herzlich willkommen zur betriebsversammlung des allgemeinen personals am 19.11.09
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Herzlich Willkommen
Zur Betriebsversammlung
des allgemeinen Personals am 19.11.09
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Tagesordnung:
Eröffnung, Feststellung der Beschlussfähigkeit (Ist bei Beginn der Betriebsversammlung weniger als die Hälfte der stimmberechtigten Arbeitnehmer anwesend, so ist eine halbe Stunde zuzuwarten; nach Ablauf dieser Zeit ist die Betriebsversammlung ohne Rücksicht auf die Zahl der anwesenden stimmberechtigten Arbeitnehmer beschlussfähig.)
Bericht der Betriebsratsvorsitzenden Kollektivvertrag Betriebsvereinbarung – Gleitzeit Allfälliges
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Bericht der Betriebsrats- Vorsitzenden
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KOLLEKTIVVERTRAG … mit 1.10.2009 trat der KV für die Universitäten in Kraft …
Automatisch übergeleitet wurden jene Personen, welche nach 31.12.2003 an der BOKU in den Dienststand eintraten / gehaltswirksame Veränderungen für befristete ProjektmitarbeiterInnen allerdings erst nach 3 Jahren
Er ist ein gemeinsames Regelwerk für Allgemeines, als auch Wissenschaftliches Personal – spezifische Punkte betreffen allerdings nur die jeweilige Bedienstetengruppe
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die BOKU hat bereits im Sommer die ersten Überleitungen vorbereitet, und entsprechende Mitteilungen an die betroffenen Bediensteten versandt
… und dann ging‘s los …
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Die Mitteilung erfolgte über die Einstufung nach KV – herangezogen wurde die von allen Universitäten angewendete Umrechungstabelle (V-Schema – KV-Schema)
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Überleitung des allg. Personals vom VBG zu den Verwendungsgruppen des KV
VBG Verwendungsgruppeh2-5, v5, v4/1, v4/2h1, v4/3, v3/1, v3/2v3/3, v3/4v3/5, v2/1, v2/2, ADV7v2/3, v2/4, ADV5, ADV6v2/5,v2/6,v1/1,ADV3,ADV4
v1/2, ADV 2v1/3, ADV 1v1/4
KollektivvertragIIIaIIbIIIaIIIbIVaIVbVmindestens V, sonst
Einzelvertrag
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Der Rücklauf aus der Belegschaft betraf in erster Linie das in Frage stellen der Einstufungen
Im Zuge der Umstellungen wurden spezifische Fragestellungen aufgeworfen: Beispiel: Anrechnung der Vordienstzeiten bzw. Vorerfahrungen; Kinderzulage, Aufsaugregelung…….
Nicht nur an der BOKU wurde der Kollektivvertrag aus Sicht des Arbeitgebers und Arbeitnehmervertretung unterschiedlich interpretiert
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Gewerkschaft und Dachverband – die Verhandlungspartner des Kollektivvertrages – wurden nun mit diesen Fragestellungen aus allen Universitäten konfrontiert und sahen sich veranlasst, „Klärungen“ herbeizuführen
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Themen, welche derzeit nach- verhandelt werden (Auszug):
1.Gehaltsordnung: Begrenzung des maximalen Aufsaugungszeitraumes
2. Anerkennung und Anrechung von Elternkarenzurlauben für dienstzeitabhängige Rechte
3. Anpassung des Fahrtkostenzuschusses an die Neuregelung im Bundesbereich
4. Klarstellung für ProjektmitarbeiterInnen
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….zwischenzeitlich wurde seit September diesen Jahres an der BOKU seitens des Betriebsrates die Personalstruktur des Allgemeinen Personales in Zusammenarbeit mit der Personalabteilung erhoben….
…denn dies ist ein wichtiger Baustein für die (Neu)-Bewertung der Arbeitsplätze….
…eine Neu-Bewertung der Arbeitsplätze im KV ist nur mit entsprechender Betriebsvereinbarung möglich….
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Was ist nun zu tun?
Seitens der ArbeitnehmerInnen: Meldung („Einspruch“) über Einstufung nach KV an Personalabteilung und Betriebsrat
Differenzierung: handelt es sich um einen „Umrechnungsfehler“ oder um einen Antrag auf Neubewertung?
Seitens des Betriebsrates und Rektorates: rascher Abschluss der entsprechenden Betriebsvereinbarung, parallel dazu: Fertigstellung Personalstrukturplan
Fortführung der Gespräche Arbeitsgruppe KV (Boku) zur weiteren Klärung der noch offenen Fragen (nächste Runde: 26.11.2009)
Seitens Dachverband und Gewerkschaft: endgültige Vereinbarung, beidseitige Unterzeichnung, zur Klärung offener Fragen
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Betriebsvereinbarung - GLEITZEIT
Geltungsbereich: gesamtes allg. Personal Ausnahmen: PraktikantInnen, oder wenn
die Tätigkeit keine Gleitzeit zulässt Beginn: 01.01.2010 Geltungsdauer: ein Jahr, automatische
Verlängerung wenn keine neuen Verhandlungen stattfinden
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Gleitzeitrahmen
Arbeitsbeginn Mo bis Fr zwischen 7.00 und 9.00 Uhr
Arbeitsende Mo bis Do zwischen 14.00 und 18.00 Uhr Fr zwischen 12.00 und 18.00 Uhr
Kernzeit Mo bis Do zwischen 9.00 und 14.00 UhrFr zwischen 9.00 und 12.00 Uhr
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Abrechnungseinheit
Minutengenau Monatsende: Rundung auf volle
Viertelstunden
Beispiel: Am Monatsende bleiben 28,43 Stunden als Übertrag stehen. Diese werden auf 28 h und 30 min gerundet.
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Unaufschiebbare Termine
Arztbesuch während der Kernzeit Sonstige Termine Unverzügliche Meldung an den
Vorgesetzten
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Gleitzeitperiode / Zeitguthaben - Zeitschuld / Mehrarbeitsstunden
Gleitzeitperiode: Kalenderjahr Zeitguthaben/ -schuld:
Guthaben – innerhalb einer Periode max. 72 h, Übertrag max. 24 h Schuld – innerhalb einer Periode max. 24 h, Übertrag max. 8 h
Mehrarbeitsstunden: Stunden innerhalb des Gleitzeitrahmens
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Überstunden
Jede Arbeitsleistung außerhalb des Gleitzeitrahmens
Jede Überschreitung der Grenzen der Normalarbeitszeit, die nicht selbst bestimmt im Rahmen des Gleitens geschieht, sondern vom Arbeitgeber angeordnet wurde oder zur Abwendung von drohenden Schäden dient
Die Arbeitszeitsumme, die am Ende der Gleitzeitperiode über die Übertragungsmöglichkeit von Zeitguthaben hinausgeht.
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Kontrolle/Missbrauch
Verantwortlich für die Richtigkeit der Daten ist der/die ArbeitnehmerIn
Die Kontrolle obliegt dem/der direkten Vorgesetzten
Verstöße gegen diese Betriebsvereinbarung können eine Ermahnung nach sich ziehen und einen Ausschluss aus der Gleitzeit zur Folge haben
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Zeiterfassung / Mittagspause
Zeiterfassung: Durch den
Arbeitnehmer Tagesaktuell Abgabe bis
zum 15. des Folgemonats
Lage der Mittagspause: 30 Minuten Freiwählbar nach
Maßgabe der dienstlichen Erfordernisse
Zwischen 11:00 und 14.00 Uhr
während der Arbeitszeit
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Vorübergehende Abwesenheit vom Arbeitsplatz / Arbeitsbeginn - ende außerhalb der Betriebsstätte
Vorübergehende Abwesenheit vom Arbeitsplatz:Kenntnisnahme Vorgesetzter
Arbeitsbeginn/- ende außerhalb der Betriebsstätte:Kenntnisnahme VorgesetzterIn Aufzeichnung festhalten
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Auflösung / Unterbrechung des Dienstverhältnisses
Zeitschuld/-guthaben sind nach Möglichkeit vorher abzubauen
Unterbrechung: nicht abgebaute Stunden werden weitergeschrieben
Auflösung: Zeitschuld wird im Verhältnis 1:1 einbehalten, Zeitguthaben werden im Verhältnis 1:1,5 ausbezahlt / Teilzeitbeschäftigung: 1:1,25
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Übergangsbestimmungen
Bisherige Stunden bleiben unberührt
Abbau etwaiger schon vorhandener Überstunden empfohlen, bis spätestens März 2010
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Schlussbestimmungen
Differenzen sind unter Miteinbeziehung des Betriebsrates zu klären
Betriebsvereinbarung über die Lage der Mittagspause vom 15. März 2005 wird beendet
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Allfälliges
14.12.2009 Blutspendeaktion/Festsaal
Persönliche Kontaktaufnahme durchdas Sekretariat des BetriebsratesTel.: 01/47654 Kl. 1200 (vormittags)oder Mail an [email protected]
www.boku.ac.at/braup.html