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- Ihr Werbeauftritt erscheint auf Großbild – Plasma Monitoren - Ihr Werbeauftritt erscheint auf Großbild – Plasma Monitoren 42“ an einem stark frequentierten Standort Warenhaus/ EKZ mit 42“ an einem stark frequentierten Standort Warenhaus/ EKZ mit sehr gutem Image und hervorragendem Angebot in der sehr gutem Image und hervorragendem Angebot in der GroßflächeGroßfläche-Aufmerksamkeitsstarke Platzierung direkt im Blick des Aufmerksamkeitsstarke Platzierung direkt im Blick des Betrachters: (Obere Rollsteige nähe Cafe/Restaurant, Betrachters: (Obere Rollsteige nähe Cafe/Restaurant, untere Rollsteige in der Mall und im Haupteingangsbereich untere Rollsteige in der Mall und im Haupteingangsbereich Behrens & Haltermann je Zone max.30 Spots)Behrens & Haltermann je Zone max.30 Spots)- Hoher Kundendurchlauf von bis zu 350.000 - Hoher Kundendurchlauf von bis zu 350.000 Besuchern/Blickkontakten pro Monat / ca. 4,5 Mio. p.a.Besuchern/Blickkontakten pro Monat / ca. 4,5 Mio. p.a.- Innovatives, neuartiges Medium - Innovatives, neuartiges Medium ((bewegte Bilder ziehen das Auge magisch anbewegte Bilder ziehen das Auge magisch an))- Hohe Erscheinungshäufigkeit; Ihr Spot erscheint wenigstens bis - Hohe Erscheinungshäufigkeit; Ihr Spot erscheint wenigstens bis zu 3.600 x im Monat (ideal 7200 x)zu 3.600 x im Monat (ideal 7200 x)-Ständige Aktualität durch Änderungsservice z.B. Angebote, Ständige Aktualität durch Änderungsservice z.B. Angebote, Neuheiten, Veranstaltungen oder PersonalsucheNeuheiten, Veranstaltungen oder Personalsuche-Regelmäßiger Wartungsservice sorgt für dauerhafte Regelmäßiger Wartungsservice sorgt für dauerhafte PräsentatioPräsentationn

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Wir starten in kürze...Wir starten in kürze...Ihre Werbung an stark frequentierten Standorten / Ihre Werbung an stark frequentierten Standorten / hier hier EKZ Holstein-Center ItzehoeEKZ Holstein-Center Itzehoe

Sehr geehrte Damen und Herren,Sehr geehrte Damen und Herren,die Firma die Firma business media consultant & partner gbrbusiness media consultant & partner gbr gehört zu den gehört zu den führenden Anbietern im Segment der Multimedia-Werbung.führenden Anbietern im Segment der Multimedia-Werbung. WirWir realisieren realisieren erfolgreich Marketingkonzepte für große, mittelständische und kleine erfolgreich Marketingkonzepte für große, mittelständische und kleine Auftraggeber.Auftraggeber.Im Laufe der nächsten Monate werden wir verstärkt in Schleswig-Holstein Im Laufe der nächsten Monate werden wir verstärkt in Schleswig-Holstein aktiv.aktiv.Nunmehr liegt uns der Auftrag eines der führenden Itzehoer Frequenzzentren Nunmehr liegt uns der Auftrag eines der führenden Itzehoer Frequenzzentren vor. Für das vor. Für das Einkaufszentrum Holstein-CenterEinkaufszentrum Holstein-Center in Itzehoe werden wir in in Itzehoe werden wir in Kürze diverse Plasma – Großbildmonitore installieren, auf denen Industrie und Kürze diverse Plasma – Großbildmonitore installieren, auf denen Industrie und Gewerbetreibende die Möglichkeit haben, sich werblich in Form einer Power Gewerbetreibende die Möglichkeit haben, sich werblich in Form einer Power Point Präsentation darzustellen. Point Präsentation darzustellen.

Page 9: INDEX INFO PREISE GALERIE AGBS ÜBER UNS ÜBER UNS ÜBER UNS ÜBER UNS

1. Veröffentlichung1. Veröffentlichung a)Der Auftraggeber beauftragt bmc mit der Veröffentlichung eines oder mehrerer Werbespots in einer a)Der Auftraggeber beauftragt bmc mit der Veröffentlichung eines oder mehrerer Werbespots in einer

Werbeschleife in vorgenanntem Projekt. Die Reihenfolge der Präsentationen legt bmc fest.Werbeschleife in vorgenanntem Projekt. Die Reihenfolge der Präsentationen legt bmc fest. b)Der Auftraggeber belegt den Werbeplatz ab dem vereinbarten Beginn unter der Voraussetzung, das die b)Der Auftraggeber belegt den Werbeplatz ab dem vereinbarten Beginn unter der Voraussetzung, das die

Werbeanlage installiert ist.Werbeanlage installiert ist. c)Schadensersatzansprüche von Seiten des Auftraggebers sind ausgeschlossen, es sei denn, bmc fällt Vorsatz c)Schadensersatzansprüche von Seiten des Auftraggebers sind ausgeschlossen, es sei denn, bmc fällt Vorsatz

oder grobe Fahrlässigkeit oder Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalspflichten) zur Last. Der oder grobe Fahrlässigkeit oder Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalspflichten) zur Last. Der vorstehende Haftungsausschuss gilt ferner nicht für Ansprüche des Auftraggebers nach dem vorstehende Haftungsausschuss gilt ferner nicht für Ansprüche des Auftraggebers nach dem Produkthaftungsgesetz oder wegen Verletzung der Gesundheit oder des Lebens.Produkthaftungsgesetz oder wegen Verletzung der Gesundheit oder des Lebens.

d)Die Haftung von bmc ist in dem in Buchstabe c) genannten Umfang der Höhe nach auf dem Vertragstypischen, d)Die Haftung von bmc ist in dem in Buchstabe c) genannten Umfang der Höhe nach auf dem Vertragstypischen, nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge zu erwartenden typischen, unmittelbaren Schaden begrenztnach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge zu erwartenden typischen, unmittelbaren Schaden begrenzt

e)bmc behält sich vor, die Platzierung und die Größe der Werbeanlage innerhalb des Projektes zu ändern, sofern e)bmc behält sich vor, die Platzierung und die Größe der Werbeanlage innerhalb des Projektes zu ändern, sofern dies aus technischen oder anderen wichtigen Gründen, insbesondere auch des Lichteinfalls erforderlich wird, dies aus technischen oder anderen wichtigen Gründen, insbesondere auch des Lichteinfalls erforderlich wird, wenn dieses für den Auftraggeber zumutbar ist.wenn dieses für den Auftraggeber zumutbar ist.

f)bmc gewährleistet, das die Werbeanlage während der Öffnungszeiten des Projektstandortes, werktäglich f)bmc gewährleistet, das die Werbeanlage während der Öffnungszeiten des Projektstandortes, werktäglich durchschnittlich acht Stunden zur Werbung eingeschaltet ist. Längere Schaltzeiten während der Öffnungszeiten durchschnittlich acht Stunden zur Werbung eingeschaltet ist. Längere Schaltzeiten während der Öffnungszeiten des Projektstandortes können mit möglichen Ausfallzeiten verrechnet werden.des Projektstandortes können mit möglichen Ausfallzeiten verrechnet werden.

g)Ausfallzeiten die länger als sechs Werktage dauern, werden kostenlos an die Laufzeit angehängt g)Ausfallzeiten die länger als sechs Werktage dauern, werden kostenlos an die Laufzeit angehängt

2. Ablehnung / Stornierung eines Auftrages durch bmc2. Ablehnung / Stornierung eines Auftrages durch bmc a)bmc behält sich vor, den Auftrag aus inhaltlichen technischen oder wettbewerbsrechtlichen Gründen abzulehnen.a)bmc behält sich vor, den Auftrag aus inhaltlichen technischen oder wettbewerbsrechtlichen Gründen abzulehnen. b)Sollte eine Ablehnung innerhalb der Laufzeit aus den unter a) genannten Gründen notwendig werden, so b)Sollte eine Ablehnung innerhalb der Laufzeit aus den unter a) genannten Gründen notwendig werden, so

begrenzt sich der Schadenersatz auf die bereits gezahlten Prämien der noch ausstehenden Monate, es sei denn, begrenzt sich der Schadenersatz auf die bereits gezahlten Prämien der noch ausstehenden Monate, es sei denn, es gilt 1c).es gilt 1c).

c) Sollte bmc innerhalb von 24 Monaten nach Auftragsunterzeichnung noch keine Werbeanlage aufgehängt haben, c) Sollte bmc innerhalb von 24 Monaten nach Auftragsunterzeichnung noch keine Werbeanlage aufgehängt haben, so erlischt der Vertrag.so erlischt der Vertrag.

3. Erstellung und Qualität der 3. Erstellung und Qualität der Präsentation Präsentation Bei der Präsentation gewährleistet bmc die übliche, nach den Möglichkeiten der Vorlagen und der technischen Bei der Präsentation gewährleistet bmc die übliche, nach den Möglichkeiten der Vorlagen und der technischen

Auflösung gegebene WiedergabequalitätAuflösung gegebene Wiedergabequalität b)Kommt der Auftraggeber mit der Lieferung von Unterlagen oder Daten zur Erstellung/ Installation der Präsentation b)Kommt der Auftraggeber mit der Lieferung von Unterlagen oder Daten zur Erstellung/ Installation der Präsentation

in Verzug, so bleibt die Fälligkeit der Vergütung hiervon unberührt.in Verzug, so bleibt die Fälligkeit der Vergütung hiervon unberührt. c)Für verloren gegangene Gestaltungsvorlagen übernimmt bmc keine Haftung, es sei denn, c)Für verloren gegangene Gestaltungsvorlagen übernimmt bmc keine Haftung, es sei denn,

es gilt 1c). es gilt 1c). 4. Korrekturabzug / Reklamation4. Korrekturabzug / Reklamation a)Sofern der Auftraggeber innerhalb von sieben Tagen nach Zusendung des Korrekturabzuges a)Sofern der Auftraggeber innerhalb von sieben Tagen nach Zusendung des Korrekturabzuges

keine schriftlichen Änderungswünsche anmeldet, gelten Inhalt und Form der Präsentation als genehmigt.keine schriftlichen Änderungswünsche anmeldet, gelten Inhalt und Form der Präsentation als genehmigt.b)Reklamationen bezüglich der Präsentation hat der Auftraggeber unverzüglich, spätestens aber innerhalb von b)Reklamationen bezüglich der Präsentation hat der Auftraggeber unverzüglich, spätestens aber innerhalb von 14 Tagen ab Kenntnisnahme schriftlich anzuzeigen.14 Tagen ab Kenntnisnahme schriftlich anzuzeigen.

Störungen der Werbeanlage sind unverzüglich, spätestens innerhalb von drei Werktagen ab Kenntnisnahme zu Störungen der Werbeanlage sind unverzüglich, spätestens innerhalb von drei Werktagen ab Kenntnisnahme zu melden.melden.

5. Vergütung5. Vergütung a)Die Vergütung für die vereinbarte Erstlaufzeit ist a)Die Vergütung für die vereinbarte Erstlaufzeit ist bei bei Veröffentlichung, spätestens aber bis zum Veröffentlichung, spätestens aber bis zum

vereinbarten Vertragsbeginn sofort im Voraus fällig. Dies gilt auch für die erste Rate, bei Ratenzahlung. vereinbarten Vertragsbeginn sofort im Voraus fällig. Dies gilt auch für die erste Rate, bei Ratenzahlung. Folgeraten sind ebenfalls im Voraus für den vereinbarten Zahlungszeitraum zu zahlen.Folgeraten sind ebenfalls im Voraus für den vereinbarten Zahlungszeitraum zu zahlen.

b)Ratenzahlungen sind nur per Lastschrift möglich. Bei Zahlungen per Rechnungen erhebt bmc einen b)Ratenzahlungen sind nur per Lastschrift möglich. Bei Zahlungen per Rechnungen erhebt bmc einen Aufschlag von 3 %.Aufschlag von 3 %.

c)Der Auftraggeber ist zur Aufrechnung nicht berechtigt, es sei denn, sein Gegenanspruch ist unbestritten c)Der Auftraggeber ist zur Aufrechnung nicht berechtigt, es sei denn, sein Gegenanspruch ist unbestritten oder rechtskräftig tituliert.oder rechtskräftig tituliert.

d)Nicht in Anspruch genommene Änderungen, die im Rahmen der Änderungspauschale vereinbart d)Nicht in Anspruch genommene Änderungen, die im Rahmen der Änderungspauschale vereinbart wurden, sind nicht verrechenbar. Die Änderungspauschale wird auch für die Folgejahre vereinbart.wurden, sind nicht verrechenbar. Die Änderungspauschale wird auch für die Folgejahre vereinbart.

6. Gebühren6. Gebühren a)Wird eine Lastschrift von der Bank des Auftraggebers nicht eingelöst, so hat bmc Anspruch auf eine a)Wird eine Lastschrift von der Bank des Auftraggebers nicht eingelöst, so hat bmc Anspruch auf eine

pauschale Aufwandsentschädigung von 15,00 € je Lastschrift.pauschale Aufwandsentschädigung von 15,00 € je Lastschrift. b)Kündigt der Auftraggeber den Vertrag b)Kündigt der Auftraggeber den Vertrag vorvor Vertragsbeginn, so hat bmc einen Anspruch auf eine Vertragsbeginn, so hat bmc einen Anspruch auf eine

pauschale Vergütung in Höhe von 75 % der vereinbarten Prämien.pauschale Vergütung in Höhe von 75 % der vereinbarten Prämien. c)In den unter a) und b) beschriebenen Fällen bleibt dem Auftraggeber der Nachweis offen, das bmc ein c)In den unter a) und b) beschriebenen Fällen bleibt dem Auftraggeber der Nachweis offen, das bmc ein

geringerer Schaden entstanden ist.geringerer Schaden entstanden ist. 7. Mitbewerberausschluss7. Mitbewerberausschluss a)Wird mit dem Auftraggeber ein Mitbewerberausschluss vereinbart, so hat bmc Anspruch auf eine a)Wird mit dem Auftraggeber ein Mitbewerberausschluss vereinbart, so hat bmc Anspruch auf eine

zusätzliche Vergütung von 50 % des vereinbarten Auftragwertes.zusätzliche Vergütung von 50 % des vereinbarten Auftragwertes. b)Der Mitbewerberausschluss beschränkt sich nur auf Mitbewerber aus dem Ort, in dem der Auftraggeber b)Der Mitbewerberausschluss beschränkt sich nur auf Mitbewerber aus dem Ort, in dem der Auftraggeber

seinen vorgenannten Firmensitz hat. Ein Mitbewerberausschluss für das gesamte Werbeprojekt ist seinen vorgenannten Firmensitz hat. Ein Mitbewerberausschluss für das gesamte Werbeprojekt ist nicht möglich.nicht möglich.

8. Haftung und Copyright 8. Haftung und Copyright a)Der Auftraggeber übernimmt die volle Haftung für seine Präsentation und stellt bmc von Ansprüchen a)Der Auftraggeber übernimmt die volle Haftung für seine Präsentation und stellt bmc von Ansprüchen

Dritter, insbesondere auch wettbewerbs-, urheber-, namens- oder markenrechtlicher Art frei, es sei Dritter, insbesondere auch wettbewerbs-, urheber-, namens- oder markenrechtlicher Art frei, es sei denn, es gilt 1c).denn, es gilt 1c).

b)bmc ist nicht verpflichtet die Präsentation dahingehend zu überprüfen, ob sie durch Rechte Dritter oder b)bmc ist nicht verpflichtet die Präsentation dahingehend zu überprüfen, ob sie durch Rechte Dritter oder bestehender Besuchsordnungen beeinträchtigt werden.bestehender Besuchsordnungen beeinträchtigt werden.

9. Schlussbestimmungen9. Schlussbestimmungen Sämtliche Vereinbarungen, Nebenabreden oder Sämtliche Vereinbarungen, Nebenabreden oder Reklamationen bedürfen der Textform. Dies gilt auch für die Aufhebung des Textformerfordernisses.Reklamationen bedürfen der Textform. Dies gilt auch für die Aufhebung des Textformerfordernisses. b)Gerichtsstand für beide ist Schwerin.b)Gerichtsstand für beide ist Schwerin. c)Sollte eine Bestimmung in diesen Lieferungs- oder Zahlungsbedingungen unwirksam sein oder werden, c)Sollte eine Bestimmung in diesen Lieferungs- oder Zahlungsbedingungen unwirksam sein oder werden,

so bleibt die Wirksamkeit der sonstigen Bestimmungen hiervon unberührt. bmc und der Auftraggeber so bleibt die Wirksamkeit der sonstigen Bestimmungen hiervon unberührt. bmc und der Auftraggeber verpflichten sich für diesen Fall, diese Bestimmung durch eine rechtlich zugelassene, möglichst verpflichten sich für diesen Fall, diese Bestimmung durch eine rechtlich zugelassene, möglichst inhaltsgleiche Bestimmung zu ersetzen. inhaltsgleiche Bestimmung zu ersetzen.