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Kapitel 5: Baulicher Brandschutz 6 Ergänzende Bemerkungen Anforderungen an den Brandschutz nach Landesbauordnung

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Page 1: Kapitel 5: Baulicher Brandschutz6 Ergänzende Bemerkungen Anforderungen an den Brandschutz nach Landesbauordnung Grundsatzanforderungen Öffentliche Sicherheit

Kapitel 5: Baulicher Brandschutz 6 Ergänzende Bemerkungen

Anforderungen an den Brandschutz nach Landesbauordnung

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Kapitel 5: Baulicher Brandschutz 6 Ergänzende Bemerkungen

Gebäudeklassen und Anleiterbarkeit nach MBO Nov. 2002

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Kapitel 5: Baulicher Brandschutz 6 Ergänzende Bemerkungen

MBO §2 BegriffeGebäudeklassen(3)Gebäude werden in folgende

Gebäudeklassen eingeteilt:

1. Gebäudeklasse 1:a) freistehende Gebäude mit einer Höhe bis

zu 7 m und nicht mehr als zweiNutzungseinheiten von insgesamt nicht mehrals 400 m²

und

b) freistehende land- undforstwirtschaftlich genutzte Gebäude

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Kapitel 5: Baulicher Brandschutz 6 Ergänzende Bemerkungen

MBO §2 BegriffeGebäudeklassen(3)Gebäude werden in folgende

Gebäudeklassen eingeteilt:

2. Gebäudeklasse 2:• Gebäude mit einer Höhe bis zu 7 m und nicht

mehr als zwei Nutzungseinheiten von insgesamt nicht mehr als 400 m²

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Kapitel 5: Baulicher Brandschutz 6 Ergänzende Bemerkungen

MBO §2 BegriffeGebäudeklassen(3)Gebäude werden in folgende

Gebäudeklassen eingeteilt:

3. Gebäudeklasse 3:• Sonstige Gebäude bis zu einer Höhe von 7m

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Kapitel 5: Baulicher Brandschutz 6 Ergänzende Bemerkungen

MBO §2 BegriffeGebäudeklassen(3)Gebäude werden in folgende

Gebäudeklassen eingeteilt:

4. Gebäudeklasse 4:• Sonstige Gebäude einschließlich unterirdischer

Gebäude• Höhe im Sinne des Satz 1 ist das Maß der

Fußbodenoberkante des höchst gelegenen Geschosses, in dem ein Aufenthaltsaum möglich ist, über der Geländeoberfläche im Mittel

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Kapitel 5: Baulicher Brandschutz 6 Ergänzende Bemerkungen

MBO §2 BegriffeGebäudeklassen(3)Gebäude werden in folgende

Gebäudeklassen eingeteilt:

5. Gebäudeklasse 5:• Sonstige Gebäude einschließlich unterirdischer

Gebäude• Höhe im Sinne des Satz 1 ist das Maß der

Fußbodenoberkante des höchst gelegenen Geschosses, in dem ein Aufenthaltsaum möglich ist, über der Geländeoberfläche im Mittel

Page 8: Kapitel 5: Baulicher Brandschutz6 Ergänzende Bemerkungen Anforderungen an den Brandschutz nach Landesbauordnung Grundsatzanforderungen Öffentliche Sicherheit

Kapitel 5: Baulicher Brandschutz 4.1.4 Zugänglichkeit von Gebäuden...

Erster und zweiter RettungswegMBO §33

(1)Für Nutzungseinheiten mit mindestens einem Aufenthaltsraum wie Wohnungen, Praxen, selbstständige Betriebsstätten müssen in jedem Geschoss mindestens zwei voneinander unabhängige Rettungswege ins Freie vorhanden sein, beide Rettungswege dürfen jedoch innerhalb des Geschosses über den selben notwendigen Flur führen.

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Kapitel 5: Baulicher Brandschutz 4.1.4 Zugänglichkeit von Gebäuden...

(2) Für Nutzungseinheiten nach Absatz 1,die nicht zu ebener Erde liegen, muss der erste Rettungsweg über eine notwendige Treppe führen.

Der zweite Rettungsweg kann eine notwendige Treppe oder eine mit Rettungsgeräten der Feuerwehr erreichbare Stelle der Nutzungseinheit sein.

Der zweite Rettungsweg ist nicht erforderlich, wenn die Rettung über einen sicher erreichbaren Treppenraum möglich ist, in den Feuer und Rauch nicht eintreten können (Sicherheitstreppenraum).

Erster und zweiter RettungswegMBO §33

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Kapitel 5: Baulicher Brandschutz 4.1.4 Zugänglichkeit von Gebäuden...

(3)Gebäude, deren zweiter Rettungsweg über Rettungsgeräte der Feuerwehr führt und bei denen die Oberkante der Brüstung von zum Anleitern bestimmten Fenstern oder Stellen mehr als 8 m über der Geländeoberfläche liegt, dürfen nur errichtet werden, wenn die Feuerwehr über die erforderlichen Rettungsgeräte wie Hubrettungsfahrzeuge verfügt.

Bei Sonderbauten ist der zweite Rettungsweg über Rettungsgeräte der Feuerwehr nur zulässig, wenn keine Bedenken wegen der Personenrettung bestehen.

Erster und zweiter RettungswegMBO §33

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Kapitel 5: Baulicher Brandschutz 4.1.4 Zugänglichkeit von Gebäuden...

System Rettungsweg (vertikal) :

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Einsatzgrenzen tragbarer Feuerwehrleitern

Kapitel 5: Baulicher Brandschutz 5 Durchführung wirksamer Löscharbeiten

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Kapitel 5: Baulicher Brandschutz 5 Durchführung wirksamer Löscharbeiten

Bewegungsflächen und Zufahrtwege

Außenradius der Kurve

mind. Breite

10,5m - 12 m 5,0 m

über 12 m bis 15 m 4,5 m

über 15 m bis 20 m 4,0 m

über 20 m bis 40 m 3,5 m

über 40 m bis 70 m 3,0 m

über 70 m 3,0 m

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Kapitel 5: Baulicher Brandschutz 4.1.4 Zugänglichkeit von Gebäuden...

Gebäudeart Max. Rettungs-weglänge

Flure Treppen Qualität der Türen, Keller, Dachräume zum Treppenraum

Qualität der Türen, Flur/Treppenraum

Mind.-breite

Quali-tät

Mind.-breite

Qualität der Wände

Wohnungsbau ≤ 7 m

35 m größter zu erwartender Verkehr

F30B 1 m F 90 T30 Rd-selbstschlies-send≤ 22 m 35 m F30AB 1 m F90BW T30

Hochhäuser ≥ 22 m 35 m 1,20 m F90A 1,25 m F90BW T30 T30

Geschäftshäuser 25 m 2 m F90A 1,25m F90BW T30 bei Sprinkler rds

Versammlungs-stätten

30 m 1,20 m je 200 Pers.

F90 1,20 m je 200 Pers.max. 2,40 m

F90BW T30

Offene Garagen 50 m - - 1 m F90 T30 T30

Geschlossene Garagen 30 m - - 1 m F90 T30 T30

Industriebau bis zu 70 mbei 1-gesch.

Größter zu erwartender Verkehr

F30 1 m F90 T30 T30

Hotels, Gaststätten 25 m 1 m je 150 Pers.

F30 1 m F90 T30 ds

Schulen 25 m 2 m F30A 1,25 m F90 T30 ds

Krankenhäuser 30 m 1,5 m F30 1,5 m F90 T30 rds

Anforderungen an Rettungswege

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Kapitel 5: Baulicher Brandschutz 4 Baurecht, Schutzziele nach §14 MBO

MBO §14BrandschutzBauliche Anlagen sind so anzuordnen, zu errichten, zu ändern und instand zu halten, dass

• der Entstehung eines Brandes und

• der Ausbreitung von Feuer und Rauch (Brandausbreitung) vorgebeugt wird und

• bei einem Brand die Rettung von Menschen und Tieren sowie •wirksame Löscharbeiten möglich sind.

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Kapitel 5: Baulicher Brandschutz 4 Baurecht, Prinzipien

4.1 Prinzipien des Brandschutzes in den Bauordnungen

4.1.1 Brennbarkeit der Baustoffe (Brandverhaltensprinzip)

4.1.2 Funktionserhalt von tragenden Bauteilen (Standsicherheitsprinzip)4.1.3 Funktionserhalt und Dichtigkeit von raumabschließenden Bauteilen (Abschottungsprinzip)

4.1.4 Zugänglichkeit von Gebäuden und Grundstücken (Zugänglichkeitsprinzip)

Page 17: Kapitel 5: Baulicher Brandschutz6 Ergänzende Bemerkungen Anforderungen an den Brandschutz nach Landesbauordnung Grundsatzanforderungen Öffentliche Sicherheit

Kapitel 5: Baulicher Brandschutz 3.1 Baustoffe

3.1 Baustoffe

Page 18: Kapitel 5: Baulicher Brandschutz6 Ergänzende Bemerkungen Anforderungen an den Brandschutz nach Landesbauordnung Grundsatzanforderungen Öffentliche Sicherheit

Kapitel 5: Baulicher Brandschutz 3.1 Baustoffe

Einteilung der BaustoffeBaustoffklasse A, nichtbrennbare Baustoffe

A1 • Baustoffe, die ausschließlich aus nichtbrennbaren Stoffen bestehen(z.B. Sand, Lehm, Kies, Ton, Zement, Glas, Erde)

A2 • Baustoffe, die brennbare Bestandteile enthalten(z.B. Gipskartonplatten)

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Kapitel 5: Baulicher Brandschutz 3.1 Baustoffe

Einteilung der BaustoffeBaustoffklasse B, brennbare Baustoffe

B2 • normalentflammbare Baustoffe(z.B. Holz-und Holzwerkstoffe, mit mehr als d=2mm)

B1 • Schwerentflammbare Baustoffe(z.B. Holzwolle-Leichtbauplatten)

B3 • leichtentflammbare Baustoffe(z.B. Papier, Stroh, Holzwolle)

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Kapitel 5: Baulicher Brandschutz 3.2 Bauteile

Einheitstemperaturkurve (ISO R 834)

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FeuerwiderstandsdauerKapitel 5: Baulicher Brandschutz 3.2 Bauteile

• Das Brandverhalten von Bauteilen wird durch die Feuerwiderstandsdauer gekennzeichnet.

• Danach werden Bauteile gem. DIN4102 Teil 2 in Feuerwiderstandsklassen eingeteilt.

Feuerwiderstandsklasse Feuerwiderstandsdauer

F30 30 Minuten

F60 60 Minuten

F90 90 Minuten

F120 120 Minuten

F180 180 Minuten

Page 22: Kapitel 5: Baulicher Brandschutz6 Ergänzende Bemerkungen Anforderungen an den Brandschutz nach Landesbauordnung Grundsatzanforderungen Öffentliche Sicherheit

Feuerwiderstandsklassen Bezeichnung gem. DIN4102

Kapitel 5: Baulicher Brandschutz 3.2 Bauteile

F30-A Tragende Bauteile, nicht brennbar

F30-B Tragende Bauteile brennbar

F30-AB Tragende Bauteile vorwiegend nicht brennbar

Sonderbauteile:

W 30 Nichttragende Außenwände

T 30 Türen, Tore, Klappen

L 30 Lüftungsleitungen, Ummantelungen

K 30 Brandschutzklappen in Lüftungsleitungen

S 30 Kabelschottungen

R 30 Rohrabschottungen, Ummantelungen

I 30 Installationskanäle, Installationsschächte

E 30 Funktionserhalt elektrischer Leitungen

G30/ F30 Brandschutzverglasungen

Page 23: Kapitel 5: Baulicher Brandschutz6 Ergänzende Bemerkungen Anforderungen an den Brandschutz nach Landesbauordnung Grundsatzanforderungen Öffentliche Sicherheit

Kapitel 5: Baulicher Brandschutz 2 Reglementierte Bauprodukte, Baustoffe und Bauteile2.2 Bauregellisten

BauregellistenGeregelte Bauprodukte:• Entsprechen den „Technischen

Baubestimmungen“gemäß Bauregelliste A/1

• oder weichen nicht wesentlich hiervon ab

Page 24: Kapitel 5: Baulicher Brandschutz6 Ergänzende Bemerkungen Anforderungen an den Brandschutz nach Landesbauordnung Grundsatzanforderungen Öffentliche Sicherheit

Kapitel 5: Baulicher Brandschutz 2 Reglementierte Bauprodukte, Baustoffe und Bauteile2.2 Bauregellisten

BauregellistenNicht geregelte Bauprodukte:• weichen erheblich von den

Anforderungender Bauregelliste A/1 ab

• oder es existieren hierfür keine allgemein anerkannten Regeln der Technik

Page 25: Kapitel 5: Baulicher Brandschutz6 Ergänzende Bemerkungen Anforderungen an den Brandschutz nach Landesbauordnung Grundsatzanforderungen Öffentliche Sicherheit

Kapitel 5: Baulicher Brandschutz 2 Reglementierte Bauprodukte, Baustoffe und Bauteile2.2 Bauregellisten

BauregellistenNicht geregelte Bauprodukte bedürfen vor ihrer Verwendung:

1. Einer allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung

• Nachweis der Brauchbarkeit (§ 3 MBO)• gilt i.d.R. für 5 Jahre und kann auf Anfrage verlängert werden

• wird vom Deutschen Institut für Bautechnik öffentlich bekannt gemacht

Page 26: Kapitel 5: Baulicher Brandschutz6 Ergänzende Bemerkungen Anforderungen an den Brandschutz nach Landesbauordnung Grundsatzanforderungen Öffentliche Sicherheit

Kapitel 5: Baulicher Brandschutz 2 Reglementierte Bauprodukte, Baustoffe und Bauteile

Nicht geregelte Bauprodukte bedürfen vor ihrer Verwendung:2. Einem allgemeinen

bauaufsichtlichen Prüfzeugnis• für Bauprodukte, die keine erheblichen

Anforderungen an die Sicherheit erfüllenoder

• Nachweis der Brauchbarkeit (§3MBO)• gilt i.d.R. für 5 Jahre und kann

auf Antrag verlängert werden• wird vom Deutschen Institut für Bautechnik

in der Bauregelliste A/2 bekannt gemacht:a) mit der Angabe der maßgebenden technischen Regelb) mit der Bezeichnung (Produktname)

2.2 Bauregellisten

• die allgemein anerkannten Prüfverfahren beurteilt werden

Page 27: Kapitel 5: Baulicher Brandschutz6 Ergänzende Bemerkungen Anforderungen an den Brandschutz nach Landesbauordnung Grundsatzanforderungen Öffentliche Sicherheit

Kapitel 5: Baulicher Brandschutz 2 Reglementierte Bauprodukte, Baustoffe und Bauteile

Nicht geregelte Bauprodukte bedürfen vor ihrer Verwendung:

3. Einer Zustimmung im Einzelfall• durch die oberste Bauaufsichtsbehörde• Nachweis der Brauchbarkeit (§ 3 MBO)• für Bauprodukte in Baudenkmälern durch die untere

Bauaufsichtsbehörde (in NW)

2.2 Bauregellisten

Page 28: Kapitel 5: Baulicher Brandschutz6 Ergänzende Bemerkungen Anforderungen an den Brandschutz nach Landesbauordnung Grundsatzanforderungen Öffentliche Sicherheit

Kapitel 5: Baulicher Brandschutz 3.3 Sonderbauteile 3.3.3 Feuerschutzabschlüsse DIN 4102 5

FeuerschutzabschlüsseAufgaben:• in geschlossenem Zustand die Ausbreitung von Feuer und Rauch über einen definierten Zeitraum verhindern (raumabschliessende Bauteile)

• Menschenrettung und wirksamer Löschangriff müssen möglich sein

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Kapitel 5: Baulicher Brandschutz 3.3 Sonderbauteile 3.3.3 Feuerschutzabschlüsse DIN 4102 5

FeuerschutzabschlüsseAnforderungen:• selbsttätig schliessen• Brandprüfung nach DIN 4102 Teil 5

• Dauerfunktionsprüfung

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Kapitel 5: Baulicher Brandschutz 3.3 Sonderbauteile 3.3.3 Feuerschutzabschlüsse DIN 4102 5

FeuerschutzabschlüsseAusführungsarten/Baustoffe und Bauarten:• sehr unterschiedliche Bauarten (Stahl/

Holzwerkstoffe)• T30-Türen für Denkmalschutzbelange• T30-Türen als Nurglastüren• Flügeltüren und -tore (einschl. Klappen und Falttore)• Schiebetüren und -tore• Hubtüren und -tore• Rolltüren und –tore (auch Brandschutzrolladen)• Abschlüsse im Zuge von bahngebundenen

Förderanlagen• Fahrschachttüren von Aufzugsanlagen

Page 31: Kapitel 5: Baulicher Brandschutz6 Ergänzende Bemerkungen Anforderungen an den Brandschutz nach Landesbauordnung Grundsatzanforderungen Öffentliche Sicherheit

Kapitel 5: Baulicher Brandschutz 3.3 Sonderbauteile 3.3.3 Feuerschutzabschlüsse DIN 4102 5

Feuerschutzabschluß mit Feststellanlage

Page 32: Kapitel 5: Baulicher Brandschutz6 Ergänzende Bemerkungen Anforderungen an den Brandschutz nach Landesbauordnung Grundsatzanforderungen Öffentliche Sicherheit

Kapitel 5: Baulicher Brandschutz 3.3 Sonderbauteile 3.3.3 Rauchschutzabschlüsse DIN 18095

Aufgaben:

• in geschlossenem Zustand die Ausbreitung von Brandrauch für ca. 10 Minuten behindern. (Zeit zum sicheren Verlassen des Gebäudes)

Rauchschutztüren (DIN 18095)

Page 33: Kapitel 5: Baulicher Brandschutz6 Ergänzende Bemerkungen Anforderungen an den Brandschutz nach Landesbauordnung Grundsatzanforderungen Öffentliche Sicherheit

Kapitel 5: Baulicher Brandschutz 3.3 Sonderbauteile 3.3.3 Rauchschutzabschlüsse DIN 18095

Rauchschutztüren (DIN 18095)Anforderungen:• selbsttätig schliessen• die Leckrate der Tür darf bei einer

Druckdifferenz zwischen 0 und 50 Pa und einer Rauchgastemperatur von 200°C nicht größer sein :• 20m3/h bei einflügeligen

Rauchschutztüren• 30m3/h bei zweiflügeligen

Rauchschutztüren

• Dauerfunktionsprüfung

Page 34: Kapitel 5: Baulicher Brandschutz6 Ergänzende Bemerkungen Anforderungen an den Brandschutz nach Landesbauordnung Grundsatzanforderungen Öffentliche Sicherheit

Kapitel 5: Baulicher Brandschutz 3.3 Sonderbauteile

?

Page 35: Kapitel 5: Baulicher Brandschutz6 Ergänzende Bemerkungen Anforderungen an den Brandschutz nach Landesbauordnung Grundsatzanforderungen Öffentliche Sicherheit

Kapitel 5: Baulicher Brandschutz 3.3 Sonderbauteile 3.3.1 Brandwände

Brandwände DIN 4102-3• Brandwände müssen aus Baustoffen der Klasse

A gemäß DIN 4102 Teil 1 bestehen• Brandwände müssen bei mittiger und

außenmittiger Belastung die Anforderungen mindestens der Feuerwiderstandsklasse F90 nach DIN 4102 Teil 2 erfüllen

• Brandwände werden während und nach einer Brandbeaufschlagung einer außenmittigen Belastung unterzogen

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Kapitel 5: Baulicher Brandschutz 3.3 Sonderbauteile 3.3.1 Brandwände

Brandwände DIN 4102-3• Brandwände werden während der Prüfung mit

einer Stoßbeanspruchung von 3000 Nm unterzogen (Bleischrotsack)

• Ausstellen eines Prüfzeugnisses

• sind je nach Material verschieden dickBeispiele: Kalksandstein: 24cm

Stahlbeton: 14cm Ziegelmauerwerk: 30cm

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Kapitel 5: Baulicher Brandschutz 4 Baurecht 4.1.3 Brandwände

Brandwand wie? ( §30 MBO)• Brandwände müssen in einer Ebene

durchgehend sein• bei Gebäudeklassen 1 - 3 bis unmittelbar unter

die Dachhaut (bei harter Bedachung)• bei den Gebäudeklassen 4 und 5:

entweder 30cm über Dach, oder beidseitige Auskragung von 50cm als Stahlbetonplatte

• bei Gebäuden mit großer Brandgefahr:entweder 50cm über Dach, oder beidseitige Auskragung von 1m als Stahlbetonplatte

• bei weicher Bedachung immer 50cm über Dach

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Kapitel 5: Baulicher Brandschutz 4 Baurecht 4.1.3 Brandwände

Wandausführung zwischen Gebäuden gleicher Höhe

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Kapitel 5: Baulicher Brandschutz 4 Baurecht 4.1.3 Brandwände

Gebäude unterschiedlicher Höhe

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Kapitel 5: Baulicher Brandschutz 4 Baurecht 4.1.3 Brandwände

Wandausführung bei feuerbeständigem Dach

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Kapitel 5: Baulicher Brandschutz 4 Baurecht 4.1.3 Brandwände

Öffnungen inBrandwänden

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Kapitel 5: Baulicher Brandschutz 4 Baurecht 4.1.3 Brandwände

Winkelbeeinflußungabgerückte Wand

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Kapitel 5: Baulicher Brandschutz 4 Baurecht 4.1.3 Brandwände

Brand-und KomplextrennwändeBereiche unterschiedlicher Nutzung

Page 44: Kapitel 5: Baulicher Brandschutz6 Ergänzende Bemerkungen Anforderungen an den Brandschutz nach Landesbauordnung Grundsatzanforderungen Öffentliche Sicherheit

1.1 Baumaterialien

Kapitel 5: Baulicher Brandschutz 1 Baukunde, 1.1. Baumaterialien

Page 45: Kapitel 5: Baulicher Brandschutz6 Ergänzende Bemerkungen Anforderungen an den Brandschutz nach Landesbauordnung Grundsatzanforderungen Öffentliche Sicherheit

Kapitel 5: Baulicher Brandschutz 1 Baukunde, 1.1. Baumaterialien, 1.1.1. Holz

Holz: "gutes“,weil berechenbares Brandverhalten

Tragfähigkeitsverlust bei Querschnittsverringerung durch Abbrand

• Bildung von Holzkohleschichten hemmt zunächst den weiteren Abbrand

• Abbrandrate:Hartholz 0,4mm/minWeichholz 0,8mm/minBrettschichtholz 0,5mm/min

Faustwert: Abbrandrate überschlägig 1mm/min

Page 46: Kapitel 5: Baulicher Brandschutz6 Ergänzende Bemerkungen Anforderungen an den Brandschutz nach Landesbauordnung Grundsatzanforderungen Öffentliche Sicherheit

Kapitel 5: Baulicher Brandschutz 1 Baukunde, 1.1. Baumaterialien, 1.1.1. Holz

Holz: "gutes“,weil berechenbares Brandverhalten

Keine Längenausdehnung durch Erwärmung

• Holz ist ein schlechter Wärmeleiter

• Zündtemperatur ca. 200°C bis 340°C

Page 47: Kapitel 5: Baulicher Brandschutz6 Ergänzende Bemerkungen Anforderungen an den Brandschutz nach Landesbauordnung Grundsatzanforderungen Öffentliche Sicherheit

Kapitel 5: Baulicher Brandschutz 1 Baukunde, 1.1. Baumaterialien, 1.1.1. Holz

Holz: "gutes“,weil berechenbares Brandverhalten

• Bei tragenden Holzbauteilen ist mit Einsturz zu rechnen, wenn ca. 50% des tragenden Querschnitts verbrannt sind

• Aufgrund der Abbrandrate von Holzbauteilen kann auf das Einsturzverhalten geschlossen werden (anders als z.B. bei Stahl)

Page 48: Kapitel 5: Baulicher Brandschutz6 Ergänzende Bemerkungen Anforderungen an den Brandschutz nach Landesbauordnung Grundsatzanforderungen Öffentliche Sicherheit

Kapitel 5: Baulicher Brandschutz 1 Baukunde, 1.1. Baumaterialien, 1.1.2. Stahl

Stahl ungünstiges Brandverhalten

Tragfähigkeitsverlust durch Erwärmung

• Bei ca. 500°C nur noch 50% Tragfähigkeit• Bei ca. 800°C Tragfähigkeit = 0

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Kapitel 5: Baulicher Brandschutz 1 Baukunde, 1.1. Baumaterialien, 1.1.2. Stahl

Stahl ungünstiges Brandverhalten

• Längenausdehnung durch Erwärmung (Verformungen, Druckschub im Bauwerk)

• Faustformel: 1,3mm/1m/100K

U Formel:L= Lo + (Lo x 13x 10 (hoch -6) x Δt)Beispiel: Träger, 10m lg. bei 700 KL= 1.000cm x (1000 x 12 x 700) = 9,1 cm

1.000.000• Länge nach der Erwärmung 10,091 m

Page 50: Kapitel 5: Baulicher Brandschutz6 Ergänzende Bemerkungen Anforderungen an den Brandschutz nach Landesbauordnung Grundsatzanforderungen Öffentliche Sicherheit

Kapitel 5: Baulicher Brandschutz 1 Baukunde, 1.1. Baumaterialien, 1.1.5. Beton

Beton:• Hohes Aufnahmevermögen von

Druckkräften, nimmt kaum Zugkräfte auf

• Zuschlagstoffe (Sand, Kies)• Bindemittel (Zement)• Wasser

Page 51: Kapitel 5: Baulicher Brandschutz6 Ergänzende Bemerkungen Anforderungen an den Brandschutz nach Landesbauordnung Grundsatzanforderungen Öffentliche Sicherheit

Kapitel 5: Baulicher Brandschutz 1 Baukunde, 1.1. Baumaterialien, 1.1.5. Beton

Beton:Bewehrter und unbewehrter Beton• Bewehrter Beton = Stahlbeton

Stahlbeton:•Beton mit schlaffer Bewehrung•Spannbeton

Stahlbeton mit schlaffer Bewehrung:•gleiche Ausdehnungskoeffizienten bei Stahl und Beton bei Erwärmung•gutes Brandverhalten

Spannbeton:•Durch Erwärmung geht Vorspannung verloren

Page 52: Kapitel 5: Baulicher Brandschutz6 Ergänzende Bemerkungen Anforderungen an den Brandschutz nach Landesbauordnung Grundsatzanforderungen Öffentliche Sicherheit

Kapitel 5: Baulicher Brandschutz 1 Baukunde, 1.1. Baumaterialien

Weitere Baumaterialien:• 1.1.6 Glas• 1.1.7 Gipskartonplatten• 1.1.8 Mineralisch gebundene

Bauplatten• 1.1.9 Kunststoffe

Page 53: Kapitel 5: Baulicher Brandschutz6 Ergänzende Bemerkungen Anforderungen an den Brandschutz nach Landesbauordnung Grundsatzanforderungen Öffentliche Sicherheit

Grundstoffe zur Herstellung von Bauteilen

Kapitel 5: Baulicher Brandschutz 3 DIN Norm 4102 / Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen

BauteileBaustoffe

• brennbar

• nicht brennbar

• ohne Feuerwiderstand

• feuerhemmend

• hochfeuerhemmend

• feuerbeständig

Page 54: Kapitel 5: Baulicher Brandschutz6 Ergänzende Bemerkungen Anforderungen an den Brandschutz nach Landesbauordnung Grundsatzanforderungen Öffentliche Sicherheit

DIN 4102

Kapitel 5: Baulicher Brandschutz 3 DIN Norm 4102 / Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen

Teil 1: BaustoffeTeil 2: BauteileTeil 3: BrandwändeTeil 4: KatalogTeil 5: FeuerschutzabschlüsseTeil 6: LüftungsleitungenTeil 7: BedachungenTeil 8: KleinprüfstandTeil 9: KabelabschottungenTeil 11: RohrabschottungenTeil 12: elektrische KabelanlagenTeil 13: BrandschutzverglasungenTeil 14: BodenbelägeTeil 15: BrandschachtTeil 16: BrandschachtprüfungTeil 17: MineralfaserdämmstoffeTeil 18: Dauerfunktionsprüfung

Page 55: Kapitel 5: Baulicher Brandschutz6 Ergänzende Bemerkungen Anforderungen an den Brandschutz nach Landesbauordnung Grundsatzanforderungen Öffentliche Sicherheit

Kapitel 5: Baulicher Brandschutz 3.2 Bauteile

3.2 Bauteile

Page 56: Kapitel 5: Baulicher Brandschutz6 Ergänzende Bemerkungen Anforderungen an den Brandschutz nach Landesbauordnung Grundsatzanforderungen Öffentliche Sicherheit

Kapitel 5: Baulicher Brandschutz 3.2 Bauteile

Schema Brandverlauf

Page 57: Kapitel 5: Baulicher Brandschutz6 Ergänzende Bemerkungen Anforderungen an den Brandschutz nach Landesbauordnung Grundsatzanforderungen Öffentliche Sicherheit

Kapitel 5: Baulicher Brandschutz

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!