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Generalistische Pflegeausbildung Wir machen uns auf den Weg! Kommen Sie mit!

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  • Generalistische Pflegeausbildung

    Wir machen uns auf den Weg!Kommen Sie mit!

  • Seite 2

    „Es kommt nicht darauf an, die Zukunft vorherzusagen,

    sondern auf sie vorbereitet zu sein.“ (Perikles)

  • Seite 3

    Vorwort

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    das neue Pflegeberufegesetz und die damit verbundene Ausbildungsre-

    form stellt alle am Ausbildungsprozess Beteiligten vor große Herausfor-

    derungen.

    Besonders in Zeiten des Fachkräftemangels und des demographischen

    Wandels ist es von entscheidender Bedeutung, dass wir weiterhin junge

    Menschen für eine moderne, qualifizierte und zukunftsorientierte Pfle-

    geausbildung begeistern. Nur so kann es gelingen, zukünftig eine hohe

    Zahl der dringend benötigten Pflegefachkräfte auszubilden und damit

    den Fachkräftebedarf in den Einrichtungen der stationären und ambulan-

    ten Pflege zu decken.

    Pflegeschulen und ausbildende Einrichtungen sind nun gefordert, Struk-

    turen zu schaffen, die zu einem guten Gelingen der Ausbildung beitra-

    gen.

    Mit unserer mehr als 30-jährigen Erfahrung in der Ausbildung von Kran-

    ken- und Altenpflegekräften möchten wir uns mit unserer Kompetenz

    und Erfahrung gemeinsam mit Ihnen auf den Weg machen. Besonderes

    Augenmerk liegt für uns in einer verlässlichen und funktionalen Lernort-

    kooperation zwischen unseren ausbildenden Pflegeschulen, den Trägern

    der praktischen Ausbildung und weiteren Praxispartnern.

    Mit der Informationsbroschüre möchten wir Sie im ersten Teil bei der

    Orientierung im Gesetz und nachfolgend in der Ausbildungs- und Prü-

    fungsverordnung sowie der Finanzierungsverordnung unterstützen. Im

    zweiten Teil präsentieren wir Ihnen unsere Ideen für ein tragfähiges Aus-

    bildungsnetzwerk und unseren möglichen Beitrag als IWK mit unseren

    regionalen Instituten bei Ihnen vor Ort.

    Das IWK ist bereit für die generalistische Ausbildung! Wir freuen uns mit

    Ihnen ins Gespräch zu kommen.

    Jeannette Eckert-Ulrich Silke Watzke

    Geschäftsführerin Geschäftsführerin

    Das IWK startet in die Umsetzung der generalistischen Pflegeausbildung! 2020 ist es soweit!

  • Seite 4

  • Seite 5

    Inhaltsverzeichnis

    1 Vorwort............................................................................................... Seite.3

    2 Hintergründe zur Generalistik...................................................... Seite.7

    3 Professionalisierung ...................................................................... Seite.8

    4 Neue Ausbildungsstruktur............................................................. Seite.11

    . . •.Übersicht.der.Ausbildung................................................................. Seite.11

    . . •.Abschlüsse./.Wahlmöglichkeiten................................................... Seite.13

    . . •.Lernkooperationen........................................................................... Seite.14

    . . •.Praktische.Ausbildung...................................................................... Seite.16

    5 Praxisanleitung................................................................................ Seite.18

    6 Prüfungen.......................................................................................... Seite.20

    . . •.Zwischenprüfung.............................................................................. Seite.20

    . . •.staatliche.Abschlüsse....................................................................... Seite.23

    7 Finanzierung .................................................................................... Seite.24

    8 Die Zeit läuft...................................................................................... Seite.34

    9 Das IWK an Ihrer Seite.................................................................... Seite.36

    10 Wir gestalten Bildung mit Ihnen................................................. Seite.42

  • Seite 6

    Der allen bekannte demographische Wandel unserer Gesellschaft und der damit

    einhergehende steigende Anteil von chronisch und mehrfach erkrankten alten

    Menschen, erfordert zielgerichtete Veränderungen im Gesundheitswesen. In der

    stationären Altenpflege stellen wir z.B. durch die verkürzten Liegezeiten im Kran-

    kenhaus einen höheren Anteil akuter Krankheitsbilder fest und im Krankenhaus

    einen höheren Anteil an z.B. dementiell erkrankten Patienten. Gleichzeitig formu-

    lieren Patienten/Bewohner und Angehörige eindeutiger als früher ihre Vorstellun-

    gen von Gesundheitsversorgung und Pflege. Wir stehen vor der Herausforderung

    den veränderten Versorgungsansprüchen der Bevölkerung gerecht zu werden.

    Die Prävention von Krankheit und Pflegebedürftigkeit sowie die Aufrechterhaltung

    größtmöglicher Selbstständigkeit mit und trotz gesundheitlicher Beeinträchtigun-

    gen ist das herausgehobene Gesundheitsziel unserer Zeit.

    Die Förderung der Autonomie, der Gesundheitskompetenz und Selbstmanage-

    mentfähigkeiten der Nutzer sind hierbei von entscheidender Bedeutung.

    Diese gesellschaftlichen Anforderungen haben u.a. zur Novellierung der Ausbil-

    dungen in den Pflegeberufen geführt und damit gleichzeitig eine Veränderung des

    Pflegeverständnisses bewirkt.

    Im neuen Pflegeberufegesetz ist deshalb festgehalten:

    Pflege umfasst:

    Präventive, kurative, rehabilitative, palliative und sozialpflegerische Maßnahmen

    zur Erhaltung, Förderung, Wiedererlangung oder Verbesserung der physischen und

    psychischen Situation der zu pflegenden Menschen, ihre Beratung sowie ihre Be-

    gleitung in allen Lebensphasen bis zum Tod.

    Pflege erfolgt:

    Nach dem allg. anerkannten Stand pflegewissenschaftlicher, medizinischer, und

    weiterer bezugswissenschaftlicher Erkenntnisse auf Grundlage einer professionel-

    len Ethik

    Pflege berücksichtigt:

    Die konkrete Lebenssituation und Lebensphase mit ihrem sozialen, kulturellen und

    religiösen Hintergrund

    Pflege unterstützt:

    Die Selbstständigkeit der zu pflegenden Menschen und achtet deren Recht auf

    Selbstbestimmung

    Dieses Pflegeverständnis spiegelt sich letztendlich in den Ausbildungszielen wider.

    Folgende Ziele sind dort definiert:

    Erreichen

    • Fachlicher Kompetenzen sowie personaler, methodischer, sozialer,

    kultureller und kommunikativer Kompetenzen

    • Von Lernkompetenz und der Fähigkeit zum Wissentransfer

    sowie zur Selbstreflexion

    • Einsicht der Bedeutung von lebenslangem Lernen

    FÜR

    • Eine selbstständige, umfassende und prozessorientierte Pflege

    • Von Menschen aller Altersstufen

    • In akut und dauerhaft stationären sowie ambulanten Pflegesituationen

  • Seite 7

    Hintergründe zur GeneralistikWas steckt inhaltlich dahinter?

  • Seite 8

    Professionalisierung des Pflegeberufes

    Vorbehaltene Tätigkeiten nach §§ 4+5 PflBG stellen ein Novum in der pflegerischen

    Gesetzgebung dar.

    Für den Pflegebereich werden damit erstmals bestimmte berufliche Tätigkeiten, die

    dem Pflegeberuf nach diesem Gesetz vorbehalten sind, also nur von entsprechend

    ausgebildetem Personal ausgeführt werden dürfen, geregelt und tragen somit zur

    Klärung von Aufgaben und der Aufwertung der Bedeutung professioneller Pflege

    in Deutschland bei.

    Die Erhebung und Feststellung des Pflegebedarfs, die Organisation, Gestaltung und

    Steuerung des Pflegeprozesses sowie die Analyse, Evaluation, Sicherung und Ent-

    wicklung der Pflegequalität ist demnach ausschließlich Pflegefachfrauen und -män-

    nern erlaubt.

    Die genannten Tätigkeiten sind für die Pflegequalität und den Patientenschutz von

    besonderer Bedeutung und verfolgen das Ziel die Patientensicherheit und die Ver-

    sorgungsqualität sicherzustellen.

  • Seite 9Bestandsschutz für pflegerische Berufsabschlüsse bis 31.12.2019. Zugleich gelten die „vorbehaltenen Tätigkeiten“ auch für diese Abschlüsse in allen Bereichen der Pflege.

    Professionalisierung – neu definierte „vorbehaltene Tätigkeiten“ für exam. Pflegekräfte

    Erhebung und Feststellung des individuellen Pflegebedarfs

    Analyse, Evaluation, Sicherung und Entwicklung der Pflegequalität

    Organisation, Gestaltung und Steuerung des Pflegeprozesses

    1

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  • Seite 10

  • Seite 11

    Übersicht der Ausbildung

    3 Jahre in Vollzeit (Teilzeit und Verkürzungen möglich)

    Praktische Ausbildung

    • 2500 Stunden

    (davon mind. 1300 Stunden beim

    Träger der praktischen Ausbildung)

    • 1 Orientierungs- und 1 Vertiefungseinsatz,

    5 Pflichteinsätze

    • davon 80-120 Stunden Nachtdienst

    (unter Aufsicht Pflg.fachkraft/ab Mitte 2.AJ)

    • 10% der Ausbildungszeit = Praxisanleitung

    (auch für externe Azubis)

    Theoretischer und praktischer Unterricht

    (Pflegeschule)

    • 2100 Stunden (Bundeslandentscheidung:

    ggf. zusätzliche Stunden für allgemeinbildende

    Fächer)

    • Aufgeteilt in 5 Kompetenzbereiche

    • Pflegeprozesse und Pflegediagnostik

    • Kommunikation und Beratung

    • Intra- und interdisziplinäres Handeln

    • Recht und Ethik

    • Pflegewissenschaft und Berufsethik

    • Praxisbegleitung: je Einsatz 1 Praxisbegleitung

  • Seite 12

    Wahlmöglichkeiten für die Auszubildenden

    Alle Auszubildenden erhalten zwei Jahre lang eine gemeinsame, generalistisch

    ausgerichtete Ausbildung.

    Auszubildende, die im dritten Ausbildungsjahr die generalistische Ausbildung fort-

    setzen, erwerben den Berufsabschluss „Pflegefachfrau“ bzw. „Pflegefachmann“.

    Auszubildende, die ihren Schwerpunkt in der Pflege alter Menschen oder der

    Versorgung von Kindern und Jugendlichen sehen, können wählen, ob sie – statt

    die generalistische Ausbildung fortzusetzen – einen gesonderten Abschluss in

    der Altenpflege oder Gesundheits- und Kinderkrankenpflege erwerben wollen.

    Sie erwerben dann den Berufsabschluss Altenpfleger/-in oder Gesundheits- und

    Kinderkrankenpfleger/-in. Diesen „alternativen“ Berufsabschlüssen fehlt die uni-

    verselle Einsetzbarkeit in allen Bereichen der Pflege sowie die EU-weite Anerken-

    nung.

    Sechs Jahre nach Beginn der neuen Ausbildungen soll überprüft werden, ob für die

    gesonderten Berufsabschlüsse in der Altenpflege oder Gesundheits- und Kinder-

    krankenpflege weiterhin Bedarf besteht.

  • Seite 13

    Abschlüsse der Ausbildung Übersicht

    3. Jahr

    1. + 2. Jahr

    Fachabschluss

    Gesundheits- und

    Kinderkranken-

    pfleger/-in

    Generalistischer Abschluss

    Pflegefachmann / Pflegefachfrau

    EU-weite Anerkennung und

    universelle Einsatzmöglichkeit

    Fachabschluss

    Altenpfleger/-in

    Wahlrecht des Azubis 4-6 Monate vor dem 3. Ausbildungsjahr

    Generalistische Pflegeausbildung für alleZwischenprüfung nach 2/3 der Ausbildung

  • Seite 14

    Lernortkooperationen

    • Die Pflegeschule

    • der Träger der praktischen Ausbildung und

    • die weiteren, an der praktischen Ausbildung beteiligten Einrichtungen,

    wirken bei der Ausbildung auf Grundlage entsprechender Kooperationsverträge zu-

    sammen.

    Die Leistungen, die der Träger der praktischen Ausbildung, die Pflegeschule und

    alle weiteren an der Ausbildung beteiligten Institutionen erbringen, sind refinan-

    zierbar. In welcher Höhe die Refinanzierung erfolgt, steht zum Zeitpunkt der Erstel-

    lung dieser Informationsbroschüre noch nicht fest.

  • Seite 15

    Verantwortungsbereiche und Kooperationen innerhalb der Ausbildung

    Träger der praktischen Ausbildung Pflegeschule

    Verantwortung für die Durchführung

    der praktischen Ausbildung und deren Organisation

    Gesamtverantwortung für die Koordination

    des Unterrichts mit der praktischen Ausbildung

    Schließt Ausbildungsvertrag

    mit Azubi

    Schließt Vereinbarung

    mit den weiteren beteiligten Einrichtungen

    Erstellt Ausbildungsplan für die gesamte praktische

    Ausbildung. Ggf. zur Anpassung verpflichtet

    Muss prüfen, ob Ausbildungsplan den Anforderungen des schulischen Curriculums entspricht

    Erstellt Curriculum

    Überprüft Ausbildungsnachweis

    mit praktischem Ausbildungsplan

    Praxisbeglei-tung

    gewährleistet:

    • alle vorgeschriebenen Einsätze

    • Ausbildung nach zeitlich und sachlich gegliedertem Ausbildungsplan, damit

    • Ausbildungsziel in der vorgesehenen Zeit erreicht wird

  • Seite 16

    Praktische Ausbildung

    Ziel ist es, dass der überwiegende Teil der praktischen Ausbildung beim Träger der

    praktischen Ausbildung stattfindet.

    Der Umfang dessen ist abhängig von den Fachgebieten, die der Träger der prakti-

    schen Ausbildung abdecken kann.

    Für alle anderen Einsätze ist es erforderlich Kooperationsvereinbarungen mit ande-

    ren Einrichtungen zu schließen.

  • Seite 17

    Ausbildungsverlauf

    1. Ausbildungsjahr

    • Orientierungseinsatz

    • Pflichteinsatz 1 (stationäre/ambulante Akut- oder Langzeitpflege)

    2. Ausbildungsjahr

    • Pflichteinsatz 2 (Wechsel analog zum ersten Pflichteinsatz)

    • Pflichteinsatz 3 (ambulante Akut- oder Langzeitpflege)

    • Pflichteinsatz 4 (Pädiatrie)

    3. Ausbildungsjahr

    • Pflichteinsatz 5 (Psychiatrie mit verschiedenen Möglichkeiten, z. B. Gerontopsychiatrie)

    • Kurzeinsatz mit Wahl- möglichkeit (z. B. Palliativ/Reha)

    • Vertiefungseinsatz

    In der Regel externe EinsätzeIm Ausbildungshaus Im Ausbildungshaus (weitestgehend)

  • Seite 18

    An jedem praktischen Lernort entfallen mindestens 10% der Ausbildungszeit auf

    die Praxisanleitung. Dies gilt auch für betriebsfremde Auszubildende.

    Die Kosten der Praxisanleitung sind refinanzierbar.

    Für Praxisanleiterabschlüsse (200 Stunden)

    bis 31.12.2019 gilt ein Bestandsschutz!

    Alle Praxisanleiter mit 200 Std., die bis 31.12.19 ihre Weiterbildung erfolgreich

    abgeschlossen haben, fallen unter eine Bestandsschutzregelung. Das heißt, sie

    müssen später keine Anpassungen durchlaufen und können uneingeschränkt als

    Praxisanleiter auch weiterhin tätig sein (§4 Ausbildungs- und Prüfungs-VO).

    Das IWK wird ab 2020 die Praxisanleiter-Weiterbildung mit den dann erforderli-

    chen 300 Stunden sowie die jährlich erforderlichen berufspädagogischen Fortbil-

    dungen von 24 Stunden anbieten. Dazu informieren wir Sie rechtzeitig im laufen-

    den Jahr 2019.

    Bis dahin können alle Einrichtungen bedenkenlos und kostengünstiger (im Ver-

    gleich zu 300 Std.) ihre Praxisanleiter qualifizieren!

    Sollte sich 2019 ein sehr hoher Weiterbildungsbedarf abzeichnen, wird das IWK

    Zusatzkurse anbieten.

    Der Praxisanleitung fällt zukünftig eine besondere Bedeutung zu

  • Seite 19

    Anforderungen Praxisanleiter/in

    Bestandsschutz für Praxisanleiterabschlüsse (200 Stunden) bis 31.12.2019!

    Mindestens 1-jährige Berufserfahrung im Einsatzbereich (innerhalb der letzten 5 Jahre)

    Jährliche berufspädagogische Fortbildung (24 Stunden)

    Berufspädagogische Zusatzqualifikation (300 Stunden)

    1

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    3

  • Seite 20

    Zwischenprüfung (Ende des 2. Ausbildungsjahres)

    Nach zwei Dritteln der Ausbildung wird eine Zwischenprüfung zur Ermittlung des

    Ausbildungsstandes eingeführt.

    Den Ländern wird dadurch die Möglichkeit eröffnet, die mit der Zwischenprüfung

    festgestellten Kompetenzen im Rahmen einer Pflegeassistenz- oder Pflegehelfer-

    ausbildung anzuerkennen. (Zum Zeitpunkt der Erstellung der Informationsbroschüre

    lagen noch keine länderspezifischen Regelungen dazu vor.)

    Ein Bestehen der Prüfung ist nicht erforderlich, um die Ausbildung fortzuführen.

  • Seite 21

    Übersicht

    als schulische Prüfung angelegt zur Ermittlung des Ausbildungsstandes

    Bundesländer können es als Abschluss für Assistenzberufe gestalten

    Nichtbestehen führt nicht zum Ausbildungsabbruch!

    Bei Gefährdung des Ausbildungsziels: Beratung mit allen Beteiligten über geeignete Maßnahmen zur Sicherung des Ausbildungserfolges.

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    3

  • Seite 22

  • Seite 23

    Staatliche Abschlussprüfung – in Kürze

    Prüfungsausschuss

    • Vertreter der zuständigen Behörde• Schulleiter/-in• 2 Lehrkräfte der Schule als Fachprüfer• Praxisanleiter als Fachprüfer (praktische Prüfung)

    Zulassung Analog der bisherigen Regelungen

    Vornoten Keine Einzelnoten, sondern jeweils Gesamtnote für schriftlich/mündlich/praktisch

    Prüfung• schriftlich• mündlich• praktisch (Pflege von 2 Personen)

  • Seite 24

    Warum?Ziel der Finanzierungsgrundsätze nach § 26 PflBG ist es unter anderem eine aus-

    reichende Zahl qualifizierter Pflegefachfrauen und Pflegefachmänner auszubilden,

    Nachteile im Wettbewerb zwischen ausbildenden und nicht ausbildenden Einrich-

    tungen zu vermeiden und die Ausbildung in kleineren und mittleren Einrichtungen

    zu stärken.

    Wer?Die Finanzierung der beruflichen Ausbildung in der Pflege erfolgt zum einen im

    Umlageverfahren durch alle Einrichtungen der ambulanten- und stationären Pfle-

    ge und zum anderen durch Direkteinzahlungen (entsprechend der nebenstehenden

    Übersicht).

    Was?Es wird eine einheitliche Finanzierung aller Ausbildungskosten erreicht.

    Wie?Die Finanzierung wird über Ausgleichszuweisungen (Fondsystem) sichergestellt.

    Der gesetzliche Vergütungsanspruch aus dem zu bildenden Ausgleichsfonds basiert

    auf der Vereinbarung von Ausbildungsbudgets zur Finanzierung der Ausbildungs-

    kosten. Die Ausgleichsfonds werden auf Länderebene durch zu bildende zuständige

    Stellen organisiert und verwaltet.

  • Seite 25

    Ausbildungsfinanzierung

    Einzahlungen (§ 33 Pfl.BG)

    • Krankenhäuser: 57,2 %

    • Ambulante + stationäre Pflegeeinrichtungen: 30,2 %

    • Pflegeversicherung: 3,6 %Ausbildungs-

    fonds

  • Seite 26

    Die Finanzierung der Ausbildung enthält 3 Parameter:

    1. die Mehrkosten der praktischen Ausbildung des Trägers der praktischen Aus-

    bildung (TPA), die über eine einrichtungsindividuelle Berechnung der tatsäch-

    lichen Kosten des Auszubildenden nach dem Anrechnungsschlüssel stationär

    9,5:1 und ambulant 14:1 für die Anrechnung der wirtschaftlich verwertbaren

    Mehrleistung der Auszubildenden erfolgt. Für die Berechnung ist die Bestim-

    mung der Personalkosten der Pflegefachkräfte die Bezugsgröße.

    2. die Kosten der praktischen Ausbildung, insbesondere der Praxisanleitung des

    TPA (siehe Abbildung)

    3. die Kosten der Pflegeschule (ohne Investitionskosten)

    Aktuell sieht der Kabinettsentwurf des Pflegepersonal-Stärkungsgesetzes (PpSG)

    ab 2019 für die (Kinder-) Krankenpflege (und Krankenpflegehilfe) eine Nichtan-

    wendung des Anrechnungsschlüssels im 1. Ausbildungsjahr vor, da nur eine gerin-

    ge wirtschaftlich verwertbare Leistung der Auszubildenden im 1.Ausbildungsjahr

    erwartet werden kann. Eine Berücksichtigung im Pflegeberufegesetz steht noch

    aus.

  • Seite 27

    Ausbildungsfinanzierung

    Ausbildungs-fonds

    Auszahlungen an Träger der praktischen Ausbildung (Darstellung ohne Ausbildungsvergütung)

    • Kosten der Praxisanleitung

    • Sonst. Personalaufwand, z.B. zentrale Dienste (Sekretariat, Personalabteilung etc.)

    • Betriebskosten (z.B. Mietnebenkosten, inkl. Reinigungskosten)

    • Sachaufwandskosten (z.B.Lehr- und Lernmittel für die praktische Ausbildung, Bürokosten etc.)

    • Refinanzierung der Kosten für die Ausbildungsorganisation

    • Refinanzierung der Praxisanleiterweiterbildung (einschließlich der Ausfallzeiten!)

    • Erstattung der Zusatzkosten der Auszubildenden während der externen Einsätze (z. B. Fahrtkosten)

    Besonderheiten:

  • Seite 28

    Differenzierung der Budgets

    Im überwiegenden Teil der Bundesländer gibt es mit Stand 01/19 eine klare Ten-

    denz zur Verhandlung von Pauschalbudgets. Kein Bundesland hat bisher eine Ent-

    scheidung für Individualbudgets getroffen.

    Im Wesentlichen ist die Finanzierung über Pauschalbudgets für alle gleich. Die Fi-

    nanzierungsverordnung erlaubt in § 4 jedoch eine Differenzierung mit sachlichem

    Grund bis einschließlich des Finanzierungsjahres 2028 um, lt. Kommentar zur Ver-

    ordnung, jetzige Unterschiede miteinander in Einklang zu bringen. Die zuständigen

    Stellen der Länder legen mögliche Differenzierungskriterien fest.

  • Seite 29

    Ausbildungsbudgetszur Refinanzierung der Ausbildungskosten

    Individualbudget

    Pauschalbudget

    Jeder Schulträger bzw. Träger der praktischen Ausbildung verhandelt individuell über „sein“ benötigtes Budget

    Refinanzierung im jeweiligen Bundesland für alle gleich.

    Es verhandelt ein Zusammenschluss aus verschiedenen Vertretern der unterschiedlichen Träger (z. B. VDP, BPA, Paritätischer etc.) mit den Kostenträgern

  • Seite 30

    Verpflichtung des Trägers der praktischen Ausbildung vor Festsetzung des Ausbildungsbudgets

    Die Stichtagsregelung, nach der die voraussichtliche Zahl der Ausbildungsverhält-

    nisse bereits im Juni des jeweiligen Ausbildungsjahres der zuständigen Stelle ge-

    meldet werden muss, erfordert von den beteiligten Trägern und der Pflegeschule

    eine gute Abstimmung und frühzeitige Ausrichtung des Bewerbungsverfahrens um

    eine entsprechende Finanzierung zu sichern.

    Gerade in den letzten Jahren wurden oft kurz vor Ausbildungsbeginn im August/

    September noch kurzfristig Ausbildungsverträge geschlossen. Nach der neuen Re-

    gelung besteht zukünftig nur 2 Monate nach Stichtag (d.h. konkret Mitte August)

    die Möglichkeit einer Nachmeldung von Ausbildungsverhältnissen.

  • Seite 31

    Ausbildungsvergütung: Ist die Ausbildungsvergütung unangemessen niedrig, muss diese angehoben werden (§6 Abs.1+2). Erfolgt dieses nicht innerhalb einer Frist von 1 Monat, wird die Eignung des Betriebes als Ausbildungsbetrieb geprüft. Ist die Vergütung unangemessen hoch, erfolgt die Refinanzierung nur bis zur Höhe einer angemessenen Vergütung.

    Stichtag

    15. Juni 2020

    Zusatzmeldungen

    Meldung der voraussichtlichen Zahl der Ausbildungsverhältnisse + Ausbildungsverträge mit „angemessener” Vergütung

    Angaben zur Berechnung der Mehrkosten der Ausbildungsvergütung, d.h.für stat. Einrichtungen 9,5 Fachkräfte : 1 AzubiFür amb. Einrichtungen 14:1

  • Seite 32

    Wie wird das Ausbildungsbudget festgesetzt?

    Das Ausbildungsbudget wird je Auszubildenden und Monat berechnet und durch den

    Ausbildungsfonds finanziert.

    Änderungen an der Auszubildendenzahl sind sowohl durch den TPA, als auch durch die

    Pflegeschule unverzüglich an die fondsverwaltende Stelle zu melden.

    Höhere Ausgaben durch den Träger der praktischen Ausbildung (TPA) werden im Fol-

    gezeitraum berücksichtigt – d.h. bei Erhöhung der Anzahl der Auszubildenden (§34

    Abs. 6 PflBG).

    Überzahlungen sind unverzüglich an die fondsverwaltende Stelle zurückzuzahlen – d.h.

    bei Verringerung der Anzahl der Auszubildenden (§34 Abs. 5 PflBG).

    Somit differieren die Auszahlungen aus dem Ausbildungsfonds von Monat zu Monat

    für den TPA.

  • Seite 33

    Höhe des Ausbildungsbudgets(§8 PflAFinV)

    Verhandeltes Pauschalbudget + gemeldete und voraussichtliche Schülerzahlen

    = Ausbildungsbudget pro Schüler/Monat

  • Seite 34

    Vorbereitung auf die Umstellung

    Nutzen Sie mit uns gemeinsam das Jahr 2019 um sich rechtzeitig auf die neue Pfle-

    geausbildung vorzubereiten.

    Bis Ende April wird das Ausbildungsbudget verhandelt und es gilt für die Träger der

    Praktischen Ausbildung (oder bei Delegation die Pflegeschule) für alle Praxisberei-

    che, die nicht beim Träger abgedeckt werden können, Kooperationen zu schließen.

    Wir möchten Sie dabei unterstützen!

  • Seite 35

    Die Zeit läuft!2019 wird das entscheidende Jahr der Neuausrichtung

    2018

    01.01.2020

    2019 letztmalig Ausbildung in den getrennten Berufen möglich

    • Abschluss neuer Kooperationen

    • Verhandlung des Ausbildungsbudgets

    • Anpassung der Lehrpläne

    • Erstellung des praktischen Ausbildungsplans

    • Ggf. Qualifizierung des Personals (insbesondere Praxisanleiter)

    Prozess der Neuausrichtung

  • Seite 36

    Das IWK an Ihrer Seite

    Neben unseren traditionellen Aufgaben der theoretischen und fachpraktischen Aus-

    bildung bieten wir Ihnen die Möglichkeit, die gesamte Koordination der praktischen

    Ausbildung in unsere Hände zu legen.

    Dazu schaffen wir Ausbildungsverbünde zwischen allen beteiligten Praxispartnern.

    Auf Wunsch unterstützen wir Sie bei der Gewinnung Ihrer zukünftigen Auszubil-

    denden und sorgen für die Weiterbildung benötigter Praxisanleiter/-innen. Im Jahr

    2019 noch im Umfang von 200 statt dann 300 Stunden.

    Für alle Leistungen ist eine Finanzierung über den Ausbildungsfonds möglich.

  • Seite 37

    Alles aus einer Hand!IWK Pflegeschule

    Organisation

    praktische Ausbildung*

    Azubi- management*

    Organisation

    theoretische Ausbildung

    WeiterbildungPraxis-

    anleiter/-in

    • Praktische Einsatzplanung: effektiv und bedarfsgerecht

    • Praktischer Ausbildungsplan: Vernetzung mit Lehrplan + Lernaufgaben

    • Unterstützung bei der Gewinnung und Auswahl neuer Azubis

    • Muster-Ausbildungsvertrag

    • Lehrplan: handlungsorientiert und praxisnah

    • Lehrerteam: professionell in Theorie und Praxis

    • Gewährleistung aller schulrechtlichen Vorgaben

    • Weiterbildung der Praxisanleiter/-innen passend zu den Ausbildungsplänen

    * Refinanzierung über den Fonds möglich.

  • Seite 38

  • Seite 39

    Ausbildungsnetzwerk gestaltenWIN-WIN für alle!

    *Delegation an die Pflegeschule durch die Träger der praktischen Ausbildung lt. PflBG möglich / Refinanzierung über den Fonds.

    Ausbildungskoordinationfür alle Netzwerkpartner*

    Träger der praktischen Ausbildung

    • Orientierungs- und Vertiefungs- einsatz für eigene Azubis

    • Pflichteinsätze für Netzwerkpartner

    Träger der praktischen Ausbildung

    • Orientierungs- und Vertiefungs-einsatz für eigene Azubis

    • Pflichteinsätze für Netzwerkpart-ner

    Träger der praktischen Ausbildung

    • Orientierungs- und Vertiefungsein-satz für eigene Azubis

    • Pflichteinsätze für Netzwerkpart-ner

  • Seite 40

    Wir gestalten Bildung mit Ihnen!

    Das IWK mit seiner über 30-jährigen Erfahrung in der

    Aus-, Fort- und Weiterbildung ist einer der größten

    Bildungsanbieter im Gesundheits- und Sozialwesen

    in der Bundesrepublik. Mit Hauptsitz auf dem histori-

    schen Nordwollegelände in Delmenhorst und 16 wei-

    teren Standorten von Leer über Lüneburg bis Pots-

    dam, Halle und weiter bis Köln qualifizieren wir als

    Fachinstitut für pflegerische und soziale Berufe, die

    Spezialisten von morgen.

    Mehr als 160 motivierte und engagierte Mitarbeiter/-

    innen arbeiten in einem permanenten Entwicklungs-

    prozess daran, die Bedürfnisse der Kunden/Kundin-

    nen und des Arbeitsmarktes zu koordinieren und

    unter Einhaltung der gesetzlichen Rahmenbedingun-

    gen in zeitgemäße und zukunftsweisende Bildungs-

    angebote fließen zu lassen.

    Mit einem starken Partner in die Zukunft

    Das Spektrum der Ausbildungen in unseren mehr als

    60 staatlich anerkannten Fach- und Berufsfachschu-

    len reicht von der einjährigen Helferqualifikation z.B.

    für die Altenpflege, über zweijährige Ausbildungen

    wie Sozialbetreuer/in oder Kinderpfleger/in bis hin

    zur dreijährigen Ausbildung an den Berufsfachschu-

    len in nahezu allen Bereichen des Gesundheits- und

    Sozialwesens.

    Hinzu kommen die entsprechend vielfältigen IWK-

    Weiterbildungen für ein lebenslanges Lernen und

    Karriere im Beruf. Die angebotenen Kurse ermögli-

    chen den Fachkräften auf dem aktuellsten Stand zu

    bleiben, erweitern die beruflichen Kompetenzen und

    eröffnen neue berufliche Perspektiven durch Vorbe-

    reitung auf die Übernahme von Funktions- oder Lei-

    tungsstellen.

    Berufliche Bildung braucht System, Kontinuität

    und Praxistransfer

    Mit unseren Inhouse-Schulungen kommt die Bildung

    direkt zu unseren Kooperationspartnern. Ausgerichtet

    an Ihren individuellen Unternehmenszielen, sorgen

    unsere betrieblichen Bildungskonzepte und maßge-

    schneiderten Praxisprojekte für einen erfolgreichen

    Praxistransfer und somit für eine nachhaltige Anwen-

    dung von Wissen. Ziel ist es, das erworbene Wissen

    der Mitarbeiter im Betrieb zu verankern und somit ei-

    nen nachhaltigen praktischen Nutzen zu generieren.

    Ebenso interessant für Berufstätige ist die Kooperation

    des IWK mit der Hamburger Fern-Hochschule (HFH).

    Hier bietet sich an den Studienzentren in Aschers-

    leben, Delmenhorst, Potsdam und Magdeburg die

    Möglichkeit eines berufsbegleitenden Bachelor- oder

    Master-Studiums, das bei entsprechender Vorbildung

    auch ohne Abitur absolviert werden kann. Zu den

    Studiengängen gehören Pflegemanagement, Ge-

    sundheits- und Sozialmanagement, Berufspädagogik

    für Gesundheits- und Sozialberufe sowie der ausbil-

    dungsbegleitende Studiengang Therapie- und Pfle-

    gewissenschaften. Die Hamburger Fern-Hochschule

    (HFH) ist die größte Fernhochschule Deutschlands in

    privater Trägerschaft. Die Abschlüsse an der HFH sind

    bundes- und europaweit anerkannt.

    Das IWK ist zertifiziert nach AZAV und arbeitet mit ei-

    nem umfangreichen Qualitätsmanagementsystem.

    Für die meisten Bildungsangebote können deshalb

    Fördergelder der Arbeitsagentur in Anspruch genom-

    men werden (Bildungsgutscheine).

    Erfahren Sie mehr

    Besuchen Sie uns gerne auf unserer Homepage

    (www.iwk.eu) und verschaffen Sie sich selbst einen

    Eindruck von unserem Bildungsangebot, oder kom-

    men einfach bei uns vorbei und sprechen Sie persön-

    lich mit uns.

    Wir freuen uns auf Sie!

  • Seite 41

    IWKInstitut für Weiterbildung in der Kranken-und Altenpflege gemeinnützige GmbH

    Lahusenstraße 5 . 27749 DelmenhorstTelefon: 04221 - 93510Telefax: 04221 - 120117E-Mail: [email protected]

    06449 AscherslebenLindenstraße 34/36Telefon: 03473 22256

    38114 BraunschweigErnst-Amme-Str. 24Telefon: 0531 6180144

    27749 DelmenhorstLahusenstraße 5Telefon: 04221 93510

    06847 Dessau Junkersstraße 52Telefon: 0340 52109429

    38820 HalberstadtWehrstedter Straße 16Telefon: 03941 613162

    06130 HalleMerseburger Straße 237Telefon: 0345 5205640

    50679 KölnKaltenbornweg 1-3Telefon: 0221 4229498

    06366 KöthenLohmannstraße 1aTelefon: 03496 215024

    26789 LeerBahnhofsring 27Telefon: 0491 9279470

    21337 LüneburgStadtkoppel 14Telefon: 04131 671388

    39104 MagdeburgErzberger Straße 2Telefon: 0391 2538841

    99734 NordhausenGerhart-Hauptmann-Str. 3Telefon: 03631 9792991

    49074 OsnabrückKlosterstraße 29Telefon: 0541 1811628

    14482 PotsdamFritz-Zubeil-Straße 14Telefon: 0331 5503636

    39576 StendalDr.-Kurt-Schumacher-Str. 1-5Telefon: 03931 519686

    51545 WaldbrölBrölbahnstraße 19Telefon: 02291 901333

    STANDORTE

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