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Redaktion Amt für Grundstücke und Gebäude des Kantons Bern Reiterstrasse 11, 3011 Bern, www.agg.bve.be.ch Layout/Satz Blitz & Donner, Bern Bildmaterial Umschlag: Hochschulzentrum vonRoll (Croci & du Fresne, Worblaufen); S.2: Werkhof Lyss (Christian Helmle, Thun); S.3: Werkhof Loveresse (Corinne Cuendet, Clarens); S. 4: Stiftsgebäude Bern (Christine Blaser, Bern); S.5: Schulanlage Marzili (Hansueli Schärer, Bern); S.8: Berner Oberland/Eiger, Mönch und Jungfrau, Bielersee (Adobe Stock); S.10: Institutsgebäude u. Freihandbibliothek Mittelstrasse 43 (Rolf Siegenthaler, Bern); S.13: Sanitätspolizei Bern (Dominique Wehrli, Dietikon); S.14: Werkhof Münsin- gen (Blitz & Donner, Bern); S.16: Campus Biel/Bienne (pool Architekten, Zürich); S.18: Musikhaus vonRoll (David Willen/Giuliani Hönger, Zürich); S.19: Sternwarte Zimmerwald (Alexander Gempeler, Bern); S. 21: Schule für Holzbildhauerei, Brienz (Sarah Michel, Brienz); S. 22: Arbeitssitzung im AGG (Janosch Abel, Bern) Immobilienstrategie Kanton Bern März 2019 Immobilienstrategie Kanton Bern

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Redaktion

Amt für Grundstücke und Gebäude des Kantons Bern Reiterstrasse 11, 3011 Bern, www.agg.bve.be.ch

Layout/Satz

Blitz & Donner, Bern

Bildmaterial

Umschlag: Hochschulzentrum vonRoll (Croci & du Fresne, Worblaufen); S.2: Werkhof Lyss (Christian Helmle, Thun); S.3: Werkhof Loveresse (Corinne Cuendet, Clarens); S.4: Stiftsgebäude Bern (Christine Blaser, Bern); S.5: Schulanlage Marzili (Hansueli Schärer, Bern); S.8: Berner Oberland/Eiger, Mönch und Jungfrau, Bielersee (Adobe Stock); S.10: Institutsgebäude u. Freihandbibliothek Mittelstrasse 43 (Rolf Siegenthaler, Bern); S.13: Sanitätspolizei Bern (Dominique Wehrli, Dietikon); S.14: Werkhof Münsin-gen (Blitz & Donner, Bern); S.16: Campus Biel/Bienne (pool Architekten, Zürich); S.18: Musikhaus vonRoll (David Willen/Giuliani Hönger, Zürich); S.19: Sternwarte Zimmerwald (Alexander Gempeler, Bern); S. 21: Schule für Holzbildhauerei, Brienz (Sarah Michel, Brienz); S. 22: Arbeitssitzung im AGG (Janosch Abel, Bern)

Immobilienstrategie Kanton Bern

März 2019

ImmobilienstrategieKanton Bern

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Vorwort 3

Das Wichtigste in Kürze 4

Einleitung 5Ziele Geltungsbereich und Abgrenzung

Ausgangslage 6Kontext Anforderungen 7

Immobilienstrategie 9Vision 11Mission Leitbild 12Strategische Grundsätze 13

Anhang: Vorgaben und Hilfsmittel aus den Bereichen und Fachstellen des AGG 23 Fachstelle Nachhaltig Bauen und Bewirtschaften Umwelt & Ökologie Systemtrennung Haustechnik Fachstelle Beschaffung Vorgaben und Hilfsmittel aus der Strategischen Immobilienplanung

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Inhaltsverzeichnis Vorwort

Für alle das richtige Dach – Mehrwerte schaffen

Auf diesen kurzen Nenner kann die Immobilien-strategie des Kantons Bern gebracht werden. Heute und in Zukunft will der Regierungsrat damit sicherstellen, dass zur Erfüllung der öffentlichen Aufgaben geeignete Gebäude und Grundstücke zur Verfügung stehen. Die Zeiten ändern sich und damit die Raumbedürfnisse. Darum muss sich auch das Immobilienportfolio des Kantons den laufend ändernden Gegeben-heiten anpassen.

Das heutige Portfolio umfasst einen Wert von rund fünf Milliarden Franken. Es ist nachhaltig und zukunftsorientiert zu bewirtschaften und weiter zu entwickeln. Bewährte Standards und Prozesse sind zu festigen. Denn diese bieten das Funda-ment für einen langfristigen und nachvollzieh-baren Umgang mit den kantonalen Immobilien. Planung, Bau und Bewirtschaftung sind dabei zentrale Aufgaben.

Die verschiedenen Elemente des vorliegenden Dokuments sollen zur künftigen Steuerung des kantonalen Immobilienportfolios dienen. Von der Beschaffung über die Nutzung bis hin zur Ver-wertung werden in jeder Phase des Immobilien-zyklus‘ die Grundsätze der Nachhaltigkeit gelebt, mit ihren gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und umweltbezogenen Zielen.

In Form von strategischen Grundsätzen gibt der Regierungsrat konkrete Leitlinien und Kriterien für zukunftsgerichtete Entscheide im Immobilien-bereich vor. Nicht nur für ein, zwei Legislaturen, sondern für einen Zeithorizont von 20 bis 30 Jahren, also einer Generation. Das Amt für Grund stücke und Gebäude nimmt stellvertretend für den Kanton die Rollen als Eigentümer und Bauherr wahr. Es ist in enger Zusammenarbeit mit den Nutzenden des Kantons verantwortlich, den Be-darf an räumlicher Infrastruktur abzudecken und den bestmöglichen Einsatz der kantonseigenen Liegenschaften zu realisieren. Wertbeständig-keit und hohe Gebrauchswerte sind Stichworte, die es dabei zu beachten gilt. Die kantonale Immo bilienstrategie betrifft alle – Regierungsrat, Grossen Rat, Direktionen, Nutzerinnen und Nutzer, ja die gesamte Bevölkerung.

Regierungspräsident Christoph NeuhausBau-, Verkehrs- und Energiedirektor

Werkhof Loveresse: Realisiert in Holzbau

Werkhof Lyss: Raum für Fahrzeuge und Geräte

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Das Wichtigste in Kürze

Die Immobilienstrategie bildet die Basis für ein nachhaltiges, aktiv bewirtschaftetes Immobilien-portfolio, das auf sich ändernde Rahmenbedin-gungen flexibel reagieren kann. Die Steuerung des Portfolios erfolgt langfristig mit Sicht auf den gesamten Immobilien-Lebenszyklus.

Die Immobilienstrategie führt bereits bestehende Regelwerke zusammen und orientiert sich an den drei Säulen der nachhaltigen Entwicklung (Ge-sellschaft, Wirtschaft und Umwelt). Sie definiert die grundsätzliche strategische Ausrichtung des Immobilien portfolios des Kantons Bern für die nächsten 20–30 Jahre.

Der Kanton Bern ist mit seinen Immobilien im Wert

von rund fünf Milliarden Franken ein bedeutender

Immobilieneigentümer. Abgestimmt auf die Viel­falt der kantonalen Auf­

gaben, ist sein Immobilien­portfolio sehr heterogen.

Die Strategie richtet sich an das Amt für Grund-stücke und Gebäude als Eigentümer- und Bauherrenvertreter sowie an die Nutzenden der kantonalen Liegenschaften aus den Direktionen, der Staatskanzlei und der Justiz.

Für die Aufgabenerfüllung sollen geeignete Ge-bäude und Grundstücke zur Verfügung stehen.

Vision, Mission und Leitbild geben vor, in welche Richtung sich der Kanton mit seinen Liegenschaf-ten entwickeln will. Die strategischen Grundsätze legen dazu die Rahmenbedingungen fest.

Einleitung

Ziele

Ein nachhaltiges und zweckdienliches Immo-bilienportfolio trägt massgeblich zur effizienten Erfüllung der vielfältigen öffentlichen Aufgaben bei. Dem Kanton stehen Grundstücke und Ge-bäude zur Verfügung, die er primär im Eigentum und Baurecht hält oder als Mieter nutzt. Der Kanton richtet sein Immobilienportfolio auf die Nutzungsbedürfnisse aus und berücksichtigt die Lebenszykluskosten und den kulturellen Wert einer Immobilie.

Die vorliegende Strategie führt bereits beste-hende Regelwerke zusammen, initiiert ihre Weiter entwicklung und verankert bewährte Bau- und Prozessstandards. Grundsätzlich orientiert sie sich an den drei Säulen der nachhaltigen Entwicklung (Gesellschaft, Wirtschaft und Um-welt) und der Nachhaltigkeitsdefinition gemäss Standard Nach haltiges Bauen Schweiz (SNBS).

Die Immobilienstrategie versteht sich als Fach-strategie zur Entwicklung der räumlichen Infra-struktur und beinhaltet eine Vision, eine Mission und ein Leitbild. Das Leitbild hält die strategi-schen Grundsätze fest, die für die Steuerung und Entwicklung des Immobilienportfolios sowie für die Sicherstellung des räumlichen Bedarfs besonders massgebend sind. Sie definieren die Verantwortlichkeiten und Kernaufgaben der verschiedenen Akteure und ermöglichen eine klare Rollenzuteilung.

Die Immobilienstrategie definiert die grundsätz­

liche strategische Ausrich­tung des Immobilienport­

folios des Kantons Bern für die nächsten 20–30 Jahre.

Der Regierungsrat legt damit die Basis für eine

langfristige Planung und Steuerung der räumlichen

Infrastruktur. Sie dient dem Amt für Grundstücke

und Gebäude als strate­gische Vorgabe bei der

Ausübung seiner Eigen­tümer­ und Bauherren­rolle beim Beschaffen,

Nutzen und Verwerten von Raumressourcen. Hierbei

nimmt der Kanton Bern eine Vorbildfunktion wahr.

Geltungsbereich und Abgrenzung

Das Immobilienportfolio des Kantons Bern wird hier aus einer Gesamtoptik betrachtet. Teilport-foliostrategien werden auf Basis der vorliegenden Immobilienstrategie erarbeitet. Diese bilden die Grundlage für die einzelnen Objektstrategien. Die Immobilienstrategie gilt, mit Ausnahme des Tiefbaus, für alle Liegenschaften des Verwal-tungs- und Finanzvermögens, die sich im Eigen- tum des Kantons befinden oder angemietet werden. Für Liegenschaften, welche sich nicht im kantonalen Eigentum befinden, wie zum Beispiel Gebäude des Spital- und Psychiatriebereichs, ist die vorliegende Strategie nicht bindend.

Die Strategie richtet sich an das Amt für Grund-stücke und Gebäude und die Nutzenden der kantonalen Liegenschaften aus den Direktionen, der Staatskanzlei und der Justiz.

Stiftsgebäude Bern: Baudenkmäler wahren und weiterentwickeln

Schulanlage Marzili: Räumliche Infra-struktur schaffen für alle Nutzenden

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Ausgangslage

KontextDie Bauten des Kantons generieren Mehrwerte für die Bevölkerung, indem sie zusätzlich zu ihrer Aufgabenerfüllung den öffentlichen Raum ge­stalten und strukturieren.

Rund 80% der Liegenschaften des Kantons sind älter als 30 Jahre. Die jährlichen Nettoinvesti-tionen des Kantons in die Entwicklung, Instand-haltung und Instandsetzung seines Portfolios betragen rund CHF 150 Mio. Dies entspricht ca. 30% der Gesamtnettoinvestitionen des Kantons Bern.

Das kantonale Immobilienportfolio ist sehr hetero-gen. Es hat der aufgabenseitigen, wirtschaft-lichen und demographischen Bedarfsentwicklung Rechnung zu tragen. Wie die gegenüberliegende Abbildung aus dem Jahr 2018 zeigt, entfallen mehr als 50% Prozent der verfügbaren Haupt-nutzflächen (HNF) auf den Bereich Bildung.

Der Kanton hält bisher ca. 80% der Flächen im Eigentum, rund 20% der kantonal genutzten Flächen sind angemietet. Eine Vielzahl der beste-henden Standorte ist auf die historische Ent-wicklung zurückzuführen. Standortoptimierungen sind bereits erfolgt oder sind in Planung resp. Umsetzung.

Aktuelle und kommende Herausforderungen, wie beispielsweise der zunehmende Bildungs-raumbedarf bedingt durch die demographische Entwicklung, der steigende Sanierungsbedarf aufgrund des Alters des Portfolios, die Forderung nach modernen Arbeitsplatzmodellen, die Digi-talisierung und die Anforderungen im Bereich der Energieeffizienz verlangen nach optimierten Lösungen bei der Steuerung und Entwicklung des Immobilienportfolios. Demgegenüber erfordern die knappen finanziellen Mittel des Kantons eine Priorisierung der Investitionen und die Evaluation neuer Finanzierungsformen. Die Immobilienstrategie bildet dazu eine langfristige, flexible Grundlage und ermöglicht dem Kanton, auf externe Einflüsse und Entwicklungen aus Ge-sellschaft, Wirtschaft und Umwelt anforderungs-gerecht zu reagieren.

Der Handlungsspielraum des Kantons wird durch eine Vielzahl von gegebenen, primär rechtlichen, Parametern mitdefiniert. Zu nennen sind insbe-sondere das Baugesetz und die Richtpläne, die Energiegesetzgebung, das Beschaffungsrecht, das Behindertengleichstellungsgesetz sowie das Finanzhaushaltsrecht und die Legislaturplanung. Zudem beeinflussen die Entwicklungen des Immobilienmarktes die Möglichkeiten stark.

Eigentümervertreter und Nutzende richten sich in ihrem Handeln nach den existierenden Prozes-sen und verbindlichen Vorgaben (siehe Anhang). Die Richtlinien und Arbeitshilfsmittel werden ver-waltungsintern geführt und gepflegt.

Im Immobilienbereich des Kantons Bern gilt folgende Rollenzuteilung:

Das Amt für Grundstücke und Gebäude ist für die kantonalen Immobilien zuständig und nimmt ins-besondere die Aufgabe als Eigentümer und Bau-herr kantonaler Immobilien wahr (Art. 14 OrG BVE). In der Funktion als Eigentümer wird das Immo-bilienportfolio strategisch geplant, bewirtschaftet (Unterhalt, Vermietung, Verpachtung etc.) und betrieben (Instandhaltung und strategisches Facilitymanagement). Als Bauherr werden Neu- und Umbauten sowie Unterhaltsarbeiten verant-wortet. Als Mieter werden Flächen auf dem Markt angemietet.

Die Direktionen, die Staatskanzlei und die Justiz bringen die betrieblichen Bedürfnisse zum Raum-bedarf ein. Sie erwarten eine optimale, dienst-leistungsorientierte Abdeckung ihrer Bedürfnisse bezüglich Flächenbereitstellung, Bewirtschaftung und Unterhalt.

Mögliche Kompetenzen der Nutzer in der Bewirt-schaftung werden in Nutzermodellen definiert.

Der Kanton Bern ist ein bedeutender

Immo bilieneigentümer. Sein Portfolio hat

einen Neuwert der Bauten von rund fünf

Milliarden Franken.

AnforderungenDie Anfor derungen an die zukünftige Steuerung und Planung der kantonalen Immobilien wurden in einer Bedarfsanalyse sowie mittels SWOT- Analyse identifiziert:

• Das Immobilienportfolio soll − agil anpassbar sein, um auf ändernde

Rahmenbedingungen in den Bereichen Gesellschaft, Wirtschaft und Umwelt zu reagieren.

– aktiv bewirtschaftet und mit langfristiger Perspektive gesteuert werden, um über geeignete Gebäude und Grundstücke zu verfügen.

− nachhaltig sein, d.h. über den gesamten Immobilien-Lebenszyklus betrachtet wirtschaftlich sowie ökologisch sein und gesellschaftlichen Bedürfnissen entsprechen.

• Die Zusammenarbeit der verschiedenen Akteure und ihre Rollen bei der Beschaffung, Nutzung und Verwertung der Immobilien sind klar definiert. Beste hende Standards und Prozesse sind zu-sammenzuführen und bei Bedarf zu überprüfen und anzupassen.

• Entscheidungen sollen nach klar definierten Verfahren und Kriterien erfolgen, die die Aspekte Gesellschaft, Wirtschaft und Umwelt und sich daraus ergebende Zielkonflikte abwägen lassen.

Zudem soll die Grundlage für die Beantwortung aktueller politischer Fragestellungen (Flächen-standards und Raumkonzepte, Verwaltungssitz Altstadt, Umgang mit historischen Gebäuden, effizientere und flexiblere Arbeitsplatzinfrastruktu-ren, etc.) geschaffen werden.

Die Erkenntnisse aus der Analysephase sowie die Anliegen der politischen Vorstösse sind in die vorliegende Immobilienstrategie eingeflossen.

Sekundarstufe II 26%

Hochschulen 28%

Verwaltung 12%

Gesundheit 3%

Infrastruktur 4%

Sonstige Immobilien 10%

Justiz 2%

Sicherheit 15%

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363 000

31000

159 000

30 000

191000

328 000

Berner Fachhochschule 109 000Pädagogische Hochschule 21 000Universität 230 000

Portfoliostruktur im Jahr 2018 (in m2 Hauptnutzfläche)

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ImmobilienstrategieLeitsätze

Immobilienstrategie

Vision, Mission und Leitbild geben vor, in welche Richtung sich der Kanton mit seinen Liegen-schaften entwickeln und nach welchen Prinzipien er in der Beschaffung, Nutzung und Verwertung von Immobilien agieren will. Auf der strategischen Ebene legt der Kanton die Grundsätze fest, um die im Leitbild festgelegten Prinzipien zu ver-folgen.

Struktur

Immobilienstrategie

Methodik

Immobilienstrategie

Die strategischen Grundsätze orientieren sich am Konzept des nachhaltigen Bauens, das auf dem 3-Säulen-Modell mit den Dimensionen Gesell-schaft, Wirtschaft und Umwelt beruht. Ziel ist es, eine Balance zwischen gesellschaftlichen, öko-nomischen und ökologischen Aspekten in jeder Phase des Immobilien­Lebenszyklus (beschaffen, nutzen, verwerten) zu schaffen.

Die Strategie basiert auf der Ist­Situation, den

aktuellen und zukünftigen Herausforderungen im

Immobilienmanagement sowie dem daraus abgelei­

teten Handlungsbedarf.

Hoheitliche Gebiete wie Seen, Flüsse, Gebirge und Staats-wald sind im Teil-portfolio «Sonstige Immobilien» ebenfalls unter dem Dach dieser Strategie zu finden.

Nutzen

BeschaffenVerwe

rten Gesellschaft

Nutzen

BeschaffenVerwe

rten Wirtschaft

Nutzen

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rten Umwelt

ImmobilienstrategieLeitsätze

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Vision

Der Kanton Bern hat für die Bereitstellung und Nutzung seiner Immobilien die folgende Vision:

Für alle das richtige Dach – Mehrwerte schaffen.

MissionDie Mission ist in vier Grundaufträge gegliedert:

Der Kanton entwickelt, steuert und bewirtschaftet sein Immobilienport­folio nachhaltig.

Er schafft ganzheitliche Lösungen für heutige sowie zukünftige Bedürfnisse.

Die Direktionen, die Staatskanzlei und die Justiz (DIR/STA/JUS) bringen ihre zukunftsorientierten und fachlich abgestützten betrieblichen Bedürf­nisse aktiv ein.

Das Amt für Grundstücke und Gebäude (AGG) entwickelt und realisiert für die Bedürfnisse der Nutzenden Lösungen in Abstimmung mit der Immo bilienstrategie und erbringt entsprechende Dienstleistungen.

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Freihandbibliothek Mittelstrasse Bern:Zusammenspiel Alt und Neu

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LeitbildDas Leitbild legt Prinzipien fest, nach denen der Kanton Bern seine Tätigkeiten im Umgang mit kanto-nalen Immobilien und Bauvorhaben ausrichtet.

Vorbildfunktion

Der Kanton Bern ist sich seiner Vorbildfunktion im Immobilienbereich bewusst und setzt die öffentlichen Gelder wirtschaftlich und sparsam ein.

Nachhaltiges Bauen und Bewirtschaften

Der Kanton legt Standards für nachhaltiges Bauen und Bewirtschaften fest und setzt diese um. Er vermeidet Leerstände durch aktive Bewirtschaftung. Er nimmt in Bezug auf die nachhaltige Entwicklung im Immobilienbereich eine führende Rolle wahr.

Wirtschaftlichkeit

Unter Einbezug der Lebenszykluskosten setzt der Kanton Bedürfnisse der Nutzenden wirtschaftlich und sparsam um, nutzt Synergiepotenziale und bewirt-schaftet seine Immobilien marktkonform.

Langfristige Planung und Steuerung

Der Kanton strebt langfristig eine Optimierung des Portfolios unter Berücksichtigung einer zielführenden Konzentration und Verdichtung an. Er stellt den Werterhalt vorhandener Immobilien sicher und verfügt über langfristige strategische Reserven.

Veränderungsbereitschaft

Der Kanton ermöglicht moderne Nutzungsformen, schafft geeignete Infrastrukturen für direktions- beziehungsweise institutionsübergreifende Zusammenarbeit und unterstützt relevante Entwicklungen.

Bedarfsplanung

Die Direktionen, die Staatskanzlei und die Justiz (DIR/STA/JUS) führen und priorisieren die betrieblichen Bedürfnisse in legitimierten Strategien der Nutzenden.

Kompetenzzentrum

Der Kanton verfügt mit dem AGG als Fachamt über ein dienstleistungsorientiertes Kompetenzzentrum, das zukunftsgerichtete Lösungen für die Raumbedürfnisse der kantonalen Nutzenden schafft und sich stetig weiterentwickelt.

Erfolg durch Zusammenarbeit

Der Kanton behandelt Partner fair, erarbeitet verwaltungsintern gemeinsam Lösungen, sorgt für effiziente Entscheidungsprozesse und fördert eine offene und transparente Kommunikation nach innen und aussen.

Strategische GrundsätzeDie Prinzipien aus dem Leitbild werden mit strategischen Grundsätzen konkretisiert. Diese legen fest, wie sich der Kanton hinsichtlich seiner Liegenschaften im Verwaltungs- und Finanzvermögen strate-gisch ausrichtet. Dabei gilt es, die Sicht des Eigentümers mit seinen gesamtkantonalen Interessen und die der Nutzenden einzubeziehen.

Sanitätspolizei Bern: Funktioneller Bau nachhaltig in Minergie-P-Eco

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Strategischer Grundsatz Strategischer GrundsatzWirkung WirkungWirt

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Standards für die Lösungsfindung– Der Kanton orientiert sich an Standards und

vertritt diese gegen aussen.

Baustandards– Der Kanton baut funktionale, zweckmässige

Gebäude nach bewährten Methoden und Tech-niken und orientiert sich an Nachhaltigkeits-grundsätzen. Wo möglich und sinnvoll, wird der Rohstoff Holz eingesetzt.

− Der Kanton setzt die System­ und Bauteil­trennung um und schafft Nutzungsflexibilität und Arealdisponibilität.

− Der Kanton baut und mietet Immobilien, die die geltenden Normen bezüglich gesundheits-schädigender Baustoffe einhalten.

Energie– Der Kanton verbessert die Energieeffizienz bei

bestehenden Bauten.– Der Kanton strebt bei Neubauten Null­Energie­

Bauten und, wo möglich, Plus-Energie-Bauten an.

Technologie− Technik und Automatisierung werden zweck-

mässig und wirtschaftlich eingesetzt.− Die Nutzenden nehmen ihre Eigenverantwor-

tung wahr.

Kulturelle Verantwortung– Die kantonalen Bauten weisen städtebaulich

und architektonisch eine hohe Qualität auf.– Der Kanton geht verantwortungsvoll mit seinem

kulturellen Bauerbe um.

Flächenstandards− Der Kanton nutzt die vorhandenen Flächen

wirtschaftlich.− Der Kanton orientiert sich an definierten

Flächenstandards und überprüft die Flächen-nutzung regelmässig.

Bewirtschaftung− Die Bewirtschaftung der Liegenschaften und

ihrer Infrastruktur stützt sich auf zweck mässige Prozesse, klare Zielvorgaben sowie auf defi-nierte organisatorische und finanzielle Verant-wortlichkeiten.

– Standardisierte und ein-heitliche, nachvollzierbare Prozesse

– An definierten Grundsätzen orientierte Lösungen

− Langfristige Gebrauchstaug-lichkeit und Marktgängigkeit der Gebäude

− Schutz der Gesundheit und des Wohlbefindens der Mit­arbeitenden

− Wirtschaftliche Lösungen– Gesetztes Zeichen für ökolo-

gische Lösungen, wirtschaft-liche Konzepte und tiefere Betriebkosten

− Reduktion der Investitions­, Instandhaltungs-, Instandset-zungs- und Betriebskosten durch gezielte Massnahmen

– Wahrgenommene Verant­wortung

– Positives Image

− Effizientes und wirtschaft-liches Flächenmanagement

− Geklärte Prozesse und Ver-antwortlichkeiten

− Einheitliche Grundlagen für die Finanzplanung, die Be-stellung und die Rechnungs-abwicklung

− Sorgsamer Umgang mit den Ressourcen

Nachhaltiges Bauen und Bewirtschaften

Der Kanton legt Standards für nachhaltiges Bauen und Bewirtschaften fest und setzt diese um. Er vermeidet Leerstände durch aktive Bewirtschaftung. Er nimmt in Bezug auf die nachhaltige Entwicklung im Immobilienbereich eine führende Rolle wahr.

Vorbildfunktion

Der Kanton Bern ist sich seiner Vorbildfunktion im Immobilienbereich bewusst und setzt die öffentlichen Gelder wirtschaftlich und sparsam ein.

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Werkhof Münsingen: Nutzerbedürfnisse mit Systemtrennung vorbildlich realisiert

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Strategischer Grundsatz Strategischer GrundsatzWirkung Wirkung

Immobilienbetrieb− Haustechnische Anlagen werden haushälte-

risch betrieben.− Spezifische Aspekte der Nutzenden werden

bei der Bauplanung und im Gebäudebetrieb berücksichtigt.

Portfolio− Es gilt Eigentum vor Anmiete. Das Portfolio

beinhaltet Liegenschaften im Eigentum, im Baurecht und Anmieten.

− Die Immobilien befinden sich prioritär im kan­tonalen Eigentum; allenfalls im Baurecht.

− Anmieten sind in begründeten Fällen möglich für Standardnutzungen der Verwaltung, bei Dringlichkeit oder für Übergangslösungen.

− Der Kanton bevorzugt Standorte mit guter Erschliessung, insbesondere durch den ÖV.

− Das Portfolio ist in Teilportfolios gegliedert.

Raumkosten− Die Raumkosten orientieren sich an Bench-

marks.− Bei den Investitionen sind die Lebenszyklus­

kosten massgebend.

Investitionen / Devestitionen − Der Kanton investiert grundsätzlich nur in

Liegenschaften, die für die Erfüllung seiner Kernaufgaben notwendig sind.

− Die Abgabe im Baurecht geht einem Verkauf vor. Zur Sicherung langfristiger Potenziale wer-den Liegenschaften im Baurecht abgegeben.

− Verkauft werden Liegenschaften, wenn auch langfristig ein Nutzungspotenzial ausgeschlos-sen wird.

Wechselstellung− Der Kanton verfügt über Konzepte für Wechsel-

stellungen oder Provisorien.

Verdichtung− Das Immobilienportfolio ist laufend zu opti­

mieren.− Verdichtungspotenzial ist auszuschöpfen, be-

vor Neubauten geplant werden. Landverbrauch und Bodenversiegelung sind nach der Verdich-tung optimal reduziert.

− Nichtbauen ist die kostengünstigste und ökologischste Lösung.

Marktmonitoring− Der Kanton verfolgt den Liegenschaftsmarkt

zur Entwicklung des Portfolios.

Instandhaltung / Instandsetzung− Der Gebäudezustandswert der Liegenschaften

beträgt – gemäss fachlicher Usanz – 80% des Gebäudeversicherungswerts.

− Reduktion der Betriebs­kosten durch gezielte Mass-nahmen

− Verlässliche Entscheidungs-grundlagen

− Definierter Handlungs­spielraum

− Unabhängigkeit in eigenen Liegenschaften

− Verbesserung der Wirtschaft-lichkeit

− Benchmarking und politische Diskussion auf transparenter Kostengrundlage

− Grundlagen für eine Kosten­rechnung

− Optimierung des Portfolios− Verbesserung der Wirtschaft-

lichkeit− Verbesserung der Wirtschaft­

lichkeit− Schnelle Verfügbarkeit− Erhöhung des Handlungs-

spielraumes

− Einsatz von neuen Raum-strukturen

− Verbesserung der Wirtschaft-lichkeit

− Sparsamer Umgang mit knappem Land

− Nutzung von Synergien

− Sicherung von Liegenschaf-ten mit Potenzial

− Erhöhung des Handlungs­spielraumes

− Langfristige Substanz­sicherung

− Verbesserung der Wirtschaft-lichkeit

− Positives Image

Wirtschaftlichkeit

Unter Einbezug der Lebenszykluskosten setzt der Kanton Bedürfnisse der Nutzenden wirtschaftlich und sparsam um, nutzt Synergiepotenziale und bewirt-schaftet seine Immobilien marktkonform.

Langfristige Planung und Steuerung

Der Kanton strebt langfristig eine Optimierung des Portfolios unter Berücksichtigung einer zielführenden Konzentration und Verdichtung an. Er stellt den Werterhalt vorhandener Immobilien sicher und verfügt über langfristige strategische Reserven.

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Campus Biel/Bienne: Standortkonzentration und Verdichtung

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Strategischer Grundsatz Strategischer GrundsatzWirkung Wirkung

Standortkonzepte− Der Kanton berücksichtigt bei der Erfüllung

von Raumbedürfnissen standortbezogene Gesamtkonzepte.

− Der Kanton trifft Standortentscheide nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten.

Betriebliche Bedürfnisse− Die Nutzenden stimmen ihre Bedürfnisse auf

ihren Auftrag und ihre Aufgaben ab, priorisieren und legitimieren sie, gegebenenfalls in eigenen Strategien.

− Die möglichen Kostenfolgen von Raumbedürf-nissen werden in den Strategien der Nutzenden unter Einbezug des Eigentümervertreters ausgewiesen.

Arbeitsplatzmodelle− Veränderungen in Organisation und Arbeits-

platzgestaltung werden vorausschauend erkannt und geprüft.

− Zeitgemässe Arbeitsplätze und Zusammen­arbeitsformen werden immobilienseitig unter-stützt.

Investitionsplanung− Grundlagen und Prozesse für die Priorisierung

der räumlichen Bedürfnisse und der Finanz-mittel durch die Entscheidungsträger werden rechtzeitig aufbereitet und abgestimmt.

− Die Finanzierung ist auf die Bedürfnisse und Möglichkeiten abgestimmt.

− Alternative Finanzierungsmodelle sind möglich.

− Optimale Ausnützung des Portfolios

− Laufende Optimierung des Portfolios

− Verbesserung der Wirtschaft-lichkeit

− Nutzung von Synergien

− Legitimierte Bauanforde-rungen

− Attraktive Arbeitsplätze− Ermöglichung von effizientem

Arbeiten − Priorisierung der Investitionen durch die Entscheidungs-träger

− Wirtschaftliche Lösung− Vergrösserung des Hand­

lungsspielraumes

Veränderungsbereitschaft

Der Kanton ermöglicht moderne Nutzungsformen, schafft geeignete Infrastrukturen für direktions- beziehungsweise institutionsübergreifende Zusammenarbeit und unterstützt relevante Entwicklungen.

Bedarfsplanung

Die Direktionen, die Staatskanzlei und die Justiz (DIR/STA/JUS) führen und priorisieren die betrieblichen Bedürfnisse in legitimierten Strategien der Nutzenden.

Musikhaus Bern: Umnutzung Energiezentrale in Konzertraum

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Sternwarte Zimmerwald: Umsetzung von betrieblichen Anforderungen mit Weitblick

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Strategischer Grundsatz Wirkung

Zentrales Fachamt− Das AGG vertritt den Kanton als Eigentümer,

als Bauherren sowie als Mieter.− Es erbringt seine Dienstleistungen in den Be-

reichen Immobilien- und Bauprojektmanage-ment.

− Es ist Ansprechpartner für die Lösungsfindung und Umsetzung der räumlichen Bedürfnisse sämtlicher kantonaler Nutzenden.

− Die Ressourcen und Arbeitsmittel sind auf die Aufgaben sowie das Investitionsvolumen und die zu verwaltenden Liegenschaften bzw. Mietobjekte abgestimmt.

Immobiliendaten− Die Datenintegrität ist sichergestellt.− Daten sind bedarfsgerecht verfügbar.

− Ein zentrales Kompetenz­zentrum für die räumlichen Bedürfnisse der Nutzenden

− Klar definierte Rollen und Aufgaben

− Sicherstellung der Durch­führbarkeit von Projekten und eines dienstleistungs-orientierten Betriebs

− Gewährleistung der Um­setzung von Standards

− Ermöglichung einer effektiven und effizienten Geschäfts­bearbeitung mit kürzeren Durchlaufzeiten und hoher Termintreue

− Effiziente Geschäftsbear­beitung

Kompetenzzentrum

Der Kanton verfügt mit dem AGG als Fachamt über ein dienstleistungsorientiertes Kompetenzzentrum, das zukunftsgerichtete Lösungen für die Raumbedürfnisse der kantonalen Nutzenden schafft und sich stetig weiterentwickelt.

Schule für Holzbildhauerei Brienz: Bedürfnisgerecht, baulich und örtlich kompetent umgesetzt

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Anhang

Vorgaben und Hilfsmittel aus den Bereichen und Fachstellen des AGG

Grundsatz: Es gelten die rechtlichen Bestimmun-gen der Eidgenossenschaft, des Kantons Bern und der Standortgemeinden, sowie die betref-fenden Vorschriften und technischen Normen der schweizerischen Fachverbände (z.B. SIA).Zudem gelten die jeweils aktuellen Richtlinien, Vorgaben und Weisungen des AGG.

Abkürzungen:RL = RichtlinieAH = ArbeitshilfeCL = ChecklisteFO = Formular

Fachstelle Nachhaltig Bauen und Bewirtschaften• RL AGG-Strategie Nachhaltig Bauen und

Bewirtschaften• RL AGG-Umweltpolitik• RL Nachhaltig Bauen und Bewirtschaften• AH Nachhaltig Bauen und Bewirtschaften• CL Standortcheck• CL Lebenszykluskosten• RL Unterschriftenblatt Vorgaben Umwelt-

Ökologie-Haustechnik

Umwelt & Ökologie• RL Umwelt und Ökologie• ECO-BKP, Merkblätter ökologisches und

gesundes Bauen nach BKP• RL Holzstandard• RL Broschüre Mineralische Recycling-

Baustoffe• RL Natelantennen

Systemtrennung• RL Systemtrennung• Leitfaden für die Projektierung von Hochbau-

tragwerken

Haustechnik• RL Energie und Haustechnik • KBOB-Empfehlung Gebäudetechnik• RL Inbetriebnahme und Abnahme in der

Haustechnik• RL Betriebsoptimierung und Erfolgskontrolle

in der Haustechnik• RL Revisionsunterlagen und Serviceverträge

in der Haustechnik• RL Lüftung und Klimatisierung von Büro-

räumen

Fachstelle Beschaffung• AH Das öffentliche Beschaffungswesen im

AGG

Vorgaben und Hilfsmittel aus der Strategischen Immobilienplanung• RL Strategische Grundsätze Immobilien-

management• RL Objektstrategien• RL Prozessablauf Objekt- und Raumanliegen

(Schnittstellenpapier)• RL Anwendungsdokument Anforderungen

an Nutzende bei Bauprojekten, inkl. Hilfsmittel• FO Raumbedarfsanmeldung• FO Raumbedarfsanmeldung Kleingeschäft• FO Raumbedarfsanmeldung Betriebs-

spezifische Anpassung (BSA)• FO Bewilligung zur Befreiung der Parkplatz-

gebühr• RL Raumbelegung Verwaltung• RL Arbeitsplatzmodelle für Büroflächen• CL Arbeitsplatzmodelle• FO Kalkulationsvorgabe Standardkosten• RL Betriebskonzept Standardkosten• RL Raumtypen und Preise• RL Leistungs- und Budgetzuordnung (LBZ) • Teilportfoliostruktur

Strategischer Grundsatz Wirkung

Rechtliche Grundlagen− Das AGG und die Nutzenden setzen sich für

die Optimierung des Handlungsspielraumes ein.

Rollen und Aufgaben− Die Beteiligten nehmen ihre Aufgaben arbeits-

teilig und konstruktiv gemäss klaren Prozes-sen, Rollen und Zuständigkeiten mit entspre-chenden Kompetenzen und Verantwortungen wahr.

Arbeitsmittel− Zeitgemässe Arbeits­ und Hilfsmittel für die

optimale Aufgabenerfüllung und Prozess-abwicklung stehen allen Beteiligten zur Ver-fügung.

− Effiziente Projektabwicklung bei der Umsetzung der räum-lichen Bedürfnisse

− Effizienter Betrieb der kanto-nalen Objekte und Anmieten

− Effiziente Geschäftsbe­ arbeitung und effiziente Bewirtschaftung des Portfolios

− Effiziente Geschäftsbe­ arbeitung und effiziente Bewirtschaftung des Portfolios

Erfolg durch Zusammenarbeit

Der Kanton behandelt Partner fair, erarbeitet verwaltungsintern gemeinsam Lösungen, sorgt für effiziente Entscheidungsprozesse und fördert eine offene und transparente Kommunikation nach innen und aussen.

Wirt

scha

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Gesel

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Die Kommunikation im Kanton ist offen und transparent