iv. die europÄische union. 1. die politische struktur der eu 1) drei (ehemalige) säulen der eu
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IV. DIE EUROPÄISCHE UNIONIV. DIE EUROPÄISCHE UNION
1. DIE POLITISCHE STRUKTUR DER EU
1) Drei (ehemalige) Säulen der EU
A. Der Vertrag über eine Verfassung für Europa
B. Der Vertrag von Lissabon
2) Die EU-Verfassung
Wichtige Elemente und Änderungen im Vertrag:
- Verzicht auf staatstypische Symbole wie Europaflagge, -tag und –hymne
- Wechsel des Vorsitzes des Europäischen Rates
- Schaffen eines neuen Europäischen Auswärtigen Dienstes →
- Einführung der Doppeltmehrheit bei Entscheidungsverfahren des Rats der EU →
- Ausbau der Rechte des Europäischen Parlaments(Ausweitung der gesetzgeberischen
Zuständigkeit)
- Austritt eines Mitgliedstaates aus der EU
- Keine Verkleinerung der EU-Kommission
→
Der Vertrag von Lissabon -- Reformvertrag
Abstimmungsverfahren im Rat der EU
Das im Vertrag von Nizza vorgesehene Verfahren:
−eine einfache Mehrheit der Mitgliedstaaten−eine Mehrheit von 260 von 352 Stimmen(nach dem Beitritt Kroatiens ab 1. Juli 2013). →
−Auf Antrag eines Mitgliedstaates muss darüber hinaus festgestellt werden, ob die zustimmenden Mitgliedstaaten mindestens 62 Prozent der EU-Bevölkerung umfassen.
Die dopplte Mehrheit nach dem Vertrag von Lissabon(erst seit 2017 endgültig einführen):
-55 Prozent der Mitgliedstaaten, die-mindestens 65 Prozent der EU-Bevölkerung repräsentieren
Land Stimme
Deutschland, Frankreich, Italien, Vereinigtes Königreich 29
Spanien, Polen 27
Rumänien 14
Niederlande 13
Belgien, Tschechische Republik, Griechenland, Ungarn, Portugal 12
Österreich, Bulgarien, Schweden 10
Dänemark, Irland, Litauen, Slowakei, Finnland , Kroatien 7
Zypern, Estland, Lettland, Luxemburg, Slowenien 4
Malta 3
INSGESAMT 352
←
Stimmengewichtung im Rat der EU (seit 1. Juli 2013)
- Europäisches Parlament
- Rat der Europäischen Union
- Europäische Kommission
- Europäischer Rat
- Gerichtshof der Europäischen Union
- Europäische Zentralbank
- Europäischer Rechnungshof
3) Organe der EU
a. Das Europäische Parlament →
b. Rat der Europäischen Union →
A. Die Legislative
- Das Europäische Parlament wird von den Bürgern der Europäischen Union gewählt.
- Die Wahlen finden seit 1979 alle fünf Jahre statt.
- Dem gegenwärtigen Parlament gehören 751 Abgeordnete aus allen 28 EU-
Mitgliedstaaten an.
- Die Sitzordnung im Plenum richtet sich nicht nach der Nationalität der Mitglieder
des Europäischen Parlaments, sondern nach ihrer Zugehörigkeit zu 8 Fraktionen.
- Martin Schulz wurde im Januar 2012 zum Präsidenten des Europäischen Parlaments
(für eine halbe Legislaturperiode, also für zweieinhalb Jahre) gewählt.
a. Das Europäische Parlament
Anzahl der Sitze nach Fraktionen (Stand: 6. Anzahl der Sitze nach Fraktionen (Stand: 6. AugAug. 2014). 2014)
FraktionFraktion AbkürzungAbkürzung Anzahl der SitzeAnzahl der Sitze
Fraktion der Europäischen Volkspartei (Christdemokraten) EVP 220
Fraktion der progressiven Allianz der Sozialisten und Demokraten im Europäischen Parliament
S&D 191
Fraktion der Allianz der Europäischen Liberalen, Demokratischen und Reformpartei und Europäischen Demokratischen Partei
ALDE 68
Fraktion der Grünen / Europäische Freie Allianz Grüne/EFA 50
Europäische Konservative und Reformisten ECR 56
Konföderale Fraktion der Vereinigten Europäischen Linken/Nordische Grüne Linke
GUE/ NGL 52
Fraktion „Europa der Freiheit und der Demokratie“ EFD 48
Fraktionslos NA 52
Insgesamt 751
Sitzverteilung nach Ländern (Legislaturperiode 2014–2019))
Belgien 21 Malta 6
Bulgarien 17 Niederlande 26
Dänemark 13 Österreich 18
Deutschland 96 Polen 51
Estland 6 Portugal 21
Finnland 13 Rumänien 32
Frankreich 74 Schweden 20
Griechenland 21 Slowakei 13
Irland 11 Slowenien 8
Italien 73 Spanien 54
Kroatien 11 Tschechien 21
Lettland 8 Ungarn 21
Litauen 11 Vereinigtes Königreich 73
Luxemburg 6 Zypern 6
INSGESAMT 751
− Es teilt sich die gesetzgebende Gewalt mit dem Rat in vielen Politikbereichen.
Durch die direkte Wahl des Parlaments wird die demokratische Legitimierung des
europäischen Rechts gewährleistet.
− Es übt eine demokratische Kontrolle über alle Organe der EU und insbesondere
über die Kommission aus. Es stimmt der Benennung der Kommissionsmitglieder zu
oder lehnt sie ab und kann einen Misstrauensantrag gegen die gesamte Kommission
einbringen.
− Haushaltsbehörde Es teilt sich die Haushaltsbefugnis mit dem Rat und kann
daher Einfluss auf die Ausgaben der EU ausüben. In letzter Instanz nimmt es den
Gesamthaushalt an oder lehnt ihn ab.
http://europa.eu/institutions/inst/parliament/index_de.htm ←
Aufgaben des Europäischen Parlaments
- Der Rat ist das wichtigste politische Entscheidungsorgan der EU.
- Der Rat tagt in 10 verschiedenen Zusammensetzungen.
- Die Präsidentschaft des Rates der EU wird im Wechsel von den Mitgliedstaaten gewährleistet. Jeder Staat übt im Wechsel für einen Zeitraum von 6 Monaten nach einer vorher festgelegten Reihenfolge den Vorsitz aus.
- Vorsitz im Rat der EU im 2. Halbjahr 2014: Italien
b. Rat der Europäischen Union/EU-Ministerrat
- Der Rat der EU übt Legislativgewalt aus und verabschiedet in vielen Bereichen gemeinsam mit dem Europäischen Parlament europäische Rechtsvorschriften.
- Er gewährleistet die Koordination der allgemeinen Wirtschaftspolitiken der Mitgliedstaaten.
- Er legt die gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik auf der Grundlage der allgemeinen vom Europäischen Rat definierten Richtlinien fest.
- Er schließt im Namen der Gemeinschaft und der Union internationale Abkommen zwischen dieser und einem oder mehreren Staaten oder internationalen Organisationen ab.
- Er koordiniert die Zusammenarbeit der nationalen Gerichte und Polizeikräfte in Strafsachen.
- Gemeinsam mit dem Europäischen Parlament genehmigt er den Haushaltsplan der EU.
Die wichtigen Aufgaben des Rats der EU
- Die von den nationalen Regierungen unabhängige Kommission vertritt
und wahrt die Interessen der gesamten EU.
- Sie ist für die Umsetzung der Beschlüsse des Parlaments und des Rates
verantwortlich.
- Sie besitzt im Bereich der Legislative der EU das alleinige
Initiativrecht.
- Gegenwärtig stellt jeder EU-Mitgliedstaat einen Kommissar, d. h. bei
28 liegt die Zahl der Kommissionsmitglieder, die verpflichtet sind, im
Interesse der gesamten Union zu handeln und keine Anweisungen von
nationalen Regierungen annehmen dürfen.
B. Die Exekutive – Die Europäische Kommission
- Die Neubesetzung der Kommission erfolgt alle fünf Jahre innerhalb von
sechs Monaten nach der Wahl des Europäischen Parlaments.
- Der Präsident der Kommission wird vom Europäischen Rat vorgeschlagen
und im Europäischen Parlament mit absoluter Mehrheit der Mitglieder
gewählt.
- Die Kommission hat ihren „Sitz“ in Brüssel (Belgien), aber sie verfügt auch
über Büros in Luxemburg, über Vertretungen in allen EU-Staaten und
Delegationen in vielen Hauptstädten weltweit.
- Der amtierende Präsident der Kommision ist José Manuel Durão Barroso
aus Portugal.
B. Die Exekutive – Die Europäische Kommission
- Sie macht dem Parlament und dem Rat Vorschläge für neue
Rechtsvorschriften. (Initiativrecht)
- Sie setzt die EU-Politik um und verwaltet den Haushalt.
- Sie sorgt gemeinsam mit dem Gerichtshof für die Einhaltung des
europäischen Rechts.
- Sie vertritt die Europäische Union auf internationaler Ebene, zum
Beispiel durch Aushandeln von Übereinkommen zwischen der EU
und anderen Ländern.
http://europa.eu/institutions/inst/comm/index_de.htm
Die wichtigen Aufgaben der Europäischen Kommission
- Mit „Gerichtshof der Europäischen Union “ wird das gesamte
Gerichtssystem der Europäischen Union bezeichnet.
- Das Gerichtssystem der Europäischen Union besteht aus folgenden
eigenständigen Gerichten:
• dem Gerichtshof (auch EuGH oder Europäischer Gerichtshof)
• dem Gericht (früher (Europäisches) Gericht erster Instanz genannt) und
• den Fachgerichten (Bisher einziges Fachgericht ist das Gericht für den
öffentlichen Dienst der Europäischen Union.)
C. Die Judikative - Gerichtshof der Europäischen Union
- Der Europäische Rat legt die allgemeinen politischen Zielvorstellungen
und Prioritäten der Europäischen Union fest. Mit dem Inkrafttreten
des Vertrags von Lissabon am 1. Dezember 2009 ist er ein Organ
geworden.
- Er setzt sich zusammen aus den Staats- und Regierungschefs der
Mitgliedstaaten sowie dem Präsidenten des Europäischen Rates und
dem Präsidenten der Kommission. Der Hohe Vertreter der Union für
Außen- und Sicherheitspolitik nimmt an seinen Arbeiten teil.
D. Der Europäische Rat
- Es findet sich mindestens zweimal pro Halbjahr zu Treffen, die auch als EU-
Gipfel bezeichnet werden.
- Er gibt der Union die für ihre Entwicklung erforderlichen Impulse und legt die
allgemeinen politischen Zielvorstellungen für diese Entwicklung fest. (Artikel 4
des Vertrags über die Europäische Union)
- Er wählt seinen Präsidenten mit qualifizierter Mehrheit. Die Amtszeit des
Präsidenten beträgt zweieinhalb Jahre; der Präsident kann einmal
wiedergewählt werden.
- Der amtierende Präsident des Europäischen Rats: Herman Van Rompuy
D. Der Europäische Rat
2. DIE AUßENPOLITIK DER EU
1) Rolle und Funktion der EU auf internationaler Arena
2) Beziehungen zu den USA
3) Beziehungen zu den Entwicklungsländern
4) Beziehungen zu China
3. DIE WIRTSCHAFTSPOLITIK DER EU
1) Einheit mit Wirtschaftseinigung als Durchbruch →
2) Gemeinsame Zoll- und Handelspolitik
3) Gemeinsame Agrarpolitik
4) Regionale Strukturförderung →
5) Außenhandel →
6) Binnenmarkt
7) Einführung der einheitlichen Währung→
BRUTTOINLANDSPRODUKT
LandBIP zu Marktpreisen(Mio. Euro)
2012 2013
Euopäische Union 12916234.0 (EU 27) 13069350.4 (EU 28)
Deutschland 2666400.0 2737600.0
Frankreich 2032296.8 2059852.0
Vereinigtes Königreich 1921904.9 1899098.0
Italien 1566911.6 1560023.8
Spanien 1029002.0 1022988.0
USA 12580323.8 12625630.6
Japan 4622737.8 3687147.2
-- http://epp.eurostat.ec.europa.eu/tgm/refreshTableAction.do?tab=table&plugin=1&pcode=tec00001&language=de
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- Der Europäische Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) wird Programme in den
Bereichen allgemeine Infrastruktur, Innovation und Investitionen abdecken. Die Mittel
aus dem EFRE stehen den ärmsten Regionen aller Mitgliedstaaten zur Verfügung.
- Der Europäische Sozialfonds (ESF) wird Projekte der beruflichen Bildung und andere
Arten von Beschäftigungs- und Arbeitsbeschaffungsprogrammen finanzieren. Wie beim
EFRE stehen auch die Mittel des ESF allen Mitgliedstaaten zur Verfügung.
- Der Kohäsionsfonds wird Kosten für Umweltprojekte und Verkehrsinfrastrukturen
sowie Projekte zur Entwicklung erneuerbarer Energien abdecken. Ausschließlich
Mitgliedstaaten, deren Lebensstandard unter 90 % des EU-Durchschnitts liegt, können
Mittel aus diesem Fonds erhalten.
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Regionale Strukturförderung
STATISTISCHE DATEN ÜBER DEN AUßENHANDEL
EU-27 USAChina(ohne Hongkong)
Japan
Einfuhren in Mio. Euro
2011 1727740 1625421 1252439 614497
2012 1797940 1816474 1415161 689480
Ausfuhren in Mio. Euro
2011 1561930 1063025 1363785 591368
2012 1690261 1202962 1594631 621550
Anteil an Weltimport
2011 17.1% 16.1% 12.4% 6.1%
2012 16.0% 16.2% 12.6% 6.1%
Anteil an Weltexport
2011 16.0% 10.9% 14.0% 6.1%
2012 15.6% 11.1% 14.7% 5.7%
http://epp.eurostat.ec.europa.eu/tgm/refreshTableAction.do?tab=table&plugin=1&pcode=tet00018&language=dehttp://epp.eurostat.ec.europa.eu/tgm/refreshTableAction.do?tab=table&plugin=1&pcode=tet00018&language=de
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4. DIE BILDUNGS- UND KULTURPOLITIK DER EU
A. Selbstbestimmung der Bildungspolitik
B. Förderung des lebenslangen Lernens →
C. Bologna-Prozess →
1) Die Bildungspolitik der EU
- Das Programm Leonardo da Vinci unterstützt Berufsbildungsmaßnahmen, insbesondere Praktika junger Arbeitnehmer und Ausbilder in Unternehmen außerhalb ihres jeweiligen Heimatlandes, sowie Kooperationsprojekte zwischen Berufsbildungseinrichtungen und Unternehmen.
- Das Programm Erasmus finanziert und fördert im Hochschulbereich die länderübergreifende Kooperation sowie den Austausch von Studenten und Dozenten.
- Das Programm Grundtvig unterstützt Erwachsenenbildungsprogramme, insbesondere transnationale Partnerschaften, Netzwerke und Mobilitätsmaßnahmen.
- Das Programm Comenius fördert die Zusammenarbeit von Schulen und deren Lehrkräften.
- Das Programm SOCRATES umfasst alle Kooperationsmaßnahmen im allgemeinbildenden Bereich, also födert es die transnationale Zusammenarbeit im Bildungsbereich.
- Das Programm LINGUA fördert den Fremdsprachenunterricht auf EU-Ebene. Es fördert durch die Ausbildung von Lehrern und verschiedene Projekte den Sprachenerwerb, sowie die Entwicklung von Hilfsmitteln und Materialien zum Sprachunterricht.
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Programme zur Förderung des lebenslangen Lernens
- Schaffung eines Systems leicht verständlicher und
vergleichbarer Abschlüsse
- Schaffung eines zweistufigen Systems von Studienabschlüssen
- Einführung eines Leistungspunktesystems, des European Credit
Transfer System (ECTS)
Hauptinhalt des Bologna-Prozesses
- Die Union leistet einen Beitrag zur Entfaltung der Kulturen der Mitgliedsstaaten unter Wahrung ihrer nationalen und regionalen Vielfalt sowie gleichzeitiger Hervorhebung des gemeinsamen kulturellen Erbes.
- Die Union fördert durch ihre Tätigkeit die Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedsstaaten und unterstützt und ergänzt erforderlichenfalls deren Tätigkeit in folgenden Bereichen:
- Verbesserung der Kenntnis und Verbreitung der Kultur und Geschichte der europäischen Völker;
- Erhaltung und Schutz des kulturellen Erbes von europäischer Bedeutung;
- nichtkommerzieller Kulturaustausch;
- künstlerisches und literarisches Schaffen, einschließlich im audiovisuellen Bereich.
- Die Union und die Mitgliedsstaaten fördern die Zusammenarbeit mit dritten Ländern und den für den Kulturbereich zuständigen internationalen Organisationen, insbesondere mit dem Europarat.
- Die Union trägt den kulturellen Aspekten bei ihrer Tätigkeit aufgrund anderer Bestimmungen der Verträge den kulturellen Aspekten Rechnung, insbesondere zur Wahrung und Förderung der Vielfalt ihrer Kulturen.
- Als Beitrag zur Verwirklichung der Ziele dieses Artikels:
- - erlassen das Europäische Parlament und der Rat gemäß dem ordentlichen Gesetzgebungsverfahren
- und nach Anhörung des Ausschusses der Regionen Fördermaßnahmen unter Ausschluss jeglicher
- Harmonisierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedsstaaten.
- - erlässt der Rat auf Vorschlag der Kommission Empfehlungen.
- Art. 167 des Vertrags von Lissabon basierend auf Art. 151 des Vertrags von Amsterdam und auf Art. 128 des Vertrages von Maastricht
2) Die Kulturpolitik der EU
5. VERTEIDIGUNG UND SICHERHEIT
Herman A. Van Rompuy
- geb. am 31. Okt. 1947 in Etterbeek in Belgien
- vom 30. Dez. 2008 bis zum 25. Nov. 2009
belgischer Premierminister und Regierungschef
- seit 1. Dez. 2009 Präsident des Europäischen
Rates
- im Jahre 2012 zum Präsidenten des
Europäischen Rates wiedergewählt (bis 30. Nov.
2014)
→
Catherine M. Ashton
- geb. am 20. März 1956 in Upholland in
Vereinigten Königreich
- den Titel Baroness Ashton of Upholland im
Jahre 1999 erhalten
- 2007 Vorsitzende des Oberhauses und zur Lord
President of the Council
- seit dem 1. Dez. 2009 Hohe Vertreterin der EU
für Außen- und Sicherheitspolitik
→
Martin Schulz
- geb. 20. Dezember 1955 in Hehlrath( heute
Stadt Eschweiler) in Deutschland
- deutscher SPD-Politiker
- seit der Europawahl 2004 Vorsitzender der
Fraktion der Sozialdemokratischen Partei
Europas (SPE, seit 2009 S&D)
- seit Januar 2012 Präsident des Europäischen
Parlamentes
→
José Manuel Barroso
- geb. 23. März 1956 in Lissabon
- von 1992 bis 1995 Außenminister von Portugal
- vom 6. April 2002 bis zum 12. Juli 2004 war
Barroso Premierminister Portugals
- seit November 2004 EU-Kommisionspräsident
- am 16. Sept. 2009 für eine zweite Amtszeit von 5
Jahren wiedergewählt
Jean-Claude Juncker
- geb. am 9. Dez. 1954 in Redingen, Luxemburg
- von 1995 bis 2013 Premierminister
Luxemburgs, der dienstälteste Regierungschef
in der EU
- von 2005 bis 2013 Vorsitzender der Euro-
Gruppe
- seit dem 15. Juli 2014 der designierte Präsident
der Europäischen Kommission(dessen Mandat
beginnt im Novemver 2014)
- der erste gewählte EU-Kommissionspräsident
→