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Hochwasser-Aktionsplan Lippe Grundlagen, Überflutungsgebiete, Schadenspotenzial, Defizite und Maßnahmen Band I: Bericht und Karten Marktstraße Lippstadt, Hochwasser Juli 1965 im Auftrag des Staatlichen Umweltamtes Lippstadt Lipperoder Straße 8 59555 Lippstadt in Kooperation mit: Lippeverband Wasserverband Obere Lippe Hydrotec Aachen Dezember 2002

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Hochwasser-Aktionsplan Lippe Grundlagen, Überflutungsgebiete, Schadenspotenzial,

Defizite und Maßnahmen

Band I: Bericht und Karten

Marktstraße Lippstadt, Hochwasser Juli 1965

im Auftrag des

Staatlichen Umweltamtes Lippstadt Lipperoder Straße 8

59555 Lippstadt

in Kooperation mit:

Lippeverband Wasserverband Obere Lippe

Hydrotec Aachen Dezember 2002

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Hochwasser-Aktionsplan Lippe

Dezember 2002 Seite I

Wir danken allen Beteiligten für die Hilfestellungen bei der Bearbeitung und die jederzeit freundliche und kooperative Zusammenarbeit. Die vorliegende Studie setzt sich aus den folgenden Bänden zusammen:

• Band I: Bericht und Karten • Band II: Anlagen 1 bis 11.1

Projektbearbeitung Arbeitskreis

Dipl.-Geogr. Lisa Friedeheim (Projektleitung) Staatliches Umweltamt Lippstadt cand. ing. Heidrun Bücker Staatliches Umweltamt Bielefeld Dipl.-Geol. Caroline Dittiger Staatliches Umweltamt Duisburg Dipl.-Ing. (FH) Susanne Friedeheim Staatliches Umweltamt Herten Dipl.-Ing. Gaby Läbisch Staatliches Umweltamt Münster Dipl.-Ing. Robert Mittelstädt Bezirksregierung Arnsberg M. A. Geogr. Regina Rieß-Dauer Bezirksregierung Detmold Dr.-Ing. Hartmut Sacher Bezirksregierung Düsseldorf Bezirksregierung Münster Lippeverband Wasserverband Obere Lippe Redaktion

M. A. Geogr. Birgitt Charl Für den Arbeitskreis Aachen, Dezember 2002 Lippstadt, Dezember 2002 (Dipl.-Geogr. Lisa Friedeheim) (Dipl.-Ing. Peter Wendland) (Dr.-Ing. Hartmut Sacher) Jegliche anderweitige, auch auszugsweise, Verwertung des Berichtes, der Anlagen und ggf. mitgelieferter Projekt-CDs außerhalb der Grenzen des Urheberrechts ist ohne schriftliche Zustimmung des Auftragsgebers unzulässig. Dies gilt insbesondere auch für Vervielfältigungen und die Einspeicherung und Verarbeitung in elektronischen Systemen. © Hydrotec - Ingenieurgesellschaft für Wasser und Umwelt mbH, Bachstraße 62-64, 52066 Aachen

Projektnummer P639

Anzahl der Ausfertigungen 1

Ausfertigungsnummer 1

Auflage 2

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Hochwasser-Aktionsplan Lippe

Dezember 2002 Seite II

Inhaltsverzeichnis

Abbildungsverzeichnis VIII

Tabellenverzeichnis IX

Kartenverzeichnis XI

Anlagenverzeichnis XIII

Abkürzungsverzeichnis XIV

0 Veranlassung/Projektorganisation 1

1 Darstellung des Gebietes des Hochwasser-Aktionsplans 5

1.1 Einzugsgebiet, Verwaltungsgrenzen und naturräumliche Gliederung .............7

1.1.1 Einzugsgebiet ........................................................................................7 1.1.2 Verwaltungsgrenzen .............................................................................7 1.1.3 Naturraum .............................................................................................8

1.1.3.1 Oberes Lippegebiet (Quelle bis Hamm)...............................8 1.1.3.2 Unteres Lippegebiet (Hamm bis Mündung).........................9

1.2 Gewässer...........................................................................................................9

1.2.1 Lippe .....................................................................................................9 1.2.2 Nebengewässer ...................................................................................10 1.2.3 Stauanlagen .........................................................................................15 1.2.4 Pegel....................................................................................................15 1.2.5 Grundwasser .......................................................................................15 1.2.6 Gewässerstrukturgüte..........................................................................16 1.2.7 Gewässergüte ......................................................................................16

1.3 Klima/Niederschläge ......................................................................................17

1.4 Böden/Landnutzung........................................................................................18

1.5 Topografie.......................................................................................................18

1.6 Schutzgebiete ..................................................................................................19

1.6.1 Naturschutzgebiete (§ 13 BNatG).......................................................19 1.6.2 Landschaftsschutzgebiete (§ 15 BNatG) ............................................20 1.6.3 Gebiete nach § 62 LG NRW...............................................................20

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Hochwasser-Aktionsplan Lippe

Dezember 2002 Seite III

1.6.4 Bereiche für den Schutz der Natur (GEP NRW) ................................21 1.6.5 FFH-Gebiete (EU-Richtlinie 92/43/EWG) .........................................22 1.6.6 Wasserschutzgebiete (§ 19 WHG) und Bereiche zum Schutz der

Gewässer (GEP NRW) .......................................................................23 1.6.7 Heilquellen (§ 16 LWG) .....................................................................24

1.7 Modelle ...........................................................................................................24

1.8 Hochwassergefährdete Gebiete.......................................................................24

1.8.1 Überflutungsgebiete/Gesetzlich festgesetzte Überschwemmungsgebiete .................................................................24 1.8.1.1 Neuermittlung des Überflutungsgebietes von Hamm-

Heessen bis zur Mündung ..................................................26 1.8.1.2 Neuermittlung des Überflutungsgebietes von der Quelle bis

Hamm-Heessen ..................................................................26 1.8.2 Potenzielle Überflutungsgebiete .........................................................27 1.8.3 Rückgewinnbare Überschwemmungsflächen .....................................28

1.9 Abbau von Bodenschätzen..............................................................................28

1.10 Historische Hochwasserereignisse..................................................................29

2 Hydraulik-Modelle und Hochwasserstatistik 30

2.1 Allgemeines ....................................................................................................30

2.2 Lippe von Bad Lippspringe bis Hamm-Heessen ............................................30

2.2.1 Allgemeines ........................................................................................30 2.2.2 Hydraulische Berechnungen ...............................................................33 2.2.3 Programmsystem Jabron.....................................................................33

2.3 Lippe von Hamm-Heessen bis zur Mündung in den Rhein............................34

3 Hochwasserschutz und Hochwassergefährdung 36

3.1 Pegel................................................................................................................36

3.2 Wehre und Brücken ........................................................................................36

3.3 Deiche, Dämme und Mauern mit Hochwasserschutzfunktion .......................37

3.4 Stauanlagen.....................................................................................................37

3.5 Pumpwerke .....................................................................................................39

3.6 In Planung bzw. Ausführung befindliche Maßnahmen ..................................39

4 Dokumentation der Hochwasservorsorge 42

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Hochwasser-Aktionsplan Lippe

Dezember 2002 Seite IV

4.1 Allgemeines ....................................................................................................42

4.2 Flächenvorsorge..............................................................................................42

4.3 Bauvorsorge ....................................................................................................44

4.4 Verhaltensvorsorge .........................................................................................45

4.4.1 Rechtliche Grundlage und Zuständigkeit............................................45 4.4.2 Warngrenzen, Wasserstandserfassung und Wasserstandsvorhersage.46 4.4.3 Meldeweg, Meldungen .......................................................................47 4.4.4 Alarm- und Einsatzpläne der Kommunen und Kreise ........................48 4.4.5 Erfahrungen mit dem System..............................................................48 4.4.6 Geplante Weiterentwicklungen...........................................................49

4.4.6.1 Hochwasservorhersagemodell Obere Lippe (WOL)..........49 4.4.6.2 Vorhersagemodell zum Abschätzen der

Hochwasserentwicklung an der unteren Lippe...................50 4.4.6.3 Hochwasserwarndienst und Hochwasservorhersage..........50

4.4.7 Empfehlungen zur Verbesserung der Verhaltensvorsorge .................51

4.5 Risikovorsorge ................................................................................................51

5 Ermittlung des Schadenspotenzials 53

5.1 Allgemeines ....................................................................................................53

5.2 Objekterfassung ..............................................................................................56

5.2.1 Objekterfassung mikroskaliges Verfahren..........................................56 5.2.2 Objekterfassung mesoskaliges Verfahren...........................................57

5.2.2.1 Kernstadt Lippstadt ............................................................57 5.2.2.2 Potenzielle Überflutungsgebiete.........................................57

5.3 Geländemodell und Wasserspiegellagen ........................................................58

5.4 Vermögenswerte und Bruttowertschöpfung ...................................................58

5.4.1 Privates Wohnvermögen.....................................................................58 5.4.2 Vermögen und Bruttowertschöpfung der Wirtschaftsektoren ............59

5.4.2.1 Vermögen ...........................................................................59 5.4.2.2 Bruttowertschöpfung ..........................................................61

5.4.3 Kraftfahrzeugvermögen ......................................................................61

5.5 Schadensfunktionen ........................................................................................62

5.5.1 Private Wohngebäude .........................................................................62 5.5.2 Gewerbe und Industrie ........................................................................63 5.5.3 Kraftfahrzeuge ....................................................................................66 5.5.4 Land- und Forstwirtschaft und Infrastruktur.......................................67

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Hochwasser-Aktionsplan Lippe

Dezember 2002 Seite V

5.6 Schadensberechnung.......................................................................................68

5.6.1 Schäden an privaten, öffentlichen und gewerblichen Objekten..........69 5.6.1.1 Objekte im Überflutungsgebiet (außer Kernstadt Lippstadt)

............................................................................................69 5.6.1.2 Objekte innerhalb der Kernstadt Lippstadt und in den

potenziellen Überflutungsgebieten.....................................71 5.6.2 Schäden an Kraftfahrzeugen ...............................................................72 5.6.3 Schäden bei Land- und Forstwirtschaft ..............................................72 5.6.4 Schäden an der Infrastruktur (Straßen, Plätze, Brücken)....................72 5.6.5 Einsatzkosten Katastrophenschutz......................................................73

6 Schadenspotenzial 74

6.1 Schadenspotenzial Gesamtgebiet....................................................................74

6.1.1 Schadenspotenzial Überflutungsgebiet ...............................................75 6.1.2 Schadenspotenzial potenzielles Überflutungsgebiet...........................81

6.2 Schadenspotenzial Städte und Gemeinden .....................................................82

7 Stand der Grundlagendaten (Nov. 2002) 84

7.1 Bereich Bad Lippspringe bis Hamm-Heessen ................................................84

7.2 Bereich Hamm-Heessen - Wesel ....................................................................85

7.3 Verbesserung/Aktualisierung der Grundlagendaten.......................................89

7.3.1 Bereich Bad Lippspringe bis Hamm-Heessen ....................................89 7.3.2 Bereich Hamm-Heessen - Wesel ........................................................89

8 Defizite/Maßnahmen im Hochwasserschutz 90

8.1 Allgemeines ....................................................................................................90

8.2 Alle Maßnahmenbereiche im Aktionsplangebiet ...........................................90

8.3 Auswahl der Untersuchungsabschnitte...........................................................91

9 Maßnahmen und Wirkungsanalyse 93

9.1 Überblick über mögliche Maßnahmen und ihre jeweiligen Träger................93

9.1.1 Beitrag der Wasserwirtschaft ..............................................................94 9.1.2 Beitrag der Raumordnung...................................................................94 9.1.3 Beitrag der Bauleitplanung .................................................................95

9.1.3.1 Flächennutzungsplanung ....................................................95 9.1.3.2 Bebauungsplanung .............................................................96

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Hochwasser-Aktionsplan Lippe

Dezember 2002 Seite VI

9.1.3.3 Informelle Planungen .........................................................96 9.1.4 Beitrag der Baugenehmigungsebene...................................................97 9.1.5 Beitrag des Naturschutzes...................................................................99 9.1.6 Beitrag der Land- und Forstwirtschaft ................................................99 9.1.7 Beitrag durch Eigenvorsorge ..............................................................99

9.2 Anwendung auf die Lippe.............................................................................100

9.2.1 Natürlicher Rückhalt .........................................................................100 9.2.1.1 Natürlicher Rückhalt in der Fläche...................................100 9.2.1.2 Natürlicher Rückhalt in Gewässer und Aue .....................101

9.2.2 Technischer Hochwasserschutz ........................................................103 9.2.2.1 Hochwasserrückhaltung ...................................................103 9.2.2.2 Lokale Schutzmaßnahmen ...............................................104

9.2.3 Weitergehende Hochwasservorsorge................................................105

9.3 Mögliche Maßnahmen und Wirkungsanalyse ..............................................106

9.3.1 Maßnahmen des lokalen Hochwasserschutzes .................................106 9.3.2 Maßnahmen im Bereich Hochwasserrückhaltung ............................108 9.3.3 Durchführung der Wirkungsanalyse .................................................109 9.3.4 Untersuchungsabschnitte: Mögliche Maßnahmen und

Wirkungsanalyse...............................................................................109 9.3.4.1 Anreppen ..........................................................................109 9.3.4.2 Schwelle ...........................................................................110 9.3.4.3 Holsen...............................................................................110 9.3.4.4 Lippstadt, Esbecker Heide................................................110 9.3.4.5 Lippstadt, Am Weinberg ..................................................111 9.3.4.6 Benninghauser Heide .......................................................111 9.3.4.7 Lippetal-Herzfeld .............................................................111 9.3.4.8 Lippetal-Lippborg ............................................................112 9.3.4.9 Tagungsstätte Schloss Oberwerries..................................112 9.3.4.10 Jugendfreizeitstätte Schermbeck ......................................112 9.3.4.11 Lipper Hof ........................................................................113 9.3.4.12 Krudenburg.......................................................................113

10 Nutzen-/Kostenanalyse 115

10.1 Allgemeine Grundlagen................................................................................115

10.1.1 Nutzen-/Kosten-Vergleichsrechnung................................................115 10.1.2 Kostenermittlung...............................................................................116 10.1.3 Kostenermittlung Pumpwerk/Pumpstation .......................................117 10.1.4 Kostenermittlung Rückhaltebecken Talleseen..................................118

10.2 Ergebnisse Nutzen-/Kosten-Vergleichsrechnungen .....................................118

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Hochwasser-Aktionsplan Lippe

Dezember 2002 Seite VII

11 Empfehlungen 125

12 Präsentation/Datenübergabe 129

12.1 Broschüre (Faltblatt) .....................................................................................129

12.2 Hochwasser-Steckbriefe ...............................................................................129

12.3 Präsentation im Internet ................................................................................130

12.4 Übergabe digitaler Daten ..............................................................................130

13 Literaturverzeichnis 131

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Hochwasser-Aktionsplan Lippe

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Abbildungsverzeichnis Abbildung 0-1: Organisationsstruktur für den HWAP Lippe ........................................ 4 Abbildung 1-1: Übersicht über das Einzugsgebiet der Lippe ........................................ 5 Abbildung 1-2: Schematische Darstellung der Lippe mit den größeren Neben-

gewässern............................................................................................ 11 Abbildung 1-3: Gewässergüte der Lippe und wichtiger Nebenläufe ........................... 17 Abbildung 1-4: Vergleich des heutigen Überflutungsgebietes HW100 mit dem

preußischen Überschwemmungsgebiet am Beispiel von Lünen ........ 28 Abbildung 5-1: Verfahren zur Ermittlung von Hochwasserschäden ........................... 55 Abbildung 5-2: Schadensfunktionen von privaten Wohnhäusern nach HOWAS

(LfW Bayern, o. J.) ............................................................................. 63 Abbildung 5-3: Schadensfunktionen nach wirtschaftlicher Gliederung

(verändert nach MURL, 2000)............................................................ 65 Abbildung 5-4: Schadensfunktionen nach räumlicher Gliederung .............................. 66 Abbildung 5-5: Schadensfunktionen für Kraftfahrzeuge ............................................. 67 Abbildung 5-6: Hauptmenü HWS-GIS 2.0 (ArcView-Extension)............................... 69 Abbildung 5-7: Methode der Schadensermittlung über Schadensfunktionen.............. 70 Abbildung 5-8: Auszug aus einer Ergebnistabelle der Schadensberechnung .............. 70 Abbildung 5-9: Beispiel für ATKIS-DLM 25-Daten in ArcView ............................... 71 Abbildung 6-1: Gesamtschäden im Einzugsgebiet nach übergeordneter Nutzung

für das HW100.................................................................................... 79 Abbildung 6-2: Vergleich der Schadenspotenziale nach wirtschaftlichen Bereichen für

das HW100.......................................................................................... 81

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Hochwasser-Aktionsplan Lippe

Dezember 2002 Seite IX

Tabellenverzeichnis Tabelle 1-1: Wichtige Nebenflüsse der Lippe......................................................... 14 Tabelle 1-2: FFH-Lebensraumtypen im Lippegebiet (Tara, unveröffentlicht) ....... 22 Tabelle 2-1: Übersicht über die Berechnungsabschnitte der 1D-Modellierung...... 32 Tabelle 2-2: Anfangsbedingungen für die hydraulischen Berechnungen im 2D-

Modell (Abflüsse gemäß HW-Statistik, Lippeverband 1985) ............ 34 Tabelle 2-3: Übersicht über die Berechnungsabschnitte der 2D-Modellierung...... 35 Tabelle 3-1: Übersicht über die Stauanlagen im Lippeeinzugsgebiet ..................... 38 Tabelle 4-1: Für den Hochwasserwarndienst an der Lippe maßgebliche

Wasserstände, Abflüsse und Abflussspenden (HWMO 1984) ........... 46 Tabelle 5-1: Verknüpfung (Mittelwerte) von LDS- zu ATKIS DLM 25-

Wirtschaftssektoren (gewerbliche Objekte)........................................ 60 Tabelle 5-2: Größenklassen Objekte und mittlere Vermögenswerte (nach LDS,

2000a) ................................................................................................. 61 Tabelle 5-3: Schadensfunktionen Gewerbe nach HOWAS (LfW Bayern, o. J.) .... 64 Tabelle 5-4: Schadensfunktionen nach räumlicher Gliederung .............................. 65 Tabelle 5-5: Spezifische Schäden an land- und forstwirtschaftlichen Nutzflächen

(Hydrotec, 1996a) ............................................................................... 67 Tabelle 5-6: Spezifische Schäden an der Infrastruktur (z. T. nach Günther u.

Schmidtke, 1988) ................................................................................ 68 Tabelle 6-1: Vermögen und Schadenspotenziale Gesamtgebiet (nur

Überflutungsgebiet) ............................................................................ 74 Tabelle 6-2: Vermögen und Schadenspotenzial Gesamtgebiet (nur potenzielles

Überflutungsgebiet) ............................................................................ 75 Tabelle 6-3: Ermittelte Gesamt-Schadenspotenziale in den Überflutungsgebieten je

Kommune und Jährlichkeit (für den Bereich der 2D-Modellierung wurde kein HW50 ermittelt) ............................................................... 76

Tabelle 6-4: Spezifische Schäden je m² Überflutungsgebiet und je Kommune (für den Bereich der 2D-Modellierung wurde kein HW50 ermittelt)........ 77

Tabelle 6-5: Aufgliederung des Schadenspotenzials nach wirtschaftlichen Bereichen (Überflutungsgebiet ohne Kernstadt Lippstadt) ................ 78

Tabelle 6-6: Schadenspotenzial Kernstadt Lippstadt (Nutzungen aus ATKIS DLM 25) ....................................................................................................... 79

Tabelle 6-7: Ermittelte Gesamt-Schadenspotenziale in den potenziellen Überflutungsgebieten je Stadt/Gemeinde (für HW100) ..................... 82

Tabelle 6-8: Übersicht über das Gesamt-Schadenspotenzial für die Überflutungsgebiete (ÜFG) und potenziellen Überflutungsgebiete (pot. ÜFG) für das HW100; sortiert nach der Höhe des Schadenspotenzials ............................................................................. 83

Tabelle 7-1: Notwendige Modellüberprüfungen/Modellergänzungen im Bereich Hamm-Heessen bis Wesel .................................................................. 88

Tabelle 9-1: Wirkungsabschätzung von Nutzungsformen und Maßnahmen im Einzugsgebiet der Lippe auf Hochwasser (verändert nach IKSR, 1998b) ............................................................................................... 100

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Hochwasser-Aktionsplan Lippe

Dezember 2002 Seite X

Tabelle 9-2: Maßnahmen zum Einzelobjektschutz in Abhängigkeit vom Wasserstand (Programmsystem HWS-GIS) (vgl. auch Anlage 10.1)........................................................................................................... 108

Tabelle 10-1: Nutzen-/Kosten-Vergleichsrechnung nach der Projektkostenbarwertmethode (vgl. Anlage 10.2) ............................ 119

Tabelle 10-2: Nutzen-/Kosten-Vergleichsrechnung nach der Jahreskostenmethode ohne Einzelobjekte (vgl. Anlage 10.2) ............................................. 121

Tabelle 10-3: Übersicht über die wirtschaftlichen Maßnahmen ............................. 122 Tabelle 10-4: Nutzen-/Kosten-Verhältnis Rückhaltebecken Talleseen nach der

Projektkostenbarwertmethode........................................................... 123 Tabelle 10-5: Übersicht über die wirtschaftlichsten Maßnahmen für drei ausgewählte

Untersuchungsabschnitte - bezogen auf die Hochwasserquantile .... 124

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Hochwasser-Aktionsplan Lippe

Dezember 2002 Seite XI

Kartenverzeichnis

Übersichtskarte - Lippe Einzugsgebiet: Verwaltungsgrenzen, Gewässer und Stauan-lagen mit Regierungsbezirks-, Kreis- und Gemeindegrenzen, Dienst-bezirken der StUÄ, Grenzen der Wasserverbände, Stauanlagen, Wehranlagen in der Lippe, Lippestationierung, Gewässernetz, Straßen- und Schienennetz, Siedlungsflächen, Maßstab 1:150.000

Übersichtskarte - Lippe Einzugsgebiet: Gelände und Niederschlag mit Niederschlags-stationen, Isolinien der mittleren jährlichen Niederschlagssummen, Regierungsbezirksgrenzen, Dienstbezirken der StUÄ, Grenzen der Wasserverbände, Lippestationierung, Gewässernetz, Straßen- und Schienennetz, Siedlungsflächen; als Detailkarten die Isolinien der Starkregenereignisse von 11/1890, 01-02/1946, 12/1960 und 07/1965, Maßstab 1:150.000

Übersichtskarte - Lippe Einzugsgebiet: Landnutzung mit Landnutzung entsprechend dem ATKIS-DLM25, Regierungsbezirksgrenzen, Dienstbezirken der StUÄ, Grenzen der Wasserverbände, Lippestationierung, Gewässer-netz, Straßen- und Schienennetz, Maßstab 1:150.000

Übersichtskarte - Lippe Einzugsgebiet: Modell-Übersicht Hydrologie und Pegel mit hydrologischen Modellen, Pegeln, Regierungsbezirksgrenzen, Dienst-bezirken der StUÄ, Grenzen der Wasserverbände, Lippestationierung, Gewässernetz, Straßen- und Schienennetz, Maßstab 1:150.000

Übersichtskarte - Lippe Einzugsgebiet: hochwassergefährdete Bereiche mit Überflu-tungsgebiet der Lippe HW100, potenziellem Überflutungsgebiet der Lippe HW100, weiteren Überflutungs- und Überschwemmungsgebie-ten, Preußischen Überschwemmungsgebieten, Regierungsbezirksgren-zen, Dienstbezirken der StUÄ, Grenzen der Wasserverbände, Lip-pestationierung, Gewässernetz, Straßen- und Schienennetz, Maßstab 1:150.000

Übersichtskarten - Lippe Gewässerlauf: mit Überflutungsgebiet der Lippe HW100, potenziellem Überflutungsgebiet der Lippe HW100, Überflutungsge-biet der Lippe HW250, hochwassergefährdeten Objekten, Angaben zu notwendigen Modellüberprüfungen/-ergänzungen, Angaben zu in Pla-nung bzw. Ausführung befindlichen Maßnahmen, Angaben zu im HWAP vorgeschlagenen Maßnahmen, Lippestationierung, Pumpwer-ken, Wehranlagen und Brücken an der Lippe, Deichen, Dämmen und Mauern mit Hochwasserschutzfunktion an der Lippe, Bebauungsplä-nen in Gewässernähe, Schutzgebieten, Maßstab 1:25.000, 7 Karten

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Hochwasser-Aktionsplan Lippe

Dezember 2002 Seite XII

Übersichtskarten - Lippe Hochwasserschadenspotenzial HW100: je Stadt/Gemeinde mit Überflutungsgebiet der Lippe HW100, potenziellem Überflu-tungsgebiet der Lippe HW100, Überflutungsgebiet der Lippe HW250, hochwassergefährdeten Objekten mit Schadensangabe (in Klassen), Blattschnitt der Untersuchungsabschnitte, Lippestationierung, Dei-chen, Dämmen und Mauern mit Hochwasserschutzfunktion an der Lippe, Größe des Überflutungsgebietes HW100 je Kommune, Tabelle des geschätzten Hochwasserschadenspotenzials und Funktion der Schadenswahrscheinlichkeit, Maßstab 1:25.000, 23 Karten (die Karten befinden sich in Anlage 6.2)

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Hochwasser-Aktionsplan Lippe

Dezember 2002 Seite XIII

Anlagenverzeichnis Anmerkung: Die Nummerierung der Anlagen bezieht sich auf die jeweiligen Kapitel des Berichts.

Anlage 1: Übersicht Daten

Anlage 1.1.2: Zuständigkeiten im Hochwasser-Aktionsplan Lippe

Anlage 1.2.6: Gewässerstrukturgüte

Anlage 1.3: Niederschlagsstationen

Anlage 1.5: DGM5-Verfügbarkeit und Blattschnittübersicht

Anlage 1.6: Schutzgebiete

Anlage 1.7: Modelle

Anlage 1.8: Hochwassergefährdete Gebiete

Anlage 1.10: Historische Hochwasserereignisse

Anlage 2: Hochwasserstatistik der Lippe

Anlage 2.2: Hydraulikdaten 1D-Modelle; hydraulische Längsschnitte

Anlage 3.1: Pegel

Anlage 3.2: Wehre und Brücken an der Lippe

Anlage 3.3: Deiche, Dämme und Mauern mit Hochwasserschutzfunktion an der Lippe

Anlage 3.5: Pumpwerke des Lippeverbandes

Anlage 4.3: Bauvorsorge

Anlage 4.4: Verhaltensvorsorge

Anlage 5.4: Befragung der Gewerbebetriebe

Anlage 6.1: Ermittlung Schadenspotenzial

Anlage 6.2: Schadenspotenzial Kommunen (Karten 1:25.000)

Anlage 8.3: Alle Maßnahmen an der Lippe und Untersuchungsabschnitte

Anlage 10.1: Ermittlung der Kosten der möglichen Maßnahmen

Anlage 10.2: Ergebnisse der Nutzen-/Kosten-Vergleichsrechnungen und KVR-Leitlinien, Auszüge (LAWA 1998)

Anlage 11.1: Übergabe digitale Daten

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Hochwasser-Aktionsplan Lippe

Dezember 2002 Seite XIV

Abkürzungsverzeichnis

Abkürzung Bedeutung ATKIS Amtliches Topografisch-Kartografisches Informations-System ATKIS DLM 25 Digitales Landschaftsmodell des Amtlichen Topografisch-Kartografischen

Informations-Systems, Maßstab 1:25.000 Bez.-Reg. Bezirksregierung BNatG Bundesnaturschutzgesetz BWK Bund der Ingenieure für Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft und Kulturbau e.V. DGK5 Deutsche Grundkarte, Maßstab 1:5000 DGM5 Digitales Geländemodell, Rasterweite 10 m x 10 m DGM25 Digitales Geländemodell, Rasterweite 50 m x 50 m DVWK Deutscher Verband für Wasserwirtschaft und Kulturbau e.V. EU Europäische Union FFH-Richtlinie Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie der EU FG Flussgebiet GEP Gebietsentwicklungsplan GIS Geographisches Informations-System GLA Geologisches Landesamt (jetzt Geologischer Dienst) GW Grundwasser HWAP Hochwasser-Aktionsplan IKSR Internationale Kommission zum Schutz des Rheins LAP Lippeauenprogramm LAWA Länderarbeitsgemeinschaft Wasser LDS Landesamt für Datenverarbeitung und Statistik NRW LEP Landesentwicklungsplan LG NRW Landschaftsgesetz Nordrhein-Westfalen LippeVG Gesetz über den Lippeverband LÖBF Landesanstalt für Ökologie, Bodenordnung und Forsten LUA Landesumweltamt Nordrhein-Westfalen LV Lippeverband LW Lippe Gesellschaft für Wassertechnik LWG Landeswassergesetz LWK Landwirtschaftskammer mNN Meter über Normalnull MUF RLP Ministerium für Umwelt und Forsten, Rheinland-Pfalz MUNLV Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbrau-

cherschutz Nordrhein-Westfalen MURL Ministerium für Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft Nordrhein-

Westfalen (jetzt MUNLV) N-A-Modell Niederschlag-Abfluss-Modell NN Normalnull NRW Nordrhein-Westfalen StUA Staatliches Umweltamt TIN Triangulated Irregular Network (unregelmäßiges Dreiecksnetz) UDK Umweltdatenkatalog ÜFG Überflutungsgebiet ÜSG Überschwemmungsgebiet WHG Wasserhaushaltsgesetz WOL Wasserverband Obere Lippe WRRL Wasserrahmenrichtlinie der EU

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Hochwasser-Aktionsplan Lippe

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0 Veranlassung/Projektorganisation

Veranlassung

Mit dem Erlass IV B 8-4290- 36059 vom 10. Januar 2000 des Ministeriums für Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft wurde das Staatliche Umweltamt Lippstadt beauftragt, einen Hochwasser-Aktionsplan (HWAP) für die Lippe zu erarbeiten.

Hochwasserschäden werden durch das Zusammenwirken zweier unabhängiger Mecha-nismen erzeugt. Die Natur liefert - z. T. auch durch den Menschen verstärkt - das Hoch-wasser. Parallel dazu verdichtet der Mensch die Werte am Gewässer und schafft Scha-denspotenziale. Erst die Kopplung beider Mechanismen erzeugt zu einem bestimmten Zeitpunkt einen bestimmten Hochwasserschaden. Große Hochwasser können aber nur in Grenzen beeinflusst werden. Wenn man nachhaltig und schnell Hochwasserschäden begrenzen will, wird man über eine Einflussnahme auf die Nutzung am Gewässer deutlich mehr Erfolg haben als allein mit dem Versuch, die Hochwasser nachhaltig zu beeinflus-sen: "Hochwasserflächenmanagement" soll grundsätzlich vor "Hochwassermanagement" gehen.

Hochwasserflächenmanagement berücksichtigt, dass einerseits die Hochwasserschutz-maßnahmen auf das Schadenspotenzial abgestimmt werden. Hohe Schadenspotenziale rechtfertigen hohe Schutzziele. Andererseits bedeutet Hochwasserflächenmanagement, dass Nutzungen zu begrenzen sind, sofern sich Hochwasserschutzmaßnahmen aus ökolo-gischen und ökonomischen Gründen nicht rechtfertigen. Zukunftsweisender Hochwasser-schutz muss beiden Strategien Rechnung tragen.

Aufgabenstellung

Die Aufstellung des HWAP Lippe stützt sich auf die „Handlungsempfehlungen zur Er-stellung von Hochwasser-Aktionsplänen" der Länderarbeitsgemeinschaft Wasser vom August 1999.

Hochwasser-Aktionspläne enthalten 4 Handlungsziele:

• Minderung der Schadensrisiken,

• Minderung der Hochwasserstände,

• Verstärkung des Hochwasserbewusstseins,

• Verbesserung des Hochwassermeldesystems.

Der Hochwasserschutz und das Hochwasserschadenspotenzial der Nebenläufe der Lippe sind nicht Bestandteil des HWAP Lippe.

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Hochwasser-Aktionsplan Lippe

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Für die vollständige Bearbeitung mussten umfangreiche Daten erhoben bzw. erarbeitet werden. Die Bearbeitung eines Hochwasser-Aktionsplanes gliedert sich in folgende Be-reiche auf:

1. Schritt - Bestandsaufnahme der vorhandenen Daten,

2. Schritt - Ergänzung der vorhandenen um die fehlenden erforderlichen Daten,

3. Schritt - Ermittlung von Defiziten und Maßnahmen,

4. Schritt - Wirkungsanalyse und Ermittlung der Kosten der Maßnahmen.

Die vorliegende Studie umfasst in den Kapiteln 1 bis 8 die Bearbeitungsschritte 1 und 2. Abzuschließen ist Schritt 2 mit der Ermittlung der Hochwasserschadenspotenziale; d. h. das vorhandene Datenmaterial wurde zusammengetragen und soweit ergänzt, dass hochwassergefährdete Bereiche identifiziert und dokumentiert wurden. Es wurden Scha-densfunktionen bestimmt und Schadenserwartungswerte abgeschätzt. Ferner wurden die Daten mittels des geografischen Informationssystems ArcView digital aufbereitet. Zur Ermittlung der Schadenserwartungswerte wurde das Programmsystem HWS-GIS ver-wendet.

Die für die Aufstellung des Hochwasser-Aktionsplans erforderlichen Daten, Bau-werkspläne (soweit vorhanden) und Kartenwerke TK100, TK25, DGM25 DGK5, DGM5, Gewässerstationierungskarte, Einzugsgebietsgrenzen und Überschwemmungsgebiets-grenzen von 1905 wurden vom AG digital zur Verfügung gestellt.

Im 1. Schritt der Bearbeitung sind - mit Ausnahme des Bereiches 1D-Hydraulik - im wesentlichen Übersichten über die grundlegenden Daten im Gesamteinzugsgebiet nach einheitlichen Kriterien erarbeitet worden (dies schließt z. B. eine aktuelle, einheitliche und verbindliche Gewässerstationierung ein). Damit einher geht eine Dokumentation der Defizite der Planungsgrundlagen/Daten.

Im 2. Schritt wurden für den Arbeitspunkt 1D-Hydraulik von der Quelle der Lippe bis nach Hamm-Heessen nicht nur vorhandene Daten zusammengefasst, es wurde ein zu-sammenhängendes hydraulisches Modell erstellt und vorhandene Lücken (Vermes-sung/Hydraulik) beseitigt. Verbleibende Defizite wurden dokumentiert.

Für den Bereich der 1D-Hydraulik wurden die Überflutungsgebiete für die Jährlichkeiten HW5, HW10, HW20, HW50, HW100 und HW250 ermittelt und dokumentiert.

Der Hochwasser-Aktionsplan ist als ein erster Schritt zu einem umfassenden Hochwas-serschutzkonzept für das Gesamteinzugsgebiet zu verstehen. Die Arbeitsschritte 3 und 4 wurden als Teil 2 des Hochwasser-Aktionsplanes am 15.04.2002 beauftragt. Die Ergeb-nisse wurden in den bestehenden Bericht - in die Kapitel 8 bis 10 - eingearbeitet.

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Hochwasser-Aktionsplan Lippe

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Hinweis

Es wird darauf hingewiesen, dass bei den hier vorliegenden Untersuchungen das HW250 (ein statistisch einmal in 250 Jahren auftretendes Hochwasser) als höchstes untersuchtes Hochwasserereignis betrachtet wird. Wesentliche Aussagen werden für das HW100 (ein statistisch einmal in 100 Jahren auftretendes Hochwasser) gemacht. Eine zusätzliche Gefährdung weiterer Objekte sowie größeren Schäden bei den hier untersuchten Objekten treten bei größeren Hochwasserereignissen (HWextrem) ein.

Die Lippedeiche können bei größeren Hochwasserereignissen als den hier untersuchten überströmt werden.

Projektorganisation

Die Abbildung 0-1 zeigt die Organisationsstruktur im Hochwasser-Aktionsplan Lippe. Die Projektleitung liegt beim StUA Lippstadt in Kooperation mit dem Lippeverband und dem Wasserverband Obere Lippe. Die Federführung hat das StUA Lippstadt.

Neben dem StUA Lippstadt als Auftraggeber (AG) und Hydrotec als Auftragnehmer (AN) sind weitere beteiligte StUÄ, die Wasserverbände und die Bezirksregierungen in einem Arbeitskreis zusammengefasst. Die Organisationsstruktur wird in Abbildung 0-1 verdeutlicht.

Projektbegleitend wurde ein Projekthandbuch erstellt und gepflegt, welches den Auftrag-geber in wichtigen Koordinationsaufgaben entlasten und die Projektkommunikation erleichtern soll. Wesentliche Absprachen sind im Projekthandbuch (Hydrotec, 2002a) aufgeführt und sind so für alle Arbeitskreismitglieder nachvollziehbar.

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Hochwasser-Aktionsplan Lippe

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Abbildung 0-1: Organisationsstruktur für den HWAP Lippe

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Hochwasser-Aktionsplan Lippe

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1 Darstellung des Gebietes des Hoch-wasser-Aktionsplans

Dieses Kapitel soll eine übersichtliche, prägnante Beschreibung der vorhandenen Daten, Modelle sowie der Erkenntnisse zur Beurteilung der Hochwasserverhältnisse im Einzugs-gebiet der Lippe liefern. Die Beschreibung besteht aus kurzen Texten, verschiedenen Tabellen (im Anhang) und erläuternden Karten. Angaben zur Herkunft der im Hochwas-ser-Aktionsplan verwendeten Daten sind Anlage 1 zu entnehmen.

Abbildung 1-1: Übersicht über das Einzugsgebiet der Lippe

Im Folgenden werden die im Rahmen des HWAP erstellten Karten kurz vorgestellt:

.

Der Gewässerverlauf der Lippe wird mit wei-teren Themen in 7 Karten im Maßstab 1:25.000 dargestellt. Die Karten enthalten das Überflutungsgebiet und das potenzielle Über-flutungsgebiet der Lippe und weitere Schutz-gebiete nach Wasserrecht, Baurecht und Na-turschutzrecht sowie Maßnahmen und Einrich-tungen des Hochwasserschutzes.

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Hochwasser-Aktionsplan Lippe

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In den fünf Übersichtskarten im Maßstab 1:150.000 sind folgende Themen zusammenge-stellt:

• Verwaltungsgrenzen, Gewässer und Stauanlagen

.

• Gelände und Niederschlag

.

• Landnutzung

.

• Modell-Übersicht Hydrologie und Pegel

.

• hochwassergefährdete Gebiete

.

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Hochwasser-Aktionsplan Lippe

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1.1 Einzugsgebiet, Verwaltungsgrenzen und natur-räumliche Gliederung

1.1.1 Einzugsgebiet

Das oberirdische Einzugsgebiet der Lippe umfasst eine Fläche von ca. 4.882 km². Eine genaue Angabe des unterirdischen Einzugsgebietes ist z. Z. nicht möglich, da die Abgren-zung im Karstgebiet des Oberlaufes unbekannt ist.

Das Einzugsgebiet erstreckt sich vom Teutoburger Wald/Eggegebirge, an deren Westseite die Lippe entspringt, bis an den Rhein bei Wesel. Es erstreckt sich ca. 170 km in ost-westlicher Richtung, die größte Breite in Nord-Süd-Richtung beträgt ca. 50 km.

1.1.2 Verwaltungsgrenzen

Das Einzugsgebiet liegt ausschließlich im Bundesland Nordrhein-Westfalen. Flächenan-teile haben die Regierungsbezirke Düsseldorf, Münster, Arnsberg und Detmold. Den größten Flächenanteil hat der Regierungsbezirk Arnsberg mit ca. 1800 km², den kleinsten Anteil Düsseldorf mit ca. 150 km² im Mündungsbereich der Lippe.

Das Einzugsgebiet umfasst 16 Kreise und kreisfreie Städte mit insgesamt 80 Kommunen. Von diesen haben 22 Kommunen Anteil am Gewässerlauf. Die 5 kreisfreien Städte Hamm, Münster, Dortmund, Gelsenkirchen und Bottrop liegen mit Ausnahme von Hamm am Rand des Einzugsgebietes.

Die wasserwirtschaftlichen Aufgaben im Einzugsgebiet der Lippe werden von 7 Staatli-chen Umweltämtern (StUÄ), vier Bezirksregierungen und zwei Wasserverbänden wahr-genommen. Weiterhin gibt es regionale Zuständigkeiten der Kommunen bzw. der Unte-ren Wasserbehörden (z. B. Durchführung von Hochwasserschutzmaßnahmen). Die Un-terhaltung der Lippe wird von der Mündung in den Rhein bis zur Quabbemündung in Lippetal-Lippborg vom Lippeverband und oberhalb bis zur Padermündung vom StUA Lippstadt durchgeführt.

Zuständige StUÄ und Verbände sind (weitere Angaben können Anlage 1.1.2 entnommen werden):

• StUA Lippstadt (AG), StUA Minden, StUA Bielefeld, StUA Münster, StUA Hagen, StUA Herten und StUA Duisburg,

• Wasserverband Obere Lippe und Lippeverband.

Das Verbandsgebiet des Wasserverbandes Obere Lippe (WOL) umfasst den Quellbereich der Lippe bis unterhalb von Lippstadt-Eickelborn mit einer Fläche von ca. 1588 km². Der Anteil des Lippeverbandsgebietes am Einzugsgebiet der Lippe umfasst eine Fläche von ca. 2770 km². Es beginnt bei Lippborg und reicht bis zur Mündung in den Rhein. Zwi-schen Lippstadt-Eickelborn und Lippborg existiert für einen Teilbereich von ca. 524 km² (im Wesentlichen nördlich der Lippe gelegen) keine Verbandszugehörigkeit.

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Hochwasser-Aktionsplan Lippe

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Unterlagen zu den Zuständigkeiten im Lippegebiet sowie die Verbandssatzungen (z. T. Auszüge) können Anlage 1.1.2 entnommen werden.

1.1.3 Naturraum

Die Lippe entspringt in einem Quellteich in Bad Lippspringe am Westfuß des Eggegebir-ges. Vielfach sich windend durchfließt sie die Talaue am Nordrand des Ruhrgebietes. Der Datteln-Hamm-Kanal und der Wesel-Datteln-Kanal (Lippeseitenkanal) begleiten die Lippe von Hamm bis Wesel.

Die Lippe zählt zu den Flachlandgewässern. Sie durchfließt die Naturräume Westfälische Tieflandsbucht und Niederrheinisches Tiefland.

Im Quellgebiet der Lippe sind der obere Lauf der Ems und der obere Lauf der Lippe durch einen kleinen Höhenzug bei Westerholz und einen höheren Rücken, der von Del-brück bis Westerholz verläuft, getrennt. Es handelt sich jedoch nicht um eine regelrechte Wasserscheide. Der Südwesthang des Teutoburger Waldes und der Westhang der Egge sind Quellgebiete der Ems und der Lippe. Beide Flüsse fließen in südwestliche Richtung nebeneinander her. Oberhalb von Hövelhof gibt es eine klare Wasserscheide zwischen den beiden Flüssen. Im Bereich der Mastholter Niederung, einem Sumpfgebiet, gibt es eine solche nicht. Die Bäche, die in diese Niederung fließen, entwässern teils in die Ems, teils in die Lippe. Eine zweite Pforte zwischen den beiden Flüssen befand sich südlich der Ortslage Hövelhof auf den Wiesen des Lauer Bruchs. Durch Entwässerung wurde diese geschlossen und zu einer Wasserscheide.

Die südliche Wasserscheide zur Ruhr bis hin nach Dortmund bilden der Briloner Höhen-rücken und der Haarstrang. Weiter westlich schließt sich im Süden das Einzugsgebiet der Emscher an und im Norden grenzt die Lippe an die Einzugsgebiete von Ems und Zuider-see.

Unterschiedliche Besiedlungsdichte und Gewässernutzung des Einzugsgebietes sind Kriterien für die Unterteilung in ein Oberes - und ein Unteres Lippegebiet. Die Hochwas-sermeldeordnung für die Lippe (HWMO, 1984) teilt die Lippe in ein Oberes (Quelle bis Mündung der Gieseler), ein Mittleres (Gieseler bis Haltern) und ein Unteres Lippegebiet (Haltern bis Mündung in den Rhein) ein. Hier wird jedoch auf die Einteilung nach natur-räumlichen Charakteristika Bezug genommen.

1.1.3.1 Oberes Lippegebiet (Quelle bis Hamm)

Es umfasst ein Gebiet von ca. 2.160 km2. Das Gebiet wird durch die Karstlandschaft der Paderborner Hochfläche im Osten und des Haarstranges im Süden geprägt. Im Norden finden sich die Lippe-Niederung, die Beckumer Berge und die Senne.

Zu etwa zwei Dritteln wird das Gebiet land- und forstwirtschaftlich genutzt. Es ist dünn besiedelt. Paderborn und Lippstadt sind wichtige wirtschaftliche Zentren.

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Hochwasser-Aktionsplan Lippe

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1.1.3.2 Unteres Lippegebiet (Hamm bis Mündung)

Im westlichen Bereich zwischen Hamm und Wesel bildet die Lippe in etwa die nördliche Grenze des Ballungsraumes Rhein-Ruhr. Intensive Nutzungen (Speisung der westdeut-schen Schifffahrtskanäle, Bereitstellung von Kühl- und Brauchwasser, Ableitung von Abwässern und Grubenwässern, Freizeit und Erholung) prägen hier den Fluss, der aber auch hier weitgehend im Freiraum verläuft. In die untere Lippe entwässern direkt oder indirekt viele dicht besiedelte Siedlungsräume.

1.2 Gewässer

1.2.1 Lippe

Die Lippe ist ein Gewässer I. Ordnung von der Einmündung der Pader bis zur Mündung in den Rhein, oberhalb ist sie Gewässer II. Ordnung. Die Gewässerkennzahl ist 278. Die Fließlänge beträgt 225 km (entsprechend ATKIS-Gewässerstationierung, vorläufige dritte Auflage), sie weist einen Höhenunterschied von der Quelle bis zur Mündung von 123 m bei einem mittleren Gefälle von 0,5‰ auf. Ihre Quelle liegt in Bad Lippspringe und sie mündet bei Wesel in den Rhein (Rhein-km 814,4).

Der Quellteich im Kurpark von Bad Lippspringe ist Ausgangspunkt der Lippe. Das Ein-zugsgebiet der Quelle ist die östlich bis südöstlich anschließende Hochfläche zum Teuto-burger Wald und Eggegebirge.

Die Fließrichtung der Lippe ist von Ost nach West. Ungefähr 20 m breit ist die Lippe bei Lippborg und ca. 50 m breit im Mündungsbereich. Bei Mittelwasserführung weist sie in den nicht durch Stauanlagen beeinflussten Abschnitten Tiefen von 2 bis 4 m auf.

Aus flussmorphologischer Sicht ist die Lippe oberhalb von Lippborg in einem durch technischen Ausbau geprägten Zustand. Nur im Oberlauf befinden sich einige naturnahe Abschnitte. Durch Ausbaumaßnahmen ist die Lippe im 20. Jahrhundert um rd. 20% in ihrer Gesamtlänge verkürzt worden. Nur wenige Altarme haben noch eine offene Anbin-dung zum Fluss und das einst vorhandene vielgestaltige Flussbett ist in vielen Bereichen zu einem Regelprofil (Trapezprofil) ausgebaut worden. Eine Breiten- oder Krümmungs-erosion wird durch die vorhandene Böschungssicherung weitgehend verhindert. Dagegen erfolgt eine weitgehende Tiefenerosion bis in den Mergeluntergrund. Als Besonderheit an der Lippe sind in diesem Zusammenhang die vorhandenen Verwallungen an den Bö-schungsoberkanten zu erwähnen. Sie entstanden als Uferrehnen und durch Auffüllung mit aus der Lippe entnommenen Materialien. Neben dem Lippesee (Abgrabungssee) ist die Durchgängigkeit und die Flussdynamik der Lippe durch Wehranlagen beeinträchtigt. In jüngster Zeit wurden und werden diese Wehranlagen teilweise zurückgebaut.

Hier ist ebenfalls zu erwähnen, dass mit Renaturierungsarbeiten z. B. im Bereich Klo-stermersch oder Anepoth bereits begonnen worden ist. Hier wird versucht, die Lippe durch Entfesselung (Entfernung der Böschungssicherung), Verbreiterung, Sohlanhebun-

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Hochwasser-Aktionsplan Lippe

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gen um bis zu 3 m, Anschluss vorhandener Altarme und weitere Maßnahmen in einen naturnäheren Zustand zu versetzen.

Ab Hamm erfährt die Lippe durch die Abwärmeeinleitung mehrerer Kraftwerke eine starke thermische Belastung. Auch eine deutliche Steigerung der Salzbelastung, bedingt durch Grubenwassereinleitungen des Bergbaus, ist ab Hamm an der Lippe zu verzeich-nen. Bei einer Wasserführung von über 10 m3/s wird in Hamm Wasser der Lippe in den Datteln-Hamm-Kanal geleitet, um die westdeutschen Schifffahrtskanäle zu speisen. Um-gekehrt wird die Lippe mit Wasser aus dem Kanal angereichert, wenn in Trockenzeiten ein Abfluss von 10 m3/s unterschritten wird.

1.2.2 Nebengewässer

Zahlreiche Nebengewässer führen der Lippe ihr Wasser zu. Die folgende Abbildung 1-2 und die anschließende Tabelle 1-1 führen die wichtigsten Nebenflüsse auf.

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Hochwasser-Aktionsplan Lippe

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Abbildung 1-2: Schematische Darstellung der Lippe mit den größeren Nebengewässern

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Hochwasser-Aktionsplan Lippe

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Nebengewässer mit EZG-Größe (GSK25, 2. Aufl.)

Zuordnung (GSK25, 3. Aufl.)

Quellgebiet bzw. Entste-hung

Geologische Situation Nebenflüsse Nutzungen im EZG

Besonderheiten

Beke (49,16 km²)

Linkes Nebengewässer mit einer Fließlänge von ca. 17,5 km. Mündung bei Lippe-km 214,5 (oh. Stadtgebiet Paderborn).

Altenbeken Fluss: Klüftiger Unter-grund

Intensive Landwirtschaft, Siedlungsbereiche: Altenbe-ken und Neuenbeken

Großer Teil der Wassermengen versickern ca. ab 100 m oberhalb von Neuenbeken, so dass der Unterlauf die meiste Zeit des Jahres trocken fällt. Es wird vermutet, dass die Beke mit ihrem Wasser die Lippequellen speist.

Pader (58,96 km²)

Linkes Nebengewässer mit einer Fließlänge von ca. 4,4 km. Mündung bei Lippe-km 209,5 (bei Schloß Neuhaus).

Paderborn, mit 6 Quell-bereichen und über 100 Einzelquellen

Quellen: Grenzbereich wasserstauende Emscher Mergel und wasser-führende Kalk-, Plänter- und Mergelablagerungen der Oberkreide. Fluss: Terrassensande (Quartär)

Quellbereiche: intensive Landwirtschaft Siedlungsbereich: Paderborn

Fluss durchströmt den künstlich angelegten Pader-See zwischen Innenstadtbereich und Schloß Neuhaus.

Alme (761,31 km²)

Linkes Nebengewässer mit einer Fließlänge von ca. 59,1 km. Mündung bei Lippe-km 209 (bei Schloß Neu-haus).

Südlich von Niederalme

Kalk- und Mergelgestein Afte (Quelle nordöstlich von Wünnenberg, Einmündung bei Büren) mit einer Fließlänge von 13,44 km. Altenau ( Quelle: südöstlich von Husen, Einmündung bei Borchen)

Intensive Landwirtschaft, zahlreiche Siedlungsbereiche

Wichtigstes Nebengewässer der Lippe.

Thune (67,51 km²)

Rechtes Nebengewässer mit einer Fließlänge von ca. 22,6 km. Einmündung bei Lippe-km 206,5 (Lippesee).

Nordwestlich von Veldrom (Horn-Bad Meinberg)

Kalk- und Mergelgestein Lutter (Quelle nördl. von Bad Lippspringe, Einmündung bei der Fürstenbergbrücke )

Im Oberlauf Wald, im Unterlauf landwirtschaftliche Nutzfläche Siedlungsbereiche: Kohlstädt und Sennelager.

Vor Einmündung der Lutter wird die Thune als Strothe bezeichnet. 170 m vor der Mündung in den Lippesee dükert sie den Boker Kanal.

Glenne/Hausten-bach (323,79 km²)

Rechtes Nebengewässer mit einer Fließlänge von ca. 45,5 km. Einmündung bei Lippe-km 170,5 (Lippstadt-Cappel).

Nordwestlich von Rietberg-Mastholte (Kreis Güters-loh) als Schwarzer Graben

Fluss: bis zu 10 m mächti-ge Terrassensande der Lippe

Haustenbach (Quelle: Trup-penübungsplatz Senne, Ein-mündung: nördl. Bad Wald-liesborn, Fließlänge 37,3 km) Liese (Quelle: Liesborn, Einmündung: nördl. Cappel)

Haustenbach: Truppen-übungsplatz Senne, Umland der Glenne und Liese: intensive landwirtschaftliche Nutzung; keine größeren Ortschaften

Die Glenne befindet sich durch Eindeichung und Ausbau in einem naturfernen Zustand, das Fließverhalten ist geprägt von geringem Gefälle

Gieseler (160,57 km²)

Linkes Nebengewässer mit einer Fließlänge von ca. 12,90 km. Einmündung bei Lippe-

Nördlich von Eikeloh

Landwirtschaftliche NutzungSiedlungsbereiche: Böken-dorf, Bad Westernkotten, Lippstadt-Overhagen

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Hochwasser-Aktionsplan Lippe

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Nebengewässer mit EZG-Größe (GSK25, 2. Aufl.)

Zuordnung (GSK25, 3. Aufl.)

Quellgebiet bzw. Entste-hung

Geologische Situation Nebenflüsse Nutzungen im EZG

Besonderheiten

km 169,0 (Hellinghau-sen).

Trotzbach (55,12 km²)

Linkes Nebengewässer mit einer Fließlänge von ca. 18,8 km. Einmündung bei Lippe-km 163,5 (Kloster-mersch).

Entsteht aus Ahe, Wiemecke und Thiebeke

Landwirtschaftliche NutzungSiedlungsbereiche: Benning-hausen, Eickelborn, Horn

Quabbe (74,02 km²)

Rechtes Nebengewässer mit einer Fließlänge von ca. 16,6 km. Einmündung bei Lippe-km 147,0 (südlich von Lippborg).

Nördlich von Kaup-Essel

Landwirtschaftliche NutzungSiedlungsbereiche: Lippborg

Ahse (463 km²)

Linkes Nebengewässer mit einer Fließlänge von ca. 49,4 km. Einmündung bei Lippe-km 126,5 (Hamm).

Quellteiche in Bad Sassendorf

Quelle: grundwasserstau-endes Tonmergelgestein Fluss: Emscher Mergel

Rosenaue: (Quelle: Bad Sassendorf) Soestbach: (Quelle: Stadtgebiet Soest) Salzbach: (Quelle: Werl)

Intensive landwirtschaftliche Nutzung der Soester Börde. Siedlungsbereiche: Hamm, Soest

Zusammen mit den drei Nebenge-wässern entwässert die Ahse die Soester Börde.

Herringer Bach (38,10 km²)

Linkes Nebengewässer mit einer Fließlänge von ca. 12,5 km. Einmündung bei Lippe-km 118,5 (Hamm-Ostfeld).

Bei Rhynern (Ortsteil von Hamm)

Siedlung Siedlungsbereiche: Hamm

Horne (42,47 km²)

Rechtes Nebengewässer mit einer Fließlänge von ca. 12,5 km. Einmündung bei Lippe-km 109,5 (Werne).

Südöstlich von Herbern (Ortsteil von Ascheberg)

Oberlauf: landwirtschaftliche Nutzung Unterlauf: Siedlung Siedlungsbereiche: Werne

Seseke (319,45 km²)

Linkes Nebengewässer mit einer Fließlänge von ca. 31,9 km. Einmündung bei Lippe-km 97,0 (Lünen).

Westlich von Werl

Landwirtschaftliche NutzungSiedlungsbereiche: Lünen, Kamen, Bönen

Seit 1958 zwischen Mündung und Datteln-Hamm-Kanal und oberhalb eingedeicht, um das durch Bergbau abgesunkene Land zu schützen.

Dattelner Müh-lenbach (42,65 km²)

Linkes Nebengewässer mit einer Fließlänge von ca. 11,6 km.

Südlich von Oer-Erkenschwick

Westerbach Dümmerbach

Hoher Anteil an Siedlungs-bereichen der Städte Oer-Erkenschwick und Datteln

Alle drei Bäche begradigt, vertieft und zu offenen Abwassersammlern ausgebaut. Heute werden diese

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Hochwasser-Aktionsplan Lippe

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Nebengewässer mit EZG-Größe (GSK25, 2. Aufl.)

Zuordnung (GSK25, 3. Aufl.)

Quellgebiet bzw. Entste-hung

Geologische Situation Nebenflüsse Nutzungen im EZG

Besonderheiten

Einmündung bei Lippe-km 77,5 (nördl. Datteln).

beseitigt, da der Rückzug des Bergbaus eine unterirdische Ableitung ermöglicht.

Stever (880 km²)

Rechtes Nebengewässer mit einer Fließlänge von ca. 58,0 km. Einmündung bei Lippe-km 55,0 (Haltern).

In den Baum-bergen (Erhe-bung im westlichen Münsterland)

Kalkig/mergeliger Unter-grund Bei Haltern 200 m mäch-tige Sande

Kleuterbach Funne Heubach Halterner Mühlenbach (trägt zu 1/3 zur Füllung der Talsperre Haltern bei)

Landwirtschaftliche NutzungNaturschutzgebiet

Stever und Halterner Mühlenbach speisen die Talsperre Haltern seit 1904 (Versorgung von 1 Million Menschen - vorwiegend im Ruhrgebiet - mit Trinkwasser)

Sicking-mühlenbach (78,74 km²)

Linkes Nebengewässer mit einer Fließlänge von ca. 3,0 km. Einmündung bei Lippe-km 46,0 (Marl).

Entstehung durch Zusam-menfluss von Loemühlenbach und Silvertbach

Landwirtschaftliche NutzungSiedlungsbereiche: Oer-Erkenschwick, Marl

dükert den Wesel-Datteln-Kanal

Rapphofs Müh-lenbach (93,28 km²)

Linkes Nebengewässer mit einer Fließlänge von ca. 8,1 km. Einmündung bei Lippe-km 34,0 (Dorsten).

Entstehung durch Zusam-menfluss von Picksmüh-lenbach und Hasseler Mühlenbach

Landwirtschaftliche NutzungSiedlungsbereiche: Hassel, Westerholt

dükert den Wesel-Datteln-Kanal

Hammbach (147,12 km²)

Rechtes Nebengewässer mit einer Fließlänge von ca. 9,4 km. Einmündung bei Lippe-km 32,0 (Dorsten).

Entstehung durch Zusam-menfluss von Rhader Bach und Wienbach

Landwirtschaftliche NutzungSiedlungsbereiche: Dorsten-Holsterhausen

In Publikationen des Umweltmini-steriums NRW und des LUA wird der Wienbach als Referenzgewäs-ser für den Sandbach bzw. einen grundwassergeprägten Bach beschrieben.

Gartroper Müh-lenbach (25,15 km²)

Linkes Nebengewässer mit einer Fließlänge von ca. 12,0 km. Einmündung bei Lippe-km 19,5 (Holsterhausen).

nördl. Gartrop Landwirtschaftliche Nutzung Waldgebiet

Tabelle 1-1: Wichtige Nebenflüsse der Lippe

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1.2.3 Stauanlagen

Ein Überblick über die im Einzugsgebiet der Lippe vorhandenen Stauanlagen (nach § 105 LWG NRW) findet sich in Kapitel 3.4. Die Stauanlagen sind in der Übersichtskarte "Verwaltungsgrenzen, Gewässer und Stauanlagen" dargestellt.

1.2.4 Pegel

Eine Übersicht über die im HWAP berücksichtigten Pegel findet sich in Anlage 3.1. Die Pegel sind dargestellt in der Übersichtskarte "Modell-Übersicht und Pegel".

1.2.5 Grundwasser

Wenn man die Karte der Grundwasserlandschaften in Nordrhein – Westfalen im Bereich der Lippe betrachtet, so wird ersichtlich, dass drei große Grundwasserbereiche zu be-schreiben sind. Der Bereich Paderborn bis Lippstadt zeichnet sich als Gebiet mit ergiebi-gen bis mäßig ergiebigen Grundwasservorkommen aus. Lockergesteine des Quartär als Porenwasserleiter mäßiger bis guter Durchlässigkeit und Festgesteine der Trias und Krei-de als Kluftwasserleiter mit mittlerer, örtlich auch wechselnder Gebirgsdurchlässigkeit liegen vor.

Der mittlere Bereich des Lippegebietes, zwischen Lippstadt und Werne, ist als ein Gebiet ohne nennenswerte Grundwasservorkommen zu beschreiben. Wechsellagerungen von undurchlässigen Gesteinen im Untergrund und geringmächtigen Lockergesteinsablage-rungen des Quartär sind anzutreffen. Nur in Bereichen tektonischer Störungen und in den oberflächennahen Auflockerungszonen ist eine stärkere Grundwasserführung auszuma-chen.

Das Gebiet zwischen Marl und Werne bis Haltern zeichnet sich durch Porenwasserleiter mittlerer Durchlässigkeit (Sande, Kiese des Quartärs) und Kluftwasserleiter mittlerer Durchlässigkeit (Festgesteine des Devons) aus. Dagegen kann der Bereich zwischen Dorsten und Haltern als ein Gebiet mit sehr ergiebigen Grundwasservorkommen be-schrieben werden. Die Halterner Sande stellen das größte natürliche, quantitativ und qualitativ hervorragende Grundwasservorkommen des Landes Nordrhein-Westfalen dar (Bezirksregierung Münster, 1999). Limnisch-klastische Ablagerungen der Unter-Oberkreide (Sande, Kiese) sind Porenwasserleiter mit mittlerer bis guter Durchlässigkeit. Das Mündungsgebiet der Lippe, im Bereich der Stadt Wesel, ist ebenfalls als Gebiet mit sehr ergiebigen Grundwasservorkommen zu beschreiben. Hier herrschen vorwiegend Terrassenablagerungen der Flüsse und Bäche vor, die als Porenwasserleiter mit sehr guter bis guter Durchlässigkeit zu charakterisieren sind.

Der Bergbau (Steinkohlenabbau) im Untersuchungsgebiet führte nicht allein zu Verände-rungen in der Landschaft, sondern z. B. durch Abpumpen von Grundwasser auch zu anthropogenen Änderungen der Grundwasservorkommen.

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1.2.6 Gewässerstrukturgüte Die Gewässerstrukturgüte zeigt an, inwieweit ein Bach oder Fluss in der Lage ist, sein Bett auf natürliche Weise zu entwickeln und typischen Pflanzen und Tieren Lebensraum zu bieten. Die Gewässerstrukturgüte bewertet das Erscheinungsbild der Bäche und Flüsse in der Landschaft. Je besser die Struktur, um so höher die Naturnähe, um so größer der ökologische Wert der Lebensräume und um so höher der Erholungswert. Je schlechter die Struktur, desto geringer die Artenvielfalt, langweiliger das Landschaftsbild und um so schlechter die Hochwasserrückhaltung. Negativen Einfluss auf die Strukturgüte haben befestigte und verbaute Ufer sowie die Rückstaubereiche von Wehren. In diesen Berei-chen ist die Strömungsvielfalt stark eingeschränkt und/oder das Ufer völlig unnatürlich ausgebildet.

Für die Lippe existiert beim StUA Lippstadt eine durchgängige Strukturgütekartierung, die im Programmsystem Beach GSG GF 1.0 dokumentiert ist.

Beispiele für die Abbildung der Gewässerstrukturgüte je Stationierungsabschnitt in digitaler Form zeigen die Formulare in Anlage 1.2.6.

1.2.7 Gewässergüte

Die Gewässergüte der Lippe wird durch das Land NRW zur Zeit nach dem seit Jahren gebräuchlichen Saprobien-System in die Klassen II (gut) und II/III (befriedigend) einge-ordnet (vgl. Abbildung 1-3). Ab dem Übergang zwischen den Dienstbezirken StUA Lippstadt und StUA Herten (unterhalb von Lünen) weist die Lippe eine für ein Fließge-wässer ungewöhnlich hohe Salzkonzentration von 200 bis 1000 mg/l Chlorid auf.

Nach Angaben des Lippeverbandes wird die Gewässergüte der Lippe auch in seinem Dienstbezirk voraussichtlich 2005 durchgängig und dauerhaft die Güteklasse II erreichen. Die Seseke, der größte Nebenfluss der Lippe, ist derzeit noch ein offener Schmutzwasser-lauf und wird schrittweise vom Abwasser befreit. Mit Abschluss des Sesekeprogramms wird die Lippe die beste für einen Flachlandfluss erzielbare Wasserqualität erreichen (Information auf der Homepage des Lippeverbandes im Mai 2002 (www.eglv.de/aktuell )).

Unter Berücksichtigung der seit 22.12.2000 gültigen europäischen Wasserrahmenrichtli-nie (WRRL) wird allerdings die Darstellung und Klassifizierung der Gewässergüte in Zukunft höchstwahrscheinlich nicht mehr nach diesem Schema erfolgen.

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Abbildung 1-3: Gewässergüte der Lippe und wichtiger Nebenläufe (Daten Abb. oben: StUA Lippstadt, Mai 2002; Abb. unten: Lippeverband, www.eglv.de)

1.3 Klima/Niederschläge Das Lippeeinzugsgebiet liegt im Übergangsbereich vom maritimen zum kontinentalen Klima. Wenn auch die kontinentalen Züge von West nach Ost zunehmen, so überwiegt der maritime Einfluss. Im Allgemeinen sind die Sommer kühl und die Winter mild. Kon-tinentaler Einfluss mit längeren Phasen höheren Luftdrucks bei östlichen Winden mit wärmeren, trockeneren Sommern und Kälteperioden im Winter jedoch ebenfalls vor-kommt. Das Klima wird im Einzelnen von einer Vielzahl von Klimafaktoren geprägt, so dass es sich als recht inhomogen darstellt. Der Mittelgebirgscharakter im Osten beein-flusst die regionalen Klimaverhältnisse deutlich.

Fast die gesamte Westfälische Bucht weist mittlere Lufttemperaturen von 9 bis 9,5°C auf. In Bad Lippspringe werden nur noch 8 bis 8,5°C erreicht.

Die Niederschlagsmengen steigen von Westen nach Osten an und betragen im Mittel:

• Bereich Wesel – 650 mm bis 700 mm im Jahresdurchschnitt,

• Dorsten bis Datteln - 700 mm bis 750 mm im Jahresdurchschnitt,

• Recklinghausen – 750 mm bis 800 mm im Jahresdurchschnitt (Insellage),

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• Hamm - 600 mm bis 650 mm im Jahresdurchschnitt (Insellage),

• Hamm bis Paderborn – 700 mm bis 750 mm im Jahresdurchschnitt,

• Paderborn bis Bad Lippspringe ansteigend bis 900 mm im Jahresdurchschnitt.

Von der Vielzahl der im Untersuchungsgebiet vorhandenen Niederschlagsmessstellen werden die für den HWAP relevanten in Anlage 1.3 sowie in der Übersichtskarte "Gelän-de und Niederschlag" aufgeführt.

1.4 Böden/Landnutzung Das Untersuchungsgebiet lässt sich als eine intensiv genutzte Kulturlandschaft beschrei-ben. Neben ländlich geprägten Bereichen finden sich auch größere Siedlungsgebiete mit Industrie und Gewerbeanlagen. Städte wie Wesel, Dorsten, Lünen, Hamm und Lippstadt liegen an den Ufern der Lippe.

Das Quellgebiet der Lippe zeichnet sich durch einen hohen Waldanteil aus (Die Mineral-quellen und der Waldreichtum des Lippequellgebietes führten zur Nutzung als Kurge-biet). Auch nordöstlich der Stadt Marl und im Bereich der Stadt Haltern sind einige grö-ßere zusammenhängende Waldbereiche anzutreffen.

Schon vor vielen Jahrhunderten wurde durch Waldrodungen, Ufersicherungen und Müh-lenstaue die Lippe umgestaltet. Das heutige Erscheinungsbild stellt somit eine völlig in die Landschaft eingebundene Struktur einer Kulturlandschaft dar, in der vereinzelt noch Reste naturnaher Auenbereiche erhalten sind.

Der größte Teil der Lippeaue wird landwirtschaftlich genutzt, wobei hauptsächlich Grün-landwirtschaft betrieben wird. Die Lippeaue wird geprägt durch ein kleinräumiges Mosa-ik von Bodentypen und Bodenarten. Der Bereich unterhalb von Datteln zeichnet sich durch eine überwiegend sandige Kornfraktion aus. Im Bereich der Lippemündung finden sich durchweg lehmige Böden. Als Besonderheit sind die langgestreckten Bänder mit sandigen Auenböden unterhalb Lippborg anzusprechen. Im Bereich der von holozänen Talablagerungen gefüllten Auen herrschen Auengleye und braune Auenböden vor. Auf den pleistozänen Niederterrassenablagerungen und Uferwällen finden sich sandige Gleye und Podsole.

1.5 Topografie Betrachtet man die Übersichtskarte „Gelände und Niederschlag“, so wird ersichtlich, dass die größten Geländehöhen des Untersuchungsgebietes im Südosten zu finden sind. Im Gebiet Brilon – Wünnenberg – Lichtenau finden sich Geländehöhen zwischen 300 bis 622 m über NN. Das Gelände fällt nach Norden und Westen stetig, sodass im Mündungs-bereich die Geländehöhen zwischen ca. 20 m und 50 m über NN liegen.

Die Verfügbarkeit von Geländemodelldaten und Blättern der topografischen Karte findet sich in Anlage 1.5.

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1.6 Schutzgebiete Schutzgebiete dienen dem Erhalt schützenswerter oder schützensnotwendiger Güter, in dem sie funktionsgefährdende Nutzungen aus diesem Gebiet fernhalten. Natur- und Landschaftsschutzgebiete sind auch als in ihrer Funktion beständige und weitgehend natürliche Bereiche für den Hochwasserschutz von Bedeutung. Im Hochwasser-Aktionsplan der Lippe werden die folgenden Schutzgebietskategorien berücksichtigt

• Naturschutzgebiete (nach § 13 BNatG),

• Landschaftsschutzgebiete (nach § 15 BNatG),

• Schutzgebiete (nach § 62 LG NRW,)

• Bereiche für den Schutz der Natur (GEP NRW),

• FFH-Gebiete (EU-Richtlinie 92/43/EWG),

• Wasserschutzgebiete (nach § 19 WHG), Bereiche zum Schutz der Gewässer (GEP NRW) und Heilquellenschutzgebiete (nach § 16 LWG).

Es werden nur ausgewiesene Schutzgebiete aufgeführt. Weitere Kategorien von Schutz-gebieten werden hier nicht behandelt.

Die vorhandenen Daten zu Schutzgebieten werden für den Talbereich der Lippe in den Übersichtskarten Lippe Gewässerlauf dargestellt. Anzahl und Art der im HWAP vorlie-genden Schutzgebiete werden in Anlage 1.6 tabellarisch aufgelistet.

Neben den unten aufgeführten Schutzgebieten wird die gesamte Lippeaue mit Ausnahme der Stadtbereiche von Hamm, Lünen und Dorsten im LEP (MURL, 1995) als Gebiet für den Schutz der Natur ausgewiesen.

1.6.1 Naturschutzgebiete (§ 13 BNatG)

Naturschutzgebiete sind nach § 13 Abs. 1, Bundesnaturschutzgesetz (BNatG) wie folgt charakterisiert:

Naturschutzgebiete sind rechtsverbindlich festgesetzte Gebiete, in denen ein besonderer Schutz von Natur und Landschaft in ihrer Ganzheit oder in einzelnen Teilen

1. zur Erhaltung von Lebensgemeinschaften oder Biotopen bestimmter wildlebender Tier- und Pflanzenarten,

2. aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen oder landeskundlichen Gründen oder

3. wegen ihrer Seltenheit, besonderen Eigenart oder hervorragenden Schönheit

erforderlich ist. Nach Absatz 2 sind alle Handlungen, die zu einer Zerstörung, Beschädi-gung oder Veränderung des Naturschutzgebietes oder seiner Bestandteile oder zu einer nachhaltigen Störung führen können, nach Maßgabe näherer Bestimmungen verboten.

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Soweit es der Schutzzweck erlaubt, können Naturschutzgebiete der Allgemeinheit zu-gänglich gemacht werden.

Im Bereich der Lippeaue umfassen die Naturschutzgebiete eine Fläche von ca. 5.200 ha.

1.6.2 Landschaftsschutzgebiete (§ 15 BNatG)

Nach § 15 Abs. 1 des BNatG sind Landschaftsschutzgebiete rechtsverbindlich festgesetz-te Gebiete, in denen ein besonderer Schutz von Natur und Landschaft

1. zur Erhaltung oder Wiederherstellung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes oder der Nutzungsfähigkeit der Naturgüter,

2. wegen der Vielfalt, Eigenart oder Schönheit des Landschaftsbildes oder

3. wegen ihrer besonderen Bedeutung für die Erholung

erforderlich ist.

Laut Absatz 2 sind in einem Landschaftsschutzgebiet unter besonderer Beachtung des § 1 Abs. 3 und nach Maßgabe näherer Bestimmungen alle Handlungen verboten, die den Charakter des Gebietes verändern oder dem besonderen Schutzzweck zuwiderlaufen.

Da nach Angaben der LÖBF die Grenzen der Landschaftsschutzgebiete überarbeitet werden, liegen z. Z. keine aktuellen Daten vor. Bis zur Fertigstellung der Überarbeitung liefert die LÖBF diese Daten nicht aus. Somit konnten die Landschaftsschutzgebiete im Hochwasser-Aktionsplan nicht dargestellt werden.

1.6.3 Gebiete nach § 62 LG NRW

Weitere berücksichtigte Schutzgebiete sind die Bereiche zum „Schutz bestimmter Bioto-pe“ entsprechend § 62 des Landschaftsgesetzes Nordrhein-Westfalen (LG NRW).

In Absatz 1 des LG NRW werden folgende Biotope als schützenswert aufgeführt:

1. Natürliche oder naturnahe unverbaute Bereiche fließender und stehender Binnenge-wässer einschließlich ihrer Ufer und der dazugehörigen uferbegleitenden natürlichen oder naturnahen Vegetation sowie ihrer natürlichen oder naturnahen Verlandungsbe-reiche und regelmäßig überschwemmten Bereiche,

2. Moore, Sümpfe, Röhrichte, Riede, Nass- und Feuchtgrünland, Quellbereiche,

3. Binnendünen, natürliche Felsbildungen, natürliche oder naturnahe Blockschutt- oder Geröllhalden, Höhlen und Stollen, Zwergstrauch-, Ginster- und Wacholderheiden, Borstgrasrasen, Magerwiesen und –weiden, Trocken- und Halbtrockenrasen, natürli-che Schwermetallfluren, Binnensalzstellen, Wälder und Gebüsche trockenwarmer Standorte,

4. Bruch-, Sumpf- und Auwälder, Schluchtwälder, Block- und Hangschuttwälder.

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1.6.4 Bereiche für den Schutz der Natur (GEP NRW)

Bereiche für den Schutz der Natur sind besonders schutzwürdige, ökologisch wertvolle Landschaftsbereiche oder -teile, die als Rückzugsgebiete und Regenerationsräume für die Pflanzen- und Tierwelt dienen. In diesen Bereichen ist grundsätzlich den Belangen des Biotop- und Artenschutzes Vorrang gegenüber anderen Nutzungsansprüchen zu geben. Nutzungen, die diese Zielsetzungen beeinträchtigen, dürfen nur erfolgen, wenn die ange-strebte Nutzung an einem anderen, weniger konfliktreichen Standort nicht realisierbar ist.

In den Bereichen für den Schutz der Natur gelten die Planziele entsprechend der jeweils gültigen Gebietsentwicklungspläne der Bezirksregierungen Detmold, Arnsberg, Münster und Düsseldorf.

Beispielhaft für die bestehenden Gebietsentwicklungspläne wird im GEP Münsterland der Bezirksregierung Münster (1999) das Wesen der Bereiche für den Schutz der Natur wie folgt erläutert:

• Die in diesem Gebietsentwicklungsplan dargestellten Bereiche für den Schutz der Natur müssen nicht vollständig in Form festgesetzter Naturschutzgebiete gesichert bzw. entwickelt werden. In die Darstellung sind auch solche Flächen einbezogen, de-nen für eine Biotopentwicklung eine geringere Priorität zukommt. Es bleibt daher den naturschutzrechtlichen Verfahren vorbehalten, Art und Umfang des Schutzes von Na-tur und Landschaft festzusetzen. Neben landschaftsrechtlichen Schutzkategorien sind Kooperationen zwischen Land- bzw. Forstwirtschaft und dem Naturschutz auf Ver-tragsbasis geeignet. Die Umsetzung von Entwicklungsmaßnahmen in Bereichen für den Schutz der Natur kann auch zu Zwecken der Kompensation von Eingriffen in Na-tur und Landschaft erfolgen.

• Anliegen von Regionalplanung und Naturschutz ist der Aufbau eines regionalen Biotopverbundsystems. Zusammenhängende geschützte Lebensräume werden dabei durch Verbindungselemente miteinander verknüpft. In diesem Zusammenhang spielen Gewässerauen, feuchte Niederungen und langgestreckte bewaldete Gebirgszüge als naturgegebene Verbindungskorridore eine besondere Rolle.

Derzeitig sind im Gebiet des Hochwasser-Aktionsplanes Lippe folgende Naturschutzför-derprogramme von Bedeutung:

• das Ökologieprogramm Emscher-Lippe (ÖPEL), das u. a. die Rückgewinnung und Neubegründung ökologischer Potenziale entlang von Emscher und Lippe, Einbezie-hung von Bergsenkungsgebieten als regionale Trittsteinbiotope und den Aufbau eines regionalen ökologischen Freiflächenverbundes zwischen Lippeaue und der Ruhr för-dert,

• das Lippeauenprogramm (LAP) als ein Rahmenkonzept für die Entwicklung von Fluss und Aue und

• das Kreiskulturlandschaftsprogramm des Kreises Recklinghausen, das den Erhalt wildlebender Pflanzen und Tiere und die Verbesserung ihrer Lebensbedingungen för-dert.

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1.6.5 FFH-Gebiete (EU-Richtlinie 92/43/EWG)

Über die regionale und landesweite Bedeutung hinaus haben einige Naturräume auch im internationalen Rahmen einen Schutzstatus. Zu den wichtigsten international bedeutenden Gebieten zählen die Gebiete der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie (FFH). Gemäß der “Richtlinie 92/43/EWG ”des Rates vom 21.05.1992 (Europäische Union, 1992) zur Er-haltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen (Artikel 6 Abs. 2 bis 4) sind geeignete Maßnahmen zu treffen, um in diesen besonderen Schutzge-bieten die Verschlechterung der natürlichen Lebensräume sowie Störungen von Arten, für die diese Gebiete ausgewiesen sind, zu vermeiden. Pläne oder Projekte, die diese Gebiete erheblich beeinträchtigen können, erfordern eine Prüfung auf Verträglichkeit mit den für diese Gebiete festgelegten Erhaltungszielen, soweit es sich nicht um Pläne oder Projekte handelt, für die aus Gründen des Bestandsschutzes keine Verträglichkeitsprüfung durch-zuführen ist.

Zu den großen FFH-Gebieten im Lippeeinzugsgebiet gehören wesentliche Teile der Lip-peaue unterhalb von Lippstadt, der Truppenübungsplatz Senne, Teile des Staatsforstes Büren und die Truppenübungsplätze Borkenberge und Geisheide. Im Bereich der Lip-peaue umfassen die FFH-Gebiete eine Fläche von ca. 6.000 ha.

Die im Bereich der Lippe vorkommenden FFH-Lebensraumtypen gibt die folgende Ta-belle wieder:

Tabelle 1-2: FFH-Lebensraumtypen im Lippegebiet (Tara, unveröffentlicht)

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1.6.6 Wasserschutzgebiete (§ 19 WHG) und Bereiche zum Schutz der Gewässer (GEP NRW)

Nach § 19 Abs. 1 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) können Wasserschutzgebiete festgesetzt werden, wenn es das Wohl der Allgemeinheit erfordert,

1. Gewässer im Interesse der derzeit bestehenden oder künftigen öffentlichen Wasser-versorgung vor nachteiligen Einwirkungen zu schützen oder

2. das Grundwasser anzureichern oder

3. das schädliche Abschwemmen von Niederschlagswasser sowie das Abschwemmen und den Eintrag von Bodenbestandteilen, Dünge- oder Pflanzenbehandlungsmitteln in Gewässer zu verhüten.

Weitere Bestimmungen zum Schutz des für die Trinkwasserversorgung genutzten Was-sers finden sich in den jeweiligen Wasserschutzgebietsverordnungen.

In den GEP NRW wird in den „Bereichen zum Schutz der Gewässer“ deren Funktion als Retentions- und Versickerungsraum betont (vgl. auch Kapitel 1.8). So wird als Ziel im GEP Emscher-Lippe der Bezirksregierung Münster (2000) formuliert:

• Die Funktion der Gewässer und Auen als natürlicher Retentionsraum soll umfassend gesichert bzw. - soweit möglich - wiederhergestellt werden. Die Funktion der natürli-chen Gewässer als Lebensräume für Flora und Fauna sowie als Erholungs- und Erleb-nisraum für den Menschen soll erhalten bzw. bei ausgebauten oder verrohrten Gewäs-sern (z. B. das Emschersystem) durch ökologischen Umbau und Rückgewinnung von Auenbereichen wieder entwickelt werden.

• In von Siedlungsbereichen überlagerten Bereichen für den Grundwasser- und Gewäs-serschutz sollen die Belange des Gewässerschutzes im Rahmen der Bauleitplanung unter Beachtung des wasserwirtschaftlichen Vorsorgegrundsatzes besonders berück-sichtigt werden.

• Bei Nutzungskonflikten, insbesondere mit der Landwirtschaft sowie Rohstoffgewin-nung (übertage und untertage), sollen die Belange des Gewässerschutzes im Rahmen der Abwägung berücksichtigt werden. Weitere Beeinträchtigungen der Gewässer oder Verunreinigungen des Grundwassers sind auszuschließen. Durch Kooperationen zwi-schen Wasserwirtschaft und Landwirtschaft bzw. mit anderen Raumnutzern sollen be-stehende Gewässerbelastungen weiter abgebaut werden.

• Bei raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen soll das anfallende Regenwasser in den Siedlungsgebieten - soweit es die Bodenverhältnisse zulassen - versickert bzw. angrenzenden Gewässern zugeführt werden.

Von Bedeutung für die Wasserversorgung und im LEP NRW (1995) ausgewiesene Was-serschutzgebiete existieren großflächig im Bereich der oberen Lippe, besonders entlang der Talaue von Bad Lippspringe bis Lippstadt. Im unteren Lippebereich befinden sich großflächige Schutzgebiete in den Kommunen Haltern/Oer-Erkenschwick und besonders ausgedehnt in Dorsten/Schermbeck/Bottrop.

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1.6.7 Heilquellen (§ 16 LWG)

Heilquellen sind nach § 16, Absatz 1 des LWG: "natürlich zutage tretende oder künstlich erschlossene Wasser- oder Gasvorkommen, die auf Grund ihrer chemischen Zusammen-setzung, ihrer physikalischen Eigenschaften oder nach der Erfahrung geeignet sind, Heil-zwecken zu dienen".

In Absatz 3 heißt es, dass "zum Schutze einer staatlich anerkannten Heilquelle Heilquel-lenschutzgebiete festgesetzt werden. § 19 Abs. 2 bis 4 des Wasserhaushaltsgesetzes, §§ 14 und 15 dieses Gesetzes gelten sinngemäß."

Im oberen Lippegebiet gibt es ausgedehnte Flächen mit Heilquellenstatus, besonders in den Kommunen Bad Lippspringe und Altenbeken. Weitere Bereiche liegen südlich der Lippe in den Kommunen Erwitte und Bad Sassendorf.

1.7 Modelle Im Aktionsplangebiet wurden in den letzten Jahren eine Vielzahl von hydraulischen und hydrologischen Untersuchungen durchgeführt. Die Übersichtskarte „Hydrologische Mo-delle“ gibt einen Überblick über die z. Z. vorliegenden Informationen. In Anlage 1.7 werden die vorliegenden hydraulischen und hydrologischen Modelle tabellarisch aufgeli-stet.

Die vorliegenden Untersuchungen im Bereich der hydraulischen 1D-Modellierung zwi-schen Bad Lippspringe und Lippborg werden in Kapitel 2.2 näher angesprochen.

1.8 Hochwassergefährdete Gebiete Im Hochwasser-Aktionsplan Lippe werden die im "Endentwurf zur Ermittlung und Fest-setzung von Überschwemmungsgebieten" (NRW-Arbeitsgruppe Ermittlung und Festset-zung von Überschwemmungsgebieten, 2001) eingeführten Begriffe verwendet. Das Do-kument kann als rtf-Datei (für Word) in Anlage 1.8 eingesehen werden. Dort befindet sich auch eine Abbildung der Grenzen des Überflutungsgebiets und anderer Teile des hochwassergefährdeten Gebietes zur Erläuterung der Begriffe. Ebenfalls in Anlage 1.8 befindet sich ein Auszug aus den Handlungsempfehlungen der Ministerkonferenz für Raumordnung (MKRO, 2000) und eine tabellarische Auflistung der bekannten hochwas-sergefährdeten Gebiete.

1.8.1 Überflutungsgebiete/Gesetzlich festgesetzte Überschwem-mungsgebiete

Entsprechend dem Endentwurf zur Ermittlung und Festsetzung von Überschwemmungs-gebieten (NRW-Arbeitsgruppe Ermittlung und Festsetzung von Überschwemmungsgebie-ten, 2001) wird das Überflutungsgebiet unterteilt in das Überschwemmungsgebiet und in das überflutete Gebiet, das aufgrund seiner Bebauung kein Überschwemmungsgebiet nach § 32 WHG ist.

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Im LEP NRW (1995) ist als Ziel im Bereich Wasser festgelegt, dass Überschwem-mungsgebiete und Talauen der Fließgewässer als natürliche Retentionsräume zu erhalten und zu entwickeln sind. Einer Beschleunigung des Wasserabflusses soll entgegengewirkt werden.

Die Überschwemmungsgebiete der Gewässer sollen einen schadlosen Hochwasserabfluss gewährleisten. Sie sind in ihrer Funktion als natürliche Rückhalteflächen zu erhalten. Eine Freihaltung dieser Gebiete wird in den Gebietsentwicklungsplänen als ein allgemei-nes Ziel der Raumordnung und Landesplanung angesehen. Eine Inanspruchnahme von Überschwemmungsgebieten zugunsten von Siedlungserweiterungen ist daher nicht zuläs-sig.

Maßnahmen in Überschwemmungsgebieten dürfen nur durchgeführt werden, wenn diese Vorhaben in Einklang mit den wasserwirtschaftlichen Erfordernissen stehen. Diese Rege-lung im LEP NRW ist auf Grund der Novellierung des §32 WHG von 1996 überholt und wird dort wie folgt formuliert: Maßnahmen in Überschwemmungsgebieten dürfen nur durchgeführt werden, wenn Gründe des Allgemeinwohls überwiegen, alternative Standor-te nicht gegeben sind und rechtzeitig die notwendigen Ausgleichsmaßnahmen getroffen werden können (vgl. auch Kapitel 4.2).

In den GEP NRW - hier dargestellt durch die besonders eindeutige Zielformulierung im GEP Emscher-Lippe (Bezirksregierung Münster, 2000, Abschnitt II.4, Nummern 386 - 392) - wird die Bedeutung der Retention hervorgehoben:

• Angesichts der negativen Erfahrungen mit Hochwasser in den letzten Jahren kommt der Sicherung und Erweiterung von Retentionsräumen eine besondere Bedeutung zu. Es hat sich dabei gezeigt, dass die Hochwasserschutzeinrichtungen nicht immer aus-reichen, um die Hochwasserrisiken zu mindern. Deshalb ist es im Rahmen des vor-beugenden Hochwasserschutzes unerlässlich, der Entstehung von Hochwasserschäden entgegenzuwirken. Insbesondere sind natürliche Retentionsräume grundsätzlich vor einer weiteren Inanspruchnahme zu sichern und die Funktion ehemaliger Rückhalte-flächen (Aufnahme des Hochwassers, Abflussminderung von Gewässern) wiederher-zustellen. Im Gebietsentwicklungsplan werden zum Zweck des vorbeugenden Hoch-wasserschutzes folgende hochwassergefährdende Gebietskategorien als "Über-schwemmungsbereiche" dargestellt:

- Überschwemmungsgebiete,

- überflutete Gebiete, die aufgrund ihrer vorhandenen Bebauung nicht zum Überschwemmungsgebiet im Sinne des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) gehören,

- potenzielle Überflutungsgebiete,

- rückgewinnbare Überschwemmungsgebiete.

• Im Gegensatz zu den wasserrechtlichen Festsetzungen sollen die regionalplanerisch dargestellten Überschwemmungsbereiche als langfristige Optionen zur vorbeugenden Sicherung und Rückgewinnung von Retentionsräumen beitragen. Daher werden zu-sätzlich gemäß der Erlasse der Landesplanungsbehörde vom 07. April 1998 und 24. Mai 2000 bereits bebaute Überflutungsgebiete als Überschwemmungsbereiche darge-stellt. Damit soll in diesen Bereichen eine weitere bauliche Inanspruchnahme mit dem Ziel verhindern werden, die Funktion dieser Bereiche zur Hochwasserrückhaltung

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nicht weiter einzuschränken und weitere bauliche Vorhaben aus diesen Bereichen he-rauszuhalten, die bei Hochwasserereignissen überflutet werden und damit Schaden nehmen könnten.

• Die "Überschwemmungsbereiche" werden gemäß den Handlungsempfehlungen der Ministerkonferenz für Raumordnung (MKRO, 2000) so abgegrenzt, dass sie die Teile der Flussauen umfassen, die bei einem 100-jährlichen Hochwasser überflutet werden (HW100-Linie) und die im regionalplanerischen Maßstab darstellbar sind (vgl. Anlage 1.8). Dies gilt insbesondere für die Überschwemmungsbereiche entlang der Lippe.

Bereits um 1900 wurden auf der Grundlage des preußischen Wassergesetzes gesetzliche und natürliche Überschwemmungsgebiete ausgewiesen. Das natürliche Überschwem-mungsgebiet reicht teils weit über das gesetzlich festgesetzte Überschwemmungsgebiet hinaus.

Im Aktionsplangebiet sind folgende Gewässerabschnitte der Lippe gesetzlich festgesetzt:

• Das preußische natürliche und gesetzliche Überschwemmungsgebiet ist für die ge-samte Lippe ab ca. 400 m unterhalb des Kurparks in Bad Lippspringe ausgewiesen.

• Neuere gesetzliche Überschwemmungsgebiete existieren für zwei Lippeabschnitte:

- Von Lippe-km 214,44 (Einmündung Beke) bis Lippe-km 187,16 (West-grenze Salzkotten) wurde das Überschwemmungsgebiet am 16.10.1996 festgesetzt. Festsetzungsbehörde war die Bezirksregierung Detmold.

- Von Lippe-km 26,0 (Alt Schermbeck) bis zur Mündung in den Rhein wur-de das Überschwemmungsgebiet 1955 festgesetzt. Basis dieser Festsetzung war das preußische gesetzliche Überschwemmungsgebiet, das durch Orts-begehungen überarbeitet wurde. Festsetzungsbehörde war die Wasser- und Schifffahrtsdirektion Münster.

Aber nicht nur an der Lippe, auch an einer Reihe von Nebengewässern wurden Über-schwemmungsgebiete ausgewiesen. Einen Überblick über den derzeitigen Stand bietet die Übersichtskarte „Überflutungsgebiete und potenzielle Überflutungsgebiete“ sowie die Tabelle in Anlage 1.8.

1.8.1.1 Neuermittlung des Überflutungsgebietes von Hamm-Heessen bis zur Mündung

Auf Basis einer 2-dimensionalen hydraulischen Berechnung wurden die Überflutungsge-biete für den Bereich Hamm-Heessen bis zur Mündung der Lippe in den Rhein für ver-schiedene Jährlichkeiten neu ermittelt. Diese Flächen werden im HWAP Lippe berück-sichtigt (vgl. Kapitel 2.3).

1.8.1.2 Neuermittlung des Überflutungsgebietes von der Quelle bis Hamm-Heessen

In diesem Bereich wurden verschiedene schon vorliegende 1D-Modelle überarbeitet. Für einen Teilbereich wurde eine Neuvermessung durchgeführt. Die aus diesen hydraulischen

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Modellen resultierenden Überflutungsgebiete werden im HWAP berücksichtigt (vgl. Kapitel 2.2 ).

1.8.2 Potenzielle Überflutungsgebiete

Bei den potenziellen Überflutungsgebieten handelt es sich um Gebiete, die beim Versa-gen von Hochwasserschutzeinrichtungen überflutet werden (vgl. NRW-Arbeitsgruppe Ermittlung und Festsetzung von Überschwemmungsgebieten, 2001). Die Flächen wurden für das HW100 ermittelt. I. d. R. wurden die potenziellen Überflutungsgebiete durch Übertragung der Wasserspiegellagen des HW100 in das Gelände hinter den Deichen ermittelt. Im Bereich Lippstadt Nord war dieses Vorgehen nicht möglich, da das Gelände hier stetig abfällt und sich somit die Fläche des potenziellen Überflutungsgebietes auf diese Weise nicht begrenzen ließ. Aus diesem Grund wurde hier eine Volumenermittlung durchgeführt und das ermittelte Volumen von 0,7 Mio. m³ wurde von der angenommenen Einströmungsstelle ausgehend in das Gelände verteilt.

Potenzielle Überflutungsgebiete hinter Deichen bzw. Dämmen oder Schutzmauern lagen für die Lippe bisher nicht vor. Im Rahmen des Hochwasser-Aktionsplanes wurden fol-gende Flächen neu ermittelt:

• Lippe-km 179,0 bis Lippe-km 174,0: Lipperode, Lippstadt (rechts); Fläche ca. 396 ha

• Lippe-km 176,4 bis Lippe-km 175,8: Hella-Werke, Lippstadt (links); Fläche ca.5,5 ha

• Lippe-km 163,4 bis Lippe-km 162,6: Eickelborn (links); Fläche ca. 3 ha

• Lippe-km 158,3 bis Lippe-km 156,7: Lippetal-Hovestadt (links); Fläche ca. 27 ha

• Lippe-km 126,8 bis Lippe-km 124,0: Hamm-Heessen (rechts); Fläche ca. 210 ha

• Lippe-km 123,3 bis Lippe-km 117,7: Hamm-Hövel (rechts); Fläche ca. 349 ha

• Lippe-km 121,7 bis Lippe-km 121,4: Hamm Kläranlage (links); Fläche ca. 2,6 ha

• Lippe-km 109,0 bis Lippe-km 108,0: Bergkamen-Rünthe (links) ; Fläche ca. 32 ha

• Lippe-km 98,7 bis Lippe-km 97,0: Lünen-Beckinghausen (links); Fläche ca. 83 ha

• Lippe-km 96,8 bis Lippe-km 95,5: Lünen (links); Fläche ca. 36 ha

• Lippe-km 95,7 bis Lippe-km 92,4: Lünen-Nordlünen (rechts); Fläche ca. 33 ha

• Lippe-km 91,6 bis Lippe-km 91,7: Lünen Lippolthausen (links); Fläche ca. 13 ha

• Lippe-km 47,5 bis Lippe-km 43,5: Haltern-Lippramsdorf (rechts); Fläche ca. 290 ha

• Lippe-km 47,5 bis Lippe-km 44,6: Marl-Sickingmühle (links); Fläche ca. 57 ha

• Lippe-km 36,7 bis Lippe-km 35,3: Dorsten-Hervest (rechts); Fläche ca. 41 ha

• Lippe-km 35,1 bis Lippe-km 31,5: Dorsten-Holsterhausen (rechts); Fläche ca. 296 ha

• Lippe-km 35,1 bis Lippe-km 32,4: Dorsten (links); Fläche ca. 44 ha

• Lippe-km 3,3 bis Lippe-km 2,7: Wesel-Fusternberg (rechts); Fläche ca. 2,4 ha

In der Summe ergeben sich damit potenziell gefährdete Flächen an der Lippe von ca. 1921 ha.

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Diese Flächen sind in der Übersichtskarte „Hochwassergefährdete Gebiete“ sowie in den Übersichtskarten Lippe Gewässerlauf dargestellt.

Im GEP Emscher-Lippe (Bezirksregierung Münster, 2000) wird explizit formuliert, dass in den potenziellen Überflutungsgebieten auf das Risiko der Hochwassergefährdung im Rahmen der Bauleitplanung und der Genehmigungsverfahren hinzuweisen ist.

1.8.3 Rückgewinnbare Überschwemmungsflächen

Aus den potenziellen Überflutungsgebieten können Flächen ermittelt werden, die nach Prüfung im Einzelfall geeignet sind, durch entsprechende Maßnahmen wieder zum Über-flutungsgebiet zu werden, die sogenannten „Rückgewinnbaren Überschwemmungsflä-chen“ (vgl. NRW-Arbeitsgruppe Ermittlung und Festsetzung von Überschwemmungsge-bieten, 2001).

Im Bereich der Lippe sind derzeit keine rückgewinnbaren Überschwemmungsflächen ausgewiesen.

Vergleicht man die Flächen des heutigen Überflutungsgebietes mit denen der preußischen Festsetzung, ergibt sich ein Flächenverlust von ca. 30 %. Das heutige Überflutungsgebiet umfasst ca. 106 km² gegenüber 154 km² im preußischen Überschwemmungsgebiet. Die Hauptgründe dieser Flächenreduzierung sind die vorgenommenen Eindeichungen sowie die fehlenden Flächen südlich des Lippeseitenkanals. Teile dieser Flächen sind in den potenziellen Überflutungsgebieten (vgl. Kapitel 1.8.2) wiederzufinden. Es bleibt noch zu untersuchen, ob und wie viel dieser potenziellen Überflutungsgebiete in rückgewinnbare Überschwemmungsflächen zurückgeführt werden können.

Abbildung 1-4: Vergleich des heutigen Überflutungsgebietes HW100 mit dem preußi-schen Überschwemmungsgebiet am Beispiel von Lünen

1.9 Abbau von Bodenschätzen An der Lippeaue zwischen Paderborn und Lippstadt, bei Hamm-Uentrop, Datteln-Leven und im Mündungsbereich werden Kies und Sand abgebaut. Seit etwa 1890 findet be-reichsweise unter der Lippe Untertagebergbau auf Steinkohle statt. Von den daraus ent-standenen Bodensenkungen sind die Bereiche Hamm bis Werne, Lünen bis Waltrop und

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Haltern bis Dorsten betroffen. Als Gegenmaßnahmen zum Hochwasserschutz ist der Bau von Deichen und Pumpwerken erforderlich geworden (Lippeverband 2001, unveröff.).

1.10 Historische Hochwasserereignisse An der Lippe sind eine ganze Reihe von Hochwasserereignissen bekannt und z. T. auch ausführlich dokumentiert. Einige Fotos von verschiedenen Hochwasserereignissen sind in Anlage 1.10 zusammengestellt.

Das höchste bekannte und weitgehend dokumentierte Hochwasserereignis an der Lippe ist das Ereignis von 1890, welches die Grundlage der Kartierung der Überschwemmungs-gebiete durch die Preußische Landesaufnahme von 1910/1913 darstellt. Die aus diesem Ereignis resultierenden Überschwemmungsflächen zeigt die Übersichtskarte „Überflu-tungsgebiete und potenzielle Überflutungsgebiete“.

Ein weiteres Hochwasserereignis, das besonders im Bereich der Oberen Lippe einen hohen Schaden angerichtet und auch Todesopfer gefordert hat, ist das Ereignis vom Juli 1965. Ausgelöst durch dieses Ereignis wurde der "Wasserverband für das obere Lippege-biet" (jetzt "Wasserverband Obere Lippe" WOL) gegründet. Das Hochwasser von 1965 ist vom WOL mit Fotos, Hochwassermarken, Karten, Texten und Zeitungsartikeln aus-führlich dokumentiert worden. Diese Dokumentation liegt auf CD-ROM vor und kann beim WOL bezogen werden.

Für den Unterlauf der Lippe ist dieses Ereignis von geringerer Bedeutung. Hier tritt viel-mehr das Hochwasser von 1946 in den Vordergrund.

Auch in neuerer Zeit trat die Lippe über die Ufer (z. B. 1994, 1995, 1998, 2000), wobei auch Siedlungsbereiche beeinträchtigt wurden. Entlang der gesamten Lippe liegen des-halb auch weiterhin Planungen für Hochwasser-Schutz-Maßnahmen vor (vgl. auch Kapi-tel 3.5).

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2 Hydraulik-Modelle und Hochwasser-statistik

2.1 Allgemeines Im Rahmen des Hochwasser-Aktionsplanes wurde für die gesamte Lippe eine aktuelle Hochwasserstatistik erstellt (Stand: Juli 2001). Dazu wurden an einigen Pegeln durch den Lippeverband neue Pegelstatistiken beauftragt. Die betrachteten Hochwasserquantile sind HW1, HW2, HW5, HW10, HW20 bzw. HW25, HW50, HW100, HW200 und HW250.

Die bisher gültige Statistik des Lippeverbandes (Lippborg - Wesel) stammt aus dem Jahr 1985 (Lippeverband, 1985). Die neuen Abflussgrößen unterscheiden sich im Regelfall nur wenig von den 1985 ermittelten.

Es ist zu beachten, dass die potenziellen Überflutungsgebiete auf Basis des Hochwasser-quantils HW100 ermittelt worden sind.

Eine Erläuterung zur aktuellen Hochwasserstatistik findet sich in Anlage 2. Dort befindet sich auch eine Tabelle mit den aus der statistischen Untersuchung ermittelten Abflüssen für die Lippeabschnitte.

2.2 Lippe von Bad Lippspringe bis Hamm-Heessen

2.2.1 Allgemeines

Für die Lippe von Bad Lippspringe bis Hamm-Heessen sind in der Vergangenheit ver-schiedene hydraulische 1D-Modelle aufgestellt worden. Die verwendeten Modelle stam-men aus den Jahren 1993 bis 2001. Sie wurden im Rahmen des HWAP zusammengefasst und aufbereitet. Es wurden die Hochwasserquantile HW5, HW10, HW20, HW50, HW100 und HW250 berechnet und für diese Hochwasserquantile die Überflutungsgebie-te ermittelt.

Für den Bereich Eickelborn bis Lippborg (Abschnitt 02) wurde eine neue Vermessung durchgeführt und auf Basis dieser Daten das hydraulische Modell für diesen Abschnitt aufgestellt.

Für den Bereich Lippborg (Grenze des Lippeverbandes) bis Hamm-Heessen soll ein 2D-Modell aufgestellt werden. Da dieses Modell noch nicht vorliegt, wurde aus vorhandenen Peilprofilen der Lippe und den Daten des Geländemodells ein hydraulisches Modell aufbereitet.

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Eine Übersicht über die verwendeten 14 hydraulischen Modelle, die aus verschiedenen Vermessungen und Bearbeitungen stammen und verschiedene Aufbereitungsqualitäten aufweisen, gibt Tabelle 2-1.

Für den Bereich Paderborn-Schloß Neuhaus wurden zur Ermittlung des Schadenspoten-zials zwei Studien im Auftrag des WOL von Hydrotec durchgeführt (Hydrotec, 2001a, 2001b). Die Berechnungsergebnisse für die Hochwasserquantile HW100 und HW250, die mit einer 2D-Modellierung ermittelt worden sind, wurden für den HWAP übernommen (vgl. Kapitel 5.2.1).

Die für die verschiedenen Berechnungsabschnitte ermittelten Abflussmengen und An-fangswasserspiegel können Anlage 2.2 entnommen werden. Dort sind ebenfalls die Er-gebnisse der hydraulischen Berechnungen in Form von hydraulischen Längsschnitten abgelegt.

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Nr. Datenlieferant Dateneingang

Stat. unten

Stat. oben

Strecke in km

Anzahl Profile

mittlerer Profilab-stand in m

Büro / letzte bekannte Bearbeitung

Vermessung ursprüngliches Format

Rauheiten KS / KST

0 BCE/Hydrotec 130,30 146,40 16,10 162 99 BCE/Hydrotec LV? d66 und X,Y,Z KS 1 StUA Lippstadt

04/2001 146,40 150,90 4,50 35 129 StUA LP StUA LP FLUSS KS

2 R. Pajonk 05/2001

150,91 163,30 12,39 73 170 Hydrotec 2001 Pajonk 2001 Jabron beides

3 StUA Lippstadt 04/2001

163,40 166,10 2,70 30 15

Verm./Berech. 90

180

Ing.-Büro Vollmer 2000? Stau KS

4 StUA Lippstadt 04/2001

166,20 173,90 7,70 82 15

Verm./Berech. 95

200

Ing.-Büro Vollmer 2000? Stau KS

5 StUA Lippstadt 04/2001

173,90 175,70 1,80 65 28 StUA LP StUA LP WSPLWA KST

6 StUA Lippstadt 04/2001

175,70 188,10 12,40 106 117 StUA LP 2001 StUA LP WSPLWA KS

7 Pro Aqua 1993

188,10 202,24 14,14 360 39 ProAqua 1993 ProAqua 1993 WSPLWA KST

8 Hydrotec 1995

174,26 202,24 27,98 42 666 Hydrotec 1995 (P259)

ProAqua 1993 Pajonk 1994

WSPLWA KST

9 StUA Bielefeld 04/2001

174,26 202,24 27,98 157 178 Sönnichsen 1994 ProAqua 1993 WSPLWA KST

10 StUA Bielefeld 04/2001

202,24 214,44 12,20 98 124 Sönnichsen 1994 verschiedene Büros WSPLWA KST

11 Hydrotec 07/2001

202,34 214,67 12,33 185 67 Hydrotec 2000 (P501)

verschiedene Büros versch. KST

12 BCE 1995

214,66 219,98 5,32 157 34 BCE 1995 BCE BCE KST

13 StUA Lippstadt 07/2001

206,84 207,86 1,02 16 64 StUA LP 2001 IWA WSPLWA KST

rot = nicht verwendet grau = wird in anderen Abschnitt eingearbeitet

Tabelle 2-1: Übersicht über die Berechnungsabschnitte der 1D-Modellierung

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2.2.2 Hydraulische Berechnungen

Die verschiedenen hydraulischen Modelle wurden in Abhängigkeit von der Datenqualität und des bereitstellbaren Datenmaterials mehr oder weniger stark überarbeitet und einheit-lich in das 1D-Wasserspiegellagenprogramm Jabron (Version 6.0) importiert.

Aufgrund der Verschiedenartigkeit der Originaldaten wurde die Aufteilung in Berech-nungsabschnitte beibehalten. Die Ergebnisse der Wasserspiegellagenberechnungen der einzelnen Abschnitte ist den Ergebnistabellen in Anlage 2.2 zu entnehmen.

Schwierigkeiten in der hydraulischen Berechnung ergaben sich vor allem durch die in weiten Bereichen verwallte Lippe. Diese Verwallungen dienen im Wesentlichen nicht dem Hochwasserschutz, sondern sind Materialablagerungen in Folge von Ausbaggerun-gen der Lippe (Schiffbarkeit). Die genauen Strömungsvorgänge beim Übertritt des Ab-flussgeschehens vom Hauptgerinne über die Verwallungen in die Vorländer können mit 1D-Wasserspiegellagenmodellen aufgrund des methodischen Ansatzes nur mit unverhält-nismäßig hohem Aufwand berechnet werden. Dies führte für einige Lastfälle und Gewäs-serabschnitte zu einer weniger detaillierten Berechnung. Hier könnten instationäre 2D-Modelle genauere Aussagen liefern. In einigen Berechnungsabschnitten wurde vereinfa-chend angenommen, dass für die kleineren Hochwasserquantile (i. d. R. HW5 und HW10) nur der Gewässerschlauch abflusswirksam ist. Dies wurde durch eingehende Vergleichsrechnungen mit Abfluss im Gesamtquerschnitt verifiziert.

2.2.3 Programmsystem Jabron

Jabron ist ein Programmsystem, das für die Berechnung natürlicher bzw. naturnah ausge-bauter Gewässer konzipiert worden ist. Es ermöglicht:

• die Berechnung der lokalen Wasserspiegellagen mit einem stationär gleichförmigen Ansatz,

• Wasserspiegellagenberechnungen für stationär ungleichförmigen Abfluss,

• die Berechnung von mittleren Abflusskurven für die NASIM-Transportstrecken (TAPE18),

• Berechnung der Sohlschubspannungen zur ökologischen Bewertung des Gewässers,

• die Kapazitätsberechnung der Profile für stationär ungleichförmigen Abfluss, wobei die Profile beliebig gegliedert sein können,

• die lagegetreue Berechnung von Überflutungsgebietsgrenzen durch Verwaltung geo-referenzierter Daten und Koppelung an ArcView und

• die redundanzfreie Datenhaltung in einer Datenbank (Berechnungsdaten und Ergeb-nisse, strukturiert nach Varianten und Rechenläufen).

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2.3 Lippe von Hamm-Heessen bis zur Mündung in den Rhein

Für den Gewässerabschnitt der Lippe von Hamm-Heessen bis zur Mündung in den Rhein wurden und werden verschiedene hydraulische 2D-Simulationen durchgeführt. Die Bear-beitung wurde vom Lippeverband beauftragt und vom Ingenieurbüro Björnsen, Koblenz, (BCE) durchgeführt. Die hydraulischen Berechnungen erfolgten in mehreren Berech-nungsabschnitten. Das den Berechnungen zugrundeliegende Geländemodell bildet im Wesentlichen den Zustand 1995 ab. Danach aufgetretene Senkungen sind nur bis 1998 berücksichtigt, was Auswirkungen auf Einstautiefen und Wasserspiegelbreiten haben kann, wenn danach die Senkungen in den betroffenen Bereichen noch nicht abgeklungen sind. Von Senkungen des aktiven Bergbaus betroffene Bereiche sind die Deichstrecke Dorsten, der Abschnitt Marl bis Haltern sowie der Ortsbereich Ahsen.

Es liegen Prognoserechnungen mit den jeweils aktuellen Geländedaten vor.

Die für die Erstellung des Geländemodells verwendeten Befliegungsdaten des Lippever-bandes deckten nicht in allen Abschnitten die überflutbaren Vorländer ab, die auf Grund ihrer exponierten Lage jedoch nicht zum durchflossenen Abflussprofil zählen und als Retentionsflächen vernachlässigbar sind. In diesen Bereichen wurde das Überflutungsge-biet demzufolge nicht vollständig ermittelt. Die betroffenen Bereiche sind in der Tabelle "Notwendige Modellüberprüfungen/Modellergänzungen" in Kapitel 7.1 aufgeführt.

In Tabelle 2-2 sind die Anfangsbedingungen (Randbedingungen) im Rhein für die im HWAP berücksichtigten Hochwasserquantile HW5, HW10, HW25, HW100 und HW250 aufgeführt. Zusätzlich wird der nachrichtlich aufgeführte Berechnungsfall HW100 in der Lippe auf HW100 im Rhein dargestellt.

Jährlichkeit Tn [a]

WSP Rhein in mNN

Abfluss Lippein m³/s

Bemerkung

5 20,15 313 MHW Rhein

10 20,15 376 MHW Rhein

25 20,15 477 MHW Rhein

100 20,15 658 MHW Rhein

100 22,57 658 HW100 Rhein

250 20,15 801 MHW Rhein

Tabelle 2-2: Anfangsbedingungen für die hydraulischen Berechnungen im 2D-Modell (Abflüsse gemäß HW-Statistik, Lippeverband 1985)

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Die folgende Tabelle 2-3 gibt einen Überblick über die vorliegenden Berechnungsab-schnitte von der Mündung (Unterwasserrandbedingung) bis nach Hamm-Heessen.

Gewässerabschnitt preuß. Stationierung Station GSK

Modellzustände

von bis von *)

bis *)

Kalibrierung Nachkalibrie-rung

Wesel Schermbeck 183,3 0,0

159,6 23,5

HW98

Schermbeck Marl 159,6 23,5

140,1 41,8

HW95

Marl Haltern 140,1 41,8

127,6 54,2

HW95

Haltern Vinnum 127,6 54,2

103,3 79,1

HW95 HW98

Vinnum Becking- hausen

103,3 79,1

84,8 99,1

HW95

Becking- hausen

Stockum 84,8 99,1

62,8 118,3

HW95

Stockum Hamm- Heessen

62,8 118,3

50,6 130,3

HW95 HW98

*) Anmerkung: Die preußische Stationierung wird vom Lippeverband verwendet und enthält streckenweise Fehlstationen, die infolge von Flussbaumaßnahmen notwendig wurden.

Tabelle 2-3: Übersicht über die Berechnungsabschnitte der 2D-Modellierung

Für den Hochwasser-Aktionsplan Lippe wurden die Ergebnisse der 2D-Berechnungen für den Geländezustand von 1995 im Wesentlichen ohne Änderung übernommen. Es wurden im Rahmen des HWAP jedoch zusätzlich potenzielle Überflutungsgebiete auf Basis dieser Berechnungen ermittelt (vgl. Kapitel 1.8.2).

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3 Hochwasserschutz und Hochwasser-gefährdung

In diesem Kapitel werden Punkte aufgeführt, die Einfluss auf den Hochwasserschutz bzw. die Hochwassergefährdung im Lippeeinzugsgebiet haben bzw. diese Gefährdung sichtbar machen.

3.1 Pegel Im Einzugsgebiet der Lippe existiert eine Vielzahl von Pegeln. Im Rahmen des Hochwas-ser-Aktionsplanes werden 58 relevante Pegel dargestellt, davon 25 Landespegel und 30 Pegel der beiden Wasserverbände. Des weiteren gibt es 3 Pegel anderer Betreiber und Pegel mit ungeprüfter Datengrundlage. Anlage 3.1 bietet einen Überblick über die be-rücksichtigten Pegel und die aktuelle Ausstattung, soweit diese Information vorliegt. Die Pegel sind auch in der Übersichtskarte „Modell-Übersicht Hydrologie und Pegel“ aufge-führt.

An der Lippe selbst befinden sich 27 der berücksichtigten Pegel, größter Betreiber ist der Lippeverband mit 19 Stationen. Von diesen werden an 9 Pegel erhöhte Anforderungen hinsichtlich der Bestimmung von Abflüssen gestellt (Fusternberg, Krudenburg, Dorsten, Marl CWH, Vinnum, Lünen, Rünthe, KLG Hamm und Hamm-Heessen).

Von den im Einzugsgebiet vorhandenen Pegeln sind derzeit 10 im Hochwasserwarndienst integriert, davon liegen 7 an der Lippe (vgl. Kapitel 4.4).

3.2 Wehre und Brücken Die im HWAP berücksichtigten Wehre und Brücken an der Lippe sind in den Übersichts-karten Lippe Gewässerlauf dargestellt.

Entlang der Lippe gibt es 119 Brücken, die im Wesentlichen hochwasserfrei sind. In den letzten Jahren sind vor allen Dingen im Oberen Lippegebiet eine Vielzahl von Wehren abgebaut worden. Zur Zeit existieren noch 31 Wehre an der Lippe. Darunter befinden sich drei Wehre an den Lippearmen im Stadtgebiet Lippstadt.

Details zu den berücksichtigten Wehren und Brücken an der Lippe sind Anlage 3.2 zu entnehmen.

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Hochwasser-Aktionsplan Lippe

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3.3 Deiche, Dämme und Mauern mit Hochwasser-schutzfunktion

Deiche, Dämme und Mauern mit Hochwasserschutzfunktion sind in den Übersichtskarten Lippe Gewässerlauf dargestellt. Zusätzliche Informationen sind der Tabelle in Anlage 3.3 zu entnehmen.

Zielsetzung des Schutzes vor Hochwasser im 19. und 20. Jahrhundert war es, den Abfluss im Gewässer durch Ausbau zu regeln. Wasserstände sollten durch einen möglichst ra-schen Abfluss minimiert werden. Gewässer wurden begradigt, Profile so ausgebaut, dass Hochwasser im Gewässerbett möglichst schnell abgeführt werden konnte. Wo dies nicht ausreichte, wurde durch Deichbauten der Wasserfluss auf einen möglichst kleinen Teil der natürlichen Überflutungsgebiete reduziert, um die übrigen Flächen intensiv nutzen zu können.

Heute ist es bekannt, dass der Gewässerausbau und die Reduzierung von Überflutungsge-bieten durch Eindeichung im Allgemeinen zu weit getrieben wurde. Die Unterhaltung und Verbesserung vorhandener Deiche bleibt wichtig, da in den eingedeichten Bereichen aufgrund der Bebauung ein hohes Schadenspotenzial vorhanden ist. In Einzelfällen kön-nen auch weiterhin Deichneubauten zum Schutz vorhandener Siedlungen erforderlich sein. Zuständig für den Bau sind in der Regel die Kommunen, im Gebiet des Lippever-bandes übernimmt der Verband diese Aufgabe.

Bei extremen Hochwassern besteht die Möglichkeit, dass die Bemessungsgrenzen der Deiche überschritten werden können oder dass bei sehr lang anhaltenden Hochwasser-ereignissen die Hochwasserschutzdeiche aufweichen. Deshalb ist eine Risikovorsorge in den überflutungsgefährdeten Bereiche hinter den Deichen notwendig (vgl. Kapitel 4.5).

In den Stadtgebieten Hamm, Bergkamen-Rünthe, Lünen, Haltern-Lippramsdorf, Marl und Dorsten mussten infolge von durch den Bergbau hervorgerufenen Bergsenkungen Hoch-wasserschutzdeiche errichtet werden (auf insgesamt 22 km Länge wurde die Lippe ein- oder beidseitig eingedeicht). Bei Hochwasser kommt es dadurch bedingt zu Wasserspie-gelanstiegen oberhalb der Deichstrecken und zu beschleunigtem Abfluss innerhalb der eingedeichten Bereiche.

Der Lippedeich in Hamm-Herringen ist mit 17 m Höhe der höchste Flussdeich Deutsch-lands (vgl. auch www.eglv.de/historie ).

3.4 Stauanlagen Die im Lippeeinzugsgebiet vorhandenen Stauanlagen können der folgenden Tabelle 3-1 entnommen werden. Die Stauanlagen werden außerdem in der Übersichtskarte "Verwal-tungsgrenzen, Gewässer und Stauanlagen" dargestellt.

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Bezeichnung Bau-jahr

Stauraum

Mio.m3

Betreiber Vorfluter Entlastungs-raum

Mio.m3

Nutzung

Aabachtalsperre 1982 19,51 WV Aabachtalsperre Afte T, H, A, E, K

Aakgraben 1992 0,23 WOL Aakgraben 0,23 H

BAB-Kreuz Werl 1984 0,44 WOL namenloses Gewässer

0,44 H

Borchen 1981 1,94 WOL Ellerbach 1,94 H

Bornekamp 1 1981 0,11 Stadtbetriebe Unna Kortelbach

Bornekamp 2 1981 0,06 Stadtbetriebe Unna Kortelbach

Bruchbachtal-Büderich

1987 0,90 WOL Salzbach 0,90 H

Dortmund-Scharnhorst

1996 0,38 Lippeverband Körne 0,38 H

Ebbinghausen 1980 2,38 WOL Sauer 2,38 H

Eringerfeld 1978 1,36 WOL Westerschledde 1,36 H

Gollentaler Grund 1996 1,26 WOL Wiele 1,26 H

Höhbergtal-Gerlingen

1983 1,07 WOL namenloses Gewässer

1,07 H

Husen Dahlheim 1986 3,55 WOL Altenau 3,55 H, E

Keddinghausen 1978 1,74 WOL Afte 1,74 H, E

Krumme Grund I 1975 0,63 WOL namenloses Gewässer

0,63 H

Krumme Grund II 1975 0,36 WOL namenloses Gewässer

0,36 H

Meiningsen 1988 0,55 WOL namenloses Gewässer

0,55 H

Padersee 1980 0,42 WOL Pader 0,42 H

Pöppelsche 1977 1,59 WOL Pöppelsche 1,59 H

Siddinghausen 1 1983 0,14 Stadtbetriebe Unna Amecke

Siddinghausen 2 1983 0,08 Stadtbetriebe Unna Amecke

Sudheim 1981 2,51 WOL Sauer 2,51 H

Talsperre Haltern 1930 20,50 Gelsenwasser AG Stever T, E

Talsperre Hullern 1985 11,00 Gelsenwasser AG Stever T, E

Talsperre Sander Lippesee

1989 7,00 Sander-Lippe-See Kommunale GmbH

Lippe E, K, H

Walbkebach 1986 0,034 WOL Walbkebach 0,034 H

T = Trinkwasserversorgung, H = Hochwasserschutz, A = Angeln, E = Erholung, K = Krafterzeugung

Tabelle 3-1: Übersicht über die Stauanlagen im Lippeeinzugsgebiet

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Hochwasser-Aktionsplan Lippe

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3.5 Pumpwerke Vom Lippeverband werden - insbesondere in den durch Bergsenkungen hervorgerufenen abflusslosen Senkungsbereichen - verschiedene Pumpwerke betrieben. Eine Liste der berücksichtigten Pumpwerke befindet sich in Anlage 3.5.

Die Standorte der Pumpwerke sind den Übersichtskarten 1:25.000 zu entnehmen.

3.6 In Planung bzw. Ausführung befindliche Maß-nahmen

Maßnahmen, die das Hochwassergeschehen im Einzugsgebiet der Lippe beeinflussen und sich in Planung bzw. Ausführung befinden, sind in den Übersichtskarten Lippe Gewässer-lauf durch Textfelder markiert. Eine Liste aller Maßnahmen im Lippegebiet befindet sich in Anlage 8.3.

Bei den 16 in Planung bzw. schon in Ausführung befindlichen Maßnahmen, die Auswir-kungen auf den HWAP Lippe haben bzw. haben können, handelt es sich um die in der folgenden Liste aufgeführten. Der Träger der Maßnahme ist in Klammern angefügt:

• Machbarkeitsstudie HRB Neuenbeken (alternativ zu HRB Tallesee) (WOL, Kreis Paderborn) (Übersichtskarte Lippe Gewässerlauf: Blatt 1/7, Nr. 1)

• Untersuchung Hochwasser-Retention Tallesee (alternativ zu HRB Neuenbeken) (WOL) (Übersichtskarte Lippe Gewässerlauf: Blatt 1/7, Nr. 2)

• Gewässerverlegung Obere Lippe, Renaturierung der Tallewiesen (WOL, Kreis Pader-born) (Übersichtskarte Lippe Gewässerlauf: Blatt 1/7, Nr. 3)

• Hochwasserschutz Ortslage Schloß Neuhaus (WOL, Kreis Paderborn) (Übersichtskar-te Lippe Gewässerlauf: Blatt 1/7, Nr. 4)

• Abtrennung des Verlaufs der Lippe vom Sander Lippesee (StUA Lippstadt) (Über-sichtskarte Lippe Gewässerlauf: Blatt 1/7, Nr. 5)

• Hochwasserschutz Lippstadt (StUA Lippstadt); Planungsstand 03/2002: Neubau des Stiftswehres steht noch aus (Übersichtskarte Lippe Gewässerlauf: Blatt 2/7, Nr. 6)

• Naturnahe Umgestaltung der Lippe in der Hellinghauser Mersch; Westtangente Lipp-stadt bis Wehrklappe in Benninghausen (StUA Lippstadt); Planungsstand 03/2002: Fertigung der Unterlagen zur Planfeststellung (Übersichtskarte Lippe Gewässerlauf: Blatt 2/7, Nr. 7); Ziele/mit eingebundene Maßnahmen:

- Verbreiterung der Lippe, Anhöhung der Sohle, Entfernung der Verwal-lung, Aktivierung eines Rinnensystems in der Aue

- Objektschutz Pastorat Hellinghausen durch Eindeichung der Anlage

- Objektschutz Ortslage Hellinghausen durch Entfernung der Verwallung entlang der Gieseler und zusätzlicher Rinne nördl. der K 42 und HW-Schutz-Planung durch den WOL

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• Neubau der Brücken über die Lippe und Lippeumflut der L 793 zwischen Herzfeld und Hovestadt unter Beibehaltung der Durchflussquerschnitte (Landesbetrieb Stra-ßenbau Meschede); mit dem Bau wird voraussichtlich im Frühjahr 2003 begonnen (Übersichtskarte Lippe Gewässerlauf: Blatt 3/7, Nr. 8)

• Naturnahe Umgestaltung der Lippe im Bereich Lippetal-Lippborg; südlich der Ort-schaft Lippborg, Brücke B 475 bis 2 km oberhalb (StUA Lippstadt); Planungsstand 03/2002: Fertigstellung des ersten Abschnittes in 2001, mindestens 2 weitere folgen (Übersichtskarte Lippe Gewässerlauf: Blatt 3/7, Nr. 9); Ziele:

- Verbreiterung der Lippe auf der Nordseite, geringe Anhöhung der Sohle, Entfernung der Verwallung rechtsseitig

• Neubau der Brücke B 475 bei Lippetal-Lippborg (Landesbetrieb Straßenbau Mesche-de); Planungsstand 03/2002: Fertigung der Unterlagen durch den Landesbetrieb (Übersichtskarte Lippe Gewässerlauf: Blatt 3/7, Nr. 10); Ziele:

- erhebliche Vergrößerung Brückendurchlass mit evtl. Abtragung der links-seitigen Verwallung

- vermutlich Absenkung der Wasserspiegellagen im Hochwasserfall im Be-reich der Ortslage Lippetal-Lippborg

• Umgestaltung der Lippe in der Disselmersch bei Lippetal-Lippborg, Profilverbreite-rung und Sohlanhebung; Vorplanungsbeginn 2001 (Lippeverband) (Übersichtskarte Lippe Gewässerlauf: Blatt 3/7, Nr. 11)

• Hochwasserschutz und Vorflutregelung in Hamm-Westhusen, Überplanung ab Som-mer 2001 (Lippeverband) (Übersichtskarte Lippe Gewässerlauf: Blatt 4/7, Nr. 12)

• Abflussregelung im Bereich der Hochwasser-Umflut bei Hamm-Heessen; Genehmi-gung Sommer 2001; Baubeginn 2002/2003 (Lippeverband) (Übersichtskarte Lippe Gewässerlauf: Blatt 4/7, Nr. 13)

• Stadt Hamm, Konzeption zu einem Stadtsee mit Deichrückverlegung (Stadt Hamm, Lippeverband); Planungsstand 09/2002: Machbarkeitsstudie liegt vor (Übersichtskarte Lippe Gewässerlauf: Blatt 4/7, Nr. 14)

• Umgestaltung der Lippe zwischen den Wehren Werne und Lünen-Beckinghausen (Profilverbreiterung, Sohlanhebung); Entwurfsplanung ab 2001; Umsetzung nach 2005 (Lippeverband) (Übersichtskarte Lippe Gewässerlauf: Blatt 5/7, Nr. 15)

• Neuplanung Gewerbegebiet Industriestraße (Stadt Lünen) (Übersichtskarte Lippe Gewässerlauf: Blatt 5/7, Nr. 16)

• Hochwasserschutz Datteln – Ahsen, Bau eines Deiches linksseitig; Baudurchführung 2003 (Lippeverband) (Übersichtskarte Lippe Gewässerlauf: Blatt 6/7, Nr. 17)

• Bau von Deichaufhöhungen entlang der Bachtrasse des Sickingmühlenbaches und seiner Zuläufe im Mündungsbereich zum Schutz des Hinterlandes gegen HW250. Die Maßnahme befindet sich derzeit teilweise im Bau. (Lippeverband) (Übersichtskarte Lippe Gewässerlauf: Blatt 6/7, Nr. 18)

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• Deichverlegung Wesel-Fusternberg (StUA Krefeld) (Übersichtskarte Lippe Gewässer-lauf: Blatt 7/7, Nr. 19)

• Verlegung der Lippe in Zusammenhang mit der Verlegung der B 58 (Wesel), Profil-verbreiterung und Sohlanhebung; Umsetzung nach 2005 (Landesstraßenbauverwal-tung, Lippeverband) (Übersichtskarte Lippe Gewässerlauf: Blatt 7/7, Nr. 20)

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4 Dokumentation der Hochwasservor-sorge

In diesem Kapitel soll aufgezeigt werden, wie die Hochwasservorsorge an der Lippe hinsichtlich der Flächenvorsorge, der Bauvorsorge, der Verhaltensvorsorge und der Risi-kovorsorge z. Z. betrieben wird. Es werden auch in der Planung befindliche Modelle zur Verbesserung der Hochwasservorhersage angesprochen. Zu wesentlichen Punkten der Hochwasservorsorge wurden die Anliegerkommunen der Lippe befragt. Die Auswertung der Befragung findet sich in Anlage 4.4.

4.1 Allgemeines Vorbeugender Hochwasserschutz ist nicht allein eine wasserwirtschaftliche Aufgabe, sondern auch die Raumordnung muss ihren Beitrag zum Hochwasserflächenmanagement leisten. Sie muss ihre Instrumente zum Erhalt und zur Wiederherstellung von Retentions-räumen und versickerungsfähigen Böden einsetzen und auf eine vorsorgende Risikobe-achtung in überflutungsgefährdeten Räumen hinwirken (Ministerkonferenz für Raumord-nung, MKRO, 2000).

Die Verbesserung herkömmlicher Schutzeinrichtungen und des Abflussmanagements ist erforderlich, um Hochwasserrisiken auch weiterhin zu mindern. Die Erhaltung noch vorhandener Überschwemmungsbereiche, sowie deren Vergrößerung durch Rückgewin-nung ehemaliger oder Schaffung neuer Überschwemmungsbereiche ist das Ziel. Über-schwemmungsbereiche sind für den Abfluss und die Retention von Hochwasser zu si-chern und frei von Siedlungen und wasserempfindlichen Nutzungen zu halten.

Da die Kommunen die eigentlich Betroffenen bei Hochwasserereignissen sind und Hochwasservorsorge- und -schutzmaßnahmen - soweit sie keine Verbandsaufgaben sind -in ihrer Hand liegen, wurden sie zu dem Themenkomplex Hochwasservorsor-ge/Hochwasserschutz befragt. Die Ergebnisse der Befragung und weitere Unterlagen sind in Anlage 4.4 aufgeführt.

4.2 Flächenvorsorge Nicht nur Maßnahmen zum vorbeugenden Hochwasserschutz an Flüssen bezogen auf ihren Abfluss- und Retentionsbereich sind zu ergreifen, sondern auch das gesamte Ein-zugsgebiet mit allen Nebenflüssen ist zu betrachten. Es ist wichtig, dass die Retentions-flächen an den Nebengewässern wegen ihres Infiltrations- und Wasserspeichervermögens ebenfalls erhöht werden oder ihre Funktion durch Änderung der Flächennutzung verbes-sert wird.

Durch die Änderung des § 32 WHG besteht die wasserrechtliche Verpflichtung, natürli-che Überschwemmungsflächen freizuhalten. Ausnahmen bilden nur Maßnahmen, die dem

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Wohl der Allgemeinheit dienen, wenn ein entsprechender Ausgleich rechtzeitig geschaf-fen werden kann (vgl. auch Hydrotec, 2002b; Greiving, 1999a und 2001).

Das Erhaltungsgebot des § 32 Abs. 2 Satz 1 WHG richtet sich als Planungsleitsatz an Behörden und Vorhabensträger, die mit ihren Maßnahmen (Planung, Vorhaben) die Funktionsfähigkeit des Überflutungsgebietes beeinträchtigen können. Es wird nicht ein bestimmtes Verfahren, z. B. §113 LWG, vorausgesetzt. Das Erhaltungsgebot ist als mate-rieller Belang immer zu beachten.

Die Gemeinde hat im Rahmen der Abwägung zu prüfen, ob im konkreten Fall überwie-gende Gründe des Wohls der Allgemeinheit einem Erhalt des Überflutungsgebietes ent-gegen stehen. Dabei muss sie das Erhaltungsgebot des § 32 Abs. 2 WHG mit dem ihm zukommenden Gewicht in die Abwägung einstellen. Der Gesetzgeber hat diesen Belan-gen aus mehreren Gründen ein großes Gewicht beimessen wollen: Die Erfahrungen der vergangenen Jahrzehnte haben die vielfältigen Nachteile einer fortschreitenden Inan-spruchnahme von Überflutungsgebieten verdeutlicht (zunehmendes Risiko für die Unter-lieger, ständige Erhöhung des Schadenspotenzials in potenziellen Überflutungsgebieten, fortschreitender und unumkehrbarer Verbrauch von Auenflächen, etc.).

Eine Inanspruchnahme von Überflutungsgebieten ist nur begrenzt oder – meistens - über-haupt nicht ausgleichbar. Zumindest im Rahmen der Raumordnung und der Bauleitpla-nung gibt es fast immer Alternativen, die eine Inanspruchnahme von Überflutungsgebie-ten vermeiden.

Kommt die Gemeinde auch bei Beachtung der genannten Maßgaben zu dem Ergebnis, dass überwiegende Gründe des Wohls der Allgemeinheit vorliegen, so hat sie als weitere Voraussetzung für eine Inanspruchnahme zu prüfen, ob und in welcher konkreten Weise die notwendigen Ausgleichsmaßnahmen rechtzeitig getroffen werden können. (Hinweis: In keinem Fall rechtfertigt die Möglichkeit einer rechtzeitigen Ausgleichsmaßnahme die Inanspruchnahme!). Dies wird in der planerischen Abwägung nur bei erzieltem Einver-nehmen mit der zuständigen Wasserbehörde ausreichend zu begründen sein.

Für 11 Kommunen entlang der Lippe existieren Bebauungspläne im Überflutungsgebiet. In diesen Bebauungsplangebieten werden nach Angaben der Kommunen nur Bauvorha-ben nach §34 BBauG (Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile) zugelassen. Die Gemeinden weisen darauf hin, dass eine Überplanung im Überflutungs-gebiet nur mit Grünflächen oder landwirtschaftlich genutzten Flächen erfolgt.

Im Landesentwicklungsplan NRW (LEP NRW, 1995) ist als Ziel festgehalten, dass Über-schwemmungsgebiete und Talauen der Fließgewässer als natürliche Retentionsräume zu erhalten und zu entwickeln sind und dass einer Beschleunigung des Wasserabflusses entgegenzuwirken ist. In den Erläuterungen zum Bereich Wasser wird darauf hingewie-sen, dass es erforderlich ist, nicht nur die Überschwemmungsbereiche der Fließgewässer zu erhalten, sondern auch verlorengegangene Retentionsräume zurückzugewinnen.

Als Retentionsflächen anzusehen sind die in Kapitel 1.8 angesprochenen gesetzlichen Überschwemmungsgebiete (i. d. R. für das HW100), die teilweise noch aus preußischer Festsetzung (HHW) stammen. Die potenziellen Überflutungsgebiete hinter Hochwasser-

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schutzeinrichtungen können, wenn sie als rückgewinnbare Überschwemmungsflächen deklariert werden, ebenfalls zum Retentionsraum hinzugezählt werden. Solche Flächen sind z. Z. im Bereich der Lippe nicht vorhanden.

Die o. g. Flächen sind in der Übersichtskarte „Überflutungsgebiete und potenzielle Über-flutungsgebiete“ sowie in den Übersichtskarten Lippe Gewässerlauf dargestellt.

Für Nordrhein-Westfalen ist durch die Erstellung der "Digitalen Karte der hochwasserge-fährdeten Bereiche in NRW" (Hydrotec, 2001c) und durch den gerade in Umlauf gebrach-ten "Erlass zum vorbeugenden Hochwasserschutz in der Gebietsentwicklungsplanung" (Staatskanzlei NRW, 2002) das Vorgehen der Regionalplanung in Überflutungsgebieten und potenziellen Überflutungsgebieten geregelt.

Ein Konflikt mit anderen Nutzungen könnte sich dadurch ergeben, dass die jetzt ermittel-ten Überflutungsgebiete durch bereichsweise Wasserspiegellagenerhöhungen in Folge der Ansiedlung von Auenwaldflächen im Rahmen des Lippeauenprogramms nicht mehr ausreichen.

Konkrete Hinweise zur Flächenvorsorge finden sich in Heiden/Erb/Sieker (2001).

4.3 Bauvorsorge Das Ziel der Bauvorsorge besteht darin, dass durch eine angepasste Bauweise und Nut-zung von Gebäuden durch Hochwasser wesentlich geringere Schäden als ohne diese Maßnahmen verursacht werden.

Unter angepasster Bauweise versteht man z. B.:

• das Aufständern von Gebäuden,

• das Bauen ohne Keller,

• die Kellerabdichtung mit schwarzer oder weißer Wanne,

• das Höherlegen von Tür- und Fensteröffnungen

• und weitere Maßnahmen.

Zum angepassten Bauen gibt es viele Hinweise in der „Checkliste für Wohngebäude“ der Hochwasserfibel (MURL, 1999; Auszug in Anlage 4.3) und im „Hochwasserhandbuch Leben, Wohnen und Bauen in hochwassergefährdeten Gebieten“ (MUF RLP, 1998).

Im GEP Emscher-Lippe (Bezirksregierung Münster, 2000) wird zudem explizit formu-liert, dass in den potenziellen Überflutungsgebieten auf das Risiko der Hochwasserge-fährdung im Rahmen der Bauleitplanung und der Genehmigungsverfahren hinzuweisen ist.

Bei der Befragung der Kommunen zum Thema Bauvorsorge haben die Kommunen Salz-kotten (Neubaugebiet VL3), Lippstadt, Lippetal, Datteln und Haltern sowie Hamm (Bau-gebiet „Hoher Weg“ am Ennigerbach) Bauvorsorge als einen wichtigen Faktor zum Schutz vor Hochwasser angegeben. Diese Kommunen weisen auf wasserdichte Keller-

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wannen, eine höhenmäßige Anordnung der Gebäude und Anlagen, auf Abdichtung von Kanalisationsdeckeln des Schmutzwasserkanals sowie Erdgeschoss über HHW in Neu-baugebieten hin.

Die Stadt Lippstadt geht bereits bei der Erteilung der Baugenehmigung auf das Thema Bauvorsorge ein und weist darauf hin, dass das Bauvorhaben im Überflutungsgebiet liegt und Rückstauverschlüsse einzubauen sind.

4.4 Verhaltensvorsorge Die Möglichkeit zur Verhaltensvorsorge setzt eine rechtzeitige Warnung vor möglichen extremen Hochwasserereignissen voraus. In Kenntnis eines möglichen Schadensfallrisi-kos ist es Bürgern, Betrieben und kommunalen Behörden eher möglich, rechtzeitig scha-densmindernde Maßnahmen umzusetzen (MURL, 1999).

Die für den Hochwasserwarndienst grundlegenden Dokumente liegen in Anlage 4.4 (teil-weise in Auszügen; Titel) vor. Im Literaturverzeichnis (Gesetze und Verordnungen bzw. Hochwassermelde- und Alarmpläne) können die Bezugsquellen für die vollständigen Dokumente eingesehen werden. Weiter befinden sich in der Anlage für einige Kommunen die Umsetzungen der Vorschriften in Alarm- bzw. Einsatzpläne. Ebenfalls in Anlage 4.4 liegen die Ergebnisse der Befragung der Kommunen vor.

Für den Bereich der Oberen Lippe wird ein Hochwasservorhersagemodell in Betrieb genommen, das einen optimalen Hochwasserschutz für das Einzugsgebiet der Oberen Lippe gewährleisten soll (s. Kapitel 4.4.6).

Im Bereich des Lippeverbandes ist ein ergänzendes HW-Vorhersagemodell beauftragt, das sowohl die Ergebnisse des WOL-Modells als auch am Pegel Kesseler gemessene Abflussverhältnisse als Eingangsbedingungen für die Hochwasservorhersage für den Mittel- und Unterlauf der Lippe nutzen wird. Mit ersten Ergebnissen wird 2003 gerechnet (s. Kapitel 4.4.6.2).

Endziel ist ein Vorhersagemodell für die gesamte Lippe, das von allen Beteiligten genutzt und darüber hinaus vom StUA Lippstadt für den Hochwasserwarndienst eingesetzt wird.

4.4.1 Rechtliche Grundlage und Zuständigkeit

Die rechtliche Grundlage für den Hochwasserwarndienst an der Lippe bildet die Hoch-wassermeldeordnung für die Lippe von 1984 (HWMO, 1984). Wegen seiner Größe wird das Lippegebiet aufgeteilt in ein Oberes, Mittleres und Unteres Lippegebiet (HWMO, 1984, Absatz 1.1).

Das Staatliche Umweltamt Lippstadt ist als Sammelstelle für den Melde- und Warndienst zuständig für die Auswertung der eingehenden Meldungen und die Übermittlung von Warnungen und Vorhersagen HWMO, 1984, Absatz 3).

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4.4.2 Warngrenzen, Wasserstandserfassung und Wasserstandsvor-hersage

Die Warngrenzen für den Hochwasserwarn- und -meldedienst sind in der Hochwasser-meldeordnung für die Lippe (HWMO, 1984) festgelegt (vgl. Anlage 4.4). Die Warnmel-dung ist in die Alarmstufen 1 und 2 unterteilt, bei deren Eintreten unterschiedliche Maß-nahmen eingeleitet werden müssen.

Alarmstufe 1 Alarmstufe 2

Pegel Betreiber W cm

Q m³/s

q l/s*km²

W cm

Q m³/s

q l/s*km²

Weine (Alme) StUA Bielefeld 135 11,5 79,9 175 18,4 128

Neuhaus StUA Bielefeld 160 44,0 58,0 193 57,0 75,1 (vorl.)

Bentfeld StUA Bielefeld 284 59,0 56,2 311 71,0 67,6

Lippstadt StUA Lippstadt 370 76,5 54,9 400 102 73,2

Kesseler 3 StUA Lippstadt 390 95,6 47,7 441 117 58,4

Wehr Hamm (Hamm Wasser-verteilung)

Wasser- und Schifffahrts- direktion

- - - 55 165 63,3

Westtünnen (Ahse)

StUA Lippstadt 280 30,0 72,1 320 38,2 91,8

Niederaden (Seseke)

StUA Lippstadt 400 - - - - -

Leven StUA Herten 400 122 36,6 560 232 69,7

Haltern StUA Herten 475 162 38,1 570 290 68,2

Schermbeck StUA Duisburg 420 169 35,5 570 326 68,4

Tabelle 4-1: Für den Hochwasserwarndienst an der Lippe maßgebliche Wasserstän-de, Abflüsse und Abflussspenden (HWMO 1984)

Maßgeblich für die Warnung sind die Pegelstände an den in Tabelle 4-1 angegebenen Lippepegeln unter Berücksichtigung der vorherrschenden Niederschlags-Abflusssituation.

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In diesem Zusammenhang ist zu erwähnen, dass die Stadt Hamm einen Pegel im Stadtge-biet wünscht, der in die Hochwassermeldeordnung integriert wird (vgl. Kapitel 4.4.5). Dieser Pegel soll vom Lippeverband zusätzlich mit einer in mehreren Ebenen messenden Ultraschallanlage zur Abflussbestimmung ausgestattet werden.

Als Maßnahme zur Verbesserung der Hochwasservorhersage schlägt der Wasserverband Obere Lippe vor, alle Landespegel und -niederschlagsstationen standardmäßig mit DDP-Protokoll auszustatten, um die Kompatibilität von Datenabfrage und -verwertung zu ermöglichen.

Verschiedene hydrologische Modelle zur Verbesserung der Hochwasservorhersage sind im Aufbau bzw. in der Anwendung:

• ein Vorhersagemodell im oberen Lippegebiet (WOL, im Aufbau) (vgl. Kapitel 4.4.6),

• ein einfaches Vorhersagemodell ohne Gebietsdetaillierung für die untere Lippe, wel-ches z. Z. sehr schnell gute Prognosen für die Abflussentwicklung im Bereich Lünen, Haltern und Marl zulässt (LV) (vgl. Kapitel 4.4.6.2),

• ein Niederschlag-Abfluss-Gesamtmodell wird im Auftrag des Lippeverbandes durch das Ing.-Büro Hydrotec aufgestellt. Erste Ergebnisse werden Mitte 2003 erwartet.

4.4.3 Meldeweg, Meldungen

Der Meldeweg bei Hochwasser an der Lippe ist in der Hochwassermeldeordnung (HWMO, 1984) geregelt, allerdings nur vom Staatlichen Umweltamt Lippstadt bis zur Ebene der Kreise bzw. Regierungsbezirke. Weitere Regelungen sind im Gesetz vom 10.02.1998 über den Feuerschutz und die Hilfeleistung festgelegt.

Die Kommunen werden i. d. R. über die zugehörigen Kreisverwaltungen informiert. Teils erfolgt die Information auch über den Lippeverband oder direkt über das StUA Lippstadt. Das Meldeschema in den Alarmplänen ermöglicht eine unverzügliche Information der Leitstellen und somit eine schnelle Einleitung der notwendigen Maßnahmen innerhalb der jeweiligen Kommune. Die Übermittlung erfolgt im Wesentlichen über Telefon/Telefax. Die Bevölkerung wird durch Lokalpresse, Rundfunk, bei akuter Gefahr auch durch mobi-le Lautsprecheranlagen aufmerksam gemacht. Seit kurzer Zeit stellt der Lippeverband auch Wasserstandsbeobachtungen für die Pegel KA-Hamm, Lünen, Haltern, Dorsten und Fusternberg in das Internet ein (www.eglv.de/index_frs.html). Die für den Hochwasser-warndienst maßgeblichen Pegelstände stehen auf der Homepage des StUA Lippstadt (www.stua-lp.nrw.de) und werden im Abstand von zwei Stunden aktualisiert.

Die genauen Meldewege bis zu den Einsatzstellen bei den Kommunen sind unterschied-lich und werden wie folgt angegeben (es sind nur die Kommunen aufgeführt, die Anga-ben gemacht haben):

• Ahlen: Kreis Warendorf - Leitstelle - Feuerwehr - Rufbereitschaft der Stadt Ahlen

• Dorsten: Lippeverband - Kreis Recklinghausen- Katastrophenschutz

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• Hamm: StUA oder betroffene Bürger - Feuerwehr - Rufbereitschaft der Stadtent-wässerung

• Lippetal: StUA Lippstadt bzw. Kreis Soest

• Lippstadt: StUA Lippstadt

• Olfen: Kreis Coesfeld/Stadt, (es sind keine Gebäude gefährdet)

• Paderborn: entspr. Hochwassermeldeordnung des Kreises Paderborn

• Salzkotten: entspr. Hochwassermeldeordnung des Kreises Paderborn

• Schermbeck: entspr. Gefahrenabwehrplan des Kreises Wesel

• Waltrop: Kreis Recklinghausen- Stadt - Ordnungsamt/Feuerwehr

• Werne: Kreis Unna

Hünxe mit den im Überflutungsgebiet liegenden Ortsteilen Krudenburg und Lipper Hof erhält keine Hochwasserwarnmeldungen.

4.4.4 Alarm- und Einsatzpläne der Kommunen und Kreise

Die Kommunen Lippstadt, Soest, Lünen und Hamm weisen auf einen eigenen Alarmplan hin. Der Alarmplan der kreisfreien Stadt Hamm liegt nicht vor, da er zur Zeit überarbeitet wird. Auch der Katastrophenabwehrplan von Lippstadt liegt nicht vor. Die Stadt Lünen hat ihren überarbeiteten Hochwasseralarmplan (Stand September 2001) nachgereicht.

In der Stadt Werne kommt der Alarmplan des Regierungsbezirkes Arnsberg zum Einsatz. Die Gemeinde Lippetal verweist auf den Alarmplan des Kreises Soest und die Stadt Pa-derborn sowie die Stadt Salzkotten auf die Hochwassermeldeordnung des Kreises Pader-born. Die Stadt Datteln besitzt eine Betriebsanweisung zum Schutz vor Hochwasser. Die Stadt Ahlen weist daraufhin, dass der Ortsteil Dolberg außerhalb des offiziellen Überflu-tungsgebietes liegt und somit kein konkreter Alarmplan der Lippe vorliegt. Die Stadt Haltern besitzt eine Auflistung der Vorsorgemaßnahmen bei drohendem Hochwasser. In der Gemeinde Schermbeck kommt der Gefahrenabwehrplan des Kreises Wesel zum Einsatz.

4.4.5 Erfahrungen mit dem System

Die Kommunen sind mit der Funktionsweise des Hochwasserwarn-Systems grundsätzlich zufrieden und bezeichnen es als „gut“ oder „keine Probleme“ bzw. „Information ist aus-reichend“.

Die Stadt Werne weist daraufhin, dass die Information rechtzeitig erfolgt und dass auch über die Aufhebung der Warnung die Kommune unverzüglich in Kenntnis gesetzt wird.

Die Gemeinde Hünxe erhält keine Hochwassermeldungen und kann somit seitens der Kommune keine Meldungen an die Bevölkerung weiterleiten (Ortsteile Krudenburg und Lipper Hof).

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Die kreisfreie Stadt Hamm wünscht sich einen Pegel in Hamm mit Bezug zum Hochwas-ser-Alarmplan der Lippe, äußert sich ansonsten zufrieden zur Meldekette, die „zuverläs-sig“ funktioniere.

4.4.6 Geplante Weiterentwicklungen

Der Betrieb und die Ergebnisauswertung der von den Wasserverbänden betriebenen bzw. in der Entwicklung befindlichen Vorhersagemodelle können nicht ohne Beteiligung der Behörden - hier besonders des Staatlichen Umweltamtes Lippstadt als Sammelstelle für den Melde- und Warndienst - durchgeführt werden. Für einen effizienten Einsatz der Vorhersagemodelle ist eine Kooperation zwischen Behörden und Verbänden unerlässlich.

4.4.6.1 Hochwasservorhersagemodell Obere Lippe (WOL)

Im Einzugsgebiet der Oberen Lippe sind zur Verbesserung des Hochwasserschutzes in den letzten Jahrzehnten eine Vielzahl von Hochwasserrückhaltebecken gebaut worden. Die Bemessung der Becken erfolgte für extreme Hochwasserereignisse. Zur effektiven Nutzung der Hochwasserrückhaltebecken auch bei kleineren Ereignissen wurde ein Moni-toringsystem und ein Vorhersagemodell für das Einzugsgebiet der Oberen Lippe aufge-baut. Das Modell befindet sich z. Z. noch in der Aufbauphase.

Mit Hilfe des Monitoringsystems werden an 42 Anlagen verschiedene Messgrößen er-fasst. Die Messwerte werden an den Messstellen gespeichert und zyklisch an die Daten-zentrale übertragen. Die zentral vorliegenden Messwerte bilden die Datenbasis für das Vorhersagemodell.

Das Vorhersagemodell ist ein deterministisches Modell, welches die komplette Wasserbi-lanz simuliert. Bei einer fortlaufenden Simulation ist eine explizite Definition der An-fangsbedingungen nicht erforderlich. Da die wasserwirtschaftliche Situation im Einzugs-gebiet der Oberen Lippe stark durch die verkarsteten Gebiete des Haarstrangs und der Paderborner Hochfläche charakterisiert ist, werden diese mit einem eigenen Karstmodul abgebildet.

Zur Erstellung des Vorhersagemodells wurde auf das Niederschlagabflussmodell, welches in den 90er Jahren durch mehrere Büros erstellt wurde, zurückgegriffen.

Das Niederschlagsgeschehen wird durch 17 Messstellen erfasst. Hierdurch ist auch die räumliche Verteilung gut abgedeckt. Die Niederschlagsvorhersage wird durch den Deut-schen Wetterdienst (DWD) für das Niederungsgebiet und den Haarstrang getrennt erstellt. Die Niederschlagsvorhersagen sind in einzelne Zeitbereiche gestaffelt. Die maximale Niederschlagsvorhersagedauer beträgt 48 Stunden. Neben den Niederschlagsdaten wird durch den DWD auch die Temperatur und die Taupunkttemperatur geliefert. Diese beiden Werte bilden die Grundlage für die Berechnung der Verdunstung.

Die Erstellung einer Vorhersage wird durch den Anwender über das Monitoringsystem initiiert. Aus dem Monitoringsystem werden automatisch die erforderlichen Zeitreihen einschließlich der Niederschlagsvorhersage exportiert und der Preprozessor des Vorher-

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sagemodells gestartet. Durch den Preprozessor werden alle Zeitreihen modellgerecht aufbereitet und etwaige Niederschlagslücken automatisch durch entsprechende Nachbar-stationen aufgefüllt. Sofern der Anwender dies wünscht, werden automatisch die aktuel-len Volumina der Hochwasserrückhaltebecken und durch den Anwender definierte Bek-kenabgaben bei der Vorhersage berücksichtigt. Nach der Aufbereitung der Daten durch den Preprozessor wird das eigentliche Vorhersagemodell gestartet und die Simulation durchgeführt. Als Ergebnis liefert das Modell die berechneten Zeitreihen für die ge-wünschten Stellen im System sowie eine Protokolldatei. Diese Daten werden nach dem Lauf durch das Monitoringsystem automatisch importiert und stehen somit dem Anwen-der zur weiteren Auswertung und Visualisierung zur Verfügung.

Bei dem ganzen System wurde zum einen Wert darauf gelegt, dass zur Erstellung einer Vorhersage der Benutzer möglichst wenig Eingaben tätigen muss, zum anderen jedoch eine maximale Flexibilität gewährleistet ist. Zu dieser Flexibilität gehört beispielsweise auch die dynamische Korrektur der Zustandsgrößen zu Beginn einer Simulation.

Auf der Basis des Monitoringsystems und des Vorhersagemodells ist der Wasserverband Obere Lippe künftig in der Lage, die Hochwasserrückhaltebecken optimal einzusetzen und frühzeitig Hochwasserwarnungen abzusetzen. Insbesondere in Verbindung mit dem geplanten Werkzeug, welches die berechneten Hochwasserabflüsse automatisch in Über-flutungsgebiete umsetzt, wird ein optimaler Hochwasserschutz für das Einzugsgebiet der Oberen Lippe gewährleistet werden.

4.4.6.2 Vorhersagemodell zum Abschätzen der Hochwasserentwicklung an der unteren Lippe

Neben dem in Kapitel 4.4.2 kurz zitierten vorhandenen Modell (vgl. auch Hommel, 2002) wurde vom Lippeverband ein ergänzendes HW-Vorhersagemodell beauftragt, das sowohl die Ergebnisse des WOL-Modells als auch am Pegel Kesseler gemessene Abflussverhält-nisse als Eingangsbedingungen für die Hochwasservorhersage für den Mittel- und Unter-lauf der Lippe nutzen wird. Dieses Modell ist fragmentarisch bereits fertiggestellt und wird funktionell im Emschergebiet getestet. Mit ersten Ergebnissen für die Lippe wird 2003 gerechnet.

4.4.6.3 Hochwasserwarndienst und Hochwasservorhersage

Das Staatliche Umweltamt Lippstadt beabsichtigt, zur Verbesserung des Hochwasser-warndienstes ein Hochwasservorhersagemodell für die gesamte Lippe einzusetzen. Dieses Modell basiert auf den Datensätzen der vorgenannten Modelle. An Hand berechneter Abflüsse sollen dann die überfluteten Flächen ermittelt werden, so dass nicht nur die Größe des Abflusses und der Wasserstand, sondern auch die gefährdeten Flächen darge-stellt werden können.

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4.4.7 Empfehlungen zur Verbesserung der Verhaltensvorsorge

Aus der Befragung der Städte/Gemeinden und der Durchsicht der vorhandenen Unterla-gen können einige Punkte aufgeführt werden, die zu einer Verbesserung des Melde- und Katastrophenschutzsystems beitragen können:

• Aktualisierung der Hochwassermeldeordnung (HWMO, 1984) besonders im Hinblick auf die Überprüfung der in den Warndienst integrierten Pegel und Meldegrenzen

• Überprüfung und ggf. Vereinheitlichung der Meldewege, Berücksichtigung neuer Entwicklungen in der Informationsübermittlung (Datenabfrage an Pegeln, Internet ...)

• Einrichtung von zusätzlichen, im Hochwasserfall zugänglichen Messstellen (z. B. Hilfspegel an Brücken); Messwerte können auch für die Nachrechnung von Hochwas-serereignissen genutzt werden

• Überprüfung und ggf. Verbesserung der Pegelsituation in Hamm

• Vereinheitlichung der Messstellenausstattung (DDP-Protokoll) für die Datenübertra-gung an die Vorhersagemodelle

• Abschließen eines Rahmenvertrags zwischen Deutschem Wetterdienst (DWD) und dem Land Nordrhein-Westfalen über die Nutzung hochwasserrelevanter Daten (auch Prognosedaten)

• Aufstellung und regelmäßige Aktualisierung von individuellen Alarm- oder Einsatz-plänen der Städte und Gemeinden mit Bezug zu den Meldegrenzen in der HWMO und Handlungsanweisungen, Zuständigkeiten, Materiallagern etc. (vgl. Musteralarmplan in Anlage 4.4)

• Aufstellung eines Hochwasser-Schutz-Beauftragten

• regelmäßige Übungen der im Katastrophenschutz Beteiligten

• Anbringung von Hochwassermarken abgelaufener Ereignisse an zentralen Punkten als deutlichen Hinweis auf die vorhandene Hochwassergefährdung

4.5 Risikovorsorge Nach einer Untersuchung der Münchner Rückversicherungs-Gesellschaft (1999) sind folgende Angaben zu Hochwasserschadensereignissen zu machen:

• In den 90er Jahren häuften sich große Flussüberschwemmungen. Zahlreiche Gebiete an Rhein und Mosel waren sogar zweimal innerhalb 13 Monate (Dezember 1993 und Januar 1995) betroffen. Die volkswirtschaftlichen Schäden dieser beiden Katastro-phen summierten sich in Deutschland auf über 0,8 Mrd. Euro, wovon ca. 270 Mio. Euro versichert waren. Das Wachsen von Siedlungen in Überflutungsgebiete hinein

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und die damit einhergehenden höheren Wertekonzentrationen, ist eine Hauptursache großer Überschwemmungsschäden.

• Flussüberschwemmungen entstehen nach langanhaltenden und ausgiebigen Nieder-schlägen mit großer räumlicher Ausdehnung. Die Häufigkeit solcher Schadensereig-nisse ist trotz des allgemein guten Hochwasserschutzes an den großen Flüssen hoch, und besonders im Fall einer Überschreitung des Schutzgrades entstehen hohe Schä-den.

• Sturzfluten werden durch Niederschläge mit sehr hoher Intensität, meistens im Ver-lauf schwerer Gewitter ausgelöst. Sie sind auf ein kleines Gebiet beschränkt und ver-ursachen nicht nur lokale Schäden (vollgelaufene Keller), sie lassen auch Flussläufe in sehr kurzer Zeit anschwellen. Sie erzeugen vergleichsweise moderate monetäre Schä-den, die jedoch wegen ihrer hohen Frequenz eine durchschnittlich jährliche Gesamt-schadensumme in etwa derselben Höhe wie aus den großen Flussüberschwemmungen ausweisen. Die Gefährdung von Menschenleben ist bedingt durch die Heftigkeit der Ereignisse relativ hoch. Die Schadenspotenziale sind in Städten, die in oder am Rande von Mittelgebirgen liegen, am größten.

Generell gilt, dass weder das Land noch die Kommune für Schäden durch Hochwasser haftet. Einige Versicherungen bieten spezielle Hochwasserschutz-Versicherungen unter bestimmten Einschränkungen an (Stiftung Warentest, 2001). Der einzelne (mögliche) Betroffene sollte in jedem Fall finanzielle Eigenvorsorge treffen, indem er Rücklagen bildet.

Weitere Untersuchungen zu diesem Thema werden vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft in Berlin derzeit in einem Projekt „Zonierungssystem für Über-schwemmung, Rückstau und Starkregen“ (ZÜRS) durchgeführt.

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5 Ermittlung des Schadenspotenzials

In diesem Kapitel wird Grundlegendes zur Ermittlung des Schadenspotenzials, wie Ob-jekterfassung, Ermittlung der betroffenen Objekte und Flächen, Ermittlung der Vermö-genswerte und verwendete Schadensfunktionen dargestellt. Es wird auf die Berechnung des Schadenspotenzials eingegangen und die ermittelten Schäden je Kommune und für das Gesamtgebiet werden aufgeführt.

5.1 Allgemeines Hochwasser können in dicht besiedelten Gebieten hohe volkswirtschaftliche Schäden hervorrufen. Für die Höhe der Schäden spielen neben der betroffenen Siedlungsdichte und den Nutzungen auch die Fläche des Überflutungsgebietes, die -tiefe und -dauer eine wesentliche Rolle, die wiederum abhängig von der Auftretenswahrscheinlichkeit des Hochwassers sind. Die Beziehung zwischen der Hochwasserwahrscheinlichkeit (der Kehrwert der einem bestimmten Hochwasser zugeordneten Wiederkehrzeit) und dem Schaden ergibt die sog. Schadenswahrscheinlichkeit. Aus dieser Funktion wird durch Integration die jährliche Schadenserwartung berechnet.

Für eine monetäre Bewertung von Hochwasserschutzmaßnahmen muss die Höhe der durch die Maßnahmen vermeidbaren Schäden bekannt sein. Hierzu dient das bis zu einer bestimmten Jährlichkeit ermittelte Schadenspotenzial und die aus der Schadenswahr-scheinlichkeit ermittelte Schadenserwartung.

Die Schadenswahrscheinlichkeit ist die Beziehung zwischen der Hochwasserwahrschein-lichkeit und dem Schaden. Über die Differenz der Schäden bestimmter Wahrscheinlich-keiten wird durch eine geblockte Integration die Schadenserwartung für einen Zeitraum von 250 Jahren berechnet. Die Schadenserwartung gibt an, welche Kosten jedes Jahr durch Hochwasser im Mittel entstehen könnten bzw. wie viel Geld hierfür jährlich ange-spart werden müsste, um bei einem Hochwasser die möglichen Schäden zu tragen.

In Anlehnung an die DVWK-Mitteilungen Nr. 10, „Ökonomische Bewertung von Hoch-wasserschutzwirkungen“, (DVWK, 1985) wird zwischen den folgenden Nutzungskatego-rien bzw. Auswirkungen unterschieden:

verhinderte Schäden • Personenschäden

• verletzte Personen, Grad der Verletzungen

• Sachschäden

- privater Wohnbereich (Gebäude, Inventar, Hof und Garten)

- Öffentliche Einrichtungen

- Einrichtungen von Handel und Gewerbe (Gebäude, Inventar, Lagerbestän-

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de, Produktionsausfall)

- Industrie (Gebäude, Inventar, Lagerbestände, Produktionsausfall, Folgeko-sten (Vertragsstrafen))

- Landwirtschaft (Gebäude, Inventar, Lagerbestände, Produktionsausfall)

- sonstige Infrastruktureinrichtungen (Verkehrs-, Ver- und Entsorgungsein-richtungen, Folgeschäden (Stromausfall, Verkehrsumleitungen))

- Landschaft (Landschaftselemente, Bodenabtrag, Verschlammung)

• Schäden an land- und forstwirtschaftlichen Kulturen und Böden - Grünland

- Ackerland

- Sonderkulturen

- Forsten

• Viehschäden (Verlust, krankheitsbedingte Marktwertminderung, Kosten für zusätzli-chen Seuchenschutz)

Produktions- und Bodenwertänderungen,

Aufwandsänderungen und

indirekte und induzierte Einkommenseffekte. Die Schadenserhebung beschränkt sich beim Hochwasser-Aktionsplan Lippe auf die Berechnung von Sachschäden an Inventar und an Gebäuden (privat genutzte und öffentli-che Gebäude sowie Wirtschafts- und Industriegebäude), Produktionsausfall der Wirt-schaft, Schäden an land- und forstwirtschaftlich genutzten Flächen sowie an der allge-meinen Infrastruktur und Kraftfahrzeugen.

Nicht oder nur sehr schwer monetär erfassbare Schäden wie Personenschäden, Viehschä-den, ökologische Schäden (z. B. infolge Auslaufens von Heizöl), Bodenwertänderungen, Einkommenseffekte usw. gehen in dieser Untersuchung nicht in die Kosten-Nutzen-Analyse von Hochwasserschutzmaßnahmen ein. Diese Schäden können bei der Bewer-tung einer geplanten Maßnahme bedeutsam sein und sollten bei der Genehmigungspla-nung zur Begründung der Maßnahme erläutert werden.

Zur Ermittlung von hochwassergefährdeten Objekten und Flächen sowie zur Berechnung von durch Hochwasser verursachten Schäden gibt es verschiedene Methoden und Pro-gramme. Hydrotec hat ein Verfahren HWS-GIS (Version 2.0) entwickelt, das auf Grund-lage des Programms ArcView, Version 3.2 (ArcView-Extension) und einer Dbase-Datenbank aus relativ leicht zu erhebenden Daten die betroffenen Objekte ermittelt und die Hochwasserschäden berechnet, wobei der geografische Bezug durchgehend erhalten bleibt.

Generell wird so vorgegangen, dass für die gefährdeten Objekte Vermögenswerte ermit-telt werden und das Schadenspotenzial in Abhängigkeit von der Einstauhöhe einen be-stimmten prozentualen Anteil am Vermögen ausmacht. Das maximal erreichbare Scha-denspotenzial entspricht dem jeweiligen Vermögenswert.

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In dieser Untersuchung wird vereinbarungsgemäß unterschieden zwischen Objekten im Überflutungsgebiet (mit Ausnahme der Stadt Lippstadt) und Objekten im Stadtbereich von Lippstadt. Aufgrund der Vielzahl der Objekte im Innenstadtbereich von Lippstadt wird hier das mesoskalige Verfahren angewendet, ebenso wie für Objekte in den potenzi-ellen Überflutungsgebieten und vereinzelte, nachträglich aufgenommene Objekte (52 Objekte in Lippstadt und Lippetal). Folgende verschiedene Berechnungsverfahren wurden angewendet:

• Objekte in den Überflutungsgebieten (mit Ausnahme des Stadtgebietes Lippstadt): objektbezogenes oder mikroskaliges Verfahren, bei dem vor Ort erhobene Kenndaten der Objekte verwendet werden

• Stadtbereich Lippstadt und Objekte in den potenziellen Überflutungsgebieten: flächenbezogenes oder mesoskaliges Verfahren auf Grundlage der ATKIS-DLM25-Daten (Nutzungszuordnung) aufgrund der großen Anzahl von Gebäuden

• Objekte im Stadtbereich Paderborn-Schloß Neuhaus: die Ergebnisse des objektbezogenen oder mikroskaligen Verfahrens zweier von Hy-drotec im Auftrag des WOL durchgeführten Studien werden verwendet (Hydrotec, 2001a, 2001b)

Die Verfahren sind in der folgenden Abbildung schematisch dargestellt.

Abbildung 5-1: Verfahren zur Ermittlung von Hochwasserschäden

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5.2 Objekterfassung Die Bearbeitung der Erfassung der Objekte und Objekteigenschaften umfasst mehrere Arbeitsschritte. Das Vorgehen ist für das mikroskalige und das mesoskalige Verfahren unterschiedlich.

5.2.1 Objekterfassung mikroskaliges Verfahren

Einzelobjekte erfassen

Alle Einzelobjekte, die sich innerhalb (bzw. teilw. innerhalb) des Überflutungsgebietes HW250 befinden, werden in ArcView auf Basis der DGK5 als Punktthema aufgenommen (digitalisiert wird die Objektmitte).

Einzelobjekte attributieren

Alle Objekte erhalten eine ID-Nummer, die in die für die Begehung erstellten Karten eingetragen wird. Die Objekte werden den digital vorhandenen Verwaltungseinheiten (Gemeinde, Stadt, Kreis, ...) zugeordnet und der Rechts- und Hochwert wird ermittelt. Die Objekte werden in vier Größenklassen eingeordnet (vgl. Tabelle 5-2). Zusätzlich wird die Attributierung der Nutzung (z. B. Wohnhaus, Mehrfamilienhaus, Gewerbe (Art), ...), Keller (ja/nein), Höhe Erdgeschoss über Gelände, Straßenname etc. vorbereitet.

Begehung (nicht für Objekte in der Kernstadt Lippstadt und in den potenziellen Überflutungsgebieten)

Von Hydrotec-Mitarbeitern wurden in mehreren Ortsbegehungen die Objekte in den Überflutungsgebieten aufgenommen. Die Aufnahme umfasste 22 Kommunen mit 2582 Einzelobjekten, im Zuge der Begehung wurden davon 46 in den Karten nicht verzeichnete Einzelobjekte (Neubauten) aufgenommen. Bei der Begehung wurden die Objekte i. d. R. fotografiert. Für jedes Objekt wurde aufgenommen:

• Hat das Objekt einen Keller?

• Wie hoch liegt das Erdgeschoss im Mittel über dem umliegenden Gelände (Treppen-stufen geben hier meist Auskunft: 1 Stufe 15 bis 19 cm, 2 Stufen etwa 30 cm, usw.)?

• Wie wird das Objekt genutzt (WH, MFH, Gewerbe, sonstige Nutzung) (LfW Bayern, o. J.; ESGV, 1995)?

Von den 2582 aufgenommenen Objekten liegen 717 nicht im Überflutungsgebiet. Sie wurden aufgenommen, da zum Zeitpunkt der Begehung die genauen Grenzen der Über-flutungsgebiete noch nicht ermittelt waren. Spätere Neuaufnahmen von Gebäuden sollten damit verhindert werden. Diese Objekte verbleiben im Datenbestand. Sie können für evtl. weitere Berechnungen mit größeren Ereignissen wichtig sein.

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Fragebogenaktion

Alle größeren Gewerbebetriebe konnten über einen Fragebogen Angaben über das Be-triebsvermögen, die Kosten bei Produktionsausfall und über die möglichen Schäden in Abhängigkeit vom Wasserstand machen.

Objekte im Bereich Paderborn-Schloß Neuhaus

Für diese Objekte entspricht das Vorgehen dem oben beschriebenen. Die Untersuchung zu Schadenspotenzialen für das HW100 und das HW250 wurde von Hydrotec jedoch schon in zwei früheren Studien durchgeführt (Hydrotec, 2001a, 2001b). Die Abflussmen-gen und Wasserspiegellagen entsprechen für HW100 in etwa denen der Variante 3 (Hy-drotec, 2001a) bzw. für HW250 den in der Studie "Berechnung HW250 für die Obere Lippe von Mündung der Beke bis Abzweig Boker Kanal" ermittelten (Hydrotec, 2001b). Die in den genannten Studien ermittelten Schadenspotenziale wurden in den HWAP Lippe übernommen.

Im Bereich Paderborn-Schloß Neuhaus sind 152 Objekte betroffen, darunter die Benteler-Werke, die sowohl für das Hochwasserquantil HW100 als auch das Hochwasserquantil HW250 ca. 85 % des Gesamtschadens der Stadt Paderborn darstellen.

5.2.2 Objekterfassung mesoskaliges Verfahren

5.2.2.1 Kernstadt Lippstadt

Im Bereich der Kernstadt Lippstadt wurden die in den vorliegenden DGK 5 vorhandenen Objekte digitalisiert. Ihnen wurden Nutzungen aus dem ATKIS DLM 25 zugeordnet.

Insgesamt wurden in der Kernstadt Lippstadt 2218 Objekte im Überflutungsgebiet nach diesem Verfahren aufgenommen. Soweit wie möglich wurden auch Straßennamen zuge-ordnet.

Denkmälern wird kein Vermögen und damit auch kein Schadenspotenzial zugeordnet.

5.2.2.2 Potenzielle Überflutungsgebiete

Das Verfahren der Objekterfassung in den potenziellen Überflutungsgebieten erfolgt prinzipiell so wie in Kapitel 5.2.2.1 beschrieben. Für einige der potenziellen Überflu-tungsgebiete (vgl. Kapitel 1.8.2) liegen Objektaufnahmen nach dem mikroskaligen Ver-fahren vor und werden zur Ermittlung des Schadenspotenzials verwendet:

• Lippe-km 176,4 bis Lippe-km 175,8: Hella-Werke, Lippstadt (links)

• Lippe-km 163,4 bis Lippe-km 162,6: Eickelborn (links)

• Lippe-km 158,3 bis Lippe-km 156,7: Lippetal-Hovestadt (links)

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5.3 Geländemodell und Wasserspiegellagen Für die Berechnung der Geländehöhen der Objekte im Überflutungsgebiet wurde ein digitales Geländemodell aus 75 DGM5-Blättern aufgestellt (Rasterdaten -> TIN -> GRID). Für Lippstadt und Paderborn-Schloß Neuhaus lagen Höhendaten aus Befliegun-gen vor, aus denen qualitativ hochwertige Geländemodelle erstellt werden konnten. Für die Objekte im Bereich der 2D-Modellierung wurden die Geländehöhen - ebenfalls aus Befliegungen - von BCE zur Verfügung gestellt.

Jedem Objekt wurde über eine Verschneidung des Objektpunktes mit dem Geländemodell eine Geländehöhe zugewiesen.

Die Wasserspiegellagen der untersuchten Jährlichkeiten 250, 100, 50 (nicht im Bereich der 2D-Modellierung), 25 bzw. 20, 10 und 5 wurden für den Bereich der 2D-Modellierung von BCE zur Verfügung gestellt und im Bereich der 1D-Modellierung im Rahmen des HWAP Lippe ermittelt (vgl. Kapitel 2). Aus diesen Daten wurde für das Untersuchungsgebiet die Wasserspiegellagenfläche als dreidimensionales Netz (TIN) berechnet. Auch hiermit wurden die Objektpunkte verschnitten und jedem Objekt eine Wasserspiegellage je Jährlichkeit zugeordnet. Dabei wurden Wasserflächen in Gelände-mulden, die keinen Kontakt zum übrigen Überflutungsgebiet haben, nicht berücksichtigt.

Wasserflächen, die sich durch lokale Einströmungen bilden, erhielten die Wasserspiegel-höhe, die sich an der Einströmstelle einstellt.

Für den Bereich Paderborn-Schloß Neuhaus sind die Objekte erst ab HW100 betroffen. Hier wurden, wie in Kapitel 5.2.1 erwähnt, Ergebnisse aus vorhandenen Studien (Hydro-tec, 2001a, 2001b) übernommen.

Es ist zu beachten, dass die potenziellen Überflutungsgebiete die eingestauten Flächen wiedergeben, die bei einem möglichen Versagensfall der Hochwasserschutzeinrichtungen bei einem Hochwasserquantil HW100 betroffen wären. Demzufolge wird für diese Gebie-te auch das Schadenspotenzial nur für das HW100 ermittelt.

5.4 Vermögenswerte und Bruttowertschöpfung

5.4.1 Privates Wohnvermögen

Das Wohnvermögen setzt sich aus dem Vermögen des Gebäudes und des Inventars zu-sammen. Aus den statistischen Berichten des LDS (LDS, 1999) „Grundvermögen privater Haushalte in Nordrhein-Westfalen“ und des Grundstücksmarktberichtes 1999 (Oberer Gutachterausschuss für Grundstückswerte 2000) konnte das Wohnvermögen (ohne Inven-tar) im Mittel mit 117.600 Euro für Haushalte mit Haus- und Grundbesitz ermittelt wer-den. Dieser Mittelwert bezieht sich auf eine sog. äquivalente Wohneinheit mit 112 m² Wohnfläche und 75 m² Grundfläche. Das Hausratsvermögen (Inventar) wurde – nach Anfrage bei der Allianz-Versicherung - je äquivalente Wohneinheit mit 46.000 Euro

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(Unterversicherungsverzicht) angenommen. Somit ergibt sich das Gesamtvermögen im Mittel zu 163.000 Euro je äquivalente Wohneinheit (Preisbasis 2001).

5.4.2 Vermögen und Bruttowertschöpfung der Wirtschaftsektoren

5.4.2.1 Vermögen

Die Vermögenswerte stellen bei den Objekten innerhalb der Überflutungsgebiete das maximale Schadenspotenzial dar. Ein Totalschaden mit 100% des Objektvermögens wird jedoch i. d. R. nicht erreicht. Wenn die Vermögenswerte eines Gewerbebetriebes in der Fragebogenaktion nicht explizit angegeben worden sind (durch den Eigentümer), wurden sie aus Einheitswert-Statistiken des Statistischen Landesamtes NRW (LDS, 2000a) ent-nommen. In diesem Fall konnten lokale Besonderheiten des jeweiligen Betriebes nicht berücksichtigt werden.

Bei den gewerblichen und öffentlichen Wirtschaftssektoren werden als Anlagevermögen die

• Vermögen der Sachanlagen von technischen Anlagen und Maschinen sowie

• andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattungen

und vom Umlaufvermögen die

• Vorräte (Warenbestand, Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, unfertige und fertige Erzeug-nisse)

angerechnet. Nicht berücksichtigt werden die Vermögenswerte wie Bodenwert und Fi-nanzanlagen (Geldbestände, Beteiligungen, Konzessionen).

Die Vermögenswerte wurden aus der Veröffentlichung des Landesamt für Datenverarbei-tung und Statistik Nordrhein-Westfalen (LDS, 2000a) „Einheitswerte der gewerblichen Betriebe in Nordrhein-Westfalen 1995“ für alle gewerblichen Objekte, deren eindeutige Nutzung bekannt ist, erhoben. Der Werteverzehr durch Abschreibungen und zwischen-zeitlich stattgefundene Preissteigerungen ist bis 1995 mit eingerechnet und wurde mit einem mittleren Preisindex von 0,9 % aller Wirtschaftsbereiche auf die Preisbasis 2001 hochgerechnet (ermittelt aus den Angaben im „Statistischen Jahrbuch 1996 für die Bun-desrepublik Deutschland“ (Statistisches Bundesamt, 1996) und im Internet unter http://www.statistik-bund.de/indicators/d/tkpre550.htm, Stand Mai 2001 105,6 % (1995 = 100 %)).

Die gewerblichen Betriebe sind in 14 wirtschaftliche Bereiche gegliedert, wobei diese wiederum in viele weitere Unterbereiche aufgeteilt sind (WZ93; ESVG, 1995):

• Land- und Forstwirtschaft (A)

• Fischerei und Fischzucht (B)

• Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden (C)

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• Verarbeitendes Gewerbe (D)

• Energie- und Wasserversorgung (E)

• Baugewerbe (F)

• Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen und Gebrauchsgütern (G)

• Gastgewerbe (H)

• Verkehr und Nachrichtenübermittlung (I)

• Kredit- und Versicherungsgewerbe (J)

• Grundstücks- und Wohnungswesen, Vermietung beweglicher Sachen, Dienstleistun-gen überwiegend für Unternehmen (K)

• Erziehung und Unterricht (M)

• Gesundheits-, Veterinär- und Sozialwesen (N)

• Sonstige öffentliche und persönliche Dienstleistungen (O)

Für alle Objekte innerhalb der potenziellen Überflutungsgebiete und in der Kernstadt Lippstadt, deren Nutzung entsprechend dem mesoskaligen Verfahren aus den ATKIS-DLM25-Daten ermittelt wurde (vgl. Kapitel 5.2.2), werden die Vermögenswerte aus den Mittelwerten der wirtschaftlichen Bereiche des LDS bestimmt. Hierzu wurden die Ver-mögenswerte mit der räumlichen Gliederung der ATKIS DLM25-Siedlungsflächen ver-knüpft.

ATKIS-Schlüssel- nummer

Nutzungs-Typen in ATKIS (räumliche Gliederung)

LDS-Systematik (LDS 2000a)(wirtschaftliche Gliederung)

2112 Industrie und Gewerbe D, F, G, H, J

2113 Gemischtes (+ priv. Wohnvermögen) D, H, J, K

2114 besondere funktionale Prägung I, K, M, N, O

2121 Bergbau C

2126, 2127, 2129, 2133, 2134

Energie (Kraftwerk, Umspannstation, Kläranlage, Wasserwerk, Heizwerk)

E

Tabelle 5-1: Verknüpfung (Mittelwerte) von LDS- zu ATKIS DLM 25-Wirtschaftssektoren (gewerbliche Objekte)

Da gewerbliche Objekte mit gleicher Nutzung aufgrund der Größe, Beschäftigungszahl, Spezialisierung und wirtschaftlicher Auftragslage nicht unbedingt den gleichen Vermö-genswert besitzen, wurden über Faktoren aus den Einheitswertgruppen (LDS, 2000a) und den Größen der Objekte (aus der DGK5) die angepassten Vermögenswerte berechnet. Hierbei wurden die Objekte in vier Größenklassen eingeteilt:

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Einteilung kleine Objekte mittlere Objekte große Objekte sehr große Objekte

Größe in m² bis 200 200 bis 500 500 bis 2000 größer 2000

Vermögen im Mittel

0,1 Mio. Euro 1 Mio. Euro 3,6 Mio. Euro 30 Mio. Euro

Tabelle 5-2: Größenklassen Objekte und mittlere Vermögenswerte (nach LDS, 2000a)

Über die Fragebogenaktion konnten für einige Gewerbebetriebe explizit Vermögenswerte angegeben werden. Insgesamt wurden ca. 40 Gewerbebetriebe ermittelt (vgl. Anlage 5.4). Leider gab es nur 11 verwertbare Antworten. Die in den Fragebögen angegebenen Ver-mögenswerte (Feuerversicherungssumme bei Totalverlust) wurden den Objekten zuge-wiesen und für die Berechnung der Schäden verwendet.

5.4.2.2 Bruttowertschöpfung

Die Bruttowertschöpfung gilt als Maßstab für die wirtschaftliche Leistung der Volkswirt-schaft beziehungsweise - in tieferer Gliederung - ihrer Sektoren und der einzelnen Wirt-schaftsbereiche. Sie dient zur Ermittlung der Verluste durch Produktionsausfall bzw. Betriebsunterbrechung.

Die Bruttowertschöpfung zu Herstellungspreisen (1997) wurde aus der Veröffentlichung des Landesamt für Datenverarbeitung und Statistik Nordrhein-Westfalen „Bruttoinland-sprodukt, Bruttowertschöpfung und Arbeitnehmerentgelt in Nordrhein-Westfalen 1991 – 1999“ (LDS, 2000b) für alle Wirtschaftsbereiche erhoben und den nach Größen klassifi-zierten Objekten entsprechend zugewiesen (vgl. Kap. 5.6).

Eine Wertanpassung auf die Preisbasis 2001 wurde nicht durchgeführt, da die Wertschöp-fung bei einigen Wirtschaftsbereichen (Baugewerbe, Bergbau und Produzierendes Ge-werbe) rückläufig ist. Die Bruttowertschöpfung wird als spezifische Wertschöpfung (Wertschöpfung in Euro pro Betrieb und Tag) für die Berechnung des Produktionsausfal-les verwendet.

5.4.3 Kraftfahrzeugvermögen

Laut Kraftfahrt-Bundesamt ist der Bestand an Kraftfahrzeugen in den 23 Kommunen des Untersuchungsgebiets insgesamt mit 580.611 Pkw angegeben (Kraftfahrt-Bundesamt, 2001). Der Wert je vorhandenem Pkw wird mit einem durchschnittlichen Zeitwert ent-sprechend der Rheinstudie (MURL, 2000) mit 8.700 Euro angegeben. Zu den Pkw kom-men noch 48.501 Motorräder hinzu. Deren mittlerer Wert wird mit 2.040 Euro angesetzt. Es wurde angenommen, dass sich innerhalb der Ortslagenflächen (ATKIS DLM25) 70 % der gesamten Kraftfahrzeuge verteilen. Aus der Verschneidung der Überflutungsgebiete unterschiedlicher Jährlichkeit mit den Ortslagenflächen und dem spez. Vermögenswert ergeben sich die jeweiligen Vermögenswerte und daraus wiederum die Anzahl an Pkw.

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Busse und Lkw werden nicht berücksichtigt, da diese bereits im Vermögen der Wirt-schaftsbereiche enthalten sind. Ebenfalls nicht berücksichtigt werden Wohnwagen. Sie gehen in die Vermögenswerte von Campingplätzen mit ein und werden dort berücksich-tigt.

5.5 Schadensfunktionen Die verwendeten Schadensfunktionen in dieser Untersuchung stammen aus unterschiedli-chen Schadenspotenzial-Studien (Hydrotec, 1996a, 2001a; Hydrotec u. Sönnichsen, 2001a, 2001b; MURL, 2000; BCE, 1998), der Datenbank des bayerischen Landesamtes für Wasserwirtschaft (LfW Bayern, o. J.) und aus Auswertungen von Fragebögen.

5.5.1 Private Wohngebäude

Für die Berechnung der Schäden an privaten Wohngebäuden stehen aus der beim Bayeri-schen Landesamt für Wasserwirtschaft geführten Datenbank HOWAS (LfW Bayern, o.J.) genügend abgesicherte Schadensfunktionen für verschiedene Haustypen (nach Schlüssel-nummern) zur Verfügung (vgl. Abbildung 5-2). Die nutzungsspezifischen Schlüssel-nummern mit zugehörigen Schadensfunktionen wurden für die Berechnungen im HWAP Lippe zu einer mittleren Schadensfunktion zusammengefasst. Dabei wird jedoch zwi-schen Wohnhäusern mit und ohne Keller und zwischen Inventar- und Gebäudeschaden unterschieden (vgl. fette schwarze Kurven in Abbildung 5-2). Die HOWAS-Schadens-Funktionen basieren auf einer Wurzelfunktion, bei der nur die Faktoren a und b, die die Steilheit und die Höhe des Schadens bestimmen, variiert werden. Der Schaden ist über diese Wurzelfunktionen direkt abhängig vom Wasserstand.

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Abbildung 5-2: Schadensfunktionen von privaten Wohnhäusern nach HOWAS (LfW

Bayern, o. J.)

5.5.2 Gewerbe und Industrie

Für die von Hochwasser betroffenen Gewerbe- und Industriebetriebe gibt es nur sehr wenige abgesicherte Schadensfunktionen aus der HOWAS-Datenbank (teilw. Datenkol-lektive). Weitere Schadensfunktionen für öffentliche Gebäude und Gewerbebetriebe waren folgende:

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Nutzung Funktion Stichprobe

Schule, Fortbildung Y = x+83,4*√x 15

Vereinsheim Y = x+21,3*√x 8

Gaststätte Y = x+17,1*√x 30

Schreinerei (nicht verwendet) Y = x+37,2*√x 15

Lagerhalle, Schuppen Y = x+6,0*√x 6

Stall (Pferde, Schweine) Y = x+4,1*√x 24

Schießstand Y = x+244*√x 6

Garage Y = x+3,0*√x 23

Tabelle 5-3: Schadensfunktionen Gewerbe nach HOWAS (LfW Bayern, o. J.)

Diese Schadensfunktionen des bayerischen Landesamtes für Wasserwirtschaft stützen sich auf ausgewertete Schäden aufgetretener Hochwasser. Jedoch muss bedacht werden, dass mit diesen Schadensfunktionen unabhängig von der Größe eines Objektes die Schä-den berechnet werden.

Die Schadensfunktionen für Objekte der gewerblichen, öffentlichen und sozialen Wirt-schaftsbereiche stammen hauptsächlich aus der im November 2000 veröffentlichten Kurz-fassung der Studie „Hochwasserschadenspotenziale am Rhein in Nordrhein-Westfalen“ (MURL, 2000). Die verwendeten Schadensfunktionen sind meist Wurzelfunktionen, z. T. auch lineare Beziehungen in Abhängigkeit vom Wasserstand und geben als Ergebnis den Schaden als Anteil vom Vermögen an. Da die in dieser Studie verwendeten Schadens-funktionen z. T. anderen oder anders untergliederten Wirtschaftsbereichen zugeordnet waren, musste eine Anpassung der Funktionen nach wirtschaftlicher Gliederung auf die räumliche Gliederung der ATKIS-DLM 25 Siedlungsflächen geschehen.

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Abbildung 5-3: Schadensfunktionen nach wirtschaftlicher Gliederung (verändert nach MURL, 2000)

Die in Abbildung 5-3 dargestellten Schadensfunktionen für die Wirtschaftsbereiche wur-den entsprechend der im ATKIS DLM 25 vorhandenen Gliederung zusammengefasst (vgl. Tabelle 5-1). Daraus ergeben sich die in Tabelle 5-4 und Abbildung 5-4 aufgeführ-ten Schadensfunktionen.

ATKIS DLM 25

Schlüsselnummer Nutzungsart Schadensfunktion

2112 Industrie und Gewerbe Y = 27*√x

2113 Gemischte Nutzung Y = 27*√x

2114 funktionale Prägung Y = 30*√x

2121 Bergbau Y = 4,47*√x

2126, 2127, 2129, 2133, 2134 Energie- und Wasserversorgung Y = 6*√x

Tabelle 5-4: Schadensfunktionen nach räumlicher Gliederung

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Abbildung 5-4: Schadensfunktionen nach räumlicher Gliederung

In Anlehnung an die Studie "Hochwasserschutzkonzept Sauer/Our" (BCE, 1998) wurde angenommen, dass ein Schaden erst ab einem Wasserstand von 10 cm über Gelände entsteht, um damit eventuell vorhandenen Türschwellen, Rampen oder Schutzeinrichtun-gen Rechnung zu tragen.

5.5.3 Kraftfahrzeuge

Die Schadensfunktion für die Berechnung der Schäden an Kraftfahrzeugen ist eine aus der Rhein-Studie (MURL, 2000) und der HOWAS-Datenbank (LfW Bayern, o. J.) herge-leitete logarithmische Funktion, wobei ein Schaden erst ab 30 cm Wasserstand entsteht.

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Abbildung 5-5: Schadensfunktionen für Kraftfahrzeuge

5.5.4 Land- und Forstwirtschaft und Infrastruktur

Die Schäden an land- und forstwirtschaftlichen Nutzflächen sowie an der Infrastruktur werden nicht über Schadensfunktionen in Abhängigkeit vom Wasserstand, sondern über Faktoren in Abhängigkeit der betroffenen Fläche des Überflutungsgebietes berechnet. Zur Schadensberechnung gibt es aus verschiedenen Studien spezifische Flächenfaktoren. Hier werden die Faktoren aus dem Gutachten „Berechnung vermeidbarer Schäden durch das geplante HRB Siddinghausen, Alme“ (Hydrotec, 1996a) verwendet:

Nutzungsart ATKIS-Schlüsselnummer

Spez. Schaden in Euro/m²

Acker 4101 0,072

Gartenland 4103 0,184

Wald (Laub + Nadelwald) 4107 0,018

Grünland (Wiese) 4102 0,034

Tabelle 5-5: Spezifische Schäden an land- und forstwirtschaftlichen Nutzflächen (Hy-drotec, 1996a)

Für die Ermittlung der Infrastruktur-Schäden wurden in Anlehnung an die in Kraiburg/Inn durchgeführte Schadensermittlung (Günther u. Schmidtke, 1988) folgende spezifische Schäden angesetzt:

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Nutzungsart ATKIS-Schlüsselnummer

Spez. Schadenin Euro/m²

Spez. Schaden in Euro/Objekt

Sportanlage, Sportplatz 2201, 2222 2,56

Freizeitanlage 2202 2,56

Friedhof 2213 2,56

Grünanlage 2227 2,56

Campingplatz Sied

lung

sfre

ifläc

he

2228 2,56

Brücke 3514 0 (HW5) 0 (HW10)

2.600 (HW20/HW25)

3.850 (HW50)

5.100 (HW100)

7.650 (HW250)

Straße 3101 2,56

Weg 3102 1,28

Tabelle 5-6: Spezifische Schäden an der Infrastruktur (z. T. nach Günther u. Schmidtke, 1988)

5.6 Schadensberechnung Auch wenn hier von einer Schadensberechnung gesprochen wird, so bleibt doch die Er-mittlung des Schadens für ein Objekt eine mehr oder weniger genaue Schätzung, die sich auf eine Vielzahl von Annahmen stützt.

Die Schadensberechnung erfolgt je nach Nutzungskategorie objekt- und flächenbezogen in Abhängigkeit vom Wasserstand bzw. über die Fläche des Überflutungsgebietes.

Es wird angenommen, dass die Schadensfunktion beginnt ab dem halben Abstand zwi-schen dem Hochwasserquantil mit den ersten Schäden und dem Hochwasserquantil, für das noch keine Schäden entstehen (Beispiel: HW5: kein Schaden, HW10: Schaden, Be-ginn der Schadensfunktion bei HW 7,5). Eine Verschiebung des Beginns der Schadensbe-rechnung nach vorne oder hinten hat relativ große Auswirkung auf das Berechnungser-gebnis.

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5.6.1 Schäden an privaten, öffentlichen und gewerblichen Objekten

5.6.1.1 Objekte im Überflutungsgebiet (außer Kernstadt Lippstadt)

Die Bestimmung der betroffenen Objekte erfolgt durch Verschneidung mit den Flächen des Überflutungsgebietes der entsprechenden Jährlichkeiten. Die zugrunde liegenden Schadensfunktionen können Kapitel 5.5.1 und 5.5.2 entnommen werden.

Im nächsten Schritt wird dann die Schadensberechnung in ArcView durchgeführt. Ver-schiedene Bearbeitungsschritte können menü-gesteuert ausgewählt werden:

Abbildung 5-6: Hauptmenü HWS-GIS 2.0 (ArcView-Extension)

Bei der Schadensberechnung wird über eine Abfrage der Nutzung (Begehung) die ent-sprechende Schadensfunktion im Programm gewählt. Danach wird über die für das Ob-jekt berechnete Geländehöhe (Okg) und die relative Höhe des Erdgeschosses über dem Gelände aus der Begehung (Eg_ü_okg) die absolute Erdgeschossfußbodenhöhe (Eg) berechnet. Abhängig davon, ob das Objekt einen Keller besitzt oder nicht, werden dann die entsprechenden Wasserstände im Keller (wsp_kg) und im Erdgeschoss (wsp_eg) berechnet. Für Gewerbeobjekte liegen keine Keller-Schadensfunktionen vor. Es wurde angenommen, dass die Schäden im Keller ca. 20 % der Erdgeschoss-Schäden ausmachen. Sind keine expliziten Vermögenswerte angegeben, so werden diese aus den im Programm enthaltenen Vermögensdaten in Abhängigkeit der Nutzung (ATKIS) und der Größe des Objektes berechnet. Dann werden die Schäden (S) und der Produktionsausfall (Pa) für die jeweilige Jährlichkeit (_250, _100, _50 ...) berechnet.

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Abbildung 5-7: Methode der Schadensermittlung über Schadensfunktionen

Der Schaden durch Produktionsausfall (Pa) wird für die jeweilige Objektnutzung und -größe über eine lineare Beziehung der Produktionsausfalldauer D in Abhängigkeit vom Wasserstand (x) mit der spezifischen Bruttowertschöpfung (bws) berechnet:

S = D * bws mit D = 4,67 * x

D.h. bei einem Wasserstand von z. B. 1 m beträgt der Schaden durch Produktionsausfall eines mittelgroßen Gewerbebetriebes (ca. 0,51 Mio. Euro Vermögen) mit einer Brutto-wertschöpfung von 5.930 Euro pro Tag und einer Dauer von etwa 5 Tagen 23.880 Euro.

Das Schadensergebnis für jedes Einzelobjekt ist die Summe aus den einzelnen Schäden. Die Eingangsdaten und die Ergebnisse werden raumbezogen (x,y-Koordinaten) in einer Access-Datenbank verwaltet und können in ArcView visualisiert werden.

Abbildung 5-8: Auszug aus einer Ergebnistabelle der Schadensberechnung

Die Ergebnisse sind auf die Preisbasis 2001 bezogen.

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5.6.1.2 Objekte innerhalb der Kernstadt Lippstadt und in den potenziellen Überflutungsgebieten

Innerhalb der Kernstadt Lippstadt wurde die Schadensberechnung für die auf der Grund-lage der DGK5 erhobenen Objekte (Nutzung aus ATKIS DLM25) durchgeführt (vgl. Abbildung 5-9).

Ein Beispiel der ATKIS-DLM 25-Daten, die mit den Überflutungsgebieten in ArcView verschnitten werden, zeigt die folgende Abbildung:

Abbildung 5-9: Beispiel für ATKIS-DLM 25-Daten in ArcView

Bei den hier vorhandenen Objekten sind die differenzierte Nutzung, die relative Höhe des Erdgeschosses über dem Gelände sowie das Vorhandensein eines Kellers nicht bekannt. Darum werden für diese Objekte aus den vor Ort erhobenen Objekten mittlere Eigen-schaften für die fehlenden Kenndaten berechnet und diesen zugewiesen.

Bei der Berechnung der Schadenspotenziale für Objekte der privaten Wohnnutzung in der Kernstadt Lippstadt und in den potenziellen Überflutungsgebieten (ATKIS-Nutzung „Wohnbauflächen", Schlüsselnummer 2111) wird die mittlere Erdgeschossfußbodenhöhe (Eg_ü_okg) als statistisches Mittel aus verschiedenen Studien (Hydrotec u. Sönnichsen, 2001a, 2001b) auf 43 cm festgelegt (Mittelwert Lippe = 36 cm). Ebenso wird ein Mittel-wert von 90% unterkellerten Gebäuden (Mittelwert Lippe = 70 %) aus den genannten Studien abgeleitet (Hydrotec u. Sönnichsen, 2001a, 2001b). Mit diesen Mittelwerten wurde aus der HOWAS-Funktion für private Wohngebäude eine mittlere Schadensfunkti-on abgeleitet.

Für die gewerblich und öffentlichen genutzten Objekte wurden ebenfalls mittlere Vermö-gen und Schadensfunktionen angesetzt (vgl. Kapitel 5.5.2).

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5.6.2 Schäden an Kraftfahrzeugen

Der Anteil der Ortslagenflächen, die innerhalb der Überflutungsgebiete liegen, wurde durch Verschneidung der Flächen miteinander bestimmt und daraus mit der spezifischen Kraftfahrzeugdichte je Kommune die Anzahl der Kraftfahrzeuge im Überflutungsgebiet sowie der mittlere Wasserstand in dieser Teilfläche ermittelt. Es wurde angenommen, dass ein Schaden erst bei einem Wasserstand über 30 cm und bei max. 30 % aller Kfz im Überflutungsgebiet der Ortslagenflächen eintritt. Der entstehende Schaden ist abhängig vom Wasserstand und von der Höhe des Vermögens der Ortslagenteilfläche innerhalb des Überflutungsgebietes. Die Schadensfunktion ist in Kapitel 5.5.3 erläutert.

5.6.3 Schäden bei Land- und Forstwirtschaft

Die Höhe der Schäden an land- und forstwirtschaftlichen Nutzflächen ist nicht nur von der Größe der betroffenen Fläche, sondern auch wesentlich durch das jahreszeitliche Auftreten des Hochwassers beeinflusst. Hochwasser kurz vor der Ernte wird zu einem Totalverlust führen, wohingegen ein Hochwasser im frühen Winter evtl. nur zu einer Verzögerung der Bestellung führt, die während der Wachstumsperiode wieder ausgegli-chen werden kann. Die Auftretenswahrscheinlichkeit von Hochwasser zu bestimmten Jahreszeiten lässt sich jedoch nicht vorhersagen, deshalb wird bei der Schadensberech-nung der ungünstigste Fall berücksichtigt (spezifische Schäden vgl. Kapitel 5.5.4).

Die Überflutungsgebiete werden mit den Vegetationsflächen (ATKIS DLM 25) verschnit-ten und über die spezifischen Schadensfaktoren (Schaden je Fläche) werden die Schäden in Abhängigkeit von der Nutzung ermittelt. Schäden wurden bei den Flächennutzungen Acker, Wiese, Gartenland und Wald berechnet. Für Brachland, Heide, Moor, Sumpf, Ried, Gehölz, Sonderkultur, nassen Boden und vegetationslose Fläche wurden keine Schäden berechnet.

Der Bereich der Fischwirtschaft wird - falls vorhanden - nicht über die Flächenberech-nung sondern bei der Objektbetrachtung berücksichtigt.

5.6.4 Schäden an der Infrastruktur (Straßen, Plätze, Brücken)

Eine finanzielle Bewertung möglicher auftretender Schäden ist in diesem Bereich sehr schwierig. Diese Schäden werden überwiegend durch den Einsatz von Katastrophendien-sten (Polizei, Feuerwehr, Technisches Hilfswerk) bzw. durch Selbsthilfe der Anwohner beseitigt. Es handelt sich hierbei zum großen Teil um Reinigungs- und Aufräumarbeiten.

Die flächenhaften Schäden an der Infrastruktur werden über die anteiligen Siedlungsfrei-flächen des ATKIS DLM 25 innerhalb der Überflutungsgebiete berechnet.

Schäden an Brücken wurden über die Anzahl mit einem pauschalen Schadensfaktor in Abhängigkeit des Hochwasserereignisses berechnet. Die Anzahl der Brücken an der Lippe beträgt 119 (vgl. Kapitel 3.2).

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Schäden an Straßen und Wegen werden über die Verkehrsflächen innerhalb der Überflu-tungsgebiete durch Multiplikation mit den spezifischen Schadensfaktoren ermittelt. Die Verkehrsflächen wurden über die Länge der Linienobjekte aus dem ATKIS DLM 25-Thema „Straßenverkehr“ je nach Nutzung mit einer mittleren Breite (Straßen 8 m, Wege 4 m) berechnet.

5.6.5 Einsatzkosten Katastrophenschutz

Der Anteil der Kosten für den Katastrophenschutz am Gesamtschaden eines Hochwasse-rereignisses konnte aus den detaillierten Angaben im Bericht der Landesanstalt für Um-weltschutz Baden-Württemberg „Das Hochwasser vom Oktober/November 1998 in Ba-den-Württemberg“ (Landesanstalt für Umweltschutz Baden-Württemberg, 2000) ermittelt werden. Er liegt bei ca. 9 % des Gesamtschadens (6,1 Mio. Euro; Schadensbilanz der Stadt Baden-Baden) und wird mangels besserer Information auf den Hochwasser-Aktionsplan Lippe übertragen.

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6 Schadenspotenzial

Die Ergebnisse der Schadenspotenzialberechnung wurden nach verschiedenen Kriterien ausgewertet. Zum einen wird das Schadenspotenzial für das Gesamtgebiet - für die Über-flutungsgebiete und das potenzielle Überflutungsgebiet - dargestellt. Hier wird das Scha-denspotenzial auch auf die betrachteten Wirtschaftsbereiche aufgeteilt (vgl. auch Anlage 6.1).

In Kapitel 6.2 und in den dazu gehörenden Karten in Anlage 6.2 wird das Schadenspoten-zial für die einzelnen Kommunen aufgeschlüsselt.

6.1 Schadenspotenzial Gesamtgebiet Die im Hochwasser-Aktionsplan Lippe ermittelten Schadenspotenziale für die vorhande-nen Hochwasserquantile werden im Folgenden dargestellt. Dabei muss beachtet werden, dass im Bereich der 2D-Modellierung von Hamm-Heessen bis Wesel kein HW50 ermit-telt wurde und damit auch für dieses Ereignis keine Schadenspotenziale ermittelt werden konnten. Dies ist bei Vergleichen der Gesamtschadenssummen zu berücksichtigen. Die tabellarische Auflistung und Auswertung der ermittelten Schadenspotenziale für die hochwassergefährdeten Objekte im Gesamtgebiet und den Kommunen - für das Überflu-tungsgebiet und das potenzielle Überflutungsgebiet - befindet sich in Anlage 6.1.

Überflutungsgebiet Hochwasser- quantil

Anzahl Objekte

Vermögen Objekte

Schadens- potenzial

Tn T € T € 5 58 15.659 4.95310 165 24.892 8.98820/251) 406 50.570 15.267502) 564 88.698 16.983100 1.139 394.869 67.150250 4.083 1.062.208 180.3331) Berechnung HW20 im Bereich 1D-Modellierung, Berechnung HW25 im Bereich 2D-Modellierung 2) Berechnung HW50 nur im Bereich 1D-Modellierung

Tabelle 6-1: Vermögen und Schadenspotenziale Gesamtgebiet (nur Überflutungsge-biet)

Das potenzielle Überflutungsgebiet und die damit verbundenen Schadenspotenziale wur-de für das Hochwasserquantil HW100 ermittelt.

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potenzielles Überflutungsgebiet Hochwasser--quantil

Anzahl Objekte

Vermögen Objekte

Schadens- potenzial

Tn T € T € 100 4.005 1.396.695 566.188

Tabelle 6-2: Vermögen und Schadenspotenzial Gesamtgebiet (nur potenzielles Über-flutungsgebiet)

6.1.1 Schadenspotenzial Überflutungsgebiet

Der Gesamtschaden mit Objektschäden, Infrastrukturschäden, Schäden an Land- und Forstwirtschaft und an Kfz sowie den Kosten für den Katastrophenschutz wurde für das HW250 mit ca. 180 Mio. Euro ermittelt. Für das HW100 ergibt sich ein Schadenspotenzi-al von ca. 67 Mio. Euro. Die ermittelten Vermögenswerte der Objekte im Überflutungs-gebiet bis HW250 liegen bei 1,1 Mrd. Euro.

Die folgende Tabelle gibt einen Überblick über das Gesamt-Schadenspotenzial im Unter-suchungsbereich des Hochwasser-Aktionsplans Lippe, aufgeführt je Stadt bzw. Gemein-de.

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Stadt/ Gemeinde

Anzahl Obj.

HW250

Vermögen Objekte

Schaden HW250

Schaden HW100

Schaden HW50

Schaden HW20

Schaden HW10

Schaden HW5

T € T € T € T € T € T € T €

Bad Lippspringe 17 1.207 199 88 50 15 11 2Paderborn 191 251.945 48.976 28.169 873 544 368 215Delbrück 320 39.503 9.171 6.581 4.890 3.266 1.331 595Salzkotten 106 10.212 1.469 934 679 488 190 73Lippstadt 2.788 666.094 94.220 12.184 6.247 2.115 1.383 852Lippetal 149 19.924 3.611 2.566 1.816 1.372 1.042 580Welver 0 0 11 10 9 9 7 5Wadersloh 6 545 152 109 92 86 84 64Ahlen 5 286 72 48 46 44 37 25Hamm 27 11.425 4.259 3.290 2.281 1.844 971 646Werne 5 2.725 893 694 n. b. 290 250 186Bergkamen 0 0 194 185 n. b. 173 167 147Lünen 16 983 1.154 916 n. b. 713 633 322Selm 11 2.926 1.050 881 n. b. 636 422 294Olfen 16 1.342 460 295 n. b. 82 56 23Waltrop 15 1.197 337 236 n. b. 129 88 52Datteln 124 18.206 4.410 3.075 n. b. 604 329 84Haltern 21 2.689 2.192 1.699 n. b. 817 666 171Marl 8 491 338 284 n. b. 228 188 147Dorsten 15 1.743 699 600 n. b. 377 206 129Schermbeck 72 6.944 2.294 1.185 n. b. 223 96 66Hünxe 171 21.797 3.911 2.868 n. b. 1.000 305 149Wesel 0 0 262 253 n. b. 213 161 124Summe 4.083 1.062.184 180.333 67.150 16.983 15.267 8.988 4.953

Tabelle 6-3: Ermittelte Gesamt-Schadenspotenziale in den Überflutungsgebieten je Kommune und Jährlichkeit (für den Bereich der 2D-Modellierung wur-de kein HW50 ermittelt)

Die in der Tabelle angegebenen Schadenspotenziale verstehen sich ohne die Schäden in den potenziellen Überflutungsgebieten. Der hohe Schaden in Lippstadt beim HW250 entsteht durch die Überströmung der Lipperoder Straße und die daraus resultierende Überflutung des städtischen Bereiches im Norden von Lippstadt (1269 Objekte). Hohe Schäden werden auch für Paderborn (Schloß Neuhaus) - für HW100 entstehen hier be-dingt durch die Überflutung der Benteler Werke die höchsten Schäden - ermittelt. Die nächsthöheren Schäden in Delbrück, Datteln und Hamm liegen schon weit unterhalb der Schäden in Paderborn und Lippstadt.

Die nachfolgende Tabelle zeigt die spezifischen Schäden je Quadratmeter Überflutungs-gebiet der jeweiligen Wiederkehrzeit (ohne potenzielle Überflutungsgebiete) innerhalb der einzelnen Kommunen. Man erkennt, dass Kommunen mit durch Hochwasser betrof-fenen hochwertigen Industrieanlagen besonders hohe spezifische Schäden pro m² Über-flutungsgebiet aufweisen (Paderborn, Lippstadt).

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Stadt/Gemeinde spez. Scha-den HW250

spez. Scha-den HW100

spez. Scha-den HW50

spez. Scha-den HW20

spez. Scha-den HW10

spez. Scha-den HW5

€/m² Überflutungsgebiet

€/m² Überflutungsgebiet

€/m² Überflutungsgebiet

€/m² Überflutungsgebiet

€/m² Überflutungsgebiet

€/m² Überflutungsgebiet

Bad Lippspringe 1,47 0,77 0,50 0,21 0,21 0,07Paderborn 9,90 6,50 0,23 0,17 0,14 0,11Delbrück 0,69 0,54 0,45 0,35 0,21 0,16Salzkotten 0,24 0,17 0,14 0,11 0,07 0,07Lippstadt 4,63 0,75 0,42 0,16 0,12 0,15Lippetal 0,40 0,31 0,23 0,18 0,15 0,11Welver 0,05 0,05 0,05 0,04 0,04 0,04Wadersloh 0,10 0,07 0,06 0,06 0,06 0,06Ahlen 0,09 0,06 0,06 0,06 0,06 0,06Hamm 0,54 0,43 n. b. 0,27 0,16 0,12Werne 0,26 0,21 n. b. 0,09 0,09 0,09Bergkamen 0,07 0,07 n. b. 0,07 0,07 0,07Lünen 0,24 0,20 n. b. 0,17 0,17 0,13Selm *) 0,95 0,84 n. b. 0,70 0,67 0,67Olfen 0,26 0,18 n. b. 0,07 0,06 0,04Waltrop 0,18 0,14 n. b. 0,08 0,06 0,05Datteln 1,03 0,82 n. b. 0,29 0,24 0,10Haltern 0,31 0,27 n. b. 0,17 0,16 0,05Marl 0,08 0,07 n. b. 0,07 0,07 0,06Dorsten 0,18 0,16 n. b. 0,11 0,07 0,06Schermbeck 0,40 0,24 n. b. 0,07 0,05 0,04Hünxe 0,52 0,41 n. b. 0,17 0,07 0,05Wesel 0,04 0,04 n. b. 0,04 0,04 0,04Mittelwert 1,0 0,6 0,2 0,2 0,1 0,1*) Der spez. Schaden/m² liegt in der Stadt Selm schon ab einem HW5 sehr hoch, da ein Gewerbebetrieb ab HW5 im Überflutungsge-

biet liegt und das gesamte Überflutungsgebiet relativ klein ist

Tabelle 6-4: Spezifische Schäden je m² Überflutungsgebiet und je Kommune (für den Bereich der 2D-Modellierung wurde kein HW50 ermittelt)

In Tabelle 6-5 werden die Schadenspotenziale für die gewerblich und öffentlich genutzten Objekte sowie für Objekte des privaten Wohnens nach wirtschaftlichen Bereichen aufge-gliedert. Hier sind nur die nach dem mikroskaligen Verfahren aufgenommenen Objekte berücksichtigt, da nur für diese die genaue Nutzung bekannt ist (vgl. Kapitel 5.2.1). Die hier angegebenen Werte sind in der Tabelle des Gesamtschadenspotenzials (Tabelle 6-3) enthalten.

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Nutzung Anzahl

Obj. HW250

Vermögen Schaden HW250

Schaden HW100

Schaden HW50

Schaden HW20

Schaden HW10

Schaden HW5

T € T € T € T € T € T € T €

A Land- und Forst-wirtschaft

175 11.503 2.871 1.966 1.117 805 263 68

B Fischerei und Fischzucht

10 322 14 10 6 5 5 2

C Bergbau u. Gewin-nung Steine/Erden

16 4.256 283 194 124 89 45 13

D Verarbeitendes Gewerbe

48 266.213 46.914 26.294 586 622 416 277

E Energie- und Wasserversorgung

12 6.600 486 361 20 0 0 0

F Baugewerbe 8 4.237 607 353 26 65 37 19G Handel, Instand-haltung, Reparatur

25 22.697 7.405 4.809 2.346 598 209 44

H Gastgewerbe 28 16.819 4.941 3.354 2.243 1.652 773 426I Verkehr- u. Nach-richtenübermittlung

7 4.621 560 316 140 0 0 0

J Kredit- und Versi-cherungsgewerbe

1 144 27 1 1 0 0 0

K Grundst.- u. Wohnungswesen, Vermietung

9 1.445 2.630 1.770 1.158 0 0 0

L Allgemeine öffentl. Verwaltung

4 3.147 138 0 0 0 0 0

M Erziehung und Unterricht

12 5.201 745 66 4 3 0 0

N Gesundheits-, Veterinär- u. Sozial-wesen

15 6.380 1.061 360 0 0 0 0

O Sonst. öffentl. und pers. Dienstleistun-gen

59 4.668 1.744 1.372 149 517 394 3

P Private Haushalte 1.435 165.934 18.668 9.753 2.612 2.362 752 274Q Vertr. Fremd. Staaten, Streitkräfte

1 0 0 0 0 0 0 0

Summe 1.865 524.187 89.094 50.978 10.533 6.717 2.895 1.128

Tabelle 6-5: Aufgliederung des Schadenspotenzials nach wirtschaftlichen Bereichen (Überflutungsgebiet ohne Kernstadt Lippstadt)

Für den Bereich der Kernstadt Lippstadt wurde das Schadenspotenzial wie in Kapitel 5.2.2 beschrieben, über die Nutzungen aus dem ATKIS DLM 25 ermittelt. Die ermittelten Schadenspotenziale sind Tabelle 6-6 zu entnehmen. Die hier angegebenen Werte sind in der Tabelle des Gesamtschadenspotenzials (Tabelle 6-3) enthalten.

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Hochwasser-Aktionsplan Lippe

Dezember 2002 Seite 79

ATKIS-Nutzung Anzahl

Obj. HW250

Vermögen Schaden HW250

Schaden HW100

Schaden HW50

Schaden HW20

Schaden HW10

Schaden HW5

T € T € T € T € T € T € T €

Wohnbaufläche 1475 282.406 34.782 140 42 9 0 0Industrie- und Gewerbefläche

45 34.408 4.362 0 0 0 0 0

gemischte Flächen

614 185.481 23.906 0 0 0 0 0

Flächen funktiona-ler Prägung

43 35.550 5.055 9 0 0 0 0

Gartenland, Gebäude

41 151 9 0 0 0 0 0

Summe 2.218 537.846 68.104 149 42 9 0 0

Tabelle 6-6: Schadenspotenzial Kernstadt Lippstadt (Nutzungen aus ATKIS DLM 25)

Abbildung 6-1: Gesamtschäden im Einzugsgebiet nach übergeordneter Nutzung für das HW100

Betrachtet man die Verteilung der Schadenspotenziale für das gesamte Untersuchungsge-biet, erkennt man, dass die Masse der Schäden - ca. 40 % - im Bereich Industrie und

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Hochwasser-Aktionsplan Lippe

Dezember 2002 Seite 80

Gewerbe auftritt. Der Bereich privates Wohnen liegt an zweiter Stelle der Schäden, liegt mit ca. 15 % jedoch weitaus niedriger. Kaum von Bedeutung sind die Schäden im Bereich Energie- und Wasserversorgung sowie im Bergbau.

Für die Aufteilung der Objekte nach übergeordneter Nutzung wurden die Objekte im Innenstadtbereich Lippstadt, die der ATKIS-Nutzung "gemischte Nutzung" zugeordnet sind, prozentual auf die Nutzungskategorien "private Haushalte" und "Handel und Dienst-leistung" verteilt. Mit der Kenntnis des Innenstadtbereiches wurde im Bereich des Über-flutungsgebietes HW250 straßenzugweise der Anteil der Gewerbeflächen abgeschätzt (bei geringeren Hochwasserquantilen ist die Innenstadt nicht betroffen). Es ergab sich eine durchschnittliche Aufteilung des Schadenspotenzials auf private Haushalte mit 67 % und auf Handel und Dienstleistung mit 33 %.

Abbildung 6-1 zeigt die Aufteilung der Schäden für das Gesamtgebiet und HW100 nach übergeordneter Nutzung. Detaillierte Angaben zu den einzelnen Anliegerstädten und -gemeinden können dem Faltblatt zum Hochwasser-Aktionsplan entnommen werden.

Vergleicht man in Abbildung 6-2 die Anzahl der Objekte in den jeweiligen Nutzungsarten mit dem durch sie verursachten Schadenspotenzial, stellt man ein großes Ungleichgewicht fest.

Die Wohngebäude haben mit fast 80 % bei weitem den größten Anteil an der Objektan-zahl, liegen aber bei den Vermögens- und den Schadenspotenzialwerten nur an zweiter Stelle. Die Objekte des verarbeitenden Gewerbes weisen mit jeweils etwa 50 % das größ-te Vermögen und das größte Schadenspotenzial auf, machen aber nur 2,6 % der Objek-tanzahl aus.

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Hochwasser-Aktionsplan Lippe

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Abbildung 6-2: Vergleich der Schadenspotenziale nach wirtschaftlichen Bereichen für das HW100 (Anteil an der Objektanzahl, Anteil am Vermögen, Anteil am Schaden)

Die detaillierten Angaben zu den Ergebnissen je Kommune können Anlage 6.1 und Anlage 6.2 entnommen werden.

6.1.2 Schadenspotenzial potenzielles Überflutungsgebiet

Es ist zu beachten, dass das Schadenspotenzial in den potenziellen Überflutungsgebieten nur für das Hochwasserquantil HW100 ermittelt worden ist. Deshalb wird es nicht in die Gesamtbetrachtung integriert, sondern gesondert betrachtet. Bei den betrachteten potenzi-ellen Überflutungsgebieten handelt es sich um die in Kapitel 1.8.2 aufgeführten.

Die Schäden in den potenziellen Überflutungsgebieten zeigt Tabelle 6-7.

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Hochwasser-Aktionsplan Lippe

Dezember 2002 Seite 82

Stadt/ Gemeinde

potenzielles Überflutungsgebiet

Anzahl Objekte

Vermögen Objekte

Schaden HW100

T € T € Lippstadt Hella-Werke 34 8.152 709

Lipperode 1.284 283.747 34.542 Eickelborn 10 2.152 39

Lippetal Hovestadt 134 21.155 168Hamm Heessen 866 299.854 200.063

Hövel 131 152.528 73.869 Kläranlage 9 1.402 543

Werne Hövel 0 0 0,12Bergkamen Rünthe 56 14.812 5.438Lünen Lünen 107 61.779 13.192

Beckinghausen 44 10.738 7.078 Nordlünen/Lippolthausen 4 565 295

Haltern Lippramsdorf 186 41.662 21.956Marl Sickingmühle 1 64 104

Lippramsdorf 4 1.487 615Dorsten Dorsten 34 28.165 13.549

Hervest 142 25.801 4.165 Holsterhausen 959 442.633 189.860

Wesel Fusternberg 0 0 0,8Summe 4.005 1.396.695 566.188

Tabelle 6-7: Ermittelte Gesamt-Schadenspotenziale in den potenziellen Überflu-tungsgebieten je Stadt/Gemeinde (für HW100)

Das Schadenspotenzial in den potenziellen Überflutungsgebieten ist außer im nördlichen Bereich der Kernstadt Lippstadt besonders im Bereich der Unteren Lippe ab Hamm er-heblich. Hier befindet sich auch ein sehr großes Objektvermögen hinter den Deichen.

6.2 Schadenspotenzial Städte und Gemeinden Die Verteilung des Schadenspotenzials auf die verschiedenen Nutzungen je Kommune werden in den Karten in Anlage 6.2 dargestellt. Hier wird auch für die Kommunen, in denen potenzielle Überflutungsgebiete existieren, das Schadenspotenzial für diese poten-ziellen Überflutungsgebiete angegeben.

Die Schadenspotenziale der hochwassergefährdeten Objekte werden in Klassen darge-stellt, dabei wird unterschieden zwischen den Objekten im Überflutungsgebiet und Objek-ten im potenziellen Überflutungsgebiet.

Dargestellt ist außer der Fläche des HW100 auch die Fläche des HW250 (als Umrissli-nie).

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Betrachtet man das Schadenspotenzial für das Hochwasserquantil HW100 je Kommune für die Überflutungsgebiete und die potenziellen Überflutungsgebiete sortiert nach der Höhe des Schadenspotenzials, erhält man folgende Übersicht: Stadt/Gemeinde pot. ÜFG

vorhanden Schaden

ÜFG

Schaden pot. ÜFG

Schaden gesamt

T € T € T €

Hamm ja 3.290 274.475 277.766 Dorsten ja 600 207.574 208.175 Lippstadt ja 12.184 35.290 47.475 Paderborn 28.169 28.169 Haltern ja 1.699 21.956 23.655 Lünen ja 916 20.565 21.480 Delbrück 6.581 6.581 Bergkamen ja 185 5.438 5.623 Datteln 3.075 3.075 Hünxe 2.868 2.868 Lippetal ja 2.566 168 2.734 Schermbeck 1.185 1.185 Marl ja 284 719 1.003 Salzkotten 934 934 Selm 881 881 Werne ja 694 0,12 694 Olfen 295 295 Wesel ja 253 0,8 254 Waltrop 236 236 Wadersloh 109 109 Bad Lippspringe 88 88 Ahlen 48 48 Welver 10 10 Summe 67.150 566.188 633.338

Tabelle 6-8: Übersicht über das Gesamt-Schadenspotenzial für die Überflutungsge-biete (ÜFG) und potenziellen Überflutungsgebiete (pot. ÜFG) für das HW100; sortiert nach der Höhe des Schadenspotenzials

Es zeigt sich, dass die höchsten Schadenspotenziale in Hamm und Dorsten ermittelt wer-den, dort befindet sich nur ein geringer Anteil der Vermögenswerte im Überflutungsge-biet. Sechs der zehn Kommunen mit den höchsten Schadenspotenzialen besitzen einge-deichte Bereiche mit z. T. großen Vermögen in den potenziellen Überflutungsgebieten.

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Hochwasser-Aktionsplan Lippe

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7 Stand der Grundlagendaten (Nov. 2002)

7.1 Bereich Bad Lippspringe bis Hamm-Heessen Für die Lippe von Bad Lippspringe bis Hamm-Heessen wurden verschiedene 1D-Modelle aufgestellt. Verwendet wurden 14 hydraulische Modelle aus verschiedenen Vermessun-gen, Bearbeitungen und Aufbereitungsqualitäten (vgl. Kapitel 2.2).

In folgenden Bereichen könnte eine Aktualisierung und Neuaufnahme der Grundlagenda-ten zu einer qualitativen Verbesserung der Berechnungsergebnisse - vor allen Dingen für die kleineren Hochwasserereignisse (HW5, HW10) - führen:

• Geländemodell Die Qualität des Geländemodells (Rasterdaten DGM5), das teilweise auch zur Profil-verlängerung verwendet wurde, ist nicht ausreichend. Bruchkanten, Deiche und ande-re Begrenzungen des Überflutungsgebietes fehlen. Die Lippe und ihre direkten Ufer-bereiche haben bei den kleineren Berechnungsereignissen HW5 und HW10 oft kei-nen Anteil am Überflutungsgebiet (Höhendaten unstimmig). Nur im Bereich Lippstadt und Schloß Neuhaus stehen Geländemodelle aus Befliegungsdaten zur Verfügung. Bei einer Neuvermessung der Gewässerprofile würde ein aktualisiertes Geländemo-dell auch zu einer Verbesserung der anzubindenden Vorländer führen.

• Profilvermessung Eine terrestrische Vermessung der Gewässergeometrie der Lippe oberhalb von Boke bis zur Quelle könnte die unsichere Datenlage (Profile aus verschiedenen Vermes-sungen zusammengesetzt, z. T. stark vereinfachte Profilgeometrieen, Übergang Profi-le/Vorländer z. T. mit größeren Höhendifferenzen, Profillagen teilweise unklar) ver-bessern.

• Bauwerksvermessung Die Bauwerke entlang der Lippe sind großteils nicht als Bauwerksprofile in der Hy-draulik vorhanden. Eine Vermessung der nicht vorhandenen Bauwerke und eine Überprüfung/Aktualisierung der teilweise älteren Unterlagen sollte durchgeführt wer-den.

• Rauheiten und Bewuchs Die Rauheits- und Bewuchsabbildung könnte im Zuge einer Neubearbeitung nach den Regeln der DVWK 220 erfolgen.

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Hochwasser-Aktionsplan Lippe

Dezember 2002 Seite 85

7.2 Bereich Hamm-Heessen - Wesel Im Bereich der 2D-Modellierung entsprechen die Grenzen des Modellgebietes nicht überall der Ausdehnung des Überflutungsgebietes. Dies ist vor allen Dingen der Fall im Bereich von Einmündungen, Dükern, bewaldetem oder höhenmäßig schlecht zu erfassen-dem Gelände (vgl. Kapitel 2.3). Die folgende Tabelle gibt einen Überblick über diese Bereiche.

Ortsbeschreibung Nr. Karte1:25.000

Lippe km 126,7:

Hamm-Heessen, Einmündung des Enninger Bach (K 26). Nördlich der B61 liegen dem LV keine Höhendaten vor. Im Bereich östlich des Enninger Baches wurde das 2D-Modell inzwischen ergänzt, hier wird die Uferlinie bei HW100 und HW250 entlang der Böschung des Straßendamms verlaufen. Für den bewaldeten Bereich weiter östlich bis zum Sportgelände liegen ebenfalls keine Höhendaten vor. Für den bebauten Bereich westlich des Enninger Baches ist die Höhenpunkt-dichte sehr gering, die wenigen vorhandenen Punkte lassen allerdings darauf schließen, dass das Gelände bei HW100 und HW250 nicht überflutet wird, wobei am östlichen Rand des bebauten Geländes Höhenpunkte fehlen, die diese Aussage eindeutig untermauern könnten. Das Modell wurde inzwischen nach Norden in Richtung B61 ergänzt, die Punkte liegen hier im 50m-Raster vor, womit auch Aussagen zur Hochwasser-gefährdung des Hofes Peters (HW-Schutzwälle vorhanden?) erschwert wer-den. Östlich und westlich des Hofes werden die Uferlinien bei HW100 und HW250 etwa auf Höhe der Bebauung des Hofes Peters auslaufen.

4

Lippe km 109,1 und 109,3:

Werne und Bergkamen-Rünthe: Die Einleitung von Horne und Beverbach können Wasseraustritte über die Bachbetten hervorrufen. Hier ist eine örtliche Kontrolle bzw. Einsicht in die Längsprofile erforderlich.

Nach ergänzenden Untersuchungen des LV (LW) besteht am Beverbach keine Gefährdung.

4

Lippe km 94,5 - 95:

Am Südufer ist im Mündungsbereich der Rühenbecke und „Alten Rühenbek-ke“, Moltkestraße (K1) am Segelfluggelände, eine Überströmung der K1 möglich.

Anhand von jetzt vorliegenden Laserscan-Daten kann die Situation detailliert untersucht werden.

3

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Hochwasser-Aktionsplan Lippe

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Ortsbeschreibung Nr. Karte1:25.000

Lippe km 80 - 78:

Im Abschnitt der Kanalüberführung „Alte und Neue Fahrt“ haben Gelände-aufhöhungen stattgefunden (nach 1990). Die dargestellte Spiegelausbreitung ist hier sicherlich nicht mehr ganz korrekt, besonders östlich des Dortmund-Ems-Kanals (das Überflutungsgebiet wird kleiner).

3

Lippe km 75,0 - 70,0:

Im Bereich östlich von Datteln-Ahsen ist die Datenlage der Höhen südlich der Lippe aufgrund des relativ flachen Geländes nicht deutlich ausgeprägt. Es ist denkbar, dass die WSP in diesem Bereich weiter in die Aue reichen, als es z. Z. aus dem Modell ersichtlich wird. Die Ausbreitung erfolgt über das Graben-system.

2

Lippe km 70,3 - 69,7:

Im westlichen Bereich der Ortslage Ahsen sind die ÜFG unter Berücksichti-gung jetzt vorliegender Kanaldeckelhöhen nicht korrekt dargestellt. Die Orts-lage ist mindestens ab HW100 großflächig eingestaut.

Für die Ortslage Ahsen ist ein Hochwasserschutz geplant.

2

Lippe km 70 - 67:

Von Ahsen bis Leven reichen die WSP-Lagen links der Lippe bis zur L 609. Es ist nicht erkennbar, ob durch die Einschnitte der einmündenden Gewässer die WSP durch die Kanaldüker hindurch ins Hinterland gedrückt werden können (Randzone des Bergbaues). Die Höhenlagen sind terrestrisch zu über-prüfen.

2

Lippe km 60 - 47:

Im Abschnitt Westleven bis Freiheit (Lippramsdorf) münden von Süden her sechs kleinere Gewässer in die Lippe (Stiftsdüker, Dorf Flaesheim Düker, Ostgraben, Westgraben, Fleuthbach, Herner Düker), die unter dem Kanal gedükert sind. Da die Querschnitte beim LV nicht bekannt sind, ist z. Z. nicht abschätzbar, ob sie eine Gefährdung der Hinterlandbereiche (Randzone des Bergbaues) darstellen.

Das Hinterland von Fleuthbachdüker (ca. Lippe-km 49.9) und Herner Düker (ca. Lippe-km 47.8) ist durch Errichtung eines Pumpwerkes künftig gesichert.

2

Lippe km 55,0 - 52,0:

Im Bereich von Haltern sind geringfügige Senkungen eingetreten, die in der Bestandsberechnung der Lippe nicht erfasst sind. Eine Prüfung der Nordufer-höhen ist zu empfehlen.

2

Lippe km 46:

In der Deichstrecke „HALIMA“ liegt die Einmündung des Sicking Mühlenba-

2

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Hochwasser-Aktionsplan Lippe

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Ortsbeschreibung Nr. Karte1:25.000

ches. Der Kanaldüker überträgt die lippeseitigen Hochwasserspiegel bis an das Pumpwerk heran. Das führt zu Wasserausbreitungen südlich des Kanals, dabei ist eine weitergehende Überflutung in das Einzugsgebiet wegen der vorhande-nen Absperrung nicht möglich.

Mittels Deichaufhöhungen entlang des im noch nicht abgesicherten Mün-dungsbereich zufließenden Hülsgrabens soll das Hinterland gegen HW250 geschützt werden. Die Maßnahme befindet sich derzeit teilweise im Bau.

Lippe km 47,0 - 38,0:

Am Südufer sind die Geländehöhen hoch genug und das Modell durch den Kanal begrenzt. Die einmündenden Bäche, Gewässer Nr. 5, Weierbach, Dümmerbach, PW und Klg. Marl-West sollten durch Detailaufnahmen kon-trolliert werden. Wasseraustritte sind nach Meinung des Lippeverbandes nur über den jeweiligen Gewässerlauf vorstellbar.

2

Lippe km 43,0:

Der Kusenhorstbach wird unter dem Gecksbach durchgeführt. Er dient als künstliches Gewässer zur Ableitung von Wasser aus bergbaulich bedingten Senken und fließt in einem tiefen Geländeeinschnitt. Über diesen Einschnitt können ab HW100 Flächen im Hinterland (evtl. bis Wulfen) eingestaut wer-den. Genaue Höhenangaben liegen dem Arbeitskreis nicht vor.

2

Lippe km 42,0:

Eine kritische Einleitung stellt der Dümmerbach dar, der bei HW bis zum Kanal überströmt wird und der hochwertiges Industriegelände tangiert. Eine Überprüfung mit den neuesten Höhendaten aus der Befliegung 1999 zeigt, dass das HW100 nicht bis zur Südseite des Kanaldükers rückstaut. Für HW250 liegt z. Z. keine Einschätzung vor.

Es sind keine Probleme bekannt geworden und hier geht auch kein Bergbau um.

2

Lippe km 42,0 - 38,0:

Hier sind die Höhen am Nordufer zu prüfen, da wegen der Waldflächen im Strömungsmodell mangels terrestrischer Informationen partiell eine verein-fachte Darstellung vorgenommen wurde.

2

Lippe km 29,9 - 27,0:

Westlich der BAB A 31 grenzen die Überflutungsgebiete an Waldstücke an. In diesem Bereich können fehlende Höhendaten Ursache dafür sein, dass die Wasserspiegel rechnerisch nicht in die Waldzone hineinreichen. Tatsächlich erscheint ein Einstau in die Waldflächen aber möglich.

Die Situation stellt jedoch keine Gefährdung dar.

1

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Ortsbeschreibung Nr. Karte1:25.000

Lippe km 19,5:

Der Gartroper Mühlenbach unterquert den Kanal auf sicherem Höhenniveau. Hier bildet die L 463 etwa die Begrenzung, über die keine Hochwasser (z. B. HW 1890) hinausgelangen. Das Schloss scheint nicht HW-gefährdet. Unklar ist eine etwaige Gefährdung der Ortslage und des Pumpwerkes Scheperstraße.

1

Lippe km 15,0:

Am Hünxer Bach sind weitere Berechnungen im Rahmen der weiteren Arbei-ten mit dem Strömungsmodell vorgesehen. Die Ortslage Hünxe ist aber abge-sichert bzw. kann durch einfache Maßnahmen (Bachdüker) geschützt werden.

1

Lippe km 14,0 - 12,6:

Die Düker unmittelbar (ca. 500 m) östlich und westlich der BAB A3 können aufgrund mangelnder Höheninformationen auf der Landseite des Kanals der-zeit nicht beurteilt werden.

1

Lippe km 10,5:

Für den Bucholter Bach ist gesichert, dass Hochwasser durch den Düker Hin-terlandbereiche überströmen kann. Mangels Höhendaten kann derzeit nicht festgestellt werden, wie weit diese Flächen sich ausbreiten können.

1

Lippe km 4,2:

Bei Fusternberg sollte der alte Schutzhafen als überströmt dargestellt werden.

Der Schutzhafen liegt außerhalb des Modellgebietes, hat jedoch im westlichen Bereich eine Verbindung zur Lippe.

1

Lippe km 2,6 - 0,8:

Im Bereich der B8/B58 wird die Lippe umgestaltet (LAP und Straßenbau). Umgestaltung wird nicht berücksichtigt.

1

Tabelle 7-1: Notwendige Modellüberprüfungen/Modellergänzungen im Bereich Hamm-Heessen bis Wesel

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Hochwasser-Aktionsplan Lippe

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7.3 Verbesserung/Aktualisierung der Grundlagenda-ten

7.3.1 Bereich Bad Lippspringe bis Hamm-Heessen

Als erster Schritt zur Verbesserung der Datengrundlage wird noch in 2002 der Bereich der Oberen Lippe von Stat. 204,9 bis Stat. 187,2 terrestrisch neu vermessen (Gewässer-lauf mit Vorlandanbindung). Die aktualisierten Daten werden in das hydraulische Modell eingearbeitet. Weitere Arbeiten sind in 2003 geplant.

7.3.2 Bereich Hamm-Heessen - Wesel

Es ist vorgesehen, dass die in Kapitel 7.2 aufgeführten Bereiche im Zuge weiterer Mo-dellarbeiten bis zum Jahr 2004 überprüft werden sollen.

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8 Defizite/Maßnahmen im Hochwasser-schutz

8.1 Allgemeines Nach Ermittlung der Überflutungsgebiete und Feststellung der hochwassergefährdeten Gebiete wurden die Örtlichkeiten untersucht, in denen der Schutz vor Hochwasser - bezo-gen auf ein HW100 - nicht ausreichend ist. Im Lippegebiet trifft dies für eine Vielzahl von einzelnen Objekten bzw. kleinen Ansammlungen von Gebäuden in Form von Gehöf-ten oder kleinen Weilern zu, aber auch für größere, zusammenhängend bebaute, teilweise auch städtische Bereiche.

Für die verstreut liegenden Einzelobjekte kann der Hochwasserschutz im Regelfall nur in der Hochwasservorsorge und evtl. einem individuellen Objektschutz bestehen, da groß-flächige Maßnahmen wie Eindeichungen nicht wirtschaftlich sind. Maßnahmen im Be-reich der Hochwasservorsorge werden in Kapitel 4 aufgeführt. Individuelle Maßnahmen des Objektschutzes werden im Teil 2 des Hochwasser-Aktionsplanes (Kapitel 9) ange-sprochen, wichtige Hinweise geben auch die Hochwasserschutzfibel (Bundesbauministe-rium 1996), die Hochwasserfibel des MURL (MURL, 1999) sowie das Hochwasserhand-buch des Landes Rheinland-Pfalz (MUF RLP, 1998).

In Kapitel 8.2 werden alle im Verlauf der Untersuchung betrachteten Örtlichkeiten und in Kapitel 8.3 die detailliert betrachteten Untersuchungsabschnitte aufgeführt, für die in den Kapiteln 9 und 10 weitere Betrachtungen durchgeführt werden.

8.2 Alle Maßnahmenbereiche im Aktionsplangebiet Im Überflutungsgebiet der Lippe wurden verschiedene Örtlichkeiten identifiziert, in denen hinsichtlich des Hochwasserschutzes Defizite bestehen. Die Liste aller Örtlichkei-ten befindet sich in Anlage 8.3 und umfasst insgesamt 66 Einträge, die sich wie folgt aufteilen lassen:

• 20 in Planung bzw. Ausführung befindliche Maßnahmen (vgl. Kapitel 3.6),

• 34 Örtlichkeiten, die im Zuge der Bearbeitung bzgl. des Hochwasserschutzes als defizitär erkannt, aber nicht detailliert untersucht wurden und

• 12 Untersuchungsabschnitte, in denen eine detaillierte Untersuchung möglicher Maß-nahmen durchgeführt wurde (vgl. Kapitel 8.3 und 9.3).

Für die 34 o. g. Örtlichkeiten wurde aus verschiedenen Gründen keine Detailuntersu-chung durchgeführt. In der Regel handelt es sich um mehr oder weniger verstreute Objek-te, für die aus Gründen der Wirtschaftlichkeit Hochwasserschutzmaßnahmen nicht unter-

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sucht wurden, teilweise handelt es sich auch um in der Nutzung liegende Gründe (z. B. Kieswerk). Allen Eigentümern bzw. Nutzern dieser Objekte seien die Hinweise zum Einzelobjektschutz (Kapitel 9.2.2.2) und die entsprechenden Veröffentlichungen (Bun-desbauministerium, 1996; MUF RLP, 1998; MURL, 1999) empfohlen.

8.3 Auswahl der Untersuchungsabschnitte Zusammenhängend bebaute Örtlichkeiten an der Lippe, für die davon ausgegangen wer-den kann, dass mögliche Hochwasserschutzmaßnahmen wirtschaftlich sein können, wer-den in den folgenden Kapiteln detailliert untersucht. Dabei bedeutet "wirtschaftlich", dass die Kosten für Bau und Unterhaltung der Maßnahmen langfristig geringer sind als die durch das Hochwasser verursachten Schäden. Diese Defizitanalyse, Wirkungsanalyse der Maßnahmen, Nutzen-/Kostenanalyse und Hinweise zum vorsorgenden Hochwasserschutz wurden für die folgenden, mit dem Auftraggeber abgestimmten Untersuchungsabschnitte durchgeführt:

• Anreppen (Stadt Delbrück) (Übersichtskarte Lippe Gewässerlauf: Blatt 1/7, Nr. 1)

• Schwelle (Stadt Salzkotten) (Übersichtskarte Lippe Gewässerlauf: Blatt 2/7, Nr. 2)

• Holsen (Stadt Salzkotten) (Übersichtskarte Lippe Gewässerlauf: Blatt 2/7, Nr. 3)

• Esbecker Heide, südl. der Salzkottener Straße (Stadt Lippstadt) (Übersichtskarte Lippe Gewässerlauf: Blatt 2/7, Nr. 4)

• Am Weinberg (Stadt Lippstadt) (Übersichtskarte Lippe Gewässerlauf: Blatt 2/7, Nr. 5)

• Benninghauser Heide (Stadt Lippstadt) (Übersichtskarte Lippe Gewässerlauf: Blatt 2/7, Nr. 6)

• Herzfeld (Gemeinde Lippetal) (Übersichtskarte Lippe Gewässerlauf: Blatt 3/7, Nr. 7)

• Lippborg (Gemeinde Lippetal) (Übersichtskarte Lippe Gewässerlauf: Blatt 3/7, Nr. 8)

• Tagungsstätte Schloss Oberwerries (Stadt Hamm) (Übersichtskarte Lippe Gewäs-serlauf: Blatt 4/7, Nr. 9)

• Jugendfreizeitstätte Schermbeck (Gemeinde Schermbeck) (Übersichtskarte Lippe Gewässerlauf: Blatt 7/7, Nr. 10)

• Lipper Hof (Gemeinde Hünxe) (Übersichtskarte Lippe Gewässerlauf: Blatt 7/7, Nr. 11)

• Krudenburg (Gemeinde Hünxe) (Übersichtskarte Lippe Gewässerlauf: Blatt 7/7, Nr. 12)

Für alle Untersuchungsabschnitte wird die Untersuchung für das Hochwasserquantil HW100 durchgeführt. Für drei Untersuchungsabschnitte soll jedoch der optimale Nutzen bzw. das beste Nutzen-Kosten-Verhältnis, das evtl. auch bei einem Schutz gegen kleinere Hochwasser eintritt, bestimmt werden. Für diese Betrachtung wurden die Untersuchungs-abschnitte Anreppen, Tagungsstätte Schloss Oberwerries und Krudenburg ausgewählt. In

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Anlage 8.3 befindet sich eine Auflistung der Untersuchungsabschnitte mit den ermittelten Schadenspotenzialen je Hochwasserquantil.

Eine Erläuterung der möglichen Maßnahmen findet sich in Kapitel 9.3 und in den Hochwasser-Steckbriefen. In Kapitel 10 wird die Nutzen-/Kosten-Analyse durchgeführt.

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Hochwasser-Aktionsplan Lippe

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9 Maßnahmen und Wirkungsanalyse

Einen Überblick über die im Hochwasserschutz möglichen - auch dezentralen - Maßnah-men sowie ihre jeweiligen Träger gibt Kapitel 9.1.

In Kapitel 9.2 werden die Maßnahmen des natürlichen Wasserrückhaltes, des technischen Hochwasserschutzes und der weitergehenden Hochwasservorsorge in der Anwendung auf das Aktionsplangebiet untersucht.

Für die in Kapitel 8.3 genannten ausgewählten Untersuchungsabschnitte an der Lippe werden detaillierte Ermittlungen zu möglichen Maßnahmen zum Hochwasserschutz durchgeführt. Diese Maßnahmen sind in Kapitel 9.3 sowie zusätzlich in den Hochwasser-Steckbriefen dargestellt und beschrieben.

Generell gilt, dass Schäden durch mit dem Hochwasser ansteigenden Grundwasserspie-geln, rückgestautes Kanalisationswasser und Qualmwasser hinter Hochwasserschutz-Anlagen durch die möglichen Maßnahmen nicht verhindert werden können und hier auch nicht quantifiziert werden.

9.1 Überblick über mögliche Maßnahmen und ihre jeweiligen Träger

Allgemeine Ziele Die zur Umsetzung eines Hochwasser-Aktionsplanes notwendigen Maßnahmen werden in den Handlungsempfehlungen zur Erstellung von Hochwasser-Aktionsplänen der LAWA (1999) prinzipiell vorgegeben.

Die Maßnahmen eines Hochwasser-Aktionsplans müssen mit den laufenden und geplan-ten Zielsetzungen zur Erhaltung und Wiederherstellung aquatischer und terrestrischer Lebensräume allgemein und besonders in der Talaue einhergehen. Die Verbesserung der ökologischen Situation ist bei allen fachübergreifenden Planungen gleichwertig einzubin-den, um in der Vergangenheit entstandene ökologische Defizite auszugleichen.

Es können vier Handlungsziele formuliert werden, die nur durch Kooperation aller Betei-ligten erreicht werden können:

1. Minderung der Schadensrisiken

2. Minderung der Hochwasserstände

3. Verstärkung des Hochwasserbewusstseins

4. Verbesserung des Hochwassermeldesystems

Die Forderung nach einem ganzheitlichen Konzept zum Hochwasserschutz im gesamten Einzugsgebiet eines Gewässers setzt integriertes Denken und Handeln auf lokaler, regio-

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naler, nationaler und evtl. transnationaler Ebene voraus. Hierzu müssen auf jeden Fall die Politikbereiche Raumordnung, Wasserwirtschaft, Naturschutz, Land- und Forstwirtschaft beitragen.

Die enge Kooperation dieser Politikbereiche ermöglicht es, Maßnahmen zu konzipieren, die gleichzeitig mehrere Ziele erfüllen. Nicht alle Maßnahmen lassen sich über die Ziel-setzung der Hochwasservorsorge allein rechtfertigen. Positive Auswirkungen in mehreren Politikfeldern machen sie jedoch verantwortbar.

Wenn Hochwasserschäden nachhaltig begrenzt werden sollen, ist eine Einflussnahme auf die Nutzungen am Gewässer erforderlich. Dies wird deutlich schneller Erfolg haben als der alleinige Versuch, die Hochwasser nachhaltig zu beeinflussen. Schäden lassen sich häufig einfacher reduzieren als Hochwasserstände (vgl. Kapitel 9.2.1).

Über das Handeln in den einzelnen Politikbereichen hinaus ist die Stärkung der Eigenvor-sorge wichtig. Damit sind alle potenziell vom Hochwasser Betroffenen: Bürger, Industrie- und Gewerbebetriebe direkt angesprochen.

9.1.1 Beitrag der Wasserwirtschaft

Im Einflussbereich der Wasserwirtschaft liegen die folgenden Maßnahmen:

• Abflussspitzen abbauen durch Förderung von Versickerung, durch Rückhaltung und Reaktivierung von Flächen für die Überflutung (vgl. Kapitel 9.2.1)

• Abflusskapazität sichern und wo nötig vergrößern durch Beseitigung von Abflusshin-dernissen, allerdings mit dem Versuch, keine Abflussverschärfung zu erzeugen.

• Fließgeschwindigkeit reduzieren durch Renaturierung von Fließgewässern im Einzugsgebiet (vgl. Kapitel 9.2.1)

• Schaffung von Ersatzretentionsräumen bei notwendiger Inanspruchnahme der Aue

• Hochwasser abwehren durch Einzelobjektschutz, Deiche, Mauern und Mobile Schut-zelemente (vgl. Kapitel 9.2.2.2 und Hochwasser-Steckbriefe)

• Vorwarnzeiten bei Hochwasser verlängern durch optimierte Vorhersage, örtliche Hochwasser-Alarmpläne mit Bezug zu Meldepegeln und die Aktualisierung von Warngrenzen (vgl. Kapitel 4.4)

9.1.2 Beitrag der Raumordnung

Die Ausführungen in diesem Abschnitt basieren i. W. auf Textpassagen, die von Herrn Dr. Greiving, Universität Dortmund, für den Hochwasser-Aktionsplan Lenne erstellt worden sind (Hydrotec, 2002b).

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Insbesondere die raumordnerische Festlegung von Überschwemmungsbereichen in Form von Vorranggebieten oder Vorbehaltsgebieten für den Hochwasserschutz kommt hier in Betracht. Damit werden die bestehenden Überflutungsgebiete, insbesondere wenn sie wasserrechtlich noch nicht gesichert sind, vor entgegenstehenden Nutzungen, insbesonde-re der Inanspruchnahme für Siedlungszwecke, mit unterschiedlicher Striktheit geschützt. Die dort durch die Darstellung als Vorranggebiet oder Vorbehaltsgebiet für den Hoch-wasserschutz geschützten Bereiche werden als Überschwemmungsbereiche bezeichnet und können neben den fachgesetzlichen Überschwemmungsgebieten sowie den Überflu-tungsgebieten des HW100, die noch nicht festgesetzt sind, weitere Bereiche zur Siche-rung oder Gewinnung von Retentionsräumen auf Grundlage konkreter Konzepte der Fachplanung umfassen. Außerdem sollten auch potenziell gefährdete Gebiete hinter den Deichen einbezogen werden, in denen es besonders gefährliche oder gefährdete Nutzun-gen gibt.

Geeignete Areale für Vorbehaltsgebiete könnten mögliche Deichrückverlegungsgebiete oder denkbare Retentionsareale sein, für die noch keine förmliche wasserwirtschaftliche Aussage in Plänen oder Verordnungen getroffen worden sind. Denkbar ist auch die Auf-nahme von Hochwasserentstehungsgebieten, in denen besonders häufig Starkregenereig-nisse zu verzeichnen sind, die maßgeblich an der Entstehung von Hochwassern beteiligt sind (etwa Bereiche in den Mittelgebirgen). Schließlich sollten diejenigen Flächen in potenziell gefährdeten Bereichen hinter Deichen einbezogen werden, die keine besondere Exponierung aufweisen.

9.1.3 Beitrag der Bauleitplanung

Die Ausführungen in diesem Abschnitt basieren i. W. auf Textpassagen, die von Herrn Dr. Greiving, Universität Dortmund, für den Hochwasser-Aktionsplan Lenne erstellt worden sind (Hydrotec, 2002b).

Auf kommunaler Ebene ist es bei der Beachtung des öffentlichen Belangs Hochwasser-schutz in der städtebaulichen Abwägung oder der Einzelfallgenehmigung unerheblich, ob es sich um gesetzlich festgesetzte Überschwemmungsgebiete oder um natürliche Überflu-tungsgebiete handelt. In jedem Fall ist der geforderte Erhalt von Retentionsflächen das für die Abwägung maßgebliche Kriterium, nicht der formale Akt der Ausweisung eines gesetzlichen Überschwemmungsgebietes. Dabei mag zwar der isoliert betrachtete Verlust eines Retentionsraumes in der Größe eines Baugebietes noch keine wesentliche Ein-schränkung der Retentionsfunktion ergeben, doch führt die Summe vieler gleichartiger Eingriffe, die kumulative Wirkung des fortschreitenden Verlustes an Retentionsfläche, durchaus zu einer spürbaren Verschärfung der Hochwassersituation.

9.1.3.1 Flächennutzungsplanung

Aufgrund bestehender regionalplanerischer Festlegungen sind in den Flächennutzungs-plänen überschwemmungsgefährdete Bereiche von der Bebauung freizuhalten und ent-sprechend darzustellen. In Frage kommt in erster Linie eine Darstellung als Fläche nach § 5 Abs. 2 Nr. 7 BauGB, die im Interesse des Hochwasserschutzes und der Regelung des Wasserabflusses freizuhalten ist. Denkbar ist aber auch eine Darstellung als Grünfläche

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oder als Fläche für Landwirtschaft bzw. Wald. Gerade in den Fällen, in denen die Land-schaftsplanung keine Aussagen zur Renaturierung von Fließgewässern trifft, weil kein Landschaftsplan existiert bzw. außerhalb durch Landschaftsplan oder ordnungsbehördli-che Verordnung unter Schutz gestellten Flächen, bieten sich Chancen für die Bauleitpla-nung. Chancen insbesondere im Zusammenhang mit der Bewältigung der Umweltbelange gemäß § 1a BauGB, die eine viel stärkere Auseinandersetzung mit den Gegebenheiten im Außenbereich erfordert und u. a. als Ergebnis die Darstellung von Flächen für Maßnah-men zum Schutz, Pflege und Entwicklung von Natur, Landschaft und Boden im Flächen-nutzungsplan enthalten kann. Die entsprechenden Maßnahmen können z. B. Gewässerre-naturierungen oder Bepflanzungen bestehender Gewässer sein.

Neben dem Instrument der Darstellung bietet sich im Flächennutzungsplan die Kenn-zeichnung an. Das Ziel bei dieser „Soll-Vorschrift“ besteht in einer Hinweisfunktion auf die besondere Beschaffenheit einer Fläche, die bei der Wahl der künftigen Nutzung zu beachten ist (§ 5 Abs. 3 BauGB; z. B. Flächen, deren Böden erheblich mit umweltgefähr-denden Stoffen belastet sind, also etwa Altlastenflächen oder auch Flächen, auf denen besondere bauliche Auswirkungen gegen Naturgewalten erforderlich sind, so etwa gegen Überschwemmungen). Von diesen Kennzeichnungen gehen zwar keine rechtlichen Aus-wirkungen aus, die die Darstellung einer Nutzungsart ausschließen würden, es wären aber eine preisdämpfende Wirkung auf dem Bodenmarkt und Auswirkungen auf die Versi-cherbarkeit betroffener Objekte zu erwarten.

9.1.3.2 Bebauungsplanung

Auf der Ebene der verbindlichen Bauleitplanung ist die Grundentscheidung über die bauliche Nutzung eines potenziell gefährdeten Areals bereits getroffen worden. Aber auch außerhalb der direkt gefährdeten Flächen ist die Bauleitplanung dafür zuständig, dass der Schaden nicht existenzgefährdend wird und die Sicherheit der öffentlichen Infrastruktur gewährleistet ist, indem Vorschriften zum hochwasserkompatiblen Bauen in die Festset-zungen entsprechender Bebauungspläne aufgenommen werden. Hier geht es daher in erster Linie darum, über Objektschutzmaßnahmen (z. B. Verbot von Kellergeschossen in Bereichen, die durch ansteigendes Grundwasser gefährdet sind, Stellung baulicher Anla-gen, Festlegung von Mindesthöhen über Gelände, Reservierung von Flächen für Schutz-bauten usw.) das Schadenspotenzial zu verringern.

9.1.3.3 Informelle Planungen

Angesichts der erheblichen Wirkungsdefizite der Bauleitplanung und hier insbesondere der Flächennutzungsplanung ist es angezeigt, sich auch mit informellen Ansätzen ausein-ander zu setzen (vgl. Greiving, 1998, S. 292). Bestimmte, bodenbezogene Elemente kön-nen später in die Bauleitplanung integriert werden, wie es auch das Kölner Hochwasser-schutzkonzept vorsieht. So entgeht man auch der Gefahr, dass Ergebnisse des Risikoma-nagements im Flächennutzungsplan „untergehen“, also nach Abwägung mit anderen Belangen im eigentlichen Plan nicht mehr auftauchen. Zudem enthält ein umfassendes Konzept viele Bausteine, die nicht bodennutzungsbezogen sind und daher auch nicht Gegenstand der Bauleitplanung sein können. Insbesondere Aufklärung der Bevölkerung, Verhaltensvorsorge und Katastrophenschutz sind hier zu nennen. Auf dieser Ebene ist es

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sinnvoll, die betroffene Bevölkerung über die maßgeblichen Fragen direkt entscheiden zu lassen.

9.1.4 Beitrag der Baugenehmigungsebene

Die Ausführungen in diesem Abschnitt basieren i. W. auf Textpassagen, die von Herrn Dr. Greiving, Universität Dortmund, für den Hochwasser-Aktionsplan Lenne erstellt worden sind (Hydrotec, 2002b).

Neben der Flächenvorsorge besteht die Möglichkeit, Objektschutzmaßnahmen in Form von Bauvorsorge zu treffen. Dies betrifft in erster Linie die Ebene der Vorhabensgeneh-migung. Mithin sind im Rahmen der Baugenehmigung die Kommunen bzw. Landkreise die maßgeblichen Akteure, sowie für planfeststellungs- bzw. plangenehmigungspflichtige Vorhaben die zuständigen Fachplanungen. Hinzu treten auch die Eigentümer selber, die aus Eigeninitiative Bauvorsorgemaßnahmen ergreifen können.

Objektschutzmaßnahmen können durch Vorschriften verlangt, sollten aber bereits aus eigenem Interesse ergriffen werden:

• Gebäude und Infrastrukturanlagen sind in der Regel nur bei extremen, sehr seltenen Ereignissen in ihrer Substanz gefährdet. Gerade dann ist aber ein eventueller Schaden sehr hoch und ist der vorsorgliche Schutz entsprechend aufwendig.

• Bei erosionsgefährdeten Flächen ist auf die Gründung zu achten.

• Ein möglichst großer Abstand von Bauten zu Deichen ist einzuhalten.

• In Überschwemmungsbereichen soll auf die Anlage von Untergeschossen ganz ver-zichtet werden.

• Warenlager für wassergefährdende Stoffe sind in allen Fällen hochwassersicher anzu-legen.

• Öltanks und Leitungen sind zu sichern; elektrische Verteilanlagen im Dachgeschoss anzulegen anstatt gewohnheitsgemäß im Keller.

Im Vordergrund der Überlegungen sollten Objektschutzmaßnahmen dann stehen, wenn Risiken anders nicht vermindert werden können (vorhandene Bebauung im engen Flus-stal) bzw. keine oder nur eine sehr beschränkte Vorwarnzeit besteht (etwa bei Sturzflu-ten), die Maßnahmen der Verhaltens- und Risikovorsorge ermöglichen würde.

Gerade vor dem Hintergrund möglicher Objektschutzmaßnahmen, ist es angezeigt, sich der Ebene der Baugenehmigung zu widmen. In NRW gibt hier bereits die Regelung des § 3 Abs. 1 BauO NW (1995) ein erstes Einfallstor für die Erteilung von Auflagen zum Hochwasserschutz: „Bauliche Anlagen sowie andere Anlagen und Einrichtungen im Sinne von § 1 Abs. 1 Satz 2 sind so anzuordnen, zu errichten, zu ändern und Instand zu halten, dass die öffentliche Sicherheit oder Ordnung, insbesondere Leben, Gesundheit oder die natürlichen Lebensgrundlagen, nicht gefährdet wird.“ Des weiteren kann § 43 Abs. 1 BauO NW mit seinen Regelungen zu Feuerungsanlagen, Wärme- und Brennstoff-versorgungsanlagen instrumentalisiert werden, da die entsprechenden Anlagen betriebssi-

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cher und brandsicher sein müssen und auch sonst nicht zu Gefahren und unzumutbaren Belästigungen führen dürfen. Dies wäre bei Öltanks in Kellern von hochwassergefährde-ten Objekten der Fall.

Es gibt jedenfalls im Zusammenspiel von wasserrechtlicher Zustimmung und bauord-nungsrechtlicher Gefahrenabwehr eine Reihe von Möglichkeiten, Baugenehmigungen in hochwassergefährdeten Gebieten so zu modifizieren, dass das Bauen hochwassersicherer wird. Insbesondere bietet sich die sogenannte modifizierte Auflage an, die abweichend zum Bauantrag eine Baugenehmigung für eine so nicht beantragte Anlage erteilt (etwa mit elektrischen Anlagen im Spitzboden, gesicherten Öltanks usw.).

Das erste Problem ist hier in erster Linie die mangelnde Bereitschaft der Kommunen bzw. Baugenehmigungsbehörden, solche Auflagen auszusprechen. Die dafür erforderliche Motivation steht und fällt mit der Akzeptanz unter der betroffenen Bevölkerung. Hier ist weitere Aufklärungsarbeit angezeigt, wie sie bereits mit den einschlägigen Hochwasserfi-beln begonnen wurde (vgl. MUF RLP, 1998; MURL, 1999). Nur so können im übrigen auch bestehende Bebauungen, die Bestandsschutz genießen, hochwassersicherer gemacht werden.

Ein weiteres Problem besteht darin, dass gemäß § 67 der Bauordnung im Geltungsbereich eines Bebauungsplans im Sinne des § 30 Abs. 1 oder § 30 Abs. 2 des Baugesetzbuches die Errichtung oder Änderung von Wohngebäuden mittlerer und geringer Höhe keiner Baugenehmigung mehr bedarf. Dies erschwert trotz der Verpflichtung zur Anzeige die Kontrolle der Einhaltung von Auflagen.

Ein großer Bereich der Bautätigkeit in den Kommunen vollzieht sich im unbeplanten Innenbereich im Sinne des § 34 BauGB. Die Baugenehmigung aufgrund von § 34 BauGB stellt keinen vollwertigen Ersatz für einen Bebauungsplan dar. Über seine Rege-lungsmöglichkeiten kann zwar der Großteil unerwünschter Fehlentwicklungen vermie-den, aber keine Entwicklung in Richtung einer städtebaulich erwünschten Veränderung im Sinne einer planmäßigen Fortentwicklung gewährleistet werden. Die Zulässigkeit von Vorhaben wird dabei nach den örtlichen Gegebenheiten als Maßstab zur Wahrung der geordneten städtebaulichen Entwicklung beurteilt. Über den Begriff des „sich Einfügens in die Eigenart der näheren Umgebung“ als planungsrechtlicher Vergleichsnorm wird neu hinzukommender Bebauung das zugestanden, was die vorhandene Bebauung quasi ge-wohnheitsrechtlich prägt.

Ziele der Raumordnung wirken hier nicht, da keine Transformation über die Bauleitpla-nung erfolgt. Wirksam sind dagegen fachgesetzliche Unterschutzstellungen wie Über-schwemmungsgebiete (in NRW konkretisiert über die Genehmigungsvorbehalte des § 113 Abs. 1 LWG), da gemäß § 29 Abs. 2 BauGB unabhängig von der Gültigkeit der §§ 30 bis 37 die Vorschriften des Bauordnungsrechts und andere öffentlich-rechtliche Vor-schriften unberührt bleiben.

Im Außenbereich sind auf der Grundlage von § 35 BauGB ersatzplanerische Festsetzun-gen getroffen worden, mit denen der Gesetzgeber in grobmaßstäblicher Form bestimmt hat, wie der Außenbereich zu nutzen ist und unter welchen Zulässigkeitsvoraussetzungen Vorhaben zulässig sein sollen. Daher wirken sowohl die Ziele der Raumordnung wie die

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Darstellungen des Flächennutzungsplanes. Insofern ist hier die Problematik, wie sie für den unbeplanten Innenbereich konstatiert wurde, als nicht so gravierend einzuschätzen. Dennoch gilt auch hier das, was zu Objektschutzmaßnahmen ausgeführt wurde.

9.1.5 Beitrag des Naturschutzes

Im Aufgabenbereich der Naturschutzbehörden liegt es,

• Abflussspitzen zu reduzieren durch Reaktivierung von Auen und Renaturierung der Gewässer bzw.

• Abflussspitzen zu reduzieren durch Erhalten und Wiederherstellen wasserspeichern-der Feuchtgebiete im gesamten Einzugsgebiet.

9.1.6 Beitrag der Land- und Forstwirtschaft

Die Land- und Forstwirtschaft kann dazu beitragen, dass

• Abflussspitzen durch Fördern der Versickerung auf landwirtschaftlichen Flächen gemindert werden,

• Abflussspitzen durch zur Verfügung stellen von Flächen bei Hochwasser vermindert werden,

• Bodenabtrag durch geeignete Formen der Landbewirtschaftung (z. B. Grünland) verhindert wird und

• Abflussspitzen durch natürliche Waldentwicklung und Aufforstung im Einzugsgebiet vermindert werden.

9.1.7 Beitrag durch Eigenvorsorge

In der eigenen Verantwortung jedes Betroffenen liegt es,

• Schäden zu vermindern durch angepasste Bauweisen, auch in geschützten, bei selte-nen Extremereignissen gefährdeten Gebieten (vgl. Kapitel 4.3, 1.8.1 und 1.8.2)

• Schäden zu vermeiden oder zu vermindern durch entsprechende Vorkehrungen in Industrie- und Gewerbebetrieben

• Gewässerverschmutzungen im Hochwasserfall zu vermeiden durch entsprechende häusliche (z. B. Öltanksicherung) bzw. innerbetriebliche Vorkehrungen (z. B. Notfall-pläne)

Um die Eigenvorsorge zu fördern, kann - wie in anderen Lebensbereichen - auch die Versicherung ein unterstützendes Instrument sein (vgl. Kapitel 4.5).

Hinweise zur Eigenvorsorge enthalten u. a. einige der angegebenen Internetseiten sowie die Hochwasserfibel des MURL NRW (1999) sowie die Hochwasserschutzfibel des Bundesbauministeriums (1996).

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Hochwasser-Aktionsplan Lippe

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9.2 Anwendung auf die Lippe

9.2.1 Natürlicher Rückhalt

In der Broschüre zum Hochwasser-Aktionsplan Rhein (IKSR, 1998) wird die Abschät-zung von Maßnahmen zum Hochwasserrückhalt auf kleine und große Hochwasser im Nah- und Fernbereich sehr anschaulich an Hand einer Tabelle vorgestellt. Diese Wir-kungsanalyse lässt sich prinzipiell auch auf die Lippe übertragen (vgl. Tabelle 9-1).

Wirkung im Nahbereich Fernbereich

Kleine Große kleine große

Wirkungsabschätzung von Nutzungsformen und Maßnahmen im Einzugsgebiet eines Gewässers auf Hochwasser Wirkung von: Hochwasser Hochwasser

Lauf-zeit

Fülle Höhe Dau-er

Lauf-zeit

Fülle Höhe Dau-er

Lauf-zeit

Fülle Höhe Dau-er

Lauf- Zeit

Fülle Höhe Dau-er

Bewuchs Wald/Brachland/Wiese Intensive Beweidung/Acker Boden Versiegelte und verdichtete Flächen Frost Ökologische Bewirtschaftung Gelände Besiedlung Waldsterben (flächenhaft) Entsiegelung/

Regenwasserversickerung

Gewässernetz kleine Rückhaltungen Renaturierung örtlicher HW-Schutz Verbreiterung von Gewässerquer-

schnitten

Technische Rückhaltung an Neben-gewässern

Deichrückverlegung Sommerpolder Technische Rückhaltung

(Wehre und Rückhalteräume)

Entfernen örtlicher Engpässe Anlage von Nebenrinnen Vergrößerung der Vorländer Tieferlegung der Vorländer

Tabelle 9-1: Wirkungsabschätzung von Nutzungsformen und Maßnahmen im Ein-zugsgebiet der Lippe auf Hochwasser (verändert nach IKSR, 1998b)

Im Folgenden werden mögliche Maßnahmen im Bereich des natürlichen Rückhaltes in der Fläche und am Gewässer und in der Aue aufgeführt und auf ihre Wirksamkeit bezüg-lich des Hochwasserschutzes auch im Einzugsgebiet der Lippe untersucht.

9.2.1.1 Natürlicher Rückhalt in der Fläche

Durch Förderung eines möglichst flächendeckenden Wasserrückhalts im Einzugsgebiet der Lippe und die dezentrale Versickerung von Niederschlagswasser können Speicher- und Infiltrationsvermögen erhöht und die schnell abfließenden Wassermengen verringert werden. Neben einer Vergleichmäßigung des Abflusses und der Dämpfung der Hochwas-serspitzen können als Nebeneffekt ökologisch wertvolle Ziele erreicht werden, die über den Zweck des Hochwasserschutzes hinausreichen.

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Hochwasser-Aktionsplan Lippe

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Zu den möglichen Maßnahmen, die einen flächendeckenden Wasserrückhalt fördern, gehören: • Vermeidung versiegelter Flächen

• Entsiegelung versiegelter Flächen

• Dezentrale Versickerung der Abflüsse von versiegelten Flächen

• Naturnahe Entwicklung und Gestaltung von Gewässern

• Beseitigung / Verkleinerung unnötiger Entwässerungsgräben

• Extensivierung der Bodenbewirtschaftung, Brachlegung, Förderung konservierender Bodenbearbeitung

• Standortgerechte Aufforstung landwirtschaftlicher Nutzflächen

• Rückhaltung durch Mulden und Barrieren

An der Lippe und an Nebengewässern wurden in den letzten Jahren Renaturierungen durchgeführt. Auch die Bodenbewirtschaftung wurde auf größeren Flächen - z. T. mit Besatz von Heckrindern - extensiviert.

Grundsätzlich gilt anzumerken, dass der natürliche Wasserrückhalt besonders bei kleinen Abflussereignissen mit häufiger Wiederkehrzeit eine reduzierende Wirkung hat. Mit abnehmender Häufigkeit bzw. zunehmender Wiederkehrzeit nimmt diese dämpfende Wirkung jedoch ab. Die zu diesem Thema geführte Diskussion unter Fachleuten hat Sieker in Heiden, Erb, Sieker (2001) zusammengefasst. Hier wird bzgl. einer Abfluss-scheiteldämpfung eine mögliche Absenkung von 2 – 5 % abhängig vom Einzugsgebiet angegeben.

Die in diesem Abschnitt aufgeführten Maßnahmen eignen sich vor allem dadurch, dass sie überwiegend kostengünstig und relativ einfach zu realisieren sind. Bei der Planung solcher Maßnahmen muss dabei über die Grenzen der Lippe-Anlieger hinaus gedacht werden. Um Hochwasserschäden zu verringern, ist ein Zusammenwirken aller Kommu-nen im Einzugsgebiet der Lippe wichtig, auch derer, die nicht direkt vom Hochwasser betroffen sind.

9.2.1.2 Natürlicher Rückhalt in Gewässer und Aue

Als Beispiel für die Wirkung von Retentionsmaßnahmen am Gewässer und in der Aue auf die Reduzierung des Abflusses und die Senkung des Wasserspiegels kann die Sieg ange-führt werden, wo Untersuchungen zu diesem Thema durchgeführt worden sind. An der Sieg sind im Rahmen des Sieg-Auenkonzeptes (Hydrotec, 1999) zu den Punkten • Schaffung von (ungesteuerten) Retentionsräumen und

• Renaturierung und

• Deichrückverlegung verschiedene Vorarbeiten gelaufen.

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Hochwasser-Aktionsplan Lippe

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Die Untersuchung ergab, dass mit gezielten baulichen Maßnahmen an der Sieg im Dienstbezirk StUA Köln ca. 10 Mio. m3 Retentionsvolumen wiedergewonnen werden können. Da in erster Linie ökologische Verbesserungen erzielt werden sollten, wurde von einem jährlichen Einstau ausgegangen. Auswirkung einer geplanten Auenwaldpflanzun-gen wurden ebenfalls berücksichtigt.

Die Ergebnisse zeigten, dass durch die Maßnahmen eine Reduzierung des Abflusses HW100 um maximal 3% erreicht werden konnte, dadurch ergab sich bereichsweise eine Senkung des Wasserspiegels von maximal 4 cm, im Bereich mit Auenwaldneupflanzung ein Anstieg von bis zu 10 cm. Der Einfluss der Maßnahmen kann also als eher gering beurteilt werden. An der Lippe stehen ca. 19 km² an potenziellen Überflutungsgebieten zur Verfügung, davon ist allerdings der wesentliche Teil durch Bebauung nicht mehr als Retentionsraum rückgewinnbar. Im derzeit laufenden Verfahren zur Festsetzung des Überschwemmungsgebietes der Lippe sind folgende Bereiche als rückgewinnbare Über-schwemmungsflächen vorgesehen:

• Fläche in Dorsten-Holsterhausen

• Fläche in Haltern-Lippramsdorf (zwischen Lippe und Bahnlinie) und

• 2 Flächen in Marl-Sickingmühle (zwischen Lippe und Wesel-Datteln-Kanal).

Diese Flächen haben ein Größe von ca. 200 ha. Damit ist zu erwarten, dass an der Lippe durch Retentionsmaßnahmen noch weniger Hochwasserschutz-Effekte zu erzielen sind als an der Sieg.

Des weiteren werden entlang der Lippe in vielen Bereichen Renaturierungsmaßnahmen durchgeführt. Damit verbunden sind auch ökologisch sinnvolle Teilmaßnahmen wie eine Verbreiterung der Lippe, die Anhöhung der Gewässersohle, Entfernung von Verwallun-gen und Aktivierung von vorhandenen Rinnensystemen in der Aue (vgl. Kapitel 3.6).

In der Stadt Haltern wurde eine Machbarkeitsstudie zur Konzeption eines Stadtsees in den Lippeauen mit damit verbundener Deichrückverlegung durchgeführt. Kurz oberhalb der Mündung der Lippe in den Rhein ist eine Deichrückverlegung im Bereich Wesel-Fusternberg geplant. Hier wird zum einen eine relativ kleine Fläche rückgewonnen, zum anderen hat diese Maßnahme keinen Einfluss auf hochwassergefährdete Gebiete an der Lippe (vgl. Kapitel 3.6).

Trotz des eher als gering einzustufenden Einflusses der genannten Maßnahmen auf den Hochwasserabfluss muss erwähnt werden, dass nur eine Vielzahl von durchgeführten Maßnahmen zu einem spürbaren Erfolg im Bereich des Hochwasserschutzes führen kann. Hochwasserschutz setzt sich aus einer Palette von Einzelmaßnahmen zusammen, bei denen der natürliche Rückhalt nicht außer Acht gelassen werden sollte, dies auch aus ökologischen Gründen

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Hochwasser-Aktionsplan Lippe

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9.2.2 Technischer Hochwasserschutz

Das Ziel des technischen Hochwasserschutzes besteht einerseits in der Regulierung des Abflusses, um die Menge und den zeitlichen Verlauf des Hochwassers so beeinflussen zu können, dass die Hochwasserscheitel verringert werden, andererseits darin, den Hochwas-serabfluss so zu lenken, dass gefährdete Bereiche geschützt werden. Im Folgenden wer-den verschiedene technische Möglichkeiten aufgeführt.

9.2.2.1 Hochwasserrückhaltung

Stauanlagen Im Einzugsgebiet der Lippe befinden sich eine Reihe von Stauanlagen mit einem gesam-ten Hochwasserentlastungsraum von ca. 21 Mio. m³. Die meisten dieser Stauanlagen sind nach dem Hochwasser von 1965 im Gebiet der Oberen Lippe - im jetzigen Verbandsge-biet des Wasserverbands Obere Lippe - errichtet worden. Die Anlagen mit dem größten Hochwasserentlastungsraum sind Husen Dahlheim (3,55 Mio. m³), Sudheim (2,51 Mio. m³), Ebbinghausen (2,38 Mio. m³) und Borchen (1,94 Mio. m³) (siehe Kapitel 3.4).

Diese Anlagen tragen zur Verringerung der Abflüsse und zur Senkung der Wasserspiegel-lagen besonders im Raum Schloß Neuhaus bis Lippstadt bei. Die Auswirkungen der Rückhaltebecken wurden in verschiedenen Studien untersucht (Hydrotec, 1996a, 1996b, 2001a).

Wie in Kapitel 4.4.6.1 erläutert, befinden sich an der Oberen Lippe ein Monitoringsystem und ein darauf basierendes Vorhersagemodell in der Planung, welche in Zukunft die Steuerung der Hochwasserrückhaltungen optimieren und so zu einer Verbesserung des Hochwasserschutzes beitragen sollen. Auf der Basis dieser Systeme ist der Wasserver-band Obere Lippe in Zusammenarbeit mit dem Staatlichen Umweltamt Lippstadt künftig auch in der Lage, frühzeitig Hochwasserwarnungen abzusetzen.

Rückhaltebecken im Gewässer bzw. Polder im Seitenschluss des Gewässers Generell können durch Rückhaltebecken bzw. Polder Teile größerer Hochwasserwellen zum Schutz der Unterlieger zurückgehalten werden. Die Hochwasserspitze flacht ab und wird in die Länge gezogen. Weiterer Effekt der Retention ist die teilweise Versickerung des zurückgehaltenen Wassers, die zu einer Anreicherung des Grundwassers führt.

Durch Anwendung dieser Maßnahmen kann das Hochwassergeschehen beeinflusst wer-den, zu beachten ist jedoch, dass nur eine Vielzahl von umgesetzten hochwasserreduzie-renden Maßnahmen eine prägnante Wirkung auf die Hochwasserwelle haben wird.

An der Lippe wird zur Zeit eine Machbarkeitsstudie für ein Becken im Nebenschluss (Tallesee) durchgeführt. Die zu erwartende Wirkung ist lokal begrenzt auf den Bereich Paderborn-Schloß Neuhaus. Durch die Abtrennung des Verlaufs der Lippe vom Sander Lippesee entsteht ein weiteres Becken im Nebenschluss. Weitere Becken sind zur Zeit nicht geplant (vgl. Kapitel 3.6).

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Hochwasser-Aktionsplan Lippe

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9.2.2.2 Lokale Schutzmaßnahmen

Deicherhöhung bzw. Deichneubau, Bau von Hochwasser-Schutzmauern, mobile Schutzelemente Durch lokale Hochwasserschutzmaßnahmen wie Deiche, Mauern oder mobile Schutzele-mente kann ein effektiver Hochwasserschutz bis zu einem bestimmten Schutzziel betrie-ben werden. Solche Maßnahmen sind sehr teuer. Kosten und Nutzen sollten von daher im Vorfeld sorgfältig abgewogen werden. Generell gilt, dass technische Hochwasserschutz-Maßnahmen nicht in jedem Fall verhindern können, dass durch mit dem Hochwasser steigenden Grundwasser oder Qualmwasser Schäden z. B. in Kellerräumen entstehen.

In der Ortslage Datteln-Ahsen wird in 2003 mit dem Bau eines Hochwasserschutzdeiches begonnen. Durch diese Maßnahme werden Objektschäden in Höhe von ca. 1,4 Mio. € (bei HW100) verhindert.

Für die Untersuchungsabschnitte an der Lippe werden in Kapitel 9.3 mögliche Maßnah-men des lokalen Hochwasserschutzes sowie ihre Wirksamkeit detailliert untersucht.

Querschnittsveränderungen Insbesondere Engstellen im Gewässer (z. B. Brücken) verhindern den störungsfreien Abfluss des Wassers, sodass es zu einem Aufstau oberhalb kommen kann. Um den Schutz vor Hochwasser zu gewährleisten, müssten die Engstellen beseitigt werden.

An der Lippe werden im Bereich der Ortschaften Herzfeld/Hovestadt und Lippborg Brük-ken erneuert. Der Neubau der Brücke der B 475 bei Lippetal-Lippborg ist mit einer erheb-lichen Vergrößerung des Brückendurchlasses verbunden (vgl. Kapitel 3.6).

Querschnittsveränderungen mit erheblichem Einfluss auf die Wasserspiegellagen bei Hochwasserabfluss sind auch die Entfernung der an der Lippe befindlichen Verwallungen bzw. Uferrehnen (vgl. Kapitel 1.2.1), die im Zuge von verschiedenen Renaturierungs-maßnahmen geplant sind. Die Entfernung der Verwallungen führt zu einer frühzeitigeren Durchströmung der Gewässeraue und einer damit verbundenen Absenkung der Wasser-spiegel bei gleichem Abfluss.

Wichtig ist, weiterhin dafür zu sorgen, dass durch zukünftige bauliche Maßnahmen keine weiteren Engstellen geschaffen werden.

Längsprofiländerungen Im Oberlauf der Lippe wurden in den letzten Jahren ca. 20 Wehre bzw. Sohlabstürze zu Sohlgleiten umgebaut. Diese Umbauten hatten im Wesentlichen ökologische Gründe, können aber durch Inanspruchnahme zusätzlichen Retentionsraumes durch Ausuferungen auch lokale Hochwassereffekte haben.

Im Rahmen von Renaturierungen besonders im Mittellauf der Lippe wurden bereichswei-se Sohlanhebungen von bis zu 3 m vorgenommen (vgl. Kapitel 3.6). Zusammen mit Profilverbreiterungen führen diese Sohlanhebungen zu einem geänderten Abflussverhal-ten mit längeren Fließzeiten.

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Hochwasser-Aktionsplan Lippe

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Einzelobjektschutz

Für vom Hochwasser betroffene höherwertige Objekte (Wohnhäuser, Gewerbe ...), für die aus unterschiedlichen Gründen keine Eindeichungen in Betracht kommen, sollten Maß-nahmen zum Einzelobjektschutz durchgeführt werden. Damit wird das Eindringen von Wasser in das Gebäude durch Verschließen vorhandener Öffnungen (Türen, Fenster, Kellerschächte ...) verhindert.

Bei Nutzungen wie Ställe, Schuppen, Garagen etc. ist ein solcher Schutz bedingt durch die Bauweise oft nicht möglich bzw. zu teuer. Hier wird i. d. R. dafür zu sorgen sein, dass das Inventar hochwassersicher umgelagert wird, das Gebäude dagegen nicht geschützt wird.

Für die Planung von Einzelobjektschutz an Gebäuden müssen folgende Punkte angegan-gen werden:

• Information der betroffenen Bürger über mögliche Gefährdung (Internet, HW-Steckbriefe, Faltblatt, Information durch kommunale Stellen bei Planungen in hoch-wassergefährdeten Gebieten),

• genaue Einmessung der relevanten Höhen am Gebäude oder auf dem Grundstück (wird in den hochwassergefährdeten Gebieten in Schloß Neuhaus als kostenloses An-gebot der Stadt Paderborn bereits durchgeführt),

• Vorschlag und Planung von geeigneten Maßnahmen wie Dammbalken, „Türschott“, Sandsäcken, „Deichsystem 2000“ u. a. (vgl. Links unter www.hochwasser.de )

Es ist darauf hinzuweisen, dass die Kosten für Maßnahmen des Einzelobjektschutzes durch die Eigentümer der betroffenen Objekte getragen werden müssen.

In Kapitel 9.3 und den Hochwasser-Steckbriefen wird auf die in den Untersuchungsab-schnitten vorgeschlagenen Maßnahmen zum Einzelobjektschutz eingegangen.

9.2.3 Weitergehende Hochwasservorsorge

Da die bisher dargestellten Maßnahmen keinen vollständigen Schutz vor Hochwasser gewährleisten können, ist es unumgänglich, sich eine mögliche Hochwassergefahr be-wusst zu machen und schon im Vorfeld Vorsorgemaßnahmen zu treffen. Die Hochwas-servorsorge hat hier das Ziel, langfristig und mit geringem Aufwand eine große Scha-densminderung zu erreichen. Unter weitergehende Hochwasservorsorge fallen die Berei-che Flächenvorsorge (siehe Kap. 4.2), Bauvorsorge (siehe Kap. 4.3), Verhaltensvorsorge (siehe Kap. 4.4) und Risikovorsorge (siehe Kap. 4.5).

Als Maßnahmen hierzu können genannt werden:

• Erinnerung der Bevölkerung an ihre individuelle Hochwassergefährdung durch wie-derkehrende Informationen durch die Kommunen. Die Herausgabe von Broschüren oder Merkblättern ist hier sinnvoll (z. B. Hochwasserschutzfibel (Bundesbauministe-rium, 1996 (Internet: www.bmvbw.de/Anlage12471/Hochwasserschutzfibel.pdf )), Faltblatt und Steckbriefe zum Hochwasser-Aktionsplan). Bürger können weiterhin

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Hochwasser-Aktionsplan Lippe

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dazu animiert werden, sich über das Internet zu informieren. Als Adressen seien an dieser Stelle beispielhaft folgende Internetseiten genannt, die mit zahlreichen Links versehen sind:

- www.stua-lp.nrw.de (Internetseite des StUA Lippstadt mit dem Hochwasser-Aktionsplan)

- www.hochwasser.de

- www.hvz.baden-wuerttemberg.de

- www.bayern.de/lfw/hnd/

- www.hochwasser-rlp.de

- www.home.t-online.de/home/pitlaut/hochwasser.htm

• Aufnahme und deutliche, bleibende Markierung bekannter Hochwasserstände (z. B. HW 1965), sowie fortlaufende Dokumentation von Hochwassermarken im Hochwas-serfall. Hierzu sollten im Vorfeld konkrete Orte festgelegt werden, an welchen im Hochwasserfall gezielt gemessen wird, ggfs. können dort Messlatten fest installiert sein, um Messungen zu beschleunigen und zu erleichtern.

• Aufstellung von Alarm- und Einsatzplänen in den Städten und Gemeinden, die bisher über keinen solchen Plan verfügen bzw. fortlaufende Aktualisierung bestehender Plä-ne

• Verbesserung der Hochwasservorhersage (vgl. Kapitel 4.4.6)

• Regelmäßiges Üben der Schutzmaßnahmen mit Einsatzkräften und Betroffenen (der Lippeverband will z. B. in 2003 eine Stabsübung mit der Stadt Lünen durchführen)

• Aus- und Fortbildung von Einsatzkräften

• Bereitstellung und Wartung der technischen Hilfsmittel und

• wenn möglich, Einbeziehung einer Risikovorsorge potenziell Betroffener über Versi-cherungen (vgl. Kapitel 4.5)

9.3 Mögliche Maßnahmen und Wirkungsanalyse

9.3.1 Maßnahmen des lokalen Hochwasserschutzes

Bei der Erarbeitung der möglichen Hochwasserschutz-Maßnahmen wurde auf Basis der Deutschen Grundkarte 1:5.000 (DGK5), der Wasserspiegellagen und Abflusstiefen die Örtlichkeit geprüft und der technisch am sinnvollsten erscheinende Maßnahmentyp aus-gewählt. Es wurde dabei nicht unbedingt auf die kostengünstigste Variante zurückgegrif-fen, wenn beispielsweise die Bedingungen für den Bau eines Deiches nach den vorliegen-den Informationen nicht gegeben erschienen. Grundsätzlich wurde die Machbarkeit der

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Hochwasser-Aktionsplan Lippe

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einzelnen Maßnahmen nicht detailliert untersucht. Vor der endgültigen Festlegung der möglichen Maßnahmen wurden die Vorschläge im Kernarbeitskreis geprüft.

Folgende Maßnahmentypen wurden vorgeschlagen (vgl. Anlage 10.1: Verwendete Hochwasserschutz-Maßnahmen und Kosten):

• Deich (Kronenbreite 4 m, Böschungsneigung 1:2)

• Deicherhöhung (an gleicher Stelle muss schon ein Deich vorhanden sein)

• Schutzmauer (Breite 0,3 m; bis 1 m Höhe Kalksandsteinmauer, darüber hinaus Be-tonmauer)

• Dammbalkensysteme/teilmobiler Hochwasserschutz (bei Straßen, Wegen, Einfahrten etc.)

• Einzelobjektschutz (vgl. Tabelle 9-2)

Es ist zu beachten, dass beim Einzelobjektschutz nicht verhindert wird, dass Wasser bis an das zu schützende Gebäude vordringt. In der Nutzen-/Kosten-Analyse wird davon ausgegangen, dass 10% des Schadenspotenzials als "Restschaden" verbleiben.

Die jeweils ausgewählten Maßnahmen für die 12 Untersuchungsabschnitte können Anlage 10.1 entnommen werden. Die Tabelle enthält neben dem jeweils gewählten Maß-nahmentyp die Länge, mittlere Höhe, Querschnittsfläche bzw. Volumen, benötigte Fläche und die Kosten der Maßnahme (incl. evtl. anfallender Grunderwerbskosten). Die unter-suchten Maßnahmen bieten Schutz gegen ein HW100, für die Bereiche Anreppen, Ta-gungsstätte Schloss Oberwerries und Krudenburg wurden auch HW5, HW10, HW20/HW25 und HW50 untersucht.

Die GIS-basierte Ermittlung der Maßnahmen bewirkt, dass je Maßnahmenabschnitt de-taillierte Höhen- und Massenangaben im 1 m-Raster vorliegen, die bei Bedarf zur Verfü-gung gestellt werden können.

Für alle linienhaften Hochwasserschutz-Maßnahmen wurde ein Freibord von 0,3 m angesetzt, das auf die Höhe der Wasserspiegellagen aufgeschlagen wurde. Dieses Frei-bord kann bewirken, dass die Maßnahme - dann jedoch ohne Freibord - auch Schutz vor einem HW250 bietet. Dies ist bei der Nutzen-Kosten-Analyse jedoch nicht berücksichtigt worden.

Es ist zu berücksichtigen, dass durch Maßnahmen des Linienschutzes Retentionsraum verloren geht, der evtl. ausgeglichen werden muss (vgl. Kapitel 9.1.3 und 9.1.4).

Wie in Kapitel 9.2.2.2 beschrieben, wurde für Objekte mit höherwertiger Nutzung, die nach wirtschaftlicher Betrachtung nicht anders geschützt werden können, Maßnahmen zum Einzelobjektschutz empfohlen. Die Anzahl der Objekte im jeweiligen Untersu-chungsabschnitt, für die dieser Maßnahmentyp geeignet ist, hängt von den örtlichen Ge-gebenheiten ab (vgl. Anlage 10.1 und Hochwasser-Steckbriefe).

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Bedingungen Mögliche Maßnahmen Angesetzte Kosten

Kellergeschoss

Kein Keller vorhanden Keine -

WSP 0.01 m - 1.0 m über OKG

Kellerfenster und -türen durch geeignete Maßnahmen (Dammbalken, passgenaue Abdichtungen) gegen eindrin-gendes Wasser schützen

2.500 €

WSP > 1.0 m ü OKG Kellerfenster und -türen durch geeignete Maßnahmen (Dammbalken, passgenaue Abdichtungen) gegen eindrin-gendes Wasser schützen; ACHTUNG: statischer Druck evtl. zu groß

2.500 €

Erdgeschoss

WSP 0 - 0.1 m über EG Sandsäcke auslegen 500 €

WSP 0.1 - 1.0 m über EG Türen durch geeignete Maßnahmen (Dammbalken, passge-naue Abdichtungen) gegen eindringendes Wasser schützen

1.500 €

WSP 1.0 - 1.5 m über EG Türen und Fenster durch geeignete Maßnahmen (Dammbal-ken, passgenaue Abdichtungen) gegen eindringendes Wasser schützen

5.000 €

WSP > 1.5 m über EG Türen und Fenster durch geeignete Maßnahmen (Dammbal-ken, passgenaue Abdichtungen) gegen eindringendes Wasser schützen; ACHTUNG: statischer Druck evtl. zu groß

5.000 €

Tabelle 9-2: Maßnahmen zum Einzelobjektschutz in Abhängigkeit vom Wasserstand (Programmsystem HWS-GIS) (vgl. auch Anlage 10.1)

Mit dem Programmsystem HWS-GIS wurden die am jeweiligen Objekt notwendigen Maßnahmen in Abhängigkeit des Wasserstandes im Keller und Erdgeschoss ermittelt. Die angesetzten Kriterien sowie Kosten können Tabelle 9-2 entnommen werden.

Die Maßnahmen lassen sich auch addieren, wenn notwendig. Es ist zu beachten, dass unter schwierigen statischen Bedingungen trotz Einzelobjektschutz Schäden durch kon-trolliertes Fluten auftreten können. Ebenso können Schäden durch steigendes Grundwas-ser oder nicht hinreichend gesicherte Kanalisation entstehen.

Im Untersuchungsabschnitt Lippstadt, Esbecker Heide, wird auch die Installation von zwei Pumpstationen untersucht.

9.3.2 Maßnahmen im Bereich Hochwasserrückhaltung

Eine Machbarkeitsstudie zum Ausbau der Talleseen zu einem Rückhaltebecken im Sei-tenschluss der Lippe ist in Bearbeitung (Hydrotec, noch nicht veröffentlicht). Mit einem Retentionsvolumen von ca. 500.000 m³ kann erreicht werden, dass bei einem 100-jährlichen Hochwasserereignis der Abfluss in Paderborn-Schloß Neuhaus eine Größen-ordnung von ca. 23 bis 25 m³/s nicht überschritten wird. Um einen schadlosen Abfluss in Schloß Neuhaus zu gewährleisten, müsste die Lippe aus einer Strecke von ca. 200 bis 500 m ausgebaut werden.

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9.3.3 Durchführung der Wirkungsanalyse

Die an der Lippe untersuchten möglichen Maßnahmen wurden hinsichtlich ihrer Wirkung auf Ober- und Unterlieger beurteilt. Wenn eine nicht unerhebliche Wirkung der Maßnah-me auf Wasserspiegellagen und Abflussverhalten angenommen werden musste, wurden hydraulische Berechnungen mit einem angepassten Profildatensatz durchgeführt. Dies wurde an der Lippe für den Untersuchungsabschnitt "Tagungsstätte Schloss Oberwerries" durchgeführt (Bereich 1D-Hydraulik). Für die Untersuchungsabschnitte Jugendfreizeit-stätte Schermbeck, Lipper Hof und Krudenburg im Bereich des hydraulischen 2D-Modells wurde bisher keine Neuberechnung durchgeführt. Eine Neuberechnung mit Integration der Maßnahme in das Modell kann in weiteren Berechnungsschritten in 2003 erfolgen. Es ist jedoch davon auszugehen, dass sich keine nennenswerten Änderungen in den Wasserspiegellagen ergeben. In keinem Fall wird durch die möglichen Maßnahmen eine zusätzliche Gefährdung hervorgerufen werden. (vgl. Kapitel 9.3.4 und 2)

Für den Maßnahmentyp "Einzelobjektschutz" wurde keine Wirkungsanalyse durchge-führt, da die am einzelnen Objekt vorgenommenen Maßnahmen keinen Einfluss auf den Wasserstand haben.

Die Wirkung des Ausbaus der Talleseen wird in einer gesonderten Studie untersucht (Hydrotec, in Bearbeitung).

9.3.4 Untersuchungsabschnitte: Mögliche Maßnahmen und Wir-kungsanalyse

Die ausgewählten Untersuchungsabschnitte haben unterschiedliche Charakteristiken, die im folgenden kurz beschrieben werden. Die Aussagen zur Anzahl der Objekte beziehen sich, soweit nicht anders angegeben, auf das HW100 (zur Beschreibung der Maßnahmen vgl. Steckbriefe und Anlage 10.1).

Je nach Gegebenheiten in dem einzelnen Untersuchungsabschnitt ist es möglich, durch eine Maßnahme alle Objekte im Untersuchungsabschnitt zu schützen (vgl. Jugendfreizeit-stätte Schermbeck) oder es sind Maßnahmen erforderlich, um Teilabschnitte des Untersu-chungsabschnittes zu schützen (vgl. Anreppen). Dies wird in den verschiedenen Tabellen der Anlage 10.1 und Anlage 10.2 kenntlich gemacht.

9.3.4.1 Anreppen

In Anreppen sind bei einem HW100 der Lippe 124 Gebäude gefährdet. Es handelt sich sowohl um Wohnbebauung als auch um landwirtschaftliche Gehöfte und einzelne Ge-werbebetriebe. Auch Gebäude der öffentlichen Infrastruktur (z. B. Kindergarten) sind betroffen. Die mögliche Gefährdung durch den westlich verlaufenden Hagenbach wurde nicht untersucht.

Als mögliche Maßnahmen wurde die Eindeichung (Deich, Mauer, Dammbalken) ver-schiedener zusammenhängender Gebäudekomplexe - vorwiegend mit gewerblicher Nut-zung - untersucht. Für 23 Objekte wurde ein Einzelobjektschutz angesetzt.

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In Anreppen wurden auch mögliche Maßnahmen für die Hochwasserquantile HW50 bis HW5 untersucht. Dabei entfallen z. T. am Rand des Überflutungsgebietes liegende Maß-nahmen, in allen Fällen verringern sich die notwendigen Höhen, teilweise auch die Län-gen der möglichen Maßnahmen.

Bezüglich der Wirkungsanalyse gilt für Anreppen, dass die möglichen Maßnahmen au-ßerhalb des Abflussbereiches der Lippe liegen und deshalb keinen Effekt auf die Wasser-spiegellagen im Hochwasserfall haben.

9.3.4.2 Schwelle

Die Ortslage Schwelle liegt links der Lippe am linken Ufer der Heder. Bei HW100 der Lippe sind 21 Objekte - meist Gehöfte mit Wohnhaus und zugehörigen Gebäuden - ge-fährdet. Die Gefährdung durch Hochwasser der Heder wurde hier nicht betrachtet.

Als mögliche Maßnahmen wird die Eindeichung (Deich, Mauer, Dammbalken von zwei Gebäudekomplexen westlich und östlich der Schweller Straße betrachtet. Für zwei Ge-bäude wird Einzelobjektschutz vorgeschlagen.

Bezüglich der Wirkungsanalyse gilt für Schwelle, dass die möglichen Maßnahmen außer-halb des Abflussbereiches der Lippe liegen und deshalb keinen Effekt auf die Wasser-spiegellagen im Hochwasserfall haben.

9.3.4.3 Holsen

Holsen liegt am Rand des Überflutungsgebietes links der Lippe. Bei HW100 sind 36 Gebäude - meist landwirtschaftliche Gehöfte - gefährdet. Die mögliche Gefährdung durch die südlich verlaufende Holser Flüthe wurde nicht betrachtet.

Für einen Gewerbebetrieb wird als mögliche Maßnahme eine Eindeichung untersucht (Mauer, Dammbalken), für weitere 8 Gebäude wird Einzelobjektschutz vorgeschlagen.

Bezüglich der Wirkungsanalyse gilt für Holsen, dass die möglichen Maßnahmen außer-halb des Abflussbereiches der Lippe liegen und deshalb keinen Effekt auf die Wasser-spiegellagen im Hochwasserfall haben.

9.3.4.4 Lippstadt, Esbecker Heide

Die in der Esbecker Heide, südlich der Salzkottener Straße gelegenen, bei HW100 ge-fährdeten Gebäude liegen im Rückstaubereich der Lippe in die Nebengewässer Meergra-ben und Scheinebach. Eine mögliche Gefährdung durch diese Gewässer selbst wurde hier nicht betrachtet.

Bei den 117 gefährdeten Gebäuden handelt es sich i. W. um Wohnbebauung, es sind allerdings auch 20 Gewerbebetriebe darunter.

Als mögliche Maßnahmen wurde die Eindeichung von zwei Wohnbereichen (Am Meer-graben und Bachstraße/Telemannstraße), sowie die Eindeichung (Mauer, Dammbalken)

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von drei Gewerbebetrieben untersucht. Für 31 Objekte wurde Einzelobjektschutz vorge-schlagen.

Als zusätzliche Variante wurde die Errichtung von 2 Pumpstationen an den Durchlässen unter der B 55 (Meergraben) und unter der Salzkottener Straße (Scheinebach) untersucht. Im Hochwasserfall müssen hier die beiden genannten Durchlässe durch mobile Elemente verschlossen werden, um ein Einströmen von Lippewasser in den Rückstaubereich zu verhindern. Die anfallenden Abflüsse von Meergraben und Scheinebach müssen dann über die beiden Straßendämme abgepumpt werden.

Bezüglich der Wirkungsanalyse gilt für die Esbecker Heide, dass die möglichen Maß-nahmen außerhalb des Abflussbereiches der Lippe liegen (Rückstaubereich) und deshalb keinen Effekt auf die Wasserspiegellagen im Hochwasserfall haben.

9.3.4.5 Lippstadt, Am Weinberg

Entlang der Straße Am Weinberg sind 21 Gebäude bei HW100 gefährdet. Hier handelt es sich fast ausschließlich um Wohnbebauung.

Als mögliche Maßnahme wird die Eindeichung (Deich, Mauer) eines Teils der Bebauung entlang der rückwärtigen Grundstücksgrenzen untersucht. Für die Schützenhalle wird Einzelobjektschutz vorgeschlagen.

Bezüglich der Wirkungsanalyse gilt für Lippstadt, Am Weinberg, dass die möglichen Maßnahmen außerhalb des Abflussbereiches der Lippe liegen und deshalb keinen Effekt auf die Wasserspiegellagen im Hochwasserfall haben.

9.3.4.6 Benninghauser Heide

In diesem Untersuchungsabschnitt sind bei HW100 17 Gebäude (i. W. Wohnbebauung) entlang der Straße Benninghauser Heide gefährdet. Eine mögliche Gefährdung durch die südlich gelegene Steinbecke wurde nicht betrachtet.

Auf Grund der Streulage wird für 6 Objekte Einzelobjektschutz empfohlen, für zwei Gehöfte wird die Eindeichung (Deich bzw. Mauer) untersucht.

Bezüglich der Wirkungsanalyse gilt für die Benninghauser Heide, dass die möglichen Maßnahmen außerhalb des Abflussbereiches der Lippe liegen und deshalb keinen Effekt auf die Wasserspiegellagen im Hochwasserfall haben.

9.3.4.7 Lippetal-Herzfeld

In Lippetal-Herzfeld am rechten Ufer der Lippe sind bei HW100 37 Gebäude gefährdet. Es handelt sich überwiegend um Wohnbebauung, aber auch Gewerbebetriebe und eine Einrichtung der öffentlichen Hand. Eine mögliche Gefährdung durch die östliche gelege-ne Feldflut wurde nicht untersucht.

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Für zwei Wohnbereiche (Auf dem Sande/Lange Geist und Lippstädter Str.) wird als mög-liche Maßnahme eine Eindeichung (Deich, Mauer, Dammbalken) untersucht. Für ein Gebäude wird Einzelobjektschutz vorgeschlagen.

Bezüglich der Wirkungsanalyse gilt für Lippetal-Herzfeld, dass die möglichen Maßnah-men außerhalb des Abflussbereiches der Lippe liegen und deshalb keinen Effekt auf die Wasserspiegellagen im Hochwasserfall haben.

9.3.4.8 Lippetal-Lippborg

Am Rand der Ortslage Lippborg sind 10 Gebäude bei HW100 gefährdet. Es handelt sich um einen Gewerbebetrieb und Wohnbebauung. Die mögliche Gefährdung durch die hier mündende Quabbe wurde nicht untersucht.

Als mögliche Maßnahme wird eine Schutzmauer auf dem Gelände des Gewerbebetriebes untersucht, für ein weiteres Gebäude wird Einzelobjektschutz angesetzt.

Bezüglich der Wirkungsanalyse gilt für Lippetal-Lippborg, dass die möglichen Maßnah-men außerhalb des Abflussbereiches der Lippe liegen und deshalb keinen Effekt auf die Wasserspiegellagen im Hochwasserfall haben.

9.3.4.9 Tagungsstätte Schloss Oberwerries

Auf dem Gelände der Schlossanlage sind 10 Gebäude durch HW100 gefährdet. Die Ta-gungsstätte liegt am rechten Ufer der Lippe.

Die Anlage kann durch eine Eindeichung (Deich, Mauer, Dammbalken), die großteils auf einer vorhandenen Geländekante verläuft, gegen HW100 geschützt werden. Für zwei zu einem Zeltplatz gehörende Objekte wird Einzelobjektschutz vorgeschlagen, da sie außer-halb der eigentlichen Schlossanlage liegen.

Für die Tagungsstätte wurden auch mögliche Maßnahmen für die Hochwasserquantile HW50 bis HW5 untersucht. Bei sinkendem Wasserspiegel kann immer mehr von einer kompletten Eindeichung der Anlage abgewichen werden, da das Gelände in der Nord-ostecke der Anlage höher liegt.

Bezüglich der Wirkungsanalyse gilt für die Tagungsstätte, dass die möglichen Maßnah-men zwar innerhalb des Abflussbereiches der Lippe liegen, die untersuchte Maßnahme hat jedoch - wie in hydraulischen Berechnungen ermittelt - keinen merkbaren Effekt auf die Wasserspiegellagen im Hochwasserfall.

9.3.4.10 Jugendfreizeitstätte Schermbeck

Die Jugendfreizeitstätte ist ein links der Lippe gelegener Komplex von 10 gefährdeten Gebäuden (HW100) einer Aus- und Fortbildungsstätte und einigen Wohnhäusern. Das Gelände liegt bereichsweise höher als der Wasserspiegel.

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Die gesamte Anlage kann durch einen zweiteiligen Deich mit Anschlüssen an das höher gelegene Gelände geschützt werden.

Der Untersuchungsabschnitt liegt im Bereich des hydraulischen 2D-Modells (vgl. Kapitel 2.3). Dort wurde bisher keine Neuberechnung durchgeführt. Eine Neuberechnung mit Integration der Maßnahme in das Modell kann in weiteren Berechnungsschritten in 2003 erfolgen. Es ist jedoch davon auszugehen, dass sich keine nennenswerten Änderungen in den Wasserspiegellagen ergeben. Auf keinen Fall wird durch die mögliche Maßnahme eine zusätzliche Gefährdung hervorgerufen werden.

9.3.4.11 Lipper Hof

Der Lipper Hof ist eine ländliche Siedlung am linken Ufer der Lippe und umfasst 16 bei HW100 gefährdete Wohnhäuser und Ställe.

Durch die verstreute Lage der Gebäude wird nur für ein Gehöft eine Eindeichung (Mauer, Dammbalken) untersucht. Für weitere 4 Gebäude wird ein Einzelobjektschutz vorge-schlagen.

Der Untersuchungsabschnitt liegt im Bereich des hydraulischen 2D-Modells (vgl. Kapitel 2.3). Dort wurde bisher keine Neuberechnung durchgeführt. Eine Neuberechnung mit Integration der Maßnahme in das Modell kann in weiteren Berechnungsschritten in 2003 erfolgen. Es ist jedoch davon auszugehen, dass sich keine nennenswerten Änderungen in den Wasserspiegellagen ergeben. Auf keinen Fall wird durch die mögliche Maßnahme eine zusätzliche Gefährdung hervorgerufen werden.

9.3.4.12 Krudenburg

Die Ortslage Krudenburg liegt direkt am rechten Ufer der Lippe. Bei HW100 sind hier 117 Gebäude gefährdet. Betroffen ist i. W. Wohnbebauung, aber auch drei Gaststätten.

Als mögliche Maßnahme wurde die vollständige Eindeichung der Ortslage (mit Ausnah-me von 5 Gebäuden, für die Einzelobjektschutz angesetzt wurde) betrachtet (Deich, Dei-cherhöhung, Mauer, Dammbalken). Im Westen der Ortslage befindet sich das Gelände in Hochlage, sodass hier die Deichlinie unterbrochen werden kann.

Für Krudenburg wurden auch mögliche Maßnahmen für die Hochwasserquantile HW25 bis HW5 untersucht (für HW50 liegt keine hydraulische Berechnung vor). Für einen Schutz gegen das HW25 verringern sich Höhen und Längen der Deichstrecken, für einen Schutz bis HW10 muss der vorhandene Deich an zwei Stellen erhöht werden und der Lippeweg auf kurzer Strecke geschützt werden. Bei einem HW5 treten keine Schäden an Gebäuden auf.

Der Untersuchungsabschnitt liegt im Bereich des hydraulischen 2D-Modells (vgl. Kapitel 2.3). Dort wurde bisher keine Neuberechnung durchgeführt. Eine Neuberechnung mit Integration der Maßnahme in das Modell kann in weiteren Berechnungsschritten in 2003 erfolgen. Es ist jedoch davon auszugehen, dass sich keine nennenswerten Änderungen in

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den Wasserspiegellagen ergeben. Auf keinen Fall wird durch die mögliche Maßnahme eine zusätzliche Gefährdung hervorgerufen werden.

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10 Nutzen-/Kostenanalyse

10.1 Allgemeine Grundlagen

10.1.1 Nutzen-/Kosten-Vergleichsrechnung

Die Kosten der in den 12 Untersuchungsabschnitten aufgeführten Maßnahmen des techni-schen Hochwasserschutzes werden, in Anlehnung an die „Leitlinien zur Durchführung dynamischer Kostenvergleichsrechnungen (KVR-Leitlinien)“ der LAWA (1998), vergli-chen mit den durch diese Maßnahmen vermiedenen Hochwasserschäden. Die wesentli-chen Auszüge aus der KVR-Leitlinie befinden sich in Anlage 10.1.

Der Vergleich Maßnahmenkosten/Hochwasserschäden geschieht wie in der KVR-Leitlinie empfohlen zum einen im Vergleich der Jahreskosten und zum anderen im Ver-gleich der Projektkostenbarwerte (PBW) (vgl. Anlage 10.1: „Kostensumme, jährliche Kosten und PBW für HW100 der möglichen Maßnahmen“) (LAWA, 1998, Kapitel 2 und 5.1). Den Projektkostenbarwert einer Maßnahme kann man definieren als die Menge an Geld, die heute benötigt wird, um diese Maßnahme zu bauen und 100 Jahre (= Lebens-dauer) zu unterhalten.

Die Vergleichsverfahren Jahrekosten und Projektkostenbarwerte sind prinzipiell als gleichwertig anzusehen. Bei Anwendung beider Verfahren ist das Ergebnis allerdings im Sinne einer „verbreiterten Informationsbereitstellung“ (LAWA, 1998, Kapitel 5.1) als gesicherter anzusehen. Die Ergebnisse beider Verfahren wurden für das HW100 gegen-übergestellt. Beim Vergleich der Jahreskosten werden - im Gegensatz zur Projektkosten-barwert-Methode - auch die Schadenspotenziale der niedrigeren Hochwasserquantile berücksichtigt. Es kann vorkommen, dass die möglichen Maßnahmen für ein HW100 nach der Projektkostenbarwert-Methode nicht wirtschaftlich sind, beim frühen Auftreten höherer Schäden jedoch nach der Jahreskosten-Methode sich als wirtschaftlich erweisen (tritt auf bei einigen möglichen Maßnahmen im Untersuchungsabschnitt Anreppen).

Bei den Vergleichsrechnungen wird von einer Lebensdauer der Maßnahmen von 100 Jahren ausgegangen. Für das HW100 kann man damit das Schadenspotenzial und den Projektkostenbarwert der Maßnahmen direkt miteinander vergleichen.

Für die Nutzen-/Kosten-Vergleichsrechnungen der Hochwasserquantile HW5 bis HW50, die in den Untersuchungsabschnitten Anreppen, Schloss Oberwerries und Krudenburg durchgeführt wurden, wird das Verfahren der äquivalenten Projektkostenbarwerte ange-setzt (vgl. KVR-Leitlinien, Kapitel 5.3, LAWA 1998). Dazu müssen die zu vergleichen-den Zeitreihen (Lebensdauer der Maßnahme; Schadenspotenzial des betrachteten Hoch-wasserquantils) auf eine gleiche Laufzeit gebracht werden (kleinstes gemeinsames Viel-faches). Dies geschieht durch "Reinvestition" der Kosten der kürzeren Zeitreihe nach Ablauf der Lebensdauer multipliziert mit einem entsprechenden Diskontierungsfaktor. In unserem Fall wird das Schadenspotenzial des jeweils betrachteten Hochwasserquantils

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Dezember 2002 Seite 116

solange "reinvestiert", bis eine 100-jährige Laufzeit (die Lebensdauer der Maßnahme) erreicht ist.

10.1.2 Kostenermittlung

Die Kosten der möglichen Maßnahmen wurden auf Grundlage verschiedener Kostenan-gaben sowie verschiedener pauschaler Annahmen ermittelt. Die Beschreibung der mögli-chen Maßnahmen sowie die Ergebnisse der Kostenermittlung sind in der Tabelle: „Kosten der möglichen Maßnahmen in den Untersuchungsabschnitten“ in Anlage 10.1 aufgeführt.

Grundlage für die Kostenermittlung der möglichen Maßnahmen des technischen Hoch-wasserschutzes (vgl. Kapitel 9.2.2.2) waren unter anderem die „Ausschreibungstexte und Baukostentabellen (Tiefbau)“ (SIRADOS, 1998). Aus diesen Tabellen wurden Kosten für Deiche, KS- und Betonmauer und Dammbalken/Spundwand ermittelt (vgl. Anlage 10.1, Tabelle: „Kosten von Hochwasserschutzmaßnahmen (SIRADOS)“).

Die Baukosten wurden, wenn notwendig, auf das Bezugsjahr 2002 umgerechnet und mit einem Aufschlag von 20% für Planung, Gutachten, Baustelleneinrichtung etc. versehen. Die laufenden Kosten für die Unterhaltung der Maßnahmen wurden pauschal mit 5% pro Jahr angesetzt.

Kosten für einen möglichen mobilen Hochwasserschutz wurden auf Grundlage der im Rahmen einer Diplomarbeit (Drösser, 2001) vorgenommenen Recherche festgelegt. Eine Zusammenstellung der angesetzten Kosten kann Anlage 10.1, Tabelle „Zusammenfas-sung verwendeter Hochwasserschutz-Kosten“ entnommen werden.

Für die möglichen Maßnahmen wurden auch die Kosten für einen möglicherweise not-wendigen Flächenankauf ermittelt. Dazu wurde auf den Grundstücksmarktbericht des Oberen Gutachterausschuss (Oberer Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Land Nordrhein-Westfalen 2000) zurückgegriffen (vgl. Anlage 10.1, Tabelle: „Grundstücksko-sten der Städte/Gemeinden mit Untersuchungsabschnitten“).

Je nach Lage der Maßnahme werden die Preise für landwirtschaftliche Flächen, für ge-werbliche Bauflächen (mittlere Lage) und für Einfamilienhausbau (mittlere Lage) ange-setzt. Für Dammbalken über Straßen sowie für Deicherhöhungen werden keine Grund-stückskosten angesetzt, da davon ausgegangen wird, dass die Grundstücke schon im Besitz der öffentlichen Hand sind.

Für die Ermittlung der benötigten Flächen wurde zu der durch die Maßnahme verbrauch-ten Grundfläche ein 2 m breiter Streifen bei der Maßnahme "Mauer" und ein 5 m breiter Streifen bei der Maßnahme "Deich" addiert.

In die Kostenermittlung gingen einige Sonderposten wie

• Spundwände,

• Wasserhaltung (z. B. Pumpwerke hinter Deichen) etc.

nicht ein.

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Hochwasser-Aktionsplan Lippe

Dezember 2002 Seite 117

Die Kosten für

• evtl. notwendige Ausschachtungen

wurden ebenfalls nicht berücksichtigt. Nicht kalkuliert wurden auch Kosten von im Ein-zelfall zusammen mit der Hochwasserschutz-Maßnahme durchgeführte Bauvorhaben, wie z. B.

• die Anlage von Fuß-, Rad-, Deichverteidigungswegen etc..

Eine Überprüfung der grundsätzlichen Machbarkeit fand nicht statt.

Alle vorgenannten Punkte, von denen erst in Detailuntersuchungen zu klären ist, für welche Maßnahmen sie Anwendung finden würden, müssen bei einer evtl. Realisie-rung gesondert untersucht werden. Die Kosten der jeweiligen Maßnahme können dadurch im Einzelfall deutlich höher ausfallen als hier ermittelt.

Für HW-Schutzplanungen der Stadt Köln (1996), in denen solche Zusatzarbeiten mit berücksichtigt wurden (vgl. Anlage 10.1, Tabelle: "Kosten von Hochwasserschutz-Maßnahmen"), ergeben sich mittlere Kosten von ca. 210.000 €/100 lfm der Maßnahmen. Für den Deichneubau in Datteln-Ahsen werden ca. 400.000 €/100 lfm Deich veran-schlagt. Die unter den o. g. Einschränkungen ermittelten Kosten für Maßnahmen an der Lippe (incl. Kosten für Einzelobjektschutz) betragen im Durchschnitt 55.000 €/100 lfm der Maßnahme, wobei zu erwähnen ist, dass die Hochwasserschutz-Maßnahmen an der Lippe mit 0,3 m Freibord für ein HW100 meist eine Höhe von 1 m unterschreiten (d. h. die Einstauhöhen sind relativ gering).

Für verstreut liegende Gebäude, für die Eindeichungen nicht möglich oder nicht wirt-schaftlich sind, wurde Einzelobjektschutz empfohlen. Die angesetzten Kosten und Bedin-gungen können Tabelle 9-2 und (Anlage 10.1, Tabelle: „Zusammenfassung verwendeter Hochwasserschutz-Kosten“) entnommen werden. Wichtig ist der Hinweis, dass bei Ein-zelobjektschutz davon ausgegangen wird, dass 10% des Schadenspotenzials als "Rest-schaden" verbleiben, da das Wasser direkt am Gebäude steht.

10.1.3 Kostenermittlung Pumpwerk/Pumpstation

Die Kostenermittlung für Pumpwerke bzw. auch mobile Pumpstationen ist ohne Detai-langaben nicht möglich:

• welche Abflussmengen müssen abgepumpt werden,

• wie sind die Durchlässe beschaffen, wie können sie verschlossen werden,

• über welchen Zeitraum muss abgepumpt werden,

• welche Höhendifferenz muss überwunden werden.

Diese und evtl. weitere Angaben müssen in Detailuntersuchungen geklärt werden.

Wenn man aus dem Schadenspotenzial im Untersuchungsabschnitt Lippstadt, Esbecker Heide, bei HW100 (ca. 7,3 Mio. €) ermittelt, was diese Maßnahme kosten darf, damit sie

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Hochwasser-Aktionsplan Lippe

Dezember 2002 Seite 118

wirtschaftlich lohnend ist. Der Projektkostenbarwert der Maßnahme darf dann 7,3 Mio. € nicht überschreiten. Rückgerechnet ergeben sich daraus maximale Kosten für die Maß-nahmen von 2,8 Mio. € für beide Pumpwerke. Jedes Pumpwerk darf danach nicht mehr als 1,4 Mio. € kosten (vgl. Anlage 10.1, Tabelle: „Kosten von Hochwasserschutz-Maßnahmen (Bsp. Köln, Datteln, Dorsten)“ mit 4.4 Mio. € für das geplante Pumpwerk in Datteln-Ahsen).

10.1.4 Kostenermittlung Rückhaltebecken Talleseen

Nach Auskunft des Wasserverbandes Obere Lippe liegen die Stauraumpreise der Hoch-wasserrückhaltebecken im Verbandsgebiet zwischen 1,1 €/m³ und 2,3 €/m³. Die Kosten für den Ausbau der Lippe in Schloß Neuhaus beziffert der Wasserverband auf ca. 100.000 € bis 250.000 € je nach Länge der Ausbaustrecke (200 bis 500 m).

Wenn man für die Maßnahme Talleseen einen Mittelwert von 1,7 € je m³ Stauraum an-setzt und den Lippeausbau ebenfalls mit einem Mittelwert von 175.000 € kalkuliert, ergeben sich Baukosten von ca. 850.000 € für die benötigten 500.000 m³ Retentionsraum und Gesamtkosten für die Maßnahme von 1,025 Mio. €.

Zusätzliche Kosten durch technische Erschwernisse beim Bau werden dabei nicht berück-sichtigt. Die Maßnahme kann dadurch evtl. wesentlich teurer werden.

10.2 Ergebnisse Nutzen-/Kosten-Vergleichsrechnungen Die Ergebnisse der Nutzen-/Kosten-Vergleichsrechnungen befinden sich in den Tabellen in Anlage 10.2 sowie in den Hochwasser-Steckbriefen und in Auszügen im Faltblatt zum Hochwasser-Aktionsplan.

Nutzen-/Kosten-Vergleichsrechnung HW100

In den 12 Untersuchungsabschnitten war es häufig notwendig, Maßnahmen für Teilab-schnitte zu entwickeln (vgl. Kapitel 9.3.4). In den folgenden beiden Tabellen werden Schadenspotenzial, Projektkostenbarwerte bzw. Jahreskosten sowie Nutzen-/Kosten-Verhältnisse für die Teilabschnitte nach der Projektkostenbarwertmethode sowie der Jahreskostenmethode aufgeführt. Dabei sind die in Kapitel 10.1 angesprochenen Punkte zu berücksichtigen.

In Tabelle 10-3 werden die wirtschaftlichen Maßnahmen aufgelistet.

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Hochwasser-Aktionsplan Lippe

Dezember 2002 Seite 119

Untersuchungsabschnitt Werte für HW100 in € Nr. Name Teilabschnitt Schadens-

potenzial verblei-bender

Schaden

PBW der Maßnahme

Differenz Schadensp.

- PBW

Nutzen-/ Kosten-

Verhältnis1 Anreppen Firma Tetra 467.237 0 248.281 218.956 1,9 Anreppener Str. 76-78 91.079 0 111.134 -20.055 0,8 Livlandstr. 62.633 0 225.444 -162.811 0,3 Fussbodenfabrik / Gasthof 499.192 0 344.999 154.193 1,4 Fahrzeugbau 327.608 0 247.669 79.939 1,3 Bentfelder Str. / Im Dorfe 372.198 0 744.420 -372.222 0,5 Gemeindehaus, Kindergarten 12.917 0 296.634 -283.717 0,044 Kirche 12.050 0 442.200 -430.150 0,03 Tischlerei Bentfelder Str. 156.523 0 447.731 -291.208 0,3 Paradiesstr. 115.605 0 216.361 -100.756 0,5 Klosterweg 68.966 0 337.612 -268.646 0,2 23 Objekte 587.350 58.735 161.247 426.103 3,3

2 Schwelle Schweller Str. West 64.148 0 212.124 -147.976 0,3 Schweller Str. Ost 70.501 0 211.375 -140.874 0,3 2 Objekte 36.889 3.689 15.480 21.409 2,1

3 Holsen Metallbau 21.251 0 112.858 -91.607 0,2 8 Objekte 118.156 11.816 37.409 80.747 2,8

4 Lippstadt Am Meergraben 142.531 0 249.947 -107.416 0,6 Esbecker Bachstr./Telemannstr. 621.875 0 644.509 -22.634 1,0 Heide Elektro Braun, Ostenfeldmark 671.344 0 102.665 568.679 6,5 Am Siek / 2 Industriebetr. 2.513.285 0 204.976 2.308.309 12,3 Am Siek / B 55 1.386.210 0 312.571 1.073.639 4,4 31 Objekte 1.941.304 194.130 288.954 1.652.350 6,0

5 Lippstadt Am Weinberg 153.897 0 689.865 -535.968 0,2 Am Weinberg 1 Objekt 8.489 849 11.610 -3.121 0,7

6 Benninghauser Gehöft Ost 26.262 0 53.765 -27.503 0,5 Heide Gehöft West 28.968 0 44.716 -15.748 0,6 6 Objekte 83.129 8.313 33.539 49.590 2,2

7 Lippetal- Auf d. Sande / Lange Geist 167.127 0 126.091 41.036 1,3 Herzfeld Lippstädter Str. West 186.202 0 1.591.439 -1.405.237 0,1 1 Objekt 16.164 1.616 6.450 9.714 2,3

8 Lippborg KFZ-Betrieb 243.122 0 42.811 200.311 5,7 1 Objekt 15.773 1.577 6.450 9.323 2,2

9 Schloss Schlossanlage 2.265.888 0 607.947 1.657.941 3,7 Oberwerries 2 Objekte 78.233 7.823 7.740 70.493 9,1

10 Jugenfreizeitst. Schermbeck

gesamte Anlage 164.333 0 274.904 -110.571 0,6

11 Lipper Hof Gehöft Lipper Hof 88.071 0 146.764 -58.693 0,6 4 Objekte 47.423 4.742 20.640 26.783 2,1

12 Krudenburg gesamte Ortslage 1.738.514 0 1.630.220 108.294 1,1 5 Objekte 74.553 7.455 29.669 44.884 2,3

PBW ermittelt in Anlage 10.1 "Kostensumme, jährliche Kosten und PBW für HW100 der möglichen Maßnahmen" verbleibender Schaden: bei der Empfehlung von Einzelobjektschutzmaßnahmen wird davon ausgegangen, dass 10 % des Schadens nicht verhindert werden können (da das Wasser bis an das Objekt gelangt)

Differenz Schaden - PBW negativ: die mögliche Maßnahme ist unter den angenommenen Bedingungen unwirtschaftlich

Nutzen-/Kosten-Verhältnis: Schadenspotenzial dividiert durch Projektkostenbarwert, je größer der Quotient ist, je wirtschaftlicher ist die Maßnahme

Tabelle 10-1: Nutzen-/Kosten-Vergleichsrechnung nach der Projektkostenbarwertme-thode (vgl. Anlage 10.2)

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Hochwasser-Aktionsplan Lippe

Dezember 2002 Seite 120

In der Tabelle hellblau unterlegt sind die Teilabschnitte, für die die Durchführung der möglichen Hochwasserschutzmaßnahmen für den betrachteten Zeitraum (HW100) nach dem Projektkostenbarwertvergleich wirtschaftlich wäre. Dies trifft für 20 der 40 unter-suchten Teilabschnitte zu. Darunter sind auch 10 Teilabschnitte mit Gebäuden, für die Einzelobjektschutz vorgeschlagen wurde.

Maßnahmen zum Einzelobjektschutz sind verhältnismäßig kostengünstig und führen von daher fast immer zu einem guten Nutzen-/Kosten-Verhältnis (vgl. z. B. Untersuchungsab-schnitte 4 und 9). Gebäude, für die Einzelobjektschutz vorgeschlagen wurde, werden nicht zusätzlich nach der Methode der Jahreskosten beurteilt, da der Nutzen von Einzelobjektschutz immer gegeben ist.

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Hochwasser-Aktionsplan Lippe

Dezember 2002 Seite 121

Untersuchungsabschnitt Werte für HW100 in € Nr. Name Teilabschnitt Schadens-

erwartung pro Jahr

Jahreskosten der möglichen Maßnahmen

Differenz Schadens-

erwartung - Jahreskosten

Nutzen-/ Kosten-

Verhältnis

1 Anreppen Firma Tetra 22.200 7.858 14.342 2,8 Anreppener Str. 76-78 3.600 3.517 83 1,0 Livlandstr. 1.800 7.135 -5.335 0,3 Fussbodenfabrik / Gasthof 7.800 10.918 -3.118 0,7 Fahrzeugbau 23.500 7.838 15.662 3,0 Bentfelder Str. / Im Dorfe 58.500 23.559 34.941 2,5 Gemeindehaus, Kindergarten 370 9.388 -9.018 0,0 Kirche 1.600 13.995 -12.395 0,1 Tischlerei Bentfelder Str. 22.400 14.170 8.230 1,6 Paradiesstr. 9.700 6.847 2.853 1,4 Klosterweg 3.700 10.685 -6.985 0,3

2 Schwelle Schweller Str. West 3.240 6.713 -3.473 0,5 Schweller Str. Ost 3.900 6.690 -2.790 0,6

3 Holsen Metallbau 110 3.572 -3.462 0,03 4 Lippstadt Am Meergraben 710 7.910 -7.200 0,1 Esbecker Bachstr./Telemannstr. 3.100 20.397 -17.297 0,2 Heide Elektro Braun, Ostenfeld-

mark 7.700 3.249 4.451 2,4

Am Siek / 2 Industriebetr. 37.300 6.487 30.813 5,7 Am Siek / B 55 27.000 9.892 17.108 2,7

5 Lipstadt Am Weinberg

Am Weinberg 1.100 21.833 -20.733 0,1

6 Benninghauser Gehöft Ost 370 1.702 -1.332 0,2 Heide Gehöft West 980 1.415 -435 0,7

7 Lippetal- Auf d. Sande / Lange Geist 1.670 3.991 -2.321 0,4

Herzfeld Lippstädter Str. West 2.510 50.366 -47.856 0,05 8 Lippborg KFZ-Betrieb 28.800 1.355 27.445 21,3 9 Schloss

Oberwerries Schlossanlage 179.000 19.240 159.760 9,3

10 JugenfreizeitstätteSchermbeck

gesamte Anlage 2.500 8.700 -6.200 0,3

11 Lipper Hof Gehöft Lipper Hof 1.600 4.645 -3.045 0,3 12 Krudenburg gesamte Ortslage 49.500 51.593 -2.093 1,0

Ermittlung der Jahreskosten s. Anl. 10.1 "Kostensumme, jährliche Kosten und PBW für HW100 der möglichen Maßnahmen"

Schadenserwartung - Jahreskosten der Maßnahme negativ: die mögliche Maßnahme ist unter den angenommenen Bedingungen unwirtschaftlich

Nutzen-/Kosten-Verhältnis: Schadenserwartung dividiert durch Jahreskosten, je größer der Quotient ist, je wirtschaftlicher ist die Maßnahme

Tabelle 10-2: Nutzen-/Kosten-Vergleichsrechnung nach der Jahreskostenmethode ohne Einzelobjekte (vgl. Anlage 10.2)

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Hochwasser-Aktionsplan Lippe

Dezember 2002 Seite 122

In der Tabelle hellblau unterlegt sind die Teilabschnitte, für die die Durchführung der möglichen Hochwasserschutzmaßnahmen für den betrachteten Zeitraum (HW100) nach dem Jahreskostenvergleich wirtschaftlich wäre. Dies trifft für 11 der 29 untersuchten Teilabschnitte zu.

Treten Hochwasserschäden erst ab größeren Jährlichkeiten auf, so hat dies Einfluss auf die Schadenserwartungswerte/Jahr und so auch auf die Ergebnisse der Vergleichsrech-nung nach der Jahreskostenmethode. Dies führt dazu, dass sich die möglichen Maßnah-men z. B. für den Teilabschnitt "Auf der Sande/Lange Geist" im Untersuchungsabschnitt Lippetal-Herzfeld als unwirtschaftlich darstellen. Im Gegensatz dazu kann der Jahresko-stenvergleich beim Auftreten von frühen Hochwasserschäden die Wirtschaftlichkeit einer Maßnahme ergeben, wenn nach der Projektkostenbarwertmethode die Maßnahme unwirt-schaftlich ist. Dies trifft auf einige Teilabschnitte im Untersuchungsabschnitt Anreppen zu.

Einen Überblick über die nach beiden Methoden wirtschaftlichen Maßnahmen gibt die folgende Tabelle.

Untersuchungsabschnitt mögliche Maßnahme für HW100 wirtschaft-lich nach

Nr. Name Teilabschnitt Methode Jahreskosten

Methode PBW

beiden Metho-den

1 Anreppen Firma Tetra x x xx Anreppener Str. 76-78 x Livlandstr. Fussbodenfabrik / Gasthof x Fahrzeugbau x x xx Bentfelder Str. / Im Dorfe x Gemeindehaus, Kindergarten Kirche Tischlerei Bentfelder Str. x Paradiesstr. x Klosterweg

2 Schwelle Schweller Str. West Schweller Str. Ost

3 Holsen Metallbau 4 Lippstadt Am Meergraben Esbecker Bachstr./Telemannstr. Heide Elektro Braun, Ostenfeldmark x x xx Am Siek / 2 Industriebetr. x x xx Am Siek / B 55 x x xx

5 Lippstadt Am Weinberg 6 Benninghauser Gehöft Ost Heide Gehöft West

7 Lippetal- Auf d. Sande / Lange Geist x Herzfeld Lippstädter Str. West

8 Lippborg KFZ-Betrieb x x xx 9 Schloss Oberwerries Schlossanlage x x xx

10 Jugendfreizeitstätte Schermbeck

gesamte Anlage

11 Lipper Hof Gehöft Lipper Hof 12 Krudenburg gesamte Ortslage x

Tabelle 10-3: Übersicht über die wirtschaftlichen Maßnahmen

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Hochwasser-Aktionsplan Lippe

Dezember 2002 Seite 123

In sieben Teilabschnitten sind mögliche Maßnahmen nach beiden Methoden wirtschaft-lich (unter Maßgabe der in Kapitel 10.1 aufgeführten Annahmen).

Nutzen-/Kosten-Vergleichsrechnung Pumpstationen

Wie in Kapitel 10.1.3 hergeleitet, dürfen die als Variante untersuchten zwei Pumpstatio-nen/Pumpwerke im Untersuchungsabschnitt Lippstadt, Esbecker Heide, maximal 2,8 Mio. € kosten, um unter den angenommenen Bedingungen wirtschaftlich zu sein.

Nutzen-/Kosten-Vergleichsrechnung Rückhaltebecken Talleseen

Beim Ausbau der Talleseen zu Hochwasserrückhaltebecken im Nebenschluss der Lippe (vgl. Kapitel 10.1.4) soll der Abfluss bei HW100 im Bereich Paderborn-Schloß Neuhaus auf ca. 23 m³/s bis 25 m³/s reduziert werden (Ist-Zustand: 37 m³/s oberhalb der Alme-Mündung). Das entspricht einer Jährlichkeit zwischen HW20 und HW50. In Verbindung mit einem Ausbau der Lippe in der Ortslage wird das Schadenspotenzial fast auf null reduziert. Mit dem vom Wasserverband Obere Lippe angegebenen Kostenrahmen ist die Maßnahme bei einem Nutzen-/Kosten-Faktor von 9,5 wirtschaftlich.

Nutzen-/Kosten-Vergleichsrechnung Rückhaltebecken Talleseen für HW100 in € Schadenspotenzial

Schloß Neuhaus Kostensumme der

Maßnahme Projektkostenbarwert

der Maßnahme (PBW) 1)

Nutzen-/Kosten- Verhältnis 2)

25.232.835 1.025.000 2.644.449 9,5 1) Kostensumme der Maßnahme plus lfd. jährl. Kosten (5%) diskontiert (angenommene Lebensdauer 100

Jahre)

2) Schadenspotenzial dividiert durch Projektkostenbarwert

Tabelle 10-4: Nutzen-/Kosten-Verhältnis Rückhaltebecken Talleseen nach der Pro-jektkostenbarwertmethode

Nutzen-/Kosten-Vergleichsrechnung HW5 bis HW100

Bei der Betrachtung der Untersuchungsabschnitte Anreppen, Schloss Oberwerries und Krudenburg hinsichtlich eines optimalen Nutzen-/Kosten-Verhältnisses zeigt sich, dass Maßnahmen zum Schutz gegen häufiger auftretende Hochwasser geringerer Jährlichkei-ten oft ein besseres Nutzen-/Kosten-Verhältnis haben, als Maßnahmen zum Schutz gegen ein HW100. In sieben von neun Fällen ist der Schutz gegen Hochwasser geringerer Jähr-lichkeiten (bis HW25) wirtschaftlicher als ein Schutz gegen HW100. Zum Teil sind die Faktoren deutlich höher (vgl. Tabelle 10-5).

Im Fall des Untersuchungsabschnittes Krudenburg ist zwar der Schutz gegen ein HW100 am wirtschaftlichsten, es besteht jedoch nur ein geringer Unterschied zum HW10.

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Hochwasser-Aktionsplan Lippe

Dezember 2002 Seite 124

Untersuchungsabschnitt HW5 HW10 HW20/ HW25

HW50 HW100

Nr. Name Teilabschnitt Nutzen-/ Kosten-

Verhältnis

Nutzen-/ Kosten-

Verhältnis

Nutzen-/ Kosten-

Verhältnis

Nutzen-/ Kosten-

Verhältnis

Nutzen-/ Kosten-

Verhältnis1 Anreppen Firma Tetra - - 4,2 2,3 1,9 Anreppener Str. 76-78 - - 3,4 1,02 0,8 Livlandstr. - - 0,3 0,3 0,3 Fussbodenfabrik/Gasthof - - 0,0 1,3 1,4 Fahrzeugbau - 3,6 3,1 1,9 1,3 Bentfelder Str./Im Dorfe 5,9 2,6 1,3 0,7 0,5 Gemeindeh., Kindergarten - - 0,1 0,04 0,04 Kirche 0,3 0,2 0,1 0,04 0,03 Tischlerei Bentfelder Str. 3,8 2,1 0,9 0,5 0,3 Paradiesstr. - 2,2 1,3 0,7 0,5 Klosterweg - - 0,7 0,4 0,2

9 Schloss Oberwerries

Schlossanlage 10,7 8,2 9,1 5,7 3,7

12 Krudenburg gesamte Ortslage - 1,02 0,95 n. b. 1,1 Nutzen-/Kosten-Verhältnis: je größer der Quotient ist, je wirtschaftlicher ist die Maßnahme

die hellblau markierten Maßnahmen sind nach den angesetzten Kriterien wirtschaftlich

die rosa markierten Maßnahmen sind die in der jeweiligen Reihe am wirtschaftlichsten, d. h. sie haben das jeweils größte Nutzen-/Kostenverhältnis

- = keine Maßnahme notwendig

n. b. = es liegt keine hydraulische Berechnung für ein HW50 vor

Tabelle 10-5: Übersicht über die wirtschaftlichsten Maßnahmen für drei ausgewählte Untersuchungsabschnitte - bezogen auf die Hochwasserquantile

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Hochwasser-Aktionsplan Lippe

Dezember 2002 Seite 125

11 Empfehlungen

Hinweise zu weiteren Arbeiten in den Untersuchungsabschnitten

Weitere Arbeiten sollten sich auf die Untersuchungsabschnitte konzentrieren, in denen sich die möglichen Maßnahmen auf Grundlage der hier vorliegenden Nutzen-/Kosten-Vergleichsrechnung als wirtschaftlich erwiesen haben. Dies trifft für Teilabschnitte der Untersuchungsabschnitte

• Anreppen,

• Lippstadt, Esbecker Heide,

• Lippetal-Herzfeld,

• Lippborg,

• die gesamte Anlage von Schloss Oberwerries und

• die gesamte Ortslage Krudenburg

zu. In allen Untersuchungsabschnitten sollten im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit die ermittelten betroffenen Anlieger über das Gefahrenpotenzial informiert werden.

Ein besonderes Augenmerk ist auf die Untersuchungsabschnitte mit den höchsten Scha-denspotenzialen zu legen. Dazu gehören in erster Linie die Untersuchungsabschnitte Lippstadt, Esbecker Heide, Anreppen und Schloss Oberwerries, mit Objektschäden je Abschnitt von über 2 Mio. €.

Änderungen im Verhältnis von Nutzen und Kosten könnten sich in Verbindung mit weite-ren Detailuntersuchungen ergeben. Zum einen müssen die Kosten der Maßnahmen unter Berücksichtigung der in Kapitel 10.1.2 genannten Punkte bei einer konkreten Umsetzung wahrscheinlich erhöht werden, zum anderen können sich die angesetzten Vermögenswer-te größerer Gewerbebetriebe, speziell dort, wo keine konkreten Angaben von den Eigen-tümern gemacht wurden, deutlich anders darstellen.

Die unter den in Kapitel 10.1.2 genannten Einschränkungen ermittelten Kosten für Maß-nahmen an der Lippe betragen im Mittel 55.000 €/100 lfm der Maßnahme bezogen auf den Schutz gegen ein HW100. Für den Deich in Datteln-Ahsen werden mittlere Kosten von ca. 400.000 €/100 lfm angesetzt, wobei zu erwähnen ist, dass der Deich auf einer Strecke von ca. 300 m Länge eine Höhe von 3 m erreicht. Diese Höhen sind bei den möglichen Maßnahmen in den Untersuchungsabschnitten bei weitem nicht notwendig (die mittlere Höhe der möglichen Maßnahmen liegt bei 0,89 m).

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Hochwasser-Aktionsplan Lippe

Dezember 2002 Seite 126

Hinweise zur Hochwasservorsorge

Der vorhandene Hochwasserwarndienst an der Lippe ist relativ gut organisiert. Bei den Städten und Gemeinden existieren jedoch nach vorliegenden Informationen keine indivi-duellen Alarm- oder Einsatzpläne mit Bezug zu den Meldegrenzen in der HWMO und Handlungsanweisungen, Zuständigkeiten, Materiallagern etc.. Diese sollten in jeder be-troffenen Stadt/Gemeinde vorhanden und allen Beteiligten bekannt sein. In jeder Stadt/Gemeinde sollte überdies ein Hochwasser-Schutz-Beauftragter benannt sein (vgl. auch Kapitel 4.4.7).

Eine gute Kommunikation mit den Wasserverbänden ist ebenfalls ein wichtiges Kriterium zur erfolgreichen Vorsorge vor Hochwasserschäden.

Die Flächenvorsorge muss sich an der Lippe hauptsächlich auf die Freihaltung der tat-sächlichen und potenziellen Überflutungsflächen von weiterer Bebauung konzentrieren, da Maßnahmen in der Fläche zur Reduzierung des Hochwasserabflusses wenig wirksam sind. Die Neufestsetzung der Überschwemmungsgebiete an der Lippe (mit der möglichen Ausweisung von rückgewinnbaren Überschwemmungsflächen), für die im Frühjahr 2003 das Beteiligungsverfahren abgeschlossen wird, macht deutlich, dass dies ein vorrangiges Thema ist.

Weiterhin konnte durch diverse, in Kapitel 9.2.1 aufgeführte Punkte belegt werden, dass eine spürbare Senkung der Hochwasserscheitel durch einen natürlichen Wasserrückhalt nicht zu erwarten ist. Da im Bereich des Stauanlagenbaus in naher Zukunft - mit Aus-nahme des HRB Neuenbeken bzw. des Ausbaus der Talleseen - keine neuen Projekte zu erwarten sind, kann auch hier kein weiterer signifikanter Beitrag zur Senkung des Hoch-wasserscheitels mehr geliefert werden.

Im Zuge der Bauvorsorge sollten mindestens die Eigentümer der ca. 1150 im Überflu-tungsgebiet bis HW100 ermittelten potenziell betroffenen Gebäude hinsichtlich einer ggf. individuellen Schutzmaßnahme (Einzelobjektschutz) informiert werden. Evtl. sollte diese Information auf die Fläche des HW250 (ca. 4000 Objekte) und die potenziellen Überflu-tungsgebiete mit weiteren ca. 4000 Objekten ausgedehnt werden. Die Erstellung von Hochwasser-Steckbriefen für die Anliegerstädte/-gemeinden, die auch über die Internet-seite des HWAP ausgedruckt werden können, ist ein erster Schritt in diese Richtung.

Weiterhin gibt es mit der Hochwasserfibel eine vom MURL NRW (1999) herausgegebe-ne Broschüre, die teilweise sehr detailliert über die Möglichkeiten von Vorsorgemaßnah-men informiert (die Broschüre ist z. Z. vergriffen, soll aber im Internet zur Verfügung gestellt werden). Im Internet finden sich auf den Seiten

• www.hochwasser.de und www.bmvbw.de/Anlage12471/Hochwasserfibel.pdf

Hinweise zum individuellen Schutz durch Eigenvorsorge.

Der Verhaltensvorsorge und der Risikovorsorge kommen wegen fehlender Möglichkei-ten, den Hochwasserscheitel maßgeblich zu senken, eine große Bedeutung zu. Sie kann

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durch weitere flächendeckende Aufklärung über die potenziellen Überflutungsgebiete, die Information der betroffenen Anlieger sowie der Vertreter der Städte/Gemeinden noch vergrößert werden. Dazu sind auf der Basis dieses Hochwasser-Aktionsplanes entspre-chende Veröffentlichungen (z. B. Hochwasser-Steckbriefe, Faltblatt, Internet) vorgese-hen. Seitens der Versicherungswirtschaft gibt es in bestimmten Fällen die Möglichkeit, eine Hochwasserversicherung im Rahmen der Gebäudeversicherung abzuschließen. Dazu wären die jeweiligen Versicherungsträger zu befragen. Informationen dazu bietet auch die Internetseite des Gesamtverbandes der deutschen Versicherungswirtschaft e. V. (www.gdv.de ).

Empfehlungen zur Beseitigung vorhandener Defizite in den Datengrundlagen

Die Berechnungsgrundlage für die Überflutungsgebiete und die Schadensermittlung ist im Ober- und Mittellauf der Lippe mit Ausnahme der Bereiche Lippstadt und Schloß Neu-haus, für die ein Höhenmodell aus Befliegungsdaten vorliegt, das digitale Geländemodell des LVermA NRW. Dies DGM5 erwies sich bereichsweise als von geringerer Qualität, da es auf der Auswertung älterer, analoger Daten beruht. Die Daten sind deshalb in Teil-bereichen nicht mehr aktuell und entsprechen nicht den derzeit möglichen Erfassungsge-nauigkeiten. Es wird von daher die Durchführung einer Laser-Scanner-Befliegung zur Schaffung einer aktuellen und hochgenauen Datengrundlage empfohlen.

Als erster Schritt zu einer Verbesserung der Datengrundlage ist die gerade in Bearbeitung befindliche Neuvermessung der Lippe zwischen Sander Lippesee und der Kreisgrenze Soest/Paderborn mit anschließender Einbindung der neuen Vermessungsdaten in das hydraulische Modell. Weitere Arbeiten für 2003 sind geplant.

Bei der Schadenspotenzialberechnung mussten die Vermögenswerte für größere Gewer-beobjekte größtenteils abgeschätzt werden, da von Seiten der Firmen, trotz Anfrage mit-tels Fragebogen nur begrenzt verwertbare Antworten erhalten wurden (Rücklaufquote ca. 30 %). Die angesetzten Vermögenswerte sollten kontrolliert und eine verbesserte Daten-grundlage geschaffen werden.

Zu schon vorhandenen, in Ausführung oder in Planung befindlichen Maßnahmen zum Hochwasserschutz im Einzugsgebiet - ohne Anliegerkommunen der Lippe - konnten bisher aufgrund nicht vorliegender Informationen keine Angaben gemacht werden. Dieser Punkt sollte ergänzt werden.

Nicht bei allen Anliegerstädten/-gemeinden sind die aktuellen Grenzen des Überflutungs-gebietes bekannt und in Flächennutzungspläne eingearbeitet bzw. bei der Bauleitplanung berücksichtigt. Diese Einarbeitung sollte spätestens dann erfolgen, wenn das Über-schwemmungsgebiet der Lippe in 2003 neu festgesetzt worden ist.

Mögliche Umweltgefährdungen durch Firmen, die im Überflutungsgebiet liegen und wassergefährdende Stoffe lagern, sowie durch Heizöl privater Haushalte wurde bisher mangels verfügbarer Informationen nicht behandelt. Dieser Punkt wäre in einer weiteren Überarbeitung zu ergänzen.

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Weiterhin empfehlen wir den Aufbau eines Messpunktnetzes für Wasserstände (Hoch-wassermarken) bei Hochwasser, welches es bei den nächsten abfließenden Ereignissen ermöglicht, über die gesamte Gewässerstrecke, mindestens aber für kritische Bereiche, Hochwassermarken nachvollziehbar und eindeutig zu erfassen. Die Erfassung der Hoch-wasserstände ist im Zusammenhang mit dem Hochwasserwarnsystem zu organisieren. Die gewonnenen Daten können nicht nur zur Nachrechnung dieser Hochwasserereignisse verwendet werden, sondern auch zur Information der Bevölkerung dienen.

Als Konzept für die Aktualisierung des Planes empfehlen wir, dass der Hochwasser-Aktionsplan in zwei Jahren überprüft wird. Im Zuge dieser Arbeiten sollte ein Datenpfle-gekonzept erarbeitet werden.

Empfehlungen zur Umsetzung der Ergebnisse und für weitere Schritte

Ein konsequentes Durchsetzen des gesetzlichen Auftrages zur Freihaltung der Überflu-tungsgebiete von baulicher oder infrastruktureller Nutzung und die Rückgewinnung von Überschwemmungsflächen sind die wichtigsten Ziele der Aufsichtsbehörden.

Die Überprüfung der vorliegenden Erstermittlung der Schadenspotenziale und der vorge-schlagenen möglichen Maßnahmen wird empfohlen.

Die vermeintliche Sicherheit, hinter einem Hochwasserdeich zu leben und die Versa-gensmöglichkeit zu ignorieren, birgt ein hohes Gefahrenpotenzial in sich. Hier wären eine wirksame Information der Bevölkerung sowie Maßnahmen zur Verhinderung weiterer Anhäufung von Vermögenswerten in potenziellen Überflutungsgebieten wichtig. Um im Falle eines Deichversagens Handlungsanweisungen für den Katastrophenschutz sowie die betroffene Bevölkerung z. B. hinsichtlich Ausbreitungsgeschwindigkeiten und -wegen, Einstauhöhen, Fluchtwegen etc. bereitstellen zu können, wäre die 2-dimensionale Abbil-dung von Deichbruchszenarien eine gute Grundlage.

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12 Präsentation/Datenübergabe

Zur kurzen und prägnanten Information weiterer Interessierter wird eine Kurzfassung des Projektes erstellt. Diese Kurzfassung wird als öffentlichkeitswirksame Broschüre (Falt-blatt) herausgegeben. Für die Anliegerstädte und -gemeinden der Lippe werden Hochwas-sersteckbriefe mit Informationen zu möglichen Maßnahmen (wenn vorhanden) und all-gemeinen Informationen zu Hochwasser-Schutzmaßnahmen erstellt.

Zusätzlich werden die Projektergebnisse im Internet bereitgestellt. Die Projektdaten wer-den dem Kernarbeitskreis digital auf CD-ROM übergeben.

12.1 Broschüre (Faltblatt) Die Broschüre wird in einer Stückzahl von 2000 Exemplaren erstellt und u. a. den Anlie-gerstädten/-gemeinden zur Verfügung gestellt. Sie hat folgenden Aufbau:

• Format DIN A4, 2*4 Seiten, zweifach gefaltet (im Internet als pdf-Dokument auf 8 Einzelseiten herunterzuladen)

• Titelseite

• Behördenübersicht und Impressum

• Allgemeines zu Hochwasser-Aktionsplänen: Inhalte, Beteiligte, Strategien

• Mögliche Maßnahmen und Untersuchungsabschnitte

• Allgemeines zum Schadenspotenzial an der Lippe

• Darstellung der Schäden in den Überflutungsgebieten und potenziellen Überflutungs-gebieten

• Gewässerkenndaten, Historie, Zuständigkeiten

12.2 Hochwasser-Steckbriefe Die Hochwasser-Steckbriefe können über das Internet als pdf-Dokumente ausgedruckt werden. Sie haben folgenden Aufbau:

• Format DIN A4, 4 Seiten (beim Vorhandensein mehrerer Untersuchungsabschnitte in einer Stadt/Gemeinde auch mehr Seiten)

• 1 Hochwasser-Steckbrief je Anliegerstadt/-gemeinde (23 Städte/Gemeinden an der Lippe)

• Titelseite mit Schadenspotenzial der jeweiligen Stadt/Gemeinde, Kartenausschnitt und Angabe der möglichen Maßnahmen (für Städte/Gemeinden mit Untersuchungsab-schnitt) bzw. Darstellung der Gefährdung von Gebäuden durch Hochwasser

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• Darstellung des Istzustandes und der möglichen Maßnahmen (für Städte/Gemeinden mit Untersuchungsabschnitt) bzw. Darstellung der Überflutungsgebiete der jeweiligen Stadt/Gemeinde

• Darstellung der Möglichkeiten des Hochwasserschutzes

• wichtige Adressen und Links

12.3 Präsentation im Internet Die Projektergebnisse werden im Internet bereitgestellt. Die Homepage des Hochwasser-Aktionsplans Lippe ist nach Freischaltung für die Öffentlichkeit unter der folgenden Adresse erreichbar:

• www.stua-lp.nrw.de

Auf der Homepage sind der Berichtstext, die Text- und Kartenanlagen einzusehen und herunterzuladen. Zusätzlich ist es möglich, sich mit Hilfe eines Map Servers in beliebi-gem Maßstab durch das gesamte Aktionsplangebiet zu bewegen. Aus einer Auswahl von vorgegebenen Themen kann eine beliebige Zusammenstellung gewählt werden.

12.4 Übergabe digitaler Daten Die Datenübergabe erfolgt im Januar 2003.

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Hochwasser-Aktionsplan Lippe

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www.stua-he.nrw.de Homepage des Staatlichen Umweltamtes Herten.

www.stua-lp.nrw.de Homepage des Staatlichen Umweltamtes Lippstadt.

http://www.umweltbundesamt.de/rup/hochwasser-workshop/praesentation/index.html Workshop Vorbeugender Hochwasserschutz auf kommunaler Ebene am 13. und 14. Dezember 2000 in Dresden, Tagungsbericht und Vorträge als pdf-Dokumente.

www.wol.biz Homepage des Wasserverbandes Obere Lippe.

Verwendete EDV-Programmsysteme

ArcView, Version 3.2 - ESRI, Redlands, CA USA

HWS-GIS Version 2.0 – Hydrotec GmbH, Aachen

Jabron, Version 6.0 – Hydrotec GmbH, Aachen

WSPLWA, Version 1996 – PSW, Seeheim-Jugenheim