inhalt stand: 19.2.2016 1 umsatzsteuer-training fall 2: arge
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1Inhalt Stand: 19.2.2016
Umsatzsteuer-Training Fall 2: ARGE
2Inhalt Stand: 19.2.2016
Inhaltsverzeichnis
Fall Grundstück in München
Lösung Unternehmer Grundstückslieferung Abzugsverfahren Unternehmensvermögen Vermietung Vorsteuerabzug
3Inhalt Stand: 19.2.2016
FallARGE
4Inhalt Stand: 19.2.2016
Fall
Rolf und Carsten sind Bauunternehmer
Sie gründen ARGEum Autobahnen zu bauen
5Inhalt Stand: 19.2.2016
Lösung
3 Unternehmer Rolf
Carsten undARGE
6Inhalt Stand: 19.2.2016
Rolf und Carsten sind Unternehmer
Rolf und Carsten sind wirtschaftlich tätigals Bauunternehmer
Sie sind selbständig und nachhaltig tätigum Einnahmen zu erzielen
Rolf und Carsten sind Vollunternehmermit Soll-Besteuerung
7Inhalt Stand: 19.2.2016
ARGE ist Unternehmer
ARGE ist wirtschaftlich tätigdurch Autobahnbau
Sie ist selbständig und nachhaltig tätigum Einnahmen zu erzielen
ARGE tritt nach außen auf
Sie ist Vollunternehmermit Soll-Besteuerung
8Inhalt Stand: 19.2.2016
Überlassung der Baugeräte
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Fall
Rolf und Carsten überlassen der ARGEunentgeltlich Baugeräte
Sie sind mit 50 % am Gewinn der ARGE beteiligt
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Lösung
Rolf und Carsten erbringen sonstige Leistungan ARGE durch Überlassen der Baugeräte
Echte Gesellschafterleistung gegen Gewinnanteilohne Leistungsaustausch ist nichtsteuerbar
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Neue Fahrbahndeckefür Autobahn
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Fall
Bayern erteilt ARGE AuftragFahrbahndecke zu erneuern
ARGE beschafft Hauptstoffz.B. Teer
Werklohn 2,5 Mio + USt
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Werklohn 2,5 Mio + USt
2 Abschlagszahlungen je 1 Mio + UStim Juni und Juli 2015
Vertragsstrafe mit 5 % für Verzug
Abnahme im September 2015
14Inhalt Stand: 19.2.2016
Werklieferung
ARGE erbringt Werklieferung an Bayerndurch Leistungsaustausch gegen Werklohnam Ort der Übergabe in Bayern
ARGE schuldet Werk und Hauptstoff Werklieferung erfolgt mit der Abnahme Werklieferung im Inland ist steuerbar Werklieferung ist pflichtig, da nicht befreit
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Entgelt
Entgelt ist der Werklohn mit 2,5 Mio netto
Vertragsstrafe ist echter Schadensersatz Echter Schadensersatz mindert nicht das Entgelt
Umsatzsteuer beträgt19 % aus 2,5 Mio = 475.000
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Umsatzsteuer entsteht
Aus den Anzahlungenmit der Zahlung im Juni und Juli 2015jeweils 19 % aus 1 Mio = 190.000
Aus dem Rest-Werklohnmit der Abnahme im September 201519 % aus 500.000 = 95.000
17Inhalt Stand: 19.2.2016
Abzugsverfahren gilt nicht
Werklieferung durch ausländischen UnternehmerARGE ist kein ausländischer Unternehmer
Bauleistung Bayern als Leistungsempfängererbringt keine Bauleistungen
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Erdarbeiten durch Frank
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Fall
ARGE beauftragt Subunternehmer Frankmit Erdarbeiten für neue Fahrbahndecke
Frank erteilt Rechnung ohne Umsatzsteuerüber 10.000
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Werkleistung
Frank erbringt Werkleistung an ARGEdurch Leistungsaustausch gegen Entgeltam Belegenheitsort in Bayern
Frank schuldet nur das Werk Werkleistung erfolgt mit der Abnahme Werkleistung im Inland ist steuerbar Werkleistung ist pflichtig, da nicht befreit
21Inhalt Stand: 19.2.2016
Entgelt
Entgelt für die Werkleistung ist der Werklohn mit 10.000
Umsatzsteuer beträgt19 % aus 10.000 = 1.900
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Abzugsverfahren bei Bauleistungen
Frank erbringt Bauleistung an ARGE
Erdarbeiten sind Werkleistung um Bauwerk (Autobahn) herzustellen
ARGE verwendet Bauleistung von Frankfür eigene Bauleistung (Fahrbahndecke)
ARGE schuldet Umsatzsteuer mit 1.900aus der Werkleistung von Frank
23Inhalt Stand: 19.2.2016
Vorsteuerabzug der ARGE
ARGE ist Leistungsempfänger der Erdarbeiten
ARGE verwendet Erdarbeitenfür pflichtige Werklieferung an Bayern
Pflichtige Werklieferung ist Abzugsumsatz Leistungsempfänger hat Vorsteuerabzug
beim Abzugsverfahren ohne Rechnung
24Inhalt Stand: 19.2.2016
Vermietung der Planierraupe
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Fall
Rolf vermietet Planierraupean Juan in Madridfür 2 Monate
Rolf bringt Planierraupe nach Madrid
Rücktransport durch Juan
26Inhalt Stand: 19.2.2016
Entgelt netto
Miete für Planierraupe 7.000 Rücktransport durch Juan
wird angerechnet mit 2.000 Rolf erteilt Rechnung
über 5.000 + USt
27Inhalt Stand: 19.2.2016
Vermietung der Planierraupe
Rolf erbringt sonstige Leistung an Juangegen Entgelt durch Leistungsaustauscham Ort des Leistungsempfängers in Spanien
Vermietung ist nichtsteuerbar
28Inhalt Stand: 19.2.2016
Unrichtiger Steuerausweis
Vermietung ist nichtsteuerbar Rolf schuldet Umsatzsteuer
Rolf kann berichtigenohne Zustimmung des FA
29Inhalt Stand: 19.2.2016
Kein innergemeinschaftliches Erbringen
Rolf befördert Planierraupe nach Madridzu vorübergehenden Zwecken
30Inhalt Stand: 19.2.2016
Innergemeinschaftliche Güterbeförderung
Juan erbringt sonstige Leistung an Rolfdurch Rücktransport der Planierraupegegen Entgelt durch Leistungsaustauscham Empfängerort (Rolf) im Inland
Güterbeförderung ist steuerbar Güterbeförderung ist pflichtig
da nicht befreit
31Inhalt Stand: 19.2.2016
Entgelt für Güterbeförderung
Tauschähnlicher Umsatz mit Baraufgabedurch Vermietung gegen Barzahlungund Rücktransport
Entgelt für Rücktransport 2.000 19 % aus 2.000 = 380
32Inhalt Stand: 19.2.2016
Abzugsverfahren
Rücktransport ist sonstige Leistungdurch ausländischen Unternehmer
Rolf schuldet Umsatzsteuer mit 380aus Rücktransport
33Inhalt Stand: 19.2.2016
Vorsteuerabzug
Rolf verwendet Rücktransportfür Vermietung der Raupe
Vermietung der Raupe im Inlandwäre pflichtig und Abzugsumsatz
Rolf kann Vorsteuer mit 380 abziehen