juni 2013 feruze akdur bereichsleiterin marktfolge passiv herzlich willkommen das neue sepa...
TRANSCRIPT
Juni 2013Juni 2013
Feruze AkdurBereichsleiterin Marktfolge Passiv
Herzlich willkommen
Das neue „SEPA Zeitalter“ Ablösung der nationalen Zahlungsverkehrs-Systeme
Juni 2013Juni 2013
Hintergründe und Ziele
Schritt zur Vollendung des EU-Binnenmarktes
• Stärkung der europäischen Wirtschaft
• Entwicklung effizienter europäischer Zahlungsverkehrsinstrumente
• Intensivierung des EU-weiten Wettbewerbs
Einheitlicher Euro-Zahlungsverkehrsraum (Single Euro Payments Area – SEPA)
Juni 2013Juni 2013
Nicht nur in den Euro-Staaten und der Europäischen Union
Der „S€PA-Raum“ im ÜberblickNicht nur in den Euro-Staaten und der Europäischen Union
Der „S€PA-Raum“ im Überblick
Die „Migration“
Der Zeitplan zur Umsetzung
.
Juni 2013Juni 2013
Juni 2013Juni 2013
Die SEPA Migration erfordert konkrete Anpassungen
IBAN und BIC
Juni 2013Juni 2013
Der Vordruck für die €uro-Überweisung Europäische Überweisung (SEPA Credit Transfer)
Zahlungenauch innerhalb Deutschlands
Wegfall der Betragsgrenze von 50.000 Euro
Neuer Name zur Unter- scheidung
IBAN und BIC des Zahlungs-
empfängers
IBAN des Kontoinhabers/
Zahlers
Neues Beleg- erkennungs-
merkmal „16“
Juni 2013Juni 2013
IBAN und BICKontonummer und BLZ werden international
Die IBAN ist die Internationale Bankkontonummer (max. 34 alphanumerische Zeichen).
Die Länge ist je Land unterschiedlich.
Deutschland hat 22 Stellen.
DE02 1234 5678 1234 5678 90ISO-Ländercode (2) Prüfziffer (2) „Bankleitzahl“ (8) Kontonummer (10)
Juni 2013Juni 2013
IBAN und BICKontonummer und BLZ werden international
Der BIC ist der international standardisierte Business Identifier Code (ehem. Bank Identifier Code) zur weltweit eindeutigen Identifizierung von Kreditinstituten
Er besteht aus 8 oder 11 Stellen.
Beispiel: GENO DEXX XXX VR-Bank Mainz: GENO DE51MZ2
IBAN und BIC ermöglichen innerhalb des SEPA-Raums die automatisierte Verarbeitung von Zahlungsaufträgen.
„IBAN-Konverter“: Software zur Umstellung von Stammdaten von Kontonummer/ Bankleitzahl auf IBAN/ BIC.
IBAN-Rechner: www.iban.de oder www.iban-rechner.de
Die SEPA-Lastschriften im Überblick
Es gibt zwei SEPA-Lastschriftarten
SEPA-Basislastschrift (Core) vergleichbar mit der bisherigen Einzugsermächtigung
SEPA-Firmenlastschrift (B2B) vergleichbar mit dem bisherigen Abbuchungsauftrag
Die beiden bisherigen DTA-Lastschriftverfahren(Einzugsermächtigung und Abbuchungsauftrag)sollen zum 01.02.2014 abgeschaltet werden.
Kunden, die SEPA-Lastschriften einziehen möchten, benötigen hierzu eine Gläubiger-Identifikationsnummer, die durch die Bundesbank vergeben wird.Juni 2013Juni 2013
Die SEPA-Lastschriften im Überblick
Die Möglichkeit der „Umwidmung“ bestehender Einzugs-ermächtigungen in Mandate ist mit den Änderungen der Lastschriftabkommen per 09.07.2012 möglich.
Bei bestehenden Abbuchungsaufträgen ist keine Umwidmung in Mandate möglich.
Hier müssen für die zukünftige SEPA-Firmenlastschrift neue Mandate eingeholt werden.
Juni 2013Juni 2013
Die Gläubiger-Identifikationsnummer(Creditor Identifier „CI“)
Notwendige Voraussetzung für die europäischen Lastschriftverfahren (SEPA Direct Debit „Core“ und „B2B“)
Fixe Struktur je Land (18 Stellen in Deutschland)
In Deutschland neu entwickelt:• Zentrale Vergabe durch die Deutsche Bundesbank
(kostenfrei unter www.glaeubiger-id.bundesbank.de)• Beantragung durch den Kunden selbst oder als Service der Bank
DE 02 ZZZ 01234567890ISO-Ländercode (2) Prüfziffer (2) Geschäftsbereichskennung (3) Nationales Identifikationsmerkmal (11)
Juni 2013Juni 2013
http://glaeubiger-id.bundesbank.de
Vereinsdaten Name Anschrift Vereinsregister-Nr.
Ansprechpartner Name Telefon-Nr. E-Mail
Beantragung der Gläubiger-ID
Juni 2013Juni 2013
Kriterien der SEPA-Lastschriftverfahren
Grundlage ist ein Mandat des Zahlungspflichtigen gegenüber Zahlungsempfänger und Zahlstelle.
Der Zahlungsempfänger ist verpflichtet, dem Zahlungspflichtigen eine Vorausinformation (z.B. Rechnung und Belastungshinweis) rechtzeitig vor Fälligkeit zu übermitteln („Pre-Notification“)
Zahlungsempfänger und Zahlungspflichtiger vereinbaren ein konkretes Fälligkeitsdatum (D)
Juni 2013Juni 2013
Kriterien der SEPA-Lastschriftverfahren
Der Zahlungsempfänger bzw. seine Bank müssen dieLastschrift so rechtzeitig zum Einzug weiterleiten, dass dieDatei bei der Bank des Zahlungspflichtigen
Bei SEPA-Basislastschriften- bei einer Erst- oder Einzellastschrift mindestens 5 (+1) Tage und- bei wiederkehrenden Lastschriften mindestens 2 (+1) Tage vor Fälligkeit vorliegt
Bei SEPA-Firmenlastschriften- mindestens 1 (+1) Tag vor Fälligkeit vorliegt
Bei SEPA Eil-Lastschrift- mindestens 1 (+1) Tage vor Fälligkeit vorliegt (ab November 2013)
Juni 2013Juni 2013
Juni 2013Juni 2013
Einzugsermächtigung vs.„SEPA-Basis-Lastschrift“
*
1) Ab 9. Juli 2012 Widerspruchsfrist 8 Wochen nach Belastungsdatum2) Die Angaben des BIC soll aufgrund gesetzlicher Vorgaben sukzessive in mehreren Schritten entfallen können. Voraussichtlich zuerst ab 2014 innerhalb Deutschlands und ab 2016 innerhalb der EU-EWR-Staaten3) Ab 9. Juli 2012 können bestehende „Einzugsermächtigungen“ für Lastschrifteinzüge im SEPA-Basis-Lastschriftverfahren genutzt werden.
Juni 2013Juni 2013
SEPA-Basis-Lastschrift (SEPA Core Direct Debit)
Juni 2013Juni 2013
SEPA-Lastschriften: Termine und Fristen
Basislastschrift (Core)
D-14 (Calendar Days)
D-5(Target Days)
D D+Laufzeitzuschlag
D-45 (Calendar Days)
D-2 (Target Days)
frühestmöglicheEinreichung
frühestmöglicheWeiterleitung
spätestmöglicheEinreichung /Weiterleitung
Einmalige/Erst-LS
spätestmöglicheEinreichung /Weiterleitung
Wiederholte LSFällig-
keitVerfüg-barkeit
Firmenlastschrift (B2B)
D-14 (Calendar Days)
D D+Laufzeitzuschlag
D-45 (Calendar Days)
D-1 (Target Days)
frühestmöglicheEinreichung
frühestmöglicheWeiterleitung
spätestmöglicheEinreichung /Weiterleitung
Fällig-keit
Verfüg-barkeit
UmwidmungSEPA-Basis-Lastschrift (SDD Core)
Umwidmung bei SEPA-Firmenlastschriften nicht möglich. => neues Mandat erforderlich!
Zielsetzung: Nutzung der vorhandenen, schriftlich vorliegenden Einzugsermächtigung als SEPA-Basis-Lastschriftmandat
Statt der Einholung eines separaten Mandats besteht die Möglichkeit, die Kunden schriftlich über den Wechsel von Einzugsermächtigungslastschriften auf SEPA-Basis-Lastschriften zu informieren.Das Schreiben muss folgende Angaben enthalten:- Gläubiger-ID- Mandatsreferenz- Umstellungstermin
Die Umdeutung in ein Mandat ist erfolgt, wenn der Zahlungspflichtige nicht widerspricht. Eine explizite Zustimmung des Zahlungspflichtigen ist nicht erforderlich
Die Inkasso-Vereinbarung mit Ihrer Bank muss das SEPA-Basis-Lastschrift-Verfahren beinhalten!
Juni 2013Juni 2013
Vorabinformation (Pre-Notification)
Verpflichtende Information des Einreichers an Zahlungspflichtigen über jede anstehende Lastschrift“
Der Zahlungspflichtige kann so für ausreichende Kontodeckung sorgen
Frist: 14 Kalendertage vor Fälligkeit, wenn nichts anderes vereinbart
Bei wiederkehrenden Lastschriften mit gleichen Beträgen reicht eine einmalige Aufstellung pro Jahr (erste Fälligkeit beachten)
Inhalt der Vorabinformation - Belastungsbetrag - Belastungstermin - Gläubiger-Identifikationsnummer - Mandatsreferenznummer
Keine Formvorgabe z.B. Brief, Vertrag, Rechnung, SMS, Telefon, E-Mail, Fax, Mitglieder-Zeitschrift, Einladung zur Jahreshauptversammlung, etc.
Juni 2013Juni 2013
Juni 2013Juni 2013
Beispiel: Kundenschreiben zur Änderung der Einzugsermächtigung in das SEPA-Lastschriftmandat
(Brief mit notwendigen plus weiteren empfohlenen Angaben)
MUSTER GMBH
Musterstraße 111 DATUM DER UNTERRICHTUNG TT.MM.JJJJ
00000 MUSTERSTADT
Gläubiger-Identifikationsnummer DE99ABC01234567890
Mandatsreferenz: MB87387462003
Name des Kunden
Kundenadresse
Änderung Ihrer Einzugsermächtigung in das SEPA-Lastschriftmandat und Vorabinformation zum Einzug einer S€PA-Lastschrift
Sehr geehrter Kunde,
die Entwicklung des einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraums (Single Euro Payment Area, S€PA) bietet für Verbraucher und Unternehmen erweiterte Möglichkeiten.
Wir werden daher ab TT.MM.JJ die S€PA-Lastschrift zum Einzug unserer Forderungen nutzen.
Optional als Zusatz:
Wichtige Kontoinformation:
Ihr Einzugskonto wird bei uns mit den folgenden Daten geführt:
IBAN: DE45 0123 4567 8901 2345 67 bei Kreditinstitut XXX, Musterstadt
(BIC: CXXC DEFF XXX)
Stimmt die obige automatisch errechnete Kontoinformation nicht, bitten wir Sie um unverzügliche Nachricht, spätestens bis zum TT.MM.JJ.
Optional als weiterer Zusatz bei festen Einzugsbeträgen bei gleichbleibenden Terminen und Intervallen:
Ihre Vorabinformation:
Den Betrag von 39,90 € ziehen wir mit einer SEPA-Lastschrift von Ihrem Konto IBAN DE123.. bei der X-Bank XYZZDEHHXXX zum 1. eines jeden Monats, beginnend mit dem 1.12.20xx ein. Fällt der Belastungstag auf ein Wochenende oder Feiertag, verschiebt sich der Fälligkeitstag auf den folgenden Geschäftstag Ihres Kreditinstitutes.
Mit freundlichen Grüßen Hinweis: - TEXTFORM #keine Unterschrift(en) notwendig# Art der Übermittlung freigestellt# (digitale) Kopie zu Beweiszwecken verwahren -
Sie erstellen einen Mandatsvordruck mit Ihren Angaben und lassen Ihren Kunden unterschreiben
Mandatstext in der Sprache des Zahlungspflichtigen
Für alle Sprachen des SEPA-Raumes liegen die Mandatstexte vor damit auch fremdsprachige Mandate prüfbar sind
Abruf unter:
CORE: http://www.europeanpaymentscouncil.eu/content.cfm?page=core_sdd_mandate_transalations
B2B: http://www.europeanpaymentscouncil.eu/content.cfm?page=sepa_b2b_dd_mandate_translations
Praktischer Umgang mit Mandaten
Juni 2013Juni 2013
Ihr Kunde behält eine Kopie des Mandatsfür seine Unterlagen
Aufbewahrungspflicht mindestens 14 Monate nach letztem Einzug
Ein Mandat verfällt 36 Monate nach letztem Lastschrifteinzug (Achtung bei etwaiger Beitragsbefreiung)
Rückgaben bei nicht autorisiertem Mandat bis 13 Monate möglich
Rückgaben bis 8 Wochen durch Zahlungspflichtigen möglich bei autorisierten Mandaten (bei SEPA-Basislastschriften)
Praktischer Umgang mit Mandaten
Juni 2013Juni 2013
Juni 2013Juni 2013
Wichtig: Die Einreichung von Lastschriften erfolgt ab dem 01.02.2014 nur noch online!
Unsere Softwarelösungen für Sie: Business Edition (Lastschriften und Überweisungen)
Empfehlung für kleine bis mittlere Unternehmen Private Edition (nur Überweisungen) Profi Cash (ab Version 10.3.)
Empfehlung für große Unternehmen
Unsere Softwarelösungen für Sie
Wir beraten Sie, welcher elektronische Weg für Sie geeignet ist!Wir beraten Sie, welcher elektronische Weg für Sie geeignet ist!
Juni 2013Juni 2013
Dauerlastschriften
Migration der Dauerlastschriften in das SEPA-Format
Automatische Konvertierung nach IBAN und BIC
Gläubiger-ID des Kunden notwendig
Ermittlung Mandatsdatum und Mandatsreferenz durch das System
Übermittlung Kunden eine CSV-Datei mit Übersicht der Mandatsreferenzen und Mandatsdatum (ab Oktober 2013)
Information der Mitglieder
Juni 2013Juni 2013
Benennen Sie einen SEPA-Verantwortlichen.
Weisen Sie Ihre eigene IBAN und BIC auf Ihren Geschäftspapieren aus.
Erfragen Sie IBAN und BIC von Mitgliedern.
Stellen Sie eigene Bankstammdaten auf IBAN und BIC um(z.B. mit dem IBAN-Konverter).
Analysieren Sie die Struktur Ihres heutigen Zahlungsverkehrs (Stückzahl, Volumina, Länder etc.).
HandlungsempfehlungenWas ist zu tun?
Juni 2013Juni 2013
Informieren Sie Ihre Mitglieder über den Wechsel auf das SEPA-Basis-Lastschriftverfahren und teilen Sie ihnen die Gläubiger-Identifikationsnummer sowie die Mandatsreferenz mit.
Prüfen Sie technische Systeme und Software auf SEPA-Fähigkeit.
Passen Sie Arbeitsabläufe und Geschäftsprozesse an die neuen Anforderungen an.
Die Berater der VR-Bank Mainz eG unterstützen Sie gerne!
HandlungsempfehlungenWas ist zu tun?
Juni 2013Juni 2013
Auswirkungen auf die Geschäftsprozesse
Bei Lastschrifteinzug ist keine kurzfristige Änderung von IBAN, BIC oder Betrag mehr möglich.
Abbuchungsaufträge nicht für Privatkunden (Verbraucher)
Sofern es zu einer Rücklastschrift kommt, ist der Zahler über den erneuten Einzug der Lastschrift unter Angabe eines neues Fälligkeitstermins per Vorabinformation zu unterrichten.
Einführung einer Mandatsverwaltung
Juni 2013Juni 2013
Auswirkungen auf die Geschäftsprozesse
Bei Überweisungen keine Einreichung von Datenträgern.
Bei Lastschriften keine Einreichung von Datenträgern und Belegen.
Verwendungszweck nur noch 140 Zeichen anstelle378 Zeichen.
Sofern Überweisungsvordrucke verschickt werden, sind bis spätestens 01.02.2014 SEPA-konforme Vordrucke mit IBAN und BIC zu verwenden.
Juni 2013Juni 2013
SEPA-NavigatorInteraktiver Check - Sind Sie fit für SEPA?
SEPA - Navigator
SEPA-Navigator
Mit dem nachfolgenden SEPA-Navigator können Sie selbst ermitteln, wie gut Sie bereits heute über SEPA informiert und auf die damit verbundenen Änderungen vorbereitet sind.
Zudem erhalten Sie am Ende des SEPA-Navigators gesammelt Ihre individuellen Hinweise.
Juni 2013Juni 2013