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Rev. 03 Schloss Dilborn – Die Jugendhilfe Datum: 01.01.2014 Blatt: 1 / 240 Leistungsbeschreibung erstellt: geprüft: freigegeben: Datum: 09.12.2013 16.12.2013 01.01.2014 Unterschrift: BL QMB, BL, LdE Guido Royé, LdE Handbuch Qualitätsmanagement Kapitel 7 Leistungsbeschreibung

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Page 1: Handbuch Qualitätsmanagement - ViaNobis · Unterschrift: BL QMB, BL, LdE Guido Royé, LdE Handbuch Qualitätsmanagement Kapitel 7 Leistungsbeschreibung . Rev. 03 Schloss Dilborn

Rev. 03 Schloss Dilborn – Die Jugendhilfe

Datum:

01.01.2014

Blatt:

1 / 240 Leistungsbeschreibung

erstellt: geprüft: freigegeben:

Datum: 09.12.2013 16.12.2013 01.01.2014

Unterschrift: BL QMB, BL, LdE Guido Royé, LdE

Handbuch Qualitätsmanagement

Kapitel 7

Leistungsbeschreibung

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Rev. 03 Schloss Dilborn – Die Jugendhilfe

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Inhaltsverzeichnis Allgemeiner Teil A .................................................................................................... 5 A.1. Selbstverständnis .................................................................................... 5 A.1.1. Leitbild (Auszug) ..................................................................................... 5 A.2. Qualitätssicherung .................................................................................. 6 A.2.1. Maßnahmen und Instrumente zur Gewährleistung unserer Qualität ....... 6 A.2.1.1. Verbundzertifizierung gemäß DIN EN ISO 9001:2008 ............................ 6 A.2.1.2. Konzeptbeschreibung .............................................................................. 6 A.2.1.3. Konzeptentwicklung ................................................................................ 6 A.2.1.4. Konzeptsicherung.................................................................................... 7 A.2.1.5. Personalentwicklung ............................................................................... 7 A.2.1.6. Dokumentation von Prozessen und Leistungen ...................................... 8 A.3. Einrichtungsinterne Standards ................................................................ 8 A.3.1. Qualitätsmanagementhandbuch ............................................................. 9 A.3.2. Qualitätspolitik ......................................................................................... 9 A.3.3. Qualitätsziele .......................................................................................... 9 A.3.3.1. Personalentwicklung / Arbeitszufriedenheit ............................................. 9 A.3.3.2. Qualitätskontrolle durch Wirkungsevaluation ........................................ 10 A.3.3.3. Effizienzorientierung .............................................................................. 10 A.3.4. Wirtschaftlichkeit ................................................................................... 10 A.4. Leistungsprozess .................................................................................. 11 A.4.1. Aufnahmeverfahren .............................................................................. 11 A.4.2. Erziehungsplanung / Lebenswegplanung ............................................. 11 A.4.3. Alltagsgestaltung ................................................................................... 12 A.4.4. Elternarbeit ............................................................................................ 12 A.4.5. Kinder und Jugendschutz gemäß § 8a SGB VIII (KIK) ......................... 13 A.4.5.1. Charakter der Hilfen .............................................................................. 13 A.4.5.2. Definition ............................................................................................... 13 A.4.5.3. Verfahren .............................................................................................. 14 A.4.5.3.1. Schulung ............................................................................................... 14 A.4.5.3.2. Fachberatung ........................................................................................ 14 A.4.5.3.3. Entscheidungsfindung ........................................................................... 14 A.4.5.3.4. Information / Beteiligung / Externe Kontrolle ......................................... 14 A.4.5.4. Dokumentation ...................................................................................... 14 A.4.5.5. Datenschutz .......................................................................................... 14 A.4.5.6. Kontrakt / Hilfeplanung / Musterverträge ............................................... 15 A.4.6. Fachdienste .......................................................................................... 15 A.4.6.1. Psychologischer Fachdienst .................................................................. 15 A.4.6.2. Freizeitpädagogischer Dienst (FPD) ..................................................... 16 A.4.6.3. Clearing ................................................................................................. 16 A.4.6.4. Schulbesuchsergänzende Angebote ..................................................... 16 A.4.6.5. Außenklasse der Förderschule für emotionale Entwicklung .................. 17 A.4.6.6. Zusatzleistungen ................................................................................... 17

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A.4.7. Krisenintervention ................................................................................. 17 A.4.7.1. Verbundbildung ..................................................................................... 17 A.4.7.2. Das System der pädagogischen Verlegung .......................................... 17 A.4.7.3. Festhaltetechniken als Standard ........................................................... 18 A.4.7.4. Rückholdienst ........................................................................................ 18 A.4.7.5. Krisenverlegung in die Kinder- und Jugendpsychiatrie (KJP) ................ 18 A.4.8. Verbesserungs- und Beschwerdemanagement .................................... 19 A.4.9. Entlassung ............................................................................................ 19 A.4.10. Kooperationen ....................................................................................... 20 A.4.11. Internes Netzwerk ................................................................................. 20 A.5. Qualitätsdialog ...................................................................................... 21 A.5.1. Zuständiges Kreisjugendamt ................................................................. 21 A.6. Systematik ............................................................................................ 21 A.6.1. Stellenschlüssel .................................................................................... 21 A.6.2. Die Qualifikation .................................................................................... 21 A.6.3. Zusatzleistungen ................................................................................... 21 A.6.4. Heimfahrkosten ..................................................................................... 21 Stammgelände Teil B ............................................................................................. 22 B.1. Vorwort .................................................................................................. 22 B.2. Angebotsstruktur ................................................................................... 23 B.3. Fachdienste .......................................................................................... 23 B.3.1. Fachdienst ............................................................................................ 23 B.3.2. Freizeitpädagogischer Dienst ................................................................ 24 B.3.3. Clearing ................................................................................................. 24 B.3.4. Kooperation (fachspezifisch) ................................................................. 24 B.3.5. Fortbildung ............................................................................................ 24 B.3.6. Schule und Bildung ............................................................................... 24 B.4. Gruppenübergreifendes pädagogisches Konzept ................................. 25 B.4.1. Tagesstruktur Stammgelände ............................................................... 25 B.4.2. Feste und Feiern auf dem Stammgelände ............................................ 25 B.4.3. Peergrouparbeit .................................................................................... 26 B.5. Leitungs- und Kommunikationsstruktur auf dem Stammgelände .......... 27 B.6. Leistungsbeschreibungen der Gruppen ................................................ 28 B.6.1. Intensivgruppen .................................................................................... 28 B.6.1.1. Regenbogen .......................................................................................... 28 B.6.1.2. Sonnenblume ........................................................................................ 36 B.6.1.3. Bullerbü ................................................................................................. 43 B.6.1.4. Turmtiger ............................................................................................... 50 B.6.1.5. Löwenherz ............................................................................................. 55 B.6.1.6 Buntschatten ......................................................................................... 59 B.6.2. Regelgruppe mit integrierten Intensivplätzen ........................................ 65 B.6.2.1. Leuchtfeuer ........................................................................................... 65 B.6.3. Integratives Kinderhaus ........................................................................ 73 B.6.3.1. Enzian ................................................................................................... 73

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Außenwohngruppen Teil C .................................................................................... 80 C.1. Vorwort .................................................................................................. 80 C.2. Angebotsstruktur ................................................................................... 81 C.2.1. Familienwohngruppe Achterhoek .......................................................... 81 C.2.2. Augustus ............................................................................................... 87 C.2.3. Krähfeld ................................................................................................. 95 C.2.4. Mädchengruppe Kaldenkirchen .......................................................... 102 C.2.5. Phoenix ............................................................................................... 109 C.2.6 Artemis ................................................................................................ 116 C.2.7. At Home .............................................................................................. 124 C.2.8. Team Vario ......................................................................................... 132 Besondere Hilfeformen Teil D ............................................................................. 141 D.1. Stationär .............................................................................................. 141 D.1.1. Kinderhaus Brüggen ........................................................................... 141 D.1.2. Kinderhaus Viersen ............................................................................. 146 D.1.3. Pädagogische Lebensgemeinschaften ............................................... 151 D.1.3. Projektstelle Worringen, ...................................................................... 151 D.1.4. Projektstellen ...................................................................................... 157 D.2. Intensiv Stationär ................................................................................ 162 D.2.1. Kriseninterventionszentrum Mönchengladbach .................................. 162 D.3. Teilstationär ........................................................................................ 173 D.3.1. TAKE FiVE / 5-Tages-Gruppe ............................................................. 173 D.4. Ambulant ............................................................................................. 180 D.4.1. DiFam ................................................................................................. 180 D.4.1.1. SPFH/Flex ........................................................................................... 185 D.4.1.2. Flexible Hilfen ..................................................................................... 187 D.4.1.3 Dilborner Familienbetreuung ............................................................... 191 D.4.2. Tagesgruppen Kompass und Die Brücke ............................................ 194 D.4.3. Mutter-Kind-Gruppe Kaldenkirchen ..................................................... 202 D.4.4. Momo .................................................................................................. 210 Fachdienst Teil E .................................................................................................. 232 E.1. Fachdienste ........................................................................................ 232

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Allgemeiner Teil A A.1. Selbstverständnis Schloss Dilborn – Die Jugendhilfe ist Träger ambulanter, teilstationärer und vollstationärer Hilfeformen für Kinder, Jugendliche, junge Erwachsene und deren Familien in besonderen Lebenssituationen, nach dem SGB VIII. Wir orientieren uns an den veränderten gesellschaftlichen Rahmenbedingungen und der aktuellen Bedeutung der Verknüpfung von Erziehung, Bildung und beruflicher Integration. Als Einrichtungszweig der Maria Hilf Gruppe NRW bezieht sich unser Selbstverständnis auf die Ordensgründerin Katharina Kasper der „Armen Dienstmägde Jesu Christi" in Dernbach/Ww. Sie und ihre Mitschwestern leisteten umfangreiche und wirksame Hilfe für Bedürftige und Arme ihrer Zeit. Das bedeutet heutzutage für uns, den „von Ausgrenzung bedrohten Menschen" professionelle Hilfe zu gewähren und ihnen mit einer entsprechenden Haltung zu begegnen. Oftmals haben die von uns Betreuten eine Vielzahl von Hilfemaßnahmen durchlebt, bevor sie von unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in unserer Einrichtung begleitet werden. Analog zu unserem Selbstverständnis, im Rahmen der pädagogischen Arbeit eine (weitere) Ausgrenzung von Kindern und Jugendlichen zu verhindern, bemühen wir uns um qualitativ hochwertige Arbeit, um den zu betreuenden Kindern, Jugendlichen, jungen Volljährigen und Familien gerecht zu werden. A.1.1. Leitbild (Auszug) Das Leitbild der Maria Hilf Gruppe ist verbindliche Grundlage unserer Arbeit und wird in allen Prozessen der Leistungserbringung systematisch implementiert. Grundsätze, für die wir eintreten 1. Als christliches Unternehmen orientieren wir uns am Leben und an der Botschaft

Jesu. 2. Der ganzheitliche Dienst am Menschen steht im Vordergrund unseres Handelns. 3. Qualität zeichnet unsere Einrichtungen besonders aus. 4. Wir achten die Schöpfung als Werk Gottes. Wir schützen und fördern das Leben. 5. Wir bringen unseren Mitarbeitern/innen Wertschätzung ihrer Persönlichkeit und

ihrer speziellen Fähigkeiten entgegen. 6. Wir stellen uns der gesellschaftlichen Verantwortung. 7. Eine christliche Einrichtung muss an ihren Werken erkennbar sein – an den

Entscheidungen der Leitungskräfte, am Umgang mit den uns Anvertrauten, an der Kooperation aller Mitarbeiter/innen und den Führungsgrundsätzen des Unternehmens. Dieser Herausforderung stellen wir uns.

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A.2. Qualitätssicherung Qualitätssicherung bedeutet für uns, alle Leistungen, die wir erbringen, regelmäßig und planvoll zu reflektieren, kritisch zu betrachten und betrachten zu lassen und weiter fortzuschreiben. Ziel ist immer die Einhaltung und Weiterentwicklung der Qualitätsstandards, um Kindern, Jugendlichen, jungen Volljährigen und deren Familien wirksame Hilfestellung bei der Gegenwartsbewältigung und Entwicklung neuer Zukunftsperspektiven zu ermöglichen. A.2.1. Maßnahmen und Instrumente zur Gewährleistung unserer Qualität Derzeit finden folgende Methoden/Verfahren zur Qualitätsentwicklung, Qualitäts-verbesserung sowie zur Qualitätssicherung in allen Leistungsbereichen Anwendung: A.2.1.1. Verbundzertifizierung gemäß DIN EN ISO 9001:2008 Die Gesellschafter der Maria Hilf Gruppe und deren Geschäftsführer haben beschlossen, die Gesellschaft im Jahr 2009 erstmals durch den TÜV Rheinland zertifizieren zu lassen. Mit der Zertifizierung wird eine durchgehende vereinheitlichte Aufbau- und Ablauforganisation mit zentralen Regelungen eingeführt. A.2.1.2. Konzeptbeschreibung Jedes Team/jede Gruppe hat ein schriftliches Konzept und eine Kurzbeschreibung oder befindet sich in einem entsprechend verbindlichen Erstellungsprozess. Die Gruppenkonzepte sind Bestandteil der Leistungsvereinbarung und Grundlage aller internen Abläufe. Das Qualitätsmanagementhandbuch ist zentrales Steuerungs-instrument der Einrichtung. A.2.1.3. Konzeptentwicklung Die Konzeptentwicklung erfolgt unter Federführung der Gruppen-/Teamleitung unter fachlicher Steuerung der Bereichsleitung. Impulse und Verbesserungsvorschläge werden von allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ausdrücklich gewünscht, aber auch von der Leitung vorgegeben (strategische Notwendigkeit). Der Prozess bezieht ausdrücklich alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit ein und erfolgt unter Bereitstellung von zeitlichen Ressourcen. Wenn möglich, sollen Kostenträger in die Konzeptentwicklung miteinbezogen werden. Gruppenkonzepte werden durch die Einrichtungsleitung freigegeben.

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A.2.1.4. Konzeptsicherung Durch anerkannte Supervisoren begleiten wir unsere pädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in ihren Arbeitsprozessen (acht Sitzungen im Jahr). Kontraktgespräch und Auswertungsgespräch sind obligatorisch. Weitere Möglichkeiten der konzeptionellen Entwicklung sind:

• Fachaustausch durch Kontakte und Kooperationen mit anderen Einrichtungen • Beteiligung an Fachveranstaltungen, Arbeitskreisen und Gremien fördern die

Konzeptsicherung und Fortschreibung • Interne Audits • interne Kommunikationskultur • schriftliches Vorschlagswesen, Statistik, Controlling

A.2.1.5. Personalentwicklung Die Qualität der Arbeit ist maßgeblich von der Persönlichkeit, Professionalität und Haltung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter abhängig. Fort- und Weiterbildung sowie entsprechende Instrumente der Mitarbeiterbegleitung sind unerlässliche Voraussetzung. Obligatorische Qualifizierung im Rahmen eines internen Fortbildungskonzeptes:

• Wir unterstützen Fortbildungsanliegen in den Bereichen Gesprächsführung, Konfliktmanagement, Gruppenpädagogik/Gruppendynamik, systemisches Denken und Handeln sowie tiefenpsychologisches Verstehen

• Externe und interne Teamleiterschulung • Themenbezogene Halbtagesveranstaltung („In-House“-Veranstaltung) • Fachtagung (jährlich) • Identitätsfördernde Veranstaltung (Leitbild, Trägertag) • Förderung der Eigeninitiative zur Fort- und Weiterbildung durch anteilige

Freistellung und anteilige Finanzierung • Regelmäßige Hausgespräche zur Weiterentwicklung der

Organisationskommunikation • Ausdrückliche Unterstützung der MAV • Beschwerdemanagement als zentraler einheitlicher Prozess der Maria Hilf

Gruppe

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A.2.1.6. Dokumentation von Prozessen und Leistungen Die Dokumentation von Alltagsprozessen und den individuellen Hilfeverläufen dient der Transparenz unserer Arbeit sowie als Grundlage der Fortschreibung der individuellen Hilfeplanung und der Weiterentwicklung der Einrichtung.

• Einheitliches Berichts- und Dokumentationssystem • Vernetzte Kommunikation über Intranet • Schriftliche Niederlegung aller relevanten Verfahrensabläufe der

Gesamteinrichtung im Dokumentencenter • Ständige Operationalisierung der Erziehungsplanung, abgeleitet aus der

mindestens halbjährlichen Fortschreibung der Hilfeplanung • Verbindlicher Hilfeplanablauf:

Erstellung eines Genogramms, Angehörigeninterview, Beobachtungsbogen, Fallbesprechung, Hypothesenbildung, Maßnahmenbeschreibung, interne Vorbereitungsbogen für HPG (Hilfeplangespräch)

A.3. Einrichtungsinterne Standards

• Organigramm einschl. eines Arbeits- und Aufgabenverteilungsplanes, in dem die verschiedenen Zuständigkeiten geregelt sind

• Stellenprofil für jede Mitarbeiterin und jeden Mitarbeiter • Einheitliches Berichts- und Dokumentationssystem • Regelmäßige wöchentliche Teamsitzungen • Operationalisierung der Erziehungsplanung durch mindestens halbjährliche

Fortschreibung und Konkretisierung durch die fallfederführenden Mitarbeiter • Obligatorische Team- und Fallsupervision • Beteiligung der Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen am

Hilfeplanverfahren, an der Alltagsgestaltung und Einrichtungsentwicklung • Beteiligung der Mitarbeiterschaft an der Entwicklung der Jahresziele durch

zweitägige Teamleiterklausur • Beteiligung der Supervisoren durch jährliches Auswertungstreffen • Jährliche Auswertung der Wimesstudie mit Kostenträgern • Verbesserungs- und Beschwerdemanagement

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A.3.1. Qualitätsmanagementhandbuch Im Jahre 2001 wurde im Rahmen des Leitbild- und Organisations-Entwicklungs-prozesses das Dilborner Qualitätsmanagementhandbuch (QMH) verabschiedet. Unter Mitwirkung der Mitarbeiterschaft wird das Handbuch ständig durch den Qualitätsbeauftragten aktualisiert. Im Rahmen der Verbundzertifizierung wird ein weiterer Entwicklungsschritt geleistet. Folgende Gliederung kommt zur Anwendung:

• Unternehmensführung • Finanz- und Leistungsmanagement • Personalmanagement • Risikomanagement • Dokumentenmanagement • Qualitätsmanagement • Hilfeprozess • Materialwirtschaft • Informations- und Kommunikationstechnologie • Infrastruktur / Serviceleistungen • Außendarstellung und Öffentlichkeitsarbeit

A.3.2. Qualitätspolitik Schloss Dilborn – Die Jugendhilfe versteht sich als ambulante, teilstationäre und stationäre Jugendhilfeeinrichtung, die Kindern/Jugendlichen/jungen Erwachsenen und deren Familien in schwierigen Lebenssituationen - in enger Kooperation mit dem Jugendhilfeträger (Jugendamt) - geeignete Hilfen zur Verfügung stellt und durchführt bzw. diese ggf. neu entwickelt. Unser Ziel ist es, die gewünschte Wirksamkeit dieser Hilfen nachhaltig zu erreichen. Aus diesem Grund arbeiten wir ständig an der Verbesserung unserer Angebote in Bezug auf die Struktur-, Prozess- und Ergebnisqualität. A.3.3. Qualitätsziele A.3.3.1. Personalentwicklung / Arbeitszufriedenheit Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter arbeiten in ihren Gruppen/Diensten eigenverantwortlich, haben im Rahmen der Organisations- und Ablaufstruktur größtmögliche Handlungssicherheit und somit klare Entscheidungsfreiheiten in Bezug auf die pädagogischen Abläufe und die Interessen der Gesamteinrichtung. Zusammen mit einer positiven Grundhaltung des einzelnen Mitarbeiters ist die Schaffung und Erhaltung eines guten Betriebsklimas gekennzeichnet durch eine hohe individuelle Arbeitszufriedenheit.

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A.3.3.2. Qualitätskontrolle durch Wirkungsevaluation Wir messen mit der »WIMES-Methode« die Wirksamkeit unserer Hilfen zur Erziehung. Die von uns betriebene Evaluation folgt im Wesentlichen unserem Praxisinteresse, verlässliche Aussagen über die Wirksamkeit unserer verschiedenen Angebote - bezogen auf stationäre, teilstationäre und ambulante Hilfen - zu erhalten und so Effektivität darstellen, sichern und kontinuierlich verbessern zu können. Die WIMES-Methode ist minimal invasiv und erfordert eine überschaubare Datenerhebung. Sie konzentriert sich auf das Wesentliche und sieht pro Fall in der Regel nur zwei Messpunkte vor. Mit Beginn des Jahres 2010 wird eine modifizierte Version eingeführt, die als dritten Messpunkt die Zieldefinition nach erster Hilfeplanung (acht bis zehn Wochen) beinhaltet. Der Katalog der Dimensionen wird reduziert und angepasst. Das Verfahren unterstützt den Prozess der Hilfeplanung in besonderer Weise in Bezug auf Zieldefinition und Erreichbarkeit (Qualitätssicherung). WIMES ergänzt die qualitätssichernden Vorgaben unseres QM-Handbuchs und kann zur Strukturierung der Hilfeplanung eingesetzt werden. Damit kommt WIMES unserer Jugendhilfepraxis entgegen und bietet uns und den Leistungsträgern einen gangbaren Kompromiss zwischen der höchst subjektiven Beurteilung der prozentualen Hilfeplanerreichung und einer umfänglichen, differenzierten Messung von Rahmen-, Prozess- und Ergebnisvariablen. Im Rahmen von Benchmarking erhalten wir neben der einrichtungsspezifischen Auswertung auch einen Vergleich mit anderen Einrichtungen. A.3.3.3. Effizienzorientierung Effizienzsteigerung ist integraler Bestandteil unserer Arbeit. Zuständigkeiten sind geklärt. Entscheidungs- und Verfahrenswege sind transparent und nachvollziehbar. Fehler und Abweichungen in diesen Prozessen verstehen wir nicht als individuelles oder strukturelles Defizit, sondern sehen in ihnen vornehmlich ein Verbesserungspotential. A.3.4. Wirtschaftlichkeit Wir orientieren unsere Arbeit am Maßstab der Wirtschaftlichkeit. Als Betriebszweig der Maria Hilf Gruppe sind wir verpflichtet, im Rahmen des Leitbildes zu einem wirtschaftlich verträglichen Gesamtergebnis beizutragen. Darunter fallen alle Bereiche einschließlich Verwaltungs- und Servicestrukturen (Hausmeister, Gärtnerei usw.). Sparsame Haushaltsführung, Transparenz, Offenheit und Controlling sind obligatorisch.

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A.4. Leistungsprozess A.4.1. Aufnahmeverfahren Über das Sekretariat und zeitgemäße elektronische Medien (Handy, E-Mail, Intranet) sichern wir Präsenz und Erreichbarkeit. Anfragen werden innerhalb von zwei Tagen vom zuständigen Bereichsleiter und dem Fachdienst bearbeitet (zentrale Bearbeitung beabsichtigt). Erste Kontakte und Hilfen sind in der Regel nach fünf Tagen möglich.

• Schriftliches Protokoll von der Anfrage, Sicherung von Adressen, Daten und Auftragsbeschreibung

• Sichtung von Berichten, Dokumentationen und Gutachten durch Fachdienst und Bereichsleitung

• Vorstellungsgespräch mit allen Beteiligten in der Einrichtung oder Gruppe • Evtl. Fachgespräch im Jugendamt oder in einer anderen Institution;

Auftragsklärung • Planung eventuell notwendiger personeller oder materieller Ressourcen • Aufnahme mit Teamleitung und fallfführendem Mitarbeiter (FFM) • Erstes Hilfeplangespräch nach sechs Wochen.

A.4.2. Erziehungsplanung / Lebenswegplanung Das planvolle Handeln im erzieherischen Alltag ist der Schlüsselprozess im Jugendhilfebereich schlechthin. Nur in einem gezielten kleinschrittigen Verfahren gelingt es, wirksame Hilfen zu entwickeln, umzusetzen und im Hilfeplanverfahren transparent zu diskutieren und zu dokumentieren. Über die Teamleitungen wird der Prozess in enger Abstimmung mit den Bereichsleitungen gesteuert und kontrolliert. Der fallführende Mitarbeiter ist für die Umsetzung der vereinbarten Ziele im Team verantwortlich. Über folgende Instrumente/Methoden wird der Leistungsprozess standardmäßig gestützt:

• Beobachtungsbogen (durch alle Mitarbeiter auszufüllen) • Genogrammerstellung • Elternbefragung im Milieu • Gesundheitscheck (ggf. Vorstellung beim Fachdienst) • Fallbesprechung (ggf. Fallsupervision) • Hypothesenbildung und Maßnahmenfestlegung • Altersgemäße Einbindung durch den fallfederführenden Mitarbeiter (FFM)

mittels Gesprächstechniken • Regelmäßige Überprüfung im Team • Dokumentation über Handakte und Tagesprotokoll

(Hilfeplanvorbereitungsbogen, internes HPG-Protokoll) • Übermittlung des Hilfeplanvorbereitungsbogens an das Jugendamt,

spätestens eine Woche vor dem Hilfeplangespräch (HPG)

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A.4.3. Alltagsgestaltung Verbindliche Regeln und Strukturen sind eine Voraussetzung für die Orientierung von Kindern und Jugendlichen im Alltag. Auf der Basis heilpädagogischen Handelns wird die persönliche Wertschätzung und Achtung vor den Klienten abgekoppelt von deren Verhalten.

• In verbindlichen wöchentlichen Gruppengesprächen werden die gemeinsamen Regeln erarbeitet und notwendige Konsequenzen vereinbart

• Ein strukturierter Tagesablauf ist geprägt von Schule, Beschäftigung, Ausbil-dung und anderen Lernfeldern (Therapie, AGs, Freizeitgestaltung verbindlich)

• Mahlzeiten werden als Gemeinschaftserlebnis verbindlich gemeinsam eingenommen.

• Transparente Dienstplangestaltung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter • Verabschiedungs- und Begrüßungsrituale • Rituale am Abend und am Morgen prägen den Alltag • Freizeitaktivitäten werden gemeinsam geplant und in der Regel mit allen

Teilnehmern reflektiert • Ferien und Urlaubsreisen dienen als wichtige Lernfelder (zweimal im Jahr) • Fest- und Feiergestaltung prägen das Klima eines „lebendigen“ christlichen

Zusammenlebens • Weihnachten, Karneval, Sommerfest, Dilborn-Trophy, Turniere,

Martinsumzug, Weihnachtsmarkt, Kunst und Kultur A.4.4. Elternarbeit Die Bedeutung der Eltern/Familien ist für die Biographie eines jeden Einzelnen von herausragender Bedeutung. Das Verständnis für die Lebensgeschichte unserer Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen ist der zentrale Schlüssel zur Erklärung ihres Verhaltens. Demzufolge erklärt sich die intensive Elternarbeit nicht nur aus der rechtlichen Stellung, sondern insbesondere aus der fachlichen Notwendigkeit, ein Verstehen und Versöhnen der zu Betreuenden mit ihrer Geschichte zu ermöglichen. Ein wertschätzender Umgang miteinander, Bewusstsein für Konkurrenzen und Verwicklungen und eine verbindliche Arbeitsbeziehung sind Grundvoraussetzungen für den Erfolg folgender Methoden:

• Regelmäßiger Austausch und Information gemäß Absprache im HPG (Hilfeplangespräch)

• Beteiligung der Eltern an allen relevanten Entscheidungen • Gestaltung der Besuchskontakte • Beratung • Beteiligung am Alltagsgeschehen der Gruppe/Einrichtung • Anamnesegespräche und Hausbesuche • Begleiteter Umgang gemäß SGB VIII - individuelle Zusatzleistung • Vermittlung von Beratung und Therapie (interne und externe Fachkräfte)

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A.4.5. Kinder und Jugendschutz gemäß § 8a SGB VIII (KIK) Durch die Einfügung des § 8a in das SGB VIII (KIK) hat der Gesetzgeber den besonderen Schutz von Kindern und Jugendlichen unterstrichen und den gesetzlichen Schutzauftrag – so, wie er historisch im JWG stärker postuliert war - herausgehoben. Als Jugendhilfeeinrichtung sind wir diesem Schutzauftrag in allen stationären, teilstationären und ambulanten Hilfen verpflichtet. A.4.5.1. Charakter der Hilfen Der Charakter der Hilfen (stationär, teilstationär, ambulant) ist maßgeblich für die Ausprägung der Kontrolle oder Aufsichtspflicht. Bei stationären Hilfen übernehmen wir in enger Abstimmung mit dem zuständigen Jugendamt maßgeblich die Aufsichtspflicht und weitgehend die alltägliche elterliche Erziehungsverantwortung. Daraus ergibt sich das besondere Augenmerk auf alle denkbaren Formen von Kindeswohlgefährdung. Bestimmte Formen von Gewalt, Mobbing u. a. sind in den unterschiedlichen Abstufungen in der Jugendhilfe nicht auszuschließen, müssen aber frühzeitig erkannt, veröffentlicht und bearbeitet werden. Dauerhafte Gefährdungen sind auszuschließen und müssen im Rahmen der Hilfeplanung bearbeitet werden. Teilstationäre und ambulante Hilfen tangieren den vom Staat nicht kontrollierbaren Handlungsfreiraum (Art. 6IIGG) des grundgesetzlich geschützten Erziehungsrechtes der Familie. Die Wahrnehmung von Gefährdungen in den Familien kann sich somit nur von direkten Kontakten in und mit der Familie und den mittelbaren Erkenntnissen aus dem Umgang mit dem Kind ableiten lassen. A.4.5.2. Definition Kindeswohl umfasst alle Rechte von Kindern und Jugendlichen, insbesondere das Recht auf Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit. Kindeswohlgefährdung bedeutet, dass einem Kind/Jugendlichen mit hoher Wahrscheinlichkeit eine erhebliche Schädigung seines Wohles, d. h. eines eigenen Rechtes, droht, z. B. Gesundheits- oder Lebensgefahr, Vernachlässigung, Misshandlung, Missbrauch, entwürdigende Maßnahme oder rechtswidrige Beeinträchtigung persönlicher Freiheit. Ein Erziehungsdefizit muss für sich noch keine „Kindeswohlgefährdung“ begründen. Für den Bereich elterlicher Verantwortung (Art. 6 GG) reduziert sich nach § 1666 BGB „Kindeswohlgefährdung“ die erhebliche Gefährdung körperlicher, seelischer oder geistiger Entwicklung durch missbräuchliche Ausübung elterlicher Sorge, Vernachlässigung, unverschuldetes Versagen der Eltern oder Verhalten eines Dritten im Sinne körperlicher oder seelischer Misshandlung bzw. sexuellen Missbrauchs (aus LVR Arbeitshilfe Dez. 2006). Bedingt durch die mangelnde Trennschärfe der Begrifflichkeit wird in Schloss Dilborn – Die Jugendhilfe darauf Wert gelegt, dass immer mehrere Personen unterschiedlicher Rollen und Ebenen beteiligt werden und die Einschätzung im gemeinsamen Prozess entwickelt wird.

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A.4.5.3. Verfahren A.4.5.3.1. Schulung Im Rahmen interner Qualifikation werden alle pädagogischen Mitarbeiter auf die besonderen Erfordernisse der Kindeswohlsicherung hin geschult. Dazu gehören besonders die Sensibilisierung für das Arbeitsgebiet, Selbstreflexion und professionelle Distanz. Wir verfügen über benannte geschulte Fachkräfte im Sinne des § 8a SGB VIII. A.4.5.3.2. Fachberatung Im Rahmen der Organisations- und Ablaufplanung finden wöchentliche Teamgespräche und Fallbesprechungen statt. Der tägliche Austausch und fachliche Übergaben machen zeitnahe Reflexionen möglich. Die regelmäßige Ausübung der Dienst- und Fachaufsicht durch die Bereichsleitung sowie Supervisionsprozesse ergänzen die Möglichkeiten der frühzeitigen Erkennung von Entwicklungen. A.4.5.3.3. Entscheidungsfindung Da der Begriff der Kindeswohlgefährdung nicht definiert werden kann, ist im Einzelfall zu entscheiden. In dem Entscheidungsprozess sind in jedem Fall der Fachdienst, ein zweiter Bereichsleiter und externe Personen einzubeziehen. Hierbei werden im Vorfeld Institutionen und Personen benannt (“Insoweit geeignete Fachkraft“), die kurzfristig in einen Prozess der Klärung des Gefährdungsrisikos mit einzubeziehen sind (Erziehungs-Beratungsstelle, Kinderschutzbund, Jugendrichter, Kooperationspartner Kinderkrankenhaus). A.4.5.3.4. Information / Beteiligung / Externe Kontrolle Bei Verdachtsmomenten informieren wir zeitnah und eigenverantwortlich die Jugendamtsvertreter und bei unmittelbarer Gefährdung die Leitung der Einrichtung sowie die Polizei. Die Eltern und Sorgeberechtigten werden nach Rücksprache mit dem zuständigen Jugendamt informiert und je nach Lage in die Überlegungen miteinbezogen. A.4.5.4. Dokumentation Die allgemeine Dokumentation der Einrichtung, insbesondere die Tagesdokumentation, „Besondere Vorkommnisse“ und die Handakten der Kinder und Jugendlichen sind Grundlage des Berichtswesens. Sie werden im Sinne einer Prozessdokumentation zeitnah zu einem einheitlichen Bericht zusammengefasst. A.4.5.5. Datenschutz Gemäß des allgemeinen Datenschutzes und der internen Datenschutzregelungen der Maria Hilf Gruppe wird auf die Einhaltung aller datenschutzrechtlichen Bestimmungen geachtet.

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A.4.5.6. Kontrakt / Hilfeplanung / Musterverträge Der Gesetzgeber hat die Kommunen aufgefordert, als Auftraggeber für Hilfen gemäß § 78 SGB VIII Verträge mit den Leistungserbringern abzuschließen. Wir schließen mit den örtlichen Jugendämtern Verträge über Art und Umfang unserer Leistungserbringung ab. Darüber hinaus beteiligen wir uns an der Weiterentwicklung von Vereinbarungen mit den Jugendämtern. A.4.6. Fachdienste Die gruppenübergreifenden Fachdienste sind mit dem Gesamtkonzept des Stammgeländes vernetzt, in eigenen Konzeptionen und Leistungsbeschreibungen dargelegt und als Dienstleistungen für die Gesamteinrichtung konzipiert. Dabei handelt es sich um folgende pädagogische und/oder therapeutische Bereiche: A.4.6.1. Psychologischer Fachdienst Der psychologische Fachdienst ist in der Gesamteinrichtung gruppenübergreifend für Aufnahmemanagement, Diagnostik, Therapie und Beratung verantwortlich. Innerhalb eines Konsiliarvertrages steht dem Fachdienst an einem Tag im Monat eine Fachärztin für Kinder- und Jugendpsychiatrie zur Verfügung. Ebenfalls werden die Professionen durch die Einrichtung einer halben Stelle für eine/einen klinische/n Psychologin/Psychologen ergänzt. Der Fachdienst versteht sich als Dienstleister, dessen einzelne Module abgefragt werden können. Er bringt sich aktiv in die konzeptionelle Gestaltung der Einrichtung mit ein und sorgt für eine heilpädagogische Grundausrichtung (Fort- und Weiterbildung). Die Leistungen werden gesondert dokumentiert und nach Fachleistungsstunden (FLS) abgerechnet. Die Leistungen können als Einzelleistungen angefragt werden. Der Fachdienst kooperiert mit anderen Beratungsangeboten, niedergelassenen Praxen, Fachärzten, Therapeuten und Institutionen. Der Fachdienst arbeitet eigenständig, integrativ und gruppenübergreifend.

• Zentrales Aufnahmemanagement (Anfrage, Erfassung, Bewerten, Einleiten der Aufnahme)

• Diagnostik, psychologische Clearingberichte, Beratung • Sucht, Trauma, Aggressivitätsproblematik • Krisenintervention • Psychotherapie, Antiaggressivitätstraining/Coolnesstraining

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A.4.6.2. Freizeitpädagogischer Dienst (FPD) Der Freizeitpädagogische Dienst bringt sich aktiv in die Gestaltung des Alltags der Kinder und Jugendlichen mit ein und versucht, das erlebnispädagogisch orientierte Grundverständnis der Einrichtung zu fördern. Er versteht sich als Dienstleister der Einrichtung. Angebote werden gemeinsam entwickelt oder vom Freizeitpädagogischen Dienst aktiv und stimulierend eingebracht. Die Auslastung geschieht über die Attraktivität des Angebotes und die verbindliche Teilnahme an AGs und Kursen. Der Freizeitpädagoge kann zusätzliche Honorarkräfte einsetzen.

• Ergänzung der freizeitpädagogischen Angebote der Gruppen und Bereiche • Gezielte Projekte und Freizeiten • Jugendsenatsarbeit/Partizipation • Planung und Begleitung der Angebote im Freizeithof • Planung und Begleitung von Sportangeboten und Turnieren • Planung und Durchführung von Festen • Gestaltung der Schnittstelle zur Kulturarbeit • Begleitung und Beratung von Teams • Teamtraining • Externe Projekte an Schulen

A.4.6.3. Clearing Auf Anfrage des Jugendamtes und über ein eigenes Entgelt abgesichert übernehmen wir in einer Vielzahl von unterschiedlichen Gruppen (ambulant und stationär) zeitlich begrenzte Diagnose- und Clearingaufträge, um ein aktuelles Fallverständnis zu entwickeln und Empfehlungen für eine weitere Hilfeform auszusprechen. Standardisierte Beobachtungen, Interviews, Aktenstudium, dreiteilige Therapiegespräche und Fachgespräche bilden die Grundlage für die schriftliche Einschätzung. A.4.6.4. Schulbesuchsergänzende Angebote Kinder und Jugendliche, die zeitweise vom Unterricht ausgeschlossen sind oder keinen externen Praktikumsplatz gefunden haben, können bei uns intern unter pädagogischer und fachlicher Anleitung ein Ersatzangebot wahrnehmen. Diese Maßnahme wird in enger Absprache mit Schule und Schulträger sowie Jugendhilfe getroffen, ist Teil der Hilfeplanung und wird als Zusatzleistung abgerechnet.

• Hauswirtschaftliches Angebot • Haustechnisches Angebot allgemein • Maler und Lackierer • Garten- und Landschaftsbau (Planung)

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A.4.6.5. Außenklasse der Förderschule für emotionale Entwicklung • Beschulung von sechs Kindern und Jugendlichen • Heranführung an das Lernen im Klassenverband • Individuelle Förderung von schulmüden Kindern und Jugendlichen • Zusätzliche sozialpädagogische Unterstützung durch eine pädagogische

Fachkraft A.4.6.6. Zusatzleistungen Grundsätzlich können wir im Rahmen der Hilfeplanung fast jede pädagogische und therapeutische Zusatzleistung anbieten. Wir unterbreiten dem Leistungsträger ein inhaltlich und kostenmäßig nachprüfbares Angebot. Es gilt das Prinzip einer angemessenen Grundleistung und der individuellen Zusatzleistung, wobei entsprechende Hilfeplanung und Bewilligungsbescheid notwendige Voraussetzungen sind. A.4.7. Krisenintervention In unserem Selbstverständnis von Jugendhilfe sind Krisen von und mit Kindern und Jugendlichen Ausdruck ihrer Befindlichkeit und des Willens nach Veränderung. Somit bergen sie immer die Chance auf Veränderung und konstruktiver Weiterentwicklung. Bestimmte Ereignisse wiederholen sich, so dass mit bestimmten Rahmenbedingungen günstige Voraussetzungen für Lösungen geschaffen werden können. A.4.7.1. Verbundbildung Gruppen bilden regionale Verbunde, um sich präventiv im Alltag zu unterstützen und bei Krisen Hilfestellung zu leisten.

• Kollegialer Austausch • Fachaustausch auf Teamleiterebene • Hilfestellung bei dienstplanbedingten Urlaubsvertretungen • Aktuelle Hilfestellung in Krisen

A.4.7.2. Das System der pädagogischen Verlegung Um den Beteiligten eine legitime und konstruktive Möglichkeit zu gewähren, aus einem Konflikt „auszusteigen“ und andere Blickwinkel zu ermöglichen, ist eine Verlegung mit einem bestimmten Auftrag für ein bis drei Tage möglich. Grundsätzlich muss ein Konflikt von seinen Beteiligten zu Ende gebracht werden. Dafür hat immer der diensthabende Mitarbeiter die Verantwortung. In einem abgestuften System kann es zu Verlegungen in den Gruppen der Einrichtung oder bei Kooperationspartnern kommen. Oberstes Prinzip ist neben der Deeskalation die konstruktive pädagogische Problemlösung. Ein Strafcharakter ist immer zu vermeiden. Die Bereichsleitung ist zu beteiligen und trifft die Entscheidung.

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A.4.7.3. Festhaltetechniken als Standard Konflikte in der Jugendhilfe haben oft den Aspekt körperlicher Auseinandersetzungen. Mitarbeiter müssen in der Lage sein, Verantwortung zu übernehmen. Dazu gehört das angemessene Festhalten von Kontrahenten zum Selbstschutz und zur Abwendung von Fremdgefährdung. Die Mitarbeiter verfügen über oder erlernen Festhaltetechniken und können diese immer wieder einüben. Die Anwendung des Festhaltens wird dokumentiert und über den direkten Vorgesetzten auf seine Notwendigkeit hin geprüft und in seiner Wirkung kritisch begleitet. Die Mitarbeiter setzen sich kontinuierlich mit dem Prozess auseinander. A.4.7.4. Rückholdienst Immer wieder kann es zu Entweichungen kommen. Um möglichst verlässlich gegenüber BGS, Polizei, Notschlafstellen, Trebehilfen, anderen Institutionen oder auch den Eltern zu sein, sichern wir eine schnelle Abholung zu. Je nach Situation und Tageszeit holen die Pädagogen der Gruppe die Kinder und Jugendlichen ab, oder wir nutzen ergänzend die Kooperation mit einem externen Sicherheitsunternehmen (zertifizierter Personenschutz). Entsprechend dem Hilfeprozess kann im Einzelfall eine Rückführung durch die Eltern oder ein selbstständiges, eigenverantwortliches Zurückkommen sinnvoll sein und den weiteren Prozess positiv beeinflussen. Die Rückholung von Kindern und Jugendlichen in der Zeit von 20.00 Uhr abends bis 6.00 Uhr morgens ist eine Zusatzleistung, die den Kostenträgern gesondert in Rechnung gestellt wird. A.4.7.5. Krisenverlegung in die Kinder- und Jugendpsychiatrie (KJP) Bei Krisen mit Selbst- und Fremdgefährdung oder anderen psychiatrischen Krisen haben wir eine feste Kooperationsvereinbarung mit der Kinder- und Jugendpsychiatrie in Süchteln. Eine Aufnahme bis zu drei Tagen ist nach entsprechender fachärztlicher Begutachtung durch den Arzt vom Dienst möglich. Die Entscheidung obliegt der Kinder- und Jugendpsychiatrie, die Bereichsleitung ist immer zu beteiligen.

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A.4.8. Verbesserungs- und Beschwerdemanagement Wir orientieren unser Handeln an den Wünschen und Bedürfnissen unserer Kunden. Darunter verstehen wir über den Kostenträger hinaus auch die Kinder, Jugendlichen, jungen Volljährigen und deren Familien-Angehörige. In diesem schwierigen „Betreuungsdreieck" versuchen wir, über die Hilfeplangespräche hinaus einen konstruktiven Dialog zur Vermittlung aller Interessen zu fördern. Dazu gehört ein weiterzuentwickelndes Verbesserungs-, Beschwerde- und Beteiligungsverfahren.

• Der Jugendsenat wird gebildet aus den Gruppensprechern, die im Rahmen der Gruppenabende gewählt werden

• Die Senatswochenenden unter der Anleitung des Freizeitpädagogen finden regelmäßig (3x jährlich) statt.

• Verbindlicher Austausch des Jugendsenats mit der Einrichtungsleitung • Besondere Beteiligung der Kinder und Jugendlichen auf dem Stammgelände

zu spezifischen Themen (Anbindung, Verbundtreffen) • Auswertungsbogen über Hilfeplanverlauf/Zufriedenheit Sorgeberechtigte • Befragungsbogen nach Entlassung (Entwicklung)

Unser organisatorischer Rahmen (Strukturqualität), der Prozess der Leistungserbringung (Prozessqualität) und das Ergebnis (Ergebnisqualität), werden für alle drei Zielgruppen überprüfbar dargestellt. A.4.9. Entlassung Beendigungen von Jugendhilfemaßnahmen sind wichtige Meilensteine in der Biographie und haben Einfluss auf die weitere Entwicklung der Hilfeempfänger. Der entsprechende Prozess muss so gestaltet sein, dass

• die Entlassung Ergebnis eines konstruktiven Prozesses ist • eine weitere Perspektive sichergestellt ist • Ergebnisse und Erfahrungen gewinnbringend transportiert werden • die Zufriedenheit der Familien und Jugendämter abgefragt wird • Verbesserungsvorschläge und Kritik berücksichtigt werden

Instrumente in diesem Verfahren sind:

• Abschlussgespräch • Dokumentation der Übergabe mit schriftlicher Entlastung der Einrichtung • Abschlussbericht innerhalb vier Wochen nach Beendigung der Maßnahme • Empfehlung, Einschätzung, Bewertung

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A.4.10. Kooperationen Nur mit einem verlässlichen Netzwerk gelingt es, im komplexen und dynamischen Jugendhilfebereich tragfähige Strukturen vorzuhalten. Deshalb haben wir zu folgenden Partnern schriftliche Vereinbarungen und eine geordnete Regelkommunikation:

• Förderschule für Lernbehinderte („Schule an der Schwalm“), Schwalmtal-Amern

• Förderschule für „Emotionale und Soziale Entwicklung“ (FES), Kempen • Kinder- und Jugendpsychiatrie (KJP), Viersen-Süchteln • Kolpingbildungswerk • Kinderhilfezentrum Düsseldorf • Kripo Mönchengladbach • „Mut zur Zukunft“, Kirchberg a. d. Jagst • Pegasus, Offenburg • Pro Juve, Caritasverband Hochrhein, Bad Säckingen • Christiani e. V., Albbruck • Lebenskreise Libelle e. V., Neu-Westeel • Saena e. V., Obere Rauhmühle / Waldenbuch / Baden-Württemberg

(Muster-Kooperationsvereinbarungen befinden sich im Anhang der Leistungs-beschreibung.) A.4.11. Internes Netzwerk Durch die Einbindung in die Maria Hilf Gruppe NRW verfügen wir über ein differenziertes, leistungsfähiges und durchlässiges Leistungsangebot in den Bereichen des/der

• Gesundheitswesens, • Alten- und Behindertenhilfe, • Psychiatrie, • Jugendhilfe,

die sich ergänzen und „Hilfen aus einer Hand“ ermöglichen.

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A.5. Qualitätsdialog Unser Unternehmensziel, die daraus resultierende Qualitätspolitik sowie die Qualitätsziele basieren auf dem Leitbild der Maria Hilf Gruppe, deren Gründerin der „Armen Dienstmägde Jesu Christi“ in Dernbach/Ww. und dem Gesamtkonzept der Einrichtung Schloss Dilborn - Die Jugendhilfe. A.5.1. Zuständiges Kreisjugendamt Im Jahre 2002 hat Schloss Dilborn - gemeinsam mit der Leitung des Kreisjugendamtes Viersen - den Qualitätsdialog begonnen. Wir sehen dies als geeignete Möglichkeit und Fortsetzung, regelmäßig Leistungsbeschreibungen und Qualitätskriterien zu konkretisieren und praxisbezogen zu überprüfen. In diesem Sinne sollen die Qualitätsdialoge inhaltlich ausgebaut und weitergeführt werden. A.6. Systematik Schloss Dilborn - Die Jugendhilfe verfügt über ein sehr differenziertes Leistungsangebot. Jedes Angebot ist in einer eigenen Leistungsbeschreibung mit einer einheitlichen Grundsystematik dargestellt. A.6.1. Stellenschlüssel Die in den Leistungsbeschreibungen aufgeführten Gruppen und Hilfeformen verstehen sich als Jahresdurchschnittswerte. Es handelt sich jeweils um die Planbelegung und Planbesetzung der entsprechenden Bereiche. A.6.2. Die Qualifikation Die Qualifikation der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter entspricht den Anforderungen der Heimaufsicht (LVR). A.6.3. Zusatzleistungen Ergänzend zu unseren differenzierten Leistungsangeboten besteht grundsätzlich die Möglichkeit, individuelle Zusatzleistungen zu verhandeln. Im Sinne der angemessenen Hilfe für Kinder und Jugendliche und der kreativen Bewältigung von Problemsituationen nehmen derartige individuelle Vereinbarungen in unserem Arbeitsalltag einen großen Raum ein. Die integrative Unterbringung von intensiv zu betreuenden Kindern und Jugendlichen in „Regelgruppen“ hat sich daher als Grundstandard herauskristallisiert. A.6.4. Heimfahrkosten Aufgrund des überregionalen Einzugsgebietes unserer Einrichtung und unterschiedlichster Absprachen im Einzelfall sind die Heimfahrkosten grundsätzlich nicht im Entgeltsatz enthalten (Kostentransparenz, Fairness). Alle anderen zusätzlichen Fahrten (Therapiefahrten, Fahrten zur Krisenintervention, Abholungen usw.) sind jedoch mit dem Entgeltsatz abgegolten. In besonderen Fällen müssen gesonderte Absprachen getroffen werden.

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Stammgelände Teil B B.1. Vorwort Das Stammgelände hat für die Gesamteinrichtung eine zentrale Bedeutung. Konzeptionell machen wir hier Angebote, die in anderen dezentralen Strukturen nicht zu leisten sind. Das weitläufige Gelände in ländlicher Umgebung mitten im Naturschutzgebiet bietet mit viel Wald und Wasser ein einmaliges Ambiente. Die Nutzung gemeinsamer Ressourcen sachlicher und personeller Art macht die Arbeit mit schwierigsten Personengruppen erst möglich. Sinnbild der inhaltlichen Entwicklung ist die parallele Umsetzung umfassender baulicher Maßnahmen zur Verbesserung der Wohn-, Lebens- und Arbeitsqualität. In einem mehrjährigen Prozess werden seit 2008 alle Gebäudekörper des Stammgeländes aufwendig kernsaniert und renoviert. Dabei werden sowohl zeitgemäße Standards der Energieeffizenz, pädagogische Raumkonzepte und inhaltliche Entwicklungen umgesetzt. Das Stammgelände mit der Verwaltung hat eine herausragende Bedeutung für die Identifikation der Mitarbeiterschaft und den Auftrag der Institution. Obwohl die „Ambulanten Maßnahmen“ kontinuierlich ausgebaut worden sind und einen wichtigen inhaltlichen Beitrag leisten, die Außenwohngruppen sozialräumliche wichtige Verknüpfungspunkte sind, bildet das Stammgelände das strategische und institutionelle Zentrum. Das Gelingen von enger fachlicher und kollegialer Zusammenarbeit unter Berücksichtigung der christlichen Wurzeln der Einrichtung und heutigen Gesellschafterinnen - die „Armen Dienstmägde Jesu Christi“ - prägt maßgeblich das Gesamtklima von Schloss Dilborn – Die Jugendhilfe. Im Bewusstsein dieser Bedeutung und der persönlichen, fachlichen und wirtschaftlichen Herausforderungen der Gegenwart und Zukunft sind folgende allgemeinverbindliche Standards für das Stammgelände entwickelt worden:

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B.2. Angebotsstruktur Das Stammgelände bietet, wie alle Hilfeangebote von Schloss Dilborn – Die Jugendhilfe, benachteiligten und ausgegrenzten Kindern und Jugendlichen einen Lebensmittelpunkt auf Zeit, wodurch wir sie bei der Integration in die Gesellschaft und eine lebenswerte Zukunft unterstützen. Das Stammgelände befindet sich am Ortsrand von 41379 Brüggen, Dilborner Straße 61. Die Gemeinde Brüggen liegt im Westen des Kreises Viersen, nahe der niederländischen Grenze. Der Ortsteil Brüggen hat ca. 10.000 Einwohner, die nächste Großstadt Mönchengladbach ist 25 km entfernt. Das großzügige Stammgelände bietet einen optimalen Rahmen für Jugendhilfegruppen. Das weitläufige Parkgelände mit dem alten Schloss ist für die Öffentlichkeit zugänglich, bietet zugleich einen geschützten Rahmen ohne direkte Nachbarschaft und ist von der Ortsmitte durch einen 10-minütigen Fußweg sehr gut erreichbar. Auf dem Stammgelände befinden sich fünf koedukative stationäre Wohngruppen:

Heilpädagogische Intensivgruppe Regenbogen

Aufnahmealter: 5 – 10 Jahre

Heilpädagogische Intensivgruppe Sonnenblume

Aufnahmealter: 10 – 13 Jahre

Heilpädagogische Intensivgruppe Bullerbü

Aufnahmealter: 5 – 10 Jahre

Regelgruppe Leuchtfeuer mit 2 integrierten Intensivplätzen

Aufnahmealter: 10 – 16 Jahre

Integratives Kinderhaus Enzian Aufnahmealter: 0 – 10 Jahre

B.3. Fachdienste Die gruppenübergreifenden Fachdienste sind mit dem Gesamtkonzept des Stammgeländes vernetzt, in eigenen Konzeptionen und Leistungsbeschreibungen dargelegt und als Dienstleistungen für die Gesamteinrichtung konzipiert. Dabei handelt es sich um folgende pädagogische und/oder therapeutische Bereiche: B.3.1. Fachdienst Der Fachdienst ist in der Gesamteinrichtung gruppenübergreifend für Diagnostik, Therapie und Beratung verantwortlich. Kinder- und jugendpsychiatrischer Beratungsdienst durch Konsiliartätigkeit. Ebenfalls wird die Anstellung einer/eines klinischen Psychologin/Psychologen angestrebt.

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B.3.2. Freizeitpädagogischer Dienst Der Freizeitpädagoge koordiniert auf dem Stammgelände die gruppenübergreifenden Sport- und Freizeitprojekte und den Freizeithof. Darüber hinaus ist er sowohl für gruppenspezifische als auch gruppenübergreifende erlebnispädagogische Unternehmungen verantwortlich (z. B. erlebnispädagogische Wochenenden in der Eifel, Dilborn-Trophy, Einzelprojekte wie Hüttenwandern, Jungengruppe usw.). B.3.3. Clearing Auf Anfrage des Jugendamtes und über ein eigenes Entgelt abgesichert übernehmen wir in einer Vielzahl von unterschiedlichen Gruppen (ambulant und stationär) zeitlich begrenzte Diagnose- und Clearingaufträge, um ein aktuelles Fallverständnis zu entwickeln und Empfehlungen für eine weitere Hilfeform auszusprechen. Standardisierte Beobachtungen, Interviews, Aktenstudium, dreiteilige Therapiegespräche und Fachgespräche bilden die Grundlage für die schriftliche Einschätzung. B.3.4. Kooperation (fachspezifisch) Die Leitung des Fachdienstes baut ein Netzwerk von Kooperationen zu Fachdiensten, Praxen und Institutionen auf und aus, um eine interdisziplinäre Versorgung der Einrichtung sicherzustellen. B.3.5. Fortbildung Der Fachdienst berät, plant und beteiligt sich an Aus-, Fort- und Weiterbildung der Gesamteinrichtung und bringt sich fachspezifisch in alle Gremien ein. B.3.6. Schule und Bildung Dem Bereich „Schule und Bildung“ wird in Zukunft ein besonderes Gewicht beigemessen. Mittelfristig wird der Aufbau einer eigenen Heimschule angestrebt. Im Schuljahr 2007/2008 ist eine Förderklasse mit dem Schwerpunkt „Emotionale und Soziale Entwicklung“ eingerichtet worden. Diese Klasse ist für sechs Schüler konzipiert und wird von einem Lehrer der Förderschule des Kreises Viersen und einem pädagogischen Mitarbeiter von Schloss Dilborn gemeinsam geleitet.

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B.4. Gruppenübergreifendes pädagogisches Konzept Die in „Aufgaben und Ziele der Konzeptentwicklung Stammgelände“ beschriebenen Rahmenbedingungen erfordern, neben den bestehenden spezifischen Gruppenkonzepten, eine gruppenübergreifende Gesamtkonzeption für das Stammgelände. Das Konzept für das Stammgelände hat die Funktion, die inhaltlich unterschiedlichen Gruppenkonzepte zu vernetzen und das Gesamtsystem „Stammgelände“ weiterzuentwickeln. Neben der für Kinder und Jugendliche wie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gleichermaßen wichtigen Identifizierung mit der eigenen Gruppe entsteht neben einer verbesserten Gesamtausrichtung in Folge einer gruppenübergreifenden Konzeption auch eine Stammgeländegemeinschaft. Diese Gemeinschaft ist gekennzeichnet durch gegenseitige Unterstützung, offene und konstruktive Konfliktbewältigung, gemeinsame Aktivitäten und effiziente und effektive Nutzung der Ressourcen. Die einzelnen Gruppen bewahren ihren Anspruch, Lebensmittelpunkt und Lebensmittelpunkt auf Zeit für die Kinder und Jugendlichen zu sein. Folgende Gemeinsamkeiten kennzeichnen die pädagogische Arbeit auf dem Stammgelände: B.4.1. Tagesstruktur Stammgelände Die Tagesstrukturen in den Gruppen sind synchronisiert und vereinheitlicht. Tagesabläufe, Ausgangszeiten, wesentliche Elemente des Regelwerks sind zeitlich und inhaltlich vereinheitlicht. Jahres- und Ferienzeiten sind entsprechend berücksichtigt.

• Gruppenübergreifende Dienstgestaltung • Gemeinsamer Vormittagsdienst • Gemeinsame Fahrten an Wochenenden • Gemeinsame Planung der Wochenenden auf dem Stammgelände • Abgestimmte Besuchsregelungen und Ferienheimfahrten • Gruppenübergreifende Projekte und Freizeitpädagogik • Mittwochs-Projekte • Gruppenübergreifende pädagogische Besetzung des Freizeithofes

B.4.2. Feste und Feiern auf dem Stammgelände Um das Gemeinschaftsgefühl auf dem Stammgelände zu fördern, werden im Jahresverlauf gemeinsam Feste und Feiern geplant und durchgeführt. Die Details werden am Jahresanfang geplant und abgestimmt. Alle Gruppen beteiligen sich hieran und übernehmen bei der Durchführung Teilverantwortlichkeiten.

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B.4.3. Peergrouparbeit Die Eigendynamik jugendlicher Peergroups erfordert ein spezifisches pädagogisches Konzept, das diesem Phänomen gerecht wird. Notwendig ist ein zielgerichtetes methodisches und möglichst einheitliches Vorgehen, um die Themen und Konflikte, die sich aus der Peergroupdynamik ergeben, lösungsorientiert und unter Einbeziehung und Aktivierung der Jugendlichen zu bearbeiten. Wesentliche Elemente des pädagogischen Ansatzes „Positive Peer Culture“ (PPC) sind in die Alltagskonzeptionen der Gruppen integriert. Kinder und Jugendliche werden motiviert, Verantwortung für sich und ihre Gruppe wahrzunehmen. Bereits etabliert haben sich die wöchentlich stattfindenden Gruppenabende, die im Tandem „Gruppenleitung und diensthabende/r MitarbeiterIn“ durchgeführt werden. Die Gruppenabende dienen dazu, alle relevanten Themen, die in einer Gruppe vorhanden sind, zu bearbeiten. Die Bearbeitung von Konflikten aller Art und die Erarbeitung von positiven Gruppenbedingungen stehen im Mittelpunkt. Auf den Gruppen werden wöchentlich verbindliche Gruppenabende mit einem festgelegten methodischen Standard durchgeführt. Neben dem bereits etablierten Jugendsenat für die Gesamteinrichtung wurde die Jugendkonferenz für das Stammgelände gegründet. Vertreten durch die gewählten Gruppensprecher und ihre Stellvertreter tagt die Jugendkonferenz, unterstützt durch eine erwachsene Vertrauensperson. Als Selbstvertretungsgremium vertritt die Jugendkonferenz die Interessen der Kinder und Jugendlichen des Stammgeländes. Der zuständige Bereichsleiter wird regelmäßig hierzu eingeladen, um Konflikte, Verbesserungsvorschläge und alle anderen relevanten Anliegen der Kinder und Jugendlichen anzuhören und aufzugreifen. Fortbildungsmaßnahmen unterstützen die Mitarbeiter bei der Durchführung des pädagogischen Auftrages und dienen gleichzeitig als strategisches Instrument einer zukunftsweisenden Personalführung. U. a. behandeln die Fortbildungen folgende Themen:

• Fortbildung Deeskalationsstrategien (vormals Festhaltetechniken) • Fortbildungsreihe Konfrontative Pädagogik und „Positive Peer Culture“ (PPC) • Erlebnispädagogische Mitarbeiterveranstaltung • Hospitation in den Gruppen • Teamsupervision • Psychiatrische Krankheitsbilder in der Jugendhilfe/in den Fallbesprechungen

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B.5. Leitungs- und Kommunikationsstruktur auf dem Stammgelände Bereichsleitung Für die stationären Gruppen auf dem Stammgelände ist ein Bereichsleiter zuständig. Teamleitung Bei der Besetzung der Gruppenleitungsstellen gilt das „Doppelprinzip“ (zwei Gruppen werden von einer Teamleitung geführt). Teamsitzungen In den Gruppen findet in jeder Woche (außer in den Ferien) an einem festgelegten Tag von 9.00 bis 12.00 Uhr eine Teamsitzung statt. Verbundbesprechung Der Verbund setzt sich aus den Gruppen des Stammgeländes zusammen. In der wöchentlichen Verbundbesprechung (Bereichsleitung und Teamleitungen) werden alle relevanten Themen des Stammgeländes erörtert und abgestimmt. Der erste Besprechungsblock einer Verbundbesprechung ist stets die Behandlungs-konferenz, an der auch die Leitung des Fachdienstes teilnimmt. In der Behandlungskonferenz werden einzelfallbezogene Absprachen zwischen den pädagogisch Verantwortlichen und dem therapeutischen Fachdienst getroffen. Der Freizeitpädagoge nimmt einmal pro Quartal an der Verbundbesprechung teil.

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B.6. Leistungsbeschreibungen der Gruppen B.6.1. Intensivgruppen B.6.1.1. Regenbogen B.6.1.1. Heilpädagogische Intensivgruppe Regenbogen

Name der Gruppe / Bezeichnung / Standort / Umfeld Gruppe Regenbogen Standort: 41379 Brüggen, Dilborner Straße 61 Telefon: 02163/9540-23 Fax: 02163/9540-72 E-Mail: [email protected] Geräumige 1. Etage in dem kernsanierten und renovierten Gebäudekörper F (2009) auf dem Stammgelände in Brüggen, sehr großes parkähnliches Außengelände, zahlreiche Spiel- und Sportmöglichkeiten (Skaterbahn, Fußballplatz, Basketball, Flutlicht-Anlage auf dem Sportplatz), gruppenübergreifende Dienste auf dem Stammgelände (Fachdienst und Freizeitpädagogischer Dienst).

1. Allgemeine Beschreibung der Hilfeform Unsere heilpädagogischen Intensivgruppen bieten eine vollstationäre Hilfe für Kinder und/oder Jugendliche in Form einer Schichtdienstgruppe. Ein pädagogisch qualifiziertes Team arbeitet unter Anleitung einer berufserfahrenen Teamleitung. Nach dem Bezugsbetreuersystem im Sinne einer Verantwortungsträgerschaft findet die Fallfederführung statt und gestattet so eine zuverlässige und personifizierte Begleitung der Hilfeplanung.

2. Rahmenbedingungen / Grundleistungen

2.1 Hilfeform und rechtliche Grundlagen: Vollstationäre Heimunterbringung im Rahmen SGB VIII, § 27 Erzieherische Hilfen in Verbindung mit § 34 Heimerziehung, § 36 Hilfeplanung und Eingliederungshilfe nach § 35a.

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2.2 Zielgruppe/Indikation: Das Angebot richtet sich an Jungen und Mädchen (und deren Familien), die aufgrund ihrer besonderen Biographie und der damit einhergehenden Lebensgeschichten stark in ihrer Entwicklung benachteiligt und gefährdet sind.

• Kinder im Alter von 5 – 10 Jahren bei der Aufnahme, mit Entwicklungs-, Verhaltens- und Bindungsstörungen

• Vermeidungsverhalten • Dissoziales Verhalten • Aggressives Verhalten • Psychiatrische Störungsbilder jeglicher Art • Nicht altersgemäß entwickelter Umgang mit Normen und

Regeln sowie moralischen Instanzen • Sexualisiertes Verhalten und sexuelle Auffälligkeiten • Schulschwierigkeiten und Schulverweigerung • Aufnahme nach Psychiatrieaufenthalt • Gewalterfahrung und traumatische Erlebnisse, u. a. sexueller

Missbrauch • ADS/ADHS

2.3 Ziele:

Die Ziele orientieren sich an acht Schwerpunkten und Lebensbereichen der Klienten und dem sozialen Milieu und sollen unter Ausschöpfung der Ressourcen eine Entwicklung des Kindes/Jugendlichen ermöglichen und eine positive Integration und Teilhabe an der Gesellschaft vorbereiten:

1. Sicherstellung von Versorgung und Schutz, der in der Familie nicht gewährleistet war und ist

2. Stärkung der Erziehungskompetenz der Eltern 3. Verbesserung der Kommunikation und Beziehung der

Familienmitglieder 4. Psychische und emotionale Stabilität erhöhen 5. Soziale Kompetenz erweitern 6. Lernverhalten und Leistungsbereitschaft fördern 7. Eigenverantwortlichkeit entwickeln 8. Möglichkeiten der Teilhabe an Bildung und Freizeitgestaltung

2.4 Verweildauer:

Die Verweildauer ist einzelfallbezogen und richtet sich nach dem Hilfeplan. Die Verweildauer in der heilpädagogischen Intensivgruppe Regenbogen ist abhängig von der Entwicklung (ein bis drei Jahre).

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2.5 Ausschlusskriterien/Leistungsgrenzen: Die Aufnahme in die Gruppe ist ausgeschlossen, wenn im Einzelfall eine körperliche oder geistige Behinderung vorliegt, die einen erhöhten medizinischen Pflegeaufwand notwendig macht. Ebenfalls ausgeschlossen ist die Aufnahme von Kindern und Jugendlichen, die sich dauerhaft nicht auf eine Gruppenstruktur einlassen können, ein extrem hohes Gewaltpotential, Drogenabhängigkeit und/oder ein akutes psychiatrisches Krankheitsbild aufweisen bzw. bei denen eine längerfristige Einzelfallhilfe angestrebt ist.

3. Pädagogisches Konzept Die Mitarbeiter der heilpädagogischen Intensivgruppe Regenbogen richten ihre pädagogische Arbeit mit Engagement und Einfühlungsvermögen, orientiert an den Problemen, Bedürfnissen, Fähigkeiten und Möglichkeiten des einzelnen Kindes, aus. Die Kinder werden in ihrer Individualität angenommen und entsprechend gefördert. Ihre Verhaltensweisen verstehen wir als Hilferuf oder erlernte Überlebensstrategie in Krisen oder krankmachenden Lebensumständen. Wir wecken bei den Kindern neue Interessen, entwickeln gemeinsam mit ihnen Perspektiven und helfen ihnen, eigene Fähigkeiten und Stärken zu entdecken und somit Vertrauen zu sich selbst zu fassen. Wir bauen Beziehungen zu den oftmals sehr bindungsgestörten Kindern auf, wahren aber auch professionelle Distanz bei akzeptierender, verstehender und nicht konkurrierender Haltung zur Familie des Kindes. Wir arbeiten mit dem Familiensystem, damit wir die Familiendynamik verstehen und konstruktiv beeinflussen können. Wir entwickeln zusammen mit dem Kind und nach den fallspezifischen Möglichkeiten mit dem Familiensystem gemeinsam Lösungsstrategien. Die Gruppe bietet den emotionalen Bezugsrahmen, der Zugehörigkeit vermittelt und in dem selbstständige, eigenverantwortliche und sozialorientierte Handlungsweisen erprobt und erlernt, aber auch Defizite aufgearbeitet werden dürfen. Zu unserem pädagogischen Konzept gehört es, dass die Gruppen auf dem Stammgelände übergreifend kooperieren und den Kindern die Möglichkeit geben, gruppenübergreifend an Freizeitaktivitäten und Freizeitprojekten teilzunehmen. Dadurch wird das attraktive Angebot für die Kinder ausgeweitet und kann deren individuellen Bedürfnissen besser gerecht werden.

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Rev. 03 Schloss Dilborn – Die Jugendhilfe

Datum:

01.01.2014

Blatt:

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3.1 Strukturierung des Gruppenalltags: Die Tagesstruktur des Stammgeländes ist geprägt von klaren Absprachen, die über die verschiedenen Gruppen hinaus einheitlich angewandt werden. Essenszeiten, Ämter, Silentium, Freizeitaktivitäten, Therapie u. a. sind feste Bestandteile. Ausgangszeiten sind altersgestaffelt und jahreszeitlich orientiert.

3.1.1 Steuerung von Gruppenprozessen: • Es finden regelmäßig und verbindlich wöchentliche

Gruppennachmittage statt • In den täglichen Nachmittagsrunden werden

gruppenspezifische Themen bearbeitet • Einmal im Jahr findet eine Gruppenfreizeit statt • Einmal im Jahr findet unter Beteiligung des Freizeit- und

Erlebnispädagogen eine erlebnispädagogische Woche in der Eifel statt

• Gruppendynamische Grundkenntnisse bei allen MitarbeiterInnen

• Ritualisierte Begrüßung und Verabschiedung von Bewohnern

3.1.2 Beteiligung der Kinder an Planungen, Gestaltung und Reflexion: • Die Gruppennachmittage dienen zum Erlernen, Erleben und

Ausprobieren bzw. Umsetzen von Kommunikations-, Diskussions- und Verhaltensregeln zu aktuellen Problemen in der Gruppe. Aufbau von sozialer Kompetenz und Abbau von Verhaltensauffälligkeiten.

• Gruppenabend als Gremium zur Mitgestaltung und Mitbestimmung des Gruppenalltags. Sowohl aktuelle organisatorische und gruppendynamische Themen als auch Gruppenregeln werden verbindlich besprochen bzw. geklärt.

• Gruppen- und Privaträume werden von den Kindern und Jugendlichen mit Hilfe der Mitarbeiter selbst gestaltet und gepflegt.

• Wöchentliche Reflexion von eigenem Verhalten und das der anderen Gruppenmitglieder

• Planung von Freizeitaktivitäten • Gruppensprecher/Jugendsenat

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Rev. 03 Schloss Dilborn – Die Jugendhilfe

Datum:

01.01.2014

Blatt:

32 / 240 Leistungsbeschreibung

3.1.3 Besondere Schwerpunkte: • Psychotherapeutische Arbeit und Entwicklungsförderung durch

den gruppenübergreifenden Fachdienst • Besondere Aufmerksamkeit auf eine gesunde Ernährung und

Lebensweise • Vor- und Nachbereitung der Besuchswochenenden und

Beurlaubungen • Elternberatung zur Stärkung der Erziehungskompetenz sowie

der Klärung der Eltern-Kind-Beziehung • Hausbesuche durch Mitarbeiter der Gruppe • Einladung der Eltern und Familienangehörigen zu

Elternnachmittagen

3.2 Individuelle Förderung: Die individuelle Förderung findet in der Alltagsarbeit und in regelmäßigen Kleingruppen, Einzelgesprächen und Einzelmaßnahmen statt. Die Themen richten sich nach den aktuellen Anforderungen und werden flexibel gestaltet. So nimmt jedes Kind täglich an den geplanten und angeleiteten Aktivitäten teil. Hier geht es neben Spiel und Spaß in der Freizeit vor allem um Aufbau von Motivation und eine angemessene Frustrationstoleranz.

• Erststellung einer Anamnese und des Genogramms in den ersten drei Monaten nach der Aufnahme

• Ressourcenorientierte Erziehungsplanung mit halbjährlicher Überprüfung

• Individueller Wochenplan • Anbindung an das örtliche Vereinsleben, z. B. Fußballverein • Nach Bedarf Diagnostik und Therapie durch den Fachdienst • Verbindliche Teilnahme an den Freizeitprojekten auf dem

Stammgelände (Sport- und Bewegungspädagogik, kreative Projekte wie „Kunst für Kids“ u. ä.)

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Datum:

01.01.2014

Blatt:

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3.2.1 Förderung der positiven Persönlichkeitsentwicklung: Wie im alltäglichen Geschehen, lernt der Jugendliche in speziellen Kleingruppen sich selbst mit seinen Stärken und Schwächen besser kennen und anzunehmen. Wir machen hier den Jugendlichen diverse Sportangebote (Basketball, Fußball, Dart, Kicker) und Spielangebote (Schach, Kartenspiele, Gesellschaftsspiele usw.). Jeder Jugendliche hat die Möglichkeit, unter bestimmten Voraussetzungen einen Verein zu besuchen, um auch externe Kontakte knüpfen zu können. Zusätzlich gibt es auf dem Stammgelände eine Vielzahl von Möglichkeiten. Die sport-, freizeit- und erlebnispädagogischen Angebote stehen allen Kindern und Jugendlichen des Stammgeländes zur Verfügung.

3.2.2 Förderung der sozial-emotionalen Entwicklung: • Erfahrung von Klarheit, Grenzsetzung, Geduld und Nähe durch

die Mitarbeiter • Die Mitarbeiter bleiben in Kontakt, auch in schwierigen

Situationen oder Krisen • Aufarbeitung bisheriger Sozialisationserfahrungen in

Einzelgesprächen oder Therapie • Anleitung zu sozialkonformem Umgang mit Aggressionen und

Frustrationen • Erlernen von alternativen Konfliktlösungsstrategien

Weitere Methoden sind: Entspannung finden, Malen und Gestalten, Werken, und themenspezifische Gruppen: Gewalt, sexueller Missbrauch; Erwachsen werden; Was bedeutet es, ein Junge/Mann zu sein? Wer bin ich? u. a.

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Datum:

01.01.2014

Blatt:

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3.2.3 Förderung der schulischen und beruflichen Kompetenz: • Tägliches Silentium von einer Stunde, außer am Wochenende,

mit Hausaufgabenbetreuung und Kontrolle. • Erstellung eines individuellen Förderprogramms bei

Lernschwächen oder Defiziten, in enger Zusammenarbeit mit den einzelnen Schulen.

• Wir legen Wert auf die Förderung im Bereich Bildung und Kultur. So schauen wir regelmäßig gemeinsam (Kinder-)Nachrichten, lesen die Tageszeitung und besuchen Museen und kulturelle Veranstaltungen.

• Lebenspraktische Tätigkeiten wie Ordnung halten, Reparaturen, Kochen und andere hauswirtschaftliche Arbeiten bereiten auf ein selbstständiges Leben vor.

• Eigene Förderklasse für Emotionale und Soziale Entwicklung auf dem Stammgelände.

4. Hilfen der Gruppe zur Integration in Schule und Kindergarten

• Regelmäßiger, wenn nötig, täglicher, Austausch mit den Klassenlehrern, bei Bedarf auch mit Fachlehrern oder Sozialarbeitern der Schulen

• Hospitation an den Schulen • Bei Bedarf Installation eines Verstärkerprogramms zur

Verbesserung des Sozialverhaltens

5. Ausstattung / Ressourcen

5.1 Gruppengröße / Stellenschlüssel: • Max. 7 Plätze • 6,8 Pädagogische Mitarbeiter, 1 Hauswirtschaftskraft und

1 Zivildienstleistender (anteilig) für Fahrdienste und Besorgungen

5.2 Mitarbeiterqualifikation / Teamzusammensetzung:

Das Team besteht aus Sozialpädagogen und ErzieherInnen, z. T. mit Doppelqualifikation oder Handwerksausbildung im Erstberuf.

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Datum:

01.01.2014

Blatt:

35 / 240 Leistungsbeschreibung

5.3 Räumlichkeiten / Lage: Die Gruppe befindet sich auf dem Stammgelände auf einer Etage im 1. Stock des kernsanierten und renovierten Gebäudes Teil F (Stand 2009). Jedes Kind hat ein eigenes Zimmer. Es gibt einen sehr großen Wohnbereich, ein Spielzimmer, eine Küche mit Essplatz, Büro, Bereitschaftszimmer und Sanitärräume für Jungen und Mädchen. Das Außengelände ist über eine Außentreppe direkt erreichbar und ebenfalls kind- und jugendgerecht gestaltet (Fußballplatz, Skateranlage, Spielplatz, Basketballanlage, Kletterwand, Hochseilgarten, Freizeithof).

6. Kosten Entgeltsatz Intensiv 1

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Datum:

01.01.2014

Blatt:

36 / 240 Leistungsbeschreibung

B.6.1.2. Sonnenblume B.6.1.2. Heilpädagogische Intensivgruppe Sonnenblume

Name der Gruppe / Bezeichnung / Standort / Umfeld Gruppe Sonnenblume Standort: 41379 Brüggen, Dilborner Straße 61 Telefon: 02163/9540-29 Fax: 02163/9540-71 E-Mail: [email protected] Geräumige 1. Etage im kernsanierten und renovierten Gebäudeteil E (Stand 2009) auf dem Stammgelände in Brüggen, sehr großes parkähnliches Außengelände, zahlreiche Spiel- und Sportmöglichkeiten (Skaterbahn, Fußballplatz, Basketball, Flutlicht-Anlage auf dem Sportplatz), gruppenübergreifende Dienste auf dem Stammgelände (Fachdienst und Freizeitpädagogischer Dienst).

1. Allgemeine Beschreibung der Hilfeform Unsere heilpädagogischen Intensivgruppen bieten eine vollstationäre Hilfe für Kinder und/oder Jugendliche in Form einer Schichtdienstgruppe. Ein pädagogisch qualifiziertes Team arbeitet unter Anleitung einer berufserfahrenen Teamleitung. Nach dem Bezugsbetreuersystem im Sinne einer Verantwortungsträgerschaft findet die Fallfederführung statt und gestattet so eine zuverlässige und personifizierte Begleitung der Hilfeplanung.

2. Rahmenbedingungen / Grundleistungen

2.1 Hilfeform und rechtliche Grundlagen: Vollstationäre Heimunterbringung im Rahmen SGB VIII, § 27 KJHG Erzieherische Hilfen in Verbindung mit § 34 Heimerziehung / 36 Hilfeplanung und Eingliederungshilfe nach § 35a KJHG.

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01.01.2014

Blatt:

37 / 240 Leistungsbeschreibung

2.2 Zielgruppe/Indikation: Die Hilfe richtet sich an Jungen und Mädchen (und deren Familien), die aufgrund ihrer besonderen Biographie und der damit einhergehenden Lebensgeschichten stark in ihrer Entwicklung benachteiligt und gefährdet sind.

• Jungen und Mädchen im Alter ab 10 Jahren bei der Aufnahme, mit Entwicklungs-, Verhaltens- und Bindungsstörungen

• Vermeidungsverhalten

• Dissoziales Verhalten • Aggressives Verhalten • Psychiatrische Störungsbilder jeglicher Art • Nicht altersgemäß entwickelter Umgang mit Normen und

Regeln sowie moralischen Instanzen • Sexualisiertes Verhalten und sexuelle Auffälligkeiten • Schulverweigerung und Schulschwierigkeiten • Aufnahme nach Psychiatrieaufenthalt • Gewalterfahrung und traumatische Erlebnisse, u. a. sexueller

Missbrauch • ADS/ADHS

2.3 Ziele:

Die Ziele orientieren sich an acht Schwerpunkten und Lebensbereichen der Klienten und dem sozialen Milieu und sollen unter Ausschöpfung der Ressourcen eine Entwicklung des Kindes/Jugendlichen ermöglichen und eine positive Integration und Teilhabe an der Gesellschaft vorbereiten:

1. Sicherstellung von Versorgung und Schutz, der in der Familie nicht gewährleistet war und ist.

2. Stärkung der Erziehungskompetenz der Eltern 3. Verbesserung der Kommunikation und Beziehung der

Familienmitglieder 4. Psychische und emotionale Stabilität erhöhen 5. Soziale Kompetenz erweitern 6. Lernverhalten und Leistungsbereitschaft fördern 7. Eigenverantwortlichkeit entwickeln 8. Möglichkeiten der Teilhabe an Bildung und Freizeitgestaltung

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Datum:

01.01.2014

Blatt:

38 / 240 Leistungsbeschreibung

2.4

Verweildauer: Der Aufenthalt in der heilpädagogischen Intensivgruppe Sonnenblume ist einzelfallbezogen und richtet sich nach dem Hilfeplan und der Entwicklung des Kindes/Jugendlichen. Die durchschnittliche Verweildauer liegt bei ein bis drei Jahren.

2.5 Ausschlusskriterien/Leistungsgrenzen: Die Aufnahme in die Gruppe ist ausgeschlossen, wenn im Einzelfall eine körperliche oder geistige Behinderung vorliegt, die einen erhöhten medizinischen Pflegeaufwand notwendig macht. Ebenfalls ausgeschlossen ist die Aufnahme von Kindern und Jugendlichen, die sich nicht auf eine Gruppenstruktur einlassen können, ein extrem hohes Gewaltpotential, Drogenabhängigkeit und/oder ein akutes psychiatrisches Krankheitsbild aufweisen bzw. bei denen eine längerfristige Einzelfallhilfe angestrebt ist.

3. Pädagogisches Konzept Die Mitarbeiter der heilpädagogischen Intensivgruppe Sonnenblume richten ihre pädagogische Arbeit mit Engagement und Einfühlungsvermögen, orientiert an den Problemen, Bedürfnissen, Fähigkeiten und Möglichkeiten des einzelnen Kindes, aus. Die Kinder werden in ihrer Individualität angenommen und entsprechend gefördert. Ihre Verhaltensweisen verstehen wir als Hilferuf oder erlernte Überlebensstrategie in Krisen oder krankmachenden Lebens-umständen. Wir wecken bei den Kindern neue Interessen, entwickeln gemeinsam mit ihnen Perspektiven und helfen ihnen, eigene Fähigkeiten und Stärken zu entdecken und somit Vertrauen zu sich selbst zu fassen. Wir bauen Beziehungen zu den oftmals sehr bindungsgestörten Kindern auf, wahren aber auch professionelle Distanz bei akzeptierender, verstehender und nicht konkurrierender Haltung zur Familie des Kindes. Wir arbeiten mit dem Familiensystem, damit wir die Familiendynamik verstehen und konstruktiv beeinflussen können. Wir entwickeln zusammen mit dem Kind und nach den fallspezifischen Möglichkeiten mit dem Familiensystem gemeinsam Lösungsstrategien. Die Gruppe bietet den emotionalen Bezugsrahmen, der Zugehörigkeit vermittelt und in dem selbstständige, eigenverantwortliche und sozialorientierte Handlungsweisen erprobt und erlernt, aber auch Defizite aufgearbeitet werden dürfen.

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Datum:

01.01.2014

Blatt:

39 / 240 Leistungsbeschreibung

Zu unserem pädagogischen Konzept gehört es, dass die Gruppen auf dem Stammgelände übergreifend kooperieren und den Kindern auch die Möglichkeit geben, gruppenübergreifend an Freizeitaktivitäten und Freizeitprojekten teilzunehmen. Dadurch wird das attraktive Angebot für die Kinder ausgeweitet und kann deren individuellen Bedürfnissen besser gerecht werden.

3.1 Strukturierung des Gruppenalltags: Die Tagesstruktur des Stammgeländes ist geprägt von klaren Absprachen, die über die verschiedenen Gruppen hinaus einheitlich angewandt werden. Essenszeiten, Ämter, Silentium und Freizeitaktivitäten sind altersgestaffelt und jahreszeitlich orientiert.

3.1.1 Steuerung von Gruppenprozessen: • Es finden regelmäßig und verbindlich wöchentliche

Gruppennachmittage statt • In den täglichen Nachmittagsrunden werden

gruppenspezifische Themen bearbeitet • Einmal im Jahr findet eine Gruppenfreizeit statt • Einmal im Jahr findet unter Beteiligung des Freizeit- und

Erlebnispädagogen eine erlebnispädagogische Woche in der Eifel statt

• Gruppendynamische Grundkenntnisse bei allen MitarbeiterInnen

• Ritualisierte Begrüßung und Verabschiedung von Bewohnern

3.1.2 Beteiligung der Kinder an Planungen, Gestaltung und Reflexion: • Die Gruppennachmittage dienen zum Erlernen, Erleben und

Ausprobieren bzw. Umsetzen von Kommunikations-, Diskussions- und Verhaltensregeln zu aktuellen Problemen in der Gruppe. Aufbau von sozialer Kompetenz und Abbau von Verhaltensauffälligkeiten.

• Gruppenabend als Gremium zur Mitgestaltung und Mitbestimmung des Gruppenalltags. Sowohl aktuelle organisatorische und gruppendynamische Themen als auch Gruppenregeln werden verbindlich besprochen bzw. geklärt.

• Gruppen- und Privaträume werden von den Kindern und Jugendlichen mit Hilfe der Mitarbeiter selbst gestaltet und gepflegt.

• Wöchentliche Reflexion von eigenem Verhalten und das der anderen Gruppenmitglieder

• Planung von Freizeitaktivitäten • Gruppensprecher/Jugendsenat

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Datum:

01.01.2014

Blatt:

40 / 240 Leistungsbeschreibung

3.1.3 Besondere Schwerpunkte: • Psychotherapeutische Arbeit und Entwicklungsförderung durch

den gruppenübergreifenden Fachdienst • Besondere Aufmerksamkeit auf eine gesunde Ernährung und

Lebensweise • Vor- und Nachbereitung der Besuchswochenenden und

Beurlaubungen • Elternberatung zur Stärkung der Erziehungskompetenz sowie

der Klärung der Eltern-Kind-Beziehung • Hausbesuche durch Mitarbeiter der Gruppe • Einladung der Eltern und Familienangehörigen zu

Elternnachmittagen

3.2 Individuelle Förderung: Die individuelle Förderung findet in der Alltagsarbeit und in regelmäßigen Kleingruppen, Einzelgesprächen und Einzelmaßnahmen statt. Die Themen richten sich nach den aktuellen Anforderungen und werden flexibel gestaltet. So nimmt jedes Kind täglich an den geplanten und angeleiteten Aktivitäten teil. Hier geht es neben Spiel und Spaß in der Freizeit vor allem um Aufbau von Motivation und eine angemessene Frustrationstoleranz.

• Erstellung einer Anamnese und des Genogramms in den ersten drei Monaten nach der Aufnahme

• Ressourcenorientierte Erziehungsplanung mit halbjährlicher Überprüfung

• Individueller Wochenplan • Anbindung an das örtliche Vereinsleben, z. B. Fußballverein • Nach Bedarf Diagnostik und Therapie durch den Fachdienst • Verbindliche Teilnahme an den Freizeitprojekten auf dem

Stammgelände (Sport- und Bewegungspädagogik, kreative Projekte wie „Kunst für Kids“ u. ä.)

3.2.1 Förderung der positiven Persönlichkeitsentwicklung:

Wie im alltäglichen Geschehen, lernt der Jugendliche in speziellen Kleingruppen sich selbst mit seinen Stärken und Schwächen besser kennen und anzunehmen. Wir machen hier den Jugendlichen diverse Sportangebote (Basketball, Fußball, Dart, Kicker) und Spielangebote (Schach, Kartenspiele, Gesellschaftsspiele usw.). Jeder Jugendliche hat die Möglichkeit, unter bestimmten Voraussetzungen einen Verein zu besuchen, um auch externe Kontakte knüpfen zu können.

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Rev. 03 Schloss Dilborn – Die Jugendhilfe

Datum:

01.01.2014

Blatt:

41 / 240 Leistungsbeschreibung

Zusätzlich gibt es auf dem Stammgelände eine Vielzahl von Möglichkeiten. Die sport-, freizeit- und erlebnispädagogischen Angebote stehen allen Kindern und Jugendlichen des Stammgeländes zur Verfügung.

3.2.2 Förderung der sozial-emotionalen Entwicklung: • Erfahrung von Klarheit, Grenzsetzung, Geduld und Nähe durch

die Mitarbeiter • Die Mitarbeiter bleiben in Kontakt, auch in schwierigen

Situationen oder Krisen • Aufarbeitung bisheriger Sozialisationserfahrungen in

Einzelgesprächen oder Therapie • Anleitung zu sozialkonformem Umgang mit Aggressionen und

Frustrationen • Erlernen von alternativen Konfliktlösungsstrategien

Weitere Methoden sind: Entspannung finden, Malen und Gestalten, Werken, und themenspezifische Gruppen: Gewalt, sexueller Missbrauch; Erwachsen werden; Was bedeutet es, ein Junge/ein Mann bzw. ein Mädchen/eine Frau zu sein? Wer bin ich? u. a.

3.2.3 Förderung der schulischen und beruflichen Kompetenz: • Tägliches Silentium von einer Stunde, außer am Wochenende,

mit speziellen Lernmitteln und Methoden sowie Hausaufgabenbetreuung und Kontrolle.

• Erstellung eines individuellen Förderprogramms bei Lernschwächen oder Defiziten, in enger Zusammenarbeit mit den einzelnen Schulen.

• Berufspraktika als alternative Perspektive für Schulmüde oder Schulverweigerer (altersabhängig).

• Wir legen Wert auf die Förderung im Bereich Bildung und Kultur. So schauen wir regelmäßig gemeinsam Nachrichten, lesen die Tageszeitung und besuchen Museen und kulturelle Veranstaltungen.

• Lebenspraktische Tätigkeiten wie Ordnung halten, Reparaturen, Kochen und andere hauswirtschaftliche Arbeiten bereiten auf ein selbstständiges Leben vor.

• Eigene Förderklasse für Emotionale und Soziale Entwicklung auf dem Stammgelände.

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Datum:

01.01.2014

Blatt:

42 / 240 Leistungsbeschreibung

4. Hilfen der Gruppe zur Integration in der Schule • Regelmäßiger, wenn nötig, täglicher Austausch mit den

Klassenlehrern, bei Bedarf auch mit Fachlehrern oder Sozialarbeitern der Schulen

• Hospitation an den Schulen • Bei Bedarf Installation eines Verstärkerprogramms zur

Verbesserung des Sozialverhaltens • Bei Bedarf Installation eines Bring- und Holdienstes mit

Kleinbus

5. Ausstattung / Ressourcen

5.1 Gruppengröße / Stellenschlüssel: • Max. 7 Plätze • 6,8 Pädagogische Mitarbeiter, 1 Hauswirtschaftskraft und

1 Zivildienstleistender (anteilig) für Fahrdienste und Besorgungen

5.2 Mitarbeiterqualifikation / Teamzusammensetzung:

Das Team besteht aus Sozialpädagogen und ErzieherInnen, z. T. mit Doppelqualifikation oder Handwerksausbildung im Erstberuf.

5.3 Räumlichkeiten / Lage: Die Gruppe befindet sich in der ersten Etage des kernsanierten und renovierten Gebäudeteils F mit eigenem Zugang zum Garten. Jedes Kind/jeder Jugendliche hat ein eigenes Zimmer. Es gibt einen sehr großen Wohn- und Spielbereich, eine Küche mit Essplatz, Büro und Bereitschaftszimmer und Sanitärräume für Jungen und Mädchen. Das Außengelände ist ebenfalls kind- und jugendgerecht gestaltet (Fußballplatz, Skateranlage, Spielplatz, Basketballanlage, Kletterwand, Hochseilgarten, Freizeithof).

6. Kosten Entgeltsatz Intensiv 1

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Datum:

01.01.2014

Blatt:

43 / 240 Leistungsbeschreibung

B.6.1.3. Bullerbü B.6.1.3. Heilpädagogische Intensivgruppe Bullerbü

Name der Gruppe / Bezeichnung / Standort / Umfeld Gruppe Bullerbü Standort: 41379 Brüggen, Dilborner Straße 61 Telefon: 02163/9540-43 Fax: 02163/9540-49 E-Mail: [email protected] Geräumiges Erdgeschoss in dem kernsanierten und renovierten Gebäudekörper E (2009), mit eigenem Garten, auf dem Stammgelände in Brüggen, sehr großes parkähnliches Außengelände, zahlreiche Spiel- und Sportmöglichkeiten (Skaterbahn, Fußballplatz, Basketball, Flutlicht-Anlage auf dem Sportplatz), gruppenübergreifende Dienste auf dem Stammgelände (Fachdienst und Freizeitpädagogischer Dienst).

1. Allgemeine Beschreibung der Hilfeform Unsere heilpädagogischen Intensivgruppen bieten eine vollstationäre Hilfe für Kinder und/oder Jugendliche in Form einer Schichtdienstgruppe. Ein pädagogisch qualifiziertes Team arbeitet unter Anleitung einer berufserfahrenen Teamleitung. Nach dem Bezugsbetreuersystem im Sinne einer Verantwortungsträgerschaft findet die Fallfederführung statt und gestattet so eine zuverlässige und personifizierte Begleitung der Hilfeplanung.

2. Rahmenbedingungen / Grundleistungen

2.1 Hilfeform und rechtliche Grundlagen: Vollstationäre Heimunterbringung im Rahmen SGB VIII, § 27 Erzieherische Hilfen in Verbindung mit § 34 Heimerziehung, § 36 Hilfeplanung und Eingliederungshilfe nach § 35a.

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Rev. 03 Schloss Dilborn – Die Jugendhilfe

Datum:

01.01.2014

Blatt:

44 / 240 Leistungsbeschreibung

2.2 Zielgruppe/Indikation: Das Angebot richtet sich an Jungen und Mädchen (und deren Familien), die aufgrund ihrer besonderen Biographie und der damit einhergehenden Lebensgeschichten stark in ihrer Entwicklung benachteiligt und gefährdet sind.

• Kinder im Alter von 5 – 10 Jahren bei der Aufnahme, mit Entwicklungs-, Verhaltens- und Bindungsstörungen

• Vermeidungsverhalten • Dissoziales Verhalten • Aggressives Verhalten • Psychiatrische Störungsbilder jeglicher Art • Nicht altersgemäß entwickelter Umgang mit Normen und

Regeln sowie moralischen Instanzen • Sexualisiertes Verhalten und sexuelle Auffälligkeiten • Schulschwierigkeiten und Schulverweigerung • Aufnahme nach Psychiatrieaufenthalt • Gewalterfahrung und traumatische Erlebnisse, u. a. sexueller

Missbrauch • ADS/ADHS

2.3 Ziele:

Die Ziele orientieren sich an acht Schwerpunkten und Lebensbereichen der Klienten und dem sozialen Milieu und sollen unter Ausschöpfung der Ressourcen eine Entwicklung des Kindes/Jugendlichen ermöglichen und eine positive Integration und Teilhabe an der Gesellschaft vorbereiten:

1. Sicherstellung von Versorgung und Schutz, der in der Familie nicht gewährleistet war und ist.

2. Stärkung der Erziehungskompetenz der Eltern 3. Verbesserung der Kommunikation und Beziehung der

Familienmitglieder 4. Psychische und emotionale Stabilität erhöhen 5. Soziale Kompetenz erweitern 6. Lernverhalten und Leistungsbereitschaft fördern 7. Eigenverantwortlichkeit entwickeln 8. Möglichkeiten der Teilhabe an Bildung und Freizeitgestaltung

2.4 Verweildauer:

Die Verweildauer ist einzelfallbezogen und richtet sich nach dem Hilfeplan. Die Verweildauer in der heilpädagogischen Intensivgruppe Büllerbü ist abhängig von der Entwicklung (ein bis drei Jahre).

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Rev. 03 Schloss Dilborn – Die Jugendhilfe

Datum:

01.01.2014

Blatt:

45 / 240 Leistungsbeschreibung

2.5 Ausschlusskriterien/Leistungsgrenzen: Die Aufnahme in die Gruppe ist ausgeschlossen, wenn im Einzelfall eine körperliche oder geistige Behinderung vorliegt, die einen erhöhten medizinischen Pflegeaufwand notwendig macht. Ebenfalls ausgeschlossen ist die Aufnahme von Kindern und Jugendlichen, die sich dauerhaft nicht auf eine Gruppenstruktur einlassen können, ein extrem hohes Gewaltpotential, Drogenabhängigkeit und/oder ein akutes psychiatrisches Krankheitsbild aufweisen bzw. bei denen eine längerfristige Einzelfallhilfe angestrebt ist.

3. Pädagogisches Konzept Die Mitarbeiter der heilpädagogischen Intensivgruppe Bullerbü richten ihre pädagogische Arbeit mit Engagement und Einfühlungsvermögen, orientiert an den Problemen, Bedürfnissen, Fähigkeiten und Möglichkeiten des einzelnen Kindes, aus. Die Kinder werden in ihrer Individualität angenommen und entsprechend gefördert. Ihre Verhaltensweisen verstehen wir als Hilferuf oder erlernte Überlebensstrategie in Krisen oder krankmachenden Lebens-umständen. Wir wecken bei den Kindern neue Interessen, entwickeln gemeinsam mit ihnen Perspektiven und helfen ihnen, eigene Fähigkeiten und Stärken zu entdecken und somit Vertrauen zu sich selbst zu fassen. Wir bauen Beziehungen zu den oftmals sehr bindungsgestörten Kindern auf, wahren aber auch professionelle Distanz bei akzeptierender, verstehender und nicht konkurrierender Haltung zur Familie des Kindes. Wir arbeiten mit dem Familiensystem, damit wir die Familiendynamik verstehen und konstruktiv beeinflussen können. Wir entwickeln zusammen mit dem Kind und nach den fallspezifischen Möglichkeiten mit dem Familiensystem gemeinsam Lösungsstrategien. Die Gruppe bietet den emotionalen Bezugsrahmen, der Zugehörigkeit vermittelt und in dem selbstständige, eigenverantwortliche und sozialorientierte Handlungsweisen erprobt und erlernt, aber auch Defizite aufgearbeitet werden dürfen. Zu unserem pädagogischen Konzept gehört es auch, dass die Gruppen auf dem Stammgelände übergreifend kooperieren und den Kindern auch die Möglichkeit geben, gruppenübergreifend an Freizeitaktivitäten und Freizeitprojekten teilzunehmen. Dadurch wird das attraktive Angebot für die Kinder ausgeweitet und kann deren individuellen Bedürfnissen besser gerecht werden.

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Rev. 03 Schloss Dilborn – Die Jugendhilfe

Datum:

01.01.2014

Blatt:

46 / 240 Leistungsbeschreibung

3.1 Strukturierung des Gruppenalltags: Die Tagesstruktur des Stammgeländes ist geprägt von klaren Absprachen, die über die verschiedenen Gruppen hinaus einheitlich angewandt werden. Essenszeiten, Ämter, Silentium, Freizeitaktivitäten, Therapie u. a. sind feste Bestandteile. Ausgangszeiten sind altersgestaffelt und jahreszeitlich orientiert.

3.1.1 Steuerung von Gruppenprozessen: • Es finden regelmäßig und verbindlich wöchentliche

Gruppennachmittage statt • In den täglichen Nachmittagsrunden werden

gruppenspezifische Themen bearbeitet • Einmal im Jahr findet eine Gruppenfreizeit statt • Einmal im Jahr findet unter Beteiligung des Freizeit- und

Erlebnispädagogen eine erlebnispädagogische Woche in der Eifel statt

• Gruppendynamische Grundkenntnisse bei allen MitarbeiterInnen

• Ritualisierte Begrüßung und Verabschiedung von Bewohnern

3.1.2 Beteiligung der Kinder an Planungen, Gestaltung und Reflexion: • Die Gruppennachmittage dienen zum Erlernen, Erleben und

Ausprobieren bzw. Umsetzen von Kommunikations-, Diskussions- und Verhaltensregeln zu aktuellen Problemen in der Gruppe. Aufbau von sozialer Kompetenz und Abbau von Verhaltensauffälligkeiten.

• Gruppenabend als Gremium zur Mitgestaltung und Mitbestimmung des Gruppenalltags. Sowohl aktuelle organisatorische und gruppendynamische Themen als auch Gruppenregeln werden verbindlich besprochen bzw. geklärt.

• Gruppen- und Privaträume werden von den Kindern und Jugendlichen mit Hilfe der Mitarbeiter selbst gestaltet und gepflegt.

• Wöchentliche Reflexion von eigenem Verhalten und das der anderen Gruppenmitglieder

• Planung von Freizeitaktivitäten • Gruppensprecher/Jugendsenat

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Datum:

01.01.2014

Blatt:

47 / 240 Leistungsbeschreibung

3.1.3 Besondere Schwerpunkte: • Psychotherapeutische Arbeit und Entwicklungsförderung durch

den gruppenübergreifenden Fachdienst • Besondere Aufmerksamkeit auf eine gesunde Ernährung und

Lebensweise • Vor- und Nachbereitung der Besuchswochenenden und

Beurlaubungen • Elternberatung zur Stärkung der Erziehungskompetenz sowie

der Klärung der Eltern-Kind-Beziehung • Hausbesuche durch Mitarbeiter der Gruppe • Einladung der Eltern und Familienangehörigen zu

Elternnachmittagen

3.2 Individuelle Förderung: Die individuelle Förderung findet in der Alltagsarbeit und in regelmäßigen Kleingruppen, Einzelgesprächen und Einzelmaßnahmen statt. Die Themen richten sich nach den aktuellen Anforderungen und werden flexibel gestaltet. So nimmt jedes Kind täglich an den geplanten und angeleiteten Aktivitäten teil. Hier geht es neben Spiel und Spaß in der Freizeit vor allem um Aufbau von Motivation und eine angemessene Frustrationstoleranz.

• Erstellung einer Anamnese und des Genogramms in den ersten drei Monaten nach der Aufnahme

• Ressourcenorientierte Erziehungsplanung mit halbjährlicher Überprüfung

• Individueller Wochenplan • Anbindung an das örtliche Vereinsleben, z. B. Fußballverein • Nach Bedarf Diagnostik und Therapie durch den Fachdienst • Verbindliche Teilnahme an den Freizeitprojekten auf dem

Stammgelände (Sport- und Bewegungspädagogik, kreative Projekte wie „Kunst für Kids“ u. ä.)

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Rev. 03 Schloss Dilborn – Die Jugendhilfe

Datum:

01.01.2014

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3.2.1 Förderung der positiven Persönlichkeitsentwicklung: Wie im alltäglichen Geschehen, lernt der Jugendliche in speziellen Kleingruppen sich selbst mit seinen Stärken und Schwächen besser kennen und anzunehmen. Wir machen hier den Jugendlichen diverse Sportangebote (Basketball, Fußball, Dart, Kicker) und Spielangebote (Schach, Kartenspiele, Gesellschaftsspiele usw.). Jeder Jugendliche hat die Möglichkeit, unter bestimmten Voraussetzungen einen Verein zu besuchen, um auch externe Kontakte knüpfen zu können. Zusätzlich gibt es auf dem Stammgelände eine Vielzahl von Möglichkeiten. Die sport-, freizeit- und erlebnispädagogischen Angebote stehen allen Kindern und Jugendlichen des Stammgeländes zur Verfügung.

3.2.2 Förderung der sozial-emotionalen Entwicklung: • Erfahrung von Klarheit, Grenzsetzung, Geduld und Nähe durch

die Mitarbeiter • Die Mitarbeiter bleiben in Kontakt, auch in schwierigen

Situationen oder Krisen • Aufarbeitung bisheriger Sozialisationserfahrungen in

Einzelgesprächen oder Therapie • Anleitung zu sozialkonformem Umgang mit Aggressionen und

Frustrationen • Erlernen von alternativen Konfliktlösungsstrategien

Weitere Methoden sind: Entspannung finden, Malen und Gestalten, Werken, und themenspezifische Gruppen: Gewalt, sexueller Missbrauch; Erwachsen werden; Was bedeutet es, ein Junge/Mann zu sein? Wer bin ich?

3.2.3 Förderung der schulischen und beruflichen Kompetenz: • Tägliches Silentium von einer Stunde, außer am Wochenende,

mit Hausaufgabenbetreuung und Kontrolle. • Erstellung eines individuellen Förderprogramms bei

Lernschwächen oder Defiziten, in enger Zusammenarbeit mit den einzelnen Schulen.

• Wir legen Wert auf die Förderung im Bereich Bildung und Kultur. So schauen wir regelmäßig gemeinsam (Kinder-)Nachrichten, lesen die Tageszeitung und besuchen Museen und kulturelle Veranstaltungen.

• Lebenspraktische Tätigkeiten wie Ordnung halten, Reparaturen, Kochen und andere hauswirtschaftliche Arbeiten bereiten auf ein selbstständiges Leben vor.

• Eigene Förderklasse für Emotionale und Soziale Entwicklung auf dem Stammgelände.

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01.01.2014

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4. Hilfen der Gruppe zur Integration in Schule und Kindergarten • Regelmäßiger, wenn nötig, täglicher, Austausch mit den

Klassenlehrern, bei Bedarf auch mit Fachlehrern oder Sozialarbeitern der Schulen

• Hospitation an den Schulen • Bei Bedarf Installation eines Verstärkerprogramms zur

Verbesserung des Sozialverhaltens

5. Ausstattung / Ressourcen

5.1 Gruppengröße / Stellenschlüssel: • Max. 7 Plätze • 6,8 Pädagogische Mitarbeiter, 1 Hauswirtschaftskraft und

1 Zivildienstleistender (anteilig) für Fahrdienste und Besorgungen

5.2 Mitarbeiterqualifikation / Teamzusammensetzung:

Das Team besteht aus Sozialpädagogen und ErzieherInnen, z. T. mit Doppelqualifikation oder Handwerksausbildung im Erstberuf.

5.3 Räumlichkeiten / Lage: Die Gruppe befindet sich auf dem Stammgelände im Erdgeschoss des kernsanierten und renovierten Gebäudes Teil E (Stand 2009). Jedes Kind hat ein eigenes Zimmer. Es gibt einen sehr großen Wohnbereich, ein Spielzimmer, eine Küche mit Essplatz, Büro, Bereitschaftszimmer und Sanitärräume für Jungen und Mädchen. Das Außengelände und der Garten sind über eine Außentreppe direkt erreichbar und ebenfalls kind- und jugendgerecht gestaltet (Fußballplatz, Skateranlage, Spielplatz, Basketballanlage, Kletter-wand, Hochseilgarten, Freizeithof).

6. Kosten Entgeltsatz Intensiv 1

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B.6.1.4. Turmtiger B.6.1.4. Intensivgruppe Turmtiger Stand: 19.12.2012

Name der Gruppe / Bezeichnung / Standort / Umfeld Turmtiger - Heilpädagogische Kinder-Intensivgruppe Standort: 41379 Brüggen, Dilborner Straße 61 Telefon: 02163/9540-11 Fax: 02163/9540-57 E-Mail: [email protected] Etagenwohngruppe auf dem Stammgelände in Brüggen, sehr großes parkähnliches Außengelände, zahlreiche Spiel- und Sportmöglichkeiten (Skaterbahn, Fußballplatz, Basketball, Flutlicht-Anlage auf dem Sportplatz), gruppenübergreifende Fachdienste auf dem Stammgelände (Fachbereiche: Freizeit- und Erlebnispädagogik, Diagnose und Therapie, Aufnahme-management).

1. Allgemeine Beschreibung der Hilfeform Die Heilpädagogische Intensivgruppe bietet eine vollstationäre Hilfe für Kinder in Form einer Schichtdienstgruppe. Ein pädagogisch qualifiziertes Team arbeitet unter Anleitung einer berufserfahrenen Gruppenleitung. Nach dem Bezugsbetreuersystem im Sinne einer Verantwortungsträgerschaft findet die Fallführung statt und gestattet so eine zuverlässige und personifizierte Begleitung der Hilfeplanung.

2. Rahmenbedingungen / Grundleistungen

2.1 Unterbringungsform und rechtliche Grundlagen: Vollstationäre Heimunterbringung im Rahmen SGB VIII, § 27 Erzieherische Hilfen in Verbindung mit § 34 Heimerziehung, § 36 Hilfeplanung und Eingliederungshilfe nach § 35a.

2.2 Zielgruppe/Indikation: Das Angebot richtet sich an Jungen und Mädchen (und deren Familien), die auf Grund ihrer besonderen Biografie und der damit einhergehenden Lebensgeschichte stark in ihrer Entwicklung benachteiligt und gefährdet sind.

• Kinder im Alter von 5 – 11 Jahren bei der Aufnahme, mit Entwicklungs-, Verhaltens- und Bindungsstörungen

• Vermeidungsverhalten • Dissoziales Verhalten • Aggressives Verhalten • Psychiatrische Störungsbilder jeglicher Art • Nicht altersgemäß entwickelter Umgang mit Normen und Regeln sowie

moralischen Instanzen • Sexualisiertes Verhalten und sexuelle Auffälligkeiten • Schulschwierigkeiten und Schulverweigerung • Aufnahme nach Psychiatrieaufenthalt • Gewalterfahrung und traumatische Erlebnisse, u. a. sexueller Missbrauch • ADS/ADHS

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2.3 Ziele: Die Heilpädagogische Intensivgruppe Turmtiger hat den Auftrag und die damit verbundene Intention in der pädagogischen Hilfestellung und Förderung

• der Persönlichkeit, • der Eigenständigkeit, • der Gemeinschaftsfähigkeit, der sozialen Kompetenzen und des damit

einhergehenden Entwicklungs- und Bildungsstands, • der individuellen Fertigkeiten und Fähigkeiten der zu Betreuenden im Hinblick

auf eine nach Möglichkeit selbstständige Lebensführung durch geeignete pädagogische Maßnahmen.

Darüber hinaus beraten und begleiten wir Familienangehörige und/oder weitere Erziehungsbeteiligte, insbesondere in den Themenbereichen Konflikt- und Krisenintervention sowie bei allgemeinen Problem- und Konfliktsituationen.

2.3.1 Teilziele: • Emotionale und soziale Stabilisierung der Kinder und Jugendlichen • Erlernen von grundlegenden Normen und Regeln und deren schrittweise

Verinnerlichung, Reduzierung der Verhaltensauffälligkeiten • Entwicklung von realistischen und erreichbaren Lebensperspektiven • Stärken der Handlungs- und Erziehungskompetenz der Herkunftsfamilie • Klärung der Rückführungsperspektive ins Herkunftssystem und, falls dies

nicht möglich ist, Klärung der mittel- und langfristigen Perspektive • gezielte Förderung von Begabungen und Interessen, Erkennen der eigenen

Fähigkeiten, Fertigkeiten und Stärken sowie deren Förderung, aber auch die eigenen Grenzen erleben

• Stärkung von Frustrationstoleranz und Entwicklung von Durchhaltevermögen • Regelmäßiger Schulbesuch mit dem Ziel, Motivation für das schulische

Lernen zu entwickeln

2.4 Verweildauer: Die Verweildauer ist einzelfallbezogen und richtet sich nach dem Hilfeplan. Die Verweildauer in der Heilpädagogischen Intensivgruppe ist abhängig von der Entwicklung und Zielerreichung, in der Regel ein bis drei Jahre.

2.5 Ausschlusskriterien/Leistungsgrenzen: Die Aufnahme in die Gruppe ist ausgeschlossen, wenn im Einzelfall eine körperliche oder geistige Behinderung vorliegt, die einen erhöhten medizinischen Pflegeaufwand notwendig macht. Ebenfalls ausgeschlossen ist die Aufnahme von Kindern und Jugendlichen, die sich dauerhaft nicht auf eine Gruppenstruktur einlassen können, ein extrem hohes Gewaltpotential, Drogenabhängigkeit und/oder ein akutes psychiatrisches Krankheitsbild aufweisen bzw. bei denen eine längerfristige Einzelbetreuung angestrebt ist.

3. Pädagogisches Konzept Die Mitarbeiter der Heilpädagogischen Intensivgruppe richten ihre pädagogische Arbeit mit Engagement und Einfühlungsvermögen, orientiert an den Problemen, Bedürfnissen, Fähigkeiten und Möglichkeiten des einzelnen Kindes aus. Die Kinder werden in ihrer Individualität angenommen und entsprechend gefördert. Ihre Verhaltensweisen verstehen wir als Hilferuf oder erlernte Überlebensstrategie in Krisen oder krankmachenden Lebensumständen. Wir wecken bei den Kindern neue

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Interessen, entwickeln gemeinsam mit ihnen Perspektiven und helfen ihnen, eigene Fähigkeiten und Stärken zu entdecken und somit Vertrauen zu sich selbst zu fassen.

Wir bauen Beziehungen zu den oftmals sehr bindungsgestörten Kindern auf, wahren aber auch professionelle Distanz bei akzeptierender, verstehender und nicht konkurrierender Haltung zur Familie des Kindes. Wir arbeiten mit dem Familiensystem, damit wir die Familiendynamik verstehen und konstruktiv beeinflussen können. Wir entwickeln zusammen mit dem Kind und nach den fallspezifischen Möglichkeiten mit dem Familiensystem gemeinsam Lösungsstrategien. Die Gruppe bietet den emotionalen Bezugsrahmen, der Zugehörigkeit vermittelt und in dem selbstständige, eigenverantwortliche und sozialorientierte Handlungsweisen erprobt und erlernt, aber auch Defizite aufgearbeitet werden.

Zu unserem pädagogischen Konzept gehört es auch, dass die Gruppen auf dem Stammgelände kooperieren und den Kindern auch die Möglichkeit geben, gruppenübergreifend an Freizeitaktivitäten und Freizeitprojekten teilzunehmen. Dadurch wird das attraktive Angebot für die Kinder ausgeweitet und kann deren individuellen Bedürfnissen besser gerecht werden.

3.1 Strukturierung des Gruppenalltags: Die Tagesstruktur des Stammgeländes ist geprägt von klaren Absprachen, die über die verschiedenen Gruppen hinaus einheitlich angewandt werden. Essenszeiten, Ämter, Silentium, Freizeitaktivitäten, Therapie u. a. sind feste Bestandteile. Ausgangszeiten sind altersgestaffelt und jahreszeitlich orientiert.

3.1.1 Steuerung von Gruppenprozessen: • Es finden regelmäßig und verbindlich wöchentliche Gruppennachmittage statt • In den täglichen Nachmittagsrunden werden gruppenspezifische Themen

bearbeitet • Einmal im Jahr findet eine Gruppenfreizeit statt • Einmal im Jahr findet unter Beteiligung des Freizeit- und Erlebnispädagogen

eine mehrtägige erlebnispädagogische Maßnahme statt • Gruppendynamische Grundkenntnisse bei allen MitarbeiterInnen • Ritualisierte Begrüßung und Verabschiedung von Bewohnern

3.1.2 Beteiligung der Kinder an Planungen, Gestaltung und Reflexion

• In den täglichen Nachmittagsrunden wird für und mit jedem einzelnen Kind der Tag geplant (individuelle Tagesstrukturierung)

• Die Gruppennachmittage dienen zum Erlernen, Erleben und Ausprobieren bzw. Umsetzen von Kommunikations-, Diskussions- und Verhaltensregeln zu aktuellen Problemen in der Gruppe. Aufbau von sozialer Kompetenz und Abbau von Verhaltensauffälligkeiten

• Gruppennachmittag als Gremium zur Mitgestaltung und Mitbestimmung des Gruppenalltags. Sowohl aktuelle organisatorische und gruppendynamische Themen als auch Gruppenregeln werden verbindlich besprochen bzw. geklärt.

• Gruppen- und Privaträume werden von den Kindern und Jugendlichen mit Hilfe der Mitarbeiter selbst gestaltet und gepflegt.

• Wöchentliche Reflexion von eigenem Verhalten und das der anderen Gruppenmitglieder

• Planung von Freizeitaktivitäten • Gruppensprecher/Jugendsenat

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3.1.3 Besondere Schwerpunkte: • Integrierte konzeptionelle Leistungen des Fachdienstes • Besondere Aufmerksamkeit auf eine gesunde Ernährung und Lebensweise • Vor- und Nachbereitung der Besuchswochenenden und Beurlaubungen • Elternberatung zur Stärkung der Erziehungskompetenz sowie der Klärung der

Eltern-Kind-Beziehung • Einladung der Eltern und Familienangehörigen zu Elternnachmittagen

3.2 Individuelle Förderung:

Die individuelle Förderung findet in der Alltagsarbeit und in regelmäßigen Kleingruppen, Einzelgesprächen und Einzelmaßnahmen statt. Die Themen richten sich nach den aktuellen Anforderungen und werden flexibel gestaltet. So nimmt jedes Kind täglich an den geplanten und angeleiteten Aktivitäten teil. Hier geht es neben Spiel und Spaß in der Freizeit vor allem um Aufbau von Motivation und eine angemessene Frustrationstoleranz.

• Erstellung einer Anamnese und des Genogramms in den ersten drei Monaten nach der Aufnahme

• Ressourcenorientierte Erziehungsplanung mit halbjährlicher Überprüfung • Individueller Wochenplan • Anbindung an das örtliche Vereinsleben, z. B. Fußballverein • Integrierte konzeptionelle Leistungen des Fachdienstes • Verbindliche Teilnahme an den Freizeitprojekten auf dem Stammgelände

(Sport- und Bewegungspädagogik, kreative Projekte wie „Kunst für Kids“ u. ä.)

3.2.1 Förderung der positiven Persönlichkeitsentwicklung: Wie im alltäglichen Geschehen, lernen die Kinder in speziellen Kleingruppen sich selbst mit ihren Stärken und Schwächen besser kennen und anzunehmen. Wir machen hier den Kindern diverse Sportangebote (Basketball, Fußball, Dart, Kicker) und Spielangebote (Gesellschaftsspiele, Bewegungsspiele, kreative Spiele). Jedes Kind hat die Möglichkeit, unter bestimmten Voraussetzungen, auch externe Kontakte knüpfen zu können (z.B. Sportverein). Zusätzlich gibt es auf dem Stammgelände eine Vielzahl von Möglichkeiten. Die sport-, freizeit- und erlebnispädagogischen Angebote stehen allen Kindern des Stammgeländes zur Verfügung.

3.2.2 Förderung der sozial-emotionalen Entwicklung: • Erfahrung von Klarheit, Grenzsetzung, Geduld und Nähe durch die Mitarbeiter • Die Mitarbeiter bleiben in Kontakt, auch in schwierigen Situationen oder

Krisen • Aufarbeitung bisheriger Sozialisationserfahrungen in Einzelgesprächen oder

Therapie • Anleitung zu sozialkonformem Umgang mit Aggressionen und Frustrationen • Erlernen von alternativen Konfliktlösungsstrategien

Weitere Methoden sind: Entspannung finden, Malen und Gestalten, Werken, und themenspezifische Gruppen.

3.2.3 Förderung der schulischen und beruflichen Kompetenz: • Tägliches Silentium von einer Stunde, außer am Wochenende, mit

Hausaufgabenbetreuung und Kontrolle.

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• Gute und enge Kooperation, insbesondere mit der Grundschule und der Förderschule.

• Wir legen Wert auf die Förderung im Bereich Bildung und Kultur. So schauen wir regelmäßig gemeinsam (Kinder-)Nachrichten, lesen die Tageszeitung und besuchen Museen und kulturelle Veranstaltungen.

• Lebenspraktische Tätigkeiten wie Ordnung halten, Reparaturen, Kochen und andere hauswirtschaftliche Arbeiten bereiten auf ein selbstständiges Leben vor.

4. Hilfen der Gruppe zur Integration der Kinder in der Schule • Regelmäßiger, wenn nötig, täglicher Austausch mit den Klassenlehrern, bei

Bedarf auch mit Fachlehrern oder Sozialarbeitern der Schulen • Hospitation an den Schulen • Bei Bedarf Installation eines Verstärkerprogramms zur Verbesserung des

Sozialverhaltens

5. Ausstattung / Ressourcen

5.1 Gruppengröße / Betreuungsschlüssel: • 7 Plätze • 1:1,03

5.2 Mitarbeiterqualifikation / Teamzusammensetzung:

Das Team besteht aus. pädagogisch qualifizierten Fachkräften

5.3 Räumlichkeiten / Lage: Die Gruppe befindet sich auf dem Stammgelände auf einer Etage im 1. Stock des Hauptgebäudes. Jedes Kind hat ein eigenes Zimmer. Es gibt einen sehr großen Wohn-/Essbereich, ein Spielzimmer, eine Küche und Sanitärräume für Jungen und Mädchen. Das Außengelände ist ebenfalls kindgerecht gestaltet (Fußballplatz, Skateranlage, Spielplatz, Basketballanlage, Hochseilgarten, Freizeithof).

6. Kosten: Pflegesatz Intensiv 1

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01.01.2014

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B.6.1.5. Löwenherz B.6.1.5. Löwenherz Stand: 05.07.12

Name der Gruppe / Bezeichnung / Standort / Umfeld Inobhutnahme- und Perspektivklärungsgruppe für Kleinkinder Löwenherz – Inobhutnahme- und Perspektivklärungsgruppe für Kleinkinder Standort: 41379 Brüggen, Dilborner Straße 61 Telefon: 02163/9540-16 Fax: 02163/9540-47 E-Mail: [email protected] Etagenwohngruppe auf dem Stammgelände in Brüggen, kleinkindgerechter Innenbereich, integrierter Wohnraum für innewohnende MitarbeiterInnen, parkähnliches Außengelände mit Spielplatz, Wiesenflächen und Baumbestand.

1. Allgemeine Beschreibung der Hilfeform Die Kleinkindergruppe bietet eine vollstationäre Hilfe für kleine Kinder, Aufnahmealter 0-6 Jahre. Ein pädagogisch und kinderpflegerisch qualifiziertes Team betreut die Kinder. Der Dienstplan orientiert sich an den Bedürfnissen der Kinder (Innewohnendes Betreuungsmodell). Es besteht eine interne Vernetzung mit dem Dilborner Fachdienst Diagnostik und Therapie und der Dilborner Familienhilfe (bei bedarf begleitete Besuchskontakte).

2. Rahmenbedingungen

2.1 Unterbringungsform und rechtliche Grundlagen: Vollstationäre Unterbringung nach SGB VIII, § 27 in Verbindung mit § 34, § 36, § 42.

2.2 Zielgruppe/Indikation: Das Angebot richtet sich an kleine Kinder, die aufgrund der besonderen Umstände nicht in ihrem bisherigen Umfeld verbleiben können und deren mittel- und langfristige Perspektive geklärt werden muss.

• Kinder im Alter von 0 – 6 Jahren, die aufgrund der Kriterien des SGB VIII § 8a geschützt werden müssen

• Kinder, deren Bedürfnisse und Verhaltensweisen eine Bereitschaftspflege überfordern würden

• Kinder mit unklarer Sorgerechtslage und ausstehender familiengerichtlicher Klärung

• Komplexe und problematische Gesamtsituation, die besondere Anforderungen an alle Beteiligten stellt und ein professionell-institutionell gestaltetes Hilfesetting erfordert

• Fachlich adäquate Beteiligung des familiären Herkunftssystems • Differenzierte Diagnostik des Entwicklungsstandes des Kindes.

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2.3 Ziele: • Schutz und Pflege des Kindes • Realisierung der emotionalen Bedürfnisse des Kindes • Realisierung der Bindungsbedürfnisse des Kleinkindes unter Einbeziehung

existierender Bindungspersonen • Entwicklungsförderung • Mitwirkung an der Klärung der Zukunftsperspektive des Kindes je nach

individuellem Auftrag • Begleitung der Rückführung oder Übergang in ein geeignetes langfristiges

Betreuungssetting • Durchführung begleiteter Besuchskontakte (Sonderleistung) • Rückführungsvorbereitung der Eltern, Elterntraining (Sonderleistung) • Implementierung spezifischer Angebote für Eltern zur Stärkung der

Bindungskompetenz (z. B. Safe-Programm)

2.4 Verweildauer: So kurz wie möglich, so lang wir nötig. Konkret bedeutet dies, dass der Aufenthalt kurzfristig und begrenzt ist bis zur Klärung der weiteren Perspektive und der Realisierung des Übergangs

2.5 Ausschlusskriterien: Im Prinzip gibt es keine Ausschlusskriterien. Gegebenenfalls bestehende überdurchschnittliche Anforderungen im pflegerischen Bereich aufgrund von Krankheit oder Behinderung müssen im Einzelfall abgeklärt werden.

3. Pädagogisches Konzept Die Mitarbeiter der Kleinkindergruppe richten ihre pädagogische Arbeit mit fachlichem Verständnis für die entwicklungsspezifischen Bedürfnisse der Kleinkinder mit Einfühlungsvermögen und Engagement aus. Die Kinder werden in ihrer Individualität angenommen und gefördert. Durch eine angemessene Gestaltung des Alltags werden die Kinder in ihrer kognitiven, motorischen und sprachlichen Entwicklung gefördert. Die emotionalen Bedürfnisse nach Schutz und Nähe werden besonders berücksichtigt. Das Dilemma des Bindungswunsches des Kindes einerseits und dem Wissen um den zeitlich begrenzten Aufenthalt des Kindes wird gesehen und berücksichtigt. Sofern es möglich ist, werden vorhandene Bindungspersonen in das Hilfekonzept integriert.

3.1 Strukturierung des Alltags: Die Tagesstruktur orientiert sich an den Bedürfnissen der Kinder. Klare Abläufe, wiederkehrende Rituale, wechselnde Phasen der Ruhe und Aktivierung bestimmen den Tagesablauf.

3.1.1 Steuerung von Gruppenprozessen: Je nach Alters- und Entwicklungsstand der Kinder wird die Gruppe als Lern- und Erfahrungsfeld genutzt. Gemeinsames Spielen und gemeinsame Ausflüge im Wohnumfeld bereichern den Alltag der Kinder.

3.1.2 Je nach Alters- und Entwicklungsstand werden die Kinder bei der Gestaltung, insbesondere bei den Spielmöglichkeiten beteiligt. Dabei werden die individuellen Wünsche und Bedürfnisse der Kinder berücksichtigt.

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3.1.3 Besondere Schwerpunkte: • Entwicklungsförderung und Diagnostik unter Beteiligung des Dilborner

Fachdienstes • Gestaltung der Eltern- und Familienkontakte • Partizipation der Eltern am Hilfeprozess, je nach den spezifischen

Erfordernissen des Einzelfalles • Möglichkeit der Durchführung begleiteter Besuchskontakte durch die

Dilborner Familienhilfe (Sonderleistung) • Einbeziehung von relevanten Bindungspersonen des Kindes (z.B. anderen

Familienangehörigen) • Offensive Bearbeitung der Zukunftsperspektive des Kindes mit Ziel, wichtige

Entwicklungs- und Bindungszeit nicht zu verlieren.

3.2 Individuelle Förderung: • Gezielte Spiel- und Beschäftigungsangebote für das Kind • Falls erforderlich und während der Klärungsphase sinnvoll, individuelle

Therapie zur Förderung des Kindes und Aufholen von Entwicklungsrückständen.

3.2.1 Förderung der positiven Persönlichkeitsentwicklung:

• Berücksichtigung der emotionalen Bedürfnisse des Kindes • Aufrechterhaltung und Unterstützung bestehender Bindungen.

3.2.2 Förderung der sozial-emotionalen Entwicklung:

Abhängig vom Lebens- und Entwicklungsalter hat die angemessene Befriedigung der Bedürfnisse der Kleinkinder einen hohen Stellenwert, mit zunehmendem (Kindergarten-)Alter auch die Erfahrung von altersangemessenen Regeln und Grenzen.

3.2.3 Förderung von Bildungskompetenzen: • Integration in einer Kindergartengruppe (in der Regel ab 3 Jahre) • Vorbereitung auf die Einschulung (altersabhängig) • Sprachförderung (Wortschatz, Artikulation) • Erwerb von Vorschulwissen durch anregungs- und lehrreiche Spiel- und

Alltagsgestaltung.

4. Hilfen der Gruppe zur Integration des Kindes im Kindergarten • Regelmäßiger, wenn nötig, täglicher Austausch mit dem Kindergarten • Bei Bedarf Installation eines Verstärkerprogramms zur Verbesserung des

Sozialverhaltens • Bei Bedarf Bereitstellung eines Integrationshelfers (Sonderleistung)

5. Ausstattung / Ressourcen

5.1 Gruppengröße / Betreuungsschlüssel: • 6 Plätze • 1:1,75 Vollzeitstellen (setzt sich zusammen aus 2-3 innewohnenden

Fachkräften und einer Ergänzungskraft mit dem Schwerpunkt Kinderpflege)

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58 / 240 Leistungsbeschreibung

5.2 Mitarbeiterqualifikation: Das Team besteht aus erfahrenen pädagogischen Fachkräften mit kinderpflegerischer Kompetenz und einer Hauswirtschaftskraft. Im Bedarfsfall steht zusätzlich eine Nachtwache zur Verfügung.

5.3 Räumlichkeiten / Lage: Die Gruppe befindet sich als Etagenwohnung in einem der Wohngebäude auf dem Stammgelände. Es gibt 4 Einzelzimmer und ein Doppelzimmer, einen sehr großen Wohn-/Essbereich, mehrere große Speilecken, eine Küche und Sanitärräume. Neben dem Büro und einem gesonderten Bereitschaftszimmer gibt es Rückzugsmöglichkeiten für die innewohnenden MitarbeiterInnen. Das Außengelände ist ebenfalls kindgerecht mit Spielplatz und großem Freigelände.

6. Kosten: Intensivangebot 2:

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B.6.1.6 Buntschatten B.6.1.6. Buntschatten Stand: 12.06.13 Therapeutische Intensivgruppe mit dem Schwerpunkt

Autismusspektumsstörungen

Name der Gruppe / Bezeichnung / Standort / Umfeld Buntschatten Standort: 41379 Brüggen, Dilborner Straße 61 Telefon: 02163/9540-xx Fax: 02163/9540-xx E-Mail: [email protected] Wohngruppe auf dem Stammgelände in Brüggen, sehr großes parkähnliches Außengelände, zahlreiche Spiel- und Sportmöglichkeiten (Skaterbahn, Fußballplatz, Basketball, Flutlicht-Anlage auf dem Sportplatz), gruppenübergreifende Fachdienste auf dem Stammgelände (Fachbereiche: Freizeit- und Erlebnispädagogik, Diagnose und Therapie, Aufnahme-management).

1. Allgemeine Beschreibung der Hilfeform Die therapeutische Intensivgruppe bietet eine vollstationäre Hilfe für Kinder in Form einer Schichtdienstgruppe. Ein pädagogisch qualifiziertes Team arbeitet unter Anleitung einer berufserfahrenen Teamleitung. Nach dem Bezugsbetreuersystem im Sinne einer Verantwortungsträgerschaft findet die Fallführung statt und gestattet so eine zuverlässige und personifizierte Begleitung der Hilfeplanung.

2. Rahmenbedingungen / Grundleistungen

2.1 Unterbringungsform und rechtliche Grundlagen: Vollstationäre Heimunterbringung im Rahmen SGB VIII, § 27 Erzieherische Hilfen in Verbindung mit § 34 Heimerziehung, § 36 Hilfeplanung und Eingliederungshilfe nach § 35a.

2.2 Zielgruppe/Indikation: Das Angebot richtet sich an Jungen und Mädchen (und deren Familien), die auf Grund ihrer besonderen Biografie und der damit einhergehenden Lebensgeschichte stark in ihrer Entwicklung benachteiligt und gefährdet sind. Kinder im Alter von 6 – 12 Jahren bei der Aufnahme, koedukativ, -, insbesondere Kinder mit Entwicklungs- und Verhaltens- und Bindungsstörungen nach ICD 10 F 80: Entwicklungsstörungen des Sprechens F 84: tiefgreifende Entwicklungsstörung (Autismusspektrumsstörungen) F 90: Hyperkinetische Störungen (AD(H)S) F 94: Störungen sozialer Funktionen (Mutismus und Bindungsstörungen)

2.3 Ziele: Unsere therapeutische Intensivgruppe hat die Aufgabe und die damit verbundene Intention in der pädagogischen Hilfestellung und Förderung

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Rev. 03 Schloss Dilborn – Die Jugendhilfe

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• der Persönlichkeit, • der Eigenständigkeit, • der Gemeinschaftsfähigkeit, der sozialen Kompetenzen und des damit

einhergehenden Entwicklungs- und Bildungsstands, • der individuellen Fertigkeiten und Fähigkeiten der zu Betreuenden im Hinblick

auf eine nach Möglichkeit selbstständigen Lebensführung durch geeignete pädagogische Maßnahmen.

Darüber hinaus beraten und begleiten wir Familienangehörige und/oder weitere Erziehungsbeteiligte, insbesondere in den Themenbereichen Konflikt- und Krisenintervention sowie bei allgemeinen Problem- und Konfliktsituationen.

2.3.1 Teilziele: • Emotionale und soziale Stabilisierung der Kinder • Erlernen von grundlegenden Normen, Werten und Regeln und deren

schrittweise Verinnerlichung • Reduzierung der Verhaltensauffälligkeiten • Entwicklung von realistischen und erreichbaren Lebensperspektiven • Stärken der Handlungs- und Erziehungskompetenz der Herkunftsfamilie • Klärung der Rückführungsperspektive ins Herkunftssystem und falls dies nicht

möglich ist, Klärung der mittel- und langfristigen Perspektive • gezielte Förderung von Begabungen und Interessen, Erkennen der eigenen

Fähigkeiten, Fertigkeiten und Stärken sowie deren Förderung, aber auch die eigenen Grenzen erleben

• Stärkung von Frustrationstoleranz und Entwicklung von Durchhaltevermögen • Regelmäßiger Schulbesuch mit dem Ziel, Motivation für das schulische Lernen

zu entwickeln

2.4 Verweildauer: Die Verweildauer in der therapeutischen Intensivgruppe ist einzelfallbezogen und richtet sich nach dem Hilfeplan. Es handelt sich um eine mittelfristige Unterbringung.

2.5 Ausschlusskriterien/Leistungsgrenzen: Geistige Behinderung Die Räumlichkeiten der Gruppe sind nicht barrierefrei!

3. Pädagogisches Konzept Die Mitarbeiter der therapeutischen Intensivgruppe richten ihre pädagogische Arbeit mit Engagement und Einfühlungsvermögen, orientiert an den Problemen, Bedürfnissen, Fähigkeiten und Möglichkeiten des einzelnen Kindes aus. Die Kinder werden gezielt gefördert, ihre Kommunikationskompetenzen und sozialen Teilhabemöglichkeiten zu entwickeln und zu erweitern. Wir wecken bei den Kindern neue Interessen, entwickeln gemeinsam mit ihnen Perspektiven und helfen ihnen, eigene Fähigkeiten und Stärken zu entdecken und somit Vertrauen zu sich selbst und zu ihrer Umwelt zu fassen. Wir bauen Beziehungen zu Kindern mit Bindungsstörungen auf, wahren aber auch professionelle Distanz bei akzeptierender, verstehender und nicht konkurrierender Haltung zur Familie des Kindes. Wir arbeiten mit dem Familiensystem, damit wir die Familiendynamik verstehen und konstruktiv beeinflussen können. Wir entwickeln zusammen mit dem Kind und nach den fallspezifischen Möglichkeiten mit dem

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Rev. 03 Schloss Dilborn – Die Jugendhilfe

Datum:

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Familiensystem gemeinsam Lösungsstrategien. Wir unterstützen die Eltern durch Einübung geeigneter Methoden im Umgang mit ihren kommunikationsgestörten Kindern. Die Gruppe bietet den emotionalen Bezugsrahmen, der Zugehörigkeit vermittelt und in dem selbstständige, eigenverantwortliche und sozialorientierte Handlungsweisen erprobt und erlernt, aber auch Defizite bearbeitet werden.

3.1 Strukturierung des Gruppenalltags: Die Tagesstruktur des Stammgeländes ist geprägt von klaren Absprachen, die über die verschiedenen Gruppen hinaus einheitlich angewandt werden. Essenszeiten, Ämter, Silentium, Freizeitaktivitäten, Therapie u. a. sind feste Bestandteile. Ausgangszeiten sind altersgestaffelt und jahreszeitlich orientiert.

3.1.1 Steuerung von Gruppenprozessen: • Es finden regelmäßig und verbindlich wöchentliche Gruppennachmittage statt • In den täglichen Nachmittagsrunden werden zielgruppengerecht soziale

Kompetenzen gefördert. • Einmal im Jahr findet eine Gruppenfreizeit statt • Einmal im Jahr findet unter Beteiligung des Freizeit- und Erlebnispädagogen

eine mehrtägige erlebnispädagogische Maßnahme statt • Gruppendynamische Grundkenntnisse bei allen MitarbeiterInnen • Ritualisierte Begrüßung und Verabschiedung der Kinder

3.1.2 Beteiligung der Kinder an Planungen, Gestaltung und Reflexion

• Individuelle Tagesstrukturierung für jedes Kind • Die Gruppennachmittage dienen zum Erlernen, Erleben und Ausprobieren bzw.

Umsetzen von Kommunikations- und Verhaltensregeln in der Gruppe. Aufbau von sozialer (Kommunikations-) Kompetenz und Abbau von Verhaltensauffälligkeiten

• Gruppennachmittag als Gremium zur Mitgestaltung und Mitbestimmung des Gruppenalltags. Sowohl aktuelle organisatorische und gruppendynamische Themen als auch Gruppenregeln werden verbindlich vermittelt und eingeübt.

• Gruppen- und Privaträume werden von den Kindern mit Hilfe der Mitarbeiter selbst gestaltet und gepflegt.

• Reflexion und Verstehen des eigenem Verhalten und das der anderen Gruppenmitglieder

• Planung von Freizeitaktivitäten • Gruppensprecher/Jugendsenat

3.1.3 Besondere Schwerpunkte:

• Integrierte konzeptionelle Leistungen des Fachdienstes • Besondere Aufmerksamkeit für eine gesunde und ausgewogene Ernährung

und Lebensweise • Vor- und Nachbereitung der Besuchswochenenden und Beurlaubungen • Elternberatung zur Stärkung der Erziehungskompetenz sowie der Klärung der

Eltern-Kind-Beziehung • Einladung der Eltern und Familienangehörigen zu Elternnachmittagen

3.2 Individuelle Förderung:

Die individuelle Förderung findet in der Alltagsarbeit, in regelmäßigen Kleingruppen und Einzelmaßnahmen statt. Die Themen richten sich nach den aktuellen Anforderungen

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und werden flexibel gestaltet. So nimmt jedes Kind täglich an den geplanten und angeleiteten Aktivitäten teil. Hier geht es neben Spiel und Spaß in der Freizeit vor allem um Aufbau von Motivation und eine angemessene Frustrationstoleranz. Erstellung einer Anamnese und des Genogramms in den ersten drei Monaten nach der Aufnahme Ressourcenorientierte Erziehungsplanung mit halbjährlicher Überprüfung Individueller Tages- und Wochenplan Pro Kind/Tag individuelle Förder- und Therapieangebote Training alltagsbezogener Anforderungen wie z. B. Duschtraining Implementierung von Elementen des TEACCH-Ansatzes (Struktur + Visualisierung) Kakaorunde/Tagesstrukturierung /Tagesplan für jedes Kind Feedback-Runde, Reflexionsrunde nach dem Abendessen Individuelle Förderung im Einzelsetting durch die Gruppepädagogen Therapeutische Angebote durch den Fachdienst, z. B. Kunsttherapie Teilnahme an Mittwochsprojekten nach Bedarf und individueller Passung

3.2.1 Förderung der positiven Persönlichkeitsentwicklung:

Wie im alltäglichen Geschehen, lernen die Kinder in Einzelsettings und in speziellen Kleingruppen sich selbst mit ihren Stärken und Schwächen besser kennenzulernen und anzunehmen. Wir machen hier den Kindern diverse Übungs- und Trainingsangebote zur Steigerung ihrer sozialen und kommunikativen Kompetenz sowie Sport- und Spielangebote.

3.2.2 Förderung der sozial-emotionalen Entwicklung:

• Erfahrung von Klarheit, Grenzsetzung, Geduld und Nähe durch die Mitarbeiter • Die Mitarbeiter bleiben in Kontakt, auch in schwierigen Situationen oder Krisen • Aufarbeitung bisheriger Sozialisationserfahrungen in Einzelgesprächen • Verhaltenstherapeutische Anleitung zum sozialkonformem Umgang • Erlernen von alternativen Konfliktlösungs- und Kommunikationsstrategien

Weitere Methoden sind: Entspannung finden, Malen und Gestalten, Werken, und themenspezifische Gruppen

3.2.3 Förderung der schulischen und beruflichen Kompetenz:

• Tägliches Silentium von einer Stunde mit Hausaufgabenbetreuung und Kontrolle.

• Gute und enge Kooperation, insbesondere mit den Grund- und Förderschulen. • Wir legen Wert auf die Förderung im Bereich Bildung und Kultur. So schauen

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wir regelmäßig gemeinsam (Kinder-)Nachrichten, besuchen Museen und kulturelle Veranstaltungen.

• Lebenspraktische Tätigkeiten wie Ordnung halten, Reparaturen, Kochen und andere hauswirtschaftliche Arbeiten bereiten auf ein selbstständiges Leben vor.

4. Hilfen der Gruppe zur Integration der Kinder in Kindergarten und Schule

• Regelmäßiger, auf den individuellen Bedarf abgestimmter Austausch mit den Kindergärten und Schulen

• Hospitation in den Kindergärten und in den Schulen • Bei Bedarf Installation eines Verstärkerprogramms zur Verbesserung des

Sozialverhaltens und/oder der schulischen Leistung

5. Partizipation und Beteiligungsmanagement Wir orientieren unser Handeln an den Wünschen und Bedürfnissen unserer Kunden. Darunter verstehen wir über die Kostenträger hinaus auch die Kinder, Jugendlichen, jungen Volljährigen und deren Familien-Angehörige. In diesem „Betreuungsdreieck" versuchen wir, über die Hilfeplangespräche hinaus einen konstruktiven Dialog zur Vermittlung und zum Ausgleich der verschiedenen Interessen zu fördern. Dazu gehört unser Verbesserungs-, Beschwerde- und Beteiligungsverfahren:

• Der Jugendsenat wird gebildet aus den Gruppensprechern, die im Rahmen der Gruppenabende gewählt werden

• Die Kinder der Gruppe Buntschatten sind im Jugendsenat vertreten • Die Senatswochenenden unter der Anleitung des Freizeitpädagogen finden

regelmäßig (3x jährlich) statt. • Verbindlicher Austausch des Jugendsenats mit der Einrichtungsleitung • Besondere Beteiligung der Kinder und Jugendlichen auf dem Stammgelände

zu spezifischen Themen (Anbindung, Verbundtreffen) • Auswertungsbogen über Hilfeplanverlauf/Zufriedenheit der Sorgeberechtigten • Befragungsbogen nach der Entlassung

Beschwerdemanagement als zentraler Prozess der Dernbacher Gruppe Katharina Kasper.

6. Ausstattung / Ressourcen 6.1 Gruppengröße / Betreuungsschlüssel:

• 6 Plätze • 1:0,85; davon 0,5Vollkraft Therapie • sowie 0,5 Vollkraft für hauswirtschaftliche Tätigkeiten

6.2 Mitarbeiterqualifikation / Teamzusammensetzung:

Pädagogisch qualifiziertes Fachpersonal Therapeutisch qualifizierte Fachkraft Hauswirtschaftskraft

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6.3 Räumlichkeiten / Lage: Die Gruppe befindet sich auf dem Stammgelände auf zwei Etagen des Hauptgebäudes mit eigenem Eingang und eigenem Treppenhaus. Jedes Kind hat ein eigenes Zimmer. Es gibt einen sehr großen Wohn-/Spielzimmer, und Essbereich, eine Küche und Sanitärräume getrennt für Jungen und Mädchen. Das Außengelände ist ebenfalls kindgerecht gestaltet (Fußballplatz, Skateranlage, Spielplatz, Basketballanlage, Hochseilgarten, Freizeithof).

7. Kosten: Pflegesatz

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B.6.2. Regelgruppe mit integrierten Intensivplätzen B.6.2.1. Leuchtfeuer B.6.2.1. Regelgruppe Leuchtfeuer

Name der Gruppe / Bezeichnung / Standort / Umfeld Gruppe Leuchtfeuer Standort: 41379 Brüggen, Dilborner Straße 61 Telefon: 02163/9540-27 Fax: 02163/9540-69 E-Mail: [email protected] Die Gruppenräume liegen im Erdgeschoss des Gebäudes F auf dem Stammgelände in Brüggen und sind kernsaniert und renoviert (Stand 2009). Sehr großes, parkähnliches Außengelände, zahlreiche Spiel- und Sportmöglichkeiten (Skaterbahn, Fußballplatz, Basketball, Flutlicht-Anlage auf dem Sportplatz), gruppenübergreifende Dienste auf dem Stammgelände (Fachdienst und freizeitpädagogischer Dienst).

1. Allgemeine Beschreibung der Hilfeform Die Gruppe Leuchtfeuer bietet eine vollstationäre Hilfe für Kinder und/oder Jugendliche in Form einer Schichtdienstgruppe. Ein pädagogisch qualifiziertes Team arbeitet unter Anleitung einer berufserfahrenen Teamleitung. Nach dem Bezugsbetreuersystem im Sinne einer Verantwortungsträgerschaft findet die Fallfederführung statt und gestattet so eine zuverlässige und personifizierte Begleitung der Hilfeplanung.

2. Rahmenbedingungen / Grundleistungen

2.1 Hilfeform und rechtliche Grundlagen: Vollstationäre Heimunterbringung im Rahmen § 27 KJHG Erzieherische Hilfen in Verbindung mit § 34 Heimerziehung/36 Hilfe-planung, und als integrierte Intensivplätze, Eingliederungshilfe nach § 35a KJHG.

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2.2 Zielgruppe/Indikation: Aufgenommen werden Jungen und Mädchen mit einem Aufnahmealter von 10 - 16 Jahren, die aufgrund ihrer besonderen Biographie und den damit einhergehenden Lebensgeschichten stark in ihrer Entwicklung benachteiligt und gefährdet sind. Vorrangiges Ziel der Unterbringung soll die Rückführung in das Familiensystem sein. Vermittlung in andere Hilfeformen, z. B. Erziehungsstellen oder die Verselbstständigung innerhalb der Gruppe mit Anschlussmaßnahmen innerhalb unserer Einrichtung, sind weitere Möglichkeiten. Das Intensivangebot für zwei besonders verhaltensauffällige Kinder gilt bis zu einem Aufnahmealter von 12 Jahren und richtet sich vor allem an Kinder mit folgenden Problemlagen:

• Entwicklungs-, Verhaltens- und Bindungsstörungen • Vermeidungsverhalten • Dissoziales Verhalten • Aggressives Verhalten • Psychiatrische Störungsbilder jeglicher Art • Nicht altersgemäß entwickelter Umgang mit Normen und

Regeln sowie moralischen Instanzen • Sexualisiertes Verhalten und sexuelle Auffälligkeiten • Aufnahme nach Psychiatrieaufenthalt • Gewalterfahrung und traumatische Erlebnisse, u. a. sexueller

Missbrauch • ADS/ADHS

2.3 Ziele:

Die Ziele orientieren sich an acht Schwerpunkten und Lebensbereichen der Klienten und dem sozialen Milieu und sollen unter Ausschöpfung der Ressourcen eine Entwicklung des Kindes/Jugendlichen ermöglichen und eine positive Integration und Teilhabe an der Gesellschaft vorbereiten:

1. Sicherstellung von Versorgung und Schutz, der in der Familie nicht gewährleistet war und ist.

2. Stärkung der Erziehungskompetenz der Eltern 3. Verbesserung der Kommunikation und Beziehung der

Familienmitglieder 4. Psychische und emotionale Stabilität erhöhen 5. Soziale Kompetenz erweitern 6. Lernverhalten und Leistungsbereitschaft fördern 7. Eigenverantwortlichkeit entwickeln 8. Möglichkeiten der Teilhabe an Bildung und Freizeitgestaltung

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2.4 Verweildauer: Die Hilfe ist einzelfallbezogen und richtet sich nach dem Hilfeplan. Im Bedarfsfall können die Jugendlichen auch bis zum Wechsel im Verselbstständigungsbereich der Einrichtung verbleiben.

2.5 Ausschlusskriterien/Leistungsgrenzen: Die Aufnahme in die Gruppe ist ausgeschlossen, wenn im Einzelfall eine körperliche oder geistige Behinderung vorliegt, die einen erhöhten medizinischen Pflegeaufwand notwendig macht. Ebenfalls ausgeschlossen ist die Aufnahme von Kindern und Jugendlichen, die sich dauerhaft nicht auf eine Gruppenstruktur einlassen können, ein extrem hohes Gewaltpotential, Drogenabhängigkeit und/oder ein akutes psychiatrisches Krankheitsbild aufweisen bzw. bei denen eine längerfristige Einzelfallhilfe angestrebt ist.

3. Pädagogisches Konzept Die Mitarbeiter der Gruppe Leuchtfeuer richten ihre pädagogische Arbeit mit Engagement und Einfühlungsvermögen, orientiert an den Problemen, Bedürfnissen, Fähigkeiten und Möglichkeiten des einzelnen Kindes oder Jugendlichen aus. Die Kinder und Jugendlichen werden in ihrer Individualität angenommen und entsprechend gefördert. Ihre Verhaltensweisen verstehen wir als Hilferuf oder erlernte Überlebensstrategie in Krisen oder krankmachenden Lebensumständen. Wir wecken bei den Kindern neue Interessen, entwickeln gemeinsam mit ihnen Perspektiven und helfen ihnen, eigene Fähigkeiten und Stärken zu entdecken und somit Vertrauen zu sich selbst zu fassen. Wir bauen Beziehungen zu den oftmals sehr bindungsgestörten Kindern/Jugendlichen auf, wahren aber auch professionelle Distanz bei akzeptierender, verstehender und nicht konkurrierender Haltung zur Familie des Kindes oder Jugendlichen. Wir arbeiten mit dem Familiensystem, damit wir die Familiendynamik verstehen und konstruktiv beeinflussen können. Wir entwickeln zusammen mit dem Kind und nach den fallspezifischen Möglichkeiten mit dem Familiensystem gemeinsam Lösungsstrategien. Die Gruppe bietet den emotionalen Bezugsrahmen, der Zugehörigkeit vermittelt und in dem selbstständige, eigenverantwortliche und sozialorientierte Handlungsweisen erprobt und erlernt, aber auch Defizite aufgearbeitet werden dürfen.

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Zu unserem pädagogischen Konzept gehört es auch, dass die

Gruppen auf dem Stammgelände übergreifend kooperieren und den Kindern auch die Möglichkeit geben, gruppenübergreifend an Freizeitaktivitäten und Freizeitprojekten teilzunehmen. Dadurch wird das attraktive Angebot für die Kinder ausgeweitet und kann deren individuellen Bedürfnissen besser gerecht werden.

3.1 Strukturierung des Gruppenalltags: Die Tagesstruktur des Stammgeländes ist geprägt von klaren Absprachen, die über die verschiedenen Gruppen hinaus einheitlich angewandt werden. Essenszeiten, Ämter, Silentium und Freizeitaktivitäten sind altersgestaffelt und jahreszeitlich orientiert.

3.1.1 Steuerung von Gruppenprozessen: • Es finden regelmäßig und verbindlich wöchentliche

Gruppennachmittage statt • In den täglichen Nachmittagsrunden werden

gruppenspezifische Themen bearbeitet • Einmal im Jahr findet eine Gruppenfreizeit statt • Einmal im Jahr findet unter Beteiligung des Freizeit- und

Erlebnispädagogen eine erlebnispädagogische Woche in der Eifel statt

• Gruppendynamische Grundkenntnisse bei allen MitarbeiterInnen

• Ritualisierte Begrüßung und Verabschiedung von Bewohnern • Obligatorisch ist die jährliche Ferienfreizeit

3.1.2 Beteiligung der Kinder an Planungen, Gestaltung und Reflexion

• Die Gruppennachmittage dienen zum Erlernen, Erleben und Ausprobieren bzw. Umsetzen von Kommunikations-, Diskussions- und Verhaltensregeln zu aktuellen Problemen in der Gruppe. Aufbau von sozialer Kompetenz und Abbau von Verhaltensauffälligkeiten.

• Gruppenabend als Gremium zur Mitgestaltung und Mitbestimmung des Gruppenalltags. Sowohl aktuelle organisatorische und gruppendynamische Themen als auch Gruppenregeln werden verbindlich besprochen bzw. geklärt.

• Gruppen- und Privaträume werden von den Kindern und Jugendlichen mit Hilfe der Mitarbeiter selbst gestaltet und gepflegt.

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• Wöchentliche Reflexion von eigenem Verhalten und das der anderen Gruppenmitglieder

• Planung von Freizeitaktivitäten • Gruppensprecher/Jugendsenat

3.1.3 Besondere Schwerpunkte:

• Besondere Aufmerksamkeit auf eine gesunde Ernährung und Lebensweise

• Vor- und Nachbereitung der Besuchswochenenden und Beurlaubungen

• Elternberatung zur Stärkung der Erziehungskompetenz sowie der Klärung der Eltern-Kind-Beziehung

• Hausbesuche durch Mitarbeiter der Gruppe • Einladung der Eltern und Familienangehörigen zu

Elternnachmittagen Als Zusatzleistung wird angeboten:

• Psychotherapeutische Arbeit und Entwicklungsförderung durch den gruppenübergreifenden Fachdienst

3.2 Individuelle Förderung:

Die individuelle Förderung findet in der Alltagsarbeit, in regelmäßigen Kleingruppen und Einzelgesprächen statt. Die Themen richten sich nach den aktuellen Anforderungen und werden flexibel gestaltet. So nimmt jedes Kind regelmäßig an den geplanten und angeleiteten Aktivitäten teil. Hier geht es neben Spiel und Spaß in der Freizeit vor allem um Aufbau von Motivation und eine angemessene Frustrationstoleranz.

• Erstellung einer Anamnese und des Genogramms in den ersten drei Monaten nach der Aufnahme

• Ressourcenorientierte Erziehungsplanung mit halbjährlicher Überprüfung

• Individueller Wochenplan • Anbindung an das örtliche Vereinsleben, z. B. Fußballverein • Nach Bedarf Diagnostik und Therapie durch den Fachdienst

(Zusatzleistung) • Verbindliche Teilnahme an den Freizeitprojekten auf dem

Stammgelände (Sport- und Bewegungspädagogik, kreative Projekte wie „Kunst für Kids“ u. ä.)

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3.2.1 Förderung der positiven Persönlichkeitsentwicklung: Wie im alltäglichen Geschehen, lernt der Jugendliche in speziellen Kleingruppen sich selbst mit seinen Stärken und Schwächen besser kennen und anzunehmen. Wir machen hier den Jugendlichen diverse Sportangebote (Basketball, Fußball, Dart, Kicker) und Spielangebote (Schach, Kartenspiele, Gesellschaftsspiele usw.). Jeder Jugendliche hat die Möglichkeit, unter bestimmten Voraussetzungen einen Verein zu besuchen, um auch externe Kontakte knüpfen zu können. Zusätzlich gibt es auf dem Stammgelände eine Vielzahl von Möglichkeiten. Die sport-, freizeit- und erlebnispädagogischen Angebote stehen allen Kindern und Jugendlichen des Stammgeländes zur Verfügung.

3.2.2 Förderung der sozial-emotionalen Entwicklung: • Erfahrung von Klarheit, Grenzsetzung, Geduld und Nähe durch

die Mitarbeiter • Die Mitarbeiter bleiben in Kontakt, auch in schwierigen

Situationen oder Krisen • Aufarbeitung bisheriger Sozialisationserfahrungen in

Einzelgesprächen oder Therapie • Anleitung zu sozialkonformem Umgang mit Aggressionen und

Frustrationen • Erlernen von alternativen Konfliktlösungsstrategien

Weitere Methoden sind: Entspannung finden, Malen und Gestalten, Werken, und themenspezifische Gruppen: Gewalt, sexueller Missbrauch; Erwachsen werden; Was bedeutet es, ein Junge/ein Mann bzw. ein Mädchen/eine Frau zu sein? Wer bin ich? u. a.).

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3.2.3 Förderung der schulischen und beruflichen Kompetenz: • Tägliches Silentium von einer Stunde, außer am Wochenende,

mit Hausaufgabenhilfe, spez. Lernmitteln und Methoden. • Erstellung eines individuellen Förderprogramms bei

Lernschwächen oder Defiziten, in enger Zusammenarbeit mit den einzelnen Schulen.

• Berufspraktika als alternative Perspektive für Schulmüde oder Schulverweigerer.

• Wir legen Wert auf die Förderung im Bereich Bildung und Kultur. So schauen wir regelmäßig gemeinsam Nachrichten, lesen die Tageszeitung und besuchen Museen und kulturelle Veranstaltungen.

• Lebenspraktische Tätigkeiten wie Ordnung halten, Reparaturen, Kochen und andere hauswirtschaftliche Arbeiten bereiten auf ein selbstständiges Leben vor.

• Eigene Förderklasse für Emotionale und Soziale Entwicklung auf dem Stammgelände.

4. Hilfen der Gruppe zur Integration in Schule und Kindergarten

• Regelmäßiger, wenn nötig, täglicher, Austausch mit den Klassenlehrern, bei Bedarf auch mit Fachlehrern oder Sozialarbeitern der Schulen

• Bei Bedarf Installation eines Verstärkerprogramms zur Verbesserung des Sozialverhaltens

5. Ausstattung / Ressourcen

5.1 Gruppengröße / Stellenschlüssel:

• Max. 9 Plätze • 5,9 Pädagogische Mitarbeiter, 1 Hauswirtschaftskraft und

1 Zivildienstleistender (anteilig) für Fahrdienste und Besorgungen

5.2 Mitarbeiterqualifikation / Teamzusammensetzung:

Das Team besteht aus Sozialpädagogen und ErzieherInnen, z. T. mit Doppelqualifikation oder Handwerksausbildung im Erstberuf.

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5.3 Räumlichkeiten / Lage: Die Gruppe befindet sich im Erdgeschoss des Gebäudes F auf dem Stammgelände, welches kernsaniert und renoviert wurde (2009). Jedes Kind/jeder Jugendliche hat ein eigenes Zimmer. Es gibt einen sehr großen Wohn- und Spielbereich, eine Küche mit Essplatz, Büro und Bereitschaftszimmer, Sanitärräume für Jungen und Mädchen. Das Außengelände ist ebenfalls kind- und jugendgerecht gestaltet (Fußballplatz, Skateranlage, Spielplatz, Basketballanlage, Kletterwand, Hochseilgarten, Freizeithof).

6. Kosten Entgeltsatz Regel Entgeltsatz Intensiv 1 Entgeltsatz Clearing

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B.6.3. Integratives Kinderhaus B.6.3.1. Enzian B.6.3.1. Regelgruppe Enzian

Name der Gruppe / Bezeichnung / Standort / Umfeld Gruppe Enzian Standort: 41379 Brüggen, Dilborner Straße 61 Telefon: 02163/9540-28 Fax: 02163/9540-28 E-Mail: [email protected] Ca. 450 m² Gruppenräumlichkeiten in der historischen Rentei von Schloss Dilborn in Brüggen. Es gibt einen geschützten Innenhof mit Spielmöglichkeiten für die Kinder (Basketballnetz, Trampolin, kleine Fahrzeuge, die auf aufgezeichneten Verkehrswegen fahren können, großer Sandkasten mit Spielmobil, im Sommer großes Planschbecken sowie gemütliche Sitzecke mit Sonnenschutz). Ein Umzug innerhalb des Stammgeländes ist geplant. Die Einrichtung verfügt über ein großes parkähnliches Außengelände, umgeben von einem großen Waldgebiet; es sind zahlreiche Spiel- und Sportmöglichkeiten (Skaterbahn, Fußballplatz, Basketball, Flutlicht-Anlage auf dem Sportplatz) vorhanden; gruppenübergreifende Dienste auf dem Stammgelände (Fachdienst und Freizeitpädagogischer Dienst).

1. Allgemeine Beschreibung der Hilfeform Die Gruppe Enzian bietet eine vollstationäre Hilfeform für Klein- und Grundschulkinder sowie für Kinder im Grenzbereich geistiger Behinderungen/Lernbehinderungen. Außerdem können kranke Kinder zur Entlastung der Familie aufgenommen werden. Das Team besteht aus berufserfahrenen, pädagogisch qualifizierten Mitarbeitern, mit Unterstützung einer Kinderkrankenschwester, unter Führung einer Teamleitung. Nach dem Bezugsbetreuersystem im Sinne einer Verantwortungsträgerschaft findet Fallfederführung statt und erlaubt so eine zuverlässige und klare Begleitung der Hilfeplanung.

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2. Rahmenbedingungen / Grundleistungen

2.1 Hilfeform und rechtliche Grundlagen: Vollstationäre Heimunterbringung im Rahmen des § 27 KJHG Erzieherische Hilfen in Verbindung mit § 34ff. Heimerziehung/36 Hilfeplanung.

2.2 Zielgruppe/Indikation: Aufgenommen werden Mädchen und Jungen im Aufnahmealter von 0 - 8 Jahren, die aufgrund ihrer Biographie stark in ihrer Entwicklung benachteiligt sind, Kinder im Grenzbereich geistiger Behinderung und Lernbehinderung, die bei der Aufnahme auch älter als 8 Jahre alt sein können, chronisch kranke Kinder mit erhöhtem Hilfeaufwand (z. B. Dialyse-Patienten, Diabetes-Patienten usw.). Die Aufnahme-möglichkeit für kranke Kinder besteht auch als Kurzzeithilfe zur Entlastung der Herkunftsfamilien. Darüber hinaus verfügt die Gruppe über 2 Krisenplätze für Säuglinge und Kleinstkinder, die zu jeder Zeit aufgenommen werden können. Vorrangiges Ziel der Hilfe soll die Rückführung in das Familiensystem sein oder die Vermittlung in andere Hilfeformen, z. B. Erziehungsstellen. Bei Bedarf besteht auch die Möglichkeit von Anschlussmaßnahmen in unserer Einrichtung.

2.3 Ziele: Die Ziele orientieren sich an acht Schwerpunkten und Lebensbereichen der Klienten und dem sozialen Milieu und sollen unter Ausschöpfung der Ressourcen eine Entwicklung des Kindes/Jugendlichen ermöglichen und eine positive Integration und Teilhabe an der Gesellschaft vorbereiten:

1. Sicherstellung von Versorgung und Schutz, der in der Familie nicht gewährleistet war und ist.

2. Stärkung der Erziehungskompetenz der Eltern 3. Verbesserung der Kommunikation und Beziehung der

Familienmitglieder 4. Psychische und emotionale Stabilität erhöhen 5. Soziale Kompetenz erweitern 6. Lernverhalten und Leistungsbereitschaft fördern 7. Eigenverantwortlichkeit entwickeln 8. Möglichkeiten der Teilhabe an Bildung und Freizeitgestaltung

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2.4 Verweildauer: Die Hilfe ist einzelfallbezogen und richtet sich nach dem Hilfeplan. Im Bedarfsfall können besonders die Kinder im Grenzbereich geistiger Behinderung auch bis zum Wechsel in die Verselbstständigung bei uns verbleiben.

2.5 Ausschlusskriterien/Leistungsgrenzen: Die Aufnahme in die Gruppe ist ausgeschlossen für Kinder über 10 Jahre, die keine körperliche oder geistige Behinderung aufweisen. Ebenfalls ausgeschlossen ist die Aufnahme von Kindern, die sich dauerhaft nicht auf eine Gruppenstruktur einlassen können.

3. Pädagogisches Konzept Die Gruppe Enzian und ihre Mitarbeiter führen ihre pädagogische Arbeit mit Einfühlungsvermögen, Engagement und hoher Kompetenz aus. Dabei orientiert sich das Team an den Bedürfnissen und Fähigkeiten, aber auch Problemen der einzelnen Kinder. Um den Kindern gerecht zu werden, unterstützen wir unsere Arbeit durch folgende Projekte: Wichtig ist es für uns, den Tagesablauf aktivierend und ressourcen-orientiert zu gestalten. Dabei nutzen wir unsere naturnahe Umgebung, die wir in Dilborn vorfinden, sowie einen Bauernhof, der mit uns zusammenarbeitet. Wir gestalten Waldwanderungen und Waldspiele, die dazu dienen, den Kindern die Natur näherzubringen. Die Kinder lernen das Leben auf einem Bauernhof kennen. U. a. führen wir dort Ernteprojekte durch (Kartoffel-, Heu- und Getreide-ernte). Gerade für unsere hilfsbedürftigen Kinder, die in krank-machenden Lebensumständen lebten, ist dieser Ort ein wahrer Balsam für die Seele. Kunst wird als therapeutisches Mittel in den Alltag miteinbezogen. Die Kinder lernen verschiedene künstlerische Gestaltungsmöglichkeiten kennen: vom Fingerfarben-Malen bis hin zu Gemeinschaftswerken, Kollagen fertigen und Arbeiten mit Gips (Gipsmasken, eigenes Gesicht eingipsen), das Malen mit Kreide, Kohlestiften oder Ölfarbe sowie Seidenmalerei.

• Als erstes dürfen die Kinder ein Bild für ihr Zimmer malen, danach eines für die Gruppe

• Kunstnachmittage mit Eltern bzw. Familienangehörigen und/oder weiteren Erziehungsbeteiligten werden durchgeführt

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• Gruppenarbeit • Die Gruppe betreibt ein kleines Kunstcafé und macht

Ausstellungen (2009) • Malen mit Senioren aus unseren umliegenden Altenheimen

In jedem Kind steckt ein Künstler. Jedes Kind wird als junger Künstler gesehen und verfügt über die gleichen Grundausstattungen, die zum Malen notwendig sind. Diese werden von den Einzelnen lediglich intensiver genutzt und sensibler entdeckt. Für die Kinder bedeutet es, dass Schwierigkeiten und Probleme in den Hintergrund treten und in aktiven Prozessen neue Bewältigungsmöglichkeiten gefunden werden können. Der Prozess bedeutet für jeden jungen Künstler Empfinden, Wahrnehmen und Gestalten. Lernmöglichkeiten des Einzelnen sollen vielseitig und unterschiedlich sein:

• Anregung der Fantasie • Schulung der Grob- und Feinmotorik • Einübung von Konzentration und Ausdauer • Abbau von Spannung = Entspannung • Möglichkeit der Selbsterfahrung • Stärkung des Selbstwertgefühles • Erfolgserlebnis durch Ausstellung im Gruppenraum

Gemeinschaftliche religiöse Rituale werden mit den Kindern im Tagesablauf eingeübt. Eine bewusste Akzeptanz zum Glauben wird aufgebaut:

• Religiöse Themen werden im Tagesablauf eingebaut. • Gemeinschaftliche Rituale werden durchgeführt (z. B.

Tischgebete). • Christliche Feste werden gefeiert und gemeinsam begangen. • Körperzentrierte Gestaltung • Zielgruppe: Kinder mit Entwicklungsstörungen oder Behinderte • Körperübungen, die Wahrnehmungs- und Ausdrucksfähigkeit

von Gefühlen verbessern. • Emotionale Defizite werden aufgearbeitet und neue

Fähigkeiten im Umgang mit sich selbst sowie mit anderen Menschen eingeübt.

Zu unserem pädagogischen Konzept gehört es auch, dass wir Kindern verschiedene Möglichkeiten bieten, sich zurückziehen zu können.

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Weiterhin haben sie auch die Möglichkeit, auf dem Stammgelände gruppenübergreifend an Freizeitaktivitäten und Freizeitprojekten teilzunehmen. Wir fördern die Mitgliedschaft in ortsansässigen Vereinen.

3.1 Strukturierung des Gruppenalltags: Die Tagesstruktur ist geprägt durch pflegerische Aufgaben, Essenszeiten, Ämtergänge (altersgestaffelt), Silentium, Freizeitaktivitäten hinsichtlich unserer Projektangebote (Kunst, Musik, körperzentrierte Gestaltung und Naturangebote).

3.1.1 Steuerung des Gruppenalltags: • Mit Kindern ab 5 Jahren finden verbindlich wöchentliche

Gruppennachmittage statt • Es finden mehrmals wöchentlich eigene Projektangebote statt • Tagesstrukturen und tägliche Rituale sind festgelegt • Tägliches Treffen am Nachmittag • Ritualisierte Begrüßung und Verabschiedung von Bewohnern • Obligatorisch ist die jährliche Ferienfreizeit

3.1.2 Beteiligung der Kinder an Planung, Gestaltung und Reflexion:

• An den Gruppennachmittagen werden aktuelle Probleme erörtert

• Planung von Freizeitaktivitäten • Gruppensprecher/Jugendsenat • Abendliche Reflexion des Tagesablaufes und regelmäßige

individuelle Gespräche

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3.2.2 Förderung der sozial-emotionalen Entwicklung: • Erfahrung von Geduld, Nähe und Empathie durch die

Mitarbeiter. • Wichtige Kriterien, die die Mitarbeiter den Kindern vermitteln,

sind: sie zu ermutigen, zu tolerieren, sie gerecht zu behandeln, ihnen Geborgenheit zu geben, Kinder in Freundschaft anzunehmen, anzuerkennen, wertzuschätzen, dem Kind zu vermitteln, dass es verstanden wird, ihm zu vertrauen. Wichtige Methoden sind: Entspannung finden, Malen, Gestalten, Musizieren, Naturerfahrungen (in altersspezifischen Gruppen).

• Naturerfahrung bietet Bewegungsanreize, es werden motorische Geschicklichkeit und Kondition gefördert, Wahrnehmung, alle Sinne werden auf natürliche Weise vielseitig angeregt, Kreativität, in der Natur gibt es kein vorgefertigtes Spielzeug, der Fantasie sind keine Grenzen gesetzt, Sozialverhalten. Durch das Fehlen von Spielzeug und die Notwendigkeit gegenseitiger Hilfestellungen werden das Sozialverhalten sowie der Zusammenhalt in der Gruppe gestärkt.

3.2.3 Förderung der vorschulischen und schulischen Kompetenz:

• Schulkinder und Kinder im Grenzbereich geistiger Behinderung • Silentium eine Stunde, außer am Wochenende • Allgemeine Frühförderung, Korrektur von Lernblockaden • Wir legen großen Wert auf kreative, musische und

naturbezogene Förderung

4. Hilfe der Gruppe zur Integration in Schule und Kindergarten • Regelmäßiger Austausch mit den Erzieherinnen im Kindergarten

und den Lehrern in den Schulen • Hausaufgabenheft wird geführt und kontrolliert • Einsetzen von Verstärkerprogrammen zur Verbesserung der

Leistung und des Sozialverhaltens • Besuch der Krabbelgruppe der Einrichtung oder des

Kindergartens (bei Vorschulkindern) • Hausaufgabenbetreuung

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01.01.2014

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5. Ausstattung / Ressourcen

5.1 Gruppengröße / Stellenschlüssel: • Max. 9 Plätze plus zwei Krisenplätze • 5,1 Pädagogische Mitarbeiter, 1,0 Kinderkrankenschwester,

Hauswirtschaftskraft, Teamleitung anteilig, freigestellt

5.2. Mitarbeiterqualifikation / Teamzusammensetzung: Das Team besteht aus berufserfahrenen Sozialpädagogen, ErzieherInnen, z. T. mit Zusatzqualifikationen, einer Kinderkrankenschwester.

5.3 Räumlichkeit/Lage: Die Gruppe befindet sich auf dem Stammgelände in der historischen Rentei vom Dilborner Schloss auf zwei Etagen. Jedes Kind hat ein eigenes Zimmer. Es gibt einen Wohn-/Ess- und Spielbereich (Spieloase mit Ballecke, Hängematte, Ruheraum), eine Küche und Sanitärräume. Wir haben einen schön gestalteten Innenhof mit Spielstraße, Trampolin, Sandkasten, Sitzecke mit Sonnendach. Das Außengelände ist ebenfalls kind- und jugendgerecht gestaltet (Fußballplatz, Skateranlage, Spielplatz, Basketballanlage, Kletterwand, Hochseilgarten, Freizeithof mit Kunstraum).

6. Kosten: Entgeltsatz: Regel

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Außenwohngruppen Teil C C.1. Vorwort Die Außenwohngruppen liegen regional im Einzugsgebiet der Einrichtung in den Kreisen Kleve, Viersen, Heinsberg und den Städten Mönchengladbach und Krefeld. Für die Kinder, Jugendlichen und deren Mitarbeiter bedeutet das Leben und Arbeiten in einer Außenwohngruppe die Möglichkeit, unter besonders „natürlichen“ Rahmenbedingungen sozialräumlich verortet aufwachsen zu können. Teilnahme an christlichen, kulturellen und sportlichen Aktivitäten gehören genauso dazu wie die Nachbarschaftspflege und der Besuch öffentlicher Schulen. Konzeptionell bieten die Außenwohngruppen der Einrichtung den Zugang zu den regionalen Jugendhilfeplanungen und den fachspezifischen Institutionen. Darüber hinaus ergeben sich Zugangsformen zu den wichtigen Ballungsräumen des westlichen Ruhrgebietes und der Rheinschiene. Wir haben die Standorte so gewählt, dass kleine Systeme entstehen, die sich gegenseitig unterstützen, entlasten und begleiten (Verbundprinzip).

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C.2. Angebotsstruktur C.2.1. Familienwohngruppe Achterhoek C.2.1. Familienwohngruppe Achterhoek

Name der Gruppe / Bezeichnung / Standort / Umfeld FWG Achterhoek Standort: 47626 Kevelaer, Achterhoeker Schulweg 4 Telefon: 02838/2588 Fax: 02838/2588 E-Mail: [email protected] Die FWG liegt in der Bauernschaft Achterhoek im Kreis Kleve und bewohnt dort ein ehemaliges Bauernhaus mit großem Garten, Scheune und Stall mit eigenen Pferden, Hasen, Hühnern, Katzen und Fischen.

1. Allgemeine Beschreibung der Hilfeform Die familienähnliche Wohngruppe bietet eine vollstationäre Hilfe für Kinder und Jugendliche in Form einer sozialpädagogischen Lebensgemeinschaft. Pädagogen mit langjähriger Berufserfahrung begleiten und qualifizieren das Team. Im hinteren Teil des Wohnhauses, dem ehemaligen Stall, wohnt der zuständige Teamleiter mit seiner Familie. Das kontinuierliche Beziehungsangebot ermöglicht ein familienorientiertes Zusammenleben, das vom gesamten Team mitgetragen wird. Aufgrund dieses besonderen Konzeptes - Wohnen des Teamleiters im Haus und gleichzeitig Schichtdienstgruppe - bieten wir den Kindern und Jugendlichen einerseits die Geborgenheit einer Familie und andererseits die Freiheit einer Wohngruppe.

2. Rahmenbedingungen / Grundleistungen

2.1 Hilfeform und rechtliche Grundlagen: Vollstationäre Heimunterbringung im Rahmen der Hilfe zur Erziehung nach dem SGB VIII, § 27, § 34 des KJHG und Eingliederungshilfe nach § 35a und § 43a SGB XI.

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2.2 Zielgruppe/Indikation: Aufgenommen werden Jungen und Mädchen bis zum Alter von 12 Jahren mit Entwicklungsverzögerungen, erheblichen Verhaltensauffälligkeiten, psychischen Störungen, Missbrauchs- und Vernachlässigungserfahrungen, mit einer mittel- bis langfristigen Perspektive.

Ziele: Die Ziele orientieren sich an acht Schwerpunkten und Lebensbereichen der Klienten und dem sozialen Milieu und sollen unter Ausschöpfung der Ressourcen eine Entwicklung des Kindes/Jugendlichen ermöglichen und eine positive Integration und Teilhabe an der Gesellschaft vorbereiten:

1. Sicherstellung von Versorgung und Schutz, der in der Familie nicht gewährleistet war und ist.

2. Stärkung der Erziehungskompetenz der Eltern 3. Verbesserung der Kommunikation und Beziehung der

Familienmitglieder 4. Psychische und emotionale Stabilität erhöhen 5. Soziale Kompetenz erweitern 6. Lernverhalten und Leistungsbereitschaft fördern 7. Eigenverantwortlichkeit entwickeln 8. Möglichkeiten der Teilhabe an Bildung und Freizeitgestaltung

2.4 Verweildauer:

Die Hilfe ist einzelfallabhängig, in der Regel aber auf Dauer bis zur Verselbstständigung angelegt. Eine ambulante Hilfe ist anschließend möglich.

2.5 Ausschlusskriterien/Leistungsgrenzen: Die Aufnahme in die Gruppe ist ausgeschlossen, wenn im Einzelfall eine erhebliche körperliche oder geistige Behinderung vorliegt, die einen erhöhten medizinischen Pflegeaufwand notwendig macht. Ebenfalls ausgeschlossen ist die Aufnahme von Kindern und Jugendlichen, die sich nicht auf eine familienähnliche Gruppenstruktur einlassen können, ein hohes Gewaltpotential, Drogenabhängigkeit und/oder ein akutes psychisches Krankheitsbild aufweisen bzw. bei denen eine längerfristige Einzelbetreuung angestrebt wird.

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3. Pädagogisches Konzept Die pädagogische Arbeit ist geprägt von einer heilpädagogischen Haltung. Jedes Kind wird mit all seinen Besonderheiten, Eigenarten und Schwierigkeiten so angenommen, wie es ist. Wir begreifen seine Verhaltensauffälligkeiten als die für das Kind zu diesem Zeitpunkt bestmögliche Lösungsstrategie für seine Probleme und gehen im Hinblick auf Veränderungen von einem ganzheitlichen Ansatz aus. Das familienähnlich geführte System gibt den Rahmen vor, in dem die Kinder lernen, ihre Bedürfnisse und Interessen zu äußern und Konflikte miteinander, untereinander und mit den Pädagoginnen zu klären.

3.1 Strukturierung des Gruppenalltags: Eine klare Tagesstruktur, die sich an den Erfordernissen eines realen Alltags orientiert, prägt den pädagogischen Alltag • Geregelter Schul- oder Ausbildungsbesuch • Feste Zeiten im Tagesablauf • Verbindliche Teilnahme an Mahlzeiten • Feste Lernzeiten • Übernahme von Aufgaben für die Gruppe (Putzämter, Einkaufen,

Kochen, Tierversorgung etc.) • Feste Rituale (Feste, Feiern) • Integration in Nachbarschaftsrituale und ortsansässige Vereine • Erlebnispädagogische Ferienmaßnahmen • Regelmäßige Gruppenaktivitäten

3.1.1 Steuerung von Gruppenprozessen: Der familiäre Rahmen der alters- und geschlechtsgemischten Gruppe bietet die Möglichkeit, das Zusammenleben als soziales Lernfeld zu nutzen, in dem individuelle Probleme bearbeitet und lebenspraktische Fähigkeiten eingeübt werden können. Die Gruppendynamik und deren Bearbeitung schaffen die Möglichkeit, eigenes Verhalten zu erproben, zu reflektieren und dadurch neue Wege, aber auch Grenzen zu erfahren und kennenzulernen. Durch gezielte Dienstplanung und Doppelbesetzung im Dienst ist es möglich, im Bedarfsfall Einzelbetreuung zu gewährleisten. Obligatorisch ist die jährliche Ferienfreizeit.

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3.1.2 Beteiligung der Kinder an Planungen, Gestaltung und Reflexion: • Beteiligung an der Vorbereitung und Durchführung der

Hilfeplanung • Zielvereinbarungsgespräche • Möglichkeit, eigene Wünsche bezüglich Freizeitgestaltung,

Regeln, Gruppenalltag etc. jede Woche ins Team einzubringen • tägliche Gruppenreflexionen • gemeinsame Urlaubsplanungen

3.1.3 Besondere Schwerpunkte:

• Ein besonderer Schwerpunkt unserer Arbeit liegt in der Tierhaltung. Über die artgerechte Tierhaltung und -versorgung lernen die Kinder, Verantwortung für ein Lebewesen zu übernehmen.

• Heilpädagogisches Voltigieren und Reiten • Zwei eigene Doppelponys werden neben der Pflege und

Versorgung, angefangen vom Heueinfahren bis zum täglichen Füttern, Misten und Putzen, zum heilpädagogischen Voltigieren und Reiten genutzt.

3.2 Individuelle Förderung

3.2.1 Förderung der positiven Persönlichkeitsentwicklung:

• Für jedes Kind wird nach einem standardisierten Verfahren eine individuelle Erziehungs- und Therapieplanung festgelegt.

• Individuelle therapeutische Hilfe erfolgt durch niedergelassene Therapeuten.

• Die kinder- und jugendpsychiatrische Behandlung erfolgt durch die Ambulanz der Kinder- und Jugendpsychiatrie Bedburg-Hau in Geldern oder durch eine niedergelassene Kinder- und Jugendpsychiaterin in Mönchengladbach.

• Die therapeutischen Interventionen und die pädagogische Alltagsarbeit sind eng miteinander verzahnt. Durch Kooperation und Austausch ist eine zielorientierte Gesamtplanung sichergestellt.

• Gezielte Freizeitgestaltung, die an den Ressourcen der Kinder ansetzt und erfahrbare Erfolgserlebnisse bereithält.

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3.2.2 Förderung der sozial-emotionalen Entwicklung: • Erfahrung von Klarheit, Grenzsetzung, Geduld und Nähe durch

die Mitarbeiter • Aufrechterhaltung des Kontaktes und der Beziehung in

schwierigen Situationen oder Krisen • Anleitung zu sozialkonformem Umgang mit Aggressionen und

Frustrationen • Erlernen von alternativen Konfliktlösungsstrategien

3.2.3 Förderung der schulischen und beruflichen Kompetenz:

• Tägliches Silentium von einer Stunde mit Hausaufgaben-betreuung, Förderung und Kontrolle

• Erstellen eines individuellen Förderprogramms bei Lern-schwächen oder Defiziten, in enger Zusammenarbeit mit den einzelnen Schulen

• Berufspraktika als alternative Perspektive für Schulmüde oder Schulverweigerer

• Wir legen Wert auf die Förderung im Bereich Bildung und Kultur. Wöchentlicher Besuch der Bücherei zum Ausleihen von Büchern, gemeinsame Museums-, Theater- und Kinobesuche.

4. Hilfen der Gruppe zur Integration in Schule und Kindergarten

• Regelmäßiger, wenn nötig, täglicher, Austausch mit den Klassenlehrern, bei Bedarf auch mit den Fachlehrern und Sozialarbeitern der Schulen

• Hospitation an den Schulen • Bei Bedarf Installation eines Verstärkerprogramms zur

Verbesserung des Sozialverhaltens

5. Ausstattung / Ressourcen

5.1 Gruppengröße / Stellenschlüssel: • 7 Plätze • 5,3 Pädagogische Mitarbeiter, 1 Hauswirtschaftskraft, 1 Zivil-

dienstleistender. Bei besonderem Förderbedarf wird zusätzlich pädagogisches Fachpersonal eingestellt.

• Der Gruppenleiter lebt mit seiner Familie im zweiten Teil des Hauses, wodurch eine Betreuungskontinuität sichergestellt ist.

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5.2 Mitarbeiterqualifikation/Teamzusammensetzung: Das Team besteht aus Diplompädagogen, SozialpädagogInnen und ErzieherInnen, z. T. mit therapeutischen Zusatzqualifikationen.

5.3 Räumlichkeiten/Lage: • Ein ehemaliger Bauernhof in einer kleinen Bauernschaft • 7 Zimmer • 2 Badezimmer • 2 Toiletten • Spielzimmer • Wohnzimmer • Esszimmer • Küche • Abstell- und Kellerräume • Bereitschaftszimmer/Büro • Scheunen und Stallungen • Garten • Hühnergarten • Spielplatz direkt vor Ort • Schulbushaltestelle direkt vor der Tür • Kleinbus

6. Kosten

Entgeltsatz Intensiv 3

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C.2.2. Augustus C.2.2. WG Augustus Name der Gruppe / Bezeichnung / Standort / Umfeld

WG Augustus Standort: 41334 Nettetal-Kaldenkirchen, Am Königsbach 26 Telefon: 02157/126349 Fax: 02157/128802 E-Mail: [email protected] Großräumiges, freistehendes Wohnhaus mit großem Außenspielgelände und einer Pferdewiese mit Ponyhaltung. Das Haus liegt am Stadtrand und verfügt über eine gute Anbindung an Bus- und Bahnlinien.

1. Allgemeine Beschreibung der Hilfeform Unsere Außenwohngruppen bieten eine vollstationäre Hilfe für Kinder und Jugendliche in Form einer Schichtdienstgruppe. Ein pädagogisch qualifiziertes Team lebt und arbeitet unter Anleitung einer berufserfahrenen Teamleitung. Nach dem Bezugsbetreuersystem im Sinne einer Verantwortungsträgerschaft findet die Fallfederführung statt und gestattet so eine zuverlässige und personifizierte Begleitung der Hilfeplanung.

2. Rahmenbedingungen / Grundleistungen

2.1 Hilfeform und rechtliche Grundlagen: • Vollstationär • § 27 SGB VIII Erzieherische Hilfen in Verbindung mit

§ 36 SGB VIII mit § 34 SGB VIII • § 35a Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und

Jugendliche

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2.2 Zielgruppe/Indikation: Das Angebot richtet sich an Mädchen und Jungen, die aufgrund ihrer individuellen Biographie und der daraus entstandenen Lebensumstände in ihrer Entwicklung beeinträchtigt oder gefährdet sind, und deren Familienmitglieder.

• Mädchen und Jungen vom Schuleintrittsalter bis zur Volljährigkeit, mit Entwicklungs-, Verhaltens- und Beziehungsstörungen

• Unangemessener Umgang mit familiären und

gesellschaftlichen Normen und Regeln • Integrativ können 2 Kinder/Jugendliche mit intensivem

Betreuungsaufwand heilpädagogisch gefördert werden. Diese Form bewahrt die Beziehungskontinuität durch die Weiterbetreuung in der Wohngruppe, auch wenn der Betreuungsumfang sich möglicherweise reduziert.

• Die Wohngruppe bietet 2 Clearingplätze an. Der Clearingprozess wird in Zusammenarbeit mit dem Fachdienst der Einrichtung durchgeführt.

Das Team hat mit folgenden Problemlagen erfolgreich gearbeitet:

• Emotionale, soziale, intellektuelle Störungen • Schulschwierigkeiten, Schulverweigerung • Sexueller Missbrauch • Belastete Familiensituation • Beziehungs- und Bindungsstörungen • ADHS (bzw. ADS) • Verarbeitung von traumatischen Erfahrungen • Suchtproblematik im Familiensystem

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2.3 Ziele: Die Ziele orientieren sich an acht Schwerpunkten und Lebensbereichen der Klienten und dem sozialen Milieu und sollen unter Ausschöpfung der Ressourcen eine Entwicklung des Kindes/Jugendlichen ermöglichen und eine positive Integration und Teilhabe an der Gesellschaft vorbereiten:

1. Sicherstellung von Versorgung und Schutz, der in der Familie nicht gewährleistet war und ist.

2. Stärkung der Erziehungskompetenz der Eltern 3. Verbesserung der Kommunikation und Beziehung der

Familienmitglieder 4. Psychische und emotionale Stabilität erhöhen 5. Soziale Kompetenz erweitern 6. Lernverhalten und Leistungsbereitschaft fördern 7. Eigenverantwortlichkeit entwickeln 8. Möglichkeiten der Teilhabe an Bildung und Freizeitgestaltung

2.4 Verweildauer:

Die Hilfe in der Gruppe ist abhängig von der individuellen Zielsetzung sowie vom Verlauf der Hilfe. Wird eine Rückführung angestrebt, sollte die Verweildauer zwei Jahre nicht überschreiten.

2.5 Ausschlusskriterien/Leistungsgrenzen: Die Aufnahme in die Gruppe ist ausgeschlossen, wenn im Einzelfall eine körperliche oder geistige Behinderung vorliegt, die einen erhöhten medizinischen Pflegeaufwand notwendig macht. Ebenfalls ausgeschlossen ist die Aufnahme von Jugendlichen, die sich nicht auf eine Gruppenstruktur einlassen können, ein hohes Gewaltpotential, Drogenabhängigkeit und/oder ein akutes psychiatrisches Krankheitsbild aufweisen bzw. bei denen eine längerfristige Einzelhilfe angestrebt wird.

3. Pädagogisches Konzept: Das Konzept ist Ergebnis ständigen fachlichen Austausches und bestimmt die Arbeit mit den uns anvertrauten Kindern und Jugendlichen. Die Individualität der Mitarbeiter und ihre fachliche und biographische Entwicklung bestimmt das Klima der Arbeit. Die Kinder und Jugendlichen gestalten im Sinne gelebter Partizipation den Alltag mit. Uns ist es wichtig, jedes Kind und jeden Jugendlichen willkommen zu heißen und mit ihm gemeinsam nach individuellen Wegen und Möglichkeiten zu suchen, um die vereinbarten Ziele zu erreichen.

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3.1 Strukturierung des Gruppenalltags: Ein klar strukturierter Tages- und Wochenablauf bildet den Rahmen der pädagogischen Arbeit, verbindliche Regeln und Strukturen geben den Kindern und Jugendlichen Orientierung und Sicherheit.

• Übersichtliche Tagesstruktur (feste Essenszeiten, Silentium, Hausaufgabenbetreuung, Freizeitgestaltung)

• Transparente Gruppenregeln • Verbindliche Ämter und Dienste • Regelmäßige Gruppenaktivitäten • Feste Rituale (Feiern, Feste, Begrüßung und Verabschiedung)

3.1.1 Steuerung von Gruppenprozessen: Der Gruppenrahmen bietet den Kindern und Jugendlichen die Möglichkeit, das Zusammenleben als soziales Lernfeld zu nutzen, in dem individuelle Probleme bearbeitet und lebenspraktische Fähigkeiten eingeübt werden können. Gruppendynamik und deren Bearbeitung schaffen die Möglichkeit, eigenes Verhalten zu erproben, zu reflektieren und dadurch neue Wege, aber auch Grenzen, zu erfahren und kennenzulernen. Durch gezielte Dienstplanung und die bedarfsgerechte Doppelbesetzung ist es möglich, Einzelhilfen zu gewährleisten oder aber in Kleingruppen Unternehmungen anzubieten. In Krisensituationen kann die Gruppendynamik wirksam entzerrt werden. Obligatorisch ist die jährliche Ferienfreizeit. Durch den gruppenübergreifenden Dienst können gruppendynamische Prozesse gezielt gesteuert und unterstützt werden (erlebnispädagogische Aktivitäten, gezielt angebotene Gruppenspiele, Dilborn-Trophy).

3.1.2 Beteiligung der Kinder an Planungen, Gestaltung und Reflexion: • Kinder und Jugendliche werden an der Vorbereitung und

Durchführung der Hilfeplangespräche beteiligt. • Regelmäßige Gruppenabende bieten den Kindern und

Jugendlichen aktive Mitgestaltungsmöglichkeiten sowie Mitbestimmung des Gruppenalltags. Aktuelle Themen des Gruppenlebens sowie Gruppenregeln werden verbindlich besprochen und verabschiedet.

• Die Kinder und Jugendlichen werden in wesentliche Entscheidungen der Gruppe (Freizeitaktivitäten, Anschaffungen, Ferienplanung) miteinbezogen.

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• Gruppenräume und Privaträume werden gemeinsam mit den Kindern gestaltet und gepflegt.

• Regelmäßige Gruppengespräche, in denen alle die Möglichkeit haben, eigenes, aber auch das Verhalten der übrigen Gruppenmitglieder zu thematisieren und zu reflektieren.

• Bei besonderen Vorfällen werden Gruppengespräche einberufen; zum einen, um die Gruppe zu informieren, zum anderen, um den Kindern und Jugendlichen ein Gesprächsforum zu bieten.

• Wahl eines Gruppensprechers und dessen Vertreter • Teilnahme des Gruppensprechers am Jugendsenat

3.1.3 Besondere Schwerpunkte:

• Tierhaltung • Die Versorgung von Haustieren stärkt einerseits das

Verantwortungsgefühl der Kinder und Jugendlichen, andererseits bietet der Umgang mit Tieren die Möglichkeit, sensibel für die Bedürfnisse anderer zu werden. Tiere geben unmittelbares Feedback und haben eine therapeutische Wirkung auf Kinder.

• Erlebnispädagogische Aktivitäten (Klettern, Outdooraktivitäten) sowie sportliche Aktivitäten bieten Raum zur Selbsterfahrung. Stärken werden deutlich, Grenzen sichtbar, Entwicklung möglich.

• Intensive Elternarbeit

Regelmäßige Elterngespräche zur Klärung der Eltern-Kind-Beziehung; Beratung der Eltern; Nachbereitung von Besuchsterminen; Klärung von Konflikten; Einbeziehung der Eltern in den Alltag ihrer Kinder (Schulkontakte, Geburtstagsfeiern, Bekleidungseinkäufe, Elternachmittage in der Gruppe)

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3.2 Individuelle Förderung: Nach standardisiertem Verfahren wird für jedes Kind eine individuelle Erziehungsplanung erstellt, die halbjährlich überprüft und überarbeitet wird.

• Individueller Wochenplan, ggf. Erarbeitung eines ressourcenorientierten Verstärkerplans

• Therapeutische Hilfe erfolgt einzelfallbezogen, entweder durch den Fachdienst oder durch niedergelassene TherapeutInnen.

• Nach Bedarf Diagnostik des Fachdienstes von Schloss Dilborn – Die Jugendhilfe

• Kooperation mit einer niedergelassenen Kinder- und Jugendpsychiaterin in Mönchengladbach oder aber der Kinder- und Jugendpsychiatrie in Viersen-Süchteln.

• Training von lebenspraktischen Fertigkeiten wie Wäsche-, Körper- und Raumpflege

• Suche nach individueller Freizeitgestaltung • Enge Begleitung durch den Bezugsbetreuer. Dieser begleitet

das Kind/den Jugendlichen in nahezu allen Alltagssituationen (Schule, Ärzte, Vereine).

3.2.1 Förderung der positiven Persönlichkeitsentwicklung:

Die Kinder und Jugendlichen werden in ihrer Gesamtheit mit allen Stärken und Defiziten angenommen; in wohlwollender und wertschätzender Atmosphäre soll es den Kindern und Jugendlichen gelingen, ein positives Selbstbild zu entwickeln. Wir erarbeiten gemeinsam Handlungsstrategien für ein Leben in sozialer Gemeinschaft, verstärken positive Anteile und fördern mit den Klienten in Einzel- und Gruppengesprächen Kompetenzen, die sie auf ihrem weiteren Lebensweg nutzen können. Dazu gehören vor allem Achtung und Wertschätzung sowie konstruktive Konfliktbewältigung.

3.2.2 Förderung der sozial-emotionalen Entwicklung: Die Kinder und Jugendlichen werden darin bestärkt und ermutigt, sich mit all ihren Gefühlen auseinanderzusetzen. Wir unterstützen sie darin, Gefühle wie Wut, Trauer, Angst, Scham und Freude zu erleben und adäquate Formen zu entwickeln, diese Gefühle auszudrücken. Wir als MitarbeiterInnen bieten ihnen Erfahrung mit Nähe, Distanz, Geduld, Konfliktfähigkeit und Grenzsetzung. Wir begleiten in Krisen und schwierigen Situationen, halten aus und geben Anleitung für den gesellschaftlich akzeptierten Umgang mit Frustration und Aggression.

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3.2.3 Förderung der schulischen und beruflichen Kompetenz: Zunächst ist es wichtig, zu prüfen, welche Schulform die richtige ist. Viele Schulschwierigkeiten ergeben sich aus Unter- bzw. Überforderungssituationen. Die gute Kooperation mit den Schulen der Umgebung ermöglicht uns ein schnelles Handeln. Wir verfolgen das Ziel, wieder ein positives Verhältnis zum Lernen und Schulbesuch herzustellen, verstärken positive Ansätze und Leistungen.

• Tägliches Silentium mit Hausaufgabenbegleitung und Kontrolle • Vorbereitung und Hilfe für Klassenarbeiten, ggf. Nachhilfe • Hilfe bei der Suche von Praktikumsstellen, u. U. als Alternative

zum Schulbesuch bei Schulmüdigkeit oder Schulverweigerung

4. Hilfen der Gruppe zur Integration in Schulen • Individuell gestalteter Kontakt zu Klassenlehrern, wenn nötig,

auch täglich • Einbeziehung der Klassenlehrer in den Hilfeplan, Teilnahme an

Hilfeplangesprächen • Individuelle Absprachen mit den Schulen (z. B. veränderter

Stundenplan, Mitteilungsheft) • Begleitung im Unterricht durch MitarbeiterInnen als individuelle

Zusatzleistung möglich • Fahrdienste zur Schule

5. Ausstattung / Ressourcen

5.1 Gruppengröße / Stellenschlüssel: • Max. 9 Plätze, davon 2 Intensiv- oder Clearing-Plätze • Jedes Kind bewohnt ein Einzelzimmer • 5,9 pädagogische MitarbeiterInnen, 1 Hauswirtschaftskraft,

1 Zivildienstleistender (anteilig)

5.2 Mitarbeiterqualifikation / Teamzusammensetzung: Das Team besteht aus SozialpädagogInnen, ErzieherInnen, PraktikantInnen, zum Teil mit Doppelqualifikation oder Handwerksausbildungen.

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01.01.2014

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5.3 Räumlichkeiten / Lage: • Eigens für die Jugendhilfe umgebautes, freistehendes,

eineinhalbgeschossiges Haus in Randlage von Kaldenkirchen • 9 Einzelzimmer • 3 Badezimmer (Duschen und Badewanne) • 5 Toiletten • Nachtbereitschaftszimmer • Büro • Besprechungszimmer • Wohnzimmer • Esszimmer • Wohnküche • Waschküche, Vorratsraum, div. Abstellräume • Kellerraum • Großes Außengelände • Pferdewiese und Stallung • Gute Erreichbarkeit durch Bus, Bahn und Autobahnanschluss • Alle Schulformen in erreichbarer Nähe • Kleinbus

6. Kosten: Entgeltsatz Intensiv 1 Entgeltsatz Clearing

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C.2.3. Krähfeld C.2.3. WG Krähfeld

Name der Gruppe / Bezeichnung / Standort / Umfeld WG Krähfeld Standort: 47799 Krefeld, Albrechtplatz 17 Telefon: 02151/6491631 Fax: 02151/6491813 E-Mail: [email protected] Großräumiges Stadthaus im Zentrum von Krefeld, mit Innenhof und Garten. Durch die zentrale Lage verfügt das Haus über gute Anbindung an Bus- und Bahnlinien ins ganze Ruhrgebiet und darüber hinaus.

1. Allgemeine Beschreibung der Hilfeform Unsere Wohngruppe stellt eine vollstationäre Hilfe für Kinder und Jugendliche in Form einer Schichtdienstgruppe dar. Ein pädagogisch qualifiziertes Team lebt und arbeitet unter Anleitung einer berufserfahrenen Teamleitung. Nach dem Bezugsbetreuersystem im Sinne einer Verantwortungsträgerschaft findet die Fallfederführung statt und gestattet so eine zuverlässige und personengebundene Begleitung der Hilfeplanung.

2. Rahmenbedingungen / Grundleistungen

2.1 Hilfeform und rechtliche Grundlagen: • Vollstationär • § 27 SGB VIII Erzieherische Hilfen in Verbindung mit

§ 36 SGB VIII mit § 34 SGB VIII • § 35a Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und

Jugendliche

2.2 Zielgruppe/Indikation: Das Angebot richtet sich an Mädchen und Jungen und deren Familien, die aufgrund ihrer individuellen Biographie und der daraus entstandenen Lebensumstände in ihrer Entwicklung beeinträchtigt oder gefährdet sind.

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Datum:

01.01.2014

Blatt:

96 / 240 Leistungsbeschreibung

• Mädchen und Jungen vom Schuleintrittsalter bis zur Volljährigkeit, mit Entwicklungs-, Verhaltens- und Beziehungsstörungen

• Unangemessener Umgang mit familiären und gesellschaftlichen Normen und Regeln

• Integrativ können Kinder/Jugendliche mit intensivem Hilfeaufwand heilpädagogisch gefördert werden; diese Form bewahrt die Beziehungskontinuität durch die Weiterbetreuung in der Wohngruppe, auch wenn der Hilfeumfang sich möglicherweise reduziert.

• Die Wohngruppe bietet Clearingplätze an. Die Clearingprozesse werden in Zusammenarbeit mit dem Fachdienst der Einrichtung durchgeführt.

Aufnahmekriterien:

• emotionale/soziale Störungen • Schulschwierigkeiten, Schulverweigerung • Sexueller Missbrauch • Belastete Familiensituation • Beziehungsstörungen und Bindungsstörungen • ADHS (bzw. ADS) • Kinder und Jugendliche mit traumatischen Erfahrungen • Suchtproblematik im Familiensystem

2.3 Ziele: Die Ziele orientieren sich an acht Schwerpunkten und Lebensbereichen der Klienten und dem sozialen Milieu und sollen unter Ausschöpfung der Ressourcen eine Entwicklung des Kindes/Jugendlichen ermöglichen und eine positive Integration und Teilhabe an der Gesellschaft vorbereiten:

1. Sicherstellung von Versorgung und Schutz, der in der Familie nicht gewährleistet war und ist.

2. Stärkung der Erziehungskompetenz der Eltern 3. Verbesserung der Kommunikation und Beziehung der

Familienmitglieder 4. Psychische und emotionale Stabilität erhöhen 5. Soziale Kompetenz erweitern 6. Lernverhalten und Leistungsbereitschaft fördern 7. Eigenverantwortlichkeit entwickeln 8. Möglichkeiten der Teilhabe an Bildung und Freizeitgestaltung

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01.01.2014

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2.4 Verweildauer: Der Verbleib in der Gruppe ist abhängig von der individuellen Zielsetzung sowie vom Verlauf der Hilfe. Wird eine Rückführung angestrebt, sollte die Verweildauer zwei Jahre nicht überschreiten.

2.5 Ausschlusskriterien/Leistungsgrenzen: Die Aufnahme in die Gruppe ist ausgeschlossen, wenn im Einzelfall eine körperliche oder geistige Behinderung vorliegt, die einen erhöhten medizinischen Pflegeaufwand notwendig macht. Ebenfalls ausgeschlossen ist die Aufnahme von Jugendlichen, die sich nicht auf eine Gruppenstruktur einlassen können, ein hohes Gewaltpotential, Drogenabhängigkeit und/oder ein akutes psychiatrisches Krankheitsbild aufweisen bzw. bei Kindern und Jugendlichen, bei denen eine längerfristige Einzelbetreuung angestrebt wird.

3. Pädagogisches Konzept Das Konzept ist Ergebnis ständigen fachlichen Austausches und bestimmt die Arbeit mit den uns anvertrauten Kindern und Jugendlichen. Die Individualität der Mitarbeiter und ihre fachliche und biographische Entwicklung bestimmt das Klima der Arbeit. Die Kinder und Jugendlichen gestalten im Sinne gelebter Partizipation den Alltag mit. Uns ist es wichtig, jedes Kind und jeden Jugendlichen willkommen zu heißen und mit ihm gemeinsam nach individuellen Wegen und Möglichkeiten zu suchen, um die vereinbarten Ziele zu erreichen.

3.1 Strukturierung des Gruppenalltags: Ein klar strukturierter Tages- und Wochenablauf bildet den Rahmen der pädagogischen Arbeit; verbindliche Regeln und Strukturen geben den Kindern und Jugendlichen Orientierung und Sicherheit.

• Übersichtliche Tagesstruktur (feste Essenszeiten, Silentium, Hausaufgabenbetreuung, Freizeitgestaltung)

• Transparente Gruppenregeln • Verbindliche Ämter und Dienste • Regelmäßige Gruppenaktivitäten • Feste Rituale (Feiern, Feste, Begrüßung und Verabschiedung)

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Rev. 03 Schloss Dilborn – Die Jugendhilfe

Datum:

01.01.2014

Blatt:

98 / 240 Leistungsbeschreibung

3.1.1 Steuerung von Gruppenprozessen: Der Gruppenrahmen bietet den Kindern und Jugendlichen die Möglichkeit, das Zusammenleben als soziales Lernfeld zu nutzen, in dem individuelle Probleme bearbeitet und lebenspraktische Fähigkeiten eingeübt werden können. Gruppendynamik und deren Bearbeitung schaffen die Möglichkeit, eigenes Verhalten zu erproben, zu reflektieren und dadurch neue Wege, aber auch Grenzen zu erfahren und kennenzulernen. Durch gezielte Dienstplanung und Doppelbesetzung im Dienst ist es möglich, in Kleingruppen Unternehmungen anzubieten oder im Bedarfsfall Einzelbetreuung zu gewährleisten. Obligatorisch ist die jährliche Ferienfreizeit. Durch den gruppenübergreifenden Dienst können gruppendynamische Prozesse gezielt gesteuert und unterstützt werden (erlebnispädagogische Aktivitäten, Dilborn-Trophy u. ä.).

3.1.2 Beteiligung der Kinder an Planungen, Gestaltung und Reflexion: • Kinder und Jugendliche werden an der Vorbereitung und

Durchführung der Hilfeplangespräche beteiligt. • Regelmäßige Gruppenabende bieten den Kindern und

Jugendlichen aktive Mitgestaltungsmöglichkeiten sowie Mitbestimmung des Gruppenalltags.

• Aktuelle Themen des Gruppenlebens sowie Gruppenregeln werden verbindlich besprochen und verabschiedet.

• Die Kinder und Jugendlichen werden in wesentliche Entscheidungen der Gruppe miteinbezogen.

• Gruppenräume und Privaträume werden gemeinsam mit den Kindern und Jugendlichen gestaltet und gepflegt.

• Regelmäßige Gruppengespräche, in denen alle die Möglichkeit haben, eigenes, aber auch das Verhalten der übrigen Gruppenmitglieder, zu thematisieren und zu reflektieren, werden durchgeführt.

• Bei besonderen Vorfällen werden Gruppengespräche einberufen, um den Kindern und Jugendlichen ein Gesprächsforum zu bieten.

• Wahl eines Gruppensprechers und dessen Vertreter. • Teilnahme des Gruppensprechers am Jugendsenat.

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Rev. 03 Schloss Dilborn – Die Jugendhilfe

Datum:

01.01.2014

Blatt:

99 / 240 Leistungsbeschreibung

3.1.3 Besondere Schwerpunkte: Intensive Elternarbeit, regelmäßige Elterngespräche zur Klärung der Eltern-Kind-Beziehung, Beratung der Eltern, Nachbereitung von Besuchsterminen, Klärung von Konflikten, Einbeziehung der Eltern in den Alltag ihrer Kinder, z. B. Schulkontakte, Arztbesuch, Geburtstagsfeiern, Elternnachmittage in der Gruppe u. ä.

3.2 Individuelle Förderung: • Nach standardisiertem Verfahren wird für jedes Kind eine

individuelle Erziehungsplanung erstellt, die halbjährlich überprüft und der Entwicklung angepasst wird.

• Individueller Wochenplan, ggf. Erarbeiten eines ressourcenorientierten Verstärkerplans.

• Therapeutische Hilfe erfolgt einzelfallbezogen, entweder durch den Fachdienst oder durch niedergelassene Therapeutinnen.

• Nach Bedarf Diagnostik des Fachdienstes von Schloss

Dilborn. • Training von lebenspraktischen Fertigkeiten wie Wäsche-,

Körper- oder Raumpflege. • Ermittlung individueller Freizeitgestaltung. • Enge Begleitung durch den fallfederführenden Mitarbeiter.

Dieser begleitet das Kind/den Jugendlichen in nahezu allen Alltagssituationen (Ärzte, Schule, Verein etc.).

3.2.1 Förderung der positiven Persönlichkeitsentwicklung:

Die Kinder und Jugendlichen werden in ihrer Gesamtheit mit allen Stärken und Defiziten angenommen. In wohlwollender und wertschätzender Atmosphäre soll es ihnen gelingen, ein positives Selbstbild zu entwickeln. Wir erarbeiten gemeinsam Handlungsstrategien für ein Leben in sozialer Gemeinschaft, verstärken positive Anteile und fördern mit den Kindern und Jugendlichen in Einzel- und Gruppengesprächen Kompetenzen, die sie auf ihrem weiteren Lebensweg nutzen können. Dazu gehören vor allem Achtung und Wertschätzung sowie konstruktive Konfliktbewältigung.

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Rev. 03 Schloss Dilborn – Die Jugendhilfe

Datum:

01.01.2014

Blatt:

100 / 240 Leistungsbeschreibung

3.2.2 Förderung der sozial-emotionalen Entwicklung: Die Kinder und Jugendlichen werden darin bestärkt und ermutigt, sich mit all ihren Gefühlen auseinanderzusetzen. Wir unterstützen sie darin, Gefühle wie Wut, Trauer, Angst, Scham, Lust und Freude zu erleben und adäquate Formen zu entwickeln, diese Gefühle auszudrücken. Wir als MitarbeiterInnen bieten ihnen Erfahrung mit Nähe, Distanz, Geduld, Konfliktfähigkeit und Grenzsetzung. Wir begleiten in Krisen und schwierigen Situationen, halten aus und geben Anleitung für den gesellschaftlich akzeptierten Umgang mit Frustration und Aggression.

3.2.3 Förderung der schulischen und beruflichen Kompetenz: Zunächst ist es wichtig, zu prüfen, welche Schulform die richtige ist. Viele Schulschwierigkeiten ergeben sich aus Unter- bzw. Überforderungssituationen. Die gute Kooperation mit den Schulen der Umgebung ermöglicht uns schnelles Handeln. Wir verfolgen das Ziel, wieder ein positives Verhältnis zum Lernen und zum Schulbesuch herzustellen. Wir verstärken positive Ansätze und Leistungen unter anderem durch

• tägliches Silentium mit Hausaufgabenbegleitung und Kontrolle • Vorbereitung und Hilfe für Klassenarbeiten, ggf. Nachhilfe • Hilfe bei der Suche von Praktikumsstellen, u. U. als Alternative

zum Schulbesuch bei Schulmüdigkeit und Schulverweigerung

4. Hilfen der Gruppe zur Integration in Schule und Kindergarten Die Hilfe wird unter anderem gefördert durch

• individuell gestalteten Kontakt zu KlassenlehrerInnen - wenn nötig, auch täglich

• Einbeziehung der KlassenlehrerInnen in den Hilfeplan, Teilnahme an Hilfeplangesprächen

• individuelle Absprache mit den Schulen (veränderter Stundenplan, Mitteilungsheft)

• Begleitung im Unterricht durch MitarbeiterInnen • Fahrdienste zur Schule

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Rev. 03 Schloss Dilborn – Die Jugendhilfe

Datum:

01.01.2014

Blatt:

101 / 240 Leistungsbeschreibung

5. Ausstattung / Ressourcen

5.1 Gruppengröße / Stellenschlüssel: • Max. 9 Plätze • 5,1 pädagogische Mitarbeiter, 1 Hauswirtschaftskraft und

1 Zivildienstleistender

5.2 Mitarbeiterqualifikation / Teamzusammensetzung: Das Team besteht aus SozialpädagogInnen, ErzieherInnen, zum Teil mit Zusatzqualifikationen, PraktikantInnen

5.3 Räumlichkeiten / Lage: Ein eigens für die Jugendhilfe renoviertes Stadthaus im Zentrum der Stadt Krefeld.

• 8 Zimmer • 3 Badezimmer • Toiletten • Nachtbereitschaftszimmer mit integriertem Wasch/Duschraum • Büro • Besprechungszimmer • Wohnzimmer • Esszimmer • Spielzimmer • Küche • Waschküche • Abstellräume • Kellerraum • Terrasse • Garten • Gute Erreichbarkeit durch Bus, Bahn und Autobahnanschluss • Alle Schulformen in erreichbarer Nähe • Großes Angebot an Berufsausbildungsförderung • Großes Angebot an Vereinen • Öffentlicher Spielplatz direkt vor der Haustür • Kleinbus

6. Kosten Entgeltsatz Regel

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Rev. 03 Schloss Dilborn – Die Jugendhilfe

Datum:

01.01.2014

Blatt:

102 / 240 Leistungsbeschreibung

C.2.4. Mädchengruppe Kaldenkirchen C.2.4. Mädchenwohngruppe Kaldenkirchen

Name der Gruppe / Bezeichnung / Standort / Umfeld Mädchenwohngruppe Kaldenkirchen Standort: 41334 Nettetal-Kaldenkirchen, Poststraße 18 Telefon: 02157/138327 Fax: 02157/124423 E-Mail: [email protected] Umgebautes freistehendes Gewerbegebäude mit Innenhof und großer Gartenanlage. Stadtrandlage mit guter Anbindung an Bus- und Bahnlinien.

1. Allgemeine Beschreibung der Hilfeform Vollstationäre Hilfe für Mädchen in Form einer Schichtdienstgruppe. Ein pädagogisch qualifiziertes Team arbeitet unter Anleitung einer berufserfahrenen Teamleitung nach dem Bezugsbetreuersystem und gestattet so eine zuverlässige, personifizierte Begleitung der Hilfeplanung.

2. Rahmenbedingungen / Grundleistungen

2.1 Hilfeform und rechtliche Grundlagen: Vollstationäre Heimunterbringung im Rahmen der Hilfe zur Erziehung nach § 34, § 41 und ggf. Eingliederungshilfe nach § 35a des SGB VIII.

2.2 Zielgruppe/Indikation: Die Hilfe richtet sich an Mädchen im Alter zwischen 10 und 18 Jahren mit Störungen im sozialen und emotionalen Bereich.

• Integrativ können 2 - 3 Mädchen mit intensivem Betreuungsaufwand gefördert werden.

• Durch Zusatzausbildungen im Bereich der Täterarbeit bietet die Mädchengruppe speziell 2 Plätze für Täterinnen.

• Es werden 2 Clearingplätze angeboten. Die Clearingprozesse werden in Zusammenarbeit mit dem Fachdienst der Einrichtung durchgeführt.

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Datum:

01.01.2014

Blatt:

103 / 240 Leistungsbeschreibung

Das Team hat Erfahrung in der Bearbeitung von: • emotionalen, sozialen und intellektuellen Störungen • sexuellem Missbrauch und/oder Misshandlungen • sexualisiertem Verhalten (promiskuitivem und/oder sexuell

aggressivem Verhalten) • Delinquenz • dissozialem Verhalten • Autoaggressivität • Schulverweigerung • Beziehungs- und Bindungsstörungen • Verwahrlosung • belasteter Familiensituation

2.3 Ziele:

Die Ziele orientieren sich an acht Schwerpunkten und Lebens-bereichen der Klienten und dem sozialen Milieu und sollen unter Ausschöpfung der Ressourcen eine Entwicklung des Kindes/Jugend-lichen ermöglichen und eine positive Integration und Teilhabe an der Gesellschaft vorbereiten:

1. Sicherstellung von Versorgung und Schutz, der in der Familie nicht gewährleistet war und ist.

2. Stärkung der Erziehungskompetenz der Eltern 3. Verbesserung der Kommunikation und Beziehung der

Familienmitglieder 4. Psychische und emotionale Stabilität erhöhen 5. Soziale Kompetenz erweitern 6. Lernverhalten und Leistungsbereitschaft fördern 7. Eigenverantwortlichkeit entwickeln 8. Möglichkeiten der Teilhabe an Bildung und Freizeitgestaltung

2.4 Verweildauer:

Die Verweildauer in der Mädchengruppe ist abhängig von der individuellen Hilfeplanung sowie vom Prozessverlauf der Hilfe.

2.5 Ausschlusskriterien/Leistungsgrenzen: Die Aufnahme in die Gruppe ist ausgeschlossen, wenn im Einzelfall eine körperliche oder geistige Behinderung vorliegt, die einen erhöhten medizinischen Pflegeaufwand notwendig macht, oder wenn ein akut psychiatrisches Krankheitsbild vorliegt. Ebenfalls ausgeschlossen ist die Aufnahme von Mädchen, die sich gar nicht auf eine Gruppenstruktur einlassen können, die ein hohes Gewaltpotential oder Drogenabhängigkeit aufweisen.

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Datum:

01.01.2014

Blatt:

104 / 240 Leistungsbeschreibung

3. Pädagogisches Konzept

3.1 Strukturierung des Gruppenalltags: Ein wesentlicher Teil der pädagogischen Arbeit besteht darin, als Orientierung Strukturen und Grenzen zu setzen und einen Rahmen zu bieten, der Halt gibt. Dazu gehören:

• Geregelter Schul- und Ausbildungsplatzbesuch • Feste Zeiten im Tagesablauf • Verbindliche Teilnahme an Mahlzeiten • Feste Lernzeiten • Individuelle Ausgangszeiten • Einhaltung von Gruppenregeln • Übernahme von Aufgaben für die Gruppe (Einkaufen, Kochen) • Feste Rituale (Feiern, Feste etc.) • Regelmäßige Gruppenaktivitäten

3.1.1 Steuerung von Gruppenprozessen: Der Gruppenrahmen bietet den Mädchen die Möglichkeit, das Zusammenleben als soziales Lernfeld zu nutzen, in dem individuelle Probleme bearbeitet und lebenspraktische Fähigkeiten eingeübt werden können. Gruppendynamik und deren Bearbeitung schaffen die Möglichkeit, eigenes Verhalten zu erproben, zu reflektieren und dadurch neue Wege, aber auch Grenzen zu erfahren und kennenzulernen. Durch gezielte Dienstplanung und die häufige Doppelbesetzung im Dienst ist es möglich, im Bedarfsfall Einzelhilfe zu gewährleisten oder in Kleingruppen Unternehmungen anzubieten. Obligatorisch ist die jährliche Ferienfreizeit.

3.1.2 Beteiligung der Kinder an Planungen, Gestaltung und Reflexion: • Die Mädchen werden an der Vorbereitung und Durchführung

der Hilfeplangespräche beteiligt. • Möglichkeit, eigene Wünsche betreffend Gruppenalltag,

Freizeitgestaltung, Regeln etc. schriftlich jede Woche ans Team zu geben.

• Regelmäßige Gruppengespräche, in denen alle die Möglichkeit haben, eigenes Verhalten und das der anderen Gruppenmitglieder zu thematisieren und zu reflektieren.

• Bei besonderen Vorfällen werden Gruppengespräche einberufen, um die Gruppe zu informieren, aber auch um den Mädchen ein Gesprächsforum zu bieten.

• Wahl eines Gruppensprechers und dessen Vertreter. Teilnahme des Gruppensprechers am Jugendsenat.

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Datum:

01.01.2014

Blatt:

105 / 240 Leistungsbeschreibung

3.1.3 Besondere Schwerpunkte: • Ein Schwerpunkt der Arbeit der Mädchengruppe besteht aus

gezielter Einzelförderung. Mit jedem Mädchen wird ein Alltagsplan entwickelt, der sich an individuellen Möglichkeiten und Ressourcen der Kinder/Jugendlichen orientiert und sich durch ständige Aktualisierung der jeweiligen Entwicklung anpasst.

• Wir legen Wert auf eine gezielte aktive Freizeitgestaltung, die sowohl in Kleingruppen als auch mit der gesamten Gruppe durchgeführt wird (Fußball, Fahrrad, Schwimmen, Inlinern, Kreativangebote, Ausflüge etc.). Auch gruppenübergreifende Freizeitangebote werden durchgeführt (Kanu, Klettern, Feiern).

• Daneben ist es uns ein großes Anliegen, für jedes Mädchen ein passendes individuelles Angebot außerhalb der Gruppe zu installieren (Chor, Reiten, Sportverein, Pfadfinder). Je nach Bedarf werden sie dabei auch begleitet.

• Wichtiger Teil der Mädchengruppe ist auch die offensive Arbeit mit der Gruppe und Einzelnen an den - an Stärken und Schwächen der Mädchen und der Gesamtgruppe orientierten - Themen wie Gewalt, Intrigen, Freundschaft, Sexualität, Respekt, Grenzüberschreitung, Vertrauen, Liebe etc.

3.2 Individuelle Förderung:

• Nach standardisiertem Verfahren wird für jedes Kind eine individuelle Erziehungsplanung erstellt, die halbjährlich überprüft und überarbeitet wird.

• Individueller, nach Ressourcen orientierter Tagesplan. • Entwicklung und Förderung von eigenen Hobbys und positiver

Freizeitgestaltung. • Unterstützung bei sozialen Kontakten außerhalb der

Einrichtung (Chor, Messdiener, Pfadfinder, Sportverein, Freunde).

• Verantwortungsübernahme durch begleitete Vorbereitung von Freizeitangeboten für die Gruppe, Kochen für die Gruppe etc.

• Nach Bedarf Diagnostik des Fachdienstes von Schloss Dilborn. • Enge Begleitung durch den Bezugsbetreuer in nahezu allen

Alltagssituationen (Arztbesuche, Schulen etc.). • Je nach Bedarf werden externe Therapieplätze gesucht.

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Rev. 03 Schloss Dilborn – Die Jugendhilfe

Datum:

01.01.2014

Blatt:

106 / 240 Leistungsbeschreibung

3.2.1 Förderung der positiven Persönlichkeitsentwicklung: Die Mädchen werden in ihrer Gesamtheit mit allen Stärken und Defiziten angenommen. In wohlwollender und wertschätzender Atmosphäre soll es ihnen gelingen, ein positives Selbstwertgefühl zu entwickeln. Wir erarbeiten gemeinsam Handlungsstrategien für ein Leben in sozialer Gemeinschaft, verstärken positive Anteile und fördern mit den Mädchen in Einzel- und Gruppengesprächen Kompetenzen, die sie auf ihrem weiteren Weg nutzen können. Dazu gehören vor allem Achtung und Wertschätzung sowie konstruktive Konfliktbewältigung.

3.2.2 Förderung der sozial-emotionalen Entwicklung: Die Mädchen werden darin bestärkt und ermutigt, sich mit all ihren Gefühlen wie Wut, Frustration, Trauer, Angst, Scham und Freude auseinanderzusetzen und sie angemessen auszudrücken. Die Mädchen lernen in Gruppengesprächen, sich einzubringen und ihre eigenen Interessen zu vertreten, eigenes Verhalten und das der anderen zu reflektieren und einzuordnen. Durch Spiele und Angebote im geschützten Rahmen können emotionale Defizite nachreifen.

3.2.3 Förderung der schulischen und beruflichen Kompetenz: • Wir arbeiten eng mit den ortsansässigen Schulen zusammen.

Dadurch ist es uns möglich, zusammen mit den Lehrern nach Bedarf einen individuellen Lernplan zu erstellen. Es findet ein regelmäßiger Austausch mit den Lehrern statt.

• Tägliche Lernzeit in der Gruppe ermöglicht den Mädchen, in Ruhe ihre Hausaufgaben zu machen. Nach Bedarf werden sie dabei begleitet und kontrolliert.

• Hilfe bei der Suche nach passenden Praktikumsstellen • Frühzeitige Berufsberatung • Üben von Telefonaten und Bewerbungsgesprächen • Hilfe beim Schreiben von Bewerbungen

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Datum:

01.01.2014

Blatt:

107 / 240 Leistungsbeschreibung

4. Hilfen der Gruppe zur Integration in Schule und Beruf • Enge Zusammenarbeit mit der Schule, regelmäßiger

persönlicher Kontakt zum Lehrer, auch außerhalb der Elternsprechtage

• Individuelle Absprachen mit den Schulen (z. B. Mitteilungsheft, veränderter Stundenplan)

• Individuelle Einbeziehung der Klassenlehrer in den Hilfeplan, ggf. Teilnahme an Hilfeplangesprächen

• Teilnahme an Schulveranstaltungen • Fahrdienste zur Schule

5. Ausstattung / Ressourcen

5.1 Gruppengröße / Stellenschlüssel: • 9 Plätze, davon 2 Intensiv- oder Clearingplätze • 5,9 MitarbeiterInnen, 1 Hauswirtschaftskraft, 1

Zivildienstleistender (anteilig)

5.2 Mitarbeiterqualifikation / Teamzusammensetzung: Das Team besteht aus Sozialpädagogen oder vergleichbar, ErzieherInnen und Gestalt-/Tätertherapeutin (2009). Alle MitarbeiterInnen nehmen regelmäßig an fachspezifischen Fort- und Weiterbildungen teil. Supervision obligatorisch.

5.3 Räumlichkeiten / Lage: • Umgebautes, freistehendes ehemaliges Gewerbegebäude,

ebenerdig • Randlage von Kaldenkirchen • 9 Einzelzimmer • 3 Badezimmer (Duschen und Badewanne) • Toiletten • Nachtbereitschaftszimmer mit Büro • Besprechungszimmer • Wohnzimmer • Esszimmer • Küche • Großer Flur mit verschieden Spiel- und Leseecken • Verschiedene Vorratsräume • Waschküche • Speicher

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Datum:

01.01.2014

Blatt:

108 / 240 Leistungsbeschreibung

• Großer Innenhof • Unterstand für Fahrräder • Großer Garten mit Spielgeräten • Gute Erreichbarkeit durch Bus, Bahn und Autobahnanschluss • Alle Schulformen in erreichbarer Nähe • Kleinbus

6. Kosten Entgeltsatz Regel Entgeltsatz Intensiv 1 Entgeltsatz Clearing

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Rev. 03 Schloss Dilborn – Die Jugendhilfe

Datum:

01.01.2014

Blatt:

109 / 240 Leistungsbeschreibung

C.2.5. Phoenix C.2.5. Phoenix

Name der Gruppe / Bezeichnung / Standort / Umfeld Gruppe Phoenix Standort: 41836 Hückelhoven-Kleingladbach, Bruchend 97 Telefon: 02433/444730 Fax: 02433/445770 E-Mail: [email protected] Großzügiges, freistehendes Wohnhaus in Backsteinbauweise, ausgebauter Dachboden/Spielboden, dörfliche Randlage von Hückelhoven (2,5 km), großes Gartengrundstück mit Nachbarschaftsanbindung.

1. Allgemeine Beschreibung der Hilfeform Unsere Außenwohngruppen bieten eine vollstationäre Hilfe für Kinder und Jugendliche in Form einer Schichtdienstgruppe. Ein pädagogisch qualifiziertes Team lebt und arbeitet unter Anleitung einer berufserfahrenen Teamleitung. Nach dem Bezugsbetreuersystem im Sinne einer Verantwortungsträgerschaft findet die Fallfederführung statt und gewährleistet so eine zuverlässige und personifizierte Begleitung der Hilfeplanung.

2. Rahmenbedingungen / Grundleistungen

2.1 Hilfeform und rechtliche Grundlagen: • Vollstationär • § 27 SGB VIII Erzieherische Hilfen in Verbindung mit

§ 36 SGB VIII mit § 34 SGB VIII • § 35a Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und

Jugendliche

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Rev. 03 Schloss Dilborn – Die Jugendhilfe

Datum:

01.01.2014

Blatt:

110 / 240 Leistungsbeschreibung

2.2 Zielgruppe / Indikation: • Jungen und Mädchen im Alter von 6 – 14 Jahren mit

Entwicklungs-, Verhaltens- und Beziehungsstörungen • Vermeidungsverhalten in verschiedensten Formen (von

Aggressivität bis Depression) • Nicht altersgemäß entwickelter Umgang mit Normen und

Regeln sowie moralischen Instanzen Aufnahmekriterien:

• Schulschwierigkeiten • Schulverweigerungshaltung • Ausgeprägte Beziehungsproblematik • Stark belastete Familienverhältnisse • Familie: häufig gravierender Mangel an Erziehungskompetenz

2.3 Ziele:

Die Ziele orientieren sich an acht Schwerpunkten und Lebensbereichen der Klienten und dem sozialen Milieu und sollen unter Ausschöpfung der Ressourcen eine Entwicklung des Kindes/Jugendlichen ermöglichen und eine positive Integration und Teilhabe an der Gesellschaft vorbereiten:

1. Sicherstellung von Versorgung und Schutz, der in der Familie nicht gewährleistet war und ist.

2. Stärkung der Erziehungskompetenz der Eltern 3. Verbesserung der Kommunikation und Beziehung der

Familienmitglieder 4. Psychische und emotionale Stabilität erhöhen 5. Soziale Kompetenz erweitern 6. Lernverhalten und Leistungsbereitschaft fördern 7. Eigenverantwortlichkeit entwickeln 8. Möglichkeiten der Teilhabe an Bildung und Freizeitgestaltung

2.4. Ausschlusskriterien / Leistungsgrenzen:

Die Aufnahme in die Gruppe ist ausgeschlossen, wenn eine körperliche oder geistige Behinderung vorliegt, die einen erhöhten medizinischen Pflegeaufwand notwendig macht. Ebenfalls ausgeschlossen ist die Aufnahme von Kindern und Jugendlichen, die sich nicht auf Gruppenstrukturen einlassen können, mit einem extrem hohen Gewaltpotential, mit Drogenabhängigkeit, und/oder für die eine längerfristige Einzelbetreuung angestrebt ist. Weitere Ausschlusskriterien sind akute psychiatrische Krankheitsbilder.

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Rev. 03 Schloss Dilborn – Die Jugendhilfe

Datum:

01.01.2014

Blatt:

111 / 240 Leistungsbeschreibung

3. Pädagogisches Konzept Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der WG Phoenix verrichten ihre pädagogische Arbeit mit Engagement und Einfühlungsvermögen - orientiert an den Bedürfnissen, Fähigkeiten, Möglichkeiten und Problemen des einzelnen Kindes oder Jugendlichen. Das Kind/der Jugendliche wird in seiner individuellen Situation erkannt, angenommen und entsprechend gefördert. Auffälligkeiten verstehen wir als Hilferuf oder erlernte Überlebensstrategie in Krisen oder krankmachenden Lebensumständen. Wir wecken bei den Kindern/den Jugendlichen neue Interessen, entwickeln gemeinsam mit ihnen Perspektiven und helfen ihnen, eigene Fähigkeiten und Stärken zu entdecken und somit Vertrauen zu sich selbst zu fassen. Wir bauen tragfähige Beziehungen und Bindungen auf, wahren professionelle Distanz bei akzeptierender, verstehender und nicht konkurrierender Haltung zur Familie des jungen Menschen. Wir arbeiten mit dem Familiensystem, damit wir die Familiendynamik verstehen, und entwickeln zusammen mit dem Kind/dem Jugendlichen oder dem System Lösungsstrategien. Die Gruppe bietet den emotionalen Bezugsrahmen, der Zugehörigkeit vermittelt und in dem selbstständige, eigenverantwortliche und sozialorientierte Handlungsweisen erprobt und erlernt, aber auch Defizite aufgearbeitet werden dürfen.

3.1 Strukturierung des Gruppenalltags: Der klar strukturierte und ritualisierte Tages- und Wochenablauf bietet die nötige Sicherheit, Raum und Zeit für Verständnis, Wertschätzung, Toleranz und Klärung sowie die Beteiligung der Kinder und Jugendlichen. Klar strukturierter und ritualisierter Tages- und Wochenablauf, wobei auf ein Gleichgewicht von Ruhe und Aktivität geachtet wird.

• Verbindliche Ämter und Gruppendienste jedes Einzelnen • Regelmäßige, geplante und verbindliche Freizeitangebote für

den Einzelnen, für Kleingruppen oder die Gesamtgruppe • Gemeinsam organisierte Feste und Feiern

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Rev. 03 Schloss Dilborn – Die Jugendhilfe

Datum:

01.01.2014

Blatt:

112 / 240 Leistungsbeschreibung

3.1.1 Steuerung von Gruppenprozessen: • Stufenplan mit klar definierten Verhaltensvorgaben der

einzelnen Stufen als Verstärkerplan für die Gesamtgruppe • Wöchentliche Reflexionsgespräche in der Gesamtgruppe zur

Einstufung jedes Einzelnen in den Stufenplan • Einübung von ehrlicher, akzeptierender und wertschätzender

Eigen- und Fremdwahrnehmung analog des Stufenplanes • Positives, vorbildliches, soziales Engagement in der Gruppe

oder unter den Gruppenmitgliedern wird im Stufenplan positiv verstärkt.

• Ritualisierte Begrüßung und Verabschiedung von Bewohnern • Obligatorisch ist die jährliche Ferienfreizeit.

3.1.2 Beteiligung der Kinder an Planungen, Gestaltung und Reflexion:

• Gruppenabend als Gremium zur Mitgestaltung und Mitbestimmung des Gruppenalltags. Sowohl aktuelle organisatorische und gruppendynamische Themen als auch Gruppenregeln werden verbindlich besprochen bzw. geklärt.

• Gruppen- und Privaträume werden von den Kindern und Jugendlichen mit Hilfe der Mitarbeiter selbst gestaltet und gepflegt.

• Wöchentliche Reflexion von eigenem Verhalten und das der anderen Gruppenmitglieder

• Planung von Freizeitaktivitäten • Gruppensprecher/Jugendsenat

3.1.3 Besondere Schwerpunkte:

• Gartengestaltung, Treibhaus • Holzarbeiten, Angelgruppe • Angebot des Erlernens von Musikinstrumenten wie

Schlagzeug und Gitarre • regelmäßige Telefonate mit den Eltern zum Austausch über

den Entwicklungsstand der Kinder und Jugendlichen • Vor- und Nachbereitung der Besuchswochenenden und

Beurlaubungen • Elternberatung zur Stärkung der Erziehungskompetenz sowie

der Klärung der Eltern-Kind-Beziehung • Hausbesuche durch Mitarbeiter der Gruppe • Einbeziehung der Eltern in den Alltag der Kinder, z. B.

Elternsprechtag oder Bekleidungseinkauf

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Rev. 03 Schloss Dilborn – Die Jugendhilfe

Datum:

01.01.2014

Blatt:

113 / 240 Leistungsbeschreibung

• Einladung der Eltern und Familienangehörigen zu Elternnachmittagen

• Clearingauftrag in Zusammenarbeit mit dem Fachdienst

3.2 Individuelle Förderung: • Erstellung einer Anamnese und des Genogramms in den

ersten drei Monaten nach der Aufnahme • Ressourcenorientierte Erziehungsplanung mit halbjährlicher

Überprüfung • Individueller Wochenplan • Anbindung an das örtliche Vereinsleben • Alters- und entwicklungsgemäßes Üben von lebenspraktischen

Fertigkeiten wie Kochen, Wäsche- oder Körperpflege, Zimmerordnung etc.

• Nach Hilfeplanung Diagnostik durch den Fachdienst • Interne oder externe Therapie

3.2.1 Förderung der positiven Persönlichkeitsentwicklung:

• Stufenplan als Orientierungshilfe, wo das Kind, der Jugendliche in seiner Entwicklung steht bzw. wo will, wo soll es/er hin

• Wöchentliche bis hin zu geplanten täglichen Reflexionsgesprächen

• Erkennen und Erarbeiten eigener Stärken und Grenzen, auch durch handlungs- und erfahrungsorientiertes Lernen

3.2.2 Förderung der sozial-emotionalen Entwicklung:

• Erfahrung von Klarheit, Grenzsetzung, Geduld und Nähe durch die Mitarbeiter

• Die Mitarbeiter bleiben in Kontakt, auch in schwierigen Situationen oder Krisen

• Aufarbeitung bisheriger Sozialisationserfahrungen in Einzelgesprächen oder Therapie

• Anleitung zu sozialkonformem Umgang mit Aggressionen und Frustrationen

• Erlernen von alternativen Konfliktlösungsstrategien

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Rev. 03 Schloss Dilborn – Die Jugendhilfe

Datum:

01.01.2014

Blatt:

114 / 240 Leistungsbeschreibung

3.2.3 Förderung der schulischen und beruflichen Kompetenz: • Tägliches Silentium mit Hausaufgabenbetreuung und Kontrolle • Erstellung eines individuellen Förderprogramms bei

Lernschwächen oder Defiziten, in enger Zusammenarbeit mit den einzelnen Schulen

• Schulpraktika als alternative Perspektive für Schulmüde oder Schulverweigerer

4. Hilfen der Gruppe zur Integration in Schule

• Regelmäßiger, wenn nötig, täglicher, Austausch mit den Klassenlehrern, bei Bedarf auch mit Fachlehrern oder Sozialarbeitern der Schulen

• Bei Bedarf Installation eines Verstärkerprogramms zur Verbesserung des Sozialverhaltens

5. Ausstattung / Ressourcen

5.1 Gruppengröße / Stellenschlüssel

• Max. 9 Plätze und ein Bereitschaftspflegeplatz für die Stadt Hückelhoven

• Clearingplatz in Zusammenarbeit mit Fachdienst • 5,5 Mitarbeiterinnen, eine Hauswirtschaftskraft und ein Zivi

oder Aushilfe 5.2 Mitarbeiterqualifikation / Teamzusammensetzung:

Das Team besteht aus Erzieherinnen, Sozialpädagogen, zum Teil mit Doppelqualifikationen oder Handwerkerausbildung im Erstberuf.

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Rev. 03 Schloss Dilborn – Die Jugendhilfe

Datum:

01.01.2014

Blatt:

115 / 240 Leistungsbeschreibung

5.3 Räumlichkeiten / Lage: • Ehemaliges Vierfamilienhaus in dörflicher Randlage von

Hückelhoven-Kleingladbach • 9 Einzelzimmer, altersspezifisch getrennt, in verschiedenen

Korridoren • 2 Badezimmer mit geschlechtsspezifischer Trennung • 1 Wohnzimmer • 1 Spiel- und Bastelraum • 1 Wohnküche • 1 Musikraum, großer Spielboden • diverse Abstellräume und eine Waschküche • großer Garten • Grundschule im Ort, weiterführende Schulen in Hückelhoven

und Umgebung • Busanbindung zu den Kleinstädten Hückelhoven und Erkelenz • Gute Bahnanbindung Richtung Aachen und Mönchengladbach • Gute Anbindung zur A 46 • Eigener Kleinbus

6. Kosten:

Entgeltsatz Regel Individuelle Zusatzleistungen sind möglich

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Datum:

01.01.2014

Blatt:

116 / 240 Leistungsbeschreibung

C.2.6 WG Peter Pan Wegberg C.2.6. WG Peter Pan

Name der Gruppe / Bezeichnung / Standort / Umfeld WG Peter Pan, Wegberg Standort: 41844 Wegberg, Venloer Straße 6 Telefon: 02434/925498 Fax: 02434/925499 E-Mail: [email protected] Freistehendes Stadthaus aus den fünfziger Jahren, zentrumsnah am Park von Wegberg, mit Innenhof und Garten. Durch die zentrale Lage verfügt das Haus - mit zwei Volletagen - über eine gute Anbindung zur örtlichen Infrastruktur. Hinter dem Haus befindet sich ein öffentlicher Park mit Spielplatz.

1. Allgemeine Beschreibung der Hilfeform Unsere Wohngruppe stellt eine vollstationäre Hilfe für Kinder und Jugendliche in Form einer Schichtdienstgruppe dar. Ein pädagogisch qualifiziertes Team lebt und arbeitet unter Anleitung einer berufserfahrenen Teamleitung. Nach dem Bezugsbetreuersystem im Sinne einer Verantwortungsträgerschaft findet die Fallfederführung statt und gestattet so eine zuverlässige und personengebundene Begleitung der Hilfeplanung.

2. Rahmenbedingungen / Grundleistungen

2.1 Unterbringungsform und rechtliche Grundlagen: • Vollstationär • § 27 SGB VIII Erzieherische Hilfen in Verbindung mit

§ 36 SGB VIII mit § 34 SGB VIII • § 35a Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und

Jugendliche

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Rev. 03 Schloss Dilborn – Die Jugendhilfe

Datum:

01.01.2014

Blatt:

117 / 240 Leistungsbeschreibung

2.2 Zielgruppe/Indikation: Das Angebot richtet sich an Mädchen und Jungen und deren Familien, die aufgrund ihrer individuellen Biographie und der daraus entstandenen Lebensumstände in ihrer Entwicklung beeinträchtigt oder gefährdet sind.

• Mädchen und Jungen vom Schuleintrittsalter bis zum Jugendalter, mit Entwicklungs-, Verhaltens- und Beziehungsstörungen

• Unangemessener Umgang mit familiären und gesellschaftlichen Normen und Regeln

Aufnahmekriterien:

• emotionale/soziale Störungen • Schulschwierigkeiten, Schulverweigerung • Sexueller Missbrauch • Belastete Familiensituation • Beziehungsstörungen und Bindungsstörungen • ADHS (bzw. ADS) • Kinder und Jugendliche mit traumatischen Erfahrungen • Suchtproblematik im Familiensystem

2.3 Die Ziele orientieren sich an acht Schwerpunkten und Lebensbereichen der Klienten und dem sozialen Milieu und sollen unter Ausschöpfung der Ressourcen eine Entwicklung des Kindes/Jugendlichen ermöglichen und eine positive Integration und Teilhabe an der Gesellschaft vorbereiten:

1. Sicherstellung von Versorgung und Schutz, der in der Familie nicht gewährleistet war und ist.

2. Stärkung der Erziehungskompetenz der Eltern 3. Verbesserung der Kommunikation und Beziehung der

Familienmitglieder 4. Psychische und emotionale Stabilität erhöhen 5. Soziale Kompetenz erweitern 6. Lernverhalten und Leistungsbereitschaft fördern 7. Eigenverantwortlichkeit entwickeln 8. Möglichkeiten der Teilhabe an Bildung und Freizeitgestaltung

2.4 Verweildauer: Die Hilfe in der Gruppe ist abhängig von der individuellen Zielsetzung sowie vom Verlauf der Maßnahme. Die Hilfe sollte mittel- bis langfristig indiziert sein.

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118 / 240 Leistungsbeschreibung

2.5 Ausschlusskriterien/Leistungsgrenzen: Die Aufnahme in die Gruppe ist ausgeschlossen, wenn im Einzelfall eine körperliche oder geistige Behinderung vorliegt, die einen erhöhten medizinischen Pflegeaufwand notwendig macht. Ebenfalls ausgeschlossen ist die Aufnahme von Jugendlichen, die sich nicht auf eine Gruppenstruktur einlassen können, ein hohes Gewaltpotential, Drogenabhängigkeit und/oder ein akutes psychiatrisches Krankheitsbild aufweisen bzw. bei Kindern und Jugendlichen, bei denen eine längerfristige Einzelbetreuung angestrebt wird.

3. Pädagogisches Konzept Die persönliche und fachliche Kompetenz der Teammitglieder und die Konzeption der Gruppe prägen das Zusammenleben und sind Grundlage einer gelingenden Hilfe. Darüber hinaus sollen die Kinder und Jugendlichen unsere konzeptionelle Arbeit und das Zusammensein mitgestalten. Uns ist es wichtig, jedes Kind, jeden Jugendlichen willkommen zu heißen und mit ihm gemeinsam nach Wegen und Möglichkeiten zu suchen. Modellhaftes Lernen und die Vorbildfunktion der Mitarbeiter sind gelebtes Prinzip.

3.1 Strukturierung des Gruppenalltags: Ein klar strukturierter Tages- und Wochenablauf bildet den Rahmen der pädagogischen Arbeit; verbindliche Regeln und Strukturen geben den Kindern und Jugendlichen Orientierung und Sicherheit.

• Übersichtliche Tagesstruktur (feste Essenszeiten, Silentium, Hausaufgabenbetreuung, individuelle gemeinschaftliche Freizeitgestaltung)

• Transparente Gruppenregeln und Lernziele • Verbindliche Aufgabenbereiche • Vereinszugehörigkeiten • Regelmäßige Gruppenaktivitäten • Feste Rituale (Feiern, Feste, Begrüßung und Verabschiedung) • „Ich schaff`s“- Training (Skandinavische Methode)

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119 / 240 Leistungsbeschreibung

3.1.1 Steuerung von Gruppenprozessen: Der Gruppenrahmen bietet den Kindern und Jugendlichen die Möglichkeit, das Zusammenleben als soziales Lernfeld zu nutzen, in dem individuelle Probleme bearbeitet und lebenspraktische Fähigkeiten eingeübt werden können. Gruppendynamik und deren Bearbeitung schaffen die Möglichkeit, eigenes Verhalten zu erproben, zu reflektieren und dadurch neue Wege, aber auch Grenzen zu erfahren und kennenzulernen. Durch gezielte Dienstplanung und Doppelbesetzung im Dienst ist es möglich, in Kleingruppen Unternehmungen anzubieten oder im Bedarfsfall Einzelhilfen zu gewährleisten. Obligatorisch ist die jährliche Ferienfreizeit. Durch den Fachdienst können gruppendynamische Prozesse gezielt gesteuert und unterstützt werden (erlebnispädagogische Aktivitäten, Dilborn-Trophy u. ä.).

3.1.2 Beteiligung der Kinder an Planungen, Gestaltung und Reflexion: • Kinder und Jugendliche werden an der Vorbereitung und

Durchführung der Hilfeplangespräche beteiligt. • Regelmäßige wöchentliche Gruppenabende bieten den

Kindern und Jugendlichen aktive Mitgestaltungsmöglichkeiten sowie Mitbestimmung des Gruppenalltags.

• Aktuelle Themen des Gruppenlebens sowie Gruppenregeln werden verbindlich besprochen und verabschiedet.

• Individuelle Zielplanung mit Transparenz unter den Kindern • Die Kinder und Jugendlichen werden in wesentliche

Entscheidungen der Gruppe miteinbezogen. • Gruppenräume und Privaträume werden gemeinsam mit den

Kindern und Jugendlichen gestaltet und gepflegt. • Regelmäßige Gruppengespräche, in denen alle die Möglichkeit

haben, eigenes, aber auch das Verhalten der übrigen Gruppenmitglieder, zu thematisieren und zu reflektieren, werden durchgeführt.

• Bei besonderen Vorfällen werden Gruppengespräche einberufen, um den Kindern und Jugendlichen ein Gesprächsforum zu bieten.

• Wahl eines Gruppensprechers und dessen Vertreter. • Teilnahme des Gruppensprechers am Jugendsenat.

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3.1.3 Besondere Schwerpunkte: Das Team arbeitet besonders mit Kindern, deren Hilfen längerfristig geplant sind. Das Programm „Ich schaff’s“ setzt ein besonderes Vertrauen in die „Expertenschaft von Kindern in eigene Themen voraus“ und versucht, „Probleme“ mit den Kindern in „Fähigkeiten“ umzuwandeln, deren Erlernen für die Kinder erstrebenswert erscheint. Dabei spielt die Peergroup als Unterstützung und Korrektiv eine entscheidende Rolle. Intensive Elternarbeit, regelmäßige Elterngespräche zur Klärung der Eltern-Kind-Beziehung, Beratung der Eltern, Nachbereitung von Besuchsterminen, Einbeziehung der Eltern in den Alltag ihrer Kinder, z. B. Schulkontakte, Arztbesuche, Geburtstagsfeiern, Elternnachmittage in der Gruppe u. ä.

3.2 Individuelle Förderung: • Nach standardisiertem Verfahren wird für jedes Kind eine

individuelle Erziehungsplanung erstellt, die halbjährlich überprüft und der Entwicklung angepasst wird und allen Kindern angemessen transparent bekannt ist.

• Individueller Wochenplan, ggf. Erarbeiten eines

ressourcenorientierten Verstärkerplans. • Therapeutische Hilfe erfolgt einzelfallbezogen, entweder durch

den Fachdienst oder durch niedergelassene Therapeutinnen. • Nach Bedarf Diagnostik des Fachdienstes von Schloss

Dilborn. • Altersgemäße, spielerische Beteiligung an hauswirtschaftlichen

Fertigkeiten wie Wäsche-, Körper- oder Raumpflege. • Individuelle Freizeitgestaltung • Enge Begleitung durch den fallfederführenden Mitarbeiter.

Dieser begleitet das Kind/den Jugendlichen in nahezu allen Alltagssituationen (Ärzte, Schule, Verein etc.).

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Datum:

01.01.2014

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121 / 240 Leistungsbeschreibung

3.2.1 Förderung der positiven Persönlichkeitsentwicklung: Die Kinder und Jugendlichen werden in ihrer Gesamtheit mit allen Stärken und Defiziten angenommen. In wohlwollender und wertschätzender Atmosphäre soll es ihnen gelingen, ein positives Selbstbild zu entwickeln. Wir erarbeiten gemeinsam Handlungsstrategien für ein Leben in sozialer Gemeinschaft, verstärken positive Anteile und fördern mit den Kindern und Jugendlichen in Einzel- und Gruppengesprächen Kompetenzen, die sie auf ihrem weiteren Lebensweg nutzen können. Dazu gehören vor allem Achtung und Wertschätzung sowie konstruktive Konfliktbewältigung.

3.2.2 Förderung der sozial-emotionalen Entwicklung: Die Kinder und Jugendlichen werden darin bestärkt und ermutigt, sich mit all ihren Gefühlen auseinanderzusetzen. Wir unterstützen sie darin, Gefühle wie Wut, Trauer, Angst, Scham, Lust und Freude zu erleben und adäquate Formen zu entwickeln, diese Gefühle auszudrücken. Wir als MitarbeiterInnen bieten ihnen Erfahrung mit Nähe, Distanz, Geduld, Konfliktfähigkeit und Grenzsetzung. Wir begleiten in Krisen und schwierigen Situationen, halten aus und geben Anleitung für den gesellschaftlich akzeptierten Umgang mit Frustration und Aggression.

3.2.3 Förderung der schulischen und beruflichen Kompetenz: Zunächst ist es wichtig, zu prüfen, welche Schulform die richtige ist. Viele Schulschwierigkeiten ergeben sich aus Unter- bzw. Überforderungssituationen. Die gute Kooperation mit den Schulen der Umgebung ermöglicht uns schnelles Handeln. Wir verfolgen das Ziel, wieder ein positives Verhältnis zum Lernen und zum Schulbesuch herzustellen. Wir verstärken positive Ansätze und Leistungen unter anderem durch

• tägliches Silentium mit Hausaufgabenbegleitung und Kontrolle • Vorbereitung und Hilfe für Klassenarbeiten, ggf. Nachhilfe • Hilfe bei der Suche von schulischen Übergängen (Primarstufe)

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01.01.2014

Blatt:

122 / 240 Leistungsbeschreibung

4. Hilfen der Gruppe zur Integration in Schule und Kindergarten Die Hilfe wird unter anderem gefördert durch

• individuell gestalteten Kontakt zu KlassenlehrerInnen - wenn nötig, auch täglich

• Einbeziehung der KlassenlehrerInnen in den Hilfeplan, Teilnahme an Hilfeplangesprächen

• individuelle Absprache mit den Schulen (veränderter Stundenplan, Mitteilungsheft)

• Begleitung im Unterricht durch MitarbeiterInnen • Fahrdienste zur Schule

5. Ausstattung / Ressourcen

5.1 Gruppengröße / Betreuungsschlüssel: • 7 Plätze • 5,5 MitarbeiterInnen plus Hauswirtschaftskraft und

Praktikanten 5.2 Mitarbeiterqualifikation / Teamzusammensetzung:

Das Team besteht aus SozialpädagogInnen, ErzieherInnen, zum Teil mit Zusatzqualifikationen, PraktikantInnen und Mitarbeitern, die ihr Anerkennungsjahr absolvieren.

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Datum:

01.01.2014

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123 / 240 Leistungsbeschreibung

5.3 Räumlichkeiten / Lage: Ein angemietetes, freistehendes Haus mit zwei Volletagen und Dachgeschoss, in Parknähe. Das Zentrum der Kleinstadt befindet sich fußläufig erreichbar. Die Stadt hat alle Schultypen, sozialen Einrichtungen, Ärzte und ein Spektrum von Freizeiteinrichtungen bis hin zum Schwimmbad. Eine Bahnanbindung nach Mönchengladbach und Venlo besteht.

• 6 Zimmer • 2 Badezimmer • Nachtbereitschaftszimmer • Büro • Wohnzimmer • Esszimmer • Küche • Waschküche • Abstellräume • Keller • Hof • Garten mit großem Gartenhaus • Gute Erreichbarkeit durch Bus, Bahn und Autobahnanschluss • Alle Schulformen in erreichbarer Nähe • Großes Angebot an Vereinen • Öffentlicher Park direkt hinter dem Haus • Kleinbus

6. Kosten Entgeltsatz Regel

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Datum:

01.01.2014

Blatt:

124 / 240 Leistungsbeschreibung

C.2.7. WG At Home, Hückelhoven C.2.7. WG At Home

Name der Gruppe / Bezeichnung / Standort / Umfeld WG At Home Standort: 41836 Hückelhoven, Rheinstraße 104 Telefon: 02433/41415 Fax: 02433/41522 E-Mail: [email protected] Großräumige Doppelhaushälfte mit zwei Volletagen, voll unterkellert. Das Haus befindet sich in Zentrumsnähe von Hückelhoven. Es bildet den Abschluss einer Stichstraße. Eine gepflasterte Hoffläche liegt hinter dem Haus und grenzt das Gelände zur Nachbarbebauung ab.

1. Allgemeine Beschreibung der Hilfeform Unsere Außenwohngruppen bieten eine vollstationäre Hilfe für Kinder und Jugendliche in Form einer Schichtdienstgruppe. Ein pädagogisch qualifiziertes Team lebt und arbeitet unter Anleitung einer berufserfahrenen Teamleitung. Nach dem Bezugsbetreuersystem im Sinne einer Verantwortungsträgerschaft findet die Fallfederführung statt und gestattet so eine zuverlässige und personifizierte Begleitung der Hilfeplanung.

2. Rahmenbedingungen / Grundleistungen

2.1 Unterbringungsform und rechtliche Grundlagen • Vollstationär • § 27 SGB VIII Erzieherische Hilfen in Verbindung mit

§ 36 SGB VIII mit § 34 SGB VIII • § 35a Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und

Jugendliche

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Datum:

01.01.2014

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125 / 240 Leistungsbeschreibung

2.2 Zielgruppe/Indikation: Das Angebot richtet sich an Mädchen und Jungen, die aufgrund ihrer individuellen Biographie und der daraus entstandenen Lebensumstände in ihrer Entwicklung beeinträchtigt oder gefährdet sind, und deren Familienmitglieder.

• Mädchen und Jungen vom Schuleintritt bis zu weiterführenden Schulen und zur Volljährigkeit (12 - 18 Jahre), mit Entwicklungs-, Verhaltens- und Beziehungsstörungen

• Unangemessener Umgang mit familiären und gesellschaftlichen Normen und Regeln

• Integrativ können 2 Kinder/Jugendliche mit intensivem Hilfebedarf heilpädagogisch gefördert werden. Diese Form bewahrt die Beziehungskontinuität durch die Weiterbetreuung in der Wohngruppe, auch wenn der Hilfebedarf sich möglicherweise reduziert.

Das Team hat mit folgenden Problemlagen erfolgreich gearbeitet:

• Emotionale, soziale, intellektuelle Störungen • Schulschwierigkeiten, Schulverweigerung • Sexueller Missbrauch • Belastete Familiensituation • Beziehungs- und Bindungsstörungen • ADHS (bzw. ADS) • Verarbeitung von traumatischen Erfahrungen • Suchtproblematik im Familiensystem

2.3 Ziele: Die Ziele orientieren sich an acht Schwerpunkten und Lebensbereichen der Klienten und dem sozialen Milieu und sollen unter Ausschöpfung der Ressourcen eine Entwicklung des Kindes/Jugendlichen ermöglichen und eine positive Integration und Teilhabe an der Gesellschaft vorbereiten:

1. Sicherstellung von Versorgung und Schutz, der in der Familie nicht gewährleistet war und ist.

2. Stärkung der Erziehungskompetenz der Eltern 3. Verbesserung der Kommunikation und Beziehung der

Familienmitglieder 4. Psychische und emotionale Stabilität erhöhen 5. Soziale Kompetenz erweitern 6. Lernverhalten und Leistungsbereitschaft fördern 7. Eigenverantwortlichkeit entwickeln 8. Möglichkeiten der Teilhabe an Bildung und Freizeitgestaltung

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Rev. 03 Schloss Dilborn – Die Jugendhilfe

Datum:

01.01.2014

Blatt:

126 / 240 Leistungsbeschreibung

2.4 Verweildauer: Der Zeitraum der Hilfe in der Gruppe ist abhängig von der individuellen Zielsetzung sowie vom Verlauf der Hilfe. Wird eine Rückführung angestrebt, sollte die Verweildauer zwei Jahre nicht überschreiten.

2.5 Ausschlusskriterien/Leistungsgrenzen: Die Aufnahme in die Gruppe ist ausgeschlossen, wenn im Einzelfall eine körperliche oder geistige Behinderung vorliegt, die einen erhöhten medizinischen Pflegeaufwand notwendig macht. Ebenfalls ausgeschlossen ist die Aufnahme von Jugendlichen, die sich nicht auf eine Gruppenstruktur einlassen können, ein hohes Gewaltpotential, Drogenabhängigkeit und/oder ein akutes psychiatrisches Krankheitsbild aufweisen bzw. bei denen eine längerfristige Einzelbetreuung angestrebt wird.

3. Pädagogisches Konzept Die persönliche und fachliche Kompetenz der Teammitglieder und die Konzeption der Gruppe prägen das Zusammenleben und sind Grundlage einer gelingenden Hilfe. Darüber hinaus sollen die Kinder und Jugendlichen unsere konzeptionelle Arbeit und Zusammensein mitgestalten. Uns ist es wichtig, jedes Kind, jeden Jugendlichen willkommen zu heißen und mit ihm gemeinsam nach Wegen und Möglichkeiten zu suchen.

3.1 Strukturierung des Gruppenalltags: Ein klar strukturierter Tages- und Wochenablauf bildet den Rahmen der pädagogischen Arbeit, verbindliche Regeln und Strukturen geben den Kindern und Jugendlichen Orientierung und Sicherheit.

• Übersichtliche Tagesstruktur (feste Essenszeiten, Silentium, Hausaufgabenhilfe, Freizeitgestaltung)

• Transparente Gruppenregeln und Lernziele • Verbindliche Ämter und Dienste • Regelmäßige Gruppenaktivitäten • Feste Rituale (Feiern, Feste, Begrüßung und Verabschiedung)

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Datum:

01.01.2014

Blatt:

127 / 240 Leistungsbeschreibung

3.1.1 Steuerung von Gruppenprozessen: Der Gruppenrahmen bietet den Kindern und Jugendlichen die Möglichkeit, das Zusammenleben als soziales Lernfeld zu nutzen, in dem individuelle Probleme bearbeitet und lebenspraktische Fähigkeiten eingeübt werden können. Gruppendynamik und deren Bearbeitung schaffen die Möglichkeit, eigenes Verhalten zu erproben, zu reflektieren und dadurch neue Wege, aber auch Grenzen, zu erfahren und kennenzulernen. Durch gezielte Dienstplanung und die bedarfsgerechte Doppelbesetzung ist es möglich, Einzelhilfen zu gewährleisten oder aber in Kleingruppen Unternehmungen anzubieten. In Krisensituationen kann die Gruppendynamik wirksam entzerrt werden. Obligatorisch ist die jährliche Ferienfreizeit. Durch den gruppenübergreifenden Dienst können gruppendynamische Prozesse gezielt gesteuert und unterstützt werden (erlebnispädagogische Aktivitäten, gezielt angebotene Gruppenspiele, Dilborn-Trophy).

3.1.2 Beteiligung der Kinder an Planungen, Gestaltung und Reflexion: • Kinder und Jugendliche werden an der Vorbereitung und

Durchführung der Hilfeplangespräche beteiligt. • Regelmäßige Gruppenabende bieten den Kindern und

Jugendlichen aktive Mitgestaltungsmöglichkeiten sowie Mitbestimmung des Gruppenalltags. Aktuelle Themen des Gruppenlebens sowie Gruppenregeln werden verbindlich besprochen und verabschiedet.

• Die Kinder und Jugendlichen werden in wesentlichen Entscheidungen der Gruppe (Freizeitaktivitäten, Anschaffungen, Ferienplanung) miteinbezogen.

• Gruppenräume und Privaträume werden gemeinsam mit den Kindern gestaltet und gepflegt.

• Regelmäßige Gruppengespräche, in denen alle die Möglichkeit haben, eigenes, aber auch das Verhalten der übrigen Gruppenmitglieder zu thematisieren und zu reflektieren.

• Bei besonderen Vorfällen werden Gruppengespräche einberufen; zum einen, um die Gruppe zu informieren, zum anderen, um den Kindern und Jugendlichen ein Gesprächsforum zu bieten.

• Wahl eines Gruppensprechers und dessen Vertreter • Teilnahme des Gruppensprechers am Jugendsenat

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01.01.2014

Blatt:

128 / 240 Leistungsbeschreibung

3.1.3 Besondere Schwerpunkte: • Erlebnispädagogische Aktivitäten (Klettern, Outdooraktivitäten)

sowie sportliche Aktivitäten bieten Raum zur Selbsterfahrung. Stärken werden deutlich, Grenzen sichtbar, Entwicklung möglich.

• Intensive Elternarbeit: Regelmäßige Elterngespräche zur Klärung der Eltern-Kind-Beziehung; Beratung der Eltern; Nachbereitung von Besuchsterminen; Klärung von Konflikten; Einbeziehung der Eltern in den Alltag ihrer Kinder (Schulkontakte, Geburtstagsfeiern, Bekleidungseinkäufe, Elternachmittage in der Gruppe)

• Übergang von Schule in Beruf werden mit Kooperationspartnern vor Ort aktiv gestaltet

• Gemeinsame Projekte im Bereich Kunst, Kultur, Sport, Freizeit im Verbund der Gruppen im Kreis Heinsberg

3.2 Individuelle Förderung:

• Nach standardisiertem Verfahren wird für jedes Kind eine individuelle Erziehungsplanung erstellt, die halbjährlich überprüft und überarbeitet wird.

• Individueller Wochenplan, ggf. Erarbeitung eines ressourcenorientierten Verstärkerplans

• Therapeutische Hilfe erfolgt einzelfallbezogen, entweder durch den Fachdienst oder durch niedergelassene TherapeutInnen.

• Nach Bedarf Diagnostik des Fachdienstes von Schloss Dilborn – Die Jugendhilfe

• Kooperation mit einer Kinder- und Jugendpsychiaterin in Mönchengladbach und der Kinder- und Jugendpsychiatrie in Viersen-Süchteln.

• Training von lebenspraktischen Fertigkeiten wie Wäsche-, Körper- und Raumpflege

• Suche nach individueller Freizeitgestaltung • Integration in Vereine im Gemeinwesen • Enge Begleitung durch den fallführenden Mitarbeiter. Dieser

begleitet das Kind/den Jugendlichen in nahezu allen Alltagssituationen (Schule, Ärzte, Vereine).

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01.01.2014

Blatt:

129 / 240 Leistungsbeschreibung

3.2.1 Förderung der positiven Persönlichkeitsentwicklung: Die Kinder und Jugendlichen werden in ihrer Gesamtheit mit allen Stärken und Defiziten angenommen; in wohlwollender und wertschätzender Atmosphäre soll es den Kindern und Jugendlichen gelingen, ein positives Selbstbild zu entwickeln. Wir erarbeiten gemeinsam Handlungsstrategien für ein Leben in sozialer Gemeinschaft, verstärken positive Anteile und fördern mit den Kindern und Jugendlichen in Einzel- und Gruppengesprächen Kompetenzen, die sie auf ihrem weiteren Lebensweg nutzen können. Dazu gehören vor allem Achtung und Wertschätzung sowie konstruktive Konfliktbewältigung.

3.2.2 Förderung der sozial-emotionalen Entwicklung: Die Kinder und Jugendlichen werden darin bestärkt und ermutigt, sich mit all ihren Gefühlen auseinanderzusetzen. Wir unterstützen sie darin, Gefühle wie Wut, Trauer, Angst, Scham und Freude zu erleben und adäquate Formen zu entwickeln, diese Gefühle auszudrücken. Wir als MitarbeiterInnen bieten ihnen Erfahrung mit Nähe, Distanz, Geduld, Konfliktfähigkeit und Grenzsetzung an. Wir begleiten sie in Krisen und schwierigen Situationen, halten aus und geben Anleitung für den gesellschaftlich akzeptierten Umgang mit Frustration und Aggression.

3.2.3 Förderung der schulischen und beruflichen Kompetenz: Zunächst ist es wichtig, zu prüfen, welche Schulform die richtige ist. Viele Schulschwierigkeiten ergeben sich aus Unter- bzw. Überforderungssituationen. Die gute Kooperation mit den Schulen der Umgebung ermöglicht uns ein schnelles Handeln. Wir verfolgen das Ziel, wieder ein positives Verhältnis zum Lernen und Schulbesuch herzustellen, verstärken positive Ansätze und Leistungen.

• Tägliches Silentium mit Hausaufgabenbegleitung und Kontrolle • Vorbereitung und Hilfe für Klassenarbeiten, ggf. Nachhilfe • Hilfe bei der Suche von Praktikumsstellen, u. U. als Alternative

zum Schulbesuch bei Schulmüdigkeit oder Schulverweigerung

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Blatt:

130 / 240 Leistungsbeschreibung

4. Hilfen der Gruppe zur Integration in Schulen: • Individuell gestalteter Kontakt zu Klassenlehrern, wenn nötig,

auch täglich • Einbeziehung der Klassenlehrer in den Hilfeplan, Teilnahme an

Hilfeplangesprächen • Individuelle Absprachen mit den Schulen (z. B. veränderter

Stundenplan, Mitteilungsheft) • Begleitung im Unterricht durch MitarbeiterInnen als individuelle

Zusatzleistung möglich • Fahrdienste zur Schule

5. Ausstattung / Ressourcen

5.1 Gruppengröße / Betreuungsschlüssel: • 9 Plätze, davon 2 Intensivplätze • Jeder Jugendliche bewohnt ein Einzelzimmer • Min. 5,5 pädagogische MitarbeiterInnen,

Hauswirtschaftskräfte, ggf. 1 Zivildienstleistender (anteilig)

5.2 Mitarbeiterqualifikation / Teamzusammensetzung: Das Team besteht aus ErzieherInnen und/oder Sozialpädagogen - zum Teil mit Doppelqualifikation und Handwerksausbildungen - und PraktikantInnen.

5.3 Räumlichkeiten: • 9 Einzelzimmer • 4 Badezimmer (Duschen oder Badewanne) • 4 Toiletten • 1 Nachtbereitschaftszimmer • 2 Büros • 1 Besprechungszimmer • Wohnzimmer • Esszimmer • Küche • 1 Lernküche (in Planung) • Waschküche, Vorratsraum, div. Abstellräume • Kellerraum • Freizeitraum • Gepflasterter Innenhof • Gute Erreichbarkeit durch Bus, Bahn und Autobahnanschluss • Alle Schulformen in erreichbarer Nähe • Kleinbus

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Rev. 03 Schloss Dilborn – Die Jugendhilfe

Datum:

01.01.2014

Blatt:

131 / 240 Leistungsbeschreibung

6. Kosten Entgeltsatz Regel Entgeltsatz Intensiv

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01.01.2014

Blatt:

132 / 240 Leistungsbeschreibung

C.2.8. Team Vario C.2.8. Team Vario

Name der Gruppe / Bezeichnung / Standort / Umfeld Team Vario Standort: 41061 Mönchengladbach, Humboldtstraße 75 Telefon: 02161/82390-11 Fax: 02161/82390-20 E-Mail: [email protected] Standort: 41747 Viersen, Große Bruchstr. 32 Telefon: 02162/9469503 Fax: 02162/9469508 E-Mail: [email protected]

• Stationäre und ambulante Hilfen für Jugendliche im Verselbstständigungsalter

• Trainingswohnen (4 Wohnungen von Schloss Dilborn angemietet)

• Trainingswohngemeinschaften • Flexible Betreuung • Inobhutnahme

Individuelle Hilfen Standort: 41061 Mönchengladbach, Humboldtstraße 75 Telefon: 02161/82390-11 Fax: 02161/82390-20 E-Mail.: [email protected] Zentral in Mönchengladbach-Eicken gelegene Eckhausvilla; Trainingswohnungen 300 m entfernt

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Blatt:

133 / 240 Leistungsbeschreibung

1. Allgemeine Beschreibung der Hilfeform Stationär und ambulant Das Team Vario in Mönchengladbach ist unser Angebot für die individuellen Lebenssituationen und die besondere Dynamik der Entwicklung von Jugendlichen und jungen Volljährigen, im Rahmen von Ablösung und Verselbstständigung. Besonderheiten unseres Leistungsangebotes für Jugendliche/junge Volljährige sind die zwei intensivpädagogischen Wohngemeinschaften mit einer nahezu vollstationären Begleitung, das integrierte Betreuungscafé und unsere Trainingswohnungen. Für Jugendliche mit geringerem Hilfebedarf bieten wir 2-zweier Wohngemeinschaften und ein Einzelappartement an unserem Standort in Viersen an. Für die Stadt Mönchengladbach bieten wir zwei Inobhutnahme-Plätze für Jugendliche nach § 42 SGB VIII. Das Team Vario hat aus der Praxis ein Spektrum von Leistungsangeboten entwickelt, mit denen die an uns herangetragenen Aufgabenstellungen alters- und entwicklungsgerecht erfüllt werden können. Dabei lassen sich die Hilfen individuell im Rahmen des Hilfeplanprozesses kombinieren.

2. Rahmenbedingungen / Grundleistungen

2.1 Unterbringungsform und rechtliche Grundlagen: Hilfe für Jungendliche in individualisierten Wohnformen in unterschiedlichen Lebenssituationen mit dem Ziel der Verselbstständigung nach den §§ 34, 35a, 41 des SGB VIII § 42 Inobhutnahme Im Einzelfall ist eine Betreuung nach § 35 SGB VIII möglich.

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Rev. 03 Schloss Dilborn – Die Jugendhilfe

Datum:

01.01.2014

Blatt:

134 / 240 Leistungsbeschreibung

2.2 Zielgruppe / Indikation: Die maßgeschneiderten Hilfen des Teams Vario richten sich an Jugendliche und junge Erwachsene im Alter ab 16 Jahren, welche auf Grund individueller Sozialisations- und Entwicklungsbedingungen in der Phase der Ablösung und Verselbstständigung pädagogische Hilfen benötigen. In diesem Kontext bearbeiten wir:

• Erstanfragen • Wechsel aus den Gruppen unserer Einrichtung • unklare Lebenssituationen (Clearing) • krisenhafte oder geplante Verlegungen aus anderen

Jugendhilfeeinrichtungen • Kurzfristige niederschwellige Hilfen • Inobhutnahmen (für die Stadt Mönchengladbach)

2.3 Ziele:

Ziel dieser Hilfe ist das möglichst eigenverantwortliche und gemeinschaftsfähige Leben des Jugendlichen/jungen Volljährigen, welches auf den bisher erreichten Grad der Selbstständigkeit aufbaut. Die weiteren Ziele orientieren sich am Entwicklungsstand und Entwicklungspotential des Jugendlichen/jungen Erwachsenen.

1. Sicherstellung von Versorgung und Schutz der in der Familie nicht gewährleistet war und ist.

2. Stärkung der Erziehungskompetenz der Eltern 3. Verbesserung der Kommunikation und Beziehung der

Familienmitglieder 4. Psychische und emotionale Stabilität erhöhen 5. Soziale Kompetenz erweitern 6. Lernverhalten und Leistungsbereitschaft fördern 7. Eigenverantwortlichkeit entwickeln 8. Möglichkeiten der Teilhabe an Bildung und Freizeitgestaltung

Für uns gilt konkret, mit den Jugendlichen/jungen Erwachsenen eine gesellschaftlich gewünschte Arbeitsbereitschaft und Lebensperspektive zu entwickeln und umzusetzen. Dabei gilt unserer besonderer Fokus der Alltagsbewältigung:

• Sozialverhalten • emotionaler/persönlicher Bereich • Sinnfindung • Gesundheitsbewusstsein / Suchtverhalten • Schule, Beruf • Zukunftsperspektive

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01.01.2014

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2.4 Verweildauer: Die Verweildauer richtet sich nach der individuellen Hilfeplanung. Im Durchschnitt betreuen wir die Jugendlichen zwischen drei und sechs Monaten in der intensiven Wohngemeinschaft in Mönchengladbach, anschließend für drei bis sechs Monate in einer niederschwellig begleitenden Wohngemeinschaft oder Einzelappartement und gestalten dann einen Übergang in die eigene Wohnung mit ambulanter Unterstützung. Die Inobhutnahmen sind auf fünf Werktage begrenzt. Danach ist eine Hilfe zur Erziehung zu installieren oder die Inobhutnahme zu beenden.

2.5 Ausschlusskriterien / Leistungsgrenzen: Die Aufnahme in die Wohngemeinschaften ist ausgeschlossen, wenn eine körperliche oder geistige Behinderung vorliegt, die einen erhöhten medizinischen Pflegeaufwand notwendig macht. Ebenso sind von der Aufnahme Jugendliche und junge Erwachsene ausgeschlossen, bei denen eine manifestierte Suchterkrankung oder ein akut psychiatrisches Krankheitsbild vorliegt. (Substituierte werden bei konkreter Anfrage im Einzelfall aufgenommen.)

3. Pädagogisches Konzept

3.1 Strukturierung des Gruppenalltags: Die Arbeitsweise orientiert sich an den Fähigkeiten und Bedürfnissen der zu Betreuenden, aber auch an den gesellschaftlichen Erwartungen an diese Altersgruppe. Mit dem leitenden Gedanken „lange Leine, kurzer Draht“ gestalten die fallfederführenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (FFM) eine tragfähige Beziehung. Ein besonderes Augenmerk liegt bei der Hilfeplanung auf der Eigenverantwortlichkeit der zu Betreuenden, insbesondere bei der Ausgestaltung des Hilfeprozesses. Für besonders schwierige und krisenhafte Situationen steht das Gesamtsystem Schloss Dilborn - Die Jugendhilfe zur Verfügung (Rufbereitschaft u. a.). Die Hilfe umfasst den gesamten Bereich der psychosozialen Situation des Jugendlichen und das ganze Spektrum lebenspraktischer Hilfen.

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3.1.1 Steuerung von Gruppenprozessen: Durch die Arbeitsplätze (Büros), das Bereitschaftszimmer und das Betreuungscafé im Haus garantieren wir eine umfassende Begleitung über die ganze Woche. Im Rahmen der Verselbstständigung in den beiden WGs ist die Arbeit mit der Gruppe unter gruppendynamischen Aspekten eine weitere methodische Handlungsstrategie. Als nachfolgender Phase in der Verselbständigung bieten unsere zweier Wohngemeinschaften in Viersen an. Hier ist ebenfalls nach Bedarf die Betreuung über Nacht sichergestellt. Ein Betreuungsbüro befindet sich im Haus. In unmittelbarer Nähe zu den Büros (Mönchengladbach, Regentenstraße) haben wir vier kleine Wohnungen (teilmöbliert) als abschließende Phase der Verselbstständigung angemietet. Wir begleiten die Bewohner bei der Umsetzung der erlernten Fähigkeiten in einer offenen Mietersituation mit allen Verpflichtungen. Die Nähe zu den Bewohnern und dasselbe Umfeld/derselbe Stadtteil lassen beidseitig spontane und anlassbezogene Kontakte zu, so dass Phänomene wie plötzliche Einsamkeit oder Panikattacken gut bearbeitet werden können. Diese Betreuungsform stärkt die realistische Selbsteinschätzung und zeigt neue Lernfelder auf. Das Betreuungscafé unterstützt gruppendynamische Prozesse und ist ein Kontaktangebot für Jugendliche und junge Erwachsene, die sich in der Betreuung von Schloss Dilborn befinden oder befanden. Es steht aber auch Freunden, Bekannten, Hilfesuchenden oder Interessierten zur Verfügung. Zusätzliche Arbeitsansätze:

• WG-Abende • Hausgespräche • Interaktionsspiele • Erlebnispädagogische Aktionen • Sport • Coaching

3.1.2 Beteiligung der Jugendlichen an Planungen, Gestaltung und Reflexion: ergibt sich aus dem Alter und Autonomieanspruch

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3.1.3 Besondere Schwerpunkte: • Stärkung persönlicher Kompetenzen • Verselbstständigung • Berufs- und Lebensplanung • Integration in die Gesellschaft

3.2 Individuelle Förderung

3.2.1 Förderung der positiven Persönlichkeitsentwicklung:

Die Hilfen werden bestimmt durch die unmittelbare Orientierung an der Verselbstständigung der Jugendlichen/jungen Erwachsenen. Gemäß Entwicklungsstand und Betreuungsziel geht es hierbei um Autonomie im lebenspraktischen Bereich, im Bereich Arbeit/Schule/Ausbildung sowie im Bereich der sozialen Lebensgestaltung (einschl. der Freizeitgestaltung). Diese Hilfe stärkt die realistische Selbsteinschätzung und zeigt die aktuellen Lernfelder auf.

• Einzelgespräche • Begleitung bei Ämtern und Behördengängen • Vermittlungsgespräche in Konfliktsituationen • Stärken aufzeigen, aufsuchen und fördern • Lebenssinnfragen und Wertediskussionen anregen

3.2.2 Förderung der sozial-emotionalen Entwicklung:

• Ergänzung und Aktualisierung von Diagnosen • Individuelle Lebensplanung • Anbahnung von Therapie • Biographiearbeit

3.2.3 Förderung der schulischen und beruflichen Kompetenz:

• Jeder Bewohner hat die Pflicht, einer Beschäftigung nachzugehen. Such- bzw. Wartephasen werden mit internen Angeboten überbrückt.

• Internetrecherchen • Antragswesen; Behördenkontakte

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4. Hilfen zur Integration in Schule und Beruf Entwicklung von Tagesstrukturen, Erfolgserlebnisse (positive Wirksamkeit), Erwerb berufsrelevanter Schlüsselqualifikationen Die Jugendlichen/jungen Erwachsenen besuchen externe Schulen, Berufsförderwerke, absolvieren extern eine Ausbildung oder gehen einer Arbeit/einem Praktikum im näheren Wohnumfeld nach. Durch ein differenziertes Angebot der Gesamteinrichtung können Übergänge bis ins Erwachsenenalter (Eingliederungshilfe/Team 39) und berufsbildende Maßnahmen angeboten werden. Wir bieten in der Zeit vor Aufnahme einer Beschäftigung oder Qualifizierungsmaßnahme eine interne Beschäftigungs- und Qualifizierungsstruktur an. Hier vermitteln wir sowohl Basisqualifikation als auch gesonderte Bewerbungstrainings an.

5. Ausstattung / Ressourcen

5.1 Gruppengröße / Betreuungsschlüssel: Standort Mönchengladbach Die Betreuung erfolgt in einem für den Jugendlichen/jungen Volljährigen individuellen Setting. Der Betreuungsumfang ist variabel und orientiert sich an den individuellen Hilfeplanbedarf. Jedwede Betreuungskapazität und -Intensität kann geleistet werden. Im Bedarfsfall wird das Team aus einem Mitarbeiterpool aufgestockt. Ein Dienstplan über sieben Tage mit Schlafbereitschaften bietet dem gesamten Bereich verschiedenste Möglichkeiten der Beratung und Konfrontation. Die Betreuungszeiten werden zum einen durch gemeinsam vereinbarte Termine und zum anderen über Präsenzzeiten der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Räumlichkeiten des Hauses abgedeckt. Standort Viersen Die Betreuung setzt eine höhere Selbständigkeit voraus. Die Wochenplanung ist mit den Jugendlichen und den jungen Volljährigen abgestimmt. Für Krisen wird ein Bereitschaftsdienst bereit gehalten. Bei Bedarf ist eine Nachtbereitschaft vor Ort möglich. Für die fünf Plätze in den WG´s und Einzelappartement halten wir 1,5 pädagogische Fachkräfte zur Verfügung.

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Die Hilfen zur Integration in Schule und Beruf werden auch in der Hilfe angeboten. Ebenfalls steht den Jugendlichen eine Hauswirtschafterin zur Verfügung, die wöchentliche Trainings bezogen auf eine angemessene Haushaltsführung anbietet. Inhalte sind hier, Haushaltsorganisation, Einkaufsplanung, Aufstellung eines wöchentlichen Speiseplanes und die angemessene Verwendung des Wirtschaftsgeldes. Unterstützend ist sie auch tätig bei der Pflege- und Unterhaltung des eigenen Wohnraumes.

5.2 Mitarbeiterqualifikation / Teamzusammensetzung: Für die Jugendlichen und jungen Volljährigen steht ein Team von berufserfahrenen Erzieherinnen und Erziehern und/oder Sozialpädagogen zur Verfügung. Die Zuständigkeit ist klar geregelt, so dass Kontinuität im Prozessverlauf gewährleistet ist.

5.3 Räumlichkeiten / Lage: Standort Mönchengladbach Das Team Vario arbeitet vom Bürostandort im Mönchengladbacher Stadtteil Eicken in zentraler Lage. Verkehrsanbindungen an die Region sind ideal. Alle Geschäfte und Institutionen befinden sich in unmittelbarer Nähe. Die zwei Wohngemeinschaften und das Betreuungscafé befinden sich im Haus, die Trainingswohnungen in unmittelbarer Nähe. Trainingswohnungen Regentenstraße: Zwei Wohnungen à 45 qm mit Wohnzimmer, Schlafzimmer, Küche, Flur und Bad, zwei weitere Wohnungen à 30 qm mit Wohnschlafzimmer, Küche und Bad. Flexible und individuelle Hilfe: Hilfe ist möglich an jedem Ort in Mönchengladbach, in den Kreisen Heinsberg, Viersen, Neuss und in Form von Nachbetreuung im gesamten westlichen Ruhrgebiet. Standort Viersen Die zwei Wohnungen und das Apartment in einem sanierten Stadthaus in Viersen auf der „großen Bruchstraße“ in unmittelbarer Zentrumslage. Das Angebot ist im Sozialraum integriert. Im Erdgeschoss halten wir ein Betreuungsbüro vor. Sanitäre Einrichtungen und ein separater Schlafplatz bieten die Möglichkeit zur Nachtbereitschaft. Die Zimmer sind grundmöbliert. Die individuelle Gestaltung wird mit den Bewohnern gestaltet.

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6. Kosten • Wohngemeinschaft: Regelpflegesatz • Trainingswohnungen: 80 % des Regelpflegesatzes • Trainingswohngemeinschaft Viersen: (eigener Entgeltsatz) • Inobhutnahme: Einzelvereinbarung mit der Stadt

Mönchengladbach • Nachbetreuung: Fachleistungsstundensatz

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Besondere Hilfeformen Teil D Durch die Herausforderungen immer komplexerer Aufnahmeanfragen hat sich in der Vergangenheit ein differenziertes System an besonderen Hilfeformen entwickelt. Falltreue und rasche Angebote bei möglichst allen Anfragen und individuellen Hilfeverläufen ist unser Anspruch. Wir halten ein Spektrum verschiedener Hilfeformen mit unterschiedlicher Intensität, Kontinuität, Beziehungsstabilität und Lage vor. Dabei bedienen wir uns unterschiedlicher Organisationsstrukturen, vom Angestelltenverhältnis bis zur Kooperation mit eigenständigen Trägern. D.1. Stationär D.1.1. Kinderhaus Brüggen D.1.1. Kinderhaus Brüggen

Name der Gruppe / Bezeichnung / Standort / Umfeld Kinderhaus Brüggen Standort: 41379 Brüggen, Roermonder Straße 37 Telefon: 02163/889004 Fax: 02163/889005 E-Mail: [email protected] Eineinhalbgeschossige Doppelhaushälfte mit kleinem Innenhof, in zentraler Lage, wenige Gehminuten vom Zentrum Brüggens entfernt.

1. Allgemeine Beschreibung der Hilfeform Unsere Kinderhäuser bieten eine vollstationäre Hilfe für Kinder und Jugendliche in Form sozialpädagogischer Lebensgemeinschaften. Pädagogisch ausgebildete, berufs- und lebenserfahrene Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter leben und arbeiten mit bis zu sechs Kindern und Jugendlichen langfristig zusammen. Eingebettet in den Sozialraum und einen familienähnlichen Rahmen bietet diese Hilfeform personelle und pädagogische Kontinuität und intensive Unterstützung. Modifiziertes Dienstplanmodell mit bedingten Schichtdienstrukturen.

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2. Rahmenbedingungen / Grundleistungen

2.1 Hilfeform und rechtliche Grundlagen: Vollstationäre Heimunterbringung im Rahmen der Hilfe zur Erziehung nach dem SGB VIII, § 27, § 34 des KJHG.

2.2 Zielgruppe/Indikation: Kinder, jüngere Jugendliche bis zum Aufnahmealter von 12 Jahren und - wenn geeignet - Geschwisterkonstellationen mit einer langfristigen Perspektive, die ein überschaubares, professionelles System benötigen, das nicht in unmittelbarer Konkurrenz zur Ursprungsfamilie steht.

2.3 Ziele: Die Ziele orientieren sich an acht Schwerpunkten und Lebensbereichen der Klienten und dem sozialen Milieu und sollen unter Ausschöpfung der Ressourcen eine Entwicklung des Kindes/Jugendlichen ermöglichen und eine positive Integration und Teilhabe an der Gesellschaft vorbereiten:

1. Sicherstellung von Versorgung und Schutz, der in der Familie nicht gewährleistet war und ist.

2. Stärkung der Erziehungskompetenz der Eltern 3. Verbesserung der Kommunikation und Beziehung der

Familienmitglieder 4. Psychische und emotionale Stabilität erhöhen 5. Soziale Kompetenz erweitern 6. Lernverhalten und Leistungsbereitschaft fördern 7. Eigenverantwortlichkeit entwickeln 8. Möglichkeiten der Teilhabe an Bildung und Freizeitgestaltung

2.4 Verweildauer:

Die Hilfe gestaltet sich gemäß Hilfeplanung, ist langfristig, bis zum Erreichen der Volljährigkeit bzw. Verselbstständigung. Eine ambulante Hilfe ist möglich.

2.5 Ausschlusskriterien/Leistungsgrenzen: • Erhebliche psychische, geistige oder körperliche

Behinderungen • Drogenabhängigkeiten • Kinder und Jugendliche, für die ein emotional enger und

verbindlicher Rahmen eher kontraproduktiv ist • Rückführung nach längstens ein bis zwei Jahren angestrebt

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3. Pädagogisches Konzept Die pädagogische Arbeit des familienähnlichen Kinderhauses wird geprägt durch eine sehr persönliche, familienähnliche Atmosphäre, eine Alltagsorientierung und eine klare, übersichtliche Tagesstruktur. Verbindliche Regeln und Strukturen geben den Kindern und Jugendlichen Sicherheit und Orientierung. Auf dieser Basis wird für jedes Kind/jeden Jugendliche eine individuelle Erziehungsplanung entwickelt, abgestimmt und umgesetzt. Auf der Grundlage eines christlichen Menschenbildes sollen sowohl eine gezielte individuelle Entfaltung möglich sein als auch individuelle Grenzen erfahrbar gemacht werden.

3.1 Strukturierung des Gruppenalltags: • verbindlicher Tagesablauf, gemeinsame Mahlzeiten • kontinuierliche Freizeitaktivitäten • gemeinsame Wochenendgestaltung • Fest- und Feierkultur, Religiosität

3.1.1 Steuerung von Gruppenprozessen:

• Gruppendynamisches Grundverständnis der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter

• Reflexion über Teamgespräche mit Team-, Bereichsleitung und Fachdienst

• Täglicher gemeinsamer Austausch • Wöchentlicher Gruppenabend • Erlebnispädagogische Maßnahmen • Obligatorisch ist die jährliche Ferienfreizeit

3.1.2 Beteiligung der Kinder an Planungen, Gestaltung und Reflexion: • Austauschgespräche bei den Mahlzeiten • Verteilung von Aufgaben und Diensten • gemeinsame Wochen- und Jahresplanung • Beteiligung an hauswirtschaftlichen Aufgaben • Einbindung in den Jugendsenat • Zielvereinbarungsgespräche

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3.1.3 Besondere Schwerpunkte: • Verselbstständigungstraining • Elternarbeit mit der Ursprungsfamilie • Sozialräumliche Vernetzung • Schulische und musisch-kulturelle Förderung • Vermittlung von familiären Werten und Traditionen

3.2 Individuelle Förderung

3.2.1 Förderung der positiven Persönlichkeitsentwicklung:

• Abklären von individuellen heilpädagogischen oder therapeutischen Bedarfen

• Bereitstellung von Rückzugsmöglichkeiten und bewusst entspannten Alltagssituationen

• Hilfestellung bei der Bewältigung von Konflikt- und Angstsituationen

3.2.2 Förderung der sozial-emotionalen Entwicklung:

• Auseinandersetzung mit der eigenen Person, Körper und Rolle • Einübung von Umgangsformen • Altersgemäße Übernahme von Pflichten • Förderung von Freundschaften

3.2.3 Förderung der schulischen und beruflichen Kompetenz:

• eigener Arbeitsplatz • ruhige Arbeitsatmosphäre • individuelle Förderung • persönliche Begleitung

4. Hilfen der Gruppe zur Integration in Schule und Kindergarten Die Kinder besuchen externe Schulen in der Umgebung (Gesamtschule, Förderschulen, Hauptschule, Realschule, Gymnasium). Ein intensiver Kontakt zu den Schulen wird durch die Mitarbeiter gewährleistet. Die Kinder werden bei den Schularbeiten unterstützt und, falls notwendig, durch einen externen Nachhilfelehrer begleitet.

• Aktive Teilnahme am Schulleben • Verbindliche Kontakte zu den Lehrern und Betreuern • Beteiligung am Hilfeplanverfahren • „Öffnung“ der Gruppe für Freunde

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5. Ausstattung / Ressourcen

5.1 Gruppengröße / Stellenschlüssel: Die Wohngruppe verfügt über insgesamt sechs Plätze. Die pädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter leben und arbeiten mit einer hohen Präsenz und reduzierten Dienstplanstruktur. Auf ausgewogene Geschlechterverteilung der Mitarbeiterschaft und ent-sprechende Rollen wird geachtet. Der Mitarbeiterschlüssel beträgt 4,1 VK-Stellen. Hauswirtschaftsdienste werden zusätzlich durch eine externe Haus-wirtschaftskraft durchgeführt.

5.2 Mitarbeiterqualifikation / Teamzusammensetzung: Berufserfahrene pädagogische Fachkräfte, ErzieherInnen, Sozialpädagogen und andere Fachkräfte.

5.3 Räumlichkeiten: • Einzelzimmer • Wohnküche • Wohnzimmer • Etagenbad • Büro • Computerzimmer • kleine Mitarbeiterwohnung • Besprechungsraum • nutzbarer Keller • Innenhof • Gartengelände unweit hinter dem Nebengebäude

6. Kosten

Entgeltsatz Regel

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D.1.2. Kinderhaus Viersen D.1.2. Kinderhaus Viersen

Name der Gruppe / Bezeichnung / Standort / Umfeld Kinderhaus Viersen Standort: 41747 Viersen, Gereonstraße 102 Telefon: 02162/5013802 Fax: 02162/5784418 E-Mail: [email protected] Mehrgeschossiges Jugendstilreihenhaus, mit Innenhof und Garten, in reinem Wohngebiet, wenige Gehminuten vom Zentrum Viersens und vom Bahnhof entfernt. Gute Anbindung an Mönchengladbach.

1. Allgemeine Beschreibung der Hilfeform Unsere Kinderhäuser bieten eine vollstationäre Hilfe für Kinder und Jugendliche in Form sozialpädagogischer Lebensgemeinschaften. Pädagogisch ausgebildete, berufs- und lebenserfahrene Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter leben und arbeiten mit bis zu acht Kindern und Jugendlichen langfristig zusammen. Eingebettet in den Sozialraum und einen familienähnlichen Rahmen bietet diese Hilfeform personelle und pädagogische Kontinuität und intensive Hilfe. Modifiziertes Dienstplanmodell mit Schichtdienststrukturen.

2. Rahmenbedingungen / Grundleistungen

2.1 Hilfeform und rechtliche Grundlagen: Vollstationäre Heimunterbringung im Rahmen der Hilfe zur Erziehung nach dem SGB VIII, § 27, § 34 des KJHG.

2.2 Zielgruppe/Indikation: Projekt für Geschwisterkonstellationen mit langfristiger Perspektive und für andere Kinder/Jugendliche, die ein überschaubares, professionelles System benötigen, das nicht in unmittelbarer Konkurrenz zur Ursprungsfamilie steht.

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2.3

Ziele: Die Ziele orientieren sich an acht Schwerpunkten und Lebensbereichen der Klienten und dem sozialen Milieu und sollen unter Ausschöpfung der Ressourcen eine Entwicklung des Kindes/Jugendlichen ermöglichen und eine positive Integration und Teilhabe an der Gesellschaft vorbereiten:

1. Sicherstellung von Versorgung und Schutz, der in der Familie nicht gewährleistet war und ist.

2. Stärkung der Erziehungskompetenz der Eltern 3. Verbesserung der Kommunikation und Beziehung der

Familienmitglieder 4. Psychische und emotionale Stabilität erhöhen 5. Soziale Kompetenz erweitern 6. Lernverhalten und Leistungsbereitschaft fördern 7. Eigenverantwortlichkeit entwickeln 8. Möglichkeiten der Teilhabe an Bildung und Freizeitgestaltung

2.4 Verweildauer: Langfristig angelegte Hilfe bis zum Erreichen der Volljährigkeit bzw. Verselbstständigung. Eine ambulante Nachbetreuung ist möglich. Die individuelle Verweildauer richtet sich nach der Maßgabe der Hilfeplanung.

2.5 Ausschlusskriterien/Leistungsgrenzen: • Erhebliche psychische, geistige oder körperliche

Behinderungen • Drogenabhängigkeiten • Kinder und Jugendliche, für die ein emotional enger und

verbindlicher Rahmen eher kontraproduktiv ist

3. Pädagogisches Konzept Die pädagogische Arbeit der Kinderhäuser wird geprägt durch eine sehr persönliche, familienähnliche Atmosphäre, eine Alltagsorientierung und eine klare, übersichtliche Tagesstruktur. Verbindliche Regeln und Strukturen geben den Kindern und Jugendlichen Sicherheit und Orientierung. Auf dieser Basis wird für jeden Klienten eine Erziehungsplanung entwickelt, abgestimmt und umgesetzt. Auf der Grundlage eines christlichen Menschenbildes sollen sowohl eine gezielte individuelle Entfaltung möglich sein als auch individuelle Grenzen erfahrbar gemacht werden.

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3.1 Strukturierung des Gruppenalltags: • verbindlicher Tagesablauf, gemeinsame Mahlzeiten • kontinuierliche Freizeitaktivitäten, • gemeinsame Wochenendgestaltung • Fest- und Feierkultur, Religiosität

3.1.1 Steuerung von Gruppenprozessen:

• Gruppendynamisches Grundverständnis der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter

• Reflexion über Teamgespräche mit Leitung und therapeutischem Dienst

• Täglicher gemeinsamer Austausch • Wöchentlicher Gruppenabend • Erlebnispädagogische Maßnahmen • Obligatorisch ist die jährliche Ferienfreizeit

3.1.2 Beteiligung der Kinder an Planungen, Gestaltung und Reflexion: • Austauschgespräche bei den Mahlzeiten • Verteilung von Aufgaben und Diensten • gemeinsame Wochen- und Jahresplanung • Beteiligung an hauswirtschaftlichen Aufgaben • Einbindung in den Jugendsenat

3.1.3 Besondere Schwerpunkte:

• Elternarbeit mit der Ursprungsfamilie • Sozialräumliche Vernetzung • Schulische und musisch-kulturelle Förderung • Individualisierung von Geschwisterkonstellation • Auseinandersetzung mit Glaubens- und Sektenfragen • Verselbstständigungstraining in drei Apartments im DG

3.2 Individuelle Förderung

3.2.1 Förderung der positiven Persönlichkeitsentwicklung:

• Abklären von individuellen heilpädagogischen oder therapeutischen Bedarfen

• Bereitstellung von Rückzugsmöglichkeiten und bewusst „entschleunigten“ Alltagssituationen

• Hilfestellung bei der Bewältigung von Konflikt- und Angstsituationen

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Blatt:

149 / 240 Leistungsbeschreibung

3.2.2 Förderung der sozial-emotionalen Entwicklung: • Auseinandersetzung mit der eigenen Person, Körper und Rolle • Einübung von Umgangsformen • Altersgemäße Übernahme von Pflichten • Förderung von Freundschaften

3.2.3 Förderung der schulischen und beruflichen Kompetenz:

• eigener Arbeitsplatz • ruhige Arbeitsatmosphäre • individuelle Förderung • persönliche Begleitung • Anforderungen durch Hochbegabung

4. Hilfen der Gruppe zur Integration in Schule und Beruf • Aktive Teilnahme am Schulleben • Verbindliche Kontakte zu den Lehrern und Betreuern • Beteiligung am Hilfeplanverfahren • „Öffnung“ der Gruppe für Freunde

5. Ausstattung / Ressourcen

5.1 Gruppengröße / Stellenschlüssel: Die Wohngruppe verfügt über insgesamt 8 Plätze. Kontinuierliche Präsenzzeiten und ein modifiziertes Dienstplanmodell sichern die Beziehungskontinuität. Die Teamleiterin wird durch pädagogische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unterstützt. Hauswirtschaftsdienste werden zusätzlich durch eine Hauswirtschaftskraft durchgeführt.

5.2 Mitarbeiterqualifikation / Teamzusammensetzung: Berufserfahrene pädagogische Fachkräfte, Sozialpädagogen, ErzieherInnen, Teamgröße flexibel, min. 5,5 Mitarbeiterinnen plus Hauswirtschaftskraft

5.3 Räumlichkeiten: Mehrgeschossiges Jugendstilreihenhaus, mit Innenhof und Garten, in reinem Wohngebiet. Großzügige Einzelzimmer mit hohen Decken, Wohnzimmer, offene Küche mit Essplatz, Spielzimmer, Etagenbäder, Büro, Mitarbeiterwohnraum, drei Apartments im Dachgeschoss, Terrasse, Garten.

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6. Kosten Entgeltsatz Regel

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D.1.3. Pädagogische Lebensgemeinschaften D.1.3. Projektstelle Worringen, D.1.3. Pädagogische Lebensgemeinschaften

Projektstelle Worringen

Name der Gruppe / Bezeichnung / Standort / Umfeld „Pädagogische Lebensgemeinschaften“ Projektstelle Worringen Standort: 41372 Niederkrüchten-Elmpt, Vietendell 10a Telefon: 02163/83344 Das eigene Haus liegt in dem kleinen Niederkrüchtener Ortsteil Elmpt (Nachbarort von Brüggen) und verfügt über einen großzügigen Garten. Es liegt in ländlicher, verkehrsberuhigter Lage. An das Grundstück schließen sich Weiden an. Das Haus hat eine Fläche von ca. 160 m² und verfügt über offene Gemeinschaftsräume und eigene Kinderzimmer.

1. Allgemeine Beschreibung der Hilfeform Unsere Pädagogischen Lebensgemeinschaften verstehen sich als weitgehend familienähnliche Lebensgemeinschaften und stellen eine vollstationäre Hilfe für Kinder und Jugendliche dar. Pädagogisch ausgebildete, berufs- und lebenserfahrene Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter leben und arbeiten mit bis zu vier Kindern und Jugendlichen langfristig zusammen. Die Mitarbeiter leben mit ihren Partnern zusammen in eigenen oder angemieteten Häusern. Ihnen stehen eigene separate Räumlichkeiten als Rückzugsmöglichkeit zur Verfügung. Eingebettet in den Sozialraum und einen familienähnlichen Rahmen bietet diese Hilfeform personelle und pädagogische Kontinuität und intensive Hilfe.

2. Rahmenbedingungen / Grundleistungen

2.1 Hilfeform und rechtliche Grundlagen: Vollstationäre Heimunterbringung im Rahmen der Hilfe zur Erziehung nach dem SGB VIII, § 27, §§ 34, 35a.

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01.01.2014

Blatt:

152 / 240 Leistungsbeschreibung

2.2 Zielgruppe/Indikation: Kinder, jüngere Jugendliche bis zum Aufnahmealter von 14 Jahren und Geschwisterkonstellationen mit einer langfristigen Perspektive, die ein kleines überschaubares, aber dennoch professionelles System benötigen, das nicht in unmittelbarer Konkurrenz zur Ursprungsfamilie steht. Im Einzelfall können auch Kinder mit erheblichen Krankheitsbildern aufgenommen werden. Mobilitätseingeschränkte Personen können nur nach individueller Rücksprache aufgenommen werden.

2.3 Ziele: Die Ziele orientieren sich an acht Schwerpunkten und Lebensbereichen der Klienten und dem sozialen Milieu und sollen unter Ausschöpfung der Ressourcen eine Entwicklung des Kindes/Jugendlichen ermöglichen und eine positive Integration und Teilhabe an der Gesellschaft vorbereiten:

1. Sicherstellung von Versorgung und Schutz, der in der Familie nicht gewährleistet war und ist.

2. Stärkung der Erziehungskompetenz der Eltern 3. Verbesserung der Kommunikation und Beziehung der

Familienmitglieder 4. Psychische und emotionale Stabilität erhöhen 5. Soziale Kompetenz erweitern 6. Lernverhalten und Leistungsbereitschaft fördern 7. Eigenverantwortlichkeit entwickeln 8. Möglichkeiten der Teilhabe an Bildung und Freizeitgestaltung

2.4 Verweildauer:

Die Hilfedauer entspricht der Hilfeplanung, ggf. langfristig bis zum Erreichen der Volljährigkeit bzw. Verselbstständigung. Eine ambulante Hilfe ist anschließend möglich.

2.5 Ausschlusskriterien/Leistungsgrenzen: • Erhebliche psychische, geistige oder körperliche

Behinderungen • Drogenabhängigkeiten • Kinder und Jugendliche, für die ein emotional enger und

verbindlicher Rahmen eher kontraproduktiv ist

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153 / 240 Leistungsbeschreibung

3. Pädagogisches Konzept Die Arbeit der pädagogischen Lebensgemeinschaft wird geprägt durch eine sehr persönliche, familienähnliche Atmosphäre, eine Alltagsorientierung und eine klare, übersichtliche Tagesstruktur. Verbindliche Regeln und Strukturen geben den Kindern und Jugendlichen Sicherheit und Orientierung. Auf dieser Basis wird für jedes Kind/jeden Jugendlichen eine individuelle Erziehungsplanung entwickelt, abgestimmt und umgesetzt. Rituale im Tagesablauf, jahreszeitliche Orientierung, Fest- und Feierkultur sind wichtige Bestandteile. Vermittlung von Traditionen und Werten bilden feste Bestandteile des Zusammenlebens. Auf der Grundlage eines christlichen Menschenbildes sollen sowohl eine gezielte individuelle Entfaltung möglich sein als auch individuelle Grenzen erfahrbar gemacht werden. Die Dienst- und Fachaufsicht obliegt dem Träger. Beratung ist sichergestellt. Die Lebensgemeinschaften sind vernetzt und stützen sich gegenseitig. Austausch und Hilfestellung in besonderen Belastungssituationen sind durch das Verbundsystem und die Gesamteinrichtung sichergestellt. Bei der Auswahl der Mitarbeiter und deren Bezugssystem werden hohe Ansprüche an die Selbstreflexion und Bereitschaft zur kontinuierlichen Beratung gestellt.

3.1 Strukturierung des Gruppenalltags: • verbindlicher Tagesablauf, gemeinsame Mahlzeiten • kontinuierliche Freizeitaktivitäten • gemeinsame Wochenendgestaltung • Fest- und Feierkultur, Religiosität • ausgeprägte Hobbys, Kultur und Sport

3.1.1 Steuerung von Gruppenprozessen:

• Gruppendynamisches Grundverständnis der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter

• Reflexion über Teamgespräche mit Leitung und therapeutischem Dienst

• Täglicher Austausch • Wöchentlicher Gruppenabend • Erlebnispädagogische Maßnahmen • Obligatorisch ist die jährliche Ferienfreizeit

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3.1.2 Beteiligung der Kinder an Planungen, Gestaltung und Reflexion: • Austauschgespräche bei den Mahlzeiten • Verteilung von Aufgaben und Diensten • gemeinsame Wochen- und Jahresplanung • Beteiligung an hauswirtschaftlichen Aufgaben • Einbindung in den Jugendsenat • Zielvereinbarungsgespräche

3.1.3 Besondere Schwerpunkte:

• „Gemeinsam leben“ • Umgang mit medizinischen Indikationen • Elternarbeit mit der Ursprungsfamilie • Sozialräumliche Vernetzung • Schulische und musisch-kulturelle Förderung

3.2 Individuelle Förderung

3.2.1 Förderung der positiven Persönlichkeitsentwicklung:

• Abklären von individuellen heilpädagogischen oder therapeutischen Bedarfen

• Bereitstellung von Rückzugsmöglichkeiten und bewusst entspannten Alltagssituationen.

• Hilfestellung bei der Bewältigung von Konflikt- und Angstsituationen

3.2.2 Förderung der sozial-emotionalen Entwicklung:

• Auseinandersetzung mit der eigenen Person, Körper und Rolle • Einübung von Umgangsformen • Altersgemäße Übernahme von Pflichten • Förderung von Freundschaften

3.2.3 Förderung der schulischen Kompetenz:

• eigener Arbeitsplatz • ruhige Arbeitsatmosphäre • individuelle Förderung • persönliche Begleitung

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4. Hilfen der Gruppe zur Integration in Schule und Kindergarten Die Kinder besuchen externe Schulen in der Umgebung (Gesamtschule, Förderschulen, Hauptschule, Realschule, Gymnasium). Ein intensiver Kontakt zu den Schulen wird durch die Mitarbeiter gewährleistet. Bei Bedarf werden die Kinder bei den Schularbeiten unterstützt und, falls notwendig, durch einen externen Nachhilfelehrer begleitet.

• Aktive Teilnahme am Schulleben • Verbindliche Kontakte zu den Lehrern und Betreuern • Beteiligung am Hilfeplanverfahren • „Öffnung“ der Gruppe für Freunde

5. Ausstattung / Ressourcen

5.1 Gruppengröße / Betreuungsschlüssel: Die Pädagogischen Lebensgemeinschaften verfügen individuell über ein bis drei Plätze und sind langfristig angelegt. Die Mitarbeit geschieht auf der Basis von Anstellungsverträgen. Kinder und Erwachsene leben als Hausgemeinschaft zusammen. Die pädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter leben und arbeiten mit ständiger Präsenz und ohne Dienstplanstruktur. Auf ausgewogene Geschlechterverteilung der Mitarbeiterschaft und entsprechende Rollen wird geachtet. Der Mitarbeiterschlüssel wird je nach Kontrakt mit Jugendamt und gem. Hilfeplanung individuell angepasst. Hauswirtschaftsdienste werden zusätzlich durch eine Hauswirtschaftskraft durchgeführt.

5.2 Mitarbeiterqualifikation / Teamzusammensetzung: Berufserfahrene pädagogische Fachkräfte, die eine genaue Eignungsprüfung durchlaufen haben. Vorzugsweise pädagogische Fachkräfte.

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5.3 Räumlichkeiten: individuell, mindestens aber

• Einzelzimmer • Küche • Wohnzimmer • Spielzimmer • Etagenbad • Büro/Besprechungsraum • nutzbarer Keller • Garage • Terrasse und • Außengelände

6. Kosten

Entgeltsatz Regel Entgeltsatz Intensiv 1

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D.1.4. Projektstellen D.1.4. Individualpädagogische Hilfen / Projektstellen

Name der Gruppe / Bezeichnung / Standort / Umfeld Projektstellen in Schloss Dilborn - Die Jugendhilfe Standort: 41379 Brüggen, Dilborner Straße 61 Telefon: 02163/95400 Fax: 02163/954099 E-Mail: [email protected] Verwaltung/Koordination In der Verwaltung der Gesamteinrichtung, über die entsprechenden Bereichsleitungen Kooperationspartner/Standorte Pro Juve/Caritasverband Hochrhein, 79713 Bad Säckingen Pegasus 77652 Offenburg / Baden-Württemberg „Mut zur Zukunft“ 74592 Kirchberg an der Jagst Christiani e. V. 79774 Albbruck-Schachen / Baden-Württemberg Lebenskreise Libelle e. V. 26506 Neu-Westeel / Ostfriesland) Saena e. V. 71111 Waldenbuch / Baden-Württemberg

1. Allgemeine Beschreibung der Hilfeform Stationäres und ambulantes Hilfeangebot gemäß § 27 ff SGB VIII

2. Rahmenbedingungen / Grundleistungen Bei den individualpädagogischen Hilfen von Schloss Dilborn - Die Jugendhilfe handelt es sich um Kooperationen mit anderen freien Jugendhilfeträgern, mit Betriebserlaubnis gemäß der jeweiligen Landesgesetzgebung (überwiegend Baden–Württemberg). Die Kooperationen sind schriftlich vereinbart und schließen alle relevanten Themenbereiche, insbesondere Zuständigkeit, Fachlichkeit, Qualitätssicherung und Eignung der Mitarbeiter, ein (siehe schriftliche Vereinbarungen als Anlage). Über die Kooperationen wird durch Schloss Dilborn – Die Jugendhilfe eine kontinuierliche Fallführung sichergestellt, eine Sicherstellung der Hilfe im Krisenfall und eine Reintegration bei Rückführung in den ursprünglichen Sozialraum, sofern er von dem Kind, Jugendlichen oder im Rahmen der Hilfeplanung erwünscht ist.

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Alle hilfeplanrelevanten Aufgaben, Maßnahmen und deren Dokumen-tation werden von Schloss Dilborn - Die Jugendhilfe koordiniert. Die Kooperationspartner stehen im regelmäßigen fallbezogenen und fallübergreifenden Austausch, um die Qualität der Hilfen zu gewährleisten und die individuellen Hilfeprozesse zu steuern. Alle Maßnahmen sind dem örtlichen Jugendamt und der zuständigen Aufsichtsbehörde bekannt.

2.1 Hilfeform und rechtliche Grundlagen: § 27 ff SGB VIII

2.2 Zielgruppe/Indikation: Kinder und Jugendliche ab acht Jahren, die sich in aktuellen Krisensituationen befinden und bei denen die Hypothese besteht, dass das gegenwärtige Bezugsfeld und Hilfesetting nicht wirksam oder sogar kontraproduktiv ist. Die Hilfe muss in der Hilfeplanung ausdrücklich dokumentiert sein, eine Kostenzusage des Jugendamtes und das Einverständnis der/des Sorgeberechtigten liegt vor. Eine Freiwilligkeit des Kindes und Jugendlichen sowie ein Mindestmaß an Motivation wird erwartet.

2.3 Ziele: Die Ziele orientieren sich an acht Schwerpunkten und Lebensbereichen der Klienten und dem sozialen Milieu und sollen unter Ausschöpfung der Ressourcen eine Entwicklung des Kindes/Jugendlichen ermöglichen und eine positive Integration und Teilhabe an der Gesellschaft vorbereiten:

1. Sicherstellung von Versorgung und Schutz, der in der Familie nicht gewährleistet war und ist.

2. Stärkung der Erziehungskompetenz der Eltern 3. Verbesserung der Kommunikation und Beziehung der

Familienmitglieder 4. Psychische und emotionale Stabilität erhöhen 5. Soziale Kompetenz erweitern 6. Lernverhalten und Leistungsbereitschaft fördern 7. Eigenverantwortlichkeit entwickeln 8. Möglichkeiten der Teilhabe an Bildung und Freizeitgestaltung

2.4 Verweildauer:

Kurzfristige Maßnahmen von wenigen Tagen bis zu max. mehreren Jahren. Im Einzelfall kann sich das dauerhafte Hilfesystem verändern.

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2.5 Ausschlusskriterien/Leistungsgrenzen: Nicht geeignet für Kinder und Jugendliche mit akuten schwerwiegenden Erkrankungen, aktuellen Psychosen oder manifestiertem Drogenkonsum.

3. Pädagogisches Konzept

3.1 Strukturierung des Alltags: Durch die Veränderung, Aufweichung oder Auflösung bisher bekannter Tagesstrukturen und Abläufe werden neue Erfahrungen ermöglicht, die zusätzliche neue Denkprozesse anregen können und Entwicklungs-Verläufe anschieben. Die Alltagsstrukturen ergeben sich aus der Zielformulierung des Hilfeplanes und den methodischen Instrumenten des Projektes. In der Regel handelt es sich um sehr berufserfahrene, zusätzlich geschulte und lebenserfahrene Mitarbeiter und deren Familiensysteme. Die Projektstellen sind individuell und von der Platzzahl her eng begrenzt. Meist sind sie angelehnt an Projekte und praktische Lebens- und Arbeitsfelder (Bauernhof, NaBu-Projekt, Fischerei, Werkstätten, Betriebe u. a.). Die schulische Versorgung ist ebenso sichergestellt wie eine möglicherweise notwendige psychiatrische Versorgung.

3.1.1 Steuerung von Gruppenprozessen: Mit der Entwicklung von Arbeitshypothesen werden gemeinsam mit dem Kind oder Jugendlichen, seiner Familie, den Sorgeberechtigten und dem Jugendamt die Rahmenbedingungen der Hilfe bestimmt. Daraus ergibt sich eine Einzel- oder Kleingruppenkonstellation. Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter verfügen über gruppendynamisches Grundverständnis und können entsprechende Prozesse deuten und bearbeiten.

3.1.2 Beteiligung der Kinder/Jugendlichen an Planungen, Gestaltung und Reflexion: Die Beteiligung und Bereitschaft des Kindes oder Jugendlichen und ein Höchstmaß an Freiwilligkeit sind Grundvoraussetzung.

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3.1.3 Besondere Schwerpunkte durch Mitarbeiter von Schloss Dilborn - Die Jugendhilfe:

• Erlebnistage in der Eifel (Standprojekt), kurzfristig, einige Tage • Kanutouren (jahreszeitlich begrenzt), kurzfristig, einige Tage • Hüttenwandern (jahreszeitlich begrenzt), einige Tage • Konfrontative Settings, kurzfristig, eine Woche

Kooperationen: • Reiseprojekte mit der Bahn, dem Fahrrad, Wandern - einige

Wochen • Standprojekte in Süddeutschland/Baden-Württemberg, mittel-

bis langfristig • Auslandsprojekte im Einzelfall,

mittel- bis langfristig

3.1.4 Individuelle Förderung

3.2.1 Förderung der positiven Persönlichkeitsentwicklung: • Erfolgreiche Krisengestaltung fördert Selbstwertgefühl • Akzeptanz der individuellen Leistung des Klienten durch sein

neues Umfeld • Intensives Beziehungsangebot weckt Ressourcen • Eigenständigkeit unterstützt positive Autonomie

3.2.2 Förderung der sozial-emotionalen Entwicklung: • Wertschätzung durch individuelle Förderung • Lebensfreude durch elementare Erlebnisse • Selbstfindung durch ursprüngliche Erfahrungen • Persönlichkeitsentwicklung durch andere kulturelle

Bedingungen

3.2.3 Förderung der schulischen und beruflichen Kompetenz: • Integrierte Förderschule oder Ergänzungsschule (bei Pro Juve,

Christiani e. V., Pegasus, Libelle, Saena) • Projekt- und Fernschule (externer Anbieter) • Lern- und Arbeitsphasen während der Maßnahme • Impulse durch neue Umgebung oder Kulturkreise

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4. Hilfen zur Integration in Schule Grundsätzlich wird der Erfüllung der Schulpflicht entsprochen. Besondere individuelle Krisen lassen, nach Vereinbarung in der Hilfeplanung, eine klassische Beschulung zeitlich begrenzt nicht sinnvoll erscheinen. Außerschulisches Lernen und die Wahl anderer Lernorte bzw. ein anderes Bildungsverständnis lassen eine befristete andere Vorgehensweise zu. In jedem Fall ist Rücksprache mit der abgebenden Schule und dem Schulverwaltungsamt zu nehmen. Die Maßnahmen müssen regelmäßig auf die Wirksamkeit hin überprüft werden und sind Teil der Hilfeplanung. Oberstes Ziel bleibt die berufliche Integration.

5. Ausstattung / Ressourcen

5.1 Gruppengröße / Stellenschlüssel: Gemäß Hilfeplanung flexibel gestaltbar

5.2 Mitarbeiterqualifikation / Teamzusammensetzung: Entsprechend individueller Anforderung und Hilfeplanung. Die besondere Qualifikation und persönliche Eignung muss durch den Träger der Maßnahme oder seinen Kooperationspartner in jedem Einzelfall neu erbracht und während der Dauer der Maßnahme durch geeignete fachliche Begleitung sichergestellt werden.

5.3 Räumlichkeiten / Lage: Entsprechend des Einzelprojektes und der möglicherweise großen Entfernung durch detaillierte Projektbeschreibung transparent darzustellen (Photos und andere Medien dienen der Anschaulichkeit)

6. Kosten Individuelle Entgeltberechnung

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D.2. Intensiv Stationär D.2.1. Kriseninterventionszentrum Mönchengladbach D.2.1. Kriseninterventionszentrum (Kriz)

Name der Gruppe / Bezeichnung / Standort / Umfeld Kriseninterventionszentrum (KRIZ) Standort: 41061 Mönchengladbach, Kyffhäuserstraße 5 Telefon: 02161/406370 Fax: 02161/4063716 E-Mail: [email protected] Kernsaniertes, historisches Stadteckhaus im Zentrum von Mönchengladbach, mit kleinem Innenhof. Gute Erreichbarkeit mit allen öffentlichen Verkehrsmitteln.

1. Allgemeine Beschreibung der Hilfeform: Das Kriseninterventionszentrum ergänzt die von uns angebotenen stationären, teilstationären oder ambulanten Maßnahmen, einschließlich der individual- und erlebnispädagogischen Maßnahmen um das Element der intensivsten Auseinandersetzung von Pädagogen und Therapeuten mit Kindern und Jugendlichen. Rechtlicher Rahmen Das KRIZ ist eine Maßnahme mit einem geschlossenen Rahmen. Die Unterbringung erfolgt nach den §§ 34 und 35a KJHG in Verbindung mit § 1631b BGB.

2. Rahmenbedingungen / Grundleistungen

2.1 Hilfeform und rechtliche Grundlagen

2.2 Zielgruppe/Indikation: Die erste Zielgruppe dieser Hilfeform sind Kinder und Jugendliche, die in einer (Heim-)Einrichtung leben und sich in einer Krisensituation befinden, die durch die bestehenden Rahmenbedingungen kurz- bzw. mittelfristig nicht aufgefangen werden kann, d. h. die momentanen Lebens- bzw. Gruppenbedingungen lassen einen weiteren Verbleib des Kindes/Jugendlichen in dieser Situation vor Ort nicht zu. Solche Krisensituationen liegen beispielsweise vor bei:

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• körperlichen Übergriffen auf andere Kinder/Jugendliche und MitarbeiterInnen

• massivem zerstörerischen und fremdgefährdenden Verhalten • autoaggressivem Verhalten

Die zweite Zielgruppe sind Kinder und Jugendliche, die aufgrund ihrer extremen Auffälligkeiten aktuell von keiner anderen Jugendhilfeeinrichtung betreut werden können/wollen. Zum Dritten richtet sich das KRIZ an diejenigen Kinder und Jugendlichen, für die aufgrund ihrer komplexen Problemsituation Ohnmacht, Hilflosigkeit und Ratlosigkeit im Helfersystem herrscht. (Straftäter, Missbraucher, Jugendliche mit starkem aggressiven Verhalten, Mädchen mit massiven Tendenzen zur Eigengefährdung)

2.3 Ziele: Die Ziele orientieren sich an acht Schwerpunkten und Lebensbereichen der Klienten und dem sozialen Milieu und sollen unter Ausschöpfung der Ressourcen eine Entwicklung des Kindes/Jugendlichen ermöglichen und eine positive Integration und Teilhabe an der Gesellschaft vorbereiten:

1. Sicherstellung von Versorgung und Schutz, der in der Familie nicht gewährleistet war und ist.

2. Stärkung der Erziehungskompetenz der Eltern 3. Verbesserung der Kommunikation und Beziehung der

Familienmitglieder 4. Psychische und emotionale Stabilität erhöhen 5. Soziale Kompetenz erweitern 6. Lernverhalten und Leistungsbereitschaft fördern 7. Eigenverantwortlichkeit entwickeln 8. Möglichkeiten der Teilhabe an Bildung und Freizeitgestaltung

2.4 Verweildauer:

Neben der unmittelbaren und kurzfristigen Krisenbewältigung (bis zu zwei Monaten) bietet das KRIZ die Möglichkeit einer Clearingphase bis zu sechs Monaten. Eine längere Verweildauer zur Krisenbewältigung und Perspektiventwicklung ist denkbar und wird umgesetzt.

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2.5 Ausschlusskriterien/Leistungsgrenzen: Nicht aufgenommen werden Kinder und Jugendliche mit:

• Suchtproblematik mit der Notwendigkeit akuter Behandlung • geistiger Behinderung • akuter Suizidalität • Aggressionen/Autoaggressionen, die akut-psychiatrische

Interventionen notwendig machen und • für die kein entsprechend rechtskräftiger Beschluss vorliegt

Im Kriseninterventionszentrum finden keine Unterbringungen nach den §§ 71, 72 JGG statt.

3. Pädagogisches Konzept Mit Jugendlichen unter Bedingungen „freiheitsbeschränkender Maßnahmen“ zu leben und zu arbeiten, ist kein strafender Akt, sondern eine der intensivsten Formen pädagogischen Handels, sich mit Phänomenen und Verhaltensweisen Jugendlicher in unserer Gesellschaft auseinanderzusetzen. Grundüberlegung: • Ausgehend von unserem systemischen Verständnis ist nicht das

Kind/der Jugendliche, das/der die Auffälligkeiten zeigt, Verursacher der Krise, sondern es/er weist mit seinem Verhalten auf ein bestehendes Problem hin. Die Herausnahme des Kindes/Jugendlichen aus seinem bisherigen Umfeld kann somit nicht als Lösung des Problems gesehen werden. Vielmehr wird die Unterbringung des Kindes/Jugendlichen als Voraussetzung gesehen, damit alle Beteiligten die Möglichkeit haben, die Rahmenbedingungen des bisherigen Lebensumfeldes so zu verändern, dass eine Rückkehr des Kindes/Jugendlichen wieder möglich wird bzw. eine neue Perspektive entwickelt werden kann. Dabei ist für die inhaltliche und strukturelle Gestaltung der Maßnahme unser Selbstverständnis leitend, dass Krisen in ihrem Entstehungskontext gelöst werden müssen und die Sorgeberechtigten bzw. die betreuende Einrichtung in ihrer grundsätzlichen Erziehungsverantwortung belassen werden.

• Der Grundgedanke des Kriseninterventionszentrums ist der „Entschleunigungsgedanke“ in einer Krise, um in Ruhe die richtige Hilfe für das Kind/den Jugendlichen entwickeln zu können.

• Es gibt ein standardisiertes Aufnahmeverfahren, sowohl bei internen als auch bei externen Anfragen, in dem stets überprüft wird, ob der formulierte Auftrag der Beteiligten nicht auch in einem anderen Rahmen erreicht werden kann.

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• Der geschlossene Rahmen bedeutet, dass Kinder und Jugendliche sehr wohl Ausgangsmöglichkeiten haben. Diese sind aber sehr bewusst gesteuert und abhängig von der Mitarbeit der Jugendlichen.

• Das bedeutet, dass ein geschlossener Rahmen keine Garantie gegen Entweichungen ist und keine Ideallösung für eine bestimmte Zielgruppe. Geschlossene Unterbringung soll in erster Linie Sicherheit und Halt vermitteln. Nach einer Entweichung werden die Jugendlichen zurückgeführt. Die Hilfe wird fortgesetzt.

• Eine geschlossene Unterbringung braucht die rechtliche Voraussetzung und Überprüfung durch ein psychiatrisches Gutachten und den Beschluss durch das Familiengericht.

3.1 Strukturierung des Gruppenalltags:

Für Jugendliche, die den für sie einschneidenden Wechsel in eine geschlossene Einrichtung bewältigen müssen, bieten wir durch den äußeren Rahmen mit klaren Regeln und Strukturen Sicherheit, Schutz und Orientierung. Das Einüben der Regeln durch konsequente und unmittelbare Rückmeldungen durch die Mitarbeiter soll den Jugendlichen helfen, ihre Schwierigkeiten zu überwinden, ihre Vermeidungsstrategien abzulegen und Handlungsimpulse zur Daseinsbewältigung zu lernen. Den MitarbeiterInnen kommt dabei die Aufgabe zu, sowohl die Jugendlichen zu konfrontieren als auch einen angemessenen Schutzraum zu bieten. Die Tagesstruktur beinhaltet für die Jugendlichen, neben den alltagspraktischen Elementen und der Schule, feste Zeiten für die Auseinandersetzung mit der eigenen Situation.

• Diagnostiktermine mit der Kinder- und Jugendtherapeutin des KRIZ

• Einzelgespräche mit der Kinder- und Jugendpsychiaterin (im Bedarfsfall)

• Wöchentliche Reflexionsgespräche mit den diensthabenden Mitarbeitern

• Standortbestimmungsgespräch mit den fallfederführenden Mitarbeitern (mindestens 1x pro Monat)

• Tägliches Gruppengespräch, begleitet durch mindestens zwei Mitarbeiter

An festgelegten Werktagen findet wöchentlich wiederkehrend durch den freizeitpädagogischen Dienst und 1 Mitarbeiter aus dem KRIZ-Team ein erlebnispädagogisches Angebot statt. Weitere regelmäßige wiederkehrende verbindliche Angebote/Maßnahmen sind:

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• Verschönerungs- und Renovierungsarbeiten im Haus • Taschen- und Kleidergeldausgabe und damit verbundene

begleitete Ausgänge • PC-Projekt • Tiertherapeutisches Projekt

Begleitete und unbegleitete Freizeitaktivitäten finden phasenabhängig innerhalb und außerhalb der Einrichtung statt. Die unterschiedlichen Angebote werden in einem individuellen Wochenplan gemeinsam mit dem Jugendlichen verbindlich festgelegt. Grundprinzipien der Arbeit Die Arbeit im KRIZ basiert auf drei Säulen, die die Grundprinzipien unserer Arbeit darstellen. Diese Grundprinzipien resultieren aus unserem Grundverständnis von Krise. Die Krise wird als eine Ausnahmesituation verstanden und unsere Arbeit als ein Angebot zur Bewältigung dieser Ausnahmesituation. Entlastung Um eine Krisensituation zu entschärfen, ist der erste Schritt, den Beteiligten die Entlastung zu ermöglichen. Der konkrete Entlastungsbedarf wird bei der Aufnahme festgelegt. Konfliktklärung Der zweite Schritt umfasst den Prozess der Konfliktklärung. In gemeinsamen Gesprächen mit den Beteiligten werden unter dem systemischen und tiefenpsychologischen Blick die Hintergründe, die zu der krisenhaften Situation geführt haben, erarbeitet. Perspektiventwicklung Als dritter und letzter Schritt erfolgt die Entwicklung einer weiteren Perspektive der Beteiligten mit der Formulierung des weiteren Hilfebedarfs.

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Blatt:

167 / 240 Leistungsbeschreibung

3.1.1 Steuerung von Gruppenprozessen: Durch den geschlossenen Charakter und die zumindest zu Beginn der Hilfe eingeschränkte Einsicht und Freiwilligkeit kommt der Gruppe der Jugendlichen, aber auch der gesamten Hausgemeinschaft, eine außerordentliche Bedeutung zu. Gruppendynamisches Verständnis ist die Voraussetzung, um die Prozesse gezielt zu steuern.

• Zusammensetzung der Bewohnergruppe als Aufnahmekriterium

• Arbeit mit der Peergroup • Konfrontative Pädagogik • Kleingruppenarbeit • Raumnutzung • Tägliches Gruppengespräch, begleitet durch mindestens zwei

Mitarbeiter • Obligatorisch ist die jährliche Ferienfreizeit

3.1.2 Beteiligung der Kinder an Planungen, Gestaltung und Reflexion: Die Jugendlichen werden, wie in allen anderen Hilfeformen von Schloss Dilborn – Die Jugendhilfe, an den Tages-, Wochen- und Monatsplanungen beteiligt. Gerade in dieser Hilfeform ist es wichtig, durch Beteiligung auch angenehme, freudvolle Alltagssituationen zu gestalten, die einen Ausgleich zu der mühevollen Auseinandersetzung mit der eigenen Problematik erleichtern.

3.1.3 Besondere Schwerpunkte: Geschlossener Rahmen. Das KRIZ ist eine geschlossene Einrichtung, d. h. es bestehen besondere Sicherungsmaßnahmen an allen relevanten Gebäudeteilen, insbesondere Türen und Fenstereinrichtungen. Die „Geschlossenheit“ wird nicht bewusst verschleiert, sondern ist Bestandteil der Gestaltung. Dies gilt auch für die Kinder und Jugendlichen, die nicht im Rahmen von § 1631 b BGB untergebracht sind. Für alle Kinder und Jugendlichen werden neben den festen Zeiten im Tagesablauf weitere Ausgangsmöglichkeiten individuell auf die Situation des Kindes/Jugendlichen abgestimmt (wann? mit wem? wohin? wie lange?). Bei der Raumgestaltung wird „sichtbar“ mit dem geschlossenen Rahmen des KRIZ umgegangen, d. h. der geschlossene Rahmen ist bei der Raumgestaltung sichtbar.

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Des Weiteren ist bei der Gestaltung der Räumlichkeiten die Schaffung einer heilenden Atmosphäre von hoher Bedeutung (klare räumliche Strukturen, helle Räume, Überschaubarkeit, Aufteilung von Arbeits-, Wohn-, Freizeit- und Schlafbereichen, keine Durchgangszimmer). Für die Sicherung dieses Rahmens zeigen sich die MitarbeiterInnen verantwortlich.

3.2 Individuelle Förderung: • Diagnostiktermine mit der Kinder- und Jugendtherapeutin des

KRIZ • Einzelgespräche mit der Kinder- und Jugendpsychiaterin (im

Bedarfsfall) • Wöchentliche Reflexionsgespräche mit den diensthabenden

Mitarbeitern • Standortbestimmungsgespräch mit den fallfederführenden

Mitarbeitern (mindestens 1x pro Monat) • Tägliches Gruppengespräch, begleitet durch mindestens zwei

Mitarbeiter • Austausch und Beratung der Einrichtungen/Elterngespräch Im Rahmen der Hilfe für die Kinder/Jugendlichen werden während des Aufenthaltes im KRIZ Gespräche mit der Einrichtung, in der das Kind/der Jugendliche lebt, und/oder den Sorgeberechtigten geführt, um eine weitere Perspektive entwickeln zu können. Die Elterngespräche und die Gespräche mit den Vertretern der Einrichtung erfolgen durch den/die TeamleiterIn des KRIZ unter Beteiligung einer/s Teammitarbeiterin/s. Empfehlung: Die Entlassung aus dem KRIZ erfolgt stets in einer mit den Auftraggebern abgestimmten Hilfeform. Dies kann im Einzelfall auch die Familie des Kindes/Jugendlichen sein. Spontan-Entlassungen sollen aufgrund der Aufgabenstellung des KRIZ vermieden werden. Mit jeder Entlassung ist eine ausführliche Empfehlung verbunden, die eine detaillierte psychologische und pädagogische Diagnostik enthält.

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3.2.1 Förderung der positiven Persönlichkeitsentwicklung: Das Herausfinden persönlicher Stärken und Fähigkeiten und das Einüben gesellschaftlich positiver Wirksamkeit sind wichtige Merkmale der Arbeit. Im praktischen Handeln wird dies mit unterschiedlichsten Methoden erreicht:

• Verschönerungs- und Renovierungsarbeiten im Haus • Tiertherapeutisches Projekt • PC-Projekt • Sport- und erlebnispädagogische Maßnahmen • Elemente aus dem AAT

3.2.2 Förderung der sozial-emotionalen Entwicklung:

Therapie und Diagnostik Eine Kinder- und Jugendpsychotherapeutin arbeitet direkt in der Gruppe. In ihrer Funktion ist sie für den diagnostischen Bereich zuständig. Ihr Arbeitsfeld im Kriseninterventionszentrum umfasst schwerpunktmäßig folgende Aufgaben:

• Einzelgespräche / Kontaktaufnahme • Diagnostik • Mitgestaltung der Krisenintervention • Teilnahme an den Teamsitzungen im Rahmen der

Fallberatung

Die Kinder- und Jugendpsychotherapeutin führt bei längerer Verweildauer auch Therapien durch.

3.2.3 Förderung der schulischen und beruflichen Kompetenz: Alle pädagogischen und therapeutischen Ansätze geschehen auch unter dem Fokus, Schlüsselkompetenzen für den Bereich der Bildung zu entwickeln. Die Vorrangigkeit der Krisenbewältigung ist eine rein theoretische. Im Alltag sind die Zielformulierungen der Hilfeplanung gleichrangig.

4. Hilfen der Gruppe zur Integration in Schule und Beruf Die Kinder/Jugendlichen besuchen die externe Schule für Erziehungshilfe, die in den Räumlichkeiten des KRIZ untergebracht ist. Kinder und Jugendliche, bei denen eine Beschulung in der momentanen Situation eine Überforderung bedeutet, nehmen während dieser Zeit an einem internen tagesstrukturierenden Angebot des Kriseninterventionszentrums (bspw. im hauswirtschaftlichen Bereich) teil.

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5. Ausstattung / Ressourcen

5.1 Gruppengröße / Stellenschlüssel: Im KRIZ werden 8 Mädchen oder Jungen im Alter von 12 – 17 Jahren von mehr als 15 Mitarbeiterinnen (12,5 VK-Stellen) betreut.

5.2 Mitarbeiterqualifikation / Teamzusammensetzung: Das multiprofessionelle Team setzt sich zusammen aus SozialpädagogInnen, HeilpädagogInnen, ErzieherInnen oder vergleichbar, einem Psychiatrie-Fachkrankenpfleger sowie einem Trainer für Selbstverteidigung und Festhaltetechnik. Diese pädagogischen MitarbeiterInnen sind mit dem tiefenpsychologischen, systemischen Ansatz sowie mit dem heilpädagogischen Grundgedanken vertraut und richten ihre pädagogische Arbeitsweise dementsprechend aus. Alle pädagogischen MitarbeiterInnen sind ausgebildet in Selbstverteidigung und Festhaltetechnik. Alle MitarbeiterInnen verfügen über Erfahrung im Umgang mit massiv verhaltensauffälligen Kindern und Jugendlichen bzw. Kindern/Jugendlichen mit psychiatrischen Störungsbildern. Für die Schlafbereitschaftszeiten werden ggf. neben den Mitarbeitern des Stammteams auch ErziehungshelferInnen eingesetzt. Die Rufbereitschaft der Einrichtungsleitung steht zusätzlich zur Verfügung.

• Ständige Reflexion und Supervision unseres Handelns und unseres Umgangs mit „Geschlossenheit“ sowie regelmäßige Fortbildungen sind für uns obligatorisch und gehören zum festen Bestandteil der gesamten institutionellen Arbeitsweise.

• Fachberatung durch das örtliche Jugendamt und Landesjugendamt.

• Externe Evaluation. • Die fachliche Beratung und Begleitung des Teams erfolgt

regelmäßig durch die zuständige Bereichsleitung.

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5.3 Räumlichkeiten / Lage: Zweigeschossige Jugendstilvilla in Reiheneckhaussituation, in Zentrumsnähe Mönchengladbachs. Kinder und Jugendliche, die sich in krisenhaften Situationen befinden, benötigen einen klaren und überschaubaren Rahmen, der sich auch in der Gestaltung der Räumlichkeiten widerspiegelt. Folgende Räumlichkeiten stehen zur Verfügung:

• 9 Schlafzimmer (jeweils Einzelzimmer) • 3 Badezimmer/3 Toiletten • Büro des Teamleiters • Bereitschaftszimmer • Besprechungszimmer • Gemeinschaftsraum • Ruheraum/Meditationsraum • Küche • Essraum • Räumlichkeiten für Beschäftigungsangebote • Räumlichkeiten für freizeitliche und sportliche Angebote • Büro der Kinder- und Jugendpsychotherapeutin

Anordnung der Räume: Die Räumlichkeiten sind so angeordnet, dass die Wohnräume, Zimmer für Beschäftigungsangebote und Schlafräume als eigene Bereiche erkennbar sind. Die Anordnung der Räume ist klar und überschaubar. Zimmer/Mobiliar: Die Zimmer haben klare Strukturen sowie viel Licht. Dabei wird den Jugendlichen die Möglichkeit gegeben, die Zimmer individuell zu gestalten unter Berücksichtigung der mittelfristigen Aufenthaltsdauer. In jedem Zimmer gibt es eine große Pinnwand für freie Gestaltung (Aufhängen von Postern etc.). Das Mobiliar der Schlafzimmer ist einheitlich. Die Einrichtung umfasst Bett, Schreibtisch und Kleiderschrank sowie ein Regal. Hierbei handelt es sich um massive Holzmöbel. Geschlossenheit: Der geschlossene Rahmen wird in der Raumgestaltung deutlich durch abschließbare Fenster mit einer besonderen Verglasung bzw. einer Fenstersicherung. Zwischen dem Eingang des KRIZ’ und dem Zugang zu den Gruppenräumen befindet sich eine Schleuse mit einem Zimmer, in dem Jugendliche vor Betreten der Gruppe z. B. auf Mitführen von Drogen und Waffen durchsucht werden können.

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6.

Zusammenarbeit mit Behörden Konzeptionell bedingt arbeiten wir sehr eng mit dem LVR, dem ortansässigen Jugendamt, der KJP Viersen, Krankenhäusern, Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten, der Schutzpolizei, der Kripo Mönchengladbach, der Berufsfeuerwehr und dem Ordnungsamt zusammen. Ziel ist es, ein engmaschiges Netzwerk aufrechtzuerhalten, um dem schwierigen Klientel gerecht zu werden und den gesellschaftlichen Erwartungen an dieses Konzept entsprechen zu können. Dabei steht das präventive Entwickeln von Lösungsmöglichkeiten für zu erwartende Situationen, wie Entweichungen, kriminelles Verhalten in der Einrichtung und in deren Umfeld, Selbstgefährdung u. a., im Vordergrund.

7. Kosten Entgeltsatz Intensiv 4 Für die Berechnung des Bettengeldes gelten folgende Regelungen: Bei Entweichungen bis zu 14 vollen Tagen erfolgt die Abrechnung des 100%igen Entgeltsatzes. Ab dem 15. vollen Abwesenheitstag wird ein Bettengeld von 80 % in Rechnung gestellt (im Rahmen der Hilfeplanung).

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D.3. Teilstationär D.3.1. TAKE FiVE / 5-Tages-Gruppe D.3.1. TAKE FiVE Name der Gruppe / Bezeichnung / Standort / Umfeld

5-Tages-Gruppe TAKE FiVE Standort: 41334 Nettetal-Breyell, Josefstraße 65 Telefon: 02153/739401 Fax: 02153/1217286 E-Mail: [email protected] Die Gruppe bewohnt eine großzügige, freistehende Jugendstilvilla im Ortsteil Breyell. Die Villa mit großem Garten liegt unweit des Ortskerns und ist sowohl mit dem Auto als auch mit öffentlichen Verkehrsmitteln gut erreichbar.

1. Allgemeine Beschreibung der Hilfeform Zeitbefristete teilstationäre Erziehungshilfe in Form einer 5-Tages-Betreuung mit dem Schwerpunkt der systemischen Familienarbeit und des Rückführungsmanagements im ambulanten Hilfesetting.

2. Rahmenbedingungen / Grundleistungen

2.1 Hilfeform und rechtlicher Rahmen: Heimunterbringung im Rahmen der Hilfen zur Erziehung nach § 27, § 34, § 35a KJHG in einer 5-Tages-Form. Ambulante Sozialpädagogische Familienhilfe gemäß § 31.

2.2 Zielgruppe: Aufgenommen werden Kinder ab Vorschulalter. Bei den Kindern und Jugendlichen liegen Problemlagen vor, die eine stationäre Hilfe zur Erziehung erfordern und deren Herkunftsfamilie eine verbindliche Betreuung an den Wochenenden und zu festgelegten Ferienzeiten gewährleisten kann. Aufnahmevoraussetzung ist die Verpflichtung der Eltern, die Kinder zu diesen Zeiten zu Hause zu betreuen und an der Familienarbeit teilnehmen zu lassen.

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2.3 Ziele: Die Ziele orientieren sich an acht Schwerpunkten und Lebensbereichen der Klienten und dem sozialen Milieu und sollen unter Ausschöpfung der Ressourcen eine Entwicklung des Kindes/Jugendlichen ermöglichen und eine positive Integration und Teilhabe an der Gesellschaft vorbereiten:

1. Sicherstellung von Versorgung und Schutz, der in der Familie nicht gewährleistet war und ist.

2. Stärkung der Erziehungskompetenz der Eltern 3. Verbesserung der Kommunikation und Beziehung der

Familienmitglieder 4. Psychische und emotionale Stabilität erhöhen 5. Soziale Kompetenz erweitern 6. Lernverhalten und Leistungsbereitschaft fördern 7. Eigenverantwortlichkeit entwickeln 8. Möglichkeiten der Teilhabe an Bildung und Freizeitgestaltung

2.4 Verweildauer und Betreuungszeiten:

Die Verweildauer in der 5-Tages-Gruppe beträgt ein bis zwei Jahre, einzelfallabhängig auch schon mal 2,5 Jahre. Die Nachbetreuung in ambulanter Form umfasst ein Jahr, bedarfsabhängig auch länger. Betreuungszeiten: Die 5-Tages-Gruppe ist geöffnet von sonntags, 18 Uhr, bis freitags, 16 Uhr. Ferienzeiten: Folgende Ferienzeiten verbringen die Kinder verbindlich bei ihren Eltern:

• Weihnachtsferien komplett • Osterferien erste Ferienwoche • Herbstferien erste Ferienwoche • Sommerferien 3 - 5 Ferienwochen

2.5 Ausschlusskriterien:

Die Aufnahme in die Gruppe ist ausgeschlossen, wenn im Einzelfall eine körperliche oder geistige Behinderung vorliegt, die einen erhöhten Pflegeaufwand notwendig macht, sowie wenn ein akutes psychiatrisches Krankheitsbild vorliegt. Ebenso ist eine Aufnahme nicht möglich, wenn die Erziehungsberechtigten die Betreuung nicht sicherstellen können oder bei ihnen eine akute psychiatrische Krankheit vorliegt. Die Gruppe führt keine Notaufnahmen durch.

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3. Pädagogisches Konzept Das pädagogische Konzept von TAKE FIVE ist geprägt durch das 2-Säulen-Modell. Pädagogische Alltagsarbeit incl. Gruppendynamik und Familienarbeit mit nachfolgenden Leistungsmerkmalen und folgenden methodischen Grundlagen:

• Regelmäßige Zielkontrolle • Lösungs- und ressourcenorientierter Ansatz • Systemischer und psychoedukativer Ansatz • Sozial-integrativer Erziehungsstil • Ganzheitliches Menschenbild

3.1 Strukturierung des Gruppenalltags:

• Alters- und entwicklungsbezogene Strukturierung des Tages- und Wochenablaufes als Hilfestellung, zur Sicherheit und Orientierung

• Regelwerk: TAKE FIVE von A – Z zur Förderung der Akzeptanz von Regeln und Regelmäßigkeiten

3.1.1 Steuerung von Gruppenprozessen:

• Gruppendynamische Lerneinheiten zur Vermittlung neuer Handlungsmöglichkeiten und Erarbeitung angemessener Konfliktlösungsstrategien

• Verantwortungsübernahme für gruppenspezifische Bereiche durch wöchentlich wechselnde Dienste und Aufgaben

• Wöchentlich Gruppenabend • Wöchentlich Gruppenaktivität • Projektarbeit • Durchführung zweier Ferienfreizeiten pro Jahr

3.2 Individuelle Förderung: • Ein den Bedürfnissen angemessenes Beziehungsangebot zum

Aufbau von tragfähigen und belastbaren Beziehungen • Förderung im kognitiven und lebenspraktischen Bereich sowie

Anleitung bei der Gesundheits- und Hygieneerziehung • Ressourcenaktivierung durch altersentsprechende

Freizeitangebote zur Entfaltung individueller Fähigkeiten

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3.2.1 Förderung der Persönlichkeitsentwicklung: • Partizipative Erziehungsplanung mit Anamnese,

Hypothesenbildung und individuellem Maßnahmenkatalog unter Berücksichtigung von Bindungsverhalten, Bedürfnisbefriedigung und Abwehrmechanismen

• Individuelles pädagogisches Alltagskonzept, ggf. mit Verstärkerplan, zum Erlernen und Auseinandersetzen mit Eigen- und Fremdwahrnehmung sowie zur Stärkung des Selbstwertgefühls

• Einbindung der Eltern mit dem Schwerpunkt der Kommunikations- und Beziehungsstrukturen des Familiensystems

3.3 Förderung der schulischen und beruflichen Kompetenz: • Begleitung der schulischen Laufbahn als Basis für den Aufbau

einer positiven Leistungsbereitschaft • Kontrolle der schulischen Leistung und Motivationsentwicklung

durch das Silentium • Intensive Schulgespräche mit dem Ziel der klaren Absprache

und der Kontrolle durch den Schulplan in den Bereichen Leistungsverhalten und Sozialverhalten

• Lehrernachmittage als Kooperationsangebot zwischen Jugendhilfe und Schule

3.4 Strukturierung der Familienarbeit:

• Auftragsorientierte, vierwöchig stattfindende Familiengespräche

• Wöchentlicher Austausch • Alters- und entwicklungsangemessene Einbindung des

Kindes/der Geschwister • 6-wöchige Joiningphase zur Entlastung aller Familienmitglieder • 6-wöchige Diagnostikphase einschl. eines Hausbesuches • Hospitationen der Eltern im Gruppenalltag • Rückführungsphase

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3.4.1. Steuerung der Familienarbeit: • Auftragsarbeit zur Benennung und Ordnung der vielschichtigen

familiären Themen • Diagnostik durch Genogrammarbeit und Familienexploration • Erarbeitung von Wirklichkeits- und Möglichkeitskonstruktionen

zur Ressourcenerkennung und Stabilisierung der Familie • Psychoedukation zur Vermittlung von Erziehungsfertigkeiten • Motivierung zur Freizeitgestaltung der Familie sowie zum Auf-

und Ausbau sozialer Beziehungen im Umfeld der Familie • Einleitung der Rückführung durch Verantwortungsübernahme

der Eltern, wöchentlicher Besuch des Kindes zu Hause mit anschl. Tagesreflexion

3.4.2 Rückführungsmanagement und Nachbetreuung:

• Begleitung der Familie beim Schulwechsel des Kindes • Hilfen bei einer schrittweise zunehmenden Verantwortlichkeit

der Eltern • Hilfe bei Ämtergängen • Integration des Kindes in das soziale Umfeld

3.4.3 Familienbildung:

Gruppendynamische monatliche Elternrunden nach Triple P mit den Themen:

• Ursachen kindlichen Verhaltens • Förderung positiver Verhaltensweisen • Umgang mit problematischem Verhalten • Konfliktlösungsstrategien und Risikopläne • Umgang mit neuen Medien, Fernsehkonsum und

Reizüberflutung

Erlebnispädagogische Familientage als Motivation zu gemeinsamer Freizeitgestaltung.

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4. Prozessqualitätsmerkmale • Vorstellungs- und Aufnahmegespräch zur Auftragsklärung • Mitwirkung bei der Erstellung und Fortschreibung des

individuellen Hilfeplanes • Planung, Reflexion, Evaluation und Dokumentation des

Erziehungsprozesses und Maßnahmeverlaufs incl. Überprüfung des Zielerreichungsgrades

• Erstellung von Kurzprotokollen zum Entwicklungsverlauf für Jugendamt und Sorgeberechtigte

• Erstellung eines Abschlussberichtes • Wöchentliche Fallgespräche • Reflektierende Teamberatung durch die Bereichsleitung • Teilnahme der Fachkräfte an interner und externer Fortbildung • Regelmäßige Supervision • Möglichkeit der Fachberatung durch den Fachdienst • Konzeptionelle Weiterentwicklung • Überprüfung der Wirksamkeit durch WIMES

5. Ausstattung / Ressourcen

5.1 Für 9 Kinder stehen vier MitarbeiterInnen sowie eine

Hauswirtschaftskraft zur Verfügung.

5.2 Die Hilfe erfolgt durch pädagogisches Fachpersonal (Diplom-Sozial-pädagogen, Heilpädagogen, Erzieher) mit familientherapeutischen, familienaktivierenden und psychoedukativen Zusatzausbildungen und erfüllt folgende Kriterien:

• Fachkompetenz durch Ausbildung und Berufserfahrung • Bereitschaft zur interdisziplinären Zusammenarbeit • Betreuung über Nacht durch die pädagogischen Mitarbeiter

(Nachtbereitschaft) • Doppeldienst in der Zeit von 14:00 Uhr bis 21:00 Uhr

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5.3 Die Gruppe befindet sich in Nettetal–Breyell, ist dort in einem freistehenden Haus mit Garten untergebracht und verfügt über folgende Räumlichkeiten:

• 10 Schlafzimmer • sanitäre Einrichtungen • Küche • Wohnraum • Spielzimmer • Büro • Besprechungszimmer • Bereitschaftszimmer • Toberaum • Werkraum • Discoraum

Die Ausstattung der Räumlichkeiten ist in Bezug auf Farbgestaltung und Möblierung altersgemäß und kann nach den eigenen Vorstellungen der Kinder und Jugendlichen ergänzt und mitgestaltet werden.

6. Kosten: Entgeltsatz 5-Tages-Gruppe Fachleistungsstundensatz

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D.4. Ambulant D.4.1. DiFam D.4.1. Dilborner Familienhilfen

Name der Gruppe / Bezeichnung / Standort / Umfeld Dilborner Familienhilfen (DiFam) Standort: 41061 Mönchengladbach-Eicken, Regentenstraße 184 Telefon: 02161/4643903 Fax: 02161/4643996 E-Mail: [email protected] Komplette Erdgeschossetage und Büro in der 1. Etage, in einem Reihenhaus mit Terrasse und Innenhof, zentrale Lage, sehr gute Erreichbarkeit mit öffentlichen Verkehrsmitteln

1. Allgemeine Beschreibung der Hilfeform Mit DiFam haben wir 2005 ein auf Bausteinen basierendes Modell geschaffen, in dem bisher eigenständige Bereiche unseres Jugendhilfeangebotes miteinander verbunden werden und die einzelnen Module, ähnlich einem Baukastensystem, entsprechend dem Hilfebedarf individuell kombiniert werden können. Teilstationäres und ambulantes Hilfeangebot gemäß SGB VIII:

• Sozialintegrative Tagesbetreuung (Kompass) • Sozialintegrative Tagesbetreuung (Die Brücke) • Sozialpädagogische Familienhilfe (SPFH) • Flexible Hilfen • Dilborner Familienbetreuung (DFB)

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2. Rahmenbedingungen / Grundleistungen

2.1 Hilfeform und rechtliche Grundlagen, entsprechend dem Konzept-schwerpunkt ambulant/teilstationär: § 18/SGB VIII begleiteter Umgang § 27/SGB VIII Voraussetzung einer erzieherischen Hilfe § 30/SGB VIII Erziehungsbeistandschaft § 31/SGB VIII Sozialpädagogische Familienhilfe § 36/SGB VIII Hilfeplanung § 32/SGB VIII Durchführung einer erzieherischen Hilfe in einer Tagesgruppe Gegebenenfalls § 35a/SGB VIII Eingliederungshilfe und § 37/SGB VIII Zusammenarbeit bei Hilfen außerhalb der eigenen Familie

2.2 Zielgruppe/Indikation

2.3 Ziele: Die Ziele orientieren sich an acht Schwerpunkten und Lebensbereichen der Klienten und dem sozialen Milieu und sollen unter Ausschöpfung der Ressourcen eine Entwicklung des Kindes/Jugendlichen ermöglichen und eine positive Integration und Teilhabe an der Gesellschaft vorbereiten:

1. Sicherstellung von Versorgung und Schutz, der in der Familie nicht gewährleistet war und ist.

2. Stärkung der Erziehungskompetenz der Eltern 3. Verbesserung der Kommunikation und Beziehung der

Familienmitglieder 4. Psychische und emotionale Stabilität erhöhen 5. Soziale Kompetenz erweitern 6. Lernverhalten und Leistungsbereitschaft fördern 7. Eigenverantwortlichkeit entwickeln 8. Möglichkeiten der Teilhabe an Bildung und Freizeitgestaltung

2.4 Dauer:

Abhängig vom Schwerpunkt des Konzeptes und der Hilfeplanung. Optimal wirksam bei einem Mindestzeitraum von einem Jahr.

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2.5 Ausschlusskriterien/Leistungsgrenzen: Familien, die über keine ausreichenden Grundkompetenzen in der Alltagsgestaltung verfügen und in denen der Erziehungsauftrag und das Rollenverständnis von Elternschaft nicht gesichert ist. (Sorgerecht, Kindeswohl, Erziehungsauftrag)

3. Pädagogisches Konzept Über verbindliche Kooperationen und Netzwerke ermöglichen wir gemeinsame, effektive Strukturen, die Familien und ihren Kindern Begleitung, Unterstützung, Beratung und Hilfe in allen denkbaren Lebenssituationen gewährleisten, insbesondere in krisenbedingten Phasen. Ziel ist es, jeweils verhältnismäßig und angemessen auf Bedürfnisse agieren und reagieren zu können. Methoden: Entsprechend dem Bausteinmodell und dem Ansatz, diese entsprechend der Hilfeplanung miteinander zu kombinieren, bedarf es, wie bei allen ambulanten und teilstationären Hilfen, einer breiten prozessorientierten Methodenvielfalt und einer hohen Kompetenz, diese entsprechend situativ zur Anwendung zu bringen.

• Methoden der systemischen Familienberatung und Therapie • Krisenmanagement und Konfliktberatung • Elterncoaching • Gruppenarbeit • Diagnostik • Einüben von alltagspraktischen Fähigkeiten • Begleitung • Freizeitangebote • Netzwerkarbeit

3.1 Strukturierung des Lebensalltags: Häufig sind es nicht die einzelnen Anforderungen, an denen die Familien und/oder deren Familienmitglieder scheitern, sondern die Komplexität der Anforderungen und der Mangel an Strukturierungskompetenz.

3.1.1 Beteiligung der Kinder an Planungen, Gestaltung und Reflexion: Grundsätzlicher Bestandteil ambulanter Arbeit

3.1.2 Besondere Schwerpunkte: Ambulantes Angebot, Kombination verschiedener Methoden

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4. Hilfen zur Integration in Bildungseinrichtungen Alle Hilfen verstehen sich als entlastende, stützende und begleitende Maßnahmen und sehen die schulische Förderung und berufliche Integration als zentralen Hilfeprozess. Methodisch:

• Kontakte zu entsprechenden Institutionen werden von Mitarbeitern begleitet

• die Eltern in der Gesprächsführung gestärkt • Erfahrungen der Beteiligten bearbeitet • Kommunikationsprobleme ausgeräumt • zusätzliche Förderung eingerichtet • Diagnostik vervollständigt

5. Ausstattung / Ressourcen

5.1 Gruppengröße / Stellenschlüssel:

Die Betreuungsintensität richtet sich nach der Hilfeplanung und wird individuell geleistet und dokumentiert (ambulant). In der sozialintegrativen Tagesgruppe entspricht er dem fachlichen Standard von 1 : 3 und besteht aus Gruppenelementen und individueller Familienarbeit.

5.2 Mitarbeiterqualifikation / Teamzusammensetzung: Zur Bewerkstelligung der komplexen inhaltlichen Aufgabe und des hohen Steuerungsbedarfs steht ein flexibles und multiprofessionelles Team zur Verfügung:

• Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen • Heilpädagoginnen und Heilpädagogen • Familientherapeutinnen/-beraterinnen • Erzieherinnen und Erzieher • Hauswirtschaftskräfte

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5.3 Räumlichkeiten / Lage: • Dienststellenleitung und Mitarbeiterbüro sowie

Besprechungszimmer in den Räumlichkeiten über der „Sozialintegrativen Tagesgruppe Kompass“, 41061 Mönchengladbach, Regentenstraße 184

• Büroetage in der Regentenstraße 184 • Flex-Büro und Besprechungsraum, 41061 Mönchengladbach,

Humboldtstraße 75 • Büro und Besprechungsraum DFB „Dilborner

Familienbetreuung“ auf dem Stammgelände in Dilborn • Veranstaltungsraum nach Absprache in der Regentenstraße

und/oder auf dem Stammgelände

6. Kosten Entgeltsatz der Sozialintegrativen Tagesgruppe (Kompass) Entgeltsatz der Sozialintegrativen Tagesgruppen (Die Brücke) Fachleistungsstundensatz (ambulante Hilfen) Entgeltsatz Regel (Stationäre Familienbetreuung)

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D.4.1.1. SPFH/Flex Ambulante Erziehungshilfen SPFH/Flex 1. Zuordnung des Angebotes/Grundgedankens Ein weiterer Baustein im System ist die sozialpädagogische flexible Familienhilfe. Mit dem Standort in Mönchengladbach-Eicken bedient sie diejenigen Familien in den Bereichen Mönchengladbach, Kreis Heinsberg, Erkelenz, Kreis Neuss, Kreis Viersen, Stadt Viersen, denen Hilfen gemäß den sozialpädagogischen flexiblen Erziehungshilfen zustehen. 2. Rechtliche Grundlagen § 30 SGB VIII Erziehungsbeistandschaft § 31 SGB VIII Sozialpädagogische Familienhilfe 3. Zielgruppen 3.1. Familien in Überforderungssituationen Die Hilfe richtet sich an Familien, die bei der Bewältigung von Alltagsproblemen und Erziehungsaufgaben, aber auch bei der Lösung von Konflikten zyklisch überfordert sind. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beziehen das gesamte Familiensystem in ihre Arbeitsweise mit ein (systemisches Denken). In der ersten Phase der Arbeit erarbeiten wir uns ein tiefenpsychologisch begründetes Fallverständnis. 3.2. Mittelbarer Zwangskontext Familien mit Auflösungserscheinungen oder die sich ständig verändern und somit ein verantwortliches Erziehen der Kinder nicht gegeben ist, können in dieser Phase professionell begleitet werden (Zwangskontext). 3.3. Kontrollaufträge und Wächteramt in Familien Die Beauftragung erfolgt gemäß der Vorgabe aus einem vom Jugendamt erstellten Hilfeplan und deren zugrunde liegenden Annahmen der Überforderung. Die Kontrolle richtet sich auf den Schutz des Kindeswohles gemäß § 8a SGB VIII und steht gleichrangig neben der Hilfestellung für die Familie. 3.3. Rückführung aus stationären Heimmaßnahmen Wir sehen diese Hilfe auch als Entwicklungsschritt bei der Rückführung aus stationären Heimmaßnahmen. Die Moderation von Annäherungsprozessen, die Mitgestaltung von Ablösungen aus der Gruppe und die Nachbetreuung bei Eingewöhnungsprozessen gehören zu den Schwerpunkten.

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4. Ziel Die Ziele orientieren sich an acht Schwerpunkten und Lebensbereichen der Klienten und dem sozialen Milieu und sollen unter Ausschöpfung der Ressourcen eine Entwicklung des Kindes/Jugendlichen ermöglichen und eine positive Integration und Teilhabe an der Gesellschaft vorbereiten:

1. Sicherstellung von Versorgung und Schutz, der in der Familie nicht gewährleistet war und ist. 2. Stärkung der Erziehungskompetenz der Eltern 3. Verbesserung der Kommunikation und Beziehung der Familienmitglieder 4. Psychische und emotionale Stabilität erhöhen 5. Soziale Kompetenz erweitern 6. Lernverhalten und Leistungsbereitschaft fördern 7. Eigenverantwortlichkeit entwickeln

8. Möglichkeiten der Teilhabe an Bildung und Freizeitgestaltung 5. Methoden Die Methoden ergeben sich aus dem Auftrag und der individuellen Familiensituation sowie dem Prozessverlauf. Begleitet durch Fallarbeit, Teamberatung und Fallsupervision werden die Methoden dem Bedarf angepasst und dokumentiert. Wir bieten zu jeder Tageszeit, und im Einzelfall auch am Wochenende, Hilfestellung, Beratung und Betreuung von Familien, Einzelpersonen, jeweils unter Einbeziehung aller denkbaren und möglichen Familienmitglieder und des sozialen Umfeldes. In Absprache mit dem Jugendamt übernehmen wir Maßnahmen zur Gewährung des Wächteramtes. Ressourcen- und lösungsorientiertes Arbeiten ermöglicht den Familien, sich neu zu strukturieren, veränderte Sichtweisen zu erfahren und diese möglicherweise in ihre Alltagsgestaltung einzubauen. 6. Team / Mitarbeiterqualifikation In der Sozialpädagogischen Familienhilfe wird in der Regel mit Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen oder vergleichbarer Qualifikation gearbeitet. Zur Bewerkstelligung der komplexen inhaltlichen Aufgabe können aus dem flexiblen und multiprofessionellen Team notwendige Ergänzungen zur Verfügung gestellt werden.

• Heilpädagoginnen und Heilpädagogen • Therapeutinnen und Therapeuten • Erzieherinnen und Erzieher • Hauswirtschaftskräfte

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D.4.1.2. Flexible Hilfen Ambulante Flexible Hilfen Vorbemerkung: Die Flexible Hilfe zur Erziehung – abgekürzt „Flex“ genannt – ist jugendhilferechtlich und fachlich eingegliedert in die ambulanten Formen der Erziehungshilfe gem. § 27 Abs. 2 SGB VIII: 1. Rechtliche Grundlagen

• § 18 SGB VIII Beratung und Unterstützung bei der Ausübung der Personensorge und des Umgangsrechtes

• § 27 SGB VIII in Verbindung mit §§ 36 und 41 KJHG (Hilfen zur Erziehung) • §§ 1, 3 und 4 SGB VIII (Allgemeine Vorschriften) • §§ 61 - 67 SGB VIII (Schutz personenbezogener Daten)

2. Zielgruppen

Zielgruppe der Flex sind Familien verschiedenster Konstellationen/ Lebensgemeinschaften mit einem oder mehreren Kind(ern)/Jugendlichen, deren Lebenssituation durch Mehrfachbelastung sowie durch besondere Krisen- und Konfliktsituationen gekennzeichnet sein kann und die darüber hinaus einen hohen Bedarf an Erziehungshilfe und Lebensberatung aufweisen. Eine weitere Zielgruppe der Flex sind Jugendliche und junge Volljährige, die Beratung und Unterstützung bei der Verselbstständigung und der eigenständigen Lebensführung benötigen.

3. Ziele Die Ziele orientieren sich an acht Schwerpunkten und Lebensbereichen der Klienten und dem sozialen Milieu und sollen unter Ausschöpfung der Ressourcen eine Entwicklung des Kindes/Jugendlichen ermöglichen und eine positive Integration und Teilhabe an der Gesellschaft vorbereiten:

1. Sicherstellung von Versorgung und Schutz, der in der Familie nicht gewährleistet war und ist.

2. Stärkung der Erziehungskompetenz der Eltern 3. Verbesserung der Kommunikation und Beziehung der Familienmitglieder 4. Psychische und emotionale Stabilität erhöhen 5. Soziale Kompetenz erweitern 6. Lernverhalten und Leistungsbereitschaft fördern 7. Eigenverantwortlichkeit entwickeln 8. Möglichkeiten der Teilhabe an Bildung und Freizeitgestaltung

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4. Methoden / Arbeitsansätze • Flex ist unser ganzheitliches, an den Bedürfnissen des Klientels orientiertes,

ambulantes Angebot der Jugendhilfe. Es richtet sich an alle Familien, Jugendlichen und jungen Volljährigen mit einem Bedarf an Hilfen zur Erziehung, ungeachtet ihrer Religionszugehörigkeit oder Nationalität.

• Die intensive Beratung und Betreuung findet in der Regel im Haushalt der Familie, in der Wohnung der Jugendlichen/jungen Volljährigen oder dort, wo die Jugendlichen/jungen Volljährigen leben (ggf. auch auf der Straße), statt und wird von uns in der Regel nur durch Fachkräfte erbracht. Außenkontakte werden unterstützt und begleitet.

• Unsere gemeinsame Hilfeplanung orientiert sich an den Zielen und Bedürfnissen der Hilfesuchenden. Ziele und Veränderungsprozesse werden fortlaufend überprüft und ggf. verändert.

• Dauer der Maßnahme und Häufigkeit sowie Dauer der wöchentlichen Kontakte sind flexibel und richten sich nach dem individuellen Hilfebedarf und der fachlichen Einschätzung und werden im Hilfeplan festgelegt.

• Wir arbeiten zielorientiert sowohl mit dem gesamten System „Familie“ als auch individuell mit den Jugendlichen/jungen Erwachsenen. Konflikt- und Krisen-situationen werden aufgearbeitet, soziale Beziehungen reflektiert, Kommunikationsstrukturen verbessert, das Selbsthilfepotential genutzt, indem vorhandene Ressourcen erkannt und ausgebaut werden.

• Die Qualifikation unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter garantiert ein hohes Maß an Fachlichkeit, das durch Teilnahme an Arbeitskreisen, Fortbildungen und regelmäßiger Supervision unterstützt und weiterentwickelt wird.

5. Methodischer Fallablauf

• Wir führen Kontaktgespräche mit der vermittelnden Fachkraft des Jugendamtes und ein gemeinsames Informationsgespräch (Erstkontakt) in der Familie/mit den Jugendlichen/jungen Volljährigen

• Gemeinsame Planung des Beratungsverlaufs und Klärung des Auftrags • Einschätzung der Familiensituation/der Lebenssituation der

Jugendlichen/jungen Volljährigen (Problem-, Ressourcen- und Lebenswelt-analyse) und des Hilfebedarfs

• Regelmäßige Hilfeplanung zur Dokumentation des Hilfeprozesses und des Hilfebedarfs

• Hausbesuche in der Familie (Häufigkeit und Dauer abhängig vom Hilfebedarf) • Arbeit mit dem gesamten System „Familie“ (Einzel-, Paar- und Familien-

gespräche) • Aktivierung des sozialen Umfeldes/Integration in den

Stadtteil/Gemeinwesenarbeit • Praktische Lebenshilfe, Lernen am Modell • Lösungsorientiertes Arbeiten, Ressourcen der Familie/der

Jugendlichen/jungen Volljährigen erkennen und nutzen

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• Begleitung von Außenkontakten, Unterstützung im Umgang mit Behörden, Aufbau eines sozialen Netzwerkes

• Vor- und Nachbereitung der Arbeit; Planung und interne Dokumentation des Hilfeprozesses; Fallgespräche, Supervision, Vertretungsdienst

• Bereitstellung von Gruppenangeboten und freizeitpädagogischen Aktivitäten • Co-Arbeit in begründeten Einzelfällen • Abschlussgespräch mit der zuständigen Fachkraft des Jugendamtes und der

Familie/den Jugendlichen/jungen Volljährigen. 6. Umfang aller Leistungen Ambulantes Beratungs- und Hilfeangebot für Familien/Lebensgemeinschaften mit Kindern und Jugendlichen/jungen Volljährigen. 6.1. Fallspezifische Leistungen Gespräche mit Jugendamt, Hilfeplangespräche, Erstellung von Berichten für das Jugendamt, Hausbesuche, Telefonate, Schriftverkehr für die Familie, Aktenführung, Gruppenarbeit, Gespräche mit anderen Institutionen (z. B. Sozialamt, Schulen, Schuldnerberatung), Gespräche außerhalb der Familien, Koordination zusätzlicher Hilfen, Vor- und Nachbereitung, interner Vertretungsdienst. Bei Verdacht oder Erkenntnis einer Gefährdung des Kindeswohls informieren wir unverzüglich die zuständige Fachkraft bzw. den Bereitschaftsdienst des Soziales Dienstes des Jugendamtes, dokumentieren den festgestellten Sachverhalt und schlagen geeignete Maßnahmen vor. 6.2. Fallübergreifende Leistungen Team, kollegiale Beratung, Sprechzeiten, Fortbildungen, Jahresstatistiken, Vermittlung von Koordination ergänzender Hilfeangebote. 7. Hauswirtschaftliche Hilfen im Rahmen der Sozialpädagogischen Familienhilfe

• Zielgruppe für dieses Angebot sind Familien mit einem besonders begründbaren Bedarf an Unterstützung im Bereich der Wohnraumpflege und/oder der kontinuierlichen Aufrechterhaltung ihres Haushaltes. Dieser Bedarf ist in Kooperation mit dem Träger der Flex und dem Jugendamt im Rahmen der Hilfeplanung festzulegen.

• Ziel der hauswirtschaftlichen Hilfe ist es, Familien eine kurzfristige Unterstützung bei der Alltagsbewältigung zu gewähren.

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8. Qualitätskriterien 8.1. Strukturqualität

• Wir stellen eine Organisationsstruktur mit verantwortlicher Dienst- und Fachaufsicht durch einen Erziehungs-/Bereichsleiter

• Personelle Ausstattung: angestellte Dipl.-Sozialarbeiterin/Sozialarbeiter, Sozialpädagogin/Sozialpädagoge und vergleichbare Fachdisziplinen, je nach Einzelfall Hinzuziehung anderer Fachdisziplinen (Familientherapeuten, Kinderkrankenschwester, Kinderpflegerin, Hauswirtschaftskraft etc.)

• Weiterqualifizierung der Fachkraft (Supervision/Fortbildungen) • Kollegiale Beratung • Arbeitsräume und Gruppenräume für Beratungsgespräche und Gruppenarbeit • Ausstattung mit ausreichenden Arbeitsmitteln, Büroräume, Technikausstattung • Dokumentationssysteme, Statistik, Jahresberichte, Dienstbesprechungen etc. • Unsere Konzeption ist Teil der Leistungsvereinbarung der Gesamteinrichtung • Im Mönchengladbacher Stadtteil Eicken bieten wir bahnhofsnah gute

Erreichbarkeit • Regelmäßige Sprechzeiten • Flexible Termingestaltung und zeitnaher, dem Einzelfall angepasster, Einsatz • Mobiler Einsatz im Zuständigkeitsbereich • Zugang für alle Personengruppen mit Bereitschaft und Fähigkeit zur Mitarbeit • Wir gewährleisten Vertraulichkeit und Einhaltung der gesetzlichen

Datenschutzbestimmungen • Falldokumentation

8.2. Prozessqualität

• Sozialanamnese • Mitwirkung beim Hilfeplanverfahren und Umsetzung des Hilfeplans durch nur

eine Fachkraft der jeweiligen Disziplin • Qualität der Beziehungsarbeit, d. h. an den Bedürfnissen und Möglichkeiten

der Klientinnen/Klienten orientierte Kontakte • Kontinuität der Betreuung • Krisenintervention

8.3. Ergebnisqualität Wir erheben für unsere Arbeit, dass das Niveau der erreichten Veränderungen in Beziehung zu den formulierten Zielen, den eingeschätzten Fähigkeiten und den persönlichen und umweltbedingten Ressourcen steht. Die Ergebnisqualität zielt auf die Zufriedenheit aller am Hilfeprozess Beteiligten ab.

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D.4.1.3 Dilborner Familienbetreuung Dilborner Familienbetreuung (Betreutes Wohnen für Familiensysteme) 1. Zuordnung des Angebotes Die Dilborner Familienbetreuung ist ein spezielles Angebot an diejenigen Familien, die sich in besonders aussichtslosen und schwierigen Lebens- und Familiensituationen befinden und ihr Familienleben von Grund auf neu strukturieren müssen. Die Familien werden in Trainingswohnungen auf dem Stammgelände aufgenommen und dort in einer individuellen, aber sehr intensiven Form begleitet. Die Grundzüge der Arbeitsweise entsprechen im Wesentlichen denen der dargestellten SPFH, jedoch in deutlich intensiverer Weise. 2. Rechtliche Grundlagen Ambulantes Angebot SGB VIII, §§ 31, 89e, 86b Abs. 3 3. Zielgruppe Die Dilborner Familienbetreuung richtet sich an Familien, die durch massive gewaltgeprägte Konfliktsituationen beeinflusst sind, die durch ihr Verhalten von Wohnungslosigkeit bedroht sind, deren Haushaltsführung chaotische Ausprägung hat und somit das Wohl der Kinder wiederholt gefährdet ist. Aufnahme finden diejenigen Familienmitglieder, die an einer Veränderung ihrer Situation interessiert sind und grundsätzlich über Ressourcen verfügen, diese aber momentan nicht abrufen können. Die Hilfeform bietet durch ihre primär pädagogisch-therapeutische Ausrichtung eine Alternative oder eine Anschlussmaßnahme zur akuten Krisenarbeit in den Frauenhäusern.

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4. Zielsetzung Am Ende des Prozesses soll eine selbstständige Lebensführung möglichst vieler Familienmitglieder, in einer eigenen Wohnung, am Wohnort ihrer Wahl, erreicht werden. Die Ziele orientieren sich an acht Schwerpunkten und Lebensbereichen der Klienten und dem sozialen Milieu und sollen unter Ausschöpfung der Ressourcen eine Entwicklung des Kindes/Jugendlichen ermöglichen und eine positive Integration und Teilhabe an der Gesellschaft vorbereiten:

1. Sicherstellung von Versorgung und Schutz, der in der Familie nicht gewährleistet war und ist.

2. Stärkung der Erziehungskompetenz der Eltern 3. Verbesserung der Kommunikation und Beziehung der Familienmitglieder 4. Psychische und emotionale Stabilität erhöhen 5. Soziale Kompetenz erweitern 6. Lernverhalten und Leistungsbereitschaft fördern 7. Eigenverantwortlichkeit entwickeln 8. Möglichkeiten der Teilhabe an Bildung und Freizeitgestaltung

5. Konzept Die intensive Dilborner Familienbetreuung ist ein alternatives Angebot und soll, oftmals am Ende einer letztlich missglückten Kette von Hilfen, eine angedachte Fremdplatzierung von Kindern verhindern. Die Besonderheit der Maßnahme liegt in folgenden Faktoren:

• Die Familie bleibt zusammen • Es wird mit allen Familienmitgliedern gearbeitet • Eltern bleiben in der Verantwortung • Komplexe Multiprobleme werden aus einer Hand bearbeitet

(Casemanagement) • Der institutionelle Kontext schafft Schutz und Kontrolle • Kostengünstig durch individuelle Berechnung

5.1. Arbeitsweise Der Schutzfaktor ist häufig dann sinnvoll, wenn wiederholt häusliche Gewalt aufgetreten ist. Die Hilfe bietet den Rahmen, die meist alleinerziehenden Mütter/Frauen zu stabilisieren und zu befähigen, sich den Anforderungen des Alltags wieder stellen zu können. Begleitung und Stärkung in der Bearbeitung der Partnerschaftskonflikte ist eine weitere Anforderung, der wir uns stellen.

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Die vorhandenen Wohnungen sind in sich abgeschlossen und bieten eine häusliche Atmosphäre. Persönliche Möbel können mitgebracht werden. Den Eltern wird eine weitgehend eigenständige Lebensführung ermöglicht, bei einem gleichzeitig vorhandenen klaren Kontroll- und Beratungsmechanismus. Eine Krisenintervention ist aufgrund der Lage der Wohnungen auf dem Stammgelände in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Ereignis möglich. Rufbereitschaften sind bei Erfordernis selbstverständlich. 6. Methoden Die Methoden ergeben sich aus dem Auftrag und der individuellen Familiensituation sowie dem Prozessverlauf. Begleitet durch Fallarbeit, Teamberatung und Fallsupervision werden die Methoden dem Bedarf angepasst und dokumentiert. 7. Team / Mitarbeiterqualifikation In der stationären Familienarbeit wird in der Regel mit Sozialpädagoginnen/Sozialpädagogen oder vergleichbarer Qualifikation gearbeitet. Berufs- und Lebenserfahrungen sowie familientherapeutische Ausbildungen sind notwendige Voraussetzungen in der Steuerung der Fallarbeit (FFM = fallfederführender Mitarbeiter). Zur Bewerkstelligung der komplexen inhaltlichen Aufgabe (hoher Zeitaufwand) werden aus dem flexiblen und multiprofessionellen Team notwendige Ergänzungen zur Verfügung gestellt.

• Heilpädagoginnen und Heilpädagogen • Therapeuten • Erzieherinnen und Erzieher • Hauswirtschaftskräfte

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D.4.2. Tagesgruppen Kompass und Die Brücke D.4.2. Sozialintegrative Tagesbetreuung“ (Kompass / Brücke)

Name der Gruppe / Bezeichnung / Standort / Umfeld „Kompass“ Sozialintegrative Tagesgruppe Standort: 41061 Mönchengladbach, Regentenstraße 184 Telefon: 02161 / 4643937 Fax: 02161 / 4643996 E-Mail: [email protected] Die Tagesgruppe befindet sich in im Stadtteil Eicken in einem mehrgeschossigen Reihenhaus. Wir nutzen in der kompletten Erdgeschossetage einer ehemaligen Anwaltskanzlei alle Räume mit einer Fläche von ca. 250 qm und ein Büro in der 1. Etage. Die Immobilie verfügt über eine Terrasse und einen Innenhof. Neben Aufenthalts- und Arbeitsräumen, gibt es eine Küche und Besprechungsräume. Dem Bereich schulischer Förderung wir besonders Rechnung getragen. Im Kellerbereich befinden sich ein Mehrzweckraum und eine kleine Werkstatt. Die Räumlichkeiten liegen in zentraler Lage, und einer sehr guten Erreichbarkeit mit öffentlichen Verkehrsmitteln. „Brücke“ Sozialintegrative Tagesgruppe: Standort: 52531 Übach – Palenberg Ortsteil Palenberg, Wurmtalbrücke 1 Telefon: 02451 / 9434715 Fax: 02451/ 9434718 Mail.: [email protected] Die Tagesgruppe „Brücke“ befindet sich in 52531 Übach-Palenberg, Wurmtalbrücke 1, im Bauteil I, EG links. Der Baukörper ist Teil eines Gebäudekomplexes, der vormals als kleines Geschäfts- und Dienstleistungszentrum konzipiert war. Schwerpunktmäßig bietet er jetzt Wohnraum für alleinstehende Erwachsene und ambulante Hilfeformen, mit entsprechenden Begegnungsmöglichkeiten und tagesstrukturierenden Maßnahmen.

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Der Eingangsbereich der „Brücke“ ist separat und dem Ortsteil Palenberg zugewandt. Das Raumangebot umfasst Büro/Besprechungsraum, Küche, Sanitärbereich mit WC und Dusche, Freizeitbereich, zwei Lernräume (Internetzugang möglich) sowie Essbereich. Insgesamt stehen ca. 150 qm zur Verfügung. Die Räume sind voll ausgestattet, bieten Atmosphäre und verfügen über alle Materialien der konzeptionellen Umsetzung und Tagesgestaltung.

1. Allgemeine Beschreibung der Hilfeform Teilstationäre Hilfeform gemäß § 27 ff SGB VIII

2. Rahmenbedingungen / Grundleistungen Aus den vielfältigen Erfahrungen im Bereich ambulanter und teilstationärer Jugendhilfeangebote der letzten Jahre haben wir die Erkenntnisse gewonnen, dass es inhaltliche Überschneidungen in der Tagesgruppenarbeit und den Familienhilfen gibt, die im Sinne der Effektivität, der Prozessqualität und der Zufriedenheit der Familien zusammengeführt werden könnten. Grundsätzlich hat sich die fachliche Berechtigung von Tagesgruppenarbeit mit Jugendlichen, als eine Hilfe zur gezielten Arbeit mit dem Familiensystem, bewährt. In der praktischen Arbeit zeigte sich die Notwendigkeit zur Flexibilität in der Arbeitsweise und in der Struktur, die nun konzeptionell dargestellt wird.

2.1 Hilfeform und rechtliche Grundlagen § 27 SGB VIII Voraussetzung einer erzieherischen Hilfe § 32 SGB VIII Durchführung einer erzieherischen Hilfe in einer Tageseinrichtung ggf. § 35a und § 37 SGB VIII Zusammenarbeit bei Hilfen außerhalb der eigenen Familie

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2.2 Zielgruppe/Indikation Die Hilfe richtet sich an bis zu acht/neun Jugendliche im Aufnahmealter von 10 bis 14 Jahren, für die TG Kompass 12 bis 16 Jahren (Entwicklungsalter und Lebensalter können divergieren und andere Absprachen zur Folge haben) und deren Familien, die sich zeitlich in erheblich angespannten oder belasteten Situationen befinden. Die pädagogische Arbeit bezieht das Familiensystem, das Umfeld und den Sozialraum mit ein. Die Hilfe eignet sich auch als Rückführungsangebot an Jugendliche aus stationären Jugendhilfeeinrichtungen und deren Eltern. Wir bieten bis zu vier Plätze integrativ für sog. Schulverweigerer mit Fehlzeiten von mehr als 100 Fehlstunden im Schulhalbjahr, sporadischem Schulbesuch oder Totalverweigerung (ausschließlich die Brücke).

2.3 Ziele: Ausgehend von den Möglichkeiten und Ressourcen der Familien liegt der Schwerpunkt nicht bei der Symptombehandlung Einzelner, sondern in der Stärkung des gesamten Familiensystems.

1. Sicherstellung von Versorgung und Schutz, der in der Familie nicht gewährleistet war und ist.

2. Stärkung der Erziehungskompetenz der Eltern 3. Verbesserung der Kommunikation und Beziehung der

Familienmitglieder 4. Psychische und emotionale Stabilität erhöhen 5. Soziale Kompetenz erweitern 6. Lernverhalten und Leistungsbereitschaft fördern 7. Eigenverantwortlichkeit entwickeln 8. Möglichkeiten der Teilhabe an Bildung und Freizeitgestaltung

2.4 Verweildauer:

Teilstationäre Hilfen zielen auf eine Rückführung in die Familie und eigenverantwortliche Lebensführung. Somit sollte eine Hilfe nicht mehr als zwei Jahre dauern.

2.5 Ausschlusskriterien/Leistungsgrenzen: Die Hilfe ist nicht geeignet wenn in der Familie keine Bereitschaft oder Möglichkeit zur Kooperation besteht.

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3. Pädagogisches Konzept Die Methoden ergeben sich aus dem Auftrag und der individuellen Familiensituation sowie dem Prozessverlauf. Begleitet durch Fallarbeit, Teamberatung und Fallsupervision werden die Methoden dem Bedarf angepasst und dokumentiert (Gesamtkonzept). Insbesondere werden die in Schloss Dilborn - Die Jugendhilfe angewandte systemische Theorie und der tiefenpsychologische Ansatz eingesetzt. Durch die Arbeitsweise im „Tandem“ ergeben sich über die Vertretung hinaus Möglichkeiten der parteilichen Gesprächsgestaltung. Das wesentliche Merkmal der Hilfeleistung ist bedarfsorientiertes, prozessorientiertes Arbeiten, mit einer hohen Flexibilität bei etwaigen Bedarfsänderungen. Dabei soll dem Jugendlichen, seinem Bezugssystem und dem Jugendamt eine hohe Verlässlichkeit über die gesamte Woche und den gesamten Prozess gewährleistet sein. Die sechs grundlegenden Elemente:

• Kernbetreuung in der Gruppe (mindestens drei Tage in der Woche)

• Intensive Zusammenarbeit mit den Schulen • Individuelle sozialräumliche Arbeit – das sozialräumliche

Arbeiten ist bei der TG Kompass nicht gesondert in Stunden erfasst, sondern geht auf in der gemeinsamen Arbeit mit Familie und Jugendliche da sonst die Personalplanung 1:3 nicht ausreichen würde. (ein Tag in der Woche, mind. vier Stunden)

• Gruppenarbeit mit den Jugendlichen • Gemeinsame Arbeit in der Familie (ein Tag in der Woche,

mind. vier Stunden) • Familienübergreifende Arbeit mit allen Familien des Bereiches

(Familienwochenende/monatliche Elternteam-Abende)

Unter Berücksichtigung der sich verändernden Schullandschaft, mit stärkerer Nachmittagsbeschulung, findet der Besuch der Tagesgruppe meist im Rahmen einer abgestimmten Befreiung vom Nachmittagsunterricht statt.

3.1 Strukturierung des Alltags

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3.1.1 Steuerung der Gruppenprozesse

Das Verhalten dieser Altersgruppe wird maßgeblich geprägt von pubertätsbedingten, massiven Stimmungsschwankungen und permanenten Misserfolgen. Meinungen Erwachsener verlieren an Bedeutung. Dabei gelingt es den Kindern und Jugendlichen zunehmend nicht, eigene Strategien der Wirksamkeit aufzubauen. Ihre Wirksamkeit und Identität, vor allem in der wichtigen Peergroup, gestaltet sich zunehmend durch dissoziales Verhalten, Gewalt, zweifelhaften Umgang mit Umwelt und Gegenständen. Über den Ansatz, Stärken und Fähigkeiten auszubauen, die Gruppe als Lernfeld zu nutzen (PPC = Positive Peer Counceling) und die Jugendlichen gezielt zu konfrontieren, werden wir prosoziales Verhalten einüben und verfestigen. In der Problembewältigung sollen die Jugendlichen ein Gefühl dafür bekommen, welchen Zugewinn sie von bestimmten Verhaltensweisen haben.

3.1.2 Beteiligung der Jugendlichen, jungen Volljährigen an Planungen, Gestaltung und Reflexion Die bewusste methodische Gestaltung des Lernfeldes der Peergroup prägt die Gruppengespräche. Feedback durch die Lerngruppe und Transparenz durch Verstärkerpläne und Lernanreize sind wichtige Bestandteile (PPC). Interaktionsübungen und Teambildungsmethoden unterstützen die Ansätze. Verbindlichkeit in allen Absprachen und der wertschätzende Umgang aller prägen das Klima des Zusammenlebens und Lernens.

3.1.3 Besondere Schwerpunkte: In der Tagesgruppenarbeit wir ein päd. Ansatz verfolgt der während des gesamten Prozesses die Familie würdigt und beteiligt. Demzufolge versteht sich der Mitarbeiter als Berater, Begleiter und Moderator der Familie und des Schülers. Positive Verstärkung, Ressourcenorientierung und Verstärkerprogramme kennzeichnen den Alltag. Die schulische Situation und Konflikte in der Familie werden analysiert, Thematisiert. Lösungsmöglichkeiten werden entwickelt. Die Arbeit mit der Elterngruppe ist eine weitere Besonderheit. Wir verstehen das Verhalten und die Lebenssituation der Jugendlichen als Reaktion und Lösungsversuch bzw. als Ergebnis der gesamten Lebensumstände.

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Die Einbeziehung der Eltern und ggf. Partner ist somit eine handlungsleitende Maxime. Dabei wird Wert darauf gelegt, dass die Gespräche auch die Ebene anderer „Betroffener“ einbeziehen und ein „freudvoller“ Umgang gelebt wird. Schulverweigerer ( Brücke) Die Jugendlichen werden zum eigentlichen Unterrichtsbeginn zu Hause mit einem Kleinbus abgeholt und in den Räumlichkeiten der Tagesgruppe auf den Schulbesuch vorbereitet und mit Inhalten konfrontiert (Zusatzkosten pro Schüler 28,-- €/Tag). In enger Zusammenarbeit mit Polizei und Ordnungsamt kann im Einzelfall eine Zuführung erfolgen. Die Gruppe der Schulverweigerer kocht das gemeinsame Mittagessen, deckt ein und übernimmt das Abräumen sowie den Küchendienst für alle (symbolische Handlung). Die Gruppentätigkeit wird über eine gemeinsame Runde am Nachmittag wieder aufgenommen.

3.2 Individuelle Förderung Sport, handwerkliche Tätigkeiten, soziale Gruppenarbeit, AAT Training, Konfrontation und Projekte gelten als Standardprozesse. Freizeitgestaltung ist in unserer Gesellschaft eine Fähigkeit, die zunehmend abhängig ist von finanziellen Möglichkeiten und individuellen Kompetenzen. Die Jugendlichen brauchen Ermutigung und Unterstützung, um ein erweitertes Freizeitverhalten entwickeln zu können. Insbesondere bei aktiver und kreativer Gestaltung von Zeit fehlen nicht selten die Aspekte kultureller, musikalischer, künstlerischer, sportlicher und auch sinnstiftender Beschäftigung. Über eine entsprechende Angebotsstruktur werden diese Aspekte im Haus, aber vor allem in der regionalen Vielfalt angeboten und genutzt.

3.2.1 Förderung der Persönlichkeitsentwicklung Die gesamte Hilfe orientiert sich an einem ganzheitlichen Konzept und fördert den Einzelnen und sein Familiensystem. Ein Familienwochenende mit erlebnispädagogischen Elementen ist fester Bestandteil. Exkursionen, Ausflüge, Besichtigungen und Studienfahrten helfen den Jugendlichen, zusätzliche Erfahrungen in der Lebens- und Berufswelt zu sammeln und in ihre Lebensentwürfe zu integrieren.

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3.2.2 Förderung der sozial –emotionalen Entwicklung Die Mittagstischsituation gibt Raum über die Versorgung elementarer Bedürfnisse hinaus. Hier werden Erlebnisse besprochen, tagesaktuelle Nachrichten diskutiert und erste Vorschau auf den nächsten Tag gehalten. Entsprechend der individuellen Dispositionen wird Möglichkeit zur Ruhe und Entspannung geschaffen. Rituale und Regeln geben Sicherheit und Rhythmisierung.

3.2.3 Förderung der schulischen und beruflichen Kompetenz Fester Bestandteil des Konzeptes ist eine individuelle Hilfe bei der Bewältigung der Hausaufgaben und Förderung von Begabungen, aber auch, um Lernlücken zu schließen. Dazu stehen zeitgemäße Lernmittel und zwei Lernräume zur Verfügung. Jeder hat seinen eigenen Arbeitsplatz, der für die Dauer der Hilfe ihm alleine zur Verfügung steht.

4. Hilfen zur Integration in Schule Schon während der Schulbesuchszeit hält die Sozialintegrative Tagesgruppe (SIT) Kontakt zur Schule und beteiligt sich an entsprechenden Prozessen. Regelkommunikation schafft gemeinsames Fallverständnis und vertrauensvolle Zusammenarbeit. Sobald die Schüler mittags aus der Schule zurückkehren, wird diese Zeit aktiv zur Bearbeitung möglicher Geschehnisse und deren emotionalen Folgen (Frustrationen) genutzt.

5. Ausstattung / Ressourcen Die Bereiche sind voll ausgestattet um den Jugendlichen im Sinne der Hilfeplanung, Versorgungsstrukturen, Hilfestellung und Förderung zu bieten. Dazugehören Küche, Aufenthaltsraum, Schularbeitenräume, Freizeit- und Gruppenraum, Büro, sanitäre Einrichtungen, sowie Freizeitmöglichkeiten. Die ereiche sind materiell entsprechend ausgestattet.

5.1 Gruppengröße / Stellenschlüssel: Die Bereiche sind auf bis zu acht/neun Jugendliche ausgerichtet. Der Stellenschlüssel ist fachlich bei 1: 3. Bedingt durch den hohen Anteil der individuellen Förderung des Einzelnen und seiner Familie ergibt sich ein spez. Berechnung, die den Stellenschlüssel aber berücksichtigt.

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5.2 Mitarbeiterqualifikation / Teamzusammensetzung: In der Regel Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen und Erzieherinnen und Erziehern Zur Bewerkstelligung der komplexen inhaltlichen Aufgabe und des hohen Steuerungsbedarfs werden aus dem flexiblen und multiprofessionellen Team notwendige Ergänzungen zur Verfügung gestellt. Heilpädagoginnen und Heilpädagogen, Familientherapeutinnen und Familientherapeuten/-berater, gegebenenfalls Hauswirtschaftskräfte

5.3 Räumlichkeiten / Lage: Der Weg von den Schulen zur Tagesgruppe wird in der Regel von den Jugendlichen eigenständig mit öffentlichen Verkehrsmitteln zurückgelegt. Dies gilt als Zeichen der Motivation und als Wunsch zur Veränderung der augenblicklichen Situation. Der Heimweg gestaltet sich durch die Flächensituation im Kreisgebiet (ländlicher Raum) und die eingeschränkte öffentliche Verkehrsanbindung teilweise als schwierig. Hier werden im Hilfeplanverfahren spezielle Lösungen vereinbart, bis hin zum Bustransfer. Die Kosten hierfür werden separat abgerechnet. Bei den Schulverweigerern wird eine individuelle Lösung im Hilfeplanverfahren abgestimmt. Den Bereichen steht nach Bedarf ein Kleinbus zur Verfügung.

6. Kosten

Entgeltsatz der Sozialintegrativen Tagesgruppe (Kompass) Entgeltsatz der Sozialintegrativen Tagesgruppen (Die Brücke) Fachleistungsstundensatz (ambulante Hilfen)

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D.4.3. Mutter-Kind-Gruppe Kaldenkirchen D.4.3.. Mutter-Kind-Gruppe Kaldenkirchen

Name der Gruppe / Bezeichnung / Standort / Umfeld Mutter-Kind-Gruppe Kaldenkirchen Standort: 41334 Nettetal-Kaldenkirchen, Poststraße 18 Telefon: 02157/138327 Fax: 02157/124423 E-Mail: [email protected] Umgebautes freistehendes Gewerbegebäude mit Innenhof und großer Gartenanlage. Stadtrandlage mit guter Anbindung an Bus- und Bahnlinien.

1. Allgemeine Beschreibung der Hilfeform Die Mutter- Kind -Gruppe stellt eine vollstationäre Hilfe für minderjährige Schwangere und minderjährige Mütter mit ihren Säuglingen und Kleinkindern dar. Ein multiprofessionelles Team arbeitet unter Anleitung einer berufserfahrenen Gruppenleitung. Nach dem Bezugsbetreuersystem im Sinne einer Verantwortungsträgerschaft findet die Fallfederführung statt und gestattet so eine zuverlässige und personifizierte Begleitung der Hilfeplanung.

2. Rahmenbedingungen / Grundleistungen

2.1 Unterbringungsform und rechtliche Grundlagen: Vollstationäre Heimunterbringung im Rahmen SGB VIII, § 27 Erzieherische Hilfen in Verbindung mit § 34 und §19 SGB VIII und Eingliederungshilfe nach § 35a.

2.2 Zielgruppe/Indikation: • Minderjährige schwangere Mädchen und junge Mütter mit ihren

Säuglingen und Kleinkindern, die wegen persönlicher und sozialer Schwierigkeiten für sich und das Kind gezielte Hilfe benötigen, suchen und annehmen wollen.

• Junge Mütter bei denen eine Klärung hinsichtlich der Ressourcen der Mutter für die Versorgung und Erziehung ihres Kindes stattfinden muss .

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Rev. 03 Schloss Dilborn – Die Jugendhilfe

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2.3 Ziele: Zielsetzung der intensiven pädagogischen Betreuung ist die Entwicklung einer gemeinsamen und langfristigen Perspektive für Mutter und Kind. Ein Hauptziel in der pädagogischen Arbeit mit Mutter und Kind ist die Begleitung zur Selbständigkeit und Eigenverantwortung. Ziele der pädagogischen Arbeit sind: • Auseinandersetzung mit der Schwangerschaft und zukünftigen

Rolle als Mutter. • Arbeit an der Beziehung zwischen Mutter und Kind. • Unterstützung bei der Entwicklung und dem Aufbau einer

tragfähigen Mutter-Kind- Beziehung, in der sowohl die Bedürfnisse des Kindes als auch die der Mutter den jeweils angemessenen Platz haben.

• Entscheidungshilfen zu Fragen des Zusammenlebens von Mutter und Kind und eine Bearbeitung der damit verbundenen psychodynamischen Themen.

• Bei der Entscheidung die Rolle als Mutter zu übernehmen: • Einüben relevanter, praktischer Fähigkeiten zur

Verselbständigung als Mutter mit Kind. • Bei der Entscheidung die Rolle als Mutter nicht anzunehmen: • Angemessene Trennung vorbereiten und begleiten • Eine vom Kind getrennte Lebensperspektive entwickeln. • Gestaltung und Klärung der Beziehung zum Vater des Kindes. • Erhalt und Entwicklung wichtiger förderlicher Bezüge innerhalb

und außerhalb der Herkunftsfamilie. Teilziele Unsere pädagogischen Ziele für die jugendlichen Mütter sind im Besonderen: • Vorbereitung auf die Geburt , z. B. kennen lernen verschiedener

Entbindungsmöglichkeiten und Kreissaalbesichtigung. • Auf Wunsch der minderjährigen Mutter, Begleitung während der

Geburt. • Anschaffung der Erstlingsausstattung. • Gewährleistung eines geregelten Tagesablaufes in dem sowohl

die Bedürfnisse der Mutter als auch des Kindes in angemessener Art und Weise erfüllt werden.

• In der Elternzeit geben wir Hilfestellung , eine schulische und/oder berufliche Perspektive zu entwickeln.

• Anleitung und Hilfestellung die neuen verschiedenen Rollen konstruktiv zu erleben und zu gestalten.

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Unsere pädagogischen Ziele für die minderjährigen Mütter in Bezug auf ihre eigene Person sind im Besonderen: • Förderung der Persönlichkeitsentwicklung der Schwangeren/

Mütter in ihren verschiedenen neuen Rollen. • Bearbeitung psychosozialer und emotionaler Defizite. • Bearbeitung der eigenen familiären Situation und

Lebensgeschichte. • Erarbeitung einer schulischen und beruflichen Lebensperspektive

z.B. Erreichen eines schulischen Abschlusses. • Fähigkeiten und Qualifikationen erarbeiten, die zu einer

Ausbildung befähigen. Unsere pädagogisch-therapeutischen Ziele für die Säuglinge und Kleinkinder sind: • In allen Lebensbereichen eine optimale pränatale und

frühkindliche Entwicklung. • Zukunftsperspektive für das Kind klären (Aufenthalt bei der Mutter/

dem Vater, Pflegestelle oder Adoption).

2.4 Verweildauer: Die Verweildauer in der Mutter-Kind-Gruppe ist abhängig von der individuellen Hilfeplanung sowie vom Prozessverlauf der Hilfe.

2.5 Ausschlusskriterien/Leistungsgrenzen: Eine Aufnahme in die Mutter-Kind-Gruppe ist nicht möglich, wenn im Einzelfall eine körperliche oder geistige Behinderung vorliegt, die einen erhöhten medizinischen Pflegeaufwand notwendig macht. Ebenfalls ausgeschlossen ist die Aufnahme bei einer akuten Drogenabhängigkeit oder wenn eine akute Fremd- oder Eigengefährdung vorliegt.

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Rev. 03 Schloss Dilborn – Die Jugendhilfe

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01.01.2014

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3. Pädagogisches Konzept Die minderjährigen Mütter werden als Person mit allen Stärken und Defiziten angenommen. Sie werden als Jugendliche anerkannt und gesehen, die durch eine Schwangerschaft besondere zusätzliche Anforderungen erfüllen müssen. Die minderjährigen Mädchen befinden sich in einem Alter und Entwicklungsstadium, in dem sie selbst noch Hilfe und Unterstützung für die eigene Lebensgestaltung benötigen. Zeitgleich müssen sie in einem zeitlich begrenzten Rahmen Entscheidungen treffen, die in jedem Fall für sie selbst als Person tief greifend und perspektivstiftend sein werden. Unabhängig vom Ausgang der Entscheidung werden sie zusätzlich für einen weiteren Menschen, das von ihnen geborene Kind, eine Entscheidung treffen und mit dem Ergebnis dieser Entscheidung lernen zu leben. Dazu wird ihnen ein Rahmen geboten, in dem sie in wohlwollender und wertschätzender Atmosphäre diese Schritte bewältigen können. Wir erarbeiten mit ihnen Handlungsstrategien für ein Leben in sozialer Gemeinschaft. Dabei legen wir Wert darauf, die positiven Anteile der minderjährigen Mütter zu fördern. Aktivitäten, Einzel- und Gruppengespräche werden genutzt um Konflikte und Schwierigkeiten konstruktiv zu bewältigen.

3.1 Strukturierung des Gruppenalltags: Ein klar strukturierter Tages- und Wochenablauf bildet den Rahmen der pädagogischen Arbeit. Verbindliche Regeln des Zusammenlebens orientiert an den Bedürfnissen und Anforderungen der jungen Mütter und der Säuglinge/Kinder geben Orientierung und Sicherheit.

3.1.1 Steuerung von Gruppenprozessen: Der Gruppenrahmen bietet den Mädchen die Möglichkeit, das Zusammenleben als soziales Lernfeld zu nutzen, in dem individuelle Probleme bearbeitet und lebenspraktische Fähigkeiten eingeübt werden können. Gruppendynamik und deren Bearbeitung schaffen die Möglichkeit, eigenes Verhalten zu erproben, zu reflektieren und dadurch neue Wege, aber auch Grenzen zu erfahren und kennen zu lernen. Durch gezielte Dienstplanung und die häufige Doppelbesetzung im Dienst ist es möglich, im Bedarfsfall Einzelbetreuung zu gewährleisten oder in Kleingruppen Unternehmungen anzubieten.

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Rev. 03 Schloss Dilborn – Die Jugendhilfe

Datum:

01.01.2014

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3.1.2 Beteiligung der jungen Mütter an Planungen, Gestaltung und Reflexion:

• Die minderjährigen Mütter werden an der Vorbereitung und Durchführung der Hilfeplangespräche beteiligt. Dabei werden ihre verschiedenen Rollen und vielschichtigen Aspekte die sich daraus ergeben, berücksichtigt.

• Sie haben die Möglichkeit, eigene Wünsche betreffend Gruppenalltag, Freizeitgestaltung, Regeln etc. schriftlich jede Woche ans Team zu geben.

• Regelmäßige Gruppengespräche, in denen alle die Möglichkeit haben, eigenes Verhalten und das der anderen Gruppenmitglieder zu thematisieren und zu reflektieren.

• Bei besonderen Vorfällen werden Gruppengespräche einberufen, um die Gruppe zu informieren, aber auch um den Mädchen ein Gesprächsforum zu bieten.

3.1.3 Besondere Schwerpunkte: • Ein Schwerpunkt in der Arbeit mit den minderjährigen Müttern

wird die Auseinandersetzung mit der neuen Rolle als Mutter und die Einübung der dafür erforderlichen Fähigkeiten.

• Wir gewährleisten eine kindgerechte Versorgung, Pflege, Betreuung und Förderung in der Zeit in der die Mütter zur Schule gehen, bzw. sich in der Berufsausbildungszeit befindet.

• Entwicklung und Aufbau der Mutter-Kind-Beziehung. • Konkrete Anleitung in Säuglingspflege und –Ernährung. • Anleitung zu fördernder Beschäftigung mit dem Kind. • Klärung der Erziehungsfähigkeit der Mütter. • Klärung über die Art und Weise der Beziehung des

Kindesvaters. • Klärung und Bearbeitung der Beziehungen innerhalb des

Herkunftsfamiliensystems.

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01.01.2014

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207 / 240 Leistungsbeschreibung

3.2 Individuelle Förderung: • Nach standardisiertem Verfahren wird eine individuelle

Erziehungsplanung erstellt, die halbjährlich überprüft und überarbeitet wird.

• Individueller, nach Ressourcen orientierter Tagesplan, nach den Bedürfnissen von Kind und Mutter.

• Entwicklung und Förderung von eigenen Hobbies und positiver Freizeitgestaltung.

• Gezielte Freizeitgestaltung für Mutter und Kind. • Unterstützung bei sozialen Kontakten außerhalb der

Einrichtung. • Nach Bedarf diagnostische Abklärung über den Grad der

Erziehungsfähigkeit der Mutter. • Enge Begleitung durch den Bezugsbetreuer in nahezu allen

Alltagssituationen (Arztbesuche, Schulen etc.). • Je nach Bedarf werden externe Therapieplätze gesucht.

3.2.1 Förderung der positiven Persönlichkeitsentwicklung: Die minderjährigen Mütter werden in ihrer ganzen Person mit allen Stärken und Defiziten angenommen. In wohlwollender und wertschätzender Atmosphäre soll es ihnen gelingen, ein positives Selbstwertgefühl zu entwickeln. Wir erarbeiten gemeinsam Handlungsstrategien für ein Leben in sozialer Gemeinschaft. Positive Anteile werden in Einzel- und Gruppengesprächen gestärkt und gefördert. Wir entwickeln und erweitern Kompetenzen, die sie auf ihrem weiteren Weg nutzen können.

3.2.2 Förderung der sozial-emotionalen Entwicklung: Die minderjährigen Mütter werden darin bestärkt und ermutigt, sich mit all ihren Gefühlen wie Wut, Frustration, Trauer, Angst, Scham und Freude auseinanderzusetzen und sie angemessen auszudrücken. Die Mädchen lernen in Gruppengesprächen, sich einzubringen und ihre eigenen Interessen zu vertreten, eigenes Verhalten und das der anderen zu reflektieren und einzuordnen. Durch Spiele und Angebote im geschützten Rahmen können emotionale Defizite nachreifen.

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01.01.2014

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3.2.3 Förderung der schulischen und beruflichen Kompetenz: • Wir arbeiten eng mit den ortsansässigen Schulen zusammen.

Dadurch ist es uns möglich, zusammen mit den Lehrern nach Bedarf einen individuellen Lernplan zu erstellen. Es findet ein regelmäßiger Austausch mit den Lehrern statt.

• Tägliche Lernzeit in der Gruppe ermöglicht den Mädchen, in Ruhe ihre Hausaufgaben zu machen. Nach Bedarf werden sie dabei begleitet und kontrolliert.

• Hilfe bei der Suche nach passenden Praktikumsstellen. • Frühzeitige Berufsberatung. • Üben von Telefonaten und Bewerbungsgesprächen.. • Hilfe beim Schreiben von Bewerbungen. • Individuelle Förderung im schulischen Bereich, um z.B. wieder

eine Schule besuchen zu können. • Einüben sozialer Fähigkeiten um am schulischen und/oder

beruflichen Leben teilnehmen zu können.

4. Hilfen der Gruppe zur Integration in Schule und Beruf: • Die Elternzeit wird auch genutzt um zu einer Einschätzung der

schulischen/beruflichen Fähigkeiten zu kommen. • Im fachlichen Austausch wird mit den minderjährigen Müttern eine

realistische und verbindliche Perspektive erarbeitet. • Die Entwicklung einer solchen Perspektive wird ein wesentlicher

Baustein zu einer selbständigen Lebensführung als junge Mutter mit Kind werden.

• Während der Zeiten in denen die minderjährige Mutter an Maßnahmen zur Erlangung von Fähigkeiten und Fertigkeiten teilnimmt, die zu einer solchen Zielerreichung beitragen, findet eine fachliche Betreuung der Säuglinge/Kleinkinder statt.

• Enge Zusammenarbeit mit der Schule, der Institution, der Fördermaßnahme und Ausbildungsstelle usw.

• Individuelle Absprachen mit den Schulen (z. B. Mitteilungsheft, veränderter Stundenplan) und Bildungsinstitutionen.

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01.01.2014

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5. Ausstattung / Ressourcen

5.1 Gruppengröße / Betreuungsschlüssel: • 8 Plätze (davon 4 minderjährige Mütter, mindesten 4

Säuglinge/Kleinkinder). • davon 2 Intensiv- oder Clearingplätze. • 5,5 MitarbeiterInnen, 2 Teilzeitkräfte 1 Hauswirtschaftskraft, 1 Zivildienstleistender. • Bus

5.2 Mitarbeiterqualifikation / Teamzusammensetzung: Das Team besteht aus Sozialpädagogen und ErzieherInnen sowie einer Kinderkrankenschwester. Alle MitarbeiterInnen nehmen regelmäßig an fachspezifischen Fort- und Weiterbildungen teil. Supervision obligatorisch. Die fachliche Beratung bei der Konzeptentwicklung und bei der Fallarbeit geschieht in enger Abstimmung mit dem SKF in Viersen, die ihrerseits als Träger eine Einrichtung für Mütter über achtzehn Jahren unterhalten.

6. Kosten

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D.4.4. Momo

Intensivgruppe Momo

Leistungs- und Qualitätsentwicklungsbeschreibung

Schloss Dilborn - Die Jugendhilfe

Heinsberg-Oberbruch, Hans Böckler Straße 11

Telefon: 02452-10 67 22 8 Fax: 02452-10 67 31 5

E-Mail: [email protected]

Stand 12 / 2013

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Rev. 03 Schloss Dilborn – Die Jugendhilfe

Datum:

01.01.2014

Blatt:

211 / 240 Leistungsbeschreibung

Zuordnung des Angebotes

Träger und Hilfeform Schloss Dilborn-Die Jugendhilfe ist Träger ambulanter, teilstationärer und vollstationärer Hilfeformen für Kinder, Jugendliche, junge Erwachsene und deren Familien in besonderen Lebenssituationen. Als Einrichtungszweig der Maria Hilf NRW gGmbH bezieht sich unser Selbstverständnis auf die Ordensgründerin Katharina Kasper, die mit ihren Mitschwestern umfangreiche und wirksame Hilfe für Bedürftige und Arme ihrer Zeit leistete. Heutzutage bedeutet dies für uns und unsere Arbeit, den „von Ausgrenzung bedrohten Menschen" professionelle Hilfe zu gewähren und ihnen mit einer entsprechenden Haltung zu begegnen. Um diesem Anspruch gerecht zu werden, bieten wir ein differenziertes Leistungsangebot mit: • stationären Gruppen für Kinder und Jugendliche, • teilstationären Betreuungsformen, • Ambulanten Betreuungsangeboten für Kinder und Jugendliche, mitunter auch aufsuchende Elternarbeit und • Kindertagesstätten. Des Weiteren verfügen wir über ein Kriseninterventionszentrum, einen psychologischen Fachdienst und individualpädagogische Angebote. In dieser Leistungs- und Qualitätsentwicklungsbeschreibung wird die Intensivgruppe Momo beschrieben. Für die anderen Angebote der Jugendhilfe-Dilborn existieren gesonderte Leistungs- und Qualitätsentwicklungsbeschreibungen. Die Intensivgruppe Momo hält bis zu sieben Plätze für Jugendliche ab einem Alter von 12 Jahren vor und befindet sich in Heinsberg-Oberbruch. Wir orientieren unser Handeln an den Wünschen und Bedürfnissen unserer Kunden. Darunter verstehen wir über den Kostenträger hinaus auch die Kinder, Jugendlichen, jungen Volljährigen und deren Familienangehörige. In diesem schwierigen „Betreuungsdreieck" versuchen wir, über die Hilfeplangespräche hinaus einen konstruktiven Dialog zur Vermittlung aller Interessen zu fördern. Dazu gehört unter anderem ein weiterzuentwickelndes Verbesserungs-, Beschwerde- und Beteiligungsverfahren. Die Intensivgruppe Momo bietet eine vollstationäre Hilfe zur Erziehung für Jugendliche die aufgrund ihrer Schwierigkeiten nach einem oder mehreren Aufenthalten z.B. in einer Kinder- und Jugendpsychiatrischen Einrichtung (zunächst) nicht in ihrer Herkunftsfamilie leben können. Unsere Arbeit richtet sich im Schwerpunkt an Jugendliche, die auf dem Weg zu einem positiven und selbstbestimmten Essverhalten sind.

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Datum:

01.01.2014

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212 / 240 Leistungsbeschreibung

Durch den Aufenthalt in dieser Wohngruppe soll die Übergangsphase zwischen Entlassung aus einer Kinder- und Jugendpsychia-trischen Einrichtung und der Rückkehr in einen alters- und entwicklungsentsprechenden Alltag begleitet und erleichtert werden. Er-worbene Fortschritte und Kompetenzen im Umgang mit der jeweiligen psychischen Störung können in einem strukturierten Rahmen erprobt, stabilisiert und erweitert werden. Alltagsstrukturen, wie z.B. der Besuch einer öffentlichen Schule, werden sukzessive, ent-sprechend der individuellen Entwicklung, etabliert. Durch pädagogische und therapeutische Angebote eines qualifizierten Teams in Zusammenarbeit mit der Kinder- und Jugendpsychiatrie werden den Jugendlichen unter Einbeziehung des Familiensystems indivi-duelle Entwicklungsmöglichkeiten angeboten. Ziel ist die Förderung der altersentsprechenden Teilhabe am gesellschaftlichen Leben.

Grundleistungen Ein Platz in der Intensivgruppe Momo bietet alle notwendigen Grundleistungen: • Geregeltes Aufnahmeverfahren • Integration in die Wohngruppe • Hilfeplanung und Erziehungsplanung • Aufsicht und Betreuung • Teilhabe an einem Gemeinschaftsleben • Alltägliche Versorgung • Gestaltung der Gruppenatmosphäre und des Wohnumfeldes • Anleitung und Förderung der lebenspraktischen Fertigkeiten • Sozial – emotionale Förderung und Anregung der Persönlichkeitsentwicklung • Förderung des Sozialverhaltens • Schaffung von Voraussetzungen für eine körperlich gesunde Entwicklung • Methodische Arbeit mit der Herkunftsfamilie • Freizeitgestaltung • Schulische / berufliche Förderung • Therapeutische Hilfen • Partizipation • Beschwerdemanagement • Krisenintervention • Wahrnehmung des Schutzauftrags • Aktivitäten in Hinblick auf die Zeit nach der Maßnahme

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Rev. 03 Schloss Dilborn – Die Jugendhilfe

Datum:

01.01.2014

Blatt:

213 / 240 Leistungsbeschreibung

• Vernetzung mit Formen anderer Hilfeangebote • Klientenbezogene Verwaltungsleistungen

Grenzen der Grundleistungen / Zusatzleistungen

Heilpädagogische, therapeutische oder familieneinbeziehende Leistungen müssen im Einzelfall in Form von Zusatzleistungen ergänzt oder in anderen Formen erzieherischer Hilfen realisiert werden. Gleiches gilt für besonders betreuungsintensive und krisenintervenierende Leistungen.

Voraussetzungen und Ziele

Gesetzliche Grundlage §§ 27, 34 SGB VIII, § 35a SGB VIII, § 41 SGB VIII

Zielgruppe / Indikation Die Maßnahme ist notwendig und geeignet für Jugendliche, • ab dem 12. Lebensjahr, • deren Entwicklung auch mit stützenden und ergänzenden Hilfen im Herkunftssystem nicht sichergestellt ist, • deren Erfahrungen im Herkunftssystem durch Konfliktvermeidung, mangelnde Konfliktbegrenzung, Verstrickung, Starrheit,

Intoleranz oder Überforderung gegenüber Veränderungen gekennzeichnet sind, • die im Anschluss an eine therapeutische Maßnahme oder einen Aufenthalt in einer Kinder- und Jugendpsychiatrischen

Einrichtung, die Wohngruppe als professionelles Lern- und Erfahrungsfeld benötigen, • deren „Krankheit“ zum zentralen Lebensinhalt für sich selbst und ihre Familien geworden ist, • die unter einer Essstörung leiden (Anorexia Nervosa, Bulimia Nervosa), • die sich eine Gewichtsgrenze deutlich unter dem als gesund betrachteten Gewicht setzen, • die krankhaft befürchten, dick zu werden, • die Unabhängigkeit, Autonomie und Selbstkontrolle über Essenskontrolle ausleben, • die ihre weibliche oder männliche Identität ablehnen, • die unter Angststörungen, Zwangsstörungen, Depressionen und / oder selbstverletzendem Verhalten leiden, • die unter sozialer Angst (soziale Phobie) leiden, • die ausgeprägte Verlegenheit und Scham in sozialen Kontexten besitzen,

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01.01.2014

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214 / 240 Leistungsbeschreibung

• die durch den Schulbesuch psychische und psychosomatische Reaktionen zeigen, • deren Verhalten beispielsweise durch sozialen Rückzug, Vermeidung, Aufmerksamkeits- und Wahrnehmungsfehler und

Tagträumen gekennzeichnet ist.

Die Maßnahme ist nicht geeignet, bei • einer medizinischen Indikation zur Klinikaufnahme, • einer akuten Psychose, • Adipositas, • starken körperlichen und / oder geistigen Behinderungen, • körperlichen Beeinträchtigungen, die einen hohen Pflegeaufwand erfordern, • akuter Selbst- und / oder Fremdgefährdung, • manifesten Suchtabhängigkeiten.

Ziele, Leitlinien Unser Angebot richtet sich an Jugendliche, die auf Grund einer der oben genannten Störungen und ihrer Lebenssituation erhebliche Schwierigkeiten haben, eine gesunde und ganzheitliche Entwicklung zu vollziehen.

Wir verfolgen folgende grundlegenden Zielsetzungen: • Jugendliche führen ein Leben, das durch einen positiven und selbstbestimmten Umgang mit den Essgewohnheiten

gekennzeichnet ist. • Jugendliche handeln selbständig, eigenverantwortlich und zuverlässig in Bezug auf schulische und / oder berufliche, persönliche

und alltägliche Anforderungen. (Verselbständigung) • Das Herkunftssystem einschließlich des Jugendlichen besitzt Konfliktfähigkeit, die Fähigkeit zur Metakommunikation / Reflexion

und einen flexiblen und toleranten Umgang miteinander. (Rückführung) Um die grundlegenden Zielsetzungen zu erreichen, verfolgen wir folgende Maßnahmenziele: Jugendliche…

• …sind handlungsfähig in Bezug auf das eigene Essverhalten, den Schulbesuch, das Verhalten in sozialen Bezügen und in gesellschaftlichen Strukturen.

• …verschieben ihren Fokus auf altersentsprechende Lebensbereiche und Aktivitäten.

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01.01.2014

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215 / 240 Leistungsbeschreibung

• …sind in ihrer emotionalen, psychosozialen und kognitiven Entwicklung gestärkt. • …stabilisieren und steigern bereits erworbene Kompetenzen im Umgang mit der Störung. • …sind in ihrem Selbstbewusstsein, Selbstwertgefühl und ihrer Selbstwirksamkeit gestärkt. • …übernehmen Verantwortung für persönliche, alltägliche, schulische / berufliche Belange. • …entwickeln und festigen ein eigenes soziales Netzwerk. • …gestalten ihre Freizeit aktiv. • …entwickeln Lebensfreude. • …strukturieren ihren Alltag. • …nehmen ihre Identität an. • …entwickeln einen positiven Umgang mit dem eigenen Körper. • …bearbeiten ihre persönliche Geschichte auf. • …entwickeln eine persönliche Perspektive.

Grundleistungen

Aufnahmeverfahren • Bearbeitung der Anfrage des zuständigen Jugendamtes durch die Bereichsleitung und dem Fachdienst • Austausch über Modalitäten und Rahmenbedingungen einer Aufnahme • Schriftliches Protokoll von der Anfrage, Sicherung von Adressen, Daten und Auftragsbeschreibung • Sichtung von Berichten, Dokumentationen und Gutachten durch den Fachdienst und die Bereichsleitung • Vorstellungsgespräch mit allen Beteiligten in der Einrichtung oder Gruppe • Fachgespräch im Jugendamt oder in einer anderen Institution bei Bedarf • Auftragsklärung • Planung eventuell notwendiger personeller oder materieller Ressourcen • Aufnahme mit Teamleitung und dem fallverantwortlichen Mitarbeitenden • Erstes Hilfeplangespräch nach sechs Wochen

Integration in die Wohngruppe

• Umfassende Hilfe bei der Integration in die Gruppengemeinschaft • Informationen über Tagesabläufe (insbesondere Essenszeiten), Gruppenregeln und den regionalen Nahbereich

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01.01.2014

Blatt:

216 / 240 Leistungsbeschreibung

• Sicherstellen der allgemeinen ärztlichen Versorgung durch Klärung und Einleitung einer weiteren Betreuung durch Ärzte, Therapeuten und sonstiger Fachdienste sowie deren Begleitung

Hilfeplanung und Erziehungsplanung

• Pädagogische Eingangs- und Verlaufsdiagnostik und deren Dokumentation • Abstimmung aller sozialpädagogischen Leistungen und Maßnahmen auf den individuellen Hilfebedarf der jungen Menschen • Beteiligung aller maßgeblich am Erziehungsprozess beteiligten Personen • Besondere Beteiligung der jungen Menschen • Kontinuierliche Zusammenarbeit mit dem zuständigen Jugendamt • Transparente und nachvollziehbare Ausgestaltung des Hilfeplanprozesses • Regelmäßige Überprüfung, Modifizierung und Fortschreibung von Zielen, Maßnahmen und Vereinbarungen • Kontinuierliche Information aller Beteiligten über positive Entwicklungen und gravierende Veränderungen im Hilfeplanprozess • Organisation zusätzlicher interner oder externer Hilfen, die sich aus dem Hilfeplan ergeben (siehe Zusatzleistungen) • Steuerung und Kontrolle der Hilfeplanung durch die Teamleitungen und Bereichsleitungen

Aufsicht und Betreuung • Wahrnehmung der Aufsichtspflicht • „Rund um die Uhr“ Rufbereitschaft • Vorhalt einer pädagogischen Fachkraft 24 Stunden am Tag inklusive regelmäßiger Doppeldienste in der Woche oder nach Bedarf • Betreuung im Schichtdienst • Bezugsbetreuungssystem • Planung individueller Aktivitäten mit den jungen Menschen • Räumlich – zeitliche Strukturierungshilfen des Tages- und Wochenablaufs unter besonderer Berücksichtigung der Essenszeiten • Überprüfen eventueller Gefährdungen • Entwicklungsangemessene Reaktionen auf Gefährdungen

Alltägliche Versorgung • Bereitstellen eines persönlichen Wohnbereiches in einem Einzelzimmer • Hilfe bei der individuellen Gestaltung • Bereitstellen eines Sanitär- und Waschbereiches • Bereitstellen eines gemeinsamen Wohn- und Küchenbereiches • Bereitstellen eines Freizeitbereiches

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217 / 240 Leistungsbeschreibung

• Konstante Begleitung der Alltagsrhythmen wie bspw. gemeinsame Mahlzeiten • Sicherstellung einer gesundheitsbewussten Ernährung • Reinigung der Gemeinschaftsräume • Altersangemessene Anleitung und Unterstützung bei der Reinigung des persönlichen Bereiches • Pflege der Wäsche und Kleidung

Schaffung von Voraussetzungen für eine körperlich gesunde Entwicklung

• Allgemeine Gesundheitserziehung • Körperliche und gesundheitliche Eingangsdiagnostik • Regelmäßige Gesundheitskontrolle • Regelmäßige Gewichtskontrolle • Sicherstellung notwendiger Therapien (Medikamente, Diäten, Krankengymnastik usw.) und Benutzung notwendiger Hilfsmittel

(z.B. Brille, Zahnspange usw.) • Bereitstellen und Ausgabe von verordneten Medikamenten • Anleitung und Unterstützung regelmäßiger Körperpflege und Sexualhygiene • Häusliche Krankenpflege • Erstellung eines individuellen Ernährungsplans mit Hilfe einer Ernährungsberaterin • Erstellung und Überprüfung und ggf. Anpassung der Ernährungspläne unter Einbezug des jungen Menschen • Begleitung und Dokumentation aller Mahlzeiten (6 tägliche Mahlzeiten) • Begleitung und Kontrolle während der Ruhezeiten nach den Mahlzeiten • Motivation zum gesunden Ernährungsverhalten • Bedarfsorientierte Begleitung der Termine bei Fachärzten • Bedarfsorientierte Begleitung von allgemeinmedizinischen Untersuchungen und Behandlungen • Organisation und Begleitung externer Therapien oder notwendiger stationärer Klinikaufenthalte • Unterstützung des Umgangs mit verordneten Medikamenten • Dokumentation besonderer Erkrankungen; Einbezug und Beratung der Eltern / Vormünder bei gravierenden Krankheiten

(Therapien / Eingriffe)

Teilhabe an einem Gemeinschaftsleben

• Kontinuierliches Bindungs- und Beziehungsangebot • Vorbildfunktion von Mitarbeitenden

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Blatt:

218 / 240 Leistungsbeschreibung

• Verbindliche Tages- und Wochenstruktur • Erlernen von Fertigkeiten zur konstruktiven Konfliktbewältigung • Einbindung in gruppendynamische Prozesse • Offene und strukturierte Außenbeziehungen

Gestaltung der Gruppenatmosphäre und des Wohnumfeldes

• Bereitstellen eines jugendgerechten Lebensbereiches und des dazugehörigen Umfeldes • Aktive und gemeinsame Gestaltung der Wohngruppe und des eigenen Zimmers mit den jungen Menschen • Bereitstellen einer entwicklungsförderlichen und geschützten Atmosphäre des Miteinander – Lebens

Einübung lebenspraktischer Fertigkeiten

• Verkehrserziehung bei Bedarf • Einüben des Umgangs mit öffentlichen Verkehrsmitteln und öffentlichen Einrichtungen • Einkaufen • Einüben des Umgangs mit Geld (Taschengeld, Konto, Sparbuch) • Zubereiten von gesunden Mahlzeiten • Vermittlung von Kenntnissen gesunder Ernährung • Pflege und Aufbewahrung von Wäsche und Kleidung • Anleitung einfacher Reparaturen • Unterstützung bei der Auswahl wetterangemessener Kleidung

Förderung des Sozialverhaltens

• Erklären und Verabreden von Umgangsregeln • Einüben der Umgangsregeln in der Gruppe und im öffentlichen Leben • Rückmeldung über problematisches und positives Verhalten • Allgemeine Rückmeldung in Einzelgesprächen und Gruppengesprächen • Altersangemessene Übernahme von Diensten, Ämtern und Pflichten für die Gemeinschaft • Soziales Kompetenztraining

Sozial – emotionale Förderung und Anregung der

• Informelle Kontakte und gezielte regelmäßige Gespräche mit der / dem Bezugsbetreuenden zur Abstimmung der Selbst- und Fremdwahrnehmung sowie zur Vereinbarung von individuellen Kleinzielen und deren Erreichbarkeit

• Gezielte und regelmäßige Gespräche mit der / dem Ernährungsberater / in

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219 / 240 Leistungsbeschreibung

Persönlichkeits-entwicklung

• Einzelgespräche, Gruppengespräche, Reflexionsgespräche mit pädagogischen und therapeutischen Mitarbeitenden zur Aufarbeitung und Verarbeitung der eigenen Biographie

• Auseinandersetzung mit kulturellen und religiösen Moral-, Wert- und Normvorstellungen • Aufarbeitung von bisherigen Erfahrungen und Problemen durch pädagogische und therapeutische Hilfsangebote • Unterstützung bei der Entwicklung der eigenen Identität durch pädagogische und therapeutische Hilfen • Auseinandersetzung mit Sexualität • Verbesserung von beeinträchtigten Fähigkeiten und Funktionen bspw. in den Bereichen Körperwahrnehmung und –funktion • Beratung und Unterstützung in Bezug auf gesellschaftliche Teilhabe, Handlungsfähigkeit im Alltag und Verbesserung der

Lebensqualität • Entwicklung von Lösungs- und Konfliktbewältigungsstrategien • Herbeiführen externer Beratung oder sonstiger Hilfen wie bei Krisensituationen, die sich einem pädagogischen Einfluss entziehen

und über unser Angebot an pädagogischen und therapeutischen Hilfen hinausgehen • Abklärung des Bedarfs an zusätzlichen therapeutischen / psychologischen Leistungen • Beantragung und Beschaffung dieser Leistungen

Methodische Arbeit mit dem Herkunftssystem

• Festlegung der Zusammenarbeit mit den Beteiligten und der fallzuständigen Fachkraft des Jugendamtes und regelmäßige Überprüfung dieser Zusammenarbeit innerhalb der Hilfeplangespräche

• Anamnesegespräche und Hausbesuche • Einbezug von Bezugspersonen wie beispielsweise die Großeltern • Einbezug der Bezugspersonen und Familie in Aufnahme- und Hilfeplangespräche je nach Möglichkeit • Vermittlung von Beratung und Therapie (interne und externe Fachkräfte) • Regelmäßige Reflexionsgespräche mit den pädagogischen Fachkräften • Besuche der Eltern in der Wohngruppe • Möglichkeit der Anleitung im Umgang mit prekären Situationen, die das Essverhalten und die Zubereitung von Mahlzeiten der

jungen Menschen betreffen • Vermittlung von Einblicken in den pädagogischen Alltag • Vor- und Nachbereitung der Kontakte zum Herkunftssystem durch den Bezugsbetreuenden • Einladung zu Festen und besonderen Anlässen • Einbindung der Eltern in Entscheidungen, die den jungen Menschen betreffen

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Rev. 03 Schloss Dilborn – Die Jugendhilfe

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01.01.2014

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Freizeitgestaltung • Bereitstellen von Spiel- und Bastelmaterial und entsprechende Anleitung • Bereitstellen von Medien und Anleitung im Umgang mit den Medien • Spielangebote • Teilnahme am örtlichen Vereinsleben und anderen Freizeitgruppen • Aufbau eines sozialen Netzwerkes • Begleitete Ausflüge in die nähere Umgebung / Stadtgänge • Gemeinsame Organisation und Durchführung von Geburtstagsfeiern und Festen • Regelmäßiges Durchführen von Gruppenaktivitäten • Regelmäßige Sport- und Bewegungsangebote unter besonderer Berücksichtigung des Störungsbildes • Kochgruppe • Regelmäßige Kreativangebote • Bildungsangebote • Erlebnispädagogische Gruppenangebote • Förderung von Kontakten zu Freunden und Nachbarn

Schulische / berufliche Förderung

• Auswahl geeigneter Schulformen in Abstimmung mit Eltern, Vormund, Schule (ggf. durch Einbezug schulrelevanter Diagnostik) • Auswahl geeigneter Bildungseinrichtungen entsprechend den Fähigkeiten der jungen Menschen • Erarbeitung von schulischen und / oder beruflichen Perspektiven • Begleitung und Unterstützung in allen schulischen und beruflichen Belangen • Unterstützung bei Hausaufgaben • Besuch der Elternsprechtage • Motivation und Unterstützung zur Fortsetzung oder zum Beginn einer Ausbildung • Teilnahme an Beratungsgesprächen des Arbeitsamtes • Regelmäßiger und bedarfsorientierter Informationsaustausch mit Eltern, Schulen, Praktikums-, Ausbildungs- und Berufsstätten • Begleitung bei der Wahl und Suche nach einem geeigneten Ausbildungs- oder Arbeitsplatz • Unterstützung und Beratung bei der Suche nach einem Ausbildungsplatz außerhalb der Einrichtung • Reflexionsgespräche während der Schule, Ausbildung und bei Prüfungen • Konfliktmanagement bei Bedarf

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Rev. 03 Schloss Dilborn – Die Jugendhilfe

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01.01.2014

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221 / 240 Leistungsbeschreibung

Nach individueller Absprache innerhalb der Hilfeplangespräche bieten wir die Rahmenbedingungen einer reduzierten Beschulung und einer damit einhergehenden Erarbeitung eines Stufenplans zur Steigerung der Stundenzahl des Schulbesuchs an (siehe Zusatzleistungen)

Fachdienste Die gruppenübergreifenden Fachdienste sind mit dem Gesamtkonzept des Stammgeländes vernetzt, in eigenen Konzeptionen und Leistungsbeschreibungen dargelegt und als Dienstleistungen für die Gesamteinrichtung konzipiert. Dabei handelt es sich um folgende pädagogische und / oder therapeutische Bereiche:

Psychologischer Fachdienst • Aktive Mitarbeit an der Konzeptentwicklung • Angebot von heilpädagogischen Fort- und Weiterbildungen • Kooperation mit anderen Beratungsangeboten, niedergelassenen Praxen, Fachärzten, Therapeuten und Institutionen • Eigenständige, integrative und gruppenübergreifende Arbeit in den Bereichen: • Zentrales Aufnahmemanagement (Anfrage, Erfassung, Bewerten, Einleiten der Aufnahme) • Diagnostik, psychologische Clearingberichte, Beratung • Sucht, Trauma, Aggressivitätsproblematik • Krisenintervention • Psychotherapie, Antiaggressivitätstraining/Coolnesstraining

Freizeitpädagogischer Dienst (FPD)

• Gezielte Projekte und Freizeiten • Jugendsenatsarbeit / Partizipation • Planung und Begleitung der Angebote im Freizeithof • Planung und Begleitung von Sportangeboten und Turnieren • Planung und Durchführung von Festen • Gestaltung der Schnittstelle zur Kulturarbeit • Begleitung und Beratung von Teams • Teamtraining • Externe Projekte an Schulen

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Datum:

01.01.2014

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222 / 240 Leistungsbeschreibung

Therapeutische Hilfen • Kunsttherapeutische Gruppenangebote • Einzel- und Gruppengespräche und -therapie • Systemische Familientherapie / Familienberatung • Aufarbeitung von traumatischen Erlebnissen • Stärkung des Selbstwertgefühls und des Selbstbildes • Unterstützung und Hilfestellung bei der Entwicklung der eigenen Identität • Arbeit mit Angehörigen

Partizipation Wöchentliche Gruppensitzungen • Anregung des Austauschs über gruppendynamische Abläufe • Klärung bestehender Konflikte • Freizeitgestaltung • Wochen- und Jahresplanung • Erstellung / Veränderung des Regelwerkes für die Gruppe • Gestaltung der Räumlichkeiten • Verteilung von Aufgaben und Diensten • Wahl eines Gruppensprechers

Jugendsenat (gewählte Gruppensprecher)

• Senatswochenenden unter Anleitung eines / einer Freizeitpädagogen / In (3x im Jahr) • Verbindlicher Austausch des Jugendsenats mit der Einrichtungsleitung • Besondere Beteiligung der Kinder und Jugendlichen auf dem Stammgelände zu spezifischen Themen (Anbindung,

Verbundtreffen) • Einbezug in die Hilfeplanung • Auswertungsbogen über Hilfeplanverlauf / Zufriedenheit • Befragungsbogen nach Entlassung (Entwicklung) • Informeller Austausch • Regelmäßige Gespräche mit dem Bezugsmitarbeitenden

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Datum:

01.01.2014

Blatt:

223 / 240 Leistungsbeschreibung

Beschwerde-management

• Information von Mitarbeitenden, Klienten und Klientinnen • Annahme von Beschwerden der Klienten und Klientinnen durch Mitarbeitende • Annahme von Beschwerden mittels eines Kummerkastens • Prüfung der Beschwerde • Thematisierung von Beschwerden in Teamsitzungen • Bearbeitung und Auswertung von Beschwerden • Zeitnahe Rückmeldung zur Beschwerde • Individueller und situationsbezogener Umgang mit Beschwerden

Krisenintervention • Regionale Verbundbildung unserer Gruppen zur gegenseitigen Unterstützung im Alltag und Hilfestellung bei Krisen Kollegialer Austausch Fachaustausch auf Teamleiterebene Hilfestellung bei dienstplanbedingten Urlaubsvertretungen Aktuelle Hilfestellung in Krisen

• Pädagogischen Verlegung für ein bis drei Tage Verlegung in eine andere Gruppe unserer Einrichtung oder eines Kooperationspartners

• Deeskalation und konstruktive pädagogische Problemlösung als standarisierte Fortbildung für alle pädagogischen Mitarbeitenden • Rückholdienst (siehe Zusatzleistungen) • Möglichkeit der Krisenverlegung in die Kinder- und Jugendpsychiatrie (KJP)

Wahrnehmung des Schutzauftrags

• Interne Qualifikation aller pädagogischen Mitarbeitenden in Hinblick auf die besonderen Erfordernisse der Sicherung des Kindeswohls Alle Mitarbeitenden wissen, was gewichtige Anhaltspunkte für eine Kindeswohlgefährdung sind und erkennen diese im Kontakt zum Kind und seinen Eltern.

• Verbindliche Verfahrensschritte im Falle eines internen oder externen Verdachts auf Kindeswohlgefährdung • Vereinbarung mit dem zuständigen Jugendamt über die Gestaltung des Schutzauftrags • Einschätzung einer möglichen Gefährdung durch Mitarbeitende im der IEFK • Aufklärung und Motivation von Personensorgeberechtigten, Hilfsangebote in Anspruch zu nehmen, die geeignet sind, die

Gefährdungssituation zu beenden

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Rev. 03 Schloss Dilborn – Die Jugendhilfe

Datum:

01.01.2014

Blatt:

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• Sofern die Personensorgeberechtigten nicht zur Annahme der Hilfsangebote bereit sind oder die Hilfen die Situation nicht bessern, wird das Jugendamt informiert und weitere Maßnahmen vereinbart

• Vorhalt von geschulten Fachkräften im Sinne des § 8a SBG VIII • Fachlicher Austausch und fachliche Übergaben • Ausübung der Dienst- und Fachaufsicht durch die Bereichsleitung • Exakte Dokumentation des gesamten Prozesses im Falle des Verdachts auf Kindeswohlgefährdung • Einhaltung des Datenschutzes • Aushang von Dienstanweisungen, Infotafeln, Notfallnummern und Verhaltensplan in unserer Einrichtung

Aktivitäten in Hinblick auf die Zeit nach der Maßnahme

Bei Rückführung: • Individuelle und verbindliche Festlegung und Planung des Settings und der Dauer der Rückführungsphase • Intensivierung der Elternkontakte • Vorbereitende Information der Familie oder anderer Einrichtungen • Hausbesuch oder die Begleitung eines Elternkontaktes / einer Heimfahrt bei Bedarf

Bei Verselbständigung:

• Information der Eltern und / oder anderer Einrichtungen • Bildung von Freiräumen, Selbständigkeit und Verantwortungsübernahme • Unterstützung und Beratung im Hinblick auf die sich verändernde Lebens- und Wohnsituation • Unterstützung und Begleitung in lebenspraktischen Fragen • Unterstützung bei dem Ausfüllen von Anträgen und Verträgen • Hilfe bei der Suche, dem Anmieten und der Ausstattung einer eigenen Wohnung • Bei Bedarf Herstellen von Kontakten zu anderen Fachstellen, die die jungen Menschen nach ihrem Auszug weiterhin begleiten

Instrumente in diesem Verfahren sind:

• Abschlussgespräch • Dokumentation der Übergabe mit schriftlicher Entlastung der Einrichtung • Abschlussbericht innerhalb vier Wochen nach Beendigung der Maßnahme • Empfehlung, Einschätzung, Bewertung

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Rev. 03 Schloss Dilborn – Die Jugendhilfe

Datum:

01.01.2014

Blatt:

225 / 240 Leistungsbeschreibung

Vernetzung mit Formen anderer Hilfeangebote

Durch die Einbindung in die Maria Hilf Gruppe NRW verfügen wir über ein differenziertes, leistungsfähiges und durchlässiges Leistungsangebot, das „Hilfen aus einer Hand“ ermöglicht und folgende Bereiche abdeckt: • Gesundheitswesen (Ernährungsberatung / Ökotrophologen) • Alten- und Behindertenhilfe • Psychiatrie • Jugendhilfe Nur mit einem verlässlichen Netzwerk gelingt es, im komplexen und dynamischen Jugendhilfebereich tragfähige Strukturen vorzuhalten. Deshalb haben wir mit folgenden Partnern Vereinbarungen und eine geordnete Regelkommunikation: • Kinder- und Jugendpsychiatrie (KJP), Viersen-Süchteln • Kripo Mönchengladbach • Gesundheitsamt Heinsberg • Arbeitskreis PSHG • Schulen in der Region Heinsberg • SPZ Heinsberg • Arbeitsgemeinschaft §78 SGB VIII • Kinderklinik Rheydt • Jugendämter in der Region Heinsberg

Nachsorge • Verbindliche und regelmäßige Nachsorge in Form von Zusatzleistungen möglich • Regelmäßige Ehemaligentreffen

Klientenbezogene Verwaltungsleistungen

• Führen einer Akte (Pädagogische Entwicklung, besondere Vorkommnisse in Familie, Schule, Gesundheit, Verwaltungsvorgänge, Schriftverkehr)

• Beschaffung von Unterlagen, Bescheinigungen, Ausweisen usw. • Anfertigung von Bescheinigungen, Berichten, Dokumentation, Protokollen usw. • Sicherstellen des Versicherungsschutzes; Abwicklung von Versicherungsfällen • Verwalten klientenbezogener Gelder (z. B. Taschengeld, Bekleidungsgeld)

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Rev. 03 Schloss Dilborn – Die Jugendhilfe

Datum:

01.01.2014

Blatt:

226 / 240 Leistungsbeschreibung

Ausstattung und Ressourcen

Anzahl der Plätze Die Intensivgruppe Momo hält bis zu 7 Plätze für Jugendliche ab einem Alter von 12 Jahren vor.

Personalschlüssel Pädagogik: • 1 : 1,03

Anteilig: • Leitung / Beratung • Verwaltung • Hauswirtschaft

Umgebung / Lage Die Intensivgruppe Momo befindet sich in der Kreisstadt Heinsberg, gelegen in einer ruhigen Wohnsiedlung im Stadtteil Oberbruch: • Gute Erreichbarkeit von benachbarten Städten wie Mönchengladbach, Aachen und den Düsseldorfer Raum über Autobahn- oder

Zugverbindung • Gesamtschule in Oberbruch ist fußläufig erreichbar • Gute Erreichbarkeit von Realschule in Heinsberg und Gymnasien in Heinsberg, Erkelenz und Hückelhoven • Vielfältige Möglichkeiten der Freizeitbeschäftigung wie beispielsweise Kino, kulturelle Veranstaltungen, Sportvereinen,

Schwimmbad und Parkanlagen • Gute Erreichbarkeit von Geschäften, Banken, Ärzten, Fachärzten und Kliniken • Einkaufsmöglichkeiten und weitere soziale und kommerzielle Infrastruktur, gute Anbindung an den ÖPNV

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Rev. 03 Schloss Dilborn – Die Jugendhilfe

Datum:

01.01.2014

Blatt:

227 / 240 Leistungsbeschreibung

Gebäude / Räumlichkeiten / Außengelände

Unsere Intensivgruppe befindet sich in einem freistehenden Haus mit Garten. Erdgeschoss: • Büro • Wohnküche • Esszimmer • 2 Bäder • Kreativraum • 1 Einzelzimmer • Besprechungsraum Erster Stock: • 2 Bäder • 6 Einzelzimmer Zweiter Stock: • 2 Bäder • Wohnzimmer • Schlafzimmer für Mitarbeitende • Gruppenraum / Therapieraum • Büro / Besprechungszimmer Kellerräume: • 2 Trockenräume • Archiv und Vorratsraum • Lagerräume

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Rev. 03 Schloss Dilborn – Die Jugendhilfe

Datum:

01.01.2014

Blatt:

228 / 240 Leistungsbeschreibung

Individuelle Zusatzleistungen Zusätzliche zeitlich begrenzte und auf den Einzelfall bezogene Leistungen (nach individueller Hilfeplanung gesondert berechnet)

Besondere zusätzliche sozialpädagogische Betreuung im Alltag

• Verstärkte individuelle Aufsicht und engere Kontrolle • Verstärkte alltagspraktische Trainings • Intensivere Begleitung von therapeutischen Prozessen • Rückholdienst von Kindern und Jugendlichen in der Zeit von 20:00 Uhr bis 6:00 Uhr

Besondere schulische / berufliche Förderung

• Spezielle zeitaufwendige Nachhilfe • Bereitstellung einer Schulassistenz

Interne pädagogische und fachliche Anleitung innerhalb eines Ersatzangebots (Hauswirtschaftliches Angebot, Haustechnisches Angebot allgemein, Maler und Lackierer, Garten- und Landschaftsbau) bei zeitweisem Ausschluss vom Unterricht (gemäß den Absprachen innerhalb der Hilfeplanung)

Therapeutische Einzelleistungen

• Einzel- oder Gruppentherapie unterschiedlicher Methodik durch externe Therapeuten in Krisensituationen oder bei situationsübergreifenden Schwierigkeiten

• Externe Ernährungsberatung

Besondere Hilfen in Krisensituationen

• Externe Maßnahmen zu therapeutischen und sozialen Zwecken • Individuelle Time Out Maßnahmen außerhalb der Einrichtung

Besondere Elternarbeit • Intensive Eltern- und Familienarbeit, die über die Grundleistungen hinausgeht • Heimfahrkosten (Aufgrund des überregionalen Einzugsgebietes unserer Einrichtung und unterschiedlichster Absprachen im

Einzelfall sind die Heimfahrkosten grundsätzlich nicht im Entgeltsatz enthalten) • Begleiteter Umgang gemäß SGB VIII sowie nach Anweisung des Familiengerichtes

Verselbständigung • Besondere Hilfen im Zusammenhang mit der Verselbstständigung • Unterstützung bei der zweckmäßigen Verwendung der Erstausstattungshilfe als Zusatzleistung

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Rev. 03 Schloss Dilborn – Die Jugendhilfe

Datum:

01.01.2014

Blatt:

229 / 240 Leistungsbeschreibung

• Unterstützung beim Umzug als Zusatzleistung • Begleitung der Übergangsphase in eine eigene Wohnung als Zusatzleistung

Qualitätsentwicklung Indirekte Leistungen zur Sicherung und Dokumentation der Leistungserbringung und zur Einhaltung der Qualitätsstandards

Qualitätskontrolle • Verbundzertifizierung gemäß DIN EN ISO 9001:2008 • Einführung einer Aufbau- und Ablauforganisation mit zentralen Regelungen • Dilborner Qualitätsmanagementhandbuch (QMH) • Kontinuierliche Aktualisierung des QMH durch die Mitwirkung des Qualitätsbeauftragten • Messung der Wirksamkeit unserer Hilfen zur Erziehung durch die »WIMES-Methode« • Unterstützung des Hilfeplanprozesses in Bezug auf Zieldefinition und Erreichbarkeit • Vergleich mit ähnlichen Einrichtungen durch Benchmarking

Konzeptbeschreibung • Schriftliches Gruppenkonzept • Kurzbeschreibung des Angebots • Regelung von internen Abläufen • Qualitätsmanagementhandbuch als zentrales Steuerungsinstrument

Konzeptions-entwicklung

• Verschriftlichung der aktuellen Gesamtkonzeption • Dokumentation der Standards • Jährliche Überprüfung unserer Konzeption und des Leistungsangebotes (Team / Bereichsleitung, mit oder ohne externe Berater) • Veränderung der Konzeption, wenn Bedarfe sich grundlegend ändern bzw. Bedarfe ergänzt werden oder grundsätzliche

Qualitätsmängel festgestellt werden (Team / Bereichsleitung, mit oder ohne externen Berater) • Bereitstellung zeitlicher Ressourcen • Einbezug der Kostenträger • Fachliche Kontakte zu vergleichbaren Einrichtungen, Mitarbeit in Arbeitsgruppen und Fachverbänden

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Rev. 03 Schloss Dilborn – Die Jugendhilfe

Datum:

01.01.2014

Blatt:

230 / 240 Leistungsbeschreibung

Konzeptsicherung • Begleitung von Mitarbeitenden in ihren Arbeitsprozessen durch anerkannte Supervisoren • Kontraktgespräch und Auswertungsgespräch • Fachliche Kontakte zu vergleichbaren Einrichtungen • Beteiligung an Fachveranstaltungen, Arbeitskreisen und Gremien • Interne Audits • interne Kommunikationskultur • schriftliches Vorschlagswesen, Statistik, Controlling

Teamentwicklung • Mitwirkung in Arbeitsgruppen • Beratung der Teams • Wöchentliche Teamsitzung • Monatliche Fallsupervision • Monatliche Teamsupervision • Wöchentliche kollegiale Fallbesprechung

Personalentwicklung • Arbeitsplatzbeschreibung und Personalführung • Beteiligung der Mitarbeitenden an der kontinuierlichen Verbesserung von Maßnahmen, Abläufen und Arbeitsbedingungen • Regelmäßige Zielvereinbarungsgespräche mit einzelnen Mitarbeitenden und den Teams • Gezielte inhaltliche und zeitliche Planung von Fort- und Weiterbildungen • Externe Fort- und Weiterbildung • Möglichkeit der Qualifizierung im Rahmen eines internen Fortbildungskonzepts

Wir unterstützen Fortbildungsanliegen in den Bereichen Gesprächsführung, Konfliktmanagement, Gruppenpädagogik/Gruppendynamik, systemisches Denken und Handeln sowie tiefenpsychologisches Verstehen.

• Externe und interne Teamleiterschulung • Themenbezogene Halbtagesveranstaltung („In-House“-Veranstaltung) • Jährliche Fachtagung • Identitätsfördernde Veranstaltungen (Leitbild, Trägertag) • Förderung der Eigeninitiative zur Fort- und Weiterbildung durch anteilige Freistellung und anteilige Finanzierung • Beschwerdemanagement als zentraler einheitlicher Prozess der Maria Hilf Gruppe

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Rev. 03 Schloss Dilborn – Die Jugendhilfe

Datum:

01.01.2014

Blatt:

231 / 240 Leistungsbeschreibung

Dokumentation von Prozessen und Leistungen

• Einheitliches Berichts- und Dokumentationssystem • Vernetzte Kommunikation über Intranet • Schriftliche Niederlegung aller relevanten Verfahrensabläufe der Gesamteinrichtung im Dokumentencenter • Ständige Operationalisierung der Erziehungsplanung

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Rev. 03 Schloss Dilborn – Die Jugendhilfe

Datum:

01.01.2014

Blatt:

232 / 240 Leistungsbeschreibung

Fachdienst Teil E E.1. Fachdienste E.1. Fachdienste

Name der Gruppe / Bezeichnung / Standort / Umfeld Standort: 41379 Brüggen, Dilborner Straße 61 Psychologischer Fachdienst / Erlebnispädagogischer Fachdienst Telefon: 02163/9540-81 Fax: 02163/9540-99 E-Mail: [email protected] Der Fachdienst ist untergliedert in diagnostische, psychotherapeutische Angebote und soziales Gruppentraining sowie erlebnispädagogische Angebote und Projektarbeit. Großzügige Räumlichkeiten und das Außengelände mit Kletterwand, Klettergarten, Sportplätzen und Wassersportangeboten bieten den Kindern und Jugendlichen unterschiedliche Settings, ungestört behandelt zu werden und/oder begleitete Grenzerfahrungen zu machen, die ihre inneren Konfliktsituationen klären und ihre Persönlichkeitsentwicklung sowie ihre soziale Handlungskompetenz fördern.

1. Allgemeine Beschreibung der Hilfeform Der psychotherapeutische/erlebnispädagogische Fachdienst bietet eine gruppenübergreifende ambulante Hilfe für Kinder/Jugendliche und ihre/n Personensorgeberechtigte/n. Darüber hinaus werden externe Aufträge, z. B. von Jugendgerichtshilfen, anderen Jugendhilfeeinrichtungen, Schulen etc. angenommen. Schwerpunkte in der Arbeit sind:

• Psychodiagnostik (auch im Rahmen von 1631b BGB) • Psychotherapie (analytisches Richtlinienverfahren) • Ambulante und stationäre Clearingverfahren • Soziale Trainingskurse (40 Std., 60 Std.) • Coolness-Antiaggressivitätstraining • Konfrontative Einzelsettings • Begleitung der Raucherentwöhnungskurse für Jugendliche • Konfrontative Fallberatung • Teamentwicklung • Fortbildung

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Rev. 03 Schloss Dilborn – Die Jugendhilfe

Datum:

01.01.2014

Blatt:

233 / 240 Leistungsbeschreibung

• Vermittlung von Festhaltetechniken und körperorientierten Interventionen

• Erlebnisorientierte Maßnahmen mit Schulen • Erlebnispädagogische Ferienmaßnahmen • Projektarbeit • Gezielte Freizeitgestaltung

2. Rahmenbedingungen / Grundleistungen

2.1 Rechtliche Grundlagen: Die Leistungen des Fachdienstes werden im Rahmen der Pflegesätze oder im Rahmen von Zusatzleistungen erbracht.

2.2 Zielgruppe/Indikation: • Der Fachdienst kann nach Absprache mit dem zuständigen

Jugendamt, Kind/Jugendlichen und Personensorgeberechtigten im Rahmen des Hilfeplanprozesses beauftragt werden.

• Als gruppenübergreifender Dienst werden die Angebote des Fachdienstes von der Einrichtungsleitung sowie den stationären Gruppen und den ambulanten Diensten von Schloss Dilborn – Die Jugendhilfe in Anspruch genommen.

• Die Angebote des Fachdienstes richten sich ebenfalls an externe Auftraggeber (z. B. Jugendgerichtshilfen).

• Der Fachdienst übernimmt auch die Abklärung, ob die Indikation für einen externen Anbieter (z. B. Reittherapie), ggf. externen Psychotherapeuten, besteht.

2.3 Ziele:

• Fachlich fundierte Unterstützung der individuellen

Hilfeplanprozesse (Entwicklung von pädagogischen Settings auf der Grundlage der Prognose, psychodiagnostischen und der im Rahmen von erlebnispädagogischen Maßnahmen erhobenen Befunde)

• Zentrales Aufnahmemanagement • Beratung der Einrichtungsleitung bei konzeptionellen

Weiterentwicklungen • Bindeglied zwischen der Einrichtung und externen Anbietern

bzw. Einrichtungen der Weiter-/Mitbehandlung (z. B. Psychiatrie, Kinder- und Jugendpsychiaterin etc.)

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Rev. 03 Schloss Dilborn – Die Jugendhilfe

Datum:

01.01.2014

Blatt:

234 / 240 Leistungsbeschreibung

• Der Fachdienst setzt fachliche Impulse und unterstützt die Umsetzung (z. B. konfrontative Pädagogik)

• Unterstützung der Kinder und Jugendlichen in ihrer Selbstwirksamkeit innerhalb der Einrichtung (Beratung des Dilborner Jugendsenates)

• Kooperation mit anderen Einrichtungen durch die Teilnahme an Arbeitskreisen und/oder Qualitätszirkeln

2.3.1 Teilziele:

• Förderung der Persönlichkeit und der sozialen Kompetenzen der Kinder und Jugendlichen

• Rückführungsmanagement • Unterstützung und Beratung der Personensorgeberechtigen

im Hilfeplanprozess • Übersetzung der intrapsychischen Konfliktsituation des

Kindes/Jugendlichen und/oder der familiendynamischen Prozesse für die Hilfeplanbeteiligten

• Entwicklung von individuellen pädagogischen Settings • Stärkung der Ressourcen und der Resilienzfaktoren des

Kindes/Jugendlichen und/oder seiner Familie bzw. des pädagogischen Settings

• Heranführung der Kinder/Jugendlichen an Freizeitaktivitäten • Gezielte Unterstützung der Gruppendynamik durch

erlebnispädagogische Maßnahmen, soziale Gruppenaktivitäten

• Unterstützung der pädagogischen Mitarbeiter/des Teams durch konfrontative Fallberatung

2.4 Dauer der Beratung/Behandlung: Die Dauer der Maßnahmen ist abhängig von dem Auftrag. Es können auch zeitliche Vereinbarungen getroffen werden, die eine regelmäßige Überprüfung des Prozesses durch die Hilfeplanbeteiligten ermöglichen.

2.5 Ausschlusskriterien/Leistungsgrenzen: Prinzipiell wird jeder Auftrag bearbeitet und ggf. eine Weitervermittlung (z. B. Musiktherapie) vorgenommen. Im Falle einer begrenzten Motivation durch das Kind/den Jugendlichen werden alternative Möglichkeiten der Beobachtung oder andere Methoden angewendet. Bei aktuellen psychiatrischen Krisen (z. B. Selbstmordandrohung, psychotisches Erleben) wird im Rahmen der Krisenintervention gehandelt.

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Rev. 03 Schloss Dilborn – Die Jugendhilfe

Datum:

01.01.2014

Blatt:

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3. Therapeutische/pädagogische Haltung und Konzept Ziel der Maßnahmen des Fachdienstes ist die Wiederherstellung des Wohlbefindens als produktive Lebensqualität der Kinder und Jugendlichen. Die therapeutische und pädagogische Grundhaltung des Fachdienstes in Schloss Dilborn – Die Jugendhilfe orientiert sich aus diesem Grund an den Resilienzfaktoren und Ressourcen der Kinder und der Jugendlichen. Die Symptomatiken (z. B. Kriminalität, Schulverweigerung) werden als der Versuch verstanden, sich gegen die Anforderungen der erwachsenen Welt zu immunisieren. Diese Immunisierung geht einher mit dem Verlust des Vertrauens und dem Verlust des Gefühls „sich getragen fühlen“. Je nach Grad der Immunisierung erhöht sich das Risiko von Entwicklungs-verzögerungen, der seelischen, geistigen und körperlichen Einschränkungen im Sinne des § 35a SGB VIII und bildet die Grundlage aggressiver und autoaggressiver Handlungen. Durch die Diagnostik der individuellen Bewältigungsstrategien, ihre Übersetzung in den pädagogischen Alltag und gezielte, kontinuierliche Unterstützung gelingt es, die Energien der Kinder und Jugendlichen für ihr psychisches, geistiges und körperliches Wachstum zu fördern. Die gewonnenen Erkenntnisse über die Resilienzfaktoren und die Ressourcen werden im Hinblick auf die Prognose durch die Erkenntnisse der multiaxialen Befunderhebung sowie der operanten psychodynamischen Diagnostik (OPD) ergänzt und abgeglichen. Konzeptionell wird das Individuum im Kontext seiner sozialen Umwelt gefordert und gefördert. Aus diesem Grund wird besonderer Wert auf die Einbindung und den Austausch mit den pädagogischen Mitarbeitern, den Lehrern und anderen Einrichtungen (z. B. durch Fußballturniere, „Dilborn-Trophy“) gelegt.

3.1. Strukturierung der Maßnahmen: • Diagnostische, therapeutische und pädagogische Einzel-

maßnahmen werden in 50-Minuten-Einheiten durchgeführt • Gruppenaktivitäten sind vom Auftrag abhängig (Tages- und

Wochenendaktivitäten) • Durchführung und Organisation der Projekte (Stammgelände),

à 3 Std., einmal wöchentlich • Unterstützung der Freizeitaktivitäten (täglich in Kooperation

mit den Mitarbeitern der Gruppen)

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Rev. 03 Schloss Dilborn – Die Jugendhilfe

Datum:

01.01.2014

Blatt:

236 / 240 Leistungsbeschreibung

• Soziale Trainingskurse (Wochenendseminare, wöchentliche Termine, 2 - 3 Std.)

• Durchführung und Organisation der Dilborn-Trophy (3 Tage) • Durchführung und Organisation der School’s-Out-Party (1

Tag) • Durchführung und Organisation von Fußballturnieren,

Outdoorwochenenden mit anderen Trägern • Erlebnispädagogische Aktivitäten für Schulen im Sinne der

Sucht-/ Gewaltprävention (3 Std. vormittags) • Spezifische gruppenübergreifende Aktivitäten, (Klettern,

Waldgruppe, Mädchengruppe), 3 Std., einmal wöchentlich Es werden offene, halboffene und geschlossene Gruppensettings vorgehalten.

3.1.1 Steuerung: • Abklärung des Auftrages mit der Leiterin des Fachdienstes • Vergabe des Auftrages • Durchführung • Nachbesprechung, Dokumentation, evtl. Bericht • Evtl. Folgeauftrag

3.1.2 Beteiligung der Kinder und Jugendlichen:

• Die Maßnahmen binden die Wünsche, Ideen und Gestaltungsvorgaben der Kinder und Jugendlichen ein (eine Ausnahme bildet das Antiaggressivitätstraining).

• Die Maßnahmen bilden einen wichtigen Teil der Tagesstruktur, Freizeitgestaltung und Wochenendstruktur.

• Im Rahmen der Psychotherapie werden mit dem Kind fünf probatorische Sitzungen vereinbart. Die Schweigepflicht ist gewährleistet. Psychotherapie basiert auf der Freiwilligkeit.

3.2 Schwerpunkte:

• Soziales Gruppentraining (Themen Sucht-, Gewaltprävention, Genderarbeit)

• Coolness-Antiaggressivitätstraining • Erlebnispädagogische Maßnahmen (z. B. Klettern,

Kooperationsspiele, Kanufahren, Zelten, Höhlenerkundungen, Natur erleben)

• Psychotherapie • Suchttherapie • Sportliche Aktivitäten (z. B. Fußball, Basketball etc.)

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Rev. 03 Schloss Dilborn – Die Jugendhilfe

Datum:

01.01.2014

Blatt:

237 / 240 Leistungsbeschreibung

3.3 Förderung der schulischen und beruflichen Kompetenz: • Erhebung der geistigen Fähigkeiten im Rahmen von

Intelligenzdiagnostik bei Bedarf • Erhebung der handwerklichen und geistigen Fähigkeiten im

Rahmen von Projektarbeit und Gesellschaftsspielen • Vermittlung an integrative Fachdienste zur Berufsfindung • Gezielter Aufbau von Sozialkompetenz und Selbstwirksamkeit

im Bereich Schule (z. B. Aufarbeitung der teilweise sehr problematischen Schulkarriere)

• Förderung des Selbstvertrauens im Bereich der geistigen Fähigkeiten

• Prozesshafte Veränderung der inneren Bewertung von Schule

5. Ausstattung / Ressourcen

5.1 Mitarbeiterqualifikation/Teamzusammensetzung: Das multiprofessionelle Team setzt sich aus erfahrenen Pädagogen aller Fachrichtungen mit therapeutischen und erlebnispädagogischen Zusatzausbildungen zusammen. Das Team wird geleitet von einer erfahrenen Kinder- und Jugendlichen-Psychotherapeutin mit pädagogischer Grundaus-bildung. Kooperationen:

• Kinder- und Jugendlichenpsychiaterin (alle sechs Wochen feste gemeinsame Sprechstunde)

• Reittherapeutin, systemische Familientherapeutin (nach Auftrag, Indikation)

• Erlebnispädagogin (nach Auftrag, Indikation)

5.2 Räumlichkeit/Lage: Der Fachdienst befindet sich auf dem Stammgelände der Einrichtung. Er verfügt über großzügige Räumlichkeiten mit unterschiedlichen Angeboten. Der Außenbereich ist ebenso nutzbar wie auch die Räumlichkeiten anderer Anbieter von Schloss Dilborn – Die Jugendhilfe (in Mönchengladbach, Krefeld etc.).

6. Kosten: Die Kosten für die psychotherapeutischen Leistungen sind im Intensiv-Entgeltsatz enthalten. Ebenso sind die Projekte und Gruppenaktivitäten in den Entgeltsätzen (Intensiv- und Regelentgeltsätze) enthalten.

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Rev. 03 Schloss Dilborn – Die Jugendhilfe

Datum:

01.01.2014

Blatt:

238 / 240 Leistungsbeschreibung

Gesondert abgerechnet werden: • Antiaggressivitätstraining • Soziale Trainingskurse (40 Std.) • Wochenendkurse (12 Std.) • Konfrontative „Face to face“-Settings • Zusätzliche erlebnispädagogische Aktionen • Reittherapie

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Psychotherapeutischer/Erlebnispädagogischer Fachdienst (Teil E) 1. Körper – Seele – Geist Der psychotherapeutische/erlebnispädagogische Fachdienst bewegt sich mit seinem Leistungsangebot innerhalb der drei zentralen und dynamischen Entwicklungselemente Körper - Seele – Geist, welche im direkten Bezug mit der Umwelt der Kinder/Jugendlichen und deren Familien stehen.

Person Körper - Seele - Geist

• Veranlagung • Temperament • Anforderung des Körpers • Wünsche/psychische

Bedürfnisse • Selbstwertgefühle,

Bindungserfahrung • Wärme, Sexualität • Grenzenwahrung

Grenzenerweiterung

Wohlbefinden als produktive

Lebensbewältigung

Umwelt Soziale und natürliche Umwelt

• Familie, Freunde • Schul- und Arbeitsbedingungen • Wohnumwelt • Ökologische

Lebensbedingungen, Politische Situation

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2. Leistungskatalog Die Leistungen sind modulhaft beschrieben und können entsprechend der individuellen Bedürfnisse der Kinder und Jugendlichen, sowie der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen zusammengestellt werden.

• Psychotherapie/Suchttherapie gem. SGB VIII

• Psychotherapeutische/ psychosoziale Diagnostik

• Clearingverfahren • Soziale Trainings (KST, LST),

Intensivstraftätergruppe, Antiaggressivitätstraining (AAT) gem. §10 JGG in Verbindung mit den §§27, 29, 41 SGB VIII

• Face-to-face – Interventionen • Freizeitgestaltung, Projekte • Erlebnispädagogische

Gruppen- und Einzelmaßnahmen

• Genderarbeit • Elternberatung

Wohlbefinden als produktive

Lebensbewältigung

• Fall- Fachberatung der Leitung und Gruppen

• Beratung des Jugendsenats in der Einrichtung

• Fokussierte Teamfortbildungen • Installierung eines Antigewalt-

gremiums • Erlebnispädagogische Projekte

an Schulen • Installierung von Präventions-

projekten nach §20 SGB V, bspw. „Rauchfrei in zehn Schritten“, „Leben ohne Qualm“, Mitgliedschaft im europäischen Projekt „Rauchfreies Kranken-haus“

• Elternberatung im Hinblick auf gesundheitsförderndes Verhalten

Person Körper - Seele - Geist

Umwelt Soziale und natürliche Umwelt