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Landtag von Baden-Württemberg 16. Wahlperiode Drucksache 16 / 182 22. 06. 2016 1 Eingegangen: 22. 06. 2016 / Ausgegeben: 20. 07. 2016 Kleine Anfrage Ich frage die Landesregierung: 1. Wie war die Entwicklung des Selbstversorgungsgrads bei Bienenhonig nach ihrer Kenntnis in Deutschland und in Baden-Württemberg? 2. Aus welchen Ländern – mit Angabe der Menge – stammt der importierte Honig nach ihrer Kenntnis in Deutschland und Baden-Württemberg? 3. Aus welchen Ländern Mittel- und Südamerikas wird Honig in welchen Men- gen nach ihrer Kenntnis nach Deutschland und Baden-Württemberg importiert? 4. Ist ihr bekannt, ob auch Bienenhonig von Deutschland – und wenn ja, in wel- che Länder – exportiert wird? 5. Welche Vorschriften sind für den Im- und Export von Honig nach Baden- Württemberg und Deutschland nach ihrer Kenntnis einzuhalten? 6. Wie erfolgt die Qualitätssicherung speziell auf Rückstände im Sinne des Lebens- mittelrechts? 7. Welche zollrechtlichen Vorschriften für Import und Export von Honig sind nach ihrer Kenntnis einzuhalten? 8. Welche Maßnahmen zur Erhöhung des Selbstversorgungsgrads von Bienen- honig in Baden-Württemberg hält sie gegebenenfalls für erforderlich? 22. 06. 2016 Dr. Bullinger FDP/DVP Kleine Anfrage des Abg. Dr. Friedrich Bullinger FDP/DVP und Antwort des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Entwicklung des Selbstversorgungsgrads bei Bienenhonig Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeich- net mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“.

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Landtag von Baden-Württemberg

16. Wahlperiode

Drucksache 16 / 182

22. 06. 2016

1Eingegangen: 22. 06. 2016 / Ausgegeben: 20. 07. 2016

K l e i n e A n f r a g e

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie war die Entwicklung des Selbstversorgungsgrads bei Bienenhonig nachihrer Kenntnis in Deutschland und in Baden-Württemberg?

2. Aus welchen Ländern – mit Angabe der Menge – stammt der importierte Honig nach ihrer Kenntnis in Deutschland und Baden-Württemberg?

3. Aus welchen Ländern Mittel- und Südamerikas wird Honig in welchen Men-gen nach ihrer Kenntnis nach Deutschland und Baden-Württemberg importiert?

4. Ist ihr bekannt, ob auch Bienenhonig von Deutschland – und wenn ja, in wel-che Länder – exportiert wird?

5. Welche Vorschriften sind für den Im- und Export von Honig nach Baden-Württemberg und Deutschland nach ihrer Kenntnis einzuhalten?

6. Wie erfolgt die Qualitätssicherung speziell auf Rückstände im Sinne des Lebens -mittelrechts?

7. Welche zollrechtlichen Vorschriften für Import und Export von Honig sindnach ihrer Kenntnis einzuhalten?

8. Welche Maßnahmen zur Erhöhung des Selbstversorgungsgrads von Bienen -honig in Baden-Württemberg hält sie gegebenenfalls für erforderlich?

22. 06. 2016

Dr. Bullinger FDP/DVP

Kleine Anfrage

des Abg. Dr. Friedrich Bullinger FDP/DVP

und

Antwort

des Ministeriums für Ländlichen Raum

und Verbraucherschutz

Entwicklung des Selbstversorgungsgrads bei Bienenhonig

Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internetabrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente

Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeich-net mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“.

Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 182

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A n t w o r t

Mit Schreiben vom 13. Juli 2016 Nr. Z(26)-0141.5/10 F beantwortet das Ministe-rium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz im Einvernehmen mit dem Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau die Kleine Anfrage wiefolgt:

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie war die Entwicklung des Selbstversorgungsgrads bei Bienenhonig nach ihrer Kenntnis in Deutschland und Baden-Württemberg?

Zu 1.:

Der Selbstversorgungsgrad in Deutschland bei Bienenhonig schwankte in denletzten 10 Jahren in Abhängigkeit des jährlichen Honigertrags zwischen 20 und30 % mit moderat steigender Tendenz aufgrund wieder steigender Bienenvölker-und Imkerzahlen. Für Baden-Württemberg mit ca. 22 % des Bienenbestands inDeutschland kann in diesem Zeitraum von einem Selbstversorgungsgrad von ca.30 bis 40 % ausgegangen werden, ebenfalls mit leicht steigender Tendenz.

Nach Angaben des Deutschen Imkerbundes gab es 1950 noch ca. 2 Mio. Bienen-völker in Deutschland (aktuell ca. 800.000). Unter Berücksichtigung der damali-gen Bevölkerungszahl sowie dem im Vergleich zu heute geringeren Honigver-brauch je Einwohner (1950: 0,5 kg/Einwohner; 2015: 1,1 kg/Einwohner), kannseinerzeit von einer nahezu autarken Versorgung mit Bienenhonig ausgegangenwerden.

2. Aus welchen Ländern – mit Angabe der Menge – stammt der importierte Honignach ihrer Kenntnis in Deutschland und Baden-Württemberg?

Zu 2.:

In den Anlagen 1 und 2 wird aufgelistet, welche Länder der Welt natürlichen Honignach Deutschland und Baden-Württemberg importieren und in welche Länder derWelt Deutschland und Baden-Württemberg natürlichen Honig exportieren.

Nach Angaben des Statistischen Bundesamts wurden im Jahr 2015 nach Deutsch-land 86.892 Tonnen natürlicher Honig eingeführt und 23.730 Tonnen ausgeführt.Es ist davon auszugehen, dass ein Großteil der Exportmengen Reexporte sind.

Baden-Württemberg importierte 481 Tonnen und exportierte 220 Tonnen. Dassind geringe Anteile am Bundeswert von 0,6 % bzw. 0,9 %. Aus diesen geringenAnteilen kann jedoch nicht automatisch ein hoher Selbstversorgungsgrad Baden-Württembergs abgeleitet werden. Es ist davon auszugehen, dass die baden-würt-tembergische Ernährungsindustrie aus anderen Bundesländern Bienenhonig be-zieht wie z. B. aus Niedersachsen, Schleswig-Holstein oder Bayern, die bundes-weit die größten Importeure von Bienenhonig sind. Zahlenmäßig kann dies abernicht belegt werden, da es keine Statistik zum innerdeutschen Warenhandel gibt.

3. Aus welchen Ländern Mittel- und Südamerikas wird Honig in welchen Mengennach ihrer Kenntnis nach Deutschland und Baden-Württemberg importiert?

Zu 3.:

Wie in Anlage 1 aufgeführt exportierten 2015 neun Länder aus Mittel- und Süd -amerika in größeren Mengen Honig nach Deutschland mit einem Umfang von ca. 25.545 Tonnen. Dies sind ca. 30 % des Gesamtimportes nach Deutschland.Größter Exporteur nach Deutschland ist mit Abstand Mexiko mit insgesamt17.429 Tonnen, gefolgt von Argentinien und Chile mit 7.082 Tonnen bzw. 6.532Tonnen. Weitere Exportländer nach Deutschland geordnet nach ihrer Export -menge sind: Kuba, Uruguay, Brasilien, El Salvador, Guatemala und Nicaragua.

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Wie schon ausgeführt, ist der Import nach Baden-Württemberg schwer objektivdarstellbar. Es ist davon auszugehen, dass insbesondere der Honig aus Überseebzw. Süd- und Mittelamerika an den großen Warenhäfen Norddeutschlandsanlandet und damit der jeweils dortigen Landesstatistik zugerechnet wird. DerWeitertransfer nach Baden-Württemberg über die Lebensmittelverarbeitung undden Handel bleibt hiervon unberührt. Wie in Anlage 2 dargestellt gab es 2015 imkleinen Umfang aber auch Direktimporte nach Baden Württemberg aus Argen -tinien und Mexiko mit einem Gesamtumfang von ca. 1,4 Tonnen.

4. Ist ihr bekannt, ob auch Bienenhonig von Deutschland – und wenn ja, in wel-che Länder – exportiert wird?

Zu 4.:

Die Ausfuhrdaten von Honig aus Deutschland sind ebenfalls in Anlage 1 ersicht-lich. Größte Exportempfänger von Honig aus Deutschland sind demnach Frank-reich und die Niederlande mit 3.021 Tonnen bzw. 2.949 Tonnen, gefolgt vonÖsterreich und Polen mit jeweils ca. 2.000 Tonnen. 2015 wurden insgesamt23.730 Tonnen Honig aus Deutschland in 39 Länder weltweit in größerem Um-fang exportiert.

5. Welche Vorschriften sind für den Im- und Export von Honig nach Baden-Würt-temberg und Deutschland nach ihrer Kenntnis einzuhalten?

Zu 5.:

Import:

Für den Import gelten die Bestimmungen der Lebensmitteleinfuhr-Verordnung(LMEV) zur Durchführung der entsprechenden Rechtsakte der EU. Honig ist einLebensmittel tierischer Herkunft. Diese dürfen nur über eine Grenzkontrollstellein das Inland verbracht werden und unterliegen dort einer Einfuhruntersuchung.Die Einfuhr ist nur zulässig aus zugelassenen Drittländern und sofern keine aktu-ellen Einfuhrverbote bestehen. Die Einfuhruntersuchung beinhaltet eine Doku-mentenprüfung, eine Nämlichkeitskontrolle und eine Warenuntersuchung, für diebei Honig spezielle Anforderungen festgelegt sind. Demzufolge ist neben einerPrüfung des Gewichts und der Verpackung einer Sendung auch eine sensorischePrüfung und bei jeder 10. Sendung eine Laboruntersuchung auf Pestizide, Stoffemit pharmakologischer Wirkung und Schwermetalle durchzuführen. Baden-Würt-temberg verfügt nicht über eine Grenzkontrollstelle. Diese befinden sich an denAußengrenzen der EU oder in einem Hafen oder Flughafen und sind in einer vonder KOM geführten Liste aufgeführt.

Export:

Die Anforderungen richten sich nach den Vorschriften des jeweiligen Drittlandes.Gibt es von dort keine besonderen Anforderungen, gelten die Anforderungen desLebensmittelrechts der EU.

6. Wie erfolgt die Qualitätssicherung speziell auf Rückstände im Sinne des Le-bensmittelrechts?

Zu 6.:

Imkerinnen und Imker sind Lebensmittelunternehmer und damit im Rahmen ihrerSorgfaltspflicht und Eigenverantwortung für die Einhaltung aller lebensmittel-rechtlichen Vorschriften (z. B. Einhaltung der Rückstandshöchstmengen vonPflanzenschutzmitteln, Kennzeichnung) verantwortlich. Dabei handelt es sichweitgehend um EU-Recht, ergänzt durch die nationalen Bestimmungen der Ho-nigverordnung mit Details zur Bezeichnung von Honig und dessen Beschaffen-heit. Die amtliche Lebensmittelüberwachung überprüft die Wirksamkeit dieserbetrieblichen Eigenkontrollen. Im Rahmen der risikoorientierten Probenahme und

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-untersuchung wird auch Honig in angemessenem Umfang auf Rückstände undKontaminanten untersucht. Bei Beanstandungen ergreifen die zuständigen Le-bensmittelüberwachungsbehörden die erforderlichen Maßnahmen.

Darüber hinaus wird Honig als Lebensmittel tierischen Ursprungs auch im Rah-men des Nationalen Rückstandskontrollplans (NRKP) auf Rückstände pharmako-logisch wirksamer Stoffe wie Antibiotika und Antiparasitika sowie Umweltkonta-minanten, z. B. Schwermetalle, untersucht. Die rechtlichen Bedingungen für dieFestlegung des Untersuchungsumfangs und die Durchführung der Überwachungberuhen auf EU-Recht, sodass die Umsetzung EU-weit nach einheitlichen Vor -gaben erfolgt. Die Honigproben entnimmt die zuständige Überwachung zielorien-tiert direkt beim Erzeuger bzw. während des Produktionsprozesses. Sollte die Laboruntersuchung einen vorschriftswidrigen Rückstand in der Honigprobe nach-weisen, so ermittelt die zuständige Überwachung im Herkunftsbetrieb die mögli-chen Ursachen für diesen Rückstand, um etwaige Mängel abzustellen bzw. künf-tig zu vermeiden und damit den gesundheitlichen Verbraucherschutz zu gewähr-leisten.

7. Welche zollrechtlichen Vorschriften für Import und Export von Honig sindnach ihrer Kenntnis einzuhalten?

Zu 7.:

Die Beantwortung der Frage fällt in die Zuständigkeit des Bundes bzw. des Bun-desfinanzministeriums. Dort ist Abteilung III „Zoll, Umsatzsteuer, Verbrauch-steuer“ zuständig. Aufgrund der knappen Frist und der allgemein gehaltenen Fra-gestellung konnte vom Bundesfinanzministerium keine inhaltliche Auskunft er-halten werden.

8. Welche Maßnahmen zur Erhöhung des Selbstversorgungsgrads von Bienen -honig in Baden-Württemberg hält sie gegebenenfalls für erforderlich?

Zu 8.:

Mit zur Erhöhung des Selbstversorgungsgrads trägt das Imkereiförderprogrammdes Landes bei. Für „Maßnahmen zur Verbesserung der Erzeugungs- und Ver-marktungsbedingungen für Bienenzuchterzeugnisse gemäß VO (EU) Nr. 1308/2013“ stehen in Baden-Württemberg jährlich rund 450.000 Euro zur Verfügung,zu je 50 % vom Land und von der EU finanziert.

Folgende Bereiche werden gefördert:

– Aus- und Fortbildung der Imker

– Beratung der Imker

– Lehr- und Demonstrationsmaterial und -geräte für die örtlichen Imkervereine

– Bekämpfung der Varroose und damit zusammenhängender Krankheiten

– Honig-Untersuchungen

– Beschaffung von Ausrüstung für Berufsimker, zukünftig auch für größere Hobby-Imkereien mit Mitgliedschaft bei der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft

– Angewandte Forschung (Projekte mit der Landesanstalt für Bienenkunde ander Universität Hohenheim)

Eine Förderung baulicher Investitionen der Berufsimker ist weiterhin im Rahmendes Agrarinvestitionsförderungsprogramms möglich. Im Rahmen der Qualitäts-programme des Landes – Qualitätszeichen Baden-Württemberg und BiozeichenBaden-Württemberg – können Maßnahmen der entsprechenden Zeichennutzer zurAbsatzförderung und zur Verbraucherinformation unterstützt werden. Informa -tionsbroschüren und Veranstaltungen wie die Imkereibroschüre und weitereHandreichungen (z. B. Bienenweidekatalog) werden ebenfalls vom Ministeriumfür Ländlichen Raum und Verbraucherschutz finanziert.

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Neben der direkten Förderung der Imkerschaft ist insbesondere die Verbesserungdes Nahrungsangebots für Honigbienen und Wildinsekten und somit die indirekteFörderung der Imkerei von wichtiger Bedeutung und weiter auszubauen. Hierbeisind insbesondere das Förderprogramm für Agrarumwelt, Klimaschutz und Tier-wohl (FAKT) sowie die Landschaftspflegerichtlinie (LPR) mit verschiedenenMaßnahmen wie z. B. Brachebegrünung, Fruchtartendiversifizierung, artenreichesGrünland, Erhaltung von Streuobstbeständen u. w. zu nennen.

Hauk

Minister für Ländlichen Raumund Verbraucherschutz

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Anlage 1: Deutschlands Außenhandel mit natürlichem Honig im Jahr 2015

Ausfuhr: Gewicht

Ausfuhr: Wert

Einfuhr: Gewicht

Einfuhr: Wert

t Tsd. EUR t Tsd. EUR

Alle Länder 23.730,0 118.214 Alle Länder 86.892,0 292.499Frankreich 3.021,5 14.437 Mexiko 17.429,3 56.590Niederlande 2.949,1 14.363 Ukraine 8.931,2 20.394Österreich 2.011,3 8.714 Volksrepublik China 7.742,9 14.797Dänemark 2.000,5 6.383 Argentinien 7.082,9 22.501Polen 1.732,1 5.593 Chile 6.532,0 24.130Schweiz 1.379,7 7.392 Rumänien 5.146,1 19.713Spanien 1.296,4 5.773 Bulgarien 4.635,8 16.471Saudi-Arabien 1.184,2 11.646 Ungarn 4.593,7 17.467Vereinigtes Königreich 1.052,8 5.234 Spanien 3.885,2 16.556Italien 913,6 4.554 Kuba 3.835,7 10.561Finnland 742,1 3.665 Thailand 2.641,6 6.047Tschechische Republik 607,6 1.990 Italien 2.535,0 11.140Vereinigte Staaten von Amerika 522,4 2.651 Uruguay 2.430,9 7.555Vereinigte Arabische Emirate 364,2 3.180 Brasilien 2.415,4 8.184Slowenien 343,3 1.374 Belgien 1.559,9 4.482Belgien 337,3 1.328 El Salvador 1.544,5 5.399Volksrepublik China 304,6 2.213 Guatemala 1.244,2 4.490Pakistan 298,1 2.020 Türkei 1.219,9 4.870Irland 291,7 1.120 Polen 667,3 2.474Schweden 225,7 1.196 Nicaragua 459,3 1.703Portugal 224,0 1.154 Litauen 429,2 1.351Irak 217,3 1.646 Serbien 414,1 1.835Algerien 179,1 1.892 Dänemark 412,2 1.695Griechenland 166,7 727 Portugal 342,2 1.510Jordanien 160,1 1.088 Frankreich 322,5 2.601Luxemburg 114,8 614 Republik Moldau 251,7 774Hongkong 113,9 798 Österreich 247,5 1.422Japan 99,3 541 Tschechische Republik 237,7 1.145Libanon 84,4 482 Griechenland 230,8 1.416Kanada 70,2 341 Neuseeland 227,9 6.867Kuwait 62,2 493 Vietnam 141,9 295Katar 54,6 501 Niederlande 116,7 595Rumänien 53,3 171 Äthiopien 104,5 366Ungarn 45,8 285 Lettland 70,4 216Litauen 45,4 101 Kroatien 63,3 304Slowakei 40,2 159 Sambia 50,8 173Jemen 37,3 286 Indien 49,7 168Thailand 36,8 285 Russische Föderation 32,3 69Schiffs- und Luftfahrzeugbedarf 31,1 145 Slowakei 20,5 47Chile 29,5 99 Schweden 9,5 46

Quelle: Statistisches Bundesamt

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LänderLänder

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Anlage 2: Baden-Württembergs Außenhandel mit natürlichem Honig im Jahr 2015

Ausfuhr: Gewicht

Ausfuhr: Wert

Einfuhr: Gewicht

Einfuhr: Wert

t Tsd. EUR t Tsd. EUR

Länder insgesamt 119,9 837,0 Länder insgesamt 480,7 2140,0China 25,8 258,1 Italien 115,1 590,9Österreich 15,8 101,5 China 81,2 161,9Niederlande 15,6 150,2 Litauen 44,8 155,2Albanien 12,1 28,0 Tschechische Republik 43,5 237,8Spanien 9,5 50,5 Ungarn 30,5 104,7Frankreich 6,4 42,0 Sambia 27,0 89,7Ungarn 6,0 28,8 Türkei 24,3 90,5Slowenien 5,4 26,0 Spanien 20,2 120,4Schweiz 4,4 37,0 Rumänien 20,0 67,5Kroatien 4,2 18,9 Frankreich 8,9 70,4Griechenland 3,4 18,8 Bulgarien 8,7 17,3Tschechische Republik 2,8 19,8 Niederlande 7,2 22,8Vereinigtes Königreich 2,4 12,9 Irland 6,7 82,1Italien 1,0 7,6 Österreich 3,9 25,9Belgien 0,5 6,1 Griechenland 3,4 46,6Zypern 0,5 2,3 Ukraine 2,9 6,3Vereinigte Staaten 0,5 4,0 Neuseeland 1,3 4,7Luxemburg 0,4 2,7 Argentinien 1,2 10,4Taiwan 0,4 3,5 Vereinigtes Königreich 0,9 13,6Irland 0,4 2,4 Mexiko 0,2 1,9Dänemark 0,3 2,2 Belgien 0,1 1,1Norwegen 0,3 1,3 Schweiz 0,1 0,7Kuwait 0,2 2,4Saudi-Arabien 0,2 2,1Finnland 0,2 0,8Aserbaidschan 0,2 0,7Portugal 0,1 0,6Schweden 0,1 0,3Lettland 0,1 0,5

Quelle: Statistisches Bundesamt

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