gemeinsames lernen in einem inklusiven bildungssystem'€¦ · 7.2 folien präsentation ........

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Zentrum für schulpraktische Lehrerausbildung Duisburg - Seminar Sonderpädagogische Förderung - Tec-Center, Bismarckstraße 120, 47057 Duisburg 'Gemeinsames Lernen in einem inklusiven Bildungssystem' in der Ausbildung von Lehrkräften am Seminar Sonderpädagogische Förderung, Zentrum für schulpraktische Lehrerausbildung Duisburg Stand: März 2015 1 Leitgedanken .................................................................................................................... 1 2 Die Konzeption im Überblick ......................................................................................... 2 3 Schulische Ausbildungselemente ................................................................................ 3 3.1 Allgemeine Hinweise .............................................................................................. 3 2.1.1 Ausbildung an der Förderschule .............................................................. 3 2.1.2 Ausbildung an der allgemeinen Schule ................................................. 3 3.2 Hospitationsphase im Gemeinsamen Lernen ................................................... 4 3.3 Organisationsmodelle ............................................................................................ 4 3.3.1 Modell 2+12 ................................................................................................... 4 3.3.2 Modell x+y ..................................................................................................... 5 3.4 Zuweisung und Wahl von Ausbildungsschulen ................................................ 6 3.4.1 Förderschwerpunktspezifische Besonderheiten .................................... 7 3.4.1.1 Emotionale und soziale Entwicklung (ES) .................................. 7 3.4.1.2 Geistige Entwicklung (GG) .......................................................... 7 3.4.1.3 Hören und Kommunikation (HK) ................................................. 7 3.4.1.4 Körperliche und motorische Entwicklung (KM) ....................... 7 3.4.1.5 Lernen (LE) ....................................................................................... 8 3.4.1.6 Sehen (SE) ........................................................................................ 8 3.4.1.7 Sprache (SQ) ................................................................................... 8 3.4.2 Hinweise zu den Anrechnungsstunden ................................................... 9 4 Seminarveranstaltungen ................................................................................................ 9 4.1 Seminar Sonderpädagogische Förderung ....................................................... 9 4.2 Kooperationen mit anderen Lehrämtern im ZfsL Duisburg ............................ 9 5 Rechtliche Rahmenbedingungen ................................................................................ 10 5.1 UN-BRK ....................................................................................................................... 10 5.2 Schulgesetz NRW ..................................................................................................... 11 5.3 Mindestgrößenverordnung ................................................................................... 11 5.4 LABG .......................................................................................................................... 12 5.5 OVP ............................................................................................................................ 13 6 FAQ / Häufig gestellte Fragen ....................................................................................... 14 6.1 Ausbildungsklassen und Stundenverteilung im Gemeinsamen Lernen ....... 14 6.2 Weitere Verpflichtungen und Aufgabenfelder an der GL-Schule ............... 15 6.3 Langzeitbeurteilung und Prüfung ......................................................................... 15 6.4 Dienstunfallschutz und Fahrtkosten ...................................................................... 15 7 Anhang ............................................................................................................................... 16 7.1 Konzeption VD 2013/2015 ..................................................................................... 16 7.2 Folien Präsentation ................................................................................................. 18

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Zentrum für schulpraktische Lehrerausbildung Duisburg

- Seminar Sonderpädagogische Förderung - Tec-Center, Bismarckstraße 120, 47057 Duisburg

'Gemeinsames Lernen in einem inklusiven Bildungssystem' in der Ausbildung von Lehrkräften am Seminar Sonderpädagogische Förderung,

Zentrum für schulpraktische Lehrerausbildung Duisburg

Stand: März 2015

1 Leitgedanken .................................................................................................................... 1

2 Die Konzeption im Überblick ......................................................................................... 2

3 Schulische Ausbildungselemente ................................................................................ 3

3.1 Allgemeine Hinweise .............................................................................................. 3

2.1.1 Ausbildung an der Förderschule .............................................................. 3

2.1.2 Ausbildung an der allgemeinen Schule ................................................. 3

3.2 Hospitationsphase im Gemeinsamen Lernen ................................................... 4

3.3 Organisationsmodelle ............................................................................................ 4

3.3.1 Modell 2+12 ................................................................................................... 4

3.3.2 Modell x+y ..................................................................................................... 5

3.4 Zuweisung und Wahl von Ausbildungsschulen ................................................ 6

3.4.1 Förderschwerpunktspezifische Besonderheiten .................................... 7

3.4.1.1 Emotionale und soziale Entwicklung (ES) .................................. 7

3.4.1.2 Geistige Entwicklung (GG) .......................................................... 7

3.4.1.3 Hören und Kommunikation (HK) ................................................. 7

3.4.1.4 Körperliche und motorische Entwicklung (KM) ....................... 7

3.4.1.5 Lernen (LE) ....................................................................................... 8

3.4.1.6 Sehen (SE) ........................................................................................ 8

3.4.1.7 Sprache (SQ) ................................................................................... 8

3.4.2 Hinweise zu den Anrechnungsstunden ................................................... 9

4 Seminarveranstaltungen ................................................................................................ 9

4.1 Seminar Sonderpädagogische Förderung ....................................................... 9

4.2 Kooperationen mit anderen Lehrämtern im ZfsL Duisburg ............................ 9

5 Rechtliche Rahmenbedingungen ................................................................................ 10

5.1 UN-BRK ....................................................................................................................... 10

5.2 Schulgesetz NRW ..................................................................................................... 11

5.3 Mindestgrößenverordnung ................................................................................... 11

5.4 LABG .......................................................................................................................... 12

5.5 OVP ............................................................................................................................ 13

6 FAQ / Häufig gestellte Fragen ....................................................................................... 14

6.1 Ausbildungsklassen und Stundenverteilung im Gemeinsamen Lernen ....... 14

6.2 Weitere Verpflichtungen und Aufgabenfelder an der GL-Schule ............... 15

6.3 Langzeitbeurteilung und Prüfung ......................................................................... 15

6.4 Dienstunfallschutz und Fahrtkosten ...................................................................... 15

7 Anhang ............................................................................................................................... 16

7.1 Konzeption VD 2013/2015 ..................................................................................... 16

7.2 Folien Präsentation ................................................................................................. 18

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'Gemeinsames Lernen in einem inklusiven Bildungssystem', Seminar SF, ZfsL Duisburg Seite 1

1 Leitgedanken1

Mit der Ratifizierung der UN-BRK im März 2009 ist in Deutschland ein Grundstein

gelegt, die volle, wirksame und gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit

Behinderung an allen gesellschaftlichen Prozessen zu fördern, zu schützen und zu

gewährleisten.

Das Schulsystem als zentrale gesellschaftliche Institution befindet sich hierdurch in

umfassenden Veränderungs- und Entwicklungsprozessen, die in Teilen bereits

engagiert initiiert wurden, darüber hinaus aber auch in den kommenden Jahren

(und Jahrzehnten) das Aufgabenprofil von Schule und Politik maßgeblich bestim-

men werden. "Das ist eine Generationenaufgabe, die wir Schritt für Schritt umset-

zen." (Löhrmann 2014)2

Der Weg zu einer Schule für alle spiegelt sich wider in der konzeptionellen Weiter-

entwicklung der Ausbildung von Lehrkräften aller Lehrämter, um die angehenden

Lehrkräfte zu befähigen, mit Vielfalt und Verschiedenheit in den Klassenzimmern

umgehen zu lernen, individuelle Förderung zu gewährleisten, eine Kultur des Behal-

tens zu entwickeln und so das gemeinsame Lernen von Schülerinnen und Schülern

mit und ohne sonderpädagogischen Unterstützungs- und Förderbedarf umzuset-

zen lernen.

Diese Haltung ist für die Förderpädagogik und damit die Ausbildung im Lehramt

Sonderpädagogische Förderung nicht neu - daher stellt der Weg zur Inklusion keine

Umkehr, sondern eine logische Fortsetzung dessen dar, was unsere Berufsethik

immer schon ausgezeichnet hat.

Gravierende Veränderungen bringt dieser Prozess jedoch für das Arbeitsfeld

angehender Sonderpädagoginnen und Sonderpädagogen mit sich, deren

Arbeitsplatz mehr und mehr die allgemeine Schule sein wird und deren Aufgaben-

spektrum Aspekte der Beratung, der Diagnostik, der Kooperation in multiprofessio-

nellen Zusammenhängen noch mehr fokussieren wird.

Diese Veränderung wird sich folgerichtig auch in veränderten Ausbildungsinhalten

und -rahmenbedingungen abbilden müssen. Das Seminar Sonderpädagogische

Förderung am ZfsL Duisburg gestaltet diesen Weg - Schritt für Schritt - in stetiger

Passung zu den schulischen Rahmenbedingungen aus. Zielsetzung ist hierbei, die

Ausbildung im Gemeinsamen Lernen stetig auszubauen, zugleich aber bestmögli-

che Rahmenbedingungen sicherzustellen, die für den Erwerb und Ausbau sonder-

pädagogischer Handlungskompetenz förderlich und nötig sind. Hierzu ist aus

unserer heutigen Sicht die Anbindung an die sonderpädagogische Expertise in

den Förderschulen in der Übergangsphase sicher noch sehr unterstützend und in

vielen Fällen unverzichtbar.

Zugleich möchten wir Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter ermutigen,

neue Wege zu beschreiten und mitzugestalten. Wir Ausbilderinnen und Ausbilder

des Seminars Sonderpädagogische Förderung möchten dies mit unserem Wissen

und durch fachkompente und personenorientierte Begleitung und Beratung unter-

stützen und fördern.

1 Das vorliegende Konzept wie auch die Darstellung orientieren sich in Grundzügen an der bereits implementierten

Vorgehensweise des Seminars für das Lehramt für sonderpädagogische Förderung Düsseldorf. Wir danken der Leitung

und dem Kollegium für die kooperative Zusammenarbeit und die Möglichkeit, auf die entsprechenden Materialien

zurückgreifen zu dürfen. 2 Löhrmann, Sylvia (Ministerin für Schule und Weiterbildung des Landes NRW): Was müssen Lehrer morgen können?

in : bildungSPEZIAL - Das Magazin für lernen, unterrichten, erziehen 1/2014. Friedrich Verlag, Seelze, S. 20

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'Gemeinsames Lernen in einem inklusiven Bildungssystem', Seminar SF, ZfsL Duisburg Seite 2

2 Die Konzeption im Überblick

vor/zu Beginn des Vorbereitungsdienstes

• Zuweisung zu einer Förderschule

1. Ausbildungsquartal

• Hospitationsphase an der Förderschule

• Wahl/Zuweisung einer Ausbildungsklasse und -lehrkraft

• erste Unterrichtsversuche und EPG

• vier Hospitationstage an (mindestens) einer GL-Schule

• Entscheidung für ein Ausbildungsmodell

2. - 6. Ausbildungsquartal

Modell 2+12

2 Wochenstunden an einer GL-

Schule,

12 Wochenstunden an einer Förder-

schule

• 2 Wochenstunden aktive

Hospitation (gem. § 12 OVP) an

einer gewählten GL-Schule

• 2 Ausbildungsklassen / Lerngrup-

pen an der zugewiesenen Förderschule

• Alle Unterrichtsbesuche in den

beiden Ausbildungsklassen /

Lerngruppen der zugewiesenen

Förderschule

• 2 UPP in den Ausbildungsklassen

/ Lerngruppen der zugewiesenen

Förderschule

Modell x+y

x Stunden an einer GL-Schule,

y Stunden an einer Förderschule

• individuelle Entscheidung über

die Verteilung der Wochenstun-

den auf GL-Schule und Förder-schule

• i. d. R. eine Ausbildungsklasse /

Lerngruppe an der GL-Schule,

eine an der Förderschule

• individuelle Entscheidung über

die Verteilung der Unterrichts-

besuche

• mindestens eine UPP in einer

Ausbildungsklasse / Lerngruppe

an der GL-Schule

Voraussetzung:

in der Ausbildungsklasse / Lern-

gruppe an der GL-Schule müssen

mindestens zwei Schülerinnen oder

Schüler des entsprechenden För-

derschwerpunktes sein. (vgl. § 24 (2)

OVP)

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'Gemeinsames Lernen in einem inklusiven Bildungssystem', Seminar SF, ZfsL Duisburg Seite 3

3 Schulische Ausbildungselemente

3.1 Allgemeine Hinweise

3.1.1 Ausbildung an der Förderschule

Zu Beginn der Ausbildung wird jeder Lehramtsanwärterin und jede Lehramtsanwär-

ter (LAA) einer Förderschule als Ausbildungsschule zugewiesen. Die Förderschule

wird auch während der gesamten Ausbildungszeit als zentraler Ausbildungsort

bestehen bleiben. Eine Anbindung an die Förderschule ist uns während der Ausbil-

dungszeit besonders in der Übergangsphase noch wichtig, da die LAA dort

• alle Aufgabenfelder einer Förderschule kennenlernen und durch Hospitatio-

nen sowie die Übernahme unterrichtlicher und außerunterrichtlicher Tätig-

keiten eigene praktische Erfahrungen sammeln und ausbauen können,

• Vorbilder für den Unterricht des jeweiligen Förderschwerpunktes finden, an

denen sie sich orientieren können,

• ihr an der Universität und in Praktika erworbenes Expertenwissen des

entsprechenden Förderschwerpunktes ausbauen und Theoriewissen mit

praktischen Erfahrungen verknüpfen können,

• an den Förderschulen die Möglichkeit haben, sich mit diagnostischen Auf-

gaben auseinanderzusetzen sowie selbst diagnostische Verfahren der

unterschiedlichsten Art in verschiedenen Kontexten anzuwenden,

• mit anderen Sonderpädagoginnen und Sonderpädagogen in Kontakt tre-

ten, sich austauschen und unterstützen lassen können.

3.1.2 Ausbildung an der allgemeinen Schule

Neben der Ausbildung an der Förderschule findet ein Teil der Ausbildung der LAA

an einer allgemeinen Schule statt. Dort haben die LAA die Möglichkeit,

• die verschiedenen Aufgabenfelder einer Sonderpädagogin oder eines

Sonderpädagogen im Gemeinsamen Lernen kennenzulernen,

• Unterrichtsbedingungen im Gemeinsamen Lernen kennenzulernen sowie

eigene Erfahrungen in der unterrichtlichen bzw. außerunterrichtlichen Tätig-

keit zu sammeln,

• sich mit weiteren Förderschwerpunkten auseinanderzusetzen sowie Erfah-

rung in der Diagnostik und Förderung von Schülerinnen und Schülern mit

verschiedenen Förderschwerpunkten zu sammeln,

• bestehende Netzwerke von Sonderpädagoginnen und Sonderpädagogen

im Gemeinsamen Lernen kennenzulernen sowie sich selbst mit Lehrkräften

aus anderen Fachrichtungen zu vernetzen;

• Teamarbeit und Kooperationen zu Lehrkräften der allgemeinen Schule zu

praktizieren und zu nutzen.

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'Gemeinsames Lernen in einem inklusiven Bildungssystem', Seminar SF, ZfsL Duisburg Seite 4

3.2 Hospitationsphase im Gemeinsamen Lernen

Nach einer dreiwöchigen Startphase an der zugewiesenen Förderschule, in der die

LAA in den Klassen hospitieren, eine Ausbildungsklasse sowie eine Ausbildungslehr-

kraft wählen können oder zugewiesen bekommen, hospitieren die LAA in den Fol-

gewochen - ergänzend zu den weiteren Aufgabenfeldern an der Förderschule - in

einem Umfang von vier Tagen an mindestens einem Ort des Gemeinsamen Ler-

nens. Diese vier Praktikumstage können hierbei entsprechend den Bedingungen

vor Ort direkt hintereinander, im Wochenrhythmus oder individuell verteilt sein.

Im Rahmen dieser vier Hospitationstage hospitieren die LAA an (mindestens) einer

selbstgewählten allgemeinen Schule, um die Schule und die dort bestehenden

jeweiligen Förder- und Ausbildungsbedingungen kennenzulernen. Die Gestaltung

der einzelnen Praktikumstage liegt in der Verantwortung der LAA im Gespräch mit

der entsprechenden allgemeinen Schule.

Den LAA steht es in dem Zusammenhang auch frei, ob sie in der zur Verfügung

stehenden Zeit an einer oder mehreren Schulen hospitieren. Ebenso können die

LAA über den Ort der allgemeinen Schule innerhalb des Seminargebiets frei ent-

scheiden3. Aus organisatorischen Gründen empfiehlt es sich häufig, wenn Förder-

schule und allgemeine Schule räumlich benachbart bzw. im gleichen Schulamts-

bezirk liegen. Teilweise bestehen zwischen einzelnen Schulen Kooperationen, die

die LAA nutzen können. Informationen hierzu haben die jeweiligen Schulleitungen

oder Ausbildungsbeauftragten.

Die Hospitation wird durch Seminarveranstaltung und Beratungsangebote vorbe-

reitet, begleitet und evaluiert. Ziel des Praktikums ist es, dass die LAA ihre weiteren

Ausbildungsbedingungen mit Beginn des 2. Ausbildungsquartals im Rahmen des

Gemeinsamen Lernens festlegen. Die LAA sollten das Praktikum daher so gestalten,

dass sie zum Ende des ersten Quartals in der Lage sind, eine Entscheidung für eines

der beiden folgenden Organisationsmodelle treffen zu können.

3.3 Organisationsmodelle

Für die Ausbildungsanteile im Gemeinsamen Lernen stehen den LAA ab dem 2.

Ausbildungsquartal zwei Organisationsmodelle zur Verfügung. Hierbei sind die

besonderen Bedingungen des jeweiligen Förderschwerpunktes zu beachten.4

3.3.1 Modell 2+12:

• 2 Wochenstunden aktive Hospitation (gem. § 12 OVP) oder

Ausbildungsunterricht an einer gewählten GL-Schule

• 2 Ausbildungsklassen/Lerngruppen an der zugewiesenen Förderschule

• Alle Unterrichtsbesuche in den beiden Ausbildungsklassen/Lerngruppen der

zugewiesenen Förderschule

3 vgl. Punkt 3.4 4 vgl. Punkt 3.4.1

Modell 2+12

2 Wochenstunden an einer GL-Schule,

12 Wochenstunden an einer Förderschule

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'Gemeinsames Lernen in einem inklusiven Bildungssystem', Seminar SF, ZfsL Duisburg Seite 5

• 2 UPP in den Ausbildungsklassen/Lerngruppen der zugewiesenen Förder-

schule

• Teilnahme an Konferenzen, Dienstbesprechungen, Elternsprechtagen,

Übernahme von Pausenaufsichten an der Förderschule

• Teilnahme an Teambesprechungen an der GL-Schule

• zunehmend "aktive Hospitation" im sog. engeren sonderpädagogischen

Arbeitsfeld (vgl.:

www.lehrerfortbildung.brdt.nrw.de/pdf/gemeinsames_lernen_juni_2012.pdf,

S. 22f [23.03.2015])

• Bestätigung der Ausbildungsanteile gemäß § 12 OVP durch entsprechen-

des Formblatt mit Tätigkeitsbeschreibung als Anlage zur Langzeitbeurteilung

gemäß § 16 (3) OVP der Schulleitung der Förderschule

3.3.2 Modell x+y:

• Voraussetzung: in der jeweiligen Ausbildungsklasse/Lerngruppe an der GL-

Schule müssen mindestens zwei Schülerinnen oder Schüler des entspre-

chenden Förderschwerpunktes sein. (vgl. § 24 (2) OVP)

• individuelle Entscheidung über die Verteilung der Wochenstunden auf GL-

Schule und Förderschule

• i. d. R. eine Ausbildungsklasse/Lerngruppe an der GL-Schule

• i. d. R. eine Ausbildungsklasse/Lerngruppe an der Förderschule

• individuelle Entscheidung über die Verteilung der Unterrichtsbesuche

• Schwerpunktsetzung bei der Teilnahme an Konferenzen, Dienstbesprechun-

gen, Elternsprechtagen, Übernahme von Pausenaufsichten an der Förder-

schule und der GL-Schule

• (mindestens eine) Prüfungsstunde in heterogener Lerngruppe der GL-

Schule

mit Schülerinnen und Schülern des der Ausbildung der oder des LAA ent-

sprechenden sonderpädagogischen Förder- oder Unterstützungsbedarfs

im der Ausbildung der oder des LAA entsprechenden Unterrichtsfach

• Beurteilungsbeiträge durch die Ausbildungslehrkräfte der Förderschule und

der GL-Schule (mit Lehramt SP/SF)

• Beurteilung durch die Schulleitungen der Förderschule und der GL-Schule

mit Notenvorschlägen für Förderschwerpunkt, Unterrichtsfach und Endnote.

Erstellung der Langzeitbeurteilung unter Federführung der Schulleitung der

Förderschule. Die Federführung geht auf die Schulleitung der GL-Schule

über, wenn die Ausbildung weitestgehend an der GL-Schule erfolgt. (vgl.:

Hinweise zu den Langzeitbeurteilungen gemäß § 16 OVP, Beurteilung bei

Ausbildung an mehreren Ausbildungsschulen:

www.lpa1.nrw.de/AB2/Staatspruefung/OVP2011/LangzeitbeurteilungSchul

en/Hinweise_OVP_2011_zu_den_Langzeitbeurteilungen__Schule.pdf, S. 6

[23.03.2015])

Modell x+y

x Wochenstunden an einer GL-Schule,

y Wochenstunden an einer Förderschule

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'Gemeinsames Lernen in einem inklusiven Bildungssystem', Seminar SF, ZfsL Duisburg Seite 6

3.4 Zuweisung und Wahl von Ausbildungsschulen

Alle Ausbildungsschulen liegen im Seminargebiet des ZfsL Duisburg, Seminar Son-

derpädagogische Förderung. Das Seminargebiet umfasst die Städte Duisburg,

Mülheim, Oberhausen, Essen sowie einzelne Schulen in Düsseldorf, Krefeld und

Viersen.

Alle Förderschulen, die im Seminargebiet liegen, können grundsätzlich als Ausbil-

dungsschule genutzt werden. Eine Zusammenstellung der für die Ausbildung mög-

lichen GL-Schulen erfolgt durch die Bezirksregierung Düsseldorf, da hier differen-

zierte Abstimmungen der sich überschneidenden Seminarbezirke der unterschied-

lichen Lehrämter berücksichtigt werden müssen.

Die Förderschule, an der die LAA ihre Ausbildung absolvieren, wird ihnen durch die

Leitung des Seminars Sonderpädagogische Förderung zugewiesen und ist den LAA

bereits vor Beginn der Ausbildung bekannt.

Die allgemeine Schule legen die LAA nach einer Hospitationsphase und nach Ent-

scheidung für eines der oben genannten Organisationsmodelle im Einvernehmen

mit den Schulleitungen sowie der Seminarleitung fest.

• erste Priorität:

Es bestehen Kooperationen und/oder personelle Vernetzungen (z. B.

Abordnungen) zwischen Förderschule und GL-Schule.

• zweite Priorität:

Die oder der LAA sucht sich selbstständig eine GL-Schule innerhalb des

Ausbildungsbezirks des Seminars SF Duisburg, nach Möglichkeit in räumli-

cher Nähe zur Förderschule.

• dritte Priorität:

Der oder dem LAA wird durch die Seminarleitung eine GL-Schule zugewie-

sen.

Die LAA können mit Zustimmung der Schulleitungen der Förderschule und der all-

gemeinen Schule zu Beginn eines Schulhalbjahres Änderungen in der Verteilung

der Stunden innerhalb eines Ausbildungsmodells vornehmen und teilen dies dem

Seminar schriftlich mit.

Der Wechsel zu einem anderen Ausbildungsmodell (2+12 ↔ x+y) kann nur in

begründeten Ausnahmefällen mit Zustimmung der beteiligten Schulleitungen und

der Seminarleitung erfolgen.

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'Gemeinsames Lernen in einem inklusiven Bildungssystem', Seminar SF, ZfsL Duisburg Seite 7

3.4.1 Förderschwerpunktspezifische Besonderheiten

An dieser Stelle möchten wir konkretisierende Hinweise zusammentragen, an wel-

chen Schulen Ausbildungsanteile im Gemeinsamen Lernen realisiert werden kön-

nen.

Zurzeit können wir einige Förderschwerpunkte erste allgemeine Schulen benennen,

die Ausbildungsklassen/Lerngruppen zur Verfügung stellen können, in denen kon-

stant und verlässlich mindestens zwei Schülerinnen oder Schüler des entsprechen-

den Förderschwerpunktes unterrichtet werden (vgl. § 24 (2) OVP) und die sich

daher auch für das Ausbildungsmodell x+y eignen. Die konkreten Ausbildungs-

möglichkeiten müssen aber immer im Einzelfall geprüft werden.

Die hier aufgeführten Möglichkeiten sind keinesfalls als abschließende Liste zu ver-

stehen. Hinweise auf weitere entsprechende Schulen nehmen wir gerne entgegen.

3.4.1.1 Emotionale und soziale Entwicklung (ES)

• mögliche GL-Ausbildungsschulen:

Hans-Christian-Andersen-Schule Duisburg (Gemeinschaftsgrundschule)

Lise-Meitner-Gesamtschule Duisburg [http://www.lise-meitner-

gesamtschule.de/]

Schule am Hexbachtal Mülheim [http://schule-am-hexbachtal.de]

Gesamtschule Bockmühle Essen [http://home.ge-bockmühle.de]

...

3.4.1.2 Geistige Entwicklung (GG)

• mögliche GL-Ausbildungsschulen:

Gesamtschule Bockmühle Essen [http://home.ge-bockmühle.de]

...

3.4.1.3 Hören und Kommunikation (HK)

• mögliche GL-Ausbildungsschulen:

Lise-Meitner-Gesamtschule Duisburg [http://www.lise-meitner-

gesamtschule.de/]

...

3.4.1.4 Körperliche und motorische Entwicklung (KM)

• mögliche GL-Ausbildungsschulen:

Lise-Meitner-Gesamtschule Duisburg [http://www.lise-meitner-

gesamtschule.de/]

Gesamtschule Bockmühle Essen [http://home.ge-bockmühle.de]

...

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'Gemeinsames Lernen in einem inklusiven Bildungssystem', Seminar SF, ZfsL Duisburg Seite 8

3.4.1.5 Lernen (LE)

• Aufgrund der stetig sinkenden Zahl an Förderschulen mit dem

Förderschwerpunkt Lernen und der damit einhergehenden sinkenden Zahl

an Ausbildungsplätzen für LAA an diesen Schulen wird LAA im Förder-

schwerpunkt LE vermehrt dazu geraten, sich nach dem Modell x+y ausbil-

den zu lassen.

• Darüber hinaus wird aus heutiger Sicht das zukünftige berufliche Tätigkeits-

feld im Förderschwerpunkt LE schwerpunktmäßig im GL liegen.

• Bestehende oder sich entwickelnde Kooperationen:

Schule Am Wasserturm Essen (Städtische Grundschule / Gemeinschafts-

schule) [http://www.schule-am-wasserturm.de] und Schule Am Steeler

Tor (Förderschule LE, ES, SQ) [http://schuleamsteelertor.de/]

Gesamtschule Bockmühle Essen [http://home.ge-bockmühle.de] und

Salzmannschule Essen (Förderschule LE, ES - Teilstandort der

Möllhovenschule Essen) [http://www.salzmannschule-essen.de]

Hans-Christian-Andersen-Schule Duisburg (Gemeinschaftsgrundschule)

und James-Rizzi-Schule Duisburg (Förderschule LE, SQ)

[http://www.du.nw.schule.de/shw]

Fasia-Jansen-Gesamtschule Oberhausen

[http://www.fasiajansengesamtschule.de/] und Christian-Morgenstern-

Schule Oberhausen (Förderschule LE) [http://cms-oberhausen.de.ps-

server.net/]

...

• weitere mögliche GL-Ausbildungsschulen:

Lise-Meitner-Gesamtschule Duisburg-Rheinhausen [http://www.lise-

meitner-gesamtschule.de/]

Schule am Hexbachtal Mülheim [http://schule-am-hexbachtal.de]

...

3.4.1.6 Sehen (SE)

• noch keine konkretisierenden Hinweise

3.4.1.7 Sprache (SQ)

• Bestehende oder sich entwickelnde Kooperationen:

Hans-Christian-Andersen-Schule Duisburg (Gemeinschaftsgrundschule)

und James-Rizzi-Schule Duisburg (Förderschule LE, SQ)

[http://www.du.nw.schule.de/shw]

...

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'Gemeinsames Lernen in einem inklusiven Bildungssystem', Seminar SF, ZfsL Duisburg Seite 9

3.4.2 Hinweise zu den Anrechnungsstunden

Verteilung der insgesamt zwei Anrechnungsstunden gemäß § 11 (6) OVP auf För-

derschule und GL-Schule:

• Modell 2+12: beide Anrechnungsstunden für die Förderschule

• Modell x+y: erste Anrechnungsstunde (AQ 2+3) für die Förderschule,

zweite Anrechnungsstunde (AQ 4+5) für die GL-Schule

4 Seminarveranstaltungen

4.1 Seminar Sonderpädagogische Förderung

In der Arbeit der Tagesgruppen werden das Gemeinsame Lernen und die Perspek-

tiven sonderpädagogischer Förderung Schwerpunkt mehrerer ganztägiger Semi-

narveranstaltungen sein.

In den Förderschwerpunkt- und Unterrichtsfachseminaren werden in enger Passung

zu den konkreten Ausbildungsbedingungen der LAA unterrichtliche Zugehens-

weisen thematisiert und entwickelt. Auch die Auseinandersetzung mit der förder-

schwerpunkt- oder unterrichtsfachspezifischen Konkretisierung der anderen Hand-

lungsfelder und -situationen wird mit Bezug auf das Gemeinsame Lernen in den

Blick genommen.

Das Kernseminar bildet den Rahmen, die organisatorischen Fragestellungen zu

begleiten, die konkreten individuellen Ausbildungsbedingungen zu thematisieren

und zu reflektieren sowie in kollegialer Beratung Herangehensweisen und Problem-

situationen zu bearbeiten. Darüber hinaus können durch personenorientierte Bera-

tung individuelle Fragestellungen lösungsorientiert in den Blick genommen werden.

4.2 Kooperationen mit anderen Lehrämtern im ZfsL Duisburg

Am ZfsL Duisburg existiert auf Ebene der Ausbilderinnen und Ausbilder eine Arbeits-

gruppe 'Inklusion', die nach Ansätzen sucht, das Thema Inklusion auch lehramts-

übergreifend zum Ausbildungsgegenstand werden zu lassen. Wir sind am Anfang

eines Prozesses, in dem über seminarübergreifende Veranstaltungen, Kooperatio-

nen, Hospitationen konkret nachgedacht wird und wünschen uns vermehrt Initiati-

ven einzelner Fachleitungen zum Austausch und zur Zusammenarbeit.

Ansprechpersonen der jeweiligen Lehrämter sind:

Seminar Grundschule: Margarete Kruza, Lilo Verboom

Seminar Gymnasium/Gesamtschule: Frauke Hoffmann, Manja Posselt

Seminar Berufskolleg: Dirk Perret

Seminar Sonderpädagogische Förderung: Stefan Backhaus

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'Gemeinsames Lernen in einem inklusiven Bildungssystem', Seminar SF, ZfsL Duisburg Seite 10

5 Rechtliche Rahmenbedingungen

5.1 UN-BRK

Artikel 24 UN-Behindertenrechtskonvention (Bildung)

(1) Die Vertragsstaaten anerkennen das Recht von Menschen mit Behinderun-

gen auf Bildung. Um dieses Recht ohne Diskriminierung und auf der Grund-

lage der Chancengleichheit zu verwirklichen, gewährleisten die Vertragsstaa-

ten ein inklusives Bildungssystem auf allen Ebenen ...

(2) Bei der Verwirklichung dieses Rechts stellen die Vertragsstaaten sicher, dass

a) Menschen mit Behinderungen nicht aufgrund von Behinderung vom

allgemeinen Bildungssystem ausgeschlossen werden und dass Kinder mit

Behinderungen nicht aufgrund von Behinderung vom unentgeltlichen

und obligatorischen Grundschulunterricht oder vom Besuch weiterfüh-

render Schulen ausgeschlossen werden;

b) Menschen mit Behinderungen gleichberechtigt mit anderen in der Ge-

meinschaft, in der sie leben, Zugang zu einem inklusiven, hochwertigen

und unentgeltlichen Unterricht an Grundschulen und weiterführenden

Schulen haben;

c) angemessene Vorkehrungen für die Bedürfnisse des Einzelnen getroffen

werden;

d) Menschen mit Behinderungen innerhalb des allgemeinen Bildungssys-

tems die notwendige Unterstützung geleistet wird, um ihre wirksame Bil-

dung zu ermöglichen;

e) in Übereinstimmung mit dem Ziel der vollständigen Inklusion wirksame

individuell angepasste Unterstützungsmaßnahmen in einem Umfeld, das

die bestmögliche schulische und soziale Entwicklung gestattet, angebo-

ten werden.

...

(4) Um zur Verwirklichung dieses Rechts beizutragen, treffen die Vertragsstaaten

geeignete Maßnahmen zur Einstellung von Lehrkräften, einschließlich solcher

mit Behinderungen, die in Gebärdensprache oder Brailleschrift ausgebildet

sind, und zur Schulung von Fachkräften sowie Mitarbeitern und Mitarbeiterin-

nen auf allen Ebenen des Bildungswesens. Diese Schulung schließt die Schär-

fung des Bewusstseins für Behinderungen und die Verwendung geeigneter

ergänzender und alternativer Formen, Mittel und Formate der Kommunikation

sowie pädagogische Verfahren und Materialien zur Unterstützung von Men-

schen mit Behinderungen ein.

...

Quelle: Beauftragte der Bunderegierung für die Belange behinderter Menschen (Hrsg.): Die UN-

Behindertenrechtskonvention. Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen.

online abrufbar unter

http://www.behindertenbeauftragte.de/SharedDocs/Publikationen/DE/Broschuere_UNKonvention_

KK.pdf?__blob=publicationFile [23.03.2015]

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'Gemeinsames Lernen in einem inklusiven Bildungssystem', Seminar SF, ZfsL Duisburg Seite 11

5.2 Schulgesetz NRW

9. Schulrechtsänderungsgesetz

(Erstes Gesetz zur Umsetzung der VN-Behindertenrechtskonvention),

Schulgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (Schulgesetz NRW – SchulG)

vom 15. Februar 2005,

zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 17. Juni 2014

§ 2 Bildungs- und Erziehungsauftrag der Schule

...

(5) Die Schule fördert die vorurteilsfreie Begegnung von Menschen mit und

ohne Behinderung. In der Schule werden sie in der Regel gemeinsam

unterrichtet und erzogen (inklusive Bildung). Schülerinnen und Schüler,

die auf sonderpädagogische Unterstützung angewiesen sind, werden

nach ihrem individuellen Bedarf besonders gefördert, um ihnen ein mög-

lichst hohes Maß an schulischer und beruflicher Eingliederung, gesell-

schaftlicher Teilhabe und selbstständiger Lebensgestaltung zu ermögli-

chen.

...

online abrufbar unter:

http://www.schulministerium.nrw.de/docs/Recht/Schulrecht/Schulgesetz/Schulgesetz.pdf

[23.03.2015]

5.3 Mindestgrößenverordnung

Verordnung über die Mindestgrößen der Förderschulen und der Schulen für Kranke

(MindestgrößenVO) vom 16. Oktober 2013

§ 1 Schülerzahlen der Förderschulen und der Schulen für Kranke

(1) Für die Errichtung und Fortführung öffentlicher Förderschulen im Bereich

der Primarstufe und der Sekundarstufe I und von Schulen für Kranke sind

erforderlich:

1. Förderschule mit dem Förderschwerpunkt Lernen: 144 Schülerinnen

und Schüler, 112 Schülerinnen und Schüler an Schulen mit allein der

Sekundarstufe I,

2. Förderschule mit dem Förderschwerpunkt Sprache: 55 Schülerinnen

und Schüler an Schulen der Primarstufe, 66 Schülerinnen und Schüler

an Schulen der Sekundarstufe I,

3. Förderschule mit dem Förderschwerpunkt Emotionale und soziale Ent-

wicklung: 88 Schülerinnen und Schüler an Schulen mit Primarstufe und

Sekundarstufe I, 33 Schülerinnen und Schüler an Schulen der Primar-

stufe, 55 Schülerinnen und Schüler an Schulen der Sekundarstufe I,

4. Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt Hören und Kommunikation

sowie mit dem Förderschwerpunkt Sehen: jeweils 110 Schülerinnen und

Schüler; hierbei werden die Kinder in der pädagogischen Frühförde-

rung mitgezählt; soweit die Schulaufsichtsbehörde die Förderschule

beauftragt hat, Schülerinnen und Schüler mit entsprechendem För-

derbedarf in allgemeinen Schulen zu unterstützen, werden auch diese

Schülerinnen und Schüler mitgezählt,

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'Gemeinsames Lernen in einem inklusiven Bildungssystem', Seminar SF, ZfsL Duisburg Seite 12

5. Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt Körperliche und motorische

Entwicklung: 110 Schülerinnen und Schüler,

6. Förderschule mit dem Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung: 50

Schülerinnen und Schüler; hierbei werden die Schülerinnen und Schü-

ler in der Berufspraxisstufe mitgezählt,

7. Förderschulen im Verbund: 144 Schülerinnen und Schüler, 112

Schülerinnen und Schüler an Schulen mit allein der Sekundarstufe I;

diese Mindestgrößen können unterschritten werden, wenn für jeden

ihrer Förderschwerpunkte die Schülerzahlen nach den Nummern 2 bis

6 erreicht werden

...

(2) Eine Förderschule kann in einem begründeten Fall mit Genehmigung der

oberen Schulaufsichtsbehörde nach Maßgabe des § 83 Absätze 6 und 7

des Schulgesetzes NRW an Teilstandorten in zumutbarer Entfernung

geführt werden. In diesem Fall ist an jedem Teilstandort mindestens die

Hälfte der Schülerzahl nach Absatz 1 Nummern 1 bis 7 erforderlich.

...

(3) Wird eine Förderschule dadurch aufgelöst, dass sie jahrgangsweise

abgebaut wird, kann der Schulträger Klassen dieser Schule auch an eine

allgemeine Schule verlagern und dort auslaufend fortführen.

...

online abrufbar unter:

http://www.schulministerium.nrw.de/docs/Schulsystem/Inklusion/Rechtliches/Mindestgroessenveror

dnung.pdf [23.03.2015]

5.4 LABG

Gesetz über die Ausbildung für Lehrämter an öffentlichen Schulen

(Lehrerausbildungsgesetz – LABG)

vom 12. Mai 2009, zuletzt geändert durch Gesetz vom 28. Mai 2013

§ 2 Ziel der Ausbildung

...

(2) ... Dabei ist die Befähigung zur individuellen Förderung von Schülerinnen

und Schülern und zum Umgang mit Heterogenität besonders zu berück-

sichtigen.

...

§ 4 Verwendung

(1) ... Die Befähigung zum Lehramt für sonderpädagogische Förderung

berechtigt zur Erteilung von Unterricht in Förderschulen sowie in anderen

Schulformen entsprechend den fachlichen und sonderpädagogischen

Anforderungen. ...

...

online abrufbar unter:

http://www.schulministerium.nrw.de/docs/Recht/LAusbildung/LABG/LABGNeu.pdf [23.03.2015]

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'Gemeinsames Lernen in einem inklusiven Bildungssystem', Seminar SF, ZfsL Duisburg Seite 13

5.5 OVP

Ordnung des Vorbereitungsdienstes und der Staatsprüfung

für Lehrämter an Schulen

(Ordnung des Vorbereitungsdienstes und der Staatsprüfung – OVP)

vom 10. April 2011

§ 1 Ziel des Vorbereitungsdienstes

... Dabei ist Befähigung zur individuellen Förderung von Schülerinnen und Schülern

und Umgang mit Heterogenität unter Beachtung der Erfordernisse der Inklusion

besonders zu berücksichtigen.

§ 11 Ausbildung an Schulen

...

(6) Von den insgesamt im Vorbereitungsdienst zu erteilenden 18

Wochenstunden selbstständigen Unterrichts erhält die Schule für Ausbil-

dungszwecke insgesamt zwei Anrechnungsstunden.

...

(8) Über die Ausbildung hinausgehender selbstständiger zusätzlicher Unter-

richt kann Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärtern mit ihrer

Zustimmung übertragen werden; bis zum erfolgreichen Ablegen der

Unterrichtspraktischen Prüfungen jedoch nur im Umfang von bis zu zwei

Wochenstunden. Ausbildung und Prüfung haben Vorrang vor der Ertei-

lung zusätzlichen Unterrichts.

...

§ 12 Einsichtnahme in Aufgaben anderer Schulformen oder Schulstufen

Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter sollen während ihrer Ausbildung

Einsicht in Aufgaben und Probleme einer anderen Schulform oder Schulstufe neh-

men. Näheres bestimmt das Ausbildungsprogramm des Zentrums für schulprakti-

sche Lehrerausbildung.

§ 24 Lehramt für sonderpädagogische Förderung

(1) Die Ausbildung erfolgt in einem Unterrichtsfach oder einem Lernbereich

sowie einer sonderpädagogischen Fachrichtung. Die Ausbildung erfolgt

nach Wahl der Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter in einer

der sonderpädagogischen Fachrichtungen ihrer Masterprüfung oder Ers-

ten Staatsprüfung. Aus Kapazitätsgründen kann die Ausbildung auch in

der nicht gewählten sonderpädagogischen Fachrichtung erfolgen; die

Verteilung erfolgt entsprechend den Regelungen in § 18 bis § 20. Die

weiteren Fächer der Ersten Staatsprüfung oder der Masterprüfung sind

Bestandteil der Ausbildung. In der Ausbildung werden die weiteren son-

derpädagogischen Fachrichtungen und die Anforderungen unter-

schiedlicher Orte sonderpädagogischer Förderung, insbesondere des

gemeinsamen Unterrichts, berücksichtigt.

(2) Die Ausbildung der Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter findet

an Schulen statt, in denen Kinder und Jugendliche mit entsprechendem

sonderpädagogischem Förderbedarf unterrichtet werden.

...

online abrufbar unter:

http://www.schulministerium.nrw.de/docs/Recht/LAusbildung/Vorbereitungsdienst/OVP.pdf

[23.03.2015]

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'Gemeinsames Lernen in einem inklusiven Bildungssystem', Seminar SF, ZfsL Duisburg Seite 14

6 FAQ

6.1 Ausbildungsklassen und Stundenverteilung im Gemeinsamen Lernen

Soll meine Ausbildungslehrerin bzw. mein Ausbildungslehrer in meinem Förder-

schwerpunkt ausgebildet sein?

Ja, hierdurch soll eine bestmögliche Begleitung und Ausbildung der LAA sicher-

gestellt werden.

Muss meine Ausbildungslehrerin bzw. mein Ausbildungslehrer in meinem Unter-

richtsfach ausgebildet sein?

Nein, das ist nicht zwingend notwendig, wenngleich wünschenswert (insbesondere

dann, wenn ein Großteil der Stunden im GL stattfindet). Sie bzw. er muss aber Lehr-

kraft für Sonderpädagogik sein und in jedem Fall auch ein Ausbildungslehrergut-

achten schreiben.

Eine Betreuung im Unterrichtsfach kann auch durch eine Lehrkraft mit Lehramts-

befähigung einer allgemeinen Schule gewährleistet sein. Sie bzw. er kann ein

zusätzliches Ausbildungslehrergutachten schreiben.

Wie viele Stunden muss ich an der GL-Schule bzw. der Förderschule selbstständig

("bedarfsdeckend") unterrichten?

Insgesamt werden vom 2. bis 5. Ausbildungsquartal 9 Stunden wöchentlich selbst-

ständig unterrichtet. Die Verteilung der Stunden erfolgt im Einvernehmen mit den

beteiligten Schulleitungen.

Darf ich zusätzlich zum Einsatz in meinem studierten Unterrichtsfach in nicht studier-

ten Fächern an der GL-Schule (insbesondere Sek I) unterrichten?

Die Verantwortung für den unterrichtlichen Einsatz liegt bei der Schulleitung der

GL-Schule. Sie klärt die Auswahl der Klassen und Lerngruppen und den Einsatz im

Unterricht.

Welche Mindeststundenzahl darf oder muss ich in meinem studierten Fach unter-

richten?

Das ist nicht festgelegt. Wichtig ist, dass Sie bestmöglich auf Ihre zukünftige Tätig-

keit vorbereitet werden. Beide Prüfungsstunden müssen jedoch im studierten

Unterrichtsfach durchgeführt werden, indem die bzw. der LAA im ZfsL ausgebildet

wird.

Darf ich mit der Facultas Primarstufe in meinem Fach auch in der Sek I im GL unter-

richten?

In der Regel sollten die LAA in der entsprechenden Stufe eingesetzt werden. In

begründeten Ausnahmefällen kann in Rücksprache mit der Seminarleitung von

dieser Regelung abgewichen werden.

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'Gemeinsames Lernen in einem inklusiven Bildungssystem', Seminar SF, ZfsL Duisburg Seite 15

6.2 Weitere Verpflichtungen und Aufgabenfelder an der GL-Schule

Muss ich an beiden Schulen an Konferenzen teilnehmen?

An wichtigen Gesprächen, wie z. B. Förderplan-Gesprächen und grundlegenden

Stufenkonferenzen müssen Sie teilnehmen, was aber nicht zu einer Überbelastung

von der bzw. dem LAA führen darf.

An welchen Klassenfahrten muss ich bzw. darf ich teilnehmen?

Die Verteilung entscheidet die bzw. der LAA in Absprache mit den beteiligten

Schulleitungen. Die Genehmigung der Teilnahme erfolgt aber prinzipiell durch die

Seminarleitung.

Muss ich an der GL-Schule Pausenaufsicht und/oder Vertretungsunterricht über-

nehmen, wenn ich nur zwei Stunden hospitiere?

Nein.

6.3 Langzeitbeurteilung und Prüfung

Welche Schulleitung beurteilt mich an der GL-Schule?

Beim Modell 2+12 bestätigt die Schulleitung der GL-Schule die Ausbildungsanteile

gemäß § 12 OVP durch entsprechendes Formblatt mit Tätigkeitsbeschreibung als

Anlage zur Langzeitbeurteilung gemäß § 16 (3) OVP der Schulleitung der Förder-

schule.

Beim Modell x+y erstellen beide Schulleitungen eine Beurteilung mit Notenvor-

schlägen für Förderschwerpunkt, Unterrichtsfach und Endnote. Die Schulleitung der

Förderschule erstellt auf dieser Grundlage federführend eine Langzeitbeurteilung.

Die Federführung geht auf die Schulleitung der GL-Schule über, wenn die Ausbil-

dung weitestgehend an der GL-Schule erfolgt.

Muss ich in den Unterrichtsbesuchen bzw. der Prüfung die Gesamtgruppe zeigen

oder auch/nur eine Teilgruppe beschränkt auf die Förderschüler?

In der Regel sollte Unterricht in der Gesamtgruppe im Gemeinsamen Lernen statt-

finden.

Darf ich die Prüfung wegen der zwei Standorte auf zwei Tage verteilen?

Nein, das ist nicht möglich.

6.4 Dienstunfallschutz und Fahrtkosten

Erhalte ich Fahrtkostenerstattung für Fahrten zwischen Förder- und GL-Schule?

Nein.

Wie wird die Zeit berechnet, die ich für den Wechsel zwischen den beiden Schulen

brauche? Ist es zusätzliche Pausenzeit?

Die Fahrzeiten werden nicht als Arbeitszeit in Verrechnung mit den 14 Wochen-

stunden gemäß § 11 (5) OVP gesehen.

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'Gemeinsames Lernen in einem inklusiven Bildungssystem', Seminar SF, ZfsL Duisburg Seite 16

7 Anhang

7.1 Konzeption VD 2013/2015

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'Gemeinsames Lernen in einem inklusiven Bildungssystem', Seminar SF, ZfsL Duisburg Seite 18

7.1 Folien Präsentation

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'Gemeinsames Lernen in einem inklusiven Bildungssystem', Seminar SF, ZfsL Duisburg Seite 19

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