maklerzentrum zusatzversicherung für brille

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Zusatzversicherung für Brille - Maklerzentrum Schweiz AG (Basel) rät Leistungen der Grundversicherung für Sehhilfe Die Kosten für Brillengläser und Kontaktlinsen werden seit dem 1. Januar 2011 nicht mehr von der obligatorischen Grundversicherung gedeckt. Das betrifft jedoch nur die Erwachsenen. Denn bei Kindern bis zum vollendeten 18. Lebensjahr müssen sich die Krankenkassen seit dem 1. Juli 2012 an den Kosten für Brillen und Kontaktlinsen beteiligen, wobei sich ihr maximaler Beitrag bis auf 180 Franken pro Jahr beläuft. Leistungen der Zusatzversicherung für Brille Als Erwachsener können Sie einen Teil Ihrer Kosten an Sehhilfe der Krankenkasse in Rechnung stellen, indem Sie eine Zusatzversicherung für Brille abschliessen. Dann müssen Sie die nächste Brille oder die nächsten Kontaktlinsen nicht hundertprozentig aus dem eigenen Portemonnaie bezahlen. Sie sollten nichtsdestoweniger sehr achtsam bei der Auswahl der Versicherung sein. Auf der einen Seite weil oft die geschuldete Prämie höher ist als die gebotene Leistung. Dabei sind auch die oft ungedeckten Kosten für das Brillengestell in Erwägung zu ziehen. Hingegen kann es passieren, dass Sie ein kombiniertes Leistungspaket kaufen, z.B. Brillenbeitrag mit Fitnessabo oder Psychotherapie, welches Ihnen gar nicht von Nutzen wäre. Im Gegenteil – sie bräuchten eine Zusatzversicherung, welche in keiner Weise nur die Kosten für die Brille und die Kontaktlinsen teilweise bezahlt, sondern auch bei der gesundheitlichen Vorsorge (z.B. zusätzliche Untersuchungen) unterstützt. Allgemeiner Rat: Im Prinzip sollten Sie die Prämien und die enthaltenen (bzw. benötigten) Leistungen der angebotenen Zusatzversicherungen vergleichen und gründlich auswerten. Ehe Sie eine Zusatzversicherung abschliessen, ist es sehr ratsam, sich an einen Berater der Maklerzentrum Schweiz AG (Basel) zu wenden, da dieser die Leistungen der Zusatzversicherung für Brille (Zusatz für Sehhilfe) aller Kassen bestens kennt.

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Page 1: Maklerzentrum Zusatzversicherung für Brille

Zusatzversicherung für Brille - Maklerzentrum Schweiz AG (Basel) rät

Leistungen der Grundversicherung für Sehhilfe

Die Kosten für Brillengläser und Kontaktlinsen werden seit dem 1. Januar 2011 nicht mehr von der obligatorischen Grundversicherung gedeckt. Das betrifft jedoch nur die Erwachsenen. Denn bei Kindern bis zum vollendeten 18. Lebensjahr müssen sich die Krankenkassen seit dem 1. Juli 2012 an den Kosten für Brillen und Kontaktlinsen beteiligen, wobei sich ihr maximaler Beitrag bis auf 180 Franken pro Jahr beläuft.

Leistungen der Zusatzversicherung für Brille

Als Erwachsener können Sie einen Teil Ihrer Kosten an Sehhilfe der Krankenkasse in Rechnung stellen, indem Sie eine Zusatzversicherung für Brille abschliessen. Dann müssen Sie die nächste Brille oder die nächsten Kontaktlinsen nicht hundertprozentig aus dem eigenen Portemonnaie bezahlen.

Sie sollten nichtsdestoweniger sehr achtsam bei der Auswahl der Versicherung sein. Auf der einen Seite weil oft die geschuldete Prämie höher ist als die gebotene Leistung. Dabei sind auch die oft ungedeckten Kosten für das Brillengestell in Erwägung zu ziehen. Hingegen kann es passieren, dass Sie ein kombiniertes Leistungspaket kaufen, z.B. Brillenbeitrag mit Fitnessabo oder Psychotherapie, welches Ihnen gar nicht von Nutzen wäre. Im Gegenteil – sie bräuchten eine Zusatzversicherung, welche in keiner Weise nur die Kosten für die Brille und die Kontaktlinsen teilweise bezahlt, sondern auch bei der gesundheitlichen Vorsorge (z.B. zusätzliche Untersuchungen) unterstützt.

Allgemeiner Rat: Im Prinzip sollten Sie die Prämien und die enthaltenen (bzw. benötigten) Leistungen der angebotenen Zusatzversicherungen vergleichen und gründlich auswerten. Ehe Sie eine Zusatzversicherung abschliessen, ist es sehr ratsam, sich an einen Berater der Maklerzentrum Schweiz AG (Basel) zu wenden, da dieser die Leistungen der Zusatzversicherung für Brille (Zusatz für Sehhilfe) aller Kassen bestens kennt.