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Jahrgang 2019

Version gültig vom geänderte Artikel

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3.1, 72_02_2019 13.02.2019

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ADAC Enduro Cup 2019

1. Allgemeine Bestimmungen 1.1. Der ADAC e.V., Ressort Motorsport, Hansastraße 19, 80686 München, schreibt für das

Jahr 2019 den

ADAC Enduro Cup 2019 (AEC 2019)

aus.

1.2. Die Federführung liegt bei der Abteilung Jugend- & Motor-Sport des ADAC Ostwestfalen-Lippe e.V.

� ( 05 21) 10 81 152 Fax.: ( 05 21) 10 81 250

email: [email protected] web: www.enduro-cup.de

Eckendorfer Str. 36 33609 Bielefeld 1.3. Die Auslegung dieser Ausschreibung und evtl. Ausführungsbestimmungen bei den einzelnen Wertungsläufen in Bezug auf die vorliegenden Cup - Bedingungen obliegt in letztendlicher Instanz dem Schiedsgericht (s. Art. 17.1, 17.2 und 18 Grundausschreibung für Motorrad Enduro, Motorrad Cross-Country und Enduro Cross 2019). 1.4 Die Teilnehmer (Bewerber, Fahrer, Beifahrer) nehmen auf eigene Gefahr an der Veranstaltung teil. Sie tragen die alleinige zivil- und strafrechtliche Verantwortung für alle von ihnen oder dem von ihnen benutzten Fahrzeug verursachten Schäden, soweit kein Haftungsausschluss vereinbart wird. Bewerber, Fahrer und Beifahrer erklären mit Abgabe dieser Nennung den Verzicht auf Ansprüche jeder Art für Schäden, die im Zusammenhang mit der Veranstaltung entstehen, und zwar gegen - die FIM, die FIM Europe, den DMSB, die Mitgliedsorganisationen des DMSB, die

Deutsche Motor Sport Wirtschaftsdienst GmbH, deren Präsidenten, Organe, Geschäftsführer, Generalsekretäre,

- die ADAC- Regionalclubs, den Promoter/Serienorganisator, - den Veranstalter, die Sportwarte, die Rennstreckeneigentümer, Behörden, Renndienste

und alle anderen Personen, die mit der Organisation der Veranstaltung in Verbindung stehen,

- Straßenbaulastträger, soweit Schäden durch die Beschaffenheit der bei der Veranstaltung zu benutzenden Straßen samt Zubehör verursacht werden und

- die Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen aller zuvor genannten Personen und Stellen,

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außer für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung auch eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen des enthafteten Personenkreises beruhen, und außer für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung auch eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen des enthafteten Personenkreises beruhen; gegen - die anderen Teilnehmer (Bewerber, Fahrer, Beifahrer), deren Helfer, die Eigentümer,

Halter der anderen Fahrzeuge, - den eigenen Bewerber, den/die eigenen Fahrer, Beifahrer (anderslautende besondere

Vereinbarungen zwischen Bewerber, Fahrer/n, Beifahrer/n gehen vor!) und eigene Helfer

verzichten sie auf Ansprüche jeder Art für Schäden, die im Zusammenhang mit dem Wettbewerb (ungezeitetes, gezeitetes Training, Warm-up, Rennen, Lauf, Wertungsprüfung) entstehen, außer für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung – auch eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen des enthafteten Personenkreises – beruhen, und außer für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung – auch eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen des enthafteten Personenkreises – beruhen. Der Haftungsausschluss wird mit Abgabe des Nennformulars / der Online-Nennung an den ADAC, ADAC Regionalclub oder den Veranstalter allen Beteiligten gegenüber wirksam. Der Haftungsverzicht gilt für Ansprüche aus jeglichem Rechtsgrund, insbesondere sowohl für Schadensersatzansprüche aus vertraglicher als auch aus außervertraglicher Haftung und auch für Ansprüche aus unerlaubter Handlung. Stillschweigende Haftungsausschlüsse bleiben von vorstehender Haftungsausschlussklausel unberührt. Mit der Abgabe der Nennung nimmt der Bewerber / Halter / Fahrer davon Kenntnis, dass Versicherungsschutz im Rahmen der Kraftverkehrsversicherung (Kfz-Haftpflicht, Kasko-Versicherung) für Schäden bei der Veranstaltung nicht gewährt wird. Er verpflichtet sich, auch den Eigentümer des eingesetzten Fahrzeugs davon zu unterrichten. Der Ersatz und Teilersatz finanzieller Aufwendungen bei Absage des Cups oder eines Cuplaufes ist ausgeschlossen. 1.5. Die Wertungsläufe (siehe Pkt. 4) werden nach der Grundausschreibung für Enduro, Cross-Country und Enduro Cross 2019 und dem Motorrad-Sport-Gesetz des DMSB durchgeführt, sofern in dieser Ausschreibung keine anderweitige Regelung getroffen worden ist. Bei notwendigen Geschwindigkeits- / Geräuschmessungen entsprechend behördlicher Auflagen werden die Ergebnisse der Veranstaltermessung als Sachrichterentscheidung anerkannt. Ein Einspruch dagegen ist unzulässig. 1.6 Unerlaubte Werbung insbesondere am Fahrzeug, Startnummern, Fahrerausrüstung, Truck und bei den Veranstaltungen zum ADAC Enduro Cup Es ist grundsätzlich nicht erlaubt Unternehmen, Produkte, Marken, Namen oder Ähnliches aus den Bereichen und Branchen von Sponsoren auf jeglichen Flächen des ADAC Enduro Cup einschließlich deren Veranstaltungen zu präsentieren: • Tabak und Tabakprodukte • Alkohol (mit Ausnahme von Bier) • Pornographie • Politik • Religion • soziale oder beleidigende Werbung

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• private Wett- und Glücksspielanbieter ohne Erlaubnis in der Bundesrepublik Deutschland 2. Teilnehmer / Nennungen 2.1. Gewertet werden DMSB-Lizenzinhaber mit persönlicher ADAC-Mitgliedschaft

entsprechend nachfolgender Klasseneinteilung, die sich für den Cup unter www.enduro-cup.de eingeschrieben haben.

2.2. Eine Einschreibung zum ADAC Enduro Cup 2019 ist erforderlich. Eine Tageswertung

bleibt jedoch hiervon unberührt. Die Einschreibung erfolgt über das Internet (www.enduro-cup.de) oder durch Papierform an den ADAC Ostwestfalen-Lippe e.V.. Nach Einzahlung der Bearbeitungsgebühr in Höhe von € 10,00 wird der Teilnehmer im Internet veröffentlicht und erhält eine Dauerstartnummer (Für die Zuteilung der Startnummer bei Veranstaltungen parallel zu DMSB Prädikaten kann keine Gewährleistung übernommen werden).

2.3 Die Nennung erfolgt über das Internetportal www.easy-race.de. Das Nennformular wird

hierbei am Veranstaltungstag vom Veranstalter vorgelegt und vom Teilnehmer unterschrieben. Der Veranstalter kann ausnahmsweise Papiernennungen auch am Veranstaltungstag zulassen. Mit Abgabe der Nennung wird die Zahlung des Nenngeldes fällig. Eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von € 10,00 kann durch den Veranstalter bei nicht fristgerechtem Eingang der Nennung (nach Nennschluss) bei eingeschriebenen Teilnehmern erhoben werden.

2.4 Die Höhe des Nenngeldes beträgt € 50,00 pro Veranstaltung. In den Schüler- und Jugendklassen beträgt das Nenngeld € 25,00.- pro Veranstaltung.

2.5 Für Veranstaltungen, bei denen die Zeitmessung über eine Transponderanlage

durchgeführt wird, ist ein Transponder der Marke mylaps Typ MX (oder kompatibel) erforderlich. Dieser kann beim Veranstalter gegen eine Leihgebühr in Höhe von € 10,00 pro Veranstaltungstag geliehen werden.

3. Klasseneinteilung (Farbe der Startnummernschilder)

Klasse EC 1 : Enduro-Motorräder, ohne Hubraumbeschränkung offen für DMSB Inter / B / C Lizenz, DMSB Race Card (schwarzer Grund/weiße Ziffern; roter Grund/weiße Ziffern; gelber Grund/schwarze Ziffern; weißer Grund/schwarze Ziffern) Klasse EC 2 : Enduro-Motorräder, ohne Hubraumbeschränkung offen für DMSB B / C Lizenz, DMSB Race Card (weißer Grund/schwarze Ziffern) Klasse EC 3 : Enduro-Motorräder, ohne Hubraumbeschränkung offen für DMSB C Lizenz, DMSB Race Card (weißer Grund/schwarze Ziffern) Klasse EC 4 : Enduro-Motorräder offen für DMSB Inter / B / C Lizenz, DMSB Race Card Damen (lila Grund/weiße Ziffern) Klasse EC 5 : Enduro-Motorräder Baujahr 1993 oder älter offen für DMSB Inter / B / C Lizenz, DMSB Race Card

(blauer Grund/weiße Ziffern)

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Klasse EC 6 : Enduro-Motorräder ohne Hubraumbeschränkung offen für DMSB Inter / B / C Lizenz, DMSB Race Card Geburtsjahr 1978 oder älter (grüner Grund/weiße Ziffern) Klasse EC 7 : Enduro-Motorräder ohne Hubraumbeschränkung offen für DMSB Inter / B / C Lizenz, DMSB Race Card Geburtsjahr 1968 oder älter (grüner Grund/weiße Ziffern) Klasse EC 9 : Enduro-Motorräder ohne Hubraumbeschränkung offen für DMSB Inter / B / C / J Lizenz, DMSB Race Card Alter 16 bis 22 Jahre (es gilt das tatsächliche Alter) (blauer Grund/weiße Ziffern) Eine Klasse, die nicht mindestens 2 Fahrer aufweist, muss, sofern möglich, mit der nächst

höheren Klasse zusammengelegt werden. Klassenverpflichtung, Aufstiegspflicht gem. besonderen Bestimmungen (Veröffentlichung unter

www.enduro-cup.de). Gastfahrer werden den jeweiligen Klassen zugeordnet.

3.2. Die Ausschreibung weiterer Klassen bleibt dem Veranstalter unter Beachtung der Grundausschreibung freigestellt. Diese Klassen werden jedoch nicht für die Serie gewertet.

Klasse EC 8 : Quad / ATV offen für DMSB Inter / B / C Lizenz, DMSB Race Card (gelber Grund/schwarze Ziffern) Klasse EC 10 : Enduro-Motorräder ohne Hubraumbeschränkung offen für DMSB C Lizenz, DMSB Race Card Einsteigerklasse Klasse EC 11 : Enduro-Gespanne ohne Hubraumbeschränkung offen für DMSB Inter / B / C Lizenz, DMSB Race Card (gelber Grund/schwarze Ziffern) Nur bei Veranstaltungen mit der Durchführungsart „Mehrstundenenduro“ auf abgesperrten

Rundkursen. Klasse EC 12 MX Motorräder (EC 12a) ohne Hubraumbeschränkung, Quad, ATV (EC 12b), offen für DMSB Inter / B / C Lizenz, DMSB Race Card Mindestalter der Teilnehmer 16 Jahre Es gelten die technischen Bestimmungen gem. GA Cross Country. Schülerklassen (gem. GA Enduro Art. 3.1 und 5.):

□ Schülerklasse A ab 6 Jahren bis 50 ccm - Automatik

□ Schülerklasse B ab 8 Jahren bis 65 ccm - Automatik/Schaltgetriebe

□ Jugendklasse C ab 10 Jahren bis 85 ccm - 2T, 150 ccm – 4T

□ Jugendklasse D ab 14 Jahren bis 125 ccm - 2T, 150 ccm – 4T

(es gilt das tatsächliche Alter zum 1.1. des jeweiligen Jahres, max. Alter 16 Jahre)

offen für DMSB B / J / C Lizenz, DMSB Race Card

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4. Wertungsläufe 2019 es gilt die Auflistung unter www.enduro-cup.de

WERTUNGSTABELLE

5. Wertung 5.1. Es erfolgt eine Klassen-Wertung nach den offiziellen Klassen-Ergebnislisten der einzelnen Veranstaltungen in den vom ADAC ausgeschriebenen Klassen. Die Auswertung wird vom federführenden ADAC Regional-Club automatisch durchgeführt und erfolgt unter Ausschluss des Rechtsweges. Einsprüche sind spätestens 10 Werktage nach Veröffentlichung der Ergebnisse im Internet (www.enduro-cup.de) schriftlich dem federführenden ADAC-Regional-Club mitzuteilen. In Zweifelsfällen entscheidet dieser in Abstimmung mit dem ADAC e.V., Ressort Motorsport. Danach ist die Wertung endgültig. 5.2. Die Ermittlung der Punkte für die einzelne Veranstaltung erfolgt nach der im Innenteil dieser Ausschreibung abgedruckten Wertungstabelle / Formel. Aus dieser geht die für jeden Teilnehmer - unter Berücksichtigung seiner Platzierung und der Starterzahl in seiner Klasse - anzurechnende Punktzahl hervor. 5.3. Für das Serienergebnis werden 85% der Wertungsläufe gewertet. (Grundlage ist das „Kaufmännische Runden“) 5.4. Es werden alle eingeschriebenen Teilnehmer gewertet.

Starter in der Klasse (= N)Platz 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23

1 390 700 725 740 750 757 763 767 770 773 775 777 779 780 781 782 783 784 785 786 786 787 788

2 360 650 680 700 714 725 733 740 745 750 754 757 760 763 765 767 768 770 771 773 774 7753 345 620 650 671 688 700 710 718 725 731 736 740 744 747 750 753 755 757 759 761 7634 336 600 629 650 667 680 691 700 708 714 720 725 729 733 737 740 743 745 748 750

5 330 586 613 633 650 664 675 685 693 700 706 712 717 721 725 729 732 735 7386 326 575 600 620 636 650 662 671 680 688 694 700 705 710 714 718 722 725

7 323 567 590 609 625 638 650 660 669 676 683 689 695 700 705 709 7138 320 560 582 600 615 629 640 650 659 667 674 680 686 691 696 7009 318 555 575 592 607 620 631 641 650 658 665 671 677 683 688

10 316 550 569 586 600 613 624 633 642 650 657 664 670 67511 315 546 564 580 594 606 617 626 635 643 650 657 66312 314 543 560 575 588 600 611 620 629 636 643 650

13 313 540 556 571 583 595 605 614 623 630 63814 312 323 553 567 579 590 600 609 617 62515 311 321 550 563 575 586 595 604 613

16 Die Punkte wurden errechnet nach: 311 320 547 560 571 582 591 60017 310 319 545 557 568 578 588

18 Platz x 30 309 318 543 555 565 57519 Punkte= 80 - x 10 309 317 541 552 56320 N + 1 309 316 539 550

21 308 316 53822 308 31523 Ausnahme: Bis zu 10% (gerundet) der letzten Fahrer der Klasse erhalten 60% der gerechneten Punkte 308

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5.5. Ein Lizenzfahrer, gegen den im Jahr 2019 eine Sportstrafe durch das DMSB-Sport- bzw. Berufungsgericht ausgesprochen wurde, können vom federführenden ADAC-Regional-Club in Abstimmung mit dem ADAC e.V., Ressort Motorsport, von der Wertung ausgeschlossen werden.

5.6 Fahrer, gegen die bei einer Veranstaltung zum ADAC Enduro Cup durch das Schiedsgericht eine Strafe ausgesprochen wurde, können vom federführenden ADAC-Regional-Club in Abstimmung mit dem ADAC e.V., Ressort Motorsport, von der Wertung ausgeschlossen werden.

5.7. Sollten am 15.11.2019 die Ergebnisse eines Prädikatslaufes wegen einer schwebenden Berufung noch nicht vorliegen, entscheidet der federführende ADAC-Regional-Club in Abstimmung mit dem ADAC e.V., Ressort Motorsport, über die anzuwendende Wertung zum ADAC Enduro Cup 2019.

6. Pokal-Wertung / Ehrenpreise 6.1. Gewinner des ADAC Enduro Cups 2019 der jeweiligen Klasse ist der Fahrer / die Fahrerin mit der höchsten Punktzahl, die in den Klassen 1 bis 7 und 9 errungen wurden. Die weiteren Platzierungen ergeben sich aus den weiteren Punktzahlen.

6.2. Gewinner des ADAC Enduro Mannschafts Cup 2019 ist die Mannschaft mit der höchsten Punktzahl (Klassen 1 bis 7 und 9). Die weiteren Platzierungen ergeben sich aus den weiteren Punktzahlen. Die Wertung ergibt sich aus der jeweiligen Gesamtwertung des Laufes.

6.3. Bei Punktgleichheit entscheidet die größere Zahl von Klassensiegen, danach die größere Zahl der 2. Plätze, der 3. Plätze usw. in den für den Teilnehmer gewerteten Wertungsläufen.

6.4. Pokale / Ehrenpreise werden für die Plätze 1 bis 3 ausgegeben.

6.5. Die Aushändigung der Ehrenpreise erfolgt anlässlich der Siegerehrung nach dem letzten Lauf.

6.6. Die Teilnahme an der Siegerehrung ist für den Preisträger verbindlich. Ehrenpreise werden nur in begründeten Ausnahmefällen nachgereicht.

7. Entbindung von Datenschutz und Foto- und Filmaufnahmen Ich/wir willige(n) ein, dass der ADAC Enduro Cup meine/unsere in den Antragsformularen sowie in den laufenden Veranstaltungen erhobenen Daten für folgende Zwecke verwendet: Vertragsabwicklung, Veröffentlichung von Teilnehmer- und Ergebnislisten (auch im Internet), Übermittlung an Veranstalter und DMSB, statistische Zwecke und Veranstaltungswerbung. Falls die Einwilligung nicht erteilt wird, ist eine Teilnahme an dieser Veranstaltungsserie nicht möglich. Neben dem ADAC dürfen auch die Serienpartner die Teilnehmer- und Ergebnislisten des Teilnehmers unentgeltlich erhalten und werblich verwenden.

Ich/wir willige(n) ein, dass der ADAC Enduro Cup und von ihm Beauftragten während der Veranstaltungssaison Foto-, Film- und Tonaufnahmen erstellt, die mich/uns, meine/unsere Stimme oder mein/unser Fahrzeug darstellen bzw. wiedergeben. Ich/wir räume(n) dem ADAC Enduro Cup sowie den mit dem ADAC verbundenen Unternehmen und Serienpartnern kostenlos das zeitlich und räumlich uneingeschränkte Recht ein, diese Aufnahmen in Printmedien, oder im Internet (auch im Rahmen von sozialen Netzwerken), im Fernsehen oder im Radio zum Zweck der Berichterstattung über oder Werbung für die Veranstaltungsreihe zu verwenden. Mit den Aufnahmen dürfen der ADAC und die mit ihm verbundenen Unternehmen und Serienpartnern auch räumlich und zeitlich uneingeschränkt für ihre anderen Leistungen werben.

Die Einwilligung können Sie jederzeit unter der Fax-Nummer 0521 / 1081250 oder [email protected] widerrufen. Falls eine oder beide Einwilligungen nicht erteilt oder widerrufen wird, ist eine Teilnahme an dieser Veranstaltungsserie nicht (mehr) möglich.

ALLGEMEINER DEUTSCHER AUTOMOBIL CLUB e.V. - Ressort Motorsport -

München, im Februar 2019

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Motorrad Enduro, Motorrad Cross-Country und Enduro Cross 2019Stand: 01.12.2018 – Änderungen sind kursiv abgedruckt

1. Allgemeines

Eine Motorrad-Enduro ist eine Zuverlässigkeitsfahrt mit Wertungsprüfungen und wird durch Etappen mit vorgeschriebenen Sollzeiten ergänzt. Je nach Veranstaltung kann die Enduro auch als Mehrstundenenduro auf Rundkursen mit endurotypischer Charakteristik durchgeführt werden.

Cross Country (kurz: CC) ist ein Wettbewerb für Geländesportmotorräder, Quads und ATV`s als Mehrstun-den-Zuverlässigkeitsfahrt auf abgesperrten Rundkursen mit endurotypischer Charakteristik. Enduro Cross

(kurz EX) ist ein Wettbewerb für Geländesportmotorräder auf Rundkursen mit künstlichen- und natürlichen

Hindernissen – der Start erfolgt nach Qualiikation gemeinsam.

JederMotorradfahrerkannmiteinemkäulichenEnduro-MotorradohnebesondereVorbereitungendaranteilnehmen, wenn er eine Nennung für die jeweilige Veranstaltung abgibt und vom Veranstalter akzeptiert wird.

Die Veranstaltung ist ein Clubsport-Wettbewerb und wird nach den Bestimmungen der StVO (entfällt bei CC, EX), der DMSB-Rahmenausschreibung für Clubsportwettbewerbe, der vorliegenden Grundausschrei-bung, den DMSB-Bestimmungen für das Rettungswesen für Motorsport, der vom Veranstalter veröffent-lichten Veranstaltungsausschreibung und den evtl. - insbesondere auf Grund besonderer Ereignisse (z.B. höhere Gewalt) - noch zu erlassenden Ausführungsbestimmungen organisiert und durchgeführt.

Bei Veranstaltungen, an denen ausschließlich Fahrer mit Quads/ATVs teilnehmen, kann der Veranstalter insbesondere zu den Punkten 4. bis 10. dieser Grundausschreibung anders lautende Bestimmungen und Erläuterungen festlegen.

In diesem Fall darf eine Genehmigung der Veranstaltung durch die zuständige Sportabteilung nur dann er-teilt werden, wenn sich aus der Veranstalterausschreibung ein geordneter und gesicherter Veranstaltungs-ablauf entsprechend der Rahmenausschreibung für Clubsport-Wettbewerbe ergibt.

DerClassicEndurosport,außerhalbvonDMSBPrädikaten,gehörtnichtindenlizenzplichtigenClubsport.DerClassicEndurosportdientinersterLiniedenErhaltundderPlegedestechnischenKulturgutesundistdem lizenzfreien Breitensport zuzuordnen.

2. Veranstaltung / Veranstalter

In der jeweiligen Ausschreibung der Veranstaltung ist der Veranstaltungstitel, das Datum der Veranstaltung, der Name des Veranstalters und seine Erreichbarkeit aufzuführen.

Die jeweilige Ausschreibung wird von der, für den Veranstalter zuständigen DMSB Mitgliedsorganisation/ ADAC Sportabteilung genehmigt.

Fahrtleiter,SportkommissarundTechnischerKommissarsolltengemäßihrenAufgabeninBesitzeinergül-tigen DMSB Sportwartlizenz (Enduro) sein. Der Sportkommissar ist Mitglied des Schiedsgerichtes. Die ex-akte Handhabe hinsichtlich des Einsatzes von DMSB lizenzierten Sportwarten obliegt der genehmigenden Sportabteilung.

Zu verbindlichen Auskünften über die Veranstaltung ist ausschließlich der Fahrtleiter berechtigt. Die Ausle-gung der Ausschreibung obliegt jedoch allein dem Sportkommissar.

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3. Teilnehmer / Fahrer / Mannschaften

Jeder Fahrer muss im Besitz einer für sein eingesetztes Fahrzeug gültigen Fahrerlaubnis sein (entfällt bei CC, EX). Zugelassen sind alle Teilnehmer, die im Besitz einer gültigen DMSB-Fahrerlizenz oder Race Card

sind. Zudem können auch nicht lizenzierte ausländische Fahrer gem. Art. 3 der DMSB-Rahmenausschrei-bung teilnehmen.

Fahrer/Beifahrer können bis zur Dokumentenabnahme mit Zustimmung des Fahrtleiters ausgetauscht wer-den. Der Haftungsverzicht ist von dem getauschten Fahrer/Beifahrer zu unterschreiben. Hierfür ist Fahrer/Beifahrer selbst verantwortlich.

Eine Mannschaft besteht aus 3 Fahrern. Die Mannschaft wird nur gewertet, wenn alle 3 Teilnehmer in Wertung ins Ziel kommen. Es dürfen nicht mehr als 5 unterschiedliche Fahrer pro Jahr für eine Mannschaft fahren.ZurMannschaftswertungwerdennurVeranstaltungenherangezogen,beidenenalleKlassenderjeweiligen Mannschaftswertung ausgeschrieben werden.

3.1 Teilnehmer zur Nachwuchsgewinnung

Zur Heranführung des Nachwuchses an den Endurosport können Schüler- und Jugendklassen ausge-schrieben werden. Das Alter wird von 6 Jahren bis 16 Jahren festgeschrieben (es gilt das tatsächliche Alter zum 1.1. des jeweiligen Jahres). Der Hubraum wird mit max. 125 ccm-2T, 150 ccm-4T begrenzt, eine gültige Fahrerlaubnis wird nicht benötigt und die Wettbewerbe begrenzen sich auf einen abgegrenzten Veran-staltungsbereich. Die Streckenführung ( kein öffentlicher Verkehrsbereich) muss dem Alter der Teilnehmer angepasst sein, es gilt das technische Reglement für den Motocross Sport.

4. Nennungen, Nenngeld, Nennungsschluss

4.1 Nennungen

NennungensindunterBenutzungdesofiziellenNennformularsdesVeranstaltersabzugeben.Dieseskannauch gem. den Serienbestimmungen über das Internet erfolgen. Mit Abgabe der Nennung unterwerfen sich die Teilnehmer sowie bei minderjährigen Teilnehmern auch deren Erziehungsberechtigten den Bedingun-gen dieser Ausschreibung sowie allen von der Fahrtleitung oder dem Schiedsgericht ggf. noch zu erlassen-den Ausführungsbestimmungen.

4.2 Nenngeld

Die Höhe des Nenngeldes wird über die Serien- oder Veranstaltungsausschreibung geregelt und soll € 60,00.- nicht überschreiten.

4.3 Nennungsschluss

Für alle Veranstaltungen ist ein einheitlicher Nennungsschluss von 7 Tagen (14 Tage bei Parallelveranstal-tungen zu einem DMSB Prädikat) vor der Veranstaltung (maßgebend ist das Vorliegen der Nennung beim Veranstalter) festgelegt. Dem Veranstalter ist es jedoch freigestellt auch noch Nachnennungen anzuneh-men, wenn diese ohne organisatorische Probleme berücksichtigt werden können.

Der Veranstalter ist berechtigt, ggf. die Teilnehmerzahl zu begrenzen bzw. Nennungen ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Im Falle der Ablehnung einer Nennung ist ein ggf. eingezahltes Nenngeld zurückzu-bezahlen.

Die genannten Fahrer werden in der Regel nach Eingang der Nenngebühr im Internet veröffentlicht. Hier-durch entfällt dann die Nennungsbestätigung.

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5. Klasseneinteilung

Gruppen-undKlasseneinteilungenwerdenindenjeweiligenAusschreibungengenaudeiniert.WeitereDe-tails können unter Beachtung der Punkte 3 und 6 gemäß Serienausschreibungen erfolgen.

Sofern Schülerklassen entspr. Nr. 3.1 ausgeschrieben werden, sind diese wie folgt festgesetzt:

Schülerklasse A: ab 6 Jahre bis 50 ccm -Automatik

Schülerklasse B: ab 8 Jahre bis 65 ccm – Automatik/Schaltgetriebe

Jugendklasse C: ab 10 Jahre bis 85 ccm-2T / 150 ccm-4T

Jugendklasse D: ab 14 Jahre bis 125 ccm-2T / 150 ccm-4T

(es gilt das tatsächliche Alter zum 1.1. des jeweiligen Jahres)

6. Technische Bestimmungen / Persönliche Schutzausrüstung

6.1 Technische Bestimmungen

Alle eingesetzten Motorräder müssen während des gesamten Verlaufes der Veranstaltung der StVZO ent-sprechen. Es gelten die technischen Bestimmungen des DMSB für Enduro.

Eine Überprüfung der Motorräder bzgl. der Einhaltung der technischen Bestimmungen des DMSB bleibt jederzeit vorbehalten. Bei Missachtung erfolgt keine Zulassung zum Start bzw. Wertungsausschluss.

DieProilwahlbeiMehrstundenenduroistfreigestellt.

Bei CC Veranstaltungen gelten die technischen Bestimmungen des DMSB für Motocross.

ZulässigistnurunverbleiterTankstellen-KraftstoffgemäßDIN/EN228ohnejeglicheZusätze,ausgenom-men handelsübliche Schmierstoffe

6.2 Persönliche Schutzausrüstung

Es gelten die technischen Bestimmungen des DMSB für Enduro.

7. Dokumenten- und Technische Abnahme

Der Abnahmeort und die Abnahmezeit wird vom Veranstalter mitgeteilt. Zur Abnahme sind vorzulegen:

1. Führerschein

2. Zulassungsbescheinigung Teil 1

3.DMSB-Fahrer-LizenzentsprechendderKlasseneinteilung(s.Pkt.5)

4. Schutzhelm

Eine Zulassung zum Start erfolgt nur bei Erfüllung dieser Bedingungen. Der Haftungsverzicht ist bei der Dokumentenabnahme zu unterzeichnen.

Bei der Technischen Abnahme erfolgt eine Überprüfung der Motorräder sowie der Schutzhelme. Motorräder, die nicht den im Punkt 6 dieser Ausschreibung genannten technischen Bestimmungen entsprechen, werden zum Start nicht zugelassen.

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Sind, aus welchen Gründen auch immer, nach erfolgter Technischer Abnahme und vor dem Einbringen des Fahrzeuges in den Parc Fermé / Vorstart noch Arbeiten, gleich welcher Art, am Fahrzeug erforderlich oder muss dieses ausgetauscht werden, so ist eine Neuabnahme erforderlich. Nach Einbringen des Fahrzeuges in den Parc Fermé ist der Austausch des Fahrzeuges nicht mehr erlaubt. Nach der abschließenden Techni-schen Abnahme vorgenommene absichtliche Veränderungen führen zum Wertungsausschluss.

Die Punkte 1. und 2. entfallen bei CC- und EX-Veranstaltungen.

8. Durchführung

Eine Motorrad Enduro führt über eine in der Veranstaltungsausschreibung angegebene Streckenlänge undistineinzelneFahrtabschnitte,jeweilsvoneinerZeitkontrolle(ZK)bzw.Durchfahrtskontrolle(DK)zurnächsten,unterteilt.DieEinhaltungderFahrtstreckewirdanhandvonKontrollkartenüberwacht.

Bei der Durchführung einer Mehrstunden-Enduro / CC / EX wird ausschließlich auf einem Rundkurs gefah-ren.Hierentfallendieo.a.KontrollenunddamitdieKontrollkarten.

8.1 Kennzeichnung der Teilnehmer

DieFahrermüssenihreFahrzeugedurchentsprechendeStart-Nr.-Schilderkenntlichmachen.AufdenKon-trast zwischen Startnummer und Hintergrund wird ausdrücklich hingewiesen und liegt in der Verantwortung des Fahrers. Die jeweilige Serienausschreibung kann die Farben der Hintergründe und der Startnummern in Anlehnung an die Regularien des DMSB festlegen.

8.2 Fahrdisziplin

Die Vorschriften der StVO müssen – außer auf den Sonderprüfungen – während der ganzen Fahrt einge-halten werden. Bei einem Defekt der Lichtanlage im Verlauf der Veranstaltung muss dieser spätestens am Rundenziel vor Einfahrt in die nächste Runde behoben werden.

Bei einem Defekt der Auspuffanlage bzw. des Schalldämpfers im Verlauf der Veranstaltung ist dieser bis zur RegistrierungandernächstfolgendenZKzubeheben.

Bei Verstößen gegen diese Vorschriften erfolgt Wertungsausschluss.

Mit Abgabe der Nennung erklären sich die Teilnehmer einverstanden, dass die Polizei Verstöße gegen die StVO dem Veranstalter zur Wahrnehmung der vorgesehenen Maßnahmen mitteilt. Bei Unfällen, in die Teil-nehmer verwickelt sind, oder wenn Menschenleben in Gefahr sind, muss Hilfe geleistet werden. Für eine glaubhafte Bestätigung des Zeitverlustes bei Hilfestellung muss selbst Sorge getragen werden. Die Teilneh-mer müssen sich mit Ausnahme auf den Sonderprüfungen auf Gegenverkehr einrichten.

JedesAnhalten innerhalboderunmittelbar vorundnacheinerKurve, ganzgleichauswelchemGrund,ist strengstens untersagt. Fahrer, die aus zwingendem Grund anhalten, müssen Ihr Motorrad möglichst abseits der Strecke abstellen. Bei Sperrung der Strecke durch Unfall ist die Strecke freizuhalten, um Ret-tungs- und Sicherungs-Fahrzeugen eine ungehinderte Durchfahrt zu ermöglichen. Es ist den Teilnehmern strikt untersagt entgegen der markierten Streckenführung zu fahren. Bei Zuwiderhandlung erfolgt Wertungs-ausschluss. Vom Veranstalter durch Trassenbänder, Pfeile, Punkte, Seile usw. beidseitig gekennzeichnete Streckenteile sind Fahrtstrecke und dürfen nicht umfahren werden. Ebenso dürfen Randstreifen von als Strecke gekennzeichneten befestigten Straßen oder Wegen nur benutzt oder überfahren werden, wenn dies entsprechend der Streckenmarkierung ausdrücklich vorgeschrieben wird.

Bei Verlassen oder Abkürzen der vorgeschriebenen Strecke – auch in den Sonderprüfungen – erfolgt eine angemessene Zeitstrafe bis hin zum Wertungsausschluss für den betreffenden Fahrer, es sei denn, er kehrt an dem Punkt, an dem er die Strecke verlassen hat, wieder auf sie zurück.

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Fahrer und das Motorrad bilden eine Einheit, die während der Dauerprüfung und der Sonderprüfung – ausgenommen während einem freiwilligen oder unfreiwilligen Stopps – bestehen muss. Andernfalls erfolgt Ausschluss oder Wertungsverlust. Außerhalb des Wettbewerbs ist das Befahren von nicht für den öffent-lichen Straßenverkehr zugelassenen Streckenteilen und/oder das Trainieren auf Sonderprüfungsstrecken untersagt. Bei Zuwiderhandlung erfolgt keine Zulassung zum Start bzw. Wertungsausschluss.

8.3 Kontrollkarten

BeiderDokumentenabnahmeerhältjederTeilnehmerdieKontrollkarte(n).JederFahreristfürseineKont-rollkarteselbstverantwortlich.DieKontrollkartemusssichwährendderVeranstaltungbeimFahrerbeindenundanderKontrollstellevomFahrerpersönlichvorgelegtwerden,ummitdementsprechendenStempel/Eintragversehenzuwerden.ÄnderungeninderKontrollkarteführenzumWertungsausschluss,esseidenn,einesolchewurdevondemzuständigenOfiziellenvorgenommenundbestätigt.DasFehleneinerKontrol-leintragungoderdasNichtaushändigenderKontrollkarteaneinerKontrolle(Zeit-,Durchfahrts-oderSam-melkontrolle) oder am Ziel, führt zum Wertungsverlust.

EventuelleKontrollblätteroderKontrollstreifenfürdieWertungsprüfungensindintegrierterBestandteilderKontrollkarte.FürdiesegeltendiegleichenobenangeführtenBestimmungen.

DieTeilnehmer sind für dasVorweisen derKontrollkarten an den verschiedenenKontrollen und für dieRichtigkeitderEintragungenalleinverantwortlich.EsistAufgabedesTeilnehmers,seineKontrollkartezurrichtigenZeitdenOfiziellenvorzulegenundzukontrollieren,obdieEintragungderZeitkorrekterfolgte.DeranderKontrollstelleeingesetzteOfizielleistberechtigt,dieZeitenaufderKontrollkarteentwederperHandoder Drucker einzutragen. Einsprüche müssen an Ort und Stelle vorgebracht werden.

FürdieAuswertungistdieKontrollkartemaßgebend.InZweifelsfällenkönnendievondenKontrollstellenlei-terngeführtenDurchgangslistenzurKlärungherangezogenwerden.Eintragungen/StempelderKontrollstel-lensindnurdanngültig,wennsieaufderfürdiejeweiligeEtappevorgesehenenKontrollkarteangebrachtsind.

Fahrer,dieihreKontrollkarteverlieren,müssensichvomObmanndernächstenZeit-oderDurchfahrtskon-trolleeineneueKarteaushändigenlassen.DieErsatzkartemussdannandiesersowieanallenfolgendenKontrollstellenverwendetwerden.FürdenVerlusteinerKontrollkartewirdderFahrermiteinerStrafzeitvon30 Sekunden belegt. Beim Einsatz von aktiven Transpondern an der Durchfahrts- oder Zeitkontrolle gelten die Wettbewerbsbestimmungen des DMSB für Enduro.

8.4 Besichtigungsrunde

Aus Sicherheitsgründen kann die erste Runde nach Zeitplan als Besichtungsrunde gefahren werden und ist somit Bestandteil der Veranstaltung.

8.5 Parc Fermé (bei Mehrstunden Enduro / CC / EX: Vorstart)

DerParcFerméisteinabgesperrtesundvonentsprechendgekennzeichnetenOfiziellenüberwachtesGe-lände. Ein- und Ausgang des Parc Fermé sind deutlich markiert. Der Zugang zum Parc Fermé ist nur dem Fahrtleiter,demSchiedsgericht,denTechnischenKommissaren,bestimmten,vomFahrtleiterautorisiertenOfiziellenunddenFahrenzumHinein-undHinausschiebenihrerMotorräder,gestattet.

Die Fahrer müssen ihr Fahrzeug mindestens 30 Minuten vor ihrer jeweiligen Startzeit sowie unmittelbar nach Beendigung des Wettbewerbes mit abgestelltem Motor in den Parc Fermé schieben. Dort bleiben Sie bis kurz vor dem Start bzw. bis zum Ablauf der Einspruchsfrist (30 Minuten nach Zielankunft des letzten TeilnehmersderbetreffendenKlasse).DerParcFermémussmindestens30 Minuten vor dem Start des 1. Teilnehmers geöffnet sein.

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Bei Mehrstunden-Enduro / CC wird der Vorstart mindestens 30 Minuten vor dem Start geöffnet und 10 Mi-nuten vor dem Start geschlossen. Bei EX gem. Serien- Veranstaltungsausschreibung.

Im Parc Fermé ist es den Fahrern bei Bestrafung durch Wertungsausschluss verboten:

- das Motorrad eines anderen Fahrers zu berühren;

- das eigene Motorrad zu berühren, außer zum Hinein- und Herausschieben;

- den Motor anzulassen;

- zu rauchen;

- zu tanken oder Reparaturen am Motorrad durchzuführen.

Die Motorräder müssen im Parc Fermé ohne irgendeine Schutzabdeckung abgestellt sein.

8.6 Start

Die Fahrer erhalten 10 Minuten vor ihrer Startzeit Zutritt zum Parc Fermé, zum alleinigen Zweck, ihre Motor-räder vom Parc Fermé zum Start zu schieben. Es dürfen keinerlei Arbeiten an den Motorrädern vorgenom-men werden. Zuwiderhandlungen werden mit Wertungsausschluss bestraft.

Die Teilnehmer werden in Abständen von einer Minute, dem Zeitplan der Veranstaltung entsprechend, ge-startet. Die genaue Startzeit jedes Teilnehmers ist aus demofiziellenAushangersichtlich.

Die Teilnehmer einer Mehrstunden-Enduro / CC / EX starten klassenweise zeitgleich. Je nach Starterfeld dereinzelnenKlassenkönnenauchmehrereKlassenzusammengelegtwerden.

Verspätet am Start eintreffende Fahrer erhalten eine neue Startzeit. Die Verspätungsminuten werden auf dieKarenzzeit(s.Pkt.8.8)angerechnet.Fahrermitmehrals15MinutenVerspätunggegenüberihrerSoll-Startzeit werden zum Start nicht mehr zugelassen.

Verspätet am Start/Vorstart eintreffende Fahrer einer Mehrstunden-Enduro / CC / EX verlieren ihren Start-platz und starten nach Weisung des Fahrtleiters am Ende des Feldes.

8.7 Zuverlässigkeitsfahrt

Für die verschiedenen Abschnitte der Zuverlässigkeitsfahrt sind die Soll-Fahrtzeiten vom Veranstalter vor-gegebenundaufdenKontrollkartenderTeilnehmervermerkt.

FürVerspätungenräumtderVeranstalterdenTeilnehmerneineKarenzzeitvon30Minuten(Fahrtstreckevon einer Zeitkontrolle zur nächsten Zeitkontrolle) ein. Bei Überschreitung erfolgt Wertungsausschluss.

Über- und Unterschreitung der jeweiligen Soll-Fahrzeit werden pro angefangener Minute mit einer Strafzeit von60Sekundenbelegt.AnträgeaufzusätzlicheKarenzzeitkönnenvomSchiedsgerichtnurdannberück-sichtigt werden, wenn die Verspätung auf außerordentlicheUmstände, die außerhalb der Kontrolle derbetreffendenTeilnehmerlagen–z.B.”ErsteHilfe”beiUnfällen–verursachtwurden.DieNachweisplichtliegt beim Antragsteller. Der Vorwand durch andere Teilnehmer behindert worden zu sein, kann nicht als Begründung anerkannt werden.

Stunden und Minuten werden immer folgendermaßen angegeben: 00.01 – 24.00 Uhr: Nur die abgelaufenen Minutenwerdengewertet.DiewährenddergesamtenVeranstaltunggeltendeofizielleZeitwirdvomVeran-stalter vor dem Start bekannt gegeben.

Die registrierte Zeit ist immer neue Startzeit.

Der Veranstalter ist angehalten, die Soll-Fahrzeiten an den Clubsportcharakter anzupassen.

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8.8 Wertungsprüfungen

Wertungsprüfungen sind Geschwindigkeitsprüfungen auf eigens für die Veranstaltung gesperrten Strecken. Die Wertungsprüfungen sind auf den Charakter der Enduro-Motorräder abgestimmt, indem sie überwiegend aufunbefestigtenWegenstattinden.AusSicherheitsgründenistvomVeranstalterdaraufzuachten,dassdurch eine entsprechende Streckenführung die erzielbare Höchstgeschwindigkeit eingeschränkt wird. Es ist den Fahrern unter Strafe des Ausschlusses verboten, entgegen der vorgeschriebenen Fahrtrichtung zu fahren.

Starts an den Wertungsprüfungen werden folgendermaßen durchgeführt:

An der Wertungsprüfung muss das Motorrad unverzüglich zum Start vorgezogen werden. Der Starter zählt laut: ”10 Sekunden” und die letzten 5 Sekunden einzeln. Sobald die letzten 5 Sekunden abgelaufen sind, wird das Startsignal gegeben, worauf der Teilnehmer starten muss.

Jeder Fahrer, der sich weigert am Start einer Wertungsprüfung zu der Zeit und in der Reihenfolge, die ihm vorgeschrieben war, zu starten oder den Start verzögert, wird beim ersten Verstoß verwarnt, bei weiteren Verstößen mit einer Zeitstrafe von 10 Sekunden, 60 Sekunden und nach dem 4. Verstoß mit dem Wer-tungsausschluss belegt. Der Start einer Wertungsprüfung kann nur im Falle höherer Gewalt verschoben werden. Ein Frühstart, d. h. Start vor Erteilen des Signals durch den Starter, wird mit einer Zeitstrafe von 60 Sekunden geahndet und kann im Wiederholungsfall auch zum Wertungsausschluss durch den Fahrtleiter führen.

BeiWertungsprüfungen ist das Ziel liegend zu durchfahren, einAnhalten zwischen demZiel und demStopp ist unter Androhung einer Bestrafung (s. Pkt. 10) verboten. Die Zeitnahme erfolgt an der Ziellinie mit automatischen Geräten, vorzugsweise durch Transponderzeitnahme. Die von den Teilnehmern in jeder Wertungsprüfung gefahrenen Zeiten, angegeben in Stunden, Minuten und Sekunden, werden zusammen mit evtl. Zeitstrafen addiert. Es werden 1/10 Sekunden gewertet.

Bewusstes Blockieren der Strecke einer Wertungsprüfung führt zum Wertungsausschluss des blockieren¬den Teilnehmers.

Auslassen oder Nichtbeenden einer Wertungsprüfung führt zum Wertungsverlust.

8.9 Kontrollen

a) Allgemeine Bestimmungen

DieDauerdesAufenthaltesinjederKontrollzonedarfnichtdiefürdieKontrollenotwendigeZeitüber-schreiten. Unter Androhung des Wertungsausschlusses ist streng verboten:

(a)indieKontrollzoneauseineranderenalsderfürdieVeranstaltungvorgesehenRichtungeinzufahren;

(b)nachEintragdesKontrollvermerkesdieKontrollzonenochmals zudurchquerenbzw. in siewiedereinzufahren;

(c) entgegen der Fahrtrichtung auszufahren.

DieKontrollstellenwerden30MinutenvordertheoretischenAnkunftszeitdeserstenTeilnehmersgeöffnet.Wenn der Fahrtleiter keine andere Anweisung gibt, werden sie 30 Minuten nach der theoretischen Durch-fahrtszeit des letzten Teilnehmers geschlossen.

DieTeilnehmersindverplichtet,anallenKontrollenstellendenAnweisungender jeweiligenverantwortli-chen Sportwarte Folge zu leisten. Missachtung kann nach Ermessen des Fahrtleiters zu Strafen bis zum Wertungsausschluss führen.

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b)Durchfahrtskontrollen(DK)

DieDurchfahrtskontrollensinddurchblaueFlaggengekennzeichnet,diesich200mvorderKontrollstelleaufbeidenStreckenseitenbeinden.

AndenDurchfahrtskontrollenwirddenTeilnehmernvondemverantwortlichenOfiziellendieDurchfahrtaufihrerKontrollkartebzw.ihremDK-Streifenbestätigt.DieEintragungerfolgtnachAushändigungderKontrollkartebzw.desDK-Streifens.EineRegistrierungderDurchfahrtszeitandiesenKontrollenunter-bleibt.

NachderBestätigungderDurchfahrtaufderKontrollkartewirddieStartnummerderTeilnehmerauchindieKontrolllisteeingetragen.BeimEinsatzvonaktivenTranspondernanderDurchfahrtskontrollegeltendie Wettbewerbsbestimmungen des DMSB für Enduro.

c)Zeitkontrollen(ZK)

Die Zeitkontrollen werden durch zwei weiße Flaggen 200m und zwei gelbe Flaggen 5m vor der Zeitregis-trierung angekündigt.

AndenZeitkontrollenwirddenTeilnehmernvondemverantwortlichenOfiziellendieDurchfahrtszeitaufihrerKontrollkartebestätigt.DieEintragungerfolgtmitdemZeitdruckeroderperHandzudemZeitpunkt,wenn der Fahrer die gelbe Flagge passiert hat. Durch den Einsatz mittels Transpondererfassung kann die Eintragung auch auf einem anderen Weg erfolgen. Gleichzeitig werden die Startnummer des Teilnehmers undseineDurchfahrtszeitauchindieKontrolllisteeingetragen.

Soll-Ankunftszeit ist die Zeit, die sich aus der an der vorhergehenden Zeitkontrolle registrierten Zeit plus der vorgegebenen Fahrzeit für den zuletzt absolvierten Fahrtabschnitt ergibt.

Stempelzeit ist immer neue Startzeit. Verspätungen bzw. Verfrühungen können nicht ausgeglichen wer-den.

Die Zeitkontrolle gilt als Parc Fermé Bereich.

Beim Einsatz von aktiven Transpondern an der Durchfahrtskontrolle gelten die Wettbewerbsbestimmun-gen des DMSB für Enduro.

8.10 Mehrstunden-Enduro / Cross Country / Enduro Cross

Der Wettbewerb wird nur auf einer Wertungsprüfung durchgeführt. Wertungsprüfungen sind Geschwindig-keitsprüfungen auf eigens für die Veranstaltung gesperrten Strecken. Die Wertungsprüfungen sind auf den Charakter der Motorräder abgestimmt. Aus Sicherheitsgründen ist vom Veranstalter darauf zu achten, dass durch eine entsprechende Streckenführung die erzielbare Höchstgeschwindigkeit eingeschränkt wird. Es ist den Fahrern unter Strafe des Ausschlusses verboten, entgegen der vorgeschriebenen Fahrtrichtung zu fahren.

Nach dem Start wird der Rundkurs von allen gestarteten Teilnehmern befahren. Nach Ablauf der vorge-schriebenenZeitwird der Führende an derKontrollstelle (Ziel) abgewunken, die nachfolgendenFahreranschließend nach Zieldurchfahrt. Nur diese Teilnehmer werden für den Lauf gewertet.

Aufgabe der Teilnehmer ist es, möglichst viele Runden innerhalb der Zeitvorgabe zu absolvieren. Bei Run-dengleichheit zählt die Reihenfolge der Zieldurchfahrt. (EX s. Bestimmungen 20 ff)

Der Start an der Wertungsprüfung wird folgendermaßen durchgeführt: Die Fahrer schieben die Motorräder aus dem Vorstart an die vorgegebene Startlinie. Hier werden die Fahrzeuge abgestellt, eine Unterstützung durch einen Helfer ist ausgeschlossen. Die Reihenfolge wird durch den Veranstalter gem. dem aktuellen Serienergebnis festgelegt bzw. bei der ersten Veranstaltung ausgelost. Bei Unklarheiten entscheidet das

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Schiedsgericht. Die Fahrer stehen ca. 20 m von ihren Fahrzeugen entfernt und starten gemeinsam. (Eine andere Startprozedur kann durch den Veranstaltungsleiter festgelegt werden.)

Ergänzung Enduro-Cross gem. 20 ff.

8.11 Tanken und Reparaturen

Für das Tanken, das während der Fahrzeit an öffentlichen Tankstellen oder vom Veranstalter vorgesehenen Plätzen zu erfolgen hat, wird keine zusätzliche Zeit gewährt.

Reparaturen dürfen während der Veranstaltung nur vom Fahrer durchgeführt werden.

Insbesondere wird hier im Hinblick auf den Boden- und Umweltschutz auf die Beachtung der DMSB-Umwel-trichtlinien hingewiesen.

Bei der Mehrstunden-Enduro / CC / EX ist das Tanken und evtl. Reparaturarbeiten ausschließlich innerhalb der ”Helferzone” zulässig.

8.12 Fremde Hilfe, Kontaktaufnahme, Begleitung

Während des ganzen Wettbewerbs darf ein Motorrad nur durch seine Motorkraft, die Muskelkraft des Fah-rersoderdurchanderenatürlicheKräftefortbewegtwerden.EinVerstoßdagegengiltals”FremdeHilfe”.Inanspruchnahme ”Fremder Hilfe” wird mit Wertungsausschluss bestraft.

8.13 Schlussabnahme

Unmittelbar nach Ankunft des Teilnehmers am Ziel muss er sein Motorrad in den Parc Fermé bringen. Hier kann eine kurze Überprüfung erfolgen.

Bei der Schlussabnahme oder innerhalb von 30 Minuten danach können Motorräder, die die Veranstaltung beendethaben,überprüftwerden.Wirdfestgestellt,dassdasMotorradnichtdenBestimmungenderKlasseentspricht für die es genannt wurde, wird der betreffende Fahrer ausgeschlossen.

Die Startnummer der Fahrer, deren Motorräder einer von dem Schiedsgericht bzw. vom Veranstalter ange¬ordneten Schlussabnahme unterzogen werden sollen, werden durch Aushang am Ziel bzw. bei der Einfahrt zum Parc Fermé bekannt gegeben. Teilnehmer, die sich dieser für sie angeordneten Prüfung ent-ziehen, werden von der Wertung ausgeschlossen.

Der Veranstalter behält sich das Recht vor, für die zu überprüfenden Motorräder die Bestimmungen des Parc Fermé zu verlängern und die Motorräder bei Abwesenheit der Teilnehmer nach deren vorheriger Zu-stimmung zu überprüfen.

9. Wertung

1. Gesamtsieger wird der Teilnehmer mit der geringsten Gesamtfahrzeit, die sich aus der Addition der effek-tiven Fahrzeiten der verschiedenen Wertungsprüfungen unter Hinzurechnung evtl. Strafzeiten ergibt. Die weiteren Platzierungen ergeben sich aus den ansteigenden Gesamtfahrzeiten. Auf gleicher Basis werden dieKlassensiegerunddasMannschaftsergebnisermittelt.

2. Bei Zeitgleichheit werden die besseren Fahrzeiten der Wertungsprüfungen in der Reihenfolge WP 1, WP 2, WP 3 usw. zur Wertung herangezogen.

3.OrtundZeitpunktdesofiziellenAushangsderErgebnissesindausdemZeitplan(s.Veranstaltungsaus-schreibung) ersichtlich.

4. Bei Mehrstunden-Enduro / CC / EX siehe Punkt 8.10, 20 ff

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10. Wertungsstrafen

BeiMissachtungderwettbewerbsspeziischenBestimmungenkönnenvomVeranstalteroderdemSchieds-gericht folgende Strafen verhängt werden (Es gelten die Punkte 1 bis 9) - evtl. Ergänzungen gem. Serien- Veranstaltungsausschreibung:

Nichtzulassung

Nichteinhaltung der Technischen Bestimmungen (s. Punkt 6)

Nicht ordnungsgemäße Fahrerausrüstung (s. Punkt 8.2)

Fehlende Fahrzeug- und/oder Teilnehmerpapiere (s. Punkt 7)

Verspätung von mehr als 15 Minuten am Start (s. Punkt 8.7)

10.1 Zeitstrafen

VerlustderKontrollkarte(s.Punkt8.4)=30Sek.

ZeitunterschreitungundZeitüberschreitung(zufrühes/spätesStempelnaneinerZK)proangefangeneMinu-te=60Sek.

NichtbefolgungderAnordnungderOfiziellenbeimStartzurWP(s.Punkt8.9)=300Sek.

FrühstartbeieinerWP(s.Punkt8.98)=60Sek.

10.2 Wertungsverlust

FehleneinesKontrollstempelsoderKontrolleintragung(s.Punkt8.4)

NichtaushändigungderKontrollkarteaneinerKontrolleoderamZiel(s.Punkt8.4)

Überschreitung der Gesamtkarenz von 60 Minuten (s. Punkt 8.8)

ÜberschreitungderZK-Karenzvon30Minuten(s.Punkt8.8)

Auslassen oder Nichtbeenden einer WP (s. Punkt 8.9)

10.3 Wertungsausschluss

Motorradtausch nach der Technischen Abnahme (s. Punkt 7)

Absichtliche technische Veränderungen nach der Technischen Abnahme (s. Punkt 7)

Grobe Verstöße gegen die StVO bzw. die Reparaturvorschriften (s. Punkt 7, 8.3 und 8.12)

Eintragungen für Verkehrsübertretung (s. Punkt 8.3)

Unterlassen von ”Erster Hilfe” (s. Punkt 8.3)

VorlageeinergeändertenKontrollkarte(s.Punkt8.4)

Verstoß gegen die Parc Fermé-Bestimmungen (s. Punkt 8.6)

BefahrenderStreckequeroderentgegenderFahrtrichtung(s.Punkt8.9)

Absichtliches Blockieren der Strecke (s. Punkt 8.9)

Unberechtigtes Befahren der WP (s. Punkt 8.9)

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Wiederholter Frühstart bei einer WP (s. Punkt 8.8)

Inanspruchnahme ”Fremder Hilfe” (s. Punkt 8.13)

Festgestellter Verstoß gegen die Technischen Bestimmungen (s. Punkt 8.14)

Verweigerung der Technischen Überprüfung (s. Punkt 8.14)

Missachtung der Umweltschutzbestimmungen (s. Punkt 8.12, Wertungsausschluss vorbehalten)

Neben den vorstehenden Strafen können auch wegen anderer Verstöße Disziplinarmaßnahmen ergriffen werden.

11. Rechtswegausschluss und Haftungsbeschränkung

Siehe DMSB-Rahmenausschreibung für Clubsport-Wettbewerbe.

12. Versicherungen

Der Veranstalter hat für die Veranstaltung folgende Versicherungen in ausreichendem Umfang abzuschließen:

1.Veranstalter-Haftplicht-Versicherung 2.Teilnehmer-Haftplicht-Versicherung 3. Zuschauer-Unfall-Versicherung

4. Sportwarte-Unfall-Versicherung

5.Fahrerhelfer-Unfall-undHaftplicht-Versicherung

gemäß DMSB-Rahmenausschreibung für Clubsport-Wettbewerbe.

13. Haftungsausschluss

Siehe DMSB-Rahmenausschreibung für Clubsport-Wettbewerbe.

14. Freistellung von Ansprüchen des Fahrzeugeigentümers

Siehe DMSB-Rahmenausschreibung für Clubsport-Wettbewerbe.

15. Verantwortlichkeit, Änderungen der Ausschreibung, Absage der Veranstaltung

Siehe DMSB-Rahmenausschreibung für Clubsport-Wettbewerbe.

16. Preise / Siegerehrung

Siehe DMSB-Rahmenausschreibung für Clubsport-Wettbewerbe.

17. Sachrichter / Sportwarte / Schiedsgericht / Strafen

17.1 Sachrichter / Sportwarte

Siehe DMSB Rahmenausschreibung für Clubsport-Wettbewerbe

17.2 Schiedsgericht

Siehe DMSB-Rahmenausschreibung für Clubsport-Wettbewerbe.

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17.3 Strafen

Siehe DMSB Rahmenausschreibung für Clubsport-Wettbewerbe

18. Einsprüche

Siehe DMSB-Rahmenausschreibung für Clubsport-Wettbewerbe.

Einsprüche gegen das Verhalten anderer Teilnehmer sind spätestens 30 Minuten nach Zielankunft der je-weiligenKlasseschriftlichandenVeranstaltungsleiterzustellen.

Die Höhe der Einspruchsgebühr beträgt € 100,--

19. Besondere Bestimmungen

19.1 Umweltbestimmungen

Siehe DMSB-Rahmenausschreibung für Clubsport-Wettbewerbe.

19.2 Anti-Doping

Siehe DMSB-Rahmenausschreibung für Clubsport-Wettbewerbe.

Ergänzung Enduro Cross – Durchführung

20. Durchführung

Es gibt keine Einführungsrunde. Die Fahrer können bis 15 Minuten vor Beginn des Trainings die Strecke zu Fuß begehen und so in Augenschein nehmen.

Bei geänderter Streckenführung und/oder Änderung an Hindernissen muss jeder Fahrer darüber informiert werden und vor seinem Wertungslauf die Möglichkeit bekommen diese Änderungen anzusehen.

20.1 Training

Jeder Fahrer hat ein Plichttraining und zwei Qualiikationsblöcke. Ein Starttraining kann durchgeführt wer-den.

20.2 Qualiikation

Die Einteilung der Klassen erfolgt auf Grundlage der schnellsten Rundenzeiten in der Qualiikation 1 und 2. Jeder Fahrer hat zwei Qualiikationsblöcke. Die Qualiikation 1 ist dabei verplichtend.

Die Fahrer werden über einen Kontrollmonitor über ihre erreichten Rundenzeiten informiert.

Nach der Qualiikation 2 werden die Rundenzeiten ausgewertet, die Klassen eingeteilt und das Ergebnis bekannt gegeben.

20.3 EinteilungderGruppen/Klassen

gem. Punkt 3 und 5

20.4 Startbereich

Fahrer dürfen sich ausschließlich hinter der Startanlage aufhalten. Nach Eintreffen an der Startlinie und Wahl des Startplatzes ist ein später Wechsel des Startplatzes ausgeschlossen.

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20.5 Startaufstellung

Die Startaufstellung richten sich nach den Zeiten der Qualiikation.

In der höchsten Klasse kann der Veranstalter die ersten 10 Startplätze mit Hilfe der „Super Pole“ vergeben. Die schnellsten 10 Fahrer der Qualiikation müssen dann eine Runde auf Zeit fahren. Gestartet wird von Qualiikationsplatz 10 rückwärts. Die erreichte Rundenzeit entscheidet über die Wahl des Startplatzes. Ab Platz 11 bekommen die Fahrer den entsprechenden Startplatz nach ihrem Qualiikationsplatz zugewiesen.

Der Start erfolgt sitzend auf dem Motorrad mit laufendem Motor. Mit Beginn der Startaufstellung bis zum Zeitpunkt zu dem alle Fahrer ihren Startplatz eingenommen haben, zeigt der Starter den Fahrern zum Zei-chen, dass sie seiner Kontrolle unterstehen, die grüne Flagge. Wenn alle Fahrer an der Startlinie stehen, zieht der Starter die grüne Flagge ein und zeigt den Fahrern für volle 15 Sekunden die 15-Sekunden-Tafel. Nach Ablauf der 15 Sekunden zeigt er die 5-Sekunden-Tafel. Nach Ablauf dieser 5 Sekunden wird der Start innerhalb von 5 Sekunden frei gegeben ohne dass der Starter die 5 Sekunden-Tafel einzieht.

Bei Abbruch des Laufes während des Starts kehren die Teilnehmer unmittelbar in den Vorstartbereich zu-

rück. Der Start wird wiederholt und ist – ausgenommen erneuter Fehlstart auf Grund eines technischen Mangels an der Startanlage – unbedingt gültig.

20.6 Abbruch

Muss ein Wertungslauf abgebrochen werden, so wird der Lauf nur gewertet, wenn zum Zeitpunkt des Ab-

bruchs mindestens 50% der ursprünglich festgelegten Laufzeit abgelaufen war (bzw. Runden gefahren wurden).

Bei einem Abbruch nach Ablauf der 50% ist das Ergebnis entsprechend den für die volle Laufzeit geltenden Festlegungen zu erstellen. Zugrunde gelegt werden dann jedoch die Platzierungen der Fahrer am Ende der dem Abbruch vorangegangenen Runde.

Fahrer, die einen Abbruch provozieren, sind von einem eventuellen Wiederholungslauf ausgeschlossen.

Bei Abbruch nach der 1. Runde und vor Ablauf von 25% der Laufzeit/Rundenanzahl wird der Lauf für null und nichtig erklärt. Eine Wertung entfällt.

20.7 EndedesWertungslaufes

Anzeigeplicht für das bevorstehende Ende eines Laufes besteht für die letzte Runde. Sieger ist der Fahrer mit der kürzesten Fahrzeit. Alle nachfolgenden Fahrer werden ohne Rücksicht auf die von ihnen zurückge-

legte Rundenzahl abgewinkt.

Fahrer, die nicht mindestens 50% der Distanz des Siegers zurückgelegt haben oder Fahrer, die das Ziel nicht spätestens 5 Minuten nach dem Sieger durchfahren, werden nicht gewertet.

20.8 Fahrregeln

Während des Trainings, der Qualiikation und des Rennens darf rechts und links überholt werden. Dem schnelleren Fahrer ist dabei unbedingt Platz zu machen.

Die Kontaktaufnahme entlang der Strecke, d.h. außerhalb der Reparaturzone, wird als fremde Hilfe ange-

sehen und mit Ausschluss bestraft.

Bei einem eventuellen Ausscheiden muss das Motorrad sofort von der Strecke entfernt werden. Es ist strengstens untersagt, ein Motorrad gegen die Fahrtrichtung zu bewegen.

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20.9. Flaggensignale

Allen Signalen von Streckenposten und Rennleitung ist unbedingt Folge zu leisten. Die nachfolgenden Flaggensignale gelten sowohl während des Trainings, der Qualiikation als auch beim Rennen und haben folgende Bedeutung:

• Gelbe Flagge, still gehalten Achtung Gefahr! Hindernis auf oder an der Strecke.

• Gelbe Flagge, geschwenkt Achtung, große Gefahr im nachfolgenden Streckenabschnitt! Geschwindigkeit reduzieren, zum Anhalten bereithalten. Über-hol- und Sprungverbot.

• Weiße Flagge mit rotem Kreuz Achtung! Streckenposten fordert medizinische Hilfe an

• Rote Flagge Rennabbruch, nicht überholen, langsam und mit größter Vor-sicht und Aufmerksamkeit gemäß den Anweisungen des Fahrt-leiters an den angezeigten Platz zurückkehren (s. auch 20.5)

• Blaue Flagge Achtung, Überrundung!

Überholen eines schnelleren Fahrers ermöglichen.

• Schwarze Flagge + Startnummer Stopp für diesen Fahrer bei Start + Ziel

• Grüne Flagge Strecke ist frei gegeben

• Schwarz-weiß karierte Flagge Zieleinlauf – Ende des Wertungslaufes

Mit der Federführung beauftragt:

ADAC Ostwestfalen-Lippe e.V.