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Hochschule Bonn-Rhein- Sieg Erstunterweisung Studierende FB 05 1 Herzlich Willkommen zur Erstunterweisung im Fachbereich Angewandte Naturwissenschafte n

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Erstunterweisung Studierende FB 051Herzlich Willkommenzur Erstunterweisungim FachbereichAngewandte Naturwissenschaften

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Erstunterweisung Studierende FB 052

Themenübersicht Verantwortliche im Arbeits-

und Umweltschutz Unfallversicherungsschutz Gefahrstoffverordnung Persönliche

Schutzausrüstung Umgang mit Gefahrstoffen

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Erstunterweisung Studierende FB 053

Themenübersicht Umgang mit Geräten und

Maschinen Sicherheitseinrichtungen Sicheres Verhalten im Labor Verhalten im Erste-Hilfe-Fall Maßnahmen in Notfällen

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Erstunterweisung Studierende FB 054

• Verantwortliche im Arbeits- und Umweltschutz • Unfallversicherungsschutz

(Gesetzliche Unfallversicherung)

Thomas Anders-Wilberg

Dezernat 1, SG Arbeitssicherheit & Umweltschutz

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Erstunterweisung Studierende FB 055

Arbeitsschutz (Arbeitssicherheit)

UmweltschutzSchutz der “umgebenden Welt” eines Unternehmens vor den schädigenden Einwirkungen aus dem Betrieb des Unternehmens z.B. Schwefelsäure beim Abfüllen nicht ins Grundwasser gelangen lassen

Schutz der Personen in einem Unternehmen (Einrichtung) vor gesundheitsschädigenden Einwirkungen aus dem Betrieb des Unternehmens z.B. Verhütung von Augenverletzung durch Schutzbrillentragepflicht

beim Abfüllen von Schwefelsäure

Begriff : “Arbeits- & Umweltschutz”

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Erstunterweisung Studierende FB 056Arbeits- /Umweltschutz wird in verschiedenen Rechtsvorschriften geregelt z.B.

Chemikaliengesetz Gefahrstoffverordnung

Technische Regelnfür Gefahrstoffe (TRGS)

Unfallverhütungsvorschriften Regel für Sicherheit und

Gesundheitsschutz Richtlinien (z. B. Laborrichtlinie) Merkblätter, Sicherheitsratschläge

usw.Anders-Wilberg2010-09-23

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Erstunterweisung Studierende FB 057Adressaten der gesetzliche Vorgaben aus dem “Arbeits- & Umweltschutz”

Personen die einen Bereich verantwortlich leiten (Vorgesetzte)z.B. - Leiter der Einrichtung - Leiter eines Fachbereichs - Weisungsberechtigte Personen (Praktikumsleiter/ Laboraufsicht)

Personen die in der Einrichtung einer versicherten Tätigkeit nachgehen (Unterstützungspflicht der Versicherten)

z.B. - Mitarbeiter- Studenten- Auszubildende

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Erstunterweisung Studierende FB 058

Verantwortliche Personenim Arbeits- und Umweltschutz

Präsident gesamte Hochschule Kanzler gesamte Verwaltung Dekanin/Dekan gesamter Fachbereich Professorin/Professor jeweils im sachlich-

personellen - Professurvertreter /-in Bereich (z. B. Labor,

Werkstatt) - Lehrbeauftragte - wissenschaftliche Mitarbeiter

durch Delegation

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Erstunterweisung Studierende FB 059

Allgemeine Unterstützungspflichten und Verhalten

(1) Die Versicherten sind verpflichtet, nach ihren

Möglichkeiten sowie gemäß der Unterweisung und Weisung des Unternehmers für ihre Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit sowie für Sicherheit und Gesundheitsschutz derjenigen zu sorgen, die von ihren Handlungen oder Unterlassungen betroffen sind…..

Pflichten der “Versicherten”

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Erstunterweisung Studierende FB 0510

• Verantwortliche im Arbeits- und Umweltschutz • Unfallversicherungsschutz

(Gesetzliche Unfallversicherung)

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Erstunterweisung Studierende FB 0511GesetzlicherUnfallversicherungsschutz

• Versicherungsschutz der Unfallkasse NRW besteht bei

► Besuch von Vorlesungen/ Seminaren in der Hochschule ► Besuch von Hochschule- und Staatsbibliotheken ► von der Hochschule organisierten und durchgeführten Exkursionen ins Ausland

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Erstunterweisung Studierende FB 0512

Versicherungsschutz der Unfallkasse NRWbesteht bei

► Tätigkeiten in Studierendenselbstverwaltung (ASTA,

Fachschaft) ► sonstigen von der Hochschule verantworteten Tätigkeiten (z. B. Exkursionen)► Teilnahme am offiziellen

Hochschulsportprogramm► sowie auf den damit zusammenhängenden Wegen

GesetzlicherUnfallversicherungsschutz

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Erstunterweisung Studierende FB 0513

Nicht unfallversichert sind

► Studienarbeiten zu Hause► Private Studienfahrten► Private Unterbrechungen der Wege zur Hochschule oder zurück nach Hause► Private Aktivitäten auf dem

Hochschulgelände

GesetzlicherUnfallversicherungsschutz

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Erstunterweisung Studierende FB 0514GesetzlicherUnfallversicherungsschutz

„… da war schon seit heute morgen

diese Wasserlache vor der Laborzeile….“

Versicherte Tätigkeit + Äußere Einwirkung

Verletzung

Versicherter Unfall (Arbeits-/ Wegeunfall)

Versicherungsfall:i Unfall im Sinne des SGB V II :

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Erstunterweisung Studierende FB 0515

Ursachen von Arbeitsunfällen Technische Ursachen Organisatorische

Ursachen Personelle Ursachen

GesetzlicherUnfallversicherungsschutz

„… ich wollte nur schnell ein neues Becherglas holen und rutschte plötzlich aus….“

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Erstunterweisung Studierende FB 0516

► Jeden Arbeits- und Wegeunfall melden► Unfallmeldebogen beim

Fachbereichssekretariat erhältlich ► Abgabe des Bogens im

Fachbereichssekretariat ► evtl. werden Unfallursachen von

Arbeitsunfällen untersucht

GesetzlicherUnfallversicherungsschutz

„… dabei knickte ich mit dem Fuß um….“

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Erstunterweisung Studierende FB 0517Warum ist die Meldung eines Arbeits – bzw. Wegeunfall für den Betroffenen so wichtig ?

Gesetzliche Krankenkassen und gesetzliche Unfallversicherungen haben unterschiedliche Leistungen und Aufgaben

Die gesetzliche Unfallversicherung hat dabei den umfassenderen Leistungsumfang

.

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Erstunterweisung Studierende FB 0518

Informieren Sie darüber bitte direkt ihren Betreuer !(Dozenten/ Laborleiter / Parktikumsleiter etc. )

Entstandene Gefahrstellen können so frühzeitig erkannt und unwirksam gemacht werden,damit keiner zu Schaden kommen kann.

Helfen Sie mit, Unfälle zu vermeiden !

Sie bemerken eine Gefahrstelle,eine unsichere Arbeitssituation ?

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Erstunterweisung Studierende FB 0519

Haben Sie Fragen ?

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Erstunterweisung Studierende FB 0520

Viel Dank für

Ihre Aufmerksamkeit !

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Erstunterweisung Studierende FB 0521

GHS

EU

Deutschland

Quellen: http://www.adpic.de/data/picture/detail/globus___planet_erde_268176.jpghttp://www.liberalismus-portal.de/images/europaflagge.jpghttp://www.holiday-home.org/de/Portaldata/1/Resources/images/de/flagge-deutschland.gif

Rechtsvorschriften

Unfallverhütungs-vorschriften

REACH

CLP

Gefahrstoff-

verordnung

Chemikalien-gesetz

Umgang Registrierung & Ein-

stufungsverpflichtung

Kennzeichnung

Berufsgenossen-schaft Chemie

Gesetzliche Unfall-

versicherung

Technische Regeln für

Gefahrstoffe (TRGS)

Laborordnung/ Betriebsanweisungen

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Erstunterweisung Studierende FB 0522

Regelungen zur Einstufung von Gefahrstoffen

Regelungen zur Kennzeichnung und Verpackung

Herstellungs-/Verwendungsverbote

Beschäftigungsbeschränkungen Abgabe des

Sicherheitsdatenblatts Umgangsvorschriften

Inhalte der Gefahrstoffverordnung

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Erstunterweisung Studierende FB 0523

Was sind Gefahrstoffe?Gefahrstoffe sind Stoffe und

Zubereitungen, die eine oder mehrere gefährliche Eigenschaften aufweisen, aus denen bei Herstellung oder

Verwendung Gefahrstoffe entstehen oder freigesetzt werden können,

die sonstige chronisch schädigende Eigenschaften besitzen (CMR, Allergien, Langzeitvergiftung mit Organschaden) oder

die explosionsfähig sind.

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Erstunterweisung Studierende FB 0524

GHS =Global harmonisierte System zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien(Globally Harmonized System of Classification and Labelling of Chemicals) der Vereinten Nationen ist ein weltweit einheitliches System zur Einstufung von Chemikalien sowie deren Kennzeichnung auf Verpackungen und in Sicherheitsdatenblättern.

Gefahrstoffkennzeichnung nach GHS

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Erstunterweisung Studierende FB 0525

Mindestanforderungen an ein Kennzeichnungsschild nach GHS:

• Produktidentifikatoren (chemischer Stoffname)• Gefahrenpiktogramme: GHS• Signalwort (GEFAHR, ACHTUNG)• Gefahrenhinweise, H-Sätze (Hazard Statements)

z.B. verursacht schwere Augenschäden• Sicherheitshinweise, P-Sätze (Precautionary

Statements)z.B. Augenschutz tragen

• Nennmenge/-volumen• Angaben zum Lieferanten• Ergänzende Informationen, z.B. Wiederholter Kontakt kann

zu spröder und rissiger Haut führen

Gefahrstoffkennzeichnung nach GHS

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Erstunterweisung Studierende FB 0526Gefahrstoffkennzeichnung

nach GHS

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Erstunterweisung Studierende FB 0527

Produktidentifikatoren

Gefahrstoffkennzeichnung nach GHS

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Erstunterweisung Studierende FB 0528

Signalwort

Gefahrstoffkennzeichnung nach GHS

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Erstunterweisung Studierende FB 0529

Gefahren-hinweise H-Sätze

Gefahrstoffkennzeichnung nach GHS

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Erstunterweisung Studierende FB 0530

Sicherheits-hinweise

P-Sätze

Gefahrstoffkennzeichnung nach GHS

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Erstunterweisung Studierende FB 0531

Nennmenge

Gefahrstoffkennzeichnung nach GHS

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Erstunterweisung Studierende FB 0532

Lieferant

Gefahrstoffkennzeichnung nach GHS

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Erstunterweisung Studierende FB 0533

Gefahrenpiktogramme

Gefahrstoffkennzeichnung nach GHS

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Erstunterweisung Studierende FB 0534

Quelle: http://www.unece.org/trans/danger/publi/ghs/pictograms.html

Physikalisch-chemische Gefahren

Umwelt-gefahren

Gesundheits-gefahren

Explosiv Entzündlich Oxidierend Korrosiv Komprimierte Gase

umweltgefährlich

Sehr Giftig CMR CMR Ätzend Giftig Sensibilisierend Sensibilisierend Reizend

Zielorgantoxizität Zielorgantoxizität ‚Obere‘ Kategorie ‚Untere‘ Kategorie

Gefahrstoffkennzeichnung nach GHS

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Erstunterweisung Studierende FB 0535

CMR-Stoffe C = karzinogen Krebserzeugend M = mutagen erbgutverändernd R = reproduktionstoxisch

fortpflanzungsgefährdendKategorie 1: nachgewiesenermaßen

krebserzeugend beim MenschenKategorie 2: erwiesenes Tierkanzerogen mit

möglicher Übertragbarkeit auf den Menschen

Kategorie 3: ernstzunehmende Verdachtsmomente eine krebserzeugende Wirkung am Versuchstier

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Erstunterweisung Studierende FB 0536

H351: Kann vermutlich Krebs erzeugen.

H341: Kann vermutlich genetische Defekte verursachen.

H361: Kann vermutlich die Fruchtbarkeit beein-trächtigen oder das Kind im Mutterleid schädigen.

H350: Kann Krebs erzeugen.

H340: Kann genetische Defekte verursachen.

H360: Kann die Fruchtbarkeit beeinträchtigen oder das Kind im Mutterleid schädigen.

krebserzeugend

erbgutverändernd

reproduktionstoxisch

Kategorie 3 Kategorie 2Kategorie 1

CMR-Stoffe

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Erstunterweisung Studierende FB 0537Wo erhält man Informationen über

Gefahrstoffe??? Sicherheitsdatenblätter

(werden vom Hersteller mitgeliefert bzw. Internet) Gefahrstoffkennzeichnung

(also direkt auf der Chemikalienverpackung) Betriebsanweisungen Versuchsdurchführungen Gestis-Stoffdatenbank (www.dguv.de) Merck- und IGS-Datenbank Fachliteratur (z. B. Römpp)

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Erstunterweisung Studierende FB 0538

Hygienemaßnahmen

Keine Kleidung und Taschen lagern (Spinde im Flurbereich!)

Tragen der Persönlichen Schutzausrüstung

Zutrittsverbote beachten Nicht Rauchen, Essen und Trinken Keine Lebensmitteln/Getränke lagern

Nach Beendigung der Laborarbeit sind die Hände stets gründlich mit Wasser und Haut schonenden Handreinigungsmittel zu waschen

Vor und nach dem Praktikum Hautschutzmittel benutzen

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Erstunterweisung Studierende FB 0539

Persönliche Schutzausrüstung ist VOR Betreten des Laboratoriums anzuziehen.•Schutzbrille tragen, wenn erforderlich!

• Keine Kontaktlinsen!•Grundsätzlich Kittel tragen!

• Baumwolle, auf keinen Fall Kunstfasern!(schwerste Brandwunden möglich!)

• Beim Arbeiten stets geschlossen halten!

• Waschen nicht vergessen!•Trittsichere und geschlosseneSchuhe tragen!

Persönliche Schutzausrüstung

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Erstunterweisung Studierende FB 0540

• Keine teure und keine Bekleidung ausKunstfasern tragen (elektrost. Aufladung)!

• Gilt auch für Unterwäsche!• Keine kurzen Röcke oder kurze Hosen

tragen!• Mit Chemikalien Verschmutze Kleidung

ist sofort zu wechseln Für Notfall eine komplette Garnitur Ersatzkleidung bereithalten!

• Tragen von Ringen, Ketten usw. vermeiden!

• Lange Haare nicht offen tragen!

Persönliche Schutzausrüstung

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Erstunterweisung Studierende FB 0541

• Schutzhandschuhe gegen Kälte und Hitze

• chemikalienbeständige Schutzhandschuhe:• bei Arbeiten mit ätzenden, giftigen, sehr

giftigen, kanzerogenen, reproduktionstoxischen, mutagenen Stoffen

• In Zweifelsfällen Schutzhandschuhe benutzen!

• Je nach Gefahrstoff, geeignete und intakte Schutzhandschuhe tragen!

• Schutzhandschuhe dienen nur als Spritzschutz!

Persönliche Schutzausrüstung

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Erstunterweisung Studierende FB 0542Arbeiten mit Gefahrstoffen

Keine Sorglosigkeit Vor dem Umgang über die Gefahren

Informieren Sämtliche Gefäße sind mit Inhalt zu

beschriften Entnommene Chemikalien niemals

zurück in den Vorratsbehälter geben!

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Erstunterweisung Studierende FB 0543

Verminderung der Abfälle in dem nur die benötigten Mengen für den Versuch entnommen werden

Abfälle Deaktivieren und gemäß der Entsorgungseinrichtungen im Labor entsorgen

Arbeiten mit Gefahrstoffen

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Erstunterweisung Studierende FB 0544

In Behältern aus geeignetem MaterialBehälter dürfen nicht zur Verwechselung mit Lebensmittel führen

Nur in täglicher erforderlicher Menge für Handgebrauch am Arbeitsplatz

Brennbare Flüssigkeiten (Lösemittel) für Handgebrauch nur in Behältern von 1 Liter Nennvolumen

Anzahl der Behälter auf unbedingt notwendiges Maß beschränken

Aufbewahrung von Gefahrstoffen

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Erstunterweisung Studierende FB 0545

Säuren/Laugen-Schränke Sicherheitschemikalien- oder

-gasschränke Keine Lagerung in Digestorien Giftige, sehr giftige, mutagene,

kanzerogene, reproduktionstoxische Stoffe nur unter Verschluss lagern

Lagerung von Gefahrstoffen

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Erstunterweisung Studierende FB 0546

Abfüllen und Transport Feste Stoffe mit einem sauberen Spatel

entnehmen. Bei enghalsigen Gefäßen Trichter benutzen,

auf Entweichung achten. Stopfen einer Flasche immer umgedreht

auf den Tisch legen. Beim Abfüllen brennbarer Flüssigkeiten auf

Werkstoffkombination achten Gefahrstoffe nur im Abzug um- und abfüllen Glasbehälter nur mit geeigneten

Hilfsmitteln transportieren (z. B. Eimer)

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Erstunterweisung Studierende FB 0547

Umgang mit Geräten und Maschinen• Vor Benutzung Geräte und Anlagen

auf einwandfreien Zustand prüfen• Defekte Geräte/Maschinen nicht

ver-wenden, der weiteren Nutzung entziehen

• Notwendige Reparaturen veranlassen

• Keine Reparaturen und „Bastelarbeiten” durchführen

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Erstunterweisung Studierende FB 0548

Umgang mitGeräten und Maschinen• Geräte/Anlagen bestimmungsgemäß

gebrauchen• Nur die dafür bestimmten Schalter

und Stelleinrichtungen bedienen• Niemals nasse elektrische Geräte

und Anlagen benutzen• Niemals

Schutzabdeckungen/Zugänge an elekt. Betriebsstätten/Schaltanlagen öffnen

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Erstunterweisung Studierende FB 0549

Umgang mitGeräten und Maschinen• Niemals Einstellungen von

Sicherheits-einrichtungen verändern• Vor Benutzung über besondere

Sicherheits-maßnahmen (Betriebsanweisung/ Personal) informieren

• Bei Störungen: Stromkreis sofort unterbrechen (Not-Aus-Taste/Stecker ziehen) und auf Gefahren hinweisen

• Auf mechanische und thermische Gefahren achten

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Erstunterweisung Studierende FB 0550

Sicherheitseinrichtungen Digestorium Not- und Augendusche ABC- und CO2-

Feuerlöscher Löschsand, Löschdecke Erste-Hilfe-Kasten Not-Aus Aufsaugmaterialien

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Erstunterweisung Studierende FB 0551Sicheres Verhalten im

Labor Nie allein im Labor arbeiten Sicherheitsvorschriften einhalten Verantwortung für sich und andere

übernehmen Gravierende Erkrankungen,

Handikaps, Allergien und Schwangerschaft anzeigen

Anwesenheit am Arbeitsplatz gewähr-leisten, wenn dies notwendig ist

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Erstunterweisung Studierende FB 0552

Sicheres Verhalten im Labor

Arbeitsmittel, Arbeitsstoffe und PSA bestimmungsgemäß gebrauchen

Arbeitsunfälle anzeigen Unterweisungen fordern Verbots-, Gebots- und

Warnsymbolebeachten

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Erstunterweisung Studierende FB 0553

Sicheres Verhalten im Labor

Auf Ordnung und Sauberkeit achten

Neckereien und Späßchen unterlassen

Unmittelbare Gefahren, Mängel und Defekte melden

Verschüttete Gefahrstoffe mit geeignetem Bindemittel aufnehmen

Spezielle Gefahren beachten (Appara-turen, Gase, Druckbehälter usw.)

Nach Praktikumsende Arbeitsplatz sichern (Gas, Wasser, Strom)

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Erstunterweisung Studierende FB 0554

Verhalten im Erste-Hilfe-Fall

Ruhe bewahren!Verletzten aus Gefahrenbereich bergenLaborpersonal sofort unterrichtenNotruf absetzenErste Hilfe leisten bis zum Eintreffen des RettungsdienstesDabei immer auf Selbstschutz

achten!!

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Erstunterweisung Studierende FB 0555Notruf absetzen über

0 112Wer meldet? Wo ist es passiert? (Etage, Raum

usw.)Hochschulstandort unbedingt angeben!! RHEINBACH!

Was ist passiert?Wie viele Menschen sind verletzt?Welche Art von Verletzungen?Warten auf Rückfragen!!

Erst dann auflegen!!

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Erstunterweisung Studierende FB 0556Erste Hilfe-Maßnahmen: Feststellen des

BewusstseinsNicht

ansprechbarAnsprechba

r Notru

fAtemkontroll

eAtmung vorhand

en

Atmung nicht

vorhanden

Atmung nicht

vorhanden

Atmung vorhande

n

HLW(Herz-Lungen-

Wiederbelebung, 30 zu 2)

Atemkontrolle

- stabile Seitenlage- Maßnahmen nach Notwendigkeit- Kontrolle der Vitalfunktionen

Maßnahmen nach Notwendigkeit:- Blutstillung- SchockbekämpfungQuelle: http://www.malteser-aachen.de/aktuell/Auffinden%20eines%20Notfallpatienten.pdf

Auffinden eines Notfallpatienten

bis der Arzt kommt

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Erstunterweisung Studierende FB 0557

Maßnahmen bei Gasausbruch

Bei Wahrnehmung von Gasgeruch isthöchste Vorsicht geboten

Kein Licht (Funkengefahr)anschalten, kein Feuer zünden

Haustechniker/Pforte benachrichtigen Ansonsten Hausalarm zur

Evakuierung des Gebäudes auslösen

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Erstunterweisung Studierende FB 0558

Siehe Brandschutzunterweisung

Maßnahmen bei Feuer

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Erstunterweisung Studierende FB 0559

Sicheres Verhalten im Labor

Wenn Sie etwas nicht wissen,

fragen Sie bitte!!