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Offizielles Organ: AGRBM, BRZ, DVR, DGA, DGGEF, DGRM, DIR, EFA, OEGRM, SRBM/DGE Krause & Pachernegg GmbH, Verlag für Medizin und Wirtschaft, A-3003 Gablitz Journal für Reproduktionsmedizin und Endokrinologie – Journal of Reproductive Medicine and Endocrinology Andrologie Embryologie & Biologie Endokrinologie Ethik & Recht Genetik Gynäkologie Kontrazeption Psychosomatik Reproduktionsmedizin Urologie Indexed in EMBASE/Excerpta Medica/Scopus www.kup.at/repromedizin Online-Datenbank mit Autoren- und Stichwortsuche Mitteilungen der Gesellschaften J. Reproduktionsmed. Endokrinol 2012; 9 (3), 232-245

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Offizielles Organ: AGRBM, BRZ, DVR, DGA, DGGEF, DGRM, DIR, EFA, OEGRM, SRBM/DGE

Krause & Pachernegg GmbH, Verlag für Medizin und Wirtschaft, A-3003 Gablitz

Journal für

Reproduktionsmedizin und Endokrinologie– Journal of Reproductive Medicine and Endocrinology –

Andrologie • Embryologie & Biologie • Endokrinologie • Ethik & Recht • Genetik Gynäkologie • Kontrazeption • Psychosomatik • Reproduktionsmedizin • Urologie

Indexed in EMBASE/Excerpta Medica/Scopus

www.kup.at/repromedizinOnline-Datenbank mit Autoren- und Stichwortsuche

Mitteilungen der Gesellschaften

J. Reproduktionsmed. Endokrinol 2012; 9 (3), 232-245

T h o m a s S t a u d i n g e r

M a u r i c e K i e n e l

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232 J Reproduktionsmed Endokrinol 2012; 9 (3)

Mitteilungen der Gesellschaften – AGRBM www.agrbm.de

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AGRBM-Mitteilungen

2-Länder-Treffen AGRBM/

EFA vom 11.–13. Mai 2012

in Leogang

Vom 11.–13. Mai 2012 fand das erstegemeinsame 2-Länder-Treffen vonAGRBM und EFA im wunderschönenAmbiente des Hotels „Krallerhof“ inLeogang, Salzburg, statt. Der Freitag-abend blieb den Hauptversammlungender beiden Gesellschaften vorbehalten.Auf dem anschließenden „Get together“in der Industrieausstellung konnten ersteKontakte geknüpft werden.

Der Samstag stand im Zeichen der wis-senschaftlichen Vorträge von internatio-nalen wie nationalen Rednern, die einbreites Themenspektrum abdeckten.Auf den Abdruck von Abstracts wird andieser Stelle verzichtet, weil dieausgezeichneten Vorträge vorwiegendReview-Charakter hatten und sich füreine kurze Zusammenfassung nicht eig-nen. Dankenswerterweise stellen dieAutoren ihre Vorträge zum Nachlesenim PDF-Format auf den Mitglieder-seiten der AGRBM- und der EFA-Homepage zur Verfügung.

Auch das Rahmenprogramm konnte sichsehen lassen: Der Hüttenabend unterdem Motto „Tracht ist Pracht“ wirdallen, die dabei waren, in bester Erinne-rung bleiben.

Am Sonntag wurde in gewohnt offenerund kollegialer Atmosphäre diskutiert:Zunächst zu den Themen Benchtop-Inkubatoren und Istanbul-Consensus-Vereinbarungen, gefolgt von einer freienDiskussion zu weiteren Themen aus demLaboralltag.

Die Resonanz der Teilnehmer zum 2-Länder-Treffen war überaus positiv, so-dass es mit großer Wahrscheinlichkeit inZukunft ein zweites gemeinsames Tref-fen geben wird.

♦ ♦ ♦

Hauptversammlung der

AGRBM

Im Rahmen des 2-Länder-Treffens fandam 11. Mai 2012 die jährliche Hauptver-sammlung statt. Der Vorstand gab eineÜbersicht zu den Aktivitäten des vergan-genen Jahres. An dieser Stelle sollen nurdie wichtigsten Beschlüsse zusammen-gefasst werden.

Der Vorstand stellte das geplante „Netz-werk der Fachwissenschaftler in der Me-dizin (NFM)“ vor. Im Gesundheitswesensind neben Ärzten, MTAs und Pflege-personal häufig auch spezialisierte Na-turwissenschaftler tätig. Diese sind einesehr heterogene Berufsgruppe, was sichauch an den unterschiedlichen Speziali-sierungen durch eine jeweils mehrjähri-ge fachspezifische Weiterbildung deut-lich erkennen lässt. Sie wird mit einemFachtitel wie Klinischer Chemiker, Fach-humangenetiker, Reproduktionsbiologe,Medizinphysiker u. a. abgeschlossen. Esist unverständlich, dass es bis heute nurwenige konkrete berufsrechtliche Richt-linien und/oder Gesetze gibt, die dieBerufsausübung des spezialisierten Na-turwissenschaftlers gesetzlich legitimie-ren. Seit Jahren bestehen Einschränkun-gen in der Berufsausübung und führenzur beruflichen Diskriminierung.

Für die Sicherung eines hohen Qualitäts-standards in der Gesundheitsversorgungwird eine Vereinheitlichung der Weiter-bildungsordnungen für Naturwissen-schaftler der einzelnen wissenschaftli-chen Fachgesellschaften und Berufs-vereinigungen angestrebt. Die Weiter-bildungszeiten, Weiterbildungsinhalteund die daraus resultierenden Abschlüs-se müssen einer gesetzlichen Regelungzugeführt werden.

Die Teilnehmer der HV sprachen sichmit großer Mehrheit für den Eintritt derAGRBM in das zu gründende Netzwerkaus.

Dieser Beschluss ist als ein klares Be-kenntnis zu verstehen, weiterhin an derstaatlichen Anerkennung unseres Be-rufsbildes zu arbeiten. Dazu ist die am01. März 2008 verabschiedete Fort- undWeiterbildungsordnung der AGRBMvon überragender Bedeutung, weshalbsie einer ständigen Anpassung und Ver-besserung unterliegen muss. So wurdeauch auf dieser HV wieder eine Neu-fassung, die mehr Verpflichtung und we-niger Freiwilligkeit beinhaltet, mit gro-ßer Mehrheit beschlossen. Als wichtigs-te Änderung gilt die Verpflichtung, min-destens in jedem zweiten 2-Jahres-Zy-klus die Fortbildungspunkte einzurei-chen, um eine kontinuierliche Fortbil-dung zu dokumentieren. Die ausgestell-ten Fortbildungszertifikate sind dahernur für 4 nachfolgende Kalenderjahregültig. Alle Änderungen im genauenWortlaut finden sich im Protokoll derHV auf den Mitgliederseiten unsererHomepage. Die geänderte Fort- undWeiterbildungsordnung ist unter http://agrbm.de/fortundweiterbildung/fwb.phpeinzusehen.

In der Fort- und Weiterbildungskom-mission wurde ein personeller Wechselvollzogen. Für den auf eigenen Wunschausscheidenden Thomas Stalf, dem fürseine langjährige Mitarbeit unser Dankgilt, wurde Maria Köster von der Uni-versitäts-Frauenklinik Bonn zur Leiterinder Kommission gewählt.

Turnusgemäß standen auch Vorstands-wahlen auf der Tagesordnung. KatrinPribbernow, Bernd Junkersdorf undUwe Mischeck schieden auf eigenenWunsch aus dem Vorstand aus. JensHirchenhain bedankte sich bei den aus-scheidenden Vorstandsmitgliedern fürihr großes Engagement für die AGRBM.Eine besondere Würdigung gebührtUwe Mischeck, der 17 Jahre lang alsSchatzmeister tätig war und damit dieEntwicklung der AGRBM wesentlichmitgeprägt hat.

For personal use only. Not to be reproduced without permission of Krause & Pachernegg GmbH.

www.agrbm.de Mitteilungen der Gesellschaften – AGRBM

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Die Wahlen ergaben folgende neue Zusammensetzung des Vorstandes:

1. Vorsitzender Dr. rer. nat. Jens HirchenhainUniversitäts-Frauenklinik, Unikid40225 Düsseldorf, Moorenstraße 5Tel. 0211/811 85 81, /810 40 68E-Mail: [email protected]

2. Vorsitzende Dr. rer. nat. Verena NordhoffCentrum für Reproduktionsmedizin und Andrologie48149 Münster, Domagkstraße 11Tel. 0251/83 58 698E-Mail: [email protected]

Schatzmeister Dr. rer. nat. Roland EidPraxis Dr. med. Rainer Rau73430 Aalen, Weidenfelder Straße 1Tel. 07361/96 22 92E-Mail: [email protected]

Beisitzer Dr. rer. medic. Simone Winkler(Schriftführer) GP Fritzsche, Reiher, Hoffmann

07743 Jena, Markt 4Tel. 03641/47 22 79E-Mail: [email protected]

Beisitzer Dr. rer. nat. Claus Sibold(Koordinator) Fertility Center Berlin

14050 Berlin, Spandauer Damm 130Tel. 030/233 20 81 60E-Mail: [email protected]

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Mitteilungen der Gesellschaften – BRZ www.repromed.de

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BRZ-Mitteilungen

Zum Stand der Unterstüt-

zung der Finanzierung der

Kinderwunschbehandlung

Natürlich mag sein, dass zum Zeitpunktder Veröffentlichung dieser 3. Ausgabedes Journals für Reproduktionsmedizinund Endokrinologie die Entscheidungenzum Ausbau der Unterstützung derFinanzierung in trockenen Tüchern ist.Nur – keiner mag daran glauben, denndas politische Szenario gleicht einerunentrinnbaren Zwickmühle: Zwei, neindrei kontrastierende Ansätze, Sommer-pause in der Hauptstadt und in den Bun-desländern, Uneinigkeit, Länder vs.Bund, Steuertöpfe vs. Krankenkassen,andere Haushaltspläne und viele andereGründe sprechen gegen eine Lösung unddafür, dass die Patientenpaare weiterverschaukelt werden.

Die „Richtlinie des Bundesministeriumsfür Familie, Senioren, Frauen und Ju-gend über die Gewährung von Zuwen-dungen zur Förderung von Maßnahmender assistierten Reproduktion vom29. März 2012“ trat zum 1. April d. J. inKraft. 7 Millionen wurden in denHaushalt eingestellt. Gleichzeitig standdie Initiative der Länder Mecklenburg-Vorpommern, Thüringen und des Saar-landes im Raum und zur Entscheidungim Bundesrat. Der hat den Entwurfdurchgewunken und nun schmort derFortgang, denn im Rahmen des gesetz-geberischen Verfahrens müssen die Le-sungen erfolgen, 3 an der Zahl, und biszum endgültigen Entscheid verschanzensich die Länder hinter dieser Möglich-keit und bleiben untätig im Hinblick aufdie Schröder’sche föderale Lösung. Mitdem Gesetzentwurf (KiwunschG) sollerreicht werden, ergänzend zur 50%igenÜbernahme der Behandlungskostendurch die Krankenkasse gemäß § 27aAbsatz 3 Satz 3 des 5. Buches Sozial-gesetzbuch, die Voraussetzungen dafürzu schaffen, dass der Bund die Kinder-wunschbehandlung zukünftig zu 25 %mitfinanziert und damit die bisherigeKostenbeteiligung der Paare von 50 auf25 % sinkt.

Die beiden Bundesländer Sachsen undSachsen-Anhalt, die bereits seit gerau-mer Zeit für sich entschieden haben, die

Paare bei der Verwirklichung ihres Kin-derwunsches zu unterstützen, haben sichselbstverständlich für die Akzeptanz derFörderrichtlinie entschieden, sparen siedoch Gelder, die sie bislang aus demLänderhaushalt bereitstellen musstenund nun vom Bund aus den 7 Mio vonFrau Dr. Kristina Schröder gegenfinan-zieren können. Nur über die Unterstüt-zung auch des ersten Zyklus wird nochdebattiert.

Als dritte Instanz im Schwarze-Peter-Spiel können Kassen seit 2012 im Rah-men des durch das GKV-Versorgungs-strukturgesetz (GKV-VStG) geändertenSGB V individuelle Satzungsleistungenanbieten – und tun das inzwischen auch.Nur, derlei Leistungen sind nicht gesetz-lich fixiert und können jederzeit wiederaberkannt werden. Außerdem wird derDschungel der Leistungsangebote unddamit der bundesweite Flickenteppichweiter ausgebaut. Einige Kassen habenaber in der Tat diese Möglichkeit desPatientenwerbens ergriffen. Gern erhal-ten die Mitglieder des BRZ, aber auchPatientenpaare, eine Liste der Kassen –auch wenn in diesem Weg keine lang-fristige Lösung liegt.

Nicht genug, haben nun die Gesundheits-minister der Länder auf ihrer Konferenzam 28. Juni vollmundig sogar eine ein-stimmige Erklärung abgegeben, obwohluns bekannt ist, dass außer den beidenLändern Sachsen und Sachsen-Anhaltkein weiteres Bundesland derzeit bereitist, in die Unterstützung einzusteigen!– Beschluss der 85. Gesundhei ts-

ministerkonferenz der Länder vom28. Juni 2012 (TOP 6. 12)

– „Saarbrücker Erklärung“– Kostenübernahme für Behandlungs-

maßnahmen bei ungewollter Kinder-losigkeit

– Die Gesundheitsministerkonferenz be-schließt einstimmig:• Ungewollte Kinderlosigkeit bedeu-

tet für die betroffenen Paare oft-mals eine hohe Belastung.

• Maßnahmen zur Behandlung vonKinderlosigkeit stellen sowohlemotional als auch finanziell einegroße Herausforderung dar.

• Die gesetzlichen Krankenkassenerstatten ihren Versicherten gem.

§ 27a SGB V für die ersten 3 medi-zinisch notwendigen und erfolg-versprechendenBehandlungen Kos-ten in Höhe von 50 %. Die übrigenKosten sind von den Paaren zu tra-gen.

• Der Bundesrat hat in seiner Sit-zung vom 2. März 2012 beschlos-sen, den Gesetzentwurf eines Kin-derwunschförderungsgesetzes ge-mäß Artikel 76 Abs. 1 des Grund-gesetzes beim Deutschen Bundes-tag einzubringen. Kernanliegendes Gesetzentwurfes ist es, dass imErgebnis der Bund 25 Prozent-punkte des derzeit bei den Paarennach Abrechnung mit der Kran-kenversicherung gem. § 27a SGBV verbleibenden Eigenanteils derBehandlungskosten übernehmenmöge.

• § 11 Abs. 6 SGB V gibt ab dem1. Januar 2012 den gesetzlichenKrankenkassen die Möglichkeit, inihren Satzungen vorzusehen, dassüber die in § 27a SGB V genannteKostenerstattung hinaus Leistun-gen erbracht werden können.

Die Gesundheitsministerinnen und -mi-nister, -senatorinnen und -senatorenwürden es begrüßen, wenn die Gesetzli-chen Krankenkassen, von der ihnen in§ 11 Abs. 6 SGB V eingeräumten Sat-zungsermächtigung Gebrauch machenwürden, ihren Kostenanteil auf mind.62,5 % zu erhöhen. Sie bitten dasBMFSFJ, in der von ihm erlassenenRichtlinie zur Gewährung von Zuwen-dungen an kinderlose Paare Satzungs-leistungen der Gesetzlichen Kranken-kassen nach § 11 Abs. 6 SGB V als Ko-finanzierung der Länder zu akzeptieren.

Heißt: Frau Schröder möge doch dieFörderrichtlinie ändern, damit die Kas-sen einsteigen können. Doch, um dasDurcheinander perfekt zu machen: demBundesgesundheitsminister Bahr gefälltdie Kassenlösung grundsätzlich über-haupt nicht, denn er möchte, dass Maß-nahmen der künstlichen Befruchtungaus dem Familienhaushalt bzw. überSteuern finanziert werden. Ob noch indieser Legislaturperiode damit zu rech-nen ist, dass sich Bund und Länder ir-gendwie einigen und wer nach der Wahl

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noch in seinem Amt sein wird – whoknows. Was wir aber schon heute sicherwissen: die Kinderwunschpaare habenihren Glauben an die Politik längst ver-loren.

Korrespondenzadresse:Monika Uszkoreit

BRZE-Mail: [email protected]

Relevantes für die Praxis

Beginn einer Schwangerschaft

nach ART – Arbeitsrechtliche

FestlegungBittet eine Patientin um die Bestätigungdes Schwangerschaftseintritts zur Vor-lage beim Arbeitgeber oder zur Verwen-dung in einer juristischen Auseinander-setzung bei Kündigung, dann werdenWahrscheinlichkeiten zu Wirklichkei-ten.

Der Europäische Gerichtshof (EuGH)hatte bereits vor einiger Zeit(26. Februar 2008) entschieden, dass imRahmen von Maßnahmen medizinischassistierter Reproduktion arbeitsrecht-lich mit dem Embryotransfer eineSchwangerschaft eingetreten ist und da-her auch ab diesem Zeitpunkt der gesetz-liche Mutterschutz und Kündigungs-schutz greift.

Die Entscheidung des EuGH ist auf dieKlage einer Patientin in Österreich zu-rückzuführen, der zwischen Punktionund Transfer gekündigt worden war, undzwar 3 Tage vor dem Transfer. Zwarwurde die Kündigung durch den EuGHund dann auch das österreichische Ge-richt nicht aufgehoben, aber der Ge-richtshof legte den arbeitsrechtlich re-levanten Zeitpunkt für den Eintritt derSchwangerschaft im Rahmen einer ART-Behandlung fest: Der Tag des ET.

Der Entscheidung des EuGH liegt – hierwesentlich – die EU-Richtlinie 92/85/EWG i.d.F. vom 20. Juni 2007 zugrunde.Da die Richtlinie an die Mitgliedsstaatengerichtet ist, muss sie auch in nationalesRecht umgesetzt werden, d. h. dass dasUrteil des EuGH auch in Deutschlandanzuwenden ist.

Nun mag sich der Gedanke aufdrängen,dass Frauen, die ohne extrakorporale Be-fruchtung schwanger werden, benach-

teiligt seien. Dieser Widerspruch ist abernur scheinbar vorhanden. Wird das Ar-beitsverhältnis einer Frau nach der Kon-zeption, aber vor dem diagnostisch mög-lichen Schwangerschaftsnachweis ge-kündigt, so kann sie innerhalb von einer3-wöchigen Frist nach Erhalt der Kündi-gung Kündigungsschutzklage erheben.Die Klage wird erfolgreich sein, wennsie nachweisen kann, dass zum Zeit-punkt der Kündigung eine Schwanger-schaft im Sinne der EU-Richtlinie (bzw.der EuGH-Entscheidung) bestanden hat.

Hintergrundmaterial zum Urteil EuGH26. Februar 2008 – C-506/06:– Eine Zusammenfassung des Verfahrens

im Netz: http://lexetius.com/2008,231 – Richtlinie 92/85/EWG des Rates über

die Durchführung von Maßnahmenzur Verbesserung der Sicherheit unddes Gesundheitsschutzes von schwan-geren Arbeitnehmerinnen, Wöchne-rinnen und stillenden Arbeitnehmer-innen am Arbeitsplatz, zuletzt geän-dert durch Richtlinie 2007/30/EGvom 20. Juni 2007

Kein Genehmigungsvorbehalt

bei der PKVNeben den vielen anderen Tricks wareneinige private Versicherer dazu überge-gangen, in den Tarifbedingungen festzu-legen, dass Kosten nur erstattet werden,wenn VOR der Behandlung eine schrift-liche Genehmigung der Versicherung er-teilt wurde. Hatte der Patient keine Ge-nehmigung, wurde eine Erstattung abge-lehnt, selbst wenn alle in den Tarif-bestimmungen genannten Voraussetzun-gen ansonsten erfüllt waren.

Einer solchen Regelung hatte das OLGZweibrücken mit seiner rechtskräftigenEntscheidung vom 14. Dezember 2011aus nachvollziehbaren Gründen deshalbeinen stabilen Riegel vorgeschoben, weilin den zugrundeliegenden Tarifbedingun-gen der Bayrischen Beamtenkrankenkas-se unbestimmt blieb, unter welchen Vor-aussetzungen ein Versicherter An-spruch auf Leistungen für Maßnahmender extrakorporalen Befruchtung gegenü-ber seiner privaten Krankenversicherunghabe, und weil damit ein Verstoß gegendas Transparenzgebot Allgemeiner Ge-schäftsbedingungen vorliege.

Der Leitsatz des Urteils lautet: „Allge-meine Geschäftsbedingungen eines pri-vaten Krankenversicherers, die eine

Kostenerstattung für Maßnahmen derkünstlichen Befruchtung von einer vorBehandlungsbeginn erteilten Zusage ab-hängig machen, sind wegen Verstoßesgegen das Transparenzgebot unwirksam,wenn die Erteilung der Zusage unter be-stimmten Bedingungen als nur möglich(Anmerkung: Hervorhebung durch Ver-fasser) in Aussicht gestellt wird.“

Das Urteil des OLG Zweibrücken (AZ 1U 78/11) finden Sie auf den vom BRZgestalteten Seiten www.pkv-contra-kin-derwunsch im Netz.

Fachgebundene genetische

BeratungBereits Ende Mai 2012 informierte derBRZ seine Mitglieder, dass die Kassen-ärztliche Bundesvereinigung derzeitEBM-Gebührenordnungsziffern zur ex-trabudgetären (!) Abrechnung der fach-gebundenen genetischen Beratung ge-mäß Gendiagnostikgesetz (§ 7 Abs. 3und § 23 Abs. 2 Nr. 2a) erarbeitet.

Voraussetzung für die Abrechnung dieserGebührenpositionen wird der Qualifika-tionsnachweis sein, wie er in der „Richt-linie der Gendiagnostik-Kommission(GEKO) über die Anforderungen an dieQualifikation zur und Inhalte der geneti-schen Beratung“ festgelegt ist (Bun-desgesundheitsbl 2011; 54: 1248–56).Die Qualifikation kann für einen Über-gangszeitraum durch (Online-)Wissens-prüfungen nachgewiesen werden, die vonzahlreichen Ärztekammern über ihreInternetpräsenzen angeboten werden.

Auch der Berufsverband der Frauenärztehat zum Thema informiert und auf diebeiden unterschiedlichen Scheine – den„großen“ und den „kleinen“ – hingewie-sen. Zur Klärung: Der „große“ Schein(20 Fragen) ist für die Reproduktions-mediziner wichtig. Er baut nicht auf dem„kleinen“ Schein auf und kann also auchohne diesen erworben werden. Der „klei-ne“ Schein wird zusätzlich nur dann benö-tigt, wenn auch Beratungen im Rahmender Mutterschaftsvorsorge erfolgen. Obman zunächst einen Refresherkurs macht,hängt von der Einschätzung des persön-lichen Wissensstandes ab.

Damit mit Einführung der entsprechen-den EBM-Ziffern auch die Abrechnungder erbrachten Leistung möglich wird,regten wir an, baldmöglichst die not-wendige Qualifikation zu erwerben und

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Mitteilungen der Gesellschaften – BRZ www.repromed.de

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gegenüber der zuständigen Kassenärzt-lichen Vereinigung nachzuweisen.

GEMA-pflichtige Musik für

Arztpraxen gebührenfreiÄrzte zahlen in der Regel für Hinter-grundmusik und ggf. auch die Warte-schleifenmusik ihrer Telefonanlage inden Praxen Gebühren an die Gesell-schaft für musikalische Aufführungs-und mechanische Vervielfältigungsrech-

te (GEMA). Das wird sich ändern! DieRichter am Europäischen Gerichtshof inLuxemburg haben anerkannt, dass einPatient keine Praxis besucht, um dortMusik zu hören, und dass die Hinter-grundmusik in Arztpraxen auch nichtTeil der Behandlung darstellt. Zwar ginges im konkreten Fall um einen Zahnarzt,allerdings können sich andere Arzt-gruppen voraussichtlich auch auf dasEuGH-Urteil (EuGH 15.3.12, C 135/10)

berufen und bestehende Verträge kündi-gen. Selbstverständlich sind bestehendeVerträge bis zum Ende ihrer Laufzeiteinzuhalten und die darin vereinbartenGebühren an die GEMA zu leisten.

Korrespondenzadresse:Monika Uszkoreit

BRZE-Mail: [email protected]

Abrechnungsseminare des BRZAnmeldeformular

(zurück per Fax: 0681-373539, Post oder E-Mail an [email protected])

Für folgenden Termin (bitte ankreuzen)

18. August 2012 Berlin, GLS Campus in Berlin-Prenzlauer Berg

8. September 2012 Düsseldorf, Hotel Maritim am Flughafen Düsseldorf

22. September 2012 München, Munic-Meeting am Hauptbahnhof

29. September 2012 Frankfurt a. M. Flughafen, Fraport Conference Center

melden wir verbindlich an:

ARZT/ÄRZTIN: _____________________________________________________

Teammitglied 1:______________________________________________________

Teammitglied 2:______________________________________________________

Wir haben zur Kenntnis genommen, dass die Teilnahme der max. zwei (2) nicht-ärztlichenTeammitglieder nur bei gleichzeitiger Teilnahme eines Arztes aus dem gleichen Zentrummöglich ist.

___________________________Datum – Stempel – Unterschrift

WICHTIG!Mit der Buchungsbestätigung erhalten Sie eine den Anmeldungen entsprechende

Zahlungsaufforderung. Bitte überweisen Sie heute noch nichts!

www.dgandrologie.de Mitteilungen der Gesellschaften – DGA

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DGA-Mitteilungen

Die Deutsche Gesellschaft für Andrologie (DGA) e.V. schreibt ein von der Jenapharm GmbH & Co. KG gestiftetesForschungsstipendium über € 10.000,– für das Jahr 2012 aus.

Bewerben können sich um dieses Stipendium engagierte jüngere Wissenschaftlerbis zu einem Alter von 35 Jahren unter besonderer Berücksichtigung der Themenbereiche:

Männergesundheit: Klinisch relevante Forschung zu Fertilität,Hormonwirkungen und erektiler Dysfunktion

Forschungsstipendium derDeutschen Gesellschaft für Andrologie (DGA) e.V.

Der Antrag sollte in folgende Abschnitte gegliedert sein:

1. Stand der Forschung2. Eigene Vorarbeiten3. Ziele, Hypothesen, Arbeitsprogramm

max. 3 DIN A4-Seiten, zuzüglich Lebenslauf undeigene Publikationsliste.

Der Preis wird auf dem 7. Europäischen Andrologie-Kongress, zugleich 24. Jahrestagung der DeutschenGesellschaft für Andrologie – 28.11. bis 1.12.2012,Berlin – durch einen Vertreter der DGA und derFa. Jenapharm vergeben.

Es besteht Berichtspflicht 18 Monate nach Erhalt desForschungsstipendiums an den Forschungsbeauftrag-ten der DGA und die Fa. Jenapharm. Um die Nach-wuchsarbeit nachhaltig zu fördern, wird dem Gewin-ner des Forschungsstipendiums die Aufgabe über-tragen, bei der folgenden Tagung der DGA in 2013ein Forum „Junge Andrologie“ im Rahmen einerSektionssitzung in Abstimmung mit dem Tagungs-präsidenten zu organisieren. Hier sollen durch denStipendienträger ausgewählte junge Nachwuchs-wissenschaftler (Doktoranden, Diplomanden, jungePost-Doktoranden) aus Deutschland oder dem euro-päischen Ausland ihre Arbeit vorstellen können.

Bewerber werden gebeten, ihre Bewerbung bis zum 1. Oktober 2012 in elektronischer undgedruckter Form an den Forschungsbeauftragten der DGA, Prof. Dr. Stefan Schlatt, zu richten.

Kontakt: Prof. Dr. Stefan SchlattCentrum für Reproduktionsmedizin und AndrologieWestfälische Wilhelms Universität MünsterD-48149 Münster, Domagkstraße 11E-Mail: [email protected]

www.deutsches-ivf-register.de Mitteilungen der Gesellschaften – D·I·R

J Reproduktionsmed Endokrinol 2012; 9 (3) 243

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D·I·R-Mitteilungen

Nachlese: European IVF

Monitoring (EIM-) Gruppe –

ESHRE 2012 in Istanbul

Eine langjährige Tradition wurde auchin diesem Jahr im Rahmen der ESHREaufrecht erhalten: Die vorläufigen Datenfür das Jahr 2009, zusammengetragenaus den 34 an der European IVF Moni-toring (EIM-) Gruppe der am ESHREteilnehmenden Länder, wurden von derderzeitigen Vorsitzenden des „Consorti-ums“, dem Vorstand des EIM, Anna-PiaFerraretti, vorgestellt und auch schonvon der Pressestelle der ESHRE ver-öffentlicht. Insgesamt umfasste der Be-richt 537.287 Zyklen aus 1003 ZentrenEuropas. Eine beeindruckende Entwick-lung: 1997, vor nur 15 Jahren, waren esnoch 203.225 Zyklen aus 18 Ländern.

Im Vergleich zu 2008 fehlten dieses Maldie Daten aus Albanien, Bosnien, Est-land und der Türkei. Frankreich meldetemit 74.767 Zyklen die meisten Fälle, ge-folgt von Deutschland mit 68.041 unddem Vereinigten Königreich mit 54.314Zyklen. Bei den von Spanien gemelde-ten 54.266 Zyklen sind nicht alle Zen-tren enthalten. Italien liegt dicht auf mitder Meldung von 52.032 Zyklen.

Insgesamt ist bei den frischen Zyklender Anteil an durchgeführten ICSI-Be-handlungen leicht auf 67 % gesunken,was auf die fehlenden Daten aus derTürkei zurückzuführen ist. Dort werdenseit Jahren über 90 % ICSI-Behandlun-gen durchgeführt. Angeführt von Däne-mark mit 2726 Zyklen/1 Mio. Einwoh-ner lagen auch Island (2687), Belgien(2562), Slowenien (1840), Schweden(1800), Norwegen (1780) und Finnland(1719) über der von Collins et al. [HumReprod. Update, 2002] geschätztenBedarfsgrenze von 1500 Zyklen/1 Mio.Einwohner. Deutschland lag mit 830 Zy-klen/1 Mio im unteren Mittelfeld. DasSchlusslicht bildete Moldawien mit 152Zyklen/1 Mio. Einwohner.

Von 1997 bis 2009 sind insgesamt864.938 geborene Kinder in den EIM-Reports dokumentiert. Wie aus demJahrbuch 2009 des D·I·R zu entnehmenist, hat Deutschland bis dahin mit144.584 Kindern zu diesem Erfolg bei-getragen. Bei den Behandlungsergebnis-sen ist festzustellen, dass Deutschlandunter all den Ländern mit jeweils voll-ständiger Meldung bei der Schwanger-schaftsrate pro Follikelpunktion und fol-gendem IVF-Verfahren mit 26,6 % Platz15 von 20 Ländern einnimmt und damitnoch vor Dänemark, Italien und Frank-reich rangiert. Auch die Schweiz (voneinem der 29 Zentren lagen 2009 nur Pa-piermeldungen vor) meldete eine durch-schnittliche Schwangerschaftsrate/IVF-Follikelpunktion von nur 22,9 %.

Mit der Schwangerschaftsrate pro Folli-kelpunktion bei ICSI ergab sich fürDeutschland mit 26,8 % Platz 17, wie-derum vor Frankreich, Belgien, Italienund der Schweiz.

Ein arithmetisches und nicht etwa einqualitatives Problem zeigt sich fürDeutschland bei der in Istanbul vorge-stellten Geburtenrate pro Follikelpunk-tion. Deutschland belegt entsprechendden vorgestellten vorläufigen Daten mit13,4 % den letzten Platz unter denLändern mit vollständiger Meldung. Derdrastische Abfall von 26,8 % bzw.26,6 % auf 13,4 % lässt zwar denSchluss zu, dass die Hälfte der gemelde-ten Schwangerschaften nicht zur Geburtgelangt sei, aber wir wissen, dass die Ge-burten leider nur mit immenser Verzöge-rung dem D·I·R gemeldet werden. Mehrals 60 % der Geburten aus dem Jahr2009 wurden erst im Sommer 2011 ge-meldet. Aber auch dann lag für 15 % derfür das Jahrbuch 2009 gemeldetenSchwangerschaften noch keine Informa-tion zum Ausgang vor. Bei der D·I·R-Meldung an das EIM im April 2011 wa-ren es zwar schon mehr Geburten als imJahrbuch 2009, aber es fehlten immer

noch 1634 Geburten (fast 25 %!) zumheutigen bekannten Stand.

Diese Verzögerung konnte von Mitglie-dern des Consortiums nicht berücksich-tigt werden.

Mit den im Jahrbuch 2010 aktualisiertenZahlen ergibt sich eine durchschnittlicheGeburtenrate pro Follikelpunktion von16,5 % – nach wie vor eine sehr niedrigeRate! Aber noch fehlen von 13.355 ge-meldeten Schwangerschaften bei 2104(= 15,8 %) die Angaben zum Ausgang.Basierend auf den Erfahrungen aus denvergangenen Jahren stehen hier Meldun-gen zu ca. 1000 weiteren tatsächlicheingetretenen Schwangerschaften aus.Fehlgeburten allerdings werden jeweilsfrüher und vollständiger dokumentiert.

An alle Zentren richtet sich der dringen-de Appell, die Meldungen vollständigerund früher abzugeben. Bereits vor zweiJahren wurde festgestellt, dass seit 1997die Angaben zu mehr als 20.000(!) Ge-burten fehlen.

Für die Publikation der EIM-Daten inHuman Reproduction wurden dem Sci-ence Manager des EIM, Frau V. Gossenszwischenzeitlich sowohl die aktuellenZahlen 2009 als auch die Zahlen für dasJahr 2008 gemeldet. Außerdem wurdevereinbart, dass die Jahresmeldung andas EIM zukünftig immer erst im Okto-ber erfolgt, wenn auch die Geburten-daten vollständiger vorliegen.

Korrespondenzadresse:Dr. med. Klaus BühlerVorsitzender Deutsches IVF-Register(D·I·R e.V.)m. Br. Geschäftsstelle des DeutschenIVF-Registers10119 Berlin, Torstraße 140E-Mail:[email protected]

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Mitteilungen der Gesellschaften – EFA www.embryologenforum.at

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EFA-Mitteilungen

24. EFA-Treffen20. Oktober 2012, Wien, Parkhotel Schönbrunn

Am Samstag, den 20. Oktober 2012, findet im Rahmen der gemeinsamen Jahrestagung der Österreichischen Gesellschaftfür Reproduktionsmedizin und Endokrinologie sowie der Österreichischen IVF-Gesellschaft (19.–20. Oktober 2012) imParkhotel Schönbrunn in Wien das 24. EFA-Treffen statt. Der Vorstand hofft, mit dem interessanten wissenschaftlichenProgramm das Interesse der Mitglieder für eine Teilnahme geweckt zu haben, die aufgrund der anstehenden Neuwahlenbesonders wichtig ist.

THEMEN: Embryologie, Andrologie, Time-lapse, Kulturbedingungen

8.30–9.10 Jahreshauptversammlung EFA mit Neuwahl des Vorstandes

9.10–9.15 Begrüßung

9.15–9.45 Dr. Thomas Hildebrandt (Berlin)Der etwas andere Patient – Einblicke in die Wildtiermedizin

9.45–10.15 Dr. Daniel Hlinka (Prag)Primovision time-lapse technology: a non-invasive tool for the assessment ofdevelopmental competencies and genetic constitution of early human embryo

10.15–10.30 Dr. Susanne Bulfon-Vogl (Klagenfurt)Temperaturmessung im IVF-Labor

10.30–10.45 Sonja Traunfellner (Wien)Musik in der frühen Embryonalentwicklung – alles nur Schall und Rauch?

10.45–11.15 Kaffeepause/Austellungsbesuch

11.15–11.30 Univ.-Doz. Dr. Thomas Ebner (Linz)Spülsucht in der IVF?

11.30–11.45 Dr. Kerstin Dreier (Innsbruck)Zech-Selektor: neueste wissenschaftliche Daten

11.45–12.00 MSc. Martina Hörmann-Kröpfl (Dobl)Untersuchung des prognostischen Wertes der Änderung der Lichtbrechung derhumanen Zona pellucida während der Embryonalentwicklung

12.00–12.15 Dr. Karen Rosenberg (Berlin)Humane Embryokultursysteme – die Qual der Wahl

Nähere Informationen wie immer auf der EFA-Homepage www.embryologenforum.at.

Haftungsausschluss

Die in unseren Webseiten publizierten Informationen richten sich ausschließlich an geprüfte und autorisierte medizinische Berufsgruppen und entbinden nicht von der ärztlichen Sorg-faltspflicht sowie von einer ausführlichen Patientenaufklärung über therapeutische Optionen und deren Wirkungen bzw. Nebenwirkungen. Die entsprechenden Angaben werden von den Autoren mit der größten Sorgfalt recherchiert und zusammengestellt. Die angegebenen Do-sierungen sind im Einzelfall anhand der Fachinformationen zu überprüfen. Weder die Autoren, noch die tragenden Gesellschaften noch der Verlag übernehmen irgendwelche Haftungsan-sprüche.

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