hard rock rising 2012 teilnahmebedingungen

17
1 HARD ROCK RISING™ The Global Battle of the Bands OFFIZIELLE REGELN UM AM WETTBEWERB TEILNEHMEN ODER DEN WETTBEWERB GEWINNEN ZU KÖNNEN IST KEIN KAUF UND KEINE BEZAHLUNG ERFORDERLICH. EIN KAUF ERHÖHT NICHT DIE GEWINNCHANCEN. 1. WETTBEWERBSDAUER/ANMELDEFRIST: Hard Rock Rising™ Global Battle of the Bands ( „der Wettbewerb”) beginnt am 6. Januar 2012 um 12:01 Uhr US-Ostküstenzeit („ET“) und endet am 1. Mai 2012 um 11:59 Uhr ET ( „Wettbewerbsdauer”). Der folgende Zeitplan und die genannten Abschnitte enthalten den Anmeldezeitraum, die Anmeldefristen sowie die Daten für die Wahlrunden und die Bewertungsrunden. Teilnahmebedingungen sind im Abschnitt 3 unten beschrieben. Zeitplan Beschreibung 6. Januar 2012, 12:01 Uhr ET - 17. Januar 2012, 11:59 Uhr ET ANMELDEZEITRAUM: Teilnahmebedingungen sind im Abschnitt 3 unten beschrieben. 17. Januar 2012, 11:59 Uhr ET ANMELDEFRIST: Bands, die ihre kompletten Anmeldeunterlagen (wie unten beschrieben) nicht entsprechend dieser offiziellen Regeln eingereicht haben, sodass sie bis zu diesem Zeitpunkt beim Sponsor eingetroffen sind, sind nicht teilnahmeberechtigt und werden disqualifiziert. 25. Januar 2012, 15:00 Uhr ET - 5. Februar 2012, 23:59 Uhr ET 1. WAHLRUNDE (Auswahl der Vorrundenbands): Siehe Abschnitt 5 unten. 13. Februar 2012 – 1. April 2012 1. BEWERTUNGSRUNDE (Auswahl der Vorrundenfinalisten): Siehe Abschnitt 6 unten. 7. April 2012, 15:00 Uhr ET - 22. April 2012, 23:59 Uhr ET 2. WAHLRUNDE: (Auswahl der Endrundenfinalisten): Siehe Abschnitt 8 unten. 23. April 2012 – 1. Mai 2012 2. BEWERTUNGSRUNDE (Auswahl des Hauptpreisgewinners und der 2 nächstplatzierten Bands): Siehe Abschnitt 9 unten. 2. Mai 2012 Bekanntgabe des Hauptgewinners und der nächstplatzierten Bands * Alle Zeitangaben entsprechen der US-Ostküstenzeit (ET). Die folgende Liste zeigt die Orte der teilnehmenden Hard Rock Cafes (kurz „Austragungsorte”): Europa: Berlin, Deutschland Köln, Deutschland Kopenhagen, Dänemark Edinburgh, Schottland Lissabon, Portugal London, England Madrid, Spanien Manchester, England München, Deutschland Paris, Frankreich Prag, Tschechische Republik Athen, Griechenland

Upload: schroederschoembs-pr-gmbh

Post on 18-Dec-2014

1.275 views

Category:

Documents


0 download

DESCRIPTION

Hard Rock steht seit vier Jahrzehnten für authentisches Musik-Entertainment in einmaligem Rock’n’Roll Ambiente und gibt jungen Bands immer wieder die Möglichkeit, sich in den Cafes live vor einem musikaffinen Publikum zu präsentieren. Ab dem 6. Januar ist Hard Rock mit dem globalen Wettbewerb „Hard Rock Rising“ auf der Suche nach Newcomern. Auch in den Cafes in Berlin, Hamburg, Köln und München können Bands um den Hauptpreis kämpfen: Ein Auftritt im Juli 2012 beim legendären Hard Rock Calling-Festival im Londoner Hyde Park, wo u.a. auch Bruce Springsteen und seine E Street Band spielen werden. „Hard Rock Rising“ findet dieses Jahr erstmalig in Zusammenarbeit mit dem internationalen Online-Musiknetzwerk ReverbNation statt. Vom 6. – 17. Januar können sich Bands auch hierzulande über die lokalen Facebookseiten der Cafes (Auflistung siehe unten) anmelden. Nach der offenen Registrierung entscheiden die Fans, wer an den lokalen Vorrunden teilnimmt, indem sie auf den entsprechenden Facebookseiten kostenlose Songs ihrer Lieblingsband herunterladen und dadurch ihre Stimme abgeben. In den darauf folgenden Live-Wettbewerben im Februar, März und April treten die Bands mit den meisten Stimmen gegeneinander an. Eine lokale Jury bestehend aus Vertretern von Radiosendern, Musikindustrie und Musikern (u.a. egoFM, Star FM, Gibson Guitars, Hamburg 1 TV, J.R. Blackmore) wählt einen Gewinner pro Cafe. Aus diesen lokalen Gewinnern wird weltweit durch ein Abstimmungsprozedere auf den Facebookseiten eine Top 10 Liste ermittelt. Am Ende wählt ein internationales Gremium, bestehend aus prominenten Juroren und Fachleuten aus der Musikbranche die Plätze eins bis drei. Die erstplatzierte Band gewinnt einen Auftritt beim Hard Rock Calling-Festival 2012 in London inclusive Anreise, Verpflegung und Hotel, sowie 10.000$ ReverbNation Promote it!-Guthaben. Die Zweit- und Drittplatzierten erhalten ReverbNation Promote it!-Guthaben im Wert von 5.000$ und 2.500$. Promote it! gibt Künstlern die Möglichkeit, gezielt Musik, Konzerte und Neuigkeiten über Facebook und ReverbNation zu bewerben. "Hard Rock ist es sehr wichtig, aufstrebende Künstler zu unterstützen und neue musikalische Talente im ‚Hard Rock Rising’-Programm zu entdecken", so John Galloway, Vice President (Director) und Marketing Director Hard Rock International. "Wir sind zuversichtlich, dass die Partnerschaft mit ReverbNation uns helfen wird sicherzustellen, dass die Gewinnerband, welche wir der internationalen Musikgemeinschaft auf dem Hard Rock Calling-Festival präsentieren, Weltklasseniveau hat.“

TRANSCRIPT

Page 1: Hard Rock Rising 2012 Teilnahmebedingungen

1

HARD ROCK RISING™ The Global Battle of the Bands

OFFIZIELLE REGELN UM AM WETTBEWERB TEILNEHMEN ODER DEN WETTBEWERB GEWINNEN ZU KÖNNEN IST KEIN KAUF UND KEINE BEZAHLUNG ERFORDERLICH. EIN KAUF ERHÖHT NICHT DIE GEWINNCHANCEN. 1. WETTBEWERBSDAUER/ANMELDEFRIST: Hard Rock Rising™ Global Battle of the Bands ( „der Wettbewerb”) beginnt am 6.

Januar 2012 um 12:01 Uhr US-Ostküstenzeit („ET“) und endet am 1. Mai 2012 um 11:59 Uhr ET ( „Wettbewerbsdauer”). Der folgende Zeitplan und die genannten Abschnitte enthalten den Anmeldezeitraum, die Anmeldefristen sowie die Daten für die Wahlrunden und die Bewertungsrunden. Teilnahmebedingungen sind im Abschnitt 3 unten beschrieben.

Zeitplan Beschreibung

6. Januar 2012, 12:01 Uhr ET - 17. Januar 2012, 11:59 Uhr ET

ANMELDEZEITRAUM: Teilnahmebedingungen sind im Abschnitt 3 unten beschrieben.

17. Januar 2012, 11:59 Uhr ET ANMELDEFRIST: Bands, die ihre kompletten Anmeldeunterlagen (wie unten beschrieben) nicht entsprechend dieser offiziellen Regeln eingereicht haben, sodass sie bis zu diesem Zeitpunkt beim Sponsor eingetroffen sind, sind nicht teilnahmeberechtigt und werden disqualifiziert.

25. Januar 2012, 15:00 Uhr ET - 5. Februar 2012, 23:59 Uhr ET

1. WAHLRUNDE (Auswahl der Vorrundenbands): Siehe Abschnitt 5 unten.

13. Februar 2012 – 1. April 2012 1. BEWERTUNGSRUNDE (Auswahl der Vorrundenfinalisten): Siehe Abschnitt 6 unten.

7. April 2012, 15:00 Uhr ET - 22. April 2012, 23:59 Uhr ET

2. WAHLRUNDE: (Auswahl der Endrundenfinalisten): Siehe Abschnitt 8 unten.

23. April 2012 – 1. Mai 2012 2. BEWERTUNGSRUNDE (Auswahl des Hauptpreisgewinners und der 2 nächstplatzierten Bands): Siehe Abschnitt 9 unten.

2. Mai 2012 Bekanntgabe des Hauptgewinners und der nächstplatzierten Bands * Alle Zeitangaben entsprechen der US-Ostküstenzeit (ET).

Die folgende Liste zeigt die Orte der teilnehmenden Hard Rock Cafes (kurz „Austragungsorte”):

Europa: Berlin, Deutschland

Köln, Deutschland

Kopenhagen, Dänemark

Edinburgh, Schottland

Lissabon, Portugal

London, England

Madrid, Spanien

Manchester, England

München, Deutschland

Paris, Frankreich

Prag, Tschechische Republik

Athen, Griechenland

Page 2: Hard Rock Rising 2012 Teilnahmebedingungen

2

Dublin, Irland

Hamburg, Deutschland

Krakau, Polen

Mallorca, Spanien

Malta, Malta

Marbella, Spanien

Moskau, Russland

Warschau, Polen

Budapest, Ungarn

Vereinigte Staaten: Atlanta, Georgia

Atlantic City, New Jersey

Baltimore, Maryland

Biloxi, Mississippi

Boston, Massachusetts

Chicago, Illinois

Cleveland, Ohio

Dallas, Texas

Denver, Colorado

Destin, Florida

Detroit, Michigan

Foxwoods, Connecticut

Gatlinburg

Hollywood, California - Hollywood Blvd

Hollywood, Florida

Honolulu, Hawaii

Houston, Texas

Indianapolis, Indiana

Key West, Florida

Lake Tahoe, Nevada

Las Vegas Strip, Nevada

Louisville, Kentucky

Maui, Hawaii

Memphis, Tennessee

Miami, Florida

Myrtle Beach, South Carolina

Nashville, Tennessee

New Orleans, Louisiana

New York, New York

Niagara Falls, New York

Page 3: Hard Rock Rising 2012 Teilnahmebedingungen

3

Orlando, Florida

Phoenix, Arizona

Pittsburgh, Pennsylvania

San Diego, Kalifornien

San Francisco, Kalifornien

Seattle, Washington

St. Louis, Missouri

Tampa, Florida

Washington, DC

Kanada: Toronto

Karibik: Grand Cayman, Cayman Islands Santo Domingo, Dominikanische Republik

Ferner Osten: Bali, Indonesien

Bangkok, Thailand

Bengaluru, Indien

Hyderabad, Indien

Jakarta, Indonesien

Kuala Lumpur, Malaysia

Makati, Philippinen

Mumbai, Indien

New Delhi, Indien

Pattaya, Thailand

Penang, Malaysia

Pune, Indien

Singapur

Mittlerer Osten / Afrika: Beirut, Libanon

Dubai, UAE

Süd-/ Zentralamerika: Bogota, Kolumbien

Buenos Aires, Argentinien

Caracas, Venezuela

Page 4: Hard Rock Rising 2012 Teilnahmebedingungen

4

Cartagena, Kolumbien

Margarita, Venezuela

Medellin, Kolumbien

Panama, Panama

Pazifikraum: Surfers Paradise, Australien

Sydney, Australien

Der Sponsor behält sich das Recht vor, jederzeit Hard Rock Cafes ohne Ankündigung zu dieser Liste hinzuzufügen oder von der Liste zu streichen. 2. TEILNAHMEBEDINGUNGEN: Eine „Band” ist eine Gruppe teilnahmeberechtigter Bandmitglieder (s.u.), die alle die in

diesen offiziellen Regeln des Wettbewerbs („Offizielle Regeln“) beschriebenen Bedingungen erfüllen, einschließlich aller Vorrundenwettbewerbs-Voraussetzungen (s.u.), vom Zeitpunkt, an dem die Band ihr Anmeldeformular (s.u.) einreicht bis zum Ende des Großauftritts (s.u.). Ein „Bandmitglied” oder „Mitglied” ist ein Mitglied einer teilnahmeberechtigten Band, die alle in den offiziellen Regeln enthaltenen Bedingungen (einschließlich der Vorrundenwettbewerbs-Voraussetzungen) erfüllen, vom Zeitpunkt der Einreichung des Anmeldeformulars der Band bis zum Ende des Großauftritts. a) Teilnahmevoraussetzungen für Bandmitglieder: Um am Wettbewerb teilnehmen, einen Preis erringen oder am

Großauftritt mitwirken zu können, muss jedes Bandmitglied zwischen der Einreichung des Anmeldeformulars bis zur Nominierung zum Großauftritt die offiziellen Regeln einhalten und als voller Wettbewerbsteilnehmer auftreten. i) ihren gesetzlichen Wohnsitz in einem der oben genannten Länder haben, mit Ausnahme der kanadischen Provinz

Quebec ii) das 18. Lebensjahr vollendet haben iii) zum Zeitpunkt der Anmeldung zum Wettbewerb im Anmeldeformular der Band als Mitglied genannt sein iv) nur für eine Band auftreten/am Wettbewerb teilnehmen v) ein volles Bandmitglied sein, das vor dem Wettbewerb regelmäßig mit der Band aufgetreten ist, d.h. kein

Manager, Vertreter, Teil des technischen oder administrativen Teams, kein Ehepartner, Freund usw., die nicht regelmäßig mit der Band vor dem Wettbewerb aufgetreten sind.

vi) entsprechend aller Bedingungen der offiziellen Regeln einschließlich der Vorrundenwettberbs-Vorraussetzungen am Wettbewerb teilnahmeberechtigt sein.

vii) nicht einem der folgenden Personenkreise angehören: i) Angestellte, Handlungsbevollmächtigte und Führungskräfte von a) Hard Rock Cafe International (USA), Inc. („Sponsor”) b) Restaurants, Cafés, Hotels oder Kasinos mit Lizenz- oder Franchisevertrag mit dem Sponsor oder mit dem Sponsor in Verbindung stehenden Einheiten c) Lizenz- oder Franchisenehmer der Restaurants, Hotels oder Kasinos des Sponsors oder mit dem Sponsor in Verbindung stehenden Einheiten d) mit dem Sponsor in Verbindung stehende Einheiten e) RPMC („ Wettbewerbsadministratoren”) oder (f) ReverbNation oder ii) Juroren des Wettbewerbs (mit Ausnahme von Vorrunden- und Endrundenfans), oder Angestellte oder Vertreter solcher Juroren iii) Angestellte, Handlungsbevollmächtigte und Führungskräfte eines entsprechenden angegliederten, Eltern- oder Tochterunternehmens oder deren Werbeagenturen der unter Punkt i) und ii) genannten Einheiten/Personen („Wettbewerbseinheiten”) und außerdem iv) direkte Familienmitglieder (Eltern, Kinder, Geschwister und Ehepartner, unabhängig von deren Wohnort) oder Haushaltsmitglieder (ob verwandt oder nicht) eines Wettbewerbjurors (mit Ausnahme von Vorrunden- und Endrundenfans) von Angestellten, Handlungsbevollmächtigten und Führungskräften der Wettbewerbseinheiten.

b) Teilnahmevoraussetzungen für Bands: Eine Band ist zu jedem Zeitpunkt zwischen der Einreichung des Anmeldeformulars gemäß der offiziellen Regeln bis zur Nominierung zum Großauftritt ein Wettbewerbsteilnehmer und muss alle offiziellen Regeln einhalten. i) zum Zeitpunkt der Anmeldung zum Wettbewerb im Anmeldeformular alle Bandmitglieder nennen Bei der

Anmeldung nicht genannte Bandmitglieder dürfen nicht am Wettbewerb teilnehmen

Page 5: Hard Rock Rising 2012 Teilnahmebedingungen

5

ii) Nur aus Mitgliedern bestehen, die entsprechend der Bedingungen der offiziellen Regeln berechtigt sind, am Wettbewerb teilzunehmen Ist ein Bandmitglied nicht teilnahmeberechtigt oder wird ein Bandmitglied disqualifiziert, kann die gesamte Band disqualifiziert werden. Aus vollen Bandmitgliedern bestehen, die vor dem Wettbewerb regelmäßig mit der Band aufgetreten sind, d.h. kein Manager, Vertreter, Teil des technischen oder administrativen Teams, kein Ehepartner, Freund usw., die nicht regelmäßig mit der Band vor dem Wettbewerb aufgetreten sind. Es ist zu beachten, dass es zwar keine Begrenzung der Anzahl an Bandmitgliedern gibt, die Reisekosten für den Großauftritt jedoch nur für maximal 8 (acht) teilnahmeberechtigte Bandmitglieder übernommen werden. Nicht teilnahmeberechtigte oder nicht im Anmeldeformular genannte Bandmitglieder und keine vollen Bandmitglieder, die nicht regelmäßig vor der Wettbewerbsteilnahme mit der Band aufgetreten sind (z.B. Manager, Vertreter, Teile des technischen oder administrativen Teams, Ehepartner, Freunde usw.) haben kein Anrecht auf eine Anteil am Hauptgewinn.

iii) entsprechend aller Bedingungen der offiziellen Regeln einschließlich der Vorrundenwettberbs-Vorraussetzungen am Wettbewerb teilnahmeberechtigt sein.

iv) Im gesamten Zeitraum von der Anmeldung zum Wettbewerb bis zum Ende des Wettbewerbs ein vollberechtigtes Mitglied von ReverbNation sein (www.reverbnation.com).). Abschnitt 3 unten enthält Einzelheiten zu Mitgliedern.

v) Die Band darf nicht als Gewinner einer der Großauftritte im Wettbewerb Battle of the Bands vom Jahr 2009, 2010 oder 2011 hervorgegangen sein.

Der Sponsor behält sich das Recht vor, über die Teilnahmeberechtigung zu entscheiden. Der Wettbewerb wird nicht in der kanadischen Provinz Quebec sowie außerhalb der oben genannten Länder ausgetragen, und nicht in Ländern, in denen diese Veranstaltungen per Gesetz verboten sind oder Einschränkungen unterliegen.

3. ANMELDUNG: Zur Anmeldung:

a) Zunächst wählt jede Band 1 Vertreter, der berechtigt ist, im Auftrag der Band und jeder ihrer Mitglieder bezüglich des

Wettbewerbs zu handeln und rechtliche Verpflichtungen einzugehen. Der Vertreter ist die ausschließliche Kontaktperson für die Band und alle ihre Mitglieder in allen den Wettbewerb betreffenden Angelegenheiten (der „ Bandvertreter”). Ein Bandvertreter muss ein Alter erreicht haben, in dem er/sie berechtigt ist, verbindliche Verträge abzuschließen und muss entsprechend der zuständigen Rechtsprechung am Wohnsitz des Bandvertreters volljährig sein. Besteht zu jeder Zeit während der Wettbewerbsdauer oder vor dem Großauftritt Unklarheit bezüglich der Berechtigung des Bandvertreters, bezüglich des Wettbewerbs im Auftrag der Band und jedes einzelnen Bandmitglieds zu handeln und rechtliche Verpflichtungen einzugehen, kann der Sponsor entscheiden, die Band zu disqualifiziert .

b) Als Nächstes ist der Austragungsort für den Vorrundenwettbewerb auszuwählen (s.u.). Die Band darf nur an einem

Austragungsort in einem Land antreten, in dem mindestens ein teilnahmeberechtigtes Bandmitglied seinen festen Wohnsitz hat. Die Band kann an jedem beliebigen Austragungsort innerhalb des ausgewählten Landes antreten. Ein von der Band ausgewählter Austragungsort, der die genannten Voraussetzungen erfüllt und im Anmeldeformular genannt wird, wird in diesem Dokument als „Austragungsstätte” der Band bezeichnet. Haben Bandmitglieder z. B. ihren Wohnsitz zum Teil in Deutschland und zum Teil in Frankreich, kann die Band entweder in Deutschland oder in Frankreich teilnehmen, nicht jedoch in beiden Ländern. Haben alle Bandmitglieder ihren Wohnsitz z. B. in München, kann die Band in München, Berlin oder Köln oder jedem anderen Austragungsort in Deutschland antreten. Die Band oder die Bandmitglieder dürfen unter keinen Umständen mehr als einen Austragungsort auswählen, an mehreren Austragungsorten antreten oder versuchen anzutreten. Ein solches Verhalten seitens einer Band oder von Bandmitgliedern führt zur Disqualifikation der jeweiligen Band. Sobald die Anmeldeformulare online eingereicht wurden, kann eine Band nur an dem im Anmeldeformular angegebenen Austragungsort antreten. Das gilt auch dann, wenn die Band nicht als Vorrundenband ausgewählt wird (s.u.). Wird eine Band nicht als Vorrundenband zur Teilnahme am Vorrunden-Austragungsort ausgewählt, kann weder die Band noch ein Mitglied der Band an einem anderen Austragungsort antreten. Der Sponsor behält sich das Recht vor, nach eigenem Ermessen Bands anderen Austragungsorten als durch die Band ausgewählt zuzuordnen.

c) Der Bandvertreter sollte vor Ablauf der Anmeldefrist die Facebook-Seite des Austragungsorts besuchen, an dem die

Band antreten wird (die „Vorrunden-Facebookseite”) und auf den Wettbewerbreiter klicken, um Einzelheiten zum

Page 6: Hard Rock Rising 2012 Teilnahmebedingungen

6

Wettbewerb zu erfahren und die offiziellen Regeln anzuzeigen. Die Vorrunden-Facebookseite ist nur Mitgliedern von Facebook zugänglich. Die Mitgliedschaft bei Facebook ist kostenlos. Die offiziellen Wettbewerbsregeln (einschl. der Bestimmungen zu Auftrittsbedingungen und -beschränkungen und Bewertungskriterien) sind vom Bandvertreter gründlich durchzulesen. Der Bandvertreter muss zu diesem Zeitpunkt eine Kopie der offiziellen Regeln für späteren Gebrauch ausdrucken und die offiziellen Regeln an alle Bandmitglieder verteilen. Falls die Band vor Anmeldung zum Wettbewerb noch kein vollberechtigtes Mitglied von ReverbNation (www.reverbnation.com) ist, muss sie der Website zuerst als Künstler/Band beitreten/sich registrieren (unter www.reverbnation.com). Der Beitritt zu ReverbNation als Mitglied ist kostenlos und es entstehen keinerlei Verpflichtungen aus der Registrierung.

d) Nachdem der Vertreter der Band und alle Bandmitglieder die offiziellen Regeln sorgfältig durchgelesen haben und die

Band sich als Mitglied von ReverbNation registriert hat und bereit ist, sich zum Wettbewerb anzumelden, muss der Bandvertreter die genannte Facebookseite vor Ablauf der Anmeldefrist erneut besuchen und die Links zum offiziellen „Anmeldeformular“ aufrufen. Der Bandvertreter muss auf dem „Anmeldeformular” den Ort angeben, an dem die Band im Vorrundenwettbewerb antreten möchte, falls die Band sich als Vorrundenband (s.u.) qualifizieren sollte und beim Vorrundenwettbewerb (s.u.) teilnehmen darf.

e) Als Teil des Anmeldeformulars muss die Band einen Probetitel von der Playlist der Band auf ReverbNation

auswählen. Dieser Probetitel muss in Dateiform vorgelegt werden und aus einer Tonaufnahme eines Originaltitels der Band bestehen. Ein „Originaltitel” ist ein von der Band entweder Live vorgetragener oder aufgenommener Titel (einschließlich Text, Musik, Arrangement und Komposition), der als Beitrag zum Wettbewerb vorgesehen ist und der (i) ausschließlich von einem oder mehreren teilnahmeberechtigten und auf dem Anmeldeformular genannten Bandmitgliedern geschrieben und vorgetragen wurde (und von keiner anderen Person oder Einheit) und (ii) dessen Rechte, Eigentum oder Rechtsansprüche einschließlich Copyright am Text, der Musik, dem Arrangement und der Musik sich im alleinigen Besitz und unter der alleinigen Kontrolle der im Anmeldeformular genannten Band oder eines oder mehrerer Bandmitglieder befindet. Der Probetitel darf dein Covertitel (s.u.) einer anderen Band oder eines anderen Künstlers sein. Die Datei mit dem Probetitel muss das MP3-Format mit 128 kbps besitzen und darf die maximale Länge von 10 (zehn) Minuten nicht überschreiten. Videoaufnahmen oder andere Formate sind nicht zulässig.

f) Das Anmeldeformular ist vollständig vom Bandvertreter auszufüllen. Nachdem (i) das Anmeldeformular durch den

Bandvertreter vollständig ausgefüllt wurde und (ii) der Bandvertreter sich im Namen der Band und aller Bandmitglieder verpflichtet hat, alle offiziellen Regeln und die Teilnahmebedingungen einzuhalten , muss der Bandvertreter den aus der Playlist der Band auf ReverbNation auszuwählenden Probetitel nennen und das Anmeldeformular („Anmeldeunterlagen”) wie in den Anweisungen auf der Facebookseite des Vorrundenwettbewerbs beschrieben vor Ablauf der Anmeldefrist versenden. Die vollständigen Anmeldeunterlagen müssen gemeinsam vor Ablauf der Anmeldefrist eingereicht werden. Im Falle dass (1) das Anmeldeformular nicht vollständig ausgefüllt wurde, (2) die Anforderungen bezüglich des Probetitels nicht eingehalten wurden oder (3) die vollständigen Anmeldeunterlagen nicht vor Ablauf der Anmeldefrist eingereicht wurden, wird die Band einschließlich alle Bandmitglieder disqualifiziert. Nur vollständige Anmeldeunterlagen werden berücksichtigt. Der Sponsor behält sich das Recht vor, die Band einschl. aller Bandmitglieder vom Wettbewerb auszuschließen, falls die Anmeldeunterlagen unvollständig sind oder in irgendeiner Weise gegen die offiziellen Regeln verstoßen.

g) Jede Band und jede Person bzw. jedes Bandmitglied darf nur ein Anmeldeformular zum Wettbewerb

einreichen. Gehen mehrere Anmeldeformulare einer Band ein oder erscheint ein Bandmitglied auf mehreren Anmeldeformularen, ist der Sponsor nach eigenem Gutdünken berechtigt, die betreffende Band einschl. der Bandmitglieder von der Wettbewerbsteilnahme auszuschließen.

4. ALLGEMEINE VORAUSSETZUNGEN:

a) Die Band einschl. aller Bandmitglieder erklärt sich mit folgenden Bedingungen einverstanden:

i) Sehen die offiziellen Regeln des Wettbewerbs oder der Wettbewerbseinheiten vor, dass eine Band einen Originaltitel einzureichen oder aufzuführen hat, muss solch ein Titel (einschließlich Text, Musik, Arrangement und

Page 7: Hard Rock Rising 2012 Teilnahmebedingungen

7

Komposition) (1) ausschließlich von einem oder mehreren auf dem Anmeldeformular genannten Bandmitgliedern geschrieben und vorgetragen worden sein (und von keiner anderen Person oder Einheit) und (2) die jegliche Art von Rechten, Eigentum oder Rechtsansprüchen einschließlich Copyright am Text, der Musik, dem Arrangement und der Musik eines solchen Titels sich im alleinigen Besitz und unter der alleinigen Kontrolle der im Anmeldeformular genannten Band oder eines oder mehrerer Bandmitglieder befinden.

ii) Für Texte, Musik, Arrangements, Kompositionen oder Titel, die von einer Band während der Wettbewerbsdauer aufgeführt werden und die keine Originaltitel der auf dem Anmeldeformular genannten teilnahmeberechtigten Band oder Bandmitglieder sind („Covertitel”), muss die Band alle (möglicherweise) notwendigen Genehmigungen im Voraus von allen Personen oder Einheiten einholen, die jegliche Art von Rechten, Eigentumsrechten oder Rechtsansprüchen an solchen Covertiteln besitzen, um solche Covertitel während des Wettbewerbs aufführen oder anderweitig verwenden zu können, ohne die Rechte von Personen oder Einheiten zu verletzen. Alle von einer Band während des Wettbewerbs aufgeführten oder auf der Facebookseite für den Vorrundenwettbewerb oder auf ReverbNation.com veröffentlichten Titel, die einer Band zugeordnet oder sonst aufgeführt oder verwendet werden, während eine Band am Wettbewerb oder am Hauptauftritt teilnimmt (einschließlich aller Original- und Covertitel) werden als „künstlerisches Material” bezeichnet und

iii) Die Verwendung des künstlerischen Materials im vorgesehenen Rahmen stellt keine Verletzung des Rechts am intellektuellen Eigentum und der Veröffentlichungs- oder Persönlichkeitsrechte Dritter, ob lebend oder verstorben, dar.

Hat eine Band oder ein Bandmitglied Bedenken bzgl. dieser Bestimmung, sollte sie sich mit einem Rechtsanwalt oder Rechtsvertreter in Verbindung setzen. Der Sponsor behält sich das Recht vor, eine schriftliche Bestätigung aller notwendigen Ermächtigungen, Genehmigungen, Lizenzen, Zuteilungen oder Verzichtserklärungen auf Ansprüche zu verlangen.

b) Künstlerisches Material darf keine Zusammenschnitte anderer Titel, Musikstücke, Soundeffekte oder sonstiger

Elemente enthalten, an denen die Band bzw. die Bandmitglieder nicht das notwendige Recht oder den notwendigen Anspruch, einschl. Copyright, besitzt.

c) Künstlerisches Material und die Bandnamen müssen mit dem positiven Image des Sponsors vereinbar sein.

Künstlerisches Material oder Bandnamen können vom Wettbewerb ausgeschlossen werden, wenn sie nach Einschätzung des Sponsors Beleidungen oder offene Sexualität enthalten oder Inhalte, welche dieser als verletzend, bedrohend, beleidigend, belästigend, quälerisch, diffamierend, vulgär, obszön oder verleumderisch erachtet, welche zu gesetzeswidrigem Verhalten oder Hass aufrufen oder rassistisch oder auf sonstige Weise anstößig sind oder welche den Sponsor in einem negativen Licht erscheinen lassen. ES WIRD AUF STRIKTE EINHALTUNG DIESER BESTIMMUNG GEACHTET. KÜNSTLERISCHES MATERIAL UND BANDNAMEN DÜRFEN KEINE ANSTÖSSIGEN OBZÖNITÄTEN IN BILD UND TON ENTHALTEN.

d) Künstlerisches Material, Anmeldeunterlagen und Bandnamen dürfen keine Markennamen, geschützte Marken,

Handelsnamen, Logos oder intellektuelles Eigentum Dritter ohne die schriftliche Einverständnis der Betroffenen enthalten.

e) Künstlerisches Material und Anmeldeunterlagen müssen von einer erkennbaren Quelle stammen. Jeder Versuch, eine

falsche Identität anzunehmen, sich als eine andere Person oder Einheit auszugeben oder falsche oder irreführende Aussagen zu machen oder eine Beziehung zu einer Person oder Einheit falsch darzustellen, kann zum Ausschluss vom Wettbewerb führen.

f) Der Sponsor behält sich das Recht vor, eine Band nach eigenem Ermessen zu disqualifizieren, falls er der Meinung

ist, dass diese gegen die offiziellen Wettbewerbsregeln verstoßen hat oder falsche oder irreführende Aussagen auf dem Anmeldeformular oder sonst gemacht hat, und behält sich außerdem das Recht vor, im Falle einer solchen Disqualifikation alle anderen nach dem Gesetz zur Verfügung stehenden Rechte und Rechtsmittel auszuschöpfen.

5. AUSWAHL DER VORRUNDENBANDS:

Page 8: Hard Rock Rising 2012 Teilnahmebedingungen

8

a) Wettbewerb zur Qualifizierung als Vorrundenband - Vom 25. Januar 2012 um 3:00 Uhr ET bis zum 5. Februar 2012 um 11:59 Uhr ET (“1. Wahlrunde”) wird der Probetitel aller Bands auf der Facebookseite des Vorrundenwettbewerbs veröffentlicht und zum freien Download durch die Vorrundenfans (s.u.) während der gesamten 1. Wahlperiode zur Verfügung gestellt. In dieser Phase des Wettbewerbs treten Bands nur gegen andere Bands an, die demselben Austragungsort für die Vorrunde zugeordnet wurden. Die neun (9) Bands mit der höchsten Anzahl an gültigen Vorrundenfanstimmen (über kostenlose Downloads der Probetitel durch die Vorrundenfans von der Facebookseite des Vorrundenwettbewerbs) während der 1. Wahlperiode an allen Austragungsorten des Vorrundenwettbewerbs werden zu Vorrundenbands der jeweiligen Austragungsorte („Vorrundenband”) ernannt, unter der Voraussetzung, dass sie die in diesem Dokument vorgeschriebenen Teilnahmebedingungen erfüllen und die offiziellen Regeln des Wettbewerbs eingehalten haben. Diese Bands kommen in die nächste Runde und nehmen an einem Liveauftritt am Austragungsort der Vorrunde teil, um den Titel eines Vorrundenfinalisten zu erlangen. Der Sponsor behält sich das Recht vor, die Anzahl an Vorrundenbands, die für den Liveauftritt an den Austragungsorten des Vorrundenwettbewerbs ausgewählt werden können, jederzeit ohne Ankündigung zu erhöhen oder zu reduzieren. Die Wahrscheinlichkeit, zur Vorrundenband ernannt zu werden, hängt von der Anzahl an teilnehmenden Bands, dem Können der Band und deren Mitglieder und dem Können der anderen, am Wettbewerb am selben Austragungsort teilnehmenden Bands, ab. Bei Gleichstand wird der Vorrundengewinner durch den Sponsor nach dessen Ermessen ermittelt. Die gültigen durch die Vorrundenfans abgegebenen Stimmen und die Entscheidung des Sponsors bzgl. der Auswahl der Vorrundenbands sind endgültig und verbindlich. Falls eine potenzielle Vorrundenband oder deren Mitglieder nicht berechtigt oder aus einem beliebigen Grund zu disqualifizieren ist, kann die potenziell Vorrundenband vom Wettbewerb ausgeschlossen werden und der Sponsor nach eigenem Ermessen die Band mit der nächsthöheren Anzahl gültiger Stimmen als Vorrundenband auswählen.

b) Bewertung zur Wahl der Vorrundenbands - Während der 1. Wahlperiode kann jeder stimmberechtigte

Vorrundenfan (s.u.) anhand der unten angegebenen Bewertungskriterien für seine bevorzugte Band stimmen, die am innerhalb seines Wahlgebiets (s.u.) liegenden Austragungsort des Vorrundenwettbewerbs antritt. Eine Stimmabgabe erfolgt 1.) durch Anklicken von „Gefällt mir” auf der betreffenden Facebookseite des Vorrundenwettbewerbs und durch anschließenden 2.) kostenlosen Download des ausgewählten Probetitels der Band von der Facebookseite des Vorrundenwettbewerbs während der 1. Wahlperiode. Vorrundenfans können den Titel vor dem Herunterladen anhören, dies ist jedoch keine Voraussetzung. Stimmberechtigte Vorrundenfans müssen 1) Mitglied von Facebook sein und 2) ein Mindestalter von 13 Jahren erreicht haben. Die Mitgliedschaft bei Facebook ist kostenlos. Das „Wahlgebiet” der stimmberechtigtenVorrundenfans ist wie folgt: (i) Bei Einwohnern der Vereinigten Staaten muss eine Band an einem Austragungsort für den Vorrundenwettbewerb auftreten, der innerhalb eines Radius von 50 Meilen des für das Facebookkonto genannten Orts liegt, das für den Download des Probetitels verwendet wird und (ii) bei Einwohnern, die in einem anderen Land leben, muss die Band an einem Austragungsort für den Vorrundenwettbewerb innerhalb desselben Landes auftreten, das als Ort für das Facebookkonto genannt wurde, das zum Herunterladen des Probetitel verwendet wird. Die Vorrundenfans bewerten den Probetitel der Band nach den folgenden Kriterien und mit der folgenden Gewichtung der einzelnen Kriterien („Bewertungskriterien für Vorrundenbands”): 1) Musikalisches Können (50 %) 2) Stimmtalent (30 %) 3) Originalität (20 %). Das Herunterladen des Probetitels von der Facebookseite des Vorrundenwettbewerbs im Rahmen der Stimmabgabe für diesen Wettbewerb ist kostenlos Zur Stimmabgabe und zum Herunterladen wird ein gültiges Facebookkonto für die eigene E-Mail-Adresse benötigt. Stimmen, die über ungültige Facebook-Konten abgegeben wurden, werden disqualifiziert. Die automatische Stimmabgabe ist gesetzeswidrig. Eine unbegrenzte Anzahl von Titeln von unterschiedlichen Bands kann innerhalb des eigenen Wahlgebiets heruntergeladen werden, pro stimmberechtigtem Vorrundenfan und pro Facebook-Konto darf jedoch nur eine (1) Stimme pro Band abgegeben werden bzw. nur ein Titel pro Band heruntergeladen werden. Wird mehr als eine Stimme abgegeben oder mehr Titel für eine Band heruntergeladen, sind die zusätzlich abgegebenen Stimmen ungültig.

6. AUSWAHL DER VORRUNDENFINALISTEN:

a) WETTBEWERBE DER VORRUNDENFINALISTEN: Zur Feststellung der Vorrundenband, die für einen bestimmten

Austragungsort (der „Vorrundenwettbewerb”) zum Vorrundenfinalisten ernannt wird, führt der Wettbewerbsadministrator von Hard Rock Café an den verschiedenen Austragungsorten („Vorrundenadministrator”) einen Live-Wettbewerb unter den während des Wettbewerbs ausgewählten Vorrundenbands durch, die berechtigt

Page 9: Hard Rock Rising 2012 Teilnahmebedingungen

9

sind, an dem Austragungsort aufzutreten. Der Vorrundenwettbewerb kann aus mehreren Qualifikationsrunden und einer Finalrunde bestehen. Die Termine und der Zeitplan der Ausscheidungsrunden liegen zwischen dem 13. Februar 2012 und dem 1. April 2012 (1. Wahlperiode), bzw. werden von dem Vorrundenadministrator festgelegt. Der Vorrundenadministrator unterrichtet den Bandadministrator jeder Vorrundenband über alle Voraussetzungen der einzelnen Wettbewerbsrunden (einschließlich des Wettbewerbsformats, der Anzahl an Titeln, die vorgetragen werden müssen, der Anzahl an Auftritten und des Zeitplans des Wettbewerbs, kurz „Vorrundenwettbewerbs-Voraussetzungen”). Erfüllt eine Vorrundenband nicht alle Vorrundenwettbewerbs-Voraussetzungen oder versäumt sie die durch den Vorrundenadministrator festgelegten Termine, wird sie vom Wettbewerb ausgeschlossen. Alle Bandmitglieder müssen vor dem Auftritt bei den Runden des Vorrundenwettbewerbs am Austragungsort ein Anmeldeformular für Vorrundenbands auf Papier ausfüllen und unterschreiben (einschließlich der zugehörigen Erklärung oder des Affidavits bezüglich der Teilnahmeberechtigung im Namen der Vorrundenband und deren Mitglieder) sowie die Freistellung von allen Rechten, Ansprüchen und Haftungsrechten im Namen der Vorrundenband und deren Mitglieder. Wird das Anmeldeformular einschließlich aller genannten Unterlagen nicht von den Bandmitgliedern unterschrieben und vor Ablauf der durch den Vorrundenadministrator festgelegten Anmeldefrist zurückgegeben, kann dies zum Ausschluss der Vorrundenband von der Teilnahme am Wettbewerb am Austragungsort führen. Obwohl jedes Mitglied der Vorrundenband bei der Anmeldung zum Wettbewerb das 18. Lebensjahr vollendet haben muss, ist für den Fall, dass ein Bandmitglied in seinem Land, seinem Bundesstaat, seiner Provinz oder seinem Wohnort das Volljährigkeitsalter noch nicht erreicht hat, die Unterschrift der Eltern oder des Erziehungsberechtigten im Namen des Minderjährigen auf den gemäß der offiziellen Regeln notwendigen Unterlagen erforderlich.

b) BEWERTUNG DER VORRUNDENFINALISTEN: Das Wettbewerbsformat an den unterschiedlichen Austragungsorten

wird vom Vorrundenadministrator festgelegt. Der Vorrundenadministrator unterrichtet den Bandvertreter über das Format des jeweiligen Austragungsorts, wobei es jedoch gemeinsame Wettbewerbsformate gibt wie z.B.: (i) Vorrundenbands treten bei einer Reihe von Veranstaltungen auf und die Vorrundenband mit der höchsten Gesamtpunktzahl gewinnt oder (ii) Vorrundenbands treten bei einer Reihe von Veranstaltungen auf und die Vorrundenband(s) mit der höchsten Punktzahl bei den einzelnen Veranstaltungen (oder der höchsten Gesamtpunktzahl) erreicht die Finalrunde. Im Laufe der Qualifikationsrunden im Vorrundenwettbewerb trägt jede Vorrundenband die vom Vorrundenadministrator festgelegte Anzahl und Art von Titeln vor. Die Aufführung einer Band wird in jeder Qualifikationsrunde durch ein fachkundiges Jurorenteam bewertet, das durch den Vorrundenadministrator nach dessen Ermessen ausgewählt wird („Vorrunden-Juroren”) und zu welchem Experten aus der Musik-, Radio- und Aufnahmebranche sowie Vertreter oder Mitglieder anderer Vorrundenbands sowie andere durch den Vorrundenadministrator ausgewählte Personen zählen können. Vorrundenbands können dazu aufgefordert werden, einen (1) fachkundigen Juror zu nominieren und zu stellen, der als Vorrunden-Juror dient. Dieser fachkundige Juror kann ein Mitglied der Band sein, die ihn nominiert hat. Vorrunden-Juroren sind jedoch nicht berechtigt, eine Band zu bewerten, zu denen sie eine geschäftliche oder persönliche Beziehung haben einschließlich ihrer eigenen Band. Die als Vorrunden-Juroren ausgewählten Personen können jederezeit nach Ermessen des Vorrundenadministrators ausgewechselt werden. Die Vorrunden-Juroren bewerten die Aufführungen der Vorrundenbands nach den folgenden Kriterien und mit der folgenden Gewichtung der einzelnen Kriterien („Bewertungskriterien für Vorrundenfinalisten”): 1) Musikalisches Können (30 %) 2) Stimmtalent (20 %) 3) Originalität (20%) 4) Bühnenpräsenz (20%) und Zuschauerreaktion/Appeal (10%). Nach Erfüllung aller Vorrundenwettbewerbs-Voraussetzungen wird die (1) Vorrundenband an den Austragungsorten mit der höchsten Anzahl an Gesamtstimmen bei den relevanten Aufführungen nach Entscheidung der Vorrunden-Juroren anhand der Bewertungskriterien für Vorrundenfinalisten als Vorrundenfinalisten für den jeweiligen Austragungsort ernannt („Vorrundenfinalist”). Es muss bestätigt werden, dass die Vorrundenband und alle Bandmitglieder nach den offiziellen Regeln teilnahmeberechtigt sind und die offiziellen Regeln und die Vorrundenwettbewerbs-Voraussetzungen in vollem Umfang erfüllen. Die Chance, zum Vorrundenfinalisten ernannt zu werden, ist abhängig von der Anzahl an teilnehmenden Bands an den verschiedenen Austragungsorten und dem Können der Bands und ihrer Mitglieder. Pro Austragungsort wird nur eine (1) Band zum Vorrundenfinalisten ernannt. Im Falle eines Gleichstandes wird die Band mit der höchsten Gesamtpunktzahl im ersten Auswahlkriterium unter den Bands mit dem gleichen Punktestand zum Vorrundenfinalisten erklärt. Ergibt sich nach dieser Regel ein weiterer Gleichstand, wird der Vorrundenfinalist durch den Vorrundenadministrator nach dessen eigenem Ermessen bestimmt. Die Entscheidungen der Vorrunden-Juroren und des Vorrundenadministrators bzgl. der Auswahl der Vorrundenfinalisten sind endgültig und verbindlich. Wenn aus

Page 10: Hard Rock Rising 2012 Teilnahmebedingungen

10

irgendwelchen Gründen eine Vorrundenband oder deren Mitglieder nicht teilnahmeberechtigt ist oder ausgeschlossen werden muss, wird die Band disqualifiziert und der Vorrundenadministrator kann die Vorrundenband mit der nächst höheren Gesamtpunktzahl zum Vorrundenfinalisten erklären. Sollte sich ein Gleichstand ergeben, kommen die o.g. Kriterien zur Anwendung.

7. PREISE IM VORRUNDENWETTBEWERB: Jedes Mitglied einer Vorrundenband, die als Vorrundenfinalband bestätigt

wurde, erhält einen „Vorrundenpreis” bestehend aus a) einer Geldsumme, die sich aus der Division von 500,00 US-Dollar durch die Anzahl an Bandmitgliedern in der Vorrundenfinalband ergibt (bzw. der entsprechenden Summe in der Währung des Landes, in dem sich der Austragungsort der Vorrundenfinalband befindet) und b) einem Hard Rock-Gutschein in Höhe von 500,00 US-Dollar (bzw. der entsprechenden Summe in der Währung des Landes, in dem sich der Austragungsort der Vorrundenfinalband befindet) geteilt durch die Anzahl an Bandmitgliedern in der Band des Vorrundenfinalband. Außerdem erhält jede als Vorrundenfinalist bestätigte Band (nicht die einzelnen Mitglieder) einen Vorrundenpreis, bestehend aus einem (1) Jahr Zugriff auf das beste Angebot von ReverbNation, das Deluxe Service Package, im Wert von ca. 220,00 US-Dollar. Der ungefähre Gesamtwert aller Vorrundenpreise für berechtigte Vorrundenfinalbandmitglieder beträgt 1000 US-Dollar pro Vorrundenfinalband. Der ungefähre Gesamtwert des Vorrundenpreises für die Vorrundenfinalband beträgt 220,00 US-Dollar. Die einzelnen Teilpreise des Vorrundenpreises für die Bandmitglieder werden dem Bandvertreter übergeben, der für die Verteilung der Preise an die berechtigten Bandmitglieder verantwortlich ist. Der Sponsor übernimmt keine Verantwortung für die vorschriftsmäßige Verteilung der Preise an die jeweiligen Bandmitglieder durch den Bandverantwortlichen. Die einzelnen Teilpreise des Vorrundenpreises, die ausschließlich an die Band vergeben werden (und nicht an die einzelnen Bandmitglieder) werden dem Bandvertreter als Treuhänder für die Vorrundenfinalband übergeben. Die oben genannten Gutscheine unterliegen den in solchen Fällen geltenden Nutzungsbeschränkungen und -regeln und können nur an teilnehmenden Austragungsorten eingelöst werden. Gutscheine für Leistungen von ReverbNation können nur bei ReverbNation.com eingelöst werden und unterliegen den in solchen Fällen geltenden Nutzungsbeschränkungen und -regeln von ReverbNation. Gutscheine für Leistungen von ReverbNation können nur bei ReverbNation.com eingelöst werden und unterliegen den in solchen Fällen geltenden Nutzungsbeschränkungen und -regeln von ReverbNation.

8. AUSWAHL DER ENDFINALISTEN: a) Wettbewerb der Endrundenfinalisten - Am 7. April 2012 von 15.00 Uhr ET bis zum 22. April 2012 um 23:59 ET („2.

Wahperiode”) wird eine Tonaufnahme eines (1) Originaltitels jeder Vorrundenfinalband (nach Wahl der Finalband) („Finalsong”) auf der Facebookseite der Hard Rock Cafe Brand unter http://www.facebook.com/hardrock („Hard Rock Brand-Facebookseite”) veröffentlicht und den Endrundenfans (s.u.) für die gesamte Dauer der 2. Wahlperiode zum kostenlosten Download zur Verfügung gestellt. In dieser Phase des Wettbewerbs treten alle Vorrundenfinalbands von allen Austragungsorten gegeneinander an . Die Bands aus den zehn (10) Vorrundenfinalbands mit der höchsten Anzahl an Stimmen von den Endrundenfans (über kostenlose Downloads der veröffentlichten Finaltitel durch Endrundenfans von der Facebookseite der Hard Rock Brand) während der 2. Wahlperiode werden zur „Endrundenfinalband” ernannt unter der Voraussetzung, dass sie die in diesem Dokument vorgeschriebenen Teilnahmebedingungen erfüllen und die offiziellen Regeln des Wettbewerbs eingehalten haben). Diese Bands kommen in die nächste Runde und kämpfen um den Hauptpreis (s.u.). Während der 2. Wahlperiode erhält jede Vorrundenfinalband einen Gutschein über 500,00 US-Dollar des ReverbNation Promote It! Service, der von der Band zu Werbezwecken während der zweiten Wahlperiode des Wettbewerbs verwendet werden muss. Dieser Gutschein unterliegt allen Nutzungsbeschränkungen und -regeln für solche Gutscheine und kann nur für ReverbNation.com verwendet werden. Die Chance, zur Endrundenfinalband ernannt zu werden, ist abhängig vom Können der Vorrundenfinalband und deren Bandmitglieder und dem Können der anderen am Wettbewerb teilnehmenden Vorrundenfinalbands. Bei Gleichstand wird der Endrundengewinner durch den Sponsor nach dessen Ermessen ermittelt. Die gültigen durch die Endrundenfans abgegebenen Stimmen und die Entscheidung des Sponsors bzgl. der Auswahl der Endrundenbands sind endgültig und verbindlich. Falls eine potenzielle Endrundenband oder deren Mitglieder nicht berechtigt oder aus einem beliebigen Grund zu disqualifizieren ist, kann die potenzielle Endrundenband vom Wettbewerb ausgeschlossen werden und der Sponsor nach eigenem Ermessen die Band mit der nächsthöheren Anzahl gültiger Stimmen als Endrundenband auswählen.

Page 11: Hard Rock Rising 2012 Teilnahmebedingungen

11

b) Bewertung zur Auswahl der Endrundenfinalbands - Während der 2. Wahlperiode (s.u.) können Endrundenfans (s.u.) eine (1) Vorrundenfinalband anhand der Bewertungskriterien (s.u.) für Endrundenfinalbands wählen. Eine Stimmabgabe erfolgt 1.) durch Anklicken von „Gefällt mir” auf der betreffenden Facebookseite der Hard Rock Brand und durch anschließenden 2.) kostenlosen Download des ausgewählten Probetitels der Band von der Facebookseite der Hard Rock Brand während der zweiten Wahlperiode. Fans können den Titel vor dem Herunterladen anhören, dies ist jedoch keine Voraussetzung. Stimmberechtigte Endrundenfans müssen 1.) Mitglied von Facebook sein und 2.) ein Mindestalter von 13 Jahren erreicht haben. Die Mitgliedschaft bei Facebook ist kostenlos. Die Endrundenfinalfans bewerten den Finaltitel der Vorrundenfinalbands nach den folgenden Kriterien und mit der folgenden Gewichtung der einzelnen Kriterien („Bewertungskriterien für Endrundenfinalbands”): 1) Musikalisches Können (50 %) 2) Stimmtalent (30 %) 3) Originalität (20 %). Das Herunterladen des Finaltitels von der Facebookseite der Hard Rock Brand im Rahmen der Stimmabgabe für diesen Wettbewerb ist kostenlos Zur Stimmabgabe und zum Herunterladen wird ein gültiges Facebook-Konto benötigt. Stimmen, die über ungültige Facebook-Konten abgegeben wurden, werden disqualifiziert. Die automatische Stimmabgabe ist gesetzeswidrig. Jeder stimmberechtigte Endrundenfan besitzt pro Facebook-Konto max. 1 Stimme bzw. kann einen Titel herunterladen. Wird mehr als eine Stimme abgegeben oder mehr Titel für eine Band heruntergeladen, sind die zusätzlich abgegebenen Stimmen ungültig.

9. AUSWAHL DES HAUPTGEWINNERS:

Voraussichtlich vom 23. April 2012 bis zum 1. Mai 2012 („2. Wahlperiode“) bewertet eine Jury zusammengesetzt aus durch den Sponsor ausgesuchten fachkundigen Juroren („Hauptpreisjuroren“), zu denen bekannte Persönlichkeiten und Profis aus der Musik-, Radio- und Aufnahmebranche bzw. andere durch den Sposoner ausgewählte Personen zählen können, alle Titel, Videos und andere öffentlich zugängliche Medien und Informationen bezüglich der Endrundenfinalbands, einschließlich aller Ton- und Bildaufnahmen auf ReverbNation.com, auf den Facebookseiten der Vorrundenwettbewerbe und auf anderen sozialen Netzwerkseiten, anhand der folgenden Bewertungskriterien und mit der folgenden Gewichtung für die verschiedenen Kriterien („Bewertungskriterien für den Hauptpreis“): 1) Musikalisches Können (30 %) 2) Marktfähigkeit (30%) 3) Stimmtalent (20%) und 4) Originalität (20%). Die (1) Endrundenfinalband mit der höchsten Gesamtzahl an Stimmen nach Entscheidung der Hauptpreisjuroren anhand der Bewertungskriterien für den Hauptpreis wird zum Gewinner des Hauptpreises erklärt („Hauptpreisgewinner“). Es muss bestätigt werden, dass die Endrundenfinalband und alle Bandmitglieder nach den offiziellen Regeln teilnahmeberechtigt sind und die offiziellen Regeln in vollem Umfang erfüllen. Die Chance, zum Hauptpreisgewinner erklärt zu werden, ist abhängig von der Anzahl an teilnehmenden Endrundenfinalbands und dem Können der Endrundenfinalbands und ihrer Mitglieder. Es wird nur ein (1) Hauptgewinner gewählt. Im Falle eines Gleichstandes wird die Endrundenfinalband mit der höchsten Gesamtpunktzahl im ersten Auswahlkriterium unter den Bands mit dem gleichen Punktestand zum Hauptpreisgewinner erklärt. Ergibt sich nach dieser Regel ein weiterer Gleichstand, wird der Hauptgewinner durch die Hauptgewinn-Juroren nach deren eigenem Ermessen bestimmt. Die Entscheidungen der Hauptgewinn-Juroren bzgl. der Auswahl des Hauptgewinners sind endgültig und verbindlich. Wenn aus irgendwelchen Gründen eine Endrundenfinalband oder deren Mitglieder nicht teilnahmeberechtigt ist oder ausgeschlossen werden muss, wird die Endrundenfinalband disqualifiziert und der Sponsor kann die Endrundenfinalband mit der nächst höheren Gesamtpunktzahl zum Hauptgewinner wählen. Sollte sich ein Gleichstand ergeben, kommen die o.g. Kriterien zur Anwendung. Die als Hauptgewinn-Juroren ausgewählten Personen können jederzeit nach Ermessen des Sponsors ausgewechselt werden.

10. WAHL DER GEWINNER DES ERSTEN UND ZWEITEN PREISES: Nach Abschluss des o.g. Vorgangs durch die Hauptpreis-Juroren wird die teilnahmeberechtigte Endrundenfinalband mit der nächst höheren Punktzahl nach dem Hauptgewinner gewählt und wird zum “zweiten Gewinner” ernannt. Die zweitplatzierte Band erhält den zweiten Preis unter der Voraussetzung, dass die Endrundenfinalband und alle Bandmitglieder nach den offiziellen Regeln teilnahmeberechtigt sind und die offiziellen Regeln in vollem Umfang erfüllen. Die teilnahmeberechtigte Endrundenfinalband mit der nächst höheren Punktzahl nach der zweitplatzierten Band wird zum „dritten Gewinner” ernannt. Die drittplatzierte Band erhält den dritten Preis (s.o.) unter der Voraussetzung, dass die Endrundenfinalband und alle Bandmitglieder nach den offiziellen Regeln teilnahmeberechtigt sind und die offiziellen Regeln in vollem Umfang erfüllen. Die Chance, zum Gewinner des zweiten oder dritten Preises erklärt zu werden, ist abhängig von der Anzahl an teilnehmenden Endrundenfinalbands und dem Können der Endrundenfinalbands und ihrer Mitglieder. Es darf nur ein (1) zweiter und ein (1) dritter Gewinner gewählt werden. Im Falle eines Gleichstandes wird die

Page 12: Hard Rock Rising 2012 Teilnahmebedingungen

12

Endrundenfinalband mit der höchsten Gesamtpunktzahl im ersten Auswahlkriterium zum Gewinner erklärt. Ergibt sich nach dieser Regel ein weiterer Gleichstand, wird der Gewinner des zweiten und dritten Preises durch die Hauptpreis-Juroren nach deren eigenem Ermessen bestimmt. Die Entscheidungen der Hauptpreis-Juroren bzgl. der Auswahl des zweiten und dritten Preises sind endgültig und verbindlich. Wenn aus irgendwelchen Gründen eine Endrundenfinalband oder deren Mitglieder nicht teilnahmeberechtigt ist oder ausgeschlossen werden muss, wird die Endrundenfinalband disqualifiziert und der Sponsor kann die Endrundenfinalband mit der nächst höheren Gesamtpunktzahl zum zweiten oder dritten Gewinner wählen. Sollte sich ein Gleichstand ergeben, kommen die o.g. Kriterien zur Anwendung.

11. BENACHRICHTIGUNG: Ca. am 2. Mai 2012 wird der Hauptpreisgewinner sowie der zweite und dritte Gewinner bekannt gegeben. Wird eine Band zur inoffiziellen Vorrundenband, zum Vorrundenfinalisten, zum Endrundenfinalisten, zum Hauptpreisgewinner, zum zweiten oder dritten Gewinner ernannt und der Bandvertreter ist telefonisch nicht innerhalb von achtundvierzig (48) Stunden vom ersten Versuch der Benachrichtigung an erreichbar oder falls die Band es ablehnt, die vom Sponsor geforderten Dokumente innerhalb des vom Sponsor angegebenen Zeitraums auszufüllen, zu unterschreiben und zurückzugeben, kann die Band disqualifiziert werden und der Sponsor, nach eigenem Ermessen, die Band mit der nächst höchsten Punktzahl (oder Anzahl an Stimmen) auswählen.

12. PREISE:

a) 1 Hauptpreis: Eine Reise nach London, England, für jedes auf dem Anmeldeformular angegebene Mitglied des Hauptpreisgewinners (d.h. max. acht (8) Mitglieder) und die Gelegenheit des Hauptpreisgewinners, beim 2012 Hard Rock Calling Festival im Hyde Park, England (das „Konzert”) aufzutreten). Besteht der Hauptpreisgewinner aus mehr als acht (8) teilnahmeberechtigten Bandmitgliedern, können die zusätzlichen Bandmitglieder die Band auf eigene Kosten auf der Reise begleiten (je nach Verfügbarkeit). Der Hauptpreis wird der Band verliehen, nicht den einzelnen Bandmitgliedern. Die Auswahl der teilnahmeberechtigten Bandmitglieder, die die Reise antreten und in den Genuss des Hauptpreises kommen, erfolgt im alleinigen Ermessen des Bandvertreters. Sobald der Bandvertreter dem Sponsor die Namen der Bandmitglieder mitgeteilt hat, die den Hauptpreis erhalten, können keine Bandmitglieder ohne schriftliche Genehmigung des Sponsors hinzugefügt oder von der Liste gestrichen werden. Nur auf dem Anmeldeformular genannte Bandmitglieder haben einen Anspruch auf den Hauptpreis. Bandmanager, Agenten oder andere Helfer der Band haben KEINEN Anspruch auf den Hauptpreis. Um die Reise antreten und am Hauptbühnenauftritt teilnehmen zu können, müssen die Bandmitglieder zu Beginn der zweiten Bewertungsrunde über einen gültigen Reisepass verfügen. Die Reise für die teilnahmeberechtigten Bandmitglieder, die nach Auswahl des Bandvertreters Anspruch auf den Hauptpreis haben (bis zu acht (8) Bandmitglieder) umfasst die folgenden Leistungen: Ein Hin- und Rückflugticket der Touristenklasse nach London, England (alle Bandmitglieder müssen denselben Flug nehmen, vom selben Ausgangsflughafen starten und denselben Zielflughafen anfliegen und selbst für den Transport vom/zum Ausgangsflughafen zu ihren jeweiligen Wohnsitzen sorgen); vier (4) Übernachtungen in einem Londoner Erste-Klasse-Hotel (bis zu vier (4) Zimmer - jeweils Doppelzimmer); tägliches Frühstück im Hotel; für jedes Bandmitglied ein (1) Ticket für das 2012 Hard Rock Calling Festival für drei (3) Tage; Transport vom Flughafen zum Hotel und umgekehrt in London (einschl. Geräte) sowie 300,00 US-Dollar Taschengeld pro Bandmitglied, das nach Auswahl des Bandvertreters Anspruch auf Gewinn des Hauptgewinns hat. (Ungefährer Wert [Handelswert, ARV] 5.516,00 US-Dollar pro teilnahmeberechtigtes Bandmitglied, das für die Reise genannt wurde, und bis zu einem Höchstwert von 44.128,00 US-Dollar pro Band, falls sich acht (8) Bandmitglieder für die Reise qualifizieren.) Das Datum, die Zeit, die Länge sowie andere Einzelheiten des Hauptbühnenauftritts werden durch den Sponsor nach dessen Ermessen bestimmt. Die einzelnen Bandmitglieder des Hauptpreisgewinners müssen u.U. vor Verleihung des Hauptpreises und vor dem Hauptbühnenauftritt zusätzlich eine Freigabe der Nutzungsrechte und der Veröffentlichungsrechte sowie eine Haftungsfreistellung unterschreiben. Die Reise muss im Zeitraum vom 10. –15. Juli 2012 (abhängig vom Ursprungsland der Band) oder nach Angabe des Sponsors stattfinden. Der ungefähre Wert der Hauptgewinne basiert auf den durchschnittlichen Flugkosten von größeren internationalen Flughäfen aus nach London. Als Ausgangsflughafen wurde New York gewählt. Der tatsächliche Wert des Hauptgewinns kann in Abhängigkeit vom Ausgangsflughafen, dem Flugtermin, der Anzahl der Bandmitglieder, den Flugpreisen zum Zeitpunkt der Reise und anderen Faktoren vom angegebenen Wert abweichen. Weder die Band noch die einzelnen Bandmitglieder haben einen Anspruch auf den Unterschied zwischen dem angegebenen und tatsächlichen Wert des Hauptgewinns, falls zutreffend. Der Hauptpreisgewinner kann disqualifiziert und der Hauptpreis ausgesetzt werden, falls ein Bandmitglied des Hauptpreisgewinners den Sponsor

Page 13: Hard Rock Rising 2012 Teilnahmebedingungen

13

öffentlich angreift, beleidigt, lächerlich macht oder in eine Situation bringt, welche das Potenzial besitzt, die Öffentlichkeit oder Teile der Öffentlichkeit zu schockieren, zu beleidigen oder zu kränken und den Ruf des Sponsors zu schädigen. Während des Konzerts und innerhalb von zwei (2) Wochen vor und nach dem Konzert darf sich weder der Hauptpreisgewinner noch die einzelnen Bandmitglieder ohne schriftliche Genehmigung des Sponsors an der Planung, Werbung oder Teilnahme an öffentlichen oder privaten Konzerten, Musikveranstaltungen, Auftritten oder Ereignissen in einem 80-km-Radius von London beteiligen (mit Ausnahme des Auftritts beim Konzert im Rahmen des Wettbewerbs). Darüber hinaus darf weder der Hauptpreisgewinner noch die einzelnen Bandmitglieder während ihres Aufenthalts in oder auf der Reise nach London zur Teilnahme am Konzert öffentlich Ton- oder Bildaufnahmen bzw. visuelle Displays der Band (z.B. Kleidung, Instrumente, Bühnenbilder und Bühnendisplays) im Zusammenhang mit dem Markenname, Logo, Zeichen, der Marke, dem Geschäftsname, dem Domainname oder der Marke eines Unternehmens, einer Person oder einer Einheit nennen oder mit der Band in Verbindung bringen mit Ausnahme des Markennamens usw. des Sponsors. Diese Bestimmung gilt unabhängig davon, ob solche Werbetätigkeit den Bestimmungen, Abmachungen oder Sponsorship-Bedingungen entspricht, welchen der Hauptpreisgewinner oder einzelne Bandmitglieder gegenüber solchen Einheiten zugestimmt hat.

Zusätzlich zum Hauptpreis erhält der Hauptpreisgewinner eine Gutschrift im Wert von 10.000,00 US-Dollar (Handelswert 10.000,00 US-Dollar) für ReverbNation Promote It! Diese Gutschrift wird ausschließlich dem Hauptpreisgewinner (nicht den einzelnen Bandmitgliedern) verliehen und wird dem Bandvertreter im Namen des Hauptpreisgewinners ausgehändigt oder zugänglich gemacht. Diese Gutschrift kann nur bei ReverbNation.com eingelöst werden und unterliegt den in solchen Fällen geltenden Nutzungsbeschränkungen und -regeln von ReverbNation. Kommt der Hauptpreisgewinner aus den USA (gemäß der Bestimmungen der US-Steuerbehörde [IRS], kann der Hauptgewinn im Wert zwischen 6.766,00 und 15.516,00 US-Dollar liegen, abhängig von der Anzahl an durch den Bandvertreter ausgewählten Bandmitgliedern, die einen Anspruch auf den Hauptpreis besitzen. Die Verleihung des Hauptpreises an den Hauptpreisgewinner und der Wert des Preises wird entsprechend US Gesetzgebung der Steuerbehörde mitgeteilt. Kommt der Hauptpreisgewinner aus dem US-Ausland (gemäß der Bestimmungen der US-Steuerbehörde) und ist der Sponsor verpflichtet, US-Quellensteuer vom Gewinn einzubehalten (und diesen Betrag direkt an den United States Internal Revenue Service abzuführen), gewährt der Sponsor eine zusätzliche Steuerhilfe („internationale Steuerhilfe”) für solche „internationalen Gewinner”, um die einbehaltene US-Steuer auszugleichen. Die Höhe einer solchen internationalen Steuerhilfe entspricht der Höhe der Quellensteuer, die der Sponsor gemäß der US-Steuergesetzgebung einzubehalten hat und kann zwischen 2.899,70 und 6.649,69 US-Dollar betragen, abhängig von der Anzahl an durch den Bandvertreter ausgewählten Bandmitgliedern, die einen Anspruch auf die Verleihung des Hauptpreises besitzen. Die Höhe darf 6.649,69 US-Dollar nicht übersteigen. Erhält ein internationaler Gewinner den Hauptpreis, liegt dessen Handelswert (einschließlich internationaler Steuerhilfe) zwischen 9.665,70 und 22.165,69US-Dollar, abhängig von der Anzahl an durch den Bandvertreter ausgewählten Bandmitgliedern, die einen Anspruch auf die Verleihung des Hauptpreises besitzen. Ungeachtet einer internationalen Steuerhilfe ist einzig der Hauptpreisgewinner für die Abführung von Steuern für den Hauptpreis verantwortlich. Alle Gewinnangaben sind in US-Dollar.

b) ZWEITER PREIS: Eine Gutschrift in Höhe von 5000,00 US-Dollar (Handelswert 5000,00 US-Dollar) für ReverbNation

Promote It! Diese Gutschrift wird ausschließlich der zweitplatzierten Band (nicht einzelnen Bandmitgliedern) verliehen und wird dem Bandvertreter im Namen der zweitplatzierten Band ausgehändigt oder zugänglich gemacht. Diese Gutschrift kann nur bei ReverbNation.com eingelöst werden und unterliegt den in solchen Fällen geltenden Nutzungsbeschränkungen und -regeln von ReverbNation.

c) DRITTER PREIS: Eine Gutschrift in Höhe von 2500,00 US-Dollar (Handelswert 2500,00 US-Dollar) für ReverbNation

Promote It! Diese Gutschrift wird ausschließlich der drittplatzierten Band (nicht einzelnen Bandmitgliedern) verliehen und wird dem Bandvertreter im Namen der drittplatzierten Band ausgehändigt oder zugänglich gemacht. Diese Gutschrift kann nur bei ReverbNation.com eingelöst werden und unterliegt den in solchen Fällen geltenden Nutzungsbeschränkungen und -regeln von ReverbNation.

Page 14: Hard Rock Rising 2012 Teilnahmebedingungen

14

13. NUTZUNG/EIGENTUM: Jede am Wettbewerb beteiligte Band und deren Bandmitglieder erklärt sich mit den folgenden Bestimmungen in Bezug auf die Nutzung und das Eigentum des künstlerischen Materials einverstanden:

a) Die Rechte der Band einschl. Mitgliedern und des Sponsors werden durch diese offiziellen Regeln (einschließlich der

Wettbewerbsbestimmungen für den Vorrundenwettbewerb) sowie die Freistellungen oder eidesstattliche Erklärungen geregelt, welche aufgrund dieser Regeln erteilt oder abgegeben wurden.

b) Insoweit gesetzlich erlaubt haben der Sponsor und dessen Beauftragte das Recht, beliebige Teile des künstlerischen

Materials und die von den Auftritten der Band während des Wettbewerbs und dem Hauptbühnenauftritt gemachten Aufnahmen zu nutzen, zu vervielfältigen, zu veröffentlichen, auf Video aufzunehmen, zu übertragen, zu verteilen oder anderweitig öffentlich darzustellen, einschl. deren Namen, Adresse [Wohnort und Bundesland], biografische Daten, Aussagen, Stimme, Fotografien und andere Konterfeis, vollständig oder teilweise, in jedem bekannten oder zukünftigen Medium, auf unbestimmte Dauer und ohne geografische Einschränkung, ausschließlich zum Zwecke der Werbung für den Sponsor, die Wettbewerbseinheiten, das Konzert und die Durchführung dieses Wettbewerbs, ohne Ankündigung und ohne jedweder Entschädigung der Bandmitglieder, der einzelnen Bandmitglieder oder Dritter. Der Sponsor behält sich uneingeschränkt das Recht vor, künstlerisches Material und Aufnahmen, welche bei einem Auftritt der Band während des Wettbewerbs und des Hauptbühnenauftritts erstellt wurden, zu reproduzieren, zu ändern, zu ergänzen, zu bearbeiten, zu modifizieren, zu kürzen und zum Zwecke der Werbung für den Sponsor und der Durchführung dieses Wettbewerbs, des Konzerts und der Wettbewerbseinheiten zu nutzen.

c) Der Sponsor verpflichtet sich nicht, das künstlerische Material vertraulich zu behandeln und hat den Bandmitgliedern

oder der Band im Bezug auf das künstlerische Material keine über die offiziellen Regeln hinausgehenden vorherigen Anreize, Versprechen oder Zusicherungen gegeben.

d) Die Teilnahme der am Wettbewerb beteiligten Bands und die damit verbundene Vorlage des künstlerischen Materials

beim Sponsor beschränkt in keiner Weise die Rechte des Sponsors im Hinblick auf durch andere Bands oder Bandmitglieder eingereichtes künstlerisches Material, oder welches sonst durch den Sponsor auf andere Weise entwickelt, erstellt oder genutzt wurde, sowohl vor als auch nach der Vorlage des künstlerischen Materials, und der Sponsor hat keinerlei Verpflichtungen gegenüber den Bands oder den Bandmitgliedern im Zusammenhang mit sonstigem künstlerischem Material. Entsprechend erkennen die Bands einschl. ihrer Mitglieder an, dass die Nutzung anderen Materials, welches dem künstlerischen Material der Band ähnlich oder damit identisch ist, durch den Sponsor diese nicht zur Entschädigung berechtigt, falls der Sponsor ein unabhängiges Recht auf die Nutzung dieses anderen Materials besitzt.

14. ALLGEMEINE PREISBESCHRÄNKUNGEN/-VORAUSSETZUNGEN: Jedes Bandmitglied eines potenziellen Hauptpreisgewinners muss zu Beginn der zweiten Bewertungsrunde im Besitz eines gültigen Reisepasses sowie aller notwendigen Reisedokumente einschl. Visa sein und darf nicht in seiner Reisefähigkeit nach Großbritannien eingeschränkt sein. Der Sponsor behält sich das Recht vor, jede Endrundenfinalband, deren Mitglieder keinen gültigen Reisepass zu Beginn der zweiten Bewertungsrunde besitzen, zu disqualifizieren. Der Sponsor trägt keine Verantwortung, falls einem Bandmitglied des Hauptpreisgewinners egal aus welchem Grund die Einreise nach Großbritannien oder die Wiedereinreise in den Wohnsitzstaat verweigert wird. Alle zusätzlich anfallenden Kosten hat in solchem Fall das betroffene Bandmitglied zu tragen. Wird einem Bandmitglied des Hauptpreisgewinners die Einreise nach Großbritannien verwehrt, kann der Hauptpreisgewinner nach alleinigem Ermessen des Sponsors disqualifiziert und der Hauptpreis vollständig oder teilweise verweigert werden. Der Hauptpreisgewinner kann ebenso nach alleinigem Ermessen des Sponsors vollständig oder teilweise disqualifiziert werden, falls eine solche Band oder einzelne Bandmitglieder, deren Mannschaft oder Vertreter nicht mit dem Sponsor bei der Planung und Produktion des Hauptbühnenauftritts beim Konzert (dessen Datum im alleinigen Ermessen des Sponsors festgelegt wird) zusammenarbeiten. Geplante Aktivitäten können jederzeit geändert werden. Der Sponsor behält sich das Recht vor, den Reiseplan und das Konzert zu ändern oder zu erweitern. Die Flugkosten und die Hotelunterkunft liegen im alleinigen Ermessen des Sponsors. Jedes Bandmitglied des Hauptpreisgewinners muss die Reise mit einem Vertreter des Sponsors mindestens 45 Kalendertage vor dem durch den Sponsor festgelegten Abreisedatum abstimmen. Der Sponsor wird bei der Sicherung bestimmter Reisedokumente einschl. Visa behilflich sein, die Bandmitglieder des Hauptpreisgewinners müssen jedoch alle notwendigen Dokumente rechtzeitig besorgen und vorlegen, um einen reibungslosen Flug nach und von London zu gewährleisten. Die Kosten für Verpflegung,

Page 15: Hard Rock Rising 2012 Teilnahmebedingungen

15

Steuern, Trinkgelder, Versicherungen, Unkosten (einschl. Minibar und Unterhaltung), Telefongebühren, Transport vom Flughafen zum Wohnsitz und andere Ausgaben, welche nicht ausdrücklich in diesen Regeln aufgeführt sind, sind vom Bandmitglied zu übernehmen. Jedes Bandmitglied des Hauptpreisgewinners muss die notwendigen Voraussetzungen zum Hotel Check-in wie Vorzeigen einer gängigen Kreditkarte erfüllen. Alle Teile des Hauptpreises sind abhängig von der Verfügbarkeit. Der Sponsor ist nicht verantwortlich für Absagen bzgl. Konzert, Veranstaltungen oder Reise, welche außerhalb seiner Kontrolle liegen, einschl. höhere Gewalt, Brand, Überflutung, Vulkanausbruch, extreme Wetterbedingungen wie Wirbelstürme, Erdbeben, Krieg, Terrorismus oder Terrorismuswarnungen, staatliche Bestimmungen, ziviler Ungehorsam, Katastrophen oder andere Unglücke, Streiks oder Streikwarnungen, Stromausfälle oder ähnliche Ursachen, über welche der Sponsor keine Kontrolle hat und welche es für den Sponsor ungesetzlich oder unmöglich machen würden, seinen Verpflichtungen gemäß der offiziellen Regeln nachzukommen oder welche zu wirtschaftlichen Nachteilen führen würden. Sollte ein Teil des Hauptpreises nicht zur Verfügung stehen (einschl. Hauptbühnenauftritt), hat dies keinen Einfluss auf die anderen Teile des Hauptpreises und der Hauptpreisgewinner oder die einzelnen Bandmitglieder haben keinen Anspruch auf Vergütung für den nicht verfügbaren Teil. Die Übertragung, der Ersatz oder die Auszahlung in bar für einzelne Teile des Hauptpreises ist generell nicht möglich und liegt im alleinigen Ermessen des Sponsors. Der Sponsor behält sich das Recht vor, den Hauptpreis oder Teile des Hauptpreises durch Preise in gleicher Höhe oder von größerem Wert zu ersetzen (entweder in bar oder sonstig), falls der Hauptpreis oder ein Teil des Hauptpreises aus beliebigem Grund nicht wie beschrieben vergeben werden kann. Wird ein Preis als unzustellbar zurückgegeben oder wird dieser abgelehnt oder verwirkt, kann dies zur Disqualifikation führen und ein anderer Gewinner kann zum potenziellen Gewinner ernannt werden, soweit dies zeitlich möglich ist. Alle Bundes-, Landes- oder Gemeindesteuern sowie sonstige Steuern wie Umsatz- und Nutzungssteuer, Mehrwertsteuer, Verbrauchssteuer, Einkommens- und US-Zinsabschlagsteuer, Zölle, Gebühren und ähnliche Kosten im Zusammenhang mit einem Preis oder der Nutzung eines Preises eíner Band sind die alleinige Verantwortung des jeweiligen Bandmitglieds. Kommt der Hauptpreisgewinner aus dem US-Ausland (gemäß der Bestimmungen der US-Steuerbehörde) und der Sponsor ist verpflichtet, US-Abschlagsteuer vom Gewinn einzubehalten (und diesen Betrag direkt an den United States Internal Revenue Service abzuführen), ist der Gewinner zur Zahlung des entsprechenden Steuerbetrags an den Sponsor verpflichtet, bevor ihm der Gewinn übergeben wird, bzw. jegliche Barauszahlung wird um den Steuerbetrag verringert. Eine Nichtzahlung der Steuer innerhalb der vom Sponsor festgelegten Frist führt zur Disqualifikation des Gewinners. Ungeachtet dieser Zahlung ist der Hauptpreisgewinner alleine für die Abführung von Steuern für den Hauptpreis verantwortlich. Alle Gewinnangaben sind in US-Dollar.

15. WETTBEWERBSBEDINGUNGEN: Ist es einzelnen Mitgliedern eines Hauptpreisgewinners nicht möglich, vom 10. Juli – 15. Juli 2012 (oder an dem vom Sponsor gewählten Termin) nach Großbritannien zu reisen oder weigern sie sich, nach Großbritannien zu reisen oder wurde gegen die offiziellen Regeln (einschließlich der Vorrundenwettbewerbs-Voraussetzungen) verstoßen, kann der Hauptpreisgewinner insgesamt nach alleinigem Ermessen des Sponsors vom Wettbewerb ausgeschlossen werden. Durch die Teilnahme am Wettbewerb erklären sich die Bands und die einzelnen Bandmitglieder mit Folgendem einverstanden: (a) Die in den USA geltenden Gesetze sind für diesen Wettbewerb zutreffend unabhängig vom Ursprungsland oder Wohnsitzstaat der Band oder einzelner Bandmitglieder. (b) Die Bandmitglieder sind an die Bestimmungen der offiziellen Regeln und anderer vom Sponsor geforderten Dokumente gebunden (einschließlich Anmeldeformular und aller geforderten Freistellungen) sowie an die Entscheidungen des Sponsors, des Vorrundenadministrators und aller Juroren und verzichten auf jegliches Recht, die Eindeutigkeit des Wettbewerbs, die offiziellen Regeln (einschließlich Vorrundenwettbewerbs-Voraussetzungen) oder anderer vom Sponsor geforderten Dokumente anzufechten (einschl. Anmeldeformular, aller Freistellungen und Affidavits). (c) Es bestehen keinerlei Ansprüche gegenüber den Wettbewerbseinheiten, Facebook oder gegenüber deren Handlungsbevollmächtigten, Direktoren, Angestellten, Aktionären, Stellvertretern und Agenten (kurz „Freigestellte Parteien”) auf Schadensersatz für Verluste, Ansprüche, Forderungen, Klagegründe, Strafen und Auslagen (einschl. Rechtsanwaltskosten) aufgrund oder in Verbindung mit jeglicher Aussage, Handlung oder Unterlassung der Band, der Bandmitglieder oder eines nicht am Wettbewerb teilnehmenden Bandmitglied oder jeglicher mit der Band im Zusammenhang stehenden Person (kurz „Nicht-Wettbewerbsteilnehmer”) während oder im Rahmen der Teilnahme der Band oder Bandmitglieder am Wettbewerb, bzw. aufgrund des Bruchs oder angeblichen Bruchs der offiziellen Regeln oder aufgrund anderer vom Sponsor geforderten Dokumente oder in Bezug auf das künstlerische Material einschl. jeglicher Nutzung und (d) Es bestehen keinerlei Schadensersatzansprüche oder Forderungen gegenüber den freigestellten Parteien und die Bandmitglieder verpflichten sich, keine Klage einzureichen und auf jegliche bekannten oder unbekannten Ansprüche zu verzichten, welche ein Bandmitglied (oder dessen Interessenvertreter, Erbe oder Agent) jemals in der Vergangenheit, Gegenwart oder Zukunft

Page 16: Hard Rock Rising 2012 Teilnahmebedingungen

16

gegenüber den freigestellten Parteien haben könnte, einschl. Ansprüchen infolge oder in Verbindung mit Verletzungen (auch mit Todesfolge) sowie Beschädigung, Diebstahl, Verlust oder jeder andere Schaden, welche sich ganz oder teilweise, direkt oder indirekt aus der Teilnahme am Wettbewerb oder jeglicher Handlung in Verbindung mit der Teilnahme ergeben (einschl. des Hauptbühnenauftritts ) bzw. aus der Annahme, des Besitzes, des Missbrauchs, der unrechtmäßigen Vergabe, der falschen Vergabe oder der Nutzung des Hauptpreises, des Preises für den Zweit- oder Drittplatzierten oder jeglicher hierin zugestandener Rechte (einschl. Nutzung und Ausnutzung des künstlerischen Materials und jeglicher anderer Videos oder Aufnahmen vom Auftritt der Band während des Wettbewerbs, vom Hauptbühnenauftritt und dem Bandname, dem Name, der Adresse [Wohnort und Bundesland], biografische Daten, Aussagen, Stimme, Fotografien und andere Konterfeis der einzelnen Bandmitglieder).

16. HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG: Wettbewerbseinheiten sind nicht verantwortlich für unleserliche, unverständliche,

beschädigte, verloren gegangene, verspätet eingetroffene, falsch adressierte, falsch gelieferte, unzustellbare oder unvollständige Anmeldeformulare, kreative Materialien, Probetitel, Finaltitel oder Online-Stimmen (wie zutreffend), ob infolge von Systemfehlern, menschlichem Versagen oder fehlerhafter Übertragung oder Fernübertragung oder anderer Störungen, sowie für nicht eingegangene Online-Stimmen aufgrund von Hardware- oder Softwarefehlern, verlorener oder fehlender Netzwerkverbindungen, fehlerhafter, unvollständiger oder gestörter Telefonübertragungen, typografischer, systemischer oder menschlicher Fehler oder fehlerhafter Übertragung oder infolge eines anderen Fehlers oder Problems in Verbindung mit diesem Wettbewerb, ob technischer, mechanischer, typografischer, drucktechnischer, menschlicher oder sonstiger Art, einschl. Fehlern und Problemen, welche im Zusammenhang mit der Verwaltung des Wettbewerbs, der Sammlung und Verarbeitung der Anmeldeformulare, des kreativen Materials, der Probetitel, der Finaltitel oder der Bewertung des Wettbewerbs, der Bekanntmachung des Hauptpreises oder des Preises für die zweitplatzierte Band oder jeden anderen Materials in Verbindung mit dem Wettbewerb stehen können. Es liegt im Ermessen des Sponsors, eine Band oder einzelne Bandmitglieder von der Teilnahme am Wettbewerb oder vom Gewinn des Hauptpreises auszuschließen, falls die betreffende Band oder einzelne Bandmitglieder oder jemand in Verbindung mit der Band oder einzelnen Bandmitgliedern versucht, den gesetzlichen Ablauf des Wettbewerbs zu untergraben, sei es durch Betrug, Hacking, Täuschung oder unfaire Stimmenmanipulation, oder indem sie andere Teilnehmer oder Stellvertreter des Sponsors ärgern, missbrauchen, bedrohen oder belästigen. Falls aus beliebigem Grund ein Teil des Wettbewerbs nicht wie vorgesehen durchgeführt werden kann, sei es aufgrund eines Computervirus, Fehlers, Manipulation, unerlaubten Eingriffs, Betrugs oder aus anderen Gründen, welche nicht im vernünftigen Rahmen der Kontrolle des Sponsors liegen und die Administration, Sicherheit, Fairness, Integrität oder den rechtmäßigen Ablauf des Wettbewerbs beeinträchtigen können, behält sich der Sponsor das Recht vor, nach seinem Ermessen den Wettbewerb abzusagen, zu beenden, zu ändern oder auszusetzen und potenzielle Hauptpreisgewinner entweder (i) unter den bis zum Zeitpunkt der Absage oder der Aussetzung eingegangenen gültigen Stimmen oder Jurorenbewertungen auszuwählen oder (ii) nach eigenem Ermessen zu entscheiden. HINWEIS: JEGLICHER VERSUCH EINES TEILNEHMERS ODER EINER PERSON, ABSICHTLICH DIE WETTBEWERBSBEZOGENE FACEBOOK-SEITE FÜR DIE VORRUNDE ODER DIE HARD ROCK BRAND ZU BESCHÄDIGEN ODER DEN GESETZLICHEN ABLAUF DES WETTBEWERBS ZU STÖREN, IST UNGESETZLICH UND DER SPONSOR BEHÄLT SICH DAS RECHT VOR, IN DIESEM FALL IM VOLLEN UMFANG DES GESETZES STRAF- ODER ZIVILRECHTLICHE SCHRITTE EINZULEITEN UND AUF SCHADENSERSATZ (EINSCHL. RECHTSANWALTSKOSTEN IM ÜBLICHEN RAHMEN) ZU KLAGEN.

17. VERSCHIEDENES: Die Ungültigkeit bzw. der Mangel an Durchsetzbarkeit einer Bestimmung dieser offiziellen

Teilnahmeregeln, eines Anmeldeformulars, einer Freistellung oder eines anderen genannten notwendigen Dokuments hat keinerlei Auswirkung auf die Gültigkeit oder Durchsetzbarkeit der übrigen Bestimmungen. Wird eine Bestimmung als ungültig oder als nicht durchsetzbar oder gesetzeswidrig erkannt, sollen diese offiziellen Regeln (sowie das Anmeldeformular, die Freistellungs- und alle anderen Dokumente, soweit zutreffend) wirksam bleiben und so ausgelegt werden, als ob die ungültigen und gesetzeswidrigen Bestimmungen nicht vorhanden wären. Alle Vorrundenwettbewerbs-Voraussetzungen sind integraler Bestandteil der offiziellen Teilnahmeregeln als wären sie dort vollständig und ausführlich aufgeführt.. Die offiziellen Regeln (einschließlich der Vorrundenwettbewerbs-Voraussetzungen) und andere vom Sponsor verlangten Dokumente stellen den gesamten Umfang der Abmachungen zwischen einer Band, den einzelnen Bandmitgliedern und dem Sponsor dar. Es bestehen keine weiteren Vereinbarungen in schriftlicher oder mündlicher Form, ausdrücklich oder implizit, zwischen der Band oder den einzelnen Bandmitgliedern und dem Sponsor im Zusammenhang mit dem künstlerischen Material, den offiziellen Regeln oder diesem Wettbewerb. Die Änderung, der Verzicht oder die Aussetzung der Bestimmungen der offiziellen Regeln oder ähnlicher Dokumente muss schriftlich vom Sponsor genehmigt

Page 17: Hard Rock Rising 2012 Teilnahmebedingungen

17

werden. Im Falle von Abweichungen oder eines Konflikts zwischen den Bedingungen des Anmeldeformulars oder der Vorrundenwettbewerbs-Voraussetzungen und der offiziellen Regeln haben die offiziellen Regeln Vorrang. Die offiziellen Regeln (einschließlich der Vorrundenwettbewerbs-Voraussetzungen) stehen zwar in verschiedenen Fremdsprachen zur Verfügung, im Falle eines Konflikts oder eines Unterschieds zwischen der englischen und einer fremdsprachigen Version hat die englische Version jedoch Vorrang. Der Sponsor behält sich das Recht vor, nach eigenem Ermessen die offiziellen Regeln (einschließlich der Vorrundenwettbewerbs-Voraussetzungen) jederzeit zu ändern, zu erweitern, zu kürzen oder zu ergänzen. Alle Entscheidungen des Sponsors sind endgültig und verbindlich.

18. PERSONENBEZOGENE ANGABEN: Durch die Anmeldung zum Wettbewerb erklärten sich alle Bands und alle

Bandmitglied einverstanden, dass ihre persönlichen Daten, welche im Zusammenhang mit dem Wettbewerb durch den Sponsor und die berechtigten Agenten und Repräsentanten zum Zweck der Administration des Wettbewerbs gesammelt wurden, genutzt und offengelegt werden. Die Bands and die Bandmitglieder erklären sich außerdem mit der uneingeschränkten Nutzung des Namens, der Adresse [Wohnort und Bundesland], der biografischen Daten, der Aussagen, der Stimme, der Fotografien und anderer Konterfeis auf Facebook-seiten oder Websites, beim Hauptbühnenauftritt oder sonst in Zusammenhang mit der Durchführung oder Förderung des Wettbewerbs, des Konzerts und der Wettbewerbseinheiten ohne weitere Ankündigung oder Vergütung einverstanden. Es wird vereinbart, dass solche im Rahmen des Wettbewerbs gesammelten Daten für die genannten Zwecke in die USA übertragen werden dürfen. Informationen über die Behandlung von personenbezogenen Daten stehen auf der Website http://www.hardrock.com/privacy/privacy.aspx zur Verfügung..

19. KONFLIKTE: Soweit nicht gesetzlich verboten, erklären sich die Bands einschließlich aller Bandmitglieder mit den folgenden Bestimmungen einverstanden: (1) Konflikte, Ansprüche und Anklagen aufgrund oder bezüglich des Wettbewerbs oder der Verleihung eines Preises sind von Fall zu Fall zu regeln und dürfen nicht als Sammelklage verfolgt werden. Klagen sind ausschließlich beim zuständigen Bundes- oder Bundesstaatsgericht in Florida, USA, zulässig; (2) Ansprüche, Urteile und Schiedssprüche dürfen die Höhe der tatsächlichen Privatausgaben einschließlich der Anmeldegebühren nicht überschreiten. Rechtsanwaltskosten werden in keinem Fall erstattet; und (3) Bands und die einzelnen Bandmitglieder haben keinerlei Anspruch und verzichten auf jeglichen Anspruch auf Schadensersatz oder Bußgeldzahlungen infolge von indirekten, Neben- oder Folgeschäden oder jeglicher anderer Schäden und besitzen keinerlei über die tatsächlich verursachten Privatkosten hinausgehenden Rechte gegenüber den Wettbewerbseinheiten. Fragen zur Erstellung, Gültigkeit, Interpretation und Durchsetzbarkeit der offiziellen Regeln oder der Rechte und Pflichten der Bands, der einzelnen Bandmitglieder und des Sponsors im Zusammenhang mit diesem Wettbewerb, unterliegen der Gesetzgebung des US-Bundesstaats Florida und es besteht keine Wahlmöglichkeit bezüglich der Zuständigkeit der Gesetzgebung des US-Bundesstaats Florida (dies gilt auch für die Wahlmöglichkeit des US-Bundesstaats Floridas oder jeglicher sonstiger Gesetzgebung).

20. REGELN/SIEGERLISTE: Die jeweils aktuelle Version der Offiziellen Regeln und die Siegerliste können unter

http://www.facebook.com/hardrock eingesehen werden. Sie können die Regeln (Hard Rock Rising™ The Global Battle of the Bands Official Rules) oder die Liste (Winners List) auch per E-Mail an [email protected] anfordern. Bitte geben Sie als Stichwort „Regeln” („Rules”) oder „Siegerliste” ( „Winners List”) an. Die Siegerliste steht ca. ab dem 2. Mai 2012 zur Verfügung.

21. SPONSOR: Hard Rock Cafe International (USA), Inc., 6100 Old Park Lane, Orlando, FL 32835 U.S.A. 22. WETTBEWERBSADMINISTRATOR: RPMC, 23975 Park Sorrento, Suite 410, Calabasas, CA 91302 USA. Dieser Wettbewerb wird weder von Facebook gesponsort, unterstützt oder organisiert, noch ist Facebook in irgendeiner Weise an diesem Wettbewerb beteiligt.