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STANDPUNKTE Forschungsinstitut zur Zukunft der Arbeit Institute for the Study of Labor IZA Standpunkte Nr. 85 Digitalisierung und Arbeitsmarkt: Aktuelle Entwicklungen und sozialpolitische Herausforderungen Werner Eichhorst Holger Hinte Ulf Rinne Verena Tobsch Juli 2016

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Forschungsinstitut zur Zukunft der ArbeitInstitute for the Study of Labor

IZA Standpunkte Nr. 85

Digitalisierung und Arbeitsmarkt:Aktuelle Entwicklungen undsozialpolitische Herausforderungen

Werner EichhorstHolger HinteUlf RinneVerena Tobsch

Juli 2016

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Digitalisierung und Arbeitsmarkt:

Aktuelle Entwicklungen und sozialpolitische Herausforderungen

Werner Eichhorst

IZA

Holger Hinte

IZA

Ulf Rinne

IZA

Verena Tobsch

INES Berlin

IZA Standpunkte Nr. 85 Juli 2016

IZA

Postfach 7240 53072 Bonn

Tel.: (0228) 3894-0 Fax: (0228) 3894-180 E-Mail: [email protected]

Die Schriftenreihe „IZA Standpunkte” veröffentlicht politikrelevante Forschungsarbeiten und Diskussionsbeiträge von IZA-Wissenschaftlern, Fellows und Affiliates in deutscher Sprache. Die Autoren sind für den Inhalt der publizierten Arbeiten verantwortlich. Im Interesse einer einheitlichen Textzirkulation werden Aktualisierungen einmal publizierter Arbeiten nicht an dieser Stelle vorgenommen, sondern sind gegebenenfalls nur über die Autoren selbst erhältlich. Das IZA ist ein privates, unabhängiges Wirtschaftsforschungsinstitut, das als gemeinnützige GmbH durch die Deutsche Post-Stiftung gefördert wird. Zentrale Tätigkeitsfelder sind die intensive For-schungstätigkeit auf allen Gebieten der Arbeitsökonomie und die darauf gründende evidenzbasierte Politikberatung zu Arbeitsmarktfragen. Die Mitglieder des weltweiten IZA-Forschernetzwerks sind den „IZA Guiding Principles of Research Integrity“ verpflichtet.

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IZA Standpunkte Nr. 85 Juli 2016

ZUSAMMENFASSUNG

Digitalisierung und Arbeitsmarkt: Aktuelle Entwicklungen und sozialpolitische Herausforderungen

Der vorliegende Beitrag setzt sich mit den Auswirkungen der fortschreitenden Digitalisierung auf unsere Arbeitswelt auseinander. Nach einer Diskussion möglicher Folgen dokumentiert eine empirische Bestandsaufnahme den bereits einsetzenden Wandel der Berufe und Erwerbsformen sowie die Rolle der Plattform‐Ökonomie (u.a. mit dem Phänomen der „Solo‐Selbständigkeit“). Aus diesen Überlegungen werden aktuelle und künftige sozialpolitische Herausforderungen abgeleitet und Lösungsansätze diskutiert, um den Wandel gesellschaft-lich fair zu gestalten. JEL-Codes: J08, J24, O33, O38 Schlagworte: Digitalisierung, Roboter, Automatisierung, Zukunft der Arbeit, Industrie 4.0,

technischer Wandel, Sharing Economy, Plattform-Ökonomie, Arbeitsmarkt, Sozialstaat

Kontaktadresse: Werner Eichhorst Institut zur Zukunft der Arbeit (IZA) Schaumburg‐Lippe‐Straße 5‐9 53113 Bonn Deutschland E-mail: [email protected]

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Eichhorst/Hinte/Rinne/Tobsch: Digitalisierung und Arbeitsmarkt

– 1 –

1 Einleitung

Die fortschreitende Digitalisierung von Prozessen und Arbeitsabläufen beeinflusst bereits

heute unser tägliches Handeln – so etwa die Art unserer Kommunikation und unseres sozialen

Umgangs, insbesondere aber auch die Funktionsweise unseres Wirtschaftens und Arbeitens.

Wie wird dies erst künftig sein? Spekuliert und diskutiert wird in diesem Zusammenhang über

zahlreiche mögliche, kurz- wie langfristige Folgen. Ein zentraler Aspekt sind wachsende

Ungleichheiten auf dem Arbeitsmarkt, welche sich unter anderem in der Lohnspreizung

sowohl am unteren als auch am oberen Rand der Lohnverteilung ausdrücken – aber auch in

der Dualisierung des Arbeitsmarktes via atypischer oder „prekärer“ Beschäftigung, in der

Ersetzbarkeit menschlicher Arbeit durch Roboter und Maschinen sowie in neu entstehenden

Arbeitsformen in der sogenannten Plattform-Ökonomie.

In der einschlägigen Literatur werden hauptsächlich vier Erklärungsfaktoren für die Zunahme

der (wahrgenommenen oder tatsächlichen) Unsicherheiten und Ungleichheiten in der

Arbeitswelt angeführt. Neben dem technischen Fortschritt mit den Phänomenen der

Digitalisierung und Automatisierung sind dies vor allem die Globalisierung mit den Tendenzen

zum Outsourcing und Offshoring (vgl. u.a. Autor et al., 2016), die Flexibilisierung bzw.

Deregulierung mit einem Rückgang der Tarifbindung und einer Liberalisierung flexibler

Erwerbsformen (vgl. u.a. Eichhorst/Tobsch, 2015) sowie das Aufkeimen zahlreicher neuer

Internetplattformen, die virtuelle Marktplätze von Privatanbietern oder Gruppen erschaffen

und so Ausgangspunkte für ein neuartiges Angebot von Dienstleistungen aller Art sind, das

Marktlücken ausfüllt und so auch die Nachfrage stimuliert (vgl. u.a. Eichhorst/Spermann,

2015). Obgleich unser Augenmerk im Folgenden in erster Linie auf dem Zusammenspiel von

Digitalisierung und Erwerbsformen liegt, sollte beachtet werden, dass die oben genannten

Faktoren in Wechselbeziehungen zueinander stehen und dass sich ihre Folgen in der Regel

gegenseitig verstärken.

Die öffentliche Debatte bewegte sich jüngst sehr stark im Umfeld möglicher Negativfolgen des

technischen Fortschritts, etwa in Form einer zunehmenden sozialen Ungleichheit, eines

massenhaften Verlustes von automatisierbaren Arbeitsplätzen oder einer wachsenden

Dominanz von Kapitaleinkommen gegenüber den Erlösen aus menschlicher Arbeit. In diesem

Zusammenhang stellt die Automatisierung nicht zuletzt auch die Frage nach der Kapital- und

Gewinnbeteiligung von Beschäftigten völlig neu (vgl. Freeman, 2015). Durch die weitere

Integration industrieller Produktion und neuester Kommunikationstechnologien im Zuge einer

„Industrie 4.0“ (vgl. BMWi, 2015; Hirsch-Kreinsen, 2016) gewinnen die bereits heute zu

beobachtenden Veränderungen für fast jeden Beschäftigten eine noch größere Relevanz.

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Eichhorst/Hinte/Rinne/Tobsch: Digitalisierung und Arbeitsmarkt

– 2 –

Obwohl davon ausgegangen werden kann, dass die rapide Digitalisierung verschiedener

Arbeitsbereiche eine bedeutende strukturelle Veränderung der Beschäftigungsmöglichkeiten

zur Folge haben wird (vgl. Brynjolfsson/McAfee, 2011), erscheint es ratsam, insgesamt

Vorsicht bei der Einschätzung der Geschwindigkeit von signifikanten Änderungen in der

Arbeitswelt walten zu lassen (vgl. Eichhorst et al., 2015). Bereits Anfang des 19. Jahrhunderts

sorgten sich englische Textilarbeiter („Ludditen“) um die Auswirkungen der industriellen

Revolution, was in der gezielten Zerstörung von Maschinen gipfelte (vgl. Hobsbawm, 1952).

Auch Keynes warnte in den 1930er Jahren vor „technologischer Arbeitslosigkeit“, die sich

infolge des beschleunigten technischen Fortschritts weit verbreiten werde (vgl. Keynes, 1930).

Und vor rund 20 Jahren war die Vorhersage einer raschen Dominanz der digitalen Welt so

populär, dass bereits von einem „Ende der Arbeit“ gesprochen wurde (vgl. Rifkin, 1995) – ohne

dass sich dies in der Folge bewahrheitet hätte.

Die bisherigen Entwicklungen im Bereich der Informations- und Kommunikationstechnik (IKT)

haben jedoch bereits heute eine enorme Bedeutung für das tägliche soziale und berufliche

Leben und lassen weitere substanzielle Veränderungen erwarten. Eine viel beachtete Studie

unterstellt beispielsweise, dass rund 47% der gesamten Beschäftigung in den Vereinigten

Staaten zumindest mittelfristig (d.h. in den nächsten 10 bis 20 Jahren) davon bedroht ist,

durch Maschinen, Roboter und Computerprogramme ersetzt zu werden (vgl. Frey/Osborne,

2013). Andere Untersuchungen deuten allerdings eher darauf hin, dass weder der

technologische Fortschritt im Allgemeinen, noch die Digitalisierung im Speziellen menschliche

Arbeitskraft in massivem Umfang ersetzen werden, sondern – wie in anderen Epochen auch –

die nicht mehr zeitgemäßen Arbeitsformen durch neue ersetzt werden (vgl. u.a. Eichhorst et

al., 2013; Eichhorst/Buhlmann, 2015; Rinne/Zimmermann, 2016).

Die vor uns liegende, noch nicht in allen Aspekten genau abschätzbare technologische

Neuorganisation der Arbeitswelt wird in jedem Fall erhebliche Auswirkungen auf

Produktionsfaktoren, Berufe und Erwerbsformen haben. Im Ergebnis entstehen neue Risiken

für einzelne Arbeitsmarktsegmente, aber es eröffnen sich auch vielfältige Chancen und

Potenziale, die im günstigsten Fall sogar für eine Überkompensation der wegfallenden

Arbeitsplätze sorgen könnten. Allein für Deutschland wird das Wachstumspotential durch

Industrie 4.0 in einem positiven Szenario bis zum Jahr 2025 auf 425 Milliarden Euro geschätzt

(vgl. Roland Berger, 2015). Es stellt sich in diesem Zusammenhang jedoch die Frage, inwieweit

diese mutmaßlich erzielbaren Wohlfahrtsgewinne ohne politische Maßnahmen (z.B. zur

Stärkung der Mitarbeiterbeteiligung) zu ungleich verteilt werden und einzelne Gruppen einem

erhöhten Risiko ausgesetzt sein werden, Leidtragende einer immer stärkeren Polarisierung

des Arbeitsmarktes zu sein. Mit anderen Worten: Über die Gestaltung der digitalen

Arbeitswelt hinaus werden wir wohl vor erheblichen sozialpolitischen Herausforderungen

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Eichhorst/Hinte/Rinne/Tobsch: Digitalisierung und Arbeitsmarkt

– 3 –

stehen, um die gesellschaftliche Chancengleichheit ebenso wie die steigenden

Beschäftigungsrisiken bestmöglich abzusichern.

Der vorliegende Betrag skizziert zunächst die Dynamik der Digitalisierungsprozesse und nimmt

eine empirische Bestandsaufnahme zum Wandel der Erwerbsarbeit im Verlauf der letzten

beiden Jahrzehnte vor. Dabei wird auch die Rolle der neuen Plattform-Ökonomie diskutiert.

Im Anschluss werden die zentralen sozialpolitischen Handlungsfelder benannt.

2 Mögliche Auswirkungen der Digitalisierung

Die Digitalisierung der Arbeitswelt lässt sich als ein tiefgreifender Prozess der Durchdringung

von Wertschöpfungs- und Dienstleistungsprozessen durch vor allem internetbasierte

Technologien begreifen. Er führt unter anderem dazu, dass sich ganze Arbeitsfelder in

Teilmodule zerlegen, automatisieren und flexibel miteinander vernetzen lassen. Auf diese

Weise können sowohl lokale als auch weltumspannende Produktionsketten leichter

zueinander kompatibel gemacht und somit weit effizienter organisiert werden; Routinen

lassen sich in die Hand intelligenter Maschinen legen und auf diese Weise optimieren. An

anderer Stelle schafft die Digitalisierung anspruchsvolle Aufgabenfelder der Prozesskontrolle,

Koordination und kreativen Gestaltung.1

Über die möglichen Auswirkungen der Digitalisierung mit Blick auf die Beschäftigung herrscht

noch erhebliche Ungewissheit. Es gibt international sowohl empirische Belege für die

Annahme, der flächendeckende Einsatz von Robotern führe zu einer Aufwertung aller

Qualifikationsstufen („Upgrading“) als auch für die These, das mittlere Qualifikationssegment

werde zum eigentlichen Opfer der digitalen Arbeitswelt, indem es auf das Niveau einfacher

Tätigkeiten herabgedrängt werde, während hohe Qualifikationsebenen in noch stärkerem

Maße die Gewinner darstellten (Polarisierung; vgl. Rinne/Zimmermann, 2016).

Bei näherer Betrachtung – die im nachfolgenden Abschnitt noch vertieft werden soll –

erscheint es tatsächlich eher naheliegend, dass vor allem mittlere Qualifikationsstufen von der

Digitalisierung negativ betroffen sein werden, als dass angesichts der ohnehin schon sehr

weitreichenden Rationalisierung einfacher Tätigkeiten nochmals geringer qualifizierte

Arbeitsplätze in massivem Umfang wegbrechen werden. Dessen ungeachtet stellt der Prozess

der Digitalisierung insbesondere die Weiterbildungswirtschaft vor eine immense

Herausforderung. Denn das „Upgrading“ von Qualifikationen – hier gemeint die Befähigung

zum Einsatz komplexer Technologien – setzt die entsprechenden betrieblichen wie

außerbetrieblichen Qualifizierungsangebote voraus. Dabei kann sich die Branche allerdings

1 Brynjolfsson/McAffee (2014) benennen drei maßgebliche Merkmale des technischen Fortschritts in der Ära digitaler Hardware, Software und Netzwerke: Er sei „exponentiell, digital und kombinatorisch“.

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Eichhorst/Hinte/Rinne/Tobsch: Digitalisierung und Arbeitsmarkt

– 4 –

just auch die Vorteile der Digitalisierung zunutze machen. Smartphone- und Tablet-basierte

Weiterbildungsmodule können einen wertvollen Beitrag zur Organisation des dringend

erforderlichen kontinuierlichen Lernens leisten.

In jedem Fall werden mit der Digitalisierung auch Trends auf dem Arbeitsmarkt ihre

beschleunigte Fortsetzung finden, die bereits für die jüngere Vergangenheit prägend waren.

Gemeint ist hier vor allem die Flexibilisierung in Form von individuell zugeschnittenen Werk-

oder Zeitarbeitsverträgen, Solo-Selbstständigkeit und multiplen Jobs. Im Verlauf der

Digitalisierung neu entstehende Arbeitsplätze dürften mit nur unter bestimmten

Voraussetzungen als klassische Normalarbeitsverhältnisse mit langfristiger

Beschäftigungsperspektive, tarifvertraglicher Eingruppierung und voller sozialer Absicherung

konzipiert werden. Denn die Unternehmen werden durch den Einsatz neuer Technologien

leichter denn je in die Lage versetzt, Arbeitsmodule bei Bedarf auch kurzfristig extern

zuzukaufen, generell stärker in Kategorien von befristeter Projektarbeit in temporär

agierenden Netzwerken zu denken und ihre Kernbelegschaft in denjenigen Segmenten, wo

kein Fachkräftemangel herrscht, auf ein gewünschtes Mindestmaß zu konzentrieren.

Die digital ermöglichte Zergliederung von Aufgaben und Tätigkeitsprofilen schafft zugleich

einen unmittelbaren Anreiz zum Aufbau einer dezentralen Plattform-Ökonomie:

Einzelanbieter offerieren ihre Dienstleistungen im Rahmen eines professionell organisierten

Internet-Portals und erzeugen auf diese Weise einen intensiven Wettbewerb. Die Vermittlung

der angebotenen Dienstleistungen erfolgt online und über Smartphone-Apps, kann also

jederzeit nahezu barrierefrei erfolgen. Angebote wie Uber als Vermittler für

Fahrdienstleistungen oder auch TaskRabbit oder Helpling als Vermittler für

(nachbarschaftliche) Dienstleistungen aller Art und handwerkliche Tätigkeiten zeigen, wie

schnell und wie erfolgreich solche Geschäftsmodelle ihren Aufstieg nehmen können. Ein

weiteres Beispiel ist Airbnb als virtueller Marktplatz für die Buchung und Vermietung von

Unterkünften. Die Auswirkungen dieses neuen Angebotes spüren dann nicht nur

Wettbewerber in der Hotelbranche, sondern Effekte zeigen sich auch im Immobilienmarkt.

Die Plattform-Ökonomie findet ihre Grenze also keineswegs bei einfachen Dienstleistungen.

Hochwertige Beratungstätigkeiten und Arbeitsmodule von hochgradig spezialisierten

Experten zählen prinzipiell ebenso zum Katalog der Möglichkeiten. Deshalb ist auch

keineswegs bereits ausgemacht, dass die digitale Arbeitswelt von morgen verstärkt

„Lohndumping“ betreiben wird und die Unternehmen nur noch Niedriglöhne für gute Arbeit

anzubieten bereit sein werden. Im Gegenteil: Es dürften sich sehr bald Fragen wie diejenige

nach einer systematischen Mitarbeiter-Kapitalbeteiligung anders und drängender stellen als

je zuvor. „Who owns the robots rules the world“ (Freeman, 2015) – ist es dann nicht nur

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Eichhorst/Hinte/Rinne/Tobsch: Digitalisierung und Arbeitsmarkt

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folgerichtig, wenn die Beschäftigten in und um das Unternehmen herum vom Einsatz der

Roboter auch durch innovative Kapitalbeteiligungsmodelle profitieren?

Es liegt auf der Hand, dass all dies unmittelbare Konsequenzen auch für die Reichweite und

Tragfähigkeit von Tarifverträgen haben wird. Ebenso leuchtet ein, wie sehr solche digital

unterstützten Arbeitsformen den gewerkschaftlichen Organisationsgrad in der Industrie

unterminieren könnten (vgl. Eichhorst et al., 2015). Nicht zuletzt wird an dieser Stelle deutlich,

dass sich damit Fragen der sozialen Absicherung ganz neu stellen. Es ist nicht

unwahrscheinlich, dass am „Ende“ des Digitalisierungsprozesses auch eine neue

„(Sozial-)Versicherungslandschaft 4.0“ entstanden sein wird, die elementare Merkmale einer

Bürgerversicherung aufweist und jede Beschäftigungsform – vom Selbstständigen und

Beamten bis hin zum Plattform-Unternehmer in eigener Sache – einschließt. Dieser Schritt

erscheint naheliegend, wenn sich die Grenzen zwischen den Erwerbsformen zunehmend

auflösen. Für viele Erwerbstätige sind die traditionellen Klassifikationen als „abhängig

Beschäftigte“ oder „Selbstständige“ schon heute nicht mehr richtig passend. Abschnitt 4 geht

hierauf näher ein.

3 Eine empirische Bestandsaufnahme

Welche Auswirkungen der Digitalisierung sind bereits heute zu beobachten? Welche weiteren

Folgen zeichnen sich schon jetzt ab? Auf Grundlage aktueller Daten und Forschungsergebnisse

gibt die folgende kurze Bestandsaufnahme Antworten auf diese Fragen. Es zeigt sich, dass die

digitalisierte Arbeitswelt längst keine Utopie mehr ist, sondern schon seit Jahren Einzug in den

Alltag von immer mehr Berufsfeldern hält. Insofern ist die Digitalisierung eher als ein

langfristig voranschreitender Prozess denn als eine kurzfristig bevorstehende Umwälzung zu

verstehen. Ihre Effekte lassen sich dennoch bereits heute klar empirisch belegen – allerdings

fallen diese häufig (zumindest bislang) weit weniger dramatisch aus als gemeinhin vermutet.

3.1 Wandel der Berufe und Berufsbilder

Bisherige Forschungsergebnisse zu den Auswirkungen der Entwicklungen in der IKT zeigen

bereits konkret den Wandel traditioneller Berufe und Berufsbilder. Formale Qualifikationen

erscheinen nicht mehr als das entscheidende Kriterium für eine zukunftssichere Karriere.

Global betrachtet führt eine zunehmende Automatisierung von Arbeitsprozessen tendenziell

zu einer Polarisierung der Arbeitsmärkte und einer Verdrängung von Arbeitnehmern aus dem

mittleren Qualifikationsniveau (vgl. etwa Autor et al., 1998; Acemoglu/Autor, 2011).

Es ist zudem absehbar, dass die fortschreitende Integration von Produktionsprozessen und

Kommunikationstechnologien im Rahmen einer Industrie 4.0 weitere bedeutende

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Eichhorst/Hinte/Rinne/Tobsch: Digitalisierung und Arbeitsmarkt

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Umstrukturierungen nach sich ziehen wird (vgl. Graetz/Michaels, 2015). Von zukünftigen

Rationalisierungsmaßnahmen werden wohl vor allem Berufe bedroht sein, die sich durch hohe

Anforderungen in den Bereichen Präzision und insbesondere Routine auszeichnen (vgl. Goos

et al., 2014). Hier sind Maschinen den Menschen überlegen. Zukunftssichere

Beschäftigungsfelder zeichnen sich dagegen wohl vor allem durch hohe Anforderungen in den

Bereichen Kreativität, soziale Intelligenz und unternehmerisches Denken aus.

Eine Übertragung der oben erwähnten Studie von Frey/Osborne (2013) auf den deutschen

Kontext liefert – zumindest vordergründig – ähnliche Resultate für das

Automatisierungspotenzial von Arbeitsplätzen wie in den Vereinigten Staaten (vgl. Bonin et

al., 2015). So wird bei einem analogen Vorgehen anhand von Experteneinschätzungen

ermittelt, dass der mittelfristig von Maschinen, Robotern und Computerprogrammen

bedrohte Anteil der Beschäftigung mit 42% nur unwesentlich geringer ausfällt als in den USA.

Ein alternativer, tätigkeitsbasierter Ansatz zeichnet jedoch ein weniger dramatisches Bild:

Demnach weisen nur 12% der Arbeitsplätze in Deutschland ein relativ hohes

Automatisierungsrisiko auf (und 9% der Arbeitsplätze in den Vereinigten Staaten; vgl. Bonin

et al., 2015).2 Ähnlich lautet das Ergebnis der Berechnungen von Dengler/Matthes (2015),

wonach 15% der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten im Jahr 2013 in einem Beruf

arbeiteten, der in hohem Maße durch Computer substituiert werden kann. Auch wenn dieser

Prozentsatz in seiner Dimension nicht gering geachtet werden darf, ist doch eine gewisse

Vorsicht bei der Beurteilung des technischen Automatisierungspotenzials angemessen – seine

negativen Arbeitsmarkteffekte werden bisweilen stark überschätzt.

Die Veränderungen in der quantitativen Bedeutung von Berufen in Deutschland folgen

unbestreitbar einem langfristigen Trend (vgl. auch Eichhorst/Buhlmann, 2015; Eichhorst et al.,

2015). So zeigt Abbildung 1, dass sich das Wachstum der Erwerbstätigkeit im Zeitraum von

1996 bis 2011 auf vergleichsweise wenige Berufsgruppen konzentriert hat. Zu den

Berufsgruppen mit einer relativ starken Zuwachsrate von mehr als 20% gehören die folgenden

Berufsgruppen: personenbezogene Dienstleistungsberufe und Sicherheitsbedienstete (in

Abbildung 1 die Berufsgruppe 51), Hilfsarbeitskräfte im Verkauf und bei Dienstleistungen (91),

biowissenschaftliche und Gesundheitsfachkräfte (32), nicht-wissenschaftliche Lehrkräfte (33),

sonstige Wissenschaftler (24), sonstige Fachkräfte mittlerer Qualifikation (34), Geschäftsleiter

(12), Physiker, Mathematiker und Ingenieurwissenschaftler (21) sowie Biowissenschaftler und

Mediziner (22). Umgekehrt weisen im selben Beobachtungszeitraum folgende Berufsgruppen

2 Ähnliche Ergebnisse liefert eine Analyse für 21 OECD-Länder (vgl. Arntz et al., 2016). Demnach sind im Schnitt (nur) 9% der Jobs in diesen Ländern nach einem tätigkeitsbasierten Ansatz automatisierbar. Allerdings existieren relativ große Unterschiede zwischen den einzelnen Ländern. So führen Deutschland und Österreich die Liste mit einem Automatisierungsrisiko von 12% an, während dieser Wert in Korea, Estland oder Finnland nur etwa halb so hoch ausfällt.

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Eichhorst/Hinte/Rinne/Tobsch: Digitalisierung und Arbeitsmarkt

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eine vergleichsweise starke negative Wachstumsrate von 10% und mehr auf: Hilfskräfte in der

Landwirtschaft und Fischerei (92), Fachkräfte in der Landwirtschaft und Fischerei (61), diverse

handwerkliche Berufsgruppen (71, 73, 74), Bediener stationärer und verwandter Anlagen (81)

sowie angehörige gesetzgebender Körperschaften und leitende Verwaltungsbedienstete (11).

In diesen Zahlen kommt einerseits der fortschreitende Strukturwandel von

landwirtschaftlichen und handwerklichen Berufen hin zu Berufen im tertiären Sektor zum

Ausdruck. Deutschlands Wandel zu einer Dienstleistungsgesellschaft hat sich in dem

betrachteten Zeitraum dynamisch fortgesetzt. Andererseits wird deutlich, dass gleichzeitig vor

allem Berufsgruppen mit bestimmten Anforderungen – hauptsächlich im tertiären Sektor –

erheblich an Bedeutung gewonnen haben. Zu diesen Anforderungen zählen wie bereits

erwähnt Kreativität (z.B. Wissenschaftler), soziale Intelligenz (z.B. Lehrer) und

unternehmerisches Denken (z.B. Geschäftsleiter).

Abbildung 1: Erwerbstätigkeit in Berufsgruppen (Veränderung in %, 1996-2011).

Quelle: Mikrozensus, eigene Berechnungen; Berufsgruppen nach ISCO-88 (vgl. Tabelle im Anhang) sortiert nach Medianlöhnen 2010 aus SIAB.

Wie Abbildung 2 veranschaulicht, gehen diese Entwicklungen in der Tat mit einer gewissen

Tendenz zur Polarisierung des deutschen Arbeitsmarktes einher, durch die Arbeitnehmer aus

dem mittleren Lohn- und Qualifikationssegment tendenziell verdrängt werden. Allerdings ist

diese Entwicklung in der Vergangenheit in Deutschland weniger dramatisch verlaufen als in

anderen europäischen Ländern (vgl. Goos et al., 2014; Eurofound, 2015). Gleichwohl ist die

Beschäftigungsentwicklung zwischen 1995 und 2010 für Berufsgruppen am oberen und

unteren Ende der Bruttolohnverteilung stärker positiv ausgefallen, während Berufsgruppen

mit einem mittleren Lohnniveau ein eher schwaches Beschäftigungswachstum zu verzeichnen

-40%

-30%

-20%

-10%

0%

10%

20%

30%

40%

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60%

70%

92 51 91 93 52 61 42 74 83 71 73 82 32 33 72 41 81 24 34 11 23 31 12 22 21

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Eichhorst/Hinte/Rinne/Tobsch: Digitalisierung und Arbeitsmarkt

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hatten. Exemplarisch für diese Entwicklungen stehen auf der einen Seite die Berufsgruppen

der Wissenschaftler (in Abbildung 2 die Berufsgruppen 21 und 22) mit einem hohen

Lohnniveau und einem sehr hohem Beschäftigungswachstum, auf der anderen Seite

handwerkliche Berufsgruppen (71 und 74) mit mittlerem Lohnniveau und einem recht starken

Rückgang der Beschäftigung im Beobachtungszeitraum. Demgegenüber hatte die

Berufsgruppe der landwirtschaftlichen Hilfsarbeitskräfte (92), obgleich sie am unteren Ende

der Bruttolohnverteilung positioniert ist, ebenfalls einen vergleichsweise starken

Beschäftigungszuwachs zu verzeichnen.

Abbildung 2: Bruttolöhne 1995 und Beschäftigungsentwicklung (1995=100) für einzelne Berufsgruppen, Vollzeitbeschäftigte in Deutschland (1995–2010).

Quelle: SIAB, eigene Berechnungen; Berufsgruppen nach ISCO-88 (vgl. Tabelle im Anhang).

Insofern lässt sich konstatieren, dass sich wichtige Befunde und Prognosen der internationalen

Literatur auch zu einem gewissen Grad in deutschen Daten widerspiegeln. Deutlich wird, dass

vor allem kreative Berufe, Berufe in der Unternehmensleitung und -beratung sowie

Gesundheits-, Sozial- und Erziehungsberufe in den letzten 20 Jahre starke Wachstumsraten

der Beschäftigung zu verzeichnen hatten. Bei einer gleichzeitigen, moderaten Polarisierung

ergibt sich damit das Bild eines Arbeitsmarktes, der durch eine tendenziell rückläufige

Bedeutung von Routinetätigkeiten insbesondere im mittleren Lohn- und Qualifikationsniveau

gekennzeichnet ist.

Allerdings ist an dieser Stelle ebenfalls festzuhalten, dass bislang insgesamt kein Einbruch der

Erwerbstätigkeit festgestellt werden kann – weder in der Gesamtzahl der Erwerbstätigen noch

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Eichhorst/Hinte/Rinne/Tobsch: Digitalisierung und Arbeitsmarkt

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im Arbeitsvolumen.3 Bezahlte Erwerbsarbeit ist also entgegen manchen Vorhersagen nicht auf

dem Rückzug, sondern ihr Ausmaß ist bemerkenswert robust. Insbesondere höher

qualifizierte und komplexere, interaktive Tätigkeiten gewinnen an Bedeutung im Hinblick auf

Erwerbstätigkeit und haben zugleich eine positive Entlohnungstendenz.

3.2 Wandel der Erwerbsformen

Unsere Arbeitswelt ist mehr denn je in Bewegung; sie wird immer vielschichtiger und auch

flexibler. Dies hat nicht nur Auswirkungen auf Berufe und Berufsbilder, sondern auch auf

unsere Erwerbs- und Arbeitsformen (vgl. Rinne/Zimmermann, 2016). So zählen neben der

verstärkten Projektarbeit auch das vernetzte Arbeiten, Denken und Handeln zu den

bestimmenden Merkmalen der Erwerbsgesellschaft von morgen. Deshalb werden flexible

Arbeitszeitmodelle mit Gleitzeit, Arbeitszeitguthaben, Heimarbeit und variablen

Zeitplanungen eher zum Standard als zur Ausnahme. Die zunehmende Knappheit des

Angebots an (qualifizierten) Arbeitskräften bei gleichzeitig wachsendem Wettbewerbs- und

Innovationsdruck wird weitere Innovationen bei den Arbeitsstrukturen nach sich ziehen.

Flexibilität in der Einteilung der Arbeitszeit oder bei der Wahl des Arbeitsortes wird auch die

Grenze zwischen Privat- und Arbeitsleben in ihrer bislang bekannten Form noch weiter

auflösen – mit wünschenswerten Effekten wie einer besseren Vereinbarkeit von Familie und

Beruf, aber auch mit möglichen negativen Auswirkungen (vgl. etwa Eichhorst et al., 2016).

Im Ergebnis wird das tradierte gesellschaftspolitische Leitbild des

„Normalarbeitsverhältnisses“ im Sinne eines unbefristeten Vollzeitarbeitsplatzes immer

stärker von anderen Erwerbsformen ergänzt. Wie Abbildung 3 zeigt, resultiert dies allerdings

weniger aus einem absoluten Rückgang des Anteils von Normalarbeitsverhältnissen. Zwar ist

dieser Anteil im Beobachtungszeitraum um insgesamt 5 Prozentpunkte zurückgegangen (von

45% im Jahr 1992 auf 40% im Jahr 2014), doch lag dieser Wert bereits seit Mitte der 1990er

Jahre nahezu konstant bei 40%. Bemerkenswert ist vielmehr der recht deutliche Rückgang

des Anteils der inaktiven erwerbsfähigen Bevölkerung um 8 Prozentpunkte (von 26% im Jahr

1992 auf 18% im Jahr 2014) sowie der gleichzeitige Anstieg der Bedeutung anderer, nach

herkömmlicher Lesart „atypischer“ Erwerbsformen wie etwa Teilzeittätigkeiten, befristete

Tätigkeiten, Zeitarbeit und Minijobs. Der Anteil der Arbeitslosen ist dagegen im

Beobachtungszeitraum mit Werten von 6% bis 8% relativ konstant geblieben.

3 So erreichte die Zahl der Erwerbstätigen in Deutschland im Jahr 2015 einen neuen Höchststand seit der Wiedervereinigung mit durchschnittlich rund 43 Millionen Personen (Statistisches Bundesamt, 2016). Das Arbeitsvolumen der in Deutschland beschäftigten Arbeitnehmer stieg zuletzt ebenfalls auf knapp 50 Milliarden Stunden an und hat damit wieder ein Niveau erreicht, welches zuletzt zu Beginn der 1990er Jahre gemessen wurde (IAB, 2015).

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Eichhorst/Hinte/Rinne/Tobsch: Digitalisierung und Arbeitsmarkt

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Abbildung 3: Erwerbsfähige Bevölkerung nach Haupterwerbsstatus (1992-2014).

Abbildung 4 beleuchtet die Zunahme der atypischen Beschäftigung in verschiedenen

Berufsgruppen im Zeitraum von 1996 bis 2011 näher. Eine Zunahme dieser

Beschäftigungsformen erfolgte demnach fast durchgängig und in nahezu allen Berufsgruppen.

Ein klarer Zusammenhang zum Lohn- oder Qualifikationsniveau lässt sich nicht ausmachen,

doch es fällt sowohl die überdurchschnittlich hohe Zunahme in einfacher qualifizierten

Segmenten wie auch der besonders hohe Umfang atypischer Beschäftigung in Verkauf und

Verwaltung auf (91: Hilfsarbeitskräfte im Verkauf und bei Dienstleistungen, 11:

Verwaltungsbedienstete). Von einem ausgeprägten Effekt der Digitalisierung kann hier

jedenfalls nicht gesprochen werden.

Wohl aber zeigt sich anhand dieser Daten, wie groß inzwischen in Deutschland die Vielfalt an

Erwerbsformen und Flexibilitätsmustern in einzelnen Berufen und Wirtschaftszweigen geworden

ist. Flexible oder atypische Beschäftigungsverhältnisse sind bislang unverändert vor allem in

Bereichen anzutreffen, in denen Arbeitskräfte leicht verfügbar bzw. ersetzbar sind, aber längst

auch darüber hinaus fester Bestandteil unserer Arbeitswelt. Da dieser Wandel allerdings schon

vor mehr als zwei Jahrzehnten eingesetzt hat und auch stark von institutionellen Reformen

beeinflusst wurde, spielen hier Digitalisierungseffekte allenfalls eine untergeordnete Rolle.

45% 45% 45% 43% 43% 41% 41% 41% 41% 41% 39% 39% 38% 38% 37% 39% 40% 41% 40% 40% 41% 40% 40%

8% 8% 7% 8% 8%8% 8% 8% 9% 9% 10% 10% 10% 10% 10%

11%10% 10% 11% 11% 11% 11% 11%

4% 4% 3% 3% 3%3% 3% 3% 3% 3% 4% 3% 3% 3% 3%

3%3% 3% 3% 3% 3% 3% 3%

5% 4%4% 4% 4%

5% 5% 5% 5% 4% 4%4% 4% 4% 4%

5%6% 6% 6% 6% 7% 7% 7%1% 1% 2% 2% 2% 2%

2%2% 2% 2% 2% 2% 2% 2%1% 1%

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4%5% 5% 5% 4% 5% 5% 5%6% 6%

6% 6% 6%6% 6%

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6% 7% 7% 7% 7% 7% 7%

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26% 25% 26% 26% 26% 27% 27% 26% 26% 25% 25% 24% 24% 23% 23% 21% 20% 20% 19% 20% 19% 19% 18%

1 9 9 2 1 9 9 4 1 9 9 6 1 9 9 8 2 0 0 0 2 0 0 2 2 0 0 4 2 0 0 6 2 0 0 8 2 0 1 0 2 0 1 2 2 0 1 4

Vollzeit unbefristet Teilzeit unbefristet Ausbildung BefristetZeitarbeit Minijob Selbständig Arbeitslos und erwerbstätigArbeitslos Inaktiv

Quelle: Eichhorst et al. (2016). Dort anhand von SOEP 1992-2014 (Querschnittsgewichtung für Personen) und eigenen Berechnungen.

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Eichhorst/Hinte/Rinne/Tobsch: Digitalisierung und Arbeitsmarkt

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Abbildung 4: Anteil der atypischen Beschäftigung (Minijob, Befristung, Zeitarbeit, Selbständigkeit; 1996-2011).

Quelle: Mikrozensus, eigene Berechnungen; Berufsgruppen nach ISCO-88 (vgl. Tabelle im Anhang) sortiert nach Medianlöhnen 2010 aus SIAB.

Umgekehrt scheint die Bereitschaft zu einer auf Dauer angelegten Beschäftigung stark vom

jeweiligen betrieblichen Produktionsmodell und von der Verfügbarkeit spezifischer

Qualifikationen abhängig zu sein. Im Ergebnis ist der Anteil von Normalarbeitsverhältnissen

zumindest seit der Jahrtausendwende bemerkenswert stabil geblieben. Neben einer Zunahme

der atypischen Beschäftigung ist als herausragende Entwicklung auf dem deutschen

Arbeitsmarkt daher nicht etwa ein Rückzug des tradierten gesellschaftspolitischen Leitbildes

zu nennen. Wirklich beachtlich ist wohl eher die Aktivierung eines erheblichen Anteils der

erwerbsfähigen Bevölkerung durch neue Flexibilisierungsangebote: Die Zahl der inaktiven

Personen ist in den letzten 20 Jahren stark zurückgegangen (vgl. dazu auch Arnold et al., 2016).

3.3 Rolle der Plattform-Ökonomie

Es zeichnet sich ein weiterer Wandel mit möglicherweise bedeutenden Auswirkungen ab. So

sprechen verschiedene Indizien für eine größere Rolle der sogenannten Plattform-Ökonomie.

Das Beispiel der Firma Uber zeigt, wie auf einem „virtuellen Marktplatz“ Gelegenheitsfahrer

und Fahrgäste zusammengebracht werden und so das Taxi-Gewerbe erheblich unter Druck

gesetzt wird (vgl. für die Vereinigten Staaten etwa Hall/Krueger, 2015). Das grundlegende

Prinzip lässt sich zudem auf viele andere Branchen übertragen – einschließlich solcher, in

denen vorwiegend Fach- und Wissensarbeiter tätig sind. Entsprechende Plattformen

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Eichhorst/Hinte/Rinne/Tobsch: Digitalisierung und Arbeitsmarkt

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existieren auch bereits: Hier werden zum Beispiel Aufträge für Werbetexter, Programmierer

oder Designer einzeln ausgeschrieben und auch abgewickelt. Interessierte Unternehmen

richten gewissermaßen einen Aufruf an eine „Crowd“ von mehr oder minder professionell via

Plattformen organsierten Anbietern und aquirieren auf diese Weise Zulieferdienste, für die sie

im Betrieb keine Ressourcen an Humankapital oder Maschinen mehr vorhalten müssen (vgl.

zum Phänomen des Crowdsourcing u.a. Leimeister/Zogaj, 2013; Leimeister et al., 2016). Für

die Anbieter der entsprechenden Dienstleistungen bietet sich auf diese Weise vielfach die

gern genutzte Gelegenheit, ihre Arbeitsleistung in einem Format anzubieten, das ihren

Bedürfnissen entspricht. Andere unterwerfen sich notgedrungen solchen Regularien, um mit

ihrem Angebot weiter auf dem Markt bestehen zu können. In jedem Fall sorgt die steigende

Nachfrage von Unternehmen nach Crowdworkern dafür, dass mehr Privatpersonen über

diesen digitalen Weg ihre Dienstleistungen anbieten und damit klassischen

Geschäftsmodellen Konkurrenz machen. Zugleich gerät das Preisgefüge für diese

Dienstleistungen tendenziell unter Druck.

Darüber hinaus erfolgt auch eine Verlagerung von Risiken der Arbeitgeber auf die

Beschäftigten, genauer gesagt auf die meist (formal) selbstständigen Auftragnehmer (vgl.

Eichhorst/Spermann, 2015, 2016). Denn Plattformen wie Uber verstehen sich nicht als

Arbeitgeber, sondern lediglich als Vermittler. Beschäftigte der Plattform-Anbieter sind mithin

keine klassischen Arbeitnehmer, sondern Selbstständige, die sämtliche Risiken – zum Beispiel

bei Unfall oder Krankheit – sowie Leistungen für Altersvorsorge, Arbeitslosigkeit oder Pflege

selbst tragen müssen. Damit ergeben sich neue Herausforderungen für die sozialen

Sicherungssysteme.

Eine Verlagerung unternehmerischer Risiken auf Arbeitnehmer ist jedoch auch innerhalb von

Unternehmen zu beobachten. An die Stelle von Handlungsanweisungen treten zunehmend

Zielvereinbarungen im Rahmen von Projekten oder projektartiger Aufgabenstellungen, die

weitgehend eigenverantwortlich umzusetzen sind; strenge Hierarchien lösen sich auf und

erfolgsabhängige Entlohnungen gewinnen an Bedeutung (Schneider, 2011). Arbeitnehmer

werden auf diese Weise zu Unternehmern im Unternehmen. Dementsprechend wird auch

unternehmerisches Denken immer mehr zu einer Schlüsselkompetenz in der Arbeitswelt von

abhängig Beschäftigten.

Welches Ausmaß hat die Plattform-Ökonomie heute in Deutschland? Eine genaue Antwort auf

diese Frage fällt zugegebenermaßen schwer, auch weil die Verfügbarkeit geeigneter Daten der

tatsächlichen Entwicklung und Realität und auf dem Arbeitsmarkt mit einiger zeitlicher

Verzögerung folgt und bestimmte Phänomene kaum angemessen abgebildet werden.

Abbildung 5 stellt den Versuch dar, das Ausmaß der Plattform-Ökonomie mithilfe von Solo-

Selbstständigkeit und Selbstständigkeit zu messen. Demnach war bei den Solo-

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Eichhorst/Hinte/Rinne/Tobsch: Digitalisierung und Arbeitsmarkt

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Selbstständigen ein starker Anstieg von Mitte der 1990er bis etwa Mitte der 2000er Jahre zu

verzeichnen, insbesondere bei Qualifizierten, Frauen und Teilzeitkräften. Hingegen sind die

Veränderungen der Anzahl und des Anteils von Selbständigen vergleichsweise unauffällig.

Abbildung 5: Entwicklung der Zahl der Solo-Selbständigen, der Selbständigen mit Beschäftigten und Anteil der Selbständigen an allen Erwerbstätigen (1991-2014).

Quelle: Brenke/Beznoska (2016). Dort unter Verwendung von Eurostat-Daten.

Darüber hinaus können im Zeitraum zwischen 2002 und 2005 viele Neugründungen in Form

von Solo-Selbstständigkeit durch die Förderung der „Ich-AG“ und durch die Lockerung des

Handwerksrechts im Jahr 2004 erklärt werden. Neben der kaum identifizierbaren Rolle der

Plattform-Ökonomie in den letzten Jahren kommen in den betrachteten Zahlen daher auch

die Auswirkungen von geänderten institutionellen und rechtlichen Rahmenbedingungen zum

Ausdruck. Umgekehrt ist jedoch auch ein Rückgang der Zahl der Solo-Selbständigen seit dem

Jahr 2012 zu verzeichnen – übrigens auch bei denjenigen, die nicht von der Bundesagentur für

Arbeit gefördert werden. Im Ergebnis lassen sich somit – zumindest bislang – keine Hinweise

auf ein (massives) Anwachsen der Solo-Selbstständigkeit anhand der vorliegenden Daten

nachweisen. Der bisherige, eher überschaubare Anstieg scheint eher mit anderen Faktoren als

mit einem Anwachsen der Plattform-Ökonomie zusammenzuhängen und wirkt derzeit nicht

dramatisch.

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Studien zur Einkommenssituation von Solo-Selbstständigen weisen jedoch auf eine

vergleichsweise hohe Spreizung der Verdienste und eine nur gering ausgeprägte Fähigkeit

oder Bereitschaft zur Altersvorsorge hin (vgl. etwa Brenke 2013, 2015; Brenke/Beznoska,

2016). Eine ähnliche Entwicklung lässt sich im Übrigen bei den Erwerbstätigen beobachten,

die in repräsentativen Befragungen wie dem SOEP angeben, gelegentlich oder regelmäßig

eine Nebentätigkeit auszuüben. Seit den frühen 2000er Jahren gehen nach unseren

Auswertungen des SOEP stabil etwa 2,5 bis 3,0% der Erwerbsfähigen gelegentlich oder

regelmäßig einer Nebentätigkeit nach. Hier werden jedoch vermutlich eher abhängige

Beschäftigungsverhältnisse angegeben, d.h. Minijobs, deren Verbreitung nach ihrer Reform

seit dem Jahr 2003 zugenommen hat.

Bislang steht die Plattform-Ökonomie (als eine Form der Sharing Economy) erst am Anfang

ihrer Entwicklung. Alle Anzeichen deuten darauf hin, dass ihre tatsächliche Bedeutung nicht

nur in Deutschland bislang noch sehr überschaubar ist. So wird selbst in den USA, die in dieser

Hinsicht eine Vorreiterrolle einnehmen, der Anteil der Erwerbstätigen, die ihre

Dienstleistungen über Online-Plattformen wie Uber oder TaskRabbit anbieten, zuletzt auf

lediglich 0,4% bis 0,5% geschätzt (vgl. Katz/Kruger, 2016; Farrell/Greig, 2016; Harris/Krueger,

2015). Gleichzeitig weisen Befragungen von so genannten „Crowdworkern“ darauf hin, dass

in den allermeisten Fällen lediglich Nebentätigkeiten ausgeübt werden, wobei die hieraus

generierten Einkünfte andere Einkommensarten im Haushalt ergänzen. Als zusätzlicher

Nutzen wird der Austausch im Netzwerk vergleichbar qualifizierter und interessierter

virtueller „Kollegen“, der Kontakt zu Unternehmen und der Zugewinn an Erfahrung durch die

Crowd-Projektarbeit angesehen (Leimeister/Zogaj, 2013).

Es ist aber davon auszugehen, dass gerade dieses neue Arbeitsmarktsegment eine sehr

dynamische Entwicklung nehmen und sich zusehends auch auf höherwertigere

Dienstleistungen erstrecken wird. Aufgabe der Sozialpolitik wird es sein, sich frühzeitig genug

auf die damit einhergehenden Herausforderungen einzustellen.

4 Sozialpolitische Herausforderungen

Wenngleich sich derzeit noch kein massives Wachstum der Solo-Selbstständigkeit beobachten

lässt, stellen sich potenziell sozialpolitische Herausforderungen, auf die rechtzeitig Antworten

gefunden werden müssen. Hierbei sind zwei Hauptmotive zu beachten: Zum einen fehlt es

vielen (Solo)Selbstständigen an einer angemessenen Alterssicherung, so dass sie im Fall einer

auf längere Zeit ausgeübten selbstständigen Tätigkeit nicht mit existenzsichernden Renten

rechnen können. Damit würden sie auf die steuerfinanzierte Grundsicherung verwiesen. Eine

angemessene Vorsorge erscheint vor diesem Hintergrund notwendig. Zum anderen besteht

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Eichhorst/Hinte/Rinne/Tobsch: Digitalisierung und Arbeitsmarkt

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eine potenzielle Konkurrenzsituation zwischen Unternehmen mit regulär Beschäftigten, für

die auch Arbeitgeberbeiträge zur Sozialversicherung abgeführt werden, und Plattformen, die

formal Selbstständige einsetzen und dabei die soziale Absicherung auf diese Personen

abwälzen, aber sich selbst nicht als Arbeitgeber sehen. Damit kann eine denkbare Ausweitung

formal selbstständiger Tätigkeiten das soziale Absicherungsmodell prinzipiell unterminieren.

Ein erster Ansatzpunkt ist die Abgrenzung zwischen abhängiger und selbstständiger Tätigkeit.

Zweifellos verschwimmen die Grenzen zwischen den Erwerbsformen zunehmend. Das

impliziert, dass traditionelle Klassifikationen und Schemata nicht mehr zutreffend sind. Eine

klare Grenze zwischen abhängig Beschäftigten und Selbstständigen zu ziehen, fällt immer

öfter schwer. Im US-amerikanischen Raum, aber auch in Deutschland, wird gleichwohl

aufgrund der sozialpolitischen Implikationen über die Abgrenzung von Solo- oder

Scheinselbstständigen und abhängig Beschäftigten und damit die Rolle der Arbeitgeber

diskutiert. In vielen Fällen gibt es Anzeichen für eine Arbeitgeberfunktion der Plattformen für

die von ihnen ökonomisch abhängigen Dienstleister. Auch deshalb wird z.B. für den US-

amerikanischen Kontext die Einführung einer neuen (gesetzlichen) Kategorie des

„Independent Worker“ diskutiert, um insbesondere die sozialen Sicherungssysteme mit den

Anforderungen der Plattform-Ökonomie in Einklang zu bringen und in die digitale Arbeitswelt

zu überführen (vgl. Harris/Krueger, 2015). Österreich hat das Konstrukt eines „freien

Dienstvertrags“ eingeführt, um den klassischen Werkverträgen eine auf stundengenauer

Entgeltabrechnung basierende und vollwertige Sozialversicherungsabgaben beinhaltende

Beschäftigungsform zur Seite zu stellen. Besondere Schwierigkeiten stellen sich jedoch bei

Privilegien und Leistungen, die an die Arbeitszeit bzw. an Stundenlöhne geknüpft sind (wie

etwa Überstundenregelungen oder Mindestlohnvorgaben), da Erwerbstätige in der Plattform-

Ökonomie nicht mehr nur für einen „Arbeitgeber“ tätig sind.

Eine ähnliche Diskussion wird in Deutschland unter dem Aspekt der Werkverträge und der

Scheinselbstständigkeit geführt. Je strikter die Anforderungen an eine „echte“ und legale

selbstständige Tätigkeit gefasst werden, umso eher lass sich formal Selbstständige, die jedoch

ökonomisch abhängig sind, als abhängig Beschäftigte klassifizieren, für die Arbeitgeber

Beiträge zu leisten haben. Es steht jedoch immer die Frage der Kontrolle und

Rechtsdurchsetzung im Raum.

Ein zweiter Ansatzpunkt ist die Ausweitung des Kreises der von der Sozialversicherung

erfassten Erwerbsformen bzw. Personengruppen. Dies gilt insbesondere für die Absicherung

bei Alter und Berufsunfähigkeit, daneben aber auch für den Fall der Arbeitslosigkeit. Etwas

mehr als die Hälfte der Solo-Selbständigen verfügt über keine Alterssicherung in Form von

Einzahlungen in Renten- oder Lebensversicherung (vgl. Brenke/Beznoska, 2016, S. 53). In

Deutschland sind nach dem derzeit geltenden und historisch gewachsenen Recht nur einzelne

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Eichhorst/Hinte/Rinne/Tobsch: Digitalisierung und Arbeitsmarkt

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Gruppen von arbeitnehmerähnlichen Selbstständigen nach § 2 SGB VI verpflichtend in die

gesetzliche Rentenversicherung einbezogen, z.B. Lehrer und Erzieher, Pflegekräfte und

Hebammen, Seelotsen und Küstenschiffer, Hausgewerbetreibende, Handwerker, sowie

Selbstständige mit nur einem Auftraggeber. Bei den meisten dieser Gruppen besteht keine

Versicherungspflicht, wenn Arbeitnehmer beschäftigt werden. Künstler und Publizisten haben

Zugang zur Künstlersozialversicherung, die Landwirte zu einer eigenen Alterssicherung.

Andere Gruppen von Selbstständigen, gerade in etablierten Professionen wie etwa Ärzte,

Architekten, Steuerberater, Notare oder Anwälte, sind im Rahmen berufsständischer

Sicherungssysteme abgesichert, während für andere Gruppen Vorsorge nur auf freiwilliger

Basis besteht.

Freiwilliger Natur ist bislang im Grundsatz auch die Absicherung in der

Arbeitslosenversicherung. Seit 2003 besteht zwar die wenig bekannte Möglichkeit einer

freiwilligen Weiterversicherung in der Arbeitslosenversicherung durch ein sogenanntes

„Versicherungspflichtverhältnis auf Antrag“ (§ 28a SGB III). Diese Option besteht aber nur,

sofern innerhalb der letzten 24 Monate unmittelbar vor der Aufnahme der selbstständigen

Tätigkeit mindestens zwölf Monate eine versicherungspflichtige abhängige Beschäftigung

ausgeübt oder Arbeitslosengeld I bezogen worden ist. Wird dann vom versicherten

Selbstständigen mehr als zwei Mal Arbeitslosengeld I in Anspruch genommen, ist keine

Weiterversicherung mehr möglich, sofern nicht eine neue Grundlage aus einem

Versicherungspflichtverhältnis erworben wird.

Vor diesem Hintergrund erscheint es plausibel, wenn nicht gar unvermeidlich, Selbstständige

in allen „Spielarten“ generell in die Sozialversicherung einzubeziehen und ihnen auch im Falle

einer angemessenen und existenzsichernden privaten oder berufsständischen Vorsorge keine

pauschale Möglichkeit zum „Opt-out“ zu gewähren. Im Gegenteil sollte auch in diesem Fall –

bis zu einer zu bestimmenden Beitragsgrenze – ein Mindestmaß an Beiträge zur

Sozialversicherung von diesem Personenkreis geleistet werden. Die Beiträge der

Selbstständigen selbst wären dann durch obligatorische Beiträge der Auftraggeber bzw. der

Vermittler/Plattformen (als Arbeitgeber-Äquivalent) zu ergänzen. Sie könten von diesen

unmittelbar entrichtet oder aber von den (Solo-)Selbständigen bei der Abrechnung ihrer

Dienstleistungen eingefordert und dann weitergeleitet werden. Als Vorbild bietet sich hier das

Modell der Künstlersozialkasse mit einer Abgabepflicht der Verwerter an. Daneben kommt

auch ein gewisser Anteil an Steuerfinanzierung in Betracht, wie wir ihn bereits derzeit in der

gesetzlichen Rentenversicherung und der Künstlersozialversicherung kennen. Hier würden

natürlich auch Steuereinnahmen aus unternehmerischen Tätigkeiten einfließen.

Eine weitere Herausforderung wird sein, in der Plattform-Ökonomie eine Steuer- oder

Beitragspflicht zu realisieren. Transaktionen über Plattformen, bei denen ein Auftrag mit

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Eichhorst/Hinte/Rinne/Tobsch: Digitalisierung und Arbeitsmarkt

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einem territorialen Bezug zu Deutschland abgewickelt wird – wenn etwa Vermittler,

Auftraggeber oder Auftragnehmer in Deutschland ansässig sind – können mit einer

entsprechenden „Sozialabgabe“ belastet werden, vergleichbar der Umsatzsteuer. Klar ist,

dass dann Anreize zu formal selbstständigen Tätigkeiten verringert werden, weil die

Beitragspflicht zu höheren Preisen bzw. Arbeitskosten führen wird. Dies wäre der Preis für

einen universellen Einbezug in den Sozialstaat und die Vermeidung eines „unfairen“

Wettbewerbs zulasten der Sozialkassen bzw. der Steuerzahler.

Der Vorteil einer universelleren Sozialversicherung liegt sicher darin, dass die Problematik der

Abgrenzung von selbstständiger, scheinselbstständiger und abhängiger Beschäftigung, die

derzeit auch in Deutschland erneut im Kontext von Werkverträgen diskutiert wird, in ihrer

Substanz entschärft wird. Eine Vision für die Zukunft ist dann eine „Bürgerversicherung 4.0“

unter gleichberechtigtem, also auch privilegienfreien Einschluss aller Beschäftigten. Ein

solches Solidarmodell, dem sich niemand entziehen kann, erhält durch die sich abzeichnenden

Beschäftigungstrends und durch den daraus resultierenden veränderten Absicherungsbedarf

jedenfalls neue Argumente.4

Darüber hinaus bietet die Digitalisierung der Arbeitswelt und der Einzug intelligenter

Maschinen in den Arbeitsalltag von immer mehr Beschäftigtengruppen Anlass genug, Modelle

der Mitarbeiter-Kapitalbeteiligung neu – auch im Sinne der Altersvorsorge – zu konzipieren

und flächendeckender als bisher bereitzustellen. Unterstrichen wird diese Notwendigkeit

nicht zuletzt durch die lang anhaltende Phase ausbleibender Renditen klassischer

Anlageformen und Altersvorsorgemodule.

5 Zusammenfassung und Fazit

Die verbreiteten Spekulationen über die rasante Veränderung unserer Arbeitswelt infolge

ungeahnter technologischer Neuerungen sind Ausdruck einer beträchtlichen Ungewissheit

über das Ausmaß der Anpassungsnotwendigkeiten in Wirtschaft und Gesellschaft. Die

Digitalisierung ist für viele von uns zu einem Synonym für unkontrollierbare technische

Entwicklungen in der Arbeitswelt geworden, denen die Individuen schutzlos ausgeliefert sind

und die vermeintlich in massive Arbeitsplatzverluste und gravierende soziale Ungleichheit

münden werden. Auf der anderen Seite werden oft hochfliegende Erwartungen formuliert,

die darauf setzen, dass sich die Erfahrungen mit dem technischen Fortschritt auch künftig

unverändert fortsetzen und somit nach einer Übergangsphase von Beschäftigungsabbau und

4 So verfolgt z.B. Österreich in seiner Gesundheitspolitik schon seit geraumer Zeit den Ansatz einer „Bürgerversicherung“ (vgl. etwa Opielka, 2004).

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Eichhorst/Hinte/Rinne/Tobsch: Digitalisierung und Arbeitsmarkt

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Rationalisierung neue, kreative Arbeitsplätze in hinreichender Zahl entstehen werden und der

gesellschaftliche Wohlstand gesichert oder gar weiter ausgebaut werden könne.

Die empirische Bestandsaufnahme im vorliegenden Beitrag zeichnet das Bild eines

Arbeitsmarktes, der einen tiefgreifenden Wandel vollzieht. Zumindest in der Vergangenheit

waren jedoch viele andere Faktoren (z.B. institutionelle und demografische) dafür sehr

prägend und bestimmend. Am Beispiel der vieldiskutierten Plattform-Ökonomie lässt sich

zeigen, dass ihr derzeitiges Ausmaß insgesamt noch sehr überschaubar ist. In Deutschland ist

die Anzahl der Solo-Selbständigen seit dem Jahr 2012 sogar rückläufig und der Anteil der

Erwerbstätigen in der Plattform-Ökonomie ist selbst in den USA noch sehr gering. Außerdem

zeigt sich zumindest bislang, dass Digitalisierung nicht Massenarbeitslosigkeit bedeutet. Im

Gegenteil: Das Ausmaß der Erwerbstätigkeit war den letzten Jahren in Deutschland

bemerkenswert robust – bezogen sowohl auf die Anzahl der Erwerbstätigen als auch auf das

Arbeitsvolumen in Stunden.

Doch das Potenzial des durch die Digitalisierung ausgelösten Wandels ist enorm, und

einschneidende Entwicklungen stehen uns womöglich noch bevor. Schon in der

Vergangenheit konnten (zumindest nach herkömmlichen Maßstäben) „kleinere“ Anbieter

ganze Märkte und Branchen unter Druck setzen und auf den Kopf stellen. Insofern ist jetzt die

Zeit gekommen, neue sozialpolitische Herausforderungen durch die Digitalisierung zu

identifizieren, geeignete Maßnahmen zu ergreifen und entsprechende Rahmenbedingungen

zu schaffen. Denn beim Übergang in die digitale Arbeitswelt wird es zweifellos ganz

entscheidend darauf ankommen, das Verhältnis von Gewinnern und Verlierern genau im Blick

zu behalten. Aus diesem Grund gewinnt auch unter sozialpolitischen Aspekten der Ausbau von

Mitarbeiterbeteiligungsformaten weiter an Bedeutung.

Insbesondere jedoch gilt es die Frage zu beantworten, inwieweit das Konzept der

Sozialversicherung, welches an einer prinzipiell langfristigen abhängigen Beschäftigung

anknüpft, systematisch für andere Erwerbsformen – und letztlich für alle Erwerbsformen –

geöffnet werden soll. Eine beitragsfinanzierte Absicherung für das Alter, aber auch für

Berufsunfähigkeit und Arbeitslosigkeit unabhängig vom formalen Erwerbsstatus würde

Sicherungslücken schließen, den Wechsel und Kombinationen von Erwerbsformen erleichtern

und den Wettbewerb der Arbeitskosten zwischen abhängig und selbstständig tätigen

Personen entschärfen.

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Eichhorst/Hinte/Rinne/Tobsch: Digitalisierung und Arbeitsmarkt

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Eichhorst/Hinte/Rinne/Tobsch: Digitalisierung und Arbeitsmarkt

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Anhang – Berufsklassifikation nach ISCO-88

1 Angehörige gesetzgebender Körperschaften, leitende Verwaltungsbedienstete und

Führungskräfte in der Privatwirtschaft

11 Angehörige gesetzgebender Körperschaften und leitende Verwaltungsbedienstete

12 Geschäftsleiter

13 Betriebsleiter

2 Wissenschaftler

21 Physiker, Mathematiker und Ingenieurwissenschaftler

22 Biowissenschaftler und Mediziner

23 Wissenschaftliche Lehrkräfte

24 Sonstige Wissenschaftler

3 Techniker und gleichrangige nichttechnische Berufe

31 Fachkräfte in der Physik und den Ingenieurwissenschaften

32 Biowissenschaftliche und Gesundheitsfachkräfte

33 Nicht-wissenschaftliche Lehrkräfte

34 Sonstige Fachkräfte (mittlere Qualifikationsebene)

4 Bürokräfte, kaufmännische Angestellte

41 Büroangestellte ohne Kundenkontakt

42 Büroangestellte mit Kundenkontakt

5 Dienstleistungsberufe, Verkäufer in Geschäften und auf Märkten

51 Personenbezogene Dienstleistungsberufe und Sicherheitsbedienstete

52 Modelle, Verkäufer und Vorführer

6 Fachkräfte in der Landwirtschaft und Fischerei

61 Fachkräfte in der Landwirtschaft und Fischerei

62 Arbeitskräfte in der Landwirtschaft und Fischerei (Eigenbedarfsproduktion)

7 Handwerks- und verwandte Berufe

71 Mineralgewinnungs- und Bauberufe

72 Metallarbeiter, Mechaniker und verwandte Berufe

73 Präzisionsarbeiter, Kunsthandwerker, Drucker und verwandte Berufe

74 Sonstige Handwerks- und verwandte Berufe

8 Anlagen- und Maschinenbediener sowie Montierer

81 Bediener stationärer und verwandter Anlagen

82 Maschinenbediener und Montierer

83 Fahrzeugführer und Bediener mobiler Anlagen

9 Hilfsarbeitskräfte

91 Verkaufs- und Dienstleistungskräfte

92 Landwirtschaftliche, Fischerei- und verwandte Hilfsarbeiter

93 Hilfsarbeiter im Bergbau, Baugewerbe, verarbeitenden Gewerbe und Transportwesen

0 Streitkräfte

01 Streitkräfte

Quelle: http://www.gesis.org/fileadmin/upload/dienstleistung/methoden/spezielle_dienste/inhaltsanalyse_berufsklass/isco88_1_.pdf

(zuletzt aufgerufen am 9.6.2016)