mediadaten 2016/2017€¦ · bestsellerautorin gaby hauptmann. moderation: stefan kühlein...
TRANSCRIPT
MEDIADATEN 2016/2017
Lieber Kunde,
schauen Sie sich mal in Ruhe dieses Bild an. Ein Fußballstadion, gefüllt bis zum Rand. Die Stimmung brennt, 50.000 Menschen warten auf den großen Moment und starren auf das Spielfeld. 50.000 Menschen, die Ihre Kunden sein können. Vielleicht ist sogar der ein oder andere schon mal in Ihrem Geschäft gewesen oder ein toller neuer Mitarbeiter? Jetzt betreten Sie den Rasen, greifen zum Mikrofon und … richten persönlich Ihre Worte an die Massen. So funktioniert erfolgreiche Fernsehwerbung – sie ist persönlich, emotional und glaubwürdig. Sind Sie bereit für neue Wege der Kunden- ansprache?
Ihr Rolf Benzmann Geschäftsführer Regio TV Bodenseefernsehen
P.S.: Regio TV kann 20 x so viele Menschen* erreichen. Viel Spaß mit unseren Mediadaten.
Warum Fernsehwerbung?
Mehr als 98 % der Menschen in Deutschland schauen fern. Bewegte Bilder bewegen Menschen und bleiben im Kopf. Erfolgreiche Fernsehwerbung erreicht Ihre Zielgruppe im passenden Programmumfeld. Regio TV ist dort, wo kein anderer Fernsehsender ist. Ganz nah bei den Menschen in den Regionen Bodensee, Oberschwaben, Allgäu, Konstanz und Schwarzwald-Baar- Heuberg. Unsere Zuschauer und Kunden stehen im Mittelpunkt all unserer Bestrebungen. Ihnen liefern wir täglich ihre Region ins heimische Wohnzimmer, aufs Handy oder Tablet.
Werbung bei Regio TV steht für
- hohe Kontaktreichweiten- emotionale und schnelle Werbewirkung- zielgruppenorientierte Platzierung der Werbeinhalte- exklusive, kreative und aufmerksamkeitsstarke Werbeformen- schnelle, effiziente und innovative Marketingunterstützung
*siehe Seite 4
Sendegebiet
Regio TV ist der private Fernsehsender für Baden-Württemberg. Mit unseren Stand- orten in Ravensburg, Ulm und Stuttgart präsentieren wir den Menschen tagesaktuelle Informations- und Servicethemen aus den Regionen.
Regio TV ist über Kabel, Satellit und HbbTV im gesamten Verbreitungsgebiet empfang- bar. Über einen YouTube-Kanal und die Mediathek auf www.regio-tv.de bietet Regio TV seinen Zuschauern jederzeit die Möglichkeit, online alle Berichte und Sendungen zu sehen.
Regio TV Bodensee
1,256 Millionen Menschen erreicht Regio TV über Kabel und Satellit.* Zuschauer nach
Sendegebieten
Regio TV Bodensee
Kabel 674.000Satellit 582.000
Regio TV SchwabenKabel 585.000
Satellit 415.000
Regio TV StuttgartKabel 1.956.000Satellit 800.000
Quelle: Unity Media GmbH/ SES Astra 2016
* TNS Infratest 2015 ** nur über Satellit empfangbar
* Nur über Satellit empfangbar ** Quelle: Unity Media GmbH/SES Astra 2016, technische Gesamtreichweite
5.012.000 Millionen soviele Menschen erreicht Regio TV**
*
Rottweil
Tuttlingen
Vilingen-Schwenningen
Konstanz
Sigmaringen
Ravensburg
Lindau
Gebiet Ost
Westlicher Bodenseekreis
Gebiet Süd
Gebiet West
Zollernalbkreis**
*Quelle: Unity Media GmbH/SES Astra 2016 **Quelle: TNS Infratest 2014 ***Quelle: TNS Infratest 2015
Angaben in ProzentBasis: Bevölkerung ab 14 Jahren mit Kabel- oder Satellitenempfang im Verbreitungsgebiet regionaler Veranstalter, die zum WSK gehören Quelle: TNS Infratest Regional Baden-Württemberg 2015
Mediaanalyse
Eine starke regionale Berichterstattung Kompetente Moderatoren
Trifft voll und ganz zu / Trifft zu
Trifft eher nicht zu / Trifft gar nicht zu
keine Angabe
aktuell
85,1 %
7,3 %
7,3 %
sympathisch
85 %
6,8 %
8,1 %
glaubwürdig
87 %
8,7 %
4,3 %
bürgernah
79,5 %
10,3 %
10,1 %
Bekanntheit (schon mal gesehen)
Weitester Seherkreis
(WSK)
Gelegentl. Seher
(1-3 Tage)
Seher gestern (Mo-Fr)
73,2 %
25,8 %
16,9 %
5,3 %
Reichweite
Die technische Gesamtreichweite umfasst 1,256 Mio. Zuschauer* über Kabel und Satellit.
Zuschauer nach Geschlecht
Regio TV Bodenseefernsehen – ein Programm, das Frauen und Männer gleichermaßen anspricht.***
47 % Frauen 53 % MännerÜber 73 % der Bevölkerung kennen Regio TV**.
Zuschauer nach Altersklassen
Die Kernzielgruppe, die von Regio TV erreicht wird, ist zwischen 30 und 69 Jahre alt.***
30 - 49 Jahre 32,9 %
50 - 69 Jahre 37,2 %
14 - 29 Jahre 2,3 %
70 Jahre und älter 27,6 %
hat kompetente Reporter und Moderatoren
berichtet aus der Region
81,5 %
8,7 %
9,8 %
68,3 %
6,2 %
25,5 %
Unsere Sendungen
Das vielfältige Programm bei Regio TV Bodensee besteht aus vier Programmsäulen:
Nachrichten & Sport
Themenmagazine
Talks & Shows
Lokalmagazine
Für jede Werbebotschaft die richtige Zielgruppe.
NACHRICHTEN & SPORT THEMENMAGAZINE TALKS & SHOWS LOKALMAGAZINE
Unsere Sendungen
Auf lokalisierten Sendeinhalten und einer jungen Positionierung basiert die Programmphilosophie von Regio TV.
1. NACHRICHTEN & SPORT
Die Nachrichten mit Teillokalisierung bilden den Markenkern.
„Journal“ werktäglich, 30 Minuten
Das inhaltliche Herzstück, das programm- liche Kernprodukt von Regio TV Bodensee, ist das „Journal“. Das 30-minütige Nach- richtenmagazin wird im wöchentlichen Wechsel durch zwei Moderatoren präsen-tiert.Das tagesaktuell produzierte Journal wird werktags in allen drei Teilnetzen ausgestrahlt und bietet dem Zuschauer durch Teillokalisierung der Inhalte eine Kombination aus Regional- und Lokalfernsehen.
2. THEMENMAGAZINE
Mit den Special-Interest-Themenmaga- zinen von Regio TV Bodensee werden den Menschen in der Region Service- sendungen in den relevantesten Themen-feldern angeboten: Bauen und Wohnen, Familie, Freizeit sowie Gesundheit und Fitness.
Bauen & Wohnen wöchentlich, 30 Minuten
Bauen und Wohnen – Diese Begriffe stehen für solides Handwerk, Echtheit, Individuali-tät, Innovationen, Modernität und Lifestyle. Und genau das spiegelt auch die Sendung „Bauen & Wohnen – Die Wohlfühlsendung für Ihr Zuhause“ wider. Ein Ratgebermagazin mit praktischen Tipps, aktuellen News und interessanten Einblicken. Moderation: Tobias Baunach
Blickfang Bodensee wöchentlich, 15 Minuten
Das Empfehlungsmagazin für junge Familien, Junggebliebene und Unter- nehmungslustige. Freizeitexpertin
Julia Arno stellt die besten Ausflugs- orte, Freizeitangebote, Gastronomien und Gegenden für Freizeitaktive vor. Moderation: Julia Arno
Feuerlein kocht wertvollwöchentlich, 30 Minuten
Fernsehkoch Helmut Feuerlein kocht mit regionalen Prominenten Ihre Lieb- lingsgerichte. Und dabei gilt: Es kommen nur regionale und wertvolle Produkte zum Einsatz. Dabei geben die Eingeladenen auch einiges über sich preis. Moderation: Helmut Feuerlein
GESUND aktiv wöchentlich, 15 Minuten
Das Magazin rund um die Themen Gesund- heit, Ernährung, Fitness und Beauty. Moderatorin Katharina Güntert präsen- tiert aktuelle Entwicklungen in der Gesundheitsbranche, die neuesten Trends im Bereich Fitness und sie gibt wertvolle Tipps für eine gesunde Ernährung und für innere und äußere Schönheit. Moderation: Katharina Güntert
3. TALKS & SHOWS
Talkformate bringen relevante und inter-essante Köpfe ins Programm, informieren, unterhalten und beleuchten hintergründig.
Chefsache. Der Wirtschaftstalk wöchentlich, 15 Minuten
Spannende Themen, kompetente Inhalte, interessante Unternehmen. Rolf Benzmann fragt nach – zu wichtigen Themen aus der Wirtschaft, bei den Köpfen der führenden Unternehmen aus der Region. Auswahl Gästeliste: Unternehmer Wolfgang Grupp, Bestsellerautoren Mark Friedrich und Matthias Weick sowie viele bekannte „Bestspeaker“. Moderation: Rolf Benzmann
HAUSBESUCH bei… zwei-monatlich. 30 Minuten
Im diesem Personality-Talkformat laden interessante Persönlichkeiten der Region Moderator Stefan Kühlein zu sich ein: Entweder nach Hause oder an einen Ort mit besonderer Bedeutung für den Gast- geber und geben damit ganz besonders persönliche Einblicke. Auswahl Gästeliste:
Ministerpräsident Winfried Kretschmann, Bestsellerautorin Gaby Hauptmann. Moderation: Stefan Kühlein
inselDENKERzwei-monatlich. 30 Minuten
Mit Claus Hipp, Frank Elstner und Günther Oettinger konnte Tobias Bücklein bereits namhafte Persönlichkeiten in seiner inselDENKER-Show im Palmenhaus auf der berühmten Insel Mainau begrüßen. Vor Publikum und mit musikalischen Einlagen entlockt der Moderator seinen Gästen mehr als nur Geschichten. Moderation: Tobias Bücklein
Chefsache – Business Loungemonatlich. 30 Minuten
Chefsache Business Lounge – aus dem Luitpoldpark in Lindau am Bodensee. Gäste aus der Wirtschaft diskutieren über aktuelle Entwicklungen, Trends und Risiken. Das Zuschauerpublikum ist mitten drin und erlebt eine TV Produktion vor und hinter der Kamera. Moderation: Rolf Benzmann
4. LOKALMAGAZINE
Diese wirken identitätsstiftend in die sich als eigene Kommunikations- und Identitätsräume begreifenden Teilregionen des Sendegebietes ein.
47 NEUN – Der Bodenseekreismonatlich, 15 Minuten
Das Magazin stärkt die lokale Identität der Menschen im Bodenseekreis. Inhaltlich kommen alle Lebensbereiche vor: von Lokalpolitik über Kultur, Wirt-schaft Sport und Leben. Moderation: Marion Gaile
Wir in der Gewinnerregionmonatlich, 15 Minuten
Das Magazin stärkt die lokale Identität der Menschen in der Region Schwarz-wald-Baar-Heuberg. Inhaltlich kommen alle Lebensbereiche vor: von Lokalpolitik über Kultur, Wirt-schaft Sport und Leben. Moderation: Katrin Ziegler
Werbeformen
Fernsehen ist für die Menschen etwas Besonderes, das spüren die Drehteams jeden Tag bei ihrer Arbeit. Regio TV bietet anders als nationale Sender in einem hohen Maß eine lokale Identifikation. Das macht Werbung in diesem Programmumfeld zu einer wertvollen Serviceinformation für die Zuschauer.Jeder kann über Kabel, Satellit und Internet Regio TV empfangen. Und zwar kostenfrei. Deshalb ist Regio TV ein wichtiger Informationskanal in der regionalen Medienlandschaft. Bei Regio TV können Sie zwischen drei Werbeformen wählen: dem klassischen TV Spot, dem Sponsoring und einer Filmproduktion mit oder ohne Ausstrahlung.
Rottweil
Tuttlingen
Vilingen-Schwenningen
Konstanz
Sigmaringen
Ravensburg
Lindau
Gebiet Ost
Westlicher Bodenseekreis
Gebiet Süd
Gebiet West
LOKALE AUSSTRAHLUNG
1,50 € / Sekunde
Ausstrahlung entweder im Kabel-Sendegebiet Süd, Ost oder West
20 Sek. x 10 Ausstrahlungen x 1,50 € = 300,00 €
300,00 € (Kabel) + 20 Sek. x 2 Ausstrahlungen x 1,50 € = 360,00 €
Paket
Preis
Sendegebiet
Beispielrechnung TV Spot(Umfeld Journal)
Bei Zubuchung der Satellitenverbreitung:
REGIONALE AUSSTRAHLUNG
3,60 € / Sekunde
Ausstrahlung im gesamten Sendegebiet Süd, Ost und West
20 Sek. x 10 Ausstrahlungen x 3,60 € = 720,00 €
720,00 € (Kabel) + 20 Sek. x 2 Ausstrahlungen x 3,60 € = 864,00 €
ÜBERREGIONALE AUSSTRAHLUNG
11,05 € / Sekunde
Ausstrahlung in der gesamten Regio TV Sendegruppe
20 Sek. x 10 Ausstrahlungen x 11,05 € = 2.210,00 €
2.210,00 € (Kabel) + 20 Sek. x 2 Ausstrahlungen x 11,05 € = 2.652,00 €
Sie haben Fragen zu unseren Angeboten?Ihr Regio TV-Mediaberater hilft Ihnen gerne bei der Auswahl eines geeigneten Programmumfelds sowie der Preisberechnung. Kontaktieren Sie uns unter Tel. 0751 2955-2405
Werbespot
Zollernalbkreis*
* nur über Satellit empfangbar
FORMAT BELEGUNGS- MÖGLICHKEIT
ANZAHL AUSSTRAHLUNGEN
BELEGUNG
Bauen & Wohnen lokal / regional oder überregional
7 Kabel, 3 Satellit wöchentlich
Blickfang Bodensee lokal / regional 8 Kabel, 2 Satellit wöchentlich
Chefsache lokal / regional 8 Kabel, 2 Satellit wöchentlich
Chefsache Business Lounge lokal / regional 5 Kabel, 5 Satellit monatlich
Feuerlein kocht lokal / regional 7 Kabel, 2 Satellit wöchentlich
GESUND aktiv lokal / regional 8 Kabel, 2 Satellit wöchentlich
Hausbesuch bei lokal / regional 8 Kabel, 2 Satellit monatlich
Journal lokal / regional oder überregional
10 Kabel, 2 Satellit täglich
Wir in der Gewinnerregion lokal / regional 20 Kabel, 8 Satellit monatlich
47 NEUN – Der Bodenseekreis lokal / regional 20 Kabel, 8 Satellit monatlich
Belegungsmöglichkeiten
Sie haben Fragen zu unseren Angeboten?Ihr Regio TV-Mediaberater hilft Ihnen gerne bei der Auswahl eines geeigneten Programmumfelds sowie der Preisberechnung.Kontaktieren Sie uns unter Tel. 0751 2955-2405
BerechnungsbeispielSie haben einen 20 Sekunden Spot, den Sie im Nachrichtenumfeld (Journal) im Sendegebiet Ost ausstrahlen möchten.20 Sekunden x 10 Ausstrahlungen x 1,50 € Sekundenpreis Sendegebiet Ost im lokalen Kabelnetz = 300,00 € pro Sendetag.Bei Zubuchung der Satellitenverbreitung würde sich der Gesamtpreis auf 360,00 € pro Sendetag erhöhen (20 Sekunden x 2 Satelliten-Ausstrahlungen x 1,50 € = 60,00 €).
Sponsoring
Das Sponsoring gilt als das „Filetstück“ unter den Werbeformen. Der Sponsor wählt dabei das für seine Produkte und Dienstleistungen passende Programmumfeld, welches seine Zielgruppe anspricht. Beim Sponsoring wird vor oder nach einer Sendung mittels Logoeinblendung und Texthinweis auf den Sponsor oder das Produkt hingewiesen. Ein Sponsoring wird über drei, sechs oder zwölf Monate belegt. Die Bekanntheit Ihres Unternehmens wird gesteigert, Ihre Marke emotionalisiert und ein positiver Imagetransfer herbeigeführt.
OST, SÜD oder WEST
3.000 € / Monat
3.900 € / Monat
OST, SÜD oder WEST
2.000 € / Monat
2.600 € / Monat
Region
Kabel
Kabel & Sat
Region
Kabel
Kabel & Sat
Kombination von 2 Regionen
15 % Rabatt
15 % Rabatt
Kombination von 2 Regionen
15 % Rabatt
15 % Rabatt
Kombination von 3 Regionen
20 % Rabatt
20 % Rabatt
Kombination von 3 Regionen
20 % Rabatt
20 % Rabatt
Mindestbuchung 3 Monate
Sponsoring Journal Intro (10 Sekunden)
Sponsoring ThemenmagazinIntro und Outro (je 10 Sekunden)
Filmproduktion
Warum brauchen Sie eine Filmproduktion?
- Weil ein Film mehr ist als bunte Bilder - Weil ein Film mehr ist als großes Kino- Weil ein Film mehr sagt als 1000 Worte
Weil ein Film bleibt. Regio TV Bodensee produziert Imagefilme, Schulungsfilme, Eventfilme, Erklärfilme und vieles mehr. Weil ein Film wirkt – im TV, Online und im Social Media Bereich. Preis: ab 1.500 €
Unsere Referenzen – unsere Kunden
Der Preis einer Videoproduktion kann nicht pauschal angegeben werden, da die Berechnung von mehreren Faktoren abhängt. Die Komplexität des Konzepts, die angewandte Technik, der Drehort, die Anzahl der Drehtage und die Frage, ob Darsteller oder Requisiten benötigt werden sind Aspekte, die in die Preisgestal-tung einfließen. Vorab können Sie sich gerne unter www.regiotv-filmproduktion.de informieren und einige Referenzproduktionen anschauen.
Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Gegenstand der Allgemeinen Geschäfts-
bedingungen (AGB)
Diese Geschäftsbedingungen regeln das Ver-
tragsverhältnis zwischen der Regio TV Bodensee
GmbH + Co. KG, Karlstraße 16, 88212 Ravensburg
(nachfolgend Regio TV genannt) und ihren
Auftraggebern bezüglich der Produktion und
Ausstrahlung von Werbespots und Sonder-
werbeformen (nachfolgend Werbebeiträge
genannt). Abweichende Geschäftsbedingungen
des Auftraggebers gelten nicht. Dies gilt
auch, wenn Regio TV diesen nicht ausdrücklich
widerspricht.
2. Zustandekommen des Vertrages
2.1. Der Vertrag kommt durch schriftlichen Auftrag
des Auftraggebers und Annahme dieses Auftrages
durch Regio TV zustande.
2.2. Branchenausschluss kann nicht gewährt werden.
3. Sendezeit und Sendeform
3.1. Werbespots werden in festen Buchungseinheiten
eingeplant, andere Formen der Werbebeiträge
können während zu den von Regio TV angebote-
nen Sendezeiten platziert werden. Zusagen für
bestimmte Sendetage und -zeiten können nur
unter Vorbehalt kurzfristiger Programmänderun-
gen gegeben werden. Bei einer derartigen
Programmänderung wird Regio TV den Auf-
traggeber benachrichtigen und einen anderen,
möglichst gleichwertigen Sendeplatz wählen.
3.2. Bestimmte Positionen in einem Werbeblock
werden nicht garantiert.
4. Sendeunterlagen
4.1. Die vom Auftraggeber zur Verfügung zu stellenden
Sendeunterlagen und Materialien müssen
Regio TV rechtzeitig, spätestens aber 7 Tage vor
dem vereinbarten ersten Ausstrahlungstermin
vorliegen. Bei verspäteter Anlieferung oder
nachträglicher Änderung kann keine Gewähr für
die ordnungsgemäße Ausstrahlung übernommen
werden. Terminverschiebungen oder Abweichun-
gen von den vereinbarten Ausstrahlungslängen
sind nur mit vorheriger, schriftlicher Zustimmung
von Regio TV zulässig.
4.2. Die Motive sind vom Auftraggeber in einer
sendefähigen Bild- und Tonqualität bereitzu-
stellen.
4.3. Die Qualität des Sendematerials in inhaltlicher
und technischer Hinsicht liegt im Verantwortungs-
bereich des Auftraggebers. Regio TV behält sich die
Ausführung des Auftrags nach Prüfung vor.
4.4. Der Auftraggeber ist verpflichtet, Regio TV
gleichzeitig mit den Sendeunterlagen, die für eine
Abrechnung mit der GEMA oder anderen Ver-
wertungsgesellschaften notwendigen Angaben,
insbesondere über Produzenten, Komponisten,
Titel und Länge der Werbemusik usw., mitzuteilen.
4.5. Teilt der Auftraggeber die unter 4.4. beschriebenen
Angaben nicht oder unvollständig mit, haftet er
für den daraus entstehenden Schaden.
4.6. Wird Regio TV auf Grund eines Verstoßes des
Auftraggebers gegen die Verpflichtung gemäß 4.4.
in Anspruch genommen, hat der Auftraggeber
Regio TV von sämtlichen daraus entstehenden
Ansprüchen freizustellen.
5. Urheberrechte
5.1. Mit Abschluss eines Werbevertrages zwischen
Regio TV und dem Auftraggeber überträgt der
Auftraggeber das Rundfunknutzungsrecht für den
Werbebeitrag auf Regio TV in dem zeitlich, örtlich
und inhaltlich für die Durchführung des
Rundfunkwerbevertrages erforderlichen Umfang;
darin eingeschlossen ist ein für die Ausführung
des Auftrags eventuell erforderliches Bearbei-
tungsrecht. Das Rundfunknutzungsrecht wird in
allen Fällen im Rahmen des Sendegebiets
unbegrenzt übertragen und berechtigt zur
Ausstrahlung mittels aller bekannten technischen
Verfahren sowie in allen bekannten Formen
des Rundfunks inklusive des Internets.
5.2. Der Auftraggeber sichert zu, dass er über sämtliche,
für die rundfunkmäßige Nutzung des Werbebeitrags
erforderlichen Urheber-, Leistungsschutz- und
sonstigen Rechte mit Ausnahme der Senderechte
für GEMA-Repertoire verfügt.
5.3. Bei Zustandekommen eines Auftrags überträgt
der Auftraggeber sämtliche übertragbaren
urheberrechtlichen und sonstigen Befugnisse
zur Veröffentlichung, Vervielfältigung und Ver-
wertung sowie alle anderen unter 5.2. bezeich-
neten Rechte auf Regio TV, soweit dies für die
rundfunkmäßige Nutzung des Werbebeitrags
erforderlich ist.
5.4. Der Auftraggeber versichert, dass an den zur
Ausführung des Auftrags übertragbaren Rechte
und Sachen keine Urheber-, Leistungsschutz-
oder sonstige Rechte Dritter bestehen und stellt
Regio TV insoweit ausdrücklich frei.
5.5. Der Auftraggeber trägt das Risiko der rechtlichen
Zulässigkeit des Werbebeitrages und steht dafür
ein, dass der Werbebeitrag nicht gegen werberecht-
liche Bestimmungen und Grundsätze verstößt.
5.6. Für sämtliche Verstöße gegen werberechtliche
Bestimmungen haftet der Auftraggeber gegenüber
Regio TV. Gleiches gilt, falls der Inhalt des Werbe-
beitrags gegen urheberrechtliche, wettbewerbs-
rechtliche oder sonstige Bestimmungen oder mit
Rechten Dritter belastet ist.
5.7. Der Auftraggeber hat Regio TV sämtliche aus den
vorgenannten Rechtsverstößen entstehende
Schäden zu ersetzen.
5.8. Wird Regio TV wegen den in 5.5. und 5.6.
genannten Rechtsverstößen von Dritten in
Anspruch genommen, so stellt der Auftraggeber
Regio TV von sämtlichen daraus entstehenden
Ansprüchen frei.
6. Haftung
6.1. Geht das vom Auftraggeber in technischer und
inhaltlicher Hinsicht in Sendequalität zu liefernde
sendefähige Material nicht bis spätestens einen
Kalendertag vor dem vereinbarten Sendetermin
bei Regio TV ein, so ist die Ausstrahlung für Regio
TV am vereinbarten Sendetermin un-
möglich. In diesem Fall ist Regio TV von seinen
Leistungspflichten frei und der Auftraggeber
hat die von ihm gebuchte Sendezeit zu dem ver-
einbarten Preis zu bezahlen, es sei denn, der
Auftraggeber weist nach, dass Regio TV infolge der
Befreiung von der Leistung etwas erspart oder
durch anderweitige Verwendung seiner Arbeits-
kraft erworben oder zu erwerben böswillig
unterlassen hat. Dies muss sich Regio TV im Falle
des Nachweises anrechnen lassen.
6.2. Kann ein Werbebeitrag aus programmtechnischen
Gründen, aus Gründen technischer Störung oder
anderer von Regio TV nicht zu vertretenden
Gründen nicht ausgestrahlt werden, so wird die
Ausstrahlung nach Möglichkeit auf einen anderen
gleichwertigen Zeitpunkt verlegt. Gleiches gilt bei
kurzfristigen Programmänderungen. Der Ver-
gütungsanspruch von Regio TV bleibt in diesen
Fällen ungemindert bestehen.
6.3. Bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, wegen Fehlens
zugesicherter Eigenschaften und/oder nach
dem Produkthaftungsgesetz haftet Regio TV für
Personen- und Sachschäden gemäß den
gesetzlichen Bestimmungen. Im Falle leichter
Fahrlässigkeit haftet Regio TV nur bei der
Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und
bei Personenschäden.
6.4. Unbeschadet von Ziffer 6.3. dieser AGB haftet Regio
TV weder für Vermögensschäden noch für
Mangelfolgeschäden.
6.5. Bei Ereignissen höherer Gewalt, die Regio TV die
Erfüllung der Leistung wesentlich erschweren oder
unmöglich machen, haftet Regio TV nicht.
6.6. Gleiches gilt bei nicht vorhersehbarer oder bei
nicht vermeidbarer Änderung des Programms von
Regio TV, deren Ursache außerhalb der Einfluss-
möglichkeiten von Regio TV liegt.
7. Änderung von Aufträgen
Änderungen von Aufträgen müssen Regio TV
spätestens sieben Tage vor dem ersten Ausstrah-
lungstermin schriftlich mitgeteilt werden.
Regio TV ist berechtigt, statt der gewünschten
Änderungen eine vergleichbare Leistung zu
erbringen, sofern diese den Leistungsumfang des
ursprünglich erteilten Auftrages voll erfüllt.
8. Produktionskosten
Etwaige Produktionskosten für Werbebeiträge und
sonstige Produktionsleistungen gehen ausschließ-
lich zu Lasten des Auftraggebers.
9. Preise
Die Einschaltpreise ergeben sich aus der jeweils
gültigen Preisliste. Die Produktionskosten
errechnen sich aus der jeweiligen Projekt-
kalkulation. Alle Preise verstehen sich zzgl.
der gesetzlichen Umsatzsteuer, die in den
Rechnungen gesondert ausgewiesen wird.
10. Zahlungsbedingungen und Verzug
10.1. Die Abrechnung der Werbebeiträge erfolgt in der
Regel monatlich im Voraus. Rechnungen sind vor
dem ersten Ausstrahlungstermin ohne Abzug
unmittelbar an Regio TV zu begleichen.
10.2. Die Abrechnung der Produktionsleistungen erfolgt
– sofern nicht anders geregelt, 50 % zu Produk-
tionsbeginn sowie 50 % zum Produktionsende.
10.3. Für die Rechtzeitigkeit der Bezahlung kommt es
nicht auf die Absendung, sondern auf den Eingang
des Geldes bei Regio TV oder einem ihrer
Bankkonten an. Im Falle von Schecks gilt die
Zahlung erst als rechtzeitig erfolgt, wenn der
Scheck von der bezogenen Bank eingelöst wird.
10.4. Mit Eintritt des Zahlungsverzuges durch Mahnung
oder Zahlungsfristablauf ist Regio TV berechtigt,
5% p.a. Verzugszinsen über dem jeweiligen
Basiszinssatz zu verlangen, es sei denn, der
Auftraggeber weist nach, dass überhaupt kein oder
ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
Die Geltendmachung eines höheren Schadens
bzw. weiterer Ansprüche durch Regio TV bleibt
unberührt.
10.5. Nach Eintritt des Zahlungsverzuges ist Regio TV
berechtigt für jede Mahnung eine Mahngebühr
in Höhe von 5,- EURO zu erheben, es sei denn
der Auftraggeber weist nach, dass überhaupt kein
oder ein wesentlich geringerer Schaden ent-
standen ist.
10.6. Regio TV ist berechtigt bei Zahlungsverzug die
Ausführung des Auftrags solange auszusetzen
oder zu unterlassen, bis vom Auftraggeber der
ausstehende Betrag bei Regio TV oder einem ihrer
Bankkonten eingegangen ist. Außerdem hat der
Auftraggeber den dadurch entstehenden Schaden
zu ersetzen.
10.7 Vertragsschluss unter Beteiligung von Mittlern
und Werbeagenturen: Aufträge von Werbe-
agenturen oder Werbemittlern werden mit der
branchenüblichen Mittlerprovision vergütet.
Produktionskosten und/oder sonstige anfallende
Kosten bleiben hierfür unberührt.
11. Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrecht
Gegen Ansprüche von Regio TV kann der
Auftraggeber nur mit unbestrittenen oder
rechtskräftig festgestellten Ansprüchen auf-
rechnen. Dem Auftraggeber steht die Geltend-
machung eines Zurückbehaltungsrechtes
nur wegen Gegenansprüchen aus diesem Ver-
tragsverhältnis zu.
12. Gerichtsstand, anwendbares Recht, Neben-
absprachen, salvatorische Klausel
12.1. Für alle sich aus dem Vertragsverhältnis un-
mittelbar oder mittelbar ergebenden Streitig-
keiten ist, soweit der Auftraggeber Kaufmann,
juristische Person des öffentlichen Rechts
oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist,
Ulm ausschließlicher Gerichtsstand. Der gleiche
ausschließliche Gerichtsstand gilt, wenn der
Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand
in Deutschland hat, nach Vertragsabschluss
seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalts-
ort aus Deutschland verlegt oder sein Wohnsitz
oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt
der Klageerhebung nicht bekannt ist. Diese
Gerichtsvereinbarungen gelten nicht für alle
nicht vermögensrechtlichen Streitigkeiten oder
wenn für die Klage vom Gesetz ein ausschließ-
licher Gerichtsstand begründet ist.
12.2. Die Vertrags- und Geschäftsbeziehungen
zwischen dem Auftraggeber und Regio TV
unterliegen ausschließlich dem deutschen Recht.
12.3. Mündliche Nebenabsprachen bestehen nicht.
12.4. Sollte eine Bestimmung in diesen AGB oder
eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Verein-
barungen unwirksam sein, so wird hiervon
die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen
oder Vereinbarungen nicht berührt.
Stand: September 2016
Regio TV Bodenseefernsehen GmbH + Co. KG
Karlstraße 16 | 88212 Ravensburg
Tel. +49 751 2955-2405 | E-Mail: [email protected]
www.regiotv-mediadaten.de