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Antragstellung Agrarförderung 2018
Herzlich willkommen zur Veranstaltung
Was ist neu?
| | H. Stange, LFULG, Ref. 35 2
Gliederung
❙ Antragstellung 2018 – DIANAweb
❙ Europäische Gasanbindungsleitung (EUGAL)
❙ Neuerungen beim Greening
❙ Hinweise zum Thema Zahlungsansprüche
❙ Neues zu den RL AUK/2015, ÖBL/2015 und TWN/2015
❙ Sonstige Hinweise
| | H. Stange, LFULG, Ref. 35 3
Antragstellung 2018 - DIANAweb
❙ Ab 2018 keine Antrags- und Feldblock-CD mehr, sondern ausschließlich
web-basierte Antragstellung
❙ Kein Herunterladen eines Programmes; keine lokale Installation
❙ DIANAweb Aufruf / weitere Informationen unter www.diana.sachsen.de
❙ Technische Voraussetzungen und detaillierte Beschreibung zur
Anwendung in der Antragsbroschüre
❙ Bearbeitung nicht ortsabhängig/ von überall möglich (wenn technische
Rahmenbedingungen vorhanden)
4
DIANAweb - GIS-Modul
❙ Luftbilder Aktualität des Kartendienst GeoSN
Derzeit (1. Halbjahr 2018) zukünftig
Erste Schritte – DIANAweb - Anmeldung
| | H. Stange, LFULG, Ref. 35 5
27614..... InVeKoS-Unternehmens-
nummer (BNR15 – in SN
vergeben!)
Sächsische BNR 10
ZID-PIN
Erste Schritte – DIANAweb - Anmeldung
❙ PIN verlegt/ vergessen?
❙ Sächsischer Landeskontrollverband
August-Bebel-Straße 6
09577 Lichtenwalde
Telefon: 037206/87-0
FAX: 037206/87-230
| | H. Stange, LFULG, Ref. 35 6
Erste Schritte – DIANAweb - Anmeldung
❙ bei erster Anmeldung: „Amtsdaten“ werden vorgetragen
❙ Amtsdaten sind:
Stammdaten
Schläge und EFA aus Vorjahr (QSE 2017)
❙ 2017 selbst digitalisierte EFA nach Abholung genauer prüfen!
hier fand 2017 vom Amt nur ein alphanumerischer Abgleich statt,
keine Geometrieprüfung (Lage/ Größe der Geometrie kann falsch
sein)
| | H. Stange, LFULG, Ref. 35 7
| | H. Stange, LFULG, Ref. 35 8
Erste Schritte – DIANAweb - Amtsdaten
❙ Amtsdaten werden bei erster Anmeldung automatisch
geholt; danach Aktualisierung Vorjahresdaten aktiv möglich
FV
Anlage AUK – Schläge
Funktion wichtig, wenn AUK-Bezugsflächen benötigt
werden und erste Anmeldung im März erfolgte
(AUK-Bezugsflächen werden erst nach der Bewilligung
ab April 2018 bereitgestellt)
| | H. Stange, LFULG, Ref. 35 9
Erste Schritte – DIANAweb - Amtsdaten
❙ Sonderfall Betriebsübernahme
❙ Übernehmer kann „Flächendaten“ vom Vorgänger
nutzen; diese können mit Vollmacht des Übergebers
im FBZ/ISS geholt werden
❙ Stammdaten stehen nicht zur Verfügung
❙ Import der „Flächendaten“ über „Hochladen einer
Shape-Datei“
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Antragstellung 2018 –
Flächen in anderen Bundesländern
❙ Flächen in anderen Bundesländern müssen mit der
Antragssoftware des jeweiligen Bundeslandes beantragt
werden: https://www.zi-daten.de/gsaa-adress.html
❙ in DIANAweb keine Angabe der nichtsächsischen Flächen
❙ Nur Abfrage, in welchem Bundesland außerdem Flächen
bewirtschaftet werden
| | H. Stange, LFULG, Ref. 35 11
Antragstellung 2018 –
Flächen in anderen Bundesländern
❙ Datenaustausch zu Flächen (Antrags- und Kontrolldaten)
über ZID
❙ PreCheck/ Vorabprüfung sowie Verwaltungs- und
Vorortkontrolle erfolgen im jeweiligen Belegenheitsland
❙ Bewilligung/Bescheidung erfolgen im Betriebssitzland
DIANAweb - Besonderheiten bei der Bedienung
❙ keine rechte Maustaste
❙ mit rechter Maustaste können nur Browserfunktionen ausgeführt
werden
❙ keine doppelten Mausklicks
❙ Doppelklicks führen zu Fehlfunktionen
❙ Nur beim Einzeichnen von Geometrien, Flächen- oder
Linienmessungen erfolgt Abschluss mit Doppelklick
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DIANAweb - Besonderheiten bei der Bedienung
❙ Vorwärts- und Rückwärtspfeile des Browsers nicht
betätigen
❙ Abmelden immer über „Abmelden“
falsch: Schließen über Kreuz im Browserfenster führt
zu Datenverlust und Sperrung der Anwendung für
mehrere Stunden; Antragsteller muss sich von Hotline
freischalten lassen
richtiges Abmelden
| | H. Stange, LFULG, Ref. 35 13
| | H. Stange, LFULG, Ref. 35 14
DIANAweb - Besonderheiten bei der Bedienung
❙ Neuladen – ohne Speichern
❙ Taste F5
❙ Aktualisieren-Schaltfläche im Browser
❙ Alles, was nicht zuvor gespeichert wurde, ist weg!
| | H. Stange, LFULG, Ref. 35 15
DIANAweb – Datenkontrolle
❙ Neu: Antragsunterlagen werden „Echt-Zeit“ geprüft
❙ direkte Verlinkung bei Klick aus Meldungsreiter heraus
| | H. Stange, LFULG, Ref. 35 16
DIANAweb – Datenkontrolle
❙ fataler Fehler Beseitigung notwendig, Export nicht möglich
❙ Hinweis Bsp. Fehlendes Antragskreuz, Export möglich
❙ Achtung Bsp. PreCheck Überlappung, Export möglich
DIANAweb – Datenkontrolle
❙ Sobald Flächendaten gespeichert werden, sind diese für die
Bewirtschafter der Nachbarschläge sichtbar
bestehende Überlappungen können zeitnah bereinigt werden
❙ Anzeige der Überlappungen unter „Meldungen“ im Reiter
„Flächenverzeichnis“
❙ Bitte beachten:
Einer Überlappungsbeseitigung im Programm DIANAweb muss ein
neuer Export folgen, sonst wird diese nicht wirksam!
| | H. Stange, LFULG, Ref. 35 17
❙ Technische Hotline
Tel: 0395/ 5630 105
E-Mail-Adresse: hotline_sn.profil-inet@data-
experts.de
| | H. Stange, LFULG, Ref. 35 18
DIANAweb – Hilfe und Unterstützung
DIANAweb – Hilfe und Unterstützung
❙ Einsicht in Bearbeitungsstand kann über TAN-Verfahren
ermöglicht werden (für Hotline und Amt) - Lesender Zugriff
| | H. Stange, LFULG, Ref. 35 19
| | H. Stange, LFULG, Ref. 35 20
DIANAweb - Druck
❙ Nur für die eigenen Unterlagen!
❙ Immer und jederzeit sobald Daten erfasst sind
❙ Abschließend beim Export Amt komplett
❙ Dort auch mit Zeitstempel zur Gegenprüfung bei
Unstimmigkeiten
❙ Keine Änderungen - Assistent führt durch die einzelnen
Schritte
❙ Export-Arten:
❙ Export Amt (bis max.19.6.)
❙ Export ausgewählter Schläge
❙ Export Vorankündigung
(ab 1.8. bis 14.10.)
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DIANAweb - Einreichen
| | H. Stange, LFULG, Ref. 35 22
DIANAweb - Historie
❙ Alles was eingereicht wurde (jeweiliger Stand), kann
aufgerufen werden
❙ Datenbegleitschein
❙ Antrag als pdf (für die eigenen Unterlagen)
| | H. Stange, LFULG, Ref. 35 23
Antragstellung 2018 - Grundsätzliches
❙ Abgabe Antragspaket nur online digital möglich + Datenbegleitschein (Papier) mit Unterschrift (Ausnahme nur, wenn keine Referenzfläche vorhanden ist)
❙ Zusätzliche Antragsunterlagen weiterhin Papier, z.B.:
❙ Anzeige nicht landwirtschaftliche Tätigkeit
❙ Erklärung von Flächenänderungen gegenüber dem Vorjahr bei Schlägen der RL AUK/2015 mit ortsfesten Vorhaben und bei Schlägen der RL TWN/2015
❙ Anzeige einmaliges Zurücksetzen DGL-Status/ Zähljahr DGL-Entstehung (abhängig von nationaler Rechtssetzung – Ende März)
| | H. Stange, LFULG, Ref. 35 24
Antragstellung 2018 - Termine
Antragstermin 15. Mai 2018
Antragsänderungstermin 31. Mai 2018
Antragsfristende/
Antragsänderungsfristende 11. Juni 2018
Ende der 25-
Kalendertage-Frist
letzter Tag für die Änderung des
Antrags nach Vorabprüfung/
precheck
19. Juni 2018 Ende der 35.
Kalendertage-Frist
Direktzahlungen
Europäische Gas-Anbindungsleitung (EUGAL)
❙ Verlauf parallel zur
Ostsee-Pipeline-
Anbindungsleitung
(OPAL)
❙ Projektträger
GASCADE
Gastransport
GmbH Kassel
❙ Baubeginn
voraussichtlich ab
Mitte 2018
25
❙ Shapes zum Trassenverlauf und zu Rohrlagerplätzen unter
https://www.landwirtschaft.sachsen.de/landwirtschaft/1055.htm
❙ Beantragung erfolgt nach den Regeln für zeitweilig nicht
landwirtschaftlich genutzte Flächen:
immer Anzeige der anderweitigen Nutzung spätestens drei Tage
vor Beginn schriftlich beim zuständigen FBZ/ISS
Formular „Anzeige nicht landwirtschaftliche Tätigkeit“ in
DIANAweb bzw.
https://www.landwirtschaft.sachsen.de/landwirtschaft/1052.htm
Direktzahlungen
Europäische Gas-Anbindungsleitung (EUGAL)
| | H. Stange, LFULG, Ref. 35 26
Direktzahlungen
zeitweilig nicht landwirtschaftlich genutzte Flächen
❙ kurzzeitige Unterbrechung der Nutzung unter Beibehaltung
des vorherigen Nutzungszustandes zulässig:
in der Vegetationszeit bis zu 21 Tage/Kalenderjahr und einmalig
max.14 Tage
außerhalb Vegetationszeit ggf. längere Unterbrechung möglich
| | H. Stange, LFULG, Ref. 35 27
Direktzahlungen
zeitweilig nicht landwirtschaftlich genutzte Flächen
❙ Wenn Unterbrechung Nutzung von Flächen länger als
tolerierbare Zeiträume:
im Antragsjahr nicht beihilfefähig
wenn zur Antragstellung bereits bekannt, Angabe im
Sammelantrag:
| | H. Stange, LFULG, Ref. 35 28
GL AL
451/452 …(GL-Code)
keine Beantragungskreuze
wenn noch Ernte möglich:
tatsächlicher NC (z.B. 115) und keine
Beantragungskreuze
keine landwirtschaftliche Nutzung im
Antragsjahr : NC 990
Änderung der DirektZahlDurchfV, der AgrarZahlVerpflV und der InVeKoSV im
Dezember 2017 Umsetzung der Verordnung (EU) 1155/ 2017
❙ Als ökologische Vorrangfläche gemeldete Zwischenfrüchte müssen
mindestens vom 1. Oktober bis 31. Dezember auf der Fläche stehen.
Aber: Cross Compliance erfordert Belassen bis zum 15. Februar des
Folgejahres
❙ Verbot der Aussaat vor dem 16. Juli ist entfallen.
beachte: für Anbaudiversifizierung (ADIV) gilt Zeitraum 1. Juni bis 15. Juli
(als Hauptkultur für ADIV gilt die Kultur, die sich in diesem Zeitraum am
längsten auf der Fläche befindet)
Bei Aussaat von Nachfolgekulturen nach der Hauptfrucht im ADIV-
Zeitraum ist Anzeige erforderlich
Greening
Ökologische Vorrangflächen (EFA) – Zwischenfrüchte
| | H. Stange, LFULG, Ref. 35 29
❙ Die Vorgaben für Pufferstreifen und Feldränder werden vereinheitlicht.
❙ Neuerungen:
Pufferstreifen auf AL müssen nicht mehr am Gewässer liegen
Beweidung / Schnittnutzung nun auch bei Feldrändern zulässig
sofern von der angrenzenden Fläche/ Kultur unterscheidbar
im Sperrzeitraum 1. April – 30. Juni kein Mähen, Mulchen, ...
Neues EFA-Merkblatt: https://www.landwirtschaft.sachsen.de/landwirtschaft/1052.htm
Greening
Ökologische Vorrangflächen – Streifen
| | H. Stange, LFULG, Ref. 35 30
❙ Verbot Einsatz PSM auf EFA-Flächen wurde auf Leguminosen ausgeweitet
❙ gilt für das Antragsjahr (1. 1. – 31. 12.), aber nur solange sich die EFA-Kultur
auf der Fläche befindet (von Aussaat bis Ernte; also nicht für die Folgekultur)
❙ bei Winterkulturen ist die PSM-Anwendung im Herbst des Vj. zulässig
❙ Aussaat gebeiztes Saatgut innerhalb des Antragsjahres nicht erlaubt
❙ Brachen/Streifen: Totalherbizid zur Vorbereitung der Aussaat der Folgekultur
ab 1.8. ist zulässig
❙ Untersaaten: Verbot gilt von der Ernte der Hauptkultur für 8 Wochen oder bis
zur Aussaat der nächsten Hauptkultur
Greening- Ökologische Vorrangflächen (EFA) Verbot Einsatz Pflanzenschutzmittel (PSM)
| | H. Stange, LFULG, Ref. 35 31
❙ EFA-Leguminosen dürfen ab 2018 auch in Mischung mit
anderen Pflanzen angebaut werden
Leguminosen müssen jedoch vorherrschen
❙ EFA zulässige Leguminosen-Arten: Liste in DIANAweb
❙ Mischungspartner sind nicht vorgeschrieben (üblich: NC
422 – Kleegras, NC 433 - Luzerne-Gras)
❙ Wenn Mischung nicht in der NC-Liste vorhanden: NC für
Mischkultur (050) verwenden und in Anlage EFA im Feld
Zusätzliche Informationen die Leguminosen auswählen,
die sich überwiegend auf der Fläche befinden.
Greening
Ökologische Vorrangflächen – Leguminosen in Mischung
| | H. Stange, LFULG, Ref. 35 32
❙ Erhöhung des Gewichtungsfaktors:
059 KUP von 0,3 auf 0,5
060 Leguminosen von 0,7 auf 1,0
❙ Einführung neuer EFA-Typen:
063 Miscantus 0,7
064 Durchwachsene Silphie 0,7
065 Bienenweide 1,5
Greening
Ökologische Vorrangflächen – höhere Faktoren, neue EFA‘s
| | H. Stange, LFULG, Ref. 35 33
❙ Anpassung der VO (EU) Nr. 639/2014 und der DirektZahlDurchfV läuft
noch Aussagen daher vorläufig und unverbindlich
❙ offizielle Bezeichnung in der EU-Verordnung: „für Honigpflanzen
genutztes brachliegendes Land (pollen- und nektarreiche Arten)“
❙ 2 Varianten (jeweils mit EFA-Code 065) möglich:
NC 594 Bienenweide pollen- und nektarreiche Arten - einjährig
NC 595 Bienenweide pollen- und nektarreiche Arten – mehrjährig
Greening
Ökologische Vorrangflächen – Bienenweide
| | H. Stange, LFULG, Ref. 35 34
❙ Liste zulässiger Arten Bienenweide in DIANAweb
❙ Mischung von mind. 10 bzw. 15 dieser Arten muss ausgesät werden
Ausnahme 2018, hier auch Reinsaaten bestimmter Arten möglich
❙ Auflagen grundsätzlich wie andere Brachen, aber:
Aussaat bis zum 31. Mai möglich
Anbau der Folgekultur frühestens ab 1. Oktober
Nutzung mit Bienenvölkern ganzjährig zulässig
alles vorbehaltlich nationaler Rechtssetzung!
Greening
Ökologische Vorrangflächen – Bienenweide
| | H. Stange, LFULG, Ref. 35 35
Zahlungsansprüche
Termine für die ZA-Übertragung
❙ übertragene ZA können beim Übernehmer 2018 nur
dann berücksichtigt werden, wenn beide Handelspartner
(Abgeber und Übernehmer) Fristen einhalten:
Übertragung der ZA
(Termin des Rechtsgeschäfts)
Meldung der Übertragung
in der ZID bis spätestens
bis 15. Mai 2018 11. Juni 2018
vom 16. bis 31. Mai 2018 31. Mai 2018
| | H. Stange, LFULG, Ref. 35 36
Zahlungsansprüche (ZA)
Einzug wegen zweimaliger Nichtnutzung von ZA
Einzug von 2 Jahre lang (2016 und 2017) nicht
genutzten ZA wird Anfang Mai 2018 erfolgen
Einzug erfolgt rückwirkend zum 16. Mai 2017
Übertragungen, die erst nach dem 15. Mai 2017 mit
Wirkung ab Antragsjahr 2018 erfolgt sind, beeinflussen
die Höhe des Einzugs nicht.
| | H. Stange, LFULG, Ref. 35 37
Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen
Neues zu RL AUK/2015; ÖBL/2015 und TWN/2015
❙ Jeweils aktuelle Merk- /Hinweis-/ Formblätter zu
❙ RL AUK/2015
https://www.smul.sachsen.de/foerderung/3313.htm
❙ RL ÖBL/2015
https://www.smul.sachsen.de/foerderung/3312.htm
❙ RL TWN/2015
https://www.smul.sachsen.de/foerderung/3311.htm
| | H. Stange, LFULG, Ref. 35 38
Agrarumwelt- und Klimamaß-
nahmen RL AUK/2015
❙ 3. Änderung des Entwicklungsprogramms für den Ländlichen Raum
(EPLR) ist genehmigt
Bei GL.1a-c, GL.2a-h sowie GL.5a-d können ab 2018 Bereiche von
weniger als 10 % der Förderfläche ungenutzt bleiben
| | H. Stange, LFULG, Ref. 35 39
Foto: Archiv Naturschutz LfULG, S. Büchner
optional
weniger als 10 % des Schlages
nicht am Rand des Schlages
Nicht förderschädlich für
Direktzahlungen und AZL
Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen
RL AUK/2015
❙ Vorhaben AL.5b (Selbstbegrünte mehrjährige Brache) und
AL 5c (mehrjährige Blühflächen)
❙ Ab 2018 Ausnahmeantrag (bei Bewilligungsbehörde)
für Abweichungen vom vorgeschriebenen
Pflegerhythmus möglich
z. B. bei unvorhersehbarer problematischer
Vegetationsentwicklung
| | H. Stange, LFULG, Ref. 35 40
Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen RL
TWN /2015
❙ Ab 2018 nicht mehr zulässig:
❙ Neuanträge
❙ neue Maßnahmenverpflichtungen
❙ Beantragung neuer Schläge
| | H. Stange, LFULG, Ref. 35 41
Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen
Sonstige Änderungen
Neuer Termin Abschluss Mindesttätigkeit nach§ 2
DirektZahlDurchfV: „ ... vor dem 16. November des Jahres ...“
gilt grundsätzlich auch für ÖBL und AUK
gilt nicht für:
Vorhaben GL.3 (Brachen) nach RL AUK/2015
BNK „UN“ (Umwelt- und Naturschutzflächen)
NC 923 („Grünland ohne landwirtschaftliche Nutzung“) und
NC 490 („Nicht DZ-beihilfefähige Hutungen“)
| | H. Stange, LFULG, Ref. 35 42
Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen
Sonstige Änderungen
Ausnahmen vom Endtermin der landwirtschaftlichen Tätigkeit vor
dem 16.11.
auf Antrag bei der Bewilligungsbehörde,
im Einvernehmen mit der Naturschutzfachbehörde (SG 3 der
FBZ/ISS),
insbesondere für Vorhaben GL.2 (Biotoppflegemahd) möglich
Fristsetzung durch Bewilligungsbehörde
Mindesttätigkeit muss vor AUK- bzw. ÖBL-Zahlung abgeschlossen
sein!
| | H. Stange, LFULG, Ref. 35 43
Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen
Hinweise
❙ Einhaltung eingegangener Verpflichtungen, z.B.
Schlagbezogene Aufzeichnungen
Anzeige von Flächenänderungen innerhalb des
Verpflichtungszeitraums
….
❙ 6.2. der RL AUK „Sonstige Auflagen“: Die Feldstück- und
Schlagbezeichnungen dürfen während des Verpflichtungszeitraumes
grundsätzlich nicht geändert werden.
| | H. Stange, LFULG, Ref. 35 44
Sonstige Hinweise
Jagdschneisen
❙ Möglichkeiten:
❙ Schneisen im August/September/Oktober anlegen
(raushäckseln)
❙ NC 177 – Mais mit Blüh- und/oder Bejagungsschneisen
❙ „Jagdschneise“ als extra Schlag (Brache oder Kultur)
Mindestgröße für Beihilfefähigkeit 0,3 ha beachten
❙ EFA-Feldrand/Pufferstreifen EFA-Auflagen beachten
| | H. Stange, LFULG, Ref. 35 45
Sonstige Hinweise
100-Bäume-Regelung
❙ Landwirtschaftlich genutzte Flächen mit einer
Bestandsdichte von 100 Bäumen/ ha oder mehr sind nicht
beihilfefähig
Artikels 9 Absatz 3 Verordnung (EU) Nr. 640/2014
InVeKoS- Verordnung § 19(3)
❙ Abgrenzung zum Landschaftselement Feldgehölz: darf
nicht genutzt werden (AgrarZahlVerpflV §8(1) 3.)
| | H. Stange, LFULG, Ref. 35 46
Sonstige Hinweise
Abgrenzung Sperrfläche - Landschaftselement
| | H. Stange, LFULG, Ref. 35 47
Baumgruppe, kein Unterwuchs
und beweidet = Nutzung
kein Landschaftselement/
Feldgehölz
Da mehr als 100 Bäume/ ha
= Sperrfläche
Sonstige Hinweise
Flächenüberlassung an Dritte
❙ Voraussetzungen für die Beantragung von Flächen
uneingeschränkte Verfügungsberechtigung und
eigenverantwortliche Bewirtschaftung durch den
Antragsteller
❙ mit der Bewirtschaftung können Dritte beauftragt werden,
sofern Verfügung, Verantwortung und wirtschaftliches
Risiko beim Antragsteller bleiben
| | H. Stange, LFULG, Ref. 35 48