markt neuhaus a.d.pegnitz 09 574 140
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Statistik kommunal 2020
Markt
Neuhaus a.d.Pegnitz
09 574 140Eine Auswahl wichtiger statistischer Daten
www.statistik.bayern.de
Herausgegeben im Juni 2015 Bestellnummer Z50021 201400
Herausgegeben im Juni 2021 Bestellnummer Z50021 202000
Zeichenerklärung Auf- und Abrundungen
0
–
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·
...
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( )
p
r
s
D
‡
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mehr als nichts, aber weniger als die Hälfte der kleinsten
in der Tabelle nachgewiesenen Einheit
Im Allgemeinen ist ohne Rücksicht auf die Endsummen auf-
bzw. abgerundet worden. Deshalb können sich bei der Sum-
mierung von Einzelangaben geringfügige Abweichungen zu
den ausgewiesenen Endsummen ergeben. Bei der Aufglie-
derung der Gesamtheit in Prozent kann die Summe der
Einzelwerte wegen Rundens vom Wert 100 % abweichen.
Eine Abstimmung auf 100 % erfolgt im Allgemeinen nicht.
nichts vorhanden oder keine Veränderung
keine Angabe, da Zahl nicht sicher genug
Zahlenwert unbekannt, geheimzuhalten oder nicht
rechenbar
Angabe fällt später an
Aussage nicht sinnvoll; bei Wahlen: Partei nicht
angetreten oder noch nicht bzw. nicht mehr existent
Nachweis unter dem Vorbehalt, dass der Zahlenwert
erhebliche Fehler aufweisen kann
vorläufiges Ergebnis
berichtigtes Ergebnis
geschätztes Ergebnis
Durchschnitt
entspricht
Statistik kommunal 2020 Vertrieb
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31. Mai 2021
Bayerisches Landesamt für Statistik, Fürth 2021
Herausgeber, Druck und Vertrieb Vervielfältigung und Verbreitung, auch auszugsweise,
mit Quellenangabe gestattet.Bayerisches Landesamt für Statistik
Nürnberger Str. 95
90762 Fürth
09 574 140 Neuhaus a.d.Pegnitz
Statistik kommunal 2020
Markt
Neuhaus a.d.Pegnitz
Minuten Sekunden
Breitengrad................... N 49 37 48
Längengrad................... O 11 33 11
Anmerkung zu den Gauß-Krüger-Koordinaten/Längen- und Breitengraden:
Die Koordinaten (Stand: 2020) stellen einen zentralen Punkt der Gemeinde dar.
Quelle: Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung Bayern
Regionalschlüssel............................................ 09 574 140
Landkreis......................................................... Nürnberger Land
Regierungsbezirk............................................. Mittelfranken
Verwaltungsgemeinschaft...............................
Region............................................................. Nürnberg
Gauß-Krüger-Koordinaten: Rechtswert........... 4467719
Gauß-Krüger-Koordinaten: Hochwert.............. 5499221
Grad
Querschnittsveröffentlichungen – Z50021 202000 –
Statistik kommunal 2020 3Bayerisches Landesamt für
Statistik
09 574 140 Neuhaus a.d.Pegnitz
STATISTIK kommunal
führt den bis 1998 im zweijährigen Abstand erschienenen statistischen Informationsdienst des Landesamts seit dem Jahr
2000 jährlich fort. Die Veröffentlichung bietet in 33 Tabellen und 21 Diagrammen mit rund 2300 Daten die wichtigsten
statistischen Informationen für jede Regionaleinheit Bayerns (ab Gemeindeebene). Die Angaben basieren im
Wesentlichen auf der Statistischen Datenbank des Landesamts und werden, auch bei unterjährigen Statistiken, nur mit
ihrem Jahresergebnis nachgewiesen. Da manche Erhebungen nur in mehrjährigem Turnus stattfinden, können diese – je
nach Turnus – als aktuellstes Ergebnis nur ein früheres Jahr als die jährlich durchgeführten Statistiken nachweisen.
Allgemeine Hinweise zum Gebietsstand
Ergebnisse für Berichtsjahre bzw. -zeiträume nach dem 1. Januar 1994 haben den Gebietsstand der jeweiligen
Erhebung. Ergebnisse aus Erhebungen, die vor dem 1. Januar 1994 durchgeführt wurden, sind auf den
Gebietsstand 1. Januar 1994 umgerechnet. Mit diesem Stichtag hat sich die Zahl der Gemeinden in Bayern durch
Wiederherstellungen von 2051 auf 2056 erhöht und seitdem nicht mehr verändert. Bei den Gebietsänderungen ab dem
2. Januar 1994 handelt es sich nur um geringfügige Teilausgliederungen, die jeweils ab dem Zeitpunkt der
Rechtswirksamkeit berücksichtigt sind. Auf die einzelnen Erhebungen haben diese zum Großteil keine Auswirkungen, da
lediglich einige wenige Einwohner und geringe Flächen (Grundstücke) von der Umgliederung in eine andere Gemeinde
betroffen waren.
Querschnittsveröffentlichungen – Z50021 202000 –
Statistik kommunal 2020 4Bayerisches Landesamt für
Statistik
Seite
09 574 140 Neuhaus a.d.Pegnitz
Inhaltsverzeichnis
Bevölkerung ............................................................................................................................ 6, 7, 8
Wahlen .................................................................................................................................... 9, 10
Sozialversicherungspflichtig beschäftigte Arbeitnehmer ......................................................... 8
Gemeindefinanzen .................................................................................................................. 10
Steuern ................................................................................................................................... 11
Arbeitslosenzahlen .................................................................................................................. 8
Bauland ................................................................................................................................... 10
Wohnungsbestand, Wohnungsbau ......................................................................................... 12
Flächenerhebungen, Bodennutzung ....................................................................................... 13
Landwirtschaft ......................................................................................................................... 14
Verarbeitendes Gewerbe, Gewerbeanzeigen, Bauhauptgewerbe .......................................... 15
Straßenverkehrsunfälle ........................................................................................................... 15
Tourismus ............................................................................................................................... 16
Kraftfahrzeugbestand ............................................................................................................. 16
Kindertageseinrichtungen ....................................................................................................... 16
Schulen ................................................................................................................................... 17
Einrichtungen für ältere Menschen ......................................................................................... 17
Sozialhilfe ................................................................................................................................ 18
Öffentliche Wasserversorgung und Abwasserentsorgung ...................................................... 18
Erläuterungen ......................................................................................................................... 19
Querschnittsveröffentlichungen – Z50021 202000 –
Statistik kommunal 2020 5Bayerisches Landesamt für
Statistik
1) Einschließlich bestandsrelevanter Korrekturen.
15
18
25
30
40
50
15
18
25
30
40
50
65
bis unter
bis unter
bis unter
bis unter
bis unter
bis unter
bis unter
9. Mai 2011 63,8 675 23,7 89 3,1 1 224 373
25. Mai 1987
- 7,4
- 1,0 2 849
15,1
233
60,1
2 109
- 13,8
626
7,8- 0,5
3,3
x
73,6
x
2 867
2 852 1 819
21,8
x
94
- 5,3
Anzahl %
- 0,8
- 1,8
0,3
- 0,4
- 52
8
- 12
2018
2019
24
- 24
2 829
2 836
2 847
2 884
2 893
2 917
2 893
75,1
Jahr
Bevölkerung am 31. Dezember
insgesamtVeränderung zum Vorjahr
1)
Anzahl %
2010
2011
70
72
- 1,3
0,2
- 36
7
12,9
09 574 140 Neuhaus a.d.Pegnitz
insgesamt
Veränderung
31.12.2019
gegenüber … in %
Bevölkerung
Einwohner
je km²
2 867
1 620
1 654
1 956
Volkszählung
bzw.
Zensus
01.12.1840
01.12.1871
01.12.1900
16.06.1925
17.05.1939
06.06.1961
27.05.1970
13.09.1950
2 012
1 897
2 886
2 879
3 065
595
137
327
215
372
6,2
188
273
390
6,6
10,0
4,8
11,4
7,5
13,0
13,6
18,3 526
66
142
97
4,5
9,7
12,9
103
229
151
3,6
8,0
5,3
83
234
172
100,0
82
105
34
113
64
134
179
339
326
1 376
6,0
7,6
2,5
8,2
4,7
9,7
13,0
24,6
23,7
18,7
2 867 100,0
263
313
14,8
189
2 852 2 837
230
273
423
1 462
483
571
61018,0
100,0
16,1
19,1
25,2
291
367
701
100,0100,0 100,0
360
1 431
16,9
20,0
21,4
3,1
7,1
4,8
11,3
45
102
68
16111,0
2,9
8,2
6,1
10,3
12,9
24,7
21,0
157
237
4,1
9,3
59
133
190
287
41,0
- 1,7
- 1,5
2014
2015
2016
2017
insgesamt
125
4,4
87
125
125
133
Veränderung 2011 zu 1987 in %
25.05.1987
Anzahl
71,5
45,0
49,6
2012
2013
85
82
Bevölkerungsentwicklung
%
09.05.2011
Volkszählung bzw. Zensus
2 852 - 0,5 124 2 837
0,4
1,3
0,3
0,8
2 841
11
37
9
insgesamtweiblich weiblich
9,3
90
154 10,5
2. Volkszählung am 25. Mai 1987 und Zensus am 9. Mai 2011
3. Bevölkerung 1987, 2011 und 2019 nach Altersgruppen und Geschlecht
5,5
8,4
126
266
1 063
6
Bevölkerung
und zwarPrivat-
haushalte
darunter
Einpersonen-
haushalte
römisch-katholisch evangelisch-lutherisch Ausländer
Anzahl %
1. Bevölkerungsentwicklung seit 1840
6,6
insgesamt
% Anzahl %Anzahl % Anzahl % Anzahl % Anzahl % Anzahl
Alter von…Jahren
Bevölkerung
25. Mai 1987
unter 6
65 oder mehr
9. Mai 2011 31. Dezember 2019
insgesamt weiblich
0
500
1 000
1 500
2 000
2 500
3 000
3 500
1840
1871
1900
1925
1939
1950
1961
1970
1987
2011
2019
Querschnittsveröffentlichungen – Z50021 202000 –
Statistik kommunal 2020 6Bayerisches Landesamt für
Statistik
Altersstruktur der Bevölkerung
4. Bevölkerungsbewegung seit 1960
9,5 63,8 67,0 27 181 190 - 13
Wanderungen Natürliche Bevölkerungsbewegung
2019 23 8,1
2018 27
48,4
38,7
55,7
55,3
55,89,5 5
30
31
- 21
- 52
159
110
16810,9 59,0
2010
2016
2017
11,1
8,7
99
161
157
149
108
140
22,5
24,4
1990
2000
20
32
25
26
32 11,1
10,6
11,1
8,8
7,1
72
73
19
123
- 22
- 36
61,2
56,7
69
6,7
9,2
81,0
75,9
45,1
83,3
35,7
48,1
36,2
35,0
23317,4
1980
175
103
41
39
27
20
234
130
258
67
13,6
8,3
13,2
13,1
42
24 32
9,1 281970
09 574 140 Neuhaus a.d.Pegnitz
Jahr
Natürliche Bevölkerungsbewegung Wanderungen
12,21960 35 176 50
Bevölkerungs-
zunahme bzw.
-abnahme (-)
Lebendgeborene Gestorbene Zugezogene Fortgezogene
insgesamtje 1 000
Einwohnerinsgesamt
je 1 000
Einwohnerinsgesamt
je 1 000
Einwohnerinsgesamt
je 1 000
Einwohner
0
100
200
300
400
500
600
700
800
unter 6 6-15 15-18 18-25 25-30 30-40 40-50 50-65 65 oder mehr
Alter von ... bis unter ... Jahren 1987 2011 2019
0
10
20
30
40
50
60
1960 1965 1970 1975 1980 1985 1990 1995 2000 2005 2010 2015 2019
Lebendgeborene Gestorbene
0
50
100
150
200
250
300
1960 1965 1970 1975 1980 1985 1990 1995 2000 2005 2010 2015 2019
Zugezogene Fortgezogene
Querschnittsveröffentlichungen – Z50021 202000 –
Statistik kommunal 2020 7Bayerisches Landesamt für
Statistik
Durchschnittsalter der Bevölkerung
Entwicklung der Arbeitslosenzahlen insgesamt Arbeitslosenzahlen von ausgewählten Personengruppen
2016
2017
2018
2019
8
4
2
4
9
7
6
8
8
9
8
11
7
5
4
2
51
41
30
37
12
11
7
10
503männlich
Handel, Verkehr, Gastgewerbe
7 12
Jahr
2013
2014
2015
Arbeitslose
(Jahresdurchschnitt)
und zwar
Langzeitarbeitslose 55- bis unter 65-Jährige15- bis unter 25-JährigeAusländerSchwerbehinderte
515
Land- und Forstwirtschaft, Fischerei .
Beschäftigte am Wohnort
239 214 249 245
730 736 718
Unternehmensdienstleister
503
. .darunter 1)
weiblich
Jahr
241
. 7
Durchschnittsalter Jugend-
quotient
Alten-
quotientinsgesamt
Gegenstand der Nachweisung Sozialversicherungspflichtig beschäftigte Arbeitnehmer am 30. Juni
2)
2014 2015 2016 2017 2018 2019
756
498 497 504
752 748
09 574 140 Neuhaus a.d.Pegnitz
6. Sozialversicherungspflichtig beschäftigte Arbeitnehmer seit 2014
5. Durchschnittsalter, Jugend- und Altenquotient der Bevölkerung seit 2010
45,6 33,4
33,6
2019 44,4 43,0 45,9 31,5 34,9
2018 44,3 42,7 45,8
männlich weiblich
36,8
31,3
42,9 45,6
2010 43,5 41,9 45,1 35,2
32,9 34,7
2016 43,9 42,3
2012 44,0
2011 44,0 42,4 45,6 32,7
32,5
34,442,3 45,6
35,1
45,8
33,4
2017 44,2
17
.
60 68 . 88 81 82
578 562 563 549 552
20 20 . 19
.
Produzierendes Gewerbe
.
Beschäftigte am Arbeitsort
davon
232
54
54
13
12 7 15
7. Arbeitslosenzahlen seit 2013
13
9 3
6 2 6
12 10 5
1 228 1 245 1 243
88 . 71 79 77
51
2) Bei den Ergebnissen 2014 – 2016 handelt es sich um revidierte Werte der Bundesagentur für Arbeit; 2018 – 2019 vorläufige Ergebnisse.
1) Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2008 (WZ 2008).
91
1 178 1 208 1 217
Öffentliche und private Dienstleister
33,4
43,9 42,3 45,5 33,4 34,72013
34,4
2015 43,8 42,2 45,5 32,8 32,6
2014 44,2 42,6
39,0
40,0
41,0
42,0
43,0
44,0
45,0
46,0
47,0
2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019
insgesamt männlich weiblich
0
2
4
6
8
10
12
14
16
2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019
Langzeitarbeitslose SchwerbehinderteAusländer 15- bis unter 25-Jährige55- bis unter 65-Jährige
0
10
20
30
40
50
60
2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019
Querschnittsveröffentlichungen – Z50021 202000 –
Statistik kommunal 2020 8Bayerisches Landesamt für
Statistik
Landtagswahlen Bundestagswahlen Europawahlen
Gültige Gesamtstimmen in % Gültige Zweitstimmen in % Gültige Stimmen in %
8,0 4,2 10,0
2 185 1 427 65,3 1 1 426 48,5 8,8 10,7 10,2 8,3 13,5
5 953 48,1 22,2 7,625.05.2014
26.05.2019
2 270 958
15,7
2 288 1 104 48,3 6 1 098 48,8 13,5 6,4 X 13,5 17,9
11 953 61,9 17,5 4,8
42,2
12.06.1994
13.06.1999
13.06.2004
07.06.2009
X X 2 393 1 390 58,1
2 333 991 42,5
2 320 964 41,6 X X
2 989 67,3 22,3 4,2 X X 6,1
13 1 377 50,5 27,7 4,7
10. Europawahlen seit 1994
24.09.2017 2 217 1 840 83,0 8 1 832 43,8
17,1
18,5 6,912,2 5,9 12,7
1 898
13,946,1 22,2 7,0X 10,8 2 285 1 722 75,4 15 1 707
3,5X 3,7
2,7
2 314 1 839 79,5 14 1 825 50,1 31,0 3,5X 6,7 8,8
58,6 31,6 4,2X 3,0 2 306 1 908 82,7 10
80,0 10 1 908
1 898 81,8 11 1 887 48,1 38,0
69,3
3 437
2 914
2 924
3 148
9. Bundestagswahlen seit 1994
X
X
X
X
3 419
2 889
2 889
3 087
13.09.1998
21.09.2003
28.09.2008
22.09.2013 2 272 1 574
2,2
4,2
11,652,8
4,3
6,9
2,6
3,0
9,5
27,6
32,5
33,7
20,0
21,4
18,3
1 698
8. Landtagswahlen seit 1990
CSU
2 321 1 719
2 329 1 457
2 283 1 462
58,5
55,3
54,8
64,9
52,8
74,1
62,6
64,0
X
GRÜNE FW AfDWahltag
Stimm-
berechtigteWähler
1 709 77,5 3 418 3 397 48,4 10,9 11,5
09 574 140 Neuhaus a.d.Pegnitz
2 35314.10.1990
25.09.1994
67,2
70,6
3 129
3 356
3,1
3,8
X
XX
3 164
3 396
1 582
2 404
10,3
16.10.1994
27.09.1998
22.09.2002
18.09.2005
27.09.2009
6,3
2 319
WahltagWahl-
berechtigteWähler
Wahl-
beteili-
gung
in %
Ungültige Gültige Von den gültigen Zweitstimmen entfielen auf
ZweitstimmenCSU SPD AfD FDP GRÜNE Sonstige
14.10.2018 2 205
Wahl-
beteili-
gung
in %
Abgegebene
GesamtstimmenVon den gültigen Gesamtstimmen entfielen auf
insgesamtdarunter
gültige %
SonstigeFDPSPD
%
SPD GRÜNE AfD FW Sonstige
%
WahltagWahl-
berechtigteWähler
Wahl-
beteili-
gung
in %
Ungültige Gültige Von den gültigen Stimmen entfielen auf
StimmenCSU
6,7
53,8 33,4 3,7X 2,7 2 398 1 918
22,6 4,1 3,2 6,7 13,222.09.2013 2 273 1 662 73,1 15 1 647 50,2
8,7
2,8
1,5
1,0
0,7
3,9
1,3
3,0
8,0
6,9
5,7
7,1
8,1
9,1
7,2
0
10
20
30
40
50
60
70
1990 1994 1998 2003 2008 2013 2018
CSU Grüne FW AfD SPD FDP
0
10
20
30
40
50
60
70
1994 1998 2002 2005 2009 2013 20170
10
20
30
40
50
60
70
80
1994 1999 2004 2009 2014 2019
Querschnittsveröffentlichungen – Z50021 202000 –
Statistik kommunal 2020 9Bayerisches Landesamt für
Statistik
Sonstige
2) Der Schuldendienst wird seit 2017 nicht mehr im Rahmen der Schuldenstatistik erhoben.
Springer, Josef, CSU, gewählt am: 15.03.2020
Kroder, Armin, FREIE WÄHLER/Freie Wähler Nürnberger Land, gewählt am:
15.03.2020
Wählergruppen 361
–
23,4
–
3
–
–
–
Bürgermeister..............................
151
Wahlvorschlag
CSU
GRÜNE
FREIE WÄHLER
AFD
SPD
FDP
gemeinsame Wahlvorschläge
12. Gemeindefinanzen seit 2015
Gewerbesteuer (netto)
Gemeindeanteil an der Einkommensteuer
Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer
darunter
darunter Personalausgaben
laufender Sachaufwand
Sachinvestitionen
Grundsteuer A
Grundsteuer B
Bruttoausgaben
Gemeindesteuereinnahmen 3 229
299
1) Bevölkerungsstand jeweils zum 30.06.
1,464
–
1 860
269
3 548
2 722
470
4 178
255
4 369
1,547
–
1 779
0,946
–
1 638
–
2 855
1 492
0,535
3 644
2 848
148
9 459
784
1 203
1 989
1 478
9 462
800
1 365
1 426
8 781
823
1 348
1 822
1 256
9 598
781
1 172
1 460
22
236
1 164
1 350
117
350
3 346
3 037
457
3 796
2 206
1 527
8 529
1 034
1 023
1 104
0,984
196
312
09 574 140 Neuhaus a.d.Pegnitz
gültig
Anzahl
Anzahl
%
Anzahl
Anzahl
Anzahl
Stimmberechtigte
Wähler
Wahlbeteiligung
Abgegebene Stimmzettel
dav. ungültig
1 542
2 194
1 587
72,3
1 587
45
11. Wahl der Stadt- bzw. Gemeinderäte am 15. März 2020
Gewichtete Stimmen Sitze
Anzahl
1
382
4
8
1
5
1
1
53
. .
Verkaufspreis
baureifes
Land
Bauland
insgesamt
Veräußerungsfälle Veräußerte Fläche
4
8
8
63
Anzahl 1000 m² Tsd. Euro
13. Bauland seit 2015
2016
2017
2015
2018
Bauland
insgesamt
.
405
1
7
Durchschnittlicher Kaufwert von
Bauland
Bauland
insgesamt
baureifes
Land
Jahr
.
63
382
10
baureifes
Land
342
Bauland
insgesamt
baureifes
Land
44 44
53
42 69
7
5
1
€/m²
382 24,8
– –
1
–
– –
605 39,2
194 12,6
– –
3
–
–
2 –
– –
2 895 2 828 3 269 3 293
2018 2019
1 000 €Gegenstand der Nachweisung
2016 2017
% insgesamt dar. Frauen
– –
Planmäßig geleisteter Schuldendienst 2)
Finanzkraft
Verschuldung je Einwohner 1)
Gegenstand
der
Nachweisung
Einheit Wert
Landrat.........................................
2015
30
235
1 536
1 309
115
– – –
6 2
Gemeindeschlüsselzuweisungen
Steuerkraftmesszahl
Verschuldung
293
22
257
1 091
1 714
202
23
261
1 165
1 632
183
Steuereinnahmekraft
Gewerbesteuerumlage
3 145
3 091
–
2 712
25
249
924
Querschnittsveröffentlichungen – Z50021 202000 –
Statistik kommunal 2020 10Bayerisches Landesamt für
Statistik
1) Anteil der Lohn- und Einkommensteuer am Gesamtbetrag der Einkünfte.
Lieferungen und Leistungen
je Steuerpflichtigen in 1000 Euro
1) Die regionale Zuordnung des gesamten Unternehmensumsatzes erfolgt an dem für den Sitz der Geschäftsleitung zuständigen Finanzamt des Unternehmens.
Lieferungen und Leistungen in Millionen Euro
Einkommensteuerpflichtigen in Euro
Gesamtbetrag der Einkünfte je Lohn- und
Steuerbelastung 1)
in Prozent
2018
2009
2010
2011
2012
2013
Jahr
125 261
124 122
125 967
129 635
134 526
122 982
123 598
133 737
134 208
125 572
90
85
91
87
oder mehr
88
99
93
Anzahl 1 000 €
335 27 840 5 207
2016
2017
94
91
88
2014
2015
15. Umsatzsteuerstatistik 1)
seit 2009
Umsatz-
steuerpflichtigeLieferungen und Leistungen
50 000
11 063 1 468
109 2 438 177
117 3 222 289
266
1 376 45
114 1 971 94
121 3 958 427
1 433
112
6 319
6 687
7 130
7 550
Jahr
––
Einkommensgrößenklassen
in €
7 718
unter
bis unter
Einkommensgrößenklassen 2016
231 248 6
90 690 6
Lohn- und
Einkommen-
steuerpflichtige
5 000
10 000
09 574 140 Neuhaus a.d.Pegnitz
5 388 1 439
52 805
51 360
48 938
46 958
44 962
40 743
1 495
1 490
1 493
1 484
2010
2012
2013
2015
2016
2014
14. Lohn- und Einkommensteuerstatistik seit 2010
Gesamtbetrag der
Einkünfte
Lohn- und
Einkommensteuer
Anzahl 1 000 €
15 000
20 000
25 000
30 000
35 000
50 000
5 000
10 000
15 000
20 000
25 000
30 000
35 000
bis unter
bis unter
bis unter
bis unter
bis unter
bis unter
0
5 000
10 000
15 000
20 000
25 000
30 000
35 000
40 000
2010 2012 2013 2014 2015 2016
12
13
14
15
2010 2012 2013 2014 2015 2016
0
200
400
600
800
1 000
1 200
1 400
1 600
1 800
2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018
116
118
120
122
124
126
128
130
132
134
136
2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018
Querschnittsveröffentlichungen – Z50021 202000 –
Statistik kommunal 2020 11Bayerisches Landesamt für
Statistik
Wohngebäude 1)
1 Wohnung
2 Wohnungen
3 oder mehr Wohnungen
Wohnungen 2)
in Wohngebäuden
darunter in Wohngebäuden mit
2 Wohnungen
3 oder mehr Wohnungen
Wohnungen 2)
in Wohn- und Nichtwohngebäuden
1 Raum
2 Räumen
3 Räumen
4 Räumen
5 Räumen
6 Räumen
7 oder mehr Räumen
Durchschnittliche Wohnfläche je Wohnung in m²
Räume der Wohnungen in Wohn- und Nichtwohngebäuden
Durchschnittliche Raumzahl je Wohnung
106,1
7 079
5,2
24
40
151
X
106,1
5,2
X
X 7 094
24,7
15,9
20,1
1 374
1,7 1,9
100,0 100,0
100,0
23,2
822
477
258
86
1 319
516
308
1 371
39,3
823
476
260
86
1 322
520
308
X X
5,2
827
479
261
86
1 329
522
308
1 381
26
40
151
326
342
221
275
146 536
106,1
7 117
5,2
10,9
X X
X X X
830
482
261
86
1 331
522
307
1 383
26
40
152
325
342
223
275
146 830
106,2
7 128
10,4 10,4
X
X X X
20,1 19,9 19,9
24,7
15,9 16,0 16,1
1,9
2,9 2,9 2,9
24,7 24,8
23,6 23,6 23,5
11,0 11,0
100,0 100,0 100,0
Wohnfläche der Wohnungen in Wohn- und Nichtwohngebäuden in m²
1,8
2,9
11,0
23,6
davon
324
340
219
276
145 812
24
40
151
323
339
X
218
276
145 417 X
31,4
Anzahl Anzahl %
39,1
23,4
100,0
39,3 39,2
23,3
100,0
23,1
100,0
57,8 57,9 58,1
31,6 31,6 31,4
10,4
20,0
2019 3 3 100,0 –
28,6 22018 4 4 100,0 –
Anzahl
9
3
12
–
–
–
–
–
–
– – –
- 1 - 20,0
%
- 20,0 1
–
3
3
–
5
3– – – 3 –
42,9– – – 7 2
100,0
328,6
– – –
66,7– – – 3 –2017 1 1 100,0 – – 1 33,3 2
120,0– – – 5 –2016 4 4 100,0 – – - 1 - 20,0 6
100,0– – – 2 –2015 – – – – – – – 2
2 100,0– – – 2 –
2013 3 3 100,0 –
2014 2 2 100,0 –
80,0– – – 5 2 40,0 4
– 4 100,0– – – 4 –
%% Anzahl Anzahl
2012 2 2 100,0 –
% Anzahl
– –
Jahr
Errichtung
neuer
Wohn-
gebäude 1)
davon mit … Wohnung(en)Wohnungen in
Wohn- und
Nichtwohn-
gebäuden 2) 4)
davon mit … Räumen
1 2 3 oder mehr 1) 1 oder 2 3 oder 4
Anzahl % Anzahl %
50,0
–
–
–
44,4
100,0
33,3
–
–
- 33,3
–
33,3
–
41,7
1
–
–
–
2
Anzahl
4
4
- 1
–
–
- 1
–
5 oder mehr
100,0
50,0
100,0
133,3
100,0
5
1
3
4
2
–
–
–
–
–
5
2
3
3
2–
–
–
–
–
–
–
–
–
–
–
–
–
100,0
100,0
66,7
–
–
–
22,2
–
25,0 1
2017
2018
2019
–
–
33,3
4
3
3 2
3
2
100,0
100,0
100,0
100,0
100,0 22016
3
4
2012
2013
2014
2015
3
1
1
2
3
1
1
2
58,0
09 574 140 Neuhaus a.d.Pegnitz
100,0
% % %
17. Baugenehmigungen3)
seit 2012
18. Baufertigstellungen3)
seit 2012
Jahr
Errichtung
neuer
Wohn-
gebäude 1)
davon mit … Wohnung(en)
Wohnungen in
Wohn- und
Nichtwohn-
gebäuden 2) 4)
davon mit … Räumen
1 2 3 oder mehr 1) 1 oder 2 3 oder 4 5 oder mehr
Anzahl %
darunter mit
Anzahl
–
1) Einschl. Wohnheime. -
2) Einschl. Wohnungen in Wohnheimen.
3) Einschl. Genehmigungsfreistellungsverfahren. -
4) Einschl. Baumaßnahmen an bestehenden Gebäuden.
16. Bestand an Wohngebäuden und Wohnungen seit 2016
% Anzahl Anzahl %Anzahl Anzahl % Anzahl% %
Gegenstand der Nachweisung
Bestand am 31. Dezember
2016 2017 2018 2019
Anzahl Anzahl
100,0
100,0
10,5
Querschnittsveröffentlichungen – Z50021 202000 –
Statistik kommunal 2020 12Bayerisches Landesamt für
Statistik
Siedlung
dar.: Wohnbaufläche
Industrie- und Gewerbefläche
Verkehr
Vegetation
dar.: Landwirtschaft
Wald
Gewässer
Bodenfläche insgesamt
dar.: Siedlungs- und Verkehrsfläche
Anteile ausgewählter Flächen in Prozent
Landwirtschaftlich genutzte Fläche (LF)
darunter Dauergrünland
darunter Wiesen und Weiden 2)
Ackerland
darunter Getreide
darunter Weizen insgesamt
Roggen
Wintergerste
Sommergerste
Hülsenfrüchte
Hackfrüchte
darunter Kartoffeln
Gartengewächse
Handelsgewächse
darunter Winterraps
Pflanzen zur Grünernte
Anteile ausgewählter Flächen in Prozent
31 1,3 31 1,3
821 35,2 821 35,2
2 330 100,0 2 330
282 12,1 283 12,1
100,0
5,3 123 5,3
29 1,2 29 1,2
1 117 47,9 1 116 47,9
2 015 86,5 2 014 86,4
123
09 574 140 Neuhaus a.d.Pegnitz
71 3,0 71 3,0
162 7,0 162 7,0
2018 2019
ha % ha
Fläche am 31. DezemberBodenfläche nach Nutzungsart
(ALKIS)%
19. Flächenerhebungen zum 31. Dezember 2018 und 2019
370 376
368 370
752 756 725 768
383 384
365 .
20. Bodennutzung 2003, 2007, 2010 und 2016
Fläche in ha
2003 1)
2007 1)
2010 1)3)
Nutzungsart2016
1)3)
264
369 372 .
26 55
16 .
256 248 239
17 17
392
–
. 1 .
67 75 63 74
10
12 12
18
26 12 14 .
26
35 55
110 92 81 75
9 .
.
12 14 .
4 . . –
. . .
2) Ohne ertragsarmes Dauergrünland / Weiden ohne Hutung.
3) Ab 2010 auch Wintermenggetreide enthalten.
darunter Silomais einschließlich Grünmais
61 77
15 26 24 29
1) Änderungen im Erfassungs- und Darstellungsbereich schränken die Vergleichbarkeit der Ergebnisse ein.
0
20
40
60
80
100
Siedlung Verkehr Vegetation Gewässer
2018 2019
Querschnittsveröffentlichungen – Z50021 202000 –
Statistik kommunal 2020 13Bayerisches Landesamt für
Statistik
Rinder
darunter Milchkühe
Schweine
darunter Zuchtsauen
andere Schweine
Schafe
Pferde 3)
Hühner
darunter Legehennen (1/2 Jahr oder älter)
Masthühner-/hähne
5
10
20
50
5
10
20
50 oder mehr
09 574 140 Neuhaus a.d.Pegnitz
24 717 30 15 480 32 10 534 53
21. Viehhalter und Viehbestand 1999, 2007 und 2016
TiereTiere je
Tierhalter
Viehhalter und Viehbestand 1)
1999 2007 2016 2)
Halter
186 37
. . 1 . . –
Tierart
16 239 15 7
17 7
1 – –
TiereTiere je
TierhalterHalter Tiere
Tiere je
TierhalterHalter
29 10 1
142 20
X
5
33 341 10 17 284
7 . .X X X X X
111 16
. .
4 58 15
27 1 309 48 18 751 42 6 529 88
8 127 16 7 106 15
3 107 36 3
– –
27 . . 18 751 42
Landwirtschaftliche Betriebe insgesamt
22. Betriebsgrößenstruktur in der Landwirtschaft 2003, 2005, 2007, 2010 und 2016 1)
6 529 88
1 . . – – –
Viehhalter 1)
nach Tierarten
–
Viehbestand 1)
davon mit einer LF von … ha
2) Änderungen im Erfassungs- und Darstellungsbereich schränken die Vergleichbarkeit der Ergebnisse ein.
3) Ab 2010 alle Einhufer (Pferde, Esel, Maultiere).
Gegenstand der Nachweisung 2003 2005 2007 2010 2016 1)
46 46 43 30 26
9 8
12 12
1) Stichtag 1. März 2016, Vorjahre 3. Mai.
7
1) Änderungen im Erfassungs- und Darstellungsbereich schränken Vergleichbarkeit der Ergebnisse ein (v. a. in der Größenklasse unter 5 ha).
10 12 12 – –
14 12 10
unter
bis unter
bis unter
bis unter
2
11 11
3 3 4 5
8 7 7 6 6
0
200
400
600
800
1 000
1 200
1 400
Rinder Schweine Schafe Pferde Hühner
1999 2007 2016
0
5
10
15
20
25
30
35
Rinder Schweine Schafe Pferde Hühner1999 2007 2016
Querschnittsveröffentlichungen – Z50021 202000 –
Statistik kommunal 2020 14Bayerisches Landesamt für
Statistik
darunter
Straßenverkehrsunfälle Straßenverkehrsunfälle mit Personenschaden
_________
1 2
1) Ohne übrige Sachschadensunfälle.
16
15 16
8 14
18
3
19 236
3
3 516 21 398
515
498 18 573
3 505
Straßenverkehrsunfälle mit Personenschaden
innerhalb von Ortschaften
4
Baugewerblicher Umsatz des Vorjahres in 1000 € 2)
Tätige Personen Ende Juni
Betriebe Ende Juni
2) Gesamtumsatz bis einschließlich Berichtsjahr 2016.
1) Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2008 (WZ 2008).
27
3 685
3
26
3 465
3
29
4 018 3 976 4 722
4
–
4
5
4
Verletzte
Straßenverkehrsunfälle 1) 3
3
1
2
3
–
3
8
2
6
3
1
09 574 140 Neuhaus a.d.Pegnitz
3 544 18 647
3 512 18 146 8 9
9 6
sowie Gewerbeanzeigen seit 2013
Betriebe von rechtlichen Einheiten mit im Allgemeinen 20 oder mehr Beschäftigten 1)
Betriebe 3)
Beschäftigte 3) Bruttoentgelte
in 1 000 €
23. Verarbeitendes Gewerbe sowie Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden
Jahr
Gewerbeanzeigen 2)
Gewerbeanmeldungen Gewerbeabmeldungen
2015
2016
2017
2018
2018 2019
1
Getötete –davon
5
19 834
–
7
7
6
5
5
2
3
7
–
–
7
25. Straßenverkehrsunfälle seit 2014
1
4
39
3
außerhalb von Ortschaften
2013
2014
Verunglückte
3 20 874
Gegenstand der Nachweisung2015 2016 2017
1) Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2008 (WZ 2008).
497
15
18
Bauhauptgewerbe 1)
(Vorbereitende Baustellenarbeiten, Hoch- und Tiefbau)
1
3
4 4
2) Bis 2016 ohne Automatenaufsteller und Reisegewerbe, ab 2017 ohne Reisegewerbe. -
3) Stand 30.09.
24. Bauhauptgewerbe seit 2015
2019
Schwerwiegende Unfälle mit Sachschaden
2019Gegenstand der Nachweisung
Straßenverkehrsunfälle
2014 2015 2016 2017 2018
7
–
7
–
1
16 20
4
39
4
6 6
0
1
2
3
4
5
6
7
2014 2015 2016 2017 2018 2019
innerhalb von Ortschaften außerhalb von Ortschaften
0
1
2
3
4
5
6
7
8
2014 2015 2016 2017 2018 2019
Querschnittsveröffentlichungen – Z50021 202000 –
Statistik kommunal 2020 15Bayerisches Landesamt für
Statistik
darunter Pkw insgesamt
Krafträder insgesamt
1) Bis einschließlich 2010 Beherbergungsbetriebe mit neun oder mehr Gästebetten und Campingplätze mit drei oder mehr Stellplätzen.
2) Ab 2006 einschließlich Campingplätze. -
3) Einschließlich Privatquartiere.
4) Mineral- und Moorbäder, Heilklimatische Kurorte, Kneippheilbäder, Kneippkurorte, Luftkurorte und Erholungsorte.
5) Meldungen vereinzelter, nicht prädikatisierter Gemeinden werden ab 2017 ebenfalls ausgewiesen.
2018 29 90 51
168 139
3 36
4 33
2 34 29 84
28 56 51 4 33
2 208 173
2017
.
.
.
.
–
–
–
.
.
2,3
27
1 940
1 819
121
1,9
11
1,9
220
.
.
.
.
728
685
Durchschnittliche Aufenthaltsdauer in Tagen
.
–
–
–
–
1,8
Übernachtungen von Gästen aus dem In- und Ausland
in Betrieben mit neun oder mehr Gästebetten 1)2)
Durchschnittliche Auslastung
der angebotenen Betten in Prozent
––
5,1
2,1
–
.3,7
1 426
1 415
.
.
.
.
.
.
Gästeübernachtungen
hiervon von Gästen aus dem Inland
von Gästen aus dem Ausland
von Gästen aus dem Ausland
davon von Gästen aus dem Inland
Gästeübernachtungen
Durchschnittliche Aufenthaltsdauer in Tagen
3 2
.
3
49
1,9
3
50
1 043
1 016
2 111
2 008
103
2,6
2,6
803
779
24 43
1 642
1 422
757
754
3
davon von Gästen aus dem Inland
56
2 389 2 399
2019
284 297 293
2
.
Beherbergungsbetriebe mit zehn1)
oder mehr Gästebetten 2)
1 677 1 679
285
1 622
282
1 652
Geöffnete Beherbergungsbetriebe im Juni 3
52
Gästeankünfte
Angebotene Gästebetten im Juni
1 708
09 574 140 Neuhaus a.d.Pegnitz
Tourismus
2014 2015 2016 2017 2018 2019Gegenstand der Nachweisung
27. Tourismus seit 2014
Kraftfahrzeugbestand insgesamt 2 313 2 335
Fahrzeugart2016
2 363
26. Kraftfahrzeugbestand seit 2015
2015
Kraftfahrzeugbestand
2 265
20202017 2018
296
–
–
–
–
– –
4,3
–
–
4,5
Gästeankünfte
2016 2 168 159
Beherbergungsbetriebe mit weniger als zehn Gästebetten in Prädikatsgemeinden 3)4)5)
57
55
28. Kindertageseinrichtungen seit 2015
JahrAnzahl der
Einrichtungen
Genehmigte
Plätze
Betreute Kinder
insgesamt
1 704
von Gästen aus dem Ausland
37
2020 2 228 177 33 85 58 1 36
2019 2 208 170 32 87 51 –
2015 2
37 61
Betreute Kinder nach AltersgruppenTätige Personen
insgesamtunter
3 Jahren
3 bis unter 6
Jahren
6 bis unter 11
Jahren
11 bis unter 14
Jahren
2 168 170
0
2
4
6
8
10
12
14
2005 2007 2009 2011 2013 2015 2017 20190
1 000
2 000
3 000
4 000
5 000
6 000
7 000
2005 2007 2009 2011 2013 2015 2017 2019
Gäste aus dem Inland Gäste aus dem Ausland
Querschnittsveröffentlichungen – Z50021 202000 –
Statistik kommunal 2020 16Bayerisches Landesamt für
Statistik
Allgemeinbildende Schulen insgesamt
–
–
–
–
–
―
–
―
1) Ohne Wirtschaftsschulen und ohne Berufsfachschulen des Gesundheitswesens.
–
–
――
–
–
–
–
–
–
–
–
―
–
―
–
–
–
―
–
―
–
–
–
–
–
–
–
–
–
–
–
––
–
–
–
–
–
–
–
–
–
―
–
–
–
–
–
–
–
5
–
–
–
–
–
–
–
–
–
–
–
–
54
–
–
–
–
–
–
–
–
–
–
93
–
–
54––
–
–
–
–
–
–
privat männlich
–
–
5
–
–
–
–
–
93
–
–
–
–
–
4
–
–
–
–
–
–
–
–
1
–
–
–
–
–
–
–
–
–
–
–
–
–
1
–
–
–
–
–
–
–
–
1
––
–
–
–
–
–
–
––
–
5
2) Abendrealschulen, Abendgymnasien, Kollegs.
Klassen Schüler
und zwar
öffentlich
–
–
–
– –
–
–
–
Berufsschulen zur sonderpädagogischen Förderung
Berufsschulen –
–
– –
–
–
–
–
–
–
Berufsfachschulen 1)
Berufsfachschulen des Gesundheitswesen
Fachschulen (ohne Landwirtschaftsschulen)
Landwirtschaftsschulen
5
–
4
–
Voll-
und teilzeit-
beschäftigte
Lehrkräfte
– –
–
1
–
–
–
1) Ausländische und internationale Schulen.
2014
2012
2018
2016
09 574 140 Neuhaus a.d.Pegnitz
Schulen
Voll-
und teilzeit-
beschäftigte
Lehrkräfte
darunter
männlichKlassen Schüler
und zwardavon
öffentlich privat männlichAus-
länder
29. Allgemeinbildende Schulen und Wirtschaftsschulen 2019/20
Schulart
–
darunter
männlich
–
–
31. Einrichtungen für ältere Menschen seit 2008
Stichtag
jeweils 15. DezemberEinrichtungen Verfügbare Plätze Bewohner/innen
Personal i.Einrichtungen für ältere
Menschen
2010
2008 – – – –
– –
Grund- sowie Mittel-/Hauptschulen
Realschulen zur sonderpädagogischen Förderung
Realschulen
Gymnasien
Wirtschaftsschulen
Freie Waldorfschulen
Gesamtschulen
Sonstige allgemeinbildende Schulen 1)
Schulartunabhängige Orientierungsstufe
Fachoberschulen
Fachakademien
Berufsoberschulen
Berufliche Schulen insgesamt
Förderzentren
30. Berufliche Schulen 2019/20
Schulen des zweiten Bildungswegs 2)
–
–
–
– –
–
–
–
–
–
–
–
Aus-
länder
Schulart Schulen
davon
–
–
–
–
–
–
–
–
–
–
–
–
–
–
–
–
–
–
Querschnittsveröffentlichungen – Z50021 202000 –
Statistik kommunal 2020 17Bayerisches Landesamt für
Statistik
1) Ab dem Berichtsjahr 2018 werden beim Wohnsitzprinzip alle Empfängerinnen und Empfänger, deren Hauptwohnsitz in Bayern ist nachgewiesen. Bis einschließlich
2017 waren dies nur die Empfängerinnen und Empfänger, die von einem bayerischen Träger Leistungen erhielten und Ihren Hauptwohnsitz in Bayern hatten.
2) 5. Kapitel: Hilfen zur Gesundheit. - 6. Kapitel: Eingliederungshilfe für behinderte Menschen. - 7. Kapitel: Hilfe zur Pflege. - 8. Kapitel: Hilfe zur Überwindung
besonderer sozialer Schwierigkeiten. - 9. Kapitel: Hilfe in anderen Lebenslagen.
3) 2017/2018: Ohne Empfänger/-innen für die kein abgeschlossenes Verfahren zur Ermittlung und Feststellung des Pflegegrades vorliegt.
32. Bedarfsgemeinschaften und Empfänger/-innen nach dem zwölften Buch Sozialgesetzbuch
33. Anschlussgrad an die öffentliche Wasserversorgung und Abwasserentsorgung
Kanalisation
Kläranlagen
Wasserversorgung
97,4 99,6
100,0
97,4
100,0
99,1
100,0
99,6
100,0
99,6
100,0
99,6
2 846
2 858
2 846
2 846
2 859
2 847
2 847
12 8 31
2019 19 19 8 9 6 36
15 7
2 88997,7 99,6 99,6
3 057
3 057
2 912
2 885
–
3 138 2 900
2010 2013 2016
Anzahl % Anzahl %Anzahl
15 36
4
14
22
26
2 889
30
14
21
26
am 31. Dezember 1991, 2007, 2010, 2013 und 2016
% Anzahl % Anzahl %
Versorgungsart
Angeschlossene Einwohner
1991 2007
2016
2017 13
–
SGB XII (Sozialhilfe) seit 2012 nach Wohnort
–
.
–
–
14
.
.
4
4
5
18
17
6
9
12
10
.
4
.
8
7
8 5
30
09 574 140 Neuhaus a.d.Pegnitz
2018
5
9
11
13
2014
2015
15
.
4
5
9
11
7
. 17.2012
31
. 16
.
5
Stichtag
jeweils
31.
Dezember /
Ende des
4. Quartals
3. Kapitel
Hilfe zum Lebensunterhalt
4. Kapitel
Grundsicherung im Alter und
bei Erwerbsminderung 1)
5. bis 9. Kapitel
Sonstige Hilfen 2)
Bedarfs-
gemeinschaften
Empfänger/-
innen
insgesamt
darunter
weiblich
Empfänger/-
innen
insgesamt
darunter
weiblich
Empfänger/-
innen
insgesamt
darunter
weiblich
Von den Empfänger/-innen erhielten
Hilfen nach dem
6. Kapitel 7. Kapitel 3)
Eingliederungs-
hilfe für
behinderte
Menschen
Hilfe
zur
Pflege
42013 6
7 6
.
Querschnittsveröffentlichungen – Z50021 202000 –
Statistik kommunal 2020 18Bayerisches Landesamt für
Statistik
Erläuterungen
Querschnittsveröffentlichungen – Z50021 202000 – Bayerisches Landesamt für Statistik kommunal 2020 19 Statistik
1. Bevölkerungsentwicklung seit 1840
Bei den von 1840 bis einschließlich 2011 nachgewiese-nen Ergebnissen handelt es sich um die bei der jeweili-gen Volkszählung festgestellte Einwohnerzahl. Den verschiedenen Volkszählungen und der Fortschreibung des Bevölkerungsstandes liegen seit 1840 unterschied-liche Bevölkerungsbegriffe zugrunde. Wegen der me-thodischen Änderungen wird hier der allgemeinere Ausdruck „Bevölkerung“ gebraucht.
Für das Jahr 1840 stellen die veröffentlichten Einwoh-nerzahlen die sogenannte Zollabrechnungsbevölkerung dar, bei der die am Zählungsstichtag vorübergehend abwesenden Personen einbezogen, die vorübergehend anwesenden Personen dagegen (ausgenommen Wan-dergewerbetreibende ohne festen Wohnsitz) nicht ge-zählt worden sind. Die Zollabrechnungsbevölkerung entspricht daher hinsichtlich der Erfassungs- und Zu-ordnungsmethode weitgehend dem Wohnbevölke-rungsbegriff neuerer Erhebungen.
Die Zählungen von 1871 und 1900 weisen die zum Erhebungszeitpunkt jeweils ortsanwesende Bevölke-rung aus, die neben der ständigen Bevölkerung in der Gemeinde auch die vorübergehend anwesenden Per-sonen umfasste, nicht jedoch die vorübergehend abwe-senden Personen, auch dann nicht, wenn diese ihren ständigen Wohnsitz im Erhebungsgebiet hatten.
Bei den Volkszählungen von 1925 bis einschließlich 1970 wurde die Wohnbevölkerung ausgewiesen. Zur Wohnbevölkerung einer Gemeinde zählten alle Perso-nen, die am Zählungsstichtag in der Gemeinde ihre Wohnung hatten. Personen mit einer weiteren Woh-nung oder Unterkunft in einer anderen Gemeinde wur-den der Wohnbevölkerung derjenigen Gemeinde zuge-ordnet, von der aus sie zur Arbeit oder Ausbildung gingen oder in der sie sich aus anderen Gründen über-wiegend aufhielten.
Bei der Volkszählung 1987 und dem Zensus 2011 wur-de die Bevölkerung am Ort der Hauptwohnung nach-gewiesen.
Seit 1. Februar 1984 erfolgt auch die Fortschreibung des Bevölkerungsstandes nach den Merkmalen der Bevölkerung am Ort der Hauptwohnung. Die fortge-schriebene Bevölkerung setzt sich aus dem alten Be-völkerungsstand zusammen, vermehrt um die in der Zwischenzeit Geborenen und von jenseits der Gebiets-grenzen Zugezogenen, vermindert um die Gestorbenen und die über die Gebietsgrenzen Fortgezogenen. Die für die Zeit nach dem Zensus am 9. Mai 2011 ausge-wiesenen Zahlen der fortgeschriebenen Bevölkerung basieren auf den bei diesem Zensus festgestellten Einwohnerzahlen.
2. Volkszählung am 25. Mai 1987 und Zensus am 9. Mai 2011
Die Religionszugehörigkeit der Bevölkerung ist Grund-lage für die Bestimmung, ob in einer Gemeinde „Mariä Himmelfahrt“ ein gesetzlicher Feiertag ist oder nicht (Feiertagsgesetz - FTG). Die Feststellung obliegt dem Bayerischen Landesamt für Statistik, das auf Grund der Ergebnisse der letzten Volkszählung ermittelt, in wel-chen Gemeinden entweder mehr katholische oder mehr evangelische Einwohner ihren Wohnsitz hatten. Die Religionszugehörigkeit der Bevölkerung wurde letztmals beim Zensus 2011 ermittelt.
Zur römisch-katholischen Bevölkerung zählen die Mitglieder der römisch-katholischen Kirche, nicht aber der Altkatholiken und verwandter Gruppen.
Zur evangelischen Bevölkerung zählen die Mitglieder der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), die dem Zusammenschluss der zwanzig selbständigen lutherischen, reformierten und unierten Landeskirchen in der Bundesrepublik Deutschland entspricht. Es han-delt sich somit um folgende Religionsgesellschaften: Evangelische Kirche, Evangelisch-lutherische Kirche, Evangelisch-reformierte Kirche, französisch-reformierte Kirche, evangelisch-lutherische Kirche in Baden und evangelisch-reformierte Gemeinden. Die Mitglieder der Evangelischen Freikirchen sind nur 1987 enthalten.
Ausländer ist jeder, der nicht Deutscher im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes ist. Dazu zählen auch Staatenlose und Personen mit ungeklärter Staatsangehörigkeit. Personen, die sowohl die deut-sche als auch eine andere Staatsangehörigkeit haben, gelten als deutsche Staatsangehörige. Die Mitglieder der Stationierungsstreitkräfte sowie der ausländischen diplomatischen und konsularischen Vertretungen unter-liegen mit ihren Familienangehörigen nicht den Be-stimmungen des Ausländergesetzes und werden somit nicht ausgewiesen.
Als Privathaushalte wurden 1987 grundsätzlich alle Haushalte an jedem Wohnort gezählt, d. h. solche mit mehreren Wohnsitzen entsprechend auch mehrfach. Wohnberechtigte Haushalte galten an einem Ort jedoch dann nicht als Privathaushalte, wenn alle Haushaltsmit-glieder dort nicht zur Wohnbevölkerung (z. B. bei Fe-rienwohneinheiten, Ferienwohnungen) rechneten.
Einen Haushalt bildeten alle Personen, die gemeinsam wohnten und wirtschafteten, insbesondere ihren Le-bensunterhalt gemeinsam finanzierten (Mehrpersonen-haushalte). Wer allein wirtschaftete, bildete einen eigenen Haushalt (Einpersonenhaushalt) und zwar auch dann, wenn er mit einer anderen Person eine gemeinsame Wohnung hatte.
Beim Zensus 2011 wurde – anders als 1987 – von Wohnhaushalten und nicht von Wirtschaftshaushalten ausgegangen. Einen Haushalt bildeten daher alle Per-sonen, die gemeinsam in einer Wohnung lebten, so-dass es einen privaten Haushalt pro belegter Wohnung gab. Zu den Privathaushalten zählten alle Haushalte an jedem Wohnort, auch dann, wenn alle Mitglieder des Haushalts mit Nebenwohnsitz gemeldet waren.
3. Bevölkerung 1987, 2011 und 2019 nach Altersgruppen und Geschlecht
Bei der Volkszählung 1987 und dem Zensus 2011 so-wie der Fortschreibung des Bevölkerungsstandes am 31. Dezember 2019 wird die „Bevölkerung am Ort der Hauptwohnung“ ausgewiesen.
4. Bevölkerungsbewegung seit 1960
Lebendgeborene sind Kinder, bei denen nach der Trennung vom Mutterleib entweder das Herz geschla-gen, die Nabelschnur pulsiert oder die natürliche Lun-genatmung eingesetzt hat.
In der Zahl der Gestorbenen sind die Totgeborenen, die nachträglich beurkundeten Kriegssterbefälle und die gerichtlichen Todeserklärungen nicht enthalten.
Erläuterungen
Querschnittsveröffentlichungen – Z50021 202000 – Bayerisches Landesamt für Statistik kommunal 2020 20 Statistik
Als Wanderung gilt jedes Beziehen einer Hauptwoh-nung und jeder Auszug aus einer Hauptwohnung (Wohnungswechsel). Die Wanderungen werden auf Grund der gesetzlichen Bestimmungen über die Melde-pflicht bei einem Wohnungswechsel oder Umzug von einer Gemeinde zu einer anderen mittels der An- und Abmeldescheine erfasst. Innerhalb des Bundesgebiets wird jeder Bezug einer Hauptwohnung in einer neuen Gemeinde gleichzeitig als Fortzug aus der bisherigen Gemeinde gezählt. Nur Fortzüge in Gebiete außerhalb des Bundesgebiets werden mittels der Abmeldescheine festgestellt. Als Zuzug gilt, wenn jemand in einer Ge-meinde, in der er nicht bereits mit einer Hauptwohnung angemeldet ist, eine Hauptwohnung bezieht und sich dort anmeldet. Als Fortzug gilt, wenn jemand innerhalb des Bundesgebiets umzieht und dieser Umzug in der Gemeinde, in der er sich anmeldet, als Zuzug gilt oder wenn sich jemand aus einer Gemeinde im Bundesge-biet ins Ausland abmeldet, ohne noch mit einer weite-ren Wohnung in der Bundesrepublik angemeldet zu sein.
Gäste in Beherbergungsstätten, Anstaltsinsassen und Besucher bei Verwandten oder Bekannten werden nur erfasst, wenn ihr Aufenthalt gemäß der Meldepflicht von längerer Dauer ist. Die Einberufungen und Entlassun-gen von Wehrpflichtigen gelten nicht als Wanderungen. Ebenfalls findet bei Vollzug von Straf- oder Untersu-chungshaft und Sicherungsverwahrung keine An- oder Abmeldung statt, soweit eine weitere Wohnung im Bereich des Melderechtsrahmengesetzes (MRRG) vorhanden ist, wie dies auch für Personen in Polizei-gewahrsam der Fall ist. Mit berücksichtigt werden bei den Zu- und Fortzügen auch die im Hinblick auf das Herkunfts- bzw. Zielgebiet „ungeklärten Fälle“ und „Fälle ohne Angabe“.
Den Berechnungen der Lebendgeborenen und Gestor-benen je 1 000 Einwohner sowie der Zugezogenen und Fortgezogenen je 1 000 Einwohner liegt der Bevölke-rungsstand zum 31.12. des jeweiligen Berichtsjahres zugrunde.
5. Durchschnittsalter, Jugend- und Alten-quotient der Bevölkerung seit 2010
Das Durchschnittsalter sowie der Alten- und Jugend-quotient sind Maße zur Veranschaulichung der Alters-struktur einer Bevölkerung. Datenbasis ist die Bevölke-rungsfortschreibung, die auf der Volkszählung 1987 und ab dem 30.06.2011 auf dem Zensus 2011 aufsetzt. Das Durchschnittsalter einer Bevölkerung wird als arithme-tisches Mittel des Alters ihrer Mitglieder berechnet. Zur Veranschaulichung des Altersaufbaus sind zudem Verhältniszahlen gebräuchlich, welche die abhängige Bevölkerung in Relation zur erwerbsfähigen Bevölke-rung setzen. Dazu wird die Bevölkerung in drei Grup-pen unterteilt: Die Jüngeren im Alter von 0 bis 19 Jah-ren, die Erwerbsfähigen im Alter von 20 bis 64 Jahren und die Älteren mit 65 und mehr Jahren.
Der Jugendquotient ist dabei definiert als Anzahl der jüngeren, noch nicht erwerbsfähigen Personen je 100 Personen im erwerbsfähigen Alter. Die Anzahl der Senioren je 100 erwerbsfähige Personen wird als Altenquotient bezeichnet. Jugend- und Altenquotient vermitteln insbesondere in der Zusammenschau ein Bild des Altersaufbaus einer Bevölkerung. Sie sind wie folgt zu interpretieren: Ein Jugendquotient von 25 be-deutet, dass zum ausgewiesenen Stichtag 25 Jüngere
auf 100 Personen der mittleren, erwerbsfähigen Alters-gruppe kommen. Ein Altenquotient von beispielsweise 35 bedeutet indes, dass 35 Ältere auf 100 Personen der mittleren Altersgruppe vorhanden sind.
6. Sozialversicherungspflichtig beschäftigte Arbeitnehmer seit 2014
Diese Daten stammen aus Online-Auswertungen der Ergebnisdatenbank der Beschäftigungsstatistik der Bundesagentur für Arbeit. Die Ergebnisse der Beschäf-tigungsstatistik haben grundsätzlich bis drei Jahre nach dem Stichtag vorläufigen Charakter. Die Bundesagentur für Arbeit behält sich vor, diese in begründeten Fällen innerhalb dieses Zeitraums zu ändern.
Die Bundesagentur für Arbeit führte im August 2014 eine Revision der Beschäftigungsstatistik durch, bei der die Beschäftigtenzahlen rückwirkend bis zum Jahr 1999 revidiert wurden. Im Rahmen dieser Revision wurde unter anderem der Kreis der sozialversiche-rungspflichtig Beschäftigten definitorisch erweitert. Die bedeutendsten neu hinzugekommenen Gruppen sind die behinderten Menschen in anerkannten Werkstätten sowie Personen, die ein freiwilliges soziales, ökologi-sches Jahr oder einen Bundesfreiwilligendienst leisten.
Als sozialversicherungspflichtig beschäftigte Per-sonen gelten Personen, für die eine Arbeitgebermel-dung zur Sozialversicherung vorliegt, wenn die Be-schäftigung in mindestens einem der Zweige der Sozi-alversicherung (Rentenversicherung, Krankenversiche-rung/Pflegeversicherung, Arbeitslosenversicherung) versicherungspflichtig ist, es sich darüber hinaus um eine abhängige Beschäftigung bzw. Arbeit handelt, die im Allgemeinen gegen Entgelt entrichtet wird und min-destens eine Stunde pro Woche gearbeitet wird (soweit dies aus der Personengruppendefinition erkennbar ist). Aus dieser Abgrenzung ergibt sich, dass in der Regel alle Arbeiter und Angestellten von der Sozialversiche-rungspflicht erfasst werden. In wenigen Fällen besteht auch für Selbständige eine Versicherungspflicht. Unbe-zahlt mithelfende Familienangehörige und Beamte zählen grundsätzlich nicht zu dieser Gruppe.
Der Nachweis der sozialversicherungspflichtig Be-schäftigten erfolgt nach dem Arbeitsortprinzip. Dabei werden die Beschäftigten regional am Sitz des Betrie-bes (örtliche Einheit) nachgewiesen. Neben den ar-beitsortbezogenen Regionalangaben stehen seit 1996 auch Angaben zum (vom Arbeitgeber mitgeteilten) Wohnort der Beschäftigten zur Verfügung.
Die wirtschaftssystematische Zuordnung der Beschäf-tigten erfolgt entsprechend der Klassifikation der Wirt-schaftszweige, Ausgabe 2008 (WZ 2008). Die Ergeb-nisse der WZ 2008 sind größtenteils mit denen aus der Vorgängerversion WZ 2003 nicht vergleichbar. Beim Übergang auf die WZ 2008 wurde nicht nur die Gliede-rungsstruktur der Wirtschaftszweigklassifikation in eini-gen Bereichen umfassend geändert, es wurde auch der Abdeckungsbereich der Klassifikation erweitert. Um geänderte Produktionsformen und neue Tätigkeiten zu berücksichtigen, wurden auf der obersten Klassifika-tionsebene konzeptionell neue Gliederungspositionen geschaffen und neue Unterteilungen eingeführt. Die WZ 2008 ist in einigen Bereichen tiefer gegliedert als ihre Vorgängerversion, vor allem im Bereich der Erbrin-gung von Dienstleistungen sind alle Hierarchiestufen betroffen.
Erläuterungen
Querschnittsveröffentlichungen – Z50021 202000 – Bayerisches Landesamt für Statistik kommunal 2020 21 Statistik
7. Arbeitslosenzahlen seit 2013
Die Arbeitslosenzahlen wurden aus dem Datenangebot der Bundesagentur für Arbeit entnommen. Als Arbeits-lose zählen alle Personen, die vorübergehend nicht in einem Beschäftigungsverhältnis stehen oder nur eine weniger als 15 Stunden wöchentlich umfassende Be-schäftigung ausüben (Beschäftigungslosigkeit), eine versicherungspflichtige, mindestens 15 Stunden wö-chentlich umfassende Beschäftigung suchen (Eigen-bemühungen), den Vermittlungsbemühungen der Agen-tur für Arbeit oder des Jobcenters zur Verfügung ste-hen, also arbeiten dürfen, arbeitsfähig und -bereit sind (Verfügbarkeit), in der Bundesrepublik Deutschland wohnen, nicht jünger als 15 Jahre sind und die Alters-grenze für den Renteneintritt noch nicht erreicht haben und sich persönlich bei einer Agentur für Arbeit oder einem Jobcenter arbeitslos gemeldet haben.
8. Landtagswahlen seit 1990
Die Landtagswahl erfolgt nach den Grundsätzen einer „verbesserten“ Verhältniswahl. Jeder Wähler hat zwei Stimmen. Mit der Erststimme wird ein Stimmkreisabge-ordneter gewählt (Mehrheitswahl), mit der Zweitstimme ein Listenabgeordneter. Beide Stimmen zusammen sind für die Sitzeverteilung, die seit 1994 nach dem Niemeyer-Verfahren (zuvor d’Hondt) durchgeführt wird, sowie für die Reihenfolge der Gewählten und der Lis-tennachfolger innerhalb einer Wahlkreisliste maßge-bend. Daher sind hier die Gesamtstimmen als Summen von Erst- und Zweitstimmen dargestellt.
Wahlvorschläge, auf die landesweit nicht mindestens 5% der gültigen Gesamtstimmen entfallen, erhalten keinen Sitz (Sperrklausel).
Stimmberechtigt sind alle Deutschen im Sinne des Art. 116 Abs. 1 des Grundgesetzes, die am Tag der Abstimmung
1. das 18. Lebensjahr vollendet haben, 2. seit mindestens drei Monaten in Bayern ihre Woh-
nung, bei mehreren Wohnungen ihre Hauptwoh-nung haben oder sich sonst in Bayern gewöhnlich aufhalten und
3. nicht nach Art. 2 Landeswahlgesetz (LWG) vom Stimmrecht ausgeschlossen sind.
Im Einzelnen ergibt sich die Stimmberechtigung aus Art. 1 und 2 LWG.
Als Wähler gelten alle Stimmberechtigten, die von ihrem Wahlrecht Gebrauch gemacht haben, also im Wahllokal oder per Brief gewählt haben. Die Wahl-beteiligung gibt den prozentualen Anteil der Wähler an den Stimmberechtigten wieder.
9. Bundestagswahlen seit 1994
Bei der Bundestagswahl handelt es sich um eine mit der Mehrheitswahl verbundene Verhältniswahl, wobei jeder Wähler zwei Stimmen hat – eine Erststimme für die Wahl eines Wahlkreisabgeordneten und eine Zweit-stimme für die Wahl einer Landesliste. Die Verteilung der Gesamtzahl der Sitze des Bundestags auf die Par-teien erfolgt nach den Grundsätzen der Verhältniswahl anhand der Zweitstimmen, wobei seit 2009 das Verfah-ren nach Sainte-Laguë/Schepers (zuvor Niemeyer) angewandt wird. Innerhalb dieser Verhältniswahl wird die Hälfte der Abgeordneten in Wahlkreisen über die Erststimme in relativer Mehrheitswahl gewählt, die
andere Hälfte auf den Parteien vorbehaltenen Landes-listen über die Zweitstimme in einer sog. Listenwahl.
Bei der Verteilung der Sitze auf die Landeslisten wer-den nur Parteien berücksichtigt, die mindestens 5% der bundesweit abgegebenen gültigen Zweitstimmen erhal-ten oder in mindestens drei Wahlkreisen einen Sitz errungen haben, es sei denn, es handelt sich um Par-teien nationaler Minderheiten.
Wahlberechtigt sind alle Deutschen im Sinne des Art. 116 Abs. 1 des Grundgesetzes, die am Wahltag
1. das 18. Lebensjahr vollendet haben, 2. seit mindestens drei Monaten in der Bundesrepub-
lik Deutschland eine Wohnung innehaben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten,
3. nicht nach § 13 Bundeswahlgesetz (BWG) vom Wahlrecht ausgeschlossen sind,
Darüber hinaus sind auch Deutsche, die außerhalb des Wahlgebietes leben, wahlberechtigt, wenn bei ihnen neben den Voraussetzungen unter 1. und 3. noch be-stimmte weitere Voraussetzungen erfüllt sind (Aus-landsdeutsche). Im Einzelnen ergibt sich die Wahlbe-rechtigung aus den §§ 12 und 13 BWG.
Als Wähler gelten alle Wahlberechtigten, die von ihrem Wahlrecht Gebrauch gemacht haben, also im Wahllokal oder per Brief gewählt haben. Die Wahlbeteiligung gibt den prozentualen Anteil der Wähler an den Wahlbe-rechtigten wieder.
10. Europawahlen seit 1994
Die Wahl erfolgt in der Bundesrepublik Deutschland nach den Grundsätzen der Verhältniswahl mit Listen-wahlvorschlägen. Jeder Wähler hat eine Stimme. Für die Verteilung der Sitze wird seit 2009 das Verfahren nach Sainte-Laguë/Schepers (zuvor Niemeyer) ange-wandt.
Bis einschl. der Europawahl 2009 galt bei der Wahl der Abgeordneten aus Deutschland eine Sperrklausel, wonach Wahlvorschläge, auf die weniger als 5% der gültigen Stimmen entfielen, bei der Sitzeverteilung unberücksichtigt blieben. Seit der Europawahl 2014 kommt in Deutschland keine Sperrklausel zur Anwen-dung.
Wahlberechtigt sind alle Deutschen im Sinne des Art. 116 Abs. 1 des Grundgesetzes sowie alle Unions-bürger (seit der Europawahl 1994) mit einer Wohnung oder mit gewöhnlichem Aufenthalt in der Bundesrepub-lik Deutschland, die am Wahltag
1. das 18. Lebensjahr vollendet haben, 2. seit mindestens drei Monaten in der Bundesrepub-
lik Deutschland oder in den übrigen Mitgliedstaa-ten der Europäischen Union eine Wohnung inne-haben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten und
3. nicht nach § 6a Europawahlgesetz (EuWG) vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.
Außerdem sind auch die nach § 12 Abs. 2 des Bun-deswahlgesetzes zum Deutschen Bundestag wahlbe-rechtigten Deutschen wahlberechtigt (Auslandsdeut-sche). Im Einzelnen ergibt sich die Wahlberechtigung aus den §§ 6 und 6a EuWG.
Als Wähler gelten alle Wahlberechtigten, die von ihrem Wahlrecht Gebrauch gemacht haben, also im Wahllokal oder per Brief gewählt haben. Die Wahlbeteiligung gibt
Erläuterungen
Querschnittsveröffentlichungen – Z50021 202000 – Bayerisches Landesamt für Statistik kommunal 2020 22 Statistik
den prozentualen Anteil der Wähler an den Wahlbe-rechtigten wieder.
11. Wahl der Stadt- bzw. Gemeinderäte am 15. März 2020
Die Wahl der ehrenamtlichen Stadt- und Gemeinde-ratsmitglieder erfolgt nach den Grundsätzen einer ver-besserten Verhältniswahl, sofern mindestens zwei gültige Wahlvorschläge (Listen) vorliegen. Verbessert ist das Verhältniswahlrecht durch die Möglichkeit, die Stimmen auf Bewerber verschiedener Wahlvorschläge zu verteilen (Panaschieren) sowie einem Bewerber bis zu drei Stimmen zu geben (Kumulieren). Wird in einer Gemeinde kein oder nur ein Wahlvorschlag zugelassen, findet Mehrheitswahl statt.
Die Sitzeverteilung auf die Wahlvorschläge bei der Verhältniswahl erfolgte bis zu den Wahlen 2008 nach dem d’Hondt’schen Höchstzahlverfahren. Mit den all-gemeinen Gemeinde- und Landkreiswahlen wurde auf das Proporzverfahren nach Niemeyer umgestellt. Zu den aktuellen Wahlen am 15.März 2020 wurde es durch das Sainte-Laguë/Schepers-Verfahren abgelöst. Wel-che Bewerber innerhalb eines Wahlvorschlags gewählt sind, richtet sich nach der Anzahl der persönlichen Stimmen der einzelnen Bewerber.
Wahlberechtigt sind alle Personen, die am Wahltag 1. Unionsbürger sind, 2. das 18. Lebensjahr vollendet haben, 3. sich seit mindestens zwei Monaten in der Ge-
meinde mit dem Schwerpunkt ihrer Lebensbezie-hungen aufhalten,
4. nicht nach Art. 2 Gemeinde- und Landkreiswahl-gesetz (GLKrWG) vom Wahlrecht ausgeschlos-sen sind.
Als Wähler gelten alle Wahlberechtigten, die von ihrem Wahlrecht Gebrauch gemacht haben, also im Wahllokal oder per Brief gewählt haben. Die Wahlbeteiligung gibt den prozentualen Anteil der Wähler an den Wahl-berechtigten wieder.
Gewichtete Stimmen Bei der Verhältniswahl verfügt jeder Wähler über so viele Stimmen, wie in seiner Gemeinde Mandatsträger zu wählen sind (Ausnahmen möglich bei Gemeinden bis 3000 Einwohnern). Bei Mehrheitswahl hat der Wäh-ler doppelt so viele Stimmen, wie Mandatsträger zu wählen sind. Dadurch variiert die Stimmenzahl je Wäh-ler in der Praxis zwischen 8 und 80. Um die absoluten Ergebnisse vergleichbar zu machen und zur Zusam-menfassung der Einzelergebnisse für größere regionale Einheiten wie z. B. Landkreise, Regierungsbezirke und das Land wird ein gewichtetes Stimmenergebnis errechnet. Dabei werden die gültigen Stimmzettel im Verhältnis der Stimmen für die einzelnen Wahlvor-schläge aufgeteilt. Hierdurch wird ein Ergebnis erstellt, als hätte jede abstimmende Person nur eine Stimme zu vergeben gehabt, wobei die Prozentanteile der einzel-nen Wahlvorschläge erhalten bleiben. Die gewichteten Stimmenergebnisse werden wie folgt berechnet:
Gültige Stimmzettel insgesamt x Stimmen je Wahlvorschlag
Gültige Stimmen insgesamt
Die Anzahl der Sitze im Gemeinde- bzw. Stadtrat be-trägt in Gemeinden mit
bis zu 1 000 Einwohnern 8 mehr als 1 000 bis zu 2 000 Einwohnern 12 mehr als 2 000 bis zu 3 000 Einwohnern 14 mehr als 3 000 bis zu 5 000 Einwohnern 16 mehr als 5 000 bis zu 10 000 Einwohnern 20 mehr als 10 000 bis zu 20 000 Einwohnern 24 mehr als 20 000 bis zu 30 000 Einwohnern 30 mehr als 30 000 bis zu 50 000 Einwohnern 40 mehr als 50 000 bis zu 100 000 Einwohnern 44 mehr als 100 000 bis zu 200 000 Einwohnern 50 mehr als 200 000 bis zu 500 000 Einwohnern 60 in der Stadt Nürnberg 70 in der Landeshauptstadt München 80
12. Gemeindefinanzen seit 2015
Bei der Gewerbesteuer (netto) ist die an Land und Bund abzuführende Gewerbesteuerumlage abgesetzt.
Die Steuereinnahmekraft der Gemeinden ergibt sich aus der Realsteueraufbringungskraft abzüglich der Gewerbesteuerumlage zuzüglich der Gemeindeanteile an der Einkommen- und Umsatzsteuer. Bei der Be-rechnung sind die landesdurchschnittlichen Hebesätze zugrunde gelegt.
Die Steuerkraftmesszahl ergibt sich aus der Summe der Steuerkraftzahlen der Grundsteuer A und B, der Gewerbesteuer sowie der Gemeindeanteile an der Einkommen- und Umsatzsteuer. Bei der Berechnung der Steuerkraftzahlen werden sog. Nivellierungshebe-sätze entsprechend Art. 4 Finanzausgleichsgesetz (BayFAG) zugrunde gelegt. Ausgehend von den Steu-erkraftmesszahlen als Maß für die eigene Leis-tungsfähigkeit werden die Schlüsselzuweisungen an die Gemeinden nach Art. 2 und 3 BayFAG errechnet.
Die Verschuldung umfasst die Schulden beim nichtöf-fentlichen und beim öffentlichen Bereich einschließlich Kassenkredite. Im planmäßigen, selbst geleisteten Schuldendienst ist nur der Teil der Zins- und Tilgungs-verpflichtungen berücksichtigt, der entsprechend den Darlehensbedingungen (planmäßig) von der Gemeinde selbst geleistet werden musste.
Die Finanzkraft errechnet sich aus der Steuerkraft-messzahl gemäß Art. 4 BayFAG, vermehrt um die Schlüsselzuweisungen gemäß Art. 2 und 3 BayFAG, abzüglich der Umlageausgaben (Kreis- bzw. Bezirks-umlage und Krankenhausumlage).
13. Bauland seit 2015
Im Rahmen der Statistik der Kaufwerte für Bauland werden sämtliche Kauffälle unbebauter und nicht land-wirtschaftlich genutzter Grundstücke mit einer Fläche von 100 Quadratmetern oder mehr erfasst. Auskunfts-pflichtig sind die Gutachterausschüsse. Es gehen somit in die Statistik die Flächen ein, die in einem Jahr veräu-ßert wurden. Die Preise für Bauland beziehen sich folglich auch nur auf die im Jahr veräußerten Grundstü-cke und nicht auf alle Grundstücke. Schwankungen von Jahr zu Jahr sind daher möglich.
Erläuterungen
Querschnittsveröffentlichungen – Z50021 202000 – Bayerisches Landesamt für Statistik kommunal 2020 23 Statistik
14. Lohn- und Einkommensteuerstatistik seit 2010
Als Lohn- und Einkommensteuerpflichtige werden alle unbeschränkt steuerpflichtigen natürlichen Perso-nen mit Wohnsitz in Bayern erfasst, die Einnahmen aus mindestens einer der steuerrechtlich unterschiedenen sieben Einkunftsarten (Einkünfte aus Land- und Forst-wirtschaft, Gewerbebetrieb, selbständiger Arbeit, nicht-selbständiger Arbeit, Kapitalvermögen, Vermietung und Verpachtung, sonstige Einkünfte i.S.d. § 22 EStG) haben. Berücksichtigt werden deren Einkommensteuer-veranlagungen sowie Lohnsteuerbescheinigungen (und bis 2012 noch vorhandene Lohnsteuerkarten) der nicht zur Einkommensteuer veranlagten Steuerpflichtigen. Seit 2004 liefern die Arbeitgeber die Lohnsteuerkarten elektronisch an die Finanzverwaltung, wodurch die Zahl der Nichtveranlagten nahezu vollständig nachgewiesen werden kann. Neben der Gesamtzahl der Steuerpflich-tigen hat sich dadurch im Vergleich zu den Statistik-Vorjahren auch die Einkommensstruktur erheblich ge-ändert, da die Nichtveranlagten nur Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit und im Durchschnitt geringere Einkommen aufweisen. Zusammen veranlagte Ehepaa-re, die eine gemeinsame Steuererklärung abgegeben haben, zählen als ein Steuerpflichtiger.
Der Gesamtbetrag der Einkünfte ergibt sich als Saldo der positiven und negativen Einkünfte aus den gesetz-lich vorgegebenen sieben Einkunftsarten unter Berück-sichtigung bestimmter Hinzurechnungs- und Abzugs-posten. Bei den Lohnsteuerpflichtigen, die ausschließ-lich Lohneinkünfte bezogen, entspricht dies in den meisten Fällen den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit. Eine Änderung des Gesamtbetrags der Einkünf-te kann nicht nur durch veränderte Einnahmen, sondern auch durch Änderungen des Steuerrechts bedingt sein.
Bei der Lohn- und Einkommensteuer handelt es sich um die Jahreslohnsteuer (bei nichtveranlagten Lohn-steuerpflichtigen) bzw. um die festgesetzte Einkom-mensteuer (bei veranlagten Lohn- und Einkommen-steuerpflichtigen).
15. Umsatzsteuerstatistik seit 2009 Die Umsatzsteuerstatistik - sie wird jährlich durch-geführt - weist alle Unternehmen nach, die monatlich oder vierteljährlich Umsatzsteuer-Voranmeldungen in Bayern abgaben und deren Lieferungen und Leistun-gen (ohne Umsatzsteuer) über 17 500 Euro (ab 2003) betrugen. Die wirtschaftliche und regionale Zuordnung der Umsätze erfolgt nach dem Unternehmenskonzept. Bei Unternehmen, die in mehreren wirtschaftlichen Bereichen tätig sind, erfolgt die wirtschaftssystemati-sche Zuordnung des Gesamtumsatzes entsprechend dem Schwerpunkt der wirtschaftlichen Tätigkeit. Die regionale Zuordnung des gesamten Unternehmens-umsatzes einschließlich der Umsätze von Filialen, Zweigstellen und Tochterunternehmen erfolgt an dem für den Sitz der Geschäftsleitung zuständigen Finanz-amt des Unternehmens. Bei der Erfassung von Organ-schaften meldet ein Unternehmen (Organträger) für alle Organgesellschaften bzw. den gesamten Organkreis, weshalb nur die Merkmale des Organträgers (u.a. auch nur dessen regionale Zuordnung) in die statistische Aufbereitung einfließen. Steuerbar sind nur die Au-ßenumsätze des Organkreises, die vom Organträger zu versteuern sind.
In regionaler Hinsicht ergeben sich zudem Besonder-heiten durch Steuerpflichtige/Unternehmen mit Sitz im Ausland. Die Umsatzsteuerzuständigkeitsverordnung regelt die örtliche Zuständigkeit der Finanzämter für Unternehmen im Sinne des § 21 Abs. 1 Satz 2 der Abgabenordnung. Demnach sind die dort genannten Finanzämter jeweils zentral für alle Unternehmen mit Sitz in einem bestimmten Land zuständig. Da die nicht im Inland ansässigen Unternehmen von der amtlichen Statistik nicht zweifelsfrei als solche identifiziert werden können, erfolgt der Nachweis am Sitz des zuständigen Finanzamtes. Somit werden in diesen Gemeinden An-gaben für dort nicht ansässige, jedoch vom dortigen zuständigen Finanzamt erfasste, Unternehmen mit ausgewiesen und können dadurch die regionalen Er-gebnisse verzerren. Grundsätzlich können die in den Tabellen angegebenen Werte aufgrund von Rundungsdifferenzen bei der Ag-gregation der örtlichen Werte auf die Kreis-, Regie-rungsbezirks- und Landesebene von der tatsächlichen Summe der Einzelwerte abweichen.
16. Bestand an Wohngebäuden und Wohnungen seit 2016
Wohngebäude sind Gebäude, die mindestens zur Hälfte (gemessen am Anteil der Wohnfläche an der Nutzfläche nach DIN 277) Wohnzwecken dienen. Ferien-, Sommer- und Wochenendhäuser mit einer Mindestgröße von 50 m2 Wohnfläche rechnen ebenfalls dazu. Als Gebäude ist jedes freistehende oder durch eine Brandmauer von einem anderen Gebäude ge-trennte Bauwerk anzusehen. Bei Doppel- und Reihen-häusern wird jedes Bauwerk, das von dem anderen durch eine vom Keller bis zum Dach reichende Trenn-wand geschieden ist, als selbstständiges Gebäude gezählt.
Wohnungen sind zu Wohnzwecken bestimmte, einzel-ne oder zusammenliegende Räume in Wohn- und Nichtwohngebäuden, die die Führung eines eigenen Haushalts ermöglichen und einen eigenen Eingang aufweisen.
Räume sind alle zu Wohnzwecken bestimmte Zimmer wie Wohn-, Ess- und Schlafzimmer sowie andere sepa-rate Räume (z. B. bewohnbare Keller- und Bodenräu-me) von mindestens 6 m2 Wohnfläche sowie abge-schlossene Küchen unabhängig von deren Größe. Bad, Toilette, Flur und Wirtschaftsräume werden grundsätz-lich nicht mitgezählt.
Der Wohngebäude- und Wohnungsbestand wird immer zum Jahresende (31.12.) durch Fortschreibung der Ergebnisse der jeweils letzten Gebäude- und Woh-nungszählung (GWZ) mittels der jährlichen Ergebnisse der Baufertigstellungs- und der Bauabgangsstatistik ermittelt. Dementsprechend basieren die hier nachge-wiesenen Bestandsergebnisse auf den endgültigen Ergebnissen der GWZ 2011. Wohnheime und darin befindliche Wohnungen sind seit 2011 wieder in die Fortschreibung einbezogen.
17. und 18.Baugenehmigungen und Baufertigstellungen seit 2012
Unter Baugenehmigungen werden genehmigungs- oder zustimmungsbedürftige sowie kenntnisgabe- oder
Erläuterungen
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anzeigepflichtige oder einem Genehmigungsfreistel-lungsverfahren unterliegende Baumaßnahmen verstan-den, bei denen Wohnraum oder sonstiger Nutzraum geschaffen oder verändert wird.
Unter Baufertigstellungen werden die Fertigstellungen von genehmigungs- oder zustimmungsbedürftigen sowie kenntnisgabe- oder anzeigepflichtigen oder ei-nem Genehmigungsfreistellungsverfahren unterliegen-den Baumaßnahmen verstanden, bei denen Wohnraum oder sonstiger Nutzraum geschaffen oder verändert wird.
Wohngebäude (vgl. Nr. 16). Bei den Baufertigstellun-gen und den Baugenehmigungen zu den Wohngebäu-den sind die Wohnheime ausnahmslos einbezogen.
Nichtwohngebäude sind Gebäude, die überwiegend (mindestens zu mehr als der Hälfte der Nutzfläche) Nichtwohnzwecken dienen. Dazu zählen Anstaltsge-bäude, Büro- und Verwaltungsgebäude, landwirtschaft-liche und nichtlandwirtschaftliche Betriebsgebäude (z. B. Fabrikgebäude, Hotels) sowie sonstige Nicht-wohngebäude (bspw. Schulgebäude, Kindertagesstät-ten, Sporthallen).
Wohnungen (vgl. Nr. 16). In die Anzahl genehmigter Wohnungen gehen alle Baumaßnahmen an bestehen-den Gebäuden ein. Deswegen können bei der Anzahl an genehmigten Wohnungen auch negative Werte auftreten, etwa wenn fünf Einzimmerwohnungen (= Abgang in dieser Wohngröße) zu einer Fünfzimmer-wohnung umgebaut werden, desgleichen bei Ausbau- oder Erweiterungsmaßnahmen sowie bei Nutzungsän-derungen. Ab Berichtsjahr 2012 werden die „Sonstigen Wohneinheiten“ als Wohnungen erfasst.
Räume (vgl. Nr. 16).
19. Flächenerhebungen zum 31. Dezember 2018 und 2019
Die Flächenerhebungen werden jeweils zum Stichtag 31. Dezember durchgeführt. Die Ergebnisse basieren auf den Daten des amtlichen Liegenschaftskatasters bei den Ämtern für Digitalisierung, Breitband und Vermessung. Die Aufgliederung der Bodenfläche nach Nutzungsarten erfolgt bundeseinheitlich auf der Grund-lage des „Nutzungsartenkatalogs der Arbeitsgemein-schaft der Vermessungsverwaltungen der Länder der Bundesrepublik Deutschland“ (AdV-Nutzungsarten-katalog). Die Daten basieren auf dem Amtlichen Lie-genschaftskataster-Informationssystem (ALKIS). Im Rahmen der Umstellung auf ALKIS wurde nicht nur der gesamte Flächendatenbestand neu erfasst, sondern z. T. wurde auch die Nutzungsartenzuordnung geän-dert. Der Vergleich mit den Ergebnissen vorangegan-gener Jahre auf Basis des Automatisierten Liegen-schaftsbuchs (ALB) ist deshalb erheblich einge-schränkt. So werden nach der neuen ALKIS-Nomenklatur unbebaute Bauplätze mit der zum Zeit-punkt der Erfassung vorherrschenden Nutzung, z. B. Landwirtschaftsfläche, Unkultivierte Fläche/Unland, etc. erfasst. Auch Uferstreifen oder Wegbegleitflächen wer-den diesbezüglich ab einer im Kartenmaßstab erkenn-baren Breite mit ihrer jeweiligen Nutzung, wie z. B. Gehölz oder Unkultivierte Fläche/Unland erfasst.
Nachstehend werden die nachgewiesenen Kategorien von Nutzungsarten kurz erläutert:
Der Nutzungsartenbereich Siedlung beinhaltet die bebauten und nicht bebauten Flächen, die durch die Ansiedlung von Menschen geprägt sind oder zur An-siedlung beitragen.
Wohnbaufläche ist eine baulich geprägte Fläche ein-schließlich der mit ihr im Zusammenhang stehenden Freiflächen (z. B. Vorgärten, Ziergärten, Zufahrten, Stellplätze), die ausschließlich oder vorwiegend dem Wohnen dient.
Industrie- und Gewerbefläche ist eine Fläche, die vorwiegend industriellen oder gewerblichen Zwecken dient.
Der Nutzungsartenbereich Verkehr enthält die bebau-ten und nicht bebauten Flächen, die dem Verkehr die-nen.
Der Nutzungsartenbereich Vegetation umfasst die Flächen außerhalb der Ansiedlungen, die durch land- oder forstwirtschaftliche Nutzung, durch natürlichen Bewuchs oder dessen Fehlen geprägt werden.
Landwirtschaft ist eine Fläche für den Anbau von Feldfrüchten sowie eine Fläche, die beweidet und ge-mäht werden kann, einschließlich der mit besonderen Pflanzen angebauten Flächen.
Wald ist eine Fläche, die mit Forstpflanzen (Waldbäu-me und Waldsträucher) bestockt ist.
Gewässer sind Flächen, die ständig oder während des größeren Teils des Jahres mit Wasser bedeckt sind, gleichgültig, ob das Wasser in natürlichen oder künstli-chen Betten abfließt oder steht. In die Wasserfläche werden auch zugehörige Böschungen, kleine Inseln und dgl. einbezogen, nicht jedoch kleine Weiher, Quel-len oder kleine Bäche.
Die Siedlungs- und Verkehrsfläche ist die Summen-position der Nutzungsarten Verkehr und Siedlung ohne die Nutzungsarten Bergbaubetrieb und Tagebau, Gru-be, Steinbruch.
20. Bodennutzung 2003, 2007, 2010 und 2016
Seit der Landwirtschaftszählung 2010 waren Betriebe mit einer landwirtschaftlich genutzten Fläche (LF) von 5 ha und mehr sowie Betriebe mit einer entsprechen-den marktrelevanten Produktion (Anbauflächen oder Tierbestände über gesetzlich vorgegebenen Grenzen) einbezogen. Wegen der Anhebung der Erfassungs-grenze sind die Daten nur eingeschränkt mit den Vor-jahren vergleichbar. Bei den Agrarstatistiken wurden von 1999 bis 2007 die Flächen von landwirtschaftlichen Betrieben mit einer LF von mindestens 2 ha bzw. mit einer LF unterhalb dieser Grenze, aber mit festgelegten Mindestanbauflächen oder Mindesttierbeständen nach-gewiesen (vgl. auch Erläuterungen zu Tabellen 18 und 19). Sämtliche zu einem Betrieb gehörenden Flächen werden in derjenigen Gemeinde nachgewiesen, in der sich der Betriebssitz befindet (Betriebsprinzip).
Die landwirtschaftlich genutzte Fläche (LF) umfasst alle landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flä-chen einschließlich der stillgelegten Flächen. Hierzu zählen das Ackerland, die Dauerkulturen (z. B. Baum- und Beerenobstanlagen), das Dauergrünland (z. B. Wiesen und Weiden), Haus- und Nutzgärten sowie Brachen.
Erläuterungen
Querschnittsveröffentlichungen – Z50021 202000 – Bayerisches Landesamt für Statistik kommunal 2020 25 Statistik
Zum Dauergrünland gehören Grünlandflächen, die fünf Jahre oder länger zur Futter- oder Heugewinnung oder zum Abweiden sowie zur Erzeugung erneuerbarer Energien bestimmt sind. Hierzu zählen Wiesen (haupt-sächlich Schnittnutzung) und Weiden (einschließlich Mähweiden und Almen), ertragsarmes und aus der Erzeugung genommenes Dauergrünland. Bei Mähwei-den wechseln Schnitt und Beweidung in kürzeren oder längeren Zeiträumen regelmäßig. Ertragsarmes Dauer-grünland ist die nur gelegentlich durch Beweidung oder Mähen genutzte Fläche (Nutzung ohne nennenswerten Aufwand an Düngung und Pflege). Zum Dauergrünland zählen auch Grünlandflächen mit Obstbäumen, sofern das Obst nur die Nebennutzung, die Gras- oder Heu-gewinnung aber die Hauptnutzung darstellt.
Zum Ackerland gehören alle Flächen, auf denen Ge-treidearten, Futterfrüchte/Pflanzen zur Grünernte, Hack-früchte, Hülsenfrüchte (zur Körnergewinnung), Ölfrüch-te, weitere Handelsgewächse, Gartenbauerzeugnisse, Saat- und Pflanzguterzeugung für Gräser sowie sonsti-ge Kulturen auf dem Ackerland angebaut werden und Brache.
Zu den Handelsgewächsen zählen Ölfrüchte zur Kör-nergewinnung (z. B. Winterraps, Sonnenblumen) und weitere Handelsgewächse (z. B. Hopfen, Tabak).
21. Viehhalter und Viehbestand 1999, 2007 und 2016
Ein Nachweis erfolgt seit 1999 für landwirtschaftliche Betriebe (vgl. auch Erläuterungen zu den Tabellen 17 und 19). Bei den Viehzählungen 2010 und 2016, die im Rahmen der Landwirtschaftszählung 2010 bzw. der Agrarstrukturerhebung 2016 durchgeführt wurden, gelten die unter Erläuterung 17 angesprochenen Erfas-sungsgrenzen. Neben den Mindestanbauflächen sind hierbei folgende Mindesttierbestände zu nennen: 10 Rinder, 50 Schweine, 10 Zuchtsauen, 20 Schafe, 20 Ziegen oder 1000 Stück Geflügel (ab 2016: 1.000 Haltungsplätze für Geflügel). In der Landwirtschaftszäh-lung 2010 wurde der Viehbestand zum 1. März erfasst. Ab dem Berichtsjahr 2010 werden Einhufer (Esel, Maul-tiere sowie Pferde) erhoben. In den Vorjahren wurden Pferde einzeln erfasst.
In den Jahren 1999 und 2007 wurde der Viehbestand am 3. Mai erhoben. Die Mindesterfassungsgrenzen der Tierbestände lagen in diesen Jahren bei 8 Rindern, 8 Schweinen, 20 Schafen, 200 Legehennen, 200 Jung-hennen oder 200 Schlacht-, Masthähnen, -hühnern und sonstigen Hähnen. Seit 1999 sind Tierbestände außer-halb landwirtschaftlicher Betriebe in „Einheiten ohne Betriebseigenschaft“ (z. B. Alm-/Alpgenossenschaften, Gemeinde-/Genossenschaftsweiden, Schlachthöfe und Viehhändler) nicht mehr enthalten.
Die Betriebe und die von ihnen gehaltenen Tiere wer-den nach dem „Betriebsprinzip“ ausgewiesen, d. h. in derjenigen Regionaleinheit, in der sich der Betriebssitz befindet.
22. Betriebsgrößenstruktur in der Landwirtschaft 2003, 2005, 2007, 2010 und 2016
Als landwirtschaftlicher Betrieb wird eine technisch-wirtschaftliche Einheit verstanden, die einer einheitli-
chen Betriebsführung unterliegt und landwirtschaftliche Erzeugnisse oder zusätzlich auch Dienstleistungen und andere Erzeugnisse hervorbringt. Für den Erfas-sungsbereich gelten seit 2010 als Grenzen mindestens 5 ha landwirtschaftlich genutzter Fläche (LF) oder min-destens 10 ha Waldfläche (WF). Bei Betrieben mit weniger als 5 ha LF müssen die im Agrarstatistikgesetz festgelegten Grenzen für Spezialkulturen und Tierbe-stände erfüllt sein. In den vorausgegangenen Jahren seit 1999 lagen die Erfassungsgrenzen bei 2 ha land-wirtschaftlich genutzter Fläche bzw. 10 ha Waldfläche. Betriebe, die weniger als 2 ha landwirtschaftlich genutz-ter Fläche bewirtschaften, wurden bei Überschreiten gesetzlich festgelegter Grenzen der Spezialkulturen und Tierbeständen erfasst.
23. Verarbeitendes Gewerbe sowie Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden sowie Gewerbeanzeigen seit 2013
Nachgewiesen sind "Betriebe des Verarbeitenden Ge-werbes sowie des Bergbaus und der Gewinnung von Steinen und Erden von rechtlichen Einheiten des Ver-arbeitenden Gewerbes sowie des Bergbaus und der Gewinnung von Steinen und Erden mit im Allgemeinen 20 oder mehr Beschäftigten und die Betriebe des Ver-arbeitenden Gewerbes sowie des Bergbaus und der Gewinnung von Steinen und Erden mit im Allgemeinen 20 oder mehr Beschäftigten von rechtlichen Einheiten der übrigen Wirtschaftszweige. Als rechtliche Einheit gilt die kleinste Einheit, die aus handels- und/oder steuer-rechtlichen Gründen Bücher führt. Maßgebend für die Zuordnung zum Verarbeitenden Gewerbe sowie dem Bergbau und der Gewinnung von Steinen und Erden ist die „Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2008 (WZ 2008)“ - Abschnitte B und C -, die auf der Systematik der Wirtschaftszweige in der Europäischen Gemeinschaft (NACE Rev. 2) basiert". Als Beschäftig-te gelten Personen, die in einem Arbeitsverhältnis zum Betrieb stehen sowie tätige Inhaber und Mitinhaber, ferner unbezahlt mithelfende Familienangehörige, so-weit sie mindestens ein Drittel der üblichen Arbeitszeit im Betrieb tätig sind.
Bruttoentgelte sind die Bruttobezüge der Arbeiter und Angestellten einschließlich aller Arten von Zuschlägen, Vergütungen und Gratifikationen, jedoch ohne die Pflichtbeiträge des Arbeitgebers zur Sozialversicherung sowie andere Aufwendungen, die kein Arbeitseinkom-men darstellen.
Nachgewiesen sind bei den Betrieben und Beschäftig-ten der Stand am 30.9., bei Bruttoentgelten die Jahres-summen.
Nach der Gewerbeordnung ist über den Beginn, die Veränderung oder die Aufgabe einer gewerblichen Tätigkeit eine Anzeige zu erstatten. Die Anzeigepflicht erstreckt sich auf Hauptniederlassungen, Zweignieder-lassungen und unselbständige Zweigstellen. Ausge-nommen von der Anzeigepflicht sind insbesondere die Urproduktion und die freien Berufe. Gewerbeanmel-dungen sind abzugeben bei der Neuerrichtung eines Gewerbebetriebes, der Wiedereröffnung nach Verle-gung (Zuzug) und der Übernahme eines bestehenden Betriebes. Gewerbeabmeldungen sind abzugeben bei der Aufgabe eines Gewerbebetriebes, der Verlegung in einen anderen Meldebezirk (Fortzug) und der Übergabe eines bestehenden Betriebes.
Erläuterungen
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24. Bauhauptgewerbe seit 2015
Betriebe sind örtlich getrennte Niederlassungen von rechtlichen Einheiten. Dazu zählen Haupt- und selbst-ständige Zweigniederlassungen sowie rechtliche Ein-heiten mit nur einem Betrieb.
Die Zuordnung der Betriebe zum Bauhauptgewerbe erfolgt nach dem Schwerpunkt der wirtschaftlichen Tätigkeit anhand der Klassifikation der Wirtschaftszwei-ge, Ausgabe 2008 (WZ 2008), die zum Bauhauptge-werbe 17 Wirtschaftszweige umfasst.
Zu den tätigen Personen zählen tätige Inhaberinnen und Inhaber und tätige Mitinhaberinnen und Mitinhaber, unbezahlt mithelfende Familienangehörige, soweit diese mindestens 55 Stunden im Monat im Betrieb tätig sind, Personen, die in einem Arbeitsverhältnis zum Betrieb stehen, sowie Personen mit Altersteilzeitrege-lung.
Als baugewerblicher Umsatz gelten die dem Finanz-amt für die Umsatzsteuer zu meldenden steuerbaren Beträge im Bundesgebiet einschl. Umsatz aus Subun-ternehmertätigkeit und der einbehaltenen Teilleistungen aus der Vergabe an Subunternehmer. Zum Umsatz zählen auch Anzahlungen für Teilleistungen oder Vo-rauszahlungen vor Ausführung der entsprechenden Lieferungen oder Leistungen ab 5 000 Euro. Der Ge-samtumsatz umfasst neben dem baugewerblichen Umsatz (Umsatz aus Bauleistungen) die Handels- und sonstigen Umsätze.
25. Straßenverkehrsunfälle seit 2014
Nachgewiesen werden alle von der Polizei erfassten Unfälle, bei denen infolge des Fahrverkehrs auf öffentli-chen Wegen und Plätzen Personen getötet oder ver-letzt wurden bzw. Sachschaden entstanden ist.
Straßenverkehrsunfälle mit Personenschaden sind Unfälle, bei denen infolge des Fahrverkehrs auf öffentli-chen Wegen und Plätzen Personen getötet oder ver-letzt wurden.
Als getötet bei Straßenverkehrsunfällen gelten Perso-nen, die auf der Stelle getötet wurden oder innerhalb von 30 Tagen nach dem Unfall an den Unfallfolgen starben.
Als verletzt bei Straßenverkehrsunfällen gelten Perso-nen, die unmittelbar in ein Krankenhaus für mindestens 24 Stunden zur stationären Behandlung eingeliefert werden (Schwerverletzte) oder Personen, deren Verlet-zungen keinen bzw. einen Krankenhausaufenthalt von weniger als 24 Stunden erforderten (Leichtverletzte).
Zu den Unfällen mit Sachschaden zählen "schwer-wiegende Unfälle mit Sachschaden (im engeren Sin-ne)", bei denen als Unfallursache ein Straftatbestand oder eine Ordnungswidrigkeit (Bußgeld) im Zusam-menhang mit der Teilnahme am Straßenverkehr vorlag und bei denen gleichzeitig mindestens ein Kfz aufgrund eines Unfallschadens von der Unfallstelle abgeschleppt werden musste (nicht fahrbereit), sowie "sonstige Sachschadensunfälle unter dem Einfluss berauschen-der Mittel" (ein Unfallbeteiligter stand unter Einwirkung von Alkohol oder anderen berauschenden Mitteln und alle beteiligten Kfz waren fahrbereit). Nicht enthalten sind alle übrigen Sachschadensunfälle.
26. Kraftfahrzeugbestand seit 2015
Die jährliche Zählung des Kraftfahrzeugbestandes wird vom Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg durchgeführt. Die hier ausgewiesenen Daten umfassen alle Kraftfahr-zeuge mit amtlichen Kennzeichen, die am 1. Januar eines Jahres im Zentralen Fahrzeugregister gespeichert sind. Außer Betrieb gesetzte Fahrzeuge sind nicht enthalten, Fahrzeuge mit Saisonkennzeichen dagegen schon. Die statistischen Auswertungen stellen also die im jeweiligen Gebiet tatsächlich zugelassenen bzw. angemeldeten Kraftfahrzeuge dar.
Personenkraftwagen (M1) sind Kfz zur Personenbe-förderung mit mindestens vier Rädern und mit höchs-tens acht Sitzplätzen außer dem Fahrersitz.
Sie gliedern sich nach dem Aufbautyp in Pkw und Fahr-zeuge mit besonderer Zweckbestimmung (z. B. Wohn-mobile, Krankenwagen, Leichenwagen, beschussge-schützte Fahrzeuge).
Zu den Krafträdern mit amtlichen Kennzeichen gehö-ren zwei- und dreirädrige sowie leichte vierrädrige Kfz.
Vgl. Kraftfahrt-Bundesamt, http://www.kba.de, Themen-bereich Fahrzeugstatistik (Veröffentlichung FZ 3).
27. Tourismus seit 2014
Auskunftspflichtig sind Beherbergungsbetriebe, die mehr als neun Gäste im Reiseverkehr gleichzeitig be-herbergen können. Hierzu zählen auch Unterkunftsstät-ten, die die Gästebeherbergung nicht gewerblich und/oder nur als Nebentätigkeit betreiben. Zu den Be-herbergungsbetrieben zählen Hotels, Hotels garnis, Gasthöfe, Pensionen, ferner Vorsorge- und Reha-Kliniken, Erholungs- und Ferienheime, Schulungshei-me, Ferienhäuser und Ferienwohnungen, Ferienzen-tren, Hütten, Schullandheime, Jugendherbergen und jugendherbergsähnliche Einrichtungen, sowie Cam-pingplätze mit mehr als neun Stellplätzen.
Gäste aus dem Inland sind alle Gäste, deren ständiger Wohnsitz sich im Bundesgebiet befindet.
Gäste aus dem Ausland sind alle Gäste, deren stän-diger Wohnsitz sich im Ausland befindet.
Die durchschnittliche Aufenthaltsdauer der Gäste errechnet sich aus der Zahl der Gästeübernachtungen dividiert durch die Zahl der Gästeankünfte.
Als Gästebetten wird die Anzahl der angebotenen Betten und sonstigen Schlafgelegenheiten in den geöff-neten Beherbergungsbetrieben (ohne Campingplätze) ausgewiesen.
Bei Gästeankünften handelt es sich um die Zahl der Gäste, die während des Kalenderjahres in Beherber-gungsbetrieben ankamen und zum vorübergehenden Aufenthalt ein Gästebett belegten.
Bei Gästeübernachtungen handelt es sich um die Zahl der Übernachtungen von Personen, die während des Kalenderjahres in Beherbergungsbetrieben übernachte-ten, d. h. zum vorübergehenden Aufenthalt ein Gäste-bett belegten.
Die durchschnittliche Auslastung der angebotenen Betten ist der rechnerische Wert, der die prozentuale Inanspruchnahme der Übernachtungsmöglichkeiten (Bettentage) im Berichtszeitraum ausdrückt (Übernach-tungen x 100 : Bettentage). Die Zahl der Bettentage
Erläuterungen
Querschnittsveröffentlichungen – Z50021 202000 – Bayerisches Landesamt für Statistik kommunal 2020 27 Statistik
wird bei der Auslastung des Angebots durch Multiplika-tion der angebotenen Betten mit der Zahl der betriebli-chen Öffnungstage im Berichtszeitraum ermittelt.
In Bayern wird auf landesrechtlicher Grundlage auch die Gesamtzahl der Ankünfte und Übernachtungen in den gewerblichen Beherbergungsstätten mit weniger als zehn Betten und in den Privatquartieren erhoben. Diese Erhebung wird auf freiwilliger Basis durchgeführt und bezieht sich größtenteils auf die so genannten prädikatisierten Gemeinden (Mineral- und Moorbäder, Heilklimatische Kurorte, Kneippheilbäder, Kneippkuror-te, Luftkurorte und Erholungsorte). Meldungen verein-zelter, nicht prädikatisierter Gemeinden werden ab 2017 ebenfalls ausgewiesen.
Die Beherbergungsstatistik führt in Folge nachträglich eingegangener Meldungen Rückkorrekturen durch; dadurch kann es zu geringfügigen Abweichungen mit anderen Veröffentlichungen kommen. Ab 2017 sind die Ergebnisse nach Abschluss eines Berichtsjahres end-gültig.
28. Kindertageseinrichtungen seit 2015
Kindertageseinrichtungen sind Einrichtungen, in denen Kinder ganztägig oder für einen Teil des Tages aufge-nommen sowie pflegerisch und erzieherisch regelmäßig betreut werden, die über entsprechendes Personal verfügen und für die eine Betriebserlaubnis nach § 45 SGB VIII oder eine vergleichbare Genehmigung vor-liegt.
In die Erhebung fließen somit die Daten von Kinderkrip-pen, Kindergärten und Kinderhorten, sowie von alters-gemischten Einrichtungen ein.
Die statistischen Ergebnisse bieten einen Überblick über das Angebot verschiedener Formen der Betreuung in Tageseinrichtungen für Kinder und dienen als Basis für die Planung und Weiterentwicklung eines bedarfsge-rechten Ausbaus des Betreuungsangebotes.
Erfasst werden die Kindertageseinrichtungen, die Zahl der genehmigten Plätze sowie die dort betreuten Kinder und tätigen Personen. Die Erhebung wird jährlich als Totalerhebung bei den Trägern der Jugendhilfe und den Einrichtungen zum Stichtag 01. März durchgeführt.
29. Allgemeinbildende Schulen und Wirtschaftsschulen 2019/20
Die Volksschule besteht aus der Grundschule (Jahr-gangsstufen 1 mit 4) und der Mittel-/ Hauptschule (Jahrgangsstufen 5 mit 9 und, soweit Mittlere-Reife-Klassen in der Jahrgangsstufe 10 angeboten werden, auch Jahrgangsstufe 10). Die Grundschule ist die ge-meinsame erste Bildungsstufe für Sechs- bis Zehnjähri-ge. Die Mittel-/ Hauptschule vermittelt eine grundlegen-de Allgemeinbildung. Sie schafft Voraussetzungen für eine qualifizierte berufliche Bildung und die schulischen Voraussetzungen für den Übertritt in weitere schulische Bildungsgänge bis zur Hochschulreife. Im Rahmen der Weiterentwicklung der Hauptschulen zu Mittelschulen wurden viele der Hauptschulen alleine oder im Schul-verband zu Mittelschulen (ernannt) und erhielten neue Schulnummern. Hierdurch erhöhte sich die Anzahl der Schulen.
Förderzentren diagnostizieren, erziehen, unterrichten, beraten und fördern schulpflichtige Kinder und Jugend-
liche der Jahrgangsstufen 1 bis 9 und höher, die der sonderpädagogischen Förderung bedürfen. Die ausge-wiesenen Daten beinhalten auch die Angaben der Schulen für Kranke, in denen Schüler unterrichtet wer-den, die sich in Krankenhäusern oder vergleichbaren Einrichtungen aufhalten müssen.
Realschulen vermitteln eine breite allgemeine und berufsvorbereitende Bildung. Sie umfassen die Jahr-gangsstufen 5 mit 10 und führen zu einem mittleren Schulabschluss. Sie legen den Grund für eine Berufs-ausbildung und schaffen die schulischen Vorausset-zungen für den Übertritt vorwiegend in weitere schuli-sche Bildungsgänge bis zur Hochschulreife.
Die Wirtschaftsschulen bauen auf den Jahrgangsstu-fen 6 oder 7 der Hauptschule oder auf dem qualifizie-renden Abschluss der Mittelschule auf und führen in zwei, drei oder vier Jahren zum mittleren Schulab-schluss. Sie vermitteln neben der allgemeinen Bildung eine berufliche Grundbildung im Berufsfeld Wirtschaft und Verwaltung.
Gymnasien vermitteln die vertiefte allgemeine Bildung, die für ein Hochschulstudium, vorausgesetzt wird; sie schaffen auch zusätzliche Voraussetzungen für eine berufliche Ausbildung außerhalb der Hochschule. Sie schließen in der Regel an die Jahrgangsstufe 4 der Grundschulen an und umfassen die Jahrgangsstufen 5 mit 12. Sie verleihen nach erfolgreicher Abiturprüfung die allgemeine Hochschulreife.
Freie Waldorfschulen fassen unterschiedliche Bil-dungsgänge im Sinne der Pädagogik Rudolf Steiners zusammen.
Einrichtungen des Zweiten Bildungswegs: Die Abendrealschulen, Abendgymnasien und Kollegs füh-ren Berufstätige bzw. Erwachsene mit Bewährung im Berufsleben zu einem mittleren Schulabschluss bzw. zur allgemeinen Hochschulreife.
30. Berufliche Schulen 2019/20
Nach Beschluss des ALG FS werden Fälle des Dritten Geschlechts (Merkmalsausprägungen „divers“ und „ohne Angabe“), die zur Wahrung der Geheimhaltung nicht explizit veröffentlicht werden können, in den Veröf-fentlichungen in der Amtlichen Statistik einheitlich per Zufallsprinzip den Kategorien „männlich“ oder „weiblich“ zugeordnet. Die Zuordnung erfolgt mit einem Erwar-tungswert von 0,5.
Berufsschulen haben die Aufgabe, in Abstimmung mit der betrieblichen Berufsausbildung die erforderlichen fachtheoretischen Kenntnisse zu vermitteln und die fachpraktischen Fertigkeiten zu vertiefen. Sie werden in der Regel drei Jahre besucht. Neben wöchentlichem bzw. blockweisem Teilzeitunterricht wird auch Vollzeit-unterricht im Berufsgrundschuljahr und Berufsvorberei-tungsjahr erteilt. An Berufsschulen kann der mittlere Schulabschluss verliehen werden. Im Rahmen der Doppelqualifizierung "Berufsschule Plus – BS+" kann auch die Fachhochschulreife erworben werden.
Berufsfachschulen bereiten auf eine Berufstätigkeit vor oder führen zu einer abgeschlossenen Berufsaus-bildung. Sie setzen in der Regel den erfolgreichen Ab-schluss der Mittelschule, in einigen Fällen den mittleren Schulabschluss voraus. Der fachpraktische und theore-tische Unterricht dauert ein bis fünf Jahre. An mindes-tens zweijährigen Berufsfachschulen kann der mittlere
Erläuterungen
Querschnittsveröffentlichungen – Z50021 202000 – Bayerisches Landesamt für Statistik kommunal 2020 28 Statistik
Schulabschluss erworben werden, in besonders gere-gelten Ausnahmefällen auch die Fachhochschulreife.
Fachschulen setzen eine Berufsausbildung voraus. Sie dienen der vertieften Fortbildung oder Umschulung in gewerblich-technischen, landwirtschaftlichen sowie sozialpflegerischen oder sozialpädagogischen Berufen. An mindestens einjährigen Fachschulen kann die Fach-schulreife verliehen werden. Über eine besondere staatliche Prüfung kann zusätzlich die Fachhochschul-reife erworben werden.
Die Fachoberschule (FOS) wird zusammen mit der Berufsoberschule (BOS) seit dem Schuljahr 2008/09 unter dem Dach der Beruflichen Oberschule Bayern (BOB) zusammengefasst.
Fachoberschulen vermitteln eine allgemeine, fach-theoretische und fachpraktische Bildung. Sie richten sich an Schüler mit mittlerem Schulabschluss, aber noch ohne Berufsausbildung, umfassen die Jahrgangs-stufen 11 und 12 und führen zur Fachhochschulreife. Für überdurchschnittlich qualifizierte Absolventen mit Fachhochschulreife kann eine Jahrgangsstufe 13 ge-führt werden. Diese verleiht nach bestandener Abitur-prüfung die fachgebundene Hochschulreife sowie bei Nachweis der notwendigen Kenntnisse in einer zweiten Fremdsprache die allgemeine Hochschulreife.
Berufsoberschulen vermitteln eine allgemeine und fachtheoretische Bildung. Sie bauen auf einem mittleren Schulabschluss und einer einschlägigen Berufsausbil-dung oder entsprechenden mehrjährigen Berufserfah-rung auf. Die Berufsoberschule verleiht nach bestande-ner Abschlussprüfung die fachgebundene Hochschul-reife und beim Nachweis der notwendigen Kenntnisse in einer zweiten Fremdsprache die allgemeine Hoch-schulreife. In der Vorklasse können Schüler mit erfolg-reichem Abschluss einer Mittelschule und einer ent-sprechenden, erfolgreich abgeschlossenen Berufsaus-bildung den mittleren Schulabschluss erwerben. Schü-ler der Jahrgangsstufe 12 können sich der Fachhoch-schulreifeprüfung unterziehen.
Fachakademien bereiten durch eine vertiefte berufliche und allgemeine Bildung auf den Eintritt in eine gehobe-ne Berufslaufbahn vor. Sie setzen einen mittleren Schulabschluss und eine dem Ausbildungsziel dienen-de berufliche Ausbildung oder praktische Tätigkeit vo-raus. Die Ausbildung dauert mindestens vier Halbjahre und schließt mit einer staatlichen Prüfung ab. Durch eine staatliche Ergänzungsprüfung kann die Fachhoch-schulreife erworben werden, von sehr guten Absolven-ten die fachgebundene Hochschulreife.
31. Einrichtungen für ältere Menschen seit 2008
Zweijährig zum Stichtag 15. Dezember werden Daten zu den Einrichtungen für ältere Menschen erhoben. Nachgewiesen werden hier die wichtigsten Eckdaten. Da es sich um eine freiwillige Erhebung handelt, erhe-ben die Daten ab 2012 keinen Anspruch auf Vollstän-digkeit.
32. Bedarfsgemeinschaften und Empfänger/-innen nach dem zwölften Buch Sozialgesetzbuch SGB XII (Sozi-alhilfe) seit 2012 nach Wohnort
Für Kapitel 3 SGB XII werden die Bedarfsgemeinschaf-ten und die Empfänger/-innen, für Kapitel 4 sowie für Kapitel 5 bis 9 werden die Empfänger/-innen jeweils zum Stichtag 31.12. / Ende des 4. Quartals ausgewie-sen.
33. Anschlussgrad an die öffentliche Wasserversorgung und Abwasser-entsorgung am 31. Dezember 1991, 2007, 2010, 2013 und 2016
Als Betreiber einer öffentlichen Wasserversorgung werden in Bayern Versorgungseinheiten mit 20 oder mehr angeschlossenen Einwohnern angesehen. Die öffentliche Abwasserentsorgung definiert sich über den Anschluss an die Kanalisation. Als öffentliche Abwas-serbehandlungsanlagen gelten Anlagen ab einer Kapa-zität von 50 Einwohnerwerten.
Querschnittsveröffentlichungen – Z50021 202000 – Bayerisches Landesamt für Statistik kommunal 2020 29 Statistik
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