen.

Haltestelleninfrastruktur

Die Haltestelleninfrastruktur sowie die Informationsvermittlung an den Halten sind, wie o. g., in einem Kataster

aufgenommen wurden. Somit kann eine flächendeckende Aussage zum Ausbauzustand im Aufgabenträgergebiet

getroffen werden (siehe dazu Abbildung 15).

Im Gültigkeitszeitraum des NVP 2016-2020 sollen, auf Grundlage dieses Haltestellenkataster und im Hinblick auf

den weiteren barrierefreien Ausbaus des ÖSPV-Angebots der SVZ, die weiteren Maßnahmen definiert werden,

da, wie eingangs erwähnt, ein sofortiger vollumfänglicher Ausbau nicht realisierbar ist.

Im Kapitel Rahmenplanung wird dargelegt, wie diesbezüglich vorgegangen werden kann.

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Informationsvermittlung

Neben der Bestandsaufnahme der

Informationsvermittlung in Fahrzeugen und an

Haltestellen soll geprüft werden, inwiefern eine

barrierefreie Informationsvermittlung abseits dessen

erfolgt. In den Servicestellen des Verkehrsverbundes

und der Verkehrsunternehmen ist durch geschultes

Personal ein hoher Standard vorhanden. Inwiefern

die Online-Angebote dementsprechend gestaltet

sind, soll im Rahmen der Laufzeit des NVP 2016-

2020 geprüft werden.

Abbildung 17 Fahrausweisautomat SVZ

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Verkehrsprognose 4

Die Erstellung eines NVPs erfordert die mittel- bis langfristige Planung des ÖPNV-Systems im Bereich des

Aufgabenträgers. Um eine aussagekräftige Prognose stellen zu können, gilt es vor allem die Nachfragentwicklung

abzuschätzen.

Die Verkehrsprognose basiert auf den Prognosen des Landesverkehrsplanes Sachsen 2025 (Stand Februar

2012), der Verkehrsverflechtungsprognose 2030 des BMVBS (Stand Januar 2013) und eigenen Daten aus

Erhebungen und Schätzungen (Stand 2014).

Während die Gebiete außerhalb des Verdichtungsraums im NVR Chemnitz/ Zwickau – größtenteils bedingt durch

regionale und altersstrukturelle Differenziertheit der soziökonomischen Entwicklung im ländlichen Raum –

Nachfragerückgange erwarten, resultiert der durchschnittliche Fahrgastzuwachs im NVR aus der positiven

sozioökonomischen Entwicklung der Stadt Zwickau.

Der NVR des Aufgabenträgers Stadt Zwickau hat sich nach stetigen Rückgängen in den 1990er Jahren

stabilisiert und stagniert z. Z. auf diesem Niveau. In den folgenden Jahren wird die Nachfrageentwicklung den

demografischen Entwicklungen folgen, d. h. zum einen wird sich die Nutzerzahl allgemein verringern, zum

anderen wird sich die Altersstruktur verändern. Der zudem – im Vergleich zu anderen städtischen

Nahverkehrsräumen – sehr geringe ÖPNV-Nutzeranteil im Modal-Split wirkt sich zusätzlich wachstumshemmend

aus bzw. unterstreicht diesen prognostizierten Nachfragerückgang.

Bei einer dementsprechenden nachfrageseitigen Entwicklung muss es bis 2025 zu diesbezüglichen Anpassungen

im ÖPNV-Angebot des Aufgabenträgers kommen. Die Angebote sollten an die nachfrageseitigen und

demografischen Anforderungen orientiert werden, ohne umfangreiche negative Änderungen im Bestand des

ÖPNV in der Stadt Zwickau vorzunehmen. Hochwertige ÖPNV-Angebote von Straßenbahn oder Stadtbus sollten

erhalten und gestärkt werden. Die Nachfrage 2025 und somit das ÖPNV-Angebot werden entscheidend von den

Planungen der nächsten Jahre beeinflusst.

Tabelle 15: Auswirkung der Prognosewerte auf die ÖPNV-Nachfrage

Einflussfaktor Auswirkung auf die ÖPNV-

Nachfrageentwicklung

Prognose

bis 2025

Sozioökonomische Entwicklung

Kinder Nachfragerückgang

(umsatzunabhängig) Demografisch bedingter,

kontinuierlicher Rückgang Schüler, Azubi, Studenten gleichbleibend

Erwerbspersonen Nachfragerückgang

trotz Anstieg seit 2009;

demografisch bedingter

Rückgang

Nichterwerbspersonen

Potenzial vorhanden;

Nachfrageanstieg abhängig von

Wohnort und ÖPNV-Angebot

Demografisch bedingter Anstieg

der Altersgruppe > 65 Jahre

Tourismus

kein gesondertes

Nachfragepotenzial vorhanden;

ErzgebirgsCard stellt adäquates

Tarifprodukt dar;

geringe Auswirkungen auf die

Nachfrage

Motorisierungsgrad Nachfragerückgang steigend

Nutzerkosten

ÖSPV

Reale Konstanz steigend SPNV

MIV

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Im Fahrplanjahr 2013/14 wurden in der Stadt Zwickau Einsteigerzahlen erhoben. Diese Einsteigerdaten können

unter Zugrundelegung folgender Faktoren fortgeschrieben werden:

Werte der Verkehrsprognose aus dem LVP Sachsen 2025 für Großstädte

(0,56 % pro Jahr) sowie

erstellte anteilige Bevölkerungsfortschreibung aus jährlicher Bevölkerungsentwicklung 2011-2014

(-0,68 % pro Jahr).

Für den Untersuchungsraum des Aufgabenträgers Stadt Zwickau ergibt sich daraus eine gemittelte jährliche

ÖSPV-Einsteigerentwicklung von -0,06 %.

Legt man dieses Mittel zugrunde, entwickelt sich die Einsteigeranzahl in der Stadt Zwickau von 9,26 Mio. im

Fahrplan-Jahr 2012/13 bis zum Ende des Gültigkeitszeitraum der 3. Fortschreibung des NVPs auf ca. 9,22 Mio.

Einsteiger im Fahrplan-Jahr 2020/21. Bis zum Ende des Prognosezeitraums 2025 kann die Einsteigerzahl auf ca.

9,19 Mio. Einsteiger pro Jahr fortgeschrieben werden.

Bewertung 5

Die Kriterien der Bestandsaufnahme werden zusammengefasst wie folgt bewertet.

Der niedrigere Motorisierungsgrad des Oberzentrums verglichen mit den Landkreisen im Nahverkehrsraum ist

Ausdruck eines höheren Fahrtenanteils des ÖPNV in der Stadt. Dieser ist siedlungsstrukturell begründet. Durch

die höhere Ausstattung und Verteilung von Einrichtungen der sozialen Infrastruktur (Versorgung, Verwaltung,

Bildung u. a.) erreicht man diese in den Gebieten höherer Zentralität durch geringeren Weg- und Zeiteinsatz.

Die Zusammensetzung des Modal-split in der Stadt Zwickau zeigt jedoch eine Besonderheit. Der ÖPNV-Anteil am

Modal-Split von 9 % in der Stadt Zwickau, ist für eine Stadt mit Straßenbahnnetz sehr gering. Zum Vergleich liegt

der Anteil der ÖPNV-Nutzer im aufkommensbezogenen Modal-Split an Werktagen, erhoben im SrV-Städtepegel

2013, bei 17 %, der des MIV bei 41 %26

.

Die Betrachtung der Ein- und Auspendlerbeziehungen der Stadt Zwickau verdeutlichen die starke Sogwirkung der

Stadt auf den angrenzenden Landkreis (siehe Tabelle 3). Die abschnittsweise Verknüpfung von

Stadtverkehrslinien mit Regionalverkehrslinien ist eine weitere Aufwertung der Oberzentren erschließenden

Funktion des ÖPNV.

Die Ausgestaltung des Straßenbahnliniennetzes bedarf weiterer Anpassungen zur Erhöhung der Attraktivität und

der Transparenz für den Kunden. Es ist dabei stets auf die Abstimmung mit den weiteren Verkehrsträgern zu

achten. Mit der Anbindung an das S-Bahn-Netz Mitteldeutschland kommt insbesondere dem Verknüpfungspunkt

Hauptbahnhof eine wichtige Rolle als Aufkommensschwerpunkt im Oberzentrum zu.

Im Stadtverkehrssystem Zwickaus ergänzen sich Bus und Straßenbahn bereits sehr gut. Die gute Netzabdeckung

durch ÖPNV zeigt kaum Lücken. Ein weiteres hervorzuhebendes Merkmal ist das Nachtverkehrsangebot an

Wochenenden.

Seit dem Jahr 1999 besteht das aktuell durch die Vogtlandbahn GmbH bediente „Zwickauer Modell“. Zwischen

dem Hauptbahnhof und der Haltestelle „Stadthalle“ befahren die Triebwagen eine reaktivierte Anschlussstrecke.

Im weiteren Verlauf bis zur Haltestelle „Zentrum“ nutzen die Straßenbahn und der SPNV eine gemeinsame

Trasse (Dreischienengleis). Mit der Strecke wird die Erreichbarkeit der Zwickauer Innenstadt aufgewertet und die

Nutzung der Eisenbahn für die Bevölkerung attraktiver ermöglicht.

Schlussfolgerungen

Es besteht weiterer Investitionsbedarf am Hauptbahnhof um die Bedingungen für Fahrgäste und ÖPNV-Akteure

zu verbessern. Zur Netzgestaltung des Stadtverkehrs wurden Konzepte und Varianten aufgestellt. Diese sind

weiter zu entwickeln und umzusetzen.

Gemäß den Empfehlungen der Landesregierung ist der Erhalt des ÖPNV-Angebots und der Anlagen die

vordergründige Prämisse im Stadtverkehr Zwickau. Als Oberzentrum und überregionaler Verknüpfungspunkt hat

die Stadt Zwickau Sorge zu tragen eine leistungsfähige und standardgerechte Einbindung in die übergeordneten

Verkehrsnetze sicherzustellen. Hierfür und für den Ausbau bedarf es stets der gesicherten Finanzierung und der

Unterstützung durch den Freistaat Sachsen.

26

TU Dresden - SrV 2013

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Rahmenplanung, Gestaltung des ÖPNV 6

6.1 Barrierefreiheit

Im Gültigkeitszeitraum des NVP für den NVR Chemnitz/ Zwickau 2016-2020 sollen die bestehenden Kataster

(Fahrzeuge, Haltestellen) und deren Analyse verbundweit einheitlich fortgeführt und ggf. punktuell erweitert

werden. Der Aufbau der entsprechenden Kataster kann dem Teilplan A dieses NVP Anlagen 4 und 5 entnommen

werden.

Fahrzeuge/ / Informationsvermittlung im Betrieb

Hinsichtlich des Fahrzeugbestandes erfolgt – schon im Rahmen der Erstellung des NVP – eine Aufnahme aller

für die Erbringung der Verkehrsleistung im Aufgabenträgergebiet eingesetzten Fahrzeuge. Diese sollten nach

ihren Ausstattungsdetails kategorisiert werden. Dies umfasst im Besonderen die Ausstattungsmerkmale

Zielanzeige sowie Haltestellenanzeige und -ansage innen sowie eine Erhebung der Ausstattung der Fahrzeuge

hinsichtlich kontrastreicher Fahrzeugausstattung (sog. Gelbstangen-Prinzip).

Durch diese Aufstellung kann im Rahmen einer Maßnahmenplanung – auch über den NVP hinaus – eine zeitliche

und haushaltskonforme Planung über die evtl. Umrüstung oder die Neuanschaffung der Fahrzeuge

vorgenommen und eine entsprechenden Zielstellung für 2022 und darüber hinaus erarbeitet und begründet

werden.

Haltestelleninfrastruktur

Die Stadt Zwickau hat – wie im Kapitel 3 dargelegt – schon im Vorfeld zu diesem NVP ein Haltestellenkataster

erarbeitet. Neben baulichen Aspekten soll in einem solchen zudem die Ausstattung der Haltestellen mit

Einrichtungen der Informationsvermittlung wie z. B. DFI Ansage Haltestelle, Linie, Richtung aufgenommen

werden. Mit Hilfe dieser Bestandsaufnahme konnte eine Maßnahmenliste zusammengestellt werden und somit

eine die Priorisierung der barrierefrei auszubauenden Haltestellen erfolgen (siehe Tabelle 22: Prioritätenliste

Haltestellenausbau der Stadt Zwickau).

Die in der o. g. Tabelle dargelegten Haltestellen werden im Zuge der zukünftigen Ausbauplanungen der Stadt

priorisiert behandelt und nach den gesetzlichen Vorgaben und Normen der Barrierefreiheit modernisiert werden.

Die Errichtung der baulichen Anlagen im Bereich des ÖSPV erfolgt nach den Vorgaben der BOStrab, BOKraft

sowie Empfehlungen für Anlagen des öffentlichen Personenverkehrs (Ausgabe 2013) (EAÖ). Des Weiteren

sollten die Inhalte der neuformulierten DIN 18040-3:2014-12 Barrierefreies Bauen – Planungsgrundlagen – Teil 3:

Öffentlicher Verkehrs- und Freiraum, der DIN 32984 - Bodenindikatoren im öffentlichen Raum sowie der DIN

32981:2015-10 Zusatzeinrichtung für Blinde und Sehbehinderte an Straßenverkehrs-Signalanlagen (SVA) -

Anforderungen einfließen.

Übergangsstellen sollten dabei grundsätzlich barrierefrei gestaltet sein. Haltestellen mit besonderem Bedarf an

Barrierefreiheit werden, in Zusammenarbeit mit den Behindertenbeauftragten der Aufgabenträger, bestimmt. Dies

können z. B. Haltestellen an zentralen Handels- oder Kultureinrichtungen, an bedeutenden Sportstätten oder

auch an medizinischen Einrichtungen (z. B. Krankenhäuser, Reha-Zentren) sein.

Die nicht in dieser Tabelle verzeichneten Haltestellen könnten z. B. gemäß ihrer angebots- und nachfrageseitigen

Frequentierung eine Entscheidung zur barrierefreien Ausgestaltung liefern. Neben den baulichen Anforderungen

gilt es zudem den Betrieb und die Unterhaltung der Anlagen (u. a. Baustellen, Winterdienst) barrierefrei zu

gestalten und zu erhalten.

Informationsvermittlung

Die Fahrzeuge und Haltestellen betreffende barrierefreie Informationsvermittlung wird in den beiden o. g. Punkten

erhoben.

Der Stand der Barrierefreiheit der Informationsvermittlung im Internet erfordert eine gesonderte Betrachtung, die

ebenfalls durch eine Bestandsaufnahme sowie eine anschließende Analyse und etwaige Maßnahmenplanung

erfolgen muss.

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Nahverkehrsplan für den Nahverkehrsraum Chemnitz/Zwickau – 3. Fortschreibung

Teil B-V – Stadt Zwickau Beschlussfassung Stand 22.04.2016

vci VerkehrsConsult Ingenieurgesellschaft mbH Seite 36 von 54

Einer entsprechenden Erhebung und Evaluierung vorangestellt, muss jedoch ein zugrunde zulegender Standard

bestimmt werden.

International anerkannt sind die Standards „Web Content Accessibility Guidelines 2.0“ (WCAG) der Web

Accessibility Initiative (WAI) aus dem Jahr 2008. Auf nationaler Ebene kann auf die Verordnung zur Schaffung

barrierefreier Informationstechnik nach dem Behindertengleichstellungsgesetz (Barrierefreie-Informationstechnik-

Verordnung - BITV 2.0) aus 2011 verwiesen werden. Diese orientiert sich in ihren Anforderungen an den o. g.

internationalen Standards.

Eingangs, in der Erläuterung zum novellierten PBefG, wurde dargelegt, dass § 8 Abs. 3 PBefG Ausnahmen

zulässt, insofern diese konkret benannt und begründet werden. Im NVP werden Aussagen über zeitliche

Vorgaben und erforderliche Maßnahmen getroffen.

Fahrzeuge/ Betrieb

Alle Fahrzeugneuanschaffungen entsprechen den gesetzlichen Vorgaben und Normen zur geforderten

Barrierefreiheit. Sie erfolgen schrittweise gemäß dem laufzeitbedingten Austausch der Fahrzeuge sowie

entsprechend der Finanzausstattung der Verkehrsunternehmen, der Haushaltslage der Aufgabenträger und der

Fördermittelbereitstellung des Freistaates.

Haltestelleninfrastruktur

Unter Voraussetzung der Bereitstellung finanzieller Mittel durch die Stadt Zwickau werden die Haltestellen

schrittweise gemäß Priorisierung im Haltestellenkataster sowie im Rahmen der anstehenden

Instandsetzungsmaßnahmen und -zyklen des Straßenraums durch den Straßenbaulastträger barrierefrei

ausgebaut. Der Ausbau der Haltestelleninfrastruktur erfolgt nach den gesetzlichen Bestimmungen und den

gültigen technischen Standards und Normen.

Schließt das Haltestellenumfeld eine barrierefreie Zuwegung an die Haltestelle aus bzw. ist diese auch nicht im

Rahmen o. g. Zyklen und Maßnahmen eingeplant, kann der barrierefreie Ausbau vorerst zurückgestellt werden.

Bis zur Herstellung der Barrierefreiheit im Gebiet des Aufgabenträgers sollen die Fahrzeuge im Linienbetrieb –

gemäß der Festlegungen in den Qualitätsstandards – neben der Kneeling-Technologie zudem mit technischer

Einstiegshilfe ausgestattet werden, so dass ein Zu-/Ausstieg für in ihrer Mobilität eingeschränkte Menschen an

jeder Haltestelle möglich ist.

6.2 Schülerbeförderung

Die Rahmenvorgaben für die Beförderung von Schülern sind in der Schülerbeförderungssatzung des ZVMS

geregelt. Die zukünftige Planung des Schülerverkehrs sollte im Hinblick auf ein nachhaltiges Verkehrsangebot

folgende Punkte nicht außer Acht lassen.

Zum einen, eine größtmögliche Abdeckung des Schülerverkehrs mit Linienverkehr nach § 42 und § 43 PBefG,

unter Einhaltung der Rahmenvorgaben der Schülerbeförderungssatzung, zu erreichen. Dies beinhaltet auch die

Öffnung27

der Linien nach § 43 PBefG für die Öffentlichkeit, soweit die Platzkapazitäten dies zulassen sowie eine

Darstellung der Linie in der Verbindungsauskunft des VMS.

Die o. g. Abdeckung impliziert zudem eine weitest gehende Integration des Bedarfs an freigestelltem

Schülerverkehr in die jeweiligen Linienverkehrsangebote.

Zum anderen, sollte bei der zukünftigen Schulnetzplanung auch eine Anhörung des Aufgabenträgers Verkehr

erfolgen. Dessen Einbeziehung in den Planungsverlauf soll die Aufrechterhaltung der Schülerbeförderung im

Linienverkehr sichern bzw. ggf. diese herstellen.

27

gemäß PBefG § 2 Abs. 4

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Nahverkehrsplan für den Nahverkehrsraum Chemnitz/Zwickau – 3. Fortschreibung

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6.3 Qualitätsanforderungen für die Durchführung von Verkehrsangeboten

Im Folgenden sind die allgemeinen Mindestanforderungen an die Durchführung von ÖSPV-Leistungen in Aufgabenträgerschaft der Stadt Zwickau zusammengefasst aufgeführt,

diese stellen die Mindestanforderungen an die Qualität der Leistungserbringung dar. Übergeordnete Anforderungen sind in der Leistungsbeschreibung zur Bedienung des ÖSPV-

Angebot der Stadt Zwickau aufgeführt.

Anforderungsbereich Anforderungseigenschaft Anforderung

Fahrzeuge

Technische Standards

Fahrzeuge müssen in betriebssicherem und fahrbereiten Zustand, entsprechend Bestimmungen

(insb. PBefG, BO-Kraft, BO-Strab, StVZO), sein.

Fahrzeuge müssen mind. der VDV-Rahmenempfehlung für Niederflur-Linienfahrzeuge in der

jeweils gültigen Fassung sowie der aktuellen EURO-Norm bzgl. Abgasemissionsgrenzwerten

entsprechen

Der Einsatz der nicht barrierefreien Straßenbahnen des KT4D ist bei Mischbetrieb mit

Niederflur-Straßenbahnen möglich.

Die Qualität der Omnibusflotte (durchschnittliches Fahrzeugalter, 100 % Niederflurigkeit,

Fahrzeuggröße und Fahrzeugstandards sowie Umwelteigenschaften) wird in der Vereinbarung

zwischen Aufgabenträger und Unternehmen festgelegt.

Das Fahrzeugalter der Busse darf 16 Jahre nicht überschreiten. Ausnahmen sind dem

Aufgabenträger anzuzeigen und nachvollziehbar zu begründen.

Das Fahrzeugalter der Straßenbahnen darf 25 Jahre nicht überschreiten. Umfangreiche

Modernisierungen verlängern das Fahrzeugalter um weitere 25 Jahre. Ausnahmen sind dem

Aufgabenträger anzuzeigen und nachvollziehbar zu begründen

Fahrgastkomfort/

Barrierefreiheit

Anforderungen an Barrierefreiheit sind gemäß BGG § 4(*1) bzw. Art. 9 UN-BRK zu

gewährleisten

Fahrzeuge mit Kneeling sind – wenn nicht bereits vorhanden – mit technischer Einstiegshilfe

(z. B. portable Rampen) zur Erleichterung des Ein- und Ausstiegs für mobilitätseingeschränkte

Menschen auszustatten.28

Bereitstellung ausreichender Platzkapazitäten im Linienbetrieb, mind. 2 VDV-gerechte Rollstuhl-

/ Kinderwagenstellplätze sowie Vorrangsitzplätze für mobilitätseingeschränkte Fahrgäste

28

Konsens, bis zur Erreichung einer vollständigen Barrierefreiheit.

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Anforderungsbereich Anforderungseigenschaft Anforderung

Fahrgastinformation

Vollmatrixanzeige

Elektronische Zielanzeige Front und an der Einstiegsseite.

Liniennummer Front-, Einstiegs- und Heckseite.

Akustische – möglichst elektronische – und optische Haltestellenankündigung.

Fahrzeuge

(Fortsetzung)

Weitere Ausstattung

Installation von mind. 2 Entwertern und einem Fahrscheinverkaufsautomaten

(bargeldlos u./ o. mit Bargeld.

Ausstattung mit Fahrgastzählsystemen ist mit dem Verkehrsverbund abzustimmen.

Verbundzugehörigkeit Auf allen im Linienverkehr eingesetzten Fahrzeugen ist auf die Zugehörigkeit zum VMS deutlich

sichtbar hinzuweisen, z. B. durch einen Aufkleber am Vorne-Einstieg.

Versicherung Der Verkehrsunternehmer hat für die Fahrzeuge und das Fahrpersonal einen angemessenen

Versicherungsschutz vorzuhalten.

Werbung

Werbung für Dritte, insbesondere Außenwerbung auf den Fahrzeugen, ist grundsätzlich

gestattet. Die Werbeinhalte dürfen nicht gegen die Interessen des Auftraggebers oder gegen die

allg. anerkannten Normen von Moral und Ethik verstoßen. Die Werbung für politische Parteien

und Verbände, Spielhallen, Spirituosen und Tabakwaren sowie jugendgefährdende Werbung

sind nicht zulässig.

Bei Außenwerbung an den Fahrzeugen dürfen max. 30 % der gesamten

Fahrzeugscheibenfläche verdeckt werden.

Personal Kompetenz/ Schulung

Fahrpersonal muss entsprechend der gesetzlichen Bestimmungen zum Führen von

Omnibussen und/ oder Straßenbahnen berechtigt sein.

Einhaltung von gesetzl. Vorschriften über die Arbeits-, Lenk- und Ruhezeiten muss erfolgen.

Das Fahrpersonal ist regelmäßig entsprechend der gültigen EU-Verordnung zu schulen und auf

den Fahrzeugen zu überwachen.

Fahrpersonal muss über einfache Kenntnisse der Beförderungsbedingungen und

Tarifbestimmungen sowie über Fahrplan, Streckenführung und Umsteigebeziehungen verfügen

und Auskunft geben können. Des Weiteren soll es Grundkenntnisse über Fahrzeuge besitzen.

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Anforderungsbereich Anforderungseigenschaft Anforderung

Personal

(Fortsetzung) Auftreten/ Verhalten

Dienstbekleidung; äußerlich gepflegtes Erscheinungsbild;

Verhalten: hilfsbereit, ruhig und besonnen, ausgeglichen, belastbar und verbindlich;

Mitarbeiter müssen einen gepflegten, ordentlichen und qualifizierten Eindruck hinterlassen.

In deutscher Sprache deutlich mit Fahrgästen und Leitstelle kommunizieren.

Betrieb/ Service

Schülerverkehr Der Auftragnehmer des Verkehrsangebots übernimmt die Planung und Durchführung der

gesamten Schülerbeförderung auf Grundlage der aktuellen Satzung.

Fahrplanung

Fahrplanänderungen nur zum Fahrplanwechsel zulässig. Ausnahmen nur bei Anpassung an

Eisenbahnverkehrsangebot oder bei berechtigtem öffentlichem Interesse.

Vermeidung von Überlagerungsverkehren

Fahrplandaten müssen fristgemäß an den VMS geliefert werden. Erstellung Fahrplanangebot

und die Herstellung der Anschlüsse müssen unter Beachtung der Vorgaben des VMS erfolgen.

Tarif Es gelten die Tarif- und Beförderungsbestimmungen des VMS.

Beschwerdemanagement

Ein Beschwerdemanagement ist vorzuhalten.

Beschwerden, die in die Zuständigkeit der Auftragnehmerin fallen, werden innerhalb von

höchstens zwei Wochen nach Eingang beantwortet. Sofern der Vorgang innerhalb von zwei

Wochen nicht aufgeklärt werden kann, erhält der Fahrgast spätestens nach zwei Wochen einen

Zwischenbericht. Die endgültige Bearbeitung und Antwort erfolgt dann spätestens innerhalb von

vier Wochen nach Eingang. Ist eine Beantwortung durch die Auftragnehmerin nicht möglich, ist

die Eingabe umgehend an die zuständige Stelle weiterzuleiten oder den Kunden die zuständige

Stelle zu nennen.

Fahrgastinformation

Fahrgäste sind bei Betriebsunterbrechungen im Rahmen bestehender Möglichkeiten zu

informieren.

In den Fahrplänen sind barrierefreie Haltestellen und Fahrten auszuweisen.

Mindestens ein Kundencenter in Zwickau muss vorgehalten werden.

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Anforderungsbereich Anforderungseigenschaft Anforderung

Betrieb/ Service

(Fortsetzung)

Störungsmanagement

Notfall- und Störungsmanagement ist vorzuhalten

Kurzfristige Betriebsunterbrechungen aufgrund äußerer Einflüsse sind durch betriebslenkende

Maßnahmen zu minimieren. Die Fahrgäste sind im Falle kurzfristiger Betriebsunterbrechungen

im Rahmen der jeweils bestehenden Möglichkeiten zu informieren.

Im Bedarfsfall soll soweit möglich der kurzfristige Einsatz von Ersatzfahrzeugen erfolgen.

Pünktlichkeit Verpflichtung zur Fahrplantreue.

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6.4 Linienbündel – Bedienstandards, Maßnahmen

Die aufgeführten Festlegungen sind im Einvernehmen mit dem durch die Stadt Zwickau beschlossenen

ganzheitlichen ÖPNV-Konzept (2012) entwickelt worden. Die dargestellten Zielnetze sind vorbehaltlich der zur

Verfügung stehenden Finanzierungsmöglichkeiten und der baulichen Umsetzung der entsprechenden

Infrastrukturmaßnahmen zu betrachten. In Hinsicht auf eine neue Vergabe der Stadtverkehrsleistungen werden

die Linien des Stadtverkehrs Zwickau in die nachfolgend erläuterten Linienbündel differenziert.

In Anlage 5 sind die erforderlichen Mindestübergangszeiten je Verknüpfungspunkt benannt.

Ein „schlankes“ Straßenbahnnetz mit zwei Linien Eckersbach – Neuplanitz und Pölbitz – über Hauptbahnhof –

Klinikum ist sowohl unter betriebswirtschaftlichen Aspekten als auch aus Sicht der Fahrgäste das langfristige

Hauptziel im Stadtverkehr Zwickau. Mit diesem Vorhaben gehen die folgenden Zielstellungen einher.

Die Überlagerung von Straßenbahnlinien soll minimiert werden, um eine niedrige zu fahrende Anzahl der

Einsatzkilometer zu erreichen. Eine höhere Fahrgastnachfrage ergibt sich aus dem verbesserten Liniennetz,

speziell durch die bessere Anbindung des Hauptbahnhofs. Es wird eine entsprechende Effizienzsteigerung des

ÖPNV-Systems durch die Abwicklung der höheren Nachfrage mit dem geringsten Fahrzeugeinsatz erwartet und

damit auch die Einsparung von Investitionen in den Straßenbahnfahrzeugpark.

Die deutliche Verbesserung der Erreichbarkeit von relevanten Zielen wie Hauptbahnhof, Verwaltungszentrum

oder Klinikum aus dem gesamten Stadtgebiet und die bessere Anbindung an das S-Bahn-Netz Mitteldeutschland

(Zwickau – Leipzig und Halle inkl. Flughafen) durch den ÖSPV fördern eine weitere Potenzialerschließung im

Stadtverkehrs Zwickau.

Die bessere Integration des Hauptbahnhofes in das Stadtverkehrsnetz, die geringere Notwendigkeit von

Umstiegen sowie eine sehr hohe Transparenz des Netzes durch die klare Linienführung verdeutlichen dem

Fahrgast zusätzlich die Sinnhaftigkeit der Maßnahme.

Die Abbildung 18 zeigt das beschriebene Zielnetz Straßenbahn in einer schematischen Darstellung.

Abbildung 18: schematisiertes Straßenbahnliniennetz Zweilinienvariante (Zielnetz)

Diese Maßnahmen sind vorbehaltlich der Umsetzung der unter Infrastrukturmaßnahmen beschriebenen

Vorhaben zu betrachten.

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Langfristig werden für die Straßenbahnlinien folgende Bedienstandards vorgesehen.

Tabelle 16 Bedienstandards Linienbündel Straßenbahn

Linie Relation TaktHHVZ Einsatzzeit Bemerkungen

3 Neuplanitz –

Eckersbach

10 min 4:00 bis 0:00

Uhr

Takte in den NVZ 15 bzw. 30

Min., am Wochenende späterer

Betriebsbeginn 4 Pölbitz –

(Hauptbahnhof) –

Städtisches Klinikum

Mit dem übergeordneten Ziel der Zwei-Linien-Lösung für Zwickau wird für den Umsetzungszeitraum der

Infrastrukturmaßnahmen intensiv über eine zu implementierende Zwischenlösung diskutiert. Nach Beschluss

einer entsprechenden Maßnahme, kann diese in das Stadtverkehrskonzept aufgenommen werden.

Ein möglicher Entwurf sieht dabei folgendes ausdrücklich provisorisches Linienangebot vor:

Das Straßenbahnnetz wird auf ein klar strukturiertes Zwei-Linien-System umgestellt und durch die Buslinie 10

ergänzt, dabei wird der Linienast zum Hauptbahnhof vorübergehend nicht durch die Straßenbahn bedient. Die

Anbindung des Hauptbahnhofes wird über die Buslinie 10, welche in einigen Tageslagen zwischen Neumarkt und

Hauptbahnhof verdichtet wird, gesichert. An den Haltestellen Neumarkt und Georgenplatz kann in die beiden

Straßenbahnlinien umgestiegen werden.

Ergänzend zur avisierten Vorstufe wirken die SPNV-Linien VL1 und VL2, welche die Haltestelle Zentrum mit dem

Hauptbahnhof direkt verbinden.

Im Fokus stehen die Grundausrichtung des Stadtverkehrsliniennetzes und die Abstimmung der Stadt- und

Regionalbusverkehre. Die Steigerung der Attraktivität und Effizienz des ÖPNV sowie die Verringerung der Anzahl

der Schnittstellen im Stadtgebiet sollen erreicht werden.

Die Verknüpfungsstelle Neumarkt erhält im Vergleich zur Zentralhaltestelle zukünftig einen Bedeutungszuwachs.

Vor allem in Zusammenhang mit der Neugestaltung des Straßenbahnnetzes wird der Neumarkt ein Knoten der

Stadtverkehrslinien. Der starke Rückgang der Nutzung der Zentralhaltestelle um fast zwei Drittel (montags bis

freitags) belegen die Notwendigkeit dieser Maßnahme. Ein vollständiges Auflassen der Zentralhaltestelle ist

möglich, da die Endpunkte der meisten Regionalbuslinien am Hauptbahnhof liegen und die Stadtbuslinien als

Durchmesser- oder Radiallinien über den Georgenplatz bzw. Neumarkt verkehren.

Abbildung 19 Zwickau Zentralhaltestelle

Die Siedlungsschwerpunkte erhalten durch die Maßnahmen neue Direktverbindungen. Suburbane Gebiete mit

geringerer Siedlungsdichte erhalten eine grundsätzliche Anbindung (ggf. durch Umstieg) an das ÖPNV-Netz,

vorrangig an das Straßenbahnnetzes als Grundgerüst des ÖPNV-Systems.

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Das Stadtbuskonzept sieht Hauptlinien auf wichtigen Relationen vor, vor allem durch die Anbindung nicht durch

die Straßenbahn erschlossener Stadtteile wie Nieder- und Oberplanitz an den Hauptbahnhof bzw. die Innenstadt.

Der Hauptbahnhof bleibt als wichtiger Bushalt und Verknüpfungspunkt mit S-Bahn und Regionalverkehr

bestehen. Gemäß dem ganzheitlichen ÖPNV-Konzept sollen die Stadtbuslinien welche zwischen Äußere

Schneeberger Straße und Neumarkt bedienen eine schnelle, direkte Innenstadtverbindung über Innere

Schneeberger Straße – Hauptmarkt – Alter Steinweg erhalten. Die Ergänzung des Straßenbahnnetzes und die

einfache und nutzerfreundliche Ausgestaltung des Stadtverkehrskonzeptes sind dabei stets die übergeordneten

Ziele.

Zielnetz Bus

Die Linien des Zielnetzes sind in Haupt- oder Nebenlinien differenziert.

Die Hauptlinien fahren Aufkommensschwerpunkte ab und verbinden wichtige Ziele auf möglichst direktem Weg

miteinander. Sie erfordern:

einen dichteren Takt, möglichst in Abstimmung mit wichtigen Umsteigeangeboten,

größere Fahrzeuge und

lange Betriebszeiten.

Die avisierten Hauptlinienrelationen werden entlang der folgenden Relationen verlaufen:

[alternierend Dänkritz – Crimmitschau oder Niederhohndorf] Weißenborn – Neumarkt – Hauptbahnhof –

Planitz – Cainsdorf – Wilkau-Haßlau

Werdau – Neumarkt – Stadthalle – Wilkau-Haßlau -Kirchberg – Rothenkirchen

[alternierend Ebersbrunn – Hüttelsgrün oder Rottmannsdorf] – Oberplanitz – Planitz – Marienthal –

Kopernikusstraße – Weißenborn – Pölbitz – Mosel – Schlunzig – Glauchau – Meerane

Stenn – Lichtentanne – Reichenbacher Straße – Hauptbahnhof – Neumarkt – Oberhohndorf––

[alternierend bis Wildenfels – Hartenstein]

Alternierende Start-bzw. Endhaltestellen sind in Klammern dargestellt.

Nebenlinien führen durch weniger dicht besiedelte Gebiete und gewährleisten eine Grunderschließung an den

städtischen ÖPNV. Sie erfordern:

dünneren Takt, aber gute Abstimmung mit den Umsteigeangeboten,

möglichst kurze Wege an den Umstiegen zum weiterführenden städtischen ÖPNV-Linien,

kleinere Fahrzeuge,

ggf. zu Hauptlastzeiten/ im Schülerverkehr Anpassungen in Takt und Fahrzeugen.

Folgende Nebenlinienrelationen untersetzen das übergeordnete Netz aus Straßenbahn- und Hauptbuslinien:

[alternierend: Hartmannsdorf / Lichtentanne – Brand] – Marienthaler Höhe – Neumarkt – Pöhlau

[alternierend: Mülsen/ St. Jakob]

Weißenborn – Schlachthofstraße – Pölbitz – Eckersbach – Auerbach

Neumarkt – Reinsdorf – Wilhelmshöhe – Friedrichsgrün – Vielau

Die Mindestbedienhäufigkeit des Zielnetzes ist in Tabelle 17 zusammengefasst.

Tabelle 17: Bedienhäufigkeit Zielnetz Bus

Kategorie Hauptlinien Nebenlinien

Hauptzeit

6:00-9:00 Uhr an Schultagen

20 min-Takt auf

Kernstreckenabschnitten

30- bis 40-min-Takt

je nach Relevanz

Nebenzeiten 40 Minuten 120-min-Takt

alternierende Anfangs- bzw.

Endpunkte 60-min-Takt 120-min-Takt

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Vorstufe „Zwischennetz“ Bus

Die Umsetzung des Zielnetzes Straßenbahn (Abb.18) ist mittelfristig nicht realisierbar. Das Zielnetz Bus

verschiebt sich demzufolge auf einen späteren Zeitpunkt. Aus diesem Grund werden die Stadtbuslinien bis zur

Umsetzung des Zielnetzes mit einer Angebotsvorstufe bedient. Ein Großteil der Modifikationen im Zielnetz Bus ist

jedoch bereits mit den aktuellen Rahmenbedingungen umsetzbar, da das Zielnetz Straßenbahn die bereits heute

bedienten Strecken zum Großteil weiter befahren wird. Einzige Ausnahme bildet die Haltestelle Brunnenstraße,

die dann keine Bedienung durch die Straßenbahn erfährt.

Folgende Rahmenbedingungen muss das „Zwischennetz“ Bus im Unterschied zum Zielnetz kompensieren:

ergänzendes Taktangebot Bus/Straßenbahne zwischen Hauptbahnhof und Zentralhaltestelle

alternative Strecke zur direkten Innenstadtanbindung Äußere Schneeberger Straße – Innere

Schneeberger Straße – Hauptmarkt – Alter Steinweg

Abbildung 20 Straßenbahntrasse „Alter Steinweg“

Tabelle 18 Bedienstandards Linienbündel Stadtbus Zwickau

Linie Relation Takt

HVZ Einsatzzeit Bemerkungen

10 Wilkau-Haßlau –

Weißenborn /

Niederhohndorf

10 /

20

Min.

4:00 bis

0:00 Uhr

Takte in den NVZ 15 / 30 Min.

Am Wochenende späterer Betriebsbeginn.

20 Planitz, Markt –

Rottmannsdorf /

Hüttelsgrün

30

Min.

5:00 bis

22:00 Uhr

Takte in den NVZ 60 Min.

Am Wochenende späterer Betriebsbeginn.

Abschnittsweise Einschränkungen der

Einsatzzeit möglich (nachfrageabhängig).

24 Auerbach –

Pöhlau

27 Marienthal –

Planitz, Markt

28 Weißenborn –

Auerbach /

Dresdner Straße

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Linie Relation Takt

HVZ Einsatzzeit Bemerkungen

22 Zentralhaltestelle

- Niederhohndorf Schülerverkehr

27E Neuplanitz -

Lichtentanne

A/B Nachtbusse 60-Min.Takt.

Einsatz am Wochenende.

Tabelle 19 VW-Werkverkehr

Linie Relation Einsatzzeit Bemerkungen

90 Stadtgebiet Zwickau –

VW-Werk Zwickau-Mosel

Im Rahmen der Schichtwechsel.

Nur für die Belegschaft von VW Sachsen. Verkehrt auf verschiedenen Routen,

sodass das gesamte Stadtgebiet erschlossen wird.

Der bereits angebotene Werksverkehr bestehend aus 3 Linien wird damit zu einer Linie zusammengefasst.

Zur besseren Verzahnung der Umlandregion Zwickaus mit der Stadt Zwickau werden in Abstimmung mit den

Unternehmen RVW und SVZ folgende Korridore für abgestimmte Stadt-Regionalbuslinien vorgesehen.

Tabelle 20 Bedienstandards Linienbündel Stadt-Regionalbus Zwickau

Korridor Relation Einsatzzeit Bemerkungen

1 Kirchberg – Wilkau-Haßlau – Innenstadt – Werdau / Königswalde

30 / 60 Min. 5:00 bis 22:00 Uhr

Takte in den NVZ 30 / 60 / 120 Min. Am Wochenende späterer Betriebsbeginn.

2

Hartenstein – Reinsdorf / Vielau – Oberhohndorf – Innenstadt – Lichtentanne – Stenn - Reichenbach

Takte in den NVZ 30 / 60 / 120 Min. Am Wochenende späterer Betriebsbeginn.

3 Meerane – Glauchau – Pölbitz

Takte in den NVZ 30 / 60 / 120 Min. Am Wochenende späterer Betriebsbeginn.

Die bisherigen Linien 13, 18, 21, 23 und 29 des Stadtverkehrs Zwickau sind in die genannten Korridore zu

integrieren. Korridor 1 entspricht den durch den VMS angedachten PlusBus-Linien 129 und 136.

Im Falle der avisierten Direktvergabe könnten die Linienbündel paritätisch durch SVZ und RVW bedient werden.

Die Aufteilung der Leistungen erfolgt dann auf Grundlage der Umläufe. Die Umsetzung setzt ein gemeinsames

Vorgehen der Aufgabenträger Stadt Zwickau und Landkreis Zwickau voraus.

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Abbildung 21 Linienbündel Oberzentrum Zwickau – Zwischennetz bis 2020

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6.5 Infrastrukturmaßnahmen

Die Stadt Zwickau besitzt einen beschlossenen Verkehrsentwicklungsplan 2010 und ein ganzheitliches ÖPNV-

Konzept 2012. Beide Beschlussfassungen bilden die Grundlage für nachfolgend aufgeführte Maßnahmen zur

Weiterentwicklung der ÖPNV-Infrastruktur im Stadtgebiet. Die Maßnahmen sind stets vorbehaltlich ihrer

Finanzierung zu betrachten. Vorstufen und Plananpassungen sind möglich.

Ausbaustandards - Haltestelleninfrastruktur

Der Ausbau der Haltestelleninfrastruktur im Bereich des ÖSPV muss unter Beachtung der Vorgaben von

BOStrab, BOKraft sowie Empfehlungen für Anlagen des öffentlichen Personenverkehrs (Ausgabe 2013) (EAÖ)

erfolgen. Des Weiteren sollten die Inhalte der neuformulierten DIN 18040-3:2014-12 Barrierefreies Bauen –

Planungsgrundlagen – Teil 3: Öffentlicher Verkehrs- und Freiraum, der DIN 32984 - Bodenindikatoren im

öffentlichen Raum sowie der DIN 32981:2015-10 Zusatzeinrichtung für Blinde und Sehbehinderte an

Straßenverkehrs-Signalanlagen (SVA) - Anforderungen einfließen.

Der Mindestausbaustandard „Barrierefreier Ausbau einer Haltestelle inklusive Neubau eines

Fahrgastunterstands“ umfasst eine Bordhöhe von mind. 160 mm, eine Mindestdurchgangsbreite von 1500 mm29

sowie die einheitliche Ausstattung und Gestaltung eines Blindenleitsystems mit taktilen Elementen inkl.

Kennzeichnung des Einstiegsbereiches.

Verknüpfungsstelle Hauptbahnhof Zwickau

Die Neugestaltung des Bahnhofsvorplatzes ergänzt die fehlende suggestive Führung von Fußgängern in und aus

Richtung Innenstadt sowie die Verknüpfung der ÖPNV-Verkehrsmittel untereinander. Eine Realisierung ist auch

unabhängig von der Schaffung der Straßenbahndurchbindung möglich, um eine Aufwertung des für die Stadt so

wichtigen Verknüpfungspunktes zeitnah zu ermöglichen. Es lagen verschieden Entwürfe vor, die ggf. zu

modifizieren sind. Unter Beteiligung städtischer Fachämter, der SVZ GmbH und des VMS wurde die Variante 1a

als Vorzugsvariante herausgearbeitet.

In dieser Variante wird die Straßenbahnhaltestelle soweit wie möglich an den Haupteingang des

Bahnhofsgebäudes gelegt, ohne dass in die Seitenbereiche eingegriffen wird. Die Gleistrassen in der

Bahnhofstraße und der Straße „Am Bahnhof“ werden beibehalten. Die Haltesteige der Straßenbahnhaltestelle

werden in Seitenlage, parallel zum Gleisfeld des Bahnhofes angeordnet. Die Anordnung der Bushaltestellen

erfolgt in Sägezahnanordnung, die ein voneinander unabhängiges Ein- und Ausfahren der Busse in alle

Richtungen ermöglicht.

Abbildung 22: Hauptbahnhof Zwickau, Vorplatz

29

gemäß. EAÖ, 6.5

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Abbildung 23: Umgestaltung Bahnhofsvorplatz Zwickau

Somit entsteht ein großzügiger Vorplatzbereiches mit übersichtlicher Wegeführung bei gleichzeitiger Minimierung

der Verkehrsflächen. Eine Inanspruchnahme von Flächen der DB AG und des ehemaligen Postgeländes ist nicht

notwendig. Abbildung 23 zeigt den Entwurf der Variante 1a aus der durch die Stadt Zwickau beauftragten

Voruntersuchung.

Die Realisierung der Anlagen für den ruhenden Verkehr im Umfeld des Hauptbahnhofes (ohne Grunderwerb) ist

sinnvoll, jedoch optionale Ergänzung zum bestehenden Konzept.

Verknüpfungsstellen Zwickau Zentrum und Neumarkt

Die durch die Eisenbahn und Straßenbahnlinien tangierte Verknüpfungsstelle im Zentrum der Stadt ist ein

wichtiger Baustein der Umlandanbindung an das Oberzentrum. Die SPNV-Linien VL1 und VL2 verbinden die

Haltestelle Zentrum direkt mit dem Hauptbahnhof.

Der Neumarkt wird die zentrale Verknüpfungsstelle, an der beide vorgesehenen Straßenbahnlinien und eine

große Zahl an erreichbaren Streckenästen im Zielnetz Bus aufeinandertreffen.

Die baulichen Anlagen an den zentralen Verknüpfungspunkten und deren Funktion sind grundsätzlich zu

erhalten. Dazu sind die notwendigen Instandhaltungsmaßnahmen der Infrastruktur sowie der barrierefrei Ausbau

sicherzustellen.

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Nahverkehrsplan für den Nahverkehrsraum Chemnitz/Zwickau – 3. Fortschreibung

Teil B-V – Stadt Zwickau Beschlussfassung Stand 22.04.2016

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Durchbindung Hauptbahnhof – Werdauer Straße

Die Straßenbahnstreckenmodifikation durch die Durchbindung vom Bahnhofsvorplatz über die Kopernikusstraße

zur Werdauer Straße ist übergeordnetes Ziel der Stadt Zwickau. Dazu sind im Wesentlichen zwei

Teilmaßnahmen vorgesehen:

1. Straßenbahnunterführung Bahnhofsvorplatz – Kopernikusstraße bestehend aus

Rampe Güterbahnhofstraße

Bau Unterführung,

Rampe Bahnhofstraße

2. Einordnung Straßenbahntrasse in Kopernikusstraße bestehend aus

Bau Straßenbahnstrecke

Anpassung Fahrbahn (Abbruch/ Neubau)

Gehwege, Sicherheitsstreifen, Zufahrt Ärztehaus, Böschung

Abriss Anrainergebäude (Grunderwerb nicht städtischer Grundstücke vorausgesetzt)

Bau und Einrichtung Signalanlagen

Eine detaillierte Beschreibung der Maßnahmen enthält das beschlossene „Ganzheitliches ÖPNV-Konzept der

Stadt Zwickau, Stufe III – Vorzugskonzept“.

weitere Maßnahmen

Im Zwickauer Stadtgebiet werden weitere Haltestellen betrieben, welche mit einer verstärkten Verknüpfung des

ÖSPV in der Fläche an Bedeutung gewinnen. Im Folgenden werden wichtige Umsteigehaltestellen aufgeführt und

Maßnahmen zur Verbesserung benannt.

Tabelle 21: Maßnahmen – Weitere Verknüpfungsstellen

Haltestelle Maßnahmen

Himmelfürststraße

Verlegung der Bushaltestelle mit Fahrtrichtung Innenstadt in Richtung

Himmelfürststraße auf Höhe Straßenbahnhalt,

Verlegung der FG-LSA (über die Innere Zwickauer Straße) vor diesen Halt (Option:

gemeinsame Nutzung der Straßenbahnhalte durch Busse)

Schlachthofstraße Haltestelle für Busse in Richtung Osten in Schlachthofstraße einrichten,

Erweiterung der LSA zur Sicherung der Fußgänger am Knotenpunkt ist zu prüfen

Weißenborn Allgemeine Aufwertung der Haltesteige und Beleuchtung

Zentralhaltestelle Verlegung in die jetzige Straßenbahnhaltestelle „Zentralhaltestelle“,

Sicherung der Querung vom/ zum Georgenplatz auch für Busse

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Herstellung Barrierefreiheit – Haltestelleninfrastruktur

Im Teil A des NVP wurde im Kapitel „Maßnahmenplanung – Fahrzeuge und Infrastruktur“ dargelegt, dass der

monetäre Aufwand pro Halteplatz/ Haltesteig im Aufgabenträgergebiet bei einem Auftragsumfang „Barrierefreier

Ausbau einer Haltestelle inklusive Neubau eines Fahrgastunterstands“ 20.000 Euro je Halteplatz/Steig betragen

würde. Des Weiteren wurde erläutert, dass die Maßnahmen förderfähig sind und in welchem Umfang die

Finanzhilfen ausfallen. Im Bereich des Aufgabenträgers Stadt Zwickau gibt es 333 Haltesteige. Nachfolgende

Prioritätenliste umschreibt die vorgesehenen Maßnahmen zum Haltestellenausbau.

Tabelle 22: Prioritätenliste Haltestellenausbau der Stadt Zwickau

Haltestelle Typ Frequentierung

[Ein- u. Aussteiger/Jahr) Grund

Georgenplatz Tram,

Bus ca. 950.000

Barrierefreiheit, Hauptlinien,

Herstellung Begegnungsmöglichkeit

Bus/Bus und Bus/Tram

Eckersbach, Mitte Tram 495.496 Barrierefreier Zugang, Hauptlinie

Schlachthofstraße Tram,

Bus 279.832 Barrierefreiheit, Hauptlinie

Friedrich-Engels-

Straße Tram 251.011 Barrierefreiheit, Hauptlinie

Lindenhof Tram 235.371 Barrierefreiheit, Hauptlinie

Neue Welt Tram 198.902 Barrierefreiheit, Hauptlinie

Kurt-Eisner-Straße Tram 174.019 Barrierefreiheit, Hauptlinie

Lessingstraße Tram 121.350 Barrierefreiheit, Hauptlinie

Strandbad Bus 95.993 Barrierefreiheit, Querungssicherheit,

Hauptlinie

K.-Kollwitz-

Gymnasium Bus 92.568 Barrierefreiheit, Hauptlinie

Brunnenstraße Tram,

Bus 59.599 Barrierefreiheit, Hauptlinie

Stolleplatz Bus 57.999 Barrierefreiheit, Hauptlinie,

schlechter Fußweg

Max-Pechstein-

Museum Bus Neu Barrierefreiheit, Hauptlinie

Ludwig-Richter-Str. Bus 43.903 Barrierefreiheit, Hauptlinie,

schlechter Fußweg

Planitz, Wasserturm Bus 42.017 Barrierefreiheit, Hauptlinie,

schlechter Fußweg

Abzweig nach

Cainsdorf Bus 38.540

Barrierefreiheit, Hauptlinie,

schlechter Fußweg

Marienthaler Höhe Bus 37.768 Barrierefreiheit

Weißenborn,

Waldpark Bus 29.730 Barrierefreiheit, kein Fußweg

Wilkestraße Bus 29.198 Barrierefreiheit

Comeniusweg Bus 27.947 Barrierefreiheit

Frühlingstraße Bus 26.285 Barrierefreiheit, Hauptlinie,

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Haltestelle Typ Frequentierung

[Ein- u. Aussteiger/Jahr) Grund

schlechter Fußweg

Uthmannstraße Bus 22.906 Barrierefreiheit, Hauptlinie,

schlechter Fußweg

Reichenbacher Straße Bus 21.904 Barrierefreiheit, Hauptlinie,

schlechter Fußweg

Freiheitsstraße Bus 19.507 Barrierefreiheit, Hauptlinie,

schlechter Fußweg

Kuhbergweg Bus 16.524 Barrierefreiheit, Hauptlinie,

schlechter Fußweg

Auerbach Bus 10.728 Barrierefreiheit, kein Fußweg

Südplatz Bus 6.442 Barrierefreiheit

Die verbleibenden Haltestellen sind im Rahmen turnusmäßiger Sanierungen der Verkehrsanlagen auszubauen.

Abbildung 24: Zwickau, Haltestelle Georgenplatz (Stand 30, 31)

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Finanzierung 7

7.1 Finanzierung der ÖPNV-Leistung

Der Regionalverkehr des Landkreises Zwickau umfasst eine große Zahl an Buslinien, die in der Stadt Zwickau

beginnen oder enden. Gleichzeitig erbringt die SVZ GmbH Leistungen im Regionalbusverkehr außerhalb des

Stadtgebietes Zwickau. Die Stadt Zwickau hat mit dem Landkreis Zwickau eine Kooperations- und

Finanzierungsvereinbarung über die auf dem jeweiligen Territorium verkehrenden Leistungen beschlossen.

Der Landkreis Zwickau und die Stadt Zwickau erstatten sich gegenseitig die Aufwendungen für

Verkehrsleistungen gemäß § 1 in Höhe von 75 %. Die einbezogenen Linien sind festgeschrieben. Diese

Regelung ist flexibel gestaltet, um Änderungen durch Zu- und Abbestellung in den nächsten Jahren

berücksichtigen zu können.

Die Vereinbarung hat für die Stadt Zwickau jährliche Zahlungen in Höhe von ca. 220.000 Euro zur Folge. Diese

ergeben sich aus einem Betrag in Höhe von ca. 320.000 Euro, den die Stadt an den Landkreis zu entrichten hat,

sowie einem Betrag in Höhe von ca. 100.000 Euro, den der Landkreis an die Stadt für Leistungen der Städtischen

Verkehrsbetriebe Zwickau GmbH überweisen muss. Die Beträge ergeben sich aus einem voraussichtlichen

Erstattungsbetrag in Höhe von 0,82 Euro je Fahrplankilometer.

Die mit dem Maßnahmenkonzept vorgesehenen Anpassungen werden hinsichtlich ihrer Bestellung und

Verantwortlichkeiten zukünftig auch zwischen Stadt und Landkreis abgestimmt. Die Harmonisierung der Stadt-

und Regionalverkehrsleistungen erfolgt dann auch für die betroffenen Linien. Dazu werden beide Aufgabenträger

die Kooperations- und Finanzierungsvereinbarung fortschreiben.

Das Linienbündel VW-Werkverkehr wird ausschließlich über Fahrgeldeinnahmen und Zuschüsse der VW

Sachsen GmbH finanziert.

7.2 Kosten Infrastruktur

Nachfolgend sind die Infrastrukturmaßnahmen im Rahmen der Straßenbahnnetzneugestaltung der Stadt Zwickau

zusammengefasst.

Hinsichtlich der notwendigen Investitionskosten hat sich gemäß Kostenschätzung die Vorzugsvariante 1a für den

Bahnhofsvorplatz als wirtschaftlichste Variante erwiesen. Unter Beachtung eines jährlichen Baupreisindex von

2,5 % ist im Jahr 2018 mit Baukosten von 6,86 Mio. Euro (Brutto) zu rechnen.

Für die Durchbindung der Straßenbahnstrecke zwischen dem Bahnhofsvorplatz und der Werdauer Straße ergab

eine vorläufige Schätzung Baukosten in Höhe von ca. 11,88 Mio. Euro (Brutto). Unter Beachtung des

Baupreisindex sind diese bis zum Beginn einer möglichen Realisierung im Rahmen der mittelfristigen

Investitionsplanung anzupassen.

7.3 Herstellung Barrierefreiheit – Haltestelleninfrastruktur

Im Abschnitt Rahmenplanung wurde unter dem Punkt Infrastrukturmaßnahmen – Herstellung der Barrierefreiheit

bei der Haltestelleninfrastruktur – dargelegt, wie die Kosten für den Umbau der Haltestellen bestimmt werden

können.

In der Kostentabelle werden zur Übersicht die Anzahl der Halte (Gesamt und nach Priorisierungsschlüssel) sowie

die daraus entstehenden theoretischen Gesamtkosten im Aufgabenträgerbereich dargelegt.

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Tabelle 23: Monetärer Aufwand – Barrierefreier Haltestellenausbau

Priorisierung Anzahl Halteplätze/Steige Kosten

Gesamtanzahl 333 ca. 7 Mio. €

ab 10.000 Fahrgäste/ Jahr 115 ca. 4,6 Mio. €

ab 25.000 Fahrgäste/ Jahr 76 ca. 3,1 Mio. €

ab 50.000 Fahrgäste/ Jahr 47 ca. 1,9 Mio. €

Der genannte Wert von 20.000 Euro je Halteplatz/Steig – ist als Abschätzung anzusehen und kann je nach

tatsächlichem Auftragsumfang abweichend ausfallen. Die Kosten des Haltestellenausbaus inkl.

Fahrgastunterstand sind vollständig förderfähig und werden z. Z. mit Finanzhilfen von 75 % der Investitions-

summe gefördert.

Eine Erhöhung des Förderanteils ergibt sich im Rahmen eines im Bundestag30

beschlossenen Gesetzentwurfs.

Durch die Regierungskoalition wurde darin festgelegt, ein 3,5 Mrd. Euro umfassendes Investitionsprogramm

aufzusetzen. Mit diesem will der Bund die Kommunen von 2015 bis 2018 auch beim Abbau von Barrieren im

ÖPNV mit bis zu 90 % Förderung unterstützen

30

BT-Drs. 18/4975

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Anlagenverzeichnis

Anlage 1: Steckbrief Stadtstruktur

Anlage 2: ÖSPV Fahrplankilometer 2014

Anlage 3: Bedienungsangebot 2014/ 2015

Anlage 4: Übersicht Ergänzende Verkehrsangebote

Anlage 5: Mindestübergangszeiten an den Verknüpfungspunkten