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Gemeinschaftsarbeit der Mitglieder der entsprechenden Arbeitsgruppe in meineSPD.net * Soziales Grundeinkommen

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Gemeinschaftsarbeit der Mitglieder der entsprechenden Arbeitsgruppe in meineSPD.net

*SozialesGrundeinkommen

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Der Grundgedanke jeglicher Politik sollte es sein, allen Menschen, die in einer Gesellschaft leben, ungeachtet von Alter, Herkunft oder sozialem Status die gleiche Möglichkeit zur Entfaltung der eigenen Persönlichkeit zu geben. Leider sind in unserer technisierten und zivilisierten Gesellschaft mit ihrer tradierten Fixierung auf das Austauschgut GELD nur noch die Wenigsten in der Lage, ein selbstbestimmtes Leben zu führen.

In der Lebensrealität der meisten Menschen innerhalb der Bundesrepublik Deutschland sieht es so aus, dass eine Befriedigung der Grundbedürfnisse nur über das Bereitstellen von menschlicher Arbeitskraft zu erreichen ist. Dieses System ist im Verlauf der Geschichte nur selten hinterfragt worden, da stets für die meisten Menschen genügend Möglichkeiten zur Verfügung standen, ihre Arbeitskraft am Markt anzubieten.

Vorwort

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Durch die zunehmende Technisierung der Produktionsprozesse und durch die Möglichkeit der Verlagerung von körperlicher Arbeit über weite Entfernungen hinweg geriet dieses jahrhundertealte System aus den Fugen. So befinden wir uns heute in der Situation, dass Menschen auch wenn sie wollen, eben nicht in der Lage sind, durch das Bereitstellen von Arbeitskraft an diesem Kreislauf teilzunehmen.

Da der Prozess der Technisierung und somit die Entbehrlichkeit körperlicher Arbeit immer weiter fortschreiten wird, ist es an der Zeit, nach einer gerechten Lösung zu suchen, mit der die Menschen in der Lage sind, ihre materiellen Grundbedürfnisse innerhalb der Gesellschaft zu befriedigen. Unsere Antwort darauf ist:

Das sozialeGrundeinkommen

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Das SOZIALE GRUNDEINKOMMEN stellt einen Rechtsanspruch dar, welche jeden Monat an alle Mitbürger des Staates ausgezahlt wird. Es wird ohne Ansehen der Person oder ohne eine Überprüfung der Einkommenssituation ausgezahlt. Aus dem Erhalt entstehen dem Empfänger keine definierten Pflichten, allenfalls die ethisch-moralische Pflicht, die Gesellschaftsnormen der Bundesrepublik Deutschland anzuerkennen und sein Leben an diesen auszurichten.

Das SOZIALE GRUNDEINKOMMEN stellt einen Paradigmenwechsel dar und ist in seiner Grundidee die Verkörperung des Sozialstaatsgedankens. Jeder Mensch ist im Sinne des Auszahlungsmodus als gleich zu betrachten. Egal ab jung oder alt, arm oder reich, von der Wiege bis zur Bahre erhält jeder Mensch diese gleiche Leistung. Es ist sinnbildlich die materielle Hand, die die Gesellschaft dem Bürger reicht, um ihn als wertvollen Teil der Gemeinschaft zu integrieren.

Einleitung

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Auf der anderen Seite jedoch verkörpert das SOZIALE GRUNDEINKOMMEN die Anerkennung des Leistungsprinzips im Sozialwesen. Da das Grundeinkommen so zu bemessen ist, dass die Grundbedürfnisse eines jeden durch Erhalt des Grundeinkommens zu befriedigen sind, gilt die Fürsorge- und Wohlfahrtspflicht des Staates mit der Auszahlung dieser Leistung als erfüllt. Nur in absoluten Ausnahmesituationen (wie z.B. körperlicher Behinderung) ist noch davon auszugehen, dass der Staat als Institution mit finanzieller Hilfe eingreift. Hierin ist sozusagen der marktradikale Ansatz des Grundeinkommens zu sehen. Der Mensch wird in seiner Eigenverantwortung gestärkt, und dies ist eben nicht nur auf die materiellen Bedürfnisse zu reduzieren.

Da das SOZIALE GRUNDEINKOMMEN als einzige in materieller Form an die Bürger auszuzahlende Sozialleistung zu werten ist, ergeben sich für die bisherigen Sozialsysteme massive Umbrüche. Ziel der Bewegung ist es, dass die bisherigen Regelwerke im Bereich der Sozialversicherung und Altersversorgung abgeschafft werden. Dies bedeutet einen Umbau der staatlichen Altersversorgung sowie einen Umbau der staatlichen Krankenversicherung.

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ohne Ansehen der Person

ohne Bedürftigkeitsprüfung

ohne Gegenleistung oder Arbeitspflicht

ohne Anrechnung von eigenem Einkommen und Vermögen

alle Bürgerinnen und Bürger, die ihren gewöhnlichen und rechtmäßigen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland haben, erhalten.

Das soziale Grundeinkommen ist eine regelmäßige monatliche Geldzahlung des Staates die

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Das soziale Grundeinkommen

dient der Existenzsicherung und der angemessenen Teilhabe am öffentlichen und kulturellen Leben.

unterliegt nicht der Steuerpflicht.

kann nur durch richterlichen Beschluss (z. B. bei Straftaten) und nur unter Beachtung des Grundgesetzes, gekürzt oder zeitweise ausgesetzt werden.

ist Bestandteil einer umfassenden Steuer- und Sozialreform in Deutschland

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in Deutschland soziale Gerechtigkeit herzustellen. Deutschland muss gemäß Art. 20 des Grundgesetzes ein sozialer Bundesstaat werden

Wir brauchen ein einfaches, transparentes und gerechtes Steuer- und Sozialsystem um:

soziale und wirtschaftliche Stabilität sicherzustellen

jedem Bürger zu ermöglichen, die Steuer und Sozialsysteme ohne Expertenhilfe zu verstehen

Armut, Ausgrenzung und Stigmatisierung wegen Arbeits- und Einkommenslosigkeit, auszuschließen

Kinderarmut zu verhindern und Chancengleichheit für alle Kinder durch ein besseres Bildungswesen zu gewährleisten Altersarmut zu vermeiden

Zielgerichtete Soziale Hilfe ohne Sanktionen und Zwangsmaßnahmen bereitzustellen

ein Solidarisches leistungsfähiges Gesundheitswesen sicherzustellen

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Familienarbeit und ehrenamtliche Tätigkeit auch finanziell anzuerkennen

die Balance zwischen Beruf und Familie und persönlichen Interessen zu ermöglichen. Kreativität und soziales Engagement werden gefördert

die Arbeitnehmer durch geringere Steuern und SV-Beiträge unter Berücksichtigung eines SGE, deutlich zu entlasten, damit sich Arbeit wieder lohnt

Flexiblere Arbeitszeitmodelle und mehr Teilzeitarbeit zu ermöglichen

Vollbeschäftigung zu erreichen Existenzgründungen zu erleichtern Steuerhinterziehung, Sozialbetrug und öffentliche

Verschwendung zu verhindern

Subventionen abzubauen Bürokratieabbau zu ermöglichen alle Einkommen gleichberechtigt zu besteuern und die

Kapital-Einkommen genauso wie die Arbeitseinkommen zur Finanzierung aller gesamtgesellschaftlichen Kosten heranzuziehen

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Lebenshaltungskosten 390 €

(Nahrungsmittel, Getränke. Gesundheit, Friseur, Bekleidung, Schuhe, Verkehr, Freizeit, Unterhaltung, Kultur, Bildung, Sonstiges)

Wohnungskostenanteil: 50 €

Nebenkostenanteil: (Heizung, Wasser, Müll, usw.) 25 €

Sonstige Ausgaben: (Strom, Telefon) 10 €

Instandhaltung der Wohnung: (Innenausstattung, Hausrat)

45 €

SGE-Gesamt: 520 €

Höhe des sozialen Grundeinkommen (SGE) und der Wohnkostenpauschale (WKP)Alle anspruchsberechtigten Bürger erhalten ein monatliches SGE in Höhe von 520 €.

Die Höhe des SGE je Person, ergibt sich aus der folgender Tabelle:

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Aus der Zusammenstellung der Einzelpositionen ist ersichtlich, dass in dem SGE bereits Wohnungs- und Nebenkostenkostenanteile enthalten sind. Dies hat den Vorteil dass nicht ständig festgestellt werden muss wer mit wem in welcher Wohnung wohnt (ständige An- und Abmeldungen, hoher Bürokratischer Aufwand).Darüber hinaus wird für jede Wohnung eine Wohnkostenpauschale in Höhe von 360 € ausgezahlt.

Die Höhe der WKP ergibt sich aus den folgenden einzelnen Positionen:Wohnungskostenanteil:(Kaltmiete-bzw. selbst genutzte Wohnung, ab 40 m²)

200 €

Nebenkostenanteil: (Heizung, Wasser, Müll, usw.) 70 €

Sonstige Ausgaben: (Strom, Telefon, GEZ) 80 €

Instandhaltung der Wohnung: (Innenausstattung, Hausrat)

10 €

WKP-Gesamt: 360 €

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Die WKP wird ab einer Wohnfläche von mind. 40 m² in voller Höhe gezahlt. Bei Wohnungsgrößen unter  40 m² verringert sich die WKP anteilmäßig. Jeder Bürger und jede Bürgerin kann nur für eine Wohnung eine WKP erhalten. Die WKP kann auf zwei Personen (Nutzer) zu jeweils gleichen Teilen aufgeteilt werden.

Zur Auszahlung der WKP an den oder die Nutzer der jeweiligen Wohnung ist es erforderlich, dass diese von den Eigentümern bei der zuständigen Behörde registriert und für die Wohnung eine Wohnungs-ID vergeben wurde.

Die erforderlichen Daten werden durch das Statistische Bundesamt, im Rahmen der im Jahr 2011 stattfindenden Gebäude- und Wohnungszählung, erhoben.

Die Auszahlung des SGE und der WKP erfolgt durch die Bürgerkassen (ehemalige Familienkassen). Zur Auszahlung des SGE an die Bürger sind nur deren Steuer-ID und ihre Bankverbindung erforderlich. Für die Auszahlung der WKP wird dann nur noch die Wohnungs-ID benötigt.

Zusätzliche regional bedingte höhere Wohnkosten müssen durch die Bundesländer und Kommunen ausgeglichen werden.

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Zur Sicherung der Kaufkraftstabilität wird das soziale Grundeinkommen (SGE) jährlich an den vom Statistischen Bundesamt zu ermittelnden Lebenshaltungskostenindex angepasst

Die Anpassung erfolgt spätesten ab 2. Quartal eines laufenden Jahres

Sollte sich bis zum Jahresende des angepassten SGE herausstellen, dass die tatsächlichen Kostensteigerungen inflationsbedingt höher waren, erfolgt rückwirkend eine einmalige Nachzahlung und fließt in den Index ein

Anpassung des SGE und der WKP an den Lebenshaltungskostenindex

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Bildungs- und Kulturgeld (BKG)

Kinder und Jugendliche erhalten ab Einschulung bis zur Vollendung des 17. Lebensjahres zusätzlich ein monatliches Bildungs- und Kulturgeld in Höhe von mind. 50 €.

Das BKG soll den Kindern und Jugendlichen auf ein eigenes Bankkonto überwiesen werden.

Unter Mitwirkung der Eltern, Lehrer und der Banken und Sparkassen können sich die Kinder Taschengeld auszahlen lassen, Schulmaterial oder Sportkleidung kaufen, für die Klassenfahrt sparen, Mitgliedsbeiträge an Vereine bezahlen usw. und Lernen so von Anfang an auch den Umgang mit Geld und die Funktionsweise des Finanzsystems.

Die Regelungen zur praktischen Umsetzung werden von den Beteiligten eigenständig erarbeitet.

Das BKG wird ebenfalls von der Bürgerkasse ausgezahlt.

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Gesamtkosten des SGE, WKP, BKG und des SGW

Die Kosten des Sozialen Grundeinkommens belaufen sich auf rund 513 Mrd. €.

Die Kosten der Wohnkostenpauschale belaufen sich auf rund 173 Mrd. €.

Die Kosten des Bildungs- und Kulturgeldes belaufen sich auf rund 6 Mrd. €.

Die Kosten des solidarischen Gesundheitswesens belaufen sich auf rund 223 Mrd. €

Für unvorhersehbare Ausgaben werden Reserven in Höhe von 20 Mrd. € angesetzt.

Die Gesamtkosten belaufen sich somit auf rund 935 Mrd. €.

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Die Finanzierung erfolgt durch: Einsparungen im Sozialbudget und in den Bundes-

Landes- und den Kommunalhaushalten

die bisherigen Sozialversicherungsbeiträge der Arbeitnehmer zusätzliche Steuereinnahmen Aufgrund eines einheitlichen und höheren Einkommensteuersatzes in Höhe von 50% auf alle Arbeits- Kapital- Renten- und Subventionseinkommen höhere Kaufkraft der Bürger und damit höhere Steuereinnahmen die Zusammenfassung  der bisherigen Branntwein-, Alcoprop- Schaumwein- und Biersteuer zu einer Alkoholsteuer(Wein wird natürlich mit einbezogen) und Erhöhung der Verbrauchssteuer je Liter reinen Alkohols auf einheitlich 15 € Subventionsabbau und den Wegfall aller Freibeträge und Steuersparmöglichkeiten

Weitere Finanzierungsmöglichkeiten ergeben sich durch die Einführung einer Finanztransaktionssteuer, höhere Erbschaftsteuer

Die Berechnungen beziehen sich auf das Jahr 2008 und beruhen im Wesentlichen auf Datenmaterial des Statistischen Bundesamts

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Gesetzliche Rentenversicherung (RV)

Die Finanzierung der gesetzlichen Rentenversicherung in Höhe von

244 Mrd. € erfolgt bisher durch Beitragsleistungen der Arbeitgeber und Arbeitnehmer von jeweils 90 Mrd. €, Bundeszuschüsse in Höhe von rd. 62 Mrd. € und sonstige Einnahmen in Höhe von rd. 2 Mrd. €.

Im neuen System betragen die Beitragsleistungen der Unternehmen an die Rentenversicherung rd. 198 Mrd. €. (Arbeitnehmer Brutto 996 Mrd. € x 19,9% RV-Beitragssatz = 198 Mrd. €).

Die tatsächlichen Sozialversicherungsbeiträge der Unternehmen betrugen im Jahr 2008 rd. 202 Mrd. €. Somit sind hier die finanziellen Aufwendungen für die Unternehmen um 2% geringer.

Außerdem zahlen die Unternehmen nur noch Beiträge an die gesetzliche Rentenversicherung, Steuern an die Finanzämter und die Nettolöhne an die Arbeitnehmer.

Beitragszahlungen an die Kranken-, Pflege-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung entfallen. Dies führt zu einer Umstrukturierung der Bürokratie und geringeren Verwaltungskosten.

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Die Höhe der Renten wird wie bisher mit Hilfe der Rentenformel berechnet (Bruttorente).

Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge müssen von der RV und den Rentnern nicht mehr gezahlt werden, da die Beiträge künftig direkt vom Finanzamt an die KV/PV gezahlt werden.

Die Rentenausgaben in Höhe 216 Mrd. € Brutto werden mit 50% besteuert, so dass 108 Mrd. € Netto an die Rentner ausgezahlt werden.Die weiteren Ausgaben für Verwaltung, Leistungen zur Teilhabe und sonstige Ausgaben belaufen sich auf rd. 11 Mrd. €.

Somit betragen die Gesamtkosten der gesetzlichen Rentenversicherung rd. 119 Mrd. €.

Die Rentenversicherung zahlt Einkommensteuer in Höhe von 79 Mrd. € an das Finanzamt. (Diff. aus 198 Mrd. € Einnahmen minus 119 Mrd. € Ausgaben). Außerdem entfallen die Bundeszuschüsse an die Rentenversicherung in Höhe von 62 Mrd. €.

141 Mrd. € können zur Finanzierung des SGE/SGW verwendet werden.

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Gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung (KV/PV), sowie Einkommenssteuer der Arbeitnehmer

Die KV/PV wird über das Steuersystem finanziert.

Die Sozialversicherungsbeiträge der Arbeitnehmer entfallen, im Gegenzug werden alle Einkommen ohne Freibeträge mit 50% besteuert.Die Abzüge der Arbeitnehmer betragen bisher 357 Mrd. €, davon 172 Mrd. € für SV-Beiträge und 185 Mrd. € für Lohnsteuern.

Im neuen System betragen die Abzüge der Arbeitnehmer 496 Mrd. € (996 Mrd. € Bruttolohn x 50% Steuern = 496 Mrd. €).

Die bisherigen SV-Beiträge der Arbeitnehmer in Höhe von 172 Mrd. € und die zusätzlichen Steuereinnahmen in Höhe von 139 Mrd. €, insgesamt 324 Mrd. €, können zur Finanzierung verwendet werden.

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Unfallversicherung/Berufsgenossenschaften

Die Unfallversicherung kann zukünftig darauf beschränkt werden  Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren zu verhüten und könnte dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales zugeordnet werden.Alle bisherigen Leistungen, die die Gesundheit und die Leistungsfähigkeit der Versicherten wiederherstellen sollen, ist zukünftig Aufgabe der Krankenkassen. Das Einsparpotenzial beträgt 9 Mrd. €.

Gesetzliche Arbeitslosenversicherung

Da alle Bürger ein SGE erhalten müssen, werden nur noch die Arbeitslosengeldansprüche ausgezahlt die über dem SGE liegen. Daher können in diesem Bereich rd. 24 Mrd.€ eingespart werden. Die Kosten der Arbeitslosenversicherung in Höhe von ca. 10 Mrd. € müssen noch zusätzlich zum SGE über das Steuersystem finanziert werden.

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Sozialbudget und öffentliche Haushalte

Im Bereich der Förder- und Fürsorgesysteme des Sozialbudgets lassen sich rd. 100 Mrd. € einsparen, da diese bisherigen Ausgaben durch das SGE ganz oder teilweise ersetzt werden, darunter:

Weitere Einsparungen ergeben sich in den Bereichen Systeme des öffentlichen Dienstes, hier können die Familienzuschläge rd. 3 Mrd. € und die Beihilfen rd. 11 Mrd. € wegfallen, da sie durch das SGE bzw. durch die steuerfinanzierte Bürgerversicherung ersetzt werden.

Außerdem können in  den Bereichen Sondersysteme drei Mrd. € und den Arbeitgeberleistungen rd. 29 Mrd. € eingespart werden, da diese Leistungen ebenfalls mit 50% besteuert werden.

36,5 Mrd. € Kindergeld und Familienleistungsausgleich

5,0 Mrd. € Erziehungsgeld/Elterngeld

42,5 Mrd. € Grundsicherung für Arbeitsuchende

16,0 Mrd. € Sozialhilfe, Wohngeld

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Die Verwaltungs- und Investitionsausgaben von Bund, Ländern und Kommunen werden um insgesamt 3% gekürzt. Hier ergeben sich Einsparungen in Höhe von rd. 15 Mrd. €.

In einigen Einzelhaushalten des Bundes sind weitere Kostenreduzierungen von insgesamt ca. 5 Mrd. € möglich, insbesondere im Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung und im Bundesministerium der Verteidigung.

Aufgrund eines einheitlichen und höheren Einkommensteuersatzes in Höhe von 50%, sowie den Wegfall aller Freibeträge und Steuersparmöglichkeiten ergeben sich höhere Steuereinnahmen, insbesondere durch die höhere Besteuerung der Kapitaleinkommen.

Der Großteil der Kapitaleinkommen besteht aus Zinseinkommen. Nach Angaben der Deutschen Bundesbank betrugen die Zinsaufwendungen der Geschäftsbanken 2008 rd. 342 Mrd. €.

Insgesamt betrugen die Vermögenseinkommen 416 Mrd. €. Bei einem Einkommenssteuersatz von 50% ergeben sich hier Einnahmen in Höhe von 208 Mrd. €.

Durch höhere Besteuerung der Unternehmenseinkommen (Höhe 181 Mrd. €) können weitere 90 Mrd. € zur Finanzierung des SGE/SGW herangezogen werden.

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Aufgrund der umfassenden Steuer- und Sozialreform verfügen die Bürger über höhere Einkommen bzw. höhere Haushaltseinkommen.

Diese höhere Kaufkraft der Bürger führt zu höheren Steuereinnahmen.

Bei 200 Mrd. € bzw. 5.000 € je Haushalt höherer Kaufkraft ergeben sich MwSt.-Einnahmen von ca. 30 Mrd. €, hinzu kommen noch weitere Verbrauchsteuereinnahmen (Energie- Tabaksteuer usw.).Zudem werden die bisherigen Branntwein-, Alkoprop- Schaumwein- und Biersteuer zu einer Alkoholsteuer (Wein wird dann auch besteuert) zusammengefasst und diese Verbrauchssteuer je Liter reinen Alkohols auf einheitlich 15 € erhöht.

Hier betragen die zusätzlichen Steuereinnahmen ca. 7 Mrd. €.

Siehe Anlage 1

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Subventionsabbau

Das gesamte Potenzial an kürzbaren Finanzhilfen, die kürzbaren Steuervergünstigungen, die andere Steuern als die Einkommensteuer betreffen, sowie die kürzbaren steuersatzunabhängigen Einkommensteuervergünstigungen betrug im Jahr 2008 etwa 100 Mrd. €.

Im Zuge der Steuer- und Sozialreform werden alle Subventionen abgeschafft.Subventionen die aus rechtlichen Gründen nicht sofort abgeschafft werden können, werden bis zur vollständigen Einstellung mit einem Steuersatz in Höhe von 50% besteuert.Das Einsparpotenzial dürfte zunächst mind. 50 Mrd. € betragen.

Das Finanzierungspotenzial beträgt insgesamt rd. 1015 Mrd. €. Gegenüber den Gesamtkosten in Höhe von 936 Mrd. €, ergibt sich ein Überschuss in Höhe von rd. 79 Mrd. €, der zum Abbau der Staatsverschuldung verwendet werden sollte.

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Weitere Finanzierungsmöglichkeiten:

Einführung einer FinanztransaktionssteuerEine allgemeine Steuer auf Finanztransaktionen soll sicherstellen, dass Transaktionen in allen Spekulationsanfälligen Bereichen (Währungen, Aktien, abgeleitete Wertpapiere (“Derivate”), Rohstoffe, Immobilientitel, Nahrungsmittel...) mit einer Steuer belegt werden. Dadurch könnten Ausgaben im Bundeshaushalt reduziert werden.

Erhöhung der MehrwertsteuerZur Finanzierung zusätzlicher Kosten im Bildungssystem, Gesundheitssystem und ggf. als Ausgleich sinkender Steuereinnahmen oder z. B. regional bedingten hohen Wohnungsmieten wird die Mehrwertsteuer erhöht. Die Mehrwertsteuersätze 7 und 19% sollten aus Gründen der Vereinfachung und Entbürokratisierung, Ertragsneutral, vereinheitlicht werden.Mit Veränderung der MwSt.-Sätze wird das Soziale Grundeinkommen entsprechend angepasst.

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Weitere Geld-, Sach- oder Hilfsleistungen neben dem sozialen Grundeinkommen

Zusätzlicher Bedarf wird bedarfsgerecht und unter Berücksichtigung der weiteren Einkommenssituation, Vermögensverhältnisse und der individuellen Verhältnisse gewährt.

Alle weiteren sozialen Leistungen (Jugend- und Familienhilfe, Drogenberatungsstellen, usw. usf.) bleiben weiter bestehen und sollten ggf. weiter ausgebaut werden.

Menschen die ihre Lebenssituation nicht mehr bewältigen können, oder sich aus welchen Gründen auch immer in Notlagen befinden, wird mit Rat und Tat geholfen.

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Zukunft der gesetzlichen Rentenversicherung

Die Finanzierung der gesetzlichen Rentenversicherung erfolgt durch eine Wertschöpfungsabgabe der Unternehmen.

Die Rentenanwartschaften der Beitragszahler sind verfassungsrechtlich geschützt und bleiben weiter bestehen.

Die Finanzierung der gesetzlichen Rentenversicherung wird nach einer Übergangszeit umgestellt und zukünftig nur noch aus Steuermitteln finanziert. Die Umstellung erfolgt über einen Zeitraum von 10 Jahren, indem der RV-Beitrag von derzeit 19,9% jedes Jahr um 1%-Punkt reduziert wird. Nach diesem Zeitraum ist die Wertschöpfungsabgabe auf 10% reduziert und wird zur Finanzierung einer höheren Grundrente für zukünftige Rentner genutzt.

Zukünftig erfüllt das soziale Grundeinkommen auch die Funktion einer Grundrente, die ohne Vermögensanrechnung und unabhängig einer Erwerbsbiografie, alle Bürger vor Altersarmut schützt.

Die Bruttorenten werden, wie alle anderen Einkommen, mit einem Einkommensteuersatz in Höhe von 50% besteuert.

Trotz diesem scheinbar hohen Steuersatzes, ergeben sich unter Berücksichtigung des sozialen Grundeinkommens, für alle Rentner zum Teil erheblich höhere Haushaltseinkommen.

Siehe Anlage 2

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Zukunft der Beamtenpension

Die Altersversorgung der Beamten ist im Vergleich zur Altersversorgung der Arbeitnehmer privilegiert und hat bereits den Charakter eines hohen Grundeinkommens. Daher werden die Pensionen und das soziale Grundeinkommen kostenneutral verrechnet.

Die Altersversorgung der Beamten bleibt zunächst weiter bestehen (Bestandsschutz).

Da die aktiven Beamten ebenfalls ein soziales Grundeinkommen erhalten, können die Pensionen parallel zur Rentenversicherung langfristig abgeschafft werden.

Auf Grund der höheren Nettoeinkommen besteht die Möglichkeit, neben der Grundrente (SGE) und den Renten- bzw. Pensionsansprüchen, zusätzliche individuelle Altersversorgung aufzubauen. Vorstellbar ist auch ein Altersversorgungssystem nach dem Schweizer AVH-System.

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Einen branchenübergreifenden gesetzlichen Mindestlohn

Alle bestehenden  Rahmentarifverträge sind dort mit einzubeziehen

Das gilt auch für Teilzeitbeschäftigte und Befristete Arbeitsverträge

Gesetzlicher Mindestlohn

Derzeit haben Arbeitgeber, die nur Dumpinglöhne zahlen, einen Wettbewerbsvorteil, die Arbeitnehmer dennoch das Nachsehen.

Damit das SGE nicht als Mittel für prekäre Lohnzahlungen und Arbeitsbedingungen  missbraucht werden kann, fordern wir spätestens bis zur Einführung:

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Solidarisches Gesundheitswesen (Bürgerversicherung) Die Ziele der Gesundheitspolitik sind:

dass Krankheiten und Unfälle durch Vorbeugung möglichst vermieden werden

dass jeder Bürger im Krankheitsfall unabhängig von seinem Einkommen und Vermögen die  notwendige Gesundheitsversorgung erhält

dass diese Versorgung unter Achtung der menschlichen Würde und des Selbstbestimmungsrechts des Kranken in bestmöglicher Qualität erfolgt

dass das Gesundheitssystem so effizient und kostengünstig wie möglich arbeitet

dass die Bevölkerung mit der Gesundheitsversorgung zufrieden ist und dass das Personal im Gesundheitssektor gute Arbeitsbedingungen hat

Das Gesundheitswesen ist genauso wie das Bildungssystem, die Innere Sicherheit usw. der öffentlichen Daseinsvorsorge zuzuordnen und muss auch so wie die anderen Bereiche über das Steuersystem finanziert werden.

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Nur so ist sichergestellt, dass alle Bürger Kranken- und Pflegeversichert sind und sich alle über das Steuersystem, finanziell an den Kosten beteiligen. Ein weiterer wichtiger Vorteil das Gesundheitswesen statt über individuelle Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge zu finanzieren liegt darin, dass dann auch gewährleistet ist, dass alle Einkommen  ohne  Beitragsbemessungsgrenze zur Finanzierung herangezogen werden.

Bisher werden die Krankenkassenbeiträge der Arbeitgeber und Arbeitnehmer von den Krankenkassen eingezogen und in den Gesundheitsfond gezahlt. Zusätzlich wird der Fond mit Steuermitteln aufgefüllt. Aus dem Fond werden die Finanzmittel an die Krankenkassen ausgeschüttet.

Die Krankenkassen erhalten je Versicherten eine pauschale Zuweisung und ergänzende Zu- und Abschläge je nach Alter, Geschlecht und Krankheit ihrer Versicherten.

Da im Zuge der Steuer- und Sozialreform die Sozialversicherungs-Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung entfallen und zukünftig über das Steuersystem finanziert werden, wird der Fond nun direkt vom Finanzamt aufgefüllt.

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Der Schätzerkreis des Bundesversicherungsamtes erhebt wie bisher auf Basis amtlicher Statistiken die Höhe der Ausgaben der Krankenkassen. In diese Berechnungen müssen neben den gesetzlichen nun auch die privaten Krankenkassen mit einbezogen werden.

Somit erhalten sowohl die gesetzlichen und die privaten Kassen je Versicherten einen monatlichen Betrag der sich nach dem Alter der Versicherten richtet.

Da die Kosten je Versicherten mit zunehmendem Alter steigen, erhalten die Krankenkassen je nach Alter der Versicherten unterschiedlich hohe Beträge.

Für junge Menschen bis zu einem Alter von 19 Jahren wird ein Einheitsmindestbetrag ausgezahlt.

Für Menschen im Alter von 20 bis 65 Jahren ergibt sich der Betrag entsprechend des Altes der Versicherten.

Für Menschen ab 66 Jahre wird ein Höchstbetrag an die Krankenkassen gezahlt.

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Zur Berechnung der Beiträge die jede Krankenkasse für ihre Versicherten erhält ist nur die Erhebung des Schätzerkreises über die Gesamtkosten im Jahr und von jeder Krankenkasse eine Tabelle aus der die Altersstruktur ihrer Versicherten hervorgeht, erforderlich (ggf. alle drei Monate).

Zusätzliche Bürokratie kosten fallen hier keine an, im Gegenteil, da die Beiträge ja nur noch nach Alter der Versicherten berechnet werden, wird der Bürokratische Aufwand deutlich verringert.

Die Höhe der Zahlungen an die Kassen kann so anhand eines Punktesystems ermittelt werden.

Jedes Lebensjahr der Bürger wird in je einen Punkt umgewandelt (Stichtag 31.12.20xx) (unter 1-jährige werden ebenfalls mit 1 Punkt gerechnet) Die Gesamtlebensjahre der Bürger entsprechen dann der Gesamtpunktezahl.

Die veranschlagten  Gesamtkosten werden durch die Gesamtpunktzahl dividiert. So erhält man für einen Punkt einen entsprechenden Einzelpunktbetrag (EPB).

Für das Jahr 2008 betrugen die Kosten 223,0 Mrd. €, die Gesamtpunktzahl aller Bürger betrug 3,4864 Mrd. Punkte,  somit ergibt sich ein EPB in Höhe von 63,96 € im Jahr bzw. 5,33 € im Monat.

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Z. B. erhalten die Kassen:

Die einzelnen Kassen erhalten entsprechend der Gesamtpunktzahl ihrer Versicherten multipliziert mit dem EPB, die entsprechenden Finanzmittel. Da in den nächsten Jahren immer mehr ältere Menschen Pflegebedürftig werden ist es sicher sinnvoll, dass die Kassen für Menschen ab 66 Jahren zusätzliche Beiträge erhalten bzw. der Höchstbetrag erhöht wird. Dies könnte ggf. durch die Erhöhung der MwSt. finanziert werden.

Für Zusatzleistungen  die über die notwendige Versorgung hinausgehen, können bei allen Krankenkassen Zusatzversicherungen abgeschlossen werden. Diese Versicherungen müssen Privat gezahlt werden.

für einen 15-jährigen Versicherten im Monat

102 € (Mindestbetrag bis 19 Jahre)

für einen 47-jährigen Versicherten im Monat

250,51€ (47 x 5,33 = 250,51 €)

für einen 73-jährigen Versicherten im Monat

350 € (Höchstbetrag ab 66 Jahre)

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Anlage 1:

Vergleich der Abzüge bzw. der Nettoeinkommen  zwischen dem bisherigen System und dem SGE-Konzept .

Bisheriges System, Steuerklasse 1

Nach Einführung eines SGE

3000 € Brutto Arbeitseinkommen

3000 € Brutto Arbeitseinkommen

614 € Minus SV-Beiträge 1500 € Minus 50% Eink.-St.

507 € Minus Steuern 1500 € Nettoeinkommen

880 € Plus SGE

1879 € Nettoeinkommen 2380 € Nettogesamteinkommen

Bisheriges System, Steuerklasse 3

Nach Einführung eines SGE

3000 € Brutto Arbeitseinkommen

3000 € Brutto Arbeitseinkommen

614 € Minus SV-Beiträge 1500 € Minus  50% Eink.-St.

257 € Minus Steuern 880 € Plus SGE

520 € Plus SGE

2129 € Nettoeinkommen 2900 € Nettogesamteinkommen

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Anlage 2:

Berechnungsbeispiele zur bisherigen Nettorente und der Nettorente unter Berücksichtigung des SGE.

jetzt Rentner led. Mit SGE Rentner led.

Brutto Netto Brutto Netto

800 € 721 € 800 € 1280 €

1000 € 902 € 1000 € 1380 €

1200 € 1082 € 1200 € 1480 €

1500 € 1348 € 1500 € 1630 €

2000 € 1657 € 2000 € 1880 €

2200 € 1914 € 2200 € 1980 €

Page 37: Gemeinschaftsarbeit der Mitglieder der entsprechenden Arbeitsgruppe in meineSPD.net

jetzt Rentner verh.

Mit SGE Rentner Verh.

Brutto Netto Brutto Netto

800 € 721 € 800 € 1800 €

1000 € 902 € 1000 € 1900 €

1200 € 1082 € 1200 € 2000 €

1500 € 1352 € 1500 € 2150 €

2000 € 1733 € 2000 € 2400 €

2200 € 1933 € 2200 € 2500 €

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Anlage 3

Vergleich zwischen den bisherigen Sozialeinkommen und dem SGE

Hartz IV SGE

Alleinlebender 701 € 880 € SGE/WKP

Ehepaar ohne Kind 1.097 € 1400 € SGE/WKP

Ehepaar 1 Kind 1.425 € 1920 € SGE/WKP + 50 € BKG (6 bis 17 J.)

mit zwei Kindern 1.741 2440 € SGE/WKP + 100 € BKG (6 bis 17 J.)

mit drei Kindern 2.072 € 2960 € SGE/WKP + 150 € BKG (6 bis 17 J.)

Alleinerziehender mit 1 Kind 5 Jahre

1.162 1400 € SGE/WKP

Mit zwei Kindern,7 und 14 Jahre

1.567 € 1920 € SGE/WKP + 100 € BKG

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Damit sich Arbeit lohnt. Expertise zum Abstand zwischen Erwerbseinkommen und Leistungen nach dem SGB II deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband e. V. | www.paritaet.org

Bei Bezug von BAföG und Grundsicherung im Alter werden wie bei Hartz IV sonstige Einkommen und Vermögen angerechnet. BAföG muss teilweise zurückgezahlt werden.

jetzt SGE

Kindergeld 184 bis 215 € 520 € SGE + 50 € BKG (6 bis 17 J.)

BAföG 680 € (Höchstbetrag) 880 € SGE/WKP

Grundsicherung im Alter 701 €

880 € SGE/WKP