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MAV-SCHULUNGENJAHRESPROGRAMM 2020
3
Wo findet Ihr was?
Vorwort 4 - 5
Inhaltsübersicht mit Kurzbeschreibungen der Schulungen 6 - 9
Schulungen - Detailbeschreibungen 10 - 41
Unsere Referentinnen und Referenten sowie 42 - 47
Leitungen der MAV-Schulungen
Teilnahmebedingungen und Anmeldemodalitäten 2020 48 - 50
Antrag zu den MAV-Schulungen gemäß § 16 MAVO 51
an den Dienstgeber (Kopiervorlage)
Anmeldeformular 2020 (Kopiervorlage) 52 - 53
Zitat 54
ÜBERSICHTÜ B E R S I C H T
Wenn du die wahre Größe eines Menschen sehen willst, schau wie er seine Untergebenen behandelt,
nicht die ihm Gleichgestellten.J.K. Rowling - brit. Schriftstellerin
IMPRESSUM
HERAUSGEBER Diözesane Arbeitsgemeinschaft derMitarbeitervertretungen (DiAG-MAV) im caritativen Bereich derDiözese Rottenburg-Stuttgart
REDAKTION Geschäftsstelle der DiAG-MAVPostfach 109 · 89599 SchelklingenMarktstraße 2 · 89601 Schelklingen
Telefon: 07394 9335-0Telefax: 07394 9335-55
E-Mail:[email protected]: https://diag-mav.de
TEXT UND Anne StaußGESTALTUNG Geschäftsführerin der DiAG-MAV caritativer Bereich der Diözese Rottenburg-Stuttgart
... in Zusammenarbeit mit den jeweiligen Referenten der Veranstaltungen
ILLUSTRATIONEN Arnold Fuchs
SATZ Werbeagentur Know-how, Herrenberg
DRUCK DS Print, Böblingen
Hinweis: Im Text wurde die männliche Schreibweise verwendet. Dies hat rein schreibtechnische Gründe.Es werden ausdrücklich Frauen und Männer angesprochen.
Gedruckt auf 100% chlorfrei gebleichtem Papier
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Alle Schulungen sind nach § 16 MAVO vom Caritasverband der Diözese Rottenburg-Stuttgart alsgeeignet anerkannt worden.
Unser Jahresprogramm 2020 kann auch über unsere Homepage: https://diag-mav.de – unter demLink Schulungen – abgerufen werden. Ebenso findet ihr dort den Link zu den Online-Anmeldun-gen.Veränderungen oder zusätzlich eingeschobene Kurse werden unterjährig auch als Hinweis auf Aktuelles eingestellt.
Unsere Anmeldemodalitäten, Frühbucherrabatte, Kosten, Stornobedingungen etc. entnehmt bitteden Teilnahmebedingungen auf den Seiten 48-50 in diesem Heft.
Bitte beachten: Die Schulungskosten basieren auf einer Pauschalkalkulation. Spätere Anreisen,frühere Abreisen oder Teilleistungen, die nicht in Anspruch genommen werden, können weder ab-gezogen noch rückerstattet werden.
Sprecher der Jugendlichen und Auszubildenden gem. §§ 48 ff MAVO sowie die Vertrauenspersonender schwerbehinderten Mitarbeiter gemäß § 52 MAVO können an unseren Schulungen teilnehmen.
Auch Ersatzmitglieder haben gem. § 16 MAVO Anspruch auf Schulung.
Wir freuen uns, Euch auf unseren Schulungen begrüßen zu können.
Für die Diözesane Arbeitsgemeinschaft
Anne StaußDiAG-Geschäftsführerin
Liebe Mitarbeitervertreterinnen,liebe Mitarbeitervertreter,
wenn Ihr dieses Jahresprogramm 2020 in den Händen haltet, sind fast schon wieder 1 ¾ Jahreseit den letzten MAV-Wahlen vergangen. Also fast die Hälfte der Amtsperiode seit den regelmäßigenMAV-Wahlen am 07.03.2018.
Zeit – die seitherige MAV-Arbeit und das persönliche TUN Revue passieren zu lassen!Zeit – sich Gedanken über weitere Aufgaben, Ziele, Herausforderungen in der MAV und Verbesserungen für die Kollegen zu machen.Zeit – sich für diese Aufgaben und Anforderungen fachlich weiterzubilden.
Eure Kollegen verlassen sich auf eine fachlich fundierte, kompetente, selbstbewusste und engagierteMitarbeitervertretung, die sie gewählt haben.
Wir möchten Euch auch im Jahre 2020 mit unserem breit gefächerten Schulungsangebot als Mit-arbeitervertreter weiterhin qualifizieren, in verschiedensten Rechtsgebieten auf den neuesten Standbringen und dabei auch methodisch unterstützen.
Eine Mischung aus Theorie und Praxis, Handlungsmöglichkeiten zu den angebotenen Themen, Fall-beispiele, Ideen und Impulse werden aufgezeigt und gemeinsam erarbeitet.
Auf aktuelle unterjährige Veränderungen – sei es auf rechtlichen Gebieten oder zu anderen Brenn-punkten – werden wir zeitnah reagieren und entsprechende Schulungen kurzfristig einschieben.
Daher bitten wir Euch, schaut immer wieder auf unsere Homepage https://diag-mav.de.
JAHRESPROGRAMM 2020JAHRESPROGRAMM 2020 J A H R E S P R O G R A M M 2 0 2 0J A H R E S P R O G R A M M 2 0 2 0
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NR. DATUM/ORT INHALT SEITE
01 15.-17.01.2020 Einführung in die MAVO 10BauernschuleBad Waldsee
02 22.01.2020 Das Amt der Schriftführung in der MAV 11Kath. Akademie Alles über Protokolle und BeschlüsseWeingarten
03 23.01.2020 Die Haftung der Mitarbeitervertretung 12Gästehaus St. Theresia im Rahmen ihrer TätigkeitEriskirch-Moos
04 03.-05.02.2020 Allgemeines Arbeitsrecht 14Kath. Akademie Gesetzliche Grundlagen für die MAV-ArbeitStuttgart-Hohenheim
05 10.-12.02.2020 Wir arbeiten nach Dienstplänen 15Gästehaus St. TheresiaEriskirch-Moos
06 17.-18.02.2020 Das Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) 16Ev. Akademie Die wichtigsten VorschriftenBad Boll
07 02.-04.03.2020 Moderation 17Ev. Akademie Effiziente Besprechungen – bessere ErgebnisseBad Boll
08 11.-13.03.2020 Einführung in die AVR 18BauernschuleBad Waldsee
09 12.03.2020 Öffentlichkeitsarbeit 20Ev. Akademie Erfolgreich informierenBad Boll
10 16.-17.03.2020 Datenschutz 21Kloster Heiligkreuztal in kirchlichen Einrichtungen - Baustein I -
NR. DATUM/ORT INHALT SEITE
11 30.03.-01.04.2020 „Ruhe im Chaos!“ 22Ev. Akademie Organisation und Ordnung in der MAVBad Boll
12 20.-21.04.2020 Betriebswirtschaftliches Grundwissen 23Christkönigshaus Externes Rechnungswesen – Bilanzen richtigStuttgart-Hohenheim lesen und verstehen - Baustein I -
13 20.-22.04.2020 MAVO-Aufbaukurs 24BauernschuleBad Waldsee
14 04.-05.05.2020 MAVO § 27 a + b 25Christkönigshaus a) Information in wirtschaftlichen AngelegenheitenStuttgart-Hohenheim b) Wirtschaftsausschuss
15 04.-06.05.2020 Was kränkt, macht krank 26Ev. Akademie Umgang mit Konflikten und MobbingBad Boll
16 13.-15.05.2020 AVR-Aufbaukurs 27BauernschuleBad Waldsee
17 14.05.2020 Die Aufgaben der Jugend- und 28Kloster Heiligkreuztal Auszubildendensprecher
gemäß §§ 48-51 MAVO
18 18.-20.05.2020 Einführung in die MAVO 10Kath. AkademieStuttgart-Hohenheim
19 18.06.2020 Verfahren vor den Kirchlichen Arbeitsgerichten 29Regina Pacis „Nicht jammern – sondern klagen!“Leutkirch
20 29.06.-01.07.2020 Mobbing und psychische Belastung 30Christkönigshaus am ArbeitsplatzStuttgart-Hohenheim
KURZBESCHREIBUNGKURZBESCHREIBUNGK U R Z B E S C H R E I B U N G K U R Z B E S C H R E I B U N G
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KURZBESCHREIBUNGK U R Z B E S C H R E I B U N G KURZBESCHREIBUNGK U R Z B E S C H R E I B U N G
NR. DATUM/ORT INHALT SEITE
21 01.-03.07.2020 Worte wirken! 31Kloster Heiligkreuztal Kommunikation und Sprachwahl
22 06.-08.07.2020 „Arbeit gut gestalten – BURNOUT verhindern“ 32Kath. AkademieWeingarten
23 06.-08.07.2020 Eingruppierung und Vergütung 33Bauernschule Alle Anlagen der AVRBad Waldsee
24 09.07.2020 Fit für den Vorsitz in der MAV ... 34Kath. Akademie ... und die, die es werden wollen?Stuttgart-Hohenheim
25 15.-16.07.2020 Arbeitszeit in Sozialstationen 35Regina PacisLeutkirch
26 20.-22.07.2020 Einführung in die AVR 18Kath. AkademieStuttgart-Hohenheim
27 21.-22.09.2020 Ist Altersteilzeit noch attraktiv? 36Kath. Akademie Lohnt sich diese noch?Weingarten
28 28.-30.09.2020 Eingruppierung und Vergütung 33Kath. Akademie Alle Anlagen der AVRStuttgart-Hohenheim
29 05.-06.10.2020 Datenschutz 37Kloster Heiligkreuztal Technik und Kontrollmöglichkeiten
- Baustein II -
30 05.-07.10.2020 Wir arbeiten nach Dienstplänen 15BauernschuleBad Waldsee
NR. DATUM/ORT INHALT SEITE
31 19.10.2020 Mutterschutz (MuSchG) Bundeselterngeld- 38Kath. Akademie und Bundeselternzeitgesetz (BEEG)Stuttgart-Hohenheim
32 02.-03.11.2020 Betriebswirtschaftliches Grundwissen 39Christkönigshaus Internes Rechnungswesen – Kosten- und Stuttgart-Hohenheim Leistungsrechnung, Controlling - Baustein II -
33 02.-04.11.2020 AVR-Aufbaukurs 27Kath. AkademieStuttgart-Hohenheim
34 12.11.2020 Dienstvereinbarungen 40Kloster Heiligkreuztal
35 16.-18.11.2020 MAVO-Aufbaukurs 24Kath. AkademieStuttgart-Hohenheim
36 23.11.2020 Betriebliches Eingliederungsmanagement 41Ev. Akademie Handlungsmöglichkeiten der MAVBad Boll
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MAVO-BASISWISSEN MAVO-SPEZIALWISSENM A V O - B A S I S W I S S E N M A V O - S P E Z I A L W I S S E N
Einführung in die MAVOWieso, weshalb, warum, wer nicht fragt bleibt st(d)umm!
Neu in der MAV - und jetzt? Es gibt viel zu tun, zu erfahren, zu erlernen.
In dieser Schulung ermöglichen wir Euch einen Überblick über die Rechte und Pflichten sowie dievielfältigen Aufgaben der Mitarbeitervertretung.Mittels Praxisbeispielen wollen wir Anregungen für konstruktive und zufriedenstellende MAV-Tätigkeit geben.
AUS DEN INHALTEN• Was darf, kann, muss ich als Mitarbeitervertreter(in) tun?
(Beteiligungsrechte, Aufgaben und Rechtsstellung).
TERMINE15.-17.01.2020 | FB-Nr. 01/2020ORT Schwäbische Bauernschule
88339 Bad WaldseeREFERENTEN Lothar BolzUND LE ITUNG Michael Kalweit
18.-20.05.2020 | FB-Nr. 18/2020ORT Kath. Akademie der
Diözese Rottenburg-Stuttgart70599 Stuttgart-Hohenheim
REFERENTINNEN Sabine LöfladUND LE ITUNG Heike Nünemann
TEILNAHMEVORAUSSETZUNGENkeine
SEMINARZEITEN1. Tag 10:00 Uhr bis 3. Tag ca. 15:00 Uhr
Das Amt der Schriftführung in der MAVAlles über Protokolle und Beschlüsse
Der Schriftführer sorgt dafür, dass bei jeder Sitzung, jeder Versammlung, jeder Verhandlung ein Pro-tokoll geschrieben wird. Das kann z. B. auch durch die Verteilung an die übrigen MAV-Mitgliedergeschehen ... (Zitat aus Richard Geisen „Lexikon der MAV für kath. Kirche und Caritas“).
Gemäß § 14 Abs. 6 MAVO sind über die Sitzungen der MAV jeweils Niederschriften zu fertigen,die die Namen der An- und Abwesenden, die Tagesordnung, den Wortlaut der Beschlüsse und dasStimmenverhältnis enthalten müssen.Die Niederschrift dient dem Nachweis der Ordnungsmäßigkeit und der Rechtsgültigkeit der Beschlüsse der MAV. Die richtige Protokollierung von Sitzungen ist von großer Bedeutung in derMAV-Arbeit. So kann z. B. problemlos die Rechtmäßigkeit von Beschlüssen vor dem Kirchlichen Arbeitsgericht nachgewiesen werden.Den Teilnehmern werden u. a. die Grundsätze einer ordnungsgemäßen Beschlussfassung vermit-telt.
AUS DEN INHALTEN• Gesetzliche Mindestvoraussetzungen• Was sind die Grundlagen?• Was sollte die MAV beachten?• Arten von Protokollen
Wort-, Verlaufs-, Ergebnisprotokoll
TERMIN22.01.2020 | FB-Nr. 02/2020ORT Kath. Akademie der Diözese Rottenburg-Stuttgart Tagungshaus Weingarten · 88250 Weingarten REFERENT Bernd WiggenhauserLE ITUNG Jürgen Lippik
TEILNAHMEVORAUSSETZUNGENGrundkenntnisse in der MAVO
SEMINARZEITEN 10:00 Uhr bis ca. 17:00 Uhr
• Regelung bei Einsichtnahme• Abschriften und Fristen• Änderungen von Protokollen• Aufbewahrung • Alles um die Beschlüsse.
Die Haftung der Mitarbeitervertretungim Rahmen ihrer Tätigkeit
„Die MAVO regelt die Haftung nicht!“ ... so die Kommentierungen zur MAVO.
Die MAV ist als Gremium keine Rechtsperson und kann grundsätzlich nicht Schuldner von Scha-densersatzansprüchen sein. Deshalb scheidet eine Haftung der MAV aus!
Jedoch haften die einzelnen MAV-Mitglieder nach den allgemeinen Regeln des bürgerlichen Rechts.
Du haftest nicht für das Fehlverhalten der MAV, allerdings bist Du verantwortlich für eine Verletzungder Pflichten der MAV als Gesamtheit, wenn und soweit Du an dem Beschluss der MAV mitgewirkthast.
AUS DEN INHALTEN• Geheimhaltungspflicht:
Was muss die MAV für sich behalten?• Gegenstand und Umfang der Schweigepflicht• Wie und wofür haften MAVen? • Pflichtverstöße der MAV –
mögliche Folgen• Was kann bei Schweigepflichts- und
Amtspflichtsverletzungen passieren?• BAG-Urteile zum Thema.
TERMIN23.01.2020 | FB-Nr. 03/2020ORT Gästehaus St. Theresia
88097 Eriskirch-MoosREFERENT Lothar Bolz LE ITUNG Michael Kalweit
TEILNAHMEVORAUSSETZUNGENGrundkenntnisse in der MAVO
SEMINARZEITEN10:00 Uhr bis ca. 17:00 Uhr
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MAVO-SPEZIALWISSENM A V O - S P E Z I A L W I S S E N
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D I E M I TA R B E I T E R V E R T R E T U N G
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Zeitschrift für die Praxis der Mitarbeiter vertretung in den
Einrichtungen der katholischen und evangelischen Kirche
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als 25 Jahren ak tuell und verständlich über
staatliches und kirchliches Arbeitsrecht:
Arbeitsrecht individual und kollektiv
Mitarbeitervertretungsrecht MAVO
und MVG-EKD
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Entscheidungen der staatlichen und
kirch lichen Arbeitsgerichtsbarkeit
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ARBEITSRECHT-BASISWISSENA R B E I T S R E C H T- B A S I S W I S S E N
Allgemeines ArbeitsrechtGesetzliche Grundlagen für die MAV-Arbeit
Im Umgang mit den AVR oder der MAVO werden MAV-Mitglieder immer wieder mit Urteilen, ver-schiedenen Gesetzen oder anderen Rechtsnormen konfrontiert. Auch die kirchliche Rechtsprechungnimmt in ihren Urteilen häufig Bezug zu Sachverhalten, die dem allgemeinen Rechtsverkehr ent-stammen.
In der täglichen MAV-Arbeit müssen diese Informationen meist interpretiert und auf den Arbeits-bereich übertragen werden. Dies erfordert Kenntnisse über das gesamte Arbeitsrecht, die Gerichts-barkeit und auch die Verfahrensregelungen.
Die Schulung „Allgemeines Arbeitsrecht“ hilft, sich im Dschungel der Gesetze und Urteile zurecht-zufinden und den Einstieg in die Rechtspraxis zu erleichtern.
AUS DEN INHALTEN• Die Entstehung des Arbeitsrechts• Überblick über das Arbeitsrecht • Das kollektive Arbeitsrecht • Das individuelle Arbeitsrecht• Die Gerichte im deutschen Rechtswesen• Gesetzestexte richtig lesen, verstehen
und anwenden.
TERMIN03.-05.02.2020 | FB-Nr. 04/2020ORT Kath. Akademie der Diözese Rottenburg-Stuttgart
70599 Stuttgart-HohenheimREFERENT Bernd WiggenhauserLE ITUNG Emel Yigitdöl
TEILNAHMEVORAUSSETZUNGENkeine
SEMINARZEITEN 1. Tag 10:00 Uhr bis 3. Tag ca. 15:00 Uhr
AVR-SPEZIALWISSENA V R - S P E Z I A L W I S S E N
Wir arbeiten nach Dienstplänen
Die regelmäßige Arbeitszeit der Mitarbeiter kann auf unterschiedliche Art festgelegt werden. Geradein caritativ-kirchlichen Einrichtungen, in denen Menschen beraten, gepflegt oder betreut werden,übersteigt die täglich notwendige „Betriebszeit“ in der Regel die individuelle Arbeitszeit. In Kran-kenhäusern, Heimen und anderen Einrichtungen, die vorrangig personenbezogene Dienstleistungenerbringen, wird an sieben Tagen und täglich rund um die Uhr gearbeitet. In all diesen Fällen ist einDienstplan erforderlich, um die Arbeitszeit der Mitarbeiter zu regeln.Vom Ausgleichszeitraum über Dienstvereinbarungen bis zu den Zeitzuschlägen spannt sich derweite Bogen dieses Seminars.
AUS DEN INHALTEN• Dienstplanmäßige und
nichtdienstplanmäßige Sonntagsarbeit, Ersatzruhetagsproblematik, Freizeitverlagerung und Freizeitausgleichder Wochenarbeitszeit durch Wochenfeiertage und Vorfesttage
• Mehrarbeits- und Überstunden, verlängerter Wochenzeitraum und Schichtplanturnus
TERMINE10.-12.02.2020 | FB-Nr. 05/2020ORT Gästehaus St. Theresia
88097 Eriskirch-MoosREFERENTEN Lothar BolzUND LE ITUNG Bernd Wiggenhauser
05.-07.10.2020 | FB-Nr. 30/2020ORT Schwäbische Bauernschule
88339 Bad WaldseeREFERENT Bernd WiggenhauserLE ITUNG Emel Yigitdöl
TEILNAHMEVORAUSSETZUNGENGrundkenntnisse in den AVR
SEMINARZEITEN 1.Tag 10:00 Uhr bis 3. Tag ca. 15:00 Uhr
• Plus- und Minusstunden, Plus- und Minustage
• Solldienstplanänderungen nur mit Zustimmung des Mitarbeiters
• Ausfallzeiten, Urlaub, Krankheit, Kinderpflegekrankengeld
• Höchstarbeitszeiten, Ergänzung der Vollarbeitszeit durch Bereitschaftsdienst und/oder Rufbereitschaft
• Dienstplangestaltung unter gesundheits-erhaltenden Aspekten.
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ALLGEMEINWISSENA L L G E M E I N W I S S E N
ModerationEffiziente Besprechungen – bessere Ergebnisse
Sitzungen, egal ob in der MAV oder mit dem Dienstgeber, verlaufen oft sehr unstrukturiert undnicht zufriedenstellend. Nebensächliches wird in aller Breite diskutiert – die wichtigsten Dinge blei-ben auf der Strecke. Die Sitzungen werden langatmig und anstrengend – man geht ohne Ergebnisseauseinander und ist frustriert.
Meist bleibt ein Gefühl der Unzufriedenheit bei allen Beteiligten.
In dieser Schulung lernen Sie, wie Sitzungen effektiv gestaltet werden können, lernen Methodender Moderation kennen und trainieren diese in der Praxis mit Feedback.
AUS DEN INHALTEN• Sinn und Zweck von Moderation• Aufgaben und Kompetenzen des Moderators• Vorgehensweise bei Moderation• Struktur einer Sitzung• „Schmiermittel“ in der Moderation• Umgang mit Konflikten und Widerständen• Umsetzung der erlernten Methoden und
gezielter Einsatz der trainierten Fertigkeiten und Fähigkeiten in einer Gruppe, um diese zu steuern und zu begleiten.
Methodik: Lehrgespräch, Gruppenarbeit, Übungen, Diskussion.
TERMIN02.-04.03.2020 | FB-Nr. 07/2020ORT Evangelische Akademie
73087 Bad BollREFERENT Helmut RuffnerLE ITUNG Emel Yigitdöl
TEILNAHMEVORAUSSETZUNGENkeine
SEMINARZEITEN1. Tag 10:00 Uhr bis 3. Tag ca. 15:00 Uhr
ARBEITSRECHT-SPEZIALWISSENA R B E I T S R E C H T- S P E Z I A L W I S S E N
Das Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG)Die wichtigsten Vorschriften
Auch in den Einrichtungen der Kirchen und der Caritas wird in befristeten Arbeitsverhältnissen oderin Teilzeitarbeitsverhältnissen gearbeitet.Dabei stellen befristete Arbeitsverträge sowie Teilzeitarbeitsverträge lediglich eine besondere Formvon Arbeitsverträgen dar, die auf besonderen gesetzlichen Bestimmungen beruhen.
AUS DEN INHALTEN• Teilzeitarbeit
- Gesetzliche Grundlage (TzBfG) - Gestaltungsprinzipien- Arbeitnehmerinteressen - Arbeitgeberinteressen - Formvorschriften- Rückkehrrecht auf Vollzeit
• Sonderformen der Teilzeitarbeit - Arbeit auf Abruf (§ 12 TzBfG) - Teilzeitarbeit außerhalb des TzBfG
Auf die Änderungen des TzBfG zum 01.01.2019 werden wir ebenfalls eingehen.
TERMIN17.-18.02.2020 | FB-Nr. 06/2020ORT Evangelische Akademie
73087 Bad BollREFERENT Christoph JacobowskyLE ITUNG Heike Nünemann
TEILNAHMEVORAUSSETZUNGENGrundkenntnisse in der MAVO und den AVR
SEMINARZEITEN 1. Tag 10:00 Uhr bis 2. Tag ca. 17:00 Uhr
• Befristete Arbeitsverträge- Befristungsmöglichkeiten nach dem TzBfG - die Befristung mit und ohne Sachgrund (§ 14 Abs. 1 u. 2 TzBfG)
- andere Befristungsgründe• Voraussetzungen
- Schriftformerfordernis- Dauer der Befristung - Grenzen der Befristung
• Die Beteiligung der MAV- bei Teilzeitarbeitsverhältnissen - bei befristeten Verträgen.
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AVR-BASISWISSEN A V R - B A S I S W I S S E N
Einführung in die Arbeitsvertragsrichtlinien (AVR)
AVR AT § 10 Abs. 3: Bei Erfüllung allg. staatsbürgerlicher Pflichten nach deutschem Recht, soweit die Arbeitsbefreiunggesetzlich vorgeschrieben ist und soweit die Pflichten nicht außerhalb der Arbeitszeit, gegebenen-falls nach ihrer Verlegung, wahrgenommen werden können, besteht der Anspruch auf Fortzahlungder Dienstbezüge (Abschnitt II der Anlage 1 zu den AVR) und der in Monatsbeträgen festgelegtenZulagen nur insoweit, als der Mitarbeiter nicht Ansprüche auf Ersatz dieser Bezüge geltend machenkann. Die fortgezahlten Bezüge gelten in Höhe des Ersatzanspruchs als Vorschuss auf die Leistungender Kostenträger. Der Mitarbeiter hat den Ersatzanspruch geltend zu machen und die erhaltenenBeträge an den Dienstgeber abzuführen.
Alles klar? Wenn nicht – sofort anmelden!
AUS DEN INHALTEN• Aufbau der AVR• Allgemeiner Teil der AVR• Arbeiten mit Kommentaren.
TERMINE11.-13.03.2020 | FB-Nr. 08/2020ORT Schwäbische Bauernschule
88339 Bad WaldseeREFERENT Bernd WiggenhauserLE ITUNG Catrin Biala
20.-22.07.2020 | FB-Nr. 26/2020ORT Kath. Akademie der Diözese Rottenburg-Stuttgart
70599 Stuttgart-HohenheimREFERENTINNEN Sabine LöfladUND LE ITUNG Heike Nünemann
TEILNAHMEVORAUSSETZUNGEN keine
SEMINARZEITEN1. Tag 10:00 Uhr bis 3. Tag ca. 15:00 Uhr
Mehr Informationen fi nden Sie unter:www.lambertus.de/arbeitsrechtDas Portal für das Arbeitsrecht in der Caritas
Unsere Loseblattwerke mit digitaler Version– immer aktuellBewährt, übersichtlich, lesefreundlich. Anerkannte Autoren aus Praxis und Wissenschaft gewährleisten, dass Sie immer auf dem aktuellen Stand des Arbeitsrechts in Kirche und Caritas bleiben.
www.lambertus.de
Die Säulen des Arbeitsrechts in der Caritas
INKLUSIVE KOSTENLOSER DIGITALER VERSION
INKLUSIVE ZUGANG ZUR AVR-ONLINE
Der Arbeitsrecht der Caritas
Loseblatt-Ausgabe Grundwerk mit 4 Ordnern, Register und digitaler Version4028 Seiten, € 139,00ISBN 978-3-7841-2094-2
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Der Freiburger Kommentar MAVO
Loseblatt-AusgabeGrundwerk mit Ordner, Register und digitaler VersionImmer auf dem aktuellen Stand1.300 Seiten, € 89,00ISBN 978-3-7841-2421-6
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Die AVR
Loseblatt-AusgabeGrundwerk mit Ordner, Register und AVR-Online-ZugangImmer auf dem aktuellen Stand1.332 Seiten, € 76,00ISBN 978-3-7841-2732-3
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MAVO-SPEZIALWISSENM A V O - S P E Z I A L W I S S E N
Datenschutz in kirchlichen Einrichtungen Praktische Umsetzung des kirchlichen Datenschutzgesetzes - Baustein I -
Die Datenverarbeitung aller personenbezogenen Daten in Deutschland unterliegt seit dem 25. Mai2018 der EU-Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO), die die Datenschutzbestimmungen inganz Europa auf einem hohen Niveau vereinheitlicht hat.Die Trennung von Staat und Kirche und das Selbstbestimmungsrecht der Kirchen (Art. 140 GG inVerbindung mit Art. 137 III WRV) führen allerdings dazu, dass die datenschutzrechtlichen Vorschrif-ten nicht auf kirchliche Einrichtungen anwendbar sind. Auf Grund dessen hat die Vollversammlung des Verbandes der Diözesen Deutschlands am20.11.2017 das Kirchliche Datenschutzgesetz (KDG) verabschiedet, das am 24. Mai 2018 inKraft gesetzt wurde. Das neue KDG ist stark an die DSGVO angelehnt. Gleichwohl enthält das KDGweiterhin verschiedene Besonderheiten und Unterschiede zum weltlichen Datenschutzrecht.In dieser Schulung werdet Ihr mit den Inhalten des KDG vertraut gemacht. Ihr erhaltet Informationenund Ratschläge für den Umgang mit personenbezogenen Daten im MAV-Alltag.
AUS DEN INHALTEN• Rechtsgrundlagen• Grundlagen des Datenschutzes
- Datenvermeidung- Datenerhebung etc.
Hinweis: Vom 05.-06.10.2020 – FB 29/20 findet der Baustein II zum Thema Datenschutz, Technik und Kontrollmöglichkeiten statt. Dieser kann unabhängig von Baustein I gebucht werden.
TERMIN16.-17.03.2020 | FB-Nr. 10/2020ORT Bildungshaus Kloster Heiligkreuztal
88499 RiedlingenREFERENT Claus WissingLE ITUNG Michael Kalweit
TEILNAHMEVORAUSSETZUNGENGrundkenntnisse in der MAVO
SEMINARZEITEN1.Tag 10:00 Uhr bis 2. Tag ca. 17:00 Uhr
MAVO-SPEZIALWISSENM A V O - S P E Z I A L W I S S E N
Öffentlichkeitsarbeit in der MAV Erfolgreich informieren
Für die Mitarbeitervertretung ist es von Bedeutung, die betriebliche Öffentlichkeit zu erreichen. Wasist wichtig, woran ist die Belegschaft interessiert, worüber muss informiert werden? ProfessionelleÖffentlichkeitsarbeit ist ein zentrales Instrument für eine gute Außenwirkung und erfolgreiche Gremienarbeit.
In diesem Seminar lernen die Teilnehmer, wie sie gezielt und effektiv über die MAV-Arbeit infor-mieren können. Sie erfahren, wie Informationen und Meinungen klar und verständlich vermitteltwerden, warum und inwieweit sich „Meinungsdarstellung“ und „Information“ unterscheidenmüssen. In praktischen Übungen wird vermittelt, wie aus langen Bandwurmformulierungeneinfache und verständliche Sätze werden, die der Leser oder Zuhörer auf Anhieb versteht.
AUS DEN INHALTEN• Ankommen und einstimmen• Kommunikation ist was ankommt
- informieren - journalistische Konventionen und Brandingsprache
• Nachricht u. Bericht (Information) versus Kommentar (Meinung)
• Porträt• Mitarbeiterversammlung und Tätigkeitsbericht• Dialog-Kommunikation aktiv und reaktiv.
TERMIN12.03.2020 | FB-Nr. 09/2020ORT Evangelische Akademie
73087 Bad BollREFERENTIN Dr. Diana JuhlLE ITUNG Michael Kalweit
TEILNAHMEVORAUSSETZUNGEN keine
SEMINARZEITEN10:00 Uhr bis ca. 17:00 Uhr
• Mitwirkung der MAV - Personalakten, Gehaltslisten, Stellenplan, Einstellungen, etc.
• Schweigepflicht.
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„Ruhe im Chaos!“ Organisation und Ordnung in der MAV
„Ein Tor ist, wer mit seiner Arbeit nicht bei sich selbst anfängt!“
Es gibt viele Ansätze, wie die persönlichen Arbeitsorganisationen zu verbessern sind. Entscheidendist, dass sie einfach und durchdacht sind und in der Praxis schnell, effektiv und effizient umgesetztwerden können. Sich selbst organisieren! Diese Fähigkeit ist nicht angeboren, sondern prinzipiell erlernbar. Praktischbedeutet dies, die Entscheidungsfreiheit und Eigenverantwortung zu erkennen und auszubauen.Im Arbeitsalltag geht vielfach die Energie und Konzentration für das verloren was besonders wichtigist.
AUS DEN INHALTEN• Organisation der MAV-Arbeit
- sachliche Ausstattung- MAV-Sitzungen / Meetings- Arbeitsplan etc.
• Hilfsmittel der Organisation- Wiedervorlage- Checklisten / Makros- Tages-, Wochen- und Jahresplanung
TERMIN30.03.-01.04.2020 | FB-Nr. 11/2020ORT Evangelische Akademie
73087 Bad BollREFERENTIN Anne StaußLEITUNG Michael Kalweit
TEILNAHMEVORAUSSETZUNGENGrundkenntnisse in der MAVO
SEMINARZEITEN1. Tag 10:00 Uhr bis 3. Tag ca. 15:00 Uhr
MAVO-SPEZIALWISSEN ALLGEMEINWISSENM A V O - S P E Z I A L W I S S E N A L L G E M E I N W I S S E N
Betriebswirtschaftliches Grundwissen für die MAVExternes Rechnungswesen - Bilanzen richtig lesen und verstehen - Baustein I -
Kennen Sie die betriebswirtschaftlichen Zusammenhänge?
Für MAV-Mitglieder ist es dringend erforderlich, wirtschaftliche Zusammenhänge und Vernetzungenzu verstehen. Aus diesem Grund bieten wir Euch in diesem Kurs, der in zwei Bausteinen durchgeführtwird, die Möglichkeit, sich ein grundlegendes Maß an betriebswirtschaftlichem Verständnis zu er-werben.
Dies ist die Grundlage für die Beteiligung der MAV gemäß § 27a und b MAVO, Information undBeratung in wirtschaftlichen Angelegenheiten.
AUS DEN INHALTEN• Grundlegende betriebswirtschaftliche Aspekte• Die Bilanz
- Inhalt, Aufbau, Grundsätze- von der Bilanz zum Konto - Wertveränderungen in der Bilanz - Grundzüge der Jahresabschlusspolitik
TERMIN20.-21.04.2020 | FB-Nr. 12/2020ORT Tagungshaus Christkönigshaus
70599 Stuttgart-Hohenheim REFERENT Fachreferent aus einem Non-Profit-Unternehmen LE ITUNG Emel Yigitdöl
TEILNAHMEVORAUSSETZUNGENDiese Schulung kann nur in Kombination mit Baustein II, FB Nr. 32/2020 v. 02.-03.11.2020 gebucht werden.
SEMINARZEITEN1.Tag 10:00 Uhr bis 2. Tag ca. 17:00 Uhr
• Doppelte Buchführung• Die Gewinn- und Verlustrechnung
- woher kommen die Zahlen?- was sagen sie aus?- wohin führen diese Zahlen?
• Praxisbeispiele und Arbeitsgruppen.
• Bündelung von Tätigkeiten • Schriftverkehr und Ablage• Protokollführung und Beschlüsse• Die fünf Prinzipien des „Smart-Working“• Die „Mindmap-Methode“.
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MAVO-AufbaukursVon Königswegen und Sackgassen
Mit den Grundlagen lässt sich gut arbeiten – aber ... „der Teufel steckt im Detail!“
Den Einstieg in das Mitarbeitervertretungsrecht habt Ihr mit dem Einführungskurs geschafft, dieBeteiligungsrechte im Großen und Ganzen kennengelernt, nun geht es um das „Herzstück“ derMAV-Arbeit.
Auf unserer Reise durch die MAVO befassen wir uns in dieser Schulung mit den „Königswegen“(Vorschlags- und Antragsrecht) der MAV-Tätigkeit.
Auch der Weg in „Sackgassen“ (verpasste Gelegenheiten, verstrichene Fristen, Verfahrensfehler)lässt sich vermeiden.
Außerdem wollen wir – nach Euren ersten Erfahrungen im MAV-Amt – den Titel „Aufbaukurs“auch wörtlich umsetzen..TERMINE20.-22.04.2020 | FB-Nr. 13/2020ORT Schwäbische Bauernschule
88339 Bad WaldseeREFERENT( IN) Sabine LöfladUND LE ITUNG Bernd Wiggenhauser
16.-18.11.2020 | FB-Nr. 35/2020ORT Kath. Akademie der Diözese Rottenburg-Stuttgart
70599 Stuttgart-HohenheimREFERENTINNEN Sabine LöfladUND LE ITUNG Heike Nünnemann
TEILNAHMEVORAUSSETZUNGENGrundkenntnisse in der MAVO
SEMINARZEITEN1. Tag 10:00 Uhr bis 3. Tag ca. 15:00 Uhr
MAVO-BASISWISSENM A V O - B A S I S W I S S E N MAVO-SPEZIALWISSENM A V O - S P E Z I A L W I S S E N
MAVO § 27 a – Information in wirtschaftl. Angelegenheiten/MAVO § 27 b – Wirtschaftsausschuss
Kirchliche Einrichtungen und wirtschaftliche Angelegenheiten, Dienstgemeinschaft und Konzern-begriff? Diese Begriffspaare werden vielfach als unpassend bewertet. Wirtschaftliches Handelnfindet jedoch nicht nur in Wirtschaftsunternehmen statt, sondern stellt auch die Dienstgemein-schaft vor immer neue Herausforderungen.
Das Seminar befasst sich mit „traditionellen“ Fragestellungen zur Information in wirtschaftlichenAngelegenheiten ebenso wie mit den erstmals durch die MAVO-Novelle seit 2018 geregeltenWirtschaftsausschüssen. Von deren Bildung, über die Frage der Definition wirtschaftlicher Angele-genheiten bis hin zur Durchsetzung von Auskunftsansprüchen beleuchtet das Seminar praxisnahalle relevanten Fragen zur Information und Beratung in wirtschaftlichen Angelegenheiten undwie der Wirtschaftsausschuss seine Rolle als „Hilfsorgan der MAV“ am besten ausgestaltenkann.
AUS DEN INHALTEN• Zusammenarbeit mit
DG / Beteiligung• die Arbeit des
Wirtschaftsausschusses • Rechte / Pflichten• Möglichkeiten der Beratung.
TERMIN04.-05.05.2020 | FB-Nr. 14/2020ORT Tagungshaus Christkönigshaus
70599 Stuttgart-HohenheimREFERENT Dr. Norbert GescherLEITUNG Heike Nünemann
TEILNAHMEVORAUSSETZUNGENGrundkenntnisse in der MAVO
SEMINARZEITEN1. Tag 10:00 Uhr bis 2. Tag ca. 17:00 Uhr
Einsicht in Unterlagen??
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Arbeitsvertragsrichtlinien (AVR) – Aufbaukurs
Den AVR-Grundkurs überlebt?
Dann wird es Zeit zur Reise durch den Anlagenpark der AVR!
Anhand von praktischen Fällen werden wir den Umgang mit den AVR und Kommentaren üben.
Danach sind keine Fragen mehr offen!
AUS DEN INHALTEN• Übersicht und Inhalte der Anlagen in den AVR• Arbeitszeitregelungen• Fürsorge bei Krankheit• Urlaubsregelungen.
TERMINE13.-15.05.2020 | FB-Nr. 16/2020ORT Schwäbische Bauernschule
88339 Bad WaldseeREFERENT Lothar BolzLE ITUNG Jürgen Lippik
02.-04.11.2020 | FB-Nr. 33/2020ORT Schwäbische Bauernschule
88339 Bad WaldseeREFERENTINNEN Sabine LöfladUND LE ITUNG Heike Nünemann
TEILNAHMEVORAUSSETZUNGENGrundkenntnisse in den AVR
SEMINARZEITEN1. Tag 10:00 Uhr bis 3. Tag ca. 15:00 Uhr
ALLGEMEINWISSEN AVR-BASISWISSENA L L G E M E I N W I S S E N A V R - B A S I S W I S S E N
Was kränkt, macht krank Umgang mit Konflikten und Mobbing
Konflikte sind wiederkehrender Bestandteil des betrieblichen Alltags. Sie lösen sich nicht, wenn sieauf die Seite gelegt werden. In ihrer Dynamik können sie sich zu Mobbing entwickeln.
Konflikte sind teuer, sie kosten Geld und Nerven und mindern die Motivation. Mitarbeiterverantwortung bedeutet, Konflikten aktiv zu begegnen, indem diese frühzeitig erkanntund Strategien zur Konfliktlösung entwickelt werden.
Konfliktfreies Arbeiten macht den Blick frei für Neues, stärkt das gegenseitige Vertrauen und er-möglicht Wertschätzung.
AUS DEN INHALTEN• Wir betrachten die Entstehungsgrundlagen von Konflikten• Wir vertiefen und stärken die Handlungskompetenz in Konfliktsituationen• Wir werden strukturelle Ursachen von Konflikten aufdecken und
konstruktive Lösungsstrategien erarbeiten• Wir reflektieren den eigenen Umgang mit Konflikten• Wir üben Konfliktgespräche• Rechtliche Grundlagen, die die Arbeit in Konfliktsituationen unterstützen.
Methoden: Arbeiten im Plenum und in Kleingruppen.
TERMIN04.-06.05.2020 | FB-Nr. 15/2020ORT Evangelische Akademie
73087 Bad BollREFERENTEN Michael Brugger / Werner LangenbacherLE ITUNG Sabine Löflad
TEILNAHMEVORAUSSETZUNGENkeine
SEMINARZEITEN1. Tag 10:00 Uhr bis 3. Tag ca. 15:00 Uhr
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Verfahren vor den Kirchlichen Arbeitsgerichten„Nicht jammern – sondern klagen!“
... aber auch das Klagen kann zum Jammern führen, wenn ein Verfahren wegen Form- und Verfah-rensfehlern zurückgewiesen wurde.
So schwer ist es nicht – wir zeigen es Euch!
AUS DEN INHALTEN• Unterschiede von Rechts- und Regelstreitigkeiten • Organisation und Verfahrenswege der
Kirchlichen Arbeitsgerichtsbarkeit und der Einigungsstelle• Themen Klagebefugnis, Verfahrensbeteiligte und Prozessbevollmächtigte • Kostenfrage • Musterklagen • Überblick über die Rechtsprechung von Kirchlichen Arbeitsgerichten.
TERMIN18.06.2020 | FB-Nr. 19/2020ORT Tagungshaus Regina Pacis
88299 LeutkirchREFERENT( IN) Lothar BolzUND LE ITUNG Heike Nünemann
TEILNAHMEVORAUSSETZUNGENGrundkenntnisse in der MAVO
SEMINARZEITEN10:00 Uhr bis ca. 17:00 Uhr
MAVO-SPEZIALWISSEN MAVO-SPEZIALWISSENM A V O - S P E Z I A L W I S S E N M A V O - S P E Z I A L W I S S E N N
Die Aufgaben der Jugend- und Auszubildendensprechergemäß §§ 48-51 MAVO
Wahl, Amtsführung und Mitwirkung der Sprecher(innen) der Jugendlichen und Auszubildenden(SJuA) sind in den §§ 48-51 der MAVO so geregelt, dass nicht von einem eigenständigen Vertre-tungsorgan gesprochen werden kann. SJuA können nur in enger Abhängigkeit von einer zuvor be-reits existierenden MAV gewählt werden und ihren Aufgaben nachgehen.In Einrichtungen mit in der Regel mindestens fünf Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die- das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben (Jugendliche) oder- zu ihrer Berufsausbildung beschäftigt sind und- das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben (Auszubildende),werden von diesen Sprecherinnen und Sprecher der Jugendlichen und der Auszubildenden gewählt.In dieser Schulung erhaltet Ihr einen vollständigen Überblick über die Aufgaben, Rechte undPflichten der Jugend- und Auszubildendensprecher.
AUS DEN INHALTEN• Rechtsgrundlage der Sprecher
der Jugendlichen und Azubis• Vorbereitung und Durchführung der Wahlen• Versammlung der Jugendlichen
und Auszubildenden• Amtsführung, Amtszeit etc. • Zusammenarbeit mit der MAV
Hinweis: Teilnehmen dürfen auch Sprecher der Jugendlichenund Auszubildenden, alleine oder zusammen mit den Mitgliedern der MAV.
TERMIN14.05.2020 | FB-Nr. 17/2020ORT Bildungshaus Kloster Heiligkreuztal
88499 RiedlingenREFERENT Bernd WiggenhauserLE ITUNG Emel Yigitdöl
TEILNAHMEVORAUSSETZUNGENkeine
SEMINARZEITEN10:00 Uhr bis ca. 17:00 Uhr
• Mitwirkung und Beteiligung• Antragsrecht an die MAV und
in der MAV-Sitzung• Besprechung mit dem Dienstgeber• Wer unterstützt in der Arbeit?
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Worte wirken Kommunikation und SprachwahlMit der besseren Wortwahl zu besseren Gesprächsergebnissen
Grundsätzlich gilt Kommunikation als eine scheinbar ganz einfache Sache, auf der einen Seite habenwir einen Sender, welcher seine Nachricht ausspricht. Auf der anderen Seite steht der Empfänger,der diese Nachricht nur noch aufzunehmen braucht. Trotz dieser Einfachheit kommt es jedoch immer wieder zu Missverständnissen. Somit wird deutlich, dass Kommunikation eben nicht so einfach ist wie sie auf den ersten Blick scheint.
Als Mitglied der MAV seid Ihr als Gesprächspartner für den Dienstgeber innerhalb Eures Gremiumsund mit den Kollegen stets verbal gefragt. Deshalb ist der Umgang mit Sprache und das Wissen um eine gelingende Kommunikation Grund-lage für gute Gesprächsergebnisse.
AUS DEN INHALTEN• Grundlagen einer positiven Kommunikation• Fragetechniken und Körpersprache• Sprachmuster und der bewusste Einsatz • Sensibilisierung für das Werkzeug „Sprache“ • Wortwahl und Wirkung• Pacing-Techniken (NLP).
Hinweis: Die Durchführung erfolgt unter Einsatz gehirn- und lerngerechter Methoden Erfahrungsorientierte Lernmethoden in der Gruppe Praxisbezug und Transfer in die reale Arbeitswelt.
TERMIN01.-03.07.2020 | FB-Nr. 21/2020ORT Bildungshaus Kloster Heiligkreuztal
88499 Riedlingen REFERENTIN Ute KlinkLE ITUNG Emel Yigitdöl
TEILNAHMEVORAUSSETZUNGENkeine
SEMINARZEITEN1. Tag 10:00 Uhr bis 3. Tag ca. 15:00 Uhr
ALLGEMEINWISSEN ALLGEMEINWISSENA L L G E M E I N W I S S E N A L L G E M E I N W I S S E N
Mobbing und psychische Belastung am Arbeitsplatz Handlungsmöglichkeiten der MAV
Mobbing am Arbeitsplatz ist ein weit verbreitetes Phänomen. Es macht krank und erzeugt eine At-mosphäre der Angst und der Unsicherheit im Team, in der Abteilung oder sogar in der gesamtenEinrichtung. Und das mit weit reichenden Konsequenzen, die von der inneren Kündigung bis hinzu Leistungseinbußen reichen. In der Schulung lernt Ihr die Ursachen, Warnsymptome von Mobbingsowie wirksame Präventions- und Abwehrmaßnahmen kennen. Ihr sorgt als MAV für ein „konflikt-und mobbingfreies Klima“ in der Einrichtung!
Handlungsstrategien gerade für MAVen sind daher bitter notwendig - nur welche?Konkrete Schritte, insbesondere die Schärfung und Sensibilisierung des Problembewusstseins und das Aufzeigen weiterer Handlungsmöglichkeiten, wie z.B. die offensive Thematisierung der psy-chischen Belastung am Arbeitsplatz, sind Ziele dieser Veranstaltung.
AUS DEN INHALTEN• Was ist Mobbing?
- Motivation für das Seminar- Definition- Typische Verlaufsschemata- Ursachen
• Mobbing hat Folgen!- auf die Betroffenen- auf die Einrichtung - auf die Gesellschaft
TERMIN29.06.-01.07.2020 | FB-Nr. 20/2020ORT Tagungshaus Christkönigshaus
70599 Stuttgart-HohenheimREFERENT Martin ZahnerLE ITUNG Jürgen Lippik
TEILNAHMEVORAUSSETZUNGENkeine
SEMINARZEITEN1. Tag 10:00 Uhr bis 3. Tag ca. 15:00 Uhr
• Rechtliche Fragestellung- Besonderheiten des Strafrechts- Besonderheiten des Arbeitsrechts- Konsequenzen für die rechtlichen Spielräume
• Was kann frau/man TUN?- als Betroffene- als Kolleginnen und Kollegen- als MAV- wo gibt es welche Unterstützung?- Werkzeuge kennen lernen
• Konflikt-„Analyse“ etc..
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Eingruppierung und Vergütung Alle Anlagen der AVR
In dieser Schulung erfahrt Ihr, ob Ihr wirklich verdient – was Ihr verdient!
AUS DEN INHALTEN• Geltungsbereich der Anlagen• Eingruppierungen • Tätigkeitsmerkmale/Fallgruppen• Vergütungsgruppen• Stufensteigerung• Jahressonderzahlung• Vergütung von Sonderformen der Arbeit• Weihnachtszuwendung• Leistungsentgelt und/oder Sozialkomponente.
TERMINE06.-08.07.2020 | FB-Nr. 23/2020ORT Schwäbische Bauernschule
88339 Bad Waldsee REFERENT Lothar BolzLE ITUNG Jürgen Lippik
28.-30.09.2020 | FB-Nr. 28/2020ORT Kath. Akademie der
Diözese Rottenburg-Stuttgart70599 Stuttgart-Hohenheim
REFERENT*INNEN Bernd WiggenhauserUND LE ITUNG Sabine Löflad
Heike Nünemann
TEILNAHMEVORAUSSETZUNGENGrundkenntnisse in den AVR
SEMINARZEITEN1. Tag 10:00 Uhr bis 3. Tag ca. 15:00 Uhr
ALLGEMEINWISSEN AVR-SPEZIALWISSENA L L G E M E I N W I S S E N A V R - S P E Z I A L W I S S E N
„Arbeit gut gestalten – BURNOUT verhindern“
Psychische Gefährdungen und Fehlbelastungen führen zu hohen Fehlzeiten und stellen betrieblicheAkteure vor immense Herausforderungen. Ein „Weiter so“ kann es nicht geben. Belastungen müs-sen deshalb identifiziert und reduziert werden. Dafür sind kluge Konzepte notwendig.
Das Seminar vermittelt grundlegende Kenntnisse zum Thema Burnout / psychische Gefährdungen.Verlauf, Ursachen und Folgen des Burnout-Prozesses werden dargestellt und kritisch vertieft. Dietheoretischen Inhalte werden durch Beispiele aus der konkreten Arbeit mit Betroffenen ergänzt.Möglichkeiten der Prävention und Intervention werden dargestellt. Handlungsmöglichkeiten vonInteressenvertretungen werden zentraler Inhalt der Schulung sein.
AUS DEN INHALTEN• Definition(en): Abgrenzung zu Stress, Belastungen, Depression• Verlauf: Erschöpfungsspirale, Symptome, Verhaltensmuster • Ursachen: individuelle, gesellschaftliche und betriebliche Faktoren• Handlungsmöglichkeiten: als MAV, als Kolleg(in), als Vorgesetzte(r)• Ethische und spirituelle Aspekte.
TERMIN06.-08.07.2020 | FB-Nr. 22/2020ORT Kath. Akademie der Diözese Rottenburg-Stuttgart
Tagungshaus Weingarten 88250 WeingartenREFERENTEN Dr. Rolf Siedler / Werner LangenbacherLE ITUNG Michael Kalweit
TEILNAHMEVORAUSSETZUNGENkeine
SEMINARZEITEN1. Tag 10:00 Uhr bis 3. Tag ca. 15:00 Uhr
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Arbeitszeit in Sozialstationen
Die Mitarbeitervertretung hat bei wesentlichen Fragen der Dienstplangestaltung ein Zustimmungs-recht gemäß § 36 Abs. 1 Nr. 1 MAVO. Um dieses Beteiligungsrecht rechtssicher und wirkungsvollausüben zu können, bedarf es grundlegender Kenntnisse der einschlägigen arbeitszeitrechtlichenVorgaben. Die Arbeitsplatzsituation kann verbessert werden, indem gestalterische Möglichkeitender Anlage 32 AVR genutzt werden. Dadurch wird Freizeit besser planbar.
AUS DEN INHALTEN• Zustimmungsverfahren gemäß
§ 36 Abs.1 Nr.1 i. V. m. § 33 MAVO• Arbeitszeitregelungen der Anlage 32 AVR,
Vorgaben aus dem Arbeitszeitgesetz• Beginn und Ende der Arbeitszeit,
wechselnde Einsatzorte, Einsatz Privat-Kfz.• Einsatzplan Rüst- / Bürozeiten• Fahrzeiten• Pausenregelung, Ruhezeiten
TERMIN15.-16.07.2020 | FB-Nr. 25/2020ORT Tagungshaus Regina Pacis
88299 LeutkirchREFERENTIN Marta BögeLEITUNG Bernd Wiggenhauser
TEILNAHMEVORAUSSETZUNGENkeine
SEMINARZEITEN1. Tag 10:00 Uhr bis 2. Tag ca. 17:00 Uhr
MAVO-SPEZIALWISSEN AVR-SPEZIALWISSENM A V O - S P E Z I A L W I S S E N A V R - S P E Z I A L W I S S E N
Fit für den Vorsitz in der MAV ...... und die, die es werden wollen?
Vorsitzende der Mitarbeitervertretung (MAV) haben Einfluss auf die Qualität der MAV-Arbeit. Dabeigeht es nicht nur um die Vertretung der MAV gegenüber dem Dienstgeber, sondern auch um dieLeitung des Gremiums als Führungsaufgabe.Ihr müsst Euch an die Regeln des § 14 und an die Beschlüsse der MAV halten.
Neben den eigentlichen Stolpersteinen der MAVO sind Verhandlungsgeschick, Konfliktfähigkeit undEinfühlungsvermögen Voraussetzungen für eine ergebnisreiche Arbeit als Vorsitzender.
AUS DEN INHALTEN• Rollenverständnis
- Stellung, Aufgabenkatalog- Verhältnis zum Dienstgeber
• Organisation- Sitzungstermine- Einberufung/Durchführung von Sitzungen- Aufgabenverteilung/Delegation- Geschäftsordnung
TERMIN09.07.2020 | FB-Nr. 24/2020ORT Kath. Akademie der Diözese Rottenburg-Stuttgart
70599 Stuttgart-HohenheimREFERENTINNEN Sabine LöfladUND LE ITUNG Heike Nünemann
TEILNAHMEVORAUSSETZUNGENGrundkenntnisse in der MAV
SEMINARZEITEN10:00 Uhr bis ca. 17:00 Uhr
• Arbeitszeitdokumentation bei Abweichung von Einsatzplan und Tourenplan
• Krankheit, Urlaub, Feiertag• Abeitsverdichtung,
Mehrarbeit und Überstunden• geteilter Dienst• Rufbereitschaft• Dienstvereinbarungen,
insbesondere Arbeitszeitkonten
• Gesprächsführung und -leitung- in MAV-Sitzungen- in Mitarbeiterversammlungen- mit dem Dienstgeber- in Konfliktsituationen
• Öffentlichkeitsarbeit- wo müssen wir, wo sollen und wollen wir als MAV präsent sein?
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Datenschutz – Technik und Kontrollmöglichkeiten Praktische Umsetzung des kirchlichen Datenschutzgesetzes- Baustein II -
Die Datenverarbeitung aller personenbezogenen Daten in Deutschland unterliegt seit dem 25. Mai 2018der EU-Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO), die die Datenschutzbestimmungen in ganz Europaauf einem hohen Niveau vereinheitlicht hat. Die Trennung von Staat und Kirche und das Selbstbe-stimmungsrecht der Kirchen (Art. 140 GG in Verbindung mit Art. 137 III WRV) führen allerdingsdazu, dass die datenschutzrechtlichen Vorschriften nicht auf kirchliche Einrichtungen anwendbarsind. Auf Grund dessen hat die Vollversammlung des Verbandes der Diözesen Deutschlands dasKirchliche Datenschutzgesetz (KDG) verabschiedet, welches am 24. Mai 2018 in Kraft gesetzt wurde.Das neue KDG ist stark an die DSGVO angelehnt. Gleichwohl enthält das KDG weiterhin verschie-dene Besonderheiten und Unterschiede zum weltlichen Datenschutzrecht.Diese Aufbauschulung geht ein auf bestimmte Schwerpunkte aus dem KDG. Weiterhin werdenGrundlagen der IT- und Datensicherheit besprochen sowie technische Umsetzungsmöglichkeiten.
AUS DEN INHALTEN• Rechtsgrundlagen und Haftungsrisiken• Grundlagen Datenschutz & Datensicherheit
- Wichtige Definitionen- Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten, etc.
• Mitwirkung der MAV - Planung, Einführung und Kontrollen von IT- und TK-Systemen
• Schweigepflichten KDO und TKG
Hinweis: Vom 16.-17.03.2020 - FB 10/20 findet der Baustein I zum Thema: Datenschutz in kirchlichen Einrichtungen – Praktische Umsetzung des kirchlichen Datenschutzgesetzes statt. Dieser kann unabhängig von Baustein II gebucht werden.
TERMIN05.-06.10.2020 | FB-Nr. 29/2020ORT Bildungshaus Kloster Heiligkreuztal
88499 RiedlingenREFERENT Claus WissingLE ITUNG Michael Kalweit
TEILNAHMEVORAUSSETZUNGENGrundkenntnisse in der MAVO
SEMINARZEITEN1.Tag 10:00 Uhr bis 2. Tag ca. 17:00 Uhr
ALLGEMEINWISSEN MAVO-SPEZIALWISSENA L L G E M E I N W I S S E N M A V O - S P E Z I A L W I S S E N
Ist Altersteilzeit noch attraktiv? Lohnt sich diese noch?
Altersteilzeit ist und bleibt eine überaus häufige und beliebte Form der Teilzeitarbeit, gibt sie dochdie Möglichkeit, mit überschaubaren Bezügeeinbußen langsam in den Ruhestand hineinzugleiten.Und gerade die Entscheidung für oder gegen die Altersteilzeit bleibt eine individuelle Frage. Geradeweil die Regelungen jedoch überaus komplex sind, ist es notwendig, vor der Beantwortung der Frage,ob es sich lohnt, die entsprechenden Vorschriften zu kennen. Im Seminar werden die Voraussetzungenfür die Inanspruchnahme der Altersteilzeit sowie der flexiblen Altersteilzeit behandelt. Darüber hinauswerden auch die Regelungen des sogenannten „Falter-Modells“ betrachtet. Dabei stehen als Grund-lage sowohl die gesetzlichen Vorschriften als auch die entsprechenden Regelungen der AVR im Fokus.In diesem Zusammenhang werden auch weitere Fragen zu gesetzlicher Rente, Pflichtversicherungund freiwilliger betrieblicher Rente behandelt. Aufgrund der Verlängerung der tariflichen Regelungenbis zum 31.08.2021 durch die Tarifeinigung 2018 und der Übernahme dieser Regelung in die AVR,dürften auch künftig vermehrt Altersteilzeitfälle neu nachgefragt werden. In dem Seminar werdensowohl die Vereinbarung der Altersteilzeit als auch die Vereinbarungen zu dem neuen Modell derflexiblen Altersteilzeitregelung und die jeweilige Beteiligung der MAV behandelt.
AUS DEN INHALTEN• Voraussetzungen, Dauer und Form der Altersteilzeit• Anspruch auf Altersteilzeitarbeit
- Vollbeschäftigte - Teilbeschäftigte• Versagung der Altersteilzeit• Dauer der Altersteilzeit
- Rentenarten - Rentenabschläge• Formen der Altersteilzeitarbeit
- Blockmodell - Teilzeitmodell- Kombination der Modelle
TERMIN21.-22.09.2020 | FB-Nr. 27/2020ORT Kath. Akademie der Diözese Rottenburg-Stuttgart
Tagungshaus Weingarten 88250 WeingartenREFERENT Dr. Joachim EderLE ITUNG Michael Kalweit
TEILNAHMEVORAUSSETZUNGENAVR-Grundkenntnisse
SEMINARZEITEN1. Tag 10:00 Uhr bis 2. Tag ca. 17.00 Uhr
• Problematik Altersteilzeit und Erkrankung- Lohnfortzahlung- Krankengeldzuschuss- Verlängerungsproblematik
• Das neue Modell der flexiblen Altersteilzeitregelung (FALTER)- Formen von Alters-/Zusatzrenten- Anspruch - Dauer - Höhe- Rentenrechtliche Auswirkung.
• Der Datenschutz und die Technik- Datenerfassung IT-TK- Mithören von Telefongesprächen- E-Mail und Internet am Arbeitsplatz- Arbeitszeiterfassung- Videoüberwachung- Social Media Anwendungen, etc.
2 oder 3 Jahre oder??
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Betriebswirtschaftliches Grundwissen für die MAVInternes Rechnungswesen, Kosten- und Leistungsrechnung, Controlling - Baustein II -
Lang- und kurzfristige Planungen haben Einfluss auf das Einrichtungsergebnis. Vorhaben müssenfinanziert werden, es muss investiert werden und dabei soll auch noch ein gutes wirtschaftlichesErgebnis erreicht werden!
Nachdem Ihr den Baustein I (Finanzbuchführung) besucht habt und in der Zwischenzeit vermutlicherste Erfahrungen mit der eigenen Bilanz und Ergebnisrechnung machen konntet, erhaltet Ihr imBaustein II des betriebswirtschaftlichen Grundwissens einen Einblick in das interne Rechnungswe-sen: Kosten- und Leistungsrechnung sowie Controlling und Budgetierung.
AUS DEN INHALTEN• Reflexion und Analyse aus der praktischen Erfahrung• Kosten- und Leistungsrechnung
- Inhalte, Ziele und Aufgaben• Begriffsabgrenzung
- Kostenarten- Kostenstellen- Kostenträger
• Deckungsbeitragsrechnung• Controlling-Instrumente
- Fehlentwicklungen rechtzeitig erkennen und analysieren• Praxisbeispiele und Arbeitsgruppen.
TERMIN02.-03.11.2020 | FB-Nr. 32/2020ORT Tagungshaus Christkönigshaus
70599 Stuttgart-HohenheimREFERENT Fachreferent aus einem Non-Profit-UnternehmenLEITUNG Emel Yigitdöl
TEILNAHMEVORAUSSETZUNGENDiese Schulung kann nur in Kombination mit Baustein I aus den Vorjahren oder der FB Nr. 12/2020 vom 20.-21.04.2020 gebucht werden.
SEMINARZEITEN1.Tag 10:00 Uhr bis 2. Tag ca. 17.00 Uhr
ARBEITSRECHT-SPEZIALWISSEN ALLGEMEINWISSENA R B E I T S R E C H T- S P E Z I A L W I S S E N A L L G E M E I N W I S S E N
Mutterschutzgesetz (MuSchG) Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG)
Nach den Neuerungen im Jahre 2018 sind auch 2019 Neuerungen im Mutterschutzgesetz (MuSchG)dazugekommen. Dieses gilt für alle Frauen, die in einem Arbeitsverhältnis stehen, also auch fürAuszubildende, Praktikantinnen, für Probearbeitsverhältnisse oder Doppelarbeitsverhältnisse, fürTeilzeitbeschäftigte und für Heimarbeiterinnen und ihnen Gleichgestellte. Daneben gibt es das Bun-deselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG). Dieses beinhaltet wesentliche Veränderungen seit 2015.Durch die Einführung des Elterngeld Plus mit Partnerschaftsbonus und einer flexibleren Elternzeithat der Gesetzgeber den Eltern neue Wahlmöglichkeiten zur Inanspruchnahme des Elterngeldesgeschaffen. Mit einem weiterhin geltenden Rechtsanspruch auf Teilzeittätigkeit und einem beson-deren Kündigungsschutz während der Elternzeit können sich beide Elternteile sowohl der Betreuungihres Kindes als auch ihrem Beruf widmen.In dieser Schulung werdet Ihr mit den aktuellen gesetzlichen Regelungen vertraut gemacht.Es wird auch der Bezug zum Arbeitsrecht – insbesondere zu den AVR/Caritas – hergestellt.
AUS DEN INHALTEN• Mutterschutz
- Mitteilung an den Arbeitgeber- Beschäftigungsverbote- Schutzfristen, Erholungsurlaub- Mutterschaftsgeld/Zuschuss - Gestaltung des Arbeitsplatzes- Krankmeldung - Kündigungsschutz und -fristen- Geburtsbeihilfe.
TERMIN19.10.2020 | FB-Nr. 31/2020ORT Kath. Akademie der Diözese Rottenburg-Stuttgart
70599 Stuttgart-HohenheimREFERENTIN Maria Andrea Schneider-VegaLEITUNG Emel Yigitdöl
TEILNAHMEVORAUSSETZUNGENGrundkenntnisse in den AVR
SEMINARZEITEN10:00 Uhr bis ca. 17:00 Uhr
• Elternzeit- Anspruchsberechtigung, Antrag- Inanspruchnahme, Erholungsurlaub- Auswirkung auf das bestehende Arbeitsverhältnis- Kündigungsschutz und -fristen- Auswirkung auf die Sozialversicherung- Dauer, Aufteilung - Teilzeitarbeit während der Elternzeit- zur Berufsausbildung Beschäftigte sowie Studenten.
• Elterngeld und Elterngeld Plus- Anspruchsberechtigung, Antrag, Vätermonate, Dauer, Höhe, Elterngeld Plus, Teilzeitarbeit.
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Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM)Handlungsmöglichkeiten der MAV
Bei Arbeitsunfähigkeit eines Mitarbeiters frühzeitig und professionell handeln, darum geht es beimBetrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM).Durch die Novellierung des SGB IX ist eine arbeitsrechtliche Vorschrift in Kraft getreten, die für alleBeschäftigungsverhältnisse und nicht nur für schwerbehinderte Arbeitnehmer gilt. Deren wesentlicheÄnderung besteht in der Neufassung des § 167 Abs. 2 SGB IX. Nach dieser Regelung ist die Ein-führung eines betrieblichen Eingliederungsmanagements durch den Arbeitgeber zwingend vorge-schrieben.Ziel eines solchen Verfahrens soll sein, einer erneuten Erkrankung vorzubeugen und den Arbeitsplatzdes/der Betroffenen zu erhalten.
Hier hat die Mitarbeitervertretung im Rahmen ihrer Beteiligungsrechte mit dem Dienstgeber u. a.zu klären, mit welchen möglichen Hilfen und Leistungen eine Arbeitsunfähigkeit überwunden wer-den kann.
AUS DEN INHALTEN• Gesetzliche Grundlagen & Datenschutz
- Aktuelle Rechtsprechung mit BEM-Bezug • Ablauf des BEM-Verfahrens
- Fallstricke & Erfolgsfaktoren• Aufgaben als MAV
- Beteiligungs- und Überwachungsrechte
TERMIN23.11.2020 | FB-Nr. 36/2020ORT Evangelische Akademie
73087 Bad BollREFERENT Tobias RuppenthalLE ITUNG Jürgen Lippik
TEILNAHMEVORAUSSETZUNGENGrundkenntnisse in der MAVO
SEMINARZEITEN10:00 Uhr bis ca. 17:00 Uhr
MAVO-SPEZIALWISSENWISSEN MAVO-SPEZIALWISSENM A V O - S P E Z I A L W I S S E N M A V O - S P E Z I A L W I S S E N
Dienstvereinbarungen ...Aufbau, Struktur sowie rechtliche Voraussetzungen
In einer Dienstvereinbarung (DV) werden Regelungen zwischen der MAV und dem Dienstgeber/Einrichtung für die Beschäftigten verbindlich dokumentiert. Sie stellt einen „betrieblichen Vertrag“dar, der weit in die Rechte der Mitarbeiter eingreifen kann.
Bis es zum Abschluss kommt, ist es oftmals ein langer zäher Weg. Es folgen Meinungsbildungs-prozesse der verschiedenen Gremien, konträre Vorstellungen werden eingebracht, Entwürfe werdenerstellt – bis zum endgültigen tragfähigen Kompromiss.
AUS DEN INHALTEN• Was ist das vorrangige Ziel der DV?• Gesetzliche Rahmenbedingungen • Erzwingbare oder freiwillige DV?• Informationsquellen und Unterstützung• Verhandlungen mit dem Dienstgeber • Wie setze ich diese DV möglichst konstruktiv ein?• Wie gehe ich mit ihren Grenzen und Schwächen um?• Die Nachwirkung von DV• Was sind Regelungsabsprachen?
Hinweis: Ihr könnt Dienstvereinbarungen aus Eurer Einrichtung mitbringen. Diese werden als praktische Beispiele verwendet.
TERMIN12.11.2020 | FB-Nr. 34/2020ORT Bildungshaus Kloster Heiligkreuztal
88499 Riedlingen REFERENT Lothar BolzLE ITUNG Jürgen Lippik
TEILNAHMEVORAUSSETZUNGENGrundkenntnisse in der MAVO
SEMINARZEITEN10:00 Uhr bis ca. 17:00 Uhr
• Zusammenarbeit mit dem Dienstgeber - Dienstvereinbarungen?- Teilnahme an BEM-Gesprächen
• Beratung/Begleitung als MAV - Informationen an die Mitarbeiter- Beratung und Begleitung- Auswertung und Reflexion.
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REFERENTEN UND LEITUNGENR E F E R E N T E N U N D L E I T U N G E N
Unsere Referentinnen und Referenten sowie die Leitungen im Jahr 2020
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REFERENTEN UND LEITUNGEN R E F E R E N T E N U N D L E I T U N G E N
Michael BruggerBetriebsseelsorger
Dr. Joachim Eder Referent für kirchliches ArbeitsrechtZMV-Herausgeberkreis 27 Jahre MAV-Vorsitzender
Dr. Norbert GescherFachanwalt für Arbeitsrecht, mosebach-gescher-otto-dotting
Christoph JacobowskyBereichsleiter Betriebliche Mitbestimmung, kifas gGmbH
Catrin Biala
DiAG-Vorstandsmitglied
Marta Böge
DiAG MAV B Freiburg, Juristin
Lothar BolzStv. DiAG-Vorsitzender
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Dr. Diana JuhlTheologin und Referentin für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit (DPRG), Referentin für Erwachsenenbildung
Michael Kalweit DiAG-Vorstandsmitglied
Ute KlinkTraining + Coaching
Werner LangenbacherBetriebsseelsorger, Wirtschaftsmediator
Jürgen LippikDiAG-Vorstandsmitglied
Sabine Löflad DiAG-Vorstandsmitglied
Heike NünemannDiAG-Vorstandsmitglied
Helmut RuffnerCoach Mediation, Chancenmanagement, Stv. MAV-Vorsitzender
REFERENTEN UND LEITUNGENR E F E R E N T E N U N D L E I T U N G E N REFERENTEN UND LEITUNGEN R E F E R E N T E N U N D L E I T U N G E N
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Tobias Ruppenthal BEM-Berater für die Region Süd, Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege
Maria Andrea Schneider-VegaDipl.-SozialpädagoginReferentin ErwachsenenbildungSystemische Familientherapeutin
Dr. Rolf Siedler Betriebsseelsorger, Dipl.-Theologe, Wirtschaftsmediator
Anne StaußDiAG-Geschäftsführerin
REFERENTEN UND LEITUNGENR E F E R E N T E N U N D L E I T U N G E N REFERENTEN UND LEITUNGEN R E F E R E N T E N U N D L E I T U N G E N
Bernd WiggenhauserDiAG-Vorsitzender
Claus WissingFreier Sachverständiger für Datenschutz & Datensicherheit
Emel Yigitdöl DiAG-Vorstandsmitglied
Martin Zahner Staatl. gepr. Sozialsekretär, Betriebsseelsorger
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TEILNAHMEBEDINGUNGEN TEILNAHMEBEDINGUNGENT E I L N A H M E B E D I N G U N G E N U N D A N M E L D E M O D A L I T Ä T E N 2 0 2 0T E I L N A H M E B E D I N G U N G E N U N D A N M E L D E M O D A L I T Ä T E N 2 0 2 0
Teilnahmebedingungen und Anmeldemodalitäten 2020
Wie meldet man sich an?Anmeldungen bitten wir nur schriftlich per FAX, Post, E-Mail oder Internet mit den dafür vorgese-henen Anmeldeformularen vorzunehmen. Eine entsprechende Kopiervorlage ist in diesem Heft aufden Seiten 52 und 53.
Hinweisen möchten wir auch auf unsere Online-Anmeldung im Internet unter: https://diag-mav.de – unter dem Link Schulungen.
Mit der Anmeldung werden die Teilnahmebedingungen anerkannt.Wegen der Planungssicherheit soll die Anmeldung möglichst 12 Wochen vor Beginn der Veran-staltung bei uns eingegangen sein. Wir gewähren einen Frühbucherrabatt von 5%, wenn die An-meldung 4 Monate vor Veranstaltungsbeginn eingegangen ist.
Ausnahme: Für die Schulungen der Monate Januar, Februar, März und April 2020 gewähren wireinen Frühbucherrabatt von 5%, wenn uns die Anmeldung bis spätestens 19. Dezember 2019vorliegt.
Anmeldebestätigung:Melde Dich möglichst schnell bei uns an, da die Zahl der Schulungsplätze begrenzt ist. Falls dieSchulung ausgebucht ist, erfolgt umgehend eine Absage oder entsprechende Nachricht. Ihr erhaltet drei bis vier Wochen vor Beginn der Veranstaltung eine verbindliche Anmeldebestäti-gung mit notwendigen Informationen sowie dem Tagungsprogramm. Falls Euch innerhalb dieserZeit keine Unterlagen zugegangen sind, meldet Euch bitte umgehend in der DiAG-Geschäftsstelle.
Datenschutz:Bei handschriftlich ausgefüllter Anmeldung per FAX oder E-Mail bitte unbedingt ankreuzen, ob Dumit der Weitergabe der Anmeldedaten an den Teilnehmerkreis der jeweiligen Schulung einverstan-den bist. Bei Anmeldung über unsere Homepage ist dies ein Pflichtfeld und kann ohne diese Angabenicht verschickt werden. Aus Datenschutzgründen kann die Teilnehmerliste zur Schulung nur mitverschickt werden wenn diese Einverständniserklärung vorliegt.
Wenn Du verhindert bist:Solltest Du an der Schulung nicht teilnehmen können, so bitten wir um rechtzeitige Abmeldung in unserer Geschäftsstelle. Nur so können wir über den freien Platz verfügen und bei großer Nach-frage anderen Interessenten die Teilnahme ermöglichen. Eine Übertragung der Anmeldung auf einanderes MAV-Mitglied ist jederzeit möglich. Bitte in diesem Fall die DiAG-Geschäftsstelle benach-richtigen.
Ausfallgebühren / Stornoregelungen:Bei Abmeldungen berechnen wir – am Anreisetag sowie vom: 1) 1. bis 14. Kalendertag vor der Veranstaltung 100 % der gesamten Seminarkosten 2) 15. bis 21. Kalendertag vor der Veranstaltung 66 % der gesamten Seminarkosten3) 22. bis 30. Kalendertag vor der Veranstaltung 33 % der gesamten Seminarkosten
Dies gilt auch für die Nichtteilnahme wegen Krankheit. In diesem Fall versuche bitte ein anderesMAV-Mitglied zu schicken.
Wird vom Bildungshaus bei Stornierungen eine Sachkostenersparnis von über 50,-- EUR gewährt,wird der übersteigende Betrag – bei der Rechnungsstellung an Deine Einrichtung – in Abzug ge-bracht.
Wer trägt die Kosten?Der Teilnehmerbeitrag wird in der Regel innerhalb von 14 Tagen nach der Veranstaltung dem Dienst-geber der Einrichtung in Rechnung gestellt. Dieser beinhaltet: • Honorarkosten der Referenten • Seminarunterlagen• Tagungskosten • Unterkunft und Verpflegung während der gesamten Schulung einschl. der Tagungsgetränke.
Die Schulungskosten basieren auf einer Pauschalkalkulation. Spätere Anreisen, frühere Abreisenoder Teilleistungen, die nicht in Anspruch genommen werden, können weder abgezogen noch rück-erstattet werden.
Höhe der Kosten:Die Tagungsgebühren richten sich nach der Anzahl der angemeldeten Teilnehmer, den Honorarkos-ten der Referenten, den Kosten des jeweiligen Bildungshauses sowie den Verwaltungskosten derjeweiligen Schulung und liegen für das Jahr 2020 bei:
eintägigen Schulungen zwischen € 265,-- und € 275,--zweitägigen Schulungen zwischen € 560,-- und € 580,--dreitägigen Schulungen zwischen € 660,-- und € 680,--.
Bei Preisänderungen der Bildungshäuser behalten wir uns vor, die Tagungsgebühren entsprechendanzupassen.
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ANTRAG A N T R A G
Arbeitsbefreiung gemäß § 16 MAVO:Es besteht gemäß § 16 MAVO Anspruch auf Arbeitsbefreiung unter Fortzahlung der Bezüge.
Gemäß § 16 MAVO Abs. 1 letzter Satz haben teilzeitbeschäftigte Mitglieder der Mitarbeitervertre-tung, deren Teilnahme an Schulungsveranstaltungen außerhalb ihrer persönlichen Arbeitszeit liegt,einen Anspruch auf Freizeitausgleich, jedoch höchstens bis zur Arbeitszeit eines vollbeschäftigtenMitglieds der Mitarbeitervertretung.
Wie ist die Unterbringung?Unsere Schulungen sind grundsätzlich nur noch als „Komplettangebot“ (mit Verpflegung,Übernachtung, Schulung) buchbar.
Für jeden Teilnehmer wird ein Einzelzimmer mit Dusche, WC gebucht. Wir bitten um Verständnis, wenn in Ausnahmefällen nur Etagenduschen zur Verfügung stehen.
Verpflegung:Die Bildungshäuser werden jeweils mit Vollpension gebucht. Wird vegetarische Kost oder Diät gewünscht, teilt dies bitte bereits bei der Anmeldung schriftlichmit. Ansonsten ist “Normalkost” gebucht.
Beschlussfassung in der MAV:Fasst in der MAV einen Beschluss über die Teilnahme an der/den jeweiligen Schulung(en) und beantragt diese gemäß § 16 MAVO rechtzeitig beim Dienstgeber.
Schulungsausfall: Wir bitten um Verständnis, dass wir keine Haftung bei Schulungsausfällen übernehmen können, die nicht von uns verschuldet sind.
Sonstiges: Aufzeichnungen und Mitschnitte jeglicher Art während der gesamten Schulung sind nicht gestat-tet.
Eure Diözesane Arbeitsgemeinschaft der Mitarbeitervertretungen
Absender: Mitarbeitervertretung
Einrichtung:
ANTRAGan den Dienstgeber
gemäß §§ 16 und 17 der Mitarbeitervertretungsordnung (MAVO)auf Teilnahme an einer MAV-Fortbildung.
Es ist beabsichtigt, folgende(n) Mitarbeitervertreter(in) auf nachstehend beschriebene MAV-Fort-bildung zu schicken:
Name:
Dienststelle:
Schulungsthema:
Schulungsort:
Zeit: vom bis
Veranstalter: Diözesane Arbeitsgemeinschaft der Mitarbeitervertretungen im caritativen Bereichder Diözese Rottenburg-Stuttgart · Marktstraße 2 · 89601 Schelklingen
Beschluss der MAV vom:
Reisemittel: � öffentl. Verkehrsmittel � Dienst-Kfz � Privat-Kfz (zutreffendes bitte ankreuzen)
Gemäß § 16 MAVO besteht Anspruch auf Arbeitsbefreiung; die Kosten sind nach § 17 MAVO vom Dienstgeber zutragen. Alle Schulungen der DiAG-MAV sind vom Diözesancaritasverband gemäß § 16 MAVO als geeignet aner-kannt.
Datum Unterschrift MAV-Vorsitzende*r
TEILNAHMEBEDINGUNGENT E I L N A H M E B E D I N G U N G E N U N D A N M E L D E M O D A L I T Ä T E N 2 2 0
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NOTIZENN O T I Z E N
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JAHRESPROGRAMM 2020J A H R E S P R O G R A M M 2 0 2 0
„An Erfahrung fehlt es uns nicht,aber an der Gemütsruhe,
wodurch das Erfahrene ganz alleinklar, wahr, dauerhaft und nützlich wird!“
Johann Wolfgang von Goethe, dt. Dichter