iv. die europÄische union. 1. die politische struktur der eu 1) drei (ehemalige) säulen der eu

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IV. DIE EUROPÄISCHE UNION IV. DIE EUROPÄISCHE UNION

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Page 1: IV. DIE EUROPÄISCHE UNION. 1. DIE POLITISCHE STRUKTUR DER EU 1) Drei (ehemalige) Säulen der EU

IV. DIE EUROPÄISCHE UNIONIV. DIE EUROPÄISCHE UNION

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1. DIE POLITISCHE STRUKTUR DER EU

1) Drei (ehemalige) Säulen der EU

Page 3: IV. DIE EUROPÄISCHE UNION. 1. DIE POLITISCHE STRUKTUR DER EU 1) Drei (ehemalige) Säulen der EU

A. Der Vertrag über eine Verfassung für Europa

B. Der Vertrag von Lissabon

2) Die EU-Verfassung

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Wichtige Elemente und Änderungen im Vertrag:

- Verzicht auf staatstypische Symbole wie Europaflagge, -tag und –hymne

- Wechsel des Vorsitzes des Europäischen Rates

- Schaffen eines neuen Europäischen Auswärtigen Dienstes →

- Einführung der Doppeltmehrheit bei Entscheidungsverfahren des Rats der EU →

- Ausbau der Rechte des Europäischen Parlaments(Ausweitung der gesetzgeberischen

Zuständigkeit)

- Austritt eines Mitgliedstaates aus der EU

- Keine Verkleinerung der EU-Kommission

Der Vertrag von Lissabon -- Reformvertrag

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Abstimmungsverfahren im Rat der EU

Das im Vertrag von Nizza vorgesehene Verfahren:

−eine einfache Mehrheit der Mitgliedstaaten−eine Mehrheit von 260 von 352 Stimmen(nach dem Beitritt Kroatiens ab 1. Juli 2013). →

−Auf Antrag eines Mitgliedstaates muss darüber hinaus festgestellt werden, ob die zustimmenden Mitgliedstaaten mindestens 62 Prozent der EU-Bevölkerung umfassen.

Die dopplte Mehrheit nach dem Vertrag von Lissabon(erst seit 2017 endgültig einführen):

-55 Prozent der Mitgliedstaaten, die-mindestens 65 Prozent der EU-Bevölkerung repräsentieren

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Land Stimme

Deutschland, Frankreich, Italien, Vereinigtes Königreich 29

Spanien, Polen 27

Rumänien 14

Niederlande 13

Belgien, Tschechische Republik, Griechenland, Ungarn, Portugal 12

Österreich, Bulgarien,  Schweden 10

Dänemark, Irland, Litauen, Slowakei, Finnland , Kroatien 7

Zypern, Estland, Lettland, Luxemburg, Slowenien 4

Malta 3

INSGESAMT 352

Stimmengewichtung im Rat der EU (seit 1. Juli 2013)

Page 7: IV. DIE EUROPÄISCHE UNION. 1. DIE POLITISCHE STRUKTUR DER EU 1) Drei (ehemalige) Säulen der EU

- Europäisches Parlament

- Rat der Europäischen Union

- Europäische Kommission

- Europäischer Rat

- Gerichtshof der Europäischen Union

- Europäische Zentralbank

- Europäischer Rechnungshof

3) Organe der EU

Page 8: IV. DIE EUROPÄISCHE UNION. 1. DIE POLITISCHE STRUKTUR DER EU 1) Drei (ehemalige) Säulen der EU

a. Das Europäische Parlament →

b. Rat der Europäischen Union →

A. Die Legislative

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- Das Europäische Parlament wird von den Bürgern der Europäischen Union gewählt.

- Die Wahlen finden seit 1979 alle fünf Jahre statt.

- Dem gegenwärtigen Parlament gehören 751 Abgeordnete aus allen 28 EU-

Mitgliedstaaten an.

- Die Sitzordnung im Plenum richtet sich nicht nach der Nationalität der Mitglieder

des Europäischen Parlaments, sondern nach ihrer Zugehörigkeit zu 8 Fraktionen.

- Martin Schulz wurde im Januar 2012 zum Präsidenten des Europäischen Parlaments

(für eine halbe Legislaturperiode, also für zweieinhalb Jahre) gewählt.

a. Das Europäische Parlament

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Anzahl der Sitze nach Fraktionen (Stand: 6. Anzahl der Sitze nach Fraktionen (Stand: 6. AugAug. 2014). 2014)

FraktionFraktion AbkürzungAbkürzung Anzahl der SitzeAnzahl der Sitze

Fraktion der Europäischen Volkspartei (Christdemokraten) EVP 220

Fraktion der progressiven Allianz der Sozialisten und Demokraten im Europäischen Parliament

S&D 191

Fraktion der Allianz der Europäischen Liberalen, Demokratischen und Reformpartei und Europäischen Demokratischen Partei

ALDE 68

Fraktion der Grünen / Europäische Freie Allianz Grüne/EFA 50

Europäische Konservative und Reformisten ECR 56

Konföderale Fraktion der Vereinigten Europäischen Linken/Nordische Grüne Linke

GUE/ NGL 52

Fraktion „Europa der Freiheit und der Demokratie“ EFD 48

Fraktionslos NA 52

Insgesamt   751

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Sitzverteilung nach Ländern (Legislaturperiode 2014–2019))

Belgien 21 Malta 6

Bulgarien 17 Niederlande 26

Dänemark 13 Österreich 18

Deutschland 96 Polen 51

Estland 6 Portugal 21

Finnland 13 Rumänien 32

Frankreich 74 Schweden 20

Griechenland 21 Slowakei 13

Irland 11 Slowenien 8

Italien 73 Spanien 54

Kroatien 11 Tschechien 21

Lettland 8 Ungarn 21

Litauen 11 Vereinigtes Königreich 73

Luxemburg 6 Zypern 6

INSGESAMT 751

Page 12: IV. DIE EUROPÄISCHE UNION. 1. DIE POLITISCHE STRUKTUR DER EU 1) Drei (ehemalige) Säulen der EU

− Es teilt sich die gesetzgebende Gewalt mit dem Rat in vielen Politikbereichen.

Durch die direkte Wahl des Parlaments wird die demokratische Legitimierung des

europäischen Rechts gewährleistet.

− Es übt eine demokratische Kontrolle über alle Organe der EU und insbesondere

über die Kommission aus. Es stimmt der Benennung der Kommissionsmitglieder zu

oder lehnt sie ab und kann einen Misstrauensantrag gegen die gesamte Kommission

einbringen.

− Haushaltsbehörde Es teilt sich die Haushaltsbefugnis mit dem Rat und kann

daher Einfluss auf die Ausgaben der EU ausüben. In letzter Instanz nimmt es den

Gesamthaushalt an oder lehnt ihn ab.

http://europa.eu/institutions/inst/parliament/index_de.htm ←

Aufgaben des Europäischen Parlaments

Page 13: IV. DIE EUROPÄISCHE UNION. 1. DIE POLITISCHE STRUKTUR DER EU 1) Drei (ehemalige) Säulen der EU

- Der Rat ist das wichtigste politische Entscheidungsorgan der EU.

- Der Rat tagt in 10 verschiedenen Zusammensetzungen.

- Die Präsidentschaft des Rates der EU wird im Wechsel von den Mitgliedstaaten gewährleistet. Jeder Staat übt im Wechsel für einen Zeitraum von 6 Monaten nach einer vorher festgelegten Reihenfolge den Vorsitz aus.

- Vorsitz im Rat der EU im 2. Halbjahr 2014: Italien

b. Rat der Europäischen Union/EU-Ministerrat

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- Der Rat der EU übt Legislativgewalt aus und verabschiedet in vielen Bereichen gemeinsam mit dem Europäischen Parlament europäische Rechtsvorschriften.

- Er gewährleistet die Koordination der allgemeinen Wirtschaftspolitiken der Mitgliedstaaten.

- Er legt die gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik auf der Grundlage der allgemeinen vom Europäischen Rat definierten Richtlinien fest.

- Er schließt im Namen der Gemeinschaft und der Union internationale Abkommen zwischen dieser und einem oder mehreren Staaten oder internationalen Organisationen ab.

- Er koordiniert die Zusammenarbeit der nationalen Gerichte und Polizeikräfte in Strafsachen.

- Gemeinsam mit dem Europäischen Parlament genehmigt er den Haushaltsplan der EU.

Die wichtigen Aufgaben des Rats der EU

Page 15: IV. DIE EUROPÄISCHE UNION. 1. DIE POLITISCHE STRUKTUR DER EU 1) Drei (ehemalige) Säulen der EU

- Die von den nationalen Regierungen unabhängige Kommission vertritt

und wahrt die Interessen der gesamten EU.

- Sie ist für die Umsetzung der Beschlüsse des Parlaments und des Rates

verantwortlich.

- Sie besitzt im Bereich der Legislative der EU das alleinige

Initiativrecht.

- Gegenwärtig stellt jeder EU-Mitgliedstaat einen Kommissar, d. h. bei

28 liegt die Zahl der Kommissionsmitglieder, die verpflichtet sind, im

Interesse der gesamten Union zu handeln und keine Anweisungen von

nationalen Regierungen annehmen dürfen.

B. Die Exekutive – Die Europäische Kommission

Page 16: IV. DIE EUROPÄISCHE UNION. 1. DIE POLITISCHE STRUKTUR DER EU 1) Drei (ehemalige) Säulen der EU

- Die Neubesetzung der Kommission erfolgt alle fünf Jahre innerhalb von

sechs Monaten nach der Wahl des Europäischen Parlaments.

- Der Präsident der Kommission wird vom Europäischen Rat vorgeschlagen

und im Europäischen Parlament mit absoluter Mehrheit der Mitglieder

gewählt.

- Die Kommission hat ihren „Sitz“ in Brüssel (Belgien), aber sie verfügt auch

über Büros in Luxemburg, über Vertretungen in allen EU-Staaten und

Delegationen in vielen Hauptstädten weltweit.

- Der amtierende Präsident der Kommision ist José Manuel Durão Barroso

aus Portugal.

B. Die Exekutive – Die Europäische Kommission

Page 17: IV. DIE EUROPÄISCHE UNION. 1. DIE POLITISCHE STRUKTUR DER EU 1) Drei (ehemalige) Säulen der EU

- Sie macht dem Parlament und dem Rat Vorschläge für neue

Rechtsvorschriften. (Initiativrecht)

- Sie setzt die EU-Politik um und verwaltet den Haushalt.

- Sie sorgt gemeinsam mit dem Gerichtshof für die Einhaltung des

europäischen Rechts.

- Sie vertritt die Europäische Union auf internationaler Ebene, zum

Beispiel durch Aushandeln von Übereinkommen zwischen der EU

und anderen Ländern.

http://europa.eu/institutions/inst/comm/index_de.htm

Die wichtigen Aufgaben der Europäischen Kommission

Page 18: IV. DIE EUROPÄISCHE UNION. 1. DIE POLITISCHE STRUKTUR DER EU 1) Drei (ehemalige) Säulen der EU

- Mit „Gerichtshof der Europäischen Union “ wird das gesamte

Gerichtssystem der Europäischen Union bezeichnet.

- Das Gerichtssystem der Europäischen Union besteht aus folgenden

eigenständigen Gerichten:

• dem Gerichtshof (auch EuGH oder Europäischer Gerichtshof)

• dem Gericht (früher (Europäisches) Gericht erster Instanz genannt) und

• den Fachgerichten (Bisher einziges Fachgericht ist das Gericht für den

öffentlichen Dienst der Europäischen Union.)

C. Die Judikative - Gerichtshof der Europäischen Union

Page 19: IV. DIE EUROPÄISCHE UNION. 1. DIE POLITISCHE STRUKTUR DER EU 1) Drei (ehemalige) Säulen der EU

- Der Europäische Rat legt die allgemeinen politischen Zielvorstellungen

und Prioritäten der Europäischen Union fest. Mit dem Inkrafttreten

des Vertrags von Lissabon am 1. Dezember 2009 ist er ein Organ

geworden.

- Er setzt sich zusammen aus den Staats- und Regierungschefs der

Mitgliedstaaten sowie dem Präsidenten des Europäischen Rates und

dem Präsidenten der Kommission. Der Hohe Vertreter der Union für

Außen- und Sicherheitspolitik nimmt an seinen Arbeiten teil.

D. Der Europäische Rat

Page 20: IV. DIE EUROPÄISCHE UNION. 1. DIE POLITISCHE STRUKTUR DER EU 1) Drei (ehemalige) Säulen der EU

- Es findet sich mindestens zweimal pro Halbjahr zu Treffen, die auch als EU-

Gipfel bezeichnet werden.

- Er gibt der Union die für ihre Entwicklung erforderlichen Impulse und legt die

allgemeinen politischen Zielvorstellungen für diese Entwicklung fest. (Artikel 4

des Vertrags über die Europäische Union)

- Er wählt seinen Präsidenten mit qualifizierter Mehrheit. Die Amtszeit des

Präsidenten beträgt zweieinhalb Jahre; der Präsident kann einmal

wiedergewählt werden.

- Der amtierende Präsident des Europäischen Rats: Herman Van Rompuy

D. Der Europäische Rat

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2. DIE AUßENPOLITIK DER EU

1) Rolle und Funktion der EU auf internationaler Arena

2) Beziehungen zu den USA

3) Beziehungen zu den Entwicklungsländern

4) Beziehungen zu China

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3. DIE WIRTSCHAFTSPOLITIK DER EU

1) Einheit mit Wirtschaftseinigung als Durchbruch →

2) Gemeinsame Zoll- und Handelspolitik

3) Gemeinsame Agrarpolitik

4) Regionale Strukturförderung →

5) Außenhandel →

6) Binnenmarkt

7) Einführung der einheitlichen Währung→

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BRUTTOINLANDSPRODUKT

LandBIP zu Marktpreisen(Mio. Euro)

2012 2013

Euopäische Union 12916234.0 (EU 27) 13069350.4 (EU 28)

Deutschland  2666400.0 2737600.0

Frankreich 2032296.8 2059852.0

Vereinigtes Königreich  1921904.9 1899098.0

Italien 1566911.6 1560023.8

Spanien 1029002.0 1022988.0

USA  12580323.8 12625630.6

Japan  4622737.8 3687147.2

-- http://epp.eurostat.ec.europa.eu/tgm/refreshTableAction.do?tab=table&plugin=1&pcode=tec00001&language=de

←←

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- Der Europäische Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) wird Programme in den

Bereichen allgemeine Infrastruktur, Innovation und Investitionen abdecken. Die Mittel

aus dem EFRE stehen den ärmsten Regionen aller Mitgliedstaaten zur Verfügung.

- Der Europäische Sozialfonds (ESF) wird Projekte der beruflichen Bildung und andere

Arten von Beschäftigungs- und Arbeitsbeschaffungsprogrammen finanzieren. Wie beim

EFRE stehen auch die Mittel des ESF allen Mitgliedstaaten zur Verfügung.

- Der Kohäsionsfonds wird Kosten für Umweltprojekte und Verkehrsinfrastrukturen

sowie Projekte zur Entwicklung erneuerbarer Energien abdecken. Ausschließlich

Mitgliedstaaten, deren Lebensstandard unter 90 % des EU-Durchschnitts liegt, können

Mittel aus diesem Fonds erhalten.

Regionale Strukturförderung

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STATISTISCHE DATEN ÜBER DEN AUßENHANDEL

EU-27 USAChina(ohne Hongkong)

Japan

Einfuhren in Mio. Euro

2011 1727740 1625421 1252439  614497

2012 1797940 1816474 1415161  689480 

Ausfuhren in Mio. Euro

2011 1561930 1063025 1363785  591368

2012 1690261 1202962  1594631  621550 

Anteil an Weltimport

2011 17.1% 16.1% 12.4% 6.1%

2012 16.0% 16.2% 12.6% 6.1%

Anteil an Weltexport

2011 16.0% 10.9% 14.0% 6.1%

2012 15.6% 11.1% 14.7% 5.7%

http://epp.eurostat.ec.europa.eu/tgm/refreshTableAction.do?tab=table&plugin=1&pcode=tet00018&language=dehttp://epp.eurostat.ec.europa.eu/tgm/refreshTableAction.do?tab=table&plugin=1&pcode=tet00018&language=de

← ←

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4. DIE BILDUNGS- UND KULTURPOLITIK DER EU

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A. Selbstbestimmung der Bildungspolitik

B. Förderung des lebenslangen Lernens →

C. Bologna-Prozess →

1) Die Bildungspolitik der EU

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- Das Programm Leonardo da Vinci unterstützt Berufsbildungsmaßnahmen, insbesondere Praktika junger Arbeitnehmer und Ausbilder in Unternehmen außerhalb ihres jeweiligen Heimatlandes, sowie Kooperationsprojekte zwischen Berufsbildungseinrichtungen und Unternehmen.

- Das Programm Erasmus finanziert und fördert im Hochschulbereich die länderübergreifende Kooperation sowie den Austausch von Studenten und Dozenten.

- Das Programm Grundtvig unterstützt Erwachsenenbildungsprogramme, insbesondere transnationale Partnerschaften, Netzwerke und Mobilitätsmaßnahmen.

- Das Programm Comenius fördert die Zusammenarbeit von Schulen und deren Lehrkräften.

- Das Programm SOCRATES umfasst alle Kooperationsmaßnahmen im allgemeinbildenden Bereich, also födert es die transnationale Zusammenarbeit im Bildungsbereich.

- Das Programm LINGUA fördert den Fremdsprachenunterricht auf EU-Ebene. Es fördert durch die Ausbildung von Lehrern und verschiedene Projekte den Sprachenerwerb, sowie die Entwicklung von Hilfsmitteln und Materialien zum Sprachunterricht.

Programme zur Förderung des lebenslangen Lernens

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- Schaffung eines Systems leicht verständlicher und

vergleichbarer Abschlüsse

- Schaffung eines zweistufigen Systems von Studienabschlüssen

- Einführung eines Leistungspunktesystems, des European Credit

Transfer System (ECTS)

Hauptinhalt des Bologna-Prozesses

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- Die Union leistet einen Beitrag zur Entfaltung der Kulturen der Mitgliedsstaaten unter Wahrung ihrer nationalen und regionalen Vielfalt sowie gleichzeitiger Hervorhebung des gemeinsamen kulturellen Erbes.

- Die Union fördert durch ihre Tätigkeit die Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedsstaaten und unterstützt und ergänzt erforderlichenfalls deren Tätigkeit in folgenden Bereichen:

- Verbesserung der Kenntnis und Verbreitung der Kultur und Geschichte der europäischen Völker;

- Erhaltung und Schutz des kulturellen Erbes von europäischer Bedeutung;

- nichtkommerzieller Kulturaustausch;

- künstlerisches und literarisches Schaffen, einschließlich im audiovisuellen Bereich.

- Die Union und die Mitgliedsstaaten fördern die Zusammenarbeit mit dritten Ländern und den für den Kulturbereich zuständigen internationalen Organisationen, insbesondere mit dem Europarat.

- Die Union trägt den kulturellen Aspekten bei ihrer Tätigkeit aufgrund anderer Bestimmungen der Verträge den kulturellen Aspekten Rechnung, insbesondere zur Wahrung und Förderung der Vielfalt ihrer Kulturen.

- Als Beitrag zur Verwirklichung der Ziele dieses Artikels:

- - erlassen das Europäische Parlament und der Rat gemäß dem ordentlichen Gesetzgebungsverfahren

- und nach Anhörung des Ausschusses der Regionen Fördermaßnahmen unter Ausschluss jeglicher

- Harmonisierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedsstaaten.

- - erlässt der Rat auf Vorschlag der Kommission Empfehlungen.

- Art. 167 des Vertrags von Lissabon basierend auf Art. 151 des Vertrags von Amsterdam und auf Art. 128 des Vertrages von Maastricht

2) Die Kulturpolitik der EU

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5. VERTEIDIGUNG UND SICHERHEIT

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Herman A. Van Rompuy

- geb. am 31. Okt. 1947 in Etterbeek in Belgien

- vom 30. Dez. 2008 bis zum 25. Nov. 2009

belgischer Premierminister und Regierungschef

- seit 1. Dez. 2009 Präsident des Europäischen

Rates

- im Jahre 2012 zum Präsidenten des

Europäischen Rates wiedergewählt (bis 30. Nov.

2014)

Page 33: IV. DIE EUROPÄISCHE UNION. 1. DIE POLITISCHE STRUKTUR DER EU 1) Drei (ehemalige) Säulen der EU

Catherine M. Ashton

- geb. am 20. März 1956 in Upholland in

Vereinigten Königreich

- den Titel Baroness Ashton of Upholland im

Jahre 1999 erhalten

- 2007 Vorsitzende des Oberhauses und zur Lord

President of the Council

- seit dem 1. Dez. 2009 Hohe Vertreterin der EU

für Außen- und Sicherheitspolitik

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Martin Schulz

- geb. 20. Dezember 1955 in Hehlrath( heute

Stadt Eschweiler) in Deutschland

- deutscher SPD-Politiker

- seit der Europawahl 2004 Vorsitzender der

Fraktion der Sozialdemokratischen Partei

Europas (SPE, seit 2009 S&D)

- seit Januar 2012 Präsident des Europäischen

Parlamentes

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José Manuel Barroso

- geb. 23. März 1956 in Lissabon

- von 1992 bis 1995 Außenminister von Portugal

- vom 6. April 2002 bis zum 12. Juli 2004 war

Barroso Premierminister Portugals

- seit November 2004 EU-Kommisionspräsident

- am 16. Sept. 2009 für eine zweite Amtszeit von 5

Jahren wiedergewählt

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Jean-Claude Juncker

- geb. am 9. Dez. 1954 in Redingen, Luxemburg

- von 1995 bis 2013 Premierminister

Luxemburgs, der dienstälteste Regierungschef

in der EU

- von 2005 bis 2013 Vorsitzender der Euro-

Gruppe

- seit dem 15. Juli 2014 der designierte Präsident

der Europäischen Kommission(dessen Mandat

beginnt im Novemver 2014)

- der erste gewählte EU-Kommissionspräsident