heilbronner stadtzeitung

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Film zur Buga Leitentscheidung des Gemeinderats Mit der Buga-Leitentscheidung kurz vor Weihnachten hat der Gemeinderat nun defini- tiv die Weichen für die Bundesgartenschau und die Entwicklung des Stadtquartiers Neckar- bogen gestellt. Ein Video fasst die wichtigsten Aspekte des Beschlusses zu- sammen und bringt Statements von OB Helmut Himmelsbach und Buga-Geschäftsführer Hanspeter Faas. (ck) INFO: Der Film kann über den QR-Code, die städtische Website www.heilbronn.de oder den Youtube-Kanal der Stadt www.youtu- be.com/stadtheilbronn.de auf- gerufen werden. Es bleibt dabei: Die Buga kommt! Entscheidung im Gemeinderat - Investitionen in Höhe von 141 Millionen Euro für neues Stadtquartier Von Christian Britzke Heilbronn hält an der Ausrich- tung der Bundesgartenschau 2019 fest. Mit nur einer Gegen- stimme hat der Gemeinderat kürzlich den Weg für die Grün- Ausstellung und das neue Stadtquartier Neckarbogen auf dem Zentral-Gelände frei ge- macht. Rund 141 Millionen Euro will die Stadt Heilbronn in diese wichtige Stadtentwick- lungsmaßnahme investieren. „Sieben Jahre nach dem Buga-Zuschlag für Heilbronn, nach zwei internationalen Wettbewerben, detaillierten Planungsvorbereitungen und umfangreicher Bürgerbeteili- gung hat der Gemeinderat diese ehrgeizige Vorhaben bekräf- tigt“, freut sich Oberbürger- meister Helmut Himmelsbach über „einen großen Tag für Heilbronn“. Bereits 2013 sollen die vorbereitenden Bauarbeiten auf dem 40 Hektar großen Buga-Areal beginnen. Mit dem Doppel-Projekt Buga/Neckarbogen entstehen bis 2019 auf einem ehemaligen Bahnareal innenstadtnah die Grundzüge eines ökologischen Vorzeige-Stadtquartiers für rund 1500 Bewohner. Die künf- tige Bebauung gruppiert sich um eine bis 2019 zu schaffende urbane Wasserfläche und einen Freizeitsee. Durch die Verle- gung der Kalistraße kann ein Neckaruferpark entstehen, der Fluss wird in weiteren Ab- schnitten naturnah modelliert und zugänglich gemacht. Lediglich eine von der Ver- waltung vorgeschlagene Brü- cke über die Gleise des Haupt- bahnhofs sowie die parkartige Gestaltung eines ohnehin not- wendigen Hochwasserschutz- bauwerks für insgesamt (netto) zehn Millionen Euro fand im Gemeinderat keine Mehrheit. Für Hanspeter Faas, Ge- schäftsführer der Buga Heil- bronn 2019 GmbH, kann sich das Heilbronner Konzept bes- tens sehen lassen: „Spannend ist vor allem die Vernetzung mehrerer Stadtteile durch das Gartenschaugelände“. Ein wichtiges Thema bei der Gemeinderatsdiskussion war die Finanzierung: Für die 141- Millionen-Euro-Investitionen rechnet die Stadt mit Zuschüs- sen von 55 bis 56 Millionen Euro, so dass nach einem mög- lichen Vorsteuerabzug von acht Millionen Euro ein städti- scher Anteil von rund 78 Mil- lionen Euro verbleibt. Für das Gartenschaujahr selbst sind Kosten in Höhe von 44 Millio- nen Euro angesetzt, bei 2,2 Mil- lionen Besuchern sowie Spon- soring und Mieteinnahmen verbliebe ein städtischer Eigen- anteil von zehn Millionen Euro. ediTORIAL Liebe Leserinnen und Leser, nach dem hervorragenden Jahr 2011 war auch das nun zu Ende gehende Jahr 2012 für Heil- bronn wieder ein sehr gutes: Fertigstellung des Kiliansplat- zes, Sanierung des Theaterfoy- ers, Einweihung des Hoch- schulcampus am Europaplatz und des Otto Rettenmaier Hau- ses im Haus der Stadtgeschich- te, Inbetriebnahme des Contai- nerterminals, Spatenstich für das neue Klinikum am Gesund- brunnen und das neue Tier- heim, Baubeginn der Firma Audi auf den Böllinger Höfen und nicht zu vergessen die Langzeit-Baustelle Stadtbahn Nord, um nur einige Dinge zu nennen. Die letzten Monate standen dann ganz im Zeichen der Leit- entscheidung zur Bundesgar- tenschau 2019 als Motor zur Entwicklung des neuen Stadt- quartiers Neckarbogen. Wir sind froh, dass der Gemeinderat hinter beiden Projekten mit überwältigender Einmütigkeit steht. Wir haben also allen Grund, zufrieden zurück und optimistisch nach vorne zu schauen. Uns allen wün- sche ich ein ge- sundes und gu- tes Jahr 2013. Ihr Helmut Himmelsbach Oberbürger- meister aus DEM INHALT Forum Gemeinderat 2 Fraktionen nehmen Stellung Thema heute 3 Haushalt verabschiedet Erster Bürgermeister 4 Diepgen folgt auf Heidler Bekanntmachungen 10-12 Amtliche Anzeigen Heilbronner STADTZEITUNG www.heilbronn.de Amtsblatt der Stadt Heilbronn mit Heilbronner STADTANZEIGER Nr. 26 · 27. Dezember 2012 Nach dem „Ja“ zur Buga könnte die Vision vom Neckarbogen 2019 Realität werden - fehlen wird nur die Brücke am Bahnhof. Abb.: Buga 2019-GmbH Knigge für Silvester Vorschriften beachten - Gefahr bei Feuerwerkskörpern Das Ordnungsamt weist darauf hin, dass Feuerwerkskörper der Klasse II ausschließlich an Per- sonen ab dem 18. Lebensjahr und nur ab dem 28. Dezember bis einschließlich 31. Dezember 2012 verkauft werden dürfen. Zudem dürfen diese Feuer- werkskörper nur von Erwach- senen an Silvester und Neujahr abgebrannt werden. Auch dürfen neben Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altenheimen sowie Reet- und Fachwerkhäusern keine Feuer- werkskörper gezündet werden. Im Übrigen können unvorsich- tige „Feuerwerker“ wegen fahr- lässiger Brandstiftung oder Körperverletzung belangt und zivilrechtlich zu Schadenser- satz verpflichtet werden. (red)

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Nr. 26 - 27.12.2012 - Amtsblatt der Stadt Heilbronn

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Page 1: Heilbronner Stadtzeitung

Film zur BugaLeitentscheidung des Gemeinderats

Mit der Buga-Leitentscheidungkurz vor Weihnachten hat derGemeinderat nun defini-tiv die Weichen für dieBundesgartenschau unddie Entwicklung desStadtquartiers Neckar-bogen gestellt. Ein Videofasst die wichtigstenAspekte des Beschlusses zu-sammen und bringt Statements

von OB Helmut Himmelsbachund Buga-Geschäftsführer

Hanspeter Faas. (ck)INFO: Der Film kann

über den QR-Code, diestädtische Websitewww.heilbronn.de oderden Youtube-Kanal derStadt www.youtu-

be.com/stadtheilbronn.de auf-gerufen werden.

Es bleibt dabei: Die Buga kommt!Entscheidung im Gemeinderat - Investitionen in Höhe von 141 Millionen Euro für neues Stadtquartier

Von Christian Britzke

Heilbronn hält an der Ausrich-tung der Bundesgartenschau2019 fest. Mit nur einer Gegen-stimme hat der Gemeinderatkürzlich den Weg für die Grün-Ausstellung und das neueStadtquartier Neckarbogen aufdem Zentral-Gelände frei ge-macht. Rund 141 MillionenEuro will die Stadt Heilbronn indiese wichtige Stadtentwick-lungsmaßnahme investieren.

„Sieben Jahre nach demBuga-Zuschlag für Heilbronn,nach zwei internationalenWettbewerben, detailliertenPlanungsvorbereitungen undumfangreicher Bürgerbeteili-

gung hat der Gemeinderat dieseehrgeizige Vorhaben bekräf-tigt“, freut sich Oberbürger-meister Helmut Himmelsbachüber „einen großen Tag fürHeilbronn“. Bereits 2013 sollendie vorbereitenden Bauarbeitenauf dem 40 Hektar großenBuga-Areal beginnen.

Mit dem Doppel-ProjektBuga/Neckarbogen entstehenbis 2019 auf einem ehemaligenBahnareal innenstadtnah dieGrundzüge eines ökologischenVorzeige-Stadtquartiers fürrund 1500 Bewohner. Die künf-tige Bebauung gruppiert sichum eine bis 2019 zu schaffendeurbane Wasserfläche und einenFreizeitsee. Durch die Verle-

gung der Kalistraße kann einNeckaruferpark entstehen, derFluss wird in weiteren Ab-schnitten naturnah modelliertund zugänglich gemacht.

Lediglich eine von der Ver-waltung vorgeschlagene Brü-cke über die Gleise des Haupt-bahnhofs sowie die parkartigeGestaltung eines ohnehin not-wendigen Hochwasserschutz-bauwerks für insgesamt (netto)zehn Millionen Euro fand imGemeinderat keine Mehrheit.

Für Hanspeter Faas, Ge-schäftsführer der Buga Heil-bronn 2019 GmbH, kann sichdas Heilbronner Konzept bes-tens sehen lassen: „Spannendist vor allem die Vernetzung

mehrerer Stadtteile durch dasGartenschaugelände“.

Ein wichtiges Thema bei derGemeinderatsdiskussion wardie Finanzierung: Für die 141-Millionen-Euro-Investitionenrechnet die Stadt mit Zuschüs-sen von 55 bis 56 MillionenEuro, so dass nach einem mög-lichen Vorsteuerabzug vonacht Millionen Euro ein städti-scher Anteil von rund 78 Mil-lionen Euro verbleibt. Für dasGartenschaujahr selbst sindKosten in Höhe von 44 Millio-nen Euro angesetzt, bei 2,2 Mil-lionen Besuchern sowie Spon-soring und Mieteinnahmenverbliebe ein städtischer Eigen-anteil von zehn Millionen Euro.

ediTORIAL

Liebe Leserinnenund Leser,nach dem hervorragenden Jahr2011 war auch das nun zu Endegehende Jahr 2012 für Heil-bronn wieder ein sehr gutes:Fertigstellung des Kiliansplat-zes, Sanierung des Theaterfoy-ers, Einweihung des Hoch-schulcampus am Europaplatzund des Otto Rettenmaier Hau-ses im Haus der Stadtgeschich-te, Inbetriebnahme des Contai-nerterminals, Spatenstich fürdas neue Klinikum am Gesund-brunnen und das neue Tier-heim, Baubeginn der FirmaAudi auf den Böllinger Höfenund nicht zu vergessen dieLangzeit-Baustelle StadtbahnNord, um nur einige Dinge zunennen.Die letzten Monate standendann ganz im Zeichen der Leit-entscheidung zur Bundesgar-tenschau 2019 als Motor zurEntwicklung des neuen Stadt-quartiers Neckarbogen. Wirsind froh, dass der Gemeinderathinter beiden Projekten mitüberwältigender Einmütigkeitsteht. Wir haben also allenGrund, zufrieden zurück undoptimistisch nach vorne zuschauen.Uns allen wün-sche ich ein ge-sundes und gu-tes Jahr 2013.IhrHelmutHimmelsbachOberbürger-meister

aus DEM INHALTForum Gemeinderat 2Fraktionen nehmen Stellung

Thema heute 3Haushalt verabschiedet

Erster Bürgermeister 4Diepgen folgt auf Heidler

Bekanntmachungen 10-12Amtliche Anzeigen

HeilbronnerSTADTZEITUNGwww.heilbronn.deAmtsblatt der Stadt Heilbronn

mit HeilbronnerSTADTANZEIGER

Nr. 26 · 27. Dezember 2012

Nach dem „Ja“ zur Buga könnte die Vision vom Neckarbogen 2019 Realität werden - fehlen wird nur die Brücke am Bahnhof. Abb.: Buga 2019-GmbH

Knigge für SilvesterVorschriften beachten - Gefahr bei Feuerwerkskörpern

Das Ordnungsamt weist daraufhin, dass Feuerwerkskörper derKlasse II ausschließlich an Per-sonen ab dem 18. Lebensjahrund nur ab dem 28. Dezemberbis einschließlich 31. Dezember2012 verkauft werden dürfen.

Zudem dürfen diese Feuer-werkskörper nur von Erwach-senen an Silvester und Neujahrabgebrannt werden.

Auch dürfen neben Kirchen,Krankenhäusern, Kinder- undAltenheimen sowie Reet- undFachwerkhäusern keine Feuer-werkskörper gezündet werden.Im Übrigen können unvorsich-tige „Feuerwerker“ wegen fahr-lässiger Brandstiftung oderKörperverletzung belangt undzivilrechtlich zu Schadenser-satz verpflichtet werden. (red)

Page 2: Heilbronner Stadtzeitung

Seite 2 | HeilbronnerSTADTZEITUNG Donnerstag, 27. Dezember 2012FORUM GEMEINDERAT

Für die Beiträge in der Rubrik „Forum Gemeinderat“ zeichnen die Autoren verantwortlich.

CDUAlexanderThromFraktions-vorsitzender

LiebeMitbürgerinnenund Mitbürger,mit den Beschlüssen der CDU-und SPD-Fraktionen im Sep-tember dieses Jahres haben wirden Weg für die Bundesgarten-schau 2019 und den neuenStadtteil Neckarbogen bereitet.

In seiner vorletzten Sitzungstimmte der Gemeinderat mitgroßer Mehrheit für dieses zu-kunftsweisende Großprojekt

Heilbronns.Somit kann die letzte große

Wunde des Zweiten Weltkriegsgeheilt werden. Die Medizin fürdiese Heilung ist die Bundes-gartenschau 2019.

Die positiven Nebenwirkun-gen der überregionalen Aus-wirkungen und das interessan-te Veranstaltungsjahr nehmenwir gerne mit.

Mit dem neuen StadtquartierNeckarbogen werden wir einen

modernen, nachhaltigen undstädtebaulich attraktiven neu-en Stadtteil mit großzügigenParkflächen erhalten. Der Ne-ckar rückt ins Zentrum derStadt.

Aber mit unserer Entschei-dung haben wir auch finanzpo-litische Weitsicht bewiesen.Denn nur was bis 2019 wirklicherforderlich ist, wird gemacht.Dies ermöglicht ein verantwor-tungsvolles, weil finanzierba-

res JA zu diesem Projekt.Jetzt gilt es, gemeinsam die

BUGA und den Stadtteil Ne-ckarbogen zu verwirklichen.Aus Plänen muss jetzt Realitätwerden! Machen Sie alle mit!Freuen wir uns gemeinsam aufdas Jahr 2019.

Ich wünsche Ihnen, auch imNamen aller Kolleginnen undKollegen der CDU-Fraktion, einfriedliches, glückliches und ge-sundes Jahr 2013.

SPD Ein erfolgreiches undgesundes Neues Jahrwünschen Ihnen, liebe Heil-bronnerinnen und Heilbronner,Ihre SPD-Fraktion im Gemein-derat (v.r.): Sibylle Mösse-Ha-gen, Tanja Sagasser, MarkusScheffler, Herbert Tabler, Er-hard Mayer, Helmut Rohn, Ma-rianne Kugler-Wendt, HerbertBurkhardt, Rainer Hinderer,Harald Pfeifer und Gerd Kempf.

FDPNicoWeinmannFraktions-vorsitzender

Volle Kraft voraus …Ein deutliches Signal für dieBundesgartenschau 2019 unddas Stadtquartier Neckarbogenhat der Gemeinderat mit derVerabschiedung der Leitent-scheidung gesetzt. Es ist gelun-gen, wünschenswerte städte-bauliche Entwicklung in einenverantwortlichen, wirtschaftli-chen Rahmen einzufassen.Wenngleich noch nicht alles in

trockenen Tüchern ist, habenwir einen klaren Weg vorge-zeichnet, den wir mit Disziplin,aber auch mit einer gewissenFlexibilität gehen müssen. Mehrals nur ein Wermutstropfen istfür unsere Fraktion die Strei-chung des Übergangs vomBahnhof und der Bahnhofsvor-stadt in das neue Stadtquartierund des geplanten Reliefparksam Neckarkanal durch dasselbsternannte Bürgerbündnis

von CDU und SPD. Mit beidenProjekten hätten wir dem Ge-danken einer Bundesgarten-schau, nachhaltige ökologischeStadtentwicklung zu fördernund einen dauerhaften Mehr-wert für die Bürgerinnen undBürger zu schaffen, sinnvollRechnung getragen. Diese Pro-jekte, die mit ca. 50 % durchLandesmittel gefördert wordenwären, hätten der angestoßenenEntwicklung das Sahnehäub-

chen verpasst. In der Gesamt-schau ist es jedoch gelungen, einPaket zu schnüren, mit dem wirgemeinsam zuversichtlich nachvorne schauen können. DieFDP-Fraktion hat hierzu einenmaßgeblichen Beitrag geleistet.Wir freuen uns auf ein konstruk-tives und vertrauensvolles Mit-einander in 2013. Ihnen an die-ser Stelle alles Gute, vor allemGesundheit und Gottes Segenfür ein friedliches Neues Jahr.

FWV Weichen für einzukunftsfähiges HNWir wollen die BUGA und denneuen Stadtteil Neckarbogen.Die Weichen sind gestellt. Nunmüssen Taten folgen. Die Pro-jekte kosten viel Geld, sind abereine lohnenswerte Zukunftsin-vestition. Sie wird sich für un-sere Bürger auszahlen. Die Frei-en Wähler werden diese Projek-te kritisch-konstruktiv beglei-

ten. 2013 wird somit für Heil-bronn zum Aufbruchsjahr. Wirbitten alle Heilbronner Bürger,mit uns zuversichtlich und po-sitiv in das Neue Jahr zu gehen.Irene Seeburger, Malte Höchund Heiner Dörner, die FreieWähler- Fraktion, wird stets fürIhre Anliegen ein offenes Ohrhaben. Kommen Sie mit Ihrenkleinen und großen Sorgen aufuns zu. Wir wünschen ein GutesNeues Jahr!

LINKEHasso EhingerStadtrat

Chancen der BUGAvertan!Mit der im GR beschlossenenStraßen- und BUGA-Planungwurde die Chance für eine nach-haltige Stadtentwicklung ver-tan. Der Kern der BUGA-Pla-nung ist sehr gut, finanziell ver-tretbar und eröffnet Zukunfts-chancen. Doch CDU und SPDhaben den Rotstift an den fal-schen Stellen angesetzt, näm-

lich genau an den zukunftswei-senden Bestandteilen. FünfFuß- und Radbrücken wurdenebenso gestrichen wie der Re-liefpark. Auf die Beseitigung derKranenstraße wurde verzichtet.Und das obwohl bei der Bürger-information deutlich wurde,wie wichtig den Bürgern dieseMaßnahmen sind. Ganz anderssieht es da bei der Straßenpla-nung aus. Sie kostet über 100Mio. Euro und widerspricht den

inhaltlichen Zielen der BUGA.Nicht weniger, sondern mehrKfz-Verkehr wird erfolgen–eine nachhaltige Stadtentwick-lung wird so verhindert. Die au-togerechte Stadt ist veralteteVerkehrspolitik. Das scheint beiCDU und SPD noch nicht ange-kommen zu sein. Für die neueBleichinselbrücke müssen vielealte Bäume - Lebensraum fürsechs geschützte Fledermausar-ten - gefällt werden. Welch ein

Wahnsinn. Ausgerechnet füreine BUGA wird Natur zerstört.Die Kosten für Straßen, die fürdie BUGA nicht gebraucht wer-den, treiben die Stadt in hoheSchulden. Die fehlende Nach-haltigkeit macht die Verschul-dung der Stadt unvertretbar. Ichkonnte daher der BUGA nichtzustimmen. Der GR hat dieChance auf eine Stadt der Zu-kunft verspielt. www.heil-bronn.die-linke-bw.de

In der nächsten Ausgabe der Stadtzeitung erscheinen unter dieser Rubrik die Beiträge von CDU, SPD, Bündnis 90/Grüne, FWV und PRO.

Page 3: Heilbronner Stadtzeitung

Donnerstag, 27. Dezember 2012 HeilbronnerSTADTZEITUNG | Seite 3THEMA HEUTE

Doppelhaushalt verabschiedet - Gemeinderat stellt die Weichen für 2013/2014

ModerateSteueranpassung

Grundsteuer B steigt

Mit großer Mehrheit hat der Ge-meinderat in seiner vorletztenSitzung beschlossen, die seit2004 unverändert geltendeGrundsteuer B für Grundstückeab dem Haushaltsjahr 2013 um20 Hebesatzpunkte auf 430Punkte anzupassen.

Die Stadt erwartet dadurchjährliche Mehreinnahmen inHöhe von 1,12 Millionen Euro.

Auch nach der Anpassungliegt der Hebesatz noch deutlichunter dem derzeitigen Landes-durchschnitt von 485 Punkten.

Für land- und forstwirt-schaftliche Betriebe (Grund-steuer A) gilt weiterhin der He-besatz von 330 Punkten. (kn)

Geld fürSaarlandstraße

Ab 2015 Mittel einstellen

Mit großer Mehrheit stimmteder Gemeinderat einem ge-meinsamen Antrag von CDU,SPD und FDP zu, Ausgaben fürden Ausbau der Saarlandstraßewieder in die mittelfristige Fi-nanzplanung ab 2015 zu neh-men. Dem Antrag trat auch PROHeilbronn bei.

Damit werden rund 53 Mil-lionen Euro für den zweiten unddritten Bauabschnitt zur Ver-längerung der Saarlandstraßeab 2015 in die Haushaltspla-nungen aufgenommen. Zudemwerden mögliche Landeszu-schüsse in Höhe von rund 22Millionen Euro bis zum Jahr2020 aufgeführt. (kn)

Schulden steigenab 2015

Für Buga und Neckarbogen

Heilbronn hat derzeit mit 271Euro die niedrigste Pro-Kopf-Verschuldung aller baden-württembergischen Großstäd-te. In den nächsten zwei Jahrensinkt sie auf 243 Euro (2014).

Ab 2015 steigt die Verschul-dung dann an. In erster Liniedurch Investitionen in Buga,das neue Stadtquartier Neckar-bogen sowie die Bereitstellungder Mittel zum Ausbau derSaarlandstraße: von 284 Euro(2015) auf 538 Euro in 2018 undvoraussichtlich auf 765 Euro imJahr 2020. Heilbronn liegt da-mit immer noch im oberen Drit-tel der baden-württembergi-schen Großstädte. (kn)

Großer Etat mitErtragskraft

Doppelhaushalt: 953 Millionen Euro Volumen

Von Anton Philipp Knittel

Ein Volumen von rund 953 Mil-lionen Euro umfasst der Dop-pelhaushalt 2013/2014, den derGemeinderat in seiner jüngstenSitzung vor Weihnachten ver-abschiedet hat. Das Haushalts-volumen liegt 2013 bei 487,2Millionen Euro und im Jahr da-rauf bei 465,7 Millionen Euro.

2013 werden 16 Millionen Eurofür Zuführung erwirtschaftet

„Nach dem letzten Doppelhaus-halt 2010/2011, der ganz imZeichen der Finanz- und Wirt-schaftskrise stand, verabschie-den wir nun wieder einen Haus-halt, mit dem nicht nur die ge-setzlich vorgegebene Mindest-zuführung erwirtschaftet wer-den kann, sondern bei dem überdie Ertragskraft des Verwal-tungshaushalts eine Mitfinan-zierung der geplanten Investi-tionen möglich ist“, erklärteOberbürgermeister HelmutHimmelsbach einleitend. So be-trägt im kommenden Jahr dieZuführung vom Verwaltungs-an den Vermögenshaushalt 16Millionen Euro und im Jahr da-rauf noch 13,2 Millionen Euro.

„Die Investitionsschwer-punkte liegen“, so der OB,„beim Brandschutz, der Ganz-tagesbetreuung an Schulen,baulichen Verbesserungen anSchulen und Kindergärten so-wie der Erneuerung der Hafen-anlagen.“

So fließen in den nächstenzwei Jahren knapp 21 Millio-nen Euro in den Bereich Hoch-

bau. Im Tiefbau sind es sogarrund 63 Millionen Euro. Auf derAgenda stehen beispielsweiseSanierungsmaßnahmen amSonnenbrunnen in Böckingenoder an der Frankenbacher Ge-meindehalle.

Knapp 150 Millionen Euroumfasst der Sozialetat für 2013/2014. Der Personaletat steigtvon derzeit 102 Millionen Euroauf knapp 108 im nächsten Jahrund über 110 Millionen Euro(2014).

Bei den Einnahmen erwartetdie Stadt - aufgrund der Hebe-satzanpassung - bei der Grund-steuer B Einnahmen in Höhevon jeweils mehr als 24 Millio-nen Euro in den beiden Jahren.Zudem rechnet die Stadt mitsteigenden Gewerbesteuernvon derzeit über 96 auf über103 (2013) und 99 MillionenEuro (2014).

Weiterer Schuldenabbauin den nächsten zwei Jahren

Neue Darlehen werden nichtaufgenommen. Im Gegenteil:Die Stadt tilgt weitere Schul-den. Die Verbindlichkeiten ge-hen von knapp 34 MillionenEuro auf 32 Millionen Euro(2013) und auf rund 30 Millio-nen Euro (2014) zurück.

Außerdem positiv: Die Kapi-taleinlage der Stadt Heilbronnerhöht sich von derzeit über 66Millionen Euro auf knapp 70Millionen Euro (2014). Aller-dings sinken die Rücklagen vo-raussichtlich von derzeit 109Millionen Euro um gut 58 Mil-lionen Euro bis zum Jahr 2014.

Die Volkshochschule erhält jährlich 70000 Euro mehr als Betriebskos-tenzuschuss der Stadt. Foto: VHS

Über 180 Anträge abgestimmtVerbesserungen im Doppeletat - Mehrheit der Initiativen angenommen

Standen im vergangenen Jahrbei der Verabschiedung desHaushalts 2012 die Rekord-summe von fast 200 Anträgenzur Abstimmung, so diskutierteder Gemeinderat dieses Mal 180Anträge für den Doppeletat2013/2014. Die Mehrzahl derAnträge wurde angenommen.

Nach den Finanzierungs-und Deckungsanträgen des Ge-meinderats ergeben sich Ver-besserungen im Etat 2013 inHöhe von 3,88 Millionen Euround für das Folgejahr 2014 inHöhe von 5,34 Millionen Euro,wobei der Hauptanteil mit 3,13Millionen Euro in 2013 und4,14 Millionen Euro in 2014 je-weils auf den Vermögenshaus-halt entfällt.

Ohne die für die Buga undden Neckarborgen relevantenAnträge votierte der Gemeinde-rat unter anderem für folgendeEinsparungen: Die HeilbronnMarketing GmbH erhält imnächsten Jahr gut 86000 Euround im Folgejahr rund 91000Euro weniger Zuschuss. DasBudget des Hochbauamtes wirdum jeweils fünf Prozent in dennächsten zwei Jahren gekürzt,was mit über 630000 Euro und464000 Euro zu Buche schlägt.

Verzicht auf Umbau desBürgerhauses Böckingen

Vorerst verzichtet wird auchauf den Umbau des Bürgerhau-ses Böckingen, was im Doppel-haushalt 1,5 Millionen Euro

einspart. Auch der Verzicht aufdie Pflasterung des Vorplatzesbeim Hauptfriedhof spart rundeine halbe Million Euro. Im Rat-haus werden beim Umbau desMultifunktionsraums durchReduktionen 130 000 Euro ein-gespart.

Sanierung des KindergartensSt. Michael in Neckargartach

Mehrheitlich stimmte der Ge-meinderat für einen Zuschussin Höhe von rund 750000 Eurofür die Sanierung des Kinder-gartens St. Michael in Neckar-gartach. Um 40000 Euro auf60000 Euro aufgestockt wer-den die Mittel zur Verbesserungder Infrastruktur des Neckar-gartacher Dorfplatzes. (kn)

Die Stadt investiert künftig nicht nur in die Bundesgartenschau 2019 und den Stadtteil Neckarbogen, sondernauch in Bildung und Betreuung - dazu gehört auch die Sanierung des Kindergartens St. Michael. Foto: Hof

Page 4: Heilbronner Stadtzeitung

Seite 4 | HeilbronnerSTADTZEITUNG Donnerstag, 27. Dezember 2012AUS DEM STADTKREIS

kurzNOTIERTHeilbronn Kalender 2013Der Heilbronn Kalender, he-rausgegeben vom Verkehrsver-ein Heilbronn, zeigt auch 2013wieder 13 reizvolle, bislang un-veröffentlichte Impressionenvon Heilbronn. Den Fotokalen-der gibt es für 9,50 Euro in derTourist-Info, Kaiserstraße 17,Telefon 07131/56-2270. (red)

Interkultureller KalenderIm Interkulturellen Kalenderdes Berliner Integrationsbeauf-tragten sind die wichtigstenFest- und Feiertage der Kultu-ren und Religionen eingezeich-net. In Heilbronn können Schu-len, Kindergärten, Beratungs-stellen oder Vereine den Kalen-der bei der Integrationsbeauf-tragten kostenfrei per E-Mailunter [email protected] beziehen. (red)

„Open Stage“ in der Ebene 3Während des Regionalwettbe-werbs „Jugend musiziert“ inHeilbronn am 2. und 3. Februarkönnen in der Ebene 3 im Thea-terforum K3 auch Bands auftre-ten, die nicht am Wettbewerbteilnehmen. Anmeldungen mitInfos über die Band, Hörproben,Bild und Biografie müssen bisMontag, 14. Januar, bei der Mu-sikschule Schozachtal unter E-Mail: [email protected] oder Fax: 07062/910912 eingehen. (red)

Neue TrauergruppeAm Montag, 7. Januar, beginntwieder eine neue Trauergruppefür Menschen, die einen Ange-hörigen durch Suizid verlorenhaben. Die Gruppe trifft sich ansechs Abenden, jeweils am ers-ten Montag im Monat, im Hein-rich-Fries-Haus, Bahnhofstra-ße 13. Beginn ist jeweils um 18Uhr. Die Leitung hat PfarrerinMargret Rittmann, Leiterin desArbeitskreis Leben Heilbronn.Um verbindliche Anmeldungunter Telefon 07131/164251wird gebeten. (red)

Forum EhrenamtDas Forum Ehrenamt suchtweitere Organisationen undVereine als Mitglieder. Schwer-punkte der Arbeitsgemein-schaft sind unter anderem För-derung der Anerkennungskul-tur, Lobbyarbeit, Weiterbil-dung für Ehrenamtliche sowieBeratung und Vermittlung. EinMitgliedsbeitrag wird nicht er-hoben. Infos gibt es unter unterwww.forum-ehrenamt.org so-wie unter Telefon 07131/964438 oder E-Mail: [email protected]. (red)

Studieren inder Partnerstadt

Stipendium für die Viadrina

Wer in Heilbronns PartnerstadtFrankfurt (Oder) studierenmöchte, kann von der StadtHeilbronn unterstützt werden:

Seit 1993 bietet die Stadt proSemester je einem Studieren-den aus Heilbronn ein Stipendi-um für die Europa-UniversitätViadrina.

An der Frankfurter Uni kannman folgende Fächer studieren:Rechtswissenschaften, Wirt-schaftswissenschaften undKulturwissenschaften. Mehrdazu erfährt man beim Studien-sekretariat der Universität,Große Scharrnstraße 59, 15230Frankfurt (Oder). (red)

INFO: Auskünfte zum Sti-pendium erteilt das Schul-, Kul-tur- und Sportamt, Telefon07131/56-3166. Bewerbungs-schluss für das Sommersemes-ter 2013 ist Freitag, 8. März.

Umweltzone wird strikterNur grüne Plaketten erlaubt - Ausnahmen auf Antrag

Am 1. Januar 2013 tritt dienächste Stufe der Umweltzonein Heilbronn und weiterenKommunen in Kraft. Ab danndürfen nur noch Fahrzeuge mitgrüner Plakette die Umweltzo-nen befahren.

Halter von Fahrzeugen mitgelber Plakette, die unter dieAusnahmeregelungen fallen,dürfen weiter in die Umweltzo-ne einfahren. Für Fahrzeugeohne oder mit roter Plakette, fürdie Ausnahmegenehmigungenbis 31. Dezember 2012 erteiltwurden, besteht keine Möglich-keit der Verlängerung.

Ausnahmeregelungen kom-men jetzt nur für Fahrzeughal-ter mit gelber Plakette in Be-tracht, wenn unter anderem dasFahrzeug vor dem 1. Januar2010 auf den jetzigen Halter zu-gelassen, die Nachrüstung des

Fahrzeugs technisch nichtmöglich ist, triftige Gründevorliegen, kein anderes geeig-netes Fahrzeug auf den Halterzugelassen ist, öffentliche Ver-kehrsmittel nicht genutzt wer-den können und die Beschaf-fung eines Ersatzfahrzeugeswirtschaftlich nicht zumutbarist. Grundsätzlich gilt: Nach-rüstung geht vor Ausnahmege-nehmigung. (ck)

INFO: Fertig ausgefüllte An-träge auf Ausnahmegenehmi-gung können noch am heutigenDonnerstag, 27. Dezember, so-wie am Freitag, 28. Dezember,von 8 bis 12 Uhr beim Pla-nungs- und Baurechtsamt, Ab-teilung Umwelt und Arbeits-schutz, Frankfurter Straße 73,abgegeben werden. Ein Ruf-dienst ist unter Telefon 07131/56-4555 eingerichtet.

jungeRÄTE

Die Arbeit imJugendgremium

Rück- und Ausblick

So schnell ist nun das erste Jahrfür den seit März amtierendenJugendgemeinderat zu Ende.

Wir haben uns alle wunder-bar durch Seminare und Aus-fahrten, die bis nach Berlinreichten, kennen und schätzengelernt. Für die meisten von unssind der Jugendgemeinderatund seine Aufgaben schonlängst nicht mehr nur ein Hob-by. Vielmehr haben wir alle alsmittlerweile „geschulte“ Ju-gendgemeinderäte den Sinnund vor allem die Möglichkei-ten erkannt, die uns der Ju-gendgemeinderat bringt.

Geplante Vorhaben für 2013sind unter anderem ein Treffenmit der Polizei. Auch wollen wiruns mit den Vertretern der„SmV“ (Schüler mit Verant-wortung, bezieht ein: Schüler-sprecher etc.) der HeilbronnerSchulen unterhalten, um auchden „Ernst des Lebens“ für dieJugendlichen so spannend undinteressant wie möglich zu ge-stalten.

Zugleich möchte ich dieseMöglichkeit auch noch einmalnutzen, um zu unseren monat-lichen Sitzungen einzuladen.Die Termine sind im Internetunter www.jugendgemeinde-rat-heilbronn.de sowie auf Fa-cebook zu finden. Ansonstenfreue ich mich auf eine weiter-hin gute Zusammenarbeit inunserem Gremium und mit denHeilbronnerBürgern.

DariusBakhshiVorsitzenderdes Jugendge-meinderats

Heilbronner Stadtzeitung

Amtsblatt der Stadt Heilbronn,14. Jahrgang, Auflage 53000

Herausgegeben von der Stadt Heilbronn

Leiter der Pressestelle: Christian Britzke (itz)Stv. Leiter: Dr. Anton Philipp Knittel (kn)Redaktion: Michael Brand (bra)

Stadt Heilbronn PressestellePostfach 344074074 HeilbronnTel.: 07131/56-2288, Fax: 07131/56-3169E-Mail: [email protected]: www.heilbronn.de

Der „Heilbronner Stadtanzeiger“ ist einProdukt des Verlags Heilbronner Stimmeund wird ausschließlich in derredaktionellen Verantwortung der„Heilbronner Stimme“ erstellt.

Vertrieb: 07131/615-615

imPRESSUM

Große Mehrheit für Martin DiepgenOB Helmut Himmelsbach verabschiedet Erste Bürgermeisterin Margarete Heidler

Mit 35 von 39 abgegebenenStimmen hat der Gemeinderatin seiner letzten Sitzung denCDU-Stadtrat Martin Diepgenzum Nachfolger von Erste Bür-germeisterin Margarete Heidlergewählt.

Der 56-jährige Diepgen, der-zeit Vorsitzender der Ge-schäftsführung der Agentur fürArbeit in Heilbronn, tritt seineneue Aufgabe am 1. Februar an.

Der studierte Theologe undPhilosoph sagte: „Ich werde im-mer ein offenes Ohr für die Bür-gerschaft wie auch die Anliegender Wirtschaft haben. Die Mit-arbeiterinnen und Mitarbeiterder Verwaltung werden in mir

stets einen guten Gesprächs-partner finden.“

Mit Blick auf die Bundesgar-tenschau 2019 und die Ent-wicklung des StadtquartiersNeckarbogen sagte Diepgen:„Heilbronn leistet sich, was essich leisten kann“. Er freue sich,„diese für unsere Stadt einmali-ge Chance mit umsetzen zukönnen.“ Um sowohl Buga alsauch Neckarbogen zu verwirk-lichen, werde er die bisher ge-übte strenge Haushaltsdisziplinkonsequent weiterführen.

Am Ende der Sitzung verab-schiedete OberbürgermeisterHelmut Himmelsbach Margare-te Heidler, die Ende Januar nach

knapp sechs Jahren auf eigenenWunsch als Erste Bürgermeis-terin der Stadt Heilbronn aus-scheidet, um eine neue Heraus-forderung außerhalb der Politikanzunehmen. Himmelsbachdankte Heidler, die mit ihrenMitarbeiterinnen und Mitarbei-tern „Erhebliches zur Weiter-entwicklung des innovativenWirtschaftsstandorts Heil-bronn geleistet“ habe. Nebender Realisierung des Container-terminals nannte der OB unteranderem die Ansiedlung vonAUDI in den Böllinger Höfen,den Bau der Stadtbahn Nordund den Masterplan Innen-stadt. (kn)

OB Helmut Himmelsbach gratuliert Martin Diepgen (li.) zu seiner Wahl als Nachfolger von Erste Bürgermeis-terin Margarete Heidler (r.), die auf eigenen Wunsch aus den Diensten der Stadt ausscheidet. Fotos: Britzke

Page 5: Heilbronner Stadtzeitung

Donnerstag, 27. Dezember 2012 HeilbronnerSTADTZEITUNG | Seite 5AUS DEM STADTKREIS

In der vorletzten Gemeinderats-sitzung vor Weihnachten wurdees noch einmal amtlich: DieBundesgartenschau 2019 unddas Stadtquartier Neckarbogenkommen definitiv nach Heil-bronn. Die Stadtzeitung hat sichumgehört, wie die Bürgerinnenund Bürger zur Buga stehen.

Chrishan Fuchs (27),SozialarbeiterDurch die Bugawird Heilbronngrüner werden.Ich habe schonviele Visualisie-rungen dazugesehen. Ich binmir sicher, dassdie Bundesgartenschau derStadt und dem Tourismus sehrgut tun.

Sigrid Fend (63),RentnerinIch glaube, dieBundesgarten-schau ist eineChance für dieStadt. Sie wirdHeilbronn auf-werten undwird mehr Men-schen in die Stadt bringen. DieKosten haben die Verantwortli-chen sicherlich geprüft.

Jannick van Hagen (22),EinzelhandelskaufmannIch bin ehrlichgesagt ein we-nig gespalten:Für Heilbronnist die Buga si-cher eine lukra-tive Geschichte,die die Stadt at-traktiver macht. Nur bei denKosten bin ich noch skeptisch,es ist schwer abzuschätzen, wieviel die Buga kosten wird.

Doris Springer (51),selbstständigIch finde, dieBundesgarten-schau wirdHeilbronn auf-werten. Sie isteine gute Chan-ce, die Weiter-entwicklung derStadt mit einer schönen neuenAnlage voranzubringen. Ichhoffe nur, dass die Verkehrsla-ge auch noch geklärt wird.

Text und Fotos: AngelinaSchmid

umFRAGE

Wie stehen Sie zurBundesgarten-schau 2019?

Energiequellen gesuchtBau- und Umweltausschuss diskutierte Sonnen- und Windenergie in Heilbronn

Von Michael Brand

Welche Potenziale können inHeilbronn zusätzlich für einGelingen der Energiewende ge-nutzt werden? Dieser Frageging der Bau- und Umweltaus-schuss auf Antrag von SPD,Bündnis 90/Grüne, Freie Wäh-ler und Linke nach.

Bei der Suche nach geeigne-ten Dachflächen für Photovol-taik erhält die Stadt Heilbronnvoraussichtlich Ende Januar2013 ein Solar- und Freiflä-chenkataster, das die Landes-anstalt für Umwelt, Messungenund Naturschutz Baden-Würt-temberg derzeit landesweit er-stellt. „Die Ergebnisse können

auch in die neue Solardachbör-se einfließen“, verweist Klima-schutzmanager Michael Großauf das Konzept einer Internet-plattform, auf der Interessierteab März 2013 ihre Dachflächenfür die Installation von Photo-voltaik anbieten können.

Weniger Möglichkeiten siehtManfred Behnsen vom Pla-nungs- und Baurechtsamt beieiner solaren Nutzung auf So-laranlagen auf ehemaligen De-ponieflächen. „Die Lage der De-ponie Vogelsang ist eher un-günstig, da sie überwiegend amNordhang liegt“, so Behnsen,der neben planungsrechtlichenHürden auch auf Detailhinder-nisse hinwies. So stelle die

Nachbarschaft von Modellflie-gern Versicherungsrisiken dar.

Ausführlich erläuterte Behn-sen auch Untersuchungen derStadt, ob und wie die Windkraftin Heilbronn genutzt werdenkann. Sein Fazit: Generell bie-ten sich wenig geeignete Stand-orte im Stadtkreis an. So erlau-ben die schwachen Windver-hältnisse oft keine wirtschaft-lich rentable Nutzung. Damit isteine Ausweisung von Konzen-trationszonen im Flächennut-zungsplan fraglich. Gegen dieStandorte sprechen oftmals dasLandschaftbild oder fehlendeAbstände zu Siedlungsgebie-ten. Am ehesten denkbar wäreder Reisberg als Standort.

Änderung desTrinkwasserpreises

Stadtwerke Heilbronn

Die Stadtwerke HeilbronnGmbH erhöht zum Jahreswech-sel ihre Trinkwasserpreise. FürEndkunden liegt ab dem 1. Ja-nuar 2013 der Preis für einenKubikmeter Trinkwasser bei2,35 Euro inklusive Mehrwert-steuer. Damit erhöht sich derPreis um fünf Cent.

Für die Kunden der Stadtwer-ke bedeutet dies, dass ein Haus-halt mit vier Personen etwaneun Euro mehr im Jahr für dasTrinkwasser zahlen muss, wennein jährlicher Pro-Kopf-Ver-brauch von 45 Kubikmetern zu-grunde gelegt wird.

Die Erhöhung des Trinkwas-serpreises wird erforderlich,weil die Bezugskosten im kom-menden Jahr stark ansteigenwerden. So beziehen die Stadt-werke Heilbronn einen Großteilihres Wassers vom Zweckver-band Bodensee-Wasserversor-gung, der künftig für den zurWasserlieferung benötigtenStrom auch die volle Umlagenach dem Erneuerbare Ener-gien-Gesetz (EEG) leisten muss.Die seither gewährten Strom-preisrabatte für Wasserversor-ger fallen zum 1. Januar.

Die Stadtwerke Heilbronnhatten im Vorjahr 2011 insge-samt rund 7,5 Millionen Kubik-meter Trinkwasser an ihre Kun-den abgegeben, davon stamm-ten rund 6,4 Millionen Kubik-meter vom Zweckverband Bo-densee-Wasserversorgung. DerWasserpreis der Stadtwerkewurde zuletzt zum 1. Januar2010 um zehn Cent erhöht. (red)

Ein Aushängeschildverlässt die Stadt

Karl-Heinz Frenzel geht

Karl-Heinz Frenzel, der stellver-tretende Leiter des städtischenAmts für Straßenwesen, verab-schiedet sich inden Ruhe-stand. 36 Jahrewar der erfah-rene Verwal-tungsfach-mann bei derStadt in Füh-rungspositio-nen beschäftigt. Der 64-jährigeBiberacher zeichnete unter an-derem für die Einrichtung vonflächendeckenden Tempo-30-Zonen und Kreisverkehren ver-antwortlich. OB Himmelsbachwürdigte Frenzel als souveränesund sachkundiges „Aushänge-schild“ der Stadt. (itz)

sind, freut GeschäftsführerinMaria-Magdalena Dietz (2.v.l.)und Pressesprecherin SabineSchmidt. (bra/Foto: Brand)

gung bringen will. Dass dank ei-nes Bundesprogramms mit Gise-la Opel (l.) und Ines Baur (2.v.r.)zusätzlich Vermittlerinnen tätig

für den Regionalpakt „Silver-stars“, mit dem das JobcenterStadt Heilbronn Arbeitsuchendeüber 50 Jahre in eine Beschäfti-

Unter dem Slogan „Wir bringen Sie ans Ziel“ wirbt ein Stadtbus

Viele Punkte sind bereits erledigtSachstandsbericht zum „Masterplan Innenstadt“ - Mehr als 90 Einzelmaßnahmen

Die Akteure der HeilbronnerCity sind auf einem guten Weg,viele Punkte im „Masterplan In-nenstadt“ sind mittlerweile er-ledigt. So lautet das Fazit einesSachstandsberichts, den ErsteBürgermeisterin MargareteHeidler kürzlich dem Wirt-schaftsausschuss vorlegte.

Rund 90 Einzelmaßnahmenumfasst das 2008 öffentlichvorgestellte Arbeitspapier. DasProjekt war immer direkt beiHeidler angesiedelt und wurde

vom City-Management betreut.„Unser wichtigstes Ziel war diebessere Vernetzung aller Betei-ligten in der Innenstadt, hierkonnten viele Reibungsverlusteabgebaut werden“, erklärtHeidler. So nehmen inzwischenVertreter aller Akteure an denregelmäßigen Koordinierungs-besprechungen des Finanz-und Baudezernats teil, so dasssich viele Synergien ergeben.

Deutlich werden viele Fort-schritte, wenn die Maßnahmen

im Detail betrachtet werden. Soweist der Kiliansplatz eine neueInfrastruktur für Veranstaltun-gen auf. Auf der Habenseite ste-hen auch die Idee zum Kommu-nalen Ordnungsdienst, eineMülleimerkonzeption mit der-zeit 14 Unterflurcontainern, dieSondernutzungssatzung gegenden Wildwuchs von Waren-ständern oder zwölf Kultur-wegweiser. Aktuell werden zumBeispiel Angebote für Studie-rende entwickelt. (bra)

Page 6: Heilbronner Stadtzeitung

Seite 6 | HeilbronnerSTADTZEITUNG Donnerstag, 27. Dezember 2012AUS DEM STADTKREIS

Die ausgelassene Stimmung anSilvester führt immer wieder zuBränden undUnfällen. DieStadtzeitunghat EberhardJochim, Kom-mandant beider Berufsfeu-erwehr, zu Ein-sätzen und Sicherheitsrisikenund befragt.

t Wie viele Feuerwehrleutesind an Silvester im Einsatz?

Jochim: Das Personal derHauptfeuerwache wird in dieserNacht auf 20 Einsatzkräfte er-höht. Dadurch können die Ein-heiten innerhalb einer Minutenach Schadensmeldung ausrü-cken. Weitere Kräfte sind aufAbruf verfügbar. Aufgrund dervielen Abendveranstaltungensind zusätzlich viele Mitarbeiterbei Brandsicherheitswachen imEinsatz.

t Wie sieht die Bilanz an Sil-vester in den letzten Jahrenaus?

Jochim: Durch den Umgang mitRaketen und Böllern ist dieBrandgefahr in dieser Nacht er-fahrungsgemäß sehr hoch. An-gefangen bei Verkehrsunfällenbis hin zu Dachstockbrändenwar schon alles dabei. Entschei-dend ist auch die Wetterlage. BeiRegen ist die Brandgefahr na-türlich weitaus geringer.

t Welche Unglücksfälle tretenam häufigsten auf?

Jochim: Immer wieder kommtes zu Verletzungen durch denleichtsinnigen Umgang mit Feu-erwerkskörpern. Besonders ge-fährdet sind Finger, Hände undunbedeckte Körperstellen wiedas Gesicht. Dort kann es schnellzu schweren Verbrennungenkommen. Da verirrte Silvester-raketen und glimmende BöllerBrände auslösen können, solltenDachluken und Fenster unbe-dingt geschlossen bleiben.

t Drei wichtige Tipps für eineunfallfreie Silvesternacht?

Jochim: Nur die Verwendungvon zugelassenen Feuerwerks-körpern ist sicher. Raketen dür-fen nur senkrecht aus sicheren„Abschussvorrichtungen“ wieleeren Flaschen gezündet wer-den. Mit Raketen oder Böllernauf Menschen und Tiere zu zie-len ist absolut tabu.Interview: Franziska Hof

interVIEW

Unfallfrei insJahr 2013

Krämer folgt auf JätzoldBeratungsstelle für Familie und Erziehung

Die städtische Beratungsstellefür Familie und Erziehung hateinen neuenLeiter: DerVerwaltungs-ausschusswählte jetztden Diplom-Heilpädago-gen AndreasKrämer zumChef. „Ich freue mich, dass wirdie Stelle mit einem äußerstkompetenten Bewerber beset-zen können“, so BürgermeisterHarry Mergel.

Andreas Krämer hat sich ge-gen 16 Mitbewerberinnen undMitbewerber durchgesetzt. Der

42-Jährige arbeitet aktuell alsSelbständiger und ist für ver-schiedene Institute im Einsatz,zudem tritt er als Referent beiFachtagungen der Jugend- undEingliederungshilfe auf.

Das Aufgabengebiet der Be-ratungsstelle umfasst die Erzie-hungs- und Familienberatung,die Entwicklung präventiverKonzepte sowie Beratungs- undKooperationsdienste in Kinder-gärten und Schulen.

Andreas Krämer folgt RainerJätzold, der vor einem Jahr inden Ruhestand getreten ist. DreiAusschreibungen waren erfor-derlich, um einen qualifiziertenNachfolger zu finden. (red)

Neuer EU-FührerscheinDokumente werden ab dem 19. Januar 2013 befristet

Wer sich zurzeit in der Fahr-schule auf seine Prüfungen vor-bereitet, sollte den Stichtag 19.Januar 2013 im Auge behalten.An diesem Tag wird eine neueFührerschein-Richtlinie der EUumgesetzt, die einige Änderun-gen nach sich zieht.

Die wichtigste Änderung be-trifft die Befristung des Führer-scheindokuments. So werdenalle ab 19. Januar 2013 ausge-stellten Führerscheine auf 15Jahre befristet. Hiervon unbe-rührt sind jedoch die dem Do-kument zugrunde liegendenFahrerlaubnisklassen: Unbe-fristet gültig sind somit dieKlassen für Pkw, Zweiräder so-

wie land- und forstwirtschaftli-che Fahrzeuge. Weiterhin aufjeweils fünf Jahre befristet sinddie Klassen für Lkw, Busse so-wie ab dem 45. Lebensjahr dieKlassen für Klein-Lkw.

Neben weiteren Detailände-rungen wird das Mindestalterfür die Lkw-Klassen von 18 auf21 Jahre angehoben. Bei Bus-sen liegt das Mindestalter zwi-schen 18 und 24 Jahren, es wirddifferenziert geregelt. (red)

INFO: Auskunft gibt die Füh-rerscheinstelle im Rathaus. Öff-nungszeiten: Montags bis mitt-wochs und freitags ist von 8.30bis 12 Uhr geöffnet, donners-tags von 14 bis 18 Uhr.

Altkleider und SchuheStadt schreibt flächendeckendes Sammelsystem aus

Einstimmig hat der Gemeinde-rat in seiner Sitzung am Montagletzter Woche die Entsorgungs-betriebe beauftragt, ab demnächstmöglichen Zeitpunkt einflächendeckendes Sammelsys-tem für Alttextilien und Schuheeinzurichten. Aktuell gibt eshierfür Sammelcontainer aufden acht städtischen Recyc-linghöfen sowie rund 60 ge-werbliche Sammelcontainer an28 Standorten. Für letztere läuftEnde Januar die Sondernut-zungsgenehmigung aus. Darü-ber hinaus stehen teilweiseauch Container illegal auf öf-fentlichen Flächen.

Um für den Zeitraum danach

zum einen den „Wildwuchs“ anuneinheitlichen Sammelsyste-men zu unterbinden sowie zumanderen möglichen wildenMüllablagerungen vorzubeu-gen und zudem auch langfristigeine geordnete Sammlung zugewährleisten, bereiten die Ent-sorgungsbetriebe derzeit eineAusschreibung zur Abfuhr undVerwertung von Alttextilienund Schuhen vor. Je nach Aus-schreibungsergebnis könntedas neue Sammelsystem abApril installiert werden.

Die Entsorgungsbetriebeversprechen sich aus den Ein-nahmen eine weitere Stabilisie-rung der Abfallgebühren. (kn)

Neue BleichinselbrückeBauausschuss billigt Konzept für Bebauungsplan

Die Bleichinselbrücke ist auf-grund starker Beanspruchungin einem maroden Zustand undsoll ersetzt werden. Da der Neu-bau aber in direktem Zusam-menhang mit der verkehrlichenNeugestaltung im Zuge derBundesgartenschau 2019 unddes neuen Stadtteils Neckarbo-gen steht, hat der Bauauschussnun einem Bebauungsplan-konzept zugestimmt.

Mit einer Gegenstimme bil-ligte das Gremium, die neueBrücke als Verknüpfung zwi-schen Europaplatz und Kranen-/Kalistraße zu errichten. Insbe-sondere soll die neue Bleichin-selbrücke zu einem späterenZeitpunkt auch als Anschluss

an die geplante Westrandstraßedienen, die einmal das Stadt-quartier Neckarbogen erschlie-ßen wird. Im Zuge dessen solldann die Kalistraße am West-ufer des Alt-Neckars entfallen.

Dies erfordert eine Verände-rung der Verkehrsführung:Ausgehend vom Europaplatzwird der Brückenverlauf nachSüden verlagert, so dass dasBauwerk näher an die nördlicheSpitze der Kraneninsel rückt.

Die vom Amt für Straßenwe-sen kalkulierten Kosten für denNeubau der Bleichinselbrückeund die Anbindungen an dieKranen-/Kalistraße und denEuropaplatz betragen derzeitrund elf Millionen Euro. (bra)

Diesen Blick auf die marode Bleichinselbrücke soll es 2019 nicht mehrgeben, geplant wird ein Neubau an leicht versetzter Stelle. Foto: Brand

Plan für StraßenausbauFüger- und Weipertstraße springen für Kalistraße ein

Einstimmig hat der Bauaus-schuss kürzlich dem Konzeptfür einen Bebauungsplan zuge-stimmt, auf dessen Grundlagedas Amt für Straßenwesen dieFügerstraße, die Weipertstraßesowie den Kreisel am Europa-platz umbauen möchte.

Geplant ist der Ausbau aufbis zu sechs Fahrstreifen, da mitder Bundesgartenschau 2019und dem neuen StadtquartierNeckarbogen die Kalistraße amWestufer des Alt-Neckars auf-gehoben werden soll. DieserUm- und Ausbau wird mit die-sem Bebauungsplanverfahrenvorbereitet, da die Planungenzum Beispiel den Straßenquer-

schnitt verändern oder in Ge-bäudesubstanz eingreifen.

Die Planung sieht vor, dassdrei Fahrspuren von der Mann-heimer Straße direkt in die Wei-pertstraße münden. Auch in derGegenrichtung werden dreiFahrspuren auf die Mannhei-mer Straße zuführen. Der An-schluss an die Bleichinselbrü-cke (siehe auch den Artikel„Neue Bleichinselbrücke“ aufdieser Seite) ist Gegenstand ei-ner separaten Planung.

Die Kosten für den Straßen-ausbau inklusive Rückbau derKalistraße und Grunderwerbwerden etwa 14,4 MillionenEuro betragen. (bra)

Page 7: Heilbronner Stadtzeitung

Donnerstag, 27. Dezember 2012 HeilbronnerSTADTZEITUNG | Seite 7AUS DEM STANDESAMT

Geburten26. OktoberJasin EjupiFatljume Ejupi geb. Hetemi undSead Ejupi, Wollhausstraße 36

2. NovemberDurim ArifajShehide Arifaj geb. Hoxha undLatif Arifaj, Paul-Gerhardt-Straße 7

4. NovemberPharell Daniel SighomnouGuemtoGaëlle Prisca KemtchouangDoubi und HermannSighomnou Guemto,Karlstraße 133-2

14. NovemberMaxim HoerdtMelitta Keul und StanislavHoerdt, August-Schreiber-Weg12

Martina UnverichtDaniela Unvericht,Siebeneichgasse 19

Nikita PokrantJulia Pokrant und ValeriusScheschkil, Karl-Jäger-Straße15

17. NovemberAngelo Aldo TrupianoAnnalisa Staiano und FrancescoTrupiano, Burenstraße 37

20. NovemberOmar Abu ZeidMonica Daniela Abu Zeid geb.Drotleff und Mustafa As`adIbrahim Abu Zeid, Herbert-Hoover-Straße 35

21. NovemberImran JahicNasiha Jahic geb. Butkovic undHamid Jahic, SolothurnerStraße 8

23. NovemberEfe Ömer KılıçSaliha Kılıç geb. Sandalci, AmSülmertor 7 und Serdal Kılıç,Türkei

24. NovemberKerstine Madly BantaOslianne Pilard Motio Teghuound Derval Banta, WeinsbergerStraße 52/2

Arian Maik SchmidtAnja Mareike Schmidt-Utz geb.Utz und Michael Schmidt,Falterstraße 28

Maksim Lilian ZornValentina Zorn geb. Stolz undHans Zorn, Sontheimer Straße84

25. NovemberLeila Colette DelorCornelia Delor und SebastianDelor geb. Meininger, Theophil-Wurm-Straße 8

Soner KasalarSaniye Kasalar geb. Balkanı undSaban Kasalar, Mönchseestraße28

Sam RudyNathalie Müllerschön undAlexander Rudy, Speyrer Straße37/2

Kaan ÖzkanÖzen Özkan geb. Yıldız undOrhan Özkan, Anna-Collmer-Straße 20

26. NovemberGabriel Jan JostMirela Ewelina Jost geb. Ciupekund Arno Jost, SontheimerStraße 90

Sara Fiona PolderNicole Polder geb. Dierl und UdoPolder, Backhausstraße 12

28. NovemberHejar SengülFatma Sengül geb. Sönmez undMustafa Sengül, Luisenstraße 6

4. DezemberMalte Akira LangeMasako Lange geb. Fujii undGero Thorsten Lange,Heilbronner Weg 30

5. DezemberFranziska WonnerInes Astrid Wonner geb. Frankund Frank Wonner, AmTeuerbrünnle 19

7. DezemberLara ReiserCarmela Reiser und MarcoDennis Weiß, HohenloherStraße 77

Leonie Alex SinnChristine Sinn geb. Klaus undTimo Sinn, Am Ratsplatz 6

8. DezemberAlessio Chiaro SenisManuela Senis geb. Uhl undChristian Antonio Senis,Eichelbergerweg 1/1

Eheschließungen30. NovemberFatma Al-Abdallah und AhmedKhalifeh, Kollwitzstraße 5

7. DezemberMarion Kohler geb. Schulz undArmin Peter Bilger, Zügelstr. 36

Irina Rusch, Lehmhaldenstraße8, und Oliver RüdigerBodenmüller, Markgröningen

12. DezemberIna Spanagel, Schwaigern undAnton Schmidt, Mozartstr. 12

Thidarat Wahl geb. Tanjaroen,Gerberstr. 2, und CarstenSchulze, Schaeuffelenstraße 46

Funda Durum, Giengen an derBrenz und Ümüt Aydin,Stuttgarter Straße 17

Emel Coskun, Bad Wildbad undBilal Yalçın, Grillparzerweg 10

Eugenia Geibel und Paul Hamm,Goethestraße 54

Stephanie Hackhausen undMisel Vutuc, GroßgartacherStraße 184

14. DezemberSylvia Christine Barthelmes,Holland und Jan Grziwotz,Ludwigsburger Straße 278

Bräutigam zuvor das Ja-Wortim Heilbronner Rathaus gege-ben. Der 12.12.12 ist für die bei-den ein ganz besonderes Datumin diesem Jahrhundert. (fh/Foto: Hof)

empfing das Brautpaar Fundaund Ali Ozcan nach seinerTrauung am 12. Dezember aufder Rathaustreppe. Vor rund 60Gästen hatten sich die Braut ausLeingarten und der Heilbronner

Strahlender Sonnenschein

Jahre alt wurde. Der 20.12.2012wird für die beiden sicherlichein unvergessliches Datumbleiben. (fh/Foto: Hof)

haus nach ihrer Trauung über-rascht. Auf den Hochzeitstagfiel auch der Geburtstag derBraut, die am 20. Dezember 45

wurden die beiden HeilbronnerUwe und Cecylia Pfäffle vonKollegen, Freunden und Fami-lie vor dem Heilbronner Rat-

Mit bunten Luftschlangen und Sekt

schon vor einem halben Jahrbeim Standesamt reserviert, da„man sich dieses einmalige Da-tum auf jeden Fall merkenkann“, so der 23-jährige Bräuti-gam. (fh/ Foto: Hof)

drehten Bilal Yalçın und EmelCoskun nach ihrer standesamt-lichen Trauung im Rathaus aufdem Heilbronner Weihnachts-markt. Den 12. Dezember alsTrautermin hatte das Brautpaar

Eine Runde im historischen Karussell

Page 8: Heilbronner Stadtzeitung

Seite 8 | HeilbronnerSTADTZEITUNG Donnerstag, 27. Dezember 2012AUS DEN STADTTEILEN

vorORTAuftaktveranstaltungKlingenberg Mit seiner tradi-tionellen Auftaktveranstaltungeröffnet das Ortskartell Klin-genberg am Sonntag, 6. Januar,11 Uhr, in der Turnhalle derGrundschule Klingenberg denReigen der Neujahrsempfängein den Stadtteilen. Es sprechenOrtskartellvorsitzender FritzVogel und OberbürgermeisterHelmut Himmelsbach, zudemtreten der Donna-Frauenchorund die Klinikclowns auf. (red)

ElsternwegBiberach Ihre Häuser auf zweiVollgeschosse erhöhen, daskönnen künftig Hausbesitzer,die ein Grundstück am Elstern-weg 3-7 bzw. 4-8 sowie derBussardstraße 19 besitzen. Eineentsprechende Änderung desBebauungsplans hat kürzlichder Gemeinderat beschlossen.Die Höhe zwischen Geländeund Traufe des Daches darf ma-ximal sieben Meter betragen.Ziel ist es, ein einheitliches Bildmit den Gebäuden der Umge-bung sowie die Möglichkeit zurmaßvollen Nachverdichtung zuschaffen. (red)

Kirche darf bauenKirchhausen Die syrisch-ortho-doxe Kirchengemeinde an derSchlossstraße 149 darf ihreStellplatzanlage von 45 auf 96Stellplätze erweitern und ihrKirchengebäude um sieben Me-ter in westlicher Richtung aus-bauen. Diesen Bebauungsplanhat der Gemeinderat als Sat-zung beschlossen. Die Kirchen-gemeinde hat aufgrund ihrerüberörtlichen Bedeutung einengroßen Einzugsbereich. (red)

Endberger WegHorkheim Der Gemeinderat hatdem Entwurf für den vorhaben-bezogenen Bebauungsplan fürdas 4,1 Hektar große Teilgebiet„Endberger Weg“, westlich vonHorkheim gelegen, zugestimmt.Im Parallelverfahren soll derFlächennutzungsplan fortge-schrieben werden, so dass einneuer Reiterhof gebaut werdenkann. Der Entwurf hierzu liegtvon 7. Januar bis 7. Februar öf-fentlich aus (siehe S. 11). (red)

Schulprofil Kunst am JKGSontheim Am Justinus-Kerner-Gymnasium soll ab dem Schul-jahr 2013/14 zusätzlich einKunstprofil angeboten werden.Bislang gibt es am JKG ein na-turwissenschaftliches undsprachliches Profil. Der Ge-meinderat hat den Antrag ein-stimmig befürwortet. (red)

AushängeschildAquafitness

VHS Böckingen, Klingenberg

Im kommenden Jahr feiert Ulri-ke Dörr-Brucker ihr zehnjähri-ges Jubiläum als Zweigstellen-leiterin bei der Volkshochschu-le Heilbronn-Böckingen.

Damals wurde sie von einerBekannten auf die freie Stelleangesprochen. Dörr-Brucker,die vor der Geburt ihres zweitenSohnes im Raum Stuttgart imWerbebereich tätig war, zöger-te nicht lange. Schließlich las-sen sich die flexiblen Arbeits-zeiten der VHS und die Ortsnä-he ideal mit ihrer Familie ver-einbaren. Besonders schätzt die45-Jährige an ihrer Arbeit denKontakt zu interessanten Men-schen und die Möglichkeit, Ein-blicke in viele Bereiche zu be-kommen. Deshalb übernahmsie drei Jahre später zusätzlichdie Zweigstelle in Klingenberg.

Durch den Brand der Turnhal-le der Fritz-Ulrich-Schule imvergangenen November ist dasAushängeschild der VHS Bö-ckingen gefährdet. „Besondersbeliebt sind unsere zahlreichenAquafitnesskurse“, berichtet dieVHS-Zweigstellenleiterin. Dadas Lehrschwimmbecken nichtmehr genutzt werden kann,mussten die Wassersportkursenach Biberach und Frankenbachverlegt werden. Insgesamt neunKurse mussten durch den Brandin diesem Semester entfallen.„Ich hoffe sehr, dass wir in naherZukunft wieder alle Kurse an-bieten können“, erklärt Dörr-Brucker.

Schwerpunktmäßig wird sichdie VHS im Sommersemestermit Lebensmitteln beschäftigen.Geplant hat die VHS-Zweigstel-lenleiterin die Zusammenarbeitmit einem Böckinger Hofladen,in dem der Bevölkerung regio-nale Lebensmittel näher ge-bracht werden sollen. Außerdemmöchte sie den Sprachenbereichweiter ausbauen. (fh)

Ulrike Dörr-Brucker von der VHSBöckingen, Klingenberg. Foto: Hof

Familienzentren gehen in die FlächeVerwaltung plant Verbundzentren in den Stadtteilen - Wohnortnahe Angebote

Auf einhellige Zustimmung imGemeinderat stieß vorige Wo-che der schriftliche Sachstandder Stadtverwaltung zur Wei-terentwicklung der Familien-zentren in den Stadtteilen.

„Derzeit gibt es in Heilbronnsieben Familienzentren, vondenen sich zwei im größtenStadtteil Böckingen befinden“,verweist Bürgermeister HarryMergel auf die Standorte imHaus der Begegnung auf derSchanz sowie im BürgerhausBöckingen hin. Dort hätten siesich in den vergangenen zweiJahren als Orte der Begegnungfür alle Generationen etabliertund würden einen Rahmen für

Projekte und für eine aktiveNachbarschaft bieten.

Daher soll die soziale Arbeitin Heilbronn möglichst im Le-bensumfeld der Bürgerinnenund Bürger angesiedelt sein.„Um das Konzept der Familien-zentren möglichst flächende-ckend weiter in die Stadtteilehineinzutragen, wollen wir einVerbundsystem verschiedenerEinrichtungen aufbauen“, führtManfred Urban, Leiter des Amtsfür Familie, Jugend und Senio-ren, aus. So könne beispielswei-se eine Einrichtung die Kern-funktion übernehmen und dieangeschlossenen Verbundein-richtungen durch eine enge Zu-

sammenarbeit insgesamt einFamilienzentrum für ein be-stimmtes Einzugsgebiet bilden.

Einem solchen Verbund sol-len nach den Plänen der Ver-waltung fünf bis acht Einrich-tungen angehören. Dabei sollensie jedoch höchstens ein bis ein-einhalb Kilometer voneinanderentfernt liegen. „Damit wollenwir sicherstellen, dass die An-gebote von den Anwohnernauch zu Fuß erreicht werdenkönnen“, so Urban.

Bei der weiteren Ausarbei-tung dieses Konzeptes sollendie Bezirksbeiräte und kommu-nalpolitischen Arbeitskreisemit einbezogen werden. (bra)

Das Jugend- und Familienzentrum Bürgerhaus Böckingen bietet vielfältige Angebote wie das Lesecafé an.Über ein Verbundsystem sollen in den Stadtteilen künftig weitere Familienzentren entstehen. Foto: Sticher

Jugendarbeit mitneuer BesetzungJugendtreff Kirchhausen

Sara Glassl ist die neue Sozial-pädagogin im JugendtreffKirchhausen. Seit Anfang Ok-tober bereitetsich die frischgebackeneHochschulab-solventin be-reits auf ihreAufgaben imJugendtreff vorund gestaltetdie Gemeinschaftsräume neu.

Ab 7. Januar wird die 24-Jährige dann für zunächst dreiTage pro Woche den Treffpunktfür Kirchhausener Kinder undJugendliche zwischen acht und17 Jahren öffnen. (red)

INFO: Sara Glassl ist telefo-nisch unter 07066/1413 undper E-Mail unter [email protected] zu er-reichen.

Gebündelte JugendhilfeSchulkoordinator startet an zwei Böckinger Schulen

Ab dem Frühjahr 2013 wird dieStadt Heilbronn für zwei Jahredie Projektstelle eines „Schul-koordinators“ einrichten, deran zwei Böckinger Modellschu-len mehr Wirtschaftlichkeitund Zielgenauigkeit in der Ju-gendhilfe erreichen soll. Die-sem Modellprojekt hat der Ge-meinderat kürzlich mit einerEnthaltung zugestimmt.

Zum Einsatz kommt der neueSchulkoordinator an der Rein-öhlschule (künftig: Grundschu-le Alt-Böckingen) sowie an derElly-Heuss-Knapp-Grund- undWerkrealschule. Dort soll er je-weils ein „Jugendhilfebudget“verwalten, in dem erstmals dieverschiedenen Zuschüsse undJugendhilfemittel gebündeltwerden. „Besondere Bedeutungkommt gleichzeitig der Vernet-zung der Angebote und Hilfen

an den Schulen zu, wodurch wiruns letztlich eine Qualitätsstei-gerung des Ganztagsschulbe-triebs erhoffen“, betont Bürger-meister Harry Mergel.

Das Budget des Schulkoordi-nators setzt sich aus den bishe-rigen Geldern für die Ganzta-gesschule und die Schulsozial-arbeit zusammen, hinzu kom-men jetzt Mittel für erzieheri-sche Einzelhilfen.

Konkret ergibt sich für dieReinöhlschule ein Jugendhilfe-budget von knapp 295000 Euround für die Elly-Heuss-Knapp-Grund- und Werkrealschule einBudget von rund 274000 Euro.Diese Kontingente ergeben sichaus der Schülerzahl, der Zahlder Ganztagesschüler sowie ei-ner Sozialkomponente. DasBudget soll jährlich angepasstwerden. (bra)

Page 9: Heilbronner Stadtzeitung

Donnerstag, 27. Dezember 2012 HeilbronnerSTADTZEITUNG | Seite 9KULTUR & FREIZEIT

terminPLANERTheater Heilbronn

DANTONS TODDrama von Georg Büchner.Freitag, 28. Dezember,19.30 Uhr, Großes Haus.

EIN SOMMERNACHTSTRAUMShakespeare-Schauspiel.29. Dezember, 4. Januar jeweils19.30 Uhr, Großes Haus.

LAUREL & HARDYKomödie von Tom McGrath.30. Dezember, 5., 6., 8. Januarjeweils 20 Uhr, Komödienhaus.

EINE SOMMERNACHTStück mit Musik von David Greigund Gordon McIntyre.Sonntag, 6. Januar, 20 Uhr,Kammerspiele.

Städtische MuseenFERIENWERKSTATT„Wie entsteht ein Kerzenleuch-ter?“, für Kinder von sechs biszehn Jahren.Donnerstag, 27. Dezember,10 bis 13 Uhr, Deutschhof.

FERIENWERKSTATT„Experimentelles Papierschöp-fen“, für Kinder von sieben biszehn Jahren.Freitag, 28. Dezember, 10 bis13 Uhr, Deutschhof.

SONNTAGSFÜHRUNGIn der Ausstellung „Gnadenlos“.30. Dezember und 6. Januar,jeweils 11.30 Uhr, KunsthalleVogelmann.

FERIENWERKSTATT„Schneeflockentanz im Zauber-schloss“, für Kinder von sechs bisneun Jahren.Mittwoch, 2. Januar, 10 bis13 Uhr, Deutschhof.

„GNADENLOS“-WORKSHOPfür Kinder und Jugendliche abacht Jahren.Donnerstag, 3. Januar, 11 bis13 Uhr, Kunsthalle Vogelmann.

20 MINUTEN ...zur Mittagspause. „Werk im Fo-kus“ in der Ausstellung „Gna-denlos“.Donnerstag, 3. Januar, 12.15Uhr, Kunsthalle Vogelmann.

FERIENWERKSTATT„Römische Modepüppchen“, absechs Jahren.Freitag, 4. Januar, 10 bis13 Uhr, Deutschhof.

„ALLES IM FLUSS - ...der Neckar vor unserer Haustür“,Entdeckungsreise für Museums-zwerge von drei bis fünf Jahren.Dienstag, 8. Januar, 15 Uhr,Deutschhof.

StadtbibliothekSCHREIBGRUPPE„Schreibende, versammelt euch!“- Treffpunkt für Schreibende.Donnerstag, 3. Januar, 17 bis19 Uhr, Stadtbibliothek im K3.

experimentaDEN GUMMIBÄRCHEN ...auf der Spur. Familienworkshop.3. Januar, 15 bis 17 Uhr, ab 8Jahren, 4. Januar, 14 bis 17 Uhr,9-11 Jahre, Alberti Atelier,experimenta.

ROBERT MAYER LECTURE:Tatort, Labor und Gerichtssaal.Mit Georg Jochem vom BKA.Dienstag, 8. Januar, 19.30 Uhr,experimenta.

DAS C-TEAM„Auf der Spur der Moleküle“,Sonderausstellung für Kindervon neun bis 15 Jahren.Bis 16. Juni 2013, experimenta.

Dies & DasSTADTFÜHRUNG: MARKTZEITHMG: Sehenswürdigkeiten.Jeden Samstag, 11.30 Uhr,Tourist-Information.

UND DANN DER REGENKommunales Kino.Dienstag, 1. Januar, 20.15 Uhr,Ebene 3, K 3.

WE NEED TO TALK ABOUT KEVINKommunales Kino.Dienstag, 8. Januar, 20.15 Uhr,Ebene 3, K 3.

Beim Neujahrskonzert am Samstag, 5. Januar, wandeln Dirigent RubenGazarian und das WKO auf den Pfaden von Hänsel und Gretel. Foto: WKO

HeilbronnerStadtansichten

Drei Kalender zu gewinnen

Insgesamt dreizehn Heil-bronner Stadtansichten zeigtder neue Kalender des Heil-bronner Verkehrsvereins imVerlauf der Jahreszeiten. Mitdabei ist auch das derzeitigeHauptkäthchen. Wie heißtes? Mit etwas Glück gibt eseinen von drei Kalendern zugewinnen.

Einsendeschluss ist Mitt-woch, 2. Januar: Pressestelle,Marktplatz 7, 74072 Heil-bronn, Fax: 07131/56-3169,E-Mail: [email protected].

Der russische StarclownOleg Popov ist derzeit imWeihnachtscircus zu sehen.Dies wussten auch UrsulaDollinger, Hildegard Würth,Monika Reim und WalterStable. Sie haben jeweilszwei Karten für den Weih-nachtscircus gewonnen. (fh)

mitGERÄTSELT

Programmvielfalt zum JahresendeAusgehtipps zwischen Weihnachten und Neujahr

Ob allein, zu zweit oder mit derganzen Familie - zwischen denJahren bieten in HeilbronnTheater, TurnGala, Silvester-Tanz und Weihnachtscircus einabwechslungsreiches Pro-gramm.

Am Samstag, 29. Dezember,zeigt das Theater Heilbronn um19.30 Uhr Shakespeares mär-chenhaftes Schauspiel „EinSommernachtstraum“. EinenTag später, am Sonntag, 30. De-zember, ermittelt „Die Wanze“im gleichnamigen Insektenkri-mi ab 15 Uhr. Das Stück ab acht

Jahren eignet sich für einen Fa-milienbesuch. Um 20 Uhr folgtein heiterer Abend mit dem Ko-mikerduo „Laurel & Hardy“, dasauf der Bühne seine bekanntes-ten Sketche zum besten gibt.

Die TurnGala am Sonntag, 30.Dezember, steht unter dem Mot-to „Move“. Ab 18.30 Uhr präsen-tieren Akrobaten, darunter in-ternationale Stars, in der Heil-bronner Harmonie ein bewe-gungsreiches Programm. DerVorverkauf läuft über die Tou-rist-Info, Kaiserstraße 17.

Am Montag, 31. Dezember,

findet in der Harmonie ab 20 Uhrder Silvester-Tanz statt. NebenGalanummern des Weihnachts-circus gibt es musikalische Un-terhaltung sowie ein reichhalti-ges Silvesterbuffet. Abgerundetwird der Abend mit einem klei-nen Feuerwerk. Karten zumPreis 49 Euro (inkl. Buffet) sindbei Tourist-Info erhältlich.

Die Artisten des HeilbronnerWeihnachtscircus stehen anHeiligabend um 14 Uhr sowievom 25. bis 31. Dezember um15.30 Uhr und 20 Uhr in der Ma-nege. (fh)

Neben „Ein Sommernachtstraum“ im Theater Heilbronn stehen TurnGala, Silvester-Tanz und Weihnachtscir-cus zwischen den Jahren in Heilbronn auf dem Programm. Foto: Theater Heilbronn

Früh anmeldenund sparen

Trollinger-Marathon

Zum 13. Trollinger-Marathonund Halbmarathon am 5. Maiwerden wieder rund 7000 Teil-nehmer erwartet. Startpunkt der42,195 Kilometer langen Mara-thon-Laufstrecke ist die Bad-straße. Weiter geht es durchSontheim nach Lauffen undüber Nordheim, Klingenberg zu-rück bis zum Frankenstadion.

Wer sich bis zum 31. Januaranmeldet, kann zehn Euro spa-ren. Die Teilnahmegebühr fürden Halbmarathon oder Wal-king beträgt dann 25 Euro undfür den Marathon 35 Euro.

Im Startpaket enthalten sindunter anderem wieder ein Funk-tions-Shirt, eine personalisierteStartnummer sowie eine FlascheMarathon-Wein. (fh)

INFO: Anmeldung im Internetunter www.trollinger-mara-thon.de. Auskünfte gibt dieHeilbronn Marketing GmbH un-ter Telefon 07131/56-3141 so-wie per E-Mail unter [email protected].

Mit der Familieins Museum

Museum im Deutschhof

Ein Frage- und Suchspiel führtFamilien innerhalb der Ferien-zeit noch bis einschließlichSonntag, 6. Januar, durch dieDauerausstellung „Heilbronnam Neckar - Entwicklung einerStadt am Fluss“ im Museum imDeutschhof. An sieben Statio-nen sammeln die Besucher Puz-zle-Teile, die sich zu einem Bildvom Neckar von Heilbronn bisHorkheim-Klingenberg zusam-menfügen. Fragebögen werdenan der Information im Foyerausgehändigt. Der Eintritt in dieAusstellung ist frei.

Am Mittwoch, 2. Januar, bie-tet Christina Jacob von denStädtischen Museen um 15 Uhreine Familienführung unterdem Motto „Auf und entlangdes Flusses“ an. Eine Anmel-dung ist nicht erforderlich. DieFührungsgebühr beträgt 1,50Euro. (red)

INFO:Weitere Infos gibt es imInternet unter www.museen-heilbronn.de.

Page 10: Heilbronner Stadtzeitung

Seite 10 | HeilbronnerSTADTZEITUNG Donnerstag, 27. Dezember 2012SERVICE & TIPPS

abfallAKTUELLAbfallratgeber 2013Am Sonntag, 16. Dezember,wurde der neue Abfallratgeber2013 an die Heilbronner Haus-halte verteilt. Falls dennochkein Abfallratgeber zugestelltwurde, kann eine Nachliefe-rung bei der Wochenzeitung„Echo am Sonntag“ unter derRufnummer 07131/615603oder per E-Mail: [email protected] beauftragtwerden.

Gebühren und MarkenAnfang Februar werden die Ab-fallgebührenbescheide für dasJahr 2013 von den Entsor-gungsbetrieben an die Haus-halte und Gewerbebetriebe ver-schickt. Beigefügt sind auchwieder die neuen, für das Jahr2013 gültigen Behältermarken(Restmüll und Biotonne), dienach Erhalt des Bescheides um-gehend auf den Deckel des ent-sprechenden Abfallbehältersaufgeklebt werden müssen.Bis dahin werden die Abfallbe-hälter noch mit der Marke von2012 geleert.

Abfallabfuhr geändertWegen dem Feiertag am 1. Ja-nuar müssen die Abfallabfuh-ren in der Stadt Heilbronn wiefolgt geändert werden:

t Dienstag, 1. Januar: verlegtauf Mittwoch, 2. Januar

t Mittwoch, 2. Januar: verlegtauf Donnerstag, 3. Januar

t Donnerstag, 3. Januar: ver-legt auf Freitag, 4. Januar

t Freitag, 4. Januar: verlegtauf Samstag, 5. Januar

Betroffen sind die Abfuhrenvon Restmüllbehältern, Bio-tonnen, Blauen Tonnen sowieGelben Tonnen bzw. Säcken.Die Entsorgungsbetriebe bittenum Beachtung der in den jewei-ligen Abfallkalendern 2013 an-gegebenen Termine.Änderungstermine für Rest-müllgroßbehälter mit 660 bzw.1100 Litern sind in der von denEntsorgungsbetrieben verteil-ten Jahresterminübersicht so-

wie im Internet unterwww.heilbronn.de veröffent-licht und können auch bei derAbfallberatung unter Telefon07131/56-2951 nachgefragtwerden.Die Abfallbehälter bzw. GelbenSäcke müssen am Abfuhrtag ab7 Uhr am Straßenrand bereit-stehen.

Geänderte ÖffnungszeitenDie Deponie Vogelsang und diestädtischen Recyclinghöfe blei-ben am Montag, 31. Dezember2012, und am Dienstag, 1. Ja-nuar 2013, geschlossen.

ChristbaumsammlungAm Samstag, 12. Januar, findenim Stadtgebiet HeilbronnChristbaumsammlungen statt.Nähere Informationen folgen inder kommenden Ausgabe derStadtzeitung.

Die Biotonne im WinterDie eisigen Temperaturen imWinter machen auch vor denBiotonnen nicht halt. Bei Frostkann es dazu kommen, dass der

feuchte Bioabfall an den Ton-nen festfriert und diese dannnicht bzw. nicht vollständig ge-leert werden können.Je kälter es wird, desto sorgfäl-tiger sollte der Bioabfall daherin Zeitungspapier oder in Pa-piertüten verpackt werden. Sokann weitgehend verhindertwerden, dass der Bioabfall ander Tonne festfriert. Manchmalgenügt jedoch auch diese Vor-sorgemaßnahme nicht mehr.Der festgefrorene Bioabfall fälltbei der Leerung nicht oder nurzum Teil aus der Tonne heraus.Eine Nachleerung der Tonnenist in diesem Fall nicht möglich.Grundsätzlich empfehlen dieEntsorgungsbetriebe der StadtHeilbronn bei der Sammlungvon Bioabfällen im Winter fol-gendes Vorgehen:

• Die Biotonnen möglichst aneinem geschützten Ort amHaus oder in der Garagefrostfrei aufstellen.

• Den Boden der Biotonne mitKnüllpapier auslegen und

auch in Schichten zwischendie Bioabfälle geben.

• Feuchte Bioabfälle in derKüche vortrocknen lassenund dann gut in Zeitungspa-pier oder saugfähiges Papiereinpacken.

• Bioabfälle locker in die Bio-tonne einfüllen, auf keinenFall verdichten.

• In der Tonne festgefroreneBioabfälle vor der Abfuhrmit einem Besenstiel oderSpaten lockern.

In die Biotonne gehören alle imHaushalt anfallenden Bioabfäl-le, zum Beispiel Salat-, Gemü-se- und Obstreste, Orangen-/Zitronenschalen, Nussschalen,Tannenzweige, feste Speiseres-te, Papierservietten, Küchenpa-pier, überlagerte Nahrungsmit-tel, Kaffee-/Teesatz (mit Filter),Eierschalen, Topfpflanzen,Schnittblumen, Federn, Haaresowie auch Papiertaschentü-cher. (red)

Bekanntmachung der Stadt Heilbronn - Einleitung eines BebauungsplanverfahrensDer Gemeinderat der Stadt Heilbronnhat am 17.12.2012 beschlossen, fol-genden Bebauungsplan aufzustellen:Bebauungsplan 32A/10 Heilbronn-Böckingen zur Änderung der Bebau-ungspläne 32A/I, 32A/3, 32A/4, 32A/5 sowie der Ortsbausatzung 1939

„Haselter-Siedlung“

für die Flurstücke zwischen den Flur-stücken 3650 (Im Haselter, teilw. in-nerhalb), 3630 (Leibnizstraße), 3643/1, 3633/1, 3626/1, 3624, 3647/1(Frundsbergstraße, teilw. innerhalb),3632/1 (Kopernikusweg), 3654(Helmholtzstraße, teilw. innerhalb),3760, 3777/1 (teilw. innerhalb), 3788,

3745/3, 3723, 3720 (teilw. innerhalb),3727 (Längelterstraße) der Gemar-kung Böckingen.

Der Geltungsbereich ist im Lageplandes Planungs- und Baurechtsamtsvom 25.10.2012 umgrenzt.

Ziel des Bebauungsplanes ist es, einemaßvolle, sich einfügende Nachver-dichtung zu ermöglichen.

Heilbronn, 18.12.2012Stadt HeilbronnBürgermeisteramtIn Vertretung

HajekBürgermeister

Kartengrundlage Vermessungs-und Katasteramt

AUSSCHREIBUNGNach dem Agrarstrukturverbesse-rungsgesetz ist über die Genehmi-gungzur Veräußerung nachstehendenGrundeigentums zu entscheiden:Gemarkung: Heilbronn, Gewann:WartbergFlst.Nr.: 10320, Fläche: 2051 m²,Nutzung: WeinbergGemarkung: Heilbronn, Gewann:WartbergFlst.Nr.: 10338, Fläche: 2390 m²,Nutzung: Weinberg

Auf Flst. 10320 befindet sich einlandw. Betriebsgebäude (Weinberg-hütte). AufstockungsbedürftigeLandwirte können ihr Interesse unterAngabe der Kaufpreisvorstellung derStadt Heilbronn - Amt für Liegen-schaften und Stadterneuerung, - Forstund Landwirtschaft - bis zum18.01.2013 schriftlich mitteilen.

Bitte folgendes Aktenzeichen ange-ben: 8481.021300 8481.02/0030-2012

Bekanntmachung der Stadt Heilbronn -Planfeststellungsbeschluss und Beschlussauslage

Planfeststellungsverfahren nach §§28 ff. Personenbeförderungsgesetz(PBefG) für den Bau einer Wende-und Abstellanlage im Zuge derStadtbahn Heilbronn - Nordstrecke -am Hauptbahnhof in Heilbronn

Eine Ausfertigung des Planfeststel-lungsbeschlusses des Regierungsprä-sidiums Stuttgart (Planfeststellungs-behörde) vom 30.11.2012, Az. 24-3871.1 / Stadtbahn HN Nordstrecke -Abstellanlage Hbf HN, der das o.g.Bauvorhaben betrifft, liegt mit einerAusfertigung des festgestellten Pla-nes zur öffentlichen Einsichtnahme inder Zeit von

Montag, den 7. Januar 2013 bisMontag, den 21. Januar 2013 (je ein-schließlich)

im Technischen Rathaus der StadtHeilbronn, Bauverwaltungsamt,

Cäcilienstraße 49, 74072 Heilbronn,EG, Zimmer Nr. A 0.12, während derDienststunden (montags bis mitt-wochs von 8.00 bis 16.00 Uhr, don-nerstags von 8.00 bis 18.00 Uhr, frei-tags von 8.00 bis 12.30 Uhr) zur öf-fentlichen Einsichtnahme aus.

Mit dem Ende der Auslegungsfrist giltder Beschluss den Betroffenen gegen-über, an die keine persönliche Zustel-lung erfolgt ist, als zugestellt (§ 74

Abs. 4 Satz 3 Landesverwaltungsver-fahrensgesetz).Der Planfeststellungsbeschluss kannauch im Internet auf der Homepagedes Regierungspräsidiums Stuttgartunterhttp://www.rp-Stuttgart.de/servlet/PB/show/1344800/rps_ref24_pfb_Stadtbahn_HN_Abstellanlage.pdfeingesehen werden.

Heilbronn, den 11. Dezember 2012Stadt HeilbronnBürgermeisteramtIn Vertretunggez.Wilfried HajekBürgermeister

Bekanntmachung der Stadt Heilbronn -Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens

Der Gemeinderat der Stadt Heilbronnhat am 17.12.2012 beschlossen, fol-genden Bebauungsplan aufzustellen:Bebauungsplan 04/28 Heilbronnzur Änderung der Ortsbausatzungvon 1939„Werbeanlagen Oststraße“für die Flurstücke 3248, 3268/4, 3268/5, 3269/2, 3269/3, 3270, 3270/1,3270/2, 3270/3, 3271/4, 3272/2,3273, 3273/1, 3273/2, 3274 teilw.,3277, 3281 teilw., 3287/1, 3290,3292, 3299 (Oststraße) teilw., 3300,3300/1, 3300/2, 3300/3, 3300/4, 3301(Schillerstraße) teilw., 3302 (Schiller-straße) teilw., 3302/1, 3304/2 und3304/7.

Der Geltungsbereich ist im Lageplandes Planungs- und Baurechtsamtesvom 07.11.2012 umgrenzt.Mit diesem Bebauungsplan soll dieZulässigkeit von Werbeanlagen gere-gelt werden.

Heilbronn, 18.12.2012Stadt HeilbronnBürgermeisteramtIn VertretungHajekBürgermeister

Kartengrundlage Vermessungs-und Katasteramt

Amtliche Bekanntmachungen – Amtsblatt Heilbronn Nr. 26

Page 11: Heilbronner Stadtzeitung

AMTLICHE BEKANNTMACHUNGENDonnerstag, 27. Dezember 2012 Amtsblatt Heilbronn Nr. 26 | Seite 11

Bekanntmachung der Stadt Heilbronn - Öffentliche Auslegung eines Flächennutzungsplan- und Bebauungsplan-EntwurfesDer Gemeinderat der Stadt Heilbronnhat am 17.12.2012 im Rahmen einesParallelverfahrens nach § 8 Abs. 3Baugesetzbuch (BauGB) folgendenFlächennutzungsplan und vorhaben-bezogenen Bebauungsplan als Ent-würfe zur öffentlichen Auslegung be-schlossen:

1. Flächennutzungsplan der StadtHeilbronnFortschreibung für das Teilgebiet„Endberger Weg“Maßgebend ist der Lageplan desPlanungs- und Baurechtsamtsvom 19.11.2012.Es gilt die Begründung vom19.11.2012 mit Umweltbericht desGrünflächenamts vom25.04.2012.

2. Vorhabenbezogener Bebauungs-plan 165/6 Heilbronn-Horkheim„Endberger Weg“für die Flurstücke 2245, 2246,2252, 2253, 2254, 2256, 2265,2266 teilw. (Weg), 2267, 2268,

2270, 2271, 2317/1, 2328/1 und2530 teilw. (Weg).Maßgebend ist der Lageplan desPlanungs- und Baurechtsamtesvom 19.11.2012 mit seinen pla-nungsrechtlichen Festsetzungen,örtlichen Bauvorschriften undHinweisen sowie der Vorhaben-und Erschließungsplan des Archi-tekturbüros Barth, Esslingen, vom06.11.2012. Es gelten die Begrün-dung vom 19.11.2012 und derUmweltbericht des Grünflächen-amts vom 05.11.2012.

Mit diesem Parallelverfahren sollendie planungsrechtlichen Vorausset-zungen für die Errichtung eines Rei-terhofes geschaffen werden.Der Flächennutzungsplan-Entwurf,die Begründung und der Umweltbe-richt sowie der Entwurf des vorhaben-bezogenen Bebauungsplans, der Vor-haben- und Erschließungsplan, dieBegründung und der Umweltberichtsowie Stellungnahmen mit Aussagenzu Natur und Landschaft, Gewässer-

und Denkmalschutz, Geotechnik,Raumordnung und Kampfmittelbe-lastung liegen gemäß § 3 Absatz 2Baugesetzbuch in der Zeit vom

07. Januar 2013 bis 07. Februar 2013

bei der Stadt Heilbronn, Planungs-und Baurechtsamt, Cäcilienstraße 45,im Erdgeschoss während der Dienst-stunden öffentlich aus.Während der öffentlichen Ausle-gungsfrist können die Planunterlageneingesehen, mit Vertretern des Pla-nungs- und Baurechtsamtes erörtertund Stellungnahmen schriftlich oderzur Niederschrift abgegeben werden.Dabei sollen die Anschriften (Name,Vorname und Adresse) deutlich ange-geben werden. Nicht fristgerecht ab-gegebene Stellungnahmen könnenbei der Beschlussfassung über dieBauleitpläne unberücksichtigt blei-ben.Die Unterlagen können während desgenannten Zeitraums auch im Inter-net unter www.heilbronn.de Bauen &

Wohnen, Öffentlichkeitsbeteiligungbei Bauleitplanverfahren, abgerufenwerden.Darüber hinaus können die Unterla-gen während des genannten Zeit-raums auch im Bürgeramt Heilbronn-Horkheim eingesehen werden. Es wirdjedoch darauf hingewiesen, dass dieförmliche Auslegung i.S.d. § 3 Abs. 2BauGB nur im Planungs- und Bau-rechtsamt vorgenommen wird.

Hinweis:Ein Antrag nach § 47 der Verwal-tungsgerichtsordnung (Normenkon-trollantrag) ist unzulässig, soweit mitihm Einwendungen geltend gemachtwerden, die vom Antragsteller imRahmen der öffentlichen Auslegungdes Bebauungsplan-Entwurfes nichtoder verspätet geltend gemacht wur-den, aber hätten geltend gemachtwerden können (§ 3 Absatz 2 Satz 2BauGB in der Fassung der Bekannt-machung vom 23.09.2004, BGBl. I S.2414, zuletzt geändert durch Gesetzvom 21.12.2006, BGBl. I S. 3316).

Heilbronn, 18.12.2012Stadt HeilbronnBürgermeisteramtIn VertretungHajekBürgermeister

Kartengrundlage Vermessungs-und Katasteramt

Bekanntmachung der Stadt Heilbronn - Inkrafttreten eines BebauungsplanesAufgrund der §§ 10 und 13a des Bau-gesetzbuches (BauGB) in der Fassungvom 23.09.2004 (BGBl I S. 2414), zu-letzt geändert durch Gesetz vom21.12.2006 (BGBl. I S. 3316) und des §74 der Landesbauordnung in der Fas-sung vom 05.03.2010 (GBl. S. 357) inVerbindung mit dem § 4 der Gemein-deordnung für Baden-Württemberg(GemO) in der Fassung vom24.07.2000 (GBl. S. 581) hat der Ge-meinderat der Stadt Heilbronn am17.12.2012 folgenden Bebauungs-plan als Satzung beschlossen:

Bebauungsplan 114/19 Heilbronn-Biberach

zur Änderung des Bebauungsplanes114/15 im beschleunigten Verfahrennach § 13a BauGB

„Elsternweg“

für die Flurstücke 1880/6, 1880/7,1880/8, 1880/10 (Elsternweg) teilw.,1881/2, 1881/3, 1881/4 und 1882/4.

Maßgebend ist der Lageplan des Pla-nungs- und Baurechtsamtes vom06.11.2012 mit seinen planungs-rechtlichen Festsetzungen, örtlichen

Bauvorschriften und Hinweisen. Derräumliche Geltungsbereich ist im La-geplan umgrenzt. Für den Bebau-ungsplan gilt die Begründung vom06.06.2011.

Der Bebauungsplan und die Begrün-dung liegen bei der Stadt Heilbronn,Planungs- und Baurechtsamt, Cäci-lienstraße 45, 1. Obergeschoss, Zim-mer C 1.49, zu jedermanns Einsichtbereit. Sie können dort während derDienststunden eingesehen werden.

Mit dieser Bekanntmachung wird derBebauungsplan rechtsverbindlich.

Hinweise:I. Ein Bebauungsplan, der unter

Verletzung von Verfahrens- oderFormvorschriften der GemO oderauf Grund der GemO zu Standegekommen ist, gilt ein Jahr nachder Bekanntmachung als von An-fang an gültig zu Stande gekom-men.Dies gilt nicht, wenn1. die Vorschriften über die Öf-

fentlichkeit der Sitzung, die

Genehmigung oder die Be-kanntmachung des Bebau-ungsplanes verletzt wordensind,

2. der Oberbürgermeister dem Be-schluss nach § 43 GemO wegenGesetzwidrigkeit widerspro-chen hat oder wenn vor Ablaufder in Satz 1 genannten Fristdie Rechtsaufsichtsbehördeden Beschluss beanstandet hatoder die Verletzung der Ver-fahrens- oder Formvorschriftgegenüber der Stadt Heilbronnunter Bezeichnung des Sach-verhalts, der die Verletzung be-gründen soll, schriftlich gel-tend gemacht worden ist.

Ist eine Verletzung nach Satz 2 Nr.2 dieses Hinweises geltend ge-macht worden, so kann auch nachAblauf der in Satz 1 dieses Hin-weises genannten Frist jeder-mann diese Verletzung geltendmachen (§ 4 Abs. 4 GemO in derFassung vom 24.07.2000, GBl. S.581).

II. Auf die Vorschriften des § 44 Abs.3 Satz 1 und 2 BauGB über dasEntstehen und die Fälligkeit et-waiger Entschädigungsansprü-che im Falle der in den §§ 39 bis 42BauGB bezeichneten Vermögens-nachteile, deren Entschädigungschriftlich beim Entschädigungs-pflichtigen zu beantragen ist, undauf die Vorschrift des § 44 Abs. 4BauGB über das Erlöschen vonEntschädigungsansprüchen,wenn der Antrag nicht innerhalbder Frist von drei Jahren nach Ab-lauf des Kalenderjahres, in demdie in den §§ 39 bis 42 BauGB be-zeichneten Vermögensnachteileeingetreten sind, gestellt ist, wirdhingewiesen (§ 44 Abs. 3 und 4BauGB in der Fassung der Be-kanntmachung vom 23.09.2004,BGBl. I S. 2414).

III. Bei der Aufstellung dieses Bebau-ungsplanes werden unbeachtlich

1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1Nr. 1 bis 3 BauGB beachtlicheVerletzung der dort bezeichne-

ten Verfahrens- und Formvor-schriften,

2. eine unter Berücksichtigungdes § 214 Abs. 2 BauGB beacht-liche Verletzung der Vorschrif-ten über das Verhältnis des Be-bauungsplanes und des Flä-chennutzungsplanes und

3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGBbeachtliche Mängel des Abwä-gungsvorgangs,

wenn sie nicht innerhalb eines Jahresseit dieser Bekanntmachung schrift-lich gegenüber der Stadt Heilbronnunter Darlegung des die Verletzungbegründenden Sachverhalts geltendgemacht worden sind. Satz 1 diesesHinweises gilt entsprechend, wennFehler nach § 214 Absatz 2a BauGBbeachtlich sind (§ 215 Abs. 1 BauGBin der Fassung der Bekanntmachungvom 23.09.2004, BGBl. I S. 2414, zu-letzt geändert durch Gesetz vom21.12.2006, BGBl. I S. 3316).Heilbronn, 18.12.2012Stadt HeilbronnBürgermeisteramtIn VertretungWilfried HajekBürgermeister

Bekanntmachung der WTZ Heilbronn GmbHDie WTZ Heilbronn GmbH, eine Toch-tergesellschaft der StadtsiedlungHeilbronn GmbH, realisiert derzeitdas dritte Gebäude des Wissen-schafts- und Technologiezentrums imZukunftspark Wohlgelegen. Diesessog. WTZ III soll nach seiner Fertig-stellung Ende 2013 aufgrund seinerzentralen Infrastruktur (u.a. Tagungs-räume, Gastronomie, Kita) das eigent-liche Herzstück des ZukunftsparkWohlgelegen bilden. Das WTZ III wirdebenso wie die bereits fertiggestelltenWTZ I und WTZ II in der laufendenProgrammperiode 2007-2013 ausEFRE-Mitteln der Europäischen Uni-on und aus Mitteln des Landes Baden-Württemberg gefördert. Ziel ist eineStärkung der Wettbewerbsfähigkeitund Attraktivität der Regionen sowieder Beschäftigung innerhalb der EU.

Kleine und mittlere Unternehmen(KMU) gemäß derzeit gültiger amtli-cher Definition aus der gesamten Eu-ropäischen Union sowie einschlägigeForschungsinstitute und Weiterbil-

dungseinrichtungen können im WTZIII freie Büro-, Labor- und Produkti-onsräume anmieten. Einer Anmie-tung liegen hierbei folgende Rahmen-bedingungen zugrunde:

• Die Verweildauer im WTZ beträgt6, max. 8 Jahre.

• Die Mieten sind marktüblich.• Die Auswahl der Mieter erfolgt

auf Basis von Unternehmens-und Institutsangaben, eines vor-gelegten Businessplans, For-schungs- oder Bildungskonzepti-on, einer Bonitätsprüfung sowieeines Raumprogramms, in demdie geplante Nutzung definiertwerden muss.

• Unternehmen sollte zwischen 3und 8 Jahre alt sein (sog. Jungun-ternehmen).

• Unternehmen, Forschungsinsti-tute und Weiterbildungseinrich-tungen sollen in einer der folgen-den Zukunftsbranchen tätig sein:

- Medizintechnik,- Biotechnologie,

- Umwelttechnologie,- Materialwissenschaft,- Energietechnik,- Informations- und Telekommu-

nikationstechnik• Bei der geplanten Nutzung von

Räumlichkeiten im WTZ müssendie Bereiche Hightech-Produkti-on, Forschung und Entwicklungoder wissensbasierte Dienstleis-tungen dominieren.

• Unternehmen sollten mittel- undlangfristig eine hohe Wachs-tumserwartung aufweisen, dieein Businessplan nachvollzieh-bar abbildet.

• Ausreichende Bonität.

Ihr Ansprechpartner:WTZ Heilbronn GmbHUrbanstraße 10Michael Schanz74072 HeilbronnTel. (07131) 62 57-46Fax (07131) 62 [email protected]

Immer aktuell - die städtischeWebsite www.heilbronn.de

• Stellenbörse der Stadt Heilbronn

• Immobilien und Grundstücke

• Bürgerservice von A bis Z

• Betreuungsangebote für Kinder

• Heilbronn-Newsletter

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Page 12: Heilbronner Stadtzeitung

Bekanntmachung der Stadt Heilbronn - Öffentliche Auslegung eines Bebauungsplan-EntwurfesDer Gemeinderat der Stadt Heilbronnhat am 17.12.2012 folgenden Bebau-ungsplan als Entwurf zur öffentlichenAuslegung beschlossen:Bebauungsplan 44C/12 Heilbronn-Neckargartach zur Änderung des Be-bauungsplanes 44C/7„Böllinger Höfe Süd“für die Flurstücke : 2490/8, 2490/9(teilweise), 2928/6, 6220/9, 6230/3,6615/2 (teilweise) und 6615/3.Maßgebend ist der im Lageplan desPlanungs- und Baurechtsamtes vom19.11.2012 dargestellte Entwurf mitden im Textteil enthaltenen pla-nungsrechtlichen Festsetzungen, ört-lichen Bauvorschriften und Hinwei-sen. Der räumliche Geltungsbereichist im Lageplan umgrenzt. Für den Be-bauungsplan gelten die Begründungvom 19.11.2012 mit Umweltberichtvom 09.11.2012 der GiV, Stuttgart,die spezielle artenschutzrechtlichePrüfung vom 19.11.2012 der GefaÖ,Walldorf, die schalltechnische Unter-suchung vom 12.04.2012 von W & WBauphysik, Leutenbach und die Un-tersuchung zu klimatischen Auswir-kungen vom 24.10. 2012 des IB Rau,Heilbronn.Mit dem Bebauungsplan sollen imsüdlichen Teil des Industrieparks Böl-linger Höfe die planungsrechtlichen

Voraussetzungen für die Ansiedlungeines Automobilherstellers geschaf-fen werden. Hierzu ist es u.a. notwen-dig, festgesetzte Verkehrsfläche, Flä-che für Gemeinbedarf, Sonderge-bietsfläche sowie in geringem Um-fang Ausgleichsfläche in gewerblichnutzbare Baufläche umzuwandelnund als Industriegebiet auszuweisen.

Der Bebauungsplan-Entwurf, die Be-gründung mit Umweltbericht, diespezielle artenschutzrechtliche Prü-fung, die schalltechnische Untersu-chung, die Untersuchung zu klimati-schen Auswirkungen sowie Stellung-nahmen mit Aussagen zu Natur- undLandschaft, Artenschutz, Gewässer-schutz, Immissionsschutz, Denkmal-pflege, Geotechnik und Bergbau lie-gen gemäß § 3 Absatz 2 Baugesetz-buch (BauGB) in der Zeit vom

28. Dezember 2012 bis 28. Januar2013

bei der Stadt Heilbronn, Planungs-und Baurechtsamt, Cäcilienstraße 45,im Erdgeschoss während der Dienst-stunden öffentlich aus.Während der öffentlichen Ausle-gungsfrist können die Planunterlageneingesehen, mit Vertretern

des Planungs- und Baurechtsamteserörtert und Stellungnahmen schrift-lich oder zur Niederschrift abgegebenwerden. Dabei sollen die Anschriften(Name, Vorname und Adresse) deut-lich angegeben werden. Nicht fristge-recht abgegebene Stellungnahmenkönnen bei der Beschlussfassung überden Bebauungsplan unberücksichtigtbleiben.Die Unterlagen können während desgenannten Zeitraums auch im Inter-net unter www.heilbronn.de Bauen &Wohnen, Öffentlichkeitsbeteiligungbei Bauleitplanverfahren, abgerufenwerden.Darüber hinaus können die Unterla-gen während des genannten Zeit-raums auch im Bürgeramt Heilbronn-Neckargartach eingesehen werden. Eswird jedoch darauf hingewiesen, dassdie förmliche Auslegung i.S.d. § 3Abs. 2 BauGB nur im Planungs- undBaurechtsamt vorgenommen wird.

Hinweis:Ein Antrag nach § 47 der Verwal-tungsgerichtsordnung (Normenkon-trollantrag) ist unzulässig, soweit mitihm Einwendungen geltend gemachtwerden, die vom Antragsteller imRahmen der öffentlichen Auslegungdes Bebauungsplan-Entwurfes nicht

oder verspätet geltend gemacht wur-den, aber hätten geltend gemachtwerden können (§ 3 Absatz 2 Satz 2BauGB in der Fassung der Bekannt-machung vom 23.09.2004, BGBl. I S.2414, zuletzt geändert durch Gesetzvom 21.12.2006, BGBl. I S. 3316).

Heilbronn, den 18.12.2012Stadt HeilbronnBürgermeisteramtIn VertretungHajekBürgermeister

Hinweis:

Bei dieser Bekanntmachung handeltes sich um eine Wiederholung gemäߧ 1 Absatz 2 Satz 2 der Satzung überdie Form der öffentlichen Bekannt-machungen der Stadt Heilbronn. Dieöffentliche Bekanntmachung erfolgtein der Heilbronner Stimme vom19.12.2012.

Kartengrundlage Vermessungs- und Katasteramt

AMTLICHE BEKANNTMACHUNGENSeite 12 | Amtsblatt Heilbronn Nr. 26 Donnerstag, 27. Dezember 2012

Bekanntmachung der Stadt Heilbronn - Inkrafttreten eines BebauungsplanesAufgrund des § 10 des Baugesetzbu-ches (BauGB) in der Fassung vom23.09.2004 (BGBl I S. 2414) in Verbin-dung mit dem § 4 der Gemeindeord-nung für Baden-Württemberg(GemO) in der Fassung vom24.07.2000 (GBl. S. 581) hat der Ge-meinderat der Stadt Heilbronn am17.12.2012 folgenden Bebauungs-plan als Satzung beschlossen:

Bebauungsplan 122/3 Heilbronn-Kirchhausen zur Änderung des Be-bauungsplans 122/S1

„Bereich Schlossstraße 149“

für die Flurstücke 618 (Schlossstraße)teilw., 725, 748, 749, 750, 791 (Weg)teilw., 8317 (B 39) teilweise.

Maßgebend ist der Lageplan des Pla-nungs- und Baurechtsamtes vom31.05.2012 mit seinen planungs-rechtlichen Festsetzungen und Hin-weisen.

Der räumliche Geltungsbereich ist imLageplan umgrenzt. Für den Bebau-ungsplan gelten die Begründung vom31.05.2012 mit Umweltbericht des

Grünflächenamts vom 24.11.2011und der Gestaltungsplan vom31.05.2012.Der Bebauungsplan, die Begründungmit Umweltbericht, der Gestaltungs-plan und die zusammenfassende Er-klärung gem. § 10 Abs. 4 BauGB lie-gen bei der Stadt Heilbronn, Pla-nungs- und Baurechtsamt, Cäcilien-straße 45, 1. Obergeschoss, Zimmer C1.49, zu jedermanns Einsicht bereit.Sie können dort während der Dienst-stunden eingesehen werden.Mit dieser Bekanntmachung wird derBebauungsplan rechtsverbindlich.

Hinweise:I. Ein Bebauungsplan, der unter

Verletzung von Verfahrens- oderFormvorschriften der GemO oderauf Grund der GemO zu Standegekommen ist, gilt ein Jahr nachder Bekanntmachung als von An-fang an gültig zu Stande gekom-men.Dies gilt nicht, wenn1. die Vorschriften über die Öf-

fentlichkeit der Sitzung, die

Genehmigung oder die Be-kanntmachung des Bebau-ungsplanes verletzt wordensind,

2. der Oberbürgermeister dem Be-schluss nach § 43 GemO wegenGesetzwidrigkeit widerspro-chen hat oder wenn vor Ablaufder in Satz 1 genannten Fristdie Rechtsaufsichtsbehördeden Beschluss beanstandet hatoder die Verletzung der Ver-fahrens- oder Formvorschriftgegenüber der Stadt Heilbronnunter Bezeichnung des Sach-verhalts, der die Verletzung be-gründen soll, schriftlich gel-tend gemacht worden ist.

Ist eine Verletzung nach Satz 2 Nr.2 dieses Hinweises geltend ge-macht worden, so kann auch nachAblauf der in Satz 1 dieses Hin-weises genannten Frist jeder-mann diese Verletzung geltendmachen (§ 4 Abs. 4 GemO in derFassung vom 24.07.2000, GBl. S.581).

II. Auf die Vorschriften des § 44 Abs.3 Satz 1 und 2 BauGB über dasEntstehen und die Fälligkeit et-waiger Entschädigungsansprü-che im Falle der in den §§ 39 bis 42BauGB bezeichneten Vermögens-nachteile, deren Entschädigungschriftlich beim Entschädigungs-pflichtigen zu beantragen ist, undauf die Vorschrift des § 44 Abs. 4BauGB über das Erlöschen vonEntschädigungsansprüchen,wenn der Antrag nicht innerhalbder Frist von drei Jahren nach Ab-lauf des Kalenderjahres, in demdie in den §§ 39 bis 42 BauGB be-zeichneten Vermögensnachteileeingetreten sind, gestellt ist, wirdhingewiesen (§ 44 Abs. 3 und 4BauGB in der Fassung der Be-kanntmachung vom 23.09.2004,BGBl. I S. 2414).

III. Bei der Aufstellung dieses Bebau-ungsplanes werden unbeachtlich1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1

Nr. 1 bis 3 BauGB beachtlicheVerletzung der dort bezeichne-ten Verfahrens- und Formvor-schriften,

2. eine unter Berücksichtigungdes § 214 Abs. 2 BauGB beacht-liche Verletzung der Vorschrif-ten über das Verhältnis des Be-bauungsplanes und des Flä-chennutzungsplanes und

3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGBbeachtliche Mängel des Abwä-gungsvorgangs,

wenn sie nicht innerhalb eines Jahresseit dieser Bekanntmachung schrift-lich gegenüber der Stadt Heilbronnunter Darlegung des die Verletzungbegründenden Sachverhalts geltendgemacht worden sind. Satz 1 diesesHinweises gilt entsprechend, wennFehler nach § 214 Absatz 2a BauGBbeachtlich sind (§ 215 Abs. 1 BauGBin der Fassung der Bekanntmachungvom 23.09.2004, BGBl. I S. 2414, zu-letzt geändert durch Gesetz vom21.12.2006, BGBl. I S. 3316).

Heilbronn, 18.12.2012Stadt HeilbronnBürgermeisteramtIn VertretungHajekBürgermeister

Bekanntmachung der Stadt Heilbronn - Satzung über die Erhebung der Grundsteuer vom 20. Dezember 2012Der Gemeinderat der Stadt Heilbronnhat aufgrund von § 4 Gemeindeord-nung für Baden-Württemberg in derFassung vom 24. Juli 2000 (GBl. S.581, berichtigt S. 698), zuletzt geän-dert durch Verordnung vom 25. Janu-ar 2012 (GBl. S. 65) und §§ 2 und 9Abs. 2 Kommunalabgabengesetz Ba-den-Württemberg (KAG) vom 17.März 2005 (GBl. S. 206), zuletzt geän-dert durch Verordnung vom 25. Janu-ar 2012 (GBl. S. 65) in Verbindung mit§§ 1, 25 und 28 Grundsteuergesetzvom 07. August 1973 (BGBl. I S. 965),zuletzt geändert durch Gesetz vom 19.Dezember 2008 (BGBl. I S. 2794) am20. Dezember 2012 folgende Satzungbeschlossen:

§ 1Erhebungsgrundsatz

Die Stadt Heilbronn erhebt Grund-steuer.

§ 2Hebesätze

(1) Die Hebesätze für die Grundsteuerwerden wie folgt festgesetzt:a) für die land- und forstwirt-

schaftlichen Betriebe (Grund-steuer A) auf 330 v. H.

b) für die Grundstücke (Grund-steuer B) auf 430 v. H.

der Steuermessbeträge.(2) Die Grundsteuerhebesätze gelten

jedoch längstens für den derzeiti-gen Hauptveranlagungszeitraumder Steuermessbeträge.

§ 3Kleinbeträge

Gemäß § 28 Abs. 2 Grundsteuergesetzwerden Kleinbeträge wie folgt fällig:a) am 15. August mit ihrem Jahres-

betrag, wenn dieser 15,00 EURnicht übersteigt,

b) am 15. Februar und am 15. Augustmit je einer Hälfte ihres Jahresbe-trages, wenn dieser 30,00 EURnicht übersteigt.

§ 4Inkrafttreten

Diese Satzung tritt am 01. Januar2013 in Kraft. Gleichzeitig tritt dieSatzung über die Erhebung derGrundsteuer vom 17. September 2003außer Kraft.

Heilbronn, den 20.12.2012Stadt HeilbronnBürgermeisteramtgez.Helmut HimmelsbachOberbürgermeister

Hinweis

Eine Satzung, die unter Verletzungvon Verfahrens- oder Formvorschrif-ten der Gemeindeordnung oder aufGrund der Gemeindeordnung zuStande gekommen ist, gilt ein Jahrnach der Bekanntmachung als vonAnfang an gültig zu Stande gekom-men.

Dies gilt nicht, wenn1. die Vorschriften über die Öffent-

lichkeit der Sitzung, die Genehmi-gung oder die Bekanntmachungder Satzung verletzt worden sind,

2. der Oberbürgermeister dem Be-schluss nach § 43 GemO wegen Ge-setzwidrigkeit widersprochen hat,oder wenn vor Ablauf der in Satz 1genannten Frist die Rechtsauf-sichtsbehörde den Beschluss bean-

standet hat oder die Verletzung derVerfahrens- oder Formvorschrif-ten gegenüber der Stadt Heilbronnunter Bezeichnung des Sachver-halts, der die Verletzung begrün-den soll, schriftlich geltend ge-macht worden ist.

Ist eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2dieses Hinweises geltend gemachtworden, so kann auch nach Ablauf derin Satz 1 dieses Hinweises genanntenFrist jedermann diese Verletzung gel-tend machen (§ 4 Abs. 4 der Gemein-deordnung für Baden-Württembergin der Fassung vom 24. Juli 2000 GBl.S. 581, berichtigt S. 698), zuletzt ge-ändert durch Verordnung vom 25. Ja-nuar 2012 (GBl. S. 65).

Stadt Heilbronn– Stadtkämmerei –