geotechnischer bericht nach din 4020 zum bauvorhaben

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HENKE UND PARTNER GMBH Ingenieurbüro für Geotechnik Tel.: 07351.47 400-30 Fax: 07351.47 400-29 Waldseer Str. 51, 88400 Biberach E-Mail: [email protected] Geschäftsführer: Hauptsitz Stuttgart Vertretung Kirchheim/Teck Vertretung Nagold Vertretung Schwarzwald-Baar PROF. DIPL.-GEOL. MATTHIAS HILLER PROF. DIPL.-GEOL. MATTHIAS HILLER DIPL.-ING. (FH) THOMAS BENZ DIPL.-ING. (FH) MARKUS KATZ DIPL.-ING. (FH) ACHIM FÖRSTER DIPL.-ING.(FH) MARKUS KATZ Emilienstr. 2 Blumenstr. 19 Haydnweg 10/1 Vor dem Hummelsholz 4 DIPL.-ING.(FH) THOMAS BENZ 78056 Stuttgart 73271 Holzmaden 72202 Nagold 78056 VS-Schwenningen DIPL.-ING. CHRISTIAN RAUSER-HÄRLE Tel.: 0711.997 60 73-0 Tel.: 0177.71 61 678 Tel.: 0177.71 61 682 Tel.: 07720.95 86-92 DIPL.-GEOL. FALK WINTEROLL Fax: 0711.73 56 298 Fax: 0711.73 56 298 Fax: 0711.73 56 298 Fax: 07720.95 86-87 E-Mail: [email protected] E-Mail: [email protected] E-Mail: [email protected] E-Mail: [email protected] Handelsregister-Nummer Stuttgart HRB 13489 Geotechnischer Bericht nach DIN 4020 zum Bauvorhaben Erschließung Baugebiet ehem. Spielplatz im BG Laurenbühl II in 88326 Aulendorf Bauherr und Auftraggeber: Stadt Aulendorf Hauptstraße 35 88326 Aulendorf Geotechnische Projektleitung: Prof. Dipl.-Ing. Rolf Schrodi Geotechnische Projektbearbeitung: Dipl.-Ing. Christian Rauser-Härle Erstattungsdatum: 29. Januar 2019 Aktenzeichen: AULSPIL G01

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HENKE UND PARTNER GMBH Ingenieurbüro für Geotechnik Tel.: 07351.47 400-30 Fax: 07351.47 400-29

Waldseer Str. 51, 88400 Biberach E-Mail: [email protected]

Geschäftsführer: Hauptsitz Stuttgart Vertretung Kirchheim/Teck Vertretung Nagold Vertretung Schwarzwald-Baar PROF. DIPL.-GEOL. MATTHIAS HILLER PROF. DIPL.-GEOL. MATTHIAS HILLER DIPL.-ING. (FH) THOMAS BENZ DIPL.-ING. (FH) MARKUS KATZ DIPL.-ING. (FH) ACHIM FÖRSTER DIPL.-ING.(FH) MARKUS KATZ Emilienstr. 2 Blumenstr. 19 Haydnweg 10/1 Vor dem Hummelsholz 4 DIPL.-ING.(FH) THOMAS BENZ 78056 Stuttgart 73271 Holzmaden 72202 Nagold 78056 VS-Schwenningen DIPL.-ING. CHRISTIAN RAUSER-HÄRLE Tel.: 0711.997 60 73-0 Tel.: 0177.71 61 678 Tel.: 0177.71 61 682 Tel.: 07720.95 86-92 DIPL.-GEOL. FALK WINTEROLL Fax: 0711.73 56 298 Fax: 0711.73 56 298 Fax: 0711.73 56 298 Fax: 07720.95 86-87 E-Mail: [email protected] E-Mail: [email protected] E-Mail: [email protected] E-Mail: [email protected]

Handelsregister-Nummer Stuttgart HRB 13489

Geotechnischer Beri cht nach DIN 4020

zum Bauvorhaben

Erschl ießung Baugebiet ehem. Spielp latz im BG Laurenbühl I I

in

88326 Aulendorf

Bauherr und Auftraggeber:

Stadt Aulendorf

Hauptstraße 35 88326 Aulendorf

Geotechnische Projektleitung: Prof. Dipl.-Ing. Rolf Schrodi Geotechnische Projektbearbeitung: Dipl.-Ing. Christian Rauser-Härle

Erstattungsdatum: 29. Januar 2019 Aktenzeichen: AULSPIL G01

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Inhaltsverzeichnis

Seite

1. Auftrag 3 2. Unterlagen 3 3. Projektbeschreibung 3 4. Allgemeiner geologischer Überblick 4 5. Baugrunderkundung 4 6. Schichtenbeschreibung und -lagerung 6 7. Asphalt- und Bodenverunreinigungen 7 8. Hydrogeologische Situation 11 9. Geotechnische Laborversuche 11 10. Bodencharakterisierung für bautechnische Zwecke 12 11. Homogenbereiche für Böden nach DIN 18300 (2015-08) 13 12. Bodenkennwerte 15 13. Kanal- und Leitungsbau 16

13.1 Graben- und Grubenaushub 16 13.2 Böschungssicherung von Gräben und Gruben 16 13.3 Kanäle und Leitungen, Grabenverfüllung und Grabenverdichtung 17

14. Bau von Verkehrsflächen 19 15. Allgemeine Angaben zur Bebauung im Baugebiet 21

15.1 Geotechnische Kategorie 21 15.2 Baugruben und Böschungen 21 15.3 Bauwerksgründungen 22 15.4 Erd- und Wasserdruck 24 15.5 Abdichtung von erdberührten Bauteilen 24 15.6 Arbeitsraumverfüllung 25 15.7 Regenwasserversickerung 26 15.8 Geothermische Energienutzung 27 15.9 Erdbebensicherheit 28

16. Schlussbemerkungen 28

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Verzeichnis der Anlagen: Anlage 1 Lagepläne 1.1 Übersichtslageplan 1.2 Lageplan der Untersuchungspunkte Anlage 2 Bohrsondierungen 2.1 - 2.5 Bohrsondieraufnahmen BS 1 bis BS 5 2.6 Legende der verwendeten Signaturen und Abkürzungen Anlage 3 Profilschnitt PS 1 Anlage 4 Zusammenstellung der bodenmechanischen Laborversuche Anlage 5 Ergebnisse der chemischen Analytik 5.1.1 – 5.1.2 Asphaltanalysen 5.2 Bodenanalysen nach VwV 5.3 Oberbodenanalysen nach BBodSchV

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1. Auftrag

Die Stadt Aulendorf plant die Erschließung eines Baugebietes im Bereich des ehemaligen Spielplat-

zes im Baugebiet Laurenbühl II in Aulendorf. In diesem Zusammenhang wurde das Ingenieurbüro für

Geotechnik Henke und Partner GmbH (HUP), Vertretung Oberschwaben, auf der Basis des Angebo-

tes vom 14.11.2018, Az.: AULSPIL K01, am 14.11.2018 von der Stadt Aulendorf beauftragt, eine

Baugrunderkundung durchzuführen und einen Geotechnischen Bericht nach DIN 4020 zu erstellen.

2. Unterlagen

Als Unterlagen zur Bearbeitung wurden uns zur Verfügung gestellt:

Stadt Aulendorf: [1] Lageplan mit Bebauungsvorschlag, Variante B, Maßstab 1:500, mit Datum vom 20.06.2018

[2] Höhenknotenplan, Maßstab 1:100, mit Datum vom 31.09.2018

Aus eigenen Archivunterlagen stand uns zur Verfügung: Landesamt für Geologie, Rohstoffe und Bergbau (LGRB) Baden - Württemberg: [3] Geologische Karte von Baden-Württemberg Blatt 8023 Aulendorf sowie digitale geologische Karten

des LGRB

3. Projektbeschreibung

Das geplante Neubaugebiet soll im Bereich des ehemaligen Spielplatzes im Baugebiet Laurenbühl II

in Aulendorf entstehen. Es wird im Norden von der Heinestraße sowie von bestehender Bebauung

begrenzt. Im Osten sowie im Westen grenzt das Neubaugebiet ebenfalls an bestehende Wohnge-

bäude an. Im Süden grenzt das Baufeld an eine landwirtschaftlich genutzte Fläche. Das Baugebiet

soll auf den Flurstücken 817/9 und 817/51 entstehen. Im Rahmen der Erschließung des Baugebietes

sollen Erschließungsstraßen gebaut und Versorgungsleitungen verlegt werden.

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Derzeit liegt das Gelände des geplanten Baugebietes als Grünfläche vor. Als Anlage 1.1 liegt ein

Übersichtslageplan bei, auf dem die Lage des geplanten Baugebietes rot gekennzeichnet ist.

Die Erschließungsstraße soll im Norden an die Heinestraße anbinden. Die Lage der geplanten Er-

schließungsstraße des Baugebietes kann dem Lageplan, der als Anlage 1.2 diesem Bericht beiliegt,

entnommen werden.

4. Allgemeiner geologischer Überblick

Nach der geologischen Karte [3] stehen im geplanten Baugebiet würmeiszeitliche Moränensedimente

in Form einer zumeist heterogenen Wechsellagerung von Geschiebemergel und -lehm sowie Morä-

nenkies und Moränensand an. Der tiefere Untergrund wird von den tertiären Schichten der Oberen

Süßwassermolasse (OSM) bestehend aus Mergel, Sand und Sandstein gebildet. Aufgrund der

Vornutzung des Grundstücks als Spielplatz und der innenstädtischen Lage des Grundstücks können

oberflächlich künstliche Auffüllungen vorhanden sein.

5. Baugrunderkundung

Zur Erkundung der Baugrundsituation wurden am 18.12.2018 insgesamt fünf Bohrsondierungen BS

1.1, BS 1.2 und BS2 bis BS 4 im Bereich des geplanten Baugebietes niedergebracht. Die vorgesehe-

ne Bohrtiefe von 5 m unter bestehende Geländeoberkante konnte aufgrund von nicht rammbarem

Untergrund in allen Bohrsondierungen nicht erreicht werden.

Die Aufschlusspunkte wurden durch Mitarbeiter des IB Henke und Partner nach Lage und Höhe ein-

gemessen. Der Lagebezug wurde über die bestehenden Grundstücksgrenzen bzw. über die beste-

hende Bebauung und der Höhenbezug über eine im erhobenen Kanalplan angegebene Schachtde-

ckelhöhe in m ü. NN hergestellt.

Die Lage der Bohrsondierungen kann dem Lageplan, der als Anlage 1.2 beiliegt, entnommen werden.

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Die fünf Bohrsondierungen BS 1.1, BS 1.2, BS 2, BS 3 und BS 4 wurden mittels Sondierraupe bis in

Tiefen zwischen 1,0 m und 3,0 m unter Geländeoberkante (GOK) abgeteuft. Insgesamt wurden 9,0

lfd. m bohrsondiert. Die gewonnenen Sondierkerne wurden nach geologischen und bodenmechani-

schen Gesichtspunkten gemäß DIN EN ISO 14688-1 aufgenommen und beschrieben. Die ausführli-

chen Schichtenbeschreibungen mit zeichnerischer Darstellung in Anlehnung an die DIN 4023 sind als

Anlagen 2.1 bis 2.5 beigefügt. Eine Legende der hierbei verwendeten Signaturen und Abkürzungen

liegt als Anlage 2.6 bei. Für geotechnische Laboruntersuchungen und chemische Analysen sowie als

Rückstellproben wurden vom frischen Bodenmaterial insgesamt 12 Bodenproben entnommen.

Aufgrund der erzielten geringen Aufschlusstiefe im Bereich der BS 2 wurde in dem Bohrloch der BS 2

zusätzlich eine schwere Rammsondierung (DPH) bis in eine Tiefe von 4,9 m unter GOK niederge-

bracht.

Bei dem Sondierverfahren werden die Schlagzahlen je 10 cm Eindringtiefe (N10) gezählt und in einem

tiefenbezogenen Diagramm aufgetragen. Das Rammsondierprofil kann der Anlage 2.3 entnommen

werden.

Durch die Rammsondierungen können Schichtgrenzen erkannt und bei bindigen Böden die Konsis-

tenz und bei grobkörnigen Böden die Lagerungsdichte an Hand der Schlagzahlen beurteilt werden.

Schichtgrenzen werden in den Rammsondierdiagrammen im Wesentlichen durch markante Wechsel

in den Schlagzahlen markiert. Bei regelmäßigeren Schlagzahlen ist tendenziell von einem bindigen

Boden mit geringem Stein-/Kiesanteil, bei häufigem Wechsel in den Schlagzahlen von gemischtkörni-

gem und bei einzelnen Spitzenpeaks von stein- bzw. schutthaltigem Boden auszugehen.

Erfahrungsgemäß können bei den anstehenden feinkörnigen und grobkörnigen Böden nachfolgende

Lagerungsdichten bzw. Konsistenzen anhand der ermittelten Schlagzahlen pro 10 cm Eindringung

(N10) der schweren Rammsonde ohne Mantelreibung am Gestänge abgeschätzt werden. Die Mantel-

reibung des Gestänges wird über die Drehbarkeit des Gestänges mittels Drehmomentschlüssel über-

prüft (Angabe in Nm neben dem Rammsondierprofil).

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Feinkörnige Böden:

Schlagzahl N10 Konsistenz

0 – 0,5 breiig (Ic = 0 bis 0,5)

0,5 - 2 weich (Ic = 0,5 bis 0,75)

2 - 6 steif (Ic = 0,75 bis 1,0)

6 - 14 halbfest (Ic > 1,0

> 14 fest

Grobkörnige Böden:

Schlagzahl

N10 über GW

Lagerungsdichte Schlagzahl

N10 unter GW

Lagerungsdichte

0 - 5 locker 0 - 3 locker

5 - 20 mitteldicht 3 - 14 mitteldicht

> 20 dicht > 14 dicht

6. Schichtenbeschreibung und -lagerung

Anhand der hergestellten Baugrundaufschlüsse stellt sich die geologische Situation im Bereich des

geplanten Baugebietes wie folgt dar:

Die Schichtenfolge beginnt bei allen fünf Bohrsondierungen mit einem 20 cm bis 30 cm mächtigen,

dunkelbraunen Oberboden, welcher sich aus einem tonigen Schluff mit schwach kiesigen und

schwach sandigen Anteilen zusammensetzt. Der Oberboden liegt humos und durchwurzelt vor.

In der Bohrsondierung BS 1.2 folgen unterhalb des Oberbodens bis in eine Tiefe von 1,4 m unter

GOK Geschiebelehme. Die Geschiebelehme setzen sich aus einem Schluff mit tonigen und teils

kiesigen bis stark kiesigen sowie sandigen Anteilen zusammen. Die Geschiebelehme zeigen eine

mittelbraune Farbe. Anhand der Bohrkernansprache weisen die Geschiebelehme eine steife Konsis-

tenz auf.

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Unterhalb der Geschiebelehme der BS 1.2 sowie unterhalb des Oberbodens der BS 1.1, BS 2, BS 3

und BS 4 folgen bis zur jeweiligen Endtiefe der Aufschlüsse Moränenkiese. Bei den angetroffenen

Moränenkiesen handelt es sich um einen Kies mit unterschiedlichen sandigen und schluffigen Antei-

len. Die Moränenkiese weisen eine beigebraune bzw. eine hellbraune Farbe auf. Im oberen Schicht-

bereich sind die Moränenkiese teilweise noch durchwurzelt.

Zur Verdeutlichung der Schichtverläufe wurde ein geologischer Profilschnitt angefertigt, der als Anla-

ge 3 beiliegt. Die Lage des Profilschnitts kann dem Lageplan der Anlage 1.2 entnommen werden. Es

ist hierbei zu beachten, dass die Schichtenverläufe linear zwischen den Aufschlusspunkten interpo-

liert wurden und daher vom tatsächlichen Verlauf abweichen können.

7. Asphalt- und Bodenverunreinigungen

Im Bereich des bestehenden Gehweges, welcher im südöstlichen Bereich des geplanten Baugebietes

verläuft, wurden 2 Asphaltkerne entnommen. Die hierfür erforderlichen Kernbohrungen wurden von

einem von uns beauftragen Subunternehmer hergestellt. An den entnommenen Asphaltbohrkernen

wurden jeweils der PAK – Gehalt nach EPA sowie der Phenolindex im chemischen Institut “BVU“ be-

stimmt. Der anhand der chemischen Untersuchung ermittelte PAK-Gehalt und Phenolindex ist nach-

folgend dargestellt. Außerdem erfolgt eine Einstufung nach RuVA-StB und nach der „Handlungshilfe

für Entscheidungen über die Ablagerbarkeit von Abfällen mit organischen Schadstoffen auf Depo-

nien“.

Probenbezeichnung PAK

[mg/kg]

Phenolindex

[mg/l]

Verwertungsklasse

nach RuVA-StB

Entsorgung auf De-

ponie

AP 1 2,1 < 0,01 A DK 0

AP 2 2,0 < 0,01 A DK 0

Die Analysenergebnisse der chemischen Untersuchung der Asphaltproben liegen als Anlage 5.1.1

und 5.1.2 bei.

Nach der Richtlinie für die umweltverträgliche Verwertung von Ausbaustoffen mit teer-/pechtypischen

Bestandteilen sowie für die Verwertung von Ausbauasphalt im Straßenbau (RuVA-StB) werden Ver-

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wertungsverfahren in Heiß- und Kaltverfahren unterschieden. Kaltverfahren können mit und ohne

Zusatz von Bindemitteln zur Anwendung kommen. Die Zuordnungen von Verwertungsverfahren in

Abhängigkeit von den Verwertungsklassen sind in der Tabelle 1 der RuVA-StB geregelt und nachfol-

gend dargestellt.

Voraussetzungen für den Wiedereinbau der Straßenbaustoffe bzw. Baustoffgemische aus Sicht des

Boden- und Gewässerschutzes ist in nachfolgender Tabelle (Tabelle 3 der RuVA-StB) aufgezeigt.

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Unabhängig vom Verfahren zur Verwertung gelten für die Lagerung von Straßenausbaustoffen ge-

mäß der Verwertungsklasse A ohne Einschränkungen die Regelungen, die im Merkblatt für die Ver-

wertung von Asphaltgranulat (M VAG) festgelegt sind.

Routinemäßig wurde das aufgeschlossene Bodenmaterial auf sensorisch feststellbare Verunreinigun-

gen begutachtet. Hierbei wurden keine sensorischen Auffälligkeiten festgestellt.

Zur Überprüfung ob ggf. geogen erhöhte Konzentrationswerte in den gewachsenen Böden vorliegen

wurde eine Mischprobe MP Boden aus den aufgeschlossenen Böden der Geschiebelehme sowie der

Moränenkiese gebildet. Die Mischprobe wurden auf die vorgegebenen Parameter der VwV (Verwal-

tungsvorschrift des Umweltministeriums Baden – Württemberg für die Verwertung von als Abfall ein-

gestuftem Bodenmaterial) am Feststoff im chemischen Labor BVU hin untersucht. Die Analysener-

gebnisse der Mischprobe liegen als Anlage 5.2 bei. Auf der Grundlage der durchgeführten Analytik

kann die Mischprobe dem Zuordnungswert Z0 der VwV zugeordnet werden. Werden die Grenzwerte

des Zuordnungswertes Z0 nach der VwV eingehalten ist nach der VwV keine Untersuchung der Elua-

te erforderlich.

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Da durch die durchgeführte Baugrunderkundung der Untergrund nur stichprobenartig aufgeschlossen

wurde, kann das Vorhandensein von Bodenverunreinigungen nicht gänzlich ausgeschlossen werden.

Es wird deshalb empfohlen, bei der Ausschreibung Positionen für die Verwertung von Boden der Ka-

tegorie Z0, Z1.1, Z1.2 und Z2 nach der VwV sowie für eine Beseitigung von Boden auf einer Deponie

der Deponieklasse DK 0 und DK I vorzusehen. Wird Aushub auf einer Deponie beseitigt, muss der

Aushub zwischengelagert werden, da nach der Deponieverordnung eine Rasterbeprobung im Vorfeld

nicht zulässig ist. Die Beprobung der zwischengelagerten Miete und die erforderlichen Analysen ha-

ben dann nach LAGA PN 98 zu erfolgen. Positionen für eine Rasterbeprobung, Haufwerksbildung,

Zwischenlagerung, Haufwerksbeprobung, chemische Analysen nach VwV-Bodenverwertung und der

Deponieverordnung sollten bei der Ausschreibung berücksichtigt werden.

Erfahrungsgemäß ist es schwierig Böden mit einem Zuordnungswert von ≥ Z 1.1 zu verwerten. Ist

keine Verwertung möglich müssen die Böden auf einer Deponie entsorgt bzw. beseitigt werden.

Für die Ausschreibung wird daher empfohlen festzuhalten, dass der Auftragnehmer/Unternehmer,

falls er den Analysen nach verwertbares Material der Kategorie Z1.1, Z1.2 oder Z2 nach der VwV

aufgrund von mangelnden Verwertungsstellen auf einer Deponie entsorgt, keine Mehrkosten geltend

machen kann. Der im Leistungsverzeichnis für eine Z-Position angebende Preis ist daher zwingend

einzuhalten auch wenn das entsprechende Z-Material stattdessen deponiert wird. Die im Falle einer

Deponierung des eigentlichen Z-Materials anfallenden Kosten für ggf. zusätzliche Haufwerksbildung,

Zwischenlagerung, Haufwerksbeprobung, chemische Analysen nach DepV, die daraus resultierenden

Verzögerungen sowie die Deponierungskosten sind AN-seitig zu tragen.

Weiterhin wurden Proben des Oberbodens entnommen und diese zur Mischprobe „MP Oberboden“

vereinigt. Die Mischprobe wurde ebenfalls im chemischen Institut BVU nach den Parametern der

Bundesbodenschutzverordnung (BBodSchV) für den Wirkungspfad Boden – Mensch analysiert. Die

Analysenergebnisse der Mischprobe liegen als Anlage 5.3 bei. Auf der Grundlage der durchgeführten

Analytik hält die Mischprobe die Grenzwerte für alle Verwendungsbereiche (Kinderspielflächen,

Wohngebiet, Parkanlagen und Gewerbegrundstücke) ein.

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8. Hydrogeologische Situation

Grund- und Schichtwasser konnte zum Zeitpunkt der Erkundung in keinem der Aufschlüsse festge-

stellt werden. Aufgrund der Hanglage muss insbesondere nach starken Niederschlägen und der

Schneeschmelze mit zeitweise vorhandenem Sicker- bzw. Schichtenwasser gerechnet werden.

Nach der aktuellen Hochwassergefahrenkarte liegt das geplante Baugebiet nicht in der Über-

schwemmungsfläche eines Oberflächengewässers.

Das geplante Baugebiet liegt nach den Wasserschutzgebietskarten der Umweltverwaltung (Stand

Juni 2015), ergänzt um die vom RPF/LGRB hydrogeologisch abgegrenzten Wasser- und Heilquellen-

schutzgebiete, außerhalb von Wasser- und Quellenschutzgebieten.

9. Geotechnische Laborversuche

Zur Klassifizierung und Bestimmung der bodenmechanischen und bodenphysikalischen Eigenschaf-

ten der angetroffenen Bodenschichten sowie zur Ableitung von Bodenkennwerten und Homogenbe-

reichen wurden an den entnommenen Proben folgende Laboruntersuchungen durchgeführt:

7 mal Bestimmung des natürlichen Wassergehalts nach DIN 18121

4 mal Bestimmung des Feinanteils nach DIN 18123

Eine tabellarische Zusammenstellung der geotechnischen Laborergebnisse liegt als Anlage 4 bei.

An vier Bodenproben aus der Moränenkiesschicht (BS 2 / 0,5-1,0 m, BS 2 / 1,0-2,0 m, BS 3 / 0,6-

0,8 m und BS 4 / 0,5-0,9 m) wurde der Feinanteil bestimmt. Die untersuchten Moränenkiesproben der

BS 2 und BS 3 können mit ermittelten Feinanteilen von 20,6 M-%, 27,9 M-% bzw. 22,4 M-% der Bo-

dengruppe GU*/GT* (stark schluffige bzw. stark tonige Kiese) nach DIN 18 196 zugeordnet werden.

Die untersuchte Moränenkiesprobe der BS 4 weist einen Feinanteil von 14,9 M-% auf und kann somit

der Bodengruppe GU/GT (schluffiger bzw. toniger Kies) nach DIN 18 196 zugeordnet werden.

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10. Bodencharakterisierung für bautechnische Zwecke

Nachfolgend sind die bautechnisch relevanten Eigenschaften der angetroffenen Bodenschichten an-

hand der Baugrunduntersuchung, der Ergebnisse der Laboruntersuchungen sowie allgemeiner Erfah-

rungen mit vergleichbaren Böden zusammengestellt.

Geologische Be-zeichnung

Bodengruppe nach DIN 18196

Zusammen-drückbarkeit

Durchlässig-keit

Verdichtungs-fähigkeit

Frostempfind-lichkeitsklasse ZTV E-StB 17

Geschiebelehm TL, TM mittel sehr gering schlecht bis mä-ßig

sehr frostempfind-lich F3

Moränenkies GU, GT, GU*, GT* gering gering bis mittel mittel bis gut

frostempfindlich F2 bis sehr frostemp-

findlich F3*) *)Die Bodengruppen TL, TM, GU*, GT * sind der Frostempfindlichkeitsklasse F3 und die Bodengruppen GU, GT der Frost-

empfindlichkeitsklasse F2 zuzuordnen.

Die angetroffenen Geschiebelehme und die verlehmten Moränenkiese sind witterungsempfindlich. Bei

ungünstiger Witterung und ungeschütztem Erdplanum oder bei unsachgemäßer Zwischenlagerung

können erfahrungsgemäß durch Frost, Niederschläge oder hohe mechanische Beanspruchung durch

Baustellenverkehr deutliche Verschlechterungen der bodenmechanischen Eigenschaften eintreten.

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11. Homogenbereiche für Böden nach DIN 18300 (2015-08)

Die im Untersuchungsbereich aufgeschlossenen Böden können entsprechend ihrem Zustand vor dem

Lösen anhand der Baugrunduntersuchung und den geotechnischen Laborversuchen sowie allgemei-

ner Erfahrungen mit vergleichbaren Böden in nachfolgende Homogenbereiche nach DIN 18300

(2015-08) für „Erdarbeiten“ eingeteilt werden:

Homogenbereich Böden

A

Geologische Bezeichnung Moränensedimente (Geschiebelehme / -mergel, Moränenkiese / -sande)

Bodengruppe nach DIN 18196 TL, TM, GU, GT, GU*, GT*, SU, ST, SU*, ST*

Wassergehalt [%] 2 – 25

Wichte, feucht [t/m³] 1,9 – 2,3

Konsistenzzahl Ic 0,75 – 1,5

Konsistenz steif - halbfest

Plastizitätszahl IP [%] 0 – 25

Undränierte Scherfestigkeit cu [kN/m²] 50 – 200

Kohäsion [kN/m²] 0 – 25

Organischer Anteil [Gew.-%] ≤ 5

Körnungsziffer (T-U-S-G) [%] 40-60-0-0 bis 0-05-15-80

Lagerungsdichte ID [%] 30 – 90

Massenanteil Steine / Blöcke1) [%] ≤ 30 / ≤ 30

Massenanteil Blöcke2) [%] < 5

Bodenklasse nach DIN 18300 (2012-09)

3, 4, 5, 72)

1) Blöcke der Korngröße 200 mm bis 630 mm 2) Blöcke mit Korngröße über 630 mm

In allen Bohrsondierungen konnte die vorgesehene Bohrtiefe von 5 m unter GOK aufgrund nicht

rammbarer Hindernisse im Untergrund nicht erreicht werden. Dies deutet auf größere Steine oder

Blöcke innerhalb der aufgeschlossenen Moränenkiese hin.

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Oberboden ist nach DIN 18320 unabhängig von seinem Zustand vor dem Lösen ein eigener Homo-

genbereich. Der im Bereich des Untersuchungsfeldes anstehende Oberboden ist vor Beginn der ei-

gentlichen Erdbauarbeiten abzuschieben und getrennt zu verwerten.

Bei den zuvor genannten Parametern für die Beschreibung der Homogenbereiche handelt es sich

nicht um Kennwerte, die für erdstatische Berechnungen verwendet werden dürfen, sie dienen ledig-

lich der Beschreibung der Bandbreiten der Bodeneigenschaften.

Da die anstehenden Geschiebelehme und die verlehmten Moränenkiese wasserempfindlich sind,

können diese Böden bei nicht fachgerechter Zwischenlagerung und bei starken Niederschlägen wäh-

rend eines Transports oder durch mechanische Beanspruchung aufweichen, so dass diese ggf. in die

Bodenklasse 2 nach DIN 18300 (2012-09) bzw. in eine breiige Konsistenz übergehen können.

Die angegebenen Werte sind nur z.T. durch geotechnische Laboruntersuchungen direkt bestimmt

worden. Andere Angaben beruhen auf Erfahrungen mit vergleichbaren Böden und Schätzungen,

wodurch Abweichungen nicht auszuschließen sind.

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12. Bodenkennwerte

Für erdstatische Berechnungen können nachfolgende Bodenkennwerte als charakteristische Boden-

kennwerte nach Eurocode 7 angesetzt werden. Die Boden- bzw. Berechnungskennwerte sind auf der

Grundlage der Geländeaufnahmen, den durchgeführten Laboruntersuchungen sowie allgemeinen

Erfahrungen mit vergleichbaren Böden festgelegt worden.

Bodenschichten Wichte

Wichte unter

Auftrieb

Reibungs- winkel

Kohäsion

Steifemodul

gk [kN/m³] g‘k [kN/m³] jk [°] ck [kN/m²] Es,k [MN/m²]

Geschiebelehm 20

(19 – 21) 10

(9 – 11) 25

(22,5 – 27,5)

8 (4 – 8)

5 – 10

Moränenkies 20

(19 – 22) 10

(8 – 12) 30

(27,5 – 35)

3

(0 – 7) 15 – 50

() Schwankungsbereich der Bodenkennwerte (z. B. für Grenzwertbetrachtungen)

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13. Kanal- und Leitungsbau

13.1 Graben- und Grubenaushub Im geplanten Baugebiet wurden bis zur erreichten Endtiefe der Bohrsondierungen gut baggerbare

Böden aufgeschlossen. In den Bohrsondierungen konnte ab der jeweiligen Endtiefe kein weiterer

Bohrfortschritt erzielt werden, was vermutlich auf größere Steine bzw. Blöcke innerhalb der Moränen-

sedimentschicht zurückzuführen ist. Mit größeren Geröllen bzw. Blöcken innerhalb der Moränensedi-

mente muss aufgrund der Entstehungsgeschichte gerechnet werden.

13.2 Böschungssicherung von Gräben und Gruben Bei Gräben, die von Personal betreten werden und tiefer als 80 cm sind, müssen mindestens 0,60 m

breite Schutzstreifen beidseitig neben den Gräben angeordnet werden, die von Aushubmaterial und

Gegenständen freigehalten werden müssen. Bei der Herstellung von Kanal- und Leitungsgräben so-

wie von Gruben für Schächte sind die Angaben der DIN 4124 zu beachten. Die erforderlichen Ab-

stände von Fahrzeugen bzw. Baugeräten zum Graben sind der DIN 4124 zu entnehmen.

Gruben und Gräben dürfen bis zu 1,25 m Tiefe ohne besondere Sicherung, wenn die zuvor angege-

benen Schutzstreifen vorhanden sind, Fahrzeuge bzw. Baugeräte den erforderlichen Abstand nach

DIN 4124 einhalten und das Gelände nicht steiler als 1:10 ansteigt, senkrecht ausgeschachtet wer-

den. Gräben und Gruben mit Tiefen > 1,25 m müssen mit abgeböschten Wänden oder mit einem

Verbau hergestellt werden.

Freie Gruben- und Grabenböschungen mit einer Tiefe von > 1,25 m bis 5 m können über Grund- bzw.

Schichtwasser in Anlehnung an DIN 4124 in den mindestens steifen Geschiebelehmen mit einem

Böschungswinkel von b £ 60° und in den Moränenkiesen mit einem Böschungswinkel von b £ 45° ohne rechnerischen Nachweis angelegt werden.

Wird der Zufluss von Sicker- oder Schichtwasser in Gräben oder Gruben festgestellt bzw. liegen

Bauwerke in der Nähe des Graben- bzw. Grubenaushubs, sind diese mittels Grabenverbaugeräten

nach DIN 4124 zu sichern.

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Werden die Flächen direkt neben den Gräben durch Verkehrslasten bzw. ständige Lasten bean-

sprucht oder sind dynamische Beanspruchungen durch Ramm- und Rüttelarbeiten zu erwarten, ist im

Einzelfall ein rechnerischer Standsicherheitsnachweis notwendig.

Zum Schutz vor Durchfeuchtung bzw. Erosion durch Niederschlagswasser sowie zur Verhinderung

der Austrocknung und damit der Verminderung der Standfestigkeit sind Böschungen mit einer Stand-

zeit von > 5 Tage durch überlappende Kunststoff-Folien abzuhängen und so vor ungünstigen Witte-

rungseinflüssen zu schützen. An der Böschungskrone ist eine Tagwassersperre zur Vermeidung des

Oberflächenabflusses über die Böschung anzuordnen.

13.3 Kanäle und Leitungen, Grabenverfüllung und Grabenverdichtung Im Allgemeinen ist die Grabensohle tiefer auszuheben und ein Auflager einzubringen, das so be-

schaffen und hergestellt sein muss, dass es der Rohrumhüllung oder dem Rohrmaterial nicht schadet

und die sonstigen Anforderungen erfüllt. Die Anforderungen der DIN EN 1610 “Verlegung und Prü-

fung von Abwasserleitungen und Kanälen“ sind zu beachten.

Um Schäden in den Kanälen zu vermeiden, sind ggf. vorhandene weiche bindige Böden bis ca. 20

cm unter das Rohrauflager zu entfernen und durch gut tragfähigen Boden (z.B. Kies 0/32 mm) zu

ersetzen. Zwischen Kiesaustauschschicht und anstehendem bindigen Boden wird der Einbau eines

Trenn- und Filtervlieses der Georobustheitsklasse GRK 4 empfohlen.

Innerhalb der Kanal- und Leitungszone (Raum zwischen Grabensohle und –wänden bis 0,15 m

Höhe über Rohrscheitel) ist gering kompressibles, gut verdichtbares Material nach den Vorgaben der

jeweiligen Leitungsbetreiber zu verwenden. Die Verdichtung in der Leitungszone darf nur mit leichtem

Verdichtungsgerät erfolgen. Innerhalb der Leitungszone müssen Verdichtungsgrade DPr ³ 97 % er-

reicht werden.

Als Verfüllmaterial in der Verfüllzone wird unter Verkehrsflächen der Einbau von gut verdichtungsfä-

higen, kornabgestuften grobkörnigen Böden empfohlen. Die Mindestanforderungen an den Verdich-

tungsgrad Dpr in Abhängigkeit des verwendeten Verfüllmaterials für Grabenverfüllungen unter befes-

tigten Wegen sind der ZTV E-StB und ZTV A-StB zu entnehmen.

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Sollen die anstehenden bindigen und gemischtkörnigen Böden zur Gruben- und Grabenverfüllung

unter Verkehrsflächen wiederverwendet werden, sind diese mittels Bindemittel wie z.B. mit Weißfein-

kalk oder einem Mischbindemittel zu verbessern bzw. zu stabilisieren. Außerhalb von Verkehrsflä-

chen können die anstehenden Geschiebelehme und die zumeist verlehmten Moränenkiese mit min-

destens steifer Konsistenz als Verfüllmaterial in der Verfüllzone verwendet werden. Ein Mindestver-

dichtungsgrad von DPr ≥ 97 % sowie ein Luftporengehalt von na ≤ 8 % ist einzuhalten. Die Böden für

den Wiedereinbau sind fachgerecht zwischenzulagern und vor Durchfeuchtung zu schützen.

In den oberen 0,5 m einer Graben- bzw. Grubenverfüllung sind unter Verkehrsflächen bis zum Erd-

planum gut tragfähige, grobkörnige Böden z.B. Kies 0/45 mm oder mit Bindemittel stabilisierte Böden

(Mischbindemittel ≥ 3 %) einzubauen, um die Anforderung an die Tragfähigkeit auf OK Erdplanum

von EV2 ≥ 45 MN/m² erreichen zu können. Grobkörnige Böden sind auf mindestens DPr = 100 % und

mit Bindemittel stabilisierte bindige bzw. gemischtkörnige Böden auf mindestens DPr = 97 % unter

Einhaltung eines Luftporengehalts von na ≤ 8% zu verdichten. Bei Böden, die Huminsäure enthalten,

ist erfahrungsgemäß ein höherer Bindemittelbedarf erforderlich, um die geforderte Tragfähigkeit von

EV2 ≥ 45 MN/m² zu erreichen.

Das Verfüllmaterial ist gleichmäßig lagenweise einzubauen und zu verdichten. Die Mächtigkeiten der

Verfülllagen sind auf das verwendete Gerät und auf den Boden abzustimmen. Die verwendeten Bau-

stoffe und Einbauverfahren dürfen zu keinen schädlichen Verformungen oder ungünstigen Lastfällen

für die Leitungen führen. Das Verdichten darf in der Leitungszone und in dem Bereich bis 1,0 m über

Rohrscheitel nur mit leichtem, bis 3,0 m auch mit mittelschwerem und darüber auch mit schwerem

Verdichtungsgerät ausgeführt werden. Die Mächtigkeit der einzelnen Verfüllschichten sind auf das zu

verwendete Verdichtungsgerät abzustimmen, um die geforderte Verdichtung erreichen zu können.

Schwer zugängliche Bereiche in der Leitungszone, in denen sich der Verfüllboden nicht fachgerecht

verdichten lässt, sind mit anderen geeigneten Baustoffen wie z.B. Boden-Bindemittelgemische, Beton

oder Flüssigboden zu verfüllen, sofern sich dies nicht nachteilig auf die Rohrbettung, die Leitungen

und den Oberbau auswirkt. Die Gruben- und Grabenverfüllungen sind über Kontrollprüfungen auf die

Einhaltung der geforderten Verdichtung zu überwachen.

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14. Bau von Verkehrsflächen

Die Anforderungen an den Aufbau und die Tragfähigkeit des Straßenoberbaus hängen von der nach

den Richtlinien für die Standardisierung des Oberbaus von Verkehrsflächen (RStO) gewählten Belas-

tungsklasse, Bauweise und der Frosteinwirkungszone ab. Die Mindestdicke des frostsicheren Ober-

baus ist nach Kapitel 3.2 der RStO zu bestimmen. Die geplante Erschließungsstraße liegt nach Bild 6

der RStO in der Frosteinwirkungszone II.

Nach Abtrag des bestehenden Oberbodens stehen auf der Grundlage der hergestellten Baugrund-

aufschlüsse im geplanten Baugebiet zumeist steife Geschiebelehme und verlehmte Moränenkiese

der Frostempfindlichkeitsklasse F3 nach der ZTV E-StB an.

Für das Planum wird nach der RStO eine Tragfähigkeit von EV2 ³ 45 MN/m² gefordert. Dieser Wert

muss eingehalten werden, um mit dem weiteren Tragschichtaufbau nach RStO die geforderte Tragfä-

higkeit auf OK Frost-/Tragschicht erreichen zu können. Auf OK Frost-/Tragschicht sollte eine Mindest-

tragfähigkeit von EV2 ³ 120 MN/m² eingehalten werden. Die verschiedenen Bauweisen können den

Tafeln 1 bis 4 der RStO entnommen werden.

Die nach Abtrag des Oberbodens aufgeschlossenen zumeist steifen Geschiebelehme und verlehmte

Moränenkiese weisen erfahrungsgemäß eine Tragfähigkeit von etwa EV2 = 20 – 40 MN/m² auf. Um

die geforderte Ausgangstragfähigkeit auf dem Erdplanum erreichen zu können, ist ein Bodenaus-

tausch mit gut tragfähigem, grobkörnigem Boden oder eine Stabilisierung des Untergrundes mittels

Bindemittel erforderlich. Es wird empfohlen, zwischen einem grobkörnigen Bodenauftrag und anste-

henden feinkörnigen und gemischtkörnigen Böden ein Trennvlies der Georobustheitsklasse GRK 4

einzulegen.

Ausgehend von einer Tragfähigkeit von ca. EV2 = 20 bis 30 MN/m² auf Niveau des Planums ist ein

Bodenaustausch mit gut tragfähigem Material (z B. Kies 0/45 mm) von ca. 20 bis 15 cm erforderlich,

um die geforderte Tragfähigkeit von EV2 ³ 45 MN/m² auf Planumsniveau zu erhalten. Um eine wirt-

schaftliche und ausreichende Dimensionierung der Bodenaustauschschicht durchführen zu können,

sollten auf planmäßigem Planumsniveau im Zuge der Bauausführung statische Plattendruckversuche

ausgeführt werden. In Abhängigkeit von der hierbei ermittelten Ausgangstragfähigkeit kann die erfor-

derliche Bodenaustauschmächtigkeit nachfolgender Tabelle entnommen werden.

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Ausgangstragfähigkeit Planum

EV2 [MN/m²]

geforderte Tragfähigkeit Planum

EV2 [MN/m²]

Mindestmächtigkeit Bodenaus-tauschschicht

(Kies 0/45 mm) [cm]

5 ³ 45 55 10 ³ 45 40 15 ³ 45 30 20 ³ 45 20 30 ³ 45 10* 40 ³ 45 5*

* Mindestmächtigkeit fachgerechter Einbau Kies 0/45 mm (3 x 4,5 cm) = 13,5 cm

Der Einbau der Kiestragschicht hat lagenweise (d £ 30 cm) bei einem Verdichtungsgrad DPr ³ 100 %

zu erfolgen.

Um eine Verschlechterung der Ausgangstragfähigkeit bei den oberflächlich anstehenden wasseremp-

findlichen Böden zu vermeiden, sollte das Erdplanum nach dem Freilegen sogleich durch eine min-

destens 15 bis 20 cm mächtige kornabgestufte Kiesschicht vor Witterungseinflüssen geschützt wer-

den. Außerdem sollte ein Wassereinstau durch eine entsprechende Querneigung des Erdplanums

vermieden werden. Die Ausbildung einer Dränage bzw. eines Grabens, um das anfallende Wasser

auf dem Planum abzuführen, wird empfohlen.

Aufgrund der innerstädtischen Lage und der geringen Straßenlänge wird eine Stabilisierung des Un-

tergrundes mit Bindemittel hier nicht empfohlen.

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15. Allgemeine Angaben zur Bebauung im Baugebiet

15.1 Geotechnische Kategorie Geplante Bauwerke im Baugebiet sind aufgrund der heterogenen Baugrundschichtung in die Geo-

technische Kategorie GK 2 (Baumaßnahmen mit mittlerem Schwierigkeitsgrad im Hinblick auf das

Zusammenwirken von Bauwerk und Baugrund) nach EC 7 einzuordnen. Bei Baumaßnahmen der

Geotechnischen Kategorie GK 2 muss nach DIN 4020 ein Sachverständiger für Geotechnik einge-

schaltet werden.

15.2 Baugruben und Böschungen Baugruben dürfen bis zu 1,25 m Tiefe über Schicht- bzw. Grundwasser ohne besondere Sicherung

senkrecht ausgeschachtet werden. Baugruben mit Tiefen > 1,25 m können über Schicht- bzw.

Grundwasser bis in eine Tiefe von 5 m unter GOK bei den anstehenden mindestens steifen Geschie-

belehmen mit einem Böschungswinkel von b £ 60° und bei den anstehenden Moränenkiesen mit

einem Böschungswinkel von b £ 45° angelegt werden. Tritt Sicker- oder Schichtwasser der Baugrube

zu, ist eine Baugrubenböschung weiter abzuflachen, Wasserhaltungsmaßnahmen auszuführen und

Sicherungsmaßnahmen wie z.B. die Aufbringung eines filterstabilen Auflastfilters vorzusehen. Die

Angaben der DIN 4124 zur Herstellung von Baugrubenböschungen sind zu beachten.

Ein lastfreier Bereich neben den Böschungen von ³ 2,0 m ist einzuhalten. Auf Baugrubenböschungen

ist loser oder aufgelockerter Boden abzuräumen. Zum Schutz vor Witterungseinflüssen sind Bö-

schungen mit einer über die Bauzeit UV-beständigen Folie abzuhängen. An der Böschungskrone ist

eine Tagwassersperre zur Vermeidung des Oberflächenwasserabflusses über die Böschung anzu-

ordnen.

Bei hohen Lasten hinter der Böschung (Kran, BE-Fläche usw.), bei Böschungshöhen über 5 m, bei

steileren Böschungswinkel als zuvor angegeben, bei Nichteinhaltung der Aushubgrenzen nach DIN

4123 neben bestehenden Bauwerken und Leitungen, Störungen des Bodengefüges durch z.B. Auf-

grabungen in einem Abstand von ≤ 2,0 m hinter der Böschungskrone, oder wenn das Gelände neben

der Böschungskante steiler als 1:10 ansteigt, sind die zulässigen Böschungswinkel durch Standsi-

cherheitsberechnungen nach DIN 4084 nachzuweisen.

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15.3 Bauwerksgründungen Für die Gründung von Gebäuden über Einzel- und Streifenfundamente sind im Allgemeinen mindes-

tens steife, nicht organische bindige bzw. gemischtkörnige Böden sowie grobkörnige Böden geeignet.

Stehen weiche, nicht organische bindige bzw. gemischtkörnige Böden unter der geplanten Gebäu-

degründung an, kann das Gebäude ggf. je nach Bauwerkslast, Schichtmächtigkeit bzw. unterschiedli-

cher Schichtmächtigkeit über eine Gründungsplatte gegründet werden. Eine Gründungsplatte führt

erfahrungsgemäß zu einer besseren Lastverteilung und somit zur Verminderung bauwerksschädlicher

Setzungsdifferenzen.

Eine frostsichere Einbindung von außenliegenden Einzel- und Streifenfundamenten bzw. Frostschür-

zen bei Gründungsplatten von mindestens 1,0 m unter GOK ist vorzusehen.

Aufgrund der bei der Baugrunderkundung erzielten geringen Aufschlusstiefe und des heterogenen

Baugrundes im geplanten Baugebiet wird empfohlen, für jedes einzelne Bauvorhaben im Hinblick auf

die spezifischen lokalen Verhältnisse eine gesonderte Baugrunduntersuchung auszuführen. Sämtli-

che Angaben zur Gründung sind auf die konkreten Planungen und Gebäudeabmessungen und -art

abzustimmen und sind insbesondere hinsichtlich der Verträglichkeit der Setzungen usw. zu prüfen.

Mischgründungen in unterschiedlichen Schichten sind zu vermeiden.

Für eine Vordimensionierung einer Gründung mittels Einzel- und Streifenfundamenten auf den

mindestens steifen Moränenkiesen bzw. Geschiebelehmen, wird unter Berücksichtigung einer Fun-

damenteinbindung von mindestens t = 0,8 m unter GOK bzw. Bodenplatte, für Streifenfundamente mit

einer Fundamentbreite von b bzw. b´ = 0,5 m bis 1,0 m der Bemessungswert des Sohlwiderstandes

mit sR,d = 200 kN/m² und für ein quadratisches Einzelfundament mit b bzw. b´ = 0,8 m bis 1,5 m mit

sR,d = 240 kN/m² angegeben.

Bei voller Ausnutzung des zuvor angegebenen Bemessungswert des Sohlwiderstandes sind Setzun-

gen von ca. s = 1 cm bis 3 cm zu erwarten.

Erfahrungsgemäß können durch bauwerksspezifische Baugrunderkundungen höhere Bemessungs-

sohlwiderstände vorgegeben werden.

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Die Bemessung einer elastisch gebetteten Gründungsplatte erfolgt mit dem Bettungsmodul- oder

Steifemodulverfahren.

Nach dem DIN - Fachbericht 130 “Wechselwirkung Baugrund / Bauwerk bei Flachgründungen“ erfolgt

der Berechnungsablauf zur Bestimmung von Bettungsmoduln prinzipiell wie folgt:

1. Festlegung eines Startwertes für das Bettungsmodul durch den Baugrundgutachter

2. Berechnung von Vertikalverschiebungen und Sohldrücken mit dem Bettungszifferver-

fahren durch den Tragwerksplaner

3. Setzungsberechnung nach DIN 4019 (EI = 0) mit der aus (2.) gewonnenen Sohldruck-

verteilung durch den Baugrundgutachter

4. Vergleich der Vertikalverschiebungen aus (2.) mit den Setzungen aus (3.) durch den

Tragwerksplaner

5. Neuberechnung der Bettungsmoduln aus den Quotienten Sohldruck (2.) und Setzung

aus (3.) durch den Baugrundgutachter

Sofern in (4.) ausreichende Übereinstimmung zwischen den Vertikalverschiebungen aus (2.) und den

Setzungen aus (3.) festgestellt wurde, kann die Iteration abgebrochen werden. Ist dies nicht der Fall,

so erfolgt eine Neuberechnung ab (2.).

Nach einer ausreichenden Übereinstimmung der Vertikalverformung kann von einem näherungsweise

korrekten Ansatz des Baugrundmodells in der statischen Berechnung ausgegangen werden. Die er-

mittelten Verformungen bzw. Differenzverformungen sind vom Tragwerksplaner hinsichtlich der Bau-

werks- bzw. Tragwerksverträglichkeit zu überprüfen und müssen ggf. durch zusätzliche Maßnahmen

wie z.B. durch die Ausbildung einer dickeren Platte oder durch einen Bodenaustausch bzw. Teilbo-

denaustausches unter der Gründungsplatte reduziert werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass das Bettungsmodul keine Bodenkonstante bzw. ein Verformungs-

parameter ist. Die Größe als auch die Verteilung des Bettungsmoduls werden neben der nichtlinearen

Bodensteifigkeit von der Größe der Belastungsfläche, Höhe der Gesamtlast, Verteilung der Lasten

sowie der Biegesteifigkeit der Platte einschließlich der aussteifenden Wände signifikant beeinflusst.

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15.4 Erd- und Wasserdruck Die unter dem Erdreich liegenden Außenwände sind auf den erhöhten aktiven Erddruck nach DIN

4085 zu bemessen. Bei starker Verdichtung der Arbeitsraumverfüllung sollte mit dem Verdichtungs-

erddruck nach DIN 4085 gerechnet werden, der größer als der erhöhte aktive Erddruck ist.

Wird keine Dränanlage hergestellt oder darf keine Dränanlage hergestellt werden, kann es durch

Oberflächen- und zeitweisem Sickerwasser bei den anstehenden, gering wasserdurchlässigen Böden

zu einem Wassereinstau in verfüllten Arbeitsräumen bis zur Geländeoberkante kommen. Das Ge-

bäude muss dann für einen Bemessungswasserstand auf Geländeoberkante bemessen werden

(Wasserdruck + Auftrieb). Die Auftriebssicherheit im Bauzustand ist ggf. durch Flutungsöffnungen

sicherzustellen. Gegebenenfalls kann für eine wirtschaftliche Bauwerksbemessung in Abstimmung

mit der Unteren Wasserbehörde des zuständigen Landratsamtes eine Sicherheitsdränage zur Redu-

zierung der Wassereinstauhöhe mit Anschluss an eine geeignete Vorflut eingebaut werden.

15.5 Abdichtung von erdberührten Bauteilen Eine Abdichtung von erdberührten Bauteilen nach DIN 18533-1 ist auf der dem Wasser zugewandten

Bauteilseite anzuordnen. Bodenplatten aus Beton dürfen bei nicht drückendem Wasser auch obersei-

tig abgedichtet werden.

Auf der Grundlage der hergestellten Baugrundaufschlüsse stehen im geplanten Baugebiet wenig

wasserdurchlässige Böden mit einem Wasserdurchlässigkeitsbeiwert von kf ≤ 1 x 10-4 m/s an.

Erdberührte Wände und Bodenplatten sind bei den anstehenden gering wasserdurchlässigen Böden

nach DIN 18533-1 mit Dränung nach DIN 4095 gegen Bodenfeuchte und nichtdrückendes Wasser

nach der Wassereinwirkungsklasse W1-E abzudichten. Eine fachgerechte Dränung nach DIN 4095

erfordert filterfeste Dränschichten, Spül- und Kontrollvorrichtungen und eine rückstausichere Ablei-

tung des anfallenden Wassers in eine zuverlässige Vorflut. Die Vorgaben der DIN 4095 bezüglich der

Ausbildung von Dränageeinrichtungen sind zu beachten.

Wird keine Dränung nach DIN 4095 hergestellt, wirkt aufstauendes Wasser auf die Abdichtung als

drückendes Wasser. Erdberührte Wände und Bodenplatten sind nach DIN 18533-1 bei drückendem

Wasser ≤ 3 m Eintauchtiefe nach der Wassereinwirkungsklasse W2.1-E und über 3 m Eintauchtiefe

nach der Wassereinwirkungsklasse W2.2-E bis mindestens 15 cm über GOK abzudichten.

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Geotechnischer Bericht zum BV Erschließung Baugebiet ehem. Spielplatz im BG Laurenbühl II HENKE UND PARTNER GMBH in 88326 Aulendorf Ingenieurbüro für Geotechnik

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Alternativ zu einer Abdichtung bei der Wassereinwirkungsklasse W2-E nach DIN 18533-1 kann auch

eine Abdichtung nach der WU-Richtlinie erfolgen. Hierbei ist jedoch die Wasserdampfdiffusion durch

den WU-Beton sowie das Vorhandensein von nur zeitweise drückendem Wasser zu beachten.

Für Abdichtungen gegen nicht drückendes Wasser von erdüberschütteten Decken sowie gegen

Spritzwasser und Bodenfeuchte am Wandsockel und Kapillarwasser in und unter erdberührten Wän-

den wird auf die DIN 18533-1 verwiesen.

Bei der Auswahl der Abdichtungsbauart ist vom Planer zusätzlich die Rissklasse, Rissüberbrü-

ckungsklasse, Raumnutzungsklasse und Zuverlässigkeitsanforderungen nach DIN 18355-1 zu be-

rücksichtigen.

15.6 Arbeitsraumverfüllung Für die Verfüllung von Arbeitsräumen sowie für Geländeprofilierungen, die nicht zur Lastabtragung

von Bauwerkslasten herangezogen werden, können die anstehenden Böden bei mindestens steifer

Konsistenz und fachgerechter Verdichtung sowie fachgerechter Lagerung bis zum Wiedereinbau wie-

derverwendet werden, sofern geringe Nachsetzungen von 1 bis 3 % der Auffüllhöhe toleriert werden

können. Der Luftporengehalt eines eingebauten bindigen und gemischtkörnigen Bodens muss na £

8 % betragen, um größere Nachsackungen der Arbeitsraumverfüllung bei Wasserzufluss zur Arbeits-

raumverfüllung zu verhindern.

Sollen Nachsetzungen über der Arbeitsraumverfüllung (Zugänge, Stellplätze, Verkehrsflächen, Ter-

rassen etc.) verringert werden, sind gut verdichtbare grobkörnige Böden oder mit Bindemittel stabili-

sierte bindige und gemischtkörnige Böden zu verwenden. Die Verdichtung sollte hierbei mindestens

100 % der einfachen Proctordichte betragen. Um Tagwassereintritte in den Arbeitsraum zu verrin-

gern, sollten die außerhalb des Bauwerks und außerhalb von befestigten Flächen liegenden Arbeits-

raumverfüllungen auf den obersten 0,5 m mit gering durchlässigem bindigen Boden verfüllt werden.

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Geländeanschüttungen über das ehemalige Geländeniveau im Einflussbereich einer Bauwerksgrün-

dung können zu zusätzlichen Setzungen bzw. bauwerksschädlichen Differenzsetzungen führen. Sind

Geländeaufschüttungen im Bereich von Gebäuden vorgesehen, sind diese frühzeitig aufzubringen,

damit ein Großteil der Setzungen bereits vor Erstellung von Bauwerken abgeklungen ist. Werden Ge-

ländeaufschüttungen nach Herstellung des Gebäudes aufgebracht, sind die hieraus entstehenden

Mitnahmesetzungen am Gebäude, bei der Beurteilung der Gebäudesetzungen zu berücksichtigen.

15.7 Regenwasserversickerung Das geplante Baufeld liegt nach den Wasserschutzgebietskarten der Umweltverwaltung (Stand Juni

2015) ergänzt um die vom RPF/LGRB hydrogeologisch abgegrenzten Wasser- und Heilquellen-

schutzgebiete außerhalb von Wasser- und Quellenschutzgebieten. Diesbezüglich bestehen keine

genehmigungsrechtlichen Einschränkungen für eine geplante Regenwasserversickerung.

Für die Planung von Versickerungsanlagen wird üblicherweise ein Wasserdurchlässigkeitsbeiwert

von kf = 1 x 10-6 m/s als unterer Grenzwert angesehen. Die oberflächlich anstehenden Geschiebe-

lehme und verlehmten Moränenkiese weisen erfahrungsgemäß einen geringeren Wasserdurchlässig-

keitsbeiwert auf. Zur Tiefe können ggf. geringer verlehmte Moränenkiese anstehen die für eine Re-

genwasserversickerung geeignet sind. Soll eine dezentrale Regenwasserversickerung auf den ein-

zelnen Grundstücken durchgeführt werden, wird empfohlen die Versickerungsfähigkeit des Unter-

grundes durch Versickerungsversuche zu überprüfen.

Eine Versickerung kann auch bei niedrigeren Wasserdurchlässigkeiten des Untergrundes durchge-

führt werden. Zur vollständigen Abdeckung eines Bemessungsregens sind dann jedoch entsprechend

große Zwischenspeichervolumina wie z. B. Kies- oder Kunststoffrigolen vorzusehen. Ein Notüberlauf

mit ausreichend dimensionierter Ableitung muss zwingend vorgesehen werden. Aufgrund der Hang-

lage des Baugebietes muss überprüft werden, dass es durch die Versickerung zu keiner Vernässung

von Unterliegern kommt.

Regenwasserversickerungsanlagen müssen einen ausreichenden Abstand zu Gebäuden aufweisen.

Die Versickerung muss über eine belebte Bodenzone von einer Mindestmächtigkeit von 30 cm erfol-

gen. Eine direkte Versickerung über Rigolen und Schächte ist wasserwirtschaftlich unerwünscht. Bei

einer extensiven Dachbegrünung besteht im Allgemeinen die Möglichkeit einer direkten Schachtversi-

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ckerung. Die Mächtigkeit des Sickerraumes sollte, bezogen auf den mittleren höchsten Grundwasser-

stand mindestens 1,0 m betragen, um eine ausreichende Sickerstrecke für eingeleitete Nieder-

schlagsabflüsse zu gewährleisten. Die allgemeinen Grundsätze zum Umgang mit Regenwasser kann

dem Merkblatt DWA-M 153 entnommen werden. Für die Planung, Bau und Betrieb der notwendigen

Versickerungsanlage ist eine Bemessung bzw. Berechnung nach dem Arbeitsblatt DWA-A 138 not-

wendig. Da Versickerungsanlagen üblicherweise für einen 5 bis 10-jährigen Starkregen bemessen

werden, ist ein Notüberlauf mit Anschluss an eine Vorflut erforderlich.

15.8 Geothermische Energienutzung Das Baufeld liegt nach den Wasserschutzgebietskarten der Umweltverwaltung (Stand Juni 2015),

ergänzt um die vom RPF/LGRB hydrogeologisch abgegrenzten Wasser- und Heilquellenschutzgebie-

te, außerhalb von Wasser- und Quellenschutzgebieten. Diesbezüglich bestehen keine genehmi-

gungsrechtlichen Einschränkungen für eine geothermische Energienutzung. Eine flurstücksgenaue

Überprüfung dieses Sachverhaltes durch das zuständige Landratsamt ist erforderlich.

Nutzung von Erdwärme mit Erdwärmesonden:

Im geplanten Erschließungsgebiet besteht eine Beschränkung der Bohrtiefe auf 193 m aufgrund ge-

nutzter bzw. nutzbarer Grundwasservorkommen.

Es muss mit keinen geotechnischen Schwierigkeiten beim Bohren oder Ausbau durch Karsthohlräu-

me, größere Spalten, durch sulfathaltiges Gestein (Anhydrit), durch artesisch gespanntes Grundwas-

ser oder durch zementangreifendes Grundwasser werden. Gasaustritte (Erdgas) während der Bohr-

und Ausrüstungsarbeiten sind möglich.

Als Anhaltswert kann für eine Erdwärmesonde ohne Beeinflussung von anderen Erdwärmesonden für

eine Sondentiefe von 100 m nachfolgende Wärmeentzugsleistung in Abhängigkeit der Betriebszeit

pro Jahr angegeben werden.

2400 Std./a = 4500 W

1800 Std./a = 5400 W

Bei der Erfordernis mehrerer Erdwärmesonden ist eine Bemessung der Erdwärmesonden unter Be-

rücksichtigung der gegenseitigen Beeinflussung zwingend notwendig.

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Nutzung von Erdwärme mit Erdwärmekollektoren:

Alternativ können auch Erdwärmekollektoren (Erdwärmekörbe, Erdwärmeflächenkollektoren oder

Grabenkollektoren) eingebaut werden, die bis in Tiefen von ca. 5 m die Erdwärme nutzen.

15.9 Erdbebensicherheit Gemäß DIN 4149: 2005-04 - Bauten in deutschen Erdbebengebieten- sowie der Karte der Erdbeben-

zonen und geologischen Untergrundklassen für Baden-Württemberg ergibt sich für das geplante Bau-

vorhaben folgende Zuordnung:

Erdbebenzone 1 Intensitätsintervalle 6,5 £ I < 7

Bemessungswert der Bodenbeschleunigung ag = 0,4 m/s²

Untergrundklasse S Gebiete tiefer Beckenstrukturen mit mächtiger Sedimentfüllung

Baugrundklasse C Stark bis völlig verwitterte Festgesteine oder grobkörnige, ge-

mischtkörnige und feinkörnige Lockergesteine

16. Schlussbemerkungen

Die Ausführungen im Geotechnischen Bericht beruhen auf punktuell durchgeführten Baugrundauf-

schlüssen. Naturgemäß sind Schwankungen der Schichtgrenzen der einzelnen Böden- bzw. geologi-

schen Schichten zwischen den Aufschlusspunkten möglich. Treten von den beschriebenen Bau-

grund- und Grundwasserverhältnissen wesentliche Abweichungen auf, ist der geotechnische Sach-

verständige umgehend zu informieren.

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass dieser geotechnische Bericht zur Erschließung des

Baugebietes die einzelnen Bauherren nicht von der Verantwortung entbindet, den lokalen Baugrund

im Bereich ihres Grundstücks untersuchen zu lassen.

Page 30: Geotechnischer Bericht nach DIN 4020 zum Bauvorhaben

Geotechnischer Bericht zum BV Erschließung Baugebiet ehem. Spielplatz im BG Laurenbühl II HENKE UND PARTNER GMBH in 88326 Aulendorf Ingenieurbüro für Geotechnik

29.01.2019 AULSPIL G01 Seite 29 von 29

Henke und Partner GmbH Waldseer Str. 51 88400 Biberach Tel. 07351.47 400-30 E-Mail: [email protected]

Für den Erdbau (Kanal- und Straßenbau) wird empfohlen, einen geotechnischen Sachverständigen

zur Beratung, Prüfung (Tragfähigkeits- und Verdichtungskontrollen) und Qualitätssicherung mit einzu-

schalten. Eigenüberwachungsmaßnahmen der ausführenden Firma stellen erfahrungsgemäß keine

verlässliche Qualitätskontrolle für den Bauherrn dar.

Sofern Fragen zum Geotechnischen Bericht auftreten, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

………………………………………… ………………………………………… (Projektleitung) (Projektbearbeitung)

Prof. Dipl.-Ing. Rolf Schrodi Dipl.-Ing. Christian Rauser-Härle

Von der Industrie- und Handelskammer Ulm öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Erd- und Grundbau; Felsböschungen

Page 31: Geotechnischer Bericht nach DIN 4020 zum Bauvorhaben

ANLAGE 1.1

HENKE UND PARTNER GMBHIngenieurbüro für Geotechnik

Projekt: BV Erschließung Baugebiet ehem. Spielplatz, BG Laurenbühl II in 88326 Aulendorf

Druckeinrichtung für pdf-factory-pro

Übersichtslageplan

N

Version Nov. 2013 Henke und Partner GmbH Emilienstraße 2 70563 Stuttgart Tel. 0711/73 33 35 Fax 0711/73 56 298 AULSPIL_UeLp

Page 32: Geotechnischer Bericht nach DIN 4020 zum Bauvorhaben
Rauserh
Textfeld
Projekt: BV Erschließung Baugebiet ehem. Spielplatz, BG Laurenbül II in 88326 Aulendorf Darstellung: Lageplan mit Lage der Untersuchungspunkte und Profilschnitt
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Textfeld
Legende: BS = Bohrsondierung DPH = schwere Rammsondierung PS = Profilschnitt AP = Asphaltkern
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Oval
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Oval
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Oval
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Oval
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BS 1.1
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BS 1.2
Rauserh
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BS 2 + DPH 1
Rauserh
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BS 3
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BS 4
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Oval
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Oval
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AP 1
Rauserh
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AP 2
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Linie
Rauserh
Linie
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Linie
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PS 1
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PS 1
Rauserh
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Anlage 1.2
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Bohr

\AU

LSPI

L_BS

1.1.

BOP

NN+607,84m( 607,64 ) 0,20

( 606,44 ) 1,40606,44

0,00 0,20

0,50 1,00

BS 1.1

Sondierloch standfest bis 1,39m u.GOKkein Wasser feststellbar

kein weiterer Bohrfortschritt zu erzielen

Oberboden (Schluff, tonig, schwach kiesig, schwach sandig, humos), 1 , dunkelbraun, durchwurzelt, A-Horizont

Moränenkies, Kies, stark schluffig, stark sandig, 4 , stark verlehmt, beigebraun, vermutlich steinig, oberer Bereich hellbraun, C-Horizont, GU*/GT*

Bauvorhaben:BV Erschließung Baugebiet ehem. Spielplatz,BG Laurenbühl II in 88326 Aulendorf

Planbezeichnung:Bohrsondierung (BS) 1.1

Plan-Nr: AULSPIL BS 1.1 Maßstab: 1:50Bearbeiter: awGezeichnet:

Geändert:

Gesehen:

Projekt-Nr: AULSPIL

Datum:18.12.2018

HENKE UND PARTNER GMBHIngenieurbüro für Geotechnik

Waldseer Straße 5188400 Biberach a.d. Riß

Tel.: 07351 / 47 40 030Fax: 07351 / 47 40 029

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Textfeld
Anlage 2.1
Page 34: Geotechnischer Bericht nach DIN 4020 zum Bauvorhaben

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994

- 201

7 - L

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ekte

\A\A

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PIL\

Gel

ände

\Win

Bohr

\AU

LSPI

L_BS

1.2.

BOP

NN+607,84m( 607,64 ) 0,20

( 607,24 ) 0,60

( 606,44 ) 1,40( 606,34 ) 1,50606,34

0,30 0,60

0,60 1,10

BS 1.2

Sondierloch standfest bis 1,48m u.GOKkein Wasser feststellbar

kein weiterer Bohrfortschritt zu erzielen

Oberboden (Schluff, tonig, schwach kiesig, schwach sandig, humos), 1 , dunkelbraun, durchwurzelt, A-Horizont

Geschiebelehm, Schluff, tonig, 4 , mittelbraun, zur Tiefe kiesig, durchwurzelt, B-Horizont, TL/TM

Geschiebelehm, Schluff, tonig, kiesig bis stark kiesig, sandig, 4 , mittelbraun, schwach durchwurzelt, zur Tiefe heller, C-Horizont, TL/M

Moränenkies, Kies, schluffig, sandig, 4 ,3 , verlehmt, beigebraun, überwiegend Steinbruchstücke, C-Horizont, GU*/GT*/GU/GT

Bauvorhaben:BV Erschließung Baugebiet ehem. Spielplatz,BG Laurenbühl II in 88326 Aulendorf

Planbezeichnung:Bohrsondierung (BS) 1.2

Plan-Nr: AULSPIL BS 1.2 Maßstab: 1:50Bearbeiter: awGezeichnet:

Geändert:

Gesehen:

Projekt-Nr: AULSPIL

Datum:18.12.2018

HENKE UND PARTNER GMBHIngenieurbüro für Geotechnik

Waldseer Straße 5188400 Biberach a.d. Riß

Tel.: 07351 / 47 40 030Fax: 07351 / 47 40 029

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Textfeld
Anlage 2.2
Page 35: Geotechnischer Bericht nach DIN 4020 zum Bauvorhaben

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994

- 201

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ekte

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ULS

PIL\

Gel

ände

\Win

Bohr

\AU

LSPI

L_BS

2+D

PH1.

BOP

NN+606,25m( 606,05 ) 0,20

( 604,15 ) 2,10604,15

0,00 0,20

0,50 1,00

1,00 2,00

N1010 20 30 40

0 1,00

0 2,00

15 3,00

10 4,00

4,90 13/10cm

Sondierloch standfest bis 2,08m u.GOKkein Wasser feststellbar

0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0

31 26 18 11 9

12 15 14 11 12 15 15 14 15 15 17 15 11 11 8

10 13 13 19 13 17 18 13

BS 2+ DPH1

Oberboden (Schluff, kiesig, sandig, humos), 1 , dunkelbraun, durchwurzelt, A-Horizont

Moränenkies, Kies, schluffig bis stark schluffig, sandig, 4 ,3 , verlehmt, beigebraun, vermutlich steinig, bis 0,5m Tiefe B-Horizont und hellbraun mit einzelnen Wurzeln, trocken, Feinanteil schwankt, C-Horizont, GU*/GT*/GU/GT

Bauvorhaben:BV Erschließung Baugebiet ehem. Spielplatz,BG Laurenbühl II in 88326 Aulendorf

Planbezeichnung:Bohrsondierung (BS) 2 +Schwere Rammsondierung (DPH) 1

Plan-Nr: AULSPIL BS 2 + DPH 1 Maßstab: 1:50Bearbeiter: awGezeichnet:

Geändert:

Gesehen:

Projekt-Nr: AULSPIL

Datum:18.12.2018

HENKE UND PARTNER GMBHIngenieurbüro für Geotechnik

Waldseer Straße 5188400 Biberach a.d. Riß

Tel.: 07351 / 47 40 030Fax: 07351 / 47 40 029

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Anlage 2.3
Page 36: Geotechnischer Bericht nach DIN 4020 zum Bauvorhaben

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- 201

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Bohr

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LSPI

L_BS

3.BO

P

NN+607,22m

( 606,92 ) 0,30

( 606,22 ) 1,00606,22

0,10 0,30

0,60 0,80

BS 3

Sondierloch standfest bis 1,00m u.GOKkein Wasser feststellbar

3 mal umgesetzt, Aufschlüsse identischkein weiterer Bohrfortschritt zu erzielen

Oberboden (Schluff, schwach kiesig, schwach sandig, humos), 1 , dunkelbraun, durchwurzelt, A-Horizont

Moränenkies, Kies, schluffig bis stark schluffig, stark sandig, 4 ,3 , verlehmt, beigebraun, vermutlich steinig, bis 0,5m Tiefe B-Horizont und hellbraun, Feinanteil schwankt, C-Horizont, GU*/GT*/GU/GT

Bauvorhaben:BV Erschließung Baugebiet ehem. Spielplatz,BG Laurenbühl II in 88326 Aulendorf

Planbezeichnung:Bohrsondierung (BS) 3

Plan-Nr: AULSPIL BS 3 Maßstab: 1:50Bearbeiter: awGezeichnet:

Geändert:

Gesehen:

Projekt-Nr: AULSPIL

Datum:18.12.2018

HENKE UND PARTNER GMBHIngenieurbüro für Geotechnik

Waldseer Straße 5188400 Biberach a.d. Riß

Tel.: 07351 / 47 40 030Fax: 07351 / 47 40 029

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Textfeld
Anlage 2.4
Page 37: Geotechnischer Bericht nach DIN 4020 zum Bauvorhaben

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994

- 201

7 - L

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ekte

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Gel

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\Win

Bohr

\AU

LSPI

L_BS

4.BO

P

NN+609,17m( 608,97 ) 0,20

( 606,17 ) 3,00606,17

0,10 0,20

0,50 0,90

1,50 2,50

BS 4

Sondierloch standfest bis 3,0m u.GOKkein Wasser feststellbar

kein weiterer Bohrfortschritt zu erzielen

Oberboden (Schluff, stark humos, schwach kiesig), 1 , dunkelbraun, durchwurzelt, A-Horizont

Moränenkies, Kies, schluffig bis stark schluffig, stark sandig, 4 ,3 , verlehmt, beigebraun, vermutlich steinig, stellenweise geringerer Feinanteil, C-Horizont, GU*/GT* (GU/GT)

Bauvorhaben:BV Erschließung Baugebiet ehem. Spielplatz,BG Laurenbühl II in 88326 Aulendorf

Planbezeichnung:Bohrsondierung (BS) 4

Plan-Nr: AULSPIL BS 4 Maßstab: 1:50Bearbeiter: awGezeichnet:

Geändert:

Gesehen:

Projekt-Nr: AULSPIL

Datum:18.12.2018

HENKE UND PARTNER GMBHIngenieurbüro für Geotechnik

Waldseer Straße 5188400 Biberach a.d. Riß

Tel.: 07351 / 47 40 030Fax: 07351 / 47 40 029

Rauserh
Textfeld
Anlage 2.5
Page 38: Geotechnischer Bericht nach DIN 4020 zum Bauvorhaben

HENKE UND PARTNER GMBHIngenieurbüro für Geotechnik

Bodenarten FelsartenBlöcke mit Blöcken Y y Fels allgemein Z Z

Steine steinig X x Fels verwittert Zv Zv

Kies kiesig G g Brekzie, Konglomerat GstSand sandig S s Sandstein SstSchluff schluffig U u Schluffstein UstTon tonig T t Tonstein TstTorf torfig H h Kalkstein KstMergel mergelig Mg mg Mergelstein MstAuffüllung A A Granit, Gneis Ma Y V

Y V YY V Y V

Korngrößenbereichf fein

m mittel

g grob

Nebenanteilet' schwach (< 15 %), z.B. schwach tonig

g stark (ca. 30-40 %), z.B. stark kiesig

Konsistenz/ Lagerungsdichteflüssig halbfest locker

breiig fest dicht

weich klüftig mittel dicht

steif stark klüftig, brüchig sehr dicht

Probenentnahmen und GrundwasserBP Becherprobe

EP Eimerprobe

GP Glasprobe

ZP Zylinderprobe

HP Head-Space Probe

UP ungestörte Probe

Grundwasser angebohrt

Grundwasser nach Bohrende

Ruhewasserstand

k. GW kein Grundwasser

Zeichenerklärung (DIN 4023)

Version 04/13 Henke und Partner GmbH Emilienstraße 2 70563 Stuttgart Tel. 0711/73 33 35 Fax 0711/73 56 298 DIN4023 Legende_neu

Kopp
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Anlage 2.6
Page 39: Geotechnischer Bericht nach DIN 4020 zum Bauvorhaben

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PS1.

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NN+607,84m( 607,64 ) 0,20

( 606,44 ) 1,40606,44

NN+607,84m( 607,64 ) 0,20

( 607,24 ) 0,60

( 606,44 ) 1,40( 606,34 ) 1,50606,34

NN+606,25m( 606,05 ) 0,20

( 604,15 ) 2,10604,15

N10

10 20 30 40

0 1,00

0 2,00

15 3,00

10 4,00

4,90 13/10cm

0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0

31 26 18 11 9

12 15 14 11 12 15 15 14 15 15 17 15 11 11 8

10 13 13 19 13 17 18 13

NN+607,22m

( 606,92 ) 0,30

( 606,22 ) 1,00606,22

NN+609,17m( 608,97 ) 0,20

( 606,17 ) 3,00606,17

BS 1.1 BS 1.2

BS 2+ DPH1

BS 3

BS 4

Bauvorhaben:BV Erschließung Baugebiet ehem. Spielplatz,BG Laurenbühl II in 88326 Aulendorf

Planbezeichnung:Profilschnitt (PS) 1

Plan-Nr: AULSPIL PS 1 Maßstab: H 1:50; B 1:250Bearbeiter: mpGezeichnet:

Geändert:

Gesehen:

Projekt-Nr: AULSPIL

Datum:10.01.19

HENKE UND PARTNER GMBHIngenieurbüro für Geotechnik

Waldseer Straße 5188400 Biberach a.d. Riß

Tel.: 07351 / 47 40 030Fax: 07351 / 47 40 029

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Linie
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Linie
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Linie
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Vieleck
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Vieleck
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Vieleck
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Textfeld
Anlage 3
Rauserh
Textfeld
Oberboden
Rauserh
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?
Rauserh
Textfeld
?
Rauserh
Textfeld
Geschiebelehm
Rauserh
Textfeld
Moränenkies
Rauserh
Textfeld
Moränenkies
Page 40: Geotechnischer Bericht nach DIN 4020 zum Bauvorhaben

Projekt: Projektkürzel: AULSPIL

Probe Materialwn

%

wl

%

wp

%

Ip

%

Ic Kon-sistenz

Körnungsziffer

T - U - S - G

BA nach DIN 18196

ρ

t/m3

ρD

t/m3

ϕ'

(°)

c'

kN/m²

cu

kN/m²

Es

kN/m²Bemerkungen

BS 1.1 / 0,5-1,0 Moränenkies 7,4

BS 1.2 / 0,3-0,6 Geschiebelehm 16,8

BS 1.2 / 0,6-1,2 Geschiebelehm 10,7

BS 2 / 0,5-1,0 Moränenkies 6,0 GU*/GT* Feinanteil: 20,6%BS 2 / 1,0-2,0 Moränenkies 4,6 GU*/GT* Feinanteil: 27,9%BS 3 / 0,6-0,8 Moränenkies 5,5 GU*/GT* Feinanteil: 22,4%BS 4 / 0,5-0,9 Moränenkies 5,7 GU/GT Feinanteil: 14,9%

kursiv angegebene Konsistenzen abgeschätzt anhand wn

LA40FB01 / Rev. 04 / 26.02.2018 / Seite 1 von 1 LA40FB01 Laborprogramm1

BV Erschließung Baugebiet ehem. Spielplatz, BG Laurenbühl II in 88326 Aulendorf

ANLAG

E 4

Ergebnisse der bodenmechanischen Laborversuche HENKE UND PARTNER GMBHm ____________________________________________________________________________________________________________________________________________ _________

Ingenieurbüro für Geotechnikllllm

www.henkegeo.de

Page 41: Geotechnischer Bericht nach DIN 4020 zum Bauvorhaben

HENKE UND PARTNER GMBH - Ingenieurbüro für Geotechnik

Waldseer Straße 51

88400 Biberach

Analysenbericht Nr. 555/1089 Datum: 11.01.2019

Allgemeine Angaben

Auftraggeber : HENKE UND PARTNER GMBH - Ingenieurbüro für Geotechnik

Projekt : AULSPIL

Projekt-Nr. :

Art der Probe : Asphalt

Entnahmestelle :

Entnahmedatum :

Originalbezeich. : AP 1

Probenehmer : von Seiten des Auftraggebers Probeneingang : 09.01.2019

Probenbezeich. : 555/1089 Unters-zeitraum : 09.01.2019 – 11.01.2019

Ergebnisse der Untersuchung aus der Originalsubstanz

Parameter Einheit Messwert Methode

Naphthalin [mg/kg TS] < 0,04

Acenaphthen [mg/kg TS] < 0,04

Acenaphthylen [mg/kg TS] < 0,04

Fluoren [mg/kg TS] < 0,04

Phenanthren [mg/kg TS] 0,17

Anthracen [mg/kg TS] < 0,04

Fluoranthen [mg/kg TS] 0,11

Pyren [mg/kg TS] 0,13

Benzo(a)anthracen [mg/kg TS] 0,07

Chrysen [mg/kg TS] 0,1

Benzo(b)fluoranthen [mg/kg TS] 0,11

Benzo(k)fluoranthen [mg/kg TS] 0,05

Benzo(a)pyren [mg/kg TS] 0,18

Dibenz(a,h)anthracen [mg/kg TS] 0,2

Benzo(a,h,i)perylen [mg/kg TS] 0,5

Indeno(1,2,3-cd)pyren [mg/kg TS] 0,47

PAK (EPA Liste): [mg/kg TS] 2,1 DIN ISO 18287 :2006-05

Ergebnisse der Untersuchung aus dem Eluat

Parameter Einheit Messwert Methode

pH-Wert [ - ] 9,64 DIN 38 404 - C5 :2009-07

elektr. Leitfähigkeit [µS/cm] 39 DIN EN 27 888 : 1993

Phenolindex [µg/l] < 10 DIN EN ISO 14402:1999-12

Markt Rettenbach, den 11.01.2019

Onlinedokument ohne Unterschrift

Dipl.-Ing. (FH) E. Schindele

Rauserh
Textfeld
Anlage 5.1.1
Page 42: Geotechnischer Bericht nach DIN 4020 zum Bauvorhaben

HENKE UND PARTNER GMBH - Ingenieurbüro für Geotechnik

Waldseer Straße 51

88400 Biberach

Analysenbericht Nr. 555/1090 Datum: 11.01.2019

Allgemeine Angaben

Auftraggeber : HENKE UND PARTNER GMBH - Ingenieurbüro für Geotechnik

Projekt : AULSPIL

Projekt-Nr. :

Art der Probe : Asphalt

Entnahmestelle :

Entnahmedatum :

Originalbezeich. : AP 2

Probenehmer : von Seiten des Auftraggebers Probeneingang : 09.01.2019

Probenbezeich. : 555/1090 Unters-zeitraum : 09.01.2019 – 11.01.2019

Ergebnisse der Untersuchung aus der Originalsubstanz

Parameter Einheit Messwert Methode

Naphthalin [mg/kg TS] < 0,04

Acenaphthen [mg/kg TS] < 0,04

Acenaphthylen [mg/kg TS] < 0,04

Fluoren [mg/kg TS] < 0,04

Phenanthren [mg/kg TS] 0,19

Anthracen [mg/kg TS] < 0,04

Fluoranthen [mg/kg TS] 0,1

Pyren [mg/kg TS] 0,12

Benzo(a)anthracen [mg/kg TS] 0,06

Chrysen [mg/kg TS] 0,09

Benzo(b)fluoranthen [mg/kg TS] 0,11

Benzo(k)fluoranthen [mg/kg TS] 0,05

Benzo(a)pyren [mg/kg TS] 0,13

Dibenz(a,h)anthracen [mg/kg TS] 0,17

Benzo(a,h,i)perylen [mg/kg TS] 0,49

Indeno(1,2,3-cd)pyren [mg/kg TS] 0,44

PAK (EPA Liste): [mg/kg TS] 2 DIN ISO 18287 :2006-05

Ergebnisse der Untersuchung aus dem Eluat

Parameter Einheit Messwert Methode

pH-Wert [ - ] 9,60 DIN 38 404 - C5 :2009-07

elektr. Leitfähigkeit [µS/cm] 44 DIN EN 27 888 : 1993

Phenolindex [µg/l] < 10 DIN EN ISO 14402:1999-12

Markt Rettenbach, den 11.01.2019

Onlinedokument ohne Unterschrift

Dipl.-Ing. (FH) E. Schindele

Rauserh
Textfeld
Anlage 5.1.2
Page 43: Geotechnischer Bericht nach DIN 4020 zum Bauvorhaben

HENKE UND PARTNER GMBH - Ingenieurbüro für Geotechnik

Waldseer Straße 51

88400 Biberach

Analysenbericht Nr. 555/1091 Datum: 11.01.2019

Allgemeine Angaben

Auftraggeber : HENKE UND PARTNER GMBH - Ingenieurbüro für Geotechnik

Projekt : AULSPIL

Projekt-Nr. :

Entnahmestelle : Art der Probenahme : PN 98

Art der Probe : Boden Probenehmer : von Seiten des Auftraggebers

Entnahmedatum : Probeneingang : 09.01.2019

Originalbezeich. : Boden Probenbezeich. : 555/1091

Untersuch.-zeitraum : 09.01.2019 – 11.01.2019

1 Ergebnisse der Untersuchung aus der Originalsubstanz (VwV BW)

1.1 Allgemeine Parameter, Schwermetalle

Parameter Einheit Messwert Z 0

(S L/tL) Z 0* Z 1.1/2 Z 2 Methode

Erstellen der Prüfprobe

aus Laborprobe

DIN 19747:2009-07

Trockensubstanz [%] 94,1 - - - - DIN EN 14346 : 2007-03

Arsen [mg/kg TS] 7,3 10 15 15 45 150 EN ISO 11885 :2009-09

Blei [mg/kg TS] 7,2 40 70 140 210 700 EN ISO 11885 :2009-09

Cadmium [mg/kg TS] 0,1 0,4 1 1 3 10 EN ISO 11885 :2009-09

Chrom (gesamt) [mg/kg TS] 37 30 60 120 180 600 EN ISO 11885 :2009-09

Kupfer [mg/kg TS] 19 20 40 80 120 400 EN ISO 11885 :2009-09

Nickel [mg/kg TS] 31 15 50 100 150 500 EN ISO 11885 :2009-09

Quecksilber [mg/kg TS] 0,02 0,1 0,5 1 1,5 5 DIN EN ISO 12846 :2012-08

Thallium [mg/kg TS] < 0,4 0,4 0,7 0,7 2,1 7 EN ISO 11885 :2009-09

Zink [mg/kg TS] 39 60 150 300 450 1500 EN ISO 11885 :2009-09

Aufschluß mit Königswasser EN 13657 :2003-01

EOX [mg/kg TS] < 0,5 1 1 3 10 DIN 38 409 -17 :1984-09

MKW (C10 – C22) [mg/kg TS] < 30 100 200 300 1000 DIN EN 14039 :2005-01

MKW (C10 – C40) [mg/kg TS] < 50 - 400 600 2000 DIN EN 14039 :2005-01

Cyanid (gesamt) [mg/kg TS] < 0,25 - - 3 10 DIN EN ISO 17380 :2013-10

Rauserh
Textfeld
Anlage 5.2
Page 44: Geotechnischer Bericht nach DIN 4020 zum Bauvorhaben

Analysenbericht Nr. 555/1091; Seite 2 von 2

1.2 PCB, BTXE, LHKW, PAK

Parameter Einheit Messwert Z 0

(S L/tL) Z 0* Z 1.1/2 Z 2 Methode

PCB 28 [mg/kg TS] < 0,01

PCB 52 [mg/kg TS] < 0,01

PCB 101 [mg/kg TS] < 0,01

PCB 138 [mg/kg TS] < 0,01

PCB 153 [mg/kg TS] < 0,01

PCB 180 [mg/kg TS] < 0,01

PCB (6): [mg/kg TS] n.n. 0,05 0,1 0,15 0,5 DIN EN 15308 :2016-12

Benzol [mg/kg TS] < 0,1

Toluol [mg/kg TS] < 0,1

Ethylbenzol [mg/kg TS] < 0,1

m,p-Xylol [mg/kg TS] < 0,1

o-Xylol [mg/kg TS] < 0,1

BTXE: [mg/kg TS] n.n. 1 1 1 1 HLUG, HB. AL B7,4 : 2000

Vinylchlorid [mg/kg TS] < 0,01

Dichlormethan [mg/kg TS] < 0,01

1-2-Dichlorethan [mg/kg TS] < 0,01

cis 1,2 Dichlorethen [mg/kg TS] < 0,01

trans-Dichlorethen [mg/kg TS] < 0,01

Chloroform [mg/kg TS] < 0,01

1.1.1- Trichlorethan [mg/kg TS] < 0,01

Tetrachlormethan [mg/kg TS] < 0,01

Trichlorethen [mg/kg TS] < 0,01

Tetrachlorethen [mg/kg TS] < 0,01

LHKW: [mg/kg TS] n.n. 1 1 1 1 HLUG, HB. AL B7,4 : 2000

Naphthalin [mg/kg TS] < 0,04

Acenaphthen [mg/kg TS] < 0,04

Acenaphthylen [mg/kg TS] < 0,04

Fluoren [mg/kg TS] < 0,04

Phenanthren [mg/kg TS] < 0,04

Anthracen [mg/kg TS] < 0,04

Fluoranthen [mg/kg TS] < 0,04

Pyren [mg/kg TS] < 0,04

Benzo(a)anthracen [mg/kg TS] < 0,04

Chrysen [mg/kg TS] < 0,04

Benzo(b)fluoranthen [mg/kg TS] < 0,04

Benzo(k)fluoranthen [mg/kg TS] < 0,04

Benzo(a)pyren [mg/kg TS] < 0,04 0,3 0,6 0,9 3

Dibenz(a,h)anthracen [mg/kg TS] < 0,04

Benzo(g,h,i)perylen [mg/kg TS] < 0,04

Indeno(1,2,3-cd)pyren [mg/kg TS] < 0,04

PAK (EPA Liste): [mg/kg TS] n.n.

3 3 3 /9 30 DIN ISO 18287 :2006-05

Markt Rettenbach, den 11.01.2019

Onlinedokument ohne Unterschrift

Dipl.-Ing. (FH) E. Schindele (Laborleiter)

Page 45: Geotechnischer Bericht nach DIN 4020 zum Bauvorhaben

HENKE UND PARTNER GMBH - Ingenieurbüro für Geotechnik

Waldseer Straße 51

88400 Biberach

Analysenbericht Nr. 555/1088 Datum: 11.01.2019

Allgemeine Angaben

Auftraggeber : HENKE UND PARTNER GMBH - Ingenieurbüro für Geotechnik

Projekt : AULSPIL

Projekt-Nr. :

Entnahmestelle : Art der Probenahme : PN 98

Art der Probe : Boden Probenehmer : von Seiten des Auftraggebers

Entnahmedatum : Probeneingang : 09.01.2019

Originalbezeich. : MP Oberboden Probenbezeich. : 555/1088

Untersuch.-zeitraum : 09.01.2019 – 11.01.2019

1 Ergebnisse der Untersuchung aus der Fraktion < 2mm (Anhang 2, 1.4 BBodSchV)

Parameter Einheit Messwert

Kin

ders

pie

lflä

ch

en

Wo

hn

ge

bie

t

Par

kanl

agen

Gew

erb

eg

run

ds

tück

e

Methode

Erstellen der Prüfprobe

aus Laborprobe

DIN 19747:2009-07

Trockensubstanz [%] 84,7 - - - - DIN EN 14346 : 2007-03

Fraktion < 2 mm [Masse %] 66 - - - - Siebung

Arsen [mg/kg TS] 9 25 50 125 140 EN ISO 11885 :2009-09

Blei [mg/kg TS] 12 200 400 1000 2000 EN ISO 11885 :2009-09

Cadmium [mg/kg TS] 0,17 2 (10) 2 (20) 50 60 EN ISO 11885 :2009-09

Chrom (gesamt) [mg/kg TS] 43 200 400 1000 1000 EN ISO 11885 :2009-09

Kupfer [mg/kg TS] 23 EN ISO 11885 :2009-09

Nickel [mg/kg TS] 36 70 140 350 900 EN ISO 11885 :2009-09

Quecksilber [mg/kg TS] 0,07 10 20 50 80 DIN EN ISO 12846 :2012-08

Thallium [mg/kg TS] < 0,4 EN ISO 11885 :2009-09

Zink [mg/kg TS] 46 EN ISO 11885 :2009-09

Aufschluß mit Königswasser EN 13657 :2003-01

Rauserh
Textfeld
Anlage 5.3
Page 46: Geotechnischer Bericht nach DIN 4020 zum Bauvorhaben

Analysenbericht Nr. 555/1088; Seite 2 von 2

1.1 CN, PCB, OCP, PAK

Parameter Einheit Messwert

Kin

ders

pie

lflä

ch

en

Wo

hn

ge

bie

t

Par

kanl

agen

Gew

erb

eg

run

ds

tück

e

Methode

Cyanid (gesamt) [mg/kg TS] 0,25 50 50 50 100 DIN EN ISO 17380 :2013-10

PCB 28 [mg/kg TS] < 0,01

PCB 52 [mg/kg TS] < 0,01

PCB 101 [mg/kg TS] < 0,01

PCB 138 [mg/kg TS] < 0,01

PCB 153 [mg/kg TS] < 0,01

PCB 180 [mg/kg TS] < 0,01

PCB (6): [mg/kg TS] n.n. 0,4 0,8 2 40 DIN EN 15308 :2016-12

DDT [mg/kg TS] < 0,01 40 80 200 -

Hexachlorbenzol [mg/kg TS] < 0,01 4 8 20 200

-HCH [mg/kg TS] < 0,01

-HCH [mg/kg TS] < 0,01 5 10 25 400

-HCH [mg/kg TS] < 0,01

Aldrin [mg/kg TS] < 0,01 2 4 10 -

Dieldrin [mg/kg TS] < 0,01

Endrin [mg/kg TS] < 0,01

OCP: [mg/kg TS] n.n. DIN ISO 10382

PCP [mg/kg TS] < 0,1 50 100 250 250 EN ISO 15320:2011-11-01

Naphthalin [mg/kg TS] < 0,04

Acenaphthen [mg/kg TS] < 0,04

Acenaphthylen [mg/kg TS] < 0,04

Fluoren [mg/kg TS] < 0,04

Phenanthren [mg/kg TS] < 0,04

Anthracen [mg/kg TS] < 0,04

Fluoranthen [mg/kg TS] < 0,04

Pyren [mg/kg TS] < 0,04

Benzo(a)anthracen [mg/kg TS] < 0,04

Chrysen [mg/kg TS] < 0,04

Benzo(b)fluoranthen [mg/kg TS] < 0,04

Benzo(k)fluoranthen [mg/kg TS] < 0,04

Benzo(a)pyren [mg/kg TS] < 0,04 2 4 10 12

Dibenz(a,h)anthracen [mg/kg TS] < 0,04

Benzo(g,h,i)perylen [mg/kg TS] < 0,04

Indeno(1,2,3-cd)pyren [mg/kg TS] < 0,04

PAK (EPA Liste): [mg/kg TS] n.n.

DIN ISO 18287 :2006-05

Markt Rettenbach, den 11.01.2019

Onlinedokument ohne Unterschrift

Dipl.-Ing. (FH) E. Schindele (Laborleiter)