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Stand 5.9.12, Seite 1 von 70 Management-Handbuch ISO 9001 und OHSAS 18001 MOVADO Beteiligungs- und Verwaltungsgesellschaft mbH Rotdornweg 3 42781 Haan-Gruiten Dieses Handbuch ist Eigentum der MOVADO Beteiligungs-und Verwaltungsgesellschaft MbH. Es ist vertraulich zu behandeln und darf ohne ausdrückliche schriftliche Genehmigung des M- Beauftragten weder ganz noch auszugsweise vervielfältigt oder an Unbefugte weitergegeben werden. Dieses Handbuch ist geprüft und freigegeben mit der Unterschrift der Politik des Managementsystems.

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Management-HandbuchISO 9001 und OHSAS 18001

MOVADO

Beteiligungs- und Verwaltungsgesellschaft mbH

Rotdornweg 3

42781 Haan-Gruiten

Dieses Handbuch ist Eigentum der MOVADO Beteiligungs-und Verwaltungsgesellschaft MbH.

Es ist vertraulich zu behandeln und darf ohne ausdrückliche schriftliche Genehmigung des M-

Beauftragten weder ganz noch auszugsweise vervielfältigt oder an Unbefugte weitergegeben werden.

Dieses Handbuch ist geprüft und freigegeben mit der Unterschrift der Politik des Managementsystems.

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Management-HandbuchISO 9001 und OHSAS 18001

Inhalt1. Einleitung ........................................................................................................................................................ 6

1.1. Zweck und Geltungsbereich .................................................................................................................. 6

Arbeitsschutzmanagementsystem.................................................................................................................. 6

1.2 Ausschlüsse des Anwendungsbereichs....................................................................................................... 7

1.3 Aufbau des Managementsystem.................................................................................................................. 7

1.3.1 Das MANAGEMENTHANDBUCH............................................................................................................. 8

1.3.2 Die Prozessbeschreibungen ..................................................................................................................... 8

1.3.3 Arbeitsanweisungen und Regelungen für Prüfungen............................................................................ 9

1.4 Verbindlichkeitserklärung ............................................................................................................................. 9

1.5 Regelung des Verteilungs-und Änderungsdienstes................................................................................... 11

2. Politik des Managementsystems .................................................................................................................. 13

3 Organisation und Verantwortungen .................................................................................................................. 14

3.1 Unternehmensprofil .................................................................................................................................... 14

3.2 Organisationsplan ...................................................................................................................................... 14

3.4 Unternehmensphilosophie.......................................................................................................................... 16

3.5 Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten ................................................................................................. 17

4. Managementsystem......................................................................................................................................... 19

4.1 Allgemeine Anforderungen......................................................................................................................... 19

4.2 Dokumentationsanforderungen.................................................................................................................. 19

4.2.1 Allgemeines ......................................................................................................................................... 19

4.2.2 MANAGEMENTHANDBUCH .............................................................................................................. 19

4.2.3 Lenkung von Dokumenten................................................................................................................... 20

4.2.4 Lenkung von Aufzeichnungen ............................................................................................................. 20

5 Verantwortung der Leitung............................................................................................................................ 22

5.1 Verpflichtung der Leitung ........................................................................................................................... 22

5.2 Kundenorientierung .................................................................................................................................... 22

5.3 Politik .......................................................................................................................................................... 22

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Management-HandbuchISO 9001 und OHSAS 18001

5.4 Planung ...................................................................................................................................................... 24

5.4.1 Ziele ..................................................................................................................................................... 24

5.4.2 Planung des Managementsystem ....................................................................................................... 24

5.5 Verantwortung, Befugnis und Kommunikation........................................................................................... 25

5.5.1 Verantwortung und Befugnis ................................................................................................................... 25

5.5.2 Managementbeauftragter .................................................................................................................... 25

5.5.3 Interne Kommunikation........................................................................................................................ 26

5.6 Managementbewertung.............................................................................................................................. 27

5.6.1 Allgemeines ......................................................................................................................................... 27

5.6.2 Eingaben für die Bewertung ................................................................................................................ 27

5.6.3 Ergebnisse der Bewertung .................................................................................................................. 28

6 Management der Ressourcen........................................................................................................................... 29

6.1 Bereitstellung von Ressourcen .................................................................................................................. 29

6.2 Personelle Ressourcen .............................................................................................................................. 29

6.2.1 Allgemeines ......................................................................................................................................... 29

6.2.2 Fähigkeit, Bewusstsein und Schulung................................................................................................. 29

6.2.3 Prozessdiagramm-Personelle Ressourcen ......................................................................................... 30

6.3 Infrastruktur ................................................................................................................................................ 31

6.4 Arbeitsumgebung ....................................................................................................................................... 31

7. Leistungserbringung ........................................................................................................................................ 32

7.1 Planung der Realisierungsprozesse .......................................................................................................... 32

7.1.1 Planung der Leistungserbringung........................................................................................................ 32

7.1.2 Freigabe neuer Dienstleistungen......................................................................................................... 33

7.1.3 Überwachung der Leistungserbringung .............................................................................................. 33

7.1.4 Prüfung und Instandhaltung von Geräten und Hilfsmitteln.................................................................. 34

7.1.5 Aufbewahrung von Aufzeichnungen.................................................................................................... 34

7.1.6 Prozessdiagramm-Planung der Realisierungsprozesse ..................................................................... 35

7.2 Kundenbezogene Prozesse ....................................................................................................................... 41

7.2.1 Ermittlung der Kundenforderungen ..................................................................................................... 41

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Management-HandbuchISO 9001 und OHSAS 18001

7.2.2 Bewertung der Forderungen an die Dienstleistungen ......................................................................... 41

7.2.3 Kommunikation mit den Kunden.......................................................................................................... 42

7.2.4 Prozessdiagramm-Kundenbezogene Prozesse .................................................................................. 43

7.3 Entwicklung.................................................................................................................................................... 45

7.4 Beschaffung ............................................................................................................................................... 45

7.4.1 Beschaffungsprozess .......................................................................................................................... 45

7.4.2 Beschaffungsangaben......................................................................................................................... 46

7.4.3 Verifizierung von beschafften Produkten............................................................................................. 46

7.4.4. Beschaffung von Chemikalien ............................................................................................................ 46

7.4.5. Beschaffung von Investitionsgütern.................................................................................................... 47

7.4.4 Prozessdiagramm-Beschaffung .......................................................................................................... 48

7.5 Leistungserbringung................................................................................................................................... 50

7.5.1 Lenkung der Leistungserbringung ....................................................................................................... 50

7.5.2 Prozessvalidierung .............................................................................................................................. 50

7.5.3 Kennzeichnung und Rückverfolgbarkeit .............................................................................................. 51

7.5.4 Eigentum der Kunden.......................................................................................................................... 51

7.5.5 Produkterhaltung ................................................................................................................................. 51

7.6 Lenkung von Überwachungs-und Messmitteln .......................................................................................... 56

8 Messung, Analyse und Verbesserung .............................................................................................................. 57

8.1 Allgemeines................................................................................................................................................ 57

8.2 Messung und Überwachung....................................................................................................................... 57

8.2.1 Kundenzufriedenheit............................................................................................................................ 58

8.2.2 Internes Audit....................................................................................................................................... 58

8.2.3 Überwachung und Messung von Prozessen....................................................................................... 60

8.2.4 Überwachung und Messung der Dienstleistungen.............................................................................. 60

8.3 Lenkung fehlerhafter Dienstleistungen....................................................................................................... 66

8.4 Datenanalyse ............................................................................................................................................. 66

8.4.1 Analyse und Verwendung von Daten .................................................................................................. 66

8.5 Verbesserung ............................................................................................................................................. 67

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Management-HandbuchISO 9001 und OHSAS 18001

8.5.1 Planung der ständigen Verbesserung ................................................................................................. 67

8.5.2 Korrekturmaßnahmen.......................................................................................................................... 67

8.5.3 Vorbeugungsmaßnahmen ................................................................................................................... 67

8.5.4 Prozessdiagramm-Verbesserung ........................................................................................................ 69

A.1 Verzeichnis der M-Prozessbeschreibungen.................................................................................................. 70

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Management-HandbuchISO 9001 und OHSAS 18001

1. Einleitung

1.1. Zweck und Geltungsbereich

Um sicherzustellen, dass unsere Dienstleistungen die an sie gestellten Ansprüche im Sinne unserer

Kunden erfüllen können, haben wir ein Managementsystem aufgebaut, das alle Anforderungen der ISO

9001 / OHSAS 18001 erfüllt. Das vorliegende Handbuch beschreibt das Managementsystem der

MOVADO Beteiligungs-und Verwaltungsgesellschaft MbH und sichert die Umsetzung der Politik des

Unternehmens auf allen Ebenen.

Ferner soll sichergestellt werden, dass alle Geschäftsprozesse, die Auswirkungen auf die Qualität

haben, durchgängig geplant, gesteuert und überwacht werden. Damit erfüllen wir die definierten

Anforderungen, wie sie durch unsere Kunden und in Form von Regelwerken oder sonstigen

Vorschriften an uns herangetragen werden

Neben der Erfüllung von Kundenforderungen ist die kontinuierliche Verbesserung des

Managementsystems ein zentraler Bestandteil der Ziele des Unternehmens. Diese Ziele werden

jährlich allen Mitarbeitern des Unternehmens vermittelt.

Arbeitsschutzmanagementsystem

Das Arbeitsschutzmanagementsystem ist nach OHSAS 18001:2007 aufgebaut. Alle

Normenforderungen werden umgesetzt.

Der Geltungsbereich des Arbeitsschutzmanagementsystems erstreckt sich auf alle Leistungen des

Unternehmens.

Ziel des Arbeitsschutzmanagementsystems ist es, Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz der

Mitarbeiter zu fördern.

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Management-HandbuchISO 9001 und OHSAS 18001

1.2 Ausschlüsse des Anwendungsbereichs

Das Managementsystem der MOVADO Beteiligungs-und Verwaltungsgesellschaft MbH genügt

sämtlichen Forderungen der ISO 9001 / OHSAS 18001. Auf folgende Norminhalte wird in diesem

Handbuch nicht eingegangen, da die genannten Bereiche für unser Unternehmen nicht relevant sind

7.3 Entwicklung

7.6 Lenkung von Überwachungs-und Messmitteln

1.3 Aufbau des Managementsystem

Das Managementsystem der MOVADO Beteiligungs-und Verwaltungsgesellschaft MbH dient der

Sicherung der Qualität der Dienstleistungen und Prozesse. Dies ist in schriftlichen Grundsätzen und

Verfahren festgelegt

Das System umfasst alle Maßnahmen und Forderungen, die sich aus der ISO 9001 / OHSAS 18001

ergeben

Die nachfolgende Aufstellung gibt den Aufbau des Managementsystems wieder (siehe auch Abb.1):

Handbuch

Politik

Struktur des Managementsystems

Aufbau-und Ablauforganisation

Prozessbeschreibungen

Feinere Strukturierung einzelner Prozesse des Handbuches

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Management-HandbuchISO 9001 und OHSAS 18001

Arbeitsanweisungen

Detailanweisungen für bestimmte Tätigkeiten

1.3.1 Das MANAGEMENTHANDBUCH

Im MANAGEMENTHANDBUCH ist die Umsetzung aller Elemente des Managementsystems mit

geltenden Grundsätzen und Zuständigkeiten festgelegt. Die Prozesse und ihr Zusammenwirken sind

gleichfalls dargestellt. Es wurde im Auftrag der Unternehmensleitung nach Abstimmung mit allen

betroffenen Bereichen erstellt, von der Unternehmensleitung verbindlich in Kraft gesetzt und ist im

Ordner ISO 9001 / OHSAS 18001 auf dem Laufwerk Tausch-MOVADO abgelegt.

Das Handbuch orientiert sich in Gliederung und Inhalt an der ISO 9001 / OHSAS 18001

1.3.2 Die Prozessbeschreibungen

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Management-HandbuchISO 9001 und OHSAS 18001

Wo erforderlich und zweckmäßig, wurde eine Detaillierung der im Handbuch beschriebenen Abläufe in

Prozessbeschreibungen vorgenommen. Auf diese Prozesse wird in den jeweiligen Kapiteln des

Handbuches verwiesen

Eine Liste aller gültigen Prozessbeschreibungen mit Angabe des aktuellen Änderungsstandes ist dem

MANAGEMENTHANDBUCH als Anhang beigefügt (Kapitel A.2).

Die PROZESSBESCHREIBUNG sind nach den MANAGEMENTHANDBUCH-Kapitelnummern

gegliedert und zusätzlich fortlaufend nummeriert

Die Erstellung und fachliche Prüfung der Prozessbeschreibungen erfolgt durch die

Prozessverantwortlichen nach den Richtlinien der PROZESSBESCHREIBUNG 4.2-1. Die Beurteilung

der Normkonformität obliegt dem MANAGEMENTBEAUFTRAGTER

1.3.3 Arbeitsanweisungen und Regelungen für Prüfungen

Falls die Ausführung der im MANAGEMENTHANDBUCH und den PROZESSBESCHREIBUNG

vorgegebenen Abläufe weiter zu präzisieren ist, schriftliche Regelungen zweckmäßig, vorgeschrieben

oder erforderlich sind, werden diese von den zuständigen Bereichen nach den Richtlinien der

PROZESSBESCHREIBUNG 7.5-1 erstellt. Durchgeführte Prüfungen dienen dem Nachweis der

Produktkonformität. Arbeitsanweisungen und Vorschriften für Prüfungen liegen zumeist für spezifische

Besonderheiten der Dienstleistungen vor.

1.4 Verbindlichkeitserklärung

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Management-HandbuchISO 9001 und OHSAS 18001

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Management-HandbuchISO 9001 und OHSAS 18001

1.5 Regelung des Verteilungs-und Änderungsdienstes

Der Managementbeauftragte der Geschäftsleitung ist für die Verteilung von Handbüchern,

Ergänzungen und Änderungen zuständig

Alle Ausgaben des Handbuchs, die dem Änderungsdienst unterliegen, sind nummeriert und

gekennzeichnet. Der Beauftragte führt ein Verzeichnis der ausgegebenen Bücher.

Die Seiten des MANAGEMENTHANDBUCH sind innerhalb der Kapitel fortlaufend nummeriert. Zu

jedem Kapitel ist der aktuelle Änderungsstand in der Form XX / MM.JJJJ angegeben. MM.JJJJ

bezeichnen den Monat und das Jahr der letzten Änderung, XX ist eine laufender Änderungsindex

Mit jeder Änderung wird eine neue Ausgabe des Inhaltsverzeichnisses erstellt, aus dem ein einfacher

Überblick über die Änderungsstände möglich ist

Neue und geänderte Unterlagen werden den Mitarbeitern der MOVADO Beteiligungs-und

Verwaltungsgesellschaft mbH mittels Übergabeschein mitgeteilt

Des Weiteren liegt es in der Verantwortung des Niederlassungsleiters Änderungen, insbesondere auch

der Politik, innerhalb seines Verantwortungsbereichs bekannt zu machen. Ebenfalls in seiner

Verantwortung liegt es, das Bewusstsein für die Erfüllung von Forderungen der Kunden aufrecht zu

erhalten und dies mittels des Umlaufbelegs zu dokumentieren

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Management-HandbuchISO 9001 und OHSAS 18001

1.5.1 Prozessdiagramm-Regelung des Verteilungs-und Änderungsdienstes

Vorgesetzte sind für die Dokumente verantwortlich (Organisationspflicht).

Im folgenden Ablauf wird der MANAGEMENTBEAUFTRAGTE gegen Vorgesetzten getauscht.

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Management-HandbuchISO 9001 und OHSAS 18001

2. Politik des Managementsystems

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Management-HandbuchISO 9001 und OHSAS 18001

3 Organisation und Verantwortungen

3.1 Unternehmensprofil

Das Unternehmensprofil ist in der Tabelle „Übersicht Firmengruppe rechtliche Grundlagen“ dargelegt.

3.2 Organisationsplan

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Management-HandbuchISO 9001 und OHSAS 18001

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Management-HandbuchISO 9001 und OHSAS 18001

3.4 Unternehmensphilosophie

Unser Ziel ist eine sichere Zukunft für Mitarbeiter und Unternehmen. Die wollen wir durch

vorsichtiges Wachstum erreichen.

An erster Stelle stehen die Menschen. Als Mitarbeiter, als Kunden

Unsere Zukunft liegt in guten Mitarbeitern. Von unseren Mitarbeitern erwarten wir die Bereitschaft

zu Leistung und unternehmerischem Denken

Probleme werden partnerschaftlich und kulant gelöst. Der Umgang mit Mitarbeitern und Kunden ist

stets menschlich und fair

Uns übertragene Aufgaben erledigen wir verantwortungsvoll und in kürzester Zeit.

Durch innovative, erstklassige Dienstleistungen und überdurchschnittliches Engagement sichern wir

unseren Vorsprung und unsere Zukunft

Alle unsere Dienstleistungen sind von gleichbleibender, hoher Qualität. Jeder Mitarbeiter ist ein

wesentlicher Teil unseres Managementsystems

Unser Ziel ist es die von uns angebotenen Leistungen stetig zu verbessern

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Management-HandbuchISO 9001 und OHSAS 18001

3.5 Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten

Der nachfolgenden Aufstellung können die wichtigsten Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten der

einzelnen Bereiche entnommen werden. Weitere Aufgaben sind in den einzelnen Kapiteln des

Handbuchs und den zugehörigen Prozessbeschreibungen und Arbeitsanweisungen aufgeführt

Eine detaillierte Beschreibung der Verantwortlichkeiten und Schnittstellen in Bezug auf die Prozesse

des Managementsystems ist in einer Tabelle am Ende dieses Kapitels gegeben. Weiterhin existiert für

jeden Mitarbeiter des Unternehmens eine Stellenbeschreibung, in der Tätigkeit, Verantwortung,

Befugnisse und disziplinarische Stellung geregelt sind. Sie ist vom Stelleninhaber zu unterzeichnen

Geschäftsführung

Die Geschäftsführung ist für die Überwachung, Bewertung und Aufrechterhaltung des gesamten

Managementsystems verantwortlich. Sie bestimmt die Politik, Ziele, Programm und setzt das Handbuch

in Kraft

Managementbeauftragter

Der Managementbeauftrage ist der oberste Beauftragte der Geschäftsführung in Fragen des

Managementsystems.

Aufgaben und Befugnisse:

Aufbau, Aufrechterhaltung und Weiterentwicklung des Managementsystems gemäß DIN EN

ISO 9001 / OHSAS 18001

Erstellung, Verteilung und Aktualisierung des Handbuchs

Beratung aller Abteilungen in Fragen des Managements

Erstellung, Koordination und Genehmigung bereichsübergreifender M-Regelungen

Entscheidung bei Fragen des Managementsystem

Durchführung interner Audits zur Überprüfung der Wirksamkeit des Managementsystems

Berichterstattung an die Geschäftsführung

Überwachung der Qualitätskosten

Er ist weisungsbefugt in allen Fragen des Managements und kann sich lückenlos über

sämtliche Belange informieren.

Die einzelnen Gesellschaften bestimmen Beauftragte, die den Managementbeauftragten in seinen

Aufgaben unterstützen.

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Management-HandbuchISO 9001 und OHSAS 18001

Leistungserbringung

Die Leistungserbringung ist verantwortlich für die qualitativ einwandfreie Realisierung der

Dienstleistungen gemäß den Ausführungen in Kapitel 7.5.

Vertrieb

Der Vertrieb ist zuständig für die Beratung und Betreuung der Kunden. Er ist verantwortlich für die

Vertragsprüfung. Außerdem sammelt er Rückmeldungen der Kunden und leitet diese den

verantwortlichen Stellen weiter, damit Probleme frühzeitig erkannt und behoben werden können.

Darüber hinaus sind die Aufgaben und Verantwortlichkeiten des leitenden Personals bei Bedarf in

Stellenbeschreibungen präzisiert.

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Management-HandbuchISO 9001 und OHSAS 18001

4. Managementsystem

4.1 Allgemeine Anforderungen

Unser Unternehmen hat ein Managementsystem eingeführt, um sicherzustellen, dass unsere

Dienstleistungen den Anforderungen unserer Kunden entsprechen und die zutreffenden behördlichen

Anforderungen erfüllt werden. Damit möchten wir die Zufriedenheit unserer Kunden erreichen.

Weiterhin soll das Managementsystem kontinuierlich verbessert werden

Um diese Ansprüche zu erfüllen, wurden

die erforderlichen Prozesse und deren Wechselwirkung festgelegt

die Kriterien und Methoden zur Durchführung und Lenkung definiert

die erforderlichen Ressourcen und Informationen sichergestellt

die Überwachung, Messung und Analyse geregelt

alle erforderlichen Maßnahmen getroffen, um die geplanten Ergebnisse zu erreichen und ständig zu

verbessern

4.2 Dokumentationsanforderungen

4.2.1 Allgemeines

Die Dokumentation des Managementsystems beinhaltet die Politik, Ziele, von der Norm festgelegte

Verfahren (Mindestforderung), die erforderlichen Dokumente und Aufzeichnungen. Die Dokumentation

wurde entsprechend den Gegebenheiten des Unternehmens erstellt und wird bezüglich ihrer

Angemessenheit regelmäßig bewertet. Der formale Aufbau der Dokumentation erfolgt wie in Kapitel 1.3

dargestellt.

4.2.2 MANAGEMENTHANDBUCH

Das vorliegende Handbuch wird ständig aufrechterhalten, beinhaltet alle Anwendungsbereiche

einschließlich Einzelheiten und begründet alle Ausschlüsse. Weiterhin sind die festgelegten und

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Management-HandbuchISO 9001 und OHSAS 18001

dokumentierten Verfahren dargelegt oder es wird darauf verwiesen. Die Prozesslandschaft des

Unternehmens belegt die Wechselwirkung der Prozesse.

4.2.3 Lenkung von Dokumenten

Die erforderlichen und festgelegten Dokumente des Managementsystems, einschließlich der

Dokumente externer Herkunft, werden gelenkt. In der PROZESSBESCHREIBUNG 4.2-2 ist das

Verfahren geregelt.

Externe Dokumente sind behördliche und gesetzliche Forderungen, Gesetzestexte und Normen.

Externe Dokumente werden im Anwendungsfall durch die Geschäftsleitung auf Aktualität geprüft. Alte

ungültige Dokumente werden vernichtet bzw. bei gesetzlicher Nachweispflicht archiviert.

Zutreffende externe Dokumente werden im Rahmen der sicherheitstechnischen Betreuung regelmäßig

recherchiert und mit Information zum jeweiligen Handlungsbedarf gelistet und der Geschäftsleitung wie

oben beschrieben zur Kenntnis gebracht.

Der Geschäftsleitung und den leitenden Mitarbeitern obliegt die Umsetzung der entsprechenden

Forderungen.

Die Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen wird im Rahmen sicherheitstechnischen Betreuung

regelmäßig kontrolliert.

4.2.4 Lenkung von Aufzeichnungen

Aufzeichnungen bestätigen durchgeführte Tätigkeiten oder dokumentieren Ergebnisse; es handelt sich

somit um Unterlagen, die nach ihrer Erstellung nicht mehr geändert werden dürfen. Beispiele sind hier:

Angebote, Rechnungen, Nachweise den Arbeitsschutz betreffend. Aufbewahrungsart und –dauer

richten sich nach den gesetzlichen Anforderungen und sind geregelt.

Aufzeichnungen werden zum Nachweis der Wirksamkeit des Managementsystems sowie der

Konformität der Dienstleistung und Prozesse geführt. Eingeschlossen sind Aufzeichnungen, die als

Kundenforderung existieren und Einweisungen. Sie haben in Haftungsfällen besondere Bedeutung.

Sofern keine anderen Regelungen getroffen wurden, sind für die Erstellung, ggf. Prüfung, Verteilung

und Aufbewahrung von Aufzeichnungen die Personen zuständig, die mit der Durchführung der

zugehörigen Tätigkeiten beauftragt wurden

In PROZESSBESCHREIBUNG 4.2-3 sind die Lenkungsmaßnahmen zur Kennzeichnung,

Aufbewahrung, zum Schutz, zur Wiederauffindbarkeit, die Festlegung der Aufbewahrungsfristen und

die Verfügbarkeit der Aufzeichnungen festgelegt.

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Management-HandbuchISO 9001 und OHSAS 18001

Den Kunden werden bei vertraglicher Vereinbarung Aufzeichnungen für die vereinbarte Zeitdauer

zugänglich gemacht

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Management-HandbuchISO 9001 und OHSAS 18001

5 Verantwortung der Leitung

5.1 Verpflichtung der Leitung

Die oberste Leitung der MOVADO Beteiligungs-und Verwaltungsgesellschaft MbH im Sinne der Norm

ISO 9001 / OHSAS 18001 ist die Geschäftsführung. Sie legt die Politik und die Ziele fest. Die Politik der

MOVADO Beteiligungs-und Verwaltungsgesellschaft MbH enthält die Verpflichtung zur kontinuierlichen

Verbesserung aller Prozesse und zur Einhaltung aller relevanten Gesetze und Verordnungen. Die

Geschäftsführung stellt in Zusammenarbeit mit dem Managementbeauftragten und den Leitern der

Funktionsbereiche sicher, dass diese Politik und die Bedeutung der Erfüllung von Kundenforderungen

und der gesetzlichen Forderungen von allen Mitarbeitern verstanden und umgesetzt werden.

Die Geschäftsführung der MOVADO Beteiligungs-und Verwaltungsgesellschaft mbH demonstriert ihre

Verpflichtung, Kundenforderungen zu erfüllen, durch:

Schaffung und Erhaltung des Bewusstseins über die Wichtigkeit des Kundenfokus bei allen Mitarbeitern

und bei allen Tätigkeiten

die Festlegung dieses Managementsystem

die Durchführung von jährlichen Managementreviews

die jährliche Ermittlung und Bereitstellung der erforderlichen Ressourcen

Die Schaffung des Bewusstseins für die für die Wichtigkeiten von Sicherheit und Gesundheitsschutz

5.2 Kundenorientierung

Die Geschäftsführung der MOVADO Beteiligungs-und Verwaltungsgesellschaft MbH ermittelt die

Bedürfnisse und Erwartungen der Kunden und setzt diese mit dem Ziel der Erhöhung der

Kundenzufriedenheit in spezifische Forderungen um. Dabei werden alle relevanten behördlichen und

gesetzlichen Forderungen berücksichtigt. Näheres siehe Kapitel 7.2 und 8.2 in diesem Handbuch.

5.3 Politik

Die Geschäftsführung der MOVADO Beteiligungs-und Verwaltungsgesellschaft mbH hat die Politik

(siehe Kapitel 2) festgelegt. Es ist sichergestellt, dass sie

dem Unternehmen angemessen ist

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Management-HandbuchISO 9001 und OHSAS 18001

eine Verpflichtung zur Erfüllung von Kundenforderungen und zur kontinuierlichen Verbesserung

enthält.

einen Rahmen für das Festlegen und Bewerten von Zielen bietet.

in allen relevanten Unternehmensebenen vermittelt und verstanden wurde.

regelmäßig auf ihre Angemessenheit überprüft wird.

Darüber hinaus ist die Politik in Kapitel

Stand 5.9.12, Seite 24 von 70

Management-HandbuchISO 9001 und OHSAS 18001

5.4 Planung

5.4.1 Ziele

Die Geschäftsführung der MOVADO Beteiligungs-und Verwaltungsgesellschaft MbH stellt sicher, dass

für die zutreffenden Organisationseinheiten messbare Ziele mit entsprechenden Bewertungskriterien

festgelegt sind. Die Ziele dienen der Umsetzung der Politik.

Wo die Möglichkeit besteht, werden Kundenerwartungen berücksichtigt. Die Planung beinhaltet auch

Kostenindikatoren. Somit stehen die beiden Bestandteile des Managementsystems im Einklang. Zur

Festlegung und Überwachung der Ziele, einschließlich deren ständigen Verbesserung, wird das

Formblatt FB 5.4-1 genutzt.

Folgende Themen werden vorrangig betrachtet:

Ziele zur Erhöhung der Kundenzufriedenheit

Ziele zur Mitarbeiterführung (Kommunikation mit Mitarbeitern, Informationen, Lob)

Vorkehrungen zum Schutz der Gesundheit und der Sicherheit am Arbeitsplatz

Ziele zur Reduzierung von Haftungsrisiken

5.4.2 Planung des Managementsystem

Die Planung geschieht in Übereinstimmung mit allen anderen Forderungen des Managementsystems

und ihre Ergebnisse werden dokumentiert.

Um sicherzustellen, dass die Ziele und die festgelegten Forderungen an unsere Dienstleistungen erfüllt

werden, setzen wir bei der Planung zum Managementsystem folgende Methoden ein:

• Projektmanagement

• Managementpläne (Ablaufpläne, usw.)

Alle zur Erreichung der Ziele erforderlichen Mittel werden in diesem Zusammenhang ermittelt und

geplant.

Bei der Planung der Realisierungsprozesse werden die Zielsetzungen

berücksichtigt sowie behördliche, gesetzliche und andere Vorgaben/Vorschriften

eingehalten (siehe auch Kapitel 7.1).

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Management-HandbuchISO 9001 und OHSAS 18001

5.5 Verantwortung, Befugnis und Kommunikation

5.5.1 Verantwortung und Befugnis

Unternehmensweit sind alle Verantwortlichkeiten, Zuständigkeiten und Befugnisse bei der MOVADO

Beteiligungs-und Verwaltungsgesellschaft mbH durch

• die Organisationsstruktur/Organigramm

• Stellenbeschreibungen

festgelegt und bekannt gegeben.

Darüber hinaus ist jeder Mitarbeiter für die Qualität seines Arbeitsergebnisses im Rahmen der

Zielvereinbarung und seiner Aufgaben selbst verantwortlich. Dies bedeutet, die Verantwortung für

Qualität und Erfüllung von Kundenforderungen besteht auf allen Ebenen des Unternehmens.

5.5.2 Managementbeauftragter

Der Managementbeauftragte ist von der Geschäftsführung im Sinne der Norm ISO 9001 / OHSAS

18001 / 18001 zum Beauftragten in Fragen des Managementsystems bestellt. Er hat die Aufgabe, die

Durchsetzung, Überwachung und Weiterentwicklung der Prozesse des Managementsystems

sicherzustellen. Aufgrund dieser Verantwortlichkeit ist er der Geschäftsführung direkt unterstellt und

berichtet in regelmäßigen Abständen beziehungsweise bei Erfordernis über die Belange des

Managementsystems.

Der Managementbeauftragte wird von den Beauftragten der Gesellschaften bei seinen Aufgaben

unterstützt.

Darüber hinaus ist klar, dass die Verantwortung für den Arbeitsschutz bei den leitenden Mitarbeitern

des Unternehmens liegt.

Sicherheitstechnische und betriebsärztliche Betreuung

Entsprechend den Anforderungen des ASIG und der Ausformulierung der Berufsgenossenschaft VBG

wird die sicherheitstechnische und betriebsärztliche Betreuung durch externe Fachkräfte

wahrgenommen.

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Management-HandbuchISO 9001 und OHSAS 18001

Sicherheitsbeauftragte

Die Sicherheitsbeauftragten haben den Unternehmer bei der Durchführung der Maßnahmen zur

Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren zu

unterstützen, insbesondere

sich von dem Vorhandensein und der ordnungsgemäßen Benutzung der vorgeschriebenen

Schutzeinrichtungen und persönlichen Schutzausrüstungen zu überzeugen und

auf Unfall- und Gesundheitsgefahren für die Versicherten aufmerksam zu machen.

Der Unternehmer hat den Sicherheitsbeauftragten Gelegenheit zu geben, ihre Aufgaben zu erfüllen,

insbesondere

in ihrem Bereich an den Betriebsbesichtigungen sowie den Untersuchungen von Unfällen und

Berufskrankheiten durch die Aufsichtspersonen der Berufsgenossenschaften teilzunehmen; den

Sicherheitsbeauftragten sind die hierbei erzielten Ergebnisse zur Kenntnis zu geben.

Enge Zusammenarbeit mit FASI und Betriebsarzt.

Benachteiligungsverbot

Aus- und Fortbildungsmaßnahmen der Berufsgenossenschaft

Anzahl der Sicherheitsbeauftragte mindestens nach Anlage 2 der BGBV A1

5.5.3 Interne Kommunikation

Die umfassende Kommunikation innerhalb des Unternehmens ist sichergestellt.

Dazu gehören die Bereitstellung der erforderlichen Ressourcen und die Festlegung der

Informationswege.

Es gilt der Grundsatz:

Jeder Betroffene erhält rechtzeitig die notwendigen Informationen. Das bedeutet nicht, dass jeder

Mitarbeiter alle Informationen erhalten muss.

Eine wesentliche Form der bereichsübergreifenden Kommunikation findet im Rahmen der Teamarbeit

statt. Die Kommunikation über die Wirksamkeit des Managementsystems erfolgt vor allem durch die

• Mitarbeiter – Arbeitsergebnisse, Probleme, Korrektur-und Vorbeugungsmaßnahmen,

Sicherheitshinweise

o Gespräche, Q-Aufzeichnungen, E-Mails

• Prozessverantwortlichen – Prozessleistungen, Q-Politik, Ziele und Maßnahmen

o Gespräche, Q-Aufzeichnungen, E-Mails

o Aushänge, soweit keine vertraulichen Daten vorliegen

Stand 5.9.12, Seite 27 von 70

Management-HandbuchISO 9001 und OHSAS 18001

• MANAGEMENTBEAUFTRAGTER – Auditergebnisse, Beanstandungen, Leistung des

Managementsystems

o regelmäßiger Bericht

o Gespräche

o E-Mails als Rundschreiben

o Aushänge

• Geschäftsführung – Managementreview.

o Information des Führungskreises

(Daten zum Teil vertraulich, z.B. strategischer Geschäftsplan)

o ARBEITSSCHUTZAUSSCHUSS Sitzung (1/4 jährlich): Anliegen des Arbeitsschutzes beratenund entsprechende Empfehlungen treffen. Teilnehmer sind Arbeitgeber, Betriebsarzte,Fachkräfte für Arbeitssicherheit und Sicherheitsbeauftragte

5.6 Managementbewertung

5.6.1 Allgemeines

Halbjährlich nimmt die Geschäftsführung in Zusammenarbeit mit dem M-Beauftragten die Bewertung

des Managementsystems vor, um dessen Eignung, Angemessenheit, Wirksamkeit zu beurteilen sowie

Verbesserungspotentiale abzuleiten und den Änderungsbedarf zu ermitteln. Die Q-Politik und Q-Ziele

sind eingeschlossen. Der Ablauf ist im Prozessdiagramm 5.6.4 dargestellt. Der

MANAGEMENTBEAUFTRAGTE ist für die Zusammenstellung der Informationen und die Vorbewertung

zuständig.

5.6.2 Eingaben für die Bewertung

Grundlage für die Bewertung des Managementsystems sind unter anderem interne Audits,

Kundenrückmeldungen oder das Berichtswesen über Prozessleistung, Konformität der

Dienstleistungen, sowie veränderte externe Umstände, die sich auf das Managementsystem auswirken

könnten.

Die Ergebnisse der internen Audits münden in eventuellen Korrektur-oder Vorbeugungsmaßnahmen,

die durch festgelegte Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten abgearbeitet werden und zu einer

ständigen Verbesserung des Systems führen (siehe auch PROZESSBESCHREIBUNG 8.5-1 und

PROZESSBESCHREIBUNG 8.5-2). In Kundenzufriedenheitsmessungen werden beispielsweise

Prozesszeiten, Termintreue, und Anzahl der Beschwerden gemessen und durch den

Managementbeauftragten ausgewertet. Bei Abweichungen zu vorher definierten Zielen (siehe Kapitel

5.4.1) werden die Ursachen analysiert und entsprechende Korrekturmaßnahmen eingeleitet.

Stand 5.9.12, Seite 28 von 70

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Die Bewertung des Managementsystems wird durch ein festgelegtes Berichtwesen (Aufzeichnungen)

unterstützt.

Sämtliche Korrektur-und Vorbeugungsmaßnahmen sowie deren Status, als auch

Folgemaßnahmen vorangegangener Bewertungen des Systems, als auch

Empfehlungen für Verbesserungen, fließen in die Bewertung mit ein.

Ergänzende Inhalte zu Arbeitsschutz

Ergebnisse der Datenanalyse, Krankenstand - Arbeitsunfälle (Ausfall > 3 Tage),

Ergebnisse der Mitbestimmung und Beratung (Ergebnisse der ARBEITSSCHUTZAUSSCHUSS

Sitzungen)

Äußerungen externer Kreise einschl. Beschwerden (Kundenbeschwerden bzw. dem

Arbeitsschutz, Begehungen durch Gewerbeaufsichtsamt oder Berufsgenossenschaft)

Änderungen der Rahmenbedingen einschl. der geänderten externen Forderungen

(Zusammenfassung der Informationen der Fachkraft für Arbeitssicherheit)

5.6.3 Ergebnisse der Bewertung

Die Ergebnisse der Bewertung werden durch den Managementbeauftragten dokumentiert und

enthalten Maßnahmen im Hinblick auf:

• Verbesserung der Wirksamkeit des Managementsystem

• Verbesserungen der Dienstleistungen bezüglich Forderungen der Kunden

• Planung des Mittelbedarfs

Änderungen der Politik und -ziele werden den Mitarbeitern bekannt gegeben. (Siehe Kapitel 5.5.3)

Stand 5.9.12, Seite 29 von 70

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6 Management der Ressourcen

6.1 Bereitstellung von Ressourcen

Um das vorgegebene Managementsystem zu verwirklichen und ständig zu verbessern und das oberste

Unternehmensziel, die Kundenzufriedenheit, zu erhöhen, werden periodisch durch die Finanz-sowie

Personalplanung die benötigten Mittel für die Umsetzung, Überwachung und Verbesserung des

Managementsystems in Zusammenarbeit mit dem M-Beauftragten ermittelt und durch die

Geschäftsführung genehmigt und bereitgestellt.

Hierbei werden die Prozesse, die Erreichung der Ziele und die Qualitätskosten bewertet und wo

erforderlich Korrekturmaßnahmen eingeleitet.

6.2 Personelle Ressourcen

6.2.1 Allgemeines

Alle Mitarbeiter, die qualitäts- und sicherheitsbeeinflussende Tätigkeiten ausführen, werden aufgrund

ihrer Fähigkeiten, die sich aus deren Ausbildung, Schulung, Fertigkeiten und

Erfahrungen ergeben, ausgewählt und eingesetzt.

6.2.2 Fähigkeit, Bewusstsein und Schulung

Zur Sicherung der Fähigkeiten, des Qualitäts- und Sicherheitsbewusstseins und des

Schulungsbedarfes der Mitarbeiter wird der Bedarf jährlich durch die Vorgesetzten – in Fällen, die Q-

Themen betreffen, durch den MANAGEMENTBEAUFTRAGTEN -ermittelt, gedeckt und die

Wirksamkeit überprüft. Die Führung der entsprechenden Aufzeichnungen erfolgt personenbezogen.

Größte Bedeutung messen wir der Kenntnis jedes Mitarbeiters bezüglich seines Beitrags zum

Erreichen der Q-Ziele und der Folge von Fehlern aus Sicht des Kunden bei.

Für statistische Methoden ist ein geeigneter Mitarbeiter benannt.

Der Ablauf zur Ermittlung des Schulungsbedarfs ist in der Prozessbeschreibung

PROZESSBESCHREIBUNG 6.2-1 festgelegt. Die Bedarfsermittlung erfolgt organisationsbezogen, die

Nachweisführung personenbezogen.

Stand 5.9.12, Seite 30 von 70

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Unterweisungen am Arbeitsplatz werden vom Unterweisenden/ Unterwiesenen dokumentiert und

aufbewahrt.

Vorgesetzte und MANAGEMENTBEAUFTRAGTER bewerten den Schulungsbedarf in Bezug auf das

Thema Arbeitsschutz. Gesetzliche Anforderungen (BGV A1) werden dabei berücksichtigt. -

Sicherheitsunterweisung mindestens jährlich. Bei Wechseln größer 3 wird nachdem 2. Wechsel

unterwiesen.

6.2.3 Prozessdiagramm-Personelle Ressourcen

Stand 5.9.12, Seite 31 von 70

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6.3 Infrastruktur

Alle zur Erreichung der Konformität der Dienstleistungen benötigten Einrichtungen werden durch den

Planungsprozess ermittelt, bereitgestellt und aufrecht erhalten. Anforderungen an folgende Faktoren

werden während der Planung der Dienstleistungen und Prozesse identifiziert:

• Gebäude, Arbeitsort und verbundene Einrichtungen

• Ausrüstung, Hardware und Software

• Unterstützende Dienstleistungen (siehe auch Kapitel 7.1)

6.4 Arbeitsumgebung

Alle zur Erreichung der Konformität der Dienstleistungen erforderlichen menschlichen und

physikalischen Faktoren der Arbeitsumgebung werden durch den Planungsprozess ermittelt und

gelenkt. Anforderungen an folgende Faktoren werden während der Planung der Dienstleistungen und

Prozesse identifiziert:

• Umgebungsbedingungen der Arbeit

• Gesundheits-und Sicherheitsbedingungen

• Arbeitsmethoden (siehe auch Kapitel 7.1)

Stand 5.9.12, Seite 32 von 70

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7. Leistungserbringung

7.1 Planung der Realisierungsprozesse

Für die qualitäts- und sicherheitsbestimmenden Abläufe der Dienstleistungen sind Prozesse festgelegt,

die sicherstellen, dass die Leistungserbringung nach beherrschten, vorgegebenen Bedingungen

abläuft.

Verantwortlich für die Einhaltung der hier aufgeführten Regelungen sind die direkten Vorgesetzten der

Mitarbeiter.

7.1.1 Planung der Leistungserbringung

Für alle Dienstleistungen müssen eindeutige Tätigkeitsbeschreibungen vorhanden sein. In den

Unterlagen müssen alle Arbeitsschritte beschrieben sein, die durchgeführt werden müssen, damit die

Dienstleistungen den vorgegebenen Anforderungen entsprechen. Hierzu werden Ziele festgelegt und

die Verifizierungs-und Validierungstätigkeiten sowie Annahmekriterien bestimmt.

Mit der Planung von neuen Tätigkeiten oder Dienstleitungen wird eine Gefährdungsanalyse nach

Arbeitsschutzgesetz durchgeführt. Dabei sind die Vorgesetzten zu beteiligen. Fachkraft für

Arbeitssicherheit und Betriebsarzt bringen sich beratend ein.

Als Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung werden Schutzziele mit der Priorität

Vermeidung -> Technische Schutzmaßnahme -> Persönliche Schutzmaßnahme bzw. Anweisung der

Mitarbeiter definiert.

Sicherheitsrelevante Anweisungen werden grundsätzlich in Form von Betriebsanweisungen schriftlich

erteilt und gehen in die Schulungsplanung ein.

Zuständig für die Erstellung der Unterlagen ist der Bereich, der auch für die Ausführung der Arbeiten

zuständig ist. Andere Stellen stehen für Rückfragen und Hilfestellungen zur Verfügung.

Die folgenden Regeln gelten für die Erstellung von Arbeitsanweisungen. Eine detailliertere

Beschreibung ist in PROZESSBESCHREIBUNG 7.5-1 gegeben.

• Die Arbeitsanweisungen. werden – soweit möglich – papierlos im IT-System verwaltet und dort

eindeutig den Kunden und Dienstleistungen zugeordnet, um einen einfachen Zugriff zu garantieren.

Für umfangreichere oder graphische Anweisungen können zusätzliche Unterlagen erstellt werden,

auf die dann im IT-System verwiesen wird.

Stand 5.9.12, Seite 33 von 70

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• Aus den im IT-System gespeicherten Arbeitsanweisungen sind alle weiteren Mitgeltenden

Unterlagen ersichtlich (z.B. Abbildungen usw.).

• Bei der Erstellung von Arbeitsanweisungen sind die gegebenen Richtlinien und

Sicherheitsvorschriften zu beachten. Der Ersteller von Arbeitsanweisungen ist auch für deren Pflege

und Änderung verantwortlich. Außerdem ist er für die Verteilung der Pläne an die betroffenen

Bereiche zuständig.

Mit der Planung von neuen Tätigkeiten oder Dienstleitungen wird eine Gefährdungsanalyse nach

Arbeitsschutzgesetz durchgeführt. Dabei sind die Vorgesetzten zu beteiligen. Fachkraft für

Arbeitssicherheit und Betriebsarzt bringen sich beratend ein.

Als Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung werden Schutzziele mit der Priorität

Vermeidung -> Technische Schutzmaßnahme -> Persönliche Schutzmaßnahme bzw. Anweisung der

Mitarbeiter definiert.

Sicherheitsrelevante Anweisungen werden grundsätzlich in Form von Betriebsanweisungen schriftlich

erteilt und gehen in die Schulungsplanung ein.

7.1.2 Freigabe neuer Dienstleistungen

Vor der Einführung neuer Dienstleistungen muss von der Geschäftsführung überprüft und schriftlich

dokumentiert werden, dass

• die Verfahren geeignet sind, die geforderten Ergebnisse zu erzielen (Überprüfung z.B. durch Tests)

• nur geprüfte und freigegebene Hilfsmittel verwendet werden

• alle notwendigen Arbeits-und Prüfpläne erstellt sind

• etc.

7.1.3 Überwachung der Leistungserbringung

Durch die folgenden Verfahren soll sichergestellt werden, dass die Reihenfolge der geplanten

Arbeitsschritte eingehalten wird, um somit schon während der Leistungserbringung zu verhindern, dass

es zu Fehlern kommt:

• Vor Beginn der Leistungserbringung werden generell die zugehörigen Arbeitsanweisungen

eingesehen und bei Bedarf ausgedruckt.

• Der Abschluss eines Arbeitsschrittes wird durch Datum und Unterschrift bestätigt. Diese

Bestätigung stellt auch die Freigabe für den nächsten Arbeitsgang dar.

Stand 5.9.12, Seite 34 von 70

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• Im Laufe der Leistungserbringung wird kontrolliert, ob alle Tätigkeiten ordnungsgemäß durchgeführt

wurden.

7.1.4 Prüfung und Instandhaltung von Geräten und Hilfsmitteln

Durch regelmäßige Prüfungen und Instandhaltungsmaßnahmen soll sichergestellt werden, dass alle

verwendeten Geräte und Hilfsmittel den an sie gestellten Anforderungen entsprechen.

Bei der Beschaffung von Geräten und Hilfsmitteln wird festgelegt, ob, und in welcher Form und in

welchem Turnus Prüfungen und Instandhaltungsmaßnahmen durchzuführen sind. Außerdem werden

im Zweifelsfall außerplanmäßige Prüfungen durchgeführt.

Zuständig für die Durchführung der vorgesehenen Maßnahmen ist der Managementbeauftragte. Der

MANAGEMENTBEAUFTRAGTE wird bezgl. sicherheitsrelevanten Prüfungen von der Fachkraft für

Arbeitssicherheit beraten.

7.1.5 Aufbewahrung von Aufzeichnungen

Aufzeichnungen über die Eignung von Abläufen, Geräten, Hilfsmitteln und Personen werden von den

erstellenden Stellen aufbewahrt, um Vertrauen in die Konformität der Prozesse und resultierenden

Dienstleistungen zu erzeugen.

Für nähere Regelungen zu Aufzeichnungen siehe PROZESSBESCHREIBUNG 4.2-3

Stand 5.9.12, Seite 35 von 70

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7.1.6 Prozessdiagramm-Planung der Realisierungsprozesse

Stand 5.9.12, Seite 36 von 70

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Eingang: Gefährdungsbeurteilung

Ausgang: Schutzziele

Stand 5.9.12, Seite 37 von 70

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Stand 5.9.12, Seite 38 von 70

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Stand 5.9.12, Seite 40 von 70

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Stand 5.9.12, Seite 41 von 70

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7.2 Kundenbezogene Prozesse

7.2.1 Ermittlung der Kundenforderungen

Für die Ermittlung der Kundenforderungen ist der Vertrieb zuständig. Es ist ein Prozess eingeführt, der

sicherstellt, dass Kundenforderungen an die Dienstleistungen vollständig ermittelt sind. Dies beinhaltet:

• Kundenforderungen an die Dienstleistungen, einschließlich Forderungen hinsichtlich Termin,

Abwicklung und Unterstützung.

• Von den Kunden nicht spezifizierte Forderungen, die für die Leistungserbringung notwendig sind.

• Verpflichtungen, einschließlich behördlicher und gesetzlicher Forderungen.

Die ermittelten Kundenforderungen werden vom Vertrieb aufgezeichnet.

7.2.2 Bewertung der Forderungen an die Dienstleistungen

Vor jeder Abgabe von Angeboten, der Annahme eines Vertrages oder eines Auftrags ist der Vertrieb für

die Bewertung der ermittelten Dienstleistunganforderungen zuständig. Ausdrücklich wird überprüft, ob

die MOVADO Beteiligungs-und Verwaltungsgesellschaft MbH in der Lage ist, die festgelegten

Anforderungen zu erfüllen. Bewertet werden die:

• Vollständigkeit der festgelegten Produktanforderungen

• Widerspruchsfreiheit zwischen Anforderungen – Angebot – Auftrag

• Erfüllbarkeit der festgelegten Anforderungen -Machbarkeit

Die Ergebnisse der Bewertung einschließlich getroffener Folgemaßnahmen werden durch die

Mitarbeiter aufgezeichnet, die die Bewertung durchgeführt haben. Liegen kundenseitig keine

dokumentierten Anforderungen vor, werden die Kundenanforderungen vor der Annahme von uns

bestätigt.

Ändern sich Produktanforderungen, wird durch den Vertrieb der Auftrag zur

Aktualisierung der Dokumente an die verantwortlichen Stellen und die Information des betroffenen

Personals erteilt.

Vertragsänderungen führen zu einer erneuten Vertragsprüfung mit Festlegung der

geänderten Konditionen. Alle relevanten Stellen werden über

Vertragsveränderungen informiert.

Stand 5.9.12, Seite 42 von 70

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7.2.3 Kommunikation mit den Kunden

Für sämtliche Kommunikation mit den Kunden, einschließlich:

• Informationsweitergabe über die Dienstleistungen

• Anfragen, Verträge oder Auftragsbearbeitung

• Kundenreaktionen, Kundenbeschwerden

ist der Vertrieb zuständig.

Kundenreaktionen, insbesondere Kundenbeschwerden, werden aufgezeichnet und

der Geschäftsführung mitgeteilt. Nach Bedarf sind entsprechende

Korrekturmaßnahmen einzuleiten.

Stand 5.9.12, Seite 43 von 70

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7.2.4 Prozessdiagramm-Kundenbezogene Prozesse

Stand 5.9.12, Seite 44 von 70

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Stand 5.9.12, Seite 45 von 70

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7.3 Entwicklung

Das Normenkapitel 7.3 (Entwicklung) der ISO 9001 / OHSAS 18001 wird nicht angewendet.

Die Planung von neuen Dienstleitungen wird in Kapitel 7.1 des Handbuchs beschrieben.

7.4 Beschaffung

Für den Prozess ist die Geschäftsleitung zuständig. Die Beschaffung umfasst alle materiellen und

immateriellen Produkte sowie Dienstleistungen, die Einfluss auf die Erfüllung der Kundenforderungen

und der behördlichen Vorgaben haben.

7.4.1 Beschaffungsprozess

Kriterien der Lieferantenauswahl

Die Lieferantenauswahl erfolgt hauptsächlich nach den Gesichtspunkten

• Lieferfähigkeit und Termintreue

• Preis

• gleich bleibend hohe Qualität

• Beratung und Service

• etc. Die Lieferanten sind mit Angabe der Zulieferteile im IT-System gespeichert und

werden periodisch nach den oben genannten Gesichtspunkten beurteilt und die Ergebnisse dem

Lieferanten mitgeteilt.

Überprüfung neuer Lieferanten

Bei neuen Lieferanten wird zuerst geklärt, in welcher Form die Qualitätsfähigkeit des Lieferanten

geprüft werden muss. Diese Beurteilung kann erfolgen über

• eine formale Befragung des Lieferanten über Fragebogen

• und/oder ein externes Audit

• und/oder Prüfung von Mustern

Stand 5.9.12, Seite 46 von 70

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Kontinuierliche Bewertung

Durch die Wareneingangsprüfung erfolgt eine kontinuierliche Bewertung der Lieferanten. Lieferanten,

deren Produkte den Qualitätsanforderungen nicht entsprechen, werden für bestimmte Zulieferprodukte

oder bei krassen Mängeln ganz für weitere Bestellungen gesperrt.

Eine detaillierte Beschreibung der Prozesse der Lieferantenauswahl und Beurteilung ist in der

PROZESSBESCHREIBUNG 7.4-1 gegeben.

7.4.2 Beschaffungsangaben

Für Kaufteile werden Beschaffungsunterlagen (Bestellspezifikationen etc.) angefertigt. Die Beschaffung

pflegt auch die Bestelltexte im IT-System. Die Unterlagen werden vor der Herausgabe daraufhin

überprüft, ob alle Forderungen an das Produkt eindeutig und klar beschrieben sind.

Die Geschäftsleitung entscheidet, ob Testmuster notwendig sind. Falls ja, teilt die Geschäftsleitung dies

dem Lieferanten mit.

Für die Beschaffungsunterlagen gilt der normale Änderungsdienst. Die Geschäftsleitung ist

verantwortlich, dass alle Änderungen an die Lieferanten weitergeleitet werden.

7.4.3 Verifizierung von beschafften Produkten

Wenn vertraglich nicht anders vereinbart, werden Verifizierungen mittels Identprüfung im

Wareneingang vorgenommen. Im Bedarfsfall können diese durch zusätzliche Prüfungen ergänzt

werden.

(siehe hierzu auch Kapitel 8.2.4 in diesem Handbuch)

7.4.4. Beschaffung von Chemikalien

Bei der Beschaffung von Chemikalien wird entsprechend den gesetzlichen Anforderungen vor der

Verwendung die Durchführung der Gefährdungsanalyse sichergestellt. Für alle Gefahrstoffe liegt ein

Sicherheitsdatenblatt und eine dokumentierte Gefährdungsanalyse vor. Schutzziele werden definiert.

Substitution des Stoffes muss Vorrang haben. Die Fachkraft für Arbeitssicherheit und der Betriebsarzt

stehen bei der Findung von Schutzzielen beratend zur Seite. Technische Schutzmaßnahmen haben

Vorrang zu PSA bzw. Unterrichtung.

Alle relevanten Informationen werden in Betriebsanweisungen zusammengefasst. Diese gehen in die

Schulungsplanung und in die Verwaltung von Dokumenten ein.

Stand 5.9.12, Seite 47 von 70

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7.4.5. Beschaffung von Investitionsgütern.

Bei der Beschaffung von Investitionsgütern (Betriebsmittel und Anlagen) wird entsprechend den

gesetzlichen Anforderungen vor der Verwendung die Durchführung der Gefährdungsanalyse

sichergestellt. Die gesetzlichen Anforderungen (in der Regel die CE Kennzeichnung) in Bezug auf das

Betriebsmittel bzw. die Anlage werden eingehalten. Alle Betriebsmittel und Anlagen werden von der

Fachkraft für Arbeitssicherheit bewertet und freigegeben.

Alle relevanten Informationen werden in Betriebsanweisungen zusammengefasst. Diese gehen in die

Schulungsplanung und in die Verwaltung von Dokumenten ein.

Stand 5.9.12, Seite 48 von 70

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7.4.4 Prozessdiagramm-Beschaffung

Stand 5.9.12, Seite 49 von 70

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Stand 5.9.12, Seite 50 von 70

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7.5 Leistungserbringung

7.5.1 Lenkung der Leistungserbringung

Für alle qualitätsbestimmenden und sicherheitsbestimmten Funktionsbereiche sind Arbeitsabläufe

geplant und festgelegt, um sicherzustellen, dass die Leistungserbringung nach beherrschten,

vorgegebenen Bedingungen abläuft. Die Dokumentation dieser Prozesse erfolgt in den

Arbeitsanweisungen.

Zuständig für die Erstellung und Pflege der Unterlagen ist der Bereich, der auch für die Ausführung der

Arbeiten zuständig ist. Andere Stellen stehen für Rückfragen und Hilfestellungen zur Verfügung. Eine

detaillierte Beschreibung ist in PROZESSBESCHREIBUNG 7.5-1 gegeben.

In den Arbeitsanweisungen sind festgelegt:

• Merkmale der Dienstleistungen

• Welche Arbeitsschritte nacheinander folgen und mit welchen Mitteln unter welchen Bedingungen

diese durchzuführen sind.

• Welche Kriterien für die Arbeitsausführung erfüllt werden müssen und welche

Genehmigungen/Freigaben vorliegen müssen.

• Welche Kontroll-, Überwachungs-und Instandhaltungsmaßnahmen durchzuführen sind.

• Welche Aufzeichnungen zu führen sind.

7.5.2 Prozessvalidierung

Alle Wertschöpfungsprozesse, deren Ergebnisse nicht in einem wirtschaftlich vertretbaren Rahmen

oder gar nicht durch Abschlusskontrollen verifiziert werden können, werden durch die MOVADO

Beteiligungs-und Verwaltungsgesellschaft MbH validiert. Dies schließt Dienstleistungen ein, bei denen

sich Mängel eventuell erst zeigen, nachdem der gesamte Prozess abgeschlossen wurde.

Diese Prozesse werden validiert, um ihre Fähigkeit zur Erreichung der geplanten Ziele zu

demonstrieren.

Die Maßnahmen für die Prozessvalidierung sind festgelegt und beinhalten als ein Minimum:

• Die Prozessbeschreibung

• Qualifikation der Ausrüstung

• Qualifikation des Personals

• Gebrauch festgelegter Methoden oder Verfahren

• Re-Validierung

Stand 5.9.12, Seite 51 von 70

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• Qualifizierungsaufzeichnungen der validierten Prozesse, Ausrüstung und Personal werden

unterhalten

7.5.3 Kennzeichnung und Rückverfolgbarkeit

Einkaufswaren und verwendete Produkte werden über alle Prozessphasen, von der Warenannahme

bis zur Verwendung, so gekennzeichnet, dass stets eine eindeutige Identifikation gegeben und der

Prüfstatus bezüglich festgelegter Kontrollen erkennbar ist.

Produkte, deren Identifikation nicht mehr eindeutig möglich ist, werden mit einem Sperrvermerk

versehen und von der Weiterverwendung ausgeschlossen. (Siehe Kapitel 8.3)

Die Form der Kennzeichnung und der Grad der Rückverfolgbarkeit ist dem geplantem Einsatz

angepasst und in der Prozessbeschreibung PROZESSBESCHREIBUNG 7.5-2 geregelt.

7.5.4 Eigentum der Kunden

Alle vom Auftraggeber beigestellten Produkte werden auf ihre Eignung geprüft und mittels wirksamer

Verfahren und Methoden behandelt. Sollten die beigestellten Ausrüstungen bei einer

Dienstleistungsausführung beschädigt werden, in Verlust geraten oder anderweitiger Mangel

festgestellt werden, so ist der Auftraggeber umgehend zu informieren.

7.5.5 Produkterhaltung

Um die Aufrechterhaltung der Konformität bei sämtlichen produktiven sowie nichtproduktiven

Vorgängen zu gewährleisten, gelten für Material und Zukaufprodukte folgende Regelungen:

Handhabung

Alle Dienstleistungen sind grundsätzlich so zu handhaben, dass keine Beschädigungen oder

Qualitätsminderungen auftreten können. Durch die Mitarbeiterqualifikation bzw. Unterweisungen wird

eine ordnungsgemäße Handhabung sichergestellt (siehe Kapitel 6.2.2). Wo es notwendig ist, werden

zusätzliche Schutzmaßnahmen über die Arbeitspapiere vorgeschrieben (beispielsweise Maßnahmen

zum Schutz besonders gefährdeter Komponenten). Einschlägige Gesetze, Verordnungen und

Unfallverhütungsvorschriften werden, soweit zutreffend, eingehalten.

Stand 5.9.12, Seite 52 von 70

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7.6 Lenkung von Überwachungs-und Messmitteln

Das Kapitel 7.6. der ISO 9001 / OHSAS 18001 wird nicht angewendet.

Stand 5.9.12, Seite 57 von 70

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8 Messung, Analyse und Verbesserung

8.1 Allgemeines

Um die Konformität mit Forderungen der Kunden sowie Verbesserungen zu erreichen, sind alle

Überwachungen zu planen und der Bedarf anhand statistischer Methoden jährlich durch den M-

Beauftragten zu ermitteln. Alle durchzuführenden Kontrollen werden in Überwachungsplänen definiert

und die Ergebnisse festgehalten. Dies betrifft Prüfungen von Waren und eingesetzten Produkten, sowie

insbesondere die Überprüfung der Leistungserbringung. Die Kontrollunterlagen enthalten:

• Gegenstand der Kontrolle

• zu prüfende Abläufe und Ergebnisse

• Kontrollmethode

• Eventuell benötigte Hilfsmittel und Prüfeinrichtungen

• Kontrollumfang

• Fehlerklassifizierung

Um den Kontroll-und Überwachungsaufwand in wirtschaftlich vertretbaren Grenzen zu halten, kommen

teilweise Stichprobenverfahren zum Einsatz. Genutzt werden hierbei gängige Verfahren der

Wahrscheinlichkeitsrechnung und Stichprobenprüfung.

Falls statistische Verfahren zum Einsatz kommen (zum Beispiel bei der Auswertung von

Prüfergebnissen), wird auf den jeweiligen Auswertungen angegeben, nach welchem Verfahren

vorgegangen wurde. Wo immer mit diesen Verfahren gearbeitet wird, wird exakt definiert, welches

Verfahren in welcher Form herangezogen wurde. Verantwortlich für die Entscheidung über den Einsatz

statistischer Verfahren ist der Managementbeauftragte.

Die Erstellung von Kontrollplänen, zu erstellende Aufzeichnungen und Verantwortlichkeiten sind in der

PROZESSBESCHREIBUNG 7.5-1 detailliert erläutert.

8.2 Messung und Überwachung

Die Messung und Überwachung von Parametern, die Qualitätseinflüsse bzw. Sicherheitseinflüsse

bewirken, dienen der Sicherstellung, dass vorgegebene und festgelegte Anforderungen an die

Dienstleistungen und Prozesse eingehalten beziehungsweise erfüllt werden.

Stand 5.9.12, Seite 58 von 70

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8.2.1 Kundenzufriedenheit

Zur Leistungsbeurteilung und als Grundlage für die Managementbewertung ermittelt die MOVADO

Beteiligungs-und Verwaltungsgesellschaft MbH Informationen über die Kundenzufriedenheit und –

unzufriedenheit.

Durch die Kunden geäußerte Beschwerden und Reklamationen werden durch den Mitarbeiter, der die

Beschwerde entgegennimmt, in einem ForManagementbeauftragterlatt aufgenommen und

aufgezeichnet. Diese Aufzeichnungen gehen in die regelmäßig durchgeführte und geplante

Managementbewertung ein. Sind die Beschwerden nicht durch den Mitarbeiter zur Zufriedenheit der

Kunden zu regeln, wird die Geschäftsführung informiert. Diese ist dann für die Einleitung von

Korrekturmaßnahmen und die Zufriedenstellung der Kunden zuständig.

Zur Erlangung von Informationen über das Maß der Kundenzufriedenheit werden stichprobenartige

Befragungen der Kunden durchgeführt. Ziel dieser Befragungen ist es, Angaben über die eigene

Leistung und das Einhalten der gesetzten Ziele zu erlangen. Für die Befragungen existiert ein

ForManagementbeauftragterlatt, in dem Angaben zu Fehlern, Problemen, Termintreue und sonstige

Angaben der Kunden aufgezeichnet werden. Auch diese Aufzeichnungen gehen in die regelmäßig

durchgeführte und geplante Managementbewertung ein.

8.2.2 Internes Audit

Die Wirksamkeit des Managementsystems wird regelmäßig durch interne Audits überprüft. Die Audits

werden nach einem Auditplan durchgeführt, den der Managementbeauftrage erstellt. Außerdem

werden im Bedarfsfall außerplanmäßige Audits angesetzt.

Eine genauere Beschreibung des hier angegebenen Systems ist in PROZESSBESCHREIBUNG 8.2-1

gegeben.

Zuständigkeit des Managementbeauftragten

Der Managementbeauftragte ist für die Planung und Durchführung der Audits verantwortlich. Er erstellt

jährlich einen Auditplan und überwacht die Einhaltung der geplanten Termine. Er führt die Audits

entweder selbst durch, oder beauftragt einen geeigneten, unabhängigen Mitarbeiter mit der

Durchführung.

Unterscheidung planmäßige/ außerplanmäßige Audits

Planmäßige Audits werden nach dem Auditplan durchgeführt, der Auskunft gibt, welche

Unternehmensbereiche wann zu überprüfen sind.

Stand 5.9.12, Seite 59 von 70

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Bei Problemen (oder Verdacht auf Probleme), die mit der Qualität der Dienstleistungen oder dem

Arbeitsschutz zusammenhängen, können durch den Managementbeauftragte kurzfristig und ohne

Anmeldung außerplanmäßige Audits angesetzt werden.

Auditierung des Arbeitsschutzes

(Verteilung System MANAGEMENTBEAUFTRAGTER / Vor Ort FASI)

Jede Gesellschaft sorgt für einen Beauftragten. Der MANAGEMENTBEAUFTRAGTE übernimmt die

Planung. Die Beauftragten der Gesellschaften führen Audit durch und werden dabei durch die FASI

unterstützt.

Durchführung der Audits

Die Durchführung der Audits erfolgt nach Auditunterlagen, die auf der Basis des M-Handbuchs, der

Prozessbeschreibungen und sonstiger M-Unterlagen erarbeitet werden. Für bestimmte

Unternehmensbereiche sind feste Checklisten vorhanden.

Die Audits finden im zu auditierenden Bereich statt und werden zusammen mit dem/ der Mitarbeiter/in

durchgeführt, der/ die für den Bereich zuständig ist.

Nach dem Audit werden die Ergebnisse mit dem Verantwortlichen des Bereichs besprochen.

Erstellung des Auditberichts

Das Ergebnis eines Audits wird in den Auditunterlagen und Checklisten festgehalten, bei wesentlichen

Abweichungen wird ein zusätzlicher Bericht erstellt.

Dem auditierten Bereich wird das Ergebnis nach der Durchführung mitgeteilt. Abweichungsberichte

gehen an den auditierten Bereich, die Niederlassungsleitung sowie an die Geschäftsführung.

Einleitung von Korrekturmaßnahmen

Die Niederlassungsleitung ist verpflichtet, bei auftretenden Abweichungen schnellstmöglich

Korrekturmaßnahmen einzuleiten.

Der Managementbeauftragte überwacht die Korrekturmaßnahmen und die Einhaltung der

vorgesehenen Termine.

Dokumentation der Audits

Die Aufbewahrung der Auditberichte, Pläne und Checklisten erfolgt zentral durch den

Managementbeauftragten.

Stand 5.9.12, Seite 60 von 70

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8.2.3 Überwachung und Messung von Prozessen

Durch den Einsatz von geeigneten statistischen Methoden wird eine stetige Überwachung der

Realisierungsprozesse sichergestellt. Ziel ist die Konformität der Prozesse und eine stetige

Prozessoptimierung. Grundlage für die Auswertungen bilden die Überwachungsberichte. (Siehe auch

MANAGEMENTHANDBUCH-8-1 und 8.2.4)

8.2.4 Überwachung und Messung der Dienstleistungen

Zur Verifizierung der Forderungen an die Dienstleistungen sind angemessene Überwachungen in

geeigneten Prozessphasen festgelegt. (Siehe MANAGEMENTHANDBUCH-8-1) Dabei werden

Zwischen-und Abschlusskontrollen unterschieden.

Arbeitsschutz: Jährliche Auswertung von meldepflichtigen Unfällen und Erkrankung.

Zwischenkontrolle und Abschlusskontrollen auch auf die Umsetzung des Arbeitsschutzes beziehen.

Die Ergebnisse der Begehungen der Fachkraft / des Betriebsarztes werden herangezogen.

Der M Beauftragte fasst die Ergebnisse in Auswertungen zusammen.

Vorort Beauftragter erstattet vierteljährlich Bericht zu Themenkatalog.

Zwischenkontrollen

Während der Leistungserbringung werden bei Bedarf planmäßige Kontrollen durchgeführt. Dadurch

wird sichergestellt, dass alle Tätigkeiten korrekt und in der richtigen Abfolge durchgeführt werden.

Der Managementbeauftragte legt fest, nach welchen Phasen und in welcher Form Zwischenprüfungen

zu erfolgen haben. Die Durchführung der Zwischenprüfungen wird durch Datum und Unterschrift

bestätigt.

Zwischenkontrollen werden in der Regel stichprobenhaft durchgeführt.

Abschlusskontrolle

Nach Abschluss der Leistungserbringung erfolgt prinzipiell eine Abschlusskontrolle, bei der geprüft

wird, ob die gewünschten Ergebnisse erzielt wurden. Endkontrollen wie auch Zwischenkontrollen

werden durch fachlich ausgebildete Mitarbeiter durchgeführt, die mit den jeweils zu kontrollierenden

Dienstleistungen nicht direkt zu tun hatten (Vier-Augen-Prinzip).

Durchgeführte Prüfungen werden mit Datum und Unterschrift protokolliert.

Auswertung der Kontrollergebnisse

Alle Kontrollunterlagen werden aufbewahrt. Aus den Prüfberichten werden in regelmäßigen Abständen

Auswertungen erstellt und an die betroffenen Bereiche verteilt.

Stand 5.9.12, Seite 61 von 70

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Zuständig für diese Auswertungen ist der Managementbeauftragte.

8.2.5 Prozessdiagramm – Überwachung und Messung

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8.3 Lenkung fehlerhafter Dienstleistungen

Es sind Verfahren festgelegt, die sicherstellen, dass fehlerhafte Dienstleistungen zuverlässig erkannt

und die erkannten Mängel beseitigt werden.

Eine Abweichung liegt vor, wenn ein oder mehrere Qualitätsmerkmale nicht den an sie gestellten

Anforderungen und/oder M-Unterlagen entsprechen, oder eine eindeutige Identifizierung nicht mehr

gegeben ist. In einem solchen Fall ist der Managementbeauftragte für die Entscheidung über die

weitere Vorgehensweise verantwortlich.

Ebenso wird mit fehlerhaften Unterlagen verfahren. Eine Unterlage ist fehlerhaft, wenn sie dem Ziel, die

geforderte Qualität zu erreichen, entgegensteht.

Eine genauere Beschreibung des Vorgehens ist in der PROZESSBESCHREIBUNG 8.3-1 gegeben.

8.4 Datenanalyse

Zur Bestimmung der Wirksamkeit und der Eignung des Managementsystems sowie zur Aufdeckung

von Verbesserungspotential werden Daten aus den Mess-und Überwachungstätigkeiten und anderen

relevanten Quellen gesammelt und ausgewertet.

Zutreffende Daten werden analysiert um Informationen zu erhalten über:

• Kundenzufriedenheit

• Erfüllung der Dienstleistunganforderungen

• Erfüllung der zutreffenden gesetzlichen und behördlichen Forderungen

• Merkmale der Prozesse und Dienstleistungen und deren Trends

• Möglichkeiten für Vorbeugungsmaßnahmen

• Lieferanten

• Ausfall- und Krankenstatistik (> 3 Tage)

8.4.1 Analyse und Verwendung von Daten

Die Trends der Qualitäts-und Betriebsleistung werden mit dem Stand/ Fortschritt

der Geschäftsziele verglichen, um entsprechende Maßnahmen auszulösen. Es

werden die nachfolgenden Tätigkeiten unterstützt:

• Festlegung von Prioritäten für die Lösung von Kundenproblemen

• Erkennung von Trends bei Schlüsselkunden

• Langfristplanung

• Erstellung eines Informationssystems über die Produkte im Gebrauch – Feldinformationen.

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Wo möglich und sinnvoll, wird ein Benchmarking bezüglich der Kriterien

• Qualitätslage

• Wirtschaftlichkeit

• Produktivität

• Leistungsfähigkeit

• Unfallgeschehen

durchgeführt.

8.5 Verbesserung

8.5.1 Planung der ständigen Verbesserung

Die kontinuierliche Verbesserung des Managementsystems wird durch die Anwendung der Politik und

der M-Ziele, sowie durch die in diesem Handbuch beschriebenen Prozesse, Interne Audits (Kapitel

8.2.2), Datenanalyse (8.4) und Managementbewertung (5.6) ermöglicht.

Korrektur-und Vorbeugungsmaßnahmen dienen ebenfalls als Instrument der kontinuierlichen

Verbesserung.

8.5.2 Korrekturmaßnahmen

Zur Beseitigung von Fehlerursachen werden gezielte Einzelmaßnahmen bzw. geplante systematische

Maßnahmen ergriffen.

Diese Maßnahmen erstrecken sich auf zugekaufte Waren, Dienstleistungen und auf die

Realisierungsprozesse.

Korrekturmaßnahmen resultieren (jedoch nicht ausschließlich) aus:

• Kundenreklamationen und -beschwerden

• internen und externen Audits

• Unfällen

• Behördenauflagen

• Unfallmeldungen

Das nähere Vorgehen bei Korrekturmaßnahmen regelt die PROZESSBESCHREIBUNG 8.5-1

8.5.3 Vorbeugungsmaßnahmen

Zur Vorbeugung gegen Qualitäts- oder Arbeitsschutzprobleme werden gezielte Einzelmaßnahmen,

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beziehungsweise geplante systematische Maßnahmen ergriffen. Verfahren für

angemessene Vorbeugemaßnahmen schließen ein:

• Den Gebrauch geeigneter Informationsquellen zur Entdeckung, Analyse und Beseitigung

potentieller Fehlerursachen. (Siehe auch Kapitel 8.4)

• Festlegung der erforderlichen Schritte zur Beseitigung der Mängel

• Überwachung der Durchführung und Wirksamkeit

• Vorlage der Informationen zur Bewertung durch die Geschäftsführung Das nähere Vorgehen bei

Vorbeugungsmaßnahmen regelt die PROZESSBESCHREIBUNG 8.5-2

• ARBEITSSCHUTZAUSSCHUSS Sitzungen

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8.5.4 Prozessdiagramm-Verbesserung

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A.1 Verzeichnis der M-Prozessbeschreibungen