hessische wirtschaft

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recht und steuern Impressum: Druck- und Verlagshaus Zarbock GmbH & Co. KG, Werner Jakobartl, Verlagsleiter Sontraer Straße 6, 60386 Frankfurt am Main, Telefon 0 69/42 09 03-71 Die Textbeiträge in diesem Verlagsfocus wurden von den werbenden Unternehmen verfasst. focus Wenn der Steuerberater zu spät kommt. Spätestens wenn es um die Erstellung des Jahresabschlusses oder der Einnahmen-Überschussrechnung geht, fällt auch dem letzten Existenzgründer wieder ein, dass er eigentlich einen Steuer- berater benötigte. Doch dann ist der Zug oft schon in die falsche Richtung abgefahren.

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Recht & Steuern

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recht und steuern

Impressum:Druck- und Verlagshaus Zarbock GmbH & Co. KG, Werner Jakobartl, Verlagsleiter

Sontraer Straße 6, 60386 Frankfurt am Main, Telefon 0 69/42 09 03-71

Die Textbeiträge in diesem Verlagsfocus wurden von den werbenden Unternehmen verfasst.

focusverlagsverlagsverlagsverlagsverlagsverlags

Wenn der Steuerberater zu spät kommt. Spätestens

wenn es um die Erstellung des Jahresabschlusses oder der

Ein nahmen-Überschussrechnung geht, fällt auch dem letzten

Existenzgründer wieder ein, dass er eigentlich einen Steuer-

berater benötigte. Doch dann ist der Zug oft schon in die falsche

Richtung abgefahren.

recht und steuernverlagsfocus

II

Mit der neuen Creditreform App können Wirtschaftsinformationen von Creditre-form auf dem iPhone oder iPad aufgerufen und heruntergeladen werden. Damit ergänzt Creditreform die bereits bestehenden Zugangswege zu den Informations-lösungen um eine weitere Schnittstelle. Die kostenlose Creditreform App steht im App-Store von Apple zum Download bereit. Mitglieder von Creditreform können

Spätestens wenn es um die Erstellung des Jahresabschlusses oder der Einnahmen-Überschussrechnung geht, fällt auch dem letzten Existenz-gründer wieder ein, dass er eigentlich einen Steuerberater benötigte. Doch dann ist der Zug oft schon in die falsche Richtung abgefahren. Fehler allenthalben, angefangen von der steuerlichen Anmeldung über die umsatzsteuerliche Behandlung der eigenen Lieferungen/Leitungen bis zu den Fehlbuchungen in dem Freeware-Buchhaltungsprogramm, das auf die Schnelle aus dem Internet heruntergeladen wurde.

Dabei können Steuerberater und Wirtschaftsprüfer in zweifacher Funktion den Existenzgründer von den ersten Überlegungen bis zur Realisierung seines Exis-tenzgründungsprojekts begleiten und beraten.

Zum einen gibt es in jeder Großstadt eine Reihe von Steuerberatern, die als Exis-tenzgründungsberater eher den Aspekt der betriebswirtschaftlichen Beratung abdecken. Sie überprüfen die persönliche Eignung des potenziellen Gründers, die

Bonitätsprüfung und Verflechtungsinformationen via iPhone und iPadCreditreform präsentiert kostenlose App

Wenn der Steuerberater zu spät kommt!

mit der App auf die Vollversionen der kostenpflichtigen Auskunftsprodukte Ver-flechtungsinfo und Wirtschaftsauskunft zugreifen. Für alle Interessenten steht darüber hinaus eine kostenlose Variante der Verflechtungsinformationen mit reduziertem Informationsgehalt zur Verfügung.

Wirtschaftsauskunft für MitgliederDie Creditreform Wirtschaftsauskunft dient als verlässliche Entscheidungshilfe bei Kreditentscheidungen im höheren Risikobereich, bei der Festlegung fundier-ter Kreditlimite für bestehende und neue Kunden sowie beim Monitoring der Bonitätsentwicklung von Kunden und Lieferanten.

Die vielfältigen Informationen der Wirtschaftsauskunft werden nach Kapiteln ge-gliedert auf dem iPhone dargestellt. Die Hauptkapitel sind Firmenidentifikation, Bonität, Zahlungsweise und Krediturteil, Strukturdaten, Geschäftstätigkeit, Ge-schäftszahlen, Zahlungsinformationen und die Beurteilung der Geschäftsverbin-dung. Durch Auswahl der Kapitel über den Touch-Screen öffnet sich die Detail-ansicht des Kapitels. In der Detailansicht des Kapitels Bonität bewirkt ein Drehen des iPhones einen Wechsel der grafischen Bonitätsanzeige vom Hoch- zum Quer-format und umgekehrt. Hier wird der Creditreform Bonitätsindex des angefrag-ten Unternehmens leicht verständlich auf einem Bonitätsbalken mit Farbverlauf von grün nach rot abgebildet. Eine Erläuterung zur Ausfallwahrscheinlichkeit des Unternehmens innerhalb der nächsten zwölf Monate ergänzt die Bonitätsanzei-ge. Die vollständige Wirtschaftsauskunft wird zusätzlich als pdf mitgeliefert.

Geschäftsidee, erstellen in Zusammenarbeit mit ihm den Businessplan, beglei-ten eine Standortanalyse, beraten bei der Rechtsformwahl und sind von Berufs wegen dazu befugt, die erforderliche Stellungnahme der fachkundigen Stelle zur Tragfähigkeit der Existenzgründung für die Agentur für Arbeit zu abzugeben.

Zum anderen ist der Steuerberater von vorneherein der kompetente Ansprech-partner, wenn es im Vorfeld der Existenzgründung zu prüfen gilt, ob die beabsich-tigte Tätigkeit steuerlich als freiberuflich oder gewerblich einzustufen ist. Selbst der Fragebogen der Finanzverwaltung zur steuerlichen Erfassung der Tätigkeit ist für die meisten Jungunternehmer ein schwer zu meisterndes Hindernis. Auch Fragen der Organisation der Belegablage und -aufbereitung für die Buchhaltung werden am besten vorab mit dem Steuerberater geklärt, um einem frühen Or-ganisationschaos vorzubeugen. Schließlich und endlich steht der Steuerberater für sämtliche berufstypischen Aufgaben im engeren Sinn, wie die Führung der Buchhaltung sowie die Erstellung des Jahresabschlusses und der zugehörigen Steuererklärungen bereit..

Dr. Matthias Nodorf – RechtsanwaltAuf die Strategie kommt es an. Im Geschäft und vor Gericht.

Dies gilt auch für meine Schwerpunkte Arbeitsrecht, Gesellschafts- und Wettbewerbsrecht. Eine gute Vertragsgestaltung kann spätere Konflikte vermeiden.

Ich bedanke mich bei meinen Kunden aus mitteständischen Unternehmen, Han-del, Handwerk sowie freien und kreativen Berufen. Gemeinsam werden wir noch viel bewegen.

Rechtsanwalt Dr. Matthias NodorfUnter den Eichen 7, 65195 WiesbadenTelefon 06 11/17 44 69-0Telefax 06 11/17 44 69-1Mehr auf meiner neuen Webseite: www.dr-nodorf.de

„Mut, Offenheit und Klarheit definieren den Erfolg.“

Dr. Matthias NodorfRechtsanwalt

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III

Ein Interview mit Benedikt Schleuter, Rechtsanwalt in der Kanzlei Huschke – Rechtsanwälte mit dem Tätigkeitsschwerpunkt Bank-, Ver-sicherungs-, Schadens- und Produkthaftungsrecht.

Herr Schleuter, in der Kreditvergabe sind Zinsanpassungsklauseln mit einseitigem Zinsanpassungsrecht der Banken in den Fokus der rechtlichen Diskussion gerückt. Dies ist zutreffend. Der kontinuierliche Rückgang des Zinsniveaus der letzten Jahre hat den Banken, die auch den Mittelstand mit Krediten und Darlehen ver-sorgen, günstigere Refinanzierungskonditionen bereitgestellt. Auch der Bundes-gerichtshof bestätigt mit zwei Entscheidungen vom 21.04.09: Zinsanpassungs-klauseln müssen für die Anpassung klare und für den Kunden nachvollziehbare Vorgaben enthalten. Ansonsten sind sie unwirksam.

Was führt zur Unwirksamkeit der Zinsanpassungsklauseln? Die Klauseln sind unwirksam, wenn sie nicht auch die Pflicht enthalten, Zinssenkungen an den Kunden weiterzugeben, oder wenn sie der Bank Erhö-hungen einräumen, die nicht an die Steigerung des Zinsniveaus gebunden sind. Maßgeblich kann dabei der Vergleich zu der Entwicklung des 3M-EURIBOR oder eines anderen Referenzzinssatzes sein.

Was ist die Folge der Unwirksamkeit der Klauseln?Die Bank kann die Zinsbelastung nicht auf diese Klausel stützen. Sie ist verpflich-tet, den Zins unter Berücksichtigung der Veränderung des Zinsniveaus neu zu berechnen und überhöht eingezogene Zinsen zurückzuerstatten.

Huschke – Rechtsanwälte, Wiesbaden

Unwirksame Zinsanpassungsklauseln in Darlehens- und Kreditverträgen. Mögliche Folgen: Neuberechnung und Erstattung.

Was heißt das konkret für den Kunden?Der Kunde zahlt oft über Jahre überhöhte Zinsen – ohne vertragliche Grundlage. Denn obwohl die Rechtssprechung die Pflicht bei den Kreditinstituten sieht, den Kreditzins automatisch an jede Senkung anzupassen und hierüber zu informie-ren, halten sich leider die Banken vielfach nicht daran, reagieren erst Monate nach der Senkung oder geben die Senkung nicht vollständig weiter.

Welches Vorgehen ist damit notwendig?Ich rate betroffenen Kunden sowohl im privaten wie im Unternehmensbereich dringend an, ihren Vertrag und das Zinsanpassungsverhalten ihrer Bank über-prüfen zu lassen. Je nach Kreditvolumen können sich ganz erhebliche Rück-forderungsansprüche ergeben.

Worauf muss rechtlich besonders geachtet werden?Zu beachten ist natürlich immer die Verjährung. Es zeichnet sich aber in der Recht-sprechung die Tendenz ab, dass die Verjährungsfrist erst dann zu laufen beginnt, wenn die Bank zum ersten Mal eine ordnungsgemäße Abrechnung vorlegt.

Wie reagieren die Banken? Sehr unterschiedlich. Bei Kunden, für die wir die Zinskorrektur geltend gemacht haben, zeigten einige Banken Einsicht und berechneten neu. Andere zwingen den Kunden leider zu gerichtlichen Schritten.

Gibt es einen besonderen Tipp, den Sie weitergeben können?Insbesondere, wenn die Bank in den letzten Jahren keine Zinssenkungen mit-geteilt hat, sollten Sie misstrauisch werden. Hier lohnt es sich, nachzuhaken.

HUSCHKE Rechtsanwälte

Welfenstraße 2 · 65189 Wiesbaden · Telefon: 0611 / 73 42 54 - 0 · Telefax: 0611 / 73 42 54 - 11 · [email protected] · www.huschke-rechtsanwaelte.de

Gemeinsam einen Schritt voraus

Kompetent und engagiert unterstützen wir unsere überwiegend mittelständischenMandanten aus dem In- und Ausland bei der Gestaltung und Vertretung ihrer wirt-schaftsrechtlichen Angelegenheiten und Interessen. Unser oberstes Ziel ist es, IhreAufgabenstellung effektiv und mit Augenmaß zu lösen. Wir beraten Sie in allenBereichen des Wirtschafts- und Gesellschaftsrechts und verfügen über heraus-ragende Fähigkeiten in den Bereichen:

■ Arbeitsrecht, IT- und Internetrecht■ Abfall-, Umwelt-, Entsorgungsrecht■ Anlagengenehmigungsrecht und Umweltstrafrecht■ Gewerblicher Rechtsschutz und Wettbewerbsrecht, Recht am geistigen Eigentum■ Handels- und Gesellschaftsrecht, Bankrecht, Insolvenzrecht■ Luftverkehrs- und Luftverkehrsvertragsrecht■ Produkthaftungs-, Produzentenhaftungs- und Schadensrecht, Versicherungsrecht

Profitieren Sie von einer Anwaltskultur echter Partnerschaft und dem persönlichen Service in einem auf Dauer angelegten Vertrauensverhältnis. Wir beraten Sie gerne.

recht und steuernverlagsfocus

IV

Das Thema „private Kfz-Nutzung“ ist ein Klassiker in Betriebsprüfungen und vor den Finanzgerichten. Nun hat das höchste Steuergericht, der Bundesfinanzhof (BFH), wieder einmal wichtige Antworten auf bisher umstrittene Fragen gegeben. Aktuell gibt es drei Ent-scheidungen, die von großer Tragweite sind:

1. 1%-Regel trotz privatem, vergleichbarem Fahrzeug?Für die Vermutung, ein betriebliches Fahrzeug werde auch privat mitgenutzt, spricht in aller Regel der so genannte (ers-te) Anscheinsbeweis. Der BFH hat nun aber nochmals be-stätigt, dass in den Fällen, in denen dem Unternehmer auch ein privates Fahrzeug zur Verfügung steht, dieser Anscheins-beweis nicht gilt (Umkehr der Beweislast!). Insbesondere dann nicht, wenn das private Fahrzeug in Bezug auf Größe und Anschaffungspreis mit dem betrieblichen Fahrzeug ver-gleichbar ist.

2. Keine 1%-Regel bei so genannten WerkstattwagenDem Versuch des Finanzamtes, auch für Werkstattwagen (fensterloser Aufbau mit Materialschränken und Werkzeug) die private Mitnutzung zu unterstellen, ist der BFH entgegen getreten. Bei solchen Fahrzeugen spreche der erste Anschein

Private Kfz-Nutzung – Änderung in Sicht?

dafür, dass diese nicht privat genutzt werden. Hier muss das Finanzamt das Gegenteil beweisen.

Aber VORSICHT:Häufig werden diese Werkstattwagen von den Mitarbeitern zumindest zur Fahrt Wohnung – Arbeitsstätte genutzt. In diesen Fällen muss beachtet werden, dass für diese Fahrten eine Versteuerung mit 0,03% des Bruttolistenpreises zu er-folgen hat.

3. Mehrfache Anwendung der 1%-RegelBisher wurde in den Fällen, in denen mehrere betriebliche Fahrzeuge von einer Person genutzt wurden, die Höhe der Privatnutzung nur auf Basis eines, nämlich des teuersten Fahrzeugs vorgenommen. Nun hat der BFH zum Leidwesen der Steuerpflichtigen entschieden, dass für jeden privat ge-nutzten Betriebswagen die 1%-Regelung anzuwenden ist.

Diese Fälle zeigen erneut, wie wichtig es auch in diesem Be-reich ist, eng mit Ihrem Steuerberater zusammen zu arbeiten.

Ingo ScherbarthDipl.-Kaufmann, vereidigter Buchprüfer, Steuerberater

Beratung von Unternehmen

jeder Rechtsform und Branche

sowie von Privatpersonen

SCHERBARTH SCHÜTZ STEUERBERATER VEREIDIGTER BUCHPRÜFER

Sozietät Scherbarth & Schütz · Steuerberater und vereidigter Buchprüfer Viktoriastraße 23 · 65189 Wiesbaden · Tel.: 0611-44789-0 · Fax: [email protected] · www.Scherbarth-Schuetz.de

recht und steuern verlagsfocus

V

TCB-Nachrichten November 2010 31

Wenn´s Recht ist:· Arbeitsrecht· Bau- und Mietrecht· Familien- und Erbrecht· Testamentsvollstreckung· Verkehrsrecht· Verwaltungsrecht

sowie die Beratungmittelständischer Unternehmen

K A N Z L E IK E P P L E RVolker KepplerRechtsanwal t

Rheinstraße 30/32

65185 Wiesbaden

Tel 0611-3710 27

Fax 0611-37 38 72

[email protected]

www.kanzlei-keppler.de

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TCBN_47_RZ 22.11.2010 10:49 Uhr Seite 31

Rechtzeitig handeln – Termin vereinbaren!

Die Vorschriften im Erbrecht und im Erbschaftssteuerrecht ändern sich in rasanter Abfolge. Auch im persönlichen oder familiären Bereich treten Änderungen manchmal überraschend ein. Selbst wenn man vor einiger Zeit ein notarielles oder handschriftliches Testament errichtet hat, kann es heute veraltet und ungünstig sein.

Dann ist Streit vorprogrammiert und es drohen langjährige gerichtliche Ausein-andersetzungen, die den Nachlass aufzehren. Die Erbschaftssteuer schlägt auch noch zu. Haben Sie dafür gearbeitet ?

Nein; deshalb sollten Sie eine schon bestehende Nachfolge-regelung überprüfen oder sich Vorschläge für eine maßge-schneiderte Lösung machen lassen.

Im Beratungsgespräch wer-den die Themen Testament, Schiedsgerichtsklausel, Nach-folgeplanung, Betreuungs- und Vorsorgeverfügung sowie Patientenverfügung bespro-chen. Die Kosten für das Erst-beratungsgespräch betragen maximal € 195,– plus MWSt.

RA Volker Keppler hat die Kanzlei Keppler 1980 gegründet und ist seit 15 Jahren intensiv im Bereich des Erbrechts tätig. Er leitet die Geschäftsstelle der Deutschen Schiedsgerichtsbarkeit für Erbrecht im Bezirk des Landgerichts Wiesbaden.

focusverlagsverlagsverlagsverlagsverlagsverlags Rückfax an (0 69) 42 09 03-70

Verlagshaus Zarbock. Frankfurt.

Wir interessieren uns für eine Präsentation in diesem verlagsfocus.

Bitte schicken Sie uns weitere Informationen.

Firma

Ansprechpartner

Straße

PLZ/Ort

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Präsentieren Sie Ihre Produkte und Dienstleistungen den 15.500 Lesern der Hessischen Wirtschaft. Den Ent scheidern aus der Region Wiesbaden, Hochheim am Main und dem Rheingau-Taunus-Kreis.

Ihre individuelle Präsentationsmöglichkeit als ergänzende Veröffentlichung. Ihr selbst erstelltes Firmenporträt in Verbindung mit Ihrer Anzeige.

Foto

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anzeigenschluss:anzeigenschluss:

24. januar 201124. januar 2011

7. Februar 2011: veranstaltungen und messen

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VI

Mehr als eine Million Kunden haben sich – nur wenige Wochen nach demMarktstart – für den neuen E-Postbrief der Deutschen Post angemeldet.Auch bei Wirtschaft und Verwaltung trifft das neue Angebot sichererelektronischer Kommunikation auf großes Interesse: Über 100 große Unternehmen und Behörden sind bereits Vertragspartner für den E-Postbrief. Sie werden derzeit an die Plattform des E-Postbriefes tech-nisch angebunden. Mit dem E-Postbrief lassen sich die Kosten für diePostbearbeitung und die Brieflogistik in Unternehmen und Verwaltungenum bis zu 60 Prozent reduzieren.

E-Postbrief: einfach sicher.

Sicherheit und Vertraulichkeit – in derKundenkommunikation von Unternehmenein absolutes Muss. Doch die effiziente undschnelle Abwicklung rechtsverbindlicher Korrespondenz mit Kunden und Auftrag- nehmern ist eine große Herausforderung,weil hier in der Regel ein fehleranfälligerund teurer Medienbruch stattfindet: Ange-bote, Auftragsbestätigungen, Formulareoder Verträge werden elektronisch erstellt,ausgedruckt und per Brief versendet. DieAntwort erfolgt ebenfalls in Papierform undmuss verteilt und dann noch mal in dieBuchhaltungs- oder Fachsoftware einge-pflegt werden. Bislang gab es für einenGroßteil der Geschäftskorrespondenz – teilsaus rechtlichen, teils aus Sicherheitsgründen– keine Alternative zum Brief. Denn die E-Mail ist für die geschäftliche Kommunika-tion nur bedingt geeignet.

Die Gründe: Es gibt bei der E-Mail keineeindeutigen Identitäten, keine vertraulicheÜbermittlung und keinen zuverlässigen Ver-sand und Empfang.

Dennoch muss heute niemand mehr aufdie Vorteile der elektronischen Kommunika-

tion – insbesondere die Schnelligkeit desMediums – verzichten. Der E-Postbrief derDeutschen Post bietet Privatkunden, kleinenund großen Unternehmen, Institutionen undBehörden die Möglichkeit, auch im Internetsicher und verbindlich miteinander zu kom-munizieren. Für den E-Postbrief hat dieDeutsche Post eine Infrastruktur geschaffen,in der alle Teilnehmer eindeutig identifiziertsind – Spams oder anonyme Mails sind beimE-Postbrief nahezu ausgeschlossen.

Die Post hat mit dem E-Postbrief die besonderen Eigenschaften des Briefs ins Internet gebracht. Verbindlichkeit dank ein-deutiger Identitäten von Absender und Empfänger. Vertraulichkeit durch automati-sche Verschlüsselung aller elektronischenNachrichten. Und Verlässlichkeit: Denn derE-Postbrief erreicht alle. Der Absender kannwählen, wie sein E-Postbrief den Empfängererreichen soll. Elektronisch oder ausge-druckt, kuvertiert und zugestellt von derDeutschen Post. Auch Einschreiben sindelektronisch und klassisch möglich.

Der Hybridcharakter macht den E-Postbrief für Unternehmen besonders attraktiv. Denn eine flächendeckende

Anzeige

Der E-Postbrief: für ihren Schrift-verkehr mit Banken, Versicherun-gen und Behörden

Und natürlich für den Abschluss alltäglicher Kauf- , Dienstleistungs-oder Werkverträge …

Vorteile für Ihr UnternehmenWeniger Aufwand, weniger KostenSie benötigen keine Ausdrucke mehr,keine Umschläge und keine Briefmar-ken, auch der Gang zur Filiale entfällt.Sie erreichen immer alle Kunden, dennder E-Postbrief wird elektronisch oderklassisch per Postboten zugestellt.Mehr Service für Ihre KundenSie können Ihre ein- und ausgehendeGeschäftspost schneller bearbeitenund beantworten.Keine Investitionen in Hard- und SoftwareIhr gesamter Schriftverkehr wird überdas Portal der Deutschen Post automa-tisch verschlüsselt, versendet undempfangen. Sie benötigen nur einenComputer mit Internetzugang.Frei von Spam und ComputervirenDie eindeutigen Identitäten aller Nutzer machen das Versenden anony-mer Spam-Nachrichten unmöglich.Gut für Ihr ImageDer E-Postbrief steht für Sicherheit.Durch den Einsatz positioniert sich das Unternehmen als innovationsstark,sicherheits- und vor allem kundenbe-wusst.

… oder den zuverlässigen undschnellen Versand von Rechnungen

Advertorial IHK 210x280:Layout 1 10.11.2010 17:35 Uhr Seite 1

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Erreichbarkeit aller Kunden – auch der sogenannten Nonliner – ist ein Muss.

Im Unternehmen reduziert der Einsatz desE-Postbriefs Aufwand und Kosten für denPostausgang deutlich: Ausdrucke, Umschlägeoder Briefmarken werden nicht mehr ge-braucht. Und auch der Gang zur Filiale ent-fällt. Weil die elektronischen Briefe über dasPortal der Deutschen Post (www.epost.de)versendet und empfangen werden – sind beiPrivatpersonen und KMUs keine Investitionen

in Hard- oder Software notwendig. Für den E-Postbrief braucht man lediglich einen inter-netfähigen Computer und ein Handy. Das Portal läuft über jeden handelsüblichen Inter-net-Browser. Viele Vorteile sprechen für denEinsatz des E-Postbriefs in der Unternehmens-kommunikation: Kundenfreundlichkeit, einmedienbruchfreier elektronischer Workflow,der Zeit und Kosten spart, ein sicherer Daten-transport und die eindeutige Identifizierungvon Versender und Empfänger.

Post-Oscar für den E-Postbrief„And the winner is …“ – was für Schau-spieler und Regisseure die alljährlicheOscar-Verleihung, ist für Postunterneh-men auf der ganzen Welt die Verleihungdes PTI-Awards. Der heiß begehrte Preiswird vom britischen Postal Technology International Magazine ausgelobt, eineder wichtigsten Zeitschriften für das Post-wesen. Bei der diesjährigen Verleihungder Preise in Kopenhagen gab es für dieDeutsche Post richtig Grund zum Jubeln:Der E-Postbrief errang die heiß begehrtePTI-Trophäe in der Kategorie „Zustell-In-novation des Jahres“. Der Preis zeichnetPostprodukte und Dienstleistungen fürServicequalität und Kundennutzen aus.

Das E-Postbrief Paket für KMUsE-Postbrief Adresse mit persönlichem Geschäftsnamen (z. B.: [email protected] [email protected])Anbindung von bis zu 10 Mitarbeitern mit eigenem elektronischen Postfach und eigener E-Postbrief Adresse mit je 250 MB SpeicherplatzZusätzlich bis zu 3 Postfächer mit je 250 MB Speicherplatz für Administratoren

Die Preise: Der Empfang von E-Postbrie-fen ist kostenfrei. Ansonsten entsprichtdie Kostenstruktur im Wesentlichen derdes klassischen Briefs. Also 55 Cent fürdie elektronische beziehungsweise klassische Standardvariante. Für die Sub domain, die Mitarbeiterpostfächerund die Administratorenzugänge erhebtdie Deutsche Post eine monatliche Gebühr von 2,50 Euro.

210x140_oben:Layout 1 10.11.2010 17:18 Uhr Seite 1

Das Jahr neigt sich dem Ende zu – Anlass für viele, es auch organisato-risch abzuschließen und noch ausstehende Dinge unter Dach und Fach zu bringen. Nicht nur sinnvoll, sondern oft sogar lukrativ ist dies im Be-reich der persönlichen Finanzen. Gerade hier markiert das Jahresende oft gleichzeitig den Countdown für staatliche Zulagen und Steuervorteile.

Deshalb sollte jeder seine Investitionen und Sparmaßnahmen auf den Prüfstand stellen und zügig handeln. „Viele Sparer verschenken jedes Jahr Geld, weil sie nicht genau wissen, wann sie welche Zulagen erhalten könnten oder wie der An-trag dafür zu stellen ist“, sagen die Experten der Deutschen Vermögensberatung (DVAG). Daher schauen sich die Finanzprofis in den Beratungsgesprächen zuerst

Jetzt aktiv werden und noch die Förderungen für 2010 mitnehmen

die individuelle Situation sowie die Ziele der Kunden genau an. Im zweiten Schritt erläutern die Vermögensberater unter anderem, welche Förderungen im Einzel-fall infrage kommen, wie diese optimal genutzt werden und helfen zudem bei der Antragstellung.

Hier zwei Tipps der DVAG, wie Verbraucher von staatlichen Zulagen und Steuer-vorteilen noch im Jahr 2010 profitieren können:

Riester-RenteFür einen Riester-Vertrag erhalten Alleinstehende jährlich bis zu 154 Euro Grundzulage vom Staat, Ehepaare das Doppelte. Für jedes Kind gibt es je nach Geburtsjahr noch einmal 185 oder 300 Euro dazu. Junge Sparer unter 25 bekom-men zudem einen einmaligen Einstiegsbonus von 200 Euro. Die Zulagen erhält in der Regel, wer mindestens vier Prozent seines Jahresbruttoeinkommens in die Riester-Rente investiert. Der notwendige Mindestanteil für 2010 kann noch bis zum 31. Dezember auf die Police eingezahlt werden. „Achtung: Die Zulagen flie-ßen nicht automatisch, sie müssen beantragt werden. Das kann auch noch rück-wirkend für die letzten beiden Jahre passieren. Am einfachsten ist das über einen Dauerzulagenantrag“, raten die Experten der DVAG.

Rürup-RenteSatte Steuervorteile gewährt der Staat in puncto Rürup-Rente. Für Selbstständige ist das die einzige Möglichkeit der staatlich geförderten Altersvorsorge. Aber auch Angestellte können sie nutzen. So funktioniert’s: Noch dieses Jahr einen Rürup-Vertrag abschließen und bei der Steuererklärung 70 Prozent des geleisteten Beitrags geltend machen. Dieser Anteil erhöht sich jedes Jahr um zwei Prozent-punkte, bis 2025 die gesamten Beiträge absetzbar sind. Eine Sonderzahlung am Jahresende lohnt doppelt: Denn so steigt die finanzielle Vorsorge fürs Rentenalter, gleichzeitig sinkt die Steuerlast für das aktuelle Jahr.Die Kasse klingelt: Bei allen, die sich bis 31.12. die staatlichen Förderungen sichern. Bildquelle: obs/DVAG Deutsche

Vermögensberatung AG