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Begrenzt offener städtebaulicher Ideenwettbewerb „Masterplan Neckarvorstadt“ Auslobung – Kurzfassung Stand: 19. November 2008 Quelle Luftbild: Stadtarchiv Heilbronn

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Begrenzt offener städtebaulicher Ideenwettbewerb „Masterplan Neckarvorstadt“ Auslobung – Kurzfassung Stand: 19. November 2008

Quelle Luftbild: Stadtarchiv Heilbronn

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Stadt Heilbronn Städtebaulicher Ideenwettbewerb „Masterplan Neckarvorstadt“

Kurzfassung

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1�� Ausloberin Ausloberin des begrenzt offenen städtebaulichen Ideenwettbewerbs „Masterplan Neckarvorstadt“ ist die Stadt Heilbronn, vertreten durch

Herrn Oberbürgermeister Helmut Himmelsbach Marktplatz 7, 74072 Heilbronn.

Die Vorbereitung und Durchführung des Wettbewerbs wird betreut von:

Wick + Partner, Architekten Stadtplaner Gähkopf 18, 70192 Stuttgart Telefon. +49 (0) 711 - 257 3081 Fax +49 (0) 711 - 257 8706 [email protected]

in Zusammenarbeit mit:

Prof. Schmid I Treiber I Partner, Freie Landschaftsarchitekten Heidenheimer Straße 8 71229 Leonberg Telefon +49 (0) 7152 - 939 63-0 Fax +49 (0) 7152 - 939 63-33 [email protected].

2 Gegenstand des Wettbewerbs Gegenstand des Wettbewerbs ist die Erarbeitung eines städtebaulichen Master-plans für Konversions- und Stadtumbauflächen westlich der Heilbronner Innenstadt.

Der Masterplan bestimmt die städtebauliche Entwicklung dieser Flächen und ihre Verknüpfung mit den angrenzenden Stadtgebieten. Er bildet die Grundlage für nach-folgende Umsetzungsschritte (städtebauliche, architektonische und landschaftspla-nerische Realisierungswettbewerbe, Bauleitplanverfahren).

3 Wettbewerbsverfahren Der Durchführung des Wettbewerbs liegen die Grundsätze und Richtlinien für Wett-bewerbe auf den Gebieten der Raumplanung, des Städtebaus und des Bauwesens (GRW) 1995 in der novellierten Fassung vom 22.12.2003 mit dem Einführungser-lass des Landes Baden-Württemberg zugrunde.

Die Anwendung und Anerkennung der GRW ist für Auslober und Teilnehmer sowie alle übrigen am Wettbewerb Beteiligten verbindlich, soweit diese Auslobung nicht ausdrücklich davon abweicht oder im Kolloquium beziehungsweise durch die Rück-fragenbeantwortung anderes bestimmt wird.

An der Vorbereitung dieses Wettbewerbs hat der Wettbewerbsausschuss der Archi-tektenkammer des Landes Baden-Württemberg beratend mitgewirkt.

3.1 Wettbewerbsart Der Wettbewerb ist als einstufiger, beschränkter städtebaulicher Ideenwettbewerb in Form eines begrenzt offenen Wettbewerbs ausgeschrieben.

Es wird ein Auswahlverfahren nach GRW 2.4.2 durchgeführt.

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Die Verfasser der Wettbewerbsarbeiten bleiben bis zum Abschluss der Preisge-richtssitzung anonym.

3.2 Zulassung 3.2.1 Zulassungsbereich

Der Zulassungsbereich des Wettbewerbs umfasst die Staaten des europäischen Wirtschaftsraums (EWR) sowie die Staaten der Vertragsparteien des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum und Drittstaaten, die ebenfalls Mitglied des WTO-Dienstleistungsübereinkommens sind.

Der Wettbewerb wird in deutscher Sprache durchgeführt. Alle abzugebenden Unter-lagen müssen in deutscher Sprache verfasst sein, damit die Anonymität gewährleis-tet ist.

3.2.2 Teilnahmeberechtigte Teilnahmeberechtigt am Wettbewerb sind im Zulassungsbereich ansässige natürli-che Personen, die gemäß Rechtsvorschrift ihres Heimatstaates zum Tage der Be-kanntmachung zur Führung der Berufsbezeichnung „Architekt/-in“, „Stadtplaner/-in“ oder „Landschaftsarchitekt/-in“ berechtigt sind.

Teilnahmeberechtigt sind Architekten, Stadtplaner und Landschaftsarchitekten als Arbeitsgemeinschaften. Folgende Arbeitsgemeinschaften sind zulässig:

• Architekt/-in und Landschaftsarchitekt/-in • Stadtplaner/-in und Landschaftsarchitekt/-in • Architekt/-in, Stadtplaner/-in und Landschaftsarchitekt/-in

Die Mitglieder einer Arbeitsgemeinschaft müssen jeweils als natürliche oder juristi-sche Personen die geforderten fachlichen Anforderungen erfüllen.

Das Hinzuziehen eines Fachberaters für Verkehr (Bauingenieur, Fachrichtung Ver-kehrsplanung) ist zwingend. Er ist in der Verfassererklärung aufzuführen.

Die Zusammenarbeit mit einem Fachberater für Lärm wird empfohlen.

Jede Arbeitsgemeinschaft hat einen bevollmächtigten Vertreter zu benennen, der für die Wettbewerbsleistung verantwortlich ist. Bevollmächtigter Vertreter können nur Architekten oder Stadtplaner der Arbeitsgemeinschaft sein.

Bei natürlichen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn sie gemäß Rechtsvorschrift ihres Heimatstaates berechtigt sind, am Tag der Bekanntmachung im Zulassungsbereich die Berufsbezeichnung „Architekt/-in“, „Stadtplaner/-in“ oder „Landschaftsarchitekt/-in“ zu führen.

Ist in dem jeweiligen Heimatstaat die Berufsbezeichnung nicht gesetzlich geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen als „Architekt/-in“, „Stadtplaner/-in“ oder „Landschaftsarchitekt/-in“ wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder einen sonsti-gen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung nach den Richtlinien 85/384/EWG (EG-Architektenrichtlinie) oder 89/48/EWG (EG-Hochschuldiplom-Richtlinie) gewährleistet ist und der die entsprechende Tätigkeit gemäß Richtlinie und Auslobung nachweisen kann.

Bei juristischen Personen sowie Arbeitsgemeinschaften juristischer Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn zu deren satzungsgemäßen Geschäfts-zweck Planungsleistungen gehören, die der Wettbewerbsaufgabe entsprechen und wenn der bevollmächtigte Vertreter der juristischen Person und der Verfasser der

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Wettbewerbsarbeit die fachlichen Anforderungen erfüllen, die an natürliche Perso-nen gestellt werden.

Arbeitsgemeinschaften natürlicher und juristischer Personen sind ebenfalls teilnah-meberechtigt; dabei muss jedes Mitglied der Arbeitsgemeinschaft benannt und teil-nahmeberechtigt sein.

Als Teilnahmehindernisse gelten die unter GRW 3.2.3 beschriebenen Kriterien.

Sachverständige, Fachplaner oder andere Berater müssen nicht teilnahmeberech-tigt sein, wenn sie keine Planungsleistungen erbringen, die der Wettbewerbsaufga-be entsprechen und wenn sie überwiegend auf ihrem Fachgebiet tätig sind.

3.2.3 Auswahl der Teilnehmer Der Wettbewerb ist auf 37 Teilnehmer beschränkt.

Zur Teilnahme am Wettbewerb wurden vorab folgende sieben qualifizierte Büros ausgewählt, welche ihre Teilnahme zugesagt haben (in alphabetischer Reihenfol-ge):

• ASTOC Architects & Planners, Köln, D • Baufrösche Kassel, D • gmp von Gerkan Marg + Partner, Hamburg, D • Steidle Architekten, München, D • Prof. Günter Telian, Karlsruhe, D • Tovatt Architects & Planners, Drottningholm, S • Trojan Trojan Wendt, Darmstadt, D

Weitere 30 Teilnehmer werden anhand folgender formaler Kriterien bestimmt:

Zulassungskriterien (formal prüfbare Kriterien):

• Fristgerechter und vollständiger Eingang der Bewerbungsunterlagen. Hierfür sind die offiziellen Bewerbungsunterlagen zu verwenden. Bewerbungen, die diesen Anforderungen nicht entsprechen, werden nicht berücksichtigt

• Eigenerklärung des Bewerbers zur Teilnahme am Wettbewerb mit eigenhändi-ger Unterschrift aller teilnahmeberechtigten Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft (Bewerbererklärung)

• Erklärung, dass die Ausschlusskriterien des § 11 VOF nicht zutreffen

• Zusätzlich bei Berufsanfängern: Nachweis, dass das Diplom nicht mehr als sie-ben Jahre zurückliegt. Als Stichtag gilt das Datum der Bekanntmachung des Wettbewerbes (Kopie der Diplomurkunde oder des entsprechenden Nachwei-ses); alle Teilnehmer der Arbeitsgemeinschaft müssen Berufsanfänger im Sinne der Auslobung sein

Eignungskriterien (formal prüfbare Kriterien):

• Nachweis von zwei Wettbewerbserfolgen (Preis o. Ankauf) in einem städtebau-lichen Wettbewerb mit vergleichbarer Aufgabenstellung. Hiervon ausgenommen sind Verfahren in Form von Mehrfachbeauftragungen oder Verhandlungsverfah-ren. Als Nachweis ist je Projekt maximal ein Projektblatt DIN A3 mit Nennung des Wettbewerbsverfahrens, des Entwurfverfassers, des Auslobers und der Angabe der Flächengröße des Geltungsbereichs zugelassen. Bei Berufsanfän-gern kann es auch ein Erfolg in einem studentischen Wettbewerb oder eine ausgezeichnete Studienarbeit mit vergleichbarer Aufgabenstellung sein,

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oder

• Nachweis eines mit einem Preis, einer Auszeichnung oder Anerkennung verse-henen vergleichbaren städtebaulichen Projektes (Städtebaupreis, Bauherren-preis o.ä. oder eines vergleichbaren Preises des Herkunftslandes). Als Nach-weis ist die Kopie der Auszeichnungsurkunde und maximal ein Projektblatt DIN A3 gefordert.

Alle Unterlagen sind mit Texten in deutscher Sprache in Papierform einzureichen.

Alle Teilnehmer müssen die Zulassungskriterien erfüllen; die Eignungskriterien müssen durch die ARGE erfüllt sein.

Mit der Bewerbererklärung und den dargestellten Preisen belegen die sich bewer-benden Teilnehmer insbesondere ihre Eignung, ihre Leistungsfähigkeit und ihre Er-fahrung sowie ihre Qualität in der Ausarbeitung städtebaulicher Entwürfe.

Mehrfachbewerbungen jeglicher Art von Arbeitsgemeinschaften oder Mitgliedern ei-ner Arbeitsgemeinschaft sind unzulässig und führen zum Ausschluss aller Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft vom Wettbewerb.

Die Bewerbungsunterlagen, die über den geforderten Umfang hinausgehen, werden nicht berücksichtigt. Die Bewerbungsunterlagen werden nicht zurückgegeben; ein Anspruch auf Kostenerstattung besteht nicht.

Die Auswahl der Bewerber erfolgt rein formal nach den Zulassungs- und Eignungs-kriterien. Es erfolgt keine zusätzliche qualitative Bewertung.

Genügen mehr als 30 Bewerber den Zulassungs- und Eignungskriterien werden aus allen zuzulassenden Bewerbungen die 30 Teilnehmer zuzüglich 2 Nachrücker per Los bestimmt. Die Auslosung erfolgt unter Aufsicht einer mit dem Wettbewerb nicht betrauten Dienststelle oder eines Notars.

„Berufsanfänger“ werden anteilig zur Anzahl ihrer Bewerbungen gegenüber allen Bewerbungen berücksichtigt; maximal bis zu einer Anzahl von 5 Arbeitsgemein-schaften.

Eine notwendige Auslosung erfolgt aus zwei Lostöpfen nach folgenden Kategorien:

• Kategorie 1: Berufsanfänger (Diplom aller Teilnehmer der AG nicht älter als sie-ben Jahre, gerechnet ab dem Datum der Bekanntmachung des Wettbewerbs).

• Kategorie 2: alle anderen Bewerber

Die Bewerber haben sich mit der Bewerbung selbst einer Kategorie zuzuordnen.

Die ausgewählten Wettbewerbsteilnehmer werden vom Wettbewerbsbetreuer un-verzüglich benachrichtigt.

3.2.4 Bewerbung Eine Kurzbeschreibung der Aufgabenstellung und die Unterlagen zur Bewerbung um die Teilnahme am Wettbewerb sind ab dem 17.November 2008 in Papierform bei Wick + Partner oder als Download unter www.wick-partner.de erhältlich.

Eine Bewerbung um die Teilnahme am Wettbewerb ist nur unter Verwendung der vom Wettbewerbsbetreuer herausgegebenen Unterlagen möglich.

Teilnahmeberechtigte können sich bis zum Ablauf des 22. Dezember 2008 (Aus-schlussfrist) beim Wettbewerbsbetreuer (Wick + Partner, Gähkopf 18, 70192 Stutt-gart) schriftlich mit den vollständigen Bewerbungsunterlagen um eine Teilnahme bewerben. Die Bewerbungsunterlagen sind mit dem Kennwort „WB Masterplan Ne-

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ckarvorstadt“ zu versehen. Bei Bewerbungen für die Gruppe „Berufsanfänger“ ist auf dem Briefumschlag zusätzlich der Hinweis „Berufsanfänger Kategorie 1“ zu vermer-ken.

3.3 Preisgericht Die eingereichten Wettbewerbsarbeiten werden durch ein Preisgericht beurteilt. Dieses wurde in folgender Besetzung gebildet und wird vor der endgültigen Abfas-sung der Auslobung gehört:

3.3.1 Fachpreisrichter • Dipl.-Ing. Wilfried Hajek (Stadt Heilbronn, Bürgermeister) • Prof. Carl Fingerhuth, Architekt, Stadtplaner, Zürich • Prof. Dr. Franz Pesch, Architekt, Stadtplaner, Herdecke/Stuttgart • Prof. Jörg Stötzer, Landschaftsarchitekt, Stuttgart • Prof. Kunibert Wachten, Architekt, Stadtplaner, Dortmund

3.3.2 Stellvertretender Fachpreisrichter • Dr.-Ing. Christoph Böhmer (Stadt Heilbronn, Planungs- und Baurechtsamt) • Dipl.-Ing. Hans-Peter Barz (Stadt Heilbronn, Grünflächenamt) • Dipl.-Ing. Matthias Schmauder (Deutsche Bundesgartenschau-Gesellschaft)

3.3.3 Sachpreisrichter • Helmut Himmelsbach (Stadt Heilbronn, Oberbürgermeister) • Alexander Throm (CDU-Fraktion im Gemeinderat) • Helga Drauz-Oertel (CDU-Fraktion im Gemeinderat / ohne Stimmrecht) • Thomas Aurich (CDU-Fraktion im Gemeinderat / ohne Stimmrecht) • Sybille Mösse-Hagen (SPD-Fraktion im Gemeinderat) • Herbert Tabler (SPD-Fraktion im Gemeinderat / ohne Stimmrecht) • Harald Pfeifer (SPD-Fraktion im Gemeinderat / ohne Stimmrecht) • N.N. (Fraktion FDP/Freie Wähler im Gemeinderat) • Wolf Theilacker (Fraktion Grüne/Bündnis 90 im Gemeinderat / ohne Stimm-

recht) • Alfred Dagenbach (Fraktion Republikaner im Gemeinderat / ohne Stimmrecht)

3.3.4 Stellvertretender Sachpreisrichter • Margarete Krug (Stadt Heilbronn, 1. Bürgermeisterin) • Klaus Hackert (CDU-Fraktion im Gemeinderat) • Dr. Otto Schwarz (CDU-Fraktion im Gemeinderat / ohne Stimmrecht) • Alban Hornung (CDU-Fraktion im Gemeinderat / ohne Stimmrecht) • Marianne Kugler-Wendt (SPD-Fraktion im Gemeinderat) • Helmut Rohn (SPD-Fraktion im Gemeinderat / ohne Stimmrecht) • Tanja Sagasser (SPD-Fraktion im Gemeinderat / ohne Stimmrecht) • N.N. (Fraktion FDP/Freie Wähler im Gemeinderat) • Prof. Uwe Ahrens (Fraktion Grüne/Bündnis 90 im Gemeinderat / ohne Stimm-

recht) • Heiko Auchter (Fraktion Republikaner im Gemeinderat / ohne Stimmrecht)

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3.3.5 Sachverständige Berater (ohne Stimmrecht) • Prof. Gunter Kölz, Stuttgart (für Verkehr) • Dipl.-Ing. (FH) Thomas Heine (für Lärm) • Dipl.-Ing. Hartmut Sugg (Stadt Heilbronn, Amt für Straßenwesen)

3.3.6 Vorprüfung • Dipl.-Ing. Karl Haag, Wick+Partner, Stuttgart • Dipl.-Ing.(FH) Michael Schröder, Wick+Partner, Stuttgart • Dipl.-Ing. Thomas Treiber, Schmid Treiber Partner, Leonberg • Dipl.-Ing. Herbert Schönfuss, Planungsbüro Stadtverkehr,

Leinfelden-Echterdingen • Dipl.-Ing.(FH) Michael Werner, W&W Bauphysik, Schwaikheim

3.4 Wettbewerbsunterlagen Die Wettbewerbsunterlagen werden ab dem 12. Januar 2009 an die zugelassenen Teilnehmer versandt.

3.5 Wettbewerbsleistungen Im Einzelnen werden von den Teilnehmern folgende Leistungen gefordert:

• Strukturplan im Maßstab 1:5.000

• Gestaltungsplan im Maßstab 1:1.000

• Schnitt einer typischen Entwurfssituation im Maßstab 1:500

• Modell im Maßstab 1:2.000

• Flächenbilanz

• Erläuterungsbericht

3.6 Termine

Bekanntmachung des Wettbewerbs 17.11.2008

Bewerbungsfrist 17.11.2008 - 22.12.2008

Auswahl der Teilnehmer 09.01.2009

Ausgabe der Wettbewerbsunterlagen ab 12.01.2009

Stellen von Rückfragen 12.01.2009 - 23.01.2009

Pflichtkolloquium und Ausgabe Modellgrundlage 30.01.2009

Versand Protokoll Kolloquium / schriftliche Beant-wortung der Rückfragen

04.02.2009

Abgabe der Wettbewerbsarbeiten 17.04.2009

Sitzung Preisgericht 09./10.06.2009

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3.7 Preise und Ankäufe Die Wettbewerbssumme ist auf Basis des § 42 HOAI ermittelt.

Für Preise und Ankäufe stellt der Auslober als Wettbewerbssumme einen Gesamt-betrag, netto, in Höhe von € 160.000,-- zur Verfügung.

Die Aufteilung der Preise und Ankäufe ist wie folgt vorgesehen:

1. Preis 53.000,-- €

2. Preis 35.500,-- €

3. Preis 24.000,-- €

4. Preis 16.000,-- €

1. Ankauf 10.500,-- €

2. Ankauf 10.500,-- €

3. Ankauf 10.500,-- €

Die gesetzliche Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) ist in den genannten Beträgen nicht enthalten.

Dem Preisgericht bleibt bei einstimmigem Beschluss eine andere Verteilung der Wettbewerbssumme vorbehalten.

3.8 Weitere Bearbeitung und Urheberrecht 3.8.1 Vergütung der weiteren Bearbeitung

Im Falle einer weiteren Bearbeitung werden durch den Wettbewerb bereits erbrach-te Leistungen des Wettbewerbsteilnehmers bis zur Höhe der Preissumme nicht er-neut vergütet, wenn der Wettbewerbsentwurf in seinen wesentlichen Teilen unver-ändert der weiteren Bearbeitung zugrunde gelegt wird (siehe GRW 7.2).

3.8.2 Urheberrecht Die Nutzung der Wettbewerbsarbeit und das Recht der Erstveröffentlichung sind durch GRW 7.3 geregelt.

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4 �� Beschreibung der Aufgabenstellung 4.1 Die Stadt Heilbronn 4.1.1 Lage im Raum

Die am Neckar gelegene ehemalige Reichsstadt Heilbronn ist mit rund 121.000 Einwohnern ein bedeutender europäischer Wirtschaftsstandort im nördlichen Ba-den-Württemberg. Die Stadt liegt am Rand der Metropolregion Stuttgart. Sie ist O-berzentrum der Region Heilbronn-Franken mit etwa 900.000 Einwohnern.

In Heilbronn konzentrieren sich Behörden, Handel und Dienstleistungen sowie Kul-tur- und Bildungseinrichtungen. Die Autobahnen A6 und A 81, die einen Knoten-punkt des europäischen Fernverkehrsnetzes bilden, und der Neckar als Schiff-fahrtsweg begünstigen die Ansiedlung von Industrie- und Logistikunternehmen.

Prägend für die Stadt ist die Lage an den Wasserläufen des Neckars und des Ne-ckarkanals, der innerhalb des Stadtgebietes in einer eigenen Rinne verläuft. Im Os-ten ist sie von einer ausgedehnten Weinberglandschaft umgeben, die von markan-ten Erhebungen begrenzt wird. Dazu gehören der Wartberg, der Galgenberg, der Büchelberg und der Schweinsberg.

4.1.2 Städtebauliche Entwicklungsziele Bestimmend für die städtebauliche Entwicklung Heilbronns ist die Zweiteilung in ei-ne östliche und eine westliche Stadthälfte, die durch stark frequentierte Nord-Süd-Verkehrswege (u.a. Neckarkanal, Neckartalstraße, Bahnanlagen), gewerbliche Nut-zungen und Brachflächen deutlich voneinander getrennt sind:

• Östlich des Neckarkanals liegt die ehemalige Altstadt, die als Geschäftszentrum und Wohnstandort dient. Hinzu kommen ehemals gründerzeitliche Viertel und in Richtung der Weinberge die bevorzugten, von Villen und Einfamilienhäusern ge-prägten, Wohnlagen Heilbronns. Die angrenzenden Höhenzüge begrenzen das Wachstum der Stadt im Osten.

• Westlich des Neckarkanals liegen die ehemals selbständigen Gemeinden Bö-ckingen, Frankenbach und Neckargartach, in denen sich Wohnbebauung und Ge-werbebetriebe mischen. In diesen westlichen, durch eine vergleichsweise flache Topographie geprägten, Stadtgebieten und den daran anschließenden Ortslagen er-folgte in den letzten Jahren das stärkste Siedlungswachstum.

Eine Verknüpfung dieser beiden Stadthälften erfolgt nur über wenige, stark durch den motorisierten Verkehr frequentierte, Straßenbrücken. Insbesondere für Fuß-gänger und Radfahrer sind diese Verbindungen ausgesprochen unattraktiv. Die Ufer sowohl des Neckars als auch des Neckarkanals sind nur an wenigen Stellen zu-gänglich und erlebbar.

Die gewerblich geprägten Bereiche in der Zwischenzone zwischen Neckar und Ne-ckarkanal nördlich des Hauptbahnhofes erlebten in den letzten Jahren eine teilweise Umstrukturierung. Während der Kanalhafen seine Funktion beibehielt und durch die geplante Ansiedlung eines Containerhafens weiter gestärkt wird, verloren andere Flächen ihre Funktion.

Betroffen hiervon waren das Fruchtschuppen-Areal, in dem die historischen Hafen-becken des 19. Jahrhunderts lagen und das nach 1945 als Güterbahnhof und La-gerfläche diente. Hinzu kamen Teile des Areals Wohlgelegen, das nach Stillegung und Abbruch einer Chemiefabrik langsam wieder von Industrie- und Logistikunter-nehmen (u.a. Containerhafen, „Zukunftspark“) besiedelt wird.

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Die Wiedernutzung des Fruchtschuppen-Areals und anderer Brachflächen bietet der Stadt Heilbronn nun die einmalige Chance, den Neckar in das Bewusstsein der Bür-ger zurückzuholen und die Barrieren zwischen den beiden Stadthälften abzubauen und zu überwinden. Mit der Erschließung neuer Freiflächen unterstützt sie zugleich die erforderliche Aufwertung ihrer nachkriegsgeprägten, in vielerlei Hinsicht nicht mehr zeitgemäßen Innenstadt.

Die Möglichkeiten des Stadtumbaus zwischen Neckar und Neckarkanal hat die Stadt im Jahr 2004 in einer Machbarkeitsstudie (Stadt Heilbronn / Akademie für Landschaftsarchitektur: Machbarkeitsstudie „Bundesgartenschau 2019 in Heil-bronn“, Heilbronn 2004) untersucht, mit der sie sich erfolgreich um die Ausrichtung der Bundesgartenschau im Jahr 2019 beworben hat.

Kern dieser Studie ist eine Stadtentwicklungskonzeption, die mit der Aufwertung und Wiedernutzung der Brachen zwischen Neckar und Neckarkanal einem weiteren Siedlungswachstum nach außen entgegenwirken möchte. Die Maßnahmen hierzu sind der Bau eines neuen Stadtteils auf dem Fruchtschuppen-Areal („Neckarvor-stadt“), die Erschließung und landschaftliche Gestaltung der Neckarufer und die Schaffung neuer Parkanlagen und Grünverbindungen. Im Sommer 2019 wird im Stadtumbaugebiet die Bundesgartenschau durchgeführt. Mit ihr wird die „Wieder-entdeckung“ der Heilbronner Neckarufer einer breiten Öffentlichkeit präsentiert.

In mehreren Beschlüssen hat sich der Heilbronner Gemeinderat seither zur Umset-zung der Machbarkeitsstudie, die inzwischen fortgeschrieben wurde, bekannt. Am Anfang des weitgesteckten Stadtumbauprogramms steht der städtebauliche Ideen-wettbewerb, mit dem die Grundzüge der weiteren Entwicklung in einem Masterplan festgelegt werden.

Die mit Gewerbebrachen durchsetzte Mitte ist eine stadträumliche Barriere und muss neu definiert werden (Auszug aus der Machbarkeitsstudie „Bun-desgartenschau 2019 in Heilbronn“).

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Das Freimachen und Auf-werten der Neuen Mitte er-möglicht den notwendigenStadtumbau. Es entsteht das „Blau-Grüne Band“ zwischen Neckar und Ne-ckarkanal (Auszug aus der Machbarkeitsstudie „Bun-desgartenschau 2019 in Heilbronn“).

4.2 Wettbewerbsgebiet

4.2.1 Räumliche Gliederung

Den Kern des etwa 100 ha großen Wettbewerbsgebietes bildet das Fruchtschup-pen-Areal. Hinzu kommen angrenzende Gebiete: Teile des Heilbronner Innovati-onsparks („hip“), der projektierte Neckarpark, der Südrand des Bahnhofes, der Bahnbogen in Böckingen sowie der südliche Abschnitt des Industriegebietes Wohl-gelegen (Areal „Rettenmaier“). Innerhalb des Wettbewerbsgebietes liegen zudem der Bahnhof und Wasserflächen.

Nach ha teilt sich das Wettbewerbsgebiet in folgende Flächen auf:

Fruchtschuppen-Areal (mit Randbereichen) ca. 31 ha

Heilbronner Innovationspark („hip“) ca. 8 ha

Projektierter Neckarpark ca. 8 ha

Südrand des Bahnhofs ca. 12 ha

Bahnbogen in Böckingen ca. 10 ha

Wohlgelegen (Areal „Rettenmaier“) ca. 4 ha

Bahnhof und Bahnanlagen ca. 18 ha

Wasserflächen ca. 10 ha

Gesamt ca. 101 ha

Die einzelnen Abschnitte des Wettbewerbsgebietes stellen sich wie folgt dar:

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4.2.1.1 Fruchtschuppen-Areal Das Fruchtschuppen-Areal liegt zwischen der Trasse der Hafenbahn entlang des Kanalhafens im Westen, der Straßenachse Peter-Bruckmann-Brücke / Karl-Nägele-Brücke im Norden, dem Neckar im Osten und dem Bahnhofsgelände im Süden.

Bis zu ihrer Verfüllung in den 1930er bzw. 1940er Jahren befanden sich dort der Winter- Floß- und Karlshafen. Später diente das Gelände der Bahn und Gewerbebe-trieben als Rangier- und Lagerfläche. Das inzwischen größtenteils von der Stadt Heilbronn erworbene Gelände wird gegenwärtig beräumt. Dabei werden die Gleis-anlagen und der Gebäudebestand (Schuppen, Lagerhallen) vollständig zurückge-baut. Zeugnisse der Verkehrsgeschichte des 19. Jahrhunderts (Hafen- und Bahnan-lagen) sind nicht erhalten.

Die Erschließung des Fruchtschuppen-Areals für den Verkehr erfolgt über die stark befahrene Kalistraße, die das Gebiet vom Neckar abriegelt. Durch den nur einge-schränkt befahrbaren Bretterweg (bedingt durch den schlechten Straßenzustand und den Betrieb der Hafenbahn) besteht eine Verbindung in Richtung Kanalhafen und Theresienstraße.

4.2.2 Heilbronner Innovationspark („hip“) Am Neckar-Ostufer entwickelt die Stadt Heilbronn den „Heilbronner Innovationspark („hip“). Die Grundlage hierfür bildet eine städtebauliche Konzeption, von der bereits Teile realisiert wurden (siehe Anlage 8). Durch die angestrebte Verlegung der Kali-straße auf das Neckar-Ostufer (siehe unten) ist die städtebauliche Konzeption fort-zuschreiben.

Am Südrand des „hip“ liegt ein Betriebshof des Wasser- und Schifffahrtsamtes Stuttgart, der eine durchgängige öffentliche Erschließung des östlichen Neckarufers verhindert. Im Rahmen der laufenden städtebaulichen Planungen wird eine Verle-gung dieser Einrichtung aus dem Wettbewerbsgebiet angestrebt.

4.2.2.1 Projektierter Neckarpark Im Bereich der Neckarufer und des Wilhelmskanals westlich der Altstadt beabsich-tigt die Stadt Heilbronn, die vorhandenen Freiflächen zu einem zusammenhängen-den „Neckarpark“ zu entwickeln. Hierfür hat sie bereits mehrere Fußgängerstege er-richtet, mit denen die Flussufer verknüpft und an die Innenstadt angebunden wer-den.

Innerhalb des projektierten Parks liegen verschiedene Sport- und Freizeiteinrichtun-gen. Dazu gehören das Stadtbad „Soleo“, das Eisstadion und die Rollsporthalle. Durch die Umgestaltung des historischen Speichergebäudes „Hagenbucher“ zur „experimenta“ (siehe unten) entsteht auf der Insel zwischen Neckar und Wil-helmskanal gegenwärtig ein kultureller Anziehungspunkt. Im Gebiet des projektier-ten Parks liegen zudem private Einrichtungen wie das „Inselhotel“ und die Anlagen des Württembergischen Motorbootsclubs.

4.2.2.2 Südrand des Bahnhofs Der Bahnhof wurde durch den Bau der Stadtbahn und die Neugestaltung des Bahn-hofsvorplatzes in den letzten Jahren deutlich aufgewertet.

Die Bahnhofstraße wird auf ihrer Nordseite durch den Zentralen Omnibusbahnhof, einzelne historische Gebäude und untergenutzte Flächen bestimmt. Auf der Brach-

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fläche zwischen Bahnhofstraße und Wilhelmskanal ist die Errichtung eines Park-hauses für die „experimenta“ in Vorbereitung (siehe unten).

Der Block zwischen Bahnhofstraße und Frankfurter Straße gehört stadtstrukturell zur Bahnhofsvorstadt, weist aber nicht die klein parzellierte Blockstruktur der ande-ren Quartiere auf. Prägendes Gebäude ist dort das barocke Schießhaus an der Frankfurter Straße, das als eines der wenigen historischen Gebäude die Kriegszer-störungen überdauert hat.

4.2.2.3 Bahnbogen Böckingen Der Bereich Bahnbogen Böckingen umfasst Entbehrlichkeitsflächen der Bahn im Stadtteil Böckingen mit nicht mehr genutzten Lagergebäuden aus der Bahnnutzung. Gleichzeitig bildet der Bereich den Rand zum südlich angrenzenden Gleisdreieck „Sonnenbrunnen“.

Mit den Bahntrassen und der Neckartalstraße mit diversen Auf- und Abfahrten über-lagern sich belastende Verkehrsfunktionen und bieten keine stadträumliche Verknüpfungs- und Vernetzungsfunktion im Sinne von Grünverbindungen.

4.2.2.4 Wohlgelegen (Areal „Rettenmaier“) Das nördlich des Fruchtschuppen-Areals gelegene Fabrikgelände der Firma „Ret-tenmaier“ gehört strukturell bereits zum Industriegebiet Wohlgelegen, das sich der-zeit im Umbruch befindet (siehe unten). Das Gelände wird durch die Verbindungs-straße Kalistraße – Hafenstraße in zwei Hälften geteilt.

Die erhaltenen Klinkergebäude gehören zu den letzten Resten historischer Indust-riearchitektur im Heilbronner Stadtgebiet. Sie stehen nicht unter Denkmalschutz. Ein Erhalt der Gebäude ist möglich, aber nicht zwingend.

4.2.2.5 Bahnhof und Bahnanlagen Neben dem Hauptbahnhof liegen auch die nördlich daran angrenzenden Serviceein-richtungen der Bahn (u.a. Zugreinigungsanlagen, Langholzverladung) im Wettbe-werbsgebiet. Hinzu kommen die Gleisanlagen der von der Stadt Heilbronn betriebe-nen Hafenbahn, die den Kanalhafen erschließt.

4.2.2.6 Wasserflächen Im Wettbewerbsgebiet liegen Wasserflächen des Neckars, des historischen Wil-helmskanals und des Neckarkanals. Im Wilhelmskanal befindet sich die Marina des Württembergischen Motorbootclubs. Sowohl der Neckar als auch der Neckarkanal sind als Bundeswasserstraße eingestuft.

4.2.3 Angrenzende Quartiere 4.2.3.1 Altstadt

Die frühere Altstadt grenzt unmittelbar östlich an das Wettbewerbsgebiet an. In ih-rem nördlichen Teil dominiert eine kleinteilige, parzellenbezogene Wohnbebauung der Nachkriegszeit. In ihrem südlichen Teil befinden sich zentrale Einzelhandels- und Versorgungseinrichtungen, zu denen auch Warenhäuser und Einkaufscenter gehören.

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4.2.3.2 Bahnhofsvorstadt Die Bahnhofsvorstadt liegt südlich des Wettbewerbsgebietes auf der Neckarinsel. Sie besitzt im Ursprung eine gründerzeitliche Baustruktur. Nach Kriegszerstörung und Wiederaufbau sind Teile durch Nachkriegsbauten ergänzt. Im westlichen Be-reich befinden sich verschiedene Schulen sowie gewerbliche Betriebe.

4.2.3.3 Theresienwiese / Inselspitze Westlich der Bahnhofsvorstadt liegt ein Grün- und Freibereich, der sich von der Bahnstrecke zur südlichen Inselspitze zieht. Dort befinden sich der Festplatz „The-resienwiese“ und das Frankenstadion. Südlich des Neckars setzt sich der Grün- und Freiraumbereich mit dem Wertwiesenpark, dem Gelände der Landesgartenschau 1985, fort.

4.2.3.4 Böckingen Der durch den Böckinger Bahnbogen teilweise in das Wettbewerbsgebiet einbezo-gene Stadtteil Böckingen wird durch die Bahntrasse in einen nördlichen und südli-chen Bereich geteilt. Im nördlichen Teil hat sich neben der Wohnnutzung eine ge-werbliche Nutzung etabliert. Südböckingen ist überwiegend Wohnstadtteil. Zwischen der Bahnlinie nach Stuttgart und der Neckartalstraße befinden sich dort in der Ne-ckaraue Sport- und Freizeitanlagen, die den Grünzug entlang des Neckars in Rich-tung Süden fortführen.

Die Neckartalstraße und im südlichen Teil zusätzlich die Bahn trennen den Stadtteil Böckingen jedoch stark vom Neckarkanal ab.

4.2.3.5 Kanalhafen Im Westen wird das Wettbewerbsgebiet durch die Hafenstraße und den Kanalhafen begrenzt, an dem Logistik- und Gewerbebetriebe ihren Sitz haben. Im Jahr 2007 entstanden dort vier 60 m hohe Silotürme für die Einlagerung von Getreide als neue Landmarke.

Vom Ausbau der Neckarschleusen, den Bau eines Containerhafens am nördlichen Ende des Wohlgelegens (siehe unten) und dem Ersatz der Schrägböschungen am Kanalhafen durch Spundwände wird ein weiterer Auftrieb für den Hafen erwartet.

4.2.3.6 Nördliches Wohlgelegen Der als Wohlgelegen bezeichnete nördliche Teil der Insel zwischen Neckar und Ne-ckarkanal ist stark gewerblich geprägt. Die zentralen Flächen, die nach dem Ab-bruch einer Chemiefabrik größtenteils brach liegen, werden derzeit überplant (siehe unten). Im Zuge dieser Planung ist auch ein Grünzug entlang des östlichen Neckar-ufers vorgesehen.

4.2.3.7 Industriegebiet Nordöstlich des Wettbewerbsgebietes befindet sich ein seit den 1920er Jahren er-schlossenes Industriegebiet, das bis an die Stadtgrenzen von Neckarsulm reicht. Dort befinden sich gleichermaßen Produktions-, Handwerks-, Logistikbetriebe. Im Übergang zum „hip“ dominiert großflächiger Einzelhandel.

Page 15: Heilbronn Masterplan Neckarvorstadt

Stadt Heilbronn Städtebaulicher Ideenwettbewerb „Masterplan Neckarvorstadt“

Kurzfassung

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4.3 Wettbewerbsaufgabe Ziel des Wettbewerbes ist es, die städtebauliche Struktur des Wettbewerbsgebietes neu zu definieren. Dabei ist die künftige Form der Bebauung, der Erschließung und der Freiräume in Form eines Masterplanes festzulegen. Dieser soll als Grundlage für die nachfolgenden Realisierungsschritte dienen.

Von der Entwicklung des Bereichs zwischen Neckarkanal und Neckar werden Syn-ergie- und Aufwertungseffekte für die gesamte Innenstadt erwartet. Der Neckar als bestimmendes naturräumliches Element Heilbronns wird in das Bewusstsein der Stadt zurückgeholt. Die Stadteile östlich und westlich des Neckars werden besser miteinander verknüpft.

Im Einzelnen sind im Rahmen des Wettbewerbs folgende Aufgaben zu bewältigen:

• Die Konzeption eines gemischt genutzten, attraktiven Stadtquartiers • Die Ergänzung und Reparatur von Randbereichen bestehender Quartiere • Die Gewährleistung des Schutzes vor Immissionen aus angrenzenden Gebieten • Die Integration übergeordneter verkehrlicher Anforderungen (Straße / Bahn) • Die Definition von neuen innerstädtischen Freiräumen und Grünzügen • Die Erschließung von Flussufern als prägende Freiraumelemente • Die Vernetzung unterschiedlicher Stadtbereiche

Hinweis: Die Kurzfassung der Wettbewerbsauslobung stellt das Verfahren und die Aufgabe zum Wettbewerb nach jetzigem Kenntnisstand dar. Sie dient als Überblick zum Wettbewerbsver-fahren und als Informationsgrundlage für eine Bewerbung.

Die nach dem Auswahlverfahren zugelassenen Teilnehmer erhalten die vollständigen Wett-bewerbsunterlagen ab dem 12. Januar 2009. Diese dann versandten Wettbewerbsunterla-gen werden bindend.