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HDI Broker Special 1 Liquiditätsrisiken bei der Unternehmensnachfolge

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Liquiditätsrisiken bei der Unternehmensnachfolge. Status Quo der Unternehmensnachfolge. Ca. 350.000 Unternehmen stehen zur Übertragung an Nur ca. 40% der Unternehmer zwischen 45 und 55 Jahren haben überhaupt Maßnahmen zur Nachfolgeregelung in ihrem Unternehmen geplant - PowerPoint PPT Presentation

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Page 1: Liquiditätsrisiken  bei der Unternehmensnachfolge

HDI Broker Special

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Liquiditätsrisiken bei der

Unternehmensnachfolge

Page 2: Liquiditätsrisiken  bei der Unternehmensnachfolge

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Status Quo der Unternehmensnachfolge

§ Ca. 350.000 Unternehmen stehen zur Übertragung an

§ Nur ca. 40% der Unternehmer zwischen 45 und 55 Jahren haben überhaupt Maßnahmen zur Nachfolgeregelung in ihrem Unternehmen geplant

§ Weit weniger als die Hälfte aller Unternehmer haben ein Testament und viele sind aus formalen Gründen unwirksam

§ Viele Unternehmer die ein Testament haben, kennen die konkreten Bindungswirkungen hieraus nicht

§ Fehlender Einklang zwischen den Regelungen im Testament und denen im Gesellschaftsvertrag

Page 3: Liquiditätsrisiken  bei der Unternehmensnachfolge

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Unternehmensbestand, Familienunternehmen sowie Unternehmensübertragungen 2005 – Deutschland gesamt*

Alte Bundesländer

in 1.000

1.836

1.733

312

62

Insgesamt Unternehmens-bestand in 1.000 (1)

2.122

Darunter Familien-

unternehmen

2.005

Darunter übergabereife Unternehmen im Fünfjahres-

zeitraum

354

Darunter Unternehmens-übertragungen 2005

71

Neue Bundesländer

in 1.000

286

272

42

9

(1) Jahresumsatz über 50.000 Euro* Ausgangsbasis Januar 2005. Hochrechnung des IfM Bonn auf Basis der aktuellen Umsatzsteuerstatistik 2002 sowie weiterer Datenquellen

Page 4: Liquiditätsrisiken  bei der Unternehmensnachfolge

HDI Broker Special

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Nachfolgelösungen in deutschen Familienunternehmen und hiervon betroffene Arbeitsplätze für das Jahr 2005*

70.900

Übergabereife Unternehmen mit ca. 678.000 Beschäftigten

An Familienmitglieder:

31.000 Unternehmen mit

ca. 351.000 Beschäftigten

In den Verkauf:

15.000 Unternehmen mit

ca. 114.000 Beschäftigten

An Mitarbeiter:

7.300 Unternehmen mit

ca. 72.500 Beschäftigten

Stilllegung mangels Nachfolger:

5.900 Unternehmen mit

ca. 33.500 Beschäftigten

An externe Führungskräfte:

11.700 Unternehmen mit

ca. 107.000 Beschäftigten

davon gehen43,8 % 21,1 %

10,2 % 8,3 % 16,5 %

* Ausgangsbasis Januar 2005, Hochrechnung des IfM Bonn auf Basis der aktuellen Umsatzsteuerstatistik 2002 sowie weiterer Datenquellen, nur Unternehmen mit einem Umsatz von über 50.000 Euro

Page 5: Liquiditätsrisiken  bei der Unternehmensnachfolge

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32% aller Unternehmensnachfolgen und –übertragungen werden durch unverhofft und plötzlich eintretende

Vorkommnisse notwendig

32%

26%

42%

Übertragungs-/ Nachfolgeursachen

Altersbedingt

Plötzliches Ausscheiden (Unfall, Krankheit, Tod, . . .)

Wechsel in andere Tätigkeit

Konsequenzen

• Bei allen unvorgesehenen Nachfolgerelungs-/ Übertragungs-situationen (32% aller Fälle) müssen Notfallpläne greifen, die in der Regel nicht ausgearbeitet sind.

• Hiervon sind in Deutschland pro Jahr im Durchschnitt 306.000 Arbeitsplätze betroffen

Page 6: Liquiditätsrisiken  bei der Unternehmensnachfolge

HDI Broker Special

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Aspekte einer erfolgreichen Unternehmensnachfolge

Nachfolgeplanung

Steuerver-meidung

Streitver-meidung

Fortführung des Unternehmens

Versorgung der Angehörigen

Erhaltung der Handlungs-fähigkeit

Liquiditätsvorsorge

Page 7: Liquiditätsrisiken  bei der Unternehmensnachfolge

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Mögliche Probleme im Zusammenhang bei einer fehlenden Unternehmensnachfolgeplanung

Zersplitterung der Stimmanteile durch Erbfolge

Einwirkungen innerfamiliärer Konflikte

Divergenzen bezüglich Ausschüttungen, Investitionen, etc.

Belastung des Kredit-Ratings durch fehlende Nachfolgeplanung – Absenkung des Ratings und damit höhere Kreditkosten ab Alter 55

Liquiditätsbereitstellung

Page 8: Liquiditätsrisiken  bei der Unternehmensnachfolge

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1. Liquiditätsrisiken bei der familieninternen Unternehmensnachfolge

Ertragsteuern

Pflichtteile

Abfindung weichender Erben

Erbschaftsteuer

Häufiges Auftreten mehrerer Liquiditätsrisiken verschärfen das Problem

Page 9: Liquiditätsrisiken  bei der Unternehmensnachfolge

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C. Notfallvorsorge - KrisenplanC. Notfallvorsorge – Krisenplan

1. Ist ein formal korrektes Testament vorhanden?

2. Ist das Testament auf den Gesellschaftsvertrag abgestimmt?

3. Gibt es Vortestamente mit Bindungswirkung, z.B. Erbverträge?

4. Auf welche Personen soll das Unternehmen im plötzlichen

Todesfall als Eigner übergehen?

Page 10: Liquiditätsrisiken  bei der Unternehmensnachfolge

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C. Notfallvorsorge - KrisenplanC. Notfallvorsorge – Krisenplan

5. Ist eine Testamentsvollstreckung angezeigt?

6. Wie wird eine „Krisengeschäftsführung“ im Fall des plötzlichen Todes

des Unternehmers zusammengesetzt? Ist die Rechtsform überhaupt

für ggf. notwendige Fremdgeschäftsführer offen?

7. Wie verträgt sich die aktuelle Rechtsform mit einem unerwarteten

Tod? Probleme entstehen insbesondere bei Einzelunternehmen.

Page 11: Liquiditätsrisiken  bei der Unternehmensnachfolge

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C. Notfallvorsorge - KrisenplanC. Notfallvorsorge - Krisenplan

8. Sind die Ehefrau bzw. die Kinder über die vorhandenen

Unterlagen informiert? Haben die Ehefrau bzw. die Kinder eine

Generalvollmacht über den Tod hinaus?

9. Welche Rolle können und sollen die Ehefrau oder die Kinder

(eventuell übergangsweise) im Unternehmen nach dem Tod

übernehmen?

10. Ist ein aktiver oder zumindest „schlafender“ Beirat im

Unternehmen installiert, dem im Fall des plötzlichen Todes

Aufgaben überantwortet werden können?

Page 12: Liquiditätsrisiken  bei der Unternehmensnachfolge

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C. Notfallvorsorge - KrisenplanC. Notfallvorsorge - Krisenplan

11. Gibt es zumindest eine grob überschlägige Planung der

finanziellen Seite bei unerwartetem Tod?

• Liquiditätssituation der Gesellschaft?

• Pflichtteilsansprüche?

• Ausgleichsansprüche weichender Erben?

• Güterrechtliche Ausgleichsansprüche der Ehefrau?

• Nichteheliche Kinder?

• Erbschaftsteuerproblem?

12. Muss das Unternehmen oder ein Gesellschaftsanteil im Fall eines

plötzlichen Todes eventuell verkauft werden? Wenn ja, eignet sich

die bisherige Struktur und Rechtsform hierfür?

Page 13: Liquiditätsrisiken  bei der Unternehmensnachfolge

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D. Die Vorteile der vorweg genommenen ErbfolgeD. Die Vorteile der vorweg genommenen Erbfolge

Aktive Beschäftigung des Unternehmers mit der Nachfolge noch zu

Lebzeiten – rechtzeitige Aufdeckung etwaiger Probleme.

Der Unternehmer kann seine Nachfolge selbst gestalten und vor

allem auch ihre Umsetzung – beispielsweise als Beirat – begleiten

und erforderlichenfalls noch Änderungen vornehmen.

Der Unternehmensnachfolger wächst Schritt für Schritt in seine

Rolle hinein – kein abrupter Stabwechsel.

Motivation und Planungssicherheit des Nachfolgers.

Page 14: Liquiditätsrisiken  bei der Unternehmensnachfolge

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D. Die Vorteile der vorweg genommenen ErbfolgeD. Die Vorteile der vorweg genommenen Erbfolge

Erhebliche Steuervorteile

● Erbschaft- und Schenkungsteuerfreibeträge können alle 10

Jahre erneut genutzt werden.

● Die schrittweise Übertragung hat eine Milderung der Progress-

ion bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer zur Folge.

● Die Verteilung der Erträge auf mehrere Personen hat dann

auch eine Milderung der Progression bei der Einkommen-

steuer zur Folge.

● Der Wertzuwachs bei übertragenem Vermögen ist „erbschaft-

steuerfrei“ – Erträge fallen bereits bei der „richtigen“ Generation an.

Page 15: Liquiditätsrisiken  bei der Unternehmensnachfolge

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E. Die Auswirkungen des GüterstandsE. Die Auswirkungen des Güterstands

Der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft birgt für das

Unternehmen im Scheidungsfall erhebliche Risiken und führt im

Todesfall des Unternehmers zu einer Erhöhung des Pflichtteils des

überlebenden Ehegatten.

Der bei Unternehmern häufige Güterstand der Gütertrennung

„schüttet das Kind mit dem Bade aus“ und kann vor allem bei

großen Vermögen zu erheblichen Erbschaftsteuermehrbelastungen

führen.

Page 16: Liquiditätsrisiken  bei der Unternehmensnachfolge

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E. Die Auswirkungen des GüterstandsE. Die Auswirkungen des Güterstands

Die sogenannte „modifizierte Zugewinngemeinschaft“ kombiniert die

Vorteile von gesetzlichem Güterstand und Gütertrennung:

● Maßgeschneiderte Ausgestaltung nach den individuellen Vor-

stellungen möglich.

● Scheidungsfall kann abweichend vom Erbfall geregelt werden.

● Betriebsvermögen kann anders als Privatvermögen behandelt

werden.

● Im Todesfall kann erhebliches Vermögen als Zugewinn erb-

schaftsteuerfrei auf den Ehegatten übergehen.

Page 17: Liquiditätsrisiken  bei der Unternehmensnachfolge

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E. Die Auswirkungen des GüterstandsE. Die Auswirkungen des Güterstands

● Betriebsvermögen € 5 Mio., Privatvermögen € 1,5 Mio., beides

beim Ehemann.

● Vermögen ist in vollem Umfang Zugewinn.

● Tod des Ehemanns, Ehefrau ist Alleinerbin.

● Variante 1: Gütertrennung.

● Variante 2: Modifizierte Zugewinngemeinschaft mit Zugewinn-

ausgleich nur im Todesfall.

Praktisches Beispiel

Page 18: Liquiditätsrisiken  bei der Unternehmensnachfolge

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E. Die Auswirkungen des GüterstandsE. Die Auswirkungen des Güterstands

● Variante 1: Größenordnung der Erbschaftsteuer € 750.000,-

● Variante 2: Größenordnung der Erbschaftsteuer, € 350.000,-

da die Hälfte des Vermögens als

Zugewinnausgleich steuerfrei ist.

Je größer das vererbte Vermögen ist, desto größer wird der absolute

erbschaftsteuerliche Vorteil der Zugewinngemeinschaft.

Ein weiteres Problem der Gütertrennung besteht darin, dass sich

die Pflichtteile der nicht bedachten Pflichtteilsberechtigten erhöhen.

Erbschaftsteuerliche Konsequenzen:

Page 19: Liquiditätsrisiken  bei der Unternehmensnachfolge

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F. Das Erbschaft- und SchenkungsteuerrechtF. Das Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht

1. Drei Erbschaftsteuerklassen

2. Freibeträge (alle 10 Jahre)

Für Ehefrau: EUR 307.000,-

Für jedes Kind: EUR 205.000,-

3. Bewertung Privatvermögen: Verkehrswert, z.B. Aktien zum

Börsenkurs am Todestag, Ausnahme: Grundbesitz.

4. Grundbesitz wird mit dem Ertragswert bewertet (statt bisher

Einheitswert).

Faustregel: Ertragswert = Jahresnettomiete x 12,5

Page 20: Liquiditätsrisiken  bei der Unternehmensnachfolge

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F. Das Erbschaft- und SchenkungsteuerrechtF. Das Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht

Wer gehört zu welcher Steuerklasse?

Steuerklasse I

1. Ehegatten2. Kinder und Stiefkinder3. Abkömmlinge der in

Nr. 2 genanntenKinder (Früher II)

4. Eltern und Großelternbei Erwerben vonTodes wegen(früher III)

Steuerklasse II

1. Eltern und Großeltern im Falle einer Schenkung

2. Geschwister3. Abkömmlinge ersten

Grades von Geschwistern4. Stiefeltern5. Schwiegerkinder6. Schwiegereltern7. geschiedener Ehegatte

Steuerklasse III

alle übrigen Erwerberund die Zweckzuwendung

Page 21: Liquiditätsrisiken  bei der Unternehmensnachfolge

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F. Das Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht

F. Das Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht

Erbschaftsteuertabelle

Wert bis EUR Steuerklasse I Steuerklasse II Steuerklasse III

52.000,-- 7 12 17

256.000,-- 11 17 23

512.000,-- 15 22 29

5.113.000,-- 19 27 35

12.783.000,-- 23 32 41

25.565.000,-- 27 37 47

darüber 30 40 50

Page 22: Liquiditätsrisiken  bei der Unternehmensnachfolge

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G. BetriebsvermögenG. Betriebsvermögen: Noch geltende Rechtlage

Bewertung von Einzelunternehmen und Personengesellschaften (KG +

OHG) nach Steuerbilanzwerten – mit Ausnahme der Grundstücke.

Bewertung von Kapitalgesellschaften (GmbH + AG) nach „Stuttgarter

Verfahren“ und somit unter vorrangiger Berücksichtigung der

Ertragskraft.

Erbschaft- und Schenkungsteuer ist nicht rechtsformneutral: Bei hoher

Ertragskraft Benachteiligung von Kapitalgesellschaften.

Page 23: Liquiditätsrisiken  bei der Unternehmensnachfolge

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G. BetriebsvermögenG. Betriebsvermögen: Noch geltende Rechtlage

Privilegierung von Betriebsvermögen für alle Einzelunternehmen

und Personengesellschaften sowie für Anteile an

Kapitalgesellschaften bei einer Beteiligungsquote von mehr als

25%.

Bei Fortführung durch Übernehmer für einen Zeitraum von mehr als

5 Jahren gilt dann:

• „Steuerklassenprivileg“ zu 88 %

• Betriebsvermögensfreibetrag von EUR 225.000,-

• Betriebsvermögensbewertung nur zu 65 %

Page 24: Liquiditätsrisiken  bei der Unternehmensnachfolge

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H. Voraussichtliche künftige RechtslageH. Voraussichtliche künftige Rechtslage

Zunächst einmal Festsetzung der Erbschaft- und Schenkungsteuer ohne

Berücksichtigung der bisherigen Privilegierungen (d.h. kein

Betriebsvermögensfreibetrag, kein Bewertungsabschlag und kein

Steuerklassenprivileg“).

Sodann zinslose Stundung der festgesetzten Steuerschuld über einen

Zeitraum von 10 Jahren.

Für jedes Jahr der Fortführung wird die Steuerschuld um 1/10

„abgeschmolzen“, d.h. in dieser Höhe erlassen.

Somit nach 10-jähriger Fortführung: völliger Wegfall der zunächst

festgesetzten Erbschaft- oder Schenkungsteuer.

I. Gesetzesvorhaben der Bundesregierung zur Erleichterung der Unternehmensnachfolge

Page 25: Liquiditätsrisiken  bei der Unternehmensnachfolge

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H. Voraussichtliche künftige RechtslageH. Voraussichtliche künftige Rechtslage

Die Stundung / Abschmelzung gilt nur für „produktives“ Betriebs-

vermögen und somit nicht für Festgeldguthaben, Wertpapier-

vermögen und nicht betrieblich genutzte Grundstücke.

Abgrenzung zwischen „produktiv“ und „nicht produktiv“ wirkt

künstlich und wird erhebliche Probleme aufwerfen.

Für Kapitalgesellschaften kommt das neue Stundungs- / Ab-

schmelzungsmodell nur bei einer Beteiligung von mehr als 25 % zur

Anwendung, darunter – nach wie vor – keine Privilegierung.

II. Einschränkungen, Ausnahmen und Probleme

Page 26: Liquiditätsrisiken  bei der Unternehmensnachfolge

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H. Voraussichtliche künftige RechtslageH. Voraussichtliche künftige Rechtslage

Die neue Steuerentlastung wird auf ein begünstigtes Vermögen von

EUR 100 Mio. begrenzt.

Übersteigt der Wert des übertragenen Vermögens – insgesamt oder

auf den einzelnen entfallend? Noch unklar! – EUR 100 Mio., kommt

die alte Rechtslage zur Anwendung.

Gerade größeren mittelständischen Familienunternehmen wird die

neue Rechtslage somit keine Entlastung bringen. Der

Generationswechsel wird vielmehr weiterhin einen hohen

Liquiditätsabfluss zur Folge haben.

II. Einschränkungen, Ausnahmen und Probleme

Page 27: Liquiditätsrisiken  bei der Unternehmensnachfolge

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H. Voraussichtliche künftige RechtslageH. Voraussichtliche künftige Rechtslage

Seit Mai 2002 beim BVerfG anhängiges Verfahren. Entscheidung

voraussichtlich im Herbst 2006.

Der vorlegende BFH vertritt die Auffassung, dass die – aktuell

gültigen – begünstigenden Vorschriften bezüglich des Betriebs-

vermögens gegen die Verfassung verstoßen.

Sollte sich das BVerfG dem BFH anschließen, hätte dies

voraussichtlich auch weitreichende Auswirkungen auf die

gesetzliche Neuregelung.

II. Einschränkungen, Ausnahmen und Probleme

Page 28: Liquiditätsrisiken  bei der Unternehmensnachfolge

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I. ZusammenfassungI. Zusammenfassung der rechtlichen

+ steuerlichen Gesichtspunkte

● Errichtung eines formwirksamen Testaments zur Verwirklichung der

individuellen Nachfolgevorstellungen.

● Abschluss eines Ehevertrags zur Modifikation des gesetzlichen

Güterstands im erforderlichen Umfang.

● Abstimmung von Testament und Ehevertrag mit dem Gesell-

schaftsvertrag des Unternehmens sicher stellen – unter Um-

ständen auch eine Überarbeitung oder Aktualisierung des Ge-

sellschaftsvertrags vornehmen.

Page 29: Liquiditätsrisiken  bei der Unternehmensnachfolge

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I. ZusammenfassungI. Zusammenfassung der rechtlichen

+ steuerlichen Gesichtspunkte

● Rechtzeitig durch entsprechende Pflichtteilsverzichtsvereinbarungen

gefährlichen Liquiditätsabflüssen im Todesfall vorbeugen –

erforderlichenfalls auch gegen Gegenleistung.

● Stets die überschlägige Berechnung der Erbschaftsteuerbelastung im

„Fall der Fälle“ auf aktuellem Stand halten und entsprechende

Liquiditätsvorsorge betreiben.

● Unter Inanspruchnahme der alle 10 Jahre wieder zur Verfügung

stehenden Freibeträge und Progressionsvorteile bereits zu Lebzeiten

Vermögensübertragungen vornehmen.

Page 30: Liquiditätsrisiken  bei der Unternehmensnachfolge

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A. Liquiditätsrisiko Ertragsteuern

Fortsetzungsklauseln

Qualifizierte Nachfolgeklausel und Sonderbetriebsvermögen

Betriebsaufspaltungen

Auf der sicheren Seite durch ein exakt formuliertes Unternehmertestament in Übereinstimmung mit dem Gesellschaftsvertrag !

Page 31: Liquiditätsrisiken  bei der Unternehmensnachfolge

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B. Liquiditätsrisiko Pflichtteil

Pflichtteilsberechtigte Personen sind:

Der Ehegatte Die Kinder Die Eltern

Page 32: Liquiditätsrisiken  bei der Unternehmensnachfolge

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Gesetzliche Erbfolge, Güterstand und Pflichtteil

Ehepaar mit Zugewinnge-meinschaft

Gütertrennung

1 Kind Überlebender Ehegatte: ½

Kind: ½,

Pflichtteil:1/4

Überlebender Ehegatte: ½

Kind: ½,

Pflichtteil:1/4

2 Kinder Überlebender Ehegatte: ½

Kinder je:1/4, Pflichtteil je 1/8

Überlebender Ehegatte: 1/3

Kinder je: 1/3

Pflichtteil: je 1/6

3 Kinder Überlebender Ehegatte: ½

Kinder je: 1/6

Pflichtteil je: 1/12

Überlebender Ehegatte: ¼

Kinder je ¼

Pflichtteil je: 1/8

Page 33: Liquiditätsrisiken  bei der Unternehmensnachfolge

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B. Liquiditätsrisiko Pflichtteil

Beispiel: E verstirbt

Kind A (Alleinerbenmodell) Kind B Ehefrau

Unternehmen Vermächtnisse

Folge: Kind B und die Ehefrau können das Erbe ausschlagen und den Pflichtteil verlangen. Dieser bemisst sich nach Verkehrswerten und ist sofort fällig

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B. Liquiditätsrisiko Pflichtteil

Der Pflichtteil ist ein sofort fälliger Anspruch in Geld nach Verkehrswerten!

Lösungsmöglichkeiten: Notarieller Pflichtteilsverzicht Erbeinsetzung in Höhe des Pflichtteils Lebzeitige Vermögensübertragungen ( 10 Jahre! ) Kreditaufnahme ( Basel II ) Veräußerung von Unternehmensteilen Veräußerung von Privatvermögen

Page 35: Liquiditätsrisiken  bei der Unternehmensnachfolge

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Berliner Testament (§2269 BGB)

Wesen: Gegenseitige Einsetzung zum Alleinerben und Dritte zum Schlusserben

Probleme: Doppelte Belastung des Vermögens mit Pflichtteilen Doppelte erbschaftsteuerliche Erfassung des Vermögens,

Freibeträge werden nicht ausgenutzt. Bindungswirkung

Page 36: Liquiditätsrisiken  bei der Unternehmensnachfolge

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Besonderes Recht des Ehegatten

Güterrechtlicher Zugewinnausgleich ( § 1371 Abs. 2 und 3 BGB )

D. h. dass der Ehegatte darf das Erbe ausschlagen und somit:

den güterrechtlichen Zugewinnausgleich plus den kleinen Pflichtteil ( 1/8 ) geltend machen.

Page 37: Liquiditätsrisiken  bei der Unternehmensnachfolge

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Pflichtteilsansprüche

Fall: A ist GGF der XY-GmbH, hat Immobilienvermögen und Wertpapiere jeweils in gleicher Größenordnung. A verstirbt. Sohn S soll die GmbH übernehmen, Ehefrau E soll die Immobilien erhalten und Tochter T die Wertpapiere.

E

S

T

Page 38: Liquiditätsrisiken  bei der Unternehmensnachfolge

HDI Broker Special

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Pflichtteilsansprüche

Fall: A ist GGF der XY-GmbH, hat Immobilienvermögen und Wertpapiere jeweils in unterschiedlicher Größenordnung. A verstirbt. Sohn S soll die GmbH übernehmen, Ehefrau E soll die Immobilien erhalten und Tochter T die Wertpapiere.

E

S

T

Je größer die Werte voneinander abweichen, desto größer ist das Liquiditätsrisiko!

Page 39: Liquiditätsrisiken  bei der Unternehmensnachfolge

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C. Liquiditätsrisiko weichende Erben

Problem: Liquiditätsbedarf durch Abfindungszahlungen des Unternehmensnachfolgers an die weichenden Erben

Lösungen: Kreditaufnahme ( Basel II ) Verkauf von Unternehmensteilen Veräußerungsrenten

Weichende Erben sind z.B. : - Der überlebende Ehegatte

- Geschwister

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C. Liquiditätsrisiko weichende Erben

Beispiel: E verstirbt

Kind A - zu gleichen Teilen - Kind B

Unternehmen (2Mill.) Haus (1 Mill.)

Folge: A muss an B einen Ausgleich i. H. v. 500.000,- € leisten. Eine Finanzierung ist notwendig.

Page 41: Liquiditätsrisiken  bei der Unternehmensnachfolge

HDI Broker Special

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Nachfolge in Kapitalgesellschaften

Einziehungsklausel: Anteile können von den restlichen Gesellschafter übernommen werden, die Erben werden z.B. nach dem Stuttgarter Verfahren abgefunden.

Auch hier muss die Liquidität vorhanden sein, um die Abfindungszahlung leisten zu können.

Page 42: Liquiditätsrisiken  bei der Unternehmensnachfolge

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Liquiditätsrisiko Erbschaftsteuer

Problem: Die Erbschaftsteuer sorgt für einen sofortigen Liquiditätsbedarf

Lösung bei Betriebsvermögen: Kreditaufnahme ( Basel II ! ) oder Verkauf von Betriebsteilen Vorweggenommene Erbfolge Veräußerung von Privatvermögen

Lösung bei Privatvermögen: Vermögensumschichtung in gewerbliche Familienpools Vermögensumschichtung in unternehmerische Beteiligungen

Page 43: Liquiditätsrisiken  bei der Unternehmensnachfolge

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Quelle: FAZ Samstag 13. August 2005, Nr. 187 / Seite 15

Page 44: Liquiditätsrisiken  bei der Unternehmensnachfolge

HDI Broker Special

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Lösungen zur Liquiditätsvorsorge

Unternehmer U ist 63 Jahre alt und hat einen Liquiditätsbedarf von 1 Mill. €: (Betrachtungszeitraum bis Alter 75)

1. Ansparen

2. Risiko – Lebensversicherung

3. Ansparprozess plus Risiko – Lebensversicherung mit fallender Summe

4. HDI – Lösung

Page 45: Liquiditätsrisiken  bei der Unternehmensnachfolge

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Lösung 1 Ansparen

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Page 46: Liquiditätsrisiken  bei der Unternehmensnachfolge

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Lösung 2 Risiko - Lebensversicherung

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Lösung 3 Ansparen plus fallende Risiko - Lebensversicherung

63 75

Ans

parp

roze

ss

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Lösung 4 HDI Lösung

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HDI Lösung zur Liquiditätsvorsorge für den Erbfall

Funktionsweise:

Unternehmer = Versicherte Person

Unternehmenserben = Versicherungsnehmer

Lebensversicherer

Schenkung der Prämie

VSPrämie

Erbschaftsteuer

Pflichtteilsansprüche

Weichende Erben

Page 50: Liquiditätsrisiken  bei der Unternehmensnachfolge

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Vorteile der HDI - Lösung

Lebenslanger Versicherungsschutz Sofortige Absicherung des potentiellen

Liquiditätsbedarfs Unabhängigkeit von der Kreditvergabe der Banken Steuerfreie Auszahlung der Leistung Zwecksicherung durch 1%ige VN-Eigenschaft beim

Unternehmer Lebenslange Aufrechterhaltung der

Verfügungsgewalt und der Struktur über das Vermögen

Keine unumkehrbaren gravierenden Eingriffe in die Vermögensstruktur

Page 51: Liquiditätsrisiken  bei der Unternehmensnachfolge

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Vergleich der Lösungen

Ansparen RLV Ansparen/ fall. RLV

HDI Lsg.

Sofortiger Schutz

- - + + +

Lebens-lang

+ - - + +

Est. frei - - + - +

Garantie-zins

- - - +

Sicherheit der Lsg.

- + 0 +

Page 52: Liquiditätsrisiken  bei der Unternehmensnachfolge

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Beitragsvergleich der Lösungen

Ansparen RLV Ansparen plus fall. RLV

HDI Lösung

Eintritts-alter 63, n = 12,

1/12 Bzw.

6.129,- /

5.411,-

1.598,- 7.274,90 /

6.556,90

(1.145,90)

6.853,10

Leistung nach 12 Jahren

1.125.147 - 1.125.147 1.125.147

Rendite nach Steuern

4% / 6 % - 4 % / 6 % 4,2 %

Page 53: Liquiditätsrisiken  bei der Unternehmensnachfolge

HDI Broker Special

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Diese Fragen sollten Sie beantworten können!

Besteht ein exakt formuliertes und formrichtiges Unternehmertestament?

Wodurch wird die Zahlungsfähigkeit der Erben sichergestellt? Wie hoch sind die Zahlungsverpflichtungen? Wer wird mit den Verpflichtungen belastet? Welche Verflechtungen bestehen zwischen Unternehmens- und

Privatvermögen? Welche Vermögenspositionen müssen die Erben veräußern, um

die Liquidität sicher zu stellen? Ist die Aufdeckung stiller Reserven durch den Erbfall

ausgeschlossen? Ist die Versorgung des Ehegatten sichergestellt?

Page 54: Liquiditätsrisiken  bei der Unternehmensnachfolge

HDI Broker Special

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„Alles verzehrt vor meinem End, das ist ein gutes Testament“

(J. W. von Goethe, als Rechtsanwalt von 1772 bis 1775 in Frankfurt a. M. tätig)