jugendliche im anglerverband „elbflorenz“ dresden e.v

35
29.03.2008 Jugendarbeit Anglerverband „Elbflorenz“ Dresden e.V. – H. R. Ullrich 1 Jugendliche im Anglerverband „Elbflorenz“ Dresden e.V. 1962 1841 1680 1526 1377 1152 1423 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 Jugend Jugend

Upload: theta

Post on 12-Feb-2016

27 views

Category:

Documents


0 download

DESCRIPTION

Jugendliche im Anglerverband „Elbflorenz“ Dresden e.V. § 20 Fischereischeinpflicht. Wer die Fischerei ausübt, muss einen gültigen Fischereischein besitzen .... Fischereischeine werden bei Jugendfischereischeinen (§22 Abs.1Satz 1) bis zu sieben - PowerPoint PPT Presentation

TRANSCRIPT

Page 1: Jugendliche im Anglerverband „Elbflorenz“ Dresden e.V

29.03.2008 Jugendarbeit

Anglerverband „Elbflorenz“ Dresden e.V. – H. R. Ullrich

1

Jugendliche im Anglerverband „Elbflorenz“ Dresden e.V.

1962

1841

1680

1526

1377

1152 14

23

2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007

Jugend

Jugend

Page 2: Jugendliche im Anglerverband „Elbflorenz“ Dresden e.V

29.03.2008 Jugendarbeit

Anglerverband „Elbflorenz“ Dresden e.V. – H. R. Ullrich

2

§ 20 Fischereischeinpflicht

(1) Wer die Fischerei ausübt, muss einen gültigen Fischereischein besitzen ....

(2) Fischereischeine werden1. bei Jugendfischereischeinen (§22 Abs.1Satz 1) bis zu

sieben 2. im Übrigen für jede beliebige Anzahl von Jahren oder

unbefristet

erteilt. Der Jugendfischereischein wird mit Vollendung des sechzehnten Lebensjahres ungültig.

Page 3: Jugendliche im Anglerverband „Elbflorenz“ Dresden e.V

29.03.2008 Jugendarbeit

Anglerverband „Elbflorenz“ Dresden e.V. – H. R. Ullrich

3

Kinder unter 9 Jahren• Kinder, die das 9. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, dürfen in

sehr begrenztem Umfang an der Fischereiausübung eines volljährigen Anglers beteiligt werden. Ein Kind unter  9 Jahren kann keinen Erlaubnisschein und Jugendfischereischein erhalten. Jedoch muss der erwachsene Angler, bei dem das Kind mitangelt, über einen gültigen Fischereischein und Erlaubnisschein für das Gewässer verfügen.Das Kind unter 9 Jahren darf keine eigene Angel bei sich führen, aber die Angel des erwachsenen Anglers auswerfen und unter Aufsicht den Drill durchführen. Es darf keinesfalls einen lebenden Fisch abködern und diesen betäuben oder töten. Der erwachsene Angler, bei dem das Kind mitangelt, muss eine Person sein, die im vollen Umfang Autorität über das Kind besitzt. Sie muss jederzeit eingreifen können und darf sich nicht vom Angelplatz entfernen.

Page 4: Jugendliche im Anglerverband „Elbflorenz“ Dresden e.V

29.03.2008 Jugendarbeit

Anglerverband „Elbflorenz“ Dresden e.V. – H. R. Ullrich

4

Ab dem 9. bis 16. Lebensjahr

• Der Jugendliche muss einen Jugendfischereischein und einen Erlaubnisschein für das jeweilige Gewässer besitzen.Der Jugendfischereischeininhaber darf nur unter ständiger Aufsicht eines Erwachsenen, der einen gültigen Fischereischein haben muss, angeln. Die Aufsichtsperson benötigt nur dann einen Erlaubnisschein, wenn sie selbst das Angeln ausübt.   Soweit Jugendfischereischeininhaber nachweislich seit mindestens einem Jahr Mitglied in einem Anglerverein sind, entfällt die ständige Aufsicht durch einen erwachsenen Angler.

Page 5: Jugendliche im Anglerverband „Elbflorenz“ Dresden e.V

29.03.2008 Jugendarbeit

Anglerverband „Elbflorenz“ Dresden e.V. – H. R. Ullrich

5

Ab 14. bzw. 16. Lebensjahr

• Ab dem 14. Lebensjahr kann ein Jugendlicher an der staatlichen Fischereiprüfung als Sachkundenachweis teilnehmen und nach bestandener Prüfung einen Fischereischein erhalten. Unter der weiteren Voraussetzung eines gültigen Erlaubnisscheines oder einer sonstigen Nutzungsberechtigung für das jeweilige Angelgewässer kann er damit alleine ohne Aufsicht eines Erwachsenen angeln.

• Ab dem vollendeten 16. Lebensjahr besteht Fischereischeinpflicht, so dass ein Jugendlicher auch unter Aufsicht eines erwachsenen Anglers  nur noch angeln kann, wenn er selbst die Fischereiprüfung als Sachkundenachweis bestanden und einen Fischereischein erworben hat. Deshalb sollte rechtzeitig an die Teilnahme an einem Vorbereitungslehrgang mit anschließender Fischereiprüfung gedacht werden. Auskunft dazu erteilen die Anglerverbände.

Page 6: Jugendliche im Anglerverband „Elbflorenz“ Dresden e.V

29.03.2008 Jugendarbeit

Anglerverband „Elbflorenz“ Dresden e.V. – H. R. Ullrich

6

Fischereischein

Antrag Online

aktuelles Lichtbild, Hochformat 45 x 35 mm ohne Rand, farbig

Preise (Fischereiabgabe + Ausstellungsgebühr)

Page 7: Jugendliche im Anglerverband „Elbflorenz“ Dresden e.V

29.03.2008 Jugendarbeit

Anglerverband „Elbflorenz“ Dresden e.V. – H. R. Ullrich

7

Sächsische Fischereiverordnung§ 22 Zulassung zur Prüfung erfolgt auf Antrag. Sie

wird erteilt, wenn der Antragsteller1. an einem Vorbereitungslehrgang gemäß § 23

teilgenommen hat2. zum Prüfungstermin mindestens 14 Jahre alt

ist.Satz 1. Nr.1 gilt nicht für Jugendfischereischeininhaber nach § 22 Abs. 1 Halbsatz 2 SächsFischG, deren Mitgliedschaft in einem Anglerverein seit mindestens zwei Jahren besteht.

Page 8: Jugendliche im Anglerverband „Elbflorenz“ Dresden e.V

29.03.2008 Jugendarbeit

Anglerverband „Elbflorenz“ Dresden e.V. – H. R. Ullrich

8

Prüfung ohne Lehrgang

• Die Prüfung erfolgt am Computer und jeder Teilnehmer erhält eigene Fragen.

• Jeder kann sich selbst prüfen im Internet

www.landwirtschaft.sachsen.de/de/wu/Landwirtschaft/5_3062.htm

Page 9: Jugendliche im Anglerverband „Elbflorenz“ Dresden e.V

29.03.2008 Jugendarbeit

Anglerverband „Elbflorenz“ Dresden e.V. – H. R. Ullrich

9

§ 22 Jugendfischereischein und besondere Fischereischeine

(1) Personen; die das neunte, aber noch nicht das sechzehnte Lebensjahr vollendet haben, kann ein Jugendfischereischein ohne Fischereiprüfung erteilt werden. Fischereischeininhaber nach Satz 1 dürfen die Fischerei nur in Begleitung eines volljährigen Fischereischeininhabers ausüben, es sei denn, sie sind seit mindestens einem Jahr Mitglied in einem Anglerverein.

Page 10: Jugendliche im Anglerverband „Elbflorenz“ Dresden e.V

29.03.2008 Jugendarbeit

Anglerverband „Elbflorenz“ Dresden e.V. – H. R. Ullrich

10

Steuerfreie Pauschale

• Für Sporttrainer, Betreuer, Ausbilder • Steuerfreie Vergütung bis 2.100,00 €/Jahr

= 175,00 €/Monat

Voraussetzung:• Auftraggeber muss die Gemeinnützigkeit

haben(Bitte mit dem zuständigen Finanzamt abstimmen)

Page 11: Jugendliche im Anglerverband „Elbflorenz“ Dresden e.V

29.03.2008 Jugendarbeit

Anglerverband „Elbflorenz“ Dresden e.V. – H. R. Ullrich

11

LVSA e.V.

Der Landesverband Sächsischer Angler e.V.führt diese Ausbildung mit dem Kinder- und Jugendring Sachsen e.V. (jährlich/zweijährlich ?) durch. • 2 Wochenenden (1.Quartal)• Kriebstein• Kosten für den Verein

– Reisekosten

Page 12: Jugendliche im Anglerverband „Elbflorenz“ Dresden e.V

29.03.2008 Jugendarbeit

Anglerverband „Elbflorenz“ Dresden e.V. – H. R. Ullrich

12

Qualifizierung des Jugendleiters

Ausbildung Jugendleiter-Card (Bundesprogramm)

• Inhalte– Pädagogik– Rechts- und Versicherungsfragen– Erste Hilfe– Organisatorische und finanzielle Aspekte

Page 13: Jugendliche im Anglerverband „Elbflorenz“ Dresden e.V

29.03.2008 Jugendarbeit

Anglerverband „Elbflorenz“ Dresden e.V. – H. R. Ullrich

13

J u g e n d l e i t e r c a r d

Page 14: Jugendliche im Anglerverband „Elbflorenz“ Dresden e.V

29.03.2008 Jugendarbeit

Anglerverband „Elbflorenz“ Dresden e.V. – H. R. Ullrich

14

Wie können wir die Kinder für das Angeln

interessieren?

Organisation im Verein

Vereinsveran-staltungen

Schnupperangeln

Vorstellung an Schulen

Kinder und Enkel

Page 15: Jugendliche im Anglerverband „Elbflorenz“ Dresden e.V

29.03.2008 Jugendarbeit

Anglerverband „Elbflorenz“ Dresden e.V. – H. R. Ullrich

15

Ideen zur Jugendarbeit

• Arbeitsgemeinschaft in einer Schule• Angeln in den Ferien• Angelwochenende mit Übernachtung• Nachtangeln mit der Jugendgruppe• Casting mit den Jugendlichen• Jugendgewässer • Unterstützung durch kommunale

Jugendförderung

Page 16: Jugendliche im Anglerverband „Elbflorenz“ Dresden e.V

29.03.2008 Jugendarbeit

Anglerverband „Elbflorenz“ Dresden e.V. – H. R. Ullrich

16

Kinder im Verein organisieren

• Aufnahmeantrag • Schriftliche Zustimmung der Eltern• Keine Aufnahmegebühr im Verein !!!• Bildung von Jugendgruppen über mehrere

Vereine• Jugendangelgewässer

Page 17: Jugendliche im Anglerverband „Elbflorenz“ Dresden e.V

29.03.2008 Jugendarbeit

Anglerverband „Elbflorenz“ Dresden e.V. – H. R. Ullrich

17

Vorteile der Vereinsmitgliedschaft

• Versicherungsschutz – Unfallversicherung (Körperschaden)– Haftpflichtversicherung (Schäden gegenüber

Dritten)• Teilnahme an Veranstaltungen des

Vereins– Betreuung am Gewässer– Lernen der notwendigen Sachverhalte

Page 18: Jugendliche im Anglerverband „Elbflorenz“ Dresden e.V

29.03.2008 Jugendarbeit

Anglerverband „Elbflorenz“ Dresden e.V. – H. R. Ullrich

18

Angeln ohne Begleitung

Fischwaid TheoriePraxis

Waidgerechtes Töten von Fischen

Gerätekunde

Hygienemaßnahmen

Kleine Fischkunde

Allgemeine Grundsätze

Angelpapiere

Page 19: Jugendliche im Anglerverband „Elbflorenz“ Dresden e.V

29.03.2008 Jugendarbeit

Anglerverband „Elbflorenz“ Dresden e.V. – H. R. Ullrich

19

Allgemeine Grundsätze

• Verhalten am Gewässer• Verhalten am Angelplatz• Verhalten bei einer Kontrolle der

Verbands- und Gewässeraufsicht oder Staatlichen Fischereiaufsicht

• Verhalten in der Natur• Verhalten bei einem Notfall

Page 20: Jugendliche im Anglerverband „Elbflorenz“ Dresden e.V

29.03.2008 Jugendarbeit

Anglerverband „Elbflorenz“ Dresden e.V. – H. R. Ullrich

20

Kleine Fischkunde

• Schonmaße, Schonzeiten• Körperbau, Biologie und Lebensweise von

ausgewählten Fischen• Fischnährtiere• Futterkunde• Lebensräume

Page 21: Jugendliche im Anglerverband „Elbflorenz“ Dresden e.V

29.03.2008 Jugendarbeit

Anglerverband „Elbflorenz“ Dresden e.V. – H. R. Ullrich

21

Gerätekunde

• Theoretische und praktische Schulungen zu Angelmethoden

• Zusammenstellen von Angelgeräten• Praktische Anwendung am Gewässer• Wurfübung - Casting

Page 22: Jugendliche im Anglerverband „Elbflorenz“ Dresden e.V

29.03.2008 Jugendarbeit

Anglerverband „Elbflorenz“ Dresden e.V. – H. R. Ullrich

22

Waidgerechtes Töten von Fischen

• Behandlung gefangener Fische• Waidgerechtes Töten• Messerprüfung • Aufbewahrung der Fische nach dem Töten• Mitnahme von Fischen

Page 23: Jugendliche im Anglerverband „Elbflorenz“ Dresden e.V

29.03.2008 Jugendarbeit

Anglerverband „Elbflorenz“ Dresden e.V. – H. R. Ullrich

23

Was muss ein Jungangler beim Angeln mitführen

• Angelausweise – Fischereischein– Erlaubnisschein– Mitgliedsausweis– Gewässerordnung– Gewässerverzeichnis

• Handwerkszeug– Zollstock– Bandmaß– Hakenlöser– Fischbetäuber– Messer– Unterfangkescher– Bleistift

Page 24: Jugendliche im Anglerverband „Elbflorenz“ Dresden e.V

29.03.2008 Jugendarbeit

Anglerverband „Elbflorenz“ Dresden e.V. – H. R. Ullrich

24

Hygienemaßnahmen

• Desinfektion und Reinigung von Geräten• Umgang mit kranken Fischen• Benutzung von toten Köderfischen

Page 25: Jugendliche im Anglerverband „Elbflorenz“ Dresden e.V

29.03.2008 Jugendarbeit

Anglerverband „Elbflorenz“ Dresden e.V. – H. R. Ullrich

25

Ausbildungsziel

• Ziel der Ausbildung ist es, dem Jugendfischereischeininhaber eine praxisnahe abgestimmte Wissensvermittelung entsprechend den gesetzlichen Bedingungen des Freistaates Sachen und den Regelungen des LVSA e.V. zu vermitteln

Page 26: Jugendliche im Anglerverband „Elbflorenz“ Dresden e.V

29.03.2008 Jugendarbeit

Anglerverband „Elbflorenz“ Dresden e.V. – H. R. Ullrich

26

Hilfsmittel - Broschüren

• Kinderangelschule des Landesverbandes Brandenburg e.V.

• Handbuch für Jugendwarte des DAV • Gewässerordnung des LVSA e.V.• Robbi macht die Fischerprüfung

Page 27: Jugendliche im Anglerverband „Elbflorenz“ Dresden e.V

29.03.2008 Jugendarbeit

Anglerverband „Elbflorenz“ Dresden e.V. – H. R. Ullrich

27Qualifizierungslehrgang -Jugendgruppenleiter Stufe I”

Jens Felix

Folie

Page 28: Jugendliche im Anglerverband „Elbflorenz“ Dresden e.V

29.03.2008 Jugendarbeit

Anglerverband „Elbflorenz“ Dresden e.V. – H. R. Ullrich

28

Qualifizierungslehrgang -Jugendgruppenleiter Stufe I”

„Jugendarbeit im LVSA e.V.”Jens Felix

Page 29: Jugendliche im Anglerverband „Elbflorenz“ Dresden e.V

29.03.2008 Jugendarbeit

Anglerverband „Elbflorenz“ Dresden e.V. – H. R. Ullrich

29Qualifizierungslehrgang -Jugendgruppenleiter Stufe I”

„Jugendarbeit im LVSA e.V.”Jens Felix

Page 30: Jugendliche im Anglerverband „Elbflorenz“ Dresden e.V

29.03.2008 Jugendarbeit

Anglerverband „Elbflorenz“ Dresden e.V. – H. R. Ullrich

30

Junganglerprüfung

• mündliches Gespräch mit Protokoll

Bestanden

Jungangler erhält im Mitgliedsausweis die Bestätigung und darfalleine angeln gehen

Nicht Bestanden

Jungangler erhält im Erlaubnisschein die

Eintragung „Angeln in Begleitung eines volljährigen

Fischereischeininhabers

Page 31: Jugendliche im Anglerverband „Elbflorenz“ Dresden e.V

29.03.2008 Jugendarbeit

Anglerverband „Elbflorenz“ Dresden e.V. – H. R. Ullrich

31

Page 32: Jugendliche im Anglerverband „Elbflorenz“ Dresden e.V

29.03.2008 Jugendarbeit

Anglerverband „Elbflorenz“ Dresden e.V. – H. R. Ullrich

32Qualifizierungslehrgang -Jugendgruppenleiter Stufe I”

„Jugendarbeit im LVSA e.V.”Jens Felix

Page 33: Jugendliche im Anglerverband „Elbflorenz“ Dresden e.V

29.03.2008 Jugendarbeit

Anglerverband „Elbflorenz“ Dresden e.V. – H. R. Ullrich

33Qualifizierungslehrgang -Jugendgruppenleiter Stufe I”

„Jugendarbeit im LVSA e.V.”Jens Felix

Page 34: Jugendliche im Anglerverband „Elbflorenz“ Dresden e.V

29.03.2008 Jugendarbeit

Anglerverband „Elbflorenz“ Dresden e.V. – H. R. Ullrich

34Qualifizierungslehrgang -Jugendgruppenleiter Stufe I”

„Jugendarbeit im LVSA e.V.”Jens Felix

Page 35: Jugendliche im Anglerverband „Elbflorenz“ Dresden e.V

29.03.2008 Jugendarbeit

Anglerverband „Elbflorenz“ Dresden e.V. – H. R. Ullrich

35Qualifizierungslehrgang -Jugendgruppenleiter Stufe I”

„Jugendarbeit im LVSA e.V.”Jens Felix

27