jugendliche im anglerverband „elbflorenz“ dresden e.v
DESCRIPTION
Jugendliche im Anglerverband „Elbflorenz“ Dresden e.V. § 20 Fischereischeinpflicht. Wer die Fischerei ausübt, muss einen gültigen Fischereischein besitzen .... Fischereischeine werden bei Jugendfischereischeinen (§22 Abs.1Satz 1) bis zu sieben - PowerPoint PPT PresentationTRANSCRIPT
29.03.2008 Jugendarbeit
Anglerverband „Elbflorenz“ Dresden e.V. – H. R. Ullrich
1
Jugendliche im Anglerverband „Elbflorenz“ Dresden e.V.
1962
1841
1680
1526
1377
1152 14
23
2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007
Jugend
Jugend
29.03.2008 Jugendarbeit
Anglerverband „Elbflorenz“ Dresden e.V. – H. R. Ullrich
2
§ 20 Fischereischeinpflicht
(1) Wer die Fischerei ausübt, muss einen gültigen Fischereischein besitzen ....
(2) Fischereischeine werden1. bei Jugendfischereischeinen (§22 Abs.1Satz 1) bis zu
sieben 2. im Übrigen für jede beliebige Anzahl von Jahren oder
unbefristet
erteilt. Der Jugendfischereischein wird mit Vollendung des sechzehnten Lebensjahres ungültig.
29.03.2008 Jugendarbeit
Anglerverband „Elbflorenz“ Dresden e.V. – H. R. Ullrich
3
Kinder unter 9 Jahren• Kinder, die das 9. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, dürfen in
sehr begrenztem Umfang an der Fischereiausübung eines volljährigen Anglers beteiligt werden. Ein Kind unter 9 Jahren kann keinen Erlaubnisschein und Jugendfischereischein erhalten. Jedoch muss der erwachsene Angler, bei dem das Kind mitangelt, über einen gültigen Fischereischein und Erlaubnisschein für das Gewässer verfügen.Das Kind unter 9 Jahren darf keine eigene Angel bei sich führen, aber die Angel des erwachsenen Anglers auswerfen und unter Aufsicht den Drill durchführen. Es darf keinesfalls einen lebenden Fisch abködern und diesen betäuben oder töten. Der erwachsene Angler, bei dem das Kind mitangelt, muss eine Person sein, die im vollen Umfang Autorität über das Kind besitzt. Sie muss jederzeit eingreifen können und darf sich nicht vom Angelplatz entfernen.
29.03.2008 Jugendarbeit
Anglerverband „Elbflorenz“ Dresden e.V. – H. R. Ullrich
4
Ab dem 9. bis 16. Lebensjahr
• Der Jugendliche muss einen Jugendfischereischein und einen Erlaubnisschein für das jeweilige Gewässer besitzen.Der Jugendfischereischeininhaber darf nur unter ständiger Aufsicht eines Erwachsenen, der einen gültigen Fischereischein haben muss, angeln. Die Aufsichtsperson benötigt nur dann einen Erlaubnisschein, wenn sie selbst das Angeln ausübt. Soweit Jugendfischereischeininhaber nachweislich seit mindestens einem Jahr Mitglied in einem Anglerverein sind, entfällt die ständige Aufsicht durch einen erwachsenen Angler.
29.03.2008 Jugendarbeit
Anglerverband „Elbflorenz“ Dresden e.V. – H. R. Ullrich
5
Ab 14. bzw. 16. Lebensjahr
• Ab dem 14. Lebensjahr kann ein Jugendlicher an der staatlichen Fischereiprüfung als Sachkundenachweis teilnehmen und nach bestandener Prüfung einen Fischereischein erhalten. Unter der weiteren Voraussetzung eines gültigen Erlaubnisscheines oder einer sonstigen Nutzungsberechtigung für das jeweilige Angelgewässer kann er damit alleine ohne Aufsicht eines Erwachsenen angeln.
• Ab dem vollendeten 16. Lebensjahr besteht Fischereischeinpflicht, so dass ein Jugendlicher auch unter Aufsicht eines erwachsenen Anglers nur noch angeln kann, wenn er selbst die Fischereiprüfung als Sachkundenachweis bestanden und einen Fischereischein erworben hat. Deshalb sollte rechtzeitig an die Teilnahme an einem Vorbereitungslehrgang mit anschließender Fischereiprüfung gedacht werden. Auskunft dazu erteilen die Anglerverbände.
29.03.2008 Jugendarbeit
Anglerverband „Elbflorenz“ Dresden e.V. – H. R. Ullrich
6
Fischereischein
Antrag Online
aktuelles Lichtbild, Hochformat 45 x 35 mm ohne Rand, farbig
Preise (Fischereiabgabe + Ausstellungsgebühr)
29.03.2008 Jugendarbeit
Anglerverband „Elbflorenz“ Dresden e.V. – H. R. Ullrich
7
Sächsische Fischereiverordnung§ 22 Zulassung zur Prüfung erfolgt auf Antrag. Sie
wird erteilt, wenn der Antragsteller1. an einem Vorbereitungslehrgang gemäß § 23
teilgenommen hat2. zum Prüfungstermin mindestens 14 Jahre alt
ist.Satz 1. Nr.1 gilt nicht für Jugendfischereischeininhaber nach § 22 Abs. 1 Halbsatz 2 SächsFischG, deren Mitgliedschaft in einem Anglerverein seit mindestens zwei Jahren besteht.
29.03.2008 Jugendarbeit
Anglerverband „Elbflorenz“ Dresden e.V. – H. R. Ullrich
8
Prüfung ohne Lehrgang
• Die Prüfung erfolgt am Computer und jeder Teilnehmer erhält eigene Fragen.
• Jeder kann sich selbst prüfen im Internet
www.landwirtschaft.sachsen.de/de/wu/Landwirtschaft/5_3062.htm
29.03.2008 Jugendarbeit
Anglerverband „Elbflorenz“ Dresden e.V. – H. R. Ullrich
9
§ 22 Jugendfischereischein und besondere Fischereischeine
(1) Personen; die das neunte, aber noch nicht das sechzehnte Lebensjahr vollendet haben, kann ein Jugendfischereischein ohne Fischereiprüfung erteilt werden. Fischereischeininhaber nach Satz 1 dürfen die Fischerei nur in Begleitung eines volljährigen Fischereischeininhabers ausüben, es sei denn, sie sind seit mindestens einem Jahr Mitglied in einem Anglerverein.
29.03.2008 Jugendarbeit
Anglerverband „Elbflorenz“ Dresden e.V. – H. R. Ullrich
10
Steuerfreie Pauschale
• Für Sporttrainer, Betreuer, Ausbilder • Steuerfreie Vergütung bis 2.100,00 €/Jahr
= 175,00 €/Monat
Voraussetzung:• Auftraggeber muss die Gemeinnützigkeit
haben(Bitte mit dem zuständigen Finanzamt abstimmen)
29.03.2008 Jugendarbeit
Anglerverband „Elbflorenz“ Dresden e.V. – H. R. Ullrich
11
LVSA e.V.
Der Landesverband Sächsischer Angler e.V.führt diese Ausbildung mit dem Kinder- und Jugendring Sachsen e.V. (jährlich/zweijährlich ?) durch. • 2 Wochenenden (1.Quartal)• Kriebstein• Kosten für den Verein
– Reisekosten
29.03.2008 Jugendarbeit
Anglerverband „Elbflorenz“ Dresden e.V. – H. R. Ullrich
12
Qualifizierung des Jugendleiters
Ausbildung Jugendleiter-Card (Bundesprogramm)
• Inhalte– Pädagogik– Rechts- und Versicherungsfragen– Erste Hilfe– Organisatorische und finanzielle Aspekte
29.03.2008 Jugendarbeit
Anglerverband „Elbflorenz“ Dresden e.V. – H. R. Ullrich
13
J u g e n d l e i t e r c a r d
29.03.2008 Jugendarbeit
Anglerverband „Elbflorenz“ Dresden e.V. – H. R. Ullrich
14
Wie können wir die Kinder für das Angeln
interessieren?
Organisation im Verein
Vereinsveran-staltungen
Schnupperangeln
Vorstellung an Schulen
Kinder und Enkel
29.03.2008 Jugendarbeit
Anglerverband „Elbflorenz“ Dresden e.V. – H. R. Ullrich
15
Ideen zur Jugendarbeit
• Arbeitsgemeinschaft in einer Schule• Angeln in den Ferien• Angelwochenende mit Übernachtung• Nachtangeln mit der Jugendgruppe• Casting mit den Jugendlichen• Jugendgewässer • Unterstützung durch kommunale
Jugendförderung
29.03.2008 Jugendarbeit
Anglerverband „Elbflorenz“ Dresden e.V. – H. R. Ullrich
16
Kinder im Verein organisieren
• Aufnahmeantrag • Schriftliche Zustimmung der Eltern• Keine Aufnahmegebühr im Verein !!!• Bildung von Jugendgruppen über mehrere
Vereine• Jugendangelgewässer
29.03.2008 Jugendarbeit
Anglerverband „Elbflorenz“ Dresden e.V. – H. R. Ullrich
17
Vorteile der Vereinsmitgliedschaft
• Versicherungsschutz – Unfallversicherung (Körperschaden)– Haftpflichtversicherung (Schäden gegenüber
Dritten)• Teilnahme an Veranstaltungen des
Vereins– Betreuung am Gewässer– Lernen der notwendigen Sachverhalte
29.03.2008 Jugendarbeit
Anglerverband „Elbflorenz“ Dresden e.V. – H. R. Ullrich
18
Angeln ohne Begleitung
Fischwaid TheoriePraxis
Waidgerechtes Töten von Fischen
Gerätekunde
Hygienemaßnahmen
Kleine Fischkunde
Allgemeine Grundsätze
Angelpapiere
29.03.2008 Jugendarbeit
Anglerverband „Elbflorenz“ Dresden e.V. – H. R. Ullrich
19
Allgemeine Grundsätze
• Verhalten am Gewässer• Verhalten am Angelplatz• Verhalten bei einer Kontrolle der
Verbands- und Gewässeraufsicht oder Staatlichen Fischereiaufsicht
• Verhalten in der Natur• Verhalten bei einem Notfall
29.03.2008 Jugendarbeit
Anglerverband „Elbflorenz“ Dresden e.V. – H. R. Ullrich
20
Kleine Fischkunde
• Schonmaße, Schonzeiten• Körperbau, Biologie und Lebensweise von
ausgewählten Fischen• Fischnährtiere• Futterkunde• Lebensräume
29.03.2008 Jugendarbeit
Anglerverband „Elbflorenz“ Dresden e.V. – H. R. Ullrich
21
Gerätekunde
• Theoretische und praktische Schulungen zu Angelmethoden
• Zusammenstellen von Angelgeräten• Praktische Anwendung am Gewässer• Wurfübung - Casting
29.03.2008 Jugendarbeit
Anglerverband „Elbflorenz“ Dresden e.V. – H. R. Ullrich
22
Waidgerechtes Töten von Fischen
• Behandlung gefangener Fische• Waidgerechtes Töten• Messerprüfung • Aufbewahrung der Fische nach dem Töten• Mitnahme von Fischen
29.03.2008 Jugendarbeit
Anglerverband „Elbflorenz“ Dresden e.V. – H. R. Ullrich
23
Was muss ein Jungangler beim Angeln mitführen
• Angelausweise – Fischereischein– Erlaubnisschein– Mitgliedsausweis– Gewässerordnung– Gewässerverzeichnis
• Handwerkszeug– Zollstock– Bandmaß– Hakenlöser– Fischbetäuber– Messer– Unterfangkescher– Bleistift
29.03.2008 Jugendarbeit
Anglerverband „Elbflorenz“ Dresden e.V. – H. R. Ullrich
24
Hygienemaßnahmen
• Desinfektion und Reinigung von Geräten• Umgang mit kranken Fischen• Benutzung von toten Köderfischen
29.03.2008 Jugendarbeit
Anglerverband „Elbflorenz“ Dresden e.V. – H. R. Ullrich
25
Ausbildungsziel
• Ziel der Ausbildung ist es, dem Jugendfischereischeininhaber eine praxisnahe abgestimmte Wissensvermittelung entsprechend den gesetzlichen Bedingungen des Freistaates Sachen und den Regelungen des LVSA e.V. zu vermitteln
29.03.2008 Jugendarbeit
Anglerverband „Elbflorenz“ Dresden e.V. – H. R. Ullrich
26
Hilfsmittel - Broschüren
• Kinderangelschule des Landesverbandes Brandenburg e.V.
• Handbuch für Jugendwarte des DAV • Gewässerordnung des LVSA e.V.• Robbi macht die Fischerprüfung
29.03.2008 Jugendarbeit
Anglerverband „Elbflorenz“ Dresden e.V. – H. R. Ullrich
27Qualifizierungslehrgang -Jugendgruppenleiter Stufe I”
Jens Felix
Folie
29.03.2008 Jugendarbeit
Anglerverband „Elbflorenz“ Dresden e.V. – H. R. Ullrich
28
Qualifizierungslehrgang -Jugendgruppenleiter Stufe I”
„Jugendarbeit im LVSA e.V.”Jens Felix
29.03.2008 Jugendarbeit
Anglerverband „Elbflorenz“ Dresden e.V. – H. R. Ullrich
29Qualifizierungslehrgang -Jugendgruppenleiter Stufe I”
„Jugendarbeit im LVSA e.V.”Jens Felix
29.03.2008 Jugendarbeit
Anglerverband „Elbflorenz“ Dresden e.V. – H. R. Ullrich
30
Junganglerprüfung
• mündliches Gespräch mit Protokoll
Bestanden
Jungangler erhält im Mitgliedsausweis die Bestätigung und darfalleine angeln gehen
Nicht Bestanden
Jungangler erhält im Erlaubnisschein die
Eintragung „Angeln in Begleitung eines volljährigen
Fischereischeininhabers
29.03.2008 Jugendarbeit
Anglerverband „Elbflorenz“ Dresden e.V. – H. R. Ullrich
31
29.03.2008 Jugendarbeit
Anglerverband „Elbflorenz“ Dresden e.V. – H. R. Ullrich
32Qualifizierungslehrgang -Jugendgruppenleiter Stufe I”
„Jugendarbeit im LVSA e.V.”Jens Felix
29.03.2008 Jugendarbeit
Anglerverband „Elbflorenz“ Dresden e.V. – H. R. Ullrich
33Qualifizierungslehrgang -Jugendgruppenleiter Stufe I”
„Jugendarbeit im LVSA e.V.”Jens Felix
29.03.2008 Jugendarbeit
Anglerverband „Elbflorenz“ Dresden e.V. – H. R. Ullrich
34Qualifizierungslehrgang -Jugendgruppenleiter Stufe I”
„Jugendarbeit im LVSA e.V.”Jens Felix
29.03.2008 Jugendarbeit
Anglerverband „Elbflorenz“ Dresden e.V. – H. R. Ullrich
35Qualifizierungslehrgang -Jugendgruppenleiter Stufe I”
„Jugendarbeit im LVSA e.V.”Jens Felix
27