hochschule bonn-rhein-siegerstunterweisung studierende fb 05 1 herzlich willkommen zur...
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HochschuleBonn-Rhein-Sieg
Erstunterweisung Studierende FB 051Herzlich Willkommenzur Erstunterweisungim FachbereichAngewandte Naturwissenschaften
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Erstunterweisung Studierende FB 052
Themenübersicht Verantwortliche im Arbeits-
und Umweltschutz Unfallversicherungsschutz Gefahrstoffverordnung Persönliche
Schutzausrüstung Umgang mit Gefahrstoffen
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Erstunterweisung Studierende FB 053
Themenübersicht Umgang mit Geräten und
Maschinen Sicherheitseinrichtungen Sicheres Verhalten im Labor Verhalten im Erste-Hilfe-Fall Maßnahmen in Notfällen
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Erstunterweisung Studierende FB 054
• Verantwortliche im Arbeits- und Umweltschutz • Unfallversicherungsschutz
(Gesetzliche Unfallversicherung)
Thomas Anders-Wilberg
Dezernat 1, SG Arbeitssicherheit & Umweltschutz
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Erstunterweisung Studierende FB 055
Arbeitsschutz (Arbeitssicherheit)
UmweltschutzSchutz der “umgebenden Welt” eines Unternehmens vor den schädigenden Einwirkungen aus dem Betrieb des Unternehmens z.B. Schwefelsäure beim Abfüllen nicht ins Grundwasser gelangen lassen
Schutz der Personen in einem Unternehmen (Einrichtung) vor gesundheitsschädigenden Einwirkungen aus dem Betrieb des Unternehmens z.B. Verhütung von Augenverletzung durch Schutzbrillentragepflicht
beim Abfüllen von Schwefelsäure
Begriff : “Arbeits- & Umweltschutz”
►
►
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Erstunterweisung Studierende FB 056Arbeits- /Umweltschutz wird in verschiedenen Rechtsvorschriften geregelt z.B.
Chemikaliengesetz Gefahrstoffverordnung
Technische Regelnfür Gefahrstoffe (TRGS)
Unfallverhütungsvorschriften Regel für Sicherheit und
Gesundheitsschutz Richtlinien (z. B. Laborrichtlinie) Merkblätter, Sicherheitsratschläge
usw.Anders-Wilberg2010-09-23
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Erstunterweisung Studierende FB 057Adressaten der gesetzliche Vorgaben aus dem “Arbeits- & Umweltschutz”
Personen die einen Bereich verantwortlich leiten (Vorgesetzte)z.B. - Leiter der Einrichtung - Leiter eines Fachbereichs - Weisungsberechtigte Personen (Praktikumsleiter/ Laboraufsicht)
Personen die in der Einrichtung einer versicherten Tätigkeit nachgehen (Unterstützungspflicht der Versicherten)
►
►
z.B. - Mitarbeiter- Studenten- Auszubildende
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Erstunterweisung Studierende FB 058
Verantwortliche Personenim Arbeits- und Umweltschutz
Präsident gesamte Hochschule Kanzler gesamte Verwaltung Dekanin/Dekan gesamter Fachbereich Professorin/Professor jeweils im sachlich-
personellen - Professurvertreter /-in Bereich (z. B. Labor,
Werkstatt) - Lehrbeauftragte - wissenschaftliche Mitarbeiter
durch Delegation
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Erstunterweisung Studierende FB 059
Allgemeine Unterstützungspflichten und Verhalten
(1) Die Versicherten sind verpflichtet, nach ihren
Möglichkeiten sowie gemäß der Unterweisung und Weisung des Unternehmers für ihre Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit sowie für Sicherheit und Gesundheitsschutz derjenigen zu sorgen, die von ihren Handlungen oder Unterlassungen betroffen sind…..
Pflichten der “Versicherten”
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Erstunterweisung Studierende FB 0510
• Verantwortliche im Arbeits- und Umweltschutz • Unfallversicherungsschutz
(Gesetzliche Unfallversicherung)
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Erstunterweisung Studierende FB 0511GesetzlicherUnfallversicherungsschutz
• Versicherungsschutz der Unfallkasse NRW besteht bei
► Besuch von Vorlesungen/ Seminaren in der Hochschule ► Besuch von Hochschule- und Staatsbibliotheken ► von der Hochschule organisierten und durchgeführten Exkursionen ins Ausland
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Erstunterweisung Studierende FB 0512
Versicherungsschutz der Unfallkasse NRWbesteht bei
► Tätigkeiten in Studierendenselbstverwaltung (ASTA,
Fachschaft) ► sonstigen von der Hochschule verantworteten Tätigkeiten (z. B. Exkursionen)► Teilnahme am offiziellen
Hochschulsportprogramm► sowie auf den damit zusammenhängenden Wegen
GesetzlicherUnfallversicherungsschutz
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Erstunterweisung Studierende FB 0513
Nicht unfallversichert sind
► Studienarbeiten zu Hause► Private Studienfahrten► Private Unterbrechungen der Wege zur Hochschule oder zurück nach Hause► Private Aktivitäten auf dem
Hochschulgelände
GesetzlicherUnfallversicherungsschutz
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Erstunterweisung Studierende FB 0514GesetzlicherUnfallversicherungsschutz
„… da war schon seit heute morgen
diese Wasserlache vor der Laborzeile….“
Versicherte Tätigkeit + Äußere Einwirkung
Verletzung
Versicherter Unfall (Arbeits-/ Wegeunfall)
Versicherungsfall:i Unfall im Sinne des SGB V II :
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Erstunterweisung Studierende FB 0515
Ursachen von Arbeitsunfällen Technische Ursachen Organisatorische
Ursachen Personelle Ursachen
GesetzlicherUnfallversicherungsschutz
„… ich wollte nur schnell ein neues Becherglas holen und rutschte plötzlich aus….“
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Erstunterweisung Studierende FB 0516
► Jeden Arbeits- und Wegeunfall melden► Unfallmeldebogen beim
Fachbereichssekretariat erhältlich ► Abgabe des Bogens im
Fachbereichssekretariat ► evtl. werden Unfallursachen von
Arbeitsunfällen untersucht
GesetzlicherUnfallversicherungsschutz
„… dabei knickte ich mit dem Fuß um….“
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Erstunterweisung Studierende FB 0517Warum ist die Meldung eines Arbeits – bzw. Wegeunfall für den Betroffenen so wichtig ?
Gesetzliche Krankenkassen und gesetzliche Unfallversicherungen haben unterschiedliche Leistungen und Aufgaben
Die gesetzliche Unfallversicherung hat dabei den umfassenderen Leistungsumfang
.
►
►
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Erstunterweisung Studierende FB 0518
Informieren Sie darüber bitte direkt ihren Betreuer !(Dozenten/ Laborleiter / Parktikumsleiter etc. )
Entstandene Gefahrstellen können so frühzeitig erkannt und unwirksam gemacht werden,damit keiner zu Schaden kommen kann.
Helfen Sie mit, Unfälle zu vermeiden !
Sie bemerken eine Gefahrstelle,eine unsichere Arbeitssituation ?
►
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Erstunterweisung Studierende FB 0519
Haben Sie Fragen ?
HochschuleBonn-Rhein-Sieg
Erstunterweisung Studierende FB 0520
Viel Dank für
Ihre Aufmerksamkeit !
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Erstunterweisung Studierende FB 0521
GHS
EU
Deutschland
Quellen: http://www.adpic.de/data/picture/detail/globus___planet_erde_268176.jpghttp://www.liberalismus-portal.de/images/europaflagge.jpghttp://www.holiday-home.org/de/Portaldata/1/Resources/images/de/flagge-deutschland.gif
Rechtsvorschriften
Unfallverhütungs-vorschriften
REACH
CLP
Gefahrstoff-
verordnung
Chemikalien-gesetz
Umgang Registrierung & Ein-
stufungsverpflichtung
Kennzeichnung
Berufsgenossen-schaft Chemie
Gesetzliche Unfall-
versicherung
Technische Regeln für
Gefahrstoffe (TRGS)
Laborordnung/ Betriebsanweisungen
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Erstunterweisung Studierende FB 0522
Regelungen zur Einstufung von Gefahrstoffen
Regelungen zur Kennzeichnung und Verpackung
Herstellungs-/Verwendungsverbote
Beschäftigungsbeschränkungen Abgabe des
Sicherheitsdatenblatts Umgangsvorschriften
Inhalte der Gefahrstoffverordnung
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Erstunterweisung Studierende FB 0523
Was sind Gefahrstoffe?Gefahrstoffe sind Stoffe und
Zubereitungen, die eine oder mehrere gefährliche Eigenschaften aufweisen, aus denen bei Herstellung oder
Verwendung Gefahrstoffe entstehen oder freigesetzt werden können,
die sonstige chronisch schädigende Eigenschaften besitzen (CMR, Allergien, Langzeitvergiftung mit Organschaden) oder
die explosionsfähig sind.
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Erstunterweisung Studierende FB 0524
GHS =Global harmonisierte System zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien(Globally Harmonized System of Classification and Labelling of Chemicals) der Vereinten Nationen ist ein weltweit einheitliches System zur Einstufung von Chemikalien sowie deren Kennzeichnung auf Verpackungen und in Sicherheitsdatenblättern.
Gefahrstoffkennzeichnung nach GHS
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Erstunterweisung Studierende FB 0525
Mindestanforderungen an ein Kennzeichnungsschild nach GHS:
• Produktidentifikatoren (chemischer Stoffname)• Gefahrenpiktogramme: GHS• Signalwort (GEFAHR, ACHTUNG)• Gefahrenhinweise, H-Sätze (Hazard Statements)
z.B. verursacht schwere Augenschäden• Sicherheitshinweise, P-Sätze (Precautionary
Statements)z.B. Augenschutz tragen
• Nennmenge/-volumen• Angaben zum Lieferanten• Ergänzende Informationen, z.B. Wiederholter Kontakt kann
zu spröder und rissiger Haut führen
Gefahrstoffkennzeichnung nach GHS
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Erstunterweisung Studierende FB 0526Gefahrstoffkennzeichnung
nach GHS
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Erstunterweisung Studierende FB 0527
Produktidentifikatoren
Gefahrstoffkennzeichnung nach GHS
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Erstunterweisung Studierende FB 0528
Signalwort
Gefahrstoffkennzeichnung nach GHS
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Erstunterweisung Studierende FB 0529
Gefahren-hinweise H-Sätze
Gefahrstoffkennzeichnung nach GHS
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Erstunterweisung Studierende FB 0530
Sicherheits-hinweise
P-Sätze
Gefahrstoffkennzeichnung nach GHS
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Erstunterweisung Studierende FB 0531
Nennmenge
Gefahrstoffkennzeichnung nach GHS
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Erstunterweisung Studierende FB 0532
Lieferant
Gefahrstoffkennzeichnung nach GHS
HochschuleBonn-Rhein-Sieg
Erstunterweisung Studierende FB 0533
Gefahrenpiktogramme
Gefahrstoffkennzeichnung nach GHS
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Erstunterweisung Studierende FB 0534
Quelle: http://www.unece.org/trans/danger/publi/ghs/pictograms.html
Physikalisch-chemische Gefahren
Umwelt-gefahren
Gesundheits-gefahren
Explosiv Entzündlich Oxidierend Korrosiv Komprimierte Gase
umweltgefährlich
Sehr Giftig CMR CMR Ätzend Giftig Sensibilisierend Sensibilisierend Reizend
Zielorgantoxizität Zielorgantoxizität ‚Obere‘ Kategorie ‚Untere‘ Kategorie
Gefahrstoffkennzeichnung nach GHS
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Erstunterweisung Studierende FB 0535
CMR-Stoffe C = karzinogen Krebserzeugend M = mutagen erbgutverändernd R = reproduktionstoxisch
fortpflanzungsgefährdendKategorie 1: nachgewiesenermaßen
krebserzeugend beim MenschenKategorie 2: erwiesenes Tierkanzerogen mit
möglicher Übertragbarkeit auf den Menschen
Kategorie 3: ernstzunehmende Verdachtsmomente eine krebserzeugende Wirkung am Versuchstier
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Erstunterweisung Studierende FB 0536
H351: Kann vermutlich Krebs erzeugen.
H341: Kann vermutlich genetische Defekte verursachen.
H361: Kann vermutlich die Fruchtbarkeit beein-trächtigen oder das Kind im Mutterleid schädigen.
H350: Kann Krebs erzeugen.
H340: Kann genetische Defekte verursachen.
H360: Kann die Fruchtbarkeit beeinträchtigen oder das Kind im Mutterleid schädigen.
krebserzeugend
erbgutverändernd
reproduktionstoxisch
Kategorie 3 Kategorie 2Kategorie 1
CMR-Stoffe
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Erstunterweisung Studierende FB 0537Wo erhält man Informationen über
Gefahrstoffe??? Sicherheitsdatenblätter
(werden vom Hersteller mitgeliefert bzw. Internet) Gefahrstoffkennzeichnung
(also direkt auf der Chemikalienverpackung) Betriebsanweisungen Versuchsdurchführungen Gestis-Stoffdatenbank (www.dguv.de) Merck- und IGS-Datenbank Fachliteratur (z. B. Römpp)
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Erstunterweisung Studierende FB 0538
Hygienemaßnahmen
Keine Kleidung und Taschen lagern (Spinde im Flurbereich!)
Tragen der Persönlichen Schutzausrüstung
Zutrittsverbote beachten Nicht Rauchen, Essen und Trinken Keine Lebensmitteln/Getränke lagern
Nach Beendigung der Laborarbeit sind die Hände stets gründlich mit Wasser und Haut schonenden Handreinigungsmittel zu waschen
Vor und nach dem Praktikum Hautschutzmittel benutzen
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Erstunterweisung Studierende FB 0539
Persönliche Schutzausrüstung ist VOR Betreten des Laboratoriums anzuziehen.•Schutzbrille tragen, wenn erforderlich!
• Keine Kontaktlinsen!•Grundsätzlich Kittel tragen!
• Baumwolle, auf keinen Fall Kunstfasern!(schwerste Brandwunden möglich!)
• Beim Arbeiten stets geschlossen halten!
• Waschen nicht vergessen!•Trittsichere und geschlosseneSchuhe tragen!
Persönliche Schutzausrüstung
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Erstunterweisung Studierende FB 0540
• Keine teure und keine Bekleidung ausKunstfasern tragen (elektrost. Aufladung)!
• Gilt auch für Unterwäsche!• Keine kurzen Röcke oder kurze Hosen
tragen!• Mit Chemikalien Verschmutze Kleidung
ist sofort zu wechseln Für Notfall eine komplette Garnitur Ersatzkleidung bereithalten!
• Tragen von Ringen, Ketten usw. vermeiden!
• Lange Haare nicht offen tragen!
Persönliche Schutzausrüstung
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Erstunterweisung Studierende FB 0541
• Schutzhandschuhe gegen Kälte und Hitze
• chemikalienbeständige Schutzhandschuhe:• bei Arbeiten mit ätzenden, giftigen, sehr
giftigen, kanzerogenen, reproduktionstoxischen, mutagenen Stoffen
• In Zweifelsfällen Schutzhandschuhe benutzen!
• Je nach Gefahrstoff, geeignete und intakte Schutzhandschuhe tragen!
• Schutzhandschuhe dienen nur als Spritzschutz!
Persönliche Schutzausrüstung
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Erstunterweisung Studierende FB 0542Arbeiten mit Gefahrstoffen
Keine Sorglosigkeit Vor dem Umgang über die Gefahren
Informieren Sämtliche Gefäße sind mit Inhalt zu
beschriften Entnommene Chemikalien niemals
zurück in den Vorratsbehälter geben!
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Erstunterweisung Studierende FB 0543
Verminderung der Abfälle in dem nur die benötigten Mengen für den Versuch entnommen werden
Abfälle Deaktivieren und gemäß der Entsorgungseinrichtungen im Labor entsorgen
Arbeiten mit Gefahrstoffen
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Erstunterweisung Studierende FB 0544
In Behältern aus geeignetem MaterialBehälter dürfen nicht zur Verwechselung mit Lebensmittel führen
Nur in täglicher erforderlicher Menge für Handgebrauch am Arbeitsplatz
Brennbare Flüssigkeiten (Lösemittel) für Handgebrauch nur in Behältern von 1 Liter Nennvolumen
Anzahl der Behälter auf unbedingt notwendiges Maß beschränken
Aufbewahrung von Gefahrstoffen
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Erstunterweisung Studierende FB 0545
Säuren/Laugen-Schränke Sicherheitschemikalien- oder
-gasschränke Keine Lagerung in Digestorien Giftige, sehr giftige, mutagene,
kanzerogene, reproduktionstoxische Stoffe nur unter Verschluss lagern
Lagerung von Gefahrstoffen
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Erstunterweisung Studierende FB 0546
Abfüllen und Transport Feste Stoffe mit einem sauberen Spatel
entnehmen. Bei enghalsigen Gefäßen Trichter benutzen,
auf Entweichung achten. Stopfen einer Flasche immer umgedreht
auf den Tisch legen. Beim Abfüllen brennbarer Flüssigkeiten auf
Werkstoffkombination achten Gefahrstoffe nur im Abzug um- und abfüllen Glasbehälter nur mit geeigneten
Hilfsmitteln transportieren (z. B. Eimer)
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Erstunterweisung Studierende FB 0547
Umgang mit Geräten und Maschinen• Vor Benutzung Geräte und Anlagen
auf einwandfreien Zustand prüfen• Defekte Geräte/Maschinen nicht
ver-wenden, der weiteren Nutzung entziehen
• Notwendige Reparaturen veranlassen
• Keine Reparaturen und „Bastelarbeiten” durchführen
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Erstunterweisung Studierende FB 0548
Umgang mitGeräten und Maschinen• Geräte/Anlagen bestimmungsgemäß
gebrauchen• Nur die dafür bestimmten Schalter
und Stelleinrichtungen bedienen• Niemals nasse elektrische Geräte
und Anlagen benutzen• Niemals
Schutzabdeckungen/Zugänge an elekt. Betriebsstätten/Schaltanlagen öffnen
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Erstunterweisung Studierende FB 0549
Umgang mitGeräten und Maschinen• Niemals Einstellungen von
Sicherheits-einrichtungen verändern• Vor Benutzung über besondere
Sicherheits-maßnahmen (Betriebsanweisung/ Personal) informieren
• Bei Störungen: Stromkreis sofort unterbrechen (Not-Aus-Taste/Stecker ziehen) und auf Gefahren hinweisen
• Auf mechanische und thermische Gefahren achten
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Erstunterweisung Studierende FB 0550
Sicherheitseinrichtungen Digestorium Not- und Augendusche ABC- und CO2-
Feuerlöscher Löschsand, Löschdecke Erste-Hilfe-Kasten Not-Aus Aufsaugmaterialien
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Erstunterweisung Studierende FB 0551Sicheres Verhalten im
Labor Nie allein im Labor arbeiten Sicherheitsvorschriften einhalten Verantwortung für sich und andere
übernehmen Gravierende Erkrankungen,
Handikaps, Allergien und Schwangerschaft anzeigen
Anwesenheit am Arbeitsplatz gewähr-leisten, wenn dies notwendig ist
HochschuleBonn-Rhein-Sieg
Erstunterweisung Studierende FB 0552
Sicheres Verhalten im Labor
Arbeitsmittel, Arbeitsstoffe und PSA bestimmungsgemäß gebrauchen
Arbeitsunfälle anzeigen Unterweisungen fordern Verbots-, Gebots- und
Warnsymbolebeachten
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Erstunterweisung Studierende FB 0553
Sicheres Verhalten im Labor
Auf Ordnung und Sauberkeit achten
Neckereien und Späßchen unterlassen
Unmittelbare Gefahren, Mängel und Defekte melden
Verschüttete Gefahrstoffe mit geeignetem Bindemittel aufnehmen
Spezielle Gefahren beachten (Appara-turen, Gase, Druckbehälter usw.)
Nach Praktikumsende Arbeitsplatz sichern (Gas, Wasser, Strom)
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Erstunterweisung Studierende FB 0554
Verhalten im Erste-Hilfe-Fall
Ruhe bewahren!Verletzten aus Gefahrenbereich bergenLaborpersonal sofort unterrichtenNotruf absetzenErste Hilfe leisten bis zum Eintreffen des RettungsdienstesDabei immer auf Selbstschutz
achten!!
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Erstunterweisung Studierende FB 0555Notruf absetzen über
0 112Wer meldet? Wo ist es passiert? (Etage, Raum
usw.)Hochschulstandort unbedingt angeben!! RHEINBACH!
Was ist passiert?Wie viele Menschen sind verletzt?Welche Art von Verletzungen?Warten auf Rückfragen!!
Erst dann auflegen!!
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Erstunterweisung Studierende FB 0556Erste Hilfe-Maßnahmen: Feststellen des
BewusstseinsNicht
ansprechbarAnsprechba
r Notru
fAtemkontroll
eAtmung vorhand
en
Atmung nicht
vorhanden
Atmung nicht
vorhanden
Atmung vorhande
n
HLW(Herz-Lungen-
Wiederbelebung, 30 zu 2)
Atemkontrolle
- stabile Seitenlage- Maßnahmen nach Notwendigkeit- Kontrolle der Vitalfunktionen
Maßnahmen nach Notwendigkeit:- Blutstillung- SchockbekämpfungQuelle: http://www.malteser-aachen.de/aktuell/Auffinden%20eines%20Notfallpatienten.pdf
Auffinden eines Notfallpatienten
bis der Arzt kommt
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Erstunterweisung Studierende FB 0557
Maßnahmen bei Gasausbruch
Bei Wahrnehmung von Gasgeruch isthöchste Vorsicht geboten
Kein Licht (Funkengefahr)anschalten, kein Feuer zünden
Haustechniker/Pforte benachrichtigen Ansonsten Hausalarm zur
Evakuierung des Gebäudes auslösen
HochschuleBonn-Rhein-Sieg
Erstunterweisung Studierende FB 0558
Siehe Brandschutzunterweisung
Maßnahmen bei Feuer
HochschuleBonn-Rhein-Sieg
Erstunterweisung Studierende FB 0559
Sicheres Verhalten im Labor
Wenn Sie etwas nicht wissen,
fragen Sie bitte!!