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Gesellschafts- und verfahrensrechtlicher Ablauf einer optimalen Liquidation Dr. Matthias Schneider/Walter Hippel Die Liquidation der GmbH und UG Kompaktwissen für GmbH-Berater

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Gesellschafts- und verfahrensrechtlicher Ablauf einer optimalen Liquidation

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Dr. Matthias Schneider/Walter Hippel

Die Liquidation der GmbH und UG

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Dr. Matthias Schneider

Rechtsanwalt Dr. Matthias Schneider ist seit 1996 tätig im Bereich Sanierung und Insolvenz, davon zwei Jahre im entsprechenden Unternehmensbereich einer deutschen Großbank. Seit 2000 ist er Insolvenz- und Zwangsverwalter sowie Nachlasspfl eger in eigener Kanzlei. Ferner ist er Partner der Kanzlei Dr. Schneider Hippel Urban. Er publiziert u. a. für die DATEV eG. Dr. Schneider hat an den bei DATEV erschienenen Büchern „Das Unternehmen zwischen Krise und Insolvenz“, „Die englische Limited in der Beratungspraxis“ sowie „Die Testamentsvollstreckung durch den Steuerberater“ mitgewirkt.

Walter Hippel

Rechtsanwalt Walter Hippel war von 2001 bis 2003 als Redakteur der Neuen Juristischen Wochenschrift (NJW) u. a. verantwortlich für die Bereiche Bank- und Kapitalmarktrecht beim Verlag C.H. Beck in Frankfurt. Er ist Partner der Kanzlei Dr. Schneider Hippel Urban und betreut dort das Bank-, Gesellschafts- und Insolvenzrecht. Ferner war Herr Hippel bereits mehrfach als Not- bzw. Nachtragsliquidator tätig. Herr Hippel hat an den bei DATEV erschienenen Büchern „Die englische Limited in der Beratungspraxis“ sowie „Die Testamentsvollstreckung durch den Steuerberater“ mitgewirkt.

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Walter Hippel/Dr. Matthias Schneider

Die Liquidation der GmbH und UG

Gesellschafts- und verfahrensrechtlicher Ablauf einer optimalen Liquidation

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DATEV eG, 90329 Nürnberg (Verlag)

© Alle Rechte, insbesondere das Verlagsrecht, allein beim Herausgeber.

Dieses Buch und alle in ihm enthaltenen Beiträge und Abbildungen sind

urheberrechtlich geschützt. Mit Ausnahme der gesetzlich zugelassenen Fälle ist

eine Verwertung ohne Einwilligung der DATEV eG unzulässig.

Printed in Germany

Mandelkow GmbH, 91074 Herzogenaurauch (Druck)

Joh. Leupold GmbH & Co.KG, 91126 Schwabach (Umschlagdruck)

Angaben ohne Gewähr

Stand: Dezember 2010

DATEV-Artikelnummer: 36439 / 2010-12-01

E-Mail: [email protected]

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Editorial

Die Beendigung einer GmbH spielt im Wirtschaftsleben eine nicht zu un-terschätzende Rolle. Entgegen einer landläufig verbreiteten Meinung wird das Ende einer GmbH im Regelfall nicht durch Insolvenz, sondern durch die Liquidation herbeigeführt. Den jährlich ca. 12.000 GmbH-Insolvenzen stehen rund 30.000 Liquidationen gegenüber. Anders als zur Insolvenz gibt es aber zur Liquidation nur verhältnismäßig wenig Literatur und Rechtsprechung. Dies führt in der Praxis sehr häufig zu erheblichen Pro-blemen insbesondere für die Gesellschafter, Geschäftsführer und Gläubi-ger, da die Liquidation im Gesetz nur unzureichend geregelt ist.

Im Folgenden werden die wesentlichen Schritte der ordnungsgemäßen gesell-schaftsrechtlichen Liquidation einer GmbH dargestellt. Die Ausführungen gelten gleichermaßen für die durch das MoMiG eingeführte Unternehmer-gesellschaft (UG), da diese lediglich eine Unterform der GmbH ist. Von der Darstellung weitgehend ausgenommen sind das Steuerrecht und die Bilanzie-rungsgrundsätze.

Diese sind neben der Liquidationsrechnungslegung die Besteuerung auf Gesellschaftsebene und des Abwicklungserlöses bei den Gesellschaftern.

Die Liquidationsrechnungslegung umfasst neben der Schlussbilanz der werbenden Gesellschaft die Liquidationseröffnungsbilanz, Jahresab-schlüsse, Liquidationszwischen- und -schlussbilanz sowie die Liquida-tionsschlussrechnung.

Bei der Besteuerung auf Gesellschaftsebene stehen die Körperschaft-steuer nebst Ermittlung des Liquidationsgewinns sowie Gewerbe- und Umsatzsteuer im Mittelpunkt steuerlicher Beratung.

Bei der Besteuerung des Abwicklungserlöses sind der maßgebliche Ge-winn- bzw. Verlustzeitpunkt und die Abgrenzung von Kapitalerträgen zum Liquidationserlös als Veräußerungserlös zu beachten.

Nürnberg, im Dezember 2010 Walter Hippel Dr. jur. Matthias Schneider

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Der Inhalt im Überblick

1 Die wichtigsten Begriffe 7

2 Checkliste für den Regelablauf einer Liquidation 9

3 Anwendbare Vorschriften 11

4 Auflösungsgründe 13

4.1 Der Auflösungsbeschluss 14

4.2 Im Gesellschaftsvertrag geregelte Auflösungsgründe 14

4.3 Gesellschaftsinsolvenz 14

4.4 Vermögenslosigkeit 15

5 Beratung im Vorfeld einer Liquidation 16

6 Bestellung und Abberufung des Liquidators 17

6.1 Möglichkeiten der Bestellung eines Liquidators 17

6.1.1 Bestellung der Liquidatoren durch die Gesellschaft/ Gesellschaftsvertrag/Satzung 18

6.1.2 Bestellung der Liquidatoren durch das Gericht 19

6.2 Möglichkeiten der Amtsniederlegung/Abberufung 19

6.2.1 Amtsniederlegung 20

6.2.2 Abberufung 20

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7 Vertretungsbefugnis der Liquidatoren/ Rechtsstellung zur Gesellschaft 22

7.1 Vertretungsbefugnis der Liquidatoren 22

7.2 Befreiung des Liquidators vom Verbot des Selbstkontrahierens 23

7.2.1 Befreiung gekorener Liquidatoren 23

7.2.2 Befreiung geborener Liquidatoren 24

7.3 Rechtsstellung des Liquidators zur Gesellschaft 25

7.3.1 Begründung eines Anstellungsvertrags mit dem Liquidator 25

7.3.2 Vergütung des Liquidators 26

7.3.3 Kündigung eines Anstellungsvertrags mit Liquidator 28

7.4 Abschluss einer Haftpflichtversicherung 28

8 Aufgaben der Liquidatoren und Ablauf des Liquidationsverfahrens 29

8.1 Auflösungsbeschluss 29

8.2 Eintritt in Liquidationsphase 30

8.3 Antrag auf Auflösung der Gesellschaft 31

8.4 Anmeldung der Liquidatoren 31

8.5 Aufgaben der Liquidatoren 32

8.5.1 Erstellung einer Eröffnungsbilanz 33

8.5.2 Angaben im geschäftlichen Verkehr 33

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8.6 Sicherung der Vermögenswerte der Gesellschaft 33

8.6.1 Erfüllung von Verbindlichkeiten/Verpflichtungen 35

8.6.2 Einziehung von Forderungen/Verwertung von Aktiva 35

8.6.3 Handels- und steuerrechtliche Pflichten des Liquidators 35

8.7 Insolvenzantragspflicht des Liquidators 36

8.8 Haftung des Liquidators 38

8.9 Verteilung des Vermögens 38

8.9.1 Haftung des Liquidators bei fehlerhafter Verteilung 39

8.9.2 Wirkung des Sperrjahres 39

8.10 Ende der Liquidation 40

9 Nachtrags- und Notliquidation 42

10 Besonderheiten bei Liquidation einer Freiberufler-GmbH 44

11 Anhang 47

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1 Die wichtigsten Begriffe

Die im Rahmen der Beendigung einer GmbH häufig verwendeten Be-griffe werden oft nicht im richtigen Zusammenhang genannt. Dies liegt auch an der teilweise unglücklichen Formulierung der wesentlichen Vorschriften im GmbHG.

Auflösung: Entgegen der Überschrift des 5. Abschnitts des GmbHG (§§ 60 ff. GmbHG) bedeutet der Begriff „Auflösung“ nicht, dass damit die GmbH nicht mehr existent ist. Vielmehr bedeutet Auflösung nur das Ende der GmbH als werbender Gesellschaft.

Löschung im Handelsregister: Dieser Begriff bezeichnet den register-rechtlichen Vorgang. Jedoch beweist die „Löschung im Handelsregister“ noch nicht abschließend das absolute Ende der GmbH. Dies wird deut-lich, wenn nach Löschung noch Vermögenswerte auftauchen. In einem solchen Fall kommt es in der Regel zu einer Nachtragsliquidation (íKa-pitel 9).

Abwicklung: Weit umfassender ist der Begriff der Abwicklung, wie er im Folgenden auch verwendet wird. Abwicklung meint den gesamten Pro-zess der Beendigung einer GmbH inklusive Auflösung und Löschung. Am Beginn der Abwicklung steht mithin die Auflösung der GmbH. Es folgt die Liquidierung der Vermögenswerte, ggf. Verteilung des Erlöses an Gesellschafter sowie Gläubiger und am Ende die Löschung der GmbH von oben genanntem Ausnahmefall abgesehen.

Geborene Liquidatoren: Im Regelfall wird die GmbH durch den/die bis-herigen Geschäftsführer fortgeführt. Diese werden als „geborene“ Liqui-datoren bezeichnet.

Gekorene Liquidatoren: Werden durch Gesellschaftsvertrag, Satzung oder Beschluss der Gesellschafterversammlung außerhalb der GmbH stehende Dritte als Liquidatoren bestimmt, so werden diese als „geko-rene“ Liquidatoren bezeichnet. Dazu zählen auch durch das Registerge-richt bestellte (befohlene) Liquidatoren.

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1. Die wichtigsten Begriffe

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Î Hinweis

Das absolute Ende der GmbH tritt demnach erst dann ein, wenn die GmbH zum einen im Handelsregister gelöscht ist und Ver-mögenswerte nicht mehr vorhanden sind (Lehre vom Doppel-tatbestand).

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2 Checkliste für den Regelablauf einer Liquidation

Die nachfolgende Checkliste zeigt den Regelablauf einer Liquidation:

� Beschlussfassung über Auflösung und Auflösungszeitpunkt durch die Gesellschafterversammlung mit der satzungsmäßigen Mehrheit; ansonsten 75 %;

� Bestellung des Liquidators oder der Liquidatoren durch die Gesell-schafterversammlung;

� Abschluss eines Anstellungsvertrags, der Vertretung;

� Prüfung, ob Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB vor-liegt, ggf. durch Gesellschafterbeschluss bzw. Satzungsänderung nachholen;

� Anmeldung der Auflösung zur Eintragung in das Handelsregister;

� Aufstellung der Liquidationseröffnungsbilanz innerhalb von 3 Mona-ten;

� Prüfung, ob Insolvenzantragsgründe vorliegen;

� Einmalige Bekanntmachung der Auflösung und des Gläubigeraufrufs im Bundesanzeiger und den satzungsbestimmten Veröffentlichungs-organen;

� Angabe des Zusatzes i. L. auf Geschäftspapieren der Gesellschaft sowie Anpassung der weiteren Angaben auf den Geschäftspapieren und im Impressum des Internet-Auftritts;

� Prüfung laufender Aktiv- und Passivprozesse;

� Beendigung der laufenden Geschäfte (d. h. der Geschäftstätigkeit ins-gesamt);

� Erfüllung der Verpflichtungen der aufgelösten Gesellschaft, Kündi-gung von Dauerschuldverhältnissen, Befriedigung der Gläubigerfor-derungen;

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2. Checkliste für den Regelablauf einer Liquidation

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� Verwertung des Vermögens der GmbH durch Verkäufe;

� Aufstellung der handels- und steuerrechtlichen Liquidationsbilanzen;

� Abgabe der Steuererklärung betreffend Umsatzsteuer, Gewerbesteuer und Körperschaftsteuer unter Einhaltung der gesetzlichen Fristen (meist ka-lenderjährlich);

� Einzug der Forderungen der Gesellschaft, auch gegenüber Gesell-schaftern;

� Auszahlung von Liquidationsraten unter Beachtung des Sperrjahres;

� Vertragsabschluss über die Verwahrung der Bücher der Gesellschaft. Hierfür muss ausreichendes Liquidationsvermögen zur Verfügung ge-stellt werden;

� Erstellung der Liquidationsschlussrechnung über das verbleibende Gesellschaftervermögen:

– Ablauf des Sperrjahres,

– Befriedigung aller Gläubiger,

– Rücklagen für Steuerschulden und Vergütung bzw. Auslagen der Li-quidatoren;

� Verteilung des Vermögens gemäß Schlussrechnung an die Anteilseig-ner;

� Anmeldung des Erlöschens der GmbH zur Eintragung in das Handels-register.

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3 Anwendbare Vorschriften

Entgegen dem Wortlaut des § 69 Abs. 1 GmbHG, der lediglich den zwei-ten und dritten Abschnitt, mithin die §§ 13–52 GmbHG für anwendbar erklärt, ist zwischenzeitlich herrschende Meinung, dass auch die übri-gen Abschnitte des GmbHGs anwendbar sind, soweit sich aus den Vor-schriften der §§ 66 ff. GmbHG nichts anderes ergibt.

Auf Grund der fragmentarischen Regelungen zur Abwicklung einer GmbH werden vielfach auch die weit ausführlicheren Vorschriften des Aktiengesetzes im Einzelfall analog angewendet. Beispiel hierfür ist die Frage der Vergütung der Liquidatoren sowie Rechte und Pflichten eines ggf. bestehenden Aufsichtsrates.

Trotz der teils unzureichenden Regelungen folgt die Liquidation weitge-hend der Reihenfolge der Vorschriften des GmbHG. Diese sind:

§ 60 GmbHG Vorliegen von Auflösungsgründen

§ 65 GmbHG Anmeldung und Eintragung der Auflösung in das Handelsregister sowie Bekanntmachung in den Ge-sellschaftsblättern

§ 66 GmbHG Bestellung (und ggf. Abberufung) der Liquidatoren

§ 67 GmbHG Anmeldung der Liquidatoren in das Handelsregis-ter und Abgabe der Versicherung bzgl. Fähigkeit zur Amtsführung

§ 68 GmbHG Vertretungsbefugnis der Liquidatoren und Zeich-nung im Außenverhältnis

§ 69 GmbHG Verhältnis zwischen Gesellschaftern und Gesell-schaft bis zur Beendigung; anwendbare Vorschrif-ten; Gerichtsstand der Gesellschaft

§ 70 GmbHG Aufgaben der Liquidatoren

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3. Anwendbare Vorschriften

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§ 71 GmbHG Erstellung der Eröffnungsbilanz; Gesellschafterbe-schluss bzgl. Feststellung der Bilanzen und Entlas-tung des Liquidators; Rechte und Pflichten der Liqui-datoren; Angabe i. L. auf Geschäftsbriefen

§ 72 GmbHG Verteilung des Vermögens an die Gesellschafter

§ 73 GmbHG Wirkung des Sperrjahres

§ 74 GmbHG Ende der Liquidation und deren Anmeldung zur Ein-tragung in das Handelsregister; Aufbewahrung der Geschäftsunterlagen