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HaanWillkommen in Die Familienbroschüre
Netzwerk für Familien
Amt für Jugend, Soziales und Schule
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Liebe Eltern,
ich freue mich, Ihnen die zweite Auflage der Familienbroschüre „Willkommen in Haan“ vorstellen zu dürfen. Ein schöner Erfolg.
Diese Neuauflage wurde komplett überarbei-tet und bietet Ihnen einen umfassenden Über-blick über Angebote und Hilfen für Familien in Haan, vor allem aber zahlreiche Anregungen rund um das Thema „Babys erstes Jahr“.
Es ist mir ein persönliches Anliegen, allen Fa-milien herzlich zur Geburt Ihres Kindes zu gra-tulieren und ihnen einen guten Start ins neue Familienleben zu wünschen.
Ein Kind verändert die Welt! Wie sehr, kann man sich vorher kaum vorstellen. Es braucht Liebe, Geborgenheit, Zuwendung, Achtung und Vertrauen ebenso wie Förderung und Re-geln. Sie als Eltern haben die großartige und verantwortungsvolle Aufgabe der Betreuung und Erziehung Ihres Kindes.
Dazu gehört auch ein förderliches Umfeld. Die Stadt Haan ist eine familienfreundliche Stadt und hat es sich zur Aufgabe gemacht, Sie und Ihr Kind besonders in den ersten Lebensjahren zu begleiten, zu informieren und zu unterstüt-zen.
Auch weiterhin heißt das Motto „Willkom-men in Haan – Ein Netzwerk für Familien“.
Ein wichtiger Bestandteil des Netzwerkes für Familien ist das Projekt „Babybegrüßung“. Zahlreiche Familien haben bisher den Besuch unserer Sozialpädagogin einige Wochen nach der Geburt ihres Kindes in Anspruch genom-men. Junge Eltern dürfen sich auch weiterhin über die Babybegrüßungstasche mit vielen Informationen rund um die Entwicklung, Pfle-ge und Ernährung ihres Babys sowie über ein Babygeschenk freuen. Zusätzlich erhalten Sie
Informationen über die Haaner Familienzen-tren, Elternbriefe zum Thema Erziehung, die Haaner Familienkarte und über vorhandene Betreuungsmöglichkeiten.
Auch in diesem Jahr danke ich den Spon-soren Ostermann, der Haaner Felsenquelle, Theraqua-med - Institut für Gesundheitssport und dem Familienzentrum Alleezwerge herz-lich für die Unterstützung. Sie beteiligen sich maßgeblich an den Kosten für die Geschenke in der Babybegrüßungstasche.
Ein weiterer Dank gilt den Kooperationspart-nern im Netzwerk „Frühe Hilfen“ (Angebote und Hilfen für Familien mit Babys und Klein-kindern) sowie fleißigen Helfern, die uns z.B. mit selbstgestrickten Mützen und Söckchen für die Babybegrüßungstasche unterstützt haben.
Liebe und Zuneigung, eine glückliche Kindheit sowie Werte, die Halt und Orientierung für die Zukunft bieten, sind das Beste, was wir unse-ren Kindern auf ihrem Lebensweg mitgeben können.
Ihnen und Ihrem Kind wünsche ich in diesem Sinne alles nur erdenklich Gute.
Ihr
Knut vom Bovert
Bürgermeister der Stadt Haan
Willkommen in Haan - Die Familienbroschüre
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1. Telefonliste für den Notfall
2. Wirtschaftliche Hilfen und Behördendschungel
3. Gesundheit
4. Babys erstes Jahr
5. Familienzentren
6. Spiel- und Kontaktgruppen (SPIKO) für Kinder ab 1 Jahr
7. Kinderbetreuung
8. Bildung und Schulen
9. Sport, Musik und Kunst - Bildung und Freizeit für Kinder
10. Beratung und Hilfe
11. Stadt Haan - Amt für Jugend, Soziales und Schule
Inhalt
Impressum Verantwortlich für den Inhalt und die Richtigkeit der Angaben sind die Einzelanbieter. Die Angaben erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit.
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Herausgeber: Stadt Haan Der Bürgermeister Kaiserstraße 85 42781 Haan www.haan.de
Redaktion: Amt für Jugend, Soziales und Schule Alleestraße 8 42781 Haan
Frau Fischer Abteilungsleitung Tel. 02129 - 911 470 [email protected] Frau Müller Tel. 02129 - 911 491 [email protected]
Gestaltung und Produktion: deus werbung Werbeagentur · Grafikstudio · Produktionsbüro www.deus-werbung.de
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1.1 Notrufnummern
Polizei Tel. 110 (Polizeinotruf)
Feuerwehr Tel. 112 (Rettungsdienst)
Giftnotrufzentrale Tel. 030 - 192 40 (Berlin)
Giftnotrufzentrale Tel. 0228 - 287 32 11 (Bonn)
Polizeidienststelle Haan Tel. 02129 - 93 28 - 63 80
1.2 Ärztlicher Notdienst
Notdienst Tel. 01805 - 04 41 00
Ärztliche Notfallpraxis HildenSt. Josef-KrankenhausWalder Str. 34
40724 Hilden
Tel. 02103 - 96 73 73
Öffnungszeiten:Samstag, Sonntag 08.00 - 23.00 Uhr
Feiertag, Mittwoch16.00 - 23.00 Uhr
Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag19.00 - 23.00 Uhr
Kinderärztlicher Notdienst LangenfeldSt. MartinuskrankenhausKlosterstr. 32
40764 Langenfeld
Tel. 02173 - 909 999
Öffnungszeiten:Samstag, Sonntag, Feiertag10.00 - 13.00 Uhr, 16.00 - 21.00 Uhr
Mittwoch 16.00 - 21.00 Uhr
4 1. Telefonliste für den Notfall
1. Telefonliste für den Notfall
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1.3 Krankenhaus Hilden
Hebammen- und Stillberatung im Neugeborenenzimmer, für alle Fragen und Probleme rund ums
Stillen, auch im Akutfall.
Tel. 02103 - 89 91 83
1.4 Apothekennotdienst
Welche Apotheke hat Notdienst?
Kostenlose
telefonische Auskunft Tel. 0800 - 228 22 80
1.5 Frauenhaus für den Kreis Mettmann
Notdienst Tel. 02104 - 92 22 20 (Tag und Nacht)
1.6 Beratungstelefon vom Deutschen Kinderschutzbund
Elterntelefon:Tel. 0800 - 111 05 50
Öffnungszeiten:Montag, Mittwoch 09.00 - 11.00 Uhr
Dienstag, Donnerstag 17.00 - 19.00 Uhr
Kinder- und Jugendtelefon:Tel. 0800 - 111 03 33
Öffnungszeiten:Montag, Freitag 15.00 - 19.00 Uhr
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51. Telefonliste für den Notfall
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2.1 Elternzeit, Elterngeld und Betreuungsgeld
Elternzeit
Sofern Eltern Ihr Kind selbst betreuen und erziehen, haben Vater und Mutter gegenüber ihrem
Arbeitgeber einen Anspruch auf Gewährung von Elternzeit bis zur Vollendung des dritten Le-
bensjahres des Kindes. Den Eltern steht frei, wer von ihnen Elternzeit nimmt und für welche
Zeiträume. Ein Anteil von bis zu 24 Monaten der Elternzeit kann auf die Zeit bis zur Vollendung
des achten Lebensjahres des Kindes übertragen werden.
Spätestens sieben Wochen vor ihrem Beginn muss die Elternzeit schriftlich beim Arbeitgeber
beantragt werden. Gleichzeitig mit der schriftlichen Anmeldung müssen Eltern sich verbindlich
festlegen, für welche Zeiträume innerhalb von zwei Jahren die Elternzeit genommen werden soll.
Die Mutterschutzzeit wird bei der Zweijahresfestlegung der Elternzeit berücksichtigt, d.h. die
Mutter muss sich nach der Geburt bis zur Vollendung des 2. Lebensjahres des Kindes festlegen.
Während der Elternzeit ist eine Erwerbstätigkeit von bis zu 30 Stunden wöchentlich zulässig,
auch wenn beide Eltern gleichzeitig Elternzeit haben. Anspruch auf Teilzeitarbeit nach der Eltern-
zeit: In Unternehmen mit mehr als 15 Beschäftigten besteht ein gesetzlicher Anspruch auf Teil-
zeitarbeit zwischen 15 und 30 Wochenstunden, wenn keine dringenden betrieblichen Gründe
entgegenwirken. Weitere Infos zu Teilzeitarbeit beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales
unter www.bmas.bund.de.
Elterngeld
Elterngeld kann in den ersten 14 Lebensmonaten des Kindes in Anspruch genommen werden.
Ein Elternteil kann mindestens für zwei Monate (Mindestbezugszeit) und höchstens für zwölf
Monate Elterngeld in Anspruch nehmen. Alleinerziehende können 14 Monate in Anspruch neh-
men.
Sofern Eltern ihr Kind selbst betreuen, haben Sie Anspruch auf Elterngeld, dass einem betreu-
enden Elternteil 67 % seines vor der Geburt des Kindes durchschnittlich monatlich verfügbaren
Nettoeinkommens, höchstens jedoch 1.800 Euro ersetzt. Das Elterngeld beträgt auch für nicht
erwerbstätige Elternteile mindestens 300 Euro monatlich. Auch Selbständige, Auszubildende
und Studenten können Elterngeld beantragen. Gering verdienende Eltern werden zusätzlich
unterstützt. Liegt das bereinigende Nettoeinkommen eines betreuenden Elternteils vor der Ge-
burt des Kindes unter 1.000 Euro monatlich, so wird das Elterngeld von 67% auf bis zu 100%
erhöht. Das Mutterschaftsgeld einschließlich Arbeitgeberzuschuss nach der Geburt des Kindes
wird auf das Elterngeld voll angerechnet, ebenso Entgeldersatzleistungen wie Arbeitslosengeld
oder Rentenzahlungen.
2. Wirtschaftliche Hilfen und Behördendschungel
6 2. Wirtschaftliche Hilfen und Behördendschungel
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ElterngeldPlus und Partnerschaftsbonus
Das ElterngeldPlus richtet sich vor allem an die Eltern, die schon während des Elterngeldbezugs
wieder arbeiten wollen. Es besteht dann die Möglichkeit, länger als bisher diese Leistung in An-
spruch zu nehmen und somit das volle Elterngeldbudget zu nutzen.
Wenn beide, Mutter und Vater, sich entscheiden 25 bis 30 Std. in der Woche zu arbeiten und sich
somit auch die Zeit mit ihrem Nachwuchs teilen, dann gibt es einen zusätzlichen Partnerschafts-
bonus, in Form von vier zusätzlichen ElterngeldPlus-Monaten.
Diese neuen Leistungskomponenten sollen für alle ab dem 01.07.2015 geboren Kinder gelten.
Ausführliche Informationen zu Elternzeit, Elterngeld und ElterngeldPlus unter
www.elterngeld.nrw.de, www.bmfsfj.de (Elterngeldrechner).
Für Haan ist die Kreisverwaltung Mettmann für den Antrag auf Elterngeld zuständig:
Kreis Mettmann Sozialamt Abteilung „Elterngeld“Düsseldorfer Straße 47
40822 Mettmann
Tel. 02104 - 99 34 35
Fax 02104 - 99 34 34
Öffnungszeiten der Abteilung Elterngeld in Mettmann:Dienstag und Mittwoch7.30 - 12.00 Uhr, 13.00 - 15.00 Uhr
Donnerstag 7.30 - 12.00 Uhr, 13.00 - 16.30 Uhr
oder nach Vereinbarung
Betreuungsgeld
Um jungen Eltern eine Wahlfreiheit bei der Betreuung ihrer Kinder zu eröffnen, trat am
01.08.2013 das Gesetz zum Anspruch auf Betreuungsgeld in Kraft.
Eltern können nun wählen, ob sie ihr Kind in einem öffentlichen Angebot oder privat betreuen
lassen möchten und somit einen Anspruch auf das Betreuungsgeld in Höhe von 150 Euro mo-
natlich haben.
Voraussetzungen:
- Das Kind wurde nach dem 01.08.2012 geboren
- Das Kind besucht keine öffentlich bereitgestellte Tageseinrichtung oder Kindertagespfl ege-
einrichtung
- Die Bezugszeit von längstens 22 Monaten schließt nahtlos an die 14-monatige Rahmenbezugs-
zeit für das Elterngeld an
- Das Betreuungsgeld wird grundsätzlich ab dem 15. bis zur Vollenden des 36. Lebensmonat
ausgezahlt
72. Wirtschaftliche Hilfen und Behördendschungel
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Zuständig für den Kreis Mettmann
Kreis Mettmann Sozialamt Abteilung „Elterngeld“
Düsseldorfer Straße 47
40822 Mettmann
Tel. 02104 - 99 34 35
Fax 02104 - 99 34 34
Öffnungszeiten der Abteilung Elterngeld in Mettmann:Dienstag und Mittwoch7.30 - 12.00 Uhr, 13.00 - 15.00 Uhr
Donnerstag 7.30 - 12.00 Uhr, 13.00 - 16.30 Uhr
oder nach Vereinbarung
2.2 Kindergeld
Kindergeld erhalten Eltern, mit Hauptwohnsitz in der Bundesrepublik, für alle Kinder bis zum 18.
Lebensjahr und für Kinder in der Ausbildung bis zum 25. Lebensjahr (plus Zivil- bzw. Wehrdienst).
Das Kindergeld beträgt (ab 01.01.2010)
- für das erste und zweite Kind: 184 Euro
- für das dritte Kind: 190 Euro
- für das vierte und jedes weitere Kind: 215 Euro
Ausgezahlt wird das Kindergeld an den Elternteil, bei dem das Kind lebt. Lebt das Kind mit
beiden Elternteilen zusammen, können sie bestimmen, welcher Elternteil das Kindergeld er-
halten soll. Angehörige des öffentlichen Dienstes und Empfänger von Versorgungsbezü-
gen wird das Kindergeld in der Regel von ihren Dienstherren oder Arbeitgebern ausgezahlt.
Zu beantragen ist das Kindergeld schriftlich bei der örtlich zuständigen Familienkasse der Bundes-
agentur für Arbeit in Hilden. Eltern erhalten das notwendige Formular bei der Familienkasse in
Hilden, im Einwohnermeldeamt im Rathaus Haan oder im Internet unter www.arbeitsagentur.de.
Weitere Informationen zum Kindergeld gibt es auch im Internet unter www.familienkasse.de
oder unter der kostenlosen Servicenummer 0800 - 455 55 30.
Familienkasse DüsseldorfGrafenberger Allee 300
40237 Düsseldorf
Tel. 0211 - 692 - 410 33 09
Öffnungszeiten:
Montag und Dienstag8.00 - 12.00 Uhr
Donnerstag8.00 - 18.00 Uhr
Kinderzuschlag
Zum 01.01.2005 hat die Bundesregierung den Kinderzuschlag für einkommensschwache Fami-
lien eingeführt. Einen Kinderzuschlag können Eltern bei der Familienkasse beantragen, wenn sie
zwar ihren eigenen Unterhalt, nicht aber den ihrer Kinder sicherstellen können. Die Höhe des
Kinderzuschlags beträgt bis zu 140 Euro pro Kind und wird längstens bis zur Vollendung des
25. Lebensjahres des Kindes gezahlt.
8 2. Wirtschaftliche Hilfen und Behördendschungel
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Weitere Informationen sowie einen „Kinderzuschlagrechner“ fi nden Eltern im Internet unter
www.bmfsfj.de oder bei der Familienkasse in Düsseldorf.
2.3 Unterhaltsvorschuss - Hilfe für Alleinerziehende
Sofern ein Elternteil alleinerziehend ist und vom anderen Elternteil keine bzw. unter dem festge-
setzten Regelbedarf liegende Unterhaltszahlungen erhält, kann bei der Stadt Haan - Abteilung
Soziales Unterhaltsvorschuss beantragt werden.
Unterhaltsvorschuss wird für Kinder bis zum zwölften Lebensjahr für maximal 72 Monate (sechs
Jahre) geleistet. Das Kind muss im Bundesgebiet bei einem Elternteil leben, der ledig, verwitwet,
geschieden oder von seinem Ehegatten dauernd getrennt lebend ist. Die Höhe des Unterhalts-
vorschusses orientiert sich am gesetzlichen Mindestunterhalt (abzüglich des für ein erstes Kind
zu zahlenden Kindergeldes) und beträgt seit dem 01.01.2010 für Kinder bis sechs Jahre 133 Euro
und für Kinder bis zwölf Jahre 180 Euro. Der anteilige Abzug des Kindergeldes des Mindestun-
terhaltes ist zu berücksichtigen.
Weitere Auskünfte zum Unterhaltsvorschuss und zum Antragsverfahren im Internet unter
www.bmfsfj.de oder beim Jugendamt:
Stadt HaanAmt für Jugend, Soziales und SchuleAlleestr. 8
42781 Haan
Sprechstunden: Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag 08.00 - 12.00 Uhr
Dienstag 14.00 - 18.00 Uhr
Ansprechpartnerin:Frau Kohlhaas Tel. 02129 - 911 442
2.4 BeistandschaftenDie Beistandschaft hilft in bestimmten Bereichen den Sorgeberechtigten, die das Kind erziehen
und versorgen, die Rechte ihres Kindes zu wahren. Beistand gibt es für den Bereich Vaterschafts-
feststellung und Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen.
Bei Fragen zum Kindesunterhalt bietet das Jugendamt eine umfassende Beratung und Unterstüt-
zung an. Auch zur Hilfe bei der Durchsetzung dieser Unterhaltsanprüche kann der alleinerzie-
hende Elternteil, bei dem sich das Kind befi ndet, beim Jugendamt eine Beistandschaft einrichten
lassen.
Wenn die Eltern eines Kindes zum Zeitpunkt der Geburt nicht miteinander verheiratet sind, gilt
der leibliche Vater rechtlich erst dann als Vater, wenn er seine Vaterschaft durch eine Urkunde
anerkannt hat oder sie durch ein Gericht festgestellt wurde.
92. Wirtschaftliche Hilfen und Behördendschungel
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Die Anerkennung seiner Vaterschaft kann ein Mann kostenlos beim Jugendamt auf der Allee-
straße 8 oder beim Standesamt auf der Kaiserstraße 85 in Haan bezeugen. Dazu benötigt er die
Zustimmung der Mutter des gemeinsamen Kindes. Wenn die Mutter noch minderjährig ist, muss
der Vormund zustimmen. Ein nicht ehelicher Vater kann seine Vaterschaft auch schon vor der
Geburt des Kindes anerkennen.
Serviceleistung auch außerhalb bestehender Beistandschaft:
- Kostenfreie Beurkundungen von Vaterschaftsanerkennung, Unterhaltsverpfl ichtungen und
Sorgerechtserklärungen.
- Ausstellungen von Bescheinigungen über die Ausübung des alleinigen Sorgerechts, sofern
das Kind in Haan außerhalb einer Ehe geboren wurde.
- Beratung in Unterhaltsfragen für Elternteile, die ein eigenes Kind zu Hause versorgen und für
junge Volljährige bis zum 21. Lebensjahr.
Für Beratungen und Beurkundungen können Eltern beim Jugendamt der Stadt Haan einen Termin vereinbaren oder die Sprechstunde besuchen.
Amt für Jugend, Soziales und SchuleAlleestr. 8
42781 Haan
www.haan.de
Sprechstunden: Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag 08.00 - 12.00 Uhr
Donnerstag14.00 - 18.00 Uhr
Ansprechpartner:Frau Breig Tel. 02129 - 911 359
Fax 02129 - 911 490
Herr Demirtas Tel. 02129 - 911 445
Fax 02129 - 911 490
Herr Scholz Tel. 02129 - 911 588
Fax 02129 - 911 490
2.5 Wohngeld
Haushalte mit geringem Einkommen haben unter gewissen Voraussetzungen Anspruch auf Zah-
lung von Wohngeld. Wohngeld ist ein Zuschuss zur wirtschaftlichen Sicherung angemessener
und familiengerechter Wohnverhältnisse. Der Zuschuss wird auf Antrag als Mietzuschuss für
Mieter von Wohnraum bzw. als Lastenzuschuss für Eigentümer eines Eigenheims oder einer
Eigentumswohnung geleistet. Nicht antragsberechtigt sind folgende Personengruppen: Allein-
stehende Erstauszubildende, Wehrpfl ichtige bzw. Zivildienstleistende, Schüler und Studenten,
denen BaföG dem Grunde nach zusteht, Empfänger von Arbeitslosengeld II oder Sozialhilfe.
Einen Wohngeldrechner fi nden Sie im Internet unter www.wohngeldrechner.nrw.de.
10 2. Wirtschaftliche Hilfen und Behördendschungel
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Stadt HaanAmt für Jugend, Soziales und SchuleAlleestr. 8
42781 Haan
Öffnungszeiten: Montag, Donnerstag08.00 - 12.00 Uhr
Dienstag 14.00 - 18.00 Uhr
Ihre Ansprechpartnerin:Frau Seemann Tel. 02129 - 911 439
2.6 Grundsicherung für Arbeitssuchende (SGB II) Arbeitsförderung (SGB III)
Grundsicherung für Arbeitssuchende SGB II (Arbeitslosengeld II)
Sofern Eltern den Lebensunterhalt für sich und Ihre Familie nicht aus eigenen Mitteln sicherstel-
len können, haben sie möglicherweise Anspruch auf die Zahlung von Arbeitslosengeld II, wie im
zweiten Sozialgesetzbuch (SGB II) geregelt. Voraussetzung hierfür ist, dass mindestens eine Per-
son in ihrer Haushaltsgemeinschaft erwerbsfähig ist, d.h. keine gesundheitlichen Gründe gegen
eine Erwerbsfähigkeit von mindestens drei Stunden täglich sprechen. Ob eine Erwerbsfähigkeit
wegen der Betreuung von Kindern nicht möglich ist, spielt dabei keine Rolle. Die Zahlung des
Arbeitslosengeldes II ist einkommens- und vermögensabhängig.
Jobcenter ME-aktivHofstr. 56-60
40721 Hilden
Tel. 02104 - 14 16 30
(Servicenummer)
Fax 02103 - 395 61 39
Öffnungszeiten:
Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag 8.30 - 11.30 Uhr
Donnerstag, 14.00 - 16.00 Uhr
oder nach Vereinbarung
Arbeitsförderung SGB III („Arbeitslosengeld I“)
Ein Anspruch auf Arbeitslosengeld besteht nach dem Dritten Buch des Sozialgestzbuches (SGB III)
bei Eintritt der Arbeitslosigkeit oder bei einer berufl ichen Weiterbildung. Es wird normalerweise
für bis zu einem Jahr ausgezahlt.
Weitere Leistungen der Arbeitsförderung fi nden sich auf der Internetseite der Arbeitsagentur:
www.arbeitsagentur.de.
Bundesagentur für Arbeit Geschäftsstelle HildenWarrington Platz 1
40721 Hilden
Tel. 01801 - 55 51 11
Fax 02103 - 95 95 68
112. Wirtschaftliche Hilfen und Behördendschungel
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2.7 Anmeldung beim Standesamt
Die Anmeldung des Kindes beim zuständigen Standesamt übernimmt für die Eltern in der Regel
das Krankenhaus, in dem ihr Kind geboren worden ist. Das Krankenhaus gibt die Geburtsanzeige
sowie ihre schriftliche Erklärung über die Bestimmung des bzw. der Vornamen an das Standes-
amt weiter. Dabei richtet sich die Zuständigkeit des Standesamtes nach dem Geburtsort des
Kindes, nicht nach ihrem Wohnort.
In vielen Fällen erhalten die Eltern entsprechende Unterlagen vom Krankenhaus mit denen sie
selber die Anmeldung bei dem zuständigen Standesamt durchführen müssen. Bitte erkundigen
sie sich beim jeweils zuständigen Standesamt welche Unterlagen zur Anmeldung erforderlich
sind.
In beiden Fällen können die Eltern nach Fertigstellung die Geburtsurkunde dort abholen. Gele-
gentlich, z.B. wenn sie nicht verheiratet oder ausländischer Herkunft sind, müssen Sie persönlich
noch einmal im Standesamt erscheinen und fehlende Unterlagen nachreichen oder die Vater-
schaftsanerkennung erklären. Bei einer Hausgeburt müssen sie das Kind innerhalb einer Woche
selbst beim zuständigen Standesamt anmelden. Dazu ist die von der Hebamme ausgestellte
Bescheinigung vorzulegen.
Weitere Informationen unter www.haan.de.
Ansprechpartner:Stadt HaanStandesamt Kaiserstr. 85
42781 Haan
Tel. 02129 - 911 191
Tel. 02129 - 911 192
Öffnungszeiten: Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag 08.00 - 12.00 Uhr
Dienstag14.00 - 18.00 Uhr
2.8 Krankenkassenanmeldung
Zur Anmeldung bei der Krankenkasse erhalten die Eltern vom Standesamt eine Bescheinigung
zur Vorlage bei der Krankenkasse. Bei miteinander verheirateten Eltern wird das Kind in die
bestehende Familienversicherung kostenfrei aufgenommen, ebenso bei minderjährigen Eltern,
die selbst noch bei ihren Eltern mitversichert sind. Diese Regelung gilt bei allen gesetzlichen
Krankenkassen.
Bei nicht miteinander verheirateten Eltern, können sie entscheiden über welchen Elternteil das
Kind kostenfrei mitversichert werden soll.
2.9 Finanzamt und Steuern
Kinderfreibetrag
Bis vor einigen Jahren ließ man sich den Kinderfreibetrag in der eigenen Lohnsteuerkarte eintra-
gen, dies war früher auch im Einwohnermeldeamt möglich. Dies ist mittlerweile vom ELStAM-
12 2. Wirtschaftliche Hilfen und Behördendschungel
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Verfahren ersetzt worden. Den Kinderfreibetrag gesteht der Staat Eltern pro Kind als steuerbe-
freites Einkommen zu ab dem Geburtsmonat. Über die Höhe des Betrages können Sie sich im
Internet oder beim Finanzamt informieren.
Den Freibetrag lässt man beim örtlich zuständigen Finanzamt zeitnah nach der Geburt eintragen.
Dazu gibt es beim Finanzamt Hilden oder im Internet den Antrag auf Lohnsteuerermäßigung.
Hierzu benötigen Sie Ihre Steuer- Identifi kationsnummer und die Geburtsurkunde des Kindes. Für
weitere Anträge, z.B. beim Geschwisterkind oder weitere Änderungen können Sie den verein-
fachten Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung benutzen.
Auf der Startseite von www.fi nanzamt-hilden.de führt Sie im hellblauen Feld der Link „Anträge
im ELStAM-Verfahren“ und dann der Link „Berücksichtigung Freibetrag“ zu den beiden vorge-
nannten Anträgen.
Änderung der Steuerklasse für Eheleute und Lebenspartnerschaften
Wenn Sie verheiratet oder in einer Lebenspartnerschaft sind und eine günstigere Kombination
der Steuerklasse (z.B. von 4/4 nach 3/5) wählen möchten, können Sie dies beim Finanzamt Hilden
beantragen. Hierzu gibt es auf der Homepage www.fi nanzamt-hilden.de auf der Startseite das
hellblaue Feld „Anträge im ELStAM-Verfahren“. Dort werden Sie zum Antrag auf Steuerklassen-
wechsel weitergeleitet. Die Steuerklasse können Sie in der Regel nur einmal im Jahr wechseln,
jeweils bis zum 30. November.
Entlastungsbetrag für Alleinerziehende § 24b EStG
Den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende erhalten Sie automatisch, wenn Sie in Steuerklasse
II eingruppiert sind. Sie müssen den Entlastungsbetrag somit nicht beantragen. Sie müssen nur
nach der Geburt des Kindes einen Antrag auf Eingruppierung in die Steuerklasse II stellen.
Voraussetzung ist, Sie sind alleinerziehend (ledig, getrennt lebend, verwitwet oder geschieden).
Es leben keine anderen erwachsenen Personen in Ihrem Haushalt, die sich an der Haushaltsfüh-
rung beteiligen. Sie versorgen in Ihrem Haushalt mindestens ein Kind, für das Sie Anspruch auf
Kindergeld oder einen Kinderfreibetrag haben. Sie wohnen in Deutschland oder haben Ihren ge-
wöhnlichen Aufenthalt in Deutschland. Für eheähnliche Lebensgemeinschaften und Lebenspart-
nerschaften gilt der Entlastungsbetrag nicht.
Auf der Startseite von www.fi nanzamt-hilden.de führt Sie im hellblauen Feld der Link „Anträge
im ELStAM-Verfahren“ und dann der Link „Alleinerziehende Person möchte statt Steuerklasse I
die Steuerklasse II“ weiter.
Steuerliche Abzugsmöglichkeiten von Kinderbetreuungskosten
Neben der Auszahlung von Kindergeld bzw. der Berücksichtigung von Freibeträgen bei der Ein-
kommenssteuerveranlagung gibt es die Förderung von Aufwendungen, die Ihnen im Zusammen-
hang mit der Betreuung Ihrer Kinder entstehen. Diese Aufwendungen können zu zwei Dritteln
steuermindernd angesetzt werden, in der Regel für Kinder bis zum 14. Geburtstag und höchs-
132. Wirtschaftliche Hilfen und Behördendschungel
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14 2. Wirtschaftliche Hilfen und Behördendschungel
tens bis zu 4.000 Euro pro Kind und Jahr. Das Finanzministerium des Landes NRW hat im Mai
2011 hierzu eine Broschüre rausgegeben, die als Download im Internet unter folgendem Link
erhältlich ist:
https://broschueren.nordrheinwestfalendirekt.de/broschuerenservice/fi nanzministerium?page=3
Finanzamt HildenNeustr. 60
40721 Hilden
Tel. 02103 - 91 7-0
Fax 0800 - 100 92 67 51 35
Sprechszeiten:
Montag - Donnerstag8.30 - 12.00 Uhr
Dienstag, 13.30 - 15.00 Uhr
oder nach Vereinbarung
Freitag geschlossen
2.10 Haaner Familienkarte
Mit der Familienkarte setzt Haan ein deutliches Zeichen:
Familien und Kinder sind in Haan willkommen, denn Kinder sind die Zukunft einer Stadt. Ein
familienfreundliches Umfeld ist im demographischen Wandel unverzichtbar, damit Haan auch in
Zukunft eine lebens- und liebenswerte Stadt bleibt. Daher hat die Stadt Haan im Jahr 2006 die
Familienkarte eingeführt. Mit der Haaner Familienkarte werden Serviceleistungen für Familien
verbessert, um ein familienfreundliches Umfeld in Haan zu schaffen.
Für Inhaber der Familienkarte bieten die beteiligten Unternehmen aus Handel und Dienstleis-
tung, Gastronomie, Wochenmarkt und Vereinen besondere Leistungen und Vergünstigungen
an, die das Familienbudget schonen und die Erziehungsaufgabe der Eltern zusätzlich würdigen.
Über 1200 Familien und über 100 Unternehmen bilden ein Netzwerk für Haaner Familien.
Die Familienkarte erhalten alle in Haan mit Erstwohnsitz gemeldeten Erziehungsberechtigten mit
mindestens einem Kind unter 18 Jahren, die im Haushalt der/des Erziehungsberechtigten leben
sowie Pfl egepersonen, die mindestens ein Kind unter 18 Jahren vorübergehend oder dauerhaft
in ihrem Haushalt aufgenommen haben.
Der Antragsvordruck ist im Einwohnermeldeamt der Stadt Haan auf der Kaiserstraße 85 erhält-
lich oder steht als Download auf der Internetseite unter www.haan.de zur Verfügung. Dort steht
auch eine stets aktualisierte Liste der Angebote zu Verfügung.
Ihr Ansprechpartner:Stadt HaanAmt für Wirtschaftsförderung Kaiserstr. 85
42781 Haan
Tel. 02129 - 911 240
Tel. 02129 - 911 242
Tel. 02129 - 911 248
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152. Wirtschaftliche Hilfen und Behördendschungel
2.11 Übernahme von SchülerfahrtkostenSchülerfahrkosten sind die notwendigen Kosten für die Beförderung von Schülerinnen und Schü-
lern. Sie entstehen notwendig, wenn der Schulweg (Fußweg) in der einfachen Entfernung für die
Schüler/innen der Primarstufe (Kl. 1 - 4) mehr als 2 km, der Sekundarstufe I (Kl. 5 - 10) mehr als
3,5 km und der Sekundarstufe II (Kl. 11 - 13) mehr als 5 km beträgt.
Zuständige Behörde
Amt für Jugend, Soziales und SchuleSchule und Sport
Kaiserstr. 82-84
42781 Haan
Tel. 02129 - 911 412
2.12 Wenn das Geld nicht reicht …
Sozialdienst Katholischer Frauen und Männer SKFM-Haan e.V.
Haaner Tafel:
Das Projekt Haaner Tafel des SKFM Haan e.V. versteht sich als Beitrag sozial engagierter Men-
schen, die es sich zur Aufgabe gemacht haben, überschüssige und gespendete Lebensmittel
einzusammeln und an bedürftige Menschen weiterzugeben.
Anmeldung: Donnerstag, Freitag 09.00 - 11.00 Uhr
Lebensmittelausgabe:
Dienstag 10.30 - 12.30 Uhr
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Kinderschutzbund Hilden - Offener Kleiderschrank:
Eltern erhalten hier gut erhaltene und preisgünstige Kinderkleidung. Alles für das Baby ab Größe
56 und Kinderkleidung bis Größe 164, außerdem Kinderwagen, Wippen, Babybett und Auto-
kindersitze.
Deutscher Kinderschutzbund HildenSchulstr. 44
40721 Hilden
Tel. 02103 - 548 53
Öffnungszeiten:Dienstag09.30 - 11.00 Uhr, 15.30 - 17.00 Uhr
Donnerstag09.30 - 11.00 Uhr
Kindersachenbörse im Jugendhaus
Zweimal jährlich fi ndet im Jugendhaus Haan ein großer Kinderfl ohmarkt statt (jeweils im Frühjahr
und Herbst), für Kinderbekleidung, Spielzeug und Babygebrauchsartikel wie Kinderwagen, Wip-
pen und Kinderautositze. Außerdem gibt es Kaffee und Kuchen bei der Veranstaltung.
Alle Termine für die Kindersachenbörse werden auf der Homepage des Jugendhauses unter
www.foerderverein-jugendhaus-haan.de veröffentlicht. Im Jugendhaus erhalten natürlich auch
Verkäufer Informationen für die Platzvergabe.
Jugendhaus HaanAlleestr. 6
42781 Haan
Tel. 02129 - 911 475
Öffnungszeiten: (für die Anmeldung)Montag, Dienstag, Mittwoch, Donnerstag 10.00 - 13.00 Uhr
Weitere Flohmärkte für Kinderkleidung und Spielzeug in Kindertageseinrichtungen und Schulen
sind auf der Homepage www.haan.de unter Freizeit/Kultur/Veranstaltungen zu fi nden. Dort fi n-
den sich auch aktuelle Veranstaltungen wie z.B. Kindertheater, Musikaufführungen oder Feste in
Einrichtungen, Kirchengemeinden und Stadtteilen.
16 2. Wirtschaftliche Hilfen und Behördendschungel
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3.1 Kinderarzt - ein wichtiger Partner
Vorsorgeuntersuchungen und Impfungen
Wächst mein Kind gesund heran? Diese Frage werden sich Eltern im Verlauf der Entwicklung
ihres Kindes immer wieder stellen.
Ein sicherer Weg, die Entwicklung des Kindes zu verfolgen und zu überprüfen, ist der Gang zum
Kinderarzt. Hier werden Früherkennungsuntersuchungen durchgeführt, um die Entwicklung zu
überprüfen und um möglicherweise rechtzeitig Fehlentwicklungen zu entdecken und zu behan-
deln.
Nach der Geburt des Kindes bekommen die Eltern in der Klinik ein gelbes Untersuchungsheft
ausgehändigt. In diesem „U-Heft” werden alle Untersuchungsergebnisse der Vorsorge beim Kin-
derarzt eingetragen. Überprüft wird die körperliche, geistige und soziale Entwicklung. Das Kind
wird bei den Vorsorgeuntersuchungen gewogen, gemessen und gründlich untersucht. Je nach
Entwicklungsphase werden spezielle Untersuchungen durchgeführt. Die Früherkennungsunter-
suchungen werden von den Krankenkassen bezahlt. Nehmen Sie die Termine zu den Früherken-
nungsterminen bitte regelmäßig wahr. Werden Entwicklungsverzögerungen oder Erkrankungen
frühzeitig erkannt, kann wesentlich mehr zu ihrer Behandlung getan werden. Wichtig ist auch,
dass Sie dem Arzt oder der Ärztin auffällige Beobachtungen mitteilen.
Neben dem gelben Vorsorgeheft bekommen Eltern noch ein grünes Checkheft für zusätzliche
Untersuchungen, die der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte empfi ehlt.
Erstattung:
Für Kinder sind von der Geburt bis zum 18. Lebensjahr bisher 11 Vorsorgeuntersuchungen kos-
tenlos, die U1 bis U9 im gelben Checkheft und außerhalb des Heftes die J1 (auf einem gesonder-
ten Dokumentationsbogen). Zusätzlich werden von den Kinderärzten noch drei Untersuchungen
angeboten, U10, U11 und J2, doch diese werden noch nicht von allen Krankenkassen erstattet.
Informieren Sie sich darüber bei Ihrem Kinderarzt oder fragen Sie bei ihrer Krankenkasse nach.
Impfungen:
Impfungen sind wichtig, damit ein Kind frühzeitig einen ausreichenden Schutz gegen schwere
Infektionen aufbauen kann. Impfungen verhindern den Ausbruch gefährlicher Krankheiten, die
häufi g mit Komplikationen verbunden sind und für die es zum Teil auch heute noch keine ge-
eignete Therapie gibt.
Der Rund-um-Schutz von klein auf ist wichtig. Ist das Baby gesund, wird es mit dem vollendeten
2. Lebensmonat (9. Woche) zum ersten Mal geimpft. Damit es nicht unnötig oft geimpft werden
muss, stehen mittlerweile sehr gut verträgliche Kombinationsimpfstoffe zur Verfügung. Schon
bei Babys erster Impfung wirkt beispielsweise ein einziger Impfstoff gegen sechs verschiedene
173. Gesundheit
3. Gesundheit
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Infektionskrankheiten gleichzeitig: Diphterie, Hepatitis B, Haemophilus Infl uenza, Keuchhusten,
Kinderlähmung (Poliomyelitis) und Wundstarrkrampf (Tetanus). Der Impfstoff wird insgesamt
viermal verabreicht. Alle Impfungen des Kindes werden in einem Impfpass vermerkt. Leistungen
der Schutzimpfungen für Kinder sind Pfl ichtleistungen der gesetzlichen Krankenversicherung.
Ausführliche Informationen zu den Schutzimpfungen bei Kindern bekommen Sie im Internet
unter www.kinderärzte-im-netz.de oder der Internetseite des Robert-Koch-Instituts Berlin (Bun-
desgesundheitsministerium) unter www.rki.de.
Ausführliche Informationen zu den Vorsorgeuntersuchungen fi nden Sie im Internet unter
www.bzga.de und www.kindergesundheit-info.de und www.ich-geh-zur-U.de.
Für Eltern mit Zuwanderungsgeschichte gibt es zum Thema Impfen mehrsprachige Informati-
onen auf der Internetseite: www.bayouma-gesundheit.de und zum Thema Gesundheit auf der
Internetseite: www.infodienst.bzga.de.
Kinderärzte in Haan:
Dr. med. Gabriela WarbanowNeuer Markt 27
42781 Haan
Tel. 02129 - 517 60
Dr. med. Rolf ZaßBreidenhofer Str. 16
42781 Haan
Tel. 02129 - 28 93
3.2 Fachärzte für Frauenheilkunde und Geburtshilfe
In der Schwangerschaft sind Vorsorgeuntersuchungen für die schwangere Frau von zentra-
ler Bedeutung. Nur Ärztinnen, Ärzte oder Hebammen können Abweichungen vom normalen
Schwangerschaftsverlauf erkennen. Über den Umfang der Vorsorgeuntersuchungen informiert
der Frauenarzt / die Frauenärztin in Haan.
Alle werdenden Mütter, die in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert oder mitversi-
chert sind, haben Anspruch auf ärztliche Betreuung. Sie umfasst Untersuchungen zur Feststel-
lung der Schwangerschaft, regelmäßige Schwangerschaftsvorsorgeuntersuchungen, Beratung,
Betreuung während der Entbindung und die Nachsorge.
Grundsätzlich sind benötigte Hilfsmittel, Arznei-, Verbands- und Heilmittel, die in Verbindung mit
der Schwangerschaft stehen, von der Zuzahlung befreit. Zusätzliche Untersuchungen werden
teilweise von den Krankenkassen nicht gezahlt.
18 3. Gesundheit
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Fachärzte für Frauenheilkunde und Geburtshilfe in Haan:
Dr. med. Pierre ConerMarktpassage 4
42781 Haan
Tel. 02129 - 60 28
Dr. med. Elke TürkNeuer Markt 36
42781 Haan
Tel. 02129 - 44 40
Dr. med. Natali SchölermannDieker Str. 97
42781 Haan
Tel. 02129 - 29 11
Dr. med. Walter SeiteNeuer Markt 22 - 24
42781 Haan
Tel. 02129 - 959 517
Dr. med. Thomas BremenPrivatpraxisNeuer Markt 21
42781 Haan
Tel. 02129 - 360 00 48
3.3 Fachärzte f. Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie
Das Behandlungsangebot der Kinder- und Jugendpsychiater richtet sich an Kinder und Jugend-
liche bis zu einem Alter von 18 Jahren und ihre Familien.
Es beinhaltet Diagnostik, Klärung, Beratung und Therapie kinder- und jugendpsychiatrischer
Krankheitsbilder und Verhaltensstörungen, wie beispielsweise Entwicklungsstörungen, Lern- und
Leistungsstörungen, Störungen des Sozialverhaltens, ADHS, ADS, Psychosomatische Beschwer-
den und selbstverletzendes Verhalten.
Praxisgemeinschaft für Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie
Bageshri Thakkar & Thomas HeymelJohannes-Flintrop-Str. 50
40822 Mettmann
Tel. 02104 - 81 76 34
Fax 02104 - 83 28 74
Praxis für Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie
Dieter SiegmundMetzmacher Str. 11
40764 Langenfeld
Tel. 02173 - 973 19 0
Fax 02173 - 973 19 29
Praxis für Kinder- und Jugendpsychiatrie und psychotherapie
Dr. med. Rudolf Werntges Oberstr. 48
40878 Ratingen
Tel. 02102 - 95 49 40
Fax 02102 - 95 49 49
193. Gesundheit
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3.4 Hebammen
Jede Frau hat einen gesetzlichen Anspruch auf Hebammenhilfe, die die Betreuung vor und nach
der Geburt, Geburtsbegleitung, Wochenbettbetreuung, Stillberatung und Rückbildungsgymnas-
tik bei einer Hebamme Ihrer Wahl umfasst. Die Kosten für Hausbesuche bis zur 8. Woche nach
der Geburt - mit ärztlichem Attest auch länger - werden von den Krankenkassen übernommen
und mit diesen auch direkt abgerechnet. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Mutter ambulant/
stationär in der Klinik entbunden oder sich für eine Hausgeburt entschieden hat.
Von Ihrer Hebamme erhalten die Eltern in der ersten Zeit kompetente Hilfe in Form von Haus-
besuchen bei der Pfl ege und Ernährung Ihres Kindes, bei Fragen zu Trink- und Schlafverhalten,
Gewichtszunahme des Säuglings und zur Pfl ege allgemein. Auch über die acht Wochen hinaus
berät die Hebamme, insbesondere über Stillen, Zufüttern und Abstillen. Eltern sollten sich recht-
zeitig um die Wahl Ihrer Hebamme kümmern. Zur Orientierung hat das Kreisgesundheitsamt
Mettmann in einem Hebammenverzeichnis einige im Kreis Mettmann tätige, Hebammen zusam-
mengestellt, sortiert nach den kreisangehörigen Städten.
Hebammenverzeichnis vom Kreis Mettmann für Haan:
Silke Alberts-Hillinger Gerh.-Hauptmann-Str. 32, 40699 Erkrath
0211 - 29 26 00 52
Barbara Albrecht Hermann-Löns-Str. 20, 47877 Willich
02154 - 954 57 77
Petra Gnauck Seidenweberstr. 5, 40764 Langenfeld
02173 - 232 69
Linda Kryeziu Dernbuschweg 2, 40625 Düsseldorf
0211 - 210 32 13
Lena Lausberg Meisentalstr. 33, 40764 Langenfeld
01577 - 329 36 67
Astrid Leckenbusch Steinkaule 1, 40699 Erkrath
0211 - 247 00 23
Dorothee Lingen Schildsheider Str. 135, 40699 Erkrath
02104 - 81 00 13
Christiane Radloff Schlieperweg 16, 40699 Erkrath
02104 - 492 20 44
Ursula Reininghaus Zeppelinstr. 5, 42781 Haan
02129 - 42 18
Carolin Seiffert Talstr. 189, 40822 Mettmann
02104 - 17 05 18
Kunigunde Seven Champagne 7a, 40822 Mettmann
02104 - 749 52
20 3. Gesundheit
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Das gesamte aktuelle Hebammenverzeichnis fi nden Sie unter folgendem Link:
www.kreis-mettmann.de/Weitere-Themen/Gesundheit/Berufe-im-Gesundheitswesen/Hilfen-
durch-Hebammen
Haben Sie noch Fragen zu den Hebammen im Kreis Mettmann? Dann wenden Sie sich bitte an das Kreisgesundheitsamt Mettmann
Frau HüsgenTel. 02104 - 99 22 58
Weitere Informationen fi nden Sie auch auf den Internetseiten folgender Hebammenverbände:
Landesverband der Hebammen NRW
www.hebammen-nrw.de
Familienhebammenbeauftragte des Landesverbandes NRW
Jennifer Jaque-Rodney, Bochum
www.familienhebamme.de
Bund deutscher Hebammen e.V.
www.bdh.de
Bund freiberufl icher Hebammen Deutschlands e.V.
www.bfhd.de
3.5 Krankenhäuser
Geburtshilfe, Geburtsvorbereitung und Elternschulen
Kinderklinik und Kinderambulanz
Die folgende Aufl istung der Krankenhäuser und Elternschulen der umliegenden Städte mit ihren
Angeboten rund um Kinder und Geburt möchte Sie informieren. Ihnen steht jedes Krankenhaus
Ihrer Wahl zur Verfügung und deshalb empfehlen wir den Eltern ausdrücklich, die Elternabende
der Krankenhäuser (Besichtigung des Kreißsaales, Informationen über alle relevanten Themen
rund um die Geburt durch Ärzte, Kinderkrankenschwestern und Hebammen) wahrzunehmen.
Bei den Elternabenden erhalten Sie viele wichtige Informationen über die Geburt und lernen das
Krankenhaus, Ärzte, Schwestern und Hebammen kennen. Außerdem können Sie sich informie-
ren, welches Krankenhaus eine Kinderklinik und eine spezielle Kinderambulanz hat.
213. Gesundheit
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St. Josef Krankenhaus Haan
St. Josef Krankenhaus Haan
Robert-Koch-Str. 16
42781 Haan
Tel. 02129 - 92 90
www.k-plus.de
St. Josefs Krankenhaus HildenAbteilung Gynäkologie und GeburtshilfeChefarzt Herr Krystian Kuboth
Auf der Internetseite fi nden Eltern ausführliche Informationen zur Geburtshilfeabteilung, zum
regelmäßigen Infoabend rund um die Geburt, zur Anmeldung im Kreißsaal, zur Stillberatung
und zu den Kursen der Elternschule Hilden.
St. Josefs Krankenhaus Hilden
Abteilung Gynäkologie und GeburtshilfeChefarzt Herr Krystian KubothWalder Str. 34-38
40724 Hilden
Tel. 02103 - 89 90
www.k-plus.de
St. Lukas Klinik Solingen
Abteilung für Gynäkologie und Geburtshilfe - Elternschule St. Lukas Klinik
Das Programm der Elternschule fi nden Eltern im Internet unter www.k-plus.de. Auch ausführ-
liche Informationen zur Geburtshilfeabteilung, zu regelmäßigen Infoabenden rund um die
Geburt wie z.B. Geburtsvorbereitung, Stillcafe, Hebammensprechstunde und Babymassage
sowie zur Anmeldung und Besichtigung im Kreißsaal sind auf der Internetseite oder direkt im
Krankenhaus zu fi nden.
St. Lukas Klinik SolingenAbteilung für Gynäkologie und GeburtshilfeSchwanenstr. 132
42697 Solingen
Elternschule St. Lukas Klinik
Chefarzt Prof. Dr. Klaus Meinen
Tel. 0212 - 705 22 15
www.k-plus.de
22 3. Gesundheit
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Städtisches Klinikum Solingen gGmbH
Klinik für Frauenheilkunde und GeburtshilfeChefarzt Herr Dr. med. Sebastian HentschDie Kurse der Geburtshilfeabteilung wie Rückbildungsgymnastik, Geburtsvorbereitung, Hebam-mensprechstunde, Stillcafe und Babyschwimmen sind auf der Internetseite unter www.klinikumsolingen.de zu fi nden. Auch die Termine für regelmäßige Infoabende für werden-de Eltern sind auf der Internetseite zu fi nden oder direkt in der Klinik.
Kreißsaal (24 Std. Bereitschaft): Tel. 0212 - 247 23 71Stillhotline: Tel. 0212 - 547 24 77
Klinik für Kinder und Jugendliche
Chefarzt Dr. med. V. Soditt
- 24 Std. Notdienst in der zentralen Aufnahmeeinheit ZAE, Tel. 0212 - 547 29 13
- Notfallambulanz, Tel. 0212 - 547 29 58
Städtisches Klinikum Solingen gGmbHGotenstr. 1
42653 Solingen
Tel. 0212 - 54 70
www.klinikumsolingen.de
Evangelisches Krankenhaus Mettmann GmbH
Abteilung Gynäkologie/Geburtshilfe
Chefarzt Dr. med. Clemens Stock
Auf der Internetseite sind umfassende Informationen von Geburtsvorbereitungskursen über
Informationsabende und Anmeldung zur Geburt bis zu Kursen für Säuglingspfl ege- und Ernäh-
rung, Babygruppen wie PEKiP, Baby- und Kleinkinderschwimmen, Spiel- und Krabbelgruppen
und Elternkurse zur Erziehung und Entwicklung zu fi nden. Informationen zur Geburtshilfeabtei-
lung und zu Kursen bekommt man auch telefonisch:
Evangelisches Krankenhaus Mettmann GmbHAbteilung Gynäkologie/GeburtshilfeChefarzt Dr. med. Clemens StockGartenstr. 4-8
40822 Mettmann
www.evk-mettmann.de
Telefon Zentrale: Tel. 02104 - 77 30
Kreißsaal: Tel. 02104 - 77 31 65
Stillsprechstunde: Tel. 02104 - 77 32 63
Elternschule (Kurse): Tel. 02104 - 77 33 31
Neugeborenenstation: Tel. 02104 - 77 32 30
233. Gesundheit
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St. Martinus-Krankenhaus Langenfeld
Kinderärztlicher Notdienst Langenfeld
Alle niedergelassenen Kinderärzte aus Hilden, Hochdahl, Langenfeld, Monheim, Leverkusen-Hit-
dorf und Haan beteiligen sich an dem Dienst in der Notfallpraxis. Eltern können telefonisch er-
fragen, ob ihr Haaner Kinderarzt dort aktuell zu oben angegebenen Öffnungszeiten Dienst hat.
St. Martinus-Krankenhaus LangenfeldKinderärztlicher Notdienst LangenfeldKlosterstr. 32
40764 Langenfeld
Tel. 02173 - 90 99 99
Öffnungszeiten:Samstag, Sonntag und Feiertag 10.00 - 13.00 Uhr, 16.00 - 21.00 Uhr
Mittwoch 16.00 - 21.00 Uhr
3.6 Eltern-Kind-Kuren
Caritas im Kreis Mettmann e.V.
Viele Frauen, die sich durch Haushalt, Kindererziehung und zum Teil zusätzlicher Berufstätigkeit
erschöpft und ausgebrannt fühlen, können während einer dreiwöchigen Kur ihre Gesundheit
stärken und wieder zu sich selber fi nden. Mütterkuren und Mutter-Kind-Kuren des Müttergene-
sungswerkes sowie Kinderkuren werden von der Kurberaterin des Caritasverbandes vorbereitet
und vermittelt.
Caritas im Kreis Mettmann e.V.Johannes-Flintrop-Str. 19
40822 Mettmann
www.caritas-mettmann.de
Sprechzeiten:Montag, Donnerstag 09.00 - 11.00 Uhr
Ihre Ansprechpartnerin:Frau BraunJohannes-Flintrop-Str. 19
40822 Mettmann
Tel. 02104 - 92 62 37
Die Sprechzeiten von Frau Braun im
Familienzentrum Haan-Gruiten ist
telefonisch zu erfragen:
Düsselberger Str. 7
42781 Haan
Tel. 02104 - 622 33
24 3. Gesundheit
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3.7 Kinderpfl egedienste und Hauswirtschaftliche Dienstleistungen
Hilfe bei der häuslichen Kinderkrankenpfl ege
Wenn die Betreuung und Pfl ege des kranken Kindes durch die Eltern nicht ausreicht, kann der
Kinderarzt oder die Kinderärztin eine häusliche Kinderkrankenpfl ege verordnen. Die Kosten hier-
für werden von den Krankenkassen unter bestimmten Voraussetzungen getragen.
Über Anbieter spezieller Kinderkrankenpfl egedienste informieren Sie sich bitte bei Ihrem Arzt,
der Krankenkasse oder der zuständigen Behörde:
Kreis Mettmann, Der LandratDüsseldorfer Str. 47
40822 Mettmann
Ansprechpartnerin:Frau ReuschGesundheitskoordination, Medizinal-
aufsicht und Verwaltung
Tel. 02104 - 99 22 62
Fax 02104 - 99 84 22 62
Anbieter häuslicher Krankenpfl ege für Haan:
AWO Sozialstation gGmbHSteinfelderstr. 15
42781 Haan
Tel. 02129 - 55 67 89
Caritas im Kreis Mettmann e.V.Kirchstr. 5
40769 Erkrath
Tel. 0211 - 240 020
Diakonie im Kirchenkreis Düsseldorf-Mettmann gGmbHBismarckstr. 12 A
42781 Haan
Tel. 02129 - 93 05 31
Häusliche Dienstleistungen wegen Krankheit:
Mütter und Väter, die gesetzlich krankenversichert sind, erhalten eine Haushaltshilfe,
wenn sie wegen einer Krankenhausbehandlung oder einer Kur ihren Haushalt nicht weiter-
führen können. Auch wenn Mütter wegen Schwangerschaft oder Entbindung den Haushalt
nicht weiterführen können, kann eine Haushaltshilfe gewährt werden. Voraussetzung ist,
dass im Haushalt ein Kind unter zwölf Jahren lebt oder behindert oder aber auf Hilfe angewiesen
ist und keine andere im Haushalt lebende Person, den Haushalt übernehmen kann.
253. Gesundheit
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Weitere Informationen gibt Ihnen Ihre Krankenkasse oder folgende Anbieter häuslicher Dienstleistungen:
AWO Sozialstation gGmbHSteinfelder Str. 15
42781 Haan
Tel. 02129 - 55 67 89
Caritas im Kreis Mettmann e.V.Turmstr. 5 A
40878 Ratingen
Tel. 02129 - 100 49 77
Diakonie im Kirchenkreis Düsseldorf-Mettmann gGmbHBahnstr. 64
40699 Erkrath
Tel. 0211 - 28 07 03 48
Weitere Informationen und Dienstleister fi nden Sie auch in der Broschüre Haushaltsnahe Dienst-
leistungen in der Region, Herausgeber: Stadt Solingen, Kreis Mettmann, Stadt Remscheid, Stadt
Wuppertal, gefördert vom Ministerium für Generationen, Familie, und Integration des Landes
Nordrhein-Westfalen. Diese Broschüre bekommen Sie beim Amt für Jugend, Soziales und Schule,
Alleestraße 8 oder auf der Homepage des Kreis Mettmann im Download unter „Publikationen“
www.kreis-mettmann.de.
3.8 Erste Hilfe am Kind - Kurse
Deutsche Rotes Kreuz - Ortsverein Haan e.V.Bahnhofstr. 43
42781 Haan
Tel. 02129 - 313 59
Das Rote Kreuz Haan bietet spezielle Kurse zum Thema „Erste Hilfe am Kind” an. Hier kann man
lernen, wie man im Notfall Kindern mit einfachen und entschlossen durchgeführten Maßnahmen
helfen kann. Die wichtigsten Maßnahmen sind leicht zu erlernen und mit bloßen Händen anzu-
wenden.
Die Kurse sind eintägig und kosten 25 Euro und werden auch vom DRK Haan in den Familien-
zentren angeboten. Termine sind beim DRK oder in Ihrem Familienzentrum (Adressen in Kapitel
6) nachzufragen.
26 3. Gesundheit
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4.1 Gesund groß werdenZuweilen brauchen Eltern Rat & Hilfe
Jedes Kind ist einzigartig, hat seine eigene Art mit persönlichen Vorlieben und Abneigungen und
entwickelt sich in seinem eigenen Tempo. Ein Kind in seiner Entwicklung zu begleiten und zu
unterstützen ist eine schöne, aber auch nicht immer leichte Aufgabe. Manchmal geben Gesund-
heit und Entwicklung des Kindes Anlass zur Sorge und auch Eltern können im Erziehungs- und
Familienalltag an ihre Grenzen stoßen. Bei manchen Problemen sind fachliche Beratung und
Unterstützung nötig. Da ist es gut zu wissen, wie und wo Sie Rat und Hilfe fi nden können.
Ansprechpartnerin bei der Stadt Haan:
Amt für Jugend, Soziales und SchuleAlleestr. 8
42781 Haan
Frau Müller Tel. 02129 - 911 491
BabybegrüßungWillkommen im Leben – Willkommen in HaanDie Stadt Haan möchte Ihnen zur Geburt Ihres Kindes gratulieren und Ihr Kind willkommen
heißen. Sie erhalten ca. 6-8 Wochen nach der Geburt Ihres Kindes ein Anschreiben des Bür-
germeisters, in dem Ihnen ein Termin für ein Hausbesuch unserer Sozialpädagogin angeboten
wird. Bei dem Hausbesuch wird Ihnen die Babybegrüßungstasche mit Geschenken sowie vielen
Informationen rund um die Entwicklung, Pfl ege und die Ernährung ihres Babys überreicht. Das
Gespräch bietet viel Raum für ihre Fragen und Anliegen und kann bei Bedarf über Betreuungs-
möglichkeiten ihres Kindes in der Stadt Haan aufklären.
Amt für Jugend, Soziales und SchuleAlleestr. 8
42781 Haan
Frau Müller Tel. 02129 - 911 491
Sicherer BabyschlafDie Rückenlage ist am sichersten für den gesunden Schlaf Ihres Babys. Legen Sie Ihr Kind deshalb
nur in Rückenlage zum Schlafen, nicht in Bauchlage und nicht in Seitenlage. In Bauchlage kom-
men Mund und Nase Ihres Babys leicht auf der Matratze zum Liegen und werden verschlossen.
Das Wiedereinatmen der gerade ausgeatmeten Luft kann zu Sauerstoffmangel und Atemstill-
stand führen. Auch die Seitenlage schützt Ihr Baby nicht davor.
Verwenden Sie Schlafsäcke und kein Bettdecke: Eine Bettdecke ist für das Babybett ungeeignet,
da sie eine Überwärmung des Kindes und unter Umständen auch eine Rückatmung hervorrufen
kann, die lebensbedrohlich sein kann. Babys können sich schon sehr früh, lange bevor sie sich
274. Babys erstes Jahr
4. Babys erstes Jahr
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selbst drehen, eine Bettdecke über den Kopf ziehen oder sich darunter bewegen. Im Gegensatz
zu Bettdecken lassen sich Babyschlafsäcke nicht wegstrampeln oder über den Kopf ziehen.
Auch Kopfkissen und Schaffelle gehören nicht ins Babybett. Das Schaffell führt nicht, wie von
Herstellern gerne behauptet wird, zum Wärmeausgleich, sondern kann im Bett aufgrund des
isolierenden Lederrückens zu einer Überwärmung und Rückatmung führen. Manche Hersteller
von Matratzen, Lammfellen und Bettdecken werben gerne mit dem Begriff „atmungsaktiv”.
Dieser bezeichnet ausschließlich die Aufnahme- und Wiederabgabefähigkeit von Feuchtigkeit.
„Atmungsaktiv” meint also nicht die Vermeidung von Rückatmung! Auch Wärmfl aschen oder
Heizkissen gehören nicht ins Babybett: Überwärmung und lebensbedrohliche Verbrühungen
können die Folge sein.
Weitere Informationen fi nden Sie auf den Internetseiten:
www.babyschlaf.de und www.babyhilfe-deutschland.de.
Schlaf im ersten Lebensjahr:In den ersten Monaten kann die Frage des Schlafens zu einem fast alles beherrschenden Famili-
enthema werden. Dass Kinder in den ersten Lebensmonaten mehrmals nachts wach werden, ist
nicht nur normal, sondern auch wichtig für ihre Entwicklung. Sie schlafen in diesem Alter fast die
ganze Nacht in einem leichtem Schlaf, der es ihnen ermöglicht, ihre Bedürfnisse wahrzunehmen
und aufzuwachen, wenn sie Hunger haben, ihnen kalt ist oder die Windeln voll sind.
Säuglinge müssen ihren Rhythmus erst noch entwickeln und das ist nicht immer ganz einfach.
Manchmal benötigen Eltern Hilfe. Sprechen Sie mit Ihrer Kinderärztin, Ihrem Kinderarzt oder der
Hebamme über Ihre Situation.
Ausführliche Informationen fi nden Sie auf der Internetseite der Bundeszentrale für gesundheitli-
che Aufklärung: www.kindergesundheit-info.de.
Wenn das Baby schreit ...Wenn das Baby schreit, hat es immer einen Grund dafür; auch wenn man diesen nicht gleich
erkennen kann. Gesunde Babys schreien, wenn sie hungrig und müde sind, die Windel voll
haben, Ihre Stimme hören möchten und Körperkontakt brauchen. Gesunde Säuglinge schreien
durchschnittlich zwei bis drei Stunden am Tag - manchmal aber auch viel länger. In Ausnahme-
fällen auch mit nur kurzen Unterbrechungen den ganzen Tag. Dieses kann normal und ohne
Krankheitsursache sein. Achten Sie auf Veränderungen des Schreiens. Nehmen Sie Kontakt zu
Ihrer Kinderärztin, Ihrem Kinderarzt oder zur Beratung im Krankenhaus auf, wenn Ihr Baby länger
und lauter als üblich schreit oder einen kranken Eindruck macht.
Was Sie noch tun können: Nehmen Sie das Baby auf den Arm und schaukeln oder wiegen Sie
es sanft, gehen Sie langsam mit ihm herum, sprechen Sie zu dem Baby oder singen Sie leise,
versuchen Sie es mit einem Schnuller, streicheln oder massieren Sie sanft den Bauch oder Rücken,
bieten Sie ihm zu trinken an, wechseln Sie sich in der Betreuung ab, gehen Sie mit dem Kind
spazieren.
28 4. Babys erstes Jahr
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Auch wenn Ihr Baby schreit und schreit und schreit und Sie entkräftet und entnervt sind: Schüt-
teln Sie Ihr Kind nicht. Der Kopf des Babys schlägt insbesondere beim Schütteln ungeschützt hin
und her. Das Gehirn des kleinen Kindes ist sehr zart und verletzlich. Schon hastige Bewegungen
ohne Halten des Kopfes können gefährlich sein. Durch das Schütteln kommt es zum Einriss von
Blutgefäßen im Gehirn. Diese Blutungen können zu bleibenden Schäden des Gehirns führen,
z.B. zu schweren und sehr schweren Entwicklungsstörungen mit Seh-/Hör- oder Sprachausfällen,
körperlichen und geistigen Behinderungen, Verhaltensstörungen oder Krampfl eiden. Auch für
Kleinkinder kann Schütteln lebensgefährlich sein!
Versuchen Sie, etwas Distanz zu bekommen und geben Sie sich eine Chance sich zu beruhigen
z.B. indem Sie kurz den Raum verlassen, vorher Ihr Kind sicher ins Babybett legen und/oder durch
ein Telefongespräch mit einer Vertrauensperson. Holen Sie sich Rat und Hilfe, z.B. bei Ihrem
Kinderarzt oder in Ihrem Geburtskrankenhaus. Im Sana Krankenhaus in Düsseldorf – Gerresheim
gibt es auch speziell eine Schreiambulanz:
Ambulanz „von 0-3“ für Säuglinge und Kleinkinder mit Schrei-, Schlaf- und Fütterstörungen
Sana Kliniken Düsseldorf GmbHSana Krankenhaus GerresheimGräulinger Str. 120
40625 Düsseldorf
Tel. 0211 - 28 00 01
www.sana-gerresheim.de
Hilfen für Eltern mit Säuglingen und Kleinkindern in Haan
Die Zeit mit einem Baby oder Kleinkind ist eine Phase voller Freude, Liebe und Stolz, aber manch-
mal auch voller Anstrengung, Unsicherheit und Erschöpfung. Vor allem, wenn Babys sehr unruhig
sind, schlecht schlafen oder viel schreien, brauchen Eltern Entlastung und Hilfe. Und das ist gar
nicht so selten. Fast jedes 5. Baby schreit häufi ger und intensiver als Babys das üblicherweise tun.
Die Psychologische Beratungsstelle hilft Ihnen …
wenn Ihr Baby sehr irritierbar ist und sich kaum beruhigen lässt,
wenn es oft und anhaltend schreit,
wenn Ihr Kind abends schlecht einschläft oder nachts immer wieder aufwacht und nicht mehr weiterschlafen kann,
wenn es Probleme beim Füttern oder Essen gibt,
wenn Ihr Kind plötzlich heftige Trotz- und Wutanfälle bekommt,
wenn Sie sich Sorgen um Ihr Kind und seine Entwicklung machen.
Psychologische Beratungsstelle Hilden/HaanAm Rathaus 1, 40721 Hilden
Tel. 02103 - 722 71, Fax 02103 - 726 18
Anmeldung:
Montag - Donnerstag09.00 - 16.00 Uhr
Freitags 09.00 - 12.00 Uhr
294. Babys erstes Jahr
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Weitere Informationen zum Thema Schreiprobleme fi nden auf der Internetseite:
www.kindergesundheit-info.de.
Gesunde ErnährungStillen ist das Beste, was Sie für Ihr Baby tun können, denn die Muttermilch ist zu jeder Zeit ganz
individuell an die Bedürfnisse Ihres Babys angepasst. Wenn es mit dem Stillen nicht klappen
sollte, stehen geprüfte Säuglingsmilchprodukte zur Verfügung. In den ersten 5 Monaten sollte
ein Baby ausschließlich Muttermilch oder Säuglingsmilchprodukte bekommen. Ungefähr ab dem
5. Monat geht es Schritt für Schritt in die Beikost, d.h. einzelne Milchmahlzeiten werden behut-
sam durch Beikost ersetzt, zu Beginn einen Gemüse-Kartoffel-Fleisch-Brei, dann einen Vollmilch-
Getreide-Brei und schließlich einen Getreide-Obst-Brei.
Wenn Sie als VegetarierIn auch Ihr Kind vegetarisch ernähren möchten, sollten Sie sich genau
über die notwendige Lebensmittelauswahl informieren. Dies ist wichtig, damit Ihr Kind alle Nähr-
stoffe, die für sein Wachstum notwendig sind, in ausreichender Menge erhält. Vor allem die
Versorgung mit Eisen bedarf der besonderen Aufmerksamkeit.
Ausführliche Informationen fi nden Sie auch beim Forschungsinstitut für Kinderernährung Dort-
mund (fi nanziert vom Ministerium für Innovation, Wissenschaft, Forschung und Technologie
NRW).
Service-Telefon:
0180 - 479 81 83 und auf der Internetseite des Instituts www.fke-do.de sowie auf der Internet-
seite www.kindergesundheit-info.de und bei der Deutschen Gesellschaft für Ernährung e.V., Tel.
0228 - 377 66 00 oder unter www.dge.
Der Ernährungsplan für das erste Lebensjahr
30 4. Babys erstes Jahr
Gemüse-Kartoffel-Fleisch-Brei
Brot-Milch-Mahlzeiten
Getreide-Obst-Brei
Zwischenmahlzeit
Zwischenmahlzeit
Brot- Milch-Mahlzeiten
Muttermilchoder
Säuglingsmilch
Milch-Getreide-Brei
1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. 8. 9. 10. 11. 12.
Monate
-
Ernährung in Schwangerschaft und Stillzeit www.aid.de
Auf der Internetseite des aid Infodienstes (gefördert vom Bundesministerium für Ernährung,
Landwirtschaft und Verbraucherschutz) gibt es Informationen zu Fragen der Ernährung von Mut-
ter und Kind im ersten Lebensjahr. Eltern können zum Beispiel erfahren, auf welche Lebens- und
Genussmittel die Mutter während der Stillzeit besser verzichten sollte und welche Lebensmittel
das Kind im ersten Lebensjahr meiden sollte. Unter anderem können Eltern hier auch den Ernäh-
rungsplan für das erste Lebensjahr und eine Übersicht über die empfohlenen Verzehrmengen für
Stillende einsehen und ausdrucken.
Allergien vorbeugen von Anfang an www.daab.de
Auf dieser Seite gibt der Deutsche Allergie- und Asthmabund e.V. (DAAB) Eltern allergiegefähr-
deter Babys Empfehlungen zur Einführung der einzelnen Breie und bietet eine Orientierungshilfe
für die Einführung weiterer Lebensmittel.
Motorische Entwicklung im ersten Lebensjahr
Im ersten Lebensjahr werden Kinder von ihrem direkten Umfeld am nachhaltigsten durch die
Motorik erlebt. Das liegt meist daran, dass die Fortschritte in den anderen Entwicklungsbereichen
wie die Sprache und das Denken weniger leicht erkennbar sind.
In den ersten etwa anderthalb Jahren wird aus einem hilfl osen Säugling, dass noch zu keinen
willentlichen Bewegungen fähig ist, ein aufrechtes Kleinkind mit zielgerichteter Motorik. Dabei
läuft die motorische Entwicklung keinesfalls bei jedem Kind gleich ab. Sie ist überwiegend ein
Reifungsprozess, der nach inneren Gesetzmäßigkeiten abläuft. Die motorische Entwicklung steht
in keinen Zusammenhang mit der Intelligenz des Kindes. Kinder die sich motorisch langsamer
entwickeln, sind im Schulalter nicht weniger intelligent als Kinder die früh bestimmte Meilen-
steine der Motorik erreicht haben. Auch wenn die Eltern viel mit den Kind üben, wird dies den
Reifungsprozess nicht beschleunigen.
Jedoch ist die elterliche Erziehung und das Umfeld nicht bedeutungslos. Die Eltern können dem
Kind ein Umfeld ermöglichen, dass Anreize zur Bewegung schafft. Zusätzlich wirkt sich die Erzie-
hungshaltung, die die Eltern dem kindlichen Bewegungsdrang entgegenbringen auf die Motorik
aus. Ein Kind welches nie eine Treppe unter Aufsicht hoch und herunter krabbeln durfte, wird
auch mit 3 Jahren nur mit Mühe eine Treppe bewältigen. Kinder die sich viel auf Spielplätzen
oder im Wald bewegen, werden motorisch geschickter und eine andere Beziehung zum Körper
haben, als Kinder deren Möglichkeiten auf die Wohnung beschränkt sind.
314. Babys erstes Jahr
-
Meilensteine der motorischen Entwicklung:
Die motorische Entwicklung verläuft oft sehr unterschiedlich. In der nachfolgenden Aufl istung
werden Zeitspannen dargestellt, in denen bei der Mehrheit der Kinder die Meilensteine der Ent-
wicklung erreichen.
3 - 6 Monate Dreht sich zur Seite
5 - 9 Monate Dreht sich auf den Bauch
6 - 10 Monate Dreht sich auf den Rücken
7 - 11 Monate Robbt
8 - 12 Monate Krabbelt
8 ½ - 13 Monate Setzt sich auf
9 - 13 Monate Steht auf
9 - 14 Monate Geht an Möbeln entlang
9 - 20 Monate Geht frei
10 - 20 Monate Geht sicher
Spielanregungen
Das Spiel ist ein wichtiger Bestandteil der kindlichen Entwicklung. Beim Spielen werden vielfältige
Erfahrungen gemacht, die für die geistige, sprachliche und soziale Entwicklung bedeutsam sind.
Der Sinn des Spielens liegt nicht in einem Ergebnis, welches erreicht werden muss, sondern in der
Handlung selbst. Anhand des Spielverhaltens lassen sich die verschiedenen Entwicklungsstadien
des Kindes erkennen, die Abfolge derer sind bei allen Kindern gleich (nicht das zeitliche Auftre-
ten). So räumt beispielsweise jedes Kind mit etwa 12 Monaten gerne Behälter ein und aus, baut
mit 18 Monaten einen Turm und mit 24 Monaten einen Zug.
Es gibt für gemeinsame Aktivitäten mit Ihrem Kind verschiedene Spielanregungen, die die Kinder
gerne annehmen. Hierfür sollte ein Kind ausgeschlafen und zufrieden sein. Sobald das Kind kein
Interesse mehr am Spiel hat, wendet es sich ab. Nehmen sie dieses Signal ernst und machen sie
eine Pause.
Spielideen für die ganz Kleinen:
Erste drei Monate:
Soziales Spiel mit den Eltern
Dabei liegt der Säugling am besten im Schoß des Spielpartners mit dem Gesicht zugewandt.
Wird jetzt mit dem Kind gesprochen, ihm etwas vorgesungen oder Fingerspiele gemacht, achtet
das Kind sehr interessiert auf die Mimik und Gestik des Erwachsenen.
32 4. Babys erstes Jahr
-
Sinnliche Körpererfahrungen
Viele Babys lieben es, nach dem Baden mit einem Handtuch vorsichtig abgerubbelt zu werden,
danach kann sanft eingecremt werden.
Spiel mit Farben
Die erste Farbe, die Babys erkennen können ist rot. Nehmen Sie einen roten Ball, Becher oder
Tuch und bewegen es langsam nach rechts und links oder oben und unten. Das Baby wird den
Bewegungen mit den Augen folgen.
Spiel mit den Händen
Babys nehmen die Hände (später auch andere Gegenstände) in den Mund um diese zu erkun-
den. Es befühlt die Finger mit seinen Lippen und seiner Zunge.
Spiel auf dem Bauch
Sobald das Kind den Kopf aus eigener Kraft auf der Bauchlage hochhalten kann (mit etwa 3 Mo-
naten) und ein wenig Kraft in den Armen hat um sich abzustützen kann das Baby auch auf dem
Bauch spielen. Zur Unterstützung kann dem Baby eine Handtuchrolle unter die Achseln gelegt
werden. Das Spiel auf dem Bauch ist sehr wichtig um später zu robben oder zu krabbeln. Nun
kann ein Spielzeug, das mit ein wenig Abstand aufgestellt wird, betrachtet, später auch danach
gegriffen werden.
4 - 8 Monate:
Spiel mit Gegenständen
Das Kind kann nun Gegenstände greifen und sie untersuchen. Besonders geeignet sind hierfür
griffi ge, leichte Gegenstände. Da die Bewegungen noch recht unkoordiniert sind, werden Ge-
genstände auch oft versehentlich gegen den Kopf geschlagen. Daher sind weiche Gegenstände
sinnvoll.
Versteckte Tücher
Das Kind liegt auf dem Bauch vor einer Kiste mit einem oder zwei großen Löchern. Hierfür
können sie einen alten Karton oder eine Bananenkiste nehmen und zwei große Löcher hinein
schneiden. Jetzt verstecken Sie große bunte Tücher in den Karton und lassen es ein Stück aus
dem Loch hinaus gucken. Jetzt kann das Baby die Tücher herausziehen.
Seifenblasen
Fast jedes Kind liebt Seifenblasen. Anfangs liegt das Baby auf dem Rücken und betrachtet die
Seifenblasen. Später geht dies natürlich auch im Sitzen und es wird danach gegriffen.
Kuckuck-Spiel
Bedecken Sie Ihr Gesicht mit einem Tuch und ziehen Sie es dann plötzlich wieder weg. Das Kind
wird dieses Spiel lieben, da es mit ca.8 Monaten gelernt hat, dass Gegenstände oder Personen
nicht verschwinden, wenn es sie nicht mehr sieht (sog. Objektpermanenz). Es freut sich, da seine
Erwartung, dass sie noch da sind, erfüllt wird.
334. Babys erstes Jahr
-
34 4. Babys erstes Jahr
8 -12 Monate:
Rasseln
Das Kind erkennt den Zusammenhang zwischen Ursache und Wirkung (sog. Kausalität). Be-
sonders beliebt sind jetzt Gegenstände die Geräusche machen, zum Beispiel Rasseln. Diese las-
sen sich gut aus verschiedenen Alltagsgegenständen selber herstellen. Füllen sie z.B. saubere
Joghurtdrink-Behälter mit Reis oder Nudeln.
Krabbel-Parcours
Kann Ihr Kind krabbeln, können Sie ihm einen Parcours mit verschiedenen Krabbelerlebnissen
anbieten. Bauen Sie erhöhte Ebenen aus Kissen, Decken oder festen Kartons.
Inhalt-Behälter-Spiel
Geben Sie Ihrem Kind verschiedene Gefäße zum Ein- und Ausräumen. Zum Beispiel Dosen mit
kurzen Nudeln, Knöpfen oder kleinen Bällen. Hierbei muss unbedingt darauf geachtet werden,
dass keine Gegenstände in den Mund genommen und verschluckt werden. Es darf also nur
unter ihrer Aufsicht gespielt werden. Alternativ können Sie Ihrem Kind eine Schublade, z.B. mit
Plastikschüsseln zum Ein- und Ausräumen zur Verfügung stellen.
Nichtrauchen in der Schwangerschaft und danach!Wenn Eltern nicht rauchen, mindern sie dadurch ganz erheblich eine Reihe von Risiken und Ge-
fahren für das Kind. Rauchen während der Schwangerschaft belastet nicht nur die Gesundheit
der Mutter, es wirkt sich nachweislich auch auf die Entwicklung und Gesundheit des Kindes
aus. Doch auch über die Geburt hinaus stärkt das Nichtrauchen die Entwicklung und Gesund-
heit des Kindes. Eine rauchfreie Schwangerschaft vermindert deutlich die Gefahr des plötzlichen
Säuglingstodes für das Kind und senkt das Risiko von Infektionserkrankungen und allergischen
Reaktionen.
Die Internetseite www.rauchfrei-info.de (Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung) richtet
sich an Erwachsene und bietet ein breites Informationsspektrum rund um das Thema „Rauchen/
Nichtrauchen“.
Die Internetseite www.familienplanung.de (Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung) in-
formiert zum Thema Rauchen in der Schwangerschaft. Die Seite klärt über nachweisliche Risiken
durch Rauchen und Passivrauchen für das ungeborene Kind auf.
Kinder schützen — Unfälle verhütenBabys und Kleinkinder haben noch kein Gefahrenbewusstsein. Sie spielen mit allem, was sie
irgendwie in ihre Hände bekommen. Kinder sind neugierig, wollen ihre Umwelt erkunden und
haben einen großen Bewegungsdrang. Kinder nehmen ihre Umwelt anders wahr als Erwachse-
ne, das Seh- und Hörvermögen ist noch nicht voll ausgebildet und Kinder reagieren langsamer
auf Gefahren.
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354. Babys erstes Jahr
Wir empfehlen die kostenlose Broschüre: „Kinder schützen - Unfälle verhüten“ von der Bundes-
zentrale für gesundheitliche Aufklärung, www.bzga.de. Bestelladresse: BZgA, Postfach, 52101
Köln, Bestellnummer: 110050000, oder per eMail: [email protected]. Auch die Internetseite www.
kindersicherheit.de möchten wir Ihnen empfehlen.
4.2 Gruppenangebote für Eltern mit Babys im ersten Lebensjahr
„Rund und Herum“ die Praxis für Familienbegleitung
Im Jahr 2013 wurde die Praxis für Familienbegleitung „Rund und Herum“ gegründet. Hier kön-
nen Sie Kurse wie Geburtsvorbereitung, Rückbildung, Babymassage und FABEL besuchen. Auch
Trage-, Still- & Stoffwindelberatungen sowie verschiedene Workshops gehören zum Angebot.
Genaue Informationen über die Kurse, Workshops und diverse andere Angebote, fi nden sie auf
der Homepage www.rundundherum.de
„Rund und Herum“ die Praxis für FamilienbegleitungLandstr. 55
42781 Haan
Ansprechpartnerin: Eva Merks
Tel. 0151- 22 28 60 80
HTV – Angebote für Schwangere, Babys und Kleinkinder
Der Haaner Turnverein bietet ab sofort Kurse für werdende Eltern, Babys und Kleinkinder an.
Unter anderem gibt es folgende Angebote: Geburtsvorbereitungskurse, Schwangerschafts- und
Rückbildungsangebote (u.a. Yoga), Babymassage, PEKiP und Spielgruppen.
Hanner Turnverein 1863 e.V. Turnstr. 24
42781 Haan
Tel. 02129 - 56 55 - 0
Theraqua.med
Theraqua.med bietet folgende Kurse für Schwangere und Mütter mit Babys an: Aqua –Fitness
für Schwangere, Rückbildungskurse, Mutter – Kind – Turnen, Ball (Babys Lernen Laufen) sowie
Baby- und Kleinkindschwimmen.
Theraqua.med Ginsterweg 23
42781 Haan
Tel. 02129 - 56 69 95
Fax 02129 - 56 69 96
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36 4. Babys erstes Jahr
Das Evangelisches Familienbildungswerk
Das Evangelische Familienbildungswerk der NeanderDiakonie bietet in seiner Zentrale in Ratin-
gen-Mitte und in diversen Außenstellen in Ratingen, Mettmann, Erkrath und Haan unterschiedli-
che Kurse und Veranstaltungen für die ganze Familie und Einzelpersonen an.
In Haan werden derzeit folgende Kurse im Ev. Gemeindezentrum Flemingstraße angeboten: El-
ternstart, Gemeinsam wachsen-für Eltern mit Babys bis zum 1.Lebensjahr, Gemeinsam wachsen-
für Eltern und Kindern von 1-3 Jahren.
Evangelisches Familienbildungswerk Turmstraße 1
40878 Ratingen
Tel. 02102 -10 94 0
Fax 02102 -10 94 29
Über aktuelle Babygruppen in Haan informiert sie gerne
Amt für Jugend, Soziales und SchuleAlleestr. 8
42781 Haan
Frau Müller
Tel. 02129 - 911 491
Elba Programm - Eltern mit Babys im ersten Lebensjahr - DRK
Dieses Programm richtet sich an Erziehende mit Babys im 1. Lebensjahr. Ziel ist die Unterstüt-
zung und Begleitung von Eltern in ihrer Lebenssituation sowie die Förderung einer positiven
Eltern-Kind-Beziehung und der kindlichen Frühentwicklung. Bestandteil der Gruppenstunden
sind daher zwei charakteristische Elemente: ein Gesprächs- und ein Erlebnisteil mit Spiel-, Bewe-
gungs- und Sinnesanregungen, aber auch Elementen der Ruhe und Entspannung für Eltern und
Kinder. Dies ermöglicht gemeinsame Erlebnisse, Spaß und Bewegung und eröffnet Eltern dabei
verschiedene Möglichkeiten zur Unterstützung der kindlichen Entwicklung. Weitere Informatio-
nen unter www.drk.de.
Das PEKiP®-Konzept
Das Prager-Eltern-Kind-Programm ist ein Konzept für die Gruppenarbeit mit Eltern und ihren
Kindern im ersten Lebensjahr. Ziel des PEKiP® ist es, Eltern und Babys im sensiblen Prozess des
Zueinanderfi ndens zu unterstützen, um das Baby in seiner momentanen Situation und seiner
Entwicklung wahrzunehmen, zu begleiten und zu fördern; die Beziehung zwischen dem Baby
und seinen Eltern zu stärken und zu vertiefen; die Eltern in ihrer Situation zu begleiten und den
Erfahrungsaustausch sowie die Kontakte der Eltern untereinander zu fördern; dem Baby Kon-
takte zu Gleichaltrigen zu ermöglichen. Ab der 4.-6. Lebenswoche treffen sich junge Eltern mit
ihren Babys in kleinen Gruppen. Im Mittelpunkt stehen in der Gruppenarbeit die PEKiP®-Spiel-,
Bewegungs- und Sinnesanregungen für Eltern und Kinder. Die angebotenen Anregungen sind
dem jeweiligen Entwicklungsstand des Kindes angemessen. Weitere Informationen unter www.
pekip.de.
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374. Babys erstes Jahr
Pikler®-Babygruppen
Grundsätze von Pikler: Jedes Kind hat sein eigenes Zeitmaß der Entwicklung. Seine Autonomie,
Individualität und Persönlichkeit können sich entfalten, wenn es sich möglichst selbständig ent-
wickeln darf. Geborgen in sicheren, stabilen Beziehungen lernen Kinder, sich aus eigener Initia-
tive, gemäß ihren Interessen zu bewegen und zu spielen. Kommunikation und Sozialverhalten
entstehen im Dialog mit den Erwachsenen, wenn die kindlichen Signale verstanden und sinnvoll
erwidert werden. Damit selbständiges Lernen möglich wird, müssen die Erwachsenen eine Um-
gebung gestalten, die den momentanen Bedürfnissen und Bestrebungen des Kindes entspricht.
Die Forschung Emmi Piklers galt der selbständigen Aktivität im Säuglings-und Kleinkind-
alter: der aktiven und ungestörten Bewegungsentwicklung, dem eigenständigen Spiel,
der Verbindung zwischen Bewegungs- und Spieltätigkeit. Sie erforschte die Stufen der
Aufmerksamkeitsfähigkeit, als Grundlage des kognitiven Lernens. Weitere Infos unter
www.pikler.de.
Neben Gruppenangeboten wie z.B. Pikler, Pekip und Elba gibt es weitere Angebote wie Müt-
tercafes, Müttertreffs, Hebammengruppen und Bewegungs- und Spielgruppen für Babys erstes
Jahr. Informationen über die vielfältigen Angebote und die pädagogische Ausrichtung der Inhal-
te können Ihnen die jeweiligen Anbieter geben.
Darüber hinaus haben die umliegenden Krankenhäuser weitere Gruppenangebote für Eltern mit
Babys im ersten Lebensjahr sowie Säuglingspfl egekurse und Kurse für Babys Gesundheit. Die
Kontaktadressen der umliegenden Krankenhäuser fi nden Sie in Kapitel 3. Gesundheit.
Das Fabel®-Konzept
Fabel® ist die Abkürzung für Familienzentriertes Baby-Eltern-Konzept. Dieser Kurs begleitet Fa-
milien im ersten Lebensjahr. Es treffen sich Mütter, Väter und ihre Babys in kleinen Gruppen zum
Austausch, Spielen und Beobachten.
Es wird großen Wert auf das jeweilige eigene Tempo des Kindes gelegt. Durch viele eingebau-
te Beobachtungszeiten werden erstaunliche Erkenntnisse und wertvolle Momente gesammelt.
Zusätzlich lernen die Eltern viele Schaukel- und Bewegungsspiele, Fingerspiele und Kinderlieder
kennen.
Damit sich die Kinder ganzheitlich wahrnehmen können, sind sie meist wenig bekleidet oder
nackt. Der Kurs wird von einer ausgebildeten Fabel-Kursleiterin geführt.
www.fabel-kurs.de
4.3 Babyschwimmen
Spaß im Wasser und die Förderung der Bewegung stehen immer im Vordergrund des Baby-
schwimmens. Die Eltern erlernen wichtige und vor allem sichere Griffe und Haltetechniken und
sehen, wie Ihr Baby die große Bewegungsmöglichkeit im Wasser ausnutzt. Babyschwimmen er-
-
möglicht Säuglingen eine Fortbewegungsmöglichkeit, bereits in einem Stadium, in dem eine
Fortbewegung an Land noch nicht möglich ist. Wasser stimuliert die Bewegungs- und Sinnesfä-
higkeit des Babys und es vermittelt neue Eindrücke. Bereits nach dem dritten Lebensmonat kann
man mit seinem Kind am Babyschwimmen teilnehmen, vorausgesetzt, Eltern und Kind haben
Spaß daran.
Angebote in Haan:
Theraqua-med Institut für GesundheitssportFrau Tina Draeger, Dipl. Sportwiss.Ginsterweg 23
42781 Haan
Tel. 02129 - 56 69 95
4.4 Babymassage
Babymassage ist auch seit jeher in vielen Kulturen (vor allem in Indien) verbreitet. In der westli-
chen Welt war sie lange in Vergessenheit geraten. Der Arzt Frederick Leboyer, der einige Jahre
in Indien lebte, brachte die alte Tradition in den 80er Jahren wieder nach Europa, und seither
erfreut sie sich großer Beliebtheit. Das Alter der Babys sollte zwischen der dritten Lebenswoche
und dem Krabbelalter sein.
Angebote in Haan:
Caritas Kindertagesstätte und Familienzentrum
St. Nicolaus, Haan-GruitenDüsselberger Str. 7
42781 Haan
Frau RichartzTel. 02104 - 622 33
Praxis für FamilienbegleitungLandstr. 55
42781 Haan
Eva Merks
Tel. 0151 - 22 28 60
Theraqua-med Institut für GesundheitssportFrau Tina Draeger, Dipl. Sportwiss.Ginsterweg 23
42781 Haan
Tel. 02129 - 56 69 95
Zentrum für KindertherapieErkrather Str. 110
42781 Haan
Tel. 02129 - 5 11 10
info@zentrumfuerkindertherapie.dewww.zentrumfuerkindertherapie.de
Haaner Turnverein 1863 e.V.Turnstr. 25
42781 Haan
Tel. 02129 - 56 55 - 0
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38 4. Babys erstes Jahr
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Ein Familienzentrum ist eine Kindertageseinrichtung oder ein Zusammenschluss mehrerer Kinder-
tageseinrichtungen, das neben seinen Aufgaben als Tageseinrichtung (Bildung, Erziehung und
Betreuung der Kinder) auch die Aufgabe übernommen hat, allen Familien im Stadtteil Unter-
stützung, Beratung und Hilfe anzubieten. Nordrhein-Westfalen fördert als erstes Bundesland in
Deutschland die Weiterentwicklung von Kindertagesstätten zu Familienzentren.
Familienzentren sind Ansprechpartner für alle Familien mit Kindern im Stadtteil. Sie begleiten
Eltern bei sämtlichen Erziehungsaufgaben und stehen ihnen unterstützend zur Seite.
Angebote der Familienzentren in Haan sind z.B. Begegnungsangebote (Elterncafé und Eltern-
Kind-Gruppen), Angebote der Gesundheits- und Bewegungsförderung und der Elternberatung.
Ein Netzwerk von unterschiedlichen Kooperationspartnern (verschiedene Einrichtungen wie z.B.
Familienbildungswerke, Beratungsstellen, Musikschulen und Einrichtungen zur Bewegungsför-
derung) macht vielfältige Angebote möglich.
Die 4 Familienzentren in Haan:
AWO - Haus für FamilienKindertagesstätte undNachbarschaftstreffAm Bandenfeld 110
42781 Haan
Ihre Ansprechpartnerin:Frau Bachmann-BlumenrathTel. 02129 - 21 88
Fax 02129 - 376 69 08
Caritas Kindertagesstätte und Familienzentrum
St. Nicolaus Haan-GruitenDüsselberger Str. 7
42781 Haan
Ihre Ansprechpartnerin:Frau RichartzTel. 02104 - 622 33
395. Familienzentren
5. Familienzentren
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Ökumenisches Familienzentrum(Zusammenschluss der Katholischen Tageseinrichtung St. Chrysanthus und Daria mit der
Evangelischen Tageseinrichtung Am Park) www.oefz.de.
Evangelische Tageseinrichtung für Kinder „Am Park“Bismarckstr. 10
42781 Haan
Ihre Ansprechpartnerin:Frau KönigTel. 02129 - 37 45 32
Katholische TageseinrichtungSt. Chrysanthus und DariaBreidenhofer Str. 1
42781 Haan
Ihre Ansprechpartnerin:Frau LukaschewskiTel. 02129 - 79 10
Städtisches Familienzentrum AlleezwergeAlleestr. 8
42781 Haan
Ihre Ansprechpartnerin:Frau Kassel-KettlerTel. 02129 - 911 499
40 5. Famileinzentren
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Mit dem Konzept der Spiel- und Kontaktgruppen sollen Eltern in ihren alltäglichen Erziehungs-
aufgaben unterstützt werden. Ziele sind die Förderung der positiven Beziehung zum Kind, die
Stärkung der erzieherischen Kompetenz der Eltern und die Begleitung der kindlichen Entwick-
lung. In Gruppen von 8-12 Eltern und ihren Kindern fi nden unter Begleitung einer Gruppenleite-
rin über einen längeren Zeitraum regelmäßige Treffen statt.
Im gemeinsamen Spiel erleben Mütter/Väter ihr Kind in einem anderen Umfeld. Sie haben die
Chance, die unterschiedlichen Fähigkeiten ihres Kindes zu entdecken und erhalten Anregungen
für den Umgang mit ihren Kindern und für den Alltag zu Hause. Die Kinder können spielend
Erfahrungen sammeln und Kontakte zu gleichaltrigen Kindern knüpfen, ohne die schützende
Nähe der Eltern entbehren zu müssen.
Sie erleben in der Gruppe Gemeinsamkeiten und Unterschiede und entwickeln Freude am Mit-
einander. Die Spielangebote begleiten die Kinder und lassen ihnen Platz für Bewegung, Phanta-
sie und Kreativität.
Als Vorbereitung für den Kindergarten verstehen sich die Spielgruppen, in denen die Kinder ohne
Elternbegleitung meist mehrmals wöchentlich teilnehmen. Die Betreuung der Kinder übernimmt
in diesen Gruppen in der Regel eine Erzieherin oder Sozialpädagogin mit Unterstützung der
Eltern der Kinder.
Das Jugendamt der Stadt Haan hat für die Erstausgabe der Familienbroschüre eine Liste von
Spielgruppen in Haan zusammengestellt. Diese Liste wird regelmäßig überarbeitet und möchte
Eltern einen Überblick geben. Die Liste liegt im Jugendamt auf der Alleestraße 8 in Haan und in
den Familienzentren aus.
Sie können die Liste auch per E-Mail oder telefonisch unter der unten genannten Kontaktadresse
anfordern.
Änderungen und Neuaufnahmen auf der Liste können dem Amt für Jugend, Soziales und Schule
mitgeteilt werden.
Amt für Jugend, Soziales und SchuleAlleestr. 8
42781 Haan
Ihre Ansprechpartnerin:
Frau Fischer, Frau Müller
Tel. 02129 - 911 491
6. Spiel- und Kontaktgruppen (SPI-KO) für Kinder ab 1. Jahr
416. Spiel- und Kontaktgruppen (SPI-KO) für Kinder ab 1. Jahr
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7.1 Tageseinrichtungen für Kinder
Es gibt in Haan 16 Tageseinrichtungen für Kinder in unterschiedlicher Trägerschaft. Alle haben
die Aufgabe die Entwicklung Ihres Kindes zu fördern und zu stärken. Es werden derzeit in den
Tagesgruppen Kinder von 0 Jahren bis zur Einschulung aufgenommen.
Die UN-Behindertenrechtskonvention verankert Inklusion als Leitorientierung im Bildungssystem.
Für Kindertageseinrichtungen bedeutet dies, dass sie für alle Kinder offen stehen und Bildungs-
angebote schaffen, die von einer Vielfalt an Bedürfnissen und Fähigkeiten ausgehen.
Grundlage für die Kinderbetreuung ist das Kinderbildungsgesetz (KiBiz). Im Zentrum des KiBiz
stehen neben dem verstärkten Ausbau des Betreuungsangebotes für unter Dreijährige insbeson-
dere die frühe Bildung und individuelle Förderung von Kindern und mehr Flexibilität für die Eltern
bei der Nutzung des Angebotes.
Auch in