i hr a lt e s a bge w r a ckt ha be n wi r ör d e r n i hr ne ue s e - … · 2019. 12. 10. · so...
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Wir �ördern Ihr neues E-Zweirad, nachdem SieIhr altes abgewrackt haben
Wie viel?50 Prozent der Kosten übernehmen wir vom Verkehrsministerium dank der Landesinitiative IIIMarktwachstum Elektromobilität BW, wenn Sie jetzt Ihr Verbrennungszweirad abwracken und gegeneine Elektro-Variante tauschen.
3.500 Euro Maximalbetrag stellen wir für ein E-Kraftrad mit einer Leistung von 4 kW (EG-Klasse L3e) fürSie bereit.
2.500 Euro Maximalbetrag stellen wir für ein E-Kraftrad mit einer Leistung von unter 4 kW (EG-KlasseL1e) für Sie bereit.
1.500 Euro gibt es für ein neues S-Pedelec.
Ministerium �ür VerkehrBaden-Württemberg
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Für wen?Die Voraussetzungen erfüllen Sie, wenn Sie in Baden-Württemberg ansässig sind und zu einer dieserGruppen gehören:
FahrschulenFreiberuflergemeinnützige Organisationenjuristische Personen des PrivatrechtsKommunenKörperschaften des Privatrechts
Wir fördern Ihr neues Elektro-Zweirad gerne, denn:
Sie nutzen es für den gewerblichen, gemeinnützigen oder kommunalen Einsatz überwiegend inBaden-Württembergdas Fahrzeug, das Sie dafür abwracken, ist mindestens seit 1. Juni 2018 auf Sie zugelassenSie nehmen für jedes neue E-Zweirad ein verbrennungsmotorisch betriebenes Zweirad außerBetrieb und lassen es nachweislich fachgerecht entsorgenIhr neues E-Zweirad werden Sie mindestens drei Jahre im Einsatz haben.
Wie �unktioniert das?
Füllen Sie bitte den aus und reichen Sie ihn bei der L-Bank ein.
Sobald die L-Bank Ihren Antrag geprüft und für positiv befunden hat, erhalten Sie denZuwendungsbescheid mit Ihrer Fördersumme. Sie erhalten pro E-Zweirad bis zu 3.500 Euro.
Sie gehen los und kaufen das beantragte Modell in der gewählten Farbe.
1. Sie stellen einen Antrag
Online-Antrag
2. Die L-Bank bearbeitet
3. Sie kau�en das Modell
4. Die L-Bank überweist
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Die L-Bank überweist gerne an Sie, nachdem Sie der L-Bank folgendes übermittelt haben:
Betriebserlaubnis und Nachweis der fachgerechten Entsorgung des abgewrackten ZweiradesNachweis der BestellungKopie des KaufvertragesZahlungsnachweisNachweis der Zulassung in Baden-Württemberg
Wichtiger Hinweis: Eine Doppelförderung mit städtischen Förderprogrammen ist für Sie leider ausgeschlossen.
Auch wichtig:Es handelt sich um eine de-minimis-Beihilfe.
Starten Sie mit uns in die neue Mobilität!Kontakt L-BankE-Mail
Hotline: 0721 150-1388(Servicezeiten: Montag bis Freitag 8 bis 16.30 Uhr; Kostenlos aus deutschem Festnetz oder mitdeutschem Mobilfunknetz und –provider)
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Weiter�ührende Links
Flyer zum Förderprogramm E-Zweirad
www.l-bank.de/e-abwrackpraemie