gv20190624; präsentation v1.4 - dietlikon · 4 anfragen nach §17 gemeindegesetz traktanden 2...
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Gemeindeversammlung vom 24.06.2019
1
zur Gemeindeversammlung der politischen Gemeinde vom 24.06.2019
HERZLICH WILLKOMMEN!
1 Genehmigung der Jahresrechnung 2018 der politischen Gemeinde
2 Genehmigung eines Objektkredites von Fr. 81'000 für die 2. Dietliker Kulturnacht
3 Vorberatung der Gemeindeordnung der politischen Gemeinde zuhanden der Urnenabstimmung vom 24.11.2019
4 Anfragen nach § 17 Gemeindegesetz
Traktanden
2 Gemeindeversammlung vom 24.06.2019
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Gemeindeversammlung vom 24.06.2019
2
1 Die Jahresrechnung und die Sonderrechnungen 2018des politischen Gemeindegutes werden genehmigt. Die Laufende Rechnung schliesst bei einem Aufwand von CHF 49'417'733.05und einem Ertrag von CHF 51'158'810.50 mit einem Überschuss ab von CHF 1'741'077.45 (Voranschlag: Rückschlag CHF 111'900.00)
2 Bei Investitionsausgaben im Verwaltungsvermögen von CHF 3'837'928.88 und Einnahmen von CHF 1'096'015.38 betragen die Nettoinvestitionen im Verwaltungsvermögen CHF 2'741'913.50 (Voranschlag: Nettoinvestitionen CHF 9'765'500.00)
Antrag des Gemeinderates (1/3)
3 Gemeindeversammlung vom 24.06.2019
3 In der Investitionsrechnung des Finanzvermögens sind Nettoveränderungen zu verzeichnen von CHF 3'925'977.18 (Voranschlag: CHF 1'200'000.00)
4 Die Bilanz weist Aktiven von CHF106'554'275.63 und Passiven von CHF 57'226'105.97aus. Das Eigenkapital beträgt somit CHF 49'328'169.66 (Zunahme: CHF 1'741'077.45)
Antrag des Gemeinderates (2/3)
4 Gemeindeversammlung vom 24.06.2019
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Gemeindeversammlung vom 24.06.2019
3
5 Für die Verursacherfinanzierten Institutionen müssen ent-sprechende Ausgleichskonti geführt werden. Die folgende Übersicht zeigt die Ergebnisse und die Bestände der ent-sprechenden Spezialfinanzierungskonti:
Antrag des Gemeinderates (3/3)
5 Gemeindeversammlung vom 24.06.2019
Bestand 01.01.2018
Ergebnis Rechnung 2018
Bestand 31.12.2018
Abfallbeseitigung Sackgebühr -60'069.49 11'192.70 -48'876.79 Abfallbeseitigung Grundgebühr 758'324.56 43'437.84 801'762.40 Betriebsgebäude 317'928.11 -317'928.11 0.00 Alterszentrum Hofwiesen 1'283'695.27 234'393.14 1'518'088.41 Kabelnetz -797'886.70 46'215.74 -751'670.96 dietlikon.net -45'339.07 -8'636.72 -53'975.79 Wasserversorgung 3'371'710.05 379'912.52 3'751'622.57 Abwasser 1'051'368.22 127'068.81 1'178'437.03 Elektrizitätswerk Netz 12'665'630.63 117'433.21 12'783'063.84 Elektrizitätswerk Energie 267'367.49 -293'217.27 -25'849.78
Antrag der RPK
6 Gemeindeversammlung vom 24.06.2019
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Gemeindeversammlung vom 24.06.2019
4
Marc SchüpbachFinanzvorstand
JAHRESRECHNUNG 2018
Jahresrechnung 2018 (konsolidiert)
Politische Gemeinde und Schulgemeinde
8 Gemeindeversammlung vom 24.06.2019
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Gemeindeversammlung vom 24.06.2019
5
Übersicht Gesamthaushalt
9
Rechnung 2018 Budget 2018Ergebnis 1'920'628.15 -13'900.00
Steuerfuss 95%
Gemeindeversammlung vom 24.06.2019
Ordentlicher Steuerertrag 100%
0.0
5.0
10.0
15.0
20.0
25.0
VA 14RE 14 VA 15RE 15 VA 16RE 16 VA 17RE 17 VA 18RE 18
10 Gemeindeversammlung vom 24.06.2019
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Gemeindeversammlung vom 24.06.2019
6
Steuerertrag Total
0.0
5.0
10.0
15.0
20.0
25.0
30.0
35.0
VA 14RE 14 VA 15RE 15 VA 16RE 16 VA 17RE 17 VA 18RE 18
11 Gemeindeversammlung vom 24.06.2019
Finanzierung der Investitionen
In Mio. Franken 2014 2015 2016 2017 2018
Überschuss / Rückschlag 2.09 -0.44 1.11 7.38 1.92
Abschreibungen 4.87 6.25 4.28 4.45 4.58
Cash Flow / Cash Loss 6.96 5.81 5.39 11.83 6.50
Investitionen -2.74 -5.38 -3.27 -2.62 -3.80
- = Mittelbedarf+ = Mittelüberschuss 4.22 0.43 2.12 9.21 2.70
12 Gemeindeversammlung vom 24.06.2019
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Gemeindeversammlung vom 24.06.2019
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Jahresrechnung 2018
Politische Gemeinde
13 Gemeindeversammlung vom 24.06.2019
Laufende Rechnung
Jahresrechnung 2018
14 Gemeindeversammlung vom 24.06.2019
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Gemeindeversammlung vom 24.06.2019
8
Übersicht
15
Rechnung 2018 Budget 2018Ergebnis 1'741'077.45 -111'900.00
Steuerfuss 37%
Gemeindeversammlung vom 24.06.2019
Abweichungen
Betrag30 Personalaufwand -92'00031 Sachaufwand 336'00033 Abschreibungen 667'00034 Anteile und Beiträge ohne Zweckbindung 355'00036 Beiträge -760'00040 Steuern 828'00042 Vermögenserträge -69'00043 Entgelte 797'000
16 Gemeindeversammlung vom 24.06.2019
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Gemeindeversammlung vom 24.06.2019
9
Investitionsrechnung
Jahresrechnung 2018
17 Gemeindeversammlung vom 24.06.2019
Abweichungen
Investition BetragGemeindestrassen 1'019'000RVS Projekt 3'514'000Elektrizitätswerk 1'361'000Sanierung AZ Hofwiesen 350'000Bahnhofstrasse 54 1'099'000Bahnhofstrasse 33 / 35 -3'925'000
18 Gemeindeversammlung vom 24.06.2019
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Gemeindeversammlung vom 24.06.2019
10
Diskussion / Fragen
19 Gemeindeversammlung vom 24.06.2019
Wollen Sie die Jahresrechnung und die Sonderrechnungen 2018 des politischen Gemeindegutes genehmigen?
Abstimmungsfrage
Gemeindeversammlung vom 24.06.201920
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Gemeindeversammlung vom 24.06.2019
11
1 Genehmigung der Jahresrechnung 2018 der politischen Gemeinde
2 Genehmigung eines Objektkredites von Fr. 81'000 für die 2. Dietliker Kulturnacht
3 Vorberatung der Gemeindeordnung der politischen Gemeinde zuhanden der Urnenabstimmung vom 24.11.2019
4 Anfragen nach § 17 Gemeindegesetz
Traktanden
21 Gemeindeversammlung vom 24.06.2019
1 Für die 2. Dietliker Kulturnacht wird als einmalige Ausgabe zulasten der Erfolgsrechnung ein Objektkredit (brutto) von Fr. 81'000.00 bewilligt.
2 Es wird davon Kenntnis genommen, dass die 2. DietlikerKulturnacht mit einem Teil der ZKB-Jubiläumsdividende finanziert wird.
3 Der Gemeinderat wird mit dem Vollzug des Beschlusses beauftragt.
Antrag des Gemeinderates
22 Gemeindeversammlung vom 24.06.2019
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Gemeindeversammlung vom 24.06.2019
12
Antrag der RPK
23 Gemeindeversammlung vom 24.06.2019
Edith ZuberGemeindepräsidentin
KREDIT VON CHF 81'000 FÜR DIE 2. DIETLIKER KULTURNACHT
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Gemeindeversammlung vom 24.06.2019
13
Impressionen 1. Dietliker Kulturnacht
Gemeindeversammlung vom 24.06.201925
Impressionen 1. Dietliker Kulturnacht
Gemeindeversammlung vom 24.06.201926
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Gemeindeversammlung vom 24.06.2019
14
Impressionen 1. Dietliker Kulturnacht
Gemeindeversammlung vom 24.06.201927
Werbung / PR Fr. 10'364.00
Infrastruktur / Diverses Fr. 15'000.00
Künstleraufwand Fr. 27'600.00
Personal / Helfer Fr. 27'500.00
Unvorhergesehenes / Reserve Fr. 536.00
Total Kosten Fr. 81'000.00
Kosten 2. Dietliker Kulturnacht
Gemeindeversammlung vom 24.06.201928
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Gemeindeversammlung vom 24.06.2019
15
Fragen / Diskussion
Gemeindeversammlung vom 24.06.201929
Wollen Sie für die 2. Dietliker Kulturnacht einen Kredit von Fr. 81'000 bewilligen?
Abstimmungsfrage
Gemeindeversammlung vom 24.06.201930
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Gemeindeversammlung vom 24.06.2019
16
1 Genehmigung der Jahresrechnung 2018 der politischen Gemeinde
2 Genehmigung eines Objektkredites von Fr. 81'000 für die 2. Dietliker Kulturnacht
3 Vorberatung der Gemeindeordnung der politischen Gemeinde zuhanden der Urnenabstimmung vom 24.11.2019
4 Anfragen nach § 17 Gemeindegesetz
Traktanden
Gemeindeversammlung vom 24.06.201931
Der Gemeindeversammlung wird folgender Antrag zuhanden der Urnenabstimmung vom 24.11.2019 unterbreitet:
1 Die Gemeindeordnung der politischen Gemeinde Dietlikon wird genehmigt.
Antrag des Gemeinderates
Gemeindeversammlung vom 24.06.201932
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Gemeindeversammlung vom 24.06.2019
17
Antrag der RPK
Gemeindeversammlung vom 24.06.201933
Edith ZuberGemeindepräsidentin
VORBERATUNG TOTAL-REVISION GEMEINDEORDNUNG
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Gemeindeversammlung vom 24.06.2019
18
• Auf den 01.01.2018 ist das neue Gemeindegesetz in Kraft getreten
• Zahlreiche Bestimmungen sind seit dem 01.01.2018 auto-matisch anwendbar (z.B. Erweiterung der Urnengeschäfte)
• Diverse Neuerungen gelten erst nach einer Anpassung der Gemeindeordnung
• Alle Gemeinden müssen ihre Gemeindeordnungen bis spätestens 31.12.2021 an die neuen Bestimmungen anpassen
Ausgangslage
Gemeindeversammlung vom 24.06.201935
• moderne und schlanke «Verfassung»• keine Wiederholungen von übergeordnetem Recht• Interne Gemeindeorganisation nicht in der Gemeindeordnung,
sondern in besonderen Organisationserlassen regeln
Ziele der Revision
Gemeindeversammlung vom 24.06.201936
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Gemeindeversammlung vom 24.06.2019
19
• Wahlvorschläge (Art. 10 und 11)Die Frist für das Einreichen von Wahlvorschlägen wurde bei Erneuerungswahlen von bisher 40 auf neu 30 Tage (Art. 10 GO) bzw. bei Ersatzwahlen auf 20 Tage (Art. 11 GO) reduziert. Ins-besondere bei Ersatzwahlen führt die kürzere Frist zu einer schnelleren Besetzung von vakanten Ämtern.
• Obligatorische Urnenabstimmung (Art. 12)Die der obligatorischen Urnenabstimmung (Art. 12 GO) unter-stehenden Geschäfte wurden an das übergeordnete Recht angepasst.
Wichtigste Änderungen
Gemeindeversammlung vom 24.06.201937
• Nachträgliche Urnenabstimmung (Art. 13)Alle Geschäfte, welche nicht der nachträglichen Urnenab-stimmungen unterstehen, werden in der Gemeindeordnung abschliessend aufgezählt.
• Verfügung über Liegenschaften des Finanzvermögens (Art. 19 und 30)a) Kauf bis 3 Mio. CHF durch Gemeinderat, darüber
Gemeindeversammlung, fakultatives Referendum nicht möglichb) übrige Geschäfte bis 1 Mio. CHF durch Gemeinderat, darüber
Gemeindeversammlung, fakultatives Referendum nicht möglich
Wichtigste Änderungen
Gemeindeversammlung vom 24.06.201938
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Gemeindeversammlung vom 24.06.2019
20
• Stellenschaffungskompetenz (Art. 18 und 29)Bislang war der Gemeinderat allein für die Bewilligung von neuen Stellen zuständig. Neu erfolgt eine Kompetenzaufteilung zwischen Gemeindeversammlung und Gemeinderat. Der Gemeinderat darf neue Stellen schaffen, die für die Erfüllung bestehender Aufgaben notwendig sind oder die im Rahmen seiner Befugnis zur Bewilligung neuer Ausgaben liegen (Art. 29 Abs. 1 Ziff. 8 GO). In den übrigen Fällen ist die Gemeindeversammlung für die Bewilligung von neuen Stellen zuständig (Art. 18 Ziff. 5 GO).
Wichtigste Änderungen
Gemeindeversammlung vom 24.06.201939
• Beteiligungen, Darlehen usw. im Verwaltungsvermögen (Art. 19 und 30)a) mit finanzieller Beteiligung der Gemeinde:
bis 1 Mio. CHF (max. 3 Mio. CHF pro Jahr) durch Gemeinderat, darüber Gemeindeversammlung, fakultatives Referendum möglich
b) ohne finanzielle Beteiligung der Gemeinde:bis 100'000 CHF (max. 500'000 CHF pro Jahr) durch Gemeinderat, darüber Gemeindeversammlung, fakultatives Referendum möglich
Wichtigste Änderungen
Gemeindeversammlung vom 24.06.201940
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Gemeindeversammlung vom 24.06.2019
21
• Rechnungs- und Geschäftsprüfungskommission (Art. 41 ff) Einführung einer Geschäftsrechnungsprüfungskommission Geschäftsprüfung beschränkt sich auf abgeschlossene
Geschäfte
Wichtigste Änderungen
Gemeindeversammlung vom 24.06.201941
NEUE GEMEINDEORDNUNGIM DETAIL
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Gemeindeversammlung vom 24.06.2019
22
Fragen / Diskussion
Gemeindeversammlung vom 24.06.201943
Antrag SP: Einführung Grundlagen JugendversammlungArtikel 20 Jugendversammlung1 Zur Förderung der Jugendpartizipation führt die Gemeinde eine Jugendversammlung mit den Kompetenzen eines Kinder- oder Jugendparlamentes im Sinne von §37 des Gemeindegesetzes ein. Der Jugendversammlung wird insbesondere das Recht auf Anhörung durch die Gemeindeversammlung und das Recht auf Anfragen eingeräumt.2 Details zu Organisation, Zusammensetzung, Aufgaben sowie Entscheidungs- und Finanzbefugnisse werden durch die Gemeindeversammlung in einem Organisationserlass geregelt.
04.06.2019 SP Dietlikon 44
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Gemeindeversammlung vom 24.06.2019
23
Viele Gründe sprechen für eine Jugendversammlung• die Jugendlichen für die Politik zu motivieren.• die Partizipation der Jugendlichen an der Politik zu verbessern.• die Interessen der Jugendlichen in Politik und Öffentlichkeit zu vertreten.• die Politik und die Verwaltung in Jugendfragen zu beraten.• die politische Bildung zu verstärken sowie politisches Wissen zu vermitteln.• eine Plattform für (jugend-)politische Diskussionen zu bieten.• Projekte von der Jugend für die Jugend zu realisieren.• eine Vernetzungsmöglichkeit für politisch interessierte Jugendliche zu
bieten.
04.06.2019 SP Dietlikon 45
Politik und Projekte
Die meisten Jugendparlamente verfolgen beide Tätigkeiten, setzen jedoch ihren Schwerpunkt auf einen Bereich. Es gibt auch kantonale Jugendparlamente, die sich ganz auf einen Tätigkeitsbereich – entweder Politik oder Projekte –konzentrieren.
04.06.2019 SP Dietlikon 46
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Gemeindeversammlung vom 24.06.2019
24
§ 37 Gemeindegesetz Kanton Zürich
§ 37. Die Gemeinden können ein Kinder- und Jugendparlament einführen und ihm in der Gemeindeordnung insbesondere folgende Befugnisse einräumen:a) Recht auf Anhörung durch die Gemeindeversammlung oder das Gemeindeparlament,b) Recht, dem Gemeindevorstand Anfragen oder dem Gemeindeparlament Postulate einzureichen.
04.06.2019 SP Dietlikon 47
In Dietlikon grundsätzlich nichts Neues…• Klassenrat, Schülerparlament• «Jugend mit Stimme»
… aber mit einem Artikel in der Gemeindeordnung gäbe man der Jugendpartizipation ein höheres Gewicht• Schnittstellen zu den Strukturen der öffentlichen Verwaltung• Jugendversammlung könnte durch die in Dietlikon sehr gut
vernetzte Jugendarbeit (Politische Gemeinde, Schule, Kirchen) unterstützt werden, so kann die Stabilität und der Wissens-transfer eher gewährleistet werden.
04.06.2019 SP Dietlikon 48
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Gemeindeversammlung vom 24.06.2019
25
SP: Einführung einer JugendversammlungII. Die Stimmberechtigten4. Kinder- und Jugendparlament (neu)Artikel 20 Jugendversammlung (neu)1 Zur Förderung der Jugendpartizipation führt die Gemeinde eine Jugendversammlung mit den Kompetenzen eines Kinder- oder Jugendparlamentes im Sinne von § 37 des Gemeindegesetzes ein. Der Jugendversammlung wird insbesondere das Recht auf Anhörung durch die Gemeindeversammlung und das Recht auf Anfragen eingeräumt.2 Details zu Organisation, Zusammensetzung, Aufgaben sowie Entscheidungs- und Finanzbefugnisse werden durch die Gemeindeversammlung in einem Organisationserlass geregelt.
Anträge
Gemeindeversammlung vom 24.06.201949
• 4. Kinder- und Jugendparlament (neu)• Artikel 20 Jugendversammlung (neu)
Antrag GemeinderatKeine Aufnahme eines Jugendparlaments in die Gemeindeordnung
Antrag SPEinführung einer Jugendversammlung
Bereinigung der Vorlage
Gemeindeversammlung vom 24.06.201950
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Gemeindeversammlung vom 24.06.2019
26
Wollen Sie der Urnenabstimmung vom 24.11.2019 die Gemeindeordnung der politischen Gemeinde zur Annahme empfehlen?
Schlussabstimmung (ohne Änderungen)
Gemeindeversammlung vom 24.06.201951
1 Genehmigung der Jahresrechnung 2018 der politischen Gemeinde
2 Genehmigung eines Objektkredites von Fr. 81'000 für die 2. Dietliker Kulturnacht
3 Vorberatung der Gemeindeordnung der politischen Gemeinde zuhanden der Urnenabstimmung vom 24.11.2019
4 Anfragen nach § 17 Gemeindegesetz
Traktanden
Gemeindeversammlung vom 24.06.201953
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Gemeindeversammlung vom 24.06.2019
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Es liegen keine Anfragen vor.
Anfragen nach § 17 Gemeindegesetz
• Gemeindepräsidentin und Stimmenzählende prüfen und genehmigen das Protokoll bis Donnerstag, 27.06.2019
• Publikation der Beschlüsse im "KURIER" vom Donnerstag, 27.06.2019
• Auflage des Protokolls für 30 Tage ab Freitag, 28.06.2019, während den ordentlichen Bürozeiten in der Gemeinde-verwaltung, Büro 14, und auf der Homepage der Gemeinde www.dietlikon.ch
• Gegen das Protokoll kann beim Bezirksrat Bülach Aufsichtsbeschwerde erhoben werden
Protokollgenehmigung / Publikation
56 Gemeindeversammlung vom 24.06.2019
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Gemeindeversammlung vom 24.06.2019
28
• Der Rekurs in Stimmrechtssachen ermöglicht den Stimmbe-rechtigten, sich gegen eine Verletzung ihrer politischen Rechte zur Wehr zu setzen.
• Die Rekursfrist beträgt 5 Tage. Sie beginnt am Tag nach der Ver-öffentlichung der angefochtenen Anordnung zu laufen. Rekurs-instanz ist der Bezirksrat Bülach.
• An der Versammlung teilnehmende Personen müssen Ver-letzungen von Verfahrensvorschriften sofort rügen. Eine detaillierte Begründung ist nicht nötig.
• Der Rekurs in Stimmrechtssachen ist grundsätzlich kostenlos. Es werden jedoch Verfahrenskosten erhoben, wenn das mit ihm ge-stellte Begehren offensichtlich aussichtslos ist.
Rekurs in Stimmrechtssachen
57 Gemeindeversammlung vom 24.06.2019
• Im Übrigen kann gegen die Beschlüsse der Gemeinde-versammlung Rekurs erhoben werden.
• Die Rekursfrist beträgt 30 Tage. Sie beginnt am Tag nach der Veröffentlichung des angefochtenen Beschlusses zu laufen. Rekursinstanz ist der Bezirksrat Bülach.
• Die Kosten des Rekursverfahrens hat die unterliegende Partei zu tragen.
Rekurs
58 Gemeindeversammlung vom 24.06.2019
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Gemeindeversammlung vom 24.06.2019
29
Gemeindeversammlung vom 24.06.201959
Gemeindeversammlung vom 24.06.201960
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Gemeindeversammlung vom 24.06.2019
30
zur Gemeindeversammlung der Schulgemeinde vom 24.06.2019
HERZLICH WILLKOMMEN!
1 Genehmigung der Jahresrechnung 2018 der Schulgemeinde2 Vorberatung der Gemeindeordnung der Schulgemeinde
zuhanden der Urnenabstimmung vom 24.11.20193 Anfragen nach § 17 Gemeindegesetz
Traktanden
Gemeindeversammlung vom 24.06.201962
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Gemeindeversammlung vom 24.06.2019
31
1 Die Jahresrechnung und die Sonderrechnung 2018des Schulgutes werden genehmigt.
Die Laufende Rechnung schliesst bei einem Aufwand von CHF 17'727'381.02und einem Ertrag von CHF 17'906'931.72mit einem Überschuss ab von CHF 179'550.70 (Voranschlag: Überschuss CHF 98'000.00)
2 Bei Investitionsausgaben im Verwaltungsvermögen von CHF 1'055'935.42und Einnahmen von CHF 0.00betragen die Nettoinvestitionen im Verwaltungsvermögen CHF 1'055'935.42(Voranschlag: CHF 922'000.00)
Antrag der Schulpflege (1/2)
63 Gemeindeversammlung vom 24.06.2019
3 Bei Investitionsausgaben im Finanzvermögen von Fr. 0.00 und Einnahmen von Fr. 0.00 betragen die Nettoinvestitionen im Finanzvermögen Fr. 0.00 (Voranschlag: Fr. 0.00).
4 Die Bilanz weist Aktiven von CHF 14'680'346.82und Passiven von aus. CHF 1'737'247.51Das Eigenkapital beträgt somit CHF 12'943'099.31 (Vorjahr: CHF 12'763'548.61)
Antrag der Schulpflege (2/2)
64 Gemeindeversammlung vom 24.06.2019
-
Gemeindeversammlung vom 24.06.2019
32
Antrag der RPK
Gemeindeversammlung vom 24.06.201965
Manuela RömerFinanzvorständin
JAHRESRECHNUNG 2018
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Gemeindeversammlung vom 24.06.2019
33
Laufende Rechnung
Jahresrechnung 2018
67 Gemeindeversammlung vom 24.06.2019
Übersicht
68
Rechnung 2018 Budget 2018Ergebnis 179'550.70 98'000.00
Steuerfuss 58%
Gemeindeversammlung vom 24.06.2019
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Gemeindeversammlung vom 24.06.2019
34
Abweichungen
Betrag30 Personalaufwand / 35 Entschädigungen an Gemeinwesen 349'00032 Passivzinsen 75'00034 Anteile & Beiträge ohne Zweckbindung 557'00040 Steuern -874'000
69 Gemeindeversammlung vom 24.06.2019
Investitionsrechnung
Jahresrechnung 2018
70 Gemeindeversammlung vom 24.06.2019
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Gemeindeversammlung vom 24.06.2019
35
Abweichungen
Investition BetragUmbau Hauswartwohnungen SH Dorf & Fadacher 121'000.00
71 Gemeindeversammlung vom 24.06.2019
Diskussion / Fragen
72 Gemeindeversammlung vom 24.06.2019
-
Gemeindeversammlung vom 24.06.2019
36
Wollen Sie die Jahresrechnung und die Sonderrechnung 2018 der Schulgemeinde genehmigen?
Abstimmungsfrage
73 Gemeindeversammlung vom 24.06.2019
1 Genehmigung der Jahresrechnung 2018 der Schulgemeinde2 Vorberatung der Gemeindeordnung der Schulgemeinde
zuhanden der Urnenabstimmung vom 24.11.20193 Anfragen nach § 17 Gemeindegesetz
Traktanden
Gemeindeversammlung vom 24.06.201974
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Gemeindeversammlung vom 24.06.2019
37
Der Gemeindeversammlung wird folgender Antrag zuhanden der Urnenabstimmung vom 24.11.2019 unterbreitet:
1 Die Gemeindeordnung der Schulgemeinde Dietlikon wird genehmigt.
Antrag der Schulpflege
Gemeindeversammlung vom 24.06.201975
Antrag der RPK
Gemeindeversammlung vom 24.06.201976
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Gemeindeversammlung vom 24.06.2019
38
Patrick WidmerSchulpräsident
VORBERATUNG TOTAL-REVISION GEMEINDEORDNUNG
• Auf den 01.01.2018 ist das neue Gemeindegesetz in Kraft getreten
• Zahlreiche Bestimmungen sind seit dem 01.01.2018 auto-matisch anwendbar (z.B. Erweiterung der Urnengeschäfte)
• Diverse Neuerungen gelten erst nach einer Anpassung der Gemeindeordnung
• Alle Gemeinden müssen ihre Gemeindeordnungen bis spätestens 31.12.2021 an die neuen Bestimmungen anpassen
Ausgangslage
Gemeindeversammlung vom 24.06.201978
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Gemeindeversammlung vom 24.06.2019
39
• moderne und schlanke «Verfassung»• keine Wiederholungen von übergeordnetem Recht• Interne Gemeindeorganisation nicht in der Gemeindeordnung,
sondern in besonderen Organisationserlassen regeln
Ziele der Revision
Gemeindeversammlung vom 24.06.201979
• Wahlvorschläge (Art. 10 und 11)Die Frist für das Einreichen von Wahlvorschlägen wurde bei Erneuerungswahlen von bisher 40 auf neu 30 Tage (Art. 10 GO) bzw. bei Ersatzwahlen auf 20 Tage (Art. 11 GO) reduziert. Ins-besondere bei Ersatzwahlen führt die kürzere Frist zu einer schnelleren Besetzung von vakanten Ämtern.
• Obligatorische Urnenabstimmung (Art. 12)Die der obligatorischen Urnenabstimmung (Art. 12 GO) unter-stehenden Geschäfte wurden an das übergeordnete Recht angepasst.
Wichtigste Änderungen
Gemeindeversammlung vom 24.06.201980
-
Gemeindeversammlung vom 24.06.2019
40
• Nachträgliche Urnenabstimmung (Art. 13)Alle Geschäfte, welche nicht der nachträglichen Urnenab-stimmungen unterstehen, werden in der Gemeindeordnung abschliessend aufgezählt.
• Verfügung über Liegenschaften des Finanzvermögens (Art. 18 und 29)a) Kauf bis 3 Mio. CHF durch Schulpflege, darüber Gemeinde-
versammlung, fakultatives Referendum nicht möglichb) übrige Geschäfte bis 1 Mio. CHF durch Schulpflege, darüber
Gemeindeversammlung, fakultatives Referendum nicht möglich
Wichtigste Änderungen
Gemeindeversammlung vom 24.06.201981
• Beteiligungen, Darlehen usw. im Verwaltungsvermögen (Art. 18 und 29)a) mit finanzieller Beteiligung der Gemeinde:
bis 1 Mio. CHF (max. 3 Mio. CHF pro Jahr) durch Schulpflege, darüber Gemeindeversammlung, fakultatives Referendum möglich
b) ohne finanzielle Beteiligung der Gemeinde:bis 100'000 CHF (max. 500'000 CHF pro Jahr) durch Schulpflege, darüber Gemeindeversammlung, fakultatives Referendum möglich
Wichtigste Änderungen
Gemeindeversammlung vom 24.06.201982
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Gemeindeversammlung vom 24.06.2019
41
• Rechnungs- und Geschäftsprüfungskommission (Art. 38 ff) Einführung einer Geschäftsrechnungsprüfungskommission Geschäftsprüfung beschränkt sich auf abgeschlossene
Geschäfte
Wichtigste Änderungen
Gemeindeversammlung vom 24.06.201983
NEUE GEMEINDEORDNUNGIM DETAIL
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Gemeindeversammlung vom 24.06.2019
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Fragen / Diskussion
Gemeindeversammlung vom 24.06.201985
Wollen Sie der Urnenabstimmung vom 24.11.2019 die Gemeindeordnung der Schulgemeinde zur Annahme empfehlen?
Abstimmungsfrage
Gemeindeversammlung vom 24.06.201987
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Gemeindeversammlung vom 24.06.2019
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1 Genehmigung der Jahresrechnung 2018 der Schulgemeinde2 Vorberatung der Gemeindeordnung der Schulgemeinde
zuhanden der Urnenabstimmung vom 24.11.20193 Anfragen nach § 17 Gemeindegesetz
Traktanden
Gemeindeversammlung vom 24.06.201988
Es liegen keine Anfragen vor.
Anfragen nach § 17 Gemeindegesetz
Gemeindeversammlung vom 24.06.201989
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Gemeindeversammlung vom 24.06.2019
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• Schulpräsident und Stimmenzählende prüfen und genehmigen das Protokoll bis Donnerstag, 27.06.2019
• Publikation der Beschlüsse im "KURIER" vom Donnerstag, 27.06.2019
• Auflage des Protokolls für 30 Tage ab Freitag, 28.06.2019, während den ordentlichen Bürozeiten in der Gemeinde-verwaltung, Büro 14, und auf der Homepage der Gemeinde www.dietlikon.ch
• Gegen das Protokoll kann beim Bezirksrat Bülach Aufsichtsbeschwerde erhoben werden
Protokollgenehmigung / Publikation
90 Gemeindeversammlung vom 24.06.2019
• Der Rekurs in Stimmrechtssachen ermöglicht den Stimmbe-rechtigten, sich gegen eine Verletzung ihrer politischen Rechte zur Wehr zu setzen.
• Die Rekursfrist beträgt 5 Tage. Sie beginnt am Tag nach der Ver-öffentlichung der angefochtenen Anordnung zu laufen. Rekurs-instanz ist der Bezirksrat Bülach.
• An der Versammlung teilnehmende Personen müssen Ver-letzungen von Verfahrensvorschriften sofort rügen. Eine detaillierte Begründung ist nicht nötig.
• Der Rekurs in Stimmrechtssachen ist grundsätzlich kostenlos. Es werden jedoch Verfahrenskosten erhoben, wenn das mit ihm ge-stellte Begehren offensichtlich aussichtslos ist.
Rekurs in Stimmrechtssachen
91 Gemeindeversammlung vom 24.06.2019
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Gemeindeversammlung vom 24.06.2019
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• Im Übrigen kann gegen die Beschlüsse der Gemeinde-versammlung Rekurs erhoben werden.
• Die Rekursfrist beträgt 30 Tage. Sie beginnt am Tag nach der Veröffentlichung des angefochtenen Beschlusses zu laufen. Rekursinstanz ist der Bezirksrat Bülach.
• Die Kosten des Rekursverfahrens hat die unterliegende Partei zu tragen.
Rekurs
92 Gemeindeversammlung vom 24.06.2019
En Guete!
BESTEN DANK FÜR DAS INTERESSE!