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Landtag von Baden-Württemberg 16. Wahlperiode Drucksache 16 / 3759 22. 03. 2018 1 Eingegangen: 22. 03. 2018 / Ausgegeben: 16. 05. 2018 Kleine Anfrage Ich frage die Landesregierung: 1. Wie stellt sich die Situation der Gastronomiebetriebe im Landkreis Sigmaringen dar? 2. Wie hat sich das Gastronomiegewerbe – unter anderem hinsichtlich Anzahl und Beschäftigungssituation – in den letzten zehn Jahren in den Gemeinden samt Teilorten des Landkreises Sigmaringen verändert? 3. Von welcher weiteren Entwicklung geht sie diesbezüglich aus? 4. Welche Gründe für die bereits eingetretenen sowie die künftig angenommenen Veränderungen sind ihr bekannt und wie bewertet sie diese? 5. Welche gesellschaftliche, wirtschaftliche und kulturelle Bedeutung misst sie dem Gastronomiegewerbe im Landkreis Sigmaringen bei? 6. Welche Anstrengungen unternimmt sie, um einem Rückgang im Gastronomie- gewerbe im Landkreis Sigmaringen entgegenzuwirken? 21. 03. 2018 Burger CDU Kleine Anfrage des Abg. Klaus Martin Burger CDU und Antwort des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Struktur und Zukunft des Gastronomiegewerbes im Landkreis Sigmaringen Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeich- net mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“.

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Page 1: Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 3759 · Die Mehrheit der Deutschen (60 Prozent) hat im Urlaub Interesse daran, kulinarische oder gastro- ... Ministerium für Wirtschaft,

Landtag von Baden-Württemberg

16. Wahlperiode

Drucksache 16 / 3759

22. 03. 2018

1Eingegangen: 22. 03. 2018 / Ausgegeben: 16. 05. 2018

K l e i n e A n f r a g e

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie stellt sich die Situation der Gastronomiebetriebe im Landkreis Sigmaringendar?

2. Wie hat sich das Gastronomiegewerbe – unter anderem hinsichtlich Anzahlund Beschäftigungssituation – in den letzten zehn Jahren in den Gemeindensamt Teilorten des Landkreises Sigmaringen verändert?

3. Von welcher weiteren Entwicklung geht sie diesbezüglich aus?

4. Welche Gründe für die bereits eingetretenen sowie die künftig angenommenenVeränderungen sind ihr bekannt und wie bewertet sie diese?

5. Welche gesellschaftliche, wirtschaftliche und kulturelle Bedeutung misst siedem Gastronomiegewerbe im Landkreis Sigmaringen bei?

6. Welche Anstrengungen unternimmt sie, um einem Rückgang im Gastronomie-gewerbe im Landkreis Sigmaringen entgegenzuwirken?

21. 03. 2018

Burger CDU

Kleine Anfrage

des Abg. Klaus Martin Burger CDU

und

Antwort

des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau

Struktur und Zukunft des Gastronomiegewerbes

im Landkreis Sigmaringen

Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internetabrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente

Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeich-net mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“.

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A n t w o r t * )

Mit Schreiben vom 25. April 2018 Nr. 41-4230.84/18 beantwortet das Ministeriumfür Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau im Einvernehmen mit dem Ministeriumfür Ländlichen Raum und Verbraucherschutz sowie dem Ministerium der Justizund für Europa die Kleine Anfrage wie folgt:

1. Wie stellt sich die Situation der Gastronomiebetriebe im Landkreis Sigmarin-gen dar?

Zu 1.:

Die Situation der Gastronomiebetriebe im Landkreis Sigmaringen unterscheidetsich nicht wesentlich von der Situation der Branche in anderen ländlich geprägtenLandkreisen im gesamten Land. Die Gastronomie in Baden-Württemberg, und soauch im Landkreis Sigmaringen, profitiert als konsumnahe Branche von der an-haltend guten Binnenkonjunktur und der niedrigen Arbeitslosigkeit im Land. Zu-dem ist die Branche Triebfeder und Nutznießer der positiven Tourismus-Entwick-lung Baden-Württembergs. 2017 erzielte das Gastgewerbe in Baden-Württembergeinen realen Umsatzzuwachs von 1,3 Prozent. Die positive Entwicklung setztesich Anfang des Jahres 2018 fort.

Nach Einschätzung der IHK Bodensee-Oberschwaben profitieren insbesonderegut geführte, serviceorientierte Betriebe von den positiven Rahmenbedingungen.Fachkräftemangel und Schwierigkeiten bei der Unternehmensnachfolge machender Branche auch im Landkreis Sigmaringen zu schaffen.

Die durchschnittlichen Umsätze der steuerpflichtigen Restaurants und Gaststättenim Landkreis Sigmaringen stiegen gemäß der amtlichen Umsatzsteuerstatistik desStatistischen Landesamtes Baden-Württemberg für das Gastgewerbe von 2007 bis2016 um rund 56 Prozent, von 130.626 Euro auf 203.722 Euro. Im landesweitenDurchschnitt betrug der Zuwachs im gleichen Zeitraum knapp 49 Prozent, von203.190 Euro auf 301.887 Euro.

2. Wie hat sich das Gastronomiegewerbe – unter anderem hinsichtlich Anzahlund Beschäftigungssituation – in den letzten zehn Jahren in den Gemeindensamt Teilorten des Landkreises Sigmaringen verändert?

Zu 2.:

Nach der amtlichen Umsatzsteuerstatistik des Statistischen Landesamtes für dasGastgewerbe gab es 2016 im Landkreis Sigmaringen insgesamt 227 steuerpflich-tige Betriebe im Segment Restaurants und Gaststätten. Die Entwicklung der steuer -pflichtigen Betriebe von 2007 bis 2016 stellt sich nach der Umsatzsteuerstatistikwie folgt dar:

• 2007: 270

• 2008: 265

• 2009: 256

• 2010: 262

• 2011: 246

• 2012: 253

• 2013: 243

• 2014: 232

• 2015: 220

• 2016: 227

*) Der Überschreitung der Drei-Wochen-Frist wurde zugestimmt.

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Nach Angaben des Statistischen Landesamts stieg die Zahl der sozialversiche-rungspflichtig Beschäftigten in der Gastronomie (WZ 56 der Klassifikation derWirtschaftszweige) im Landkreis Sigmaringen von 470 im Jahr 2008 auf 664 imJahr 2015 (Stand jeweils zum 31. Dezember). Neuere Zahlen liegen nicht vor.Angaben zu den einzelnen Jahren sowie zu einzelnen Gemeinden des LandkreisesSigmaringen sind im Anhang in Tabellenform enthalten (Hinweis: Die dort ge-nannten Betriebszahlen beziehen sich auf alle Betriebe des Wirtschaftszweigs 56einschl. solcher Betriebe, die aufgrund eines zu geringen Umsatzes nicht umsatz-steuerpflichtig sind).

3. Von welcher weiteren Entwicklung geht sie diesbezüglich aus?

4. Welche Gründe für die bereits eingetretenen sowie die künftig angenommenenVeränderungen sind ihr bekannt und wie bewertet sie diese?

Zu 3. und 4.:

Die Fragen 3 und 4 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beant-wortet.

Die Landesregierung geht davon aus, dass sich die wirtschaftliche Gesamtlage inBaden-Württemberg im laufenden Jahr positiv entwickelt und auch das Gast -gewerbe im Landkreis Sigmaringen hiervon grundsätzlich profitieren wird. Inwie-weit sich dies zukünftig auf die Betriebszahlen auswirken wird, lässt sich schwervorhersagen.

Zwar ist bei der Zahl der steuerpflichtigen Betriebe insgesamt ein über dem Lan-desdurchschnitt liegender Rückgang zu verzeichnen, was jedoch aufgrund dereher ländlichen Prägung des Landkreises Sigmaringen auch nach Auffassung desDEHOGA Baden-Württemberg nicht ungewöhnlich ist. Besondere regionale Son-dereffekte, die sich auswirken könnten, sind nicht bekannt.

Das Hotel- und Gaststättengewerbe steht auch in Baden-Württemberg vor Heraus -forderungen, etwa bei der Gewinnung von Fachkräften und Auszubildenden oderden notwendigen Investitionen für die Anpassung an das „digitale Zeitalter“. Zudemist davon auszugehen, dass das Freizeitverhalten und die Ausgehgewohnheitender Bevölkerung auch in Zukunft Veränderungen unterworfen sein werden. Kaumeine traditionelle „Dorfwirtschaft“ kann mit einer Fokussierung auf die Kundschaftaus dem Dorf überleben. Erfolgreich werden voraussichtlich zumeist Betriebe sein,die ein „trading up“ betreiben und Schwerpunkte wie Regionalität und Qualitätherausarbeiten. Die Betriebe müssen sich auch konzeptionell weiterentwickeln.

Landesweit steht bei 4.000 bis 5.000 Betrieben eine Nachfolge in den nächstenfünf Jahren an. Bei Betrieben, bei denen ein Investitionsstau besteht, und bei Nebenerwerbsbetrieben gestaltet sich die Nachfolge oft schwierig.

Diese Faktoren, wie auch eine eventuelle Verschlechterung bei den allgemeinenRahmenbedingungen der Branche, könnten trotz guter konjunktureller Entwick-lung künftig zu einer weiteren Reduzierung der Zahl der Betriebe beitragen.

5. Welche gesellschaftliche, wirtschaftliche und kulturelle Bedeutung misst siedem Gastronomiegewerbe im Landkreis Sigmaringen bei?

Zu 5.:

Das Hotel- und Gaststättengewerbe ist für Baden-Württemberg von großer wirt-schaftlicher und arbeitsmarktpolitischer Bedeutung. In mehr als 30.000 Betriebenerwirtschaftet die Branche rund 11 Mrd. Euro Jahresumsatz und bietet fast130.000 sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze. Von dem Gesamtumsatzentfallen über 7,3 Mrd. Euro auf die Gastronomie. Die Gastronomie nimmt dabeigerade im ländlichen Raum nicht nur die Rolle der Verpflegungsstätte ein, son-dern ist für die Menschen vor Ort auch Begegnungsstätte, in der gesellschaftlicheund kulturelle Veranstaltungen stattfinden und die damit Lebensqualität und Le-bendigkeit aufrechterhält. Für viele Standorte ist die Gastronomie neben demHandel ein wichtiger Frequenzbringer für die Innenstädte.

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Das Hotel- und Gaststättengewerbe bildet zudem das unverzichtbare Rückgrat derbaden-württembergischen Tourismuswirtschaft. Dies gilt zum einen für die Städte,aber insbesondere auch für die ländlich geprägten Gebiete wie den Landkreis Sig-maringen. Gerade hier trägt das Vorhandensein von Gastwirtschaften zur touristi-schen Attraktivität der Tourismusdestinationen und damit zu einer konkreten positiven Reiseentscheidung bei. Kulinarik und das gastronomische Angebot amUrlaubsort haben für viele Reisende einen hohen Stellenwert. Die Mehrheit derDeutschen (60 Prozent) hat im Urlaub Interesse daran, kulinarische oder gastro-nomische Spezialitäten zu genießen. Zu diesem Ergebnis kommt die Studie„Destination Brand 16“ des Beratungsinstituts Inspektour.

Das Potenzial für Baden-Württemberg ist damit groß. Nicht zuletzt deshalb, weilviele Deutsche dem Land beim Thema Kulinarik eine hohe Kompetenz zuspre-chen. Laut „Destination Brand“ halten 71 Prozent aller Deutschen, die Baden-Württemberg bereits besucht haben, das Land bei diesem Thema für geeignet.Dieser Spitzenwert ist Ergebnis einer langen und vielfältigen kulinarischen Tradi-tion. Baden-Württemberg genießt seit Jahrzehnten einen Ruf als Genießerlandund Standort vieler Gastronomiebetriebe mit einem qualitativ hochwertigen An-gebot an Speisen und Getränken. Doch es ist nicht nur die höchste Dichte an Gastronomie-Sternen, die diesen Ruf begründet. Auch das gastronomische Ange-bot in der Breite, wie zum Beispiel die Gastwirtschaften im ländlichen Raum,steht für qualitätsvolle, zunehmend regional verstandene Küche.

6. Welche Anstrengungen unternimmt sie, um einem Rückgang im Gastronomie-gewerbe im Landkreis Sigmaringen entgegenzuwirken?

Zu 6.:

Vereinsräume, Bürgerhäuser sowie auch Dorfgaststätten sind als Treffpunkt fürBegegnung und Kommunikation wichtig für ein funktionierendes Gemeinwesen.Im Bereich des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz ist dasEntwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) das zentrale Förderinstrumentfür den ländlichen Raum. Im Bereich Grundversorgung werden im ELR insbeson-dere privat-gewerbliche Maßnahmen zur Sicherung der Funktionsfähigkeit undLebensqualität ländlicher Gemeinden, wie Dorfgasthäuser, unterstützt. Grundver-sorgungseinrichtungen können mit bis zu 20 Prozent der förderfähigen Investi -tionskosten unterstützt werden. Die ELR-Förderung steht für Unternehmen mitweniger als 100 Mitarbeitern zur Verfügung. Außerdem können die Einrichtungund Modernisierung von Dorfgaststätten grundsätzlich als privat-gewerblicheVorhaben im Rahmen des EU-Programms LEADER (2014 bis 2020) gefördertwerden.

Das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz hat vor mehr als20 Jahren gemeinsam mit dem DEHOGA Baden-Württemberg und der MBWMarketinggesellschaft mbH das Projekt der „Schmeck den Süden“-Gastronomenins Leben gerufen. Im Mittelpunkt steht der „regionale Genuss“ unter Verwen-dung von Zutaten aus der Region. Das Konzept bietet Gastronomen eine Mög-lichkeit zur Schärfung ihres Unternehmensprofils sowie ein qualitätsgesichertesAlleinstellungsmerkmal zur Stärkung ihrer Marktposition.

Um im Gastgewerbe Betriebsaufgaben aus Altersgründen entgegenzuwirken, ste-hen Nachfolgerinnen und Nachfolgern die gleichen Förderungen und Instrumentezur Verfügung, die auch Existenzgründerinnen und -gründern aus anderen Berei-chen gewährt werden. Die baden-württembergischen Nachfolge-Moderatoren,von denen einer bei dem DEHOGA tätig ist, sprechen Inhaberinnen und Inhabersowie potenzielle Nachfolgerinnen und Nachfolger aktiv an und moderieren denNachfolgeprozess.

Mit den branchen- und landesweiten Beratungsgutscheinen können Gründerinnenund Gründer im Gastgewerbe eine kostengünstige Gründungsberatung durch eineExpertin oder einen Experten in Anspruch nehmen. Die Gründungsberatung wirdaus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) und des Ministeriums für Wirt-schaft, Arbeit und Wohnungsbau finanziert. Darüber hinaus fördert das Ministe -rium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau betriebswirtschaftliche Kurzbera-tungen von bereits etablierten Hotel- und Gaststättenbetrieben über den Betriebs-

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beratungsdienst des DEHOGA, im Jahr 2018 mit 192.500 Euro. Mit der Förde-rung können den Unternehmen verbilligte Beratungen durch branchenerfahreneFachberater angeboten werden.

Im Rahmen der Ausbildungskampagne „gut-ausgebildet.de“ verfolgt die Landes-regierung das Ziel, die Attraktivität der beruflichen Ausbildung zu erhöhen undKarriereperspektiven aufzuzeigen. Im Bereich des Hotel- und Gaststättengewerbesgibt es in diesem Zusammenhang Filme zu den Ausbildungsberufen Koch/Köchin,Hotelfachmann/-frau und Tourismuskaufmann/-frau. Außerdem unterstützt dasMinisterium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau mit dem branchenbezoge-nen Förderaufruf „Fachkräftenachwuchs im Hotel- und Gaststättengewerbe si-chern“ aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds die Branche bei der Gewinnungvon Fachkräftenachwuchs mit landesweit ca. 1,6 Mio. Euro. Zu den wesentlichenInhalten des Projektes gehört u. a., gastgewerbliche Ausbildungsberufe zu bewer-ben sowie kleine und mittlere Unternehmen des Hotel- und Gaststättengewerbesso zu unterstützen, dass eine qualitativ hochwertige Ausbildung gelingt. Gefördertwerden hierzu beispielsweise eine landesweite Imagekampagne (umgesetzt alsKampagne „WIR GASTFREUNDE“, u. a. mit dem „Gastromobil“, einem zummobilen Messestand umgebauten Linienbus), die zielgruppengerecht die Mög-lichkeiten der gastgewerblichen Berufe aufzeigt, sowie die Begleitung und Unter-stützung für Auszubildende, Ausbilderinnen und Ausbilder während der Ausbil-dung.

Das Hotel- und Gastgewerbe ist Partner der „Initiative Wirtschaft 4.0 Baden-Württemberg“. Die digitale Transformation betrifft auch das Hotel- und Gaststät-tengewerbe erheblich. Das Themenspektrum reicht von internetgestützten Bu-chungs- und Reservierungssystemen über Marketing in sozialen Medien bis hinzum „Smart Hotel“. Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbaufördert von 2016 bis 2019 sog. Digitallotsen bei insgesamt fünf Wirtschaftsorga-nisationen, so auch beim DEHOGA (dort mit rund 332.000 Euro). Der Digital -lotse des DEHOGA soll den Betrieben einen Marktüberblick verschaffen und In-formationsmaterial bereitstellen (u. a. einen Leitfaden mit „Digital-Check“), Vor-Ort-Veranstaltungen durchführen und Einstiegsberatungen in die Thematik an -bieten.

Dr. Hoffmeister-Kraut

Ministerin für Wirtschaft,Arbeit und Wohnungsbau

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