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GCD - GründerCoachingDeut schland 1 Arbeitskreis Dienstleister der IHK Magdeburg 18. März 2008 Neustrukturierung der Gründungsberatungsförderung 1-5 Jahr Bund mit GründerCochingDeutschland ab 2.Halbjahr 2008 Integration des Coachings für Gründer aus ALG 1

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Page 1: GCD - GründerCoachingDeutschland1 Arbeitskreis Dienstleister der IHK Magdeburg 18. März 2008 Neustrukturierung der Gründungsberatungsförderung 1-5 Jahr

GCD - GründerCoachingDeutschland 1

Arbeitskreis Dienstleister der IHK Magdeburg18. März 2008

Neustrukturierung der Gründungsberatungsförderung

• 1-5 Jahr Bund mit GründerCochingDeutschland

ab 2.Halbjahr 2008 Integration des Coachings für Gründer aus ALG 1

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seit Oktober 2007:

• Vorgründungsphase - Länderverantwortung

ego.- Pilotennetz

• nach dem 5. Jahr - Beratungshilfeprogramm

der IB Sachsen-Anhalt

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• 1. - 5. Jahr Verantwortlich Bund: mit GründerCoachingDeutschland ehemalig KfW-Gründercoaching mit veränderter Förderung, anderen Abläufen und Einbindung der IHK und HWK (Mitgliedschaften) Erfahrungen aus den KfW- Sprechtagen

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Eckdaten• Gefördert durch Europäischen Sozialfonds von 2007-2013

• Bundesweite Angebot des GCD über Regionalpartner

• Akkreditierung der Regionalpartner durch KfW

• Förderfähig : bereits gegründete KMU bis zu 5 Jahre nach Gründung mit Sitz und Geschäftsbetrieb in Deutschland

• Nicht förderfähig: Vorgründungsbereich, Unternehmen der sensiblen Zweige der EU, Unternehmen in Schwierigkeiten

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Allgemeine Definition KMU

• Kleinstunternehmen: <10 MA und <2 Mio € Umsatz oder 2 Mio € Bilanzsumme

• Kleine Unternehmen: <50 MA und <10Mio € Umsatz oder 10 Mio € Bilanzsumme

• mittlere Unternehmen: <250 MA und< 50 Mio € Umsatz oder 43 Mio € Bilanzsumme

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Konditionen• Gegenstand Coaching-und Beratungsleistungen

• Bemessungsgrundlage 6.000,00 €

• Förd. Tageshonorar 800,00 €

• Max. Zuschuss 4.500,00 € Ziel 1 (75%)

3.000,00 € Ziel 2 (50%)

ab 1.7.2008 aus Arbeitslosengeld 1

• Bemessungsgrundlage 4.000,00 €

• Zuschusshöhe Ziel 1+2 90 %

• Max. Zuschuss Ziel1+ 2 3.600,00 €

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Aufgaben der Kammer (IHK, HWK)1. Erstgespräch zur Vorabinformation (ggf.Telefonat)2. Pers. Einzelgespräch zur inhaltlichen Beurteilung3. Prüfung der formalen Förderfähigkeit4. Übergabe der Antragsunterlagen5. Entgegennahme und Prüfung des Antrags6. Eingabe der Daten in Verwaltungssoftware7. Abgabe der Coachingempfehlungen auf dem Antrag8. Annahme des Vertrages, Erfassung, Prüfung Weiterleitung an

KfW9. Abschlussunterlagen: Annahme, Prüfung Weiterleitung an

KfW

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KfW – Beraterbörse

• Unternehmer wählt Coach frei aus

www.kfw-beraterboerse.de• Voraussetzung: Freischaltung als Coach

mind. 3 Jahre Berufserfahrung als Coach

mind. 3 Bewertungen von Unternehmen

vollständige Angaben zum Beraterprofil

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Was kann gefördert werden?

- die Inanspruchnahme von Coachingmaßnahmen zu allen wirtschaftlichen, finanziellen und organisatorischen Fragen zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit

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Wer wird gefördert?

ExistenzgründerInnen und UnternehmerInnen innerhalb

der ersten 5 Jahre im Handel, Handwerk, Industrie,

Gast- und Fremdenverkehrsgewerbe, Handelsvertreter

und Angehöriger der Freien Berufe (außer UB)

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Was ist von der Förderung

ausgeschlossen? Coachingmaßnahmen für:- den Vorgründungsbereich- Rechts-, Versicherungs- und Steuerberatung- Ausarbeitung von Verträgen, Jahresabschlüssen,

Erarbeitung von Software- gutachterliche Stellungnahmen- die mit anderen Zuschüssen finanziert werden

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Wie lange dauert ein Coaching?

Der Coachingzeitraum beträgt maximal 12 Monate ab

Erteilung der Zusage durch die KfW. Die Zusage gilt

mit dem Datum der Ausstellung als erteilt.

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Wie läuft das GCD für den Interessierten ab? • Antragstellung über die IHK (HWK)• PDF- Datei über www.magdeburg.ihk.de oder• www.kfw-mittelstandsbank.de• Persönliches Gespräch in der Kammer mit Empfehlung zu den Coachinginhalten

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Wie läuft das GCD dann weiter ab?• schriftliche Zusage durch KfW, E-Mail und Post• innerhalb 8 Wochen Vertrag mit dem selbst

gewählten Coach (bei KfW gelistet) und Abgabe des Vertrages bei der IHK (HWK)

• Vertragsprüfung durch KfW und Hinweise an den AntragstellerIn (Kunde gibt den Rahmen vor)

• innerhalb der 12 Monate muss Coach Beratungsbericht und Rechnung erstellen

• Abgabe bei der IHK mit Nachweis der Eigenmittel

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Inanspruchnahme des Programms von 10/07 bis 12/07• Anfragen: 150• Kontaktgespräche: 70• Coachingempfehlungen: 38• Positiv: ein 2. Bericht (online) des Coachs entfällt• Negativ: Zwischenzahlungen an Berater entfallen,• Hinweis: Beratungsförderung für UnternehmerInnen und

nicht ABM für Berater

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Welche Kosten kommen auf den

AntragstellerIn zu?

- Eigenmittel: 25 %in n.Bl. von max. 6.000 €

- Umsatzsteuer von 19 %

- Fahrtkosten nach Kilometerpauschale

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Wofür wurde GCD genutzt?• Erschließung neuer Kundenpotentiale• Umsetzung einer Folgefinanzierung• Optimierung der Geschäftsprozesse• Vorbereitung zur Einführung von

Qualitätsmanagementsystemen• Maßnahmen zur Umsatzsteigerung,

Kostenreduzierung etc.• Einführung neuer Technologien

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Was ist die Aufgabe eines Coaches?• Er ist ein persönlicher Berater für Personen mit

Managementaufgaben – UnternehmerIn.• Gemeinsam mit seinem Klienten wirft er ein neues Licht auf

eine bestimmte Situation.• Ziel ist es gemeinsam einen Weg aus dieser Situation

aufzuzeigen.• Der Coach ist meist kein Sachexperte, sondern ein sachfremder

Berater, der nur Denkanstöße gibt und auf das nicht ausgeschöpfte Potential des Kunden zurückgreift. Er hilft Dinge auf den Punkt zu bringen, Ziele bewusst zu machen, Lösungswege zu finden.

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Ergänzende Unterlagen:

• Empfehlung der IHK zu den Coachinginhalten

• Unternehmerstammblatt (Anzahl MA, höchster Bildungsabschluss, Migrationshintergrund,)

• De-minimis-Erklärung zu den bereits gewährten Beihilfen in den letzten 3 Jahren

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Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit

Marie-Luise Hanisch

Ref. Existenzgründungen und Starthilfe Tel. 0391/ 5693-153 [email protected]