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Juni 2013 Feruze Akdur Bereichsleiterin Marktfolge Passiv Herzlich willkommen Das neue „SEPA Zeitalter“ Ablösung der nationalen Zahlungsverkehrs-Systeme

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Juni 2013Juni 2013

Feruze AkdurBereichsleiterin Marktfolge Passiv

Herzlich willkommen

Das neue „SEPA Zeitalter“ Ablösung der nationalen Zahlungsverkehrs-Systeme

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Juni 2013Juni 2013

Hintergründe und Ziele

Schritt zur Vollendung des EU-Binnenmarktes

• Stärkung der europäischen Wirtschaft

• Entwicklung effizienter europäischer Zahlungsverkehrsinstrumente

• Intensivierung des EU-weiten Wettbewerbs

Einheitlicher Euro-Zahlungsverkehrsraum (Single Euro Payments Area – SEPA)

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Juni 2013Juni 2013

Nicht nur in den Euro-Staaten und der Europäischen Union

Der „S€PA-Raum“ im ÜberblickNicht nur in den Euro-Staaten und der Europäischen Union

Der „S€PA-Raum“ im Überblick

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Die „Migration“

Der Zeitplan zur Umsetzung

.

Juni 2013Juni 2013

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Juni 2013Juni 2013

Die SEPA Migration erfordert konkrete Anpassungen

IBAN und BIC

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Juni 2013Juni 2013

Der Vordruck für die €uro-Überweisung Europäische Überweisung (SEPA Credit Transfer)

Zahlungenauch innerhalb Deutschlands

Wegfall der Betragsgrenze von 50.000 Euro

Neuer Name zur Unter- scheidung

IBAN und BIC des Zahlungs-

empfängers

IBAN des Kontoinhabers/

Zahlers

Neues Beleg- erkennungs-

merkmal „16“

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Juni 2013Juni 2013

IBAN und BICKontonummer und BLZ werden international

Die IBAN ist die Internationale Bankkontonummer (max. 34 alphanumerische Zeichen).

Die Länge ist je Land unterschiedlich.

Deutschland hat 22 Stellen.

DE02 1234 5678 1234 5678 90ISO-Ländercode (2) Prüfziffer (2) „Bankleitzahl“ (8) Kontonummer (10)

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IBAN und BICKontonummer und BLZ werden international

Der BIC ist der international standardisierte Business Identifier Code (ehem. Bank Identifier Code) zur weltweit eindeutigen Identifizierung von Kreditinstituten

Er besteht aus 8 oder 11 Stellen.

Beispiel: GENO DEXX XXX VR-Bank Mainz: GENO DE51MZ2

IBAN und BIC ermöglichen innerhalb des SEPA-Raums die automatisierte Verarbeitung von Zahlungsaufträgen.

„IBAN-Konverter“: Software zur Umstellung von Stammdaten von Kontonummer/ Bankleitzahl auf IBAN/ BIC.

IBAN-Rechner: www.iban.de oder www.iban-rechner.de

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Die SEPA-Lastschriften im Überblick

Es gibt zwei SEPA-Lastschriftarten

SEPA-Basislastschrift (Core) vergleichbar mit der bisherigen Einzugsermächtigung

SEPA-Firmenlastschrift (B2B) vergleichbar mit dem bisherigen Abbuchungsauftrag

Die beiden bisherigen DTA-Lastschriftverfahren(Einzugsermächtigung und Abbuchungsauftrag)sollen zum 01.02.2014 abgeschaltet werden.

Kunden, die SEPA-Lastschriften einziehen möchten, benötigen hierzu eine Gläubiger-Identifikationsnummer, die durch die Bundesbank vergeben wird.Juni 2013Juni 2013

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Die SEPA-Lastschriften im Überblick

Die Möglichkeit der „Umwidmung“ bestehender Einzugs-ermächtigungen in Mandate ist mit den Änderungen der Lastschriftabkommen per 09.07.2012 möglich.

Bei bestehenden Abbuchungsaufträgen ist keine Umwidmung in Mandate möglich.

Hier müssen für die zukünftige SEPA-Firmenlastschrift neue Mandate eingeholt werden.

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Die Gläubiger-Identifikationsnummer(Creditor Identifier „CI“)

Notwendige Voraussetzung für die europäischen Lastschriftverfahren (SEPA Direct Debit „Core“ und „B2B“)

Fixe Struktur je Land (18 Stellen in Deutschland)

In Deutschland neu entwickelt:• Zentrale Vergabe durch die Deutsche Bundesbank

(kostenfrei unter www.glaeubiger-id.bundesbank.de)• Beantragung durch den Kunden selbst oder als Service der Bank

DE 02 ZZZ 01234567890ISO-Ländercode (2) Prüfziffer (2) Geschäftsbereichskennung (3) Nationales Identifikationsmerkmal (11)

Juni 2013Juni 2013

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http://glaeubiger-id.bundesbank.de

Vereinsdaten Name Anschrift Vereinsregister-Nr.

Ansprechpartner Name Telefon-Nr. E-Mail

Beantragung der Gläubiger-ID

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Kriterien der SEPA-Lastschriftverfahren

Grundlage ist ein Mandat des Zahlungspflichtigen gegenüber Zahlungsempfänger und Zahlstelle.

Der Zahlungsempfänger ist verpflichtet, dem Zahlungspflichtigen eine Vorausinformation (z.B. Rechnung und Belastungshinweis) rechtzeitig vor Fälligkeit zu übermitteln („Pre-Notification“)

Zahlungsempfänger und Zahlungspflichtiger vereinbaren ein konkretes Fälligkeitsdatum (D)

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Kriterien der SEPA-Lastschriftverfahren

Der Zahlungsempfänger bzw. seine Bank müssen dieLastschrift so rechtzeitig zum Einzug weiterleiten, dass dieDatei bei der Bank des Zahlungspflichtigen

Bei SEPA-Basislastschriften- bei einer Erst- oder Einzellastschrift mindestens 5 (+1) Tage und- bei wiederkehrenden Lastschriften mindestens 2 (+1) Tage vor Fälligkeit vorliegt

Bei SEPA-Firmenlastschriften- mindestens 1 (+1) Tag vor Fälligkeit vorliegt

Bei SEPA Eil-Lastschrift- mindestens 1 (+1) Tage vor Fälligkeit vorliegt (ab November 2013)

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Juni 2013Juni 2013

Einzugsermächtigung vs.„SEPA-Basis-Lastschrift“

*

1) Ab 9. Juli 2012 Widerspruchsfrist 8 Wochen nach Belastungsdatum2) Die Angaben des BIC soll aufgrund gesetzlicher Vorgaben sukzessive in mehreren Schritten entfallen können. Voraussichtlich zuerst ab 2014 innerhalb Deutschlands und ab 2016 innerhalb der EU-EWR-Staaten3) Ab 9. Juli 2012 können bestehende „Einzugsermächtigungen“ für Lastschrifteinzüge im SEPA-Basis-Lastschriftverfahren genutzt werden.

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Juni 2013Juni 2013

SEPA-Basis-Lastschrift (SEPA Core Direct Debit)

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SEPA-Lastschriften: Termine und Fristen

Basislastschrift (Core)

D-14 (Calendar Days)

D-5(Target Days)

D D+Laufzeitzuschlag

D-45 (Calendar Days)

D-2 (Target Days)

frühestmöglicheEinreichung

frühestmöglicheWeiterleitung

spätestmöglicheEinreichung /Weiterleitung

Einmalige/Erst-LS

spätestmöglicheEinreichung /Weiterleitung

Wiederholte LSFällig-

keitVerfüg-barkeit

Firmenlastschrift (B2B)

D-14 (Calendar Days)

D D+Laufzeitzuschlag

D-45 (Calendar Days)

D-1 (Target Days)

frühestmöglicheEinreichung

frühestmöglicheWeiterleitung

spätestmöglicheEinreichung /Weiterleitung

Fällig-keit

Verfüg-barkeit

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UmwidmungSEPA-Basis-Lastschrift (SDD Core)

Umwidmung bei SEPA-Firmenlastschriften nicht möglich. => neues Mandat erforderlich!

Zielsetzung: Nutzung der vorhandenen, schriftlich vorliegenden Einzugsermächtigung als SEPA-Basis-Lastschriftmandat

Statt der Einholung eines separaten Mandats besteht die Möglichkeit, die Kunden schriftlich über den Wechsel von Einzugsermächtigungslastschriften auf SEPA-Basis-Lastschriften zu informieren.Das Schreiben muss folgende Angaben enthalten:- Gläubiger-ID- Mandatsreferenz- Umstellungstermin

Die Umdeutung in ein Mandat ist erfolgt, wenn der Zahlungspflichtige nicht widerspricht. Eine explizite Zustimmung des Zahlungspflichtigen ist nicht erforderlich

Die Inkasso-Vereinbarung mit Ihrer Bank muss das SEPA-Basis-Lastschrift-Verfahren beinhalten!

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Vorabinformation (Pre-Notification)

Verpflichtende Information des Einreichers an Zahlungspflichtigen über jede anstehende Lastschrift“

Der Zahlungspflichtige kann so für ausreichende Kontodeckung sorgen

Frist: 14 Kalendertage vor Fälligkeit, wenn nichts anderes vereinbart

Bei wiederkehrenden Lastschriften mit gleichen Beträgen reicht eine einmalige Aufstellung pro Jahr (erste Fälligkeit beachten)

Inhalt der Vorabinformation - Belastungsbetrag - Belastungstermin - Gläubiger-Identifikationsnummer - Mandatsreferenznummer

Keine Formvorgabe z.B. Brief, Vertrag, Rechnung, SMS, Telefon, E-Mail, Fax, Mitglieder-Zeitschrift, Einladung zur Jahreshauptversammlung, etc.

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Beispiel: Kundenschreiben zur Änderung der Einzugsermächtigung in das SEPA-Lastschriftmandat

(Brief mit notwendigen plus weiteren empfohlenen Angaben)

MUSTER GMBH

Musterstraße 111 DATUM DER UNTERRICHTUNG TT.MM.JJJJ

00000 MUSTERSTADT

Gläubiger-Identifikationsnummer DE99ABC01234567890

Mandatsreferenz: MB87387462003

Name des Kunden

Kundenadresse

 Änderung Ihrer Einzugsermächtigung in das SEPA-Lastschriftmandat und Vorabinformation zum Einzug einer S€PA-Lastschrift

Sehr geehrter Kunde,

die Entwicklung des einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraums (Single Euro Payment Area, S€PA) bietet für Verbraucher und Unternehmen erweiterte Möglichkeiten.

 Wir werden daher ab TT.MM.JJ die S€PA-Lastschrift zum Einzug unserer Forderungen nutzen.

Optional als Zusatz:

Wichtige Kontoinformation:

Ihr Einzugskonto wird bei uns mit den folgenden Daten geführt:

IBAN: DE45 0123 4567 8901 2345 67 bei Kreditinstitut XXX, Musterstadt

(BIC: CXXC DEFF XXX)

Stimmt die obige automatisch errechnete Kontoinformation nicht, bitten wir Sie um unverzügliche Nachricht, spätestens bis zum TT.MM.JJ.

Optional als weiterer Zusatz bei festen Einzugsbeträgen bei gleichbleibenden Terminen und Intervallen:

Ihre Vorabinformation:

Den Betrag von 39,90 € ziehen wir mit einer SEPA-Lastschrift von Ihrem Konto IBAN DE123.. bei der X-Bank XYZZDEHHXXX zum 1. eines jeden Monats, beginnend mit dem 1.12.20xx ein. Fällt der Belastungstag auf ein Wochenende oder Feiertag, verschiebt sich der Fälligkeitstag auf den folgenden Geschäftstag Ihres Kreditinstitutes.

 Mit freundlichen Grüßen  Hinweis: - TEXTFORM #keine Unterschrift(en) notwendig# Art der Übermittlung freigestellt# (digitale) Kopie zu Beweiszwecken verwahren -

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Sie erstellen einen Mandatsvordruck mit Ihren Angaben und lassen Ihren Kunden unterschreiben

Mandatstext in der Sprache des Zahlungspflichtigen

Für alle Sprachen des SEPA-Raumes liegen die Mandatstexte vor damit auch fremdsprachige Mandate prüfbar sind

Abruf unter:

CORE: http://www.europeanpaymentscouncil.eu/content.cfm?page=core_sdd_mandate_transalations

B2B: http://www.europeanpaymentscouncil.eu/content.cfm?page=sepa_b2b_dd_mandate_translations

Praktischer Umgang mit Mandaten

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Ihr Kunde behält eine Kopie des Mandatsfür seine Unterlagen

Aufbewahrungspflicht mindestens 14 Monate nach letztem Einzug

Ein Mandat verfällt 36 Monate nach letztem Lastschrifteinzug (Achtung bei etwaiger Beitragsbefreiung)

Rückgaben bei nicht autorisiertem Mandat bis 13 Monate möglich

Rückgaben bis 8 Wochen durch Zahlungspflichtigen möglich bei autorisierten Mandaten (bei SEPA-Basislastschriften)

Praktischer Umgang mit Mandaten

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Juni 2013Juni 2013

Wichtig: Die Einreichung von Lastschriften erfolgt ab dem 01.02.2014 nur noch online!

Unsere Softwarelösungen für Sie: Business Edition (Lastschriften und Überweisungen)

Empfehlung für kleine bis mittlere Unternehmen Private Edition (nur Überweisungen) Profi Cash (ab Version 10.3.)

Empfehlung für große Unternehmen

Unsere Softwarelösungen für Sie

Wir beraten Sie, welcher elektronische Weg für Sie geeignet ist!Wir beraten Sie, welcher elektronische Weg für Sie geeignet ist!

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Juni 2013Juni 2013

Dauerlastschriften

Migration der Dauerlastschriften in das SEPA-Format

Automatische Konvertierung nach IBAN und BIC

Gläubiger-ID des Kunden notwendig

Ermittlung Mandatsdatum und Mandatsreferenz durch das System

Übermittlung Kunden eine CSV-Datei mit Übersicht der Mandatsreferenzen und Mandatsdatum (ab Oktober 2013)

Information der Mitglieder

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Benennen Sie einen SEPA-Verantwortlichen.

Weisen Sie Ihre eigene IBAN und BIC auf Ihren Geschäftspapieren aus.

Erfragen Sie IBAN und BIC von Mitgliedern.

Stellen Sie eigene Bankstammdaten auf IBAN und BIC um(z.B. mit dem IBAN-Konverter).

Analysieren Sie die Struktur Ihres heutigen Zahlungsverkehrs (Stückzahl, Volumina, Länder etc.).

HandlungsempfehlungenWas ist zu tun?

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Juni 2013Juni 2013

Informieren Sie Ihre Mitglieder über den Wechsel auf das SEPA-Basis-Lastschriftverfahren und teilen Sie ihnen die Gläubiger-Identifikationsnummer sowie die Mandatsreferenz mit.

Prüfen Sie technische Systeme und Software auf SEPA-Fähigkeit.

Passen Sie Arbeitsabläufe und Geschäftsprozesse an die neuen Anforderungen an.

Die Berater der VR-Bank Mainz eG unterstützen Sie gerne!

HandlungsempfehlungenWas ist zu tun?

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Juni 2013Juni 2013

Auswirkungen auf die Geschäftsprozesse

Bei Lastschrifteinzug ist keine kurzfristige Änderung von IBAN, BIC oder Betrag mehr möglich.

Abbuchungsaufträge nicht für Privatkunden (Verbraucher)

Sofern es zu einer Rücklastschrift kommt, ist der Zahler über den erneuten Einzug der Lastschrift unter Angabe eines neues Fälligkeitstermins per Vorabinformation zu unterrichten.

Einführung einer Mandatsverwaltung

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Auswirkungen auf die Geschäftsprozesse

Bei Überweisungen keine Einreichung von Datenträgern.

Bei Lastschriften keine Einreichung von Datenträgern und Belegen.

Verwendungszweck nur noch 140 Zeichen anstelle378 Zeichen.

Sofern Überweisungsvordrucke verschickt werden, sind bis spätestens 01.02.2014 SEPA-konforme Vordrucke mit IBAN und BIC zu verwenden.

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SEPA-NavigatorInteraktiver Check - Sind Sie fit für SEPA?

SEPA - Navigator

SEPA-Navigator

Mit dem nachfolgenden SEPA-Navigator können Sie selbst ermitteln, wie gut Sie bereits heute über SEPA informiert und auf die damit verbundenen Änderungen vorbereitet sind.

Zudem erhalten Sie am Ende des SEPA-Navigators gesammelt Ihre individuellen Hinweise.

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