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GND-Übergangsregeln Kongresse. Überblick Übergangsregeln Kongresse (C1 – C11) Zusammenfassung der wichtigsten Inhalte. GND-Übergangsregeln Kongresse C1. C1 Kongresse als Entität Kongresse werden weiterhin als eigene Entität behandelt. GND-Übergangsregeln Kongresse C2 - 1 -. - PowerPoint PPT PresentationTRANSCRIPT
GND-ÜbergangsregelnKongresse
Überblick
Übergangsregeln Kongresse (C1 – C11) Zusammenfassung der wichtigsten Inhalte
1
GND-Übergangsregeln Kongresse
C1
C1 Kongresse als Entität
Kongresse werden weiterhin als eigene Entität behandelt.
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GND-Übergangsregeln Kongresse
C2 - 1 -
C2 Definition Kongresse -> Zusammenkünfte von
Einzelpersonen oder Vertretern von Körperschaften mit spezifischem Namen, Behandlung von Themen von gemeinsamem Interesse
Name spezifisch wenn eher Charakter einer Benennung als
einer Beschreibung
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GND-Übergangsregeln KongresseC2 - 2 -
Neu spezifisch: Gattungsbegriff + Name der veranstaltenden Körperschaft
Aber Verwendungsregel: Sacherschließung und Formalerschließung führen ihre bisherige (unterschiedliche) Praxis fort
Eigenname -> selbst gebrauchter Name, anderer gebräuchlicher Name, in Nachschlagewerken gebräuchlichster Name
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GND-Übergangsregeln Kongresse
C3 - 1 -
C3 Wahl des Namens, Informations-quellen
Bevorzugter Name -> selbst gebrauchter Name in den originalsprachigen
Eigenveröffentlichungen
auf der Website der Körperschaft
in einer Normdatei
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GND-Übergangsregeln KongresseC3 - 2 -
Alle drei Informationsquellen sind gleichberechtigt (das Auffinden in einer ist ausreichend)
Unterschiedliche Namensformen -> gebräuchlichste
Selbst gebrauchte Kurzformen bevorzugt
Kein gebräuchlicher Name ermittelbar -> Vorlageform
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GND-Übergangsregeln KongresseC3 - 3 -
Vorliegende abweichende Namensformen werden berücksichtigt
Beispiel111 $e Wiener Kongress $d 1814-1815 $c
Wien548 $a 1814-1815 $4 datv551 $g Wien $4 ortv $9 (DE-588)…
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GND-Übergangsregeln KongresseC3 - 4 -
In AWB „Name von Kongressen“ wird erläutert Was als originalsprachige
Eigenveröffentlichung gilt Welche Stellen der Website in welcher
Priorität herangezogen werden Wann Kurzformen herangezogen werden Wie Kombinationen aus Kurz- u. Langform
behandelt werden
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GND-Übergangsregeln KongresseC3 - 5 -
In AWB „Kongresse: Weglassungen“ wird erläutert, welche Angaben beim bevorzugten Namen weggelassen werden
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GND-Übergangsregeln KongresseC4 - 1 -
C4 Sprachliche Form Bevorzugter Name in Sprache des
Kongresses Verschiedene Sprachen ->
Sprachreihenfolge Internationale Kongresse -> im Deutschen
fest eingebürgerte Form (falls vh.)
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GND-Übergangsregeln KongresseC4 - 2 -
In AWB „Name von Kongressen“ näher erläutert, wie bei internationalen Kongressen zu verfahren ist
Vorliegende abweichende Namensformen werden berücksichtigt
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GND-Übergangsregeln KongresseC4 - 3 -
Deutscher Name = im Deutschen fest eingebürgerte Form
Beispiel111 $e Vatikanisches Konzil $n 2 $d 1962-
1965411 $e Concilium Vaticanum $n 2 $d 1962-
1965548 $a 1962-1965 $4 datv
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GND-Übergangsregeln KongresseC4 - 4 -
Kurzform als bevorzugte NamensformBeispiel111 $e COP $n 11 $d 2005 $c Montréal411 $e Vertragsstaatenkonferenz der
Klimarahmenkonvention $n 11 $d 2005 $c Montréal
548 $a 2005 $4 datv551 $g Montréal $4 ortv $9 (DE-588)…
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GND-Übergangsregeln KongresseC4 - 5 -
Mehrere selbstgebrauchte Namen -> Deutsch gemäß Sprachreihenfolge
Beispiel111 $e Internationaler Kongress für Weltevange-
lisation $n 3 $d 2010 $c Kapstadt411 $e Lausanne Congress on World
Evangelization $n 3 $d 2010 $c Kapstadt548 $a 2010 $4 datv551 $g Kapstadt $4 ortv $9 (DE-588)…
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GND-Übergangsregeln KongresseC5 - 1 -
C5 Schriftform Nicht lateinische Schriftzeichen werden
umgeschrieben Originalschriftlicher Name wird nach
Möglichkeit berücksichtigt und gesondert gekennzeichnet
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GND-Übergangsregeln KongresseC5 - 2 -
Beispiel111 $e Konferencija za Međunarodno
Privatno Pravo $n 7 $d 2009 $c Novi Sad
711 $e Kонференциja за Mеђународно Пиватно Право$Ucyrl $n 7 $d 2009 $c Нови Сад $L rus $v orig
548 $a 2009 $4 datv551 $g Novi Sad $4 ortv $9 (DE-588)…
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GND-Übergangsregeln Kongresse
C6
C6 Kongressname aus Veranstalter und Kongressbegriff
ÜR wird noch nicht angewendetBisherige Regelungen in FE u. SE bleiben bestehenFür FE: keine Ansetzung als Kongress
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GND-Übergangsregeln Kongresse
C7 - 1 -
C7 Hinzuzufügende identifizierende Merkmale und Beziehungen
Unabhängig vom Namen des Kongresses und ohne diesen zu verändern werden folgende Merkmale im Datensatz angegeben in der festgelegten Reihenfolge Zählung in normierter Form (wenn
vorhanden)
Jahr(e) in normierter Form 18
GND-Übergangsregeln Kongresse
C7 - 2 -
Veranstaltungsort(e) (auch Ortsteile, Einzelgebäude und kleinere geografische Einheiten)
Beziehungen zum Veranstaltungsort werden angegeben
In AWB „Einzelkongress, mehrere Veranstaltungsorte“ wird erläutert, wie mit mehreren Veranstaltungsorten verfahren wird
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GND-Übergangsregeln Kongresse
C7 - 3 -
Beispiel111 $e Frankfurter Buchmesse $n 61 $d
2009 $c Frankfurt am Main548 $a 2009 $4 datv551 $g Frankfurt am Main $4 ortv $9 (DE-
588)…
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Gleichnamigkeit bei Kongressen- 1 -
C7 Bei gleichnamigen Kongressen wird als
identifizierender Zusatz i.d.R. die veranstaltende Körperschaft angegeben(direkt hinter dem Namen, vor Zählung, Jahr, Ort)
Die Beziehung zur veranstaltenden Körperschaft wird berücksichtigt
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Gleichnamigkeit bei Kongressen- 2 -
Beispiel111 $e WM $h Gesellschaft für Informatik $n 6 $d 2011 $c Innsbruck510 $k Gesellschaft für Informatik $4 vera
$X 1 $9 (DE-588)…548 $a 2011 $4 datv551 $g Innsbruck $4 ortv $9 (DE-588)…
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GND-Übergangsregeln Kongresse
C8
C8 Kongressfolgen ÜR wird noch nicht angewendet. Bisherige
Regelungen in FE u. SE bleiben bestehen Für SE: Kongressfolgen werden weiterhin
erfasst und bei den Einzelkongressen als partitiver Oberbegriff ($4 obpa) aufgeführt
Für FE: Kongressfolgen weiterhin nur in bisherigem Umfang erfassen (- 1989)
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GND-Übergangsregeln Kongresse
C9 - 1 -
C9 Unterschiedliche Namen für Kongressfolgen und deren
Einzelkongresse Hat ein Einzelkongress im Rahmen einer
Kongressfolge einen spezifischen Namen, wird dieser zum bevorzugten Namen
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GND-Übergangsregeln Kongresse
C9 - 2 -
Beispiele111 $e Workshop EMV-Gerechte Entwicklung
und Applikation von Geräten $d 2004 $c Mittweida
411 $e Mittweidaer EMV-Tag $n 4 $d 2004 $c Mittweida
548 $a 2004 $4 datv551 $g Mittweida $4 ortv $9 (DE-588)…
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GND-Übergangsregeln Kongresse
C9 - 3 -
111 $e Saarbrücker Arbeitstagung Plankosten- und Deckungsbeitrags- rechnung in der Praxis $d 1980 $c Saarbrücken
411 $e Saarbrücker Arbeitstagung $n 1 $d 1980 $c Saarbrücken
548 $a 1980 $4 datv551 $g Saarbrücken $4 ortv $9 (DE-588)…
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GND-Übergangsregeln KongresseC10 - 1 -
C10 Namensänderungen bei Einzelkongressen einer Kongressfolge
Innerhalb einer Kongressfolge wird jeder einzelne Kongress in einem eigenen Datensatz erfasst
Weichen die Namen der einzelnen Kongresse voneinander ab, wird in Formalerschließung und Sacherschließung getrennt nach den jeweiligen Verwendungsregeln verfahren
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GND-Übergangsregeln KongresseC10 - 2 -
Verwendungsregel SE bei Namens-änderungen:
Split Keine chronologische Beziehung zwischen
Vorgänger und Nachfolger Stattdessen: bei den Einzelkongressen
wird die Kongressfolge als partitiver Oberbegriff erfasst (vgl. C8)
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GND-Übergangsregeln KongresseC10 - 3 -
Beispiel111 $e Deutsches Kinder-Film-&-Fernseh-
Festival Goldener Spatz $n 2 $d 1995 $c Gera
511 $e Deutsches Kinder-Film-&-Fernseh- Festival Goldener Spatz $c Gera $4 obpa $9 (DE-588)…
548 $a 1995 $4 datv551 $g Gera $4 ortv $9 (DE-588)…
29
GND-Übergangsregeln KongresseC11 - 1 -
C11 Namensänderungen bei Kongress-folgen als Ganzes
Namensänderung gemäß RAK-WB führt zu neuer Entität -> neuer Datensatz
Chronologische Beziehung zwischen Vorgänger und Nachfolger herstellen
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GND-Übergangsregeln KongresseC11 - 2 -
Beispiele111 $e International Congress of
Dermatology411 $e Weltkongress für Dermatologie511 $e CMD $4 nach $9 (DE-588)…Anm.: Der englische Name ist der selbst gebrauchte
Name des Kongresses und die im Deutschen gebräuchliche Form.
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GND-Übergangsregeln KongresseC11 - 3 -
111 $e CMD 411 $e Weltkongress für Dermatologie 511 $e International Congress of
Dermatology $4 vorg $9 (DE-588)…
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GND-Übergangsregeln Kongresse
Zusammenfassung der wichtigsten Inhalte - 1 -
Bevorzugter Name -> selbst gebrauchter oder gebräuchlichster Name, selbst gebrauchte Kurzform bevorzugt
In drei gleichberechtigten Informationsquellen (originalsprachige Eigenveröffentlichungen, Homepage, Normdatei) ermitteln
Mehrere gebräuchliche Sprachen -> Deutsch bevorzugt
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GND-Übergangsregeln Kongresse
Zusammenfassung der wichtigsten Inhalte - 2 -
Bei Gleichnamigkeit identifizierende Zusätze Weiterhin getrennte Verwendungsregeln in
FE/SE bei „Kongressname aus Veranstalter und Gattungsbegriff“, „Kongressfolgen“ und „Namensänderungen bei Einzelkongressen“
Feld X11 mit $e
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Anhänge - Übersicht
Tipps zur Vorgehensweise AWB „Codes bei Geografika“ AWB „Codes bei Körperschaften“ AWB „Codes bei Kongressen“ AWB „Ländercodevergabe“
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Tipps zur Vorgehensweise (1)
Es wurden nicht die gesamten RAK-WB ersetzt, sondern nur solche Regelungen, die in RAK-WB u. RSWK unterschiedlich waren Immer zuerst in die GND-ÜR schauen.
Wenn es keine ÜR gibt, gelten RAK-WB bzw. RSWK weiter
In einigen Bereichen bleiben getrennte Verfahren bei FE u. SE bestehen
Umgang mit Altdaten: Regelung in Arbeit
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Tipps zur Vorgehensweise (2)
Bei Suche nach vergleichbaren Fällen nur an Beispielen aus GND-ÜR, AWBs oder Erfassungsleitfaden orientieren, nicht an vorhandenen Aufnahmen in GND, da Bestand zu inkonsistent, besonders auch durch die maschinelle Altdatenumsetzung
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AnhangAWB „Codes bei Geografika“ (1)
Abweichende Namensformen (Feld 451)$4naaf Name, alte Ansetzungsform$4nauv Name, unverändert
Codes für in Beziehung stehende Geografika (Feld 551)$4obpa Partitiver Oberbegriff$4adue Administrative Überordnung (selten)
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AnhangAWB „Codes bei Geografika“ (2)
Chronologische Beziehungen (Feld 551):$4vorg Vorgänger
$4nach Nachfolger
$4nazw Zeitweiser Name
$4nasp Späterer Name
Code für Zeitangaben (Feld 548)
$4datb Zeit des Bestehens
Code für in Beziehung stehender Sachbegriff (Feld 550):
$4obin Typ des Geografikums (instantieller Oberbegriff)
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AnhangAWB „Codes bei Geografika“ (3)
Darüber hinaus werden folgende Beziehungen im Teilbestand „s“ (Sacherschließung) angegeben:Codes für in Beziehung stehende Geografika (Feld 551) $4orta Ort, Sitz allgemein (bei Bauwerken) $4punk Streckenpunkt (Beginn/Ende, geografisch) $4geow Geografischer Wirkungsraum $4geoa Geografikum allgemein
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AnhangAWB „Codes bei Geografika“ (4)
Codes für in Beziehung stehende Datensätze ohne Einschränkung auf ein bestimmtes Feld $4vbal Verwandter Datensatz (gem. RSWK) $4obal Oberbegriff allgemein
Codes für in Beziehung stehende Personen oder Körperschaften (z.B. bei Bauwerken) (Feld 500/510)$4arch Archtitekt$4bilh Bildhauer
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AnhangAWB „Codes bei Körperschaften“ (1)
Codes für in Beziehung stehende Datensätze bei Körperschaften
Allgemeine Codes $4orta Sitz der Körperschaft (ggf. mit $Z für die zeitliche Gültigkeit) (Feld 551)$4adue Administrative Überordnung (Feld 510)$4datb Zeitangaben (Zeit des Bestehens) (Feld 548)
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AnhangAWB „Codes bei Körperschaften“ (2)
Abweichende Namensformen (Feld 410)$4abku Name als Abkürzung$4spio Name des Spitzenorgans (nur für FE)$4nauv Name in unveränderter Form
Chronologische Beziehungen (Feld 510):$4vorg Vorgänger$4nach Nachfolger$4nazw Zeitweiser Name
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AnhangAWB „Codes bei Körperschaften“ (3)
Darüber hinaus werden folgende Beziehungen im Teilbestand „s“ (Sacherschließung) angegeben:
$4obin Typ der Körperschaft (instantieller OB) $4geow Geografischer Wirkungsraum $4them Thema einer Körperschaft $4vbal Verwandter Datensatz (gemäß RSWK)
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AnhangAWB „Codes bei Kongressen“ (1)
Codes für in Beziehung stehende Datensätze bei Kongressen
Allgemeine Codes$4ortv Kongressort (ggf. mit $Z für die zeitliche Gültigkeit) (Feld 551)$4datv Veranstaltungszeitraum (für Einzel- kongresse, vie) (Feld 548)$4datb Zeit des Bestehens (für Kongressfolgen, vif) (Feld 548)$4vera Veranstaltende Körperschaft (Feld 510)
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AnhangAWB „Codes bei Kongressen“ (2)
Abweichende Namensformen (Feld 411)
$4abku Name als Abkürzung$4nauv Name in unveränderter Form
Chronologische Beziehungen (Feld 511) :$4vorg Vorgänger$4nach Nachfolger$4nazw Zeitweiser Name
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AnhangAWB „Ländercodevergabe“ (1)
Ländercodevergabe für Körperschaften, Geografika und Kongresse verpflichtend
Kein Ländercode ermittelbar oder bei Unsicherheiten Code „ZZ“
Max. 4 verschiedene Ländercodes Hierarchische Angabe (z.B. XA-GB) Ländercodes für Deutschland, Österreich,
Schweiz, Tibet und Südtirol mit Angabe der Bundesländer (gemäß ISO 3166-2) (z.B. XA-DE-BY) (für SE also wie bisher)
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AnhangAWB „Ländercodevergabe“ (2)
Übrige Ländercodes 4-stellig (gemäß ISO 3166-1)
Bei bestehenden Körperschaften, Kongressfolgen und Gebietskörperschaften nur den zum Zeitpunkt der Erfassung gültigen Code angebenBeispiel:043 $a XA-DE-NW110 $k Dünnwalder Turnverein 1905
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AnhangAWB „Ländercodevergabe“ (3)
Neu: Bei nicht mehr existierenden Körperschaften, Gebietskörperschaften und Kongressen den zeitlich zutreffenden Code (gemäß ISO 3122-3) und den aktuellen Code angebenBeispiel:
043 $a XA-DE $a XA-DDDE110 $k Pharmazeutische Gesellschaft der Deutschen Demokratischen Republik548 $a 1955-1990 $4 datb
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