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1 Kommunalfinanzen? Was ist das denn? M i n i s t e r i u m d e r F i n a n z e n d e s L a n d e s B r a n d e n b u r g - - - - - - - - - Kinder- leicht 3

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Kommunalfinanzen?

Was i stdas

denn?

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er F

inanzen des Landes Brandenburg - - - - - - - - -

Kinder-leicht

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... wo bleiben Sie denn? Haben Sie etwa vergessen, dass wir verabredet sind?

Hallo, Herr Finanzminister Görke,

Hallo, Paul, hallo Anna! Natürlich hab ich Euch nicht vergessen, und es tut mir leid, dass ich mich verspätet habe. Aber ich war bei

einer Beratung mit Bürgermeistern, und die-se dauerte viel länger als geplant. Hier ging’s nämlich um Geld,

und zwar um jenes für die Städte und Gemeinden. Und die Bürgermeister können sehr hart-näckig sein, wenn es um’s Geld geht, das könnt Ihr mir glauben. Es war ganz schön anstrengend, mir steht sozu-sagen jetzt noch der Schweiß auf der Stirn.

Klasse, dann passt das ja perfekt! Sie wollten heute mit uns doch sowieso über die Kommunalfinanzen reden.

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So unverblümt wie Du, Anna, kann man es natürlich auch ausdrü-cken. Aber hast Du denn gewusst, dass es in Brandenburg über vier-

hundert Kommunen gibt? 418, um genau zu sein? Und die brauchen alle Geld, um diese Daseinsvorsorge zu finanzieren.

Bronkow, was ist das denn! Also, ich wohne nicht in so einem kleinen unbedeu-tenden Ort, ich wohne in der Landes-

hauptstadt, in Potsdam!

Nun gib mal nicht so an, Anna. Der Paul wohnt eben in einer kleinen Gemeinde und Du in einer richtigen Stadt. Na und? Jeder Ort hat seine ganz besonderen Vorzüge.

Wichtig ist doch vor allem, dass das Zusam-menleben der Menschen überall gut funktio-nieren muss. In Bronkow wie in Potsdam. Ganz egal, ob in Dörfern oder Städten.

So ist es, Anna. Und ich hoffe, dass das für Euch auch richtig interessant wird. Denn die Menschen leben ja nicht irgendwo, sondern in Städten und Dörfern – die Politik sagt Kommunen zu beiden. Schon seit Jahrhunderten.

Und überall dort, wo Menschen zusammenle-ben, braucht es Voraussetzungen, damit dieses Zusammenleben funktioniert: Wasser-, Abwas-ser- und Energieversorgung, Verkehr, Gesund-heitsversorgung, soziale Dienste und Einrich-tungen wie Altenheime, Kindergärten, Schulen sowie Bildungs- und Kulturangebote soweit er-forderlich, auch Wohnraum. Das alles zusammen nennt man auch Daseinsvorsorge. Und für all das braucht es Geld, viel Geld!

Ohne Moos nix los, auch bei den Kommunen, hihi ....

Okay, Herr Minister, hab‘ ja verstanden.

Was ich Euch gern noch sagen will, Anna und Paul: „Kommune“ heißt nämlich auch soviel wie „Gemeinschaft“. Und das finde ich einen sehr schönen Gedanken für unser Thema – gerade, weil es um das Geld für die Kommunen geht.

Gilt das auch für Bronkow, wo ich wohne?

Na, dann lasst uns gemeinsam endlich mit dem Thema beginnen! Ich habe da gleich mal eine Frage. Seit wann gibt es überhaupt Kommunen?

Was denkst Du denn, Paul. Das trifft selbstver-ständlich für alle Gemeinden des Landes Bran-denburg zu.

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Etwas über die Geschichte der KommunenOh, da müssen wir mehrere Jahrhun-derte zurück gehen, bis in das ganz

frühe Mittelalter zu den Dörfern. Dort liegt der Anfang der Kommunen. Die da-

maligen Dörfer bestanden nur aus weni-gen Häusern, die einzeln und weit entfernt

voneinander standen und jeweils von Feld, Wie-se oder Wald umgeben waren. Die Einwohner

waren Bauern, die das Dorf wieder verließen und einen neuen Wohnsitz suchten, wenn dem Boden alle Nährstoffe entzogen waren. Deshalb kamen zu dieser Zeit auch keine größeren Ortschaften zustande.

Und wieso soll das dann der Anfang der Kommunen sein?

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Aber irgendwie ging es doch nicht automatisch so weiter mit dem Wachsen der Städte, oder?

Richtig, Paul. Der Dreißigjährige Krieg machte der starken Rolle der Städte (vorläufig) ein Ende, denn sie litten schwer unter den verheerenden wirtschaftlichen Auswirkungen dieses langen Krieges. Durch die Erfindung und den Einsatz von Schießpulver und Kanonen konnten darüber hinaus die Stadtmauern keinen Schutz mehr ga-rantieren. Die Macht verschob sich in Richtung Kaiser und der jeweiligen Landesherren.

Na, die Dorfbewohner regelten ihre Angelegen-heiten in gewissem Maß bereits selbst. Sie ka-men regelmäßig zusammen – meist unter freiem Himmel bei einer Linde – und trafen dort gemein-sam Entscheidungen über ihre dörfliche Gemein-schaft, zum Beispiel zur Nutzung der öffentlichen

Flächen. In gewissen Grenzen wurde sogar die Gerichtsbarkeit ausgeübt. Das waren durch-aus frühe Formen kommunaler Selbstver-waltung.

Und wie ging es dann weiter? Wo kamen dann die Städte her?

Im Hoch- und Spätmittelalter lernten die Bauern die Dreifelderwirtschaft beherrschen

und konnten deshalb sesshaft werden. Damit wurden auch ihre Siedlungen größer. Gleich-zeitig entwickelten sich aus günstig gelege-

nen Orten größere Städte, meist an Flussübergängen und dort, wo sich Handelsstraßen kreuzten.

Und wie sahen diese Städte aus?

Die Wohnhäuser lagen außerordentlich dicht beieinander und waren von einer Stadtmauer umgeben, die die Bewohnerinnen und Be-

wohner vor Angriffen schützte. Auch dieses Schutzes wegen siedelten sich in den Städten viele Handwerker und Kaufleu-te an. Dazu zog es auch Leibeigene in

die Städte. Wenn nämlich ein Leibeigener genau ein Jahr und einen Tag in einer Stadt ge-lebt hatte, ohne dass sein Herr ihn fand, war er frei. Aus dieser Zeit stammt auch der bekannte Spruch “Stadtluft macht frei”. Wer das Bürgerrecht er-worben hatte, durfte innerhalb der Stadtmauern leben und die Vorteile des Stadtlebens aus-kosten. Die so genannten Stadtbürger wa-ren Handwerker, Kaufmänner, Adlige oder Männer der Kirche. Dadurch erstarkten die Städte wirtschaftlich, kamen zu Wohlstand und wurden zu Zentren wirtschaftlicher, künstle-rischer und geistlicher Entwicklung. Verbunden damit bildeten sich verschiedene Stadtrechte he-raus. Die wichtigsten waren das Marktrecht, das Münzrecht und das Recht, die Stadt mit starken Mauern zu befestigen. Die städtische Verwaltung umfasste unter anderem das Schulwesen, die Steuererhebung und die Gesundheitspflege.

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Moment mal! Ich kann mich nicht genau erinnern, aber in Geschichte hatten wir mal über irgend so eine Städteordnung gesprochen, damit ging es doch wieder aufwärts für die Kommunen.

Genau. Mit der preußischen Städteordnung von Freiherr Carl von und zum Stein im Jahr 1808 kam es tatsächlich zur Wiedererstarkung früherer Städterechte. Die Städteordnung dieses Staats-mannes gilt sogar als Vorläufer moderner kom-munaler Selbstverwaltung. Er hat jedenfalls einen genialen Kompromiss zwischen den Städten und den Landesherren gefunden: Die kommunalen Aufgaben wurden eingeteilt in solche für die ei-

genen Angelegenheiten und in solche, die den Städten von den Landesherren übertragen wurden. Diese Einteilung in Selbstverwaltungsangelegenhei-ten und Auftragsangelegenheiten ist auch heute noch üblich.

Nach dem Zweiten Weltkrieg wurde das kom-munale Selbstverwaltungsprinzip dann sogar im Grundgesetz der Bundesrepublik verankert. Und in den Bundesländern wurden zur Regelung des Kommunalrechts eigene Gesetze erlassen, die Gemeindeordnungen oder Kommunal-verfassungen. Auch Brandenburg hat selbst-verständlich eine Kommunalverfassung.

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Also, sehr verehrter Herr Finanzminister, wir haben jetzt eigentlich genug von der Historie, wir möchten in die Gegenwart zurück. Mich interessiert, wie viel Kommunen es überhaupt in der ganzen Bundesrepublik gibt.

Etwas über die Kommunen heute

Kein Problem, ich bin ja gut vorberei-tet. Es waren am 30. September 2014 mehr als elftausend – exakt waren es

11.116 Gemeinden.

Wow! Wissen Sie auch, welche die größte und welche die kleinste Kommune ist?

Das klingt glatt wie eine Quizfrage von Günther Jauch, aber ich weiß es! Die größte Kommune ist Berlin, die Haupt-stadt Deutschlands mit mehr als drei Millionen Einwohnern. Die kleinste deutsche Gemeinde ist Gröde. Die hatte am 31.12.2013 ganze neun Einwohner und liegt im Bundesland Schleswig-Holstein.

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Bund

16 Bundesländer

11.116 Kommunen

Zwischen neun Einwohnern und drei Millionen ist aber ein krasser Unterschied! Da ist doch Kommu-ne nicht gleich Kommune - irgendwie muss es da

doch eine bestimmte Einteilung geben ...

Also das Leben in der kommunalen Ge-meinschaft muss überall gut funktionie-

ren, das habe ich ja vorhin schon betont. Aber natürlich ist der Unterschied zwischen Berlin und Gröde nicht zu übersehen. Was

nicht nur daran liegt, dass Berlin als Sonderfall sowohl Bundesland als auch Kommune ist – wie übrigens auch Hamburg und Bremen. Die Unter-schiede zwischen größeren Städten und kleinen Orten bestehen nicht nur in den Einwohnerzah-len, sondern auch hinsichtlich ihrer Rolle und ih-rer Aufgaben.

Kommunen

kreisfreieStädte

kreisangehörigeStädte u. Gemeinden

bildeneinen Landkreis

sindeigenständig

Die Kommunen sind nach dem Bund und den Ländern die dritte Ebene in Deutschland, auf der Politik gemacht wird.

Die Kommunen werden in kreisangehörige Städ-te und Gemeinden und in kreisfreie Städte ein-geteilt.

Die kreisangehörigen Städte und Gemeinden heißen deshalb so, weil sie einem Landkreis an-gehören. Dieser übernimmt jene Aufgaben, bei denen es nicht sinnvoll ist, dass sie jede, auch noch so kleine Gemeinde, für sich selbst erledigt.

Die kreisfreien Städte gehören dagegen zu kei-nem Landkreis. Sie erledigen die Aufgaben, die ansonsten der Landkreis wahrnehmen würde in eigener Zuständigkeit.

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Was die Aufgaben der Kommunen sindAlso, Herr Finanzminister, wie wäre es, wenn wir jetzt zum Thema kommen? Paul und ich wollen nämlich noch zum Skaten. Sagen Sie doch einfach, wie viel

Geld die Kommunen kriegen und gut ist es.

Nein, Ihr Lieben, so leicht mach ich es Euch nicht – etwas Ausdauer verlange ich schon. Und von-wegen einfach ansagen, wie viel Geld die Kom-munen erhalten, und alles ist gut.

Wenn es nur so einfach wäre. Bevor ich Euch sage, wie viel finanzielle Mittel die Kommunen kriegen, müssen wir uns zuvor nochmal ausführ-licher mit den kommunalen Aufgaben befassen. Denn diesen Aufgaben stehen immer Ausgaben gegenüber, die ihrerseits wieder Einnahmen er-forderlich machen.

Sorry, aber da müsst Ihr jetzt durch.

Schaut Euch doch bitte einmal die Tabelle auf der folgenden Sei-te an, da habe ich Euch zusammenge-stellt, wie die Aufgaben zwischen Bund, Ländern und Gemeinden verteilt sind.

Diese Aufgabenverteilung zwi-schen den Ebenen des Staates ist übrigens im Grundgesetz der Bundesrepublik geregelt.

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Bund

• Soziale Sicherung(Schwerpunkt Renten- undArbeitslosenversicherung)

• Verteidigung• Auswärtige Angelegenheiten• Verkehrswesen• Geldwesen• Wirtschaftsförderung• Forschung

(Großforschungseinrichtungen)

Länder

• Schulen• Universitäten• Polizei• Rechtspflege• Gesundheitswesen• Kultur• Wohnungsbauförderung• Steuerverwaltung

Gemeinden

• Wasser- und Energieversorgung• Müllabfuhr• Kanalisation• Baugenehmigungen• Meldewesen• Sozialhilfe• Kindergärten• Schulbau• Grünanlagen• Öffentlicher Nahverkehr

AufgabenverteilungBund, Länder, Kommunen

Also, da staune ich aber : die Kommunen haben ja ganz schön viel zu tun, jedenfalls auch nicht weniger als die Länder und der Bund.

Da hast Du recht, Paul, es sind eine Men-ge Aufgaben, und zwar ungeheuer wichtige und grundlegende. Stell Dir bloß mal einen Moment vor, Deine Gemeinde Bronkow würde plötzlich den Müll nicht mehr entsorgen. Oder ihre Einwoh-ner nicht mehr mit Wasser versorgen. Oder Wär-me und Strom nicht mehr liefern. Die Folge wäre, dass in Bronkow niemand mehr leben könnte und alle in einen anderen Ort ziehen müssten.

Oder die Leute müssten das schmutzige gebrauchte Wasser aus dem Fenster kippen wie im Mittelalter, weil es keine Kanalisation gibt. Das würde stinken! Eklig.

Zum Glück passiert dies alles nicht. Die Städte und Gemeinden erledigen ihre Aufgaben ja sehr zuverlässig.

Aha, jetzt geht mir ein Licht auf, deshalb zählen die kommunalen Aufgaben zur Daseinsvorsorge!

Genau, Anna. Diese Aufgaben sind Da-seinsvorsorge. Denn wie wir allein schon an den wenigen Beispielen gesehen haben, ist ohne ihre zuverlässige Erledigung ein Zusammenleben der Menschen in der jewei-ligen Stadt oder Gemeinde völlig unmöglich.

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Oja, das steht tatsächlich im Grund-gesetz und zwar im Artikel 28, Absatz 2. Ich lese mal vor: „... Den Gemeinden muss das Recht gewähr-leistet sein, alle Angelegen-heiten der örtlichen Gemeinschaft im Rahmen der Gesetze in eigener Ver-antwortung zu regeln. ...“.

Und was heißt das genau? Dürfen ihnen nun Bund und Länder reinquatschen oder nicht?

Ja und nein. Doch jetzt wird es wirk-lich kompliziert. Wie erkläre ich es

Euch am besten? Ich muss die kom-munalen Aufgaben erst noch einmal

auseinanderfädeln.

Also da haben wir zum einen die eigenen Aufgaben. Man sagt auch „Aufgaben des eigenen Wirkungskreises“ dazu, denn es handelt sich um die ursprünglichen Angele-genheiten einer jeden Kommune. Diese Auf-

Oh, da muss ich gleich noch was fragen. Sie haben vorhin

gesagt, dass die kommunale Selbstverwaltung im Grundgesetz

steht. Bedeutet das, dass den Kommunen bei der Erfül-lung ihrer Aufgaben niemand reinquatschen darf?

gaben können freiwillig oder auch vom Staat als Pflicht vorgeschrieben sein. Aber selbst bei den vorgeschriebenen Pflichtaufgaben mischt sich der Staat nicht darin ein, auf welche Art und Wei-se die Kommune solche Aufgaben erfüllt. Man bezeichnet sie deshalb auch als „Pflichtaufgaben ohne Weisung“.

Das ist ja ganz schön verwirrend und ich weiß nicht, ob ich mir das merken kann. Was sind denn zum Beispiel Pflichtaufgaben ohne Wei-sung?

Naja, wie ich schon sagte: bei-spielsweise die Müllabfuhr, die Versor-gung mit Strom, Gas und Wasser, der Bau von Kindergärten und Schulen. Es ist die Pflicht der Städte und Gemeinden, diese Aufga-ben zu erledigen. Aber wie sie das tun, ist allein ihnen überlassen.

Und was sind zum Beispiel freiwillige Aufgaben?

Na, ob die Kommune ein neues Schwimmbad baut, neue Busse anschafft, einen Spielplatz errichtet und welche Zuschüsse die Kinder- und Jugendclubs erhalten. Das alles entscheidet die Kommune allein, nach ihrem ureigenen Bedarf und eigenen finanziellen Möglichkeiten.

Insgesamt bezieht sich die Selbstverwaltung also auf den eigenen Wirkungskreis der Kommunen.

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Die Städte und Gemeinden müssen aber auch viele Aufgaben erfüllen, die ihnen der Staat überträgt. Diese nennt man „Aufgaben des übertragenen Wirkungskreises“ oder „Pflichtaufgaben nach Weisung“. Hier weist der Staat an, wie die Aufgaben zu erfüllen sind und kontrolliert dies auch. Wenn Du so willst, Anna, kann man auch „Reinquat-schen“ dazu sagen. Aber damit wird erreicht, dass diese Art von Aufgaben überall im

Lande einheitlich erfüllt werden.

Und welche Art von Aufgaben sind das zum Beispiel?

Naja, die Auszahlung von Sozialhilfe und Wohngeld, die Bereitstellung von Feuerwehr, Rettungsdiensten und Katastrophenschutz, die Bauaufsicht,

das Melde- und Personenstandswesen, das Ordnungswesen und auch die Durchführung von Kommunalwahlen. Am besten zeige ich Euch das auch nochmal in einer Tabelle.

Selbstverwaltung(eigener

Wirkungskreis)

Staatliche Aufgaben(übertragenerWirkungskreis)

Freiwillige Aufgaben

Pflicht-aufgaben

(ohneWeisung)

Pflichtaufgaben(nach Weisung)

Kommune entscheidetüber „ob“und „wie“

Kommune entscheidet

über„wie“

Kommunekann nicht über„ob“ und „wie“entscheiden

Kommunale Aufgaben

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Also, von Ihren Erklärungen zu den Aufgaben der Kommunen bin ich richtig groggy. Können Sie jetzt endlich mal zum Geld

kommen?! Ich wollte doch noch auf die Skatebahn, das schaffe ich sonst nie!

Ach Anna, es tut mir wirklich leid, dass ich Eure Geduld noch ein bisschen strapazieren

muss. Denn eh ich zu den Kommunalfinanzen komme, ist unbedingt noch über die Leute zu reden, die in den Städten und Gemeinden das Sagen haben.

Das weiß doch jeder, wer in den Städten und Gemeinden die Bestimmer sind : die Bürgermeister natürlich!Die Bürgermeister – in größeren Städ-ten heißen sie Oberbürgermeister – sind tatsächlich sehr wichtig, schließlich sind sie die „Chefs“ der Rathausverwaltun-gen und die obersten Repräsentanten ihrer Kommune. Sie müssen die grundlegenden und zentralen Entscheidungen für die Kommune aus-arbeiten und vorschlagen – das nennt man ihre „Richtlinienkompetenz“. Das ist eine ausgespro-

Wer in den Kommunen das Sagen hat

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chen große Verantwortung. Dass die Bürger-meister von den Bürgerinnen und Bürgern direkt gewählt werden, und zwar gleich für acht Jahre, ist Ausdruck dafür und unterstreicht diese hohe persönliche Verantwortung noch. Mutige und weitsichtige Bürgermeister können ihren Ort gut voranbringen. Doch leider ist auch das Gegenteil möglich. In einem solchen Fall oder auch aus an-deren Gründen können sie von den Einwohnern

auch wieder abgewählt werden. Das ist sogar schon ein paarmal passiert.

Neben ihren Aufgaben als Verwaltungschefs und Vertreter der Kommune nach außen haben die Bürgermeister aber noch eine ganze Men-ge mehr zu erledigen. Ganz selbstverständlich

sollen sie auf Festen, Sportveranstaltungen, bei Vereinen und freien Trägern, bei

Messen und im Theater anwe-send sein, selbst bei wichti-

gen runden Geburtstagen. Und in kleineren Orten

sind die Bürgermeister oft auch die direkten

Ansprechpar tner für Sorgen und

Nöte der Men-schen.

Alles in al-lem, Paul: Die Bür-germeister

sind wirklich wichtige Menschen. Und doch: Trotz ihrer Verantwortung und trotz ihrer herausgeho-benen Stellung: Das eigentliche Sagen in den Städten und Gemeinden haben nicht sie, sondern ....

... die Gemeindevertretungen?

Genau! Im Grundgesetz und eben-so natürlich in der Brandenburger Kommunalverfassung gibt es dazu auch klare Bestimmungen, dass das Volk in den Kommunen Vertretungen haben muss, die aus allgemeinen, unmittelbaren, freien, gleichen und geheimen Wahlen hervorgegangen sind.

Diese kommunalen Vertretungen werden in Brandenburg alle fünf Jahre gewählt. In den Ge-meinden heißen sie Gemeindevertretungen und in den Städten Stadtverordnetenversammlungen. Die nächste Kommunalwahl findet übrigens im Jahr 2019 statt.

Doch zu den Bestimmungen gehört auch, dass kommunale Vertreter ihr Handeln immer zuerst an den Interessen des Gemeinwohls der Kommu-ne ausrichten sollen, nicht an denen von Parteien oder Wählergemeinschaften. Die Gemeindever-treter haben natürlich auch alle die Pflichten zu erfüllen, die sie mit ihrer Wahl übernommen ha-ben. Dazu gehören die regelmäßige Teilnahme an den Sitzungen der Gemeindevertretung und die eigene gewissenhafte Vorbereitung.

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Und die Gemeindevertretungen haben mehr zu sagen als die Bürgermeister?

Naja, was heißt „mehr zu sagen“. Jedenfalls sind es die Gemeindevertretungen, die letztlich für alle Angelegenheiten ihrer Städte und Gemeinden die Entscheidungen treffen und entsprechende Beschlüsse fassen.

Die Brandenburger Kommunalverfassung listet allein schon 25 Punkte auf, für die die gewähl-

ten kommunalen Vertretungen zuständig sind. Eine kleine Auswahl gefällig?

Wenn es unbedingt sein muss ...

Also, die Gemeindevertretungen entschei-den, nach welchen Grundsätzen die Verwal-

tung der Kommune geführt werden soll. Oder darüber, wie mit den kommunalen Unterneh-

men umgegangen werden soll. Auch können nur sie über den Verkauf von Eigentum der Kommune entscheiden. Genauso, wie über die Übernahme von Vermögen. Sie beschließen über die Perso-nalplanung der kommunalen Beschäftigten, sie erlassen oder ändern Satzungen und beschlie-ßen über Gebühren. Sie bestimmen auch, wer Ehrenbürger der Kommune werden kann und sie legen fest, wer die Kommune in Unternehmen, Vereinen, Stiftungen und sonstigen Einrichtun-gen vertreten soll. Sie treffen die Entscheidung über die Benennung von öffentlichen Straßen, Wegen, Plätzen und Brücken. Und außerdem ...

Okay, okay, Herr Minister, und dan-ke. Es reicht mit der Aufzählung. Wir haben geschnallt, dass die Gemeindevertretungen wichtige Entscheider sind und eine Menge zu sagen haben.

Nur ein Punkt noch, Paul, eigentlich der wich-tigste: Die Vertretungen entscheiden natürlich auch über den Haushalt ihrer Kommune. Der kann überhaupt nur von der Gemein-devertretung verabschiedet werden, von niemandem anders sonst.

Und damit sind wir nun endlich beim Thema an-gelangt: bei den Kommunalfinanzen.

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Woher die Kommunen ihr Geld kriegenMoment mal, Herr Finanzminister, weil sie so fröhlich neben prall gefüllten Geldsäcken herumspringen : Die

Bürgermeister sagen doch im-mer, dass sie kein Geld hätten und die Kassen der Städte

und Gemeinden leer wären.

Leer sind die kommunalen Kassen keineswegs überall, Paul. Ich gestehe aber gern ein, dass das Geld der Städte und Gemeinden nicht reicht, um sämtliche Wünsche aller ihrer Einwohner zu erfül-len. Und das auch möglichst sofort. Es gibt über-all – wie auch bei Euch zuhause – immer mehr Wünschenswertes als im Moment bezahlbar ist

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Und was genau beinhalten nun die drei Einnahmnesäulen? Und welche bringt das meiste Geld in die Kasse?

Einnahmen der KommunenUnd die Gemeindevertretungen haben darüber zu befinden, was sich die Kommune davon zu welchem Zeitpunkt leisten kann.

Doch lass mich zuerst erklären, woher die Kom-munen ihr Geld bekommen.

Das Geld, über das die Städte und Gemeinden zur Erfüllung ihrer Aufgaben verfügen können, kommt im Wesentlichen aus drei Quellen:

Gebühren und Beiträge

Steuereinnahmen

Finanzzuweisungen.

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Die Gebühren und Beiträge

Im Schnitt aller Städte und Gemein-den stammt aus jeder dieser drei Geldquellen rund ein Drittel der kom-

munalen Gesamteinnahmen. Aller-dings ist diese „Drittelung“ eben tat-

sächlich nur der Durchschnittswert und Ihr müsst beachten, dass sich die Anteile im konkreten Einzelfall auch deutlich anders zusammensetzen können.

Und nun werde ich etwas zu den einzel-nen Einnahmesäulen sagen.

Wer von Euch weiß denn, was Gebühren und Bei-träge sind?

Keine Ahnung, aber meine Mama sagt mir immer, wenn ich den Müll nicht trenne, müssen wir mehr Müllgebühren bezahlen.

Na, da liegst Du gar nicht so falsch mit Dei-nem Beispiel, Paul. Gebühren und Beiträge sind sozusagen die individuelle finanzielle

Gegenleistung, die die Bürgerinnen und Bürger an die Kommune entrichten, wenn

sie deren kommunale Leistungen in An-spruch nehmen. Man zahlt dafür, dass das Ab-wasser gereinigt wird. Dafür, dass Trinkwasser

bereit gestellt und der Müll entsorgt wird. Und für eine Menge anderer kommunaler Leistungen.

Gebühren und Beiträge werden zusammen auch als „Entgelte“ bezeichnet und, wie gesagt, sie sind eine der kommunalen Einnahmequellen.

Einen „Gewinn“ machen die Städte und Gemein-den durch die Entgelte aber in der Regel nicht. Die Bürgermeister freuen sich schon, wenn Ge-bühren und Beiträge den Aufwand für eine kom-munale Leistung decken. Manchmal aber wird nicht einmal dies erreicht, wie zum Beispiel beim Schwimmbad. Dessen Betreibung ist im Allge-meinen viel teurer als die Summe der Eintritte, die man von den Bürgerinnen und Bürgern guten Ge-wissens verlangen kann oder viel teurer als diese bereit sind, zu bezahlen.

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Die Steuereinnahmen

Jetzt komme ich zur zweiten Einnahmesäule, den Steuern.

Die Steuern hatten Sie uns doch schon in den vergangenen Jahren erklärt.

Ja, Anna, aber in meiner Steuerbro-schüre ging es mehr um die Steuern

im Allgemeinen und nicht speziell um die Steuereinnahmen der Kommunen. Aber einiges von damals möchte ich

heute doch gern noch einmal wiederholen. Hast Du was dagegen?

Nein, Wiederholung kann nicht schaden.

Dann erinnere ich daran, wie die Steuern zwischen Bund, Ländern und Kommunen aufgeteilt werden. Das ist im Grundgesetz genau geregelt. Das Schaubild der nächs-ten Seite zeigt die Anteile, die Bund, Länder und Kommunen von den Gemeinschaftssteuern erhalten. Welche Steuern im Einzelnen den Kom-munen zustehen, habe ich auch extra aufgezählt.

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Bund Länder

Kommunen

Umsatzsteuer 44,1 %53,9 %

Lohn- und Einkommensteuer42,5 % 42,5 %

50 % 50 %Körperschaftsteueru. a. Ertragssteuern

15 %2,2 %

Aufteilung der gemeinschaftlichen Steuern

Quelle: Bundesfinanzministerium

Steuereinnahmen der Kommunen im Einzelnen Grundsteuer Gewerbesteuer örtliche Verbrauchs- und Aufwandsteuern wie z. B. Vergnügungssteuer,

Getränkesteuer, Zweitwohnungssteuer, Hundesteuer Beteiligung am Aufkommen der Einkommensteuer mit 15 % Beteiligung am Aufkommen jener Teile der Abgeltungssteuer, die bisher

dem Zinsabschlag unterlagen mit 12 % Beteiligung am Aufkommen der Umsatzsteuer mit 2,2 % Beteiligung an den Einnahmen der Länder aus der Einkommen-,

Körperschaft- und Umsatzsteuer nach jeweiliger Landesgesetzgebung Fakultative Beteiligung an den übrigen Landessteuern nach jeweiliger

Landesgesetzgebung

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komplizierte Angelegenheit. Die Einzelheiten will ich Dir hier lieber ersparen. Nur soviel: Ihre Höhe wird im Wesentlichen aus dem Gewinn des Un-ternehmens abgeleitet. Während das Finanzamt einen bestimmten Betrag auf Grundlage des Un-ternehmensgewinns berechnet, vervielfacht die Kommune diesen Betrag mit einem ganz speziel-len Faktor. Dieser Faktor heißt Hebesatz und wird ausschließlich von den Städten und Gemeinden selbst festgelegt. Das Ergebnis ist dann die Ge-werbesteuerhöhe.

Lieber Herr Minister, wollen Sie uns jetzt etwa zu jeder einzelnen kommunalen Steuereinnahme eine Vorlesung halten? Das können Sie aber knicken.

Keine Sorge, Anna und Paul, alle kom-munalen Steuereinnahmen durchzuhe-

cheln, wird selbst mir zu viel. Aber zum Beispiel die Gewerbesteuer näher zu betrachten, lohnt sich echt. Denn sie ist zumeist die wichtigste di-rekte Einnahmequelle der Kommunen. Im Durch-schnitt stammt fast die Hälfte aller kommunalen Steuereinnahmen aus der Gewerbesteuer.

Und was ist die Gewerbesteuer genau?Unternehmen müssen an die Kommune, auf de-ren Gebiet sie ihren Unternehmenssitz haben, Gewerbesteuer abführen. Die Gewerbesteuer ist eine Art Gegenleistung der Unternehmen für die kommunalen Leistungen, denn die Kommunen sichern die Existenzbedingungen für die Unter-nehmen: Sie müssen Bauland erschließen und Straßen bauen, Parkplätze schaffen, wie schon gesagt, für Wasser- und Abwasserleitungen sor-gen und nicht zuletzt auch Schulen und Kinder-

betreuungsplätze vorhalten.

Und wie hoch ist die Gewerbesteuer?

Ach du meine Güte, Paul, die Berech-nung der Gewerbesteuer ist eine ziemlich

Ein höherer Hebesatz bedeutet also eine höhere Gewerbesteuer, ein geringerer Hebesatz einegeringere?

Akkurat, Anna, so ist es.

Dann ist doch aber die reale Gewerbesteuer nicht in jeder Kommune gleich hoch?

Richtig. Da jede Kommune ihren eigenen Hebe- satz festlegt, ist die Gewerbesteuer von Ort zu Ort unterschiedlich. In Städten ist sie in der Regel höher als in ländlichen Gemeinden. Konkret: In Potsdam ist sie höher als in Bronkow.

Aber es gibt noch einen viel wesentlicheren Grund, warum die Gewerbesteuereinnahmen von Kommune zu Kommune unterschiedlich hoch sind. Den könntet Ihr aber eigentlich selbst herausfinden!

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Das wäre ja auch ein Ding, wenn in allen 418 Branden-burger Kommunen ein Großkraftwerk stehen würde.

Eben, Paul. Da dies sowieso nicht real ist, brau-chen wir darüber aber auch nicht mehr reden.

Stattdessen muss ich unbedingt darauf aufmerk-sam machen, dass die Gewerbesteuereinnah-men stark schwanken können.

Tja, also .... hmmm .... naja ...

Hier ein Tipp. Denk mal darüber nach, wo Unternehmen angesiedelt sind.

Ha, ich hab’s! Kommunen, in denen viele Unternehmen ihren Sitz haben, nehmen mehr Gewerbesteuer ein als Kommunen, in denen nur wenige Firmen angesiedelt sind. Und dann ist bestimmt auch noch entscheidend, ob

die Unternehmen einen hohen Gewinn machen oder einen geringen.

Genau! Ich nenn’ Euch mal ein prägnantes Beispiel:

In Brandenburg gibt es die Gemeinde Teichland.

Die hat das Glück, dass dort auch das Kraftwerk

Jänschwalde sitzt. Die Fol-ge ist, dass diese Gemein-de im Vergleich zu ande-ren Kommunen sehr hohe Gewerbesteuereinnahmen hat. Auch die Stadt Sprem-berg hat mit dem Kraftwerk Schwarze Pumpe einen über-

aus starken und stabi len

Gewerbesteuerzahler. Aber natürlich sind solche Großunternehmen in den brandenburgischen Kommunen eher die Ausnahme als die Regel.

In jedem Fall aber gibt es einen Zusammenhang zwischen der Höhe der Gewerbesteuer und der Wirtschaftskraft der Städte und Gemeinden. In Kommunen mit entwickelter Wirtschaftskraft ist die Gewerbesteuer höher als in Orten, wo die Wirtschaft unzureichend entwickelt ist.

So kann es in Krisenzeiten für eine Kommune zu einem erheblichen Einnahmeloch bei der Gewerbesteuer kom-men. In Zeiten, in denen die Wirtschaft boomt, tritt aber auch das Gegenteil ein. Da erwartet die Kommu-nen ein Geldsegen.

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Aha. Aber schwanken nicht auch die Ein-kommensteuer und die Umsatzsteuer je nach Wirtschaftslage? So haben Sie uns das jedenfalls in Ihrer Steuerbroschüre erklärt. Wenn ja, dann müssten die

Kommunen doch bei guter Wirtschaftslage auch mehr an Einkommen- und Umsatzsteuer bekommen als bei schlechter Wirtschaftslage.

So ist es ja auch. Gewerbesteuern sind stark kon-junkturabhängig, man merkt ziemlich zeitnah an den Einnahmen aus diesen Steuern, ob es der Wirtschaft gut oder schlecht geht. Umsatz- sowie Lohn- und Einkommensteuer hängen zwar auch von der Konjunktur ab, aber etwas weniger. Ganz streng genommen, hängen alle Steuern auf die eine oder andere Weise davon ab, wie die Lage der Wirtschaft in der Welt und in Deutschland ist. Aber eine direkte, eine unmittelbare Abhängigkeit weist nur die Gewerbesteuer auf.

Oje, das kann aber für eine Kommune schwierig werden, wenn die Steuereinnahmen einbrechen. Denn das kom-munale Leben muss ja weitergehen wie bisher. Man kann ja nicht einfach die Wasserversorgung abstellen ...

Richtig. Auch wenn Einnahmen bei schlechter Konjunktur wegbrechen, müssen die kommuna-len Aufgaben erfüllt werden – in jedem Fall jene der Daseinsvorsorge.

Oh, in einer solchen Situation möchte ich auf keinem Fall Bürgermeister sein!

Das glaube ich Dir gern. Denn in so einer Lage muss man überlegen, wie man sparen kann. Oder wie man sich Geld beschafft. Beides ist jedoch problematisch. Beim Sparen fallen in der Regel freiwillige Leistungen weg oder werden reduziert – beispielsweise die Förderung der Kinder- und Jugendarbeit – was die Betroffenen sehr ärgert und das Klima in der Kommune verschlechtert. Und die Geldbeschaffung wiederum funktioniert im Grunde nur dadurch, dass man sich Geld borgt, also Schulden macht. Aber Schulden müs-sen teuer zurückgezahlt werden, was die kommu-nalen Finanzen keineswegs entspannt.

Und welche Steuern sind nicht so direkt und stark von der allgemeinen Wirtschaftslage abhängig?

Zum Beispiel die Steuern, die die Städte und Ge-meinden eigenständig erheben, ja sogar neu er-finden können. Weil Du gerade mit Deinem Hund spielst: die Hundesteuer zählt dazu. Oder auch die Vergnügungssteuer.

Was ist das denn, die Vergnügungssteuer?

Eine Steuer auf „Vergnügun-gen“ wie Diskos, Kino, Spiel-automaten. Und bezahlen muss sie der Veranstalter.

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Also ich liebe meinen Hund, ich zahle die Steuern gern.

Eh Anna, es zahlen Deine Eltern, nicht Du. Aber die machen das bestimmt auch gern. Meine Ellis nämlich zahlen auch : Für zwei Hunde!

Nun lasst es gut sein, Ihr zwei. Wir haben jetzt ausführlich über Steu-ern gesprochen und wissen jetzt, dass diese eine bedeutsame

Einnahme der Kommunen sind, aber leider auch in ihrer Höhe rauf und runter schwanken – je nachdem, wie die wirtschaftliche Lage ist. Das macht die kommunale Aufgabenerfül-lung nicht gerade leichter, weshalb sich die Städte und Gemeinden von der Po-litik seit langem eine stete stabile verlässli-che Einnahmequelle wünschen. Womit ich genial übergeleitet habe zur dritten Einnah-mesäule: den Finanzzuweisungen, speziell jenen vom Land.

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Der kommunale Finanzausgleich

Selbstverständlich will das keiner. Deshalb hat sich das Land Brandenburg sogar in seiner Ver-fassung dazu verpflichtet, mit einem Finanzaus-gleich dafür zu sorgen, dass die Städte und Ge-meinden ihre Aufgaben erfüllen können. Um das aber sichern zu können, benötigen die meisten Kommunen einen entsprechenden finanziellen Zuschuss in erforderlicher Höhe. Zugleich soll und muss das Geld aus dem Landes-Finanzaus-gleichstopf aber möglichst gerecht auf alle Kom-munen verteilt werden.

Wir waren ja gemeinsam schon darauf gekom-men, dass es – aus objektiven Gründen – zwi-schen den Kommunen erhebliche Unterschie-

de in der Finanzlage gibt. Stellt Euch vor, diese Differenzen würden nicht ausgeglichen. Das

hätte zur Folge, dass eine Aufgabener-füllung auf relativ gleichem Niveau in der Gesamtheit aller Kommunen nicht ge-

währleistet wäre. Oder anders: Das Leben in Bronkow würde sich schlechter gestal-

ten als das Leben in Potsdam.

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Oh, das stelle ich mir aber schwierig vor : Bronkow wird bestimmt glauben, dass Potsdam bei der Verteilung bes-ser wegkommt, oder?

Eine hundertprozentig gerechte Verteilung kann man wohl kaum erreichen. Aber machbar ist eine größtmögliche Verteilungsgerechtigkeit. Dazu hat sich Brandenburg geeignete gesetzliche Instru-mente geschaffen, um den Ausgleichs-Geldtopf gerecht unter allen Kommunen aufzuteilen. Diese „Werkzeuge“ finden sich im Brandenburgischen Finanzausgleichsgesetz, das speziell für den kommunalen Finanzausgleich erarbeitet wurde.

Und wie funktioniert dieser kommunale Finanzausgleich?

höhung der Einwohnerzahl nennen die Experten „Einwohnerveredelung“. Je größer die Kommune, desto stärker werden die Einwohner „veredelt“.

Eine solche Einwohnerveredelung kommt mir aber gar nicht gerecht vor.Ich gebe gern zu, dass sich Wissenschaftler und Praktiker auch heftig darum streiten. Aber fast überall geht man trotzdem davon aus, dass größere Kommunen höhere Infrastrukturkosten haben als kleinere, da auch das Umland ihre kommunalen Leistungen nutzt – zum Beispiel Bildungseinrichtungen, Theater, Nahverkehr usw. Deshalb werden die Einwohner „künstlich“ hoch-gerechnet.

Aber zurück zum dritten Schritt des Finanz-ausgleichs. Jetzt wird für jede Kommune die Steuerkraft festgestellt, die sich aus den Steuereinnahmen ergibt.

In einem vierten Schritt wird nun für jede Kommune die Differenz zwischen Finanz-bedarf und Steuerkraft errechnet. Ist der Finanzbedarf höher als die Steuerkraft, steht der Kommune ein Ausgleich zu. Aus-geglichen wird aber nicht die gesamte Dif-ferenz, sondern nur 75 % davon.

Die so errechneten Ausgleichsbeträge, werden auch Schlüsselzuweisungen ge-nannt. Die Kommunen können sie nach Erhalt frei verwenden.

In einem ersten Schritt wird der Landes-Finanzausgleichstopf berechnet. Die Geld-menge also, die zur Verteilung überhaupt zur Verfügung steht – die Fachleute sagen „Finanzausgleichsmasse“ dazu.

Jetzt wird für jede Kommune ein ihr zu-stehender Finanzbedarf ermittelt. Dieser richtet sich hauptsächlich nach der Ein-wohnerzahl der Kommune. Allerdings werden in Brandenburg bei Kommunen mit abnehmender Bevölkerung noch eini-ge Jahre etwas höhere Einwohnerzahlen als die tatsächlichen berücksichtigt, um ihnen den Übergang zu erleichtern. Und bei den größeren Kommunen werden die Einwohnerzahlen mit einem bestimmten Faktor multipliziert. Diese rechnerische Er-

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Und was ist, wenn Finanzkraft und Finanzbedarf gleich sind oder die Finanzkraft sogar höher ist als die

Steuerkraft?

Naja, das liegt ja eigentlich auf der Hand. Wenn beide Beträge gleich sind oder die Finanzkraft

sogar höher ist, so erhält die Kommune keinen Ausgleich. Im

Gegenteil, die reicheren Kommu-nen geben in einem solchen Fall sogar etwas Geld an die ärmeren ab. In Brandenburg gab es zum Beispiel im Jahr 2014 dreizehn solche wohlhabenderen Gemeinden. So zum Beispiel Schönefeld, das von den dort am Flughafen an-sässigen Unternehmen profitiert.

Uff! Geben Sie es zu : das war aber eine ziemlich kompliziert.e Materie.!

Das glaube ich Dir. In Wirklichkeit ist es sogar noch komplizierter. Denn da gibt es noch die investiven Schlüsselzuweisungen, die aus-schließlich für Investitionen verwen-det werden dürfen. Und Zuweisungen für den Ausgleich besonderer Bedarfe, zum Beispiel Schuldendiensthilfe wegen hoher Verschuldung oder Sonderlastenausgleiche wie den Soziallas-tenausgleich und den Schullastenausgleich.

Das alles habe ich hier absichtlich nicht erläutert. Denn es kommt nicht darauf an, alle Details zu wissen, sondern das Grundprinzip des kommu-nalen Finanzausgleichsystems zu verstehen.

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Der Finanzausgleich 2014 konkret

Finanzausgleichsmasse, die 2014 zur Verteilung an die Kommunen kommt: 1.923.296.000 Euro

Sonderlastenausgleich (Sozial-, Jugendhilfe- und Schullastenausgleich): 232.630.000 Euro

Theaterpauschale: 17.000.000 Euro

Schlüsselzuweisungen als Ausgleich fehlender Steuer- und Umlagekraft: 1.628.666 Euro

Allgemeine Schlüsselzuweisungen:1.446.561.000 Euro Kreisangehörige Gemeinden und

kreisfreie Städte: 980.768.000 Euro

Landkreise: 405.037.000 Euro

Kreisfreie Städte – Kreisaufgaben: 60.756.000 Euro

Gemeinden: 127.473.000 Euro

Landkreise: 54.632.000 Euro

Investive Schlüsselzuweisungen: 182.105.000 Euro

Zuweisungen zum Ausgleich besonderen Bedarfs: 45.000.000 Euro

Es mag Euch vielleicht nicht unbedingt interessieren, aber ich habe Euch hier trotzdem zusammenge-stellt, wie der kommunale Finanzausgleich in Brandenburg für das Jahr 2014 aussieht. Damit kennt Ihr jetzt auch die konkreten Beträge, die in diesem Jahr in den Kommunen zur Verteilung kommen.

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Der Haushalt der KommunenLiebe Anna, lieber Paul, wenn Ihr mich diesmal nicht unterbrecht, bin ich gleich fertig. Nur ein letztes Wort zum Haushalt der Kommunen will ich noch sagen.

Denn das Geld, das die Kommunen einnehmen, muss ordnungsgemäß und sinnvoll ausgegeben werden. Dafür legen die Bürgermeister am Ende jedes Jahres den gewählten kommunalen Vertre-tern einen Haushaltsplanentwurf für das nächste Jahr vor. Die Vertreter beraten das Zahlenwerk, ändern das eine oder andere und verabschieden den Haushalt schließlich.

Mancher bezeichnet den Haushalt auch als Schicksalsbuch, denn mit ihm wird genau festge-legt, wie viel Geld im kommenden Jahr für welche Aufgabe ausgegeben werden darf. Doch kann über die Masse der Geldausgaben gar nicht mehr frei verfügt werden, denn ein großer Teil der fi-nanziellen Mittel ist für die Pflichtaufgaben schon verplant, und wie Ihr wisst, muss die Kommune diese Aufgaben erfüllen.

Nur das Geld, das nach der Erfüllung der Pflicht-aufgaben übrig bleibt, kann für freiwillige Aufga-ben eingesetzt werden. Ihr könnt Euch denken, dass die Entscheidung über dessen Verwendung schwierig ist – die Wünsche übersteigen meistens die vorhandenen finanziellen Möglichkeiten. Den

Gemeindevertretern bleibt dann nichts anderes übrig, als zu entscheiden, was das Wichtigste ist.

Ehemals bestand der kommunale Haushalt aus zwei Teilen: dem Verwaltungshaushalt und dem Vermögenshaushalt. Der eine war für die laufen-den Ausgaben zuständig, der andere für die In-vestitionen. Dieses Verfahren der zwei Haushal-te, die „Kameralistik“, kommt aus dem vorletzten Jahrhundert. Sie hat den großen Nachteil, dass nur der Geldverbrauch der Kommune nachvoll-zogen werden kann. Nicht aber, wie andere Res-sourcen verbraucht wurden, beispielsweise wenn der Erhalt der kommunalen Immobilien vernach-lässigt wurde. Deshalb haben die Kommunen ihr Haushalts- und Rechnungswesen in den letzten Jahren auf ein neues Verfahren umgestellt, mit dem nicht nur der Geldfluss sondern auch der Ressourcenverbrauch dargestellt werden kann. Diese neue Haushaltsführung heißt Doppik.

Doch egal, in welcher Form der Haushalt aufgestellt wird: auch in den Städten und Ge-meinden kann jeder Euro nur einmal ausgegeben werden.

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So, das war es, Anna und Paul. Ich bin ganz schön erschöpft vom vielen Erklären und brauche jetzt erstmal

einen Kaffee. Und wie geht es Euch so?

Ach naja, so schnell haut uns nichts um, auch Sie nicht, Herr Minister! Aber ein Stück weit war es schon

ziemlich hart.

Ich weiß. Aber das liegt am Thema. Die Finan-zen der Kommunen berühren sehr viele Felder der Politik. Ich konnte da auch kaum eines weg-lassen. Ich staune, dass Ihr bis hierher durchge-halten habt und bedanke mich bei Euch für Eure Geduld.

Ach bitte gern. Wir können Sie ja gut leiden, deshalb haben wir uns zusammen gerissen, obwohl Sie uns so lange gepiesackt haben. Wir wollen Sie ja wiedersehen im nächsten Jahr. Aber jetzt gehen wir endlich zum Skaten!

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In B

rand

enburg gibt es 418 Kommunen, darunter:

Daten und Fakten zum Schluss

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414 Gemeinden

in 14 Landkreisen

Landkreis Barnim

Landkreis Dahme-Spreewald

Landkreis Elbe-Elster

Landkreis Havelland

Landkreis Märkisch-Oderland

Landkreis Oberhavel

Landkreis Oberspreewald-Lausitz

Landkreis Oder-Spree

Landkreis Ostprignitz-Ruppin

Landkreis Potsdam-Mittelmark

Landkreis Prignitz

Landkreis Spree-Neiße

Landkreis Teltow-Fläming

Landkreis Uckermark

4 kreisfreie StädteBrandenburg an der HavelCottbusFrankfurt (Oder)Landeshauptstadt Potsdam

113 Kommunen

haben übrigens Stadtrecht.

In den Brandenburger

Gemeinden gibt es 1763 Ortsteile.

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Ministerium der Finanzendes Landes Brandenburg

Presse- und ÖffentlichkeitsarbeitHeinrich-Mann-Allee 10714473 PotsdamTel.: 0331/866 6007E-Mail: [email protected]

Redaktion: Ingrid Mattern

Illustrationen: Sophie Weckesser

Fotos: fotolia.com

Layout: Politk & Gestaltung GbR, Dresden

Druck: Landesvermessung und Geobasisinformation Brandenburg

2. Auflage 2015

www. ki nderleicht. brandenburg.de

Quellen ...Seiten 3–5: http://www.deutschland-im-mittelalter.de;Gute Stadt–Schlechte Stadt, Reader des Oberstufenseminars amLehrstuhl Städtebau und Entwerfen der BTU Cottbus;Hans-Werner Spreizer, Auszug aus dem Modul Kommunalrecht, Zent-rum für Aus- und Fortbildung im Recht Seiten 6–7: www.gemeindeverzeichnis.de; http://de.wikipedia.org/wiki/Liste_der_kleinsten_Gemeinden_in_Deutschland; www.bpb.de

Seiten 8–11: www.bpb.de; Kommunalverfassung BrandenburgSeiten 12–14: www.politische-bildung-brandenburg.deSeiten 15–27: BMF: Bund/Länder-Finanzbeziehungen auf der Grund-lage der Finanzverfassung, Ausgabe 2011; www.mdf.brandenburg.de; www.bundesfinanzministerium.de; www.mi.brandenburg.de;Seiten 28–29: Kommunalpolitik verstehen, Friedrich-Ebert-Stiftung Büro Dresden, 2005; www.politische-bildung-brandenburg.deSeite 30: www.Service.Brandenburg.de

Tschüss, bis zum nächsten

Mal!