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Organe des ITDZ Berlin und Vergütung der Organe des ITDZ Berlin (Std. 30.05.2018) IT-Dienstleistungszentrum Berlin Anstalt des öffentlichen Rechts Daten des Unternehmens für das Geschäftsjahr 2017 Lagebericht 2017 Erklärung zum Berliner Corporate Governance Kodex 2017 Besetzung der Unternehmensorgane 2017 Vergütung der Unternehmensorgane 2017

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  • Organe des ITDZ Berlin und Vergütung der Organe des ITDZ Berlin (Std. 30.05.2018)

    IT-Dienstleistungszentrum Berlin Anstalt des öffentlichen Rechts

    Daten des Unternehmens für das Geschäftsjahr 2017 Lagebericht 2017 Erklärung zum Berliner Corporate Governance Kodex 2017 Besetzung der Unternehmensorgane 2017 Vergütung der Unternehmensorgane 2017

  • TestatsexemplarIT-Dienstleistungszentrum Berlin Anstalt des öffentlichen RechtsBerlin

    Jahresabschluss zum 31. Dezember 2017und Lagebericht für das Geschäftsjahr 2017

    BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGENABSCHLUSSPRÜFERS

  • M4C

    reatePD

    F V

    4.60

  • Inhaltsverzeichnis Seite

    0.0855360.001

    Lagebericht 2017 1...........................................................................................................................

    Entsprechenserklärung 23.........................................................................................................

    Jahresabschluss für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2017 1................................

    1. Bilanz zum 31. Dezember 2017 2..............................................................................................

    2. Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2017 5...................

    3. Anhang für das Geschäftsjahr 2017 7........................................................................................

    Anlagenspiegel 17.....................................................................................................................

    BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERS 1....................................

    M4GenPDF V2.00

  • Jahresabschluss 2017 LAGEBERICHT

    1/21

    Inhalt

    1. Grundlagen des Unternehmens .................................................................................... 2

    Geschäftsmodell ................................................................................................................ 2

    Ziele und Strategien, Steuerungssystem .......................................................................... 2

    Strategie des ITDZ Berlin .................................................................................................. 2

    Unmittelbare Auswirkungen des EGovG auf: .................................................................... 3

    … die Produkte des ITDZ Berlin ........................................................................................ 3

    … die Beauftragung des ITDZ Berlin ................................................................................ 3

    … die Finanzierung des ITDZ Berlin ................................................................................. 4

    … die Finanzierung der IKT-Basisdienste des ITDZ Berlin .............................................. 4

    … den Produktkatalog des ITDZ Berlin ............................................................................. 4

    … die Preiskalkulation des ITDZ Berlin ............................................................................. 5

    … das Vertragsmanagement des ITDZ Berlin .................................................................. 5

    … die Organisation und das Personal des ITDZ Berlin .................................................... 5

    … die Wirtschaftsplanung des ITDZ Berlin ....................................................................... 5

    IKT-Architektur für das Land – Anforderungsmanagement der IKT-Steuerung ............... 6

    2. Wirtschaftsbericht .......................................................................................................... 6

    2.1. Haus- und Zielmarkt ...................................................................................................... 6

    2.2. Geschäftsverlauf ............................................................................................................ 7

    Betrieb der verfahrensunabhängigen IKT-Infrastruktur .................................................... 7

    IKT-Arbeitsplatz ................................................................................................................. 8

    Start der Migration der heutigen Systeme zum Zielsystem .............................................. 9

    IKT-Basisdienste ................................................................................................................ 9

    2.3. Darstellung der Lage ................................................................................................... 12

    2.3.1. Vermögenslage ................................................................................................. 15

    2.3.2. Gesamtaussage ................................................................................................ 15

    3. Finanzielle und nicht finanzielle Leistungsindikatoren ................................................ 15

    4. Prognose-, Chancen- und Risikobericht ..................................................................... 17

    4.1. Prognosebericht .......................................................................................................... 17

    4.2. Chancen- und Risikobericht ........................................................................................ 17

    4.3. Merkmale des Risikomanagementsystems ................................................................ 18

    Gesamtrisiko ........................................................................................................................ 20

    5. Erklärung zum Berliner Corporate Governance Kodex .............................................. 21

  • Jahresabschluss 2017 LAGEBERICHT

    2/21

    1. Grundlagen des Unternehmens

    Geschäftsmodell

    Gemäß § 24 des Berliner E-Government-Gesetzes (EGovG) vom 30. Mai 2016 ist das IT-Dienstleistungszentrum Berlin (ITDZ Berlin) Zentraler Dienstleister für die Informations- und Kommunikationstechnik (IKT) der Berliner Verwaltung. Das ITDZ Berlin stellt allen Behörden und Einrichtungen der Berliner Verwaltung die verfahrensunabhängige IKT inklusive IKT-Basisdienste zur Verfügung, unterstützt die Behörden bei der laufenden Anpassung der IT-Fachverfahren an die technische Entwicklung und betreibt die dafür notwendige Infrastruktur. Das ITDZ Berlin analysiert dazu aktuelle Trends in der Informations- und Kommunikations-technologie und entwickelt Lösungen, die sich für einen Einsatz in der Berliner Verwaltung eignen.

    Durch enge Vernetzung und Zusammenarbeit bei Vorhaben mit externen Partnern aus Wissenschaft und Forschung sowie Kooperationen mit Wissenschafts-einrichtungen und IT-Dienstleistern aus anderen Bundesländern und auf europäischer Ebene erschließt sich das ITDZ Berlin Innovationspotentiale. Das Berliner E-Government-Gesetz sieht eine Standardisierung und Zentrali-sierung von IKT-Basisdiensten ab dem 01.01.2018 beim ITDZ Berlin vor. Mit der Abnahmepflicht für die verfahrensunabhängige IKT ab 01.01.2018 agiert das ITDZ Berlin unter erheblich veränderten Rahmenbedingungen und hat seine Unternehmensstruktur und -organisation in 2017 entsprechend angepasst.

    Die Umsetzung des EGovG stellt neben den genannten technischen Herausfor-derungen auch neue, besondere Anforderungen an die Neuorganisation der Leistungsbeziehungen und an das Finanzmanagement.

    Das ITDZ Berlin hat die Neuausrichtung des Geschäftsmodells mit der IKT-Steuerung des Landes (SenInnDS) abgestimmt. Mit der vollständigen Erfassung und Klassifizierung der künftigen Auftraggeber und Kunden hinsichtlich der aus der Abnahmeverpflichtung resultierenden Strukturen und Rollen hat das ITDZ Berlin 2017 die notwendigen Vorarbeiten geleistet, um die IKT-Steuerung bei Ihrer zentralen Auftraggeberrolle zu unterstützen.

    Ziele und Strategien, Steuerungssystem

    Strategie des ITDZ Berlin

    Das ITDZ muss sich in seiner Rolle als zentraler IKT-Dienstleister des Landes Berlin mit Abnahmepflicht weiterentwickeln und wachsen. Die strategische Ausrichtung des ITDZ Berlin ist dabei durch folgende Schwerpunkte gekenn-zeichnet:

  • Jahresabschluss 2017 LAGEBERICHT

    3/21

    - Fachlichkeit - Erhöhtes Servicevolumen - Aufbau des Vorortservice bei den Kunden - Ausbau der Automation von technischen Prozessen („IT-Fabrik“) - Skalierung der IT- Services und der Betriebsprozesse - Definition eines landesweiten Supportprozesses - Etablierung von Standards und Architekturstrategien - Entwicklung Multiprojektansatz vs. Einzelprojektansatz - Standardisierungsoffensive Fachverfahren - IT Sicherheit: organisatorisch und technische Umsetzung - Sicherstellen der Lieferfähigkeit (Sourcing-Strategien)

    Kommunikation

    - Verbesserung der öffentlichen Wahrnehmung und des Image des ITDZ Berlin in Verwaltung, Pressearbeit und Krisenkommunikation

    - Auf- und Ausbau der Arbeitgebermarke

    Organisationsmanagement - Skalierbares Organisationskonzept - Anpassung der Aufbauorganisation an die Kundenbedürfnisse - Schaffung moderner funktionaler Abteilungen und Fachbereiche mit

    optimalen Führungsspannen - Change Management: Führung, abteilungsübergreifende

    Zusammenarbeit und interne Kommunikation

    Personalmanagement - Weitere Stärkung der Maßnahmen zur Personalbindung - Aufwuchs des Personalbestandes innerhalb der nächsten vier Jahre

    auf ca. 1.200 Mitarbeitende - Weitere Optimierung des Recruitingprozesses - Schaffung zusätzlicher Recruitingkanäle, - Schaffung einer wettbewerbsfähigen Gehaltsstruktur - Wissenstransfermanagement

    Unmittelbare Auswirkungen des EGovG auf:

    … die Produkte des ITDZ Berlin

    Das EGovG setzt auf eine einheitliche landesweite IKT-Zielarchitektur. Im Zuge dessen müssen vorhandene Fertigungselemente des ITDZ Berlin zu neuen Produkten zusammengefasst werden, neue Fertigungselemente entwickelt und Bestehende ergänzt werden. Ebenso sind die Preise auf dieser Grundlage neu zu kalkulieren. Da bis zum Abschluss der vollständigen Migration Bestandsprodukte für Kunden zeitweise beibehalten werden müssen verursacht dies zusätzlichen Aufwand.

    … die Beauftragung des ITDZ Berlin

    Die Beauftragung der verfahrensunabhängigen IKT-Infrastruktur, also des IKT-Arbeitsplatzes und der IKT-Basisdienste für den unmittelbaren Landesdienst, wird vorrangig bei der IKT-Steuerung gebündelt. Ausnahmen bilden Betriebe nach § 26 LHO, die Eigenbetriebe und die nichtrechtsfähigen Anstalten sowie

  • Jahresabschluss 2017 LAGEBERICHT

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    Organisationen, für die besondere Regelungen gelten und die Aufträge für ihre IKT-Arbeitsplätze selbst erteilen müssen.

    … die Finanzierung des ITDZ Berlin

    Das ITDZ Berlin ist durch das EGovG verpflichtet, ab Januar 2018 neue Produkte und höhere Mengen zu liefern. Zur Finanzierung der betriebsvorbereitenden Investitionen haben sich das ITDZ Berlin und die IKT-Steuerung auf eine Anschubfinanzierung in den Jahren 2017 bis 2019 verständigt. Zur Finanzierung hat das ITDZ Berlin im Rahmen der SIWANA-Anmeldungen (Sondervermögen Infrastruktur der wachsenden Stadt und Einrichtung eines Nachhaltigkeitsfonds) in 2017 erstmalig SIWANA-Mittel in Höhe von 31.042.070 EUR erhalten. Die dafür vom ITDZ Berlin zu leistenden Maßnahmen sind zum 30.06.2018 umzusetzen und bis zum 31.12.2018 abzurechnen; 2017 wurden 18,7 Mio. € realisiert.

    … die Finanzierung der IKT-Basisdienste des ITDZ Berlin

    IKT-Basisdienste finanziert die IKT-Steuerung für den unmittelbaren Landesdienst grundsätzlich zentral und schafft so einen zusätzlichen Anreiz für deren Nutzung. Bei ausgewählten IKT-Basisdiensten muss der verbrauchsabhängige Teil dezentral finanziert werden, z.B. der Druck und Versand von Bescheiden durch die einzelnen IT-Fachverfahrensverantwortlichen.

    Mittelfristig sollen bestimmte IKT-Basisdienste auch der mittelbaren Landesverwaltung und den unmittelbaren Mehrheitsbeteiligungen des Landes Berlin in privatwirtschaftlicher Rechtsform zur Verfügung gestellt werden.

    … den Produktkatalog des ITDZ Berlin

    Das ITDZ Berlin baut sein Angebot zur Transformation bestehender IT-Fachverfahren und der Unterstützung bei der Neuentwicklung und Überarbeitung laufender IT-Fachverfahren für die Berliner Verwaltung bereits seit mehreren Jahren kontinuierlich aus.

    Bedingt durch die notwendig gewordene Anpassung unseres Service- und Produktangebots und der Neuentwicklung der IKT-Basisdienste erfolgte in 2017 eine grundlegende Überarbeitung des bestehenden Produktkatalogs.

    Der neue Produktkatalog des ITDZ Berlin wurde am 28.02.2017 mit der IKT-Steuerung abgestimmt. Er umfasst derzeit 11 Produktgruppen mit mehr als 40 Produkten.

    Er gliedert sich in die folgenden fünf Produktbereiche:

    IKT-Arbeitsplatz

    IKT-Basisdienste

    IT-Verfahrensservice

    Beratungs- und Projektleistungen

    WebShop / IT-Selling

    Der Produktkatalog des ITDZ Berlin ist seit Juni 2017 im Beschäftigtenportal im Intranet des Landes Berlin (Link: http://b-intern.de/wb/itdz/ ) veröffentlicht. Die Produktbeschreibungen werden regelmäßig aktualisiert.

  • Jahresabschluss 2017 LAGEBERICHT

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    … die Preiskalkulation des ITDZ Berlin

    Das ITDZ Berlin ist verpflichtet, seine Leistungen zu marktüblichen Preisen anzubieten. Die Marktüblichkeit wird anhand eines externen IKT-Benchmarking mindestens einmal jährlich durch die IKT-Steuerung überprüft.

    Die Grundlagen für die Preisermittlung sind vom ITDZ Berlin in 2017 mit externer Beratung erarbeitet und dokumentiert worden. Den rechtlichen Rahmen bilden das öffentliche Preisrecht (VO PR 30/53 des BMWI) und die Leitsätze für die Preisbildung auf Grund von Selbstkosten (LSP).

    Voraussetzungen für die Kalkulation der neuen Preise sind:

    - der fachliche Umfang des Service und die Servicequalität (SLA)

    - die Mengenplanung einschließlich der Entscheidung der IKT-Steuerung über die Reichweite des Service (nur unmittelbare Landesdienst oder auch mittelbare Landesverwaltung und unmittelbare Beteiligungen in privatwirtschaftlicher Rechtsform)

    - die Zeitplanung (Tempo des Rollouts der neuen Services).

    Die Preisbildung für das neue Serviceportfolio wurde mit SenInnDS und SenFin im 1. Quartal 2017 abgestimmt und die Preisrechtskonformität und Transparenz der Preiskalkulation des ITDZ Berlin von beiden Behörden im 3. Quartal 2017 gegenüber dem ITDZ Berlin bestätigt.

    … das Vertragsmanagement des ITDZ Berlin

    Im Bestand des ITDZ Berlin sind derzeit über 3.500 Verträge. Sie müssen sukzessive und parallel zur Migration in eine neue Vertragslandschaft überführt werden. Priorität haben dabei die Verträge zur verfahrensunabhängigen IKT-Infrastruktur. Im 3. Quartal 2017 wurden dazu verschiedene Vertragstypen, darunter der „Standardvertrag IKT-Arbeitsplatz“, der Rahmenvertrag IKT-Basisdienste und die Gemeinsamen Geschäftsbedingungen des ITDZ Berlin überarbeitet und mit der IKT-Steuerung abgestimmt. Ebenso wurden der Leistungsabruf sowie Zahlungs- und die Abrechnungsmodalitäten festgelegt.

    … die Organisation und das Personal des ITDZ Berlin

    Die Aufgaben des ITDZ Berlin wachsen in den nächsten Jahren erheblich. Prozesse und Aufbauorganisation sowie Personalplanung und -einsatz müssen parallel an die neuen Herausforderungen angepasst werden. Dies erfordert eine flexible, skalierende Aufbau- und Ablauforganisation Dazu wurde in 2017 im ITDZ Berlin eine integrierte Wachstumsplanung umgesetzt, die vor allem die Aspekte Personalzuwachs, Leistungsfähigkeit, Finanzierung und Lieferfähigkeit für alle abnahmepflichtigen Produkte beinhaltet.

    … die Wirtschaftsplanung des ITDZ Berlin

    Die Gliederung des Landeshaushalts und der Wirtschaftsplan des ITDZ Berlin folgten bis 2017 unterschiedlichen Systematiken. Bisher war es für das ITDZ Berlin nicht üblich, schon bei der Haushalts- und Wirtschaftsplanung die Einnahmeerwartung des ITDZ Berlin mit dem IKT-Budget des Landes (Maßnahmegruppen 31 und 32) abzugleichen. Wenngleich dies wegen der

  • Jahresabschluss 2017 LAGEBERICHT

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    dezentralen Veranschlagung bisher mit verhältnismäßigem Aufwand nicht möglich war, wird im Interesse der Planungssicherheit für beide Seiten dieser Budgetabgleich ab dem Jahr 2018 angestrebt.

    IKT-Architektur für das Land – Anforderungsmanagement der IKT-Steuerung

    Grundlage für den standardisierten Einsatz von IKT im Land Berlin ist die IKT-Architektur. Mit der Festsetzung von Standards wird eine verlässliche und gleichzeitig wirtschaftlich betreibbare verfahrensunabhängige Infrastruktur vor-gegeben, die es erlaubt, Migrationsprojekte im vorgesehenen Zeitrahmen erfolgreich abzuschließen. Das bei der IKT-Steuerung eigens eingerichtete Architekturboard unterstützt die IKT-Staatssekretärin bei der Festsetzung und Weiterentwicklung der IKT-Architektur, sowie bei der Einführung und Überwachung von IKT-Standards. Das ITDZ Berlin mit seiner technischen Expertise ist ständiger Vertreter im regelmäßig tagenden Architekturboard. Zugleich stellt diese Einrichtung ein weiteres Beispiel gelungener Zusammenarbeit zwischen dem ITDZ Berlin und der IKT-Steuerung dar. Es ist ein prägnantes Beispiel für den gemeinsamen Willen, die digitale Zukunft Berlins im Bereich der öffentlichen Hand aktiv zu gestalten.

    Die IKT-Steuerung wird bis zum Ende der Legislaturperiode 2021 über die Hälfte des Auftragsvolumens des ITDZ Berlin verantworten. Dazu muss das Anforderungsmanagement der IKT-Steuerung zügig weiter aufgebaut werden.

    2. Wirtschaftsbericht

    2.1. Haus- und Zielmarkt

    Als Anstalt öffentlichen Rechts des „Anstaltsträgers“ Land Berlin sind die Haus- und Zielmärkte des ITDZ Berlin die Senats- und Bezirksverwaltungen, die mittelbare Landesverwaltung sowie der unmittelbare Landesdienst. Da hier, insbesondere auch vor dem Hintergrund der Abnahmeverpflichtung durch das EGovG Berlin ab 2018 bedeutende Wachstumspotenziale für das Unternehmen bestehen, wird diese strategische Ausrichtung beibehalten. In Vorbereitung der Umsetzung des EGovG Berlin ist bereits im Jahr 2017 eine wesentliche Ausweitung des Geschäftsvolumens des ITDZ Berlin erfolgt. Dieser Trend wird sich in 2018 fortsetzen.

    Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene Rahmenbedingungen

    Der gesamte ITK-Markt entwickelte sich im vergangenen Jahr besser als zunächst erwartet. Die Umsätze stiegen um 2,2 Prozent auf 161,3 Milliarden Euro. Im zweiten Halbjahr war Bitkom noch von einem Wachstum von lediglich 1,9 Prozent ausgegangen. 2017 hat die ITK-Branche nach aktuellen Berechnungen 45.000 neue Stellen geschaffen.

    Mit einem Umsatz von 85,8 Milliarden Euro und einem Wachstum von 3,4 Prozent verzeichnet die Informationstechnologie weiterhin das größte Wachstum und absolute Marktvolumen. Besonders nachgefragt waren in 2017 die Anbieter von Software (+6,3 Prozent) und IT-Services (+2,3 Prozent), deren Geschäfte auf ein

  • Jahresabschluss 2017 LAGEBERICHT

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    Volumen von 23 Milliarden bzw. 39 Milliarden Euro angewachsen sind. Auch die Umsätze mit IT-Hardware stiegen im Vergleich zum Vorjahr auf 23,9 Milliarden Euro (+2,6 Prozent).

    Im Bereich der Informationstechnik sollen die Umsätze 2018 am stärksten steigen, um 3,1 Prozent auf 88,8 Milliarden Euro. Mit Abstand das größte Wachstum verzeichnet das Software-Segment, das um 6,3 Prozent auf 24,4 Milliarden Euro zulegt. Auch der Bereich IT-Dienstleistungen, in den etwa das Projektgeschäft und die IT-Beratung fallen, wächst weiter überdurchschnittlich stark und erreicht ein Plus von 2,6 Prozent auf 40,0 Milliarden Euro.

    Die Telekommunikation stabilisierte sich im Vergleich zum Jahr 2016 mit einem leichten Rückgang um 0,1 Prozent bei 65,5 Milliarden Euro. Während der Markt für Telekommunikationsinfrastruktur um 0,5 Prozent auf 6,6 Milliarden Euro anwuchs, schrumpfte der Markt für Telekommunikationsdienste um 1,0 Prozent auf 48,5 Milliarden Euro. In der Telekommunikation zeigt sich ein gedämpftes Wachstum. Die Umsätze steigen voraussichtlich um 0,4 Prozent auf 65,9 Milliarden Euro. Bei den kleineren Teilmärkten für TK-Endgeräte und TK-Infrastruktur ist die Entwicklung vergleichsweise positiv. Der Markt für TK-Endgeräte wächst um 1,3 Prozent auf 10,7 Milliarden Euro. Davon entfallen 10,1 Milliarden auf Smartphones. Auch das Geschäft mit kommunikationstechnischer Infrastrukturausrüstung legt um 1,4 Prozent auf 6,7 Milliarden Euro zu. Bei den Telekommunikationsdiensten ist der Abwärtstrend der vergangenen Jahre gestoppt. (Quelle: Bitkom ITK-Marktzahlen 10/2017 und 2 /2018)

    2.2. Geschäftsverlauf

    Die Berliner IT-Strategie unterscheidet zwischen der verfahrensunabhängigen IKT-Infrastruktur, in Zukunft der IKT-Arbeitsplatz und die IKT-Basisdienste einerseits, und den IT-Fachverfahren, sowie deren verfahrensabhängiger IT-Infrastruktur andererseits.

    Betrieb der verfahrensunabhängigen IKT-Infrastruktur

    Umsetzung EGovG - Migration verfahrensunabhängiger IKT-Architektur

    Angesichts der großen Herausforderungen (ca. 60.000 zu migrierende IKT-Arbeitsplätze, über 300 Fachverfahren), hat das ITDZ Berlin in 2017 damit begonnen, die notwendigen Strukturen zur Realisierung der IKT-Migration zu schaffen. Dazu gehörten die Implementierung eines gemeinsamen Migrations-programms mit der IKT-Steuerung, technische Anforderungen wie die Erweiterung der erforderlichen Infrastruktur und organisatorische Voraussetzungen wie die Erfassung von Kunden und Auftraggebern nach ihrer Rechtsform. Auf dieser Basis können in 2018 Migrationsprojekte in sieben Organisationen der Berliner Verwal-tung begonnen, bzw. wie beim Pilot-Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf, fortgeführt werden.

    Die Kundengruppen 1 - 6 des ITDZ Berlin unterscheiden sich hinsichtlich ihrer Rechtsform und ihrer Abnahmepflicht wie folgt:

  • Jahresabschluss 2017 LAGEBERICHT

    8/21

    Bedingungen 1 2 3 4 5 6

    Abnahmepflichtig Ja Ja Ja Ja Nein Nein

    StS IKT: Besondere Regelung zur dezentralen

    Beauftragung / Bewirtschaftung (überwiegend

    bis zur Migration)

    Nein Nein Ja Ja Nein Nein

    StS IKT: Regelung zur Befreiung von

    Abnahmeverpflichtung

    (ggf. im Vorgriff auf eine gesetzliche

    Regelung)

    Nein Nein Nein Ja Nein Nein

    Oberste Landesbehörde, Sonderbehörde oder

    Bezirksamt Ja Nein Ja Ja Nein Nein

    Betrieb nach § 26 LHO, nicht rechtsfähige

    Anstalt oder Eigenbetrieb Nein Ja Nein Nein Nein Nein

    Besondere Einrichtung Nein Nein Nein Nein Ja Ja

    Wirkung

    Auftraggeber IKT-Steuerung Ja

    Eigener Auftrag Ja Ja Ja Ja Ja

    Beispiele

    Sen

    WEB

    LVwA

    LfG

    VAk

    Kita

    NordOst

    SenJustVA

    Sekretariat

    MK, WAST

    SenInnD

    S

    AGH

    RHvBln

    BlnBDI

    VGH

    Gerichte

    Steuer-

    verwaltung

    (Quelle: US Ref/ ITDZ Berlin)

    IKT-Arbeitsplatz

    Das ITDZ Berlin betreibt derzeit 14.250 ITIS-Arbeitsplätze und 43.000 Telefon-anschlüsse. Der vom ITDZ Berlin für das Land Berlin konzipierte IKT-Arbeitsplatz bietet standardisiert alle für jeden Verwaltungsarbeitsplatz notwendigen Funktionalitäten (Berlin PC, Telefonie, Drucken, LAN-Verkabelung) und ist für die Nutzung der IT-Fachverfahren vorbereitet. Im Rahmen des Migrationsprogramms hat das ITDZ Berlin einen Vorschlag zur Einführung von 40.000 standardisierten IKT-Arbeitsplätzen bis zum Ende der Legislaturperiode (2021) der IKT-Steuerung vorgelegt. In den Jahren 2018 und 2019 sollen dazu 4.000 und 6.000, ab dem Jahr 2020 zusätzlich jährlich 10.000 IKT-Arbeitsplätze migriert werden. Projektauftrag und Betriebsvertrag dazu liegen der IKT-Steuerung im Entwurf vor. Das Projekt soll ab 2018 realisiert werden.

  • Jahresabschluss 2017 LAGEBERICHT

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    Start der Migration der heutigen Systeme zum Zielsystem

    Auf Basis einer detaillierten Kundengruppenanalyse wurden vom ITDZ Berlin in 2017 zunächst alle ab 1.1.2018 abnahmepflichtigen Behörden und Einrichtungen identifiziert und in Abstimmung mit dem unternehmensweiten Geschäftsplanungs-prozess in drei unterschiedlich prioritäre Migrationsgruppen A, B und C eingeordnet. Für die Migrationsgruppe A (bestehend aus vier Senatsverwaltungen und vier Bezirksämtern) wurde sodann eine Migrationsreihenfolge geplant und mit der IKT- Steuerung abgestimmt.

    IKT-Basisdienste

    Das ITDZ Berlin betreibt bisher drei Viertel der geplanten rd. 25 IKT-Basisdienste. Perspektivisch sollen die IKT-Basisdienste an die IKT-Zielarchitektur angepasst und auf den unmittelbaren Landesdienst ausgeweitet werden.

    Drei dieser IKT-Basisdienste befinden sich in der vertraglichen Finalisierung: „Berliner Landesnetz (BeLa)“, „IKT-Sicherheit und Datenschutz“, sowie „Auskunfts- und Vermittlungsdienste“. Für die Vertragsverhandlungen mit der IKT-Steuerung in 2018 stehen die nächsten vier IKT-Basisdienste „Drucken“, „eID-Service“, „Servicekonto“ und „Zeitmanagementsystem“ als priorisierte Themen auf der Agenda. Weitere Projekte im Gesamtkontext sind „Antragsmanagement”, “Dokumenteninputmanagement” sowie ein „IT-Service Management-Tool“.

    IT-Infrastruktur/ Netze

    Das ITDZ Berlin betreibt und entwickelt für das Land ein umfassendes Infra-strukturnetz, an das alle Berliner Bezirke und Verwaltungen angeschlossen sind. Darüber hinaus werden 33 lokale Netzwerke in Dienstgebäuden der Berliner Verwaltung vom ITDZ Berlin administriert.

    Das vom ITDZ Berlin betriebene Infrastrukturnetz in der Hauptstadt umfasst aktuell rund 937,8 km Kabelkanalanlagen, 16.684 Kabelschächte und ca. 1.092 km Lichtwellenleiter (LWL). Es bildet das Fundament für das Berliner Landesnetz (BeLa). 548 Standorte sind mit LWL erschlossen (334 Verwaltungsstandorte, 145 Wissenschaftsstandorte, 69 Sonstige). In 2017 wurden die Kabelkanalanlagen des ITDZ Berlin um 4,6 km erweitert. 37,2 km LWL-Kabel wurden im Rahmen von Neuanschlüssen, Umbaumaßnahmen und Ersatzbaumaßnahmen verlegt. 15 Standorte wurden mit LWL neu erschlossen, 15 Standorte wurden wegen Aufgabe von Gebäuden durch die Berliner Verwaltung zurückgebaut.

    Service-Center - Berliner Bürgertelefon 115

    Im Jahr 2017 ist das Anrufvolumen beim Bürgertelefon 115 weiter gestiegen. So lag das Anrufvolumen im Berichtszeitraum bei 1.083.520 Anrufen im Vergleich zu 1.017.838 bearbeiteten Anrufen im Vorjahr. In 88 % der Fälle erhielten die Bürgerinnen und Bürger sofort alle gewünschten Informationen, sodass die Auskunftsersuchen abschließend beantwortet werden konnten.

    Mit einer Pilotphase wurde beim Bürgertelefon 115 in 2017 auch ein neues Sprachdialogsystem (SDS) eingesetzt. Im Rahmen der an den Pilotbetrieb anschließenden Evaluierungsphase waren die Ergebnisse im Hinblick auf Qualität und Akzeptanz derart positiv, dass das Sprachdialogsystem in 2018 weiter ausgebaut und um eine Spracherkennung ergänzt wird.

  • Jahresabschluss 2017 LAGEBERICHT

    10/21

    Serverkonsolidierung für das Land Berlin

    Aufgrund des Senatsbeschlusses vom 04. April 2015 waren die Einrichtungen des Landes Berlin bis zum 31.12.2017 verpflichtet, vor Neu- oder Ersatzinvestitionen von dezentral betriebenen Server- oder Speichersystemen zunächst ein Angebot des ITDZ Berlin einzuholen. Diese Anforderungen wurden mit dem EGovG Berlin zum 01.01.2018 abgelöst. Bis zu diesem Zeitpunkt haben im Berichtsjahr viele Senatsverwaltungen das Angebot des ITDZ Berlin genutzt um ihre Server- oder Speichersysteme mit den modernen Produkten des ITDZ Berlin zu konsolidieren und damit einen nachhaltigen Beitrag zur Serverkonsolidierung im Land geleistet.

    Virtueller Bürger Service Assistent – „Chatbot“

    Der Virtuelle Bürger Service Assistent wurde vom ITDZ Berlin Anfang 2017 im Probe-Echtbetrieb bereitgestellt. Seit Mitte 2017 stellt das ITDZ Berlin als Teil vom Berliner ServicePortal einen „Chatbot“ als „Virtuellen Bürger Service Assistent“ zur Verfügung. Dieser „Chatbot“ wurde in einer Forschungskooperation gemeinsam mit dem DAI-Labor der TU Berlin entwickelt und mit Unterstützung des Landes Berlin zum Einsatz gebracht. Als zusätzlicher Kanal, neben dem Behördentelefon 115 und der Bereitstellung von umfänglichen Informationen zu Dienstleistungen und Standorten im Service-Portal, ermöglicht der „Chatbot“ die Auskunft in einem natürlichen, sprachlichen Dialog. Die Nutzung und Akzeptanz dieses neuen Dienstes durch den Bürger wird gemeinsam mit dem Land Berlin in 2018 evaluiert.

    Einführung eAkte im Land Berlin / Kundenprojekte

    In 2017 wurden die Projekte zur Einführung der elektronischen Akte in den Pilotverwaltungen „Polizeipräsident in Berlin“, „Bezirksamt Tempelhof-Schöne-berg“ und SenInnDS weitergeführt. Mit der Freigabe der Konzepte bei den beiden erstgenannten Behörden wurden in 2017 wesentliche Meilensteine erreicht, sodass der Testbetrieb in 2018 termingerecht erfolgen kann. SenInnDS startet zuerst mit der Abteilung IKT-Steuerung in den Pilotbetrieb zur eAkte.

    Der Lenkungsausschuss für das Projekt E-Akte bei der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe (SenWiEnBe) hat im Anschluss an den erfolg-reichen Pilotbetrieb die Freigabe für die hausweite Einführung gegeben und im Rahmen des Umsetzungsprojekts mit der Realisierung begonnen.

    Die Erfahrungen aus den Pilotverwaltungen und weiteren, bereits erfolgreich beendeten Pilotprojekten, werden in die gemeinsame Ausschreibungsvorbereitung für den landesweiten IKT-Basisdienst E-Akte einfließen.

    Die gemeinsame Arbeit mit SenInnDS im Projekt „Einführung der E-Akte im Land Berlin“ wurde ebenfalls in 2017 begonnen. Die IKT-Steuerung setzt auf die Beratungskompetenz des ITDZ Berlin. Das strategisch bedeutende Projekt „Belastende Verwaltungsakte“, in dem bezirksübergreifend Prozesse geführt und Akteneinsichten möglich werden, wurde unter Federführung des LABO in 2017 erfolgreich gestartet.

  • Jahresabschluss 2017 LAGEBERICHT

    11/21

    Landesamt Für Flüchtlingsangelegenheiten – LAF

    Das Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten (LAF) ist zum 01.08.2016 als Reaktion auf die gestiegene Zahl der Geflüchteten neu errichtet worden. Bereits in der Planung des neuen Amtes ist der Gedanke des Shared Service konsequent beachtet worden, d.h. Aufgaben, die in allen Behörden anfallen, wurden den Dienstleistern des Landes für Personalverwaltung, Facility Management sowie Informations- und Kommunikationstechnik übertragen. Ausgehend davon hat das ITDZ Berlin in konsequenter Umsetzung des EGovG Bln den Betrieb der verfahrensunabhängigen IT-Infrastruktur an den neuen Standorten des Amtes und sukzessive an den Bestandsstandorten übernommen. Im Ergebnis ist der Standard-IKT-Arbeitsplatz zuerst beim LAF und parallel bei der Abteilung Wissenschaft und Forschung der Senatskanzlei in Betrieb gegangen.

    eGov@school - LUSD

    Die Lehrer- und Schülerdatenbank (LUSD) ist Teil des Projekts eGovernment@School. Mit Unterstützung des ITDZ Berlin erhielten die Berliner Schulen ein wirksames Instrument zur Unterstützung ihrer alltäglichen Arbeits-prozesse. LUSD bietet den Berliner Schulen einen zentralen Lösungsansatz: Die IT-Infrastruktur vor Ort in den Schulen wird reduziert und im ITDZ Berlin zusammengeführt. Zugleich sind die Daten der LUSD in einem Netzwerksegment mit höchster Sicherheitsstufe angesiedelt. Im ersten Schritt wurden im Frühsommer 2017 zwanzig Schulen vom ITDZ Berlin an die Datenbank angeschlossen. Weitere Schulen folgten in 2017 sukzessive. Mit Unterstützung des ITDZ Berlin erhielten die Berliner Schulen damit ein effizientes Instrument zur Unterstützung ihrer alltäglichen Arbeit. Dank der zentralen Lösung arbeiten alle Schulen mit der gleichen Softwareversion und den gleichen Daten.

    eGov@school - Zentrale Schulverwaltungsumgebung (ZSVU) im Land Berlin

    Die ZSVU stellt den Berliner Schulen IT-Verfahren, IT-Dienste und IT-Infrastruktur im Rahmen des Projektauftrages von eGovernment@school zur Verfügung. Nachdem im Jahr 2016 vor allem Grundschulen, Sonderschulen und Integrierte Sekundarschulen in die ZSVU überführt wurden, konnte das Tempo des Rollouts im ersten Halbjahr 2017 weiter gesteigert und auch Gymnasien und Berufsschulen mit der ZSVU ausgestattet werden. Die Auswahl der Schulen erfolgt auf Grundlage der Anpassungsstrategie der Berliner Lehrkräfte-Unterrichts-Schul-Datenbank (LUSD). Derzeit arbeiten 323 Schulstandorte produktiv.

    IKT-Fachverfahrensservices

    Verfahrensverantwortliche für IKT-Fachverfahrensservices im Land Berlin sind die jeweiligen Fachverwaltungen. Laut IT-Bestands- und Planungsübersicht (IT-BePla 2016) sollen ca. 310 Verfahren in der Berliner Verwaltung im Einsatz sein. Bei verschiedenen Migrationsprojekten hat sich gezeigt, dass eine sehr große Zahl von Verfahren (sogenannte Kleinstlösungen) bisher nicht erfasst sind.

    Das ITDZ Berlin betreibt von allen erfassten IT-Fachverfahren im Land Berlin:

    - Serverbetrieb: 64 (entspricht 21%) - Datenbank- bzw. Verfahrensservices: 50 (entspricht 16%)

    Darunter die großen IT-Verfahren (IPV, Pro Fiskal, ISBJ, BLUSD, Geo-Daten).

    Im ITDZ Berlin wurde in 2017 ein Projekt zur Vorbereitung der systematischen Migration von IT-Fachverfahren in das ITDZ Berlin gestartet. Die Realisierung

  • Jahresabschluss 2017 LAGEBERICHT

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    dieses anspruchsvollen Projekts ist über einen Zeitraum von mehreren Jahren geplant

    Einbindung in das IT-Netzwerk des Landes Berlin und auf Länderebene

    Auch in 2017 hat das ITDZ Berlin bestehende, umfangreiche Kooperationen zu Forschungseinrichtungen und Universitäten (Fraunhofer Institut „Fokus“, Hochschule für Wirtschaft und Recht (HWR), DAI-Labor der Technischen Universität Berlin (TU Berlin) auf nationaler und internationaler Ebene (3-Länder Kooperation Berlin-Brandenburg-Mecklenburg Vorpommern, Vitako, Euritas, Major Cities of Europe) aktiv fortgesetzt.

    IT-Sicherheit - Berlin-CERT

    Der Betrieb des Berlin-CERT (Computer Emergency Response Team) wurde im Berichtszeitraum fortgesetzt und das Dienstleistungsangebot für die Berliner Verwaltung in 2017 ausgebaut. Die Zusammenarbeit erfolgt unter Federführung des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) im Verwaltungs-CERT-Verbund. Bedeutsamstes Ereignis in 2017 war ein Schadprogramm für Windows, das im Mai 2017 für einen schwerwiegenden Cyberangriff genutzt wurde. Nach Befall eines Computers mit „WannaCry“ verschlüsselte das Schadprogramm bestimmte Benutzerdateien des Rechners und forderte als Ransomware den Nutzer auf, einen bestimmtem Betrag in der Kryptowährung Bitcoin zu zahlen, nach ungenutztem Ablauf einer Frist drohte das Programm mit Datenverlust und versuchte als „Computerwurm“ weitere Windows-Rechner zu infizieren. Das ITDZ Berlin war aufgrund der umfangreichen Sicherheits-vorkehrungen und gut funktionierenden Sicherheitsmechanismen nicht betroffen.

    Mit dem länderübergreifenden Erfahrungsaustausch zu Sicherheitssystemen und aktuellen Bedrohungen konnten vom ITDZ Berlin in 2017 präventive Maßnahmen bereits im Vorfeld möglicher Angriffe eingeleitet und Schäden für die Berliner Verwaltung erfolgreich abgewendet werden.

    2.3. Darstellung der Lage

    Im Berichtszeitraum ist ein Anstieg der Umsatzerlöse um 18,2 Mio. € (von 147,2 Mio. € im Jahr 2016 auf 165,4 Mio. € im Jahr 2017) zu verzeichnen. Die Steigerung verteilt sich auf alle Produktgruppen.

    Darin enthalten sind Umsatzerlöse in Höhe von 3,4 Mio. €, die vergangene Geschäftsjahre betreffen und erst in 2017 fakturiert werden konnten.

    Die sonstigen betrieblichen Erträge sind um 306,4 % gestiegen (von 6,5 Mio. € auf 26,4 Mio. €). Im Wesentlichen resultiert die Steigerung der sonstigen betrieblichen Erträge aus den betriebsvorbereitenden Zuschüssen, kurz SIWANA III 2017 (18,7 Mio. €).

    Die betrieblichen Erträge insgesamt (Umsatzerlöse, Bestandsveränderungen, aktivierte Eigenleistungen und sonstige betriebliche Erträge) sind um 36,3 Mio. € (von 153,4 Mio. € auf 189,7 Mio. €) gestiegen.

    Der Materialaufwand ist um 10,1 Mio. € (von 71,3 Mio. € auf 81,4 Mio. €) gestiegen. Dies korrespondiert mit den oben erwähnten Umsatzsteigerungen. Es

  • Jahresabschluss 2017 LAGEBERICHT

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    handelt sich hauptsächlich um Steigerungen im Bereich der Durchlaufposten und Sammelbestellungen beim IT-Selling.

    Der Personalaufwand hat sich um 3,9 Mio. € erhöht (von 34,5 Mio. € auf 38,4 Mio. €). Hier wirkten sich vor allem der Anstieg der Mitarbeitenden aufgrund der Umsetzung des EGovG sowie die Tarifsteigerung aus.

    Die Abschreibungen sind um 0,2 Mio. € gestiegen (von 16,0 Mio. € auf 16,2 Mio. €).

    Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen haben sich um 20,7 Mio. € erhöht (von 31,1 Mio. € auf 51,8 Mio. €). Das Berichtsjahr ist geprägt von der zeitnahen Verwendung der SIWANA III 2017-Mittel (16,7 Mio. € Investitionen). Die SIWANA III 2017-Mittel sind, gemäß den Zuschussbedingungen, bis zum 30.06.2018 einer zuschussgemäßen Verwendung zuzuführen.

    Der ausgewiesene Jahresüberschuss in Höhe von 0,2 Mio. € liegt um 0,9 Mio. € über dem Vorjahresergebnis.

    Die Entwicklung im Berichtsjahr entspricht der im Lagebericht zum Geschäftsjahr 2016 abgegebenen Prognose für die Entwicklung des Jahresergebnisses. Beim Umsatz ergab sich aufgrund der Entwicklung zur Digitalisierung Berlins ein höherer Anstieg.

    Ende 2017 betrugen die liquiden Mittel 40,4 Mio. € (Vorjahr 22,3 Mio. €). Der Anteil der liquiden Mittel am Gesamtvermögen stieg auf 23,8 Prozent (Vorjahr 15,6 Prozent) und ist im Wesentlichen durch die späte Auszahlung der Fördermittel für SIWANA III 2017 begründet.

    Die Veränderung des Finanzmittelfonds wird anhand der nachfolgenden Kapitalflussrechnung (nach der sogenannten indirekten Methode, DRS 21) aufgezeigt:

  • Jahresabschluss 2017 LAGEBERICHT

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    Cashflow des Geschäftsjahres 2017 TEURO

    1. Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit Jahresüberschuss 199

    Abschreibungen (+)/Zuschreibungen (-) auf Gegenstände des Anlagevermögens 16.220 Zunahme (-)/Abnahme (+) der Rückstellungen 4.229

    Zunahme (-)/Abnahme (+) der Vorräte und Forderungen 5.744

    Auflösung des Sonderpostens für Baukostenzuschüsse -498

    Auflösung des Sonderpostens für Investitionszuschüsse -921 Zunahme (+)/Abnahme (-) der Verbindlichkeiten 6.862

    Gewinn (-)/Verlust (+) aus Anlageabgängen -51 Zinsaufwendungen (+)/Zinserträge (-) -153 Ertragssteueraufwand (+)/ -ertrag (-) -14

    Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit 31.618

    2. Cashflow aus der Investitionstätigkeit

    Einzahlungen Baukostenzuschüsse 394 Einzahlungen Investitionszuschüsse 16.710 Auszahlungen (-) für Investitionen in das immaterielle Anlagevermögen -9.262

    Einzahlungen (+) aus Abgängen von Gegenständen des immateriellen Anlagevermögens 1 Auszahlungen (-) für Investitionen in das Sachanlagevermögen -22.223 Einzahlungen (+) aus Abgängen von Gegenständen des Sachanlagevermögens 136 Einzahlungen (+) aus Abgängen von Gegenständen des Finanzanlagevermögens 511

    Erhaltene Zinsen (+) 174

    Cashflow aus der Investitionstätigkeit -13.559

    3. Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit

    gezahlte Zinsen (-) -21

    Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit -21

    4. Finanzmittelfonds am Ende der Periode

    Zahlungswirksame Veränderung des Finanzmittelfonds (Zwischensummen 1 - 3)

    18.038

    Finanzmittelfonds am Anfang der Periode 22.336

    Finanzmittelfonds am Ende der Periode 40.374

    5. Zusammensetzung des Finanzmittelfonds

    Liquide Mittel 40.374 Kurzfristige Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 0

    Finanzmittelfonds am Ende der Periode 40.374

    Der Cashflow aus Investitionstätigkeit (-13.559 T€) sowie der Cashflow aus Finanzierungstätigkeit (-21 T€) konnten aus dem Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit (31.618 T€) gedeckt werden. In dem Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit sind 12.363 T€ aus erhaltenen Zuschüssen (SIWANA III 2017-Mittel) enthalten, die im Folgejahr zu verwenden sind.

  • Jahresabschluss 2017 LAGEBERICHT

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    Das Cash-Management-System des ITDZ Berlin beinhaltet wöchentliche, mo-natliche und jährliche Liquiditätsanalysen und Liquiditätsplanungen. Das Cash-Management-System wurde im Geschäftsjahr 2017 durch Optimierung interner Prozesse und Strukturen weiterentwickelt, mit dem Ziel, unterjährige Liquiditäts-engpässe möglichst zu vermeiden und die Finanzierung laufender Geschäfts-tätigkeiten sicherzustellen.

    Im Geschäftsjahr 2017 besteht weiterhin ein Kontokorrentkredit bei der Berliner Sparkasse mit der zulässigen Maximalhöhe von 6,8 Mio. EUR.

    2.3.1. Vermögenslage

    Im Jahr 2017 tätigte das ITDZ Berlin Investitionen in einem Umfang von 31,5 Mio. € (Vorjahr 17,2 Mio. €). Diese wurden für den Erwerb von immateriellen Vermögensgegenständen (9,3 Mio. €) und Sachanlagen in Höhe von 22,2 Mio. € verwendet. Die Anlagenintensität (Anteil des Anlagevermögens am Gesamtvermögen) sank im Berichtszeitraum um 2,3 Prozent auf 66,6 Prozent.

    Der Anteil des Umlaufvermögens stieg deutlich im Berichtszeitraum von 23,7 Prozent auf 29,5 Prozent. Dies ist im Wesentlichen auf den Anstieg der Forderungen gegen Einrichtungen der Berliner Verwaltung um 1,3 Mio. € zurückzuführen. Insgesamt stieg das Gesamtvermögen um 27,0 Mio. € auf 169,8 Mio. € (Vj. 142,8 Mio. €).

    Das Eigenkapital des ITDZ Berlin stieg von 68,3 Mio. € im Jahr 2016 auf 68,5 Mio. € zum 31. Dezember 2017. Die Eigenkapitalquote des ITDZ Berlin sank von 47,9 Prozent auf 40,4 Prozent.

    Die Fremdkapitalquote erhöhte sich von 52,1 Prozent auf 59,6 Prozent.

    2.3.2. Gesamtaussage

    Bei einem insgesamt zufriedenstellenden Geschäftsverlauf war die Ertragslage im abgelaufenen Wirtschaftsjahr stark von Sondereinflüssen wie den Vorbereitungen für das eGovG sowie dem Zufluss und Verbrauch der SIWANA III Mittel geprägt.

    Das Betriebsergebnis in Höhe von 1.860,4 T€ liegt über dem Vorjahreswert (386,6 T€). Dies ist im Wesentlichen auf Umsatzsteigerungen von 18,0 Mio. € gegenüber dem Vorjahr zurückzuführen.

    3. Finanzielle und nicht finanzielle Leistungsindikatoren

    Personalzahlen

    Die Zahl der Mitarbeitenden (Vollzeitäquivalente „VZÄ“) ist zum Stichtag 31. Dezember 2017 auf 635 (Vorjahr: 613) gestiegen. Davon 59 Auszubildende und Studenten (Vorjahr: 52) und 28 Beamte (Vorjahr: 29). Das Durchschnittsalter beträgt 45 Jahre, Tendenz fallend. Der Frauenanteil an der Zahl der Gesamtbeschäftigten lag zum Stichtag 31.12.2017 bei 41,6 %. Unter den Führungskräften beträgt der Anteil der Frauen 32 % (14 von 44). Für die Beschäftigungsverhältnisse gilt seit 1. November 2010 der Tarifvertrag für das

  • Jahresabschluss 2017 LAGEBERICHT

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    Land Berlin (TVL). Den Dienstverhältnissen der Beamtinnen und Beamten liegt das geltende Landesbeamten- und Besoldungsgesetz des Landes Berlin zugrunde. Die Personalfluktuationsrate beträgt konstant 2 %.

    Das ITDZ Berlin wird in den nächsten vier Jahren von 746 auf circa 1.200 Stellen wachsen, 150 dieser zusätzlichen Stellen sind im Wirtschaftsplan 2018 bereits enthalten.

    Bei der Personalgewinnung steht das ITDZ Berlin im Wettbewerb mit der IT-Wirtschaft, dem Bund und auch der Berliner Verwaltung. Das ITDZ Berlin strebt an, sein kompetentes Personal an das Unternehmen zu binden. Als ein attraktiver, technisch innovativer und wettbewerbsfähiger Arbeitgeber wird sich das ITDZ Berlin ab März 2018 im Internet entsprechend präsentieren. Weitere Instrumente zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit des ITDZ Berlin in der Gewinnung und Bindung von Mitarbeitenden sind in Planung bzw. werden derzeit mit der IKT- Steuerung diskutiert.

    Ausbildungsoffensive des ITDZ Berlin

    Im Jahr 2017 wurde die Ausbildungsoffensive des ITDZ Berlin zur Sicherung von IT-Fachkräften kontinuierlich fortgesetzt. Mit der Einstellung von 15 Fachin-formatiker/Innen für Systemintegration und sieben dual studierenden Wirt-schaftsinformatiker/Innen wurde die Zahl der Auszubildenden und Studierenden auf insgesamt 59 erhöht.

    Durch gezielte Maßnahmen (z.B. „Bewerberinnentag“), konnte die Anzahl der Vertragsabschlüsse mit Bewerberinnen (insgesamt neun neue Verträge) Im Vergleich zum Vorjahr mehr als verdoppelt werden. Die Bilanz des ITDZ Berlin im Bereich Ausbildung ist äußerst positiv. 98 % der Studenten und Auszubildenden wurden nach Abschluss übernommen und haben feste Beschäftigungs-verhältnisse im ITDZ Berlin erhalten. 84 % der seit 2000 ausgebildeten 145 Auszubildenden sind noch im ITDZ Berlin tätig. Das Fortbildungsangebot des ITDZ Berlin wurde in 2017 mit 1.360 Teilnahmen rege in Anspruch genommen.

    Standards in der Berufsausbildung

    Die intensive Kooperation mit dem Land Berlin wurde vom ITDZ Berlin in 2017 auch im Ausbildungsbereich weiter fortgesetzt. Im Berichtszeitraum wurden weitere sieben Ausbildungsplätze in IT-Stellen verschiedener Behörden akquiriert. Dort absolvieren seit Oktober 2017 Auszubildende oder dual Studierende des ITDZ Berlin einen sechsmonatigen Praxisabschnitt im 2. Lehrjahr ihrer Ausbildung. Dabei gehört das Absolvieren mindestens eines externen Praxisabschnitts zum neuen Standard der Ausbildung im ITDZ Berlin. Im Servicecenter des ITDZ Berlin haben mehrere angehende Verwaltungsfachangestellte aus den Berliner Behörden ihrerseits einen mehrmonatigen Praxisabschnitt absolviert.

    Im Rahmen der Kooperation „Berlin braucht dich!“, eine Initiative, die Wege in die Ausbildung gezielt für Jugendliche aus Familien mit Migrationshintergrund öffnet, konnte vom ITDZ Berlin in 2017 der erste Ausbildungsvertrag geschlossen werden.

    Kooperation mit der Hochschule für Wirtschaft und Recht (HWR)

    Die bestehende Kooperation mit der Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin für den Studiengang „Verwaltungsinformatik“ und das Duale Studium

  • Jahresabschluss 2017 LAGEBERICHT

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    „Wirtschaftsinformatik“ wurde vom ITDZ Berlin auch im Berichtsjahr weiter fortgesetzt. Dabei unterstützt das ITDZ Berlin die wissenschaftliche Einrichtung mit Vorträgen aus der Praxis. Seit Beginn der Kooperation im Jahr 2007 haben einige Studierende der Verwaltungsinformatik ihr sechsmonatiges Pflichtpraktikum stets erfolgreich im ITDZ Berlin absolviert. Im Jahr 2017 wurde zudem einer ehemaligen Praktikantin ein Übernahmeangebot unterbreitet. Seit dem Studienjahr 2018 vergibt SenFin Stipendien für 18 Studierende der Verwaltungsinformatik. Auch bei dieser Initiative zur Fachkräftebindung unterstützt das ITDZ Berlin die Senatsverwaltungen als Praxispartner.

    4. Prognose-, Chancen- und Risikobericht

    4.1. Prognosebericht

    Der Wirtschaftsplan 2018 geht von einem Anstieg der Umsatzerlöse auf 183,1 Mio. € aus. Die Planung 2018 basiert auf den Werten des Bestandsgeschäfts und berücksichtigt das prognostizierte Neugeschäft. Gegenüber den Umsatzerlösen 2017 mit 165,4 Mio. € bedeutet dies eine Steigerung um 17,7 Mio. €.

    Diese Steigerung fällt aufgrund des weit über Plan liegenden Umsatzes in 2017 aufgrund der Entwicklung zur Digitalisierung Berlins angemessen moderat aus.

    Das geplante Umsatzwachstum entfällt im Wesentlichen auf die Produktbereiche IKT-Arbeitsplatz und IKT-Basisdienste.

    Für das Jahr 2018 wurde ein Stellenzuwachs entsprechend den zusätzlich geplanten Projekten und Aufgaben vorgesehen. Dabei werden altersbedingte Abgänge sowie Neueinstellungen ebenso berücksichtigt wie Produktivitäts-steigerungen. Zudem werden Stellen geschaffen, mit denen der Einsatz von Zeitarbeitskräften auf ein zur Abdeckung von Auftragsspitzen unabdingbares Maß reduziert werden kann. Diese Maßnahmen sowie die Berücksichtigung tariflich bedingter Entgelterhöhungen schlagen sich in höheren Personalkosten nieder.

    Um dem aus dem EGovG resultierenden erheblichen Investitionsbedarf Rechnung zu tragen, sind Investitionen im Umfang von 42,4 Mio. € geplant.

    Neben Ersatz- und Erweiterungsinvestitionen in den Rechenzentren setzen wir Schwerpunkte bei der Digitalisierung Berlins sowie im strategischen Netzausbau mit der entsprechenden Sicherheits- und Netzwerktechnik.

    Für das Jahr 2018 sieht die vorgelegte Wirtschaftsplanung 2018 einen starken Anstieg des Jahresüberschusses vor.

    4.2. Chancen- und Risikobericht

    Bedeutende Vorhaben in 2018 sind die weitere Ausrichtung des ITDZ Berlin auf die aus dem EGovG Berlin resultierenden Anforderungen, die Weiterentwicklung des „Berliner Bürgertelefons 115“, der Beginn des Roll-Out für den Stan-dardisierten IKT-Arbeitsplatz, Realisierung von E-Government-Basisdiensten (z.B. Antragsmanagement), die Bereitstellung von Lösungen für Fachverfahren der Berliner Verwaltung, sowie der Ausbau von IT-Sicherheitslösungen.

    Die Entwicklung in den Jahren 2018 ff. hängt in erheblichem Maße von den Anforderungen und Möglichkeiten der Kunden im Land Berlin sowie der entsprechenden Finanzierung (zentral und dezentral) ab. Hier wird das ITDZ

  • Jahresabschluss 2017 LAGEBERICHT

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    Berlin alles tun, um die Anforderungen des Landes zu erfüllen und die IKT-Steuerung des Landes Berlin beratend unterstützen, um mit innovativen Ansätzen die Entwicklung der IKT im Land Berlin voran zu treiben.

    Mit dem Gesetz wurden die Grundlagen für den Einsatz effektiverer, IKT in der Berliner Verwaltung und bessere Steuerungsinstrumente für den IKT-Einsatz geschaffen. Durch die Förderung von Standardisierung und die medienbruchfreie elektronische Abbildung von Verwaltungsabläufen bieten sich für das ITDZ Berlin als IT-Landesdienstleister sehr konkrete Chancen, Dienstleistungen und Standardprodukte des ITDZ Berlin im Land Berlin flächendeckend einzusetzen.

    Bedingt durch die demographische Entwicklung beim IT-Personal im Land Berlin und die Verlagerung von Querschnittsaufgaben müssen für die Bereitstellung der IT-Infrastruktur Angebote vom ITDZ Berlin in Anspruch genommen werden. Unter Wirtschaftlichkeitsgesichtspunkten stellt die bestehende Abnahmeverpflichtung für verfahrensunabhängige IKT sowohl für bestimmte Einrichtungen des Landes als auch für das ITDZ Berlin eine große Chance dar.

    Wichtigster Kunde des ITDZ Berlin ist nach wie vor die Berliner Verwaltung. Sie steht im unternehmerischen Fokus des ITDZ Berlin. Das ITDZ Berlin ist sich bewusst, dass nachhaltige Kundenzufriedenheit nur durch langfristig überzeugende Leistungen zu erreichen ist. Daher ist die rechtzeitige Bereitstellung qualitativ hochwertiger Leistungen zu konkurrenzfähigen Preisen erklärtes Unternehmensziel des ITDZ Berlin.

    In enger Zusammenarbeit mit dem Land Berlin baut das ITDZ Berlin die Qualität seiner Produkte und Dienstleistungen weiter aus und treibt Innovationen gemeinsam mit den Kunden voran. Das ITDZ Berlin sieht Prozessdenken und -handeln als Erfolgsfaktor konsequent gelebter Kundenorientierung und wird sein unternehmerisches Handeln auch weiterhin an diesen Erfolgsfaktoren ausrichten. Dies kommt auch in der Strategie des ITDZ Berlin und den Planungen einer wachsenden Organisation für die kommenden Jahre zum Ausdruck.

    4.3. Merkmale des Risikomanagementsystems

    Der im ITDZ Berlin implementierte Risikomanagement-Prozess orientiert sich an bestehenden, internationalen „Best-Practice“-Standards, wie z.B. dem Standard 100-3 (Risikoanalyse auf der Basis von IT-Grundschutz) des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) oder der ISO-Norm 270001 (hier insbesondere PDCA-Zyklus). Er ist auf das ITDZ Berlin zugeschnitten, um der Unternehmensstruktur und Unternehmenskultur des ITDZ Berlin gerecht zu werden.

    Das Erkennen sowie die angemessene Bewertung und Begrenzung von Risiken sind wesentliche Voraussetzungen für die Sicherung eines nachhaltigen Geschäftserfolges. Das im ITDZ Berlin implementierte Risikomanagementsystem orientiert sich an den eigenen, hohen Maßstäben unter Berücksichtigung der unternehmensspezifischen Gegebenheiten als Anstalt öffentlichen Rechts des Eigentümers Land Berlin. Die kontinuierliche quartalsweise Erfassung, Bewertung und Überwachung der Risiken ist ein wichtiger Bestandteil der Unter-nehmensführung. Zusätzlich erfolgt eine Klassifizierung der Risiken hinsichtlich der Eintrittswahrscheinlichkeit und der Auswirkung auf die Ertrags-, Vermögens- und Finanzlage.

  • Jahresabschluss 2017 LAGEBERICHT

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    Risiken aus der Änderung politischer Rahmenbedingungen

    Das ITDZ Berlin unterstützt die IKT-Steuerung fachlich bei der Koordinierung der IT-Entwicklung und der Erarbeitung von Standards für den IT-Einsatz in der Berliner Verwaltung. Obgleich die Verwaltungskundenbasis relativ stabil ist, bleibt die Finanzierung der aus dem EGovG resultierenden Anforderungen eine andauernde Herausforderung. Zudem sind Regelungen und Festlegungen für die kurz- und mittelfristige Finanzplanung erforderlich, um die termingerechte Umsetzung der aus dem EGovG Berlin resultierenden technischen Anforde-rungen durch das ITDZ Berlin sicher zu stellen.

    Informationstechnische Risiken

    Um den wachsende Anforderungen der Verwaltung an Verfügbarkeit, Vertraulichkeit und Integrität gerecht zu werden, damit verbundene mögliche Risiken zu vermeiden und mögliche Schäden zu begrenzen, hat das ITDZ Berlin vielfältige präventive und korrektive Maßnahmen und Konzepte erarbeitet und realisiert. Diese Maßnahmen werden im ITDZ Berlin durch den IT-Sicher-heitsbeauftragten laufend überwacht und an die sich verändernden Umstände angepasst. Bei Bedrohungen durch Angriffe bei auftretenden IT-Sicherheitslücken in Hard- und Softwareprodukten (z.B. "Wannacry" im Frühsommer 2017) sind nach den Vorgaben der im ITDZ Berlin dafür geltenden ISMS-Prozesse in angemessener Zeit Patches einzuspielen. Um diesen Bedrohungen für die IT-Infrastruktur der Verwaltung proaktiv entgegen zu wirken, betreibt das (im ITDZ Berlin) an zentraler Stelle für die Berliner Verwaltung eingerichtete Berlin-CERT einen Warn- und Informationsdienst für IT-Sicherheitslücken und hat IT-Systeme zur ständigen Überwachung und regelmäßigen Auditierung implementiert. Das Berlin-CERT steht länderübergreifend im Verbund mit anderen Bundesländern und Staaten der EU um im Vorfeld Bedrohungen zu erkennen, zu analysieren, und zu informieren. Es verbleibt derzeit ein Risiko hinsichtlich unbekannter IT-Sicherheitslücken und veralteter Hard- und Software. Mit Unterstützung der IKT-Staatssekretärin laufen Vorbereitungen im ITDZ Berlin, um in Abstimmung mit unseren Kunden die Hard- und Software zu modernisieren und das Personal durch Schulungsmaßnahmen für die jeweiligen Gefährdungslagen zu sensibilisieren. Damit wird sichergestellt, dass die Berliner Verwaltung im Hinblick auf IT-Bedrohungen besser geschützt ist.

    Personalrisiken

    Aufgrund der weiterhin angespannten Arbeitsmarktsituation und der rechtlich restriktiven Rahmenbedingungen des TV-L Berlin ist die Besetzung der offenen Stellen für das ITDZ Berlin eine besondere Herausforderung. Um resultierende Bedrohungen, wie Einschränkungen in technischen Bereichen des ITDZ Berlin aufgrund von Personalmangel entgegen zu wirken wurde die Zahl der Auszubildenden erhöht, der Recruitingprozess deutlich gestrafft und die Marke ITDZ Berlin gestärkt. In enger Abstimmung mit der IKT-Steuerung versucht das ITDZ Berlin dazu eine Verbesserung der Rahmenbedingungen für Vergütung zu erreichen, um im Wettbewerb um Talente marktgerecht agieren zu können.

  • Jahresabschluss 2017 LAGEBERICHT

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    Finanzwirtschaftliche Risiken

    Die unterjährige Inanspruchnahme des Kontokorrentkredites von bis zu 3,7 Mio. EUR im Jahr 2017 macht analog zum wachsenden Geschäft den steigenden Liquiditätsbedarf des ITDZ Berlin deutlich. Aufgrund der Mitte 2017 zugeflossenen Fördermittel ergibt sich bis zum Ende des 2. Quartals 2018 kein erhöhtes Liquiditätsrisiko. Mit Abfluss dieser Mittel wird der aus dem Frühjahr 2017 bereits bekannte Liquiditätsengpass im 3. Quartal erneut auftreten und sich weiter verschärfen.

    Die aktuelle Kapitalausstattung sowie der durch das Errichtungsgesetz auf 10% des Eigenkapitals limitierte Kontokorrent schränken das ITDZ Berlin in seiner zur Umsetzung des EGovG Berlin notwendigen Geschäftstätigkeit deutlich ein. Unterjährig auftretende Liquiditätsschwankungen sind künftig immer schwieriger kompensierbar und marktübliche Finanzierungsformen können zukünftig kaum genutzt werden, wenn nicht die Liquiditätsausstattung des Unternehmens (unabhängig von Sonderfinanzierungen wie SIWANA) nachhaltig gesteigert wird.

    Als „Finanzwirtschaftliche Risiken“ werden daher die Eigenkapitalausstattung, die Höhe des Kontokorrents sowie die daraus resultierenden Liquiditätssituation im Risikoregister des ITDZ Berlin als TOP-Risiko eingestuft und bewertet. Für diese Risiken ergibt sich in Bezug auf das aggregierte Schadenspotenzial eine beträchtliche Schadenshöhe mit hoher Eintrittswahrscheinlichkeit, z.B. bezogen auf zukünftige Zahlungsschwierigkeiten. Auch das bestehende Cash- und Forderungsmanagement kann dieses Risiko nicht beseitigen. Die notwendigen Schwankungsreserven an liquiden Mitteln und Kontokorrentmöglichkeiten zur Umsetzung unternehmerischer Entscheidungen zur Finanzierung anstehender Geschäftsaktivitäten, werden im Hinblick auf die wachsende Organisation künftig nicht mehr ausreichen.

    Vor dem Hintergrund der dem ITDZ Berlin durch das EGovG übertragenen Aufgaben müssen daher zeitnah sowohl der Kontokorrentrahmen als auch die Kapitalausstattung angepasst werden

    Drohverluste

    Zur Begrenzung der Risiken aus Verlustverträgen ist die im Jahr 2017 gebildete Rückstellung für Auskunftsdienste mit dem Kernvertrag D115 in Höhe von 2,0 Mio. € für 2018 zu nennen.

    Rechtliche Risiken

    Um möglichen Bedrohungen entgegen zu wirken, die sich aus rechtlichen Risiken ergeben können, hat das ITDZ Berlin in der Abteilung Zentrale Services (ZS) organisatorisch zum 01.07.2017 ein zentrales Lizenzmanagement eingeführt. Damit wird die Gewährleistung der Compliance im ITDZ Berlin auf Basis einer modernen Lösung auch zukünftig langfristig sichergestellt.

    Gesamtrisiko

    Die Umsetzung des EGovG Berlin ist eine Gesamtaufgabe des Landes Berlin. Angesichts der Herausforderungen, denen das ITDZ Berlin in der Ausführung der ihm im Zuge des EGovG Berlin zugedachten Rolle entgegensieht, ist eine enge Zusammenarbeit mit der IKT-Steuerung unerlässlich. Seitens der IKT Steuerung werden für das Land Berlin die Rahmenbedingungen geschaffen und verbindlich

  • Jahresabschluss 2017 LAGEBERICHT

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    festgelegt. Die neuen und gewachsenen Aufgaben des ITDZ Berlin müssen kaufmännisch solide und nachhaltig ausfinanziert und der Handlungs- und Liquiditätsspielraum der grundsätzlich veränderten Ausgangssituation angepasst werden. Dies erfordert die termingerechte Unterzeichnung der notwendigen vertraglichen Regelungen (aufgrund des EGovG Berlin) mit der IKT-Steuerung.

    Im Vergleich zum Vorjahr bewegen sich die möglichen Risiken, denen sich das ITDZ Berlin ausgesetzt sieht, auf gleichem Niveau. Trotz der in diesem Abschnitt des Lageberichts dargestellten Sachverhalte sind gegenwärtig keine Risiken erkennbar, die den Fortbestand des ITDZ Berlin gefährden.

    5. Erklärung zum Berliner Corporate Governance Kodex

    Die Erklärung zum Berliner Corporate Governance Kodex ist in der Anlage zum Lagebericht beigefügt.

    Berlin, den 30. März 2018

    Ines Fiedler

    Vorständin

  • Jahresabschluss für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2017

    M4PDFUtilities V1.00

    1

  • IT-Dienstleistungszentrum - Berlin Anstalt des öffentlichen Rechts, Berlin

    BILANZ zum 31.12.2017

    AKTIVA31.12.2017 31.12.2016

    EUR EUR EURA. Anlagevermögen

    I. Immaterielle Vermögensgegenstände1. Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche

    Schutzrechte und ähnliche Rechte undWerte sowie Lizenzen an solchen Werten und Rechten 11.338.376,46 7.429.766,49

    2. Geleistete Anzahlungen 4.845.578,85 3.647.937,7816.183.955,31 11.077.704,27

    II. Sachanlagen1. Grundstücke und Bauten 21.089.593,29 21.553.359,462. Kabelführungssysteme 25.963.020,19 24.426.322,383. Lichtwellenleiter 2.008.089,75 1.930.884,674. Technische Anlagen und Maschinen 40.178.632,11 30.992.377,105. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 2.032.107,69 1.961.623,456. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 2.972.960,65 3.306.999,07

    94.244.403,68 84.171.566,13

    III. FinanzanlagenSonstige Ausleihungen 2.556.459,42 3.067.751,30

    112.984.818,41 98.317.021,70B. Umlaufvermögen

    I. Vorräte1. Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe 174.040,04 177.518,582. Unfertige Leistungen 1.701.185,87 4.282.946,353. Geleistete Anzahlungen 52.360,00 442.631,08

    1.927.585,91 4.903.096,01II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

    1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 1.077.642,36 1.192.152,522. Forderungen gegen Einrichtungen der Berliner Verwaltung 6.166.904,64 4.853.531,683. Sonstige Vermögensgegenstände 567.715,99 502.701,19

    7.812.262,99 6.548.385,39

    III. Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten 40.373.704,27 22.335.756,3150.113.553,17 33.787.237,71

    C. Rechnungsabrenzungsposten 6.672.646,33 10.691.420,79169.771.017,91 142.795.680,20

    Ines FiedlerVorstand

    2

  • PASSIVA31.12.2017 31.12.2016

    EUR EUR EURA. Eigenkapital

    I. Gezeichnetes Kapital 65.000.000,00 65.000.000,00II. Kapitalrücklage 3.327.068,24 3.327.068,24III. Gewinrücklagen 638.654,12 874.197,39

    davon nutzungsgebundene Rücklagen: EUR 638.654,12Vorjahr nutzungsgebundene Rücklagen: EUR 874.197,39

    IV. Bilanzverlust -427.765,76 -862.704,46 68.537.956,60 68.338.561,17

    B. Sonderposten für Baukostenzuschüsse 8.326.033,13 8.430.618,65

    C. Sonderposten für Investitionszuschüssezum Anlagevermögen 15.788.871,23 0,00

    D. Rückstellungen1. Rückstellungen für Pensionen

    und ähnliche Verpflichtungen 7.532.936,00 6.283.271,002. Sonstige Rückstellungen 25.905.404,34 22.925.654,73

    33.438.340,34 29.208.925,73E. Verbindlichkeiten

    1. Erhaltene Anzahlungen 9.647.770,42 10.470.684,702. Verbindlichkeiten aus Lieferungen

    und Leistungen 15.076.440,03 15.478.975,233. Verbindlichkeiten gegenüber

    Einrichtungen der Berliner Verwaltung 105.079,62 115.801,754. Sonstige Verbindlichkeiten 13.632.559,90 463.357,40

    davon aus Steuern EUR 201.514,63 (Vj. EUR 0,00)38.461.849,97 26.528.819,08

    F. Rechnungsabgrenzungsposten 5.217.966,64 10.288.755,57

    169.771.017,91 142.795.680,20

    IT-Dienstleistungszentrum - Berlin Anstalt des öffentlichen Rechts, Berlin

    BILANZ zum 31.12.2017

    3

  • Ines FiedlerVorstand

    IT-Dienstleistungszentrum - Berlin Anstalt des öffentlichen Rechts, Berlin

    Gewinn- und Verlustrechnung

    vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2017

    2017 2016EUR EUR EUR EUR

    1. Umsatzerlöse 165.362.116,72 147.151.949,511. a) Umsatzerlöse mit Dritten 4.438.240,13 4.152.573,151. b) Umsatzerlöse mit Einrichtungen der Berliner Verwaltung 160.923.876,59 142.999.376,36

    2. Verminderung des Bestandes an unfertigen Leistungen -2.585.239,02 -556.046,913. Andere aktivierte Eigenleistungen 524.164,23 283.628,744. Sonstige betriebliche Erträge 26.378.847,47 189.679.889,40 6.491.440,86 153.370.972,20

    5. Materialaufwand5. a) Aufwendungen für bezogene Waren -30.332.604,50 -31.889.085,825. b) Aufwendungen für bezogene Leistungen -51.085.138,72 -81.417.743,22 -39.440.047,57 -71.329.133,39

    6. Personalaufwand6. a) Löhne, Gehälter und Beamtenbezüge -29.142.400,79 -26.587.105,576. b) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung -9.276.790,75 -38.419.191,54 -7.920.962,94 -34.508.068,51

    7. Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände desAnlagevermögens und Sachanlagen -16.220.031,98 -16.010.486,86

    8. Sonstige betriebliche Aufwendungen -51.762.475,38 -31.136.690,20

    9. Betriebsergebnis 1.860.447,28 386.593,24

    10. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 214.663,30 300.007,23

    11. Zinsen und ähnliche Aufwendungen -1.856.657,61 -1.374.015,95

    12. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag -14.092,60 4.493,58

    13. Ergebnis nach Steuern 204.360,37 -682.921,90

    14. Sonstige Steuern -4.964,94 -4.063,01

    15. Jahresüberschuss (Vj. Jahresfehlbetrag) 199.395,43 -686.984,91

    16. Verlustvortrag -862.704,46 -514.310,27

    17. Entnahme aus Gewinnrücklagen 235.543,27 338.590,72

    18. Bilanzverlust -427.765,76 -862.704,46

    5

  • Jahresabschluss 2017

    Anhang zur Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung

    7

    I. Grundlagen Das IT-Dienstleistungszentrum Berlin Anstalt des öffentlichen Rechts, Berlin, wurde durch Gesetz des Abgeordnetenhauses von Berlin vom 19. November 2004 mit Wirkung zum 1. Januar 2005 als Anstalt des öffentlichen Rechts errichtet. Die Gesellschaft ist mit der Firma IT-Dienstleistungszentrum Berlin Anstalt des öffentlichen Rechts mit Sitz in Berlin im Han-delsregister des Amtsgerichts Berlin, Charlot-tenburg unter der Nummer HRA 36349 B eingetragen. Die Anstalt wird nach kaufmännischen Grundsätzen und wirtschaftlichen Gesichts-punkten auf der Grundlage eines Wirt-schaftsplans geführt. Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. Die Anstalt hat einen Jahresabschluss nebst Lagebericht aufzustellen. Gemäß § 8 Abs. 3 des Gesetzes über die Anstalt des öffentli-chen Rechts IT-Dienstleistungszentrum Ber-lin gelten für die Aufstellung und Prüfung die Vorschriften des Dritten Buches des Han-delsgesetzbuches für große Kapitalgesell-schaften entsprechend. Die Gewinn- und Verlustrechnung wird nach dem Gesamtkos-tenverfahren aufgestellt.

    II. Bilanzierungs- und Bewertungsgrund-sätze

    Für die Aufstellung des Jahresabschlusses waren die nachfolgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden unverändert maßge-bend.

    Gemäß den Anforderungen der Senatsver-waltung für Finanzen des Landes Berlin wer-den im Folgenden, zusätzlich zu den gesetz-lichen vorgegebenen Anhangangaben, die Gewinn- und Verlustrechnung des Berichts-jahres, des Vorjahres (nach BilRuG) und des Vorjahres gegenübergestellt.

    Anlagevermögen

    Immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens wurden zu Anschaffungs-kosten vermindert um die bis zum 31. De-zember 2017 aufgelaufenen Abschreibungen angesetzt. Die planmäßigen linearen Ab-schreibungen erfolgen grundsätzlich über drei oder fünf Jahre bzw. über die Vertrags-laufzeit. Das Sachanlagevermögen wurde zu An-schaffungs- und Herstellungskosten unter Berücksichtigung von Anschaffungsneben-kosten und Anschaffungspreisminderungen abzüglich Abschreibungen bewertet. Die planmäßigen Abschreibungen erfolgen unter Zugrundelegung der betriebsgewöhnli-chen Nutzungsdauern linear „pro rata tempo-ris“. Die Nutzungsdauern der wesentlichen Gruppen sind Kabelführungssysteme und Trassen 50 Jahre, Lichtwellenleiter 15 Jahre, technische Anlagen und Maschinen 8 bis 19 Jahre, Anwenderhardware 5 Jahre, übrige Hardware 5 bis 7 Jahre, Telekommunikati-onstechnik 5 bis 10 Jahre sowie Betriebs- und Geschäftsausstattung 5 bis 14 Jahre. Die Herstellungskosten umfassen neben den Einzelkosten auch Material- und Fertigungs-

  • Jahresabschluss 2017

    Anhang zur Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung

    8

    gemeinkosten sowie planmäßige Abschrei-bungen soweit diese durch die Fertigung veranlasst sind. Gemeinkosten und Ab-schreibungen sind auf Basis der bei normaler Beschäftigung und unter wirtschaftlichen Be-dingungen anfallenden Kosten ermittelt. Als Beginn der Abschreibung für in 2017 be-schaffte Investitionsgüter, wurde der Monat der Anschaffung angesetzt. Kleinbeschaf-fungen, deren Anschaffungs- oder Herstel-lungskosten 150,00 € nicht überstiegen, wurden im Geschäftsjahr des Zugangs in voller Höhe aufwandswirksam erfasst. Geringwertige Anlagegüter bis zu einem Net-to-Einzelwert von 1.000,00 € sind im Jahr des Zugangs voll abgeschrieben bzw. als Aufwand erfasst worden; ihr sofortiger Ab-gang wurde unterstellt. Erhaltene Baukostenzuschüsse und Investi-tionszuschüsse werden gesondert passiviert. Die Finanzanlagen wurden zum Nominalwert bzw. dem niedrigeren beizulegenden Wert ausgewiesen.

    Umlaufvermögen

    Die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe wurden nach den gleitenden Durchschnittspreisen unter Beachtung des strengen Niederstwert-prinzips bewertet. Bei den unfertigen Leistungen wurden die Einzelkosten der für begonnene, aber noch nicht abgerechnete Projekte erbrachten Leis-tungen bilanziert. Das Niederstwertprinzip wurde beachtet. Gleistete Anzahlungen, Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, Forderungen gegen Einrichtungen der Berliner Verwaltung sowie die sonstigen Vermögensgegenstände wurden zum Nennwert bilanziert; allen risi-kobehafteten Posten wurde durch die Bil-dung angemessener Einzelwert- bzw. Pau-

    schalwertberichtigungen Rechnung getra-gen. Kassenbestand und Guthaben bei Kreditin-stituten wurden zum Nominalwert ausgewie-sen.

    Rückstellungen

    Rückstellungen wurden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags gemäß § 253 Abs. 1 HGB angesetzt. Alle Rückstellungen mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr wurden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden, von der Deut-schen Bundesbank zum 31. Dezember 2017 veröffentlichen, durchschnittlichen Marktzins der letzten 7 bzw. 10 Jahre abgezinst. Gemäß Art. 67 Abs. 1 EGHGB wurden Rück-stellungen, für die sich aufgrund der geän-derten Bewertung durch das BilMoG eine Auflösung ergeben würde, beibehalten, so-weit der aufzulösende Betrag bis spätestens 31. Dezember 2024 wieder zugeführt werden müsste. Gemäß Art. 67 Abs. 3 EGHGB wurden Rückstellungen nach § 249 Abs. 1 Satz 2 und Abs. 2 HGB a. F., die zum 31. Dezem-ber 2009 im Jahresabschluss enthalten wa-ren, beibehalten. Die Auswirkungen (Über-deckung) bei der Rückbauverpflichtung Ka-belführungssysteme beträgt 2 Tsd. €. Für die Berechnung der Pensionsverpflich-tungen wurde im Berichtsjahr ein von der Bundesbank nach § 253 Abs. 2 Satz 2 HGB für eine Laufzeit von 15 Jahren vorgegebe-ner durchschnittlicher Marktzins von 3,68% bei der Bewertung vorgenommen. Die Be-wertung erfolgt mit einem Zins auf Basis ei-nes 10-Jahres-Durchschnitt wie im Vorjahr. Der Unterschiedsbetrag zum 7-Jahres-Durchschnitt gemäß § 253 Abs. 6 HGB be-trägt 1.615.332,00 €. Dieser Betrag unterliegt einer sogenannten Ausschüttungssperre.

  • Jahresabschluss 2017

    Anhang zur Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung

    9

    Darüber hinaus wurden Rentenanpassungen von 1,75% pro Jahr, Einkommenssteigerun-gen mit 1,75% pro Jahr sowie eine Fluktuati-onsrate von 0,00% pro Jahr eingerechnet. Der Berechnung der Rückstellungen für Bei-hilfen wurde ebenfalls mit dem nach § 253 Abs. 2 Satz 2 HGB von der Deutschen Bun-desbank vorgegebenen durchschnittlichen Zinssatz von 2,80% zugrunde gelegt. Dane-ben wurde ein Anstieg der Beihilfezahlungen von 3,00% pro Jahr sowie eine Fluktuations-quote von 0,00% berücksichtigt. Rückstellungen für Altersteilzeitverpflichtun-gen wurden ebenfalls versicherungsmathe-matisch ermittelt. Die Bewertung erfolgte gemäß der IDW Stellungnahme zur Rech-nungslegung RS HFA 3 unter Berücksichti-gung der durch das Bilanzrechtsmodernisie-rungsgesetz (BilMoG) vom 25.05.2009 ge-änderten Bewertungsvorschriften. Die Be-wertung basiert auf den Richttafeln 2005 G von Prof. Dr. Klaus Heubeck und einem Rechnungszinsfuß von 1,26% für die Han-delsbilanz. Die Rückstellung berücksichtigt einen Einkommenstrend von 1,75% pro Jahr. Die Berechnung der Rückstellungen für Jubi-läumsleistungen wurde ebenfalls mit dem nach § 253 Abs. 2 HGB von der Deutschen Bundesbank vorgegebenen durchschnittli-chen Zinssatz von 2,80% zugrunde gelegt. Die Rückstellung berücksichtigt einen Ein-kommenstrend von 1,75% pro Jahr sowie eine Fluktuationsquote von 0,00%. Die Rückstellungen berücksichtigen alle er-kennbaren Risiken und ungewissen Verbind-lichkeiten und sind in der Höhe gebildet wor-den, die nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung erforderlich war. Für die Angestellten des ITDZ Berlin besteht eine mittelbare Pensionsverpflichtung, die durch eine Mitgliedschaft bei der Versor-gungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) grundsätzlich abgedeckt und daher

    nicht gesondert ausgewiesen wird. Zweck der VBL ist es, Arbeitnehmer der beteiligten Arbeitgeber im Wege einer privatrechtlichen Versicherung eine zusätzliche Altersversor-gung zu gewähren. Die VBL (hier: Abrech-nungsverband West) wird finanziert durch Umlagen auf die umlagefähigen Gehälter der beschäftigten Mitarbeiter im Rahmen des Abschnittsdeckungsverfahrens. Die Höhe einer eventuell bestehenden kapitalmäßigen Unterdeckung der bereits entstandenen Ver-pflichtungen bei der VBL ist nicht verifizier-bar, so dass auf eine betragsmäßige Angabe der mittelbaren Verpflichtung verzichtet wird.

    Verbindlichkeiten

    Die Verbindlichkeiten wurden mit ihrem Erfül-lungsbetrag passiviert. III. Erläuterungen zur Bilanz

    Anlagevermögen

    Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens einschließlich der Ab-schreibungen im Geschäftsjahr 2017, wird in der Übersicht "Entwicklung des Anlagever-mögens" dargestellt. Im Posten „Grundstücke und Bauten“ im Be-reich der Sachanlagen wird die im Dezember 2007 erworbene Liegenschaft Berliner Str. 112-115 / Wilhelmsaue 39, d. h. das Haupt-dienstgebäude des ITDZ Berlin, ausgewie-sen. Die „Finanzanlagen“ betreffen Sonstige Ausleihungen für die Berliner Wasserbe-triebe. Zur Finanzierung der Kabelführungs-systeme des ITDZ Berlin haben die Berliner Wasserbetriebe einen Betrag von ursprüng-lich 12,8 Mio. € einbehalten. Dieser Betrag wird in jährlichen Raten an das ITDZ Berlin ausgezahlt. Der noch vorhandene Restbe-trag wird unter „Sonstige Ausleihungen“ aus-gewiesen. Parallel wurde ein passiver Rech-nungsabgrenzungsposten gebildet.

    Anlage 3

  • Jahresabschluss 2017

    Anhang zur Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung

    10

    Umlaufvermögen

    Die Unfertigen Leistungen (1.701,2 Tsd. €, Vj. 4.282,9 Tsd. €), beziehen sich auf diverse Projekte und Beschaffungen für Kunden. Die Forderungen gegen Einrichtungen der Berliner Verwaltung in Höhe von 6.166,9 Tsd. € (Vj. 4.853,5 Tsd. €) betreffen Forde-rungen aus Lieferungen und Leistungen. In den Sonstigen Vermögensgegenstän-den in Höhe von 567,7 Tsd. € (Vj. 502,7 Tsd. €) sind überwiegend Forderungen gegen das dem Finanzamt (300,6 Tsd. €; Vj. 331,4 Tsd. €) enthalten. Die Forderungen und die sonstigen Vermö-gensgegenstände sind innerhalb eines Jah-res fällig. Beim Kassenbestand und den Guthaben bei Kreditinstituten (40.373,7 Tsd. €; Vj. 22.335,8 Tsd. €) wurden insbesondere die Guthaben bei den Banken (Berliner Bank, Landesbank Berlin, Commerzbank und Lan-deshauptkasse Berlin) zum Nominalwert ausgewiesen. Der Aktive Rechnungsabgrenzungspos-ten (6.672,6 Tsd. €; Vj. 10.691,4 Tsd. €) be-inhaltet im Wesentlichen Gebühren für Hardware-Wartung und Software-Pflege für zukünftige Geschäftsjahre.

    Eigenkapital

    Das gezeichnete Kapital von 65.000,0 Tsd. € veränderte sich nicht. Der Bilanzverlust 2017 von 427,8 Tsd. € setzt sich aus dem Jahresüberschuss 2017 von 199,4 Tsd. €, dem Verlustvortrag von 862,7 Tsd. € und der anteiligen Auflösung der verwendeten nutzungsgebundenen Rücklagen von 235,5 Tsd. € zusammen.

    Sonderposten

    Als Sonderposten für Baukostenzuschüs-se werden anteilige Zahlungen von Kunden des ITDZ Berlin für im Sachanlagevermögen des ITDZ Berlin berücksichtigte Maßnahmen (z. B. die Erstellung von Anschlüssen an das Verwaltungsnetz und der Ausbau des Datacenters nach Kundenwunsch) ausge-wiesen. Der Sonderposten für Investitionszu-schüsse beinhaltet die für die investiven be-triebsvorbereitenden Maßnahmen im Rah-men des Gesetzes zur Förderung des E-Government Berlin verwendeten Zuschüsse in Höhe der jeweiligen Restbuchwerte. Die beiden Sonderposten werden analog zur Abschreibung des jeweiligen Anlagegutes über die Folgejahre aufgelöst. Als Ergebnis der Zugänge (vereinnahmte Baukostenzu-schüsse und Investitionszuwendungen) und Auflösungen ergibt sich eine Zunahme des Sonderpostens auf 24.114,9 Tsd. € (Vj. 8.430,6 Tsd. €).

    Rückstellungen

    Die Rückstellung für Pensionen für die ver-beamteten Mitarbeiter erhöht sich auf 7.532,9 Tsd. € (Vj. 6.283,3 Tsd. €). Seit 2010 wird die Pensionsforderung gegen das Land Berlin (15.774,4 Tsd. €; Vj. 13.577,6 Tsd. €) nach den Regelungen des BilMoG gegen die Pensionsrückstellung (23.307,3 Tsd. €; Vj. 19.860,9 Tsd. €) auf der Passivseite der Bilanz saldiert, so dass hier in Summe nur noch der allein vom ITDZ Ber-lin zu tragende Anteil an den Pensionsrück-stellungen erscheint. Die Bewertung der Pensionsforderung gegen das Land Berlin erfolgt mit dem beizulegenden Wert.

    Anlage 3

  • Jahresabschluss 2017

    Anhang zur Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung

    11

    Steuerrückstellungen für den Betrieb ge-werblicher Art wurden nicht gebildet. Ab-grenzungen für latente Steuern waren unter Wesentlichkeitsaspekten nicht erforderlich. Die Sonstigen Rückstellungen setzen sich zusammen aus:

    Sonstige Rück-stellungen

    31.12.2017 31.12.2016

    Tsd. € Tsd. €

    Sonstige Perso-nalrückstellungen

    6.367,1 5.766,2

    Ausstehende Ein-gangsrechnungen

    2.191,2 2.744,8

    Mitbauverpflich-tung BerlStrG

    1.625,8 1.634,5

    Rückbauverpflich-tung Kabelfüh-rungssysteme

    5.719,1 5.708,6

    Sanierung Kabel-führungssysteme

    448,3 448,0

    Drohende Verlus-te aus schweben-den Geschäften

    3.901,1 2.387,2

    Schachtdeckel 2.246,8 3.019,3

    Sonstige Rück-stellungen

    3.406,1 1.217,1

    Gesamtsumme 25.905,5 22.925,7

    Verbindlichkeiten In den erhaltenen Anzahlungen sind Vo-rauszahlungen von Kunden auf vom ITDZ Berlin noch nicht abgeschlossene Leistungen erfasst (9.647,8 Tsd. €; Vj. 10.470,7 Tsd. €). Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen (15.076,4 Tsd. €, Vj. 15.479,0 Tsd. €) sowie Verbindlichkeiten gegenüber Einrichtungen der Berliner Verwaltung (105,1 Tsd. €, Vj. 115,8 Tsd. €) sind zum Erfüllungsbetrag bilanziert. Die Verbindlich-keiten gegenüber Einrichtungen der Berliner Verwaltung resultieren aus Lieferungen und Leistungen.

    Die Sonstigen Verbindlichkeiten betragen (13.632,6 Tsd. €, Vj. 463,4 Tsd. €). Darin sind Verbindlichkeiten gegenüber dem Land Berlin aus noch nicht verbrauchten Förder-mitteln in Höhe von 12.363,0 Tsd. € enthal-ten sowie kreditorische Debitoren der Berli-ner Verwaltung von 1.064,1 Tsd. €. Bei den Verbindlichkeiten handelt es sich, wie im Vorjahr, ausschließlich um kurzfristige Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr. Die Verbindlichkeiten sind nicht durch Pfandrechte oder ähnliche Rech-te gesichert. Der Passive Rechnungsabgrenzungspos-ten enthält Einnahmen im Zusammenhang mit Hardware-Wartung und Software-Pflege für zukünftige Geschäftsjahre (3.172,8 Tsd. €, Vj. 7.732,3 Tsd. €). Ferner wird hier der Ausgleichsposten zur Ausleihung an die Ber-liner Wasserbetriebe (2.045,2 Tsd. €, Vj. 2.556,5 Tsd. €) ausgewiesen. Sonstige finanzielle Verpflichtungen Vertragliche Bindungen: Softwarepflege 4.206,7 Tsd. € Dienstleistungen 5.438,9 Tsd. € Instandhaltung 4.438,9 Tsd. € Miete 3.047,1 Tsd. € Leasing 1,7 Tsd. €

    Gesamtsumme 17.133,3 Tsd. € IV. Erläuterungen zur Gewinn- und Ver-lustrechnung Umsatzerlöse Die Umsatzerlöse von 165.362,1 Tsd. € (Vj. 147.152,0 Tsd. €) beinhalten im Wesentli-chen Erlöse aus Dienstleistungen gegenüber den Verwaltungen Berlins (160.923,9 Tsd. €, Vj. 142.999,4 Tsd. €). Die Umsätze mit Drit-ten beliefen sich auf 4.438,2 Tsd. € (Vj. 4.152,6 Tsd. €). In den Umsatzerlösen des Geschäftsjahres 2017 sind Erlöse in Höhe von 3.409,9 Tsd. EUR enthalten, die Vorjahre betreffen.

  • Jahresabschluss 2017

    Anhang zur Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung

    12

    Die im Inland erzielten Umsatzerlöse glie-dern sich nach Produktgruppen wie folgt:

    Produktgruppen 2017 Tsd. €

    2016 Tsd. €

    IT-Infrastruktur 53.221,2 48.068,1

    davon Kommunika-tionsdienste

    26.995,2 25.993,3

    davon standardi-sierter IT- Arbeits-platz

    16.569,3 13.746,7

    davon Auskunfts-dienste

    9.656,7 8.328,1

    Verfahren 39.220,7 35.965,2

    davon Dienste u. Verfahren

    29.465,9 27.636,4

    davon Druckdienste 9.754,7 8.328,8

    Mischposten 72.920,2 63.118,7

    davon IT-Selling 47.127,2 44.177,7

    davon Data Center 12.544,6 12.344,2

    davon IT-Consulting 13.248,4 6.596,8

    Gesamtsumme 165.362,1 147.152,0

    Bestandsveränderungen unfertige Leis-tungen Die Bestandsveränderungen spiegeln die Veränderungen der unfertigen Leistungen wieder. Andere aktivierte Eigenleistungen Hier sind insbesondere Planungs- und Pro-jektierungsleistungen für den Bau von Kabel-führungssystem- und Lichtwellenleiteran-schlüssen sowie für Telekommunikations-anlagen erfasst. Sonstige betriebliche Erträge In den sonstigen betrieblichen Erträgen 26.378,8 Tsd. €, Vj. (6.491,4 Tsd. €) sind Erträge aus der Auflösung von Rückstellun-gen (1.903,1 Tsd. €, Vj. 1.132,6 Tsd. €), Er-stattungen und Erstattungsforderungen Um-satzsteuer (948,4 Tsd. €; Vj. 1.037,2 Tsd. €), Erträge aus Baukostenzuschüssen (393,9 Tsd. €, Vj. 946,3 Tsd. €), Erträge aus dem Zuschuss für betriebsvorbereitende Maß-

    nahmen (18.679,1 Tsd. €, Vj. 0 Tsd. €), Er-träge aus der Auflösung von Sonderposten (920,7 Tsd. €, Vj. 0 Tsd. €), Erträge aus der Auflösung von Drohverlusten (20,6 Tsd. €, Vj. 888,5 Tsd. €), Erträge aus dem Ver-brauch von Komplexrückstellungen/ Drohver-lusten (1.217,4 Tsd. €, Vj. 547,7 Tsd. €), Er-träge aus der Auflösung des Sonderpostens für Baukostenzuschüsse (498,4 Tsd. €, Vj. 496,0 Tsd. €), Erträge aus Kostenerstattun-gen (1.111,8 Tsd. €, Vj. 463,2 Tsd. €), Ertrag aus dem Finanzierungszuschuss für Nach-wuchssicherung (573,3 Tsd. €, Vj. 448,8 Tsd. €), Erträge aus Anlagenabgängen (31,1 Tsd. €, Vj. 309,6 Tsd. €), Erstattungen VBL (0 Tsd. €, Vj. 116,0 Tsd. €), Erträge aus der Auflösung von Wertberichtigungen (3,9 Tsd. €, Vj. 73,8 Tsd. €), Erträge aus Schadenser-satz und Versicherungsentschädigungen (64,3 Tsd. €, Vj. 25,2 Tsd. €) und Erträge aus Garagenmiete (12,9 Tsd. €, Vj. 5,9 Tsd. €) enthalten. Materialaufwand Der Materialaufwand setzt sich wie folgt zu-sammen:

    Materialaufwand

    2017 Tsd. €

    2016 Tsd. €

    Einkauf Sammel-bestellung

    20.408,7 22.028,4

    Durchlaufende Posten Waren

    9.435,4 9.408,8

    Lagermaterial 488,5 451,9

    Aufw. bezogene Waren

    30.332,6 31.889,1

    Durchlaufende Posten Leistungen

    38.276,6 27.099,0

    Portogebühren 5.861,9 5.155,9

    Telekommunikati-onsgeb.

    5.707,0 5.617,8

    Landeslizenzen 1.239,7 1.567,3

    Aufw. bezog. Lei-stungen

    51.085,1 39.440,0

    Gesamtsumme 81.417,7 71.329,1

  • Jahresabschluss 2017

    Anhang zur Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung

    13

    Personalaufwand In den Personalaufwendungen von 38.419,2 Tsd. € (Vj. 34.508,1 Tsd. €) sind 29.142,4 Tsd. € (Vj. 26.587,1 Tsd. €) Löhne, Gehälter und Beamtenbezüge enthalten. Der Aufwand für soziale Abgaben betrug insgesamt 9.276,8 Tsd. € (Vj. 7.921,0 Tsd. €). Darin enthalten sind Aufwendungen für die Altersversorgung in Höhe von 3.535,9 Tsd. € (Vj. 2.647,7 Tsd. €) (dav. 1.728,2 Tsd. €, Vj. 1.094,4 Tsd. € für die Altersversorgung der Beamten). Abschreibungen Die Abschreibungen 16.220,0 Tsd. € (Vj. 16.010,5 Tsd. €) enthalten außerplanmäßige Abschreibungen in Höhe von 510,2 Tsd. €. Sonstige betriebliche Aufwendungen Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen enthalten folgende wesentliche Positionen:

    Sonstige betriebliche Auf-wendungen

    2017 Tsd. €

    2016 Tsd. €

    Zuführung zum Sonderposten für Investitionszu-schüsse zum Anla-gevermögen

    16.709,5 0,0

    Software-Pflege 6.211,6 4.713,1

    Dienstleistungen v. Dritten

    5.305,0 5.020,7

    Hardware-Wartung 3.646,3 3.280,0

    Personaldienstleis-tungen (ZAK)

    3.251,1 2.864,5

    Drohverluste 2.751,8 1.752,3

    Periodenfremder Aufwand

    1.901,7 84,2

    Wartung Geräte/ Ausstattungen

    1.750,9 1.405,4

    Strom, Wasser 1.674,1 1.643,4

    Bauliche Unterhal-tung Kabelfüh-rungssysteme

    1.162,1 1.057,3

    Sonstige betriebliche Auf-wendungen

    2017 Tsd. €

    2016 Tsd. €

    Wartung TK-Anlagen

    923,1 506,1

    Aus- und Fortbil-dung

    681,6 846,3

    Pförtnerdienste 510,1 498,2

    Rückstellung f. Ka-belführungssysteme

    431,3 1.572,8

    TK-Kleinaufträge 401,5 326,2

    Aufwand Zuführung Baukostenzuschüs-se

    393,9 946,3

    Gebäudemiete 341,0 176,8

    Fernsprechgebüh-ren

    336,5 345,6

    Personalaktenfüh-rung

    331,8 315,4

    Reinigung 290,2 277,4

    laufende Lizenzen 236,9 639,7

    Miete Masch./Geräte

    235,7 215,8

    Summe wesentli-che Positionen

    49.477,7 28.487,5

    Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge Hier sind insbesondere Zinserträge aus ei-nem Vertrag mit den Berliner Wasserbetrie-ben in Höhe von 173,8 Tsd. € (Vj. 204,5 Tsd. €) und aus der Rückstellungsbewertung nach BilMoG (Abzinsung) in Höhe von 40,6 Tsd. € (Vj. 2,2 Tsd. €) ausgewiesen. Zinsen und ähnliche Aufwendungen Hier werden insbesondere die Aufwendun-gen nachgewiesen, die sich aus der Aufzin-sung von Pensionsverpflichtungen ergeben. In 2017 betrugen sie 1.145,0 Tsd. € (Vj. 554,4 Tsd. €). Darüber hinaus sind Zinsaufwendungen aus der Aufzinsung von sonstigen langfristigen Rückstellungen in Höhe von 690,7 Tsd. € (Vj. 794,7 Tsd. €) enthalten. Insgesamt betragen die Aufzinsungen 1.835,7 Tsd. € (Vj. 1.349,1 Tsd. €).

  • Jahresabschluss 2017

    Anhang zur Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung

    14

    Schließlich sind hier Kontokorrent- und sons-tige Zinsaufwendungen in Höhe von 21,0 Tsd. € (Vj. 24,9 Tsd. €) ausgewiesen. V. Sonstige Angaben

    Honorar Abschlussprüfer

    Der Abschlussprüfer wird für die Prüfung des Jahresabschlusses 2017 ein Honorar von 41.000 € erhalten.

    Beschäftigtenzahlen

    Während des Geschäftsjahrs wurden folgen-de durchschnittlichen Arbeitnehmer beschäf-tigt:

    Beschäftigte 2017 2016

    Beamte 30 31

    Arbeitnehmer 609 578

    - davon Auszubildende/ Studenten

    (52) (44)

    Gesamt 639 609

    Angaben gem. Nr. 12.3 AV § 74 LHO

    a) Die Anlagen im Rechenzentrum sind so

    ausgelegt, dass auch in Spitzenzeiten der mit den Kunden vereinbarte Servicelevel bezogen auf das Antwortzeitverhalten ga-rantiert werden kann. Die Anlagen im Druckbereich sind ebenfalls auf Spitzen-last ausgelegt.

    b) Die Veränderungen der Sachanlagen sind dem Anlagespiegel zu entnehmen.