leistungsort gerichtsstand stand 12. februar 2003
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Leistungsort Leistungsort GerichtsstandGerichtsstandStand 12. Februar 2003Stand 12. Februar 2003
12.02.2003 Thomas WullengerdRudolf-Rempel-Berufskolleg, Bielefeld
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ÜbersichtÜbersicht
FallFall Erfüllungs-/LeistungsortErfüllungs-/Leistungsort GerichtsstandGerichtsstand
12.02.2003 Thomas WullengerdRudolf-Rempel-Berufskolleg, Bielefeld
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Ein Kunde hat in der Apotheke ein elektrisches Massagegerät Omron E 3 TENS für 85,00 € über das Internet bestellt.
Der Kunde hat kein Auto, deshalb vereinbaren Sie Lieferung frei Haus in den Nachbarort.
Die Bezahlung soll innerhalb einer Woche erfolgen.
Allgemeine Geschäftsbedingungen hat die Apotheke nicht.
Der AlltagDer Alltag
12.02.2003 Thomas WullengerdRudolf-Rempel-Berufskolleg, Bielefeld
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Wer muss was Leisten?Wer muss was Leisten?
VerkäuferVerkäufer
Lieferung der Ware ohne Mängel zum richtigen Zeitpunkt am vereinbarten Ort
Dem Käufer das Eigentum an der Ware verschaffen
KäuferKäufer
Abnahme der Ware
Bezahlung der Ware
Leistungsort Leistungsort (Erfüllungsort)(Erfüllungsort)
12.02.2003 Thomas WullengerdRudolf-Rempel-Berufskolleg, Bielefeld
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Wo muss geleistet werden?Wo muss geleistet werden?
VerkäuferVerkäufer
Am Firmensitz bzw. am Sitz der Niederlassung
Warenschulden sind HolschuldenWarenschulden sind Holschulden
KäuferKäufer
Leistungsort (Erfüllungsort) ist der Wohnsitz des Käufers
Ausnahme: Geld muss dem Schuldner übermittelt werden
Geldschulden sind SchickschuldenGeldschulden sind Schickschulden
Leistungsort Leistungsort (Erfüllungsort)(Erfüllungsort)
12.02.2003 Thomas WullengerdRudolf-Rempel-Berufskolleg, Bielefeld
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Kosten und GefahrenübergangKosten und Gefahrenübergang
VerkäuferVerkäufer
Kosten bis Leistungsort
Gefahr der zufälligen Vernichtung oder Beschädigung der Ware bis Leistungsort
KäuferKäufer
Kosten bis zum Wohnsitz des Verkäufers
Gefahrübergang ebenfalls am Wohnsitz des Verkäufers
Leistungsort Leistungsort (Erfüllungsort)(Erfüllungsort)
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Gerichtsstand ist der Ort des Gerichtes, an dem Gerichtsstand ist der Ort des Gerichtes, an dem Rechtsstreitigkeiten auf Grund einer Rechtsstreitigkeiten auf Grund einer unzureichenden Erfüllung des Kaufvertrages unzureichenden Erfüllung des Kaufvertrages ausgetragen werdenausgetragen werden
GerichtsstandGerichtsstand
Gesetzlicher Gerichtsstand = LeistungsortGesetzlicher Gerichtsstand = Leistungsort
Warenschulden am Ort des Verkäufers
Geldschulden am Ort des Käufers
Vertraglich vereinbarter GerichtsstandVertraglich vereinbarter Gerichtsstand
Nur unter Kaufleuten und juristischen Personen
Nicht mit Privatpersonen
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EndeEnde
Vielen Dank für eure/Ihre AufmerksamkeitVielen Dank für eure/Ihre Aufmerksamkeit
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